Autor Thema: Telefon/Web-Abzocke ...  (Gelesen 13413 mal)

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Verbraucherschützer fordern Unterstützung im Kampf gegen Abofallen
« Antwort #90 am: 12 August, 2010, 12:15 »
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sieht sich in seinem Kampf gegen Abofallen im Web  (PDF-Datei) allein auf weiter Flur. Der dort zuständige Jurist Martin Madej kritisierte heute die Bundesregierung, die deutschen Staatsanwaltschaften und die Bundesländer: "Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher." Die Politik müsse endlich einschreiten.

Zwar habe der Verband vor Gericht in jüngster Zeit weitere Erfolge gegen Abofallen-Betreiber erzielen können. Doch die Urteile seien "nicht mehr als Nadelstiche gegen die Online-Plage". Der vzbv fordert bereits seit Längerem die Bundesregierung dazu auf, per Gesetz die Preistransparenz im Internet zu erhöhen. Dabei setzt der Verband auf die Einführung der "Button-Lösung", also einem gesonderten Fenster, in dem der Verbraucher vor Abschluss des Vertrags einen klar erkennbaren Preis mit "OK" bestätigen muss.

Auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) machte sich jüngst für die Button-Lösung stark. Allerdings wartet ihr Ministerium derzeit ab, ob bis Herbst eine europaweite Regelung auf den Weg gebracht wird. Sollte diese scheitern, will sich Aigner Ende des Jahres um eine deutsche Gesetzesänderung bemühen.

Außerdem übt der vzbv deutliche Kritik an den deutschen Strafverfolgungsbehörden. Deren Vorgehen sei sehr unbefriedigend. "Die Staatsanwaltschaften müssen die im großen Stil praktizierte Abzocke verfolgen und deren Betreiber anklagen", verlangt der Verband. Bislang landete die Abofallen-Masche noch nie vor einem Strafgericht.

Bisherige zivilrechtliche Verfahren gegen Abofallen-Betreiber haben gezeigt, dass viele Richter die verschleierten Preisangaben für Ordnungswidrigkeiten halten. vzbv-Jurist Madej sieht daher auch die Bundesländer in der Pflicht: "Verstöße gegen die Preisangabenverordnung sind bußgeldbewehrt, und wir wünschen uns, dass die Bundesländer endlich dazu übergehen, diese Verstöße und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und Bußgelder zu verhängen."

Quelle : www.heise.de

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Verbraucherschutzminister: Maßnahmen gegen Telefon-Abzocke zu lasch
« Antwort #91 am: 15 September, 2010, 11:37 »
Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle (CDU) hat härtere Maßnahmen gegen unerlaubte Telefon-Werbung gefordert. "Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die neuen Bußgelder und die Ausdehnung des Widerrufsrechts nicht ausreichen, um die unerlaubten Telefonanrufe effektiv einzudämmen", sagte Köberle der dpa. Die Verbraucherschutzminister treffen sich am Donnerstag unter dem Vorsitz Brandenburgs zu einer Konferenz in Potsdam, um wichtige Themen miteinander zu koordinieren.

Köberle betonte, Baden-Württemberg setze sich daher weiterhin für die Bestätigungslösung ein: Danach soll ein am Telefon zustande gekommener Vertrag nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher ihn nachträglich nochmals bestätigt – sei es per Mail, Fax oder Brief. "Wenn wir die Bestätigungslösung hätten, wäre das Problem gelöst", betonte Köberle. Dasselbe gelte bei Internet-Abzocke. "Ein übers Internet geschlossener Vertrag soll aus unserer Sicht nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher seine Zustimmung per Mausklick bestätigt hat, und zwar in Kenntnis der tatsächlichen Kosten des Angebots."

Dem für die Potsdamer Konferenz angekündigten Vorstoß von Hamburg und Niedersachsen für eine Lösung mit "Smileys", um über Hygiene- Zustände in Restaurants zu informieren, steht Köberle skeptisch gegenüber. "Wir informieren unsere Verbraucher seit Jahren über alle wichtigen Ergebnisse der staatlichen Lebensmittelüberwachung.", sagte der CDU-Politiker. Transparenz sei ein integraler Bestandteil einer modernen Verbraucherpolitik. Dazu könne auch eine bundeseinheitliche Hygiene-Bewertung von Restaurants beitragen. "Allerdings wirft ein solches System auch Fragen auf", sagte Köberle. Ein "Smiley" könne immer nur eine Momentaufnahme der Situation in einem Lebensmittelbetrieb sein, die sich nach kurzer Zeit bereits – positiv oder negativ – verändern könne und dann im schlimmsten Fall die Verbraucher in die Irre führe. "Ziel muss jedenfalls ein rechtssicheres und praktikables System sein", forderte der Stuttgarter Minister.

Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) will bundesweit einheitliche Regeln – aber nur, wenn sich die Länder einig werden. Vorbild könnte Dänemark sein. Dort zeigen Smiley-Piktogramme, ob ein Restaurant bei Kontrollen gut oder schlecht abgeschnitten hat.

Quelle : www.heise.de

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Ministerkonferenz will gegen Telefonabzocke vorgehen
« Antwort #92 am: 18 September, 2010, 13:44 »
Die Verbraucher sollen besser vor Telefon-Abzocke geschützt werden. Nach dem Willen der Verbraucherminister sollen per Telefon geschlossene Kaufverträge künftig nur nach schriftlicher Bestätigung rechtsgültig werden. Darauf haben sich die Minister der Länder bei der ihrer Konferenz  in Potsdam am Freitag verständigt. Die Initiative dazu war nach Angaben des Schweriner Staatssekretärs Karl Otto Kreer von Mecklenburg-Vorpommerns ausgegangen.

Am Telefon oder im Internet untergeschobene Verträge von unseriösen Anbietern hätten sich zu einem großen Problem entwickelt, sagte die rheinland-pfälzische Ministerin Margit Conrad (SPD) nach der Konferenz. Dies belegten Zahlen von Verbraucherverbänden. Die Politiker sprachen sich in Potsdam zudem für höhere Bußgelder aus.

"Künftig muss der Grundsatz gelten: Verbraucher muss nur tätig werden, wenn er etwas bekommen möchte und nicht um etwas zu verhindern", betonte Conrad. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) habe zugesagt, das Gesetz – in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium – zügig zu ändern. Es habe sich gezeigt, dass die im vergangenen Jahr eingeführten neuen Regelungen zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung nicht ausreichten. "Es wird Zeit, dass die Bundesregierung den Vorschlag der Bundesländer umsetzt, damit diese Plage endlich ein Ende hat", betonte der baden-württembergische Verbraucherminister Rudolf Köberle (CDU).

Quelle : www.heise.de

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Telefon-Warteschleifen sollen nichts mehr kosten
« Antwort #93 am: 22 September, 2010, 19:42 »
Bei Anruf Abzocke: So geht es vielen, die ihren Telefonanbieter, eine Fluggesellschaft oder ein anderes Call-Center anrufen. Denn meist kommt erst mal die Warteschleife, die zwar oft mit Musik versüßt wird, aber teurer werden kann als gedacht. Nicht jeder ruft vermutlich die Service-Hotline der Esoterik-Seite "Tarot König" an. Falls doch, könnten es 22 Euro bei 12 Minuten Warten werden. Das hat Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn nach einem eigenen Test errechnet.

Solche Praktiken und Summen waren auch der Koalition zu viel . Es dauerte einige Monate, bis nun die Pläne für eine Neuregelung konkret werden: Warteschleifen werden kostenlos. Bisher ist die Praxis sehr unterschiedlich. Für 0180-Nummern müssen je nach Ziffer hinter der 0180 für Service-Dienste aus dem Festnetz bis zu 14 Cent pro Minute oder bis zu 20 Cent pro Anruf gezahlt werden. Wer vom Handy anruft, zahlt bis zu 42 Cent pro Minute. Noch teurer sind 0900-Nummern: Bis zu 30 Euro pro Anruf oder bis zu 3 Euro pro Minute bei höchstens 60 Minuten.

Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) wollen die Abzocke nun eindämmen. Aigner ging schon im Frühjahr davon aus, dass eine gesetzliche Regelung nötig werden könnte, weil nicht alle Unternehmen freiwillig kostenfreie Warteschleifen anbieten. In den Koalitionsfraktionen war bereits ein Kompromiss erreicht, während die Häuser von Brüderle und Aigner noch mit der Wirtschaft verhandelten. Der Anbieterverband VATM hält es zum Beispiel für richtig, die Abzocke der Kunden zu stoppen. Er ist aber skeptisch, was kostenlose Warteschleifen angeht. Offener zeigt sich der Deutsche Dialogmarketing-Verband, zu dem auch die Telekom gehört. Simon Juraschek, Vorsitzender des Bereichs Call- Center, hält die Forderung nach kostenlosen Warteschleifen für nachvollziehbar. Er betont aber: "Service darf auch Geld kosten."

Der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, fordert schon lange, dass Warteschleifen nichts kosten. "Wenn ich zum Bäcker gehe, muss ich ja auch nicht dafür bezahlen, dass ich in einer Schlange stehe, sondern erst dann, wenn ich die Brötchen kriege", sagte er im August. "Ich finde, das Gleiche muss auch für Warteschleifen gelten." Der Verbraucherschützer fordert darüber hinaus Preisansagen für alle Service-Hotlines.

Quelle : www.heise.de

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Bundesrat verschiebt Entscheidung zu Internet-Kostenfallen
« Antwort #94 am: 24 September, 2010, 19:26 »
Der Bundesrat hat eine Entscheidung über den stärkeren Schutz vor Kostenfallen im Internet vorerst verschoben. Für die Forderung, dass die Nutzer den Abschluss von Kaufverträgen erst per Klick bestätigen, gab es am Freitag keine Mehrheit. Das SPD-regierte Rheinland-Pfalz kritisiert, dass ein umfassender Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken unseriöser Online-Anbieter mit den bisherigen Mitteln nicht erreicht wird. Deshalb soll ein kostenpflichtiger Vertrag erst gelten, wenn er bestätigt wird.

Eine Lösung per "Button" im Internet planen auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Aigner strebt eine EU-weite Regelung an, während Leutheusser-Schnarrenberger eine nationale Regelung ins Auge fasst. Der Bundesrat will darüber in Ausschüssen weiterberaten. Hintergrund ist, dass Betrüger im Internet häufig versuchen, mit vermeintlich kostenlosen Inhalten abzukassieren und Abos unterzuschieben. Der Branchenverband Bitkom riet, keine Daten ohne triftigen Grund anzugeben, dubiose Angebote zu meiden und auch das Kleingedruckte zu lesen.

Die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Margit Conrad (SPD) warf der Union vor, einen besseren Schutz zu verhindern. "Die unionsregierten Länder tragen damit die Verantwortung dafür, wenn weiter Tausende von Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet abgezockt werden können." Die Union falle hinter einen Beschluss von vor zwei Jahren zurück, als der Bundesrat eine "Button-Lösung" gefordert hatte.

Der Bitkom begrüßte die Initiative der Bundesregierung, warnte aber vor Risiken. "Derzeit steht zu befürchten, dass durch einen pauschalen Warnhinweis beim Online-Shopping die vielen seriösen Firmen benachteiligt werden", sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Auch müsse darauf geachtet werden, dass Schnellbestellungen per Mausklick für registrierte Kunden von Online-Kaufhäusern nicht in Gefahr gerieten.

Noch keine endgültige Entscheidung traf der Bundesrat auch bei der verbotenen Telefonwerbung. Die Länderkammer prüft, illegale Werbeanrufe stärker zu bekämpfen. Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz und Berlin verlangen, dass Verträge im Zusammenhang mit verbotener Telefonwerbung nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam werden und fordern höhere maximale Bußgelder. Die Verbraucherschutzminister der Länder unterstützen eine solche Regelung.

Es gibt seit vergangenem Jahr ein Gesetz gegen illegale Telefonwerbung, das aber in der Praxis nicht richtig greift: Im vergangenen Jahr beschwerten sich rund 108.000 Verbraucher schriftlich und telefonisch bei der Bundesnetzagentur über illegale Werbeanrufe und Rufnummernmissbrauch oder stellten hierzu Fragen. NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) sprach im Bundesrat von einem "flächendeckenden Telefonterror"

Quelle : www.heise.de

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Re: Telefon/Web-Abzocke ...
« Antwort #95 am: 24 September, 2010, 21:45 »
falls es jemand interessiert:

heise schreibt:
Zitat
Im vergangenen Jahr beschwerten sich rund 108.000 Verbraucher schriftlich und telefonisch bei der Bundesnetzagentur über illegale Werbeanrufe und Rufnummernmissbrauch oder stellten hierzu Fragen. 

dazu der text der Netzagentur:
Zitat
"Von August 2009 bis April 2010 sind bei uns über 57.000 schriftliche Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Wir können nicht alle Beschwerden aufgreifen, weil ein Teil nicht als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden kann. Dies ist z. B. bei klassischen Meinungsumfragen, beim Abfragen von Kontodaten ohne Werbebezug oder bei automatisierten Werbeanrufen, bei denen keine Person am Telefon ist, der Fall", erläuterte Kurth.

Die Bundesnetzagentur hat bisher insgesamt elf Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Erlass von Bußgeldbescheiden wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen und Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 694.000 Euro verhängt. Mit den auferlegten Bußgeldern wurden sowohl Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung als auch die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet. Zahlreiche Ermittlungen laufen noch.

wer sich weiter informieren will oder einiges an Formblätter braucht, der wird hier fündig:
http://www.bundesnetzagentur.de   ( Portal, untergeordnete links ändern sich ab und an)
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Re: Telefon/Web-Abzocke ...
« Antwort #96 am: 02 Oktober, 2010, 12:31 »
na, es geht doch :

von der webseite der Netzagentur vom 1.10.10:
Die Bundesnetzagentur hat in dieser Woche erneut zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung telefonischer Gewinnversprechen ergriffen. Sie flankiert damit eine europaweite Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizei Offenburg. Im Zuge dieser Maßnahme wurde eine Reihe von Personen festgenommen, die durch Gewinnversprechen mehr als sieben Mio. Euro erlangt haben sollen.

"Die parallel ergriffenen Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und der Bundesnetzagentur stellen einen massiven Schlag gegen die Urheber rechtswidriger telefonischer Gewinnversprechen dar. Wir haben damit erneut nachhaltig zum Schutz der Verbraucher vor derartigen unlauteren Geschäftspraktiken beigetragen. Der Fall zeigt auch, dass engagierte Staatsanwälte den Telefonbetrügern das Handwerk legen können und dass eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft diesen Erfolg noch optimieren könnte", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Im Einzelnen hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung von 26 hochpreisigen (0)900er-Rufnummern angeordnet. Zusätzlich hat sie für 18 zugeteilte, noch nicht geschaltete Rufnummern präventive Schaltungsverbote verhängt. Dadurch wird verhindert, dass diese Rufnummern künftig technisch überhaupt erreichbar sind und missbraucht werden können. Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur für Verbindungen zu neun der von der Abschaltung betroffenen Rufnummern jeweils ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen. Dabei handelt sich um folgende Rufnummern:
(0)900 3 102 104; (0)900 3 102 109; (0)900 3 196 704;
(0)900 3 196 706; (0)900 3 210 205; (0)900 3 240 205;
(0)900 5 106 679; (0)900 5 779 932; (0)900 5 779 931.

Die von der Bundesnetzagentur verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die über die jeweilige Rufnummer im genannten Zeitraum zu Stande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbrauchern bereits Rechnungen zugegangen sind, greift das Verbot der Inkassierung, die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden.

das dazu passende pdf-file ist unter http://www.bundesnetzagentur.de  zu finden.
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Justizministerin geht gegen Netz-Betrüger vor
« Antwort #97 am: 18 Oktober, 2010, 09:46 »
Neben dem Kampf gegen teure Telefon-Warteschleifen  will die Bundesregierung auch gegen Abzocke im Internet vorgehen. Anbieter müssten verpflichtet werden, die Kosten ihres Angebots deutlich auf der Website auszuweisen, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der Süddeutschen Zeitung. Ein Gesetzentwurf sehe vor, dass ein Vertrag erst zustande kommen darf, wenn der Kunde den Betrag per Mausklick bestätigt habe.

Kosten- oder auch Abofallen verstecken sich im Internet hinter Angeboten, mit denen für kostenlose Routenplaner, Horoskop-, Hausaufgaben- oder Rezeptdienste geworben wird. Nach dem Gesetzesentwurf sollen künftig alle Anbieter im Netz dazu verpflichtet werden, durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis über den Gesamtpreis ihrer Ware oder Dienstleistung zu informieren.

Vor einem Monat hatte sich die Bundesregierung darauf verständigt, dass Telefon-Warteschleifen künftig kostenlos sein sollen. Die Regelung soll für Anrufe aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz gelten.

Quelle : www.heise.de

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Gesetzentwurf gegen Internet-Abzocke vorgestellt
« Antwort #98 am: 29 Oktober, 2010, 12:40 »
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am heutigen Freitag einen Referentenentwurf (PDF-Datei) für ein Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr präsentiert. Bei kostenpflichtigen Online-Angeboten sollen Nutzer demnach künftig mit einem deutlichen Hinweis vor versteckten Kosten gewarnt werden, erläuterte die FDP-Politikerin ihren bereits vor kurzem angekündigten Plan. Vor einer Bestellung müsse der Verbraucher mit einem Klick ausdrücklich bestätigen, dass er die Erläuterung gesehen habe. Die Kunden könnten sich so leichter gegen unberechtigte Zahlungsaufforderungen zur Wehr setzen, hofft die Ministerin. Zugleich werde mit der "Button-Lösung" die Transparenz beim E-Commerce insgesamt verbessert, unseriösen Geschäftsmodellen der Boden entzogen.

Bislang plädierte die Bundesregierung für eine europäische Lösung und wies Forderungen der Bundesländer für einen nationalen Alleingang zurück. Ein Vorschlag aus Berlin, die Regelung gegen Internet-Abzocke in die geplante Verbraucherrechte-Richtlinie der EU aufzunehmen, liege in Brüssel zwar auf dem Tisch, erklärt Leutheusser-Schnarrenberger nun den Sinneswandel. Die Verabschiedung der Direktive werde aber nicht vor Ende 2012 erwartet. Anschließend müsste sie noch in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Dieser Zeitrahmen sei deutlich zu lang, weshalb nun zunächst eine nationale Regelung geschaffen werden solle. Weil Abofallen im Netz nicht an Staatengrenzen haltmachten, sei eine europaweite Lösung aber trotzdem notwendig.

Im Bundesrat laufen parallel ebenfalls Debatten über die Einführung einer Button-Lösung für Online-Verträge, um Kostenfallen im Netz entgegenzuwirken. "Ein auf eine entgeltliche Gegenleistung gerichteter Vertrag im elektronischen Rechtsverkehr soll nur dann wirksam sein, wenn der Verbraucher vom Unternehmer einen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die mit dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten in deutlicher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Form erhalten hat und diese Kostenmitteilung in einer von der Bestellung gesonderten Erklärung bestätigt", heißt es in einem von Rheinland-Pfalz eingebrachten Entschließungsantrag. Die Länderkammer berät über das Vorhaben derzeit in ihren Ausschüssen.

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Justiz schärft Waffen gegen Abo-Fallen im Internet
« Antwort #99 am: 12 Januar, 2011, 09:01 »
Im Kampf gegen Abo-Fallen im Internet hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Druck auf die Verursacher verstärkt. Angebote mit versteckten Preishinweisen seien als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen, hat das Gericht in einem Beschluss (Az.: 1 Ws 29/09) entschieden. Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten. Bislang haben die Anklagebehörden häufig Ermittlungsverfahren gegen die Internet-Abzocker eingestellt, wenn irgendwo im Kleingedruckten die Preisangabe zu finden war. Das Gericht bestätigte am Dienstag eine Mitteilung der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei FPS.

Im konkreten Fall sollen zwei Beschuldigte den Besuchern ihrer Webseiten kostenpflichtige Abonnements zum Beispiel von Routenplanern, Gedichten oder Grußkarten untergejubelt haben. Für drei bis sechs Monate Nutzung stellten sie laut Gericht in hunderten Fällen bis zu 69,95 Euro in Rechnung. Wenn die Nutzer nicht zahlten, wurden Mahnungen und rechtsanwaltliche Drohbriefe verschickt.

Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten – ein Mann und eine Frau – über Jahre in schneller Folge Firmen nach britischem Recht gegründet und aus verschiedenen hessischen Städten immer wieder ähnliche irreführende Seiten ins Netz gestellt. Für die Anklage seien die Fälle von 1000 Opfern gebündelt worden, die aber meist nicht bezahlt hätten, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu. Oft wurden die versteckten Abos mit einem Gewinnspiel verknüpft, für die zahlreiche persönliche Angaben abgefragt wurden. Die Zahlungsverpflichtungen waren zum Teil in den hinteren Paragrafen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt. Der mutmaßliche Haupttäter arbeite derzeit aus dem hessischen Rodgau und stets mit einer festen Gruppe von Abmahnanwälten zusammen, berichtete die Anklägerin.

Das Oberlandesgericht hat den konkreten Fall zwar im Detail bewertet, aber kein Urteil gegen die Beschuldigten gefällt. Es hat lediglich der Vorinstanz, dem Landgericht Frankfurt, aufgegeben, die zuvor abgelehnten Anklagen zu verhandeln. Ein Termin steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahren gewehrt.

Der 1. Strafsenat des OLG sah einen hinreichenden Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betrugs einer Vielzahl von Opfern. "Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen", erklärte FPS-Anwalt Hauke Hansen. Damit komme auch Schwung in den Kampf der Verbraucherschützer gegen Abofallen-Betreiber, die häufig aber letztlich wirkungslos zur Unterlassung verurteilt worden seien. "Die Verbraucherschützer haben eine Klage nach der anderen gewonnen, ohne dass der allgemein beklagte Missstand auch nur annähernd behoben werden konnte. Das dürfte sich nun radikal ändern", meinte der Jurist.

Der Anwalt äußerte sich skeptisch über die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Button-Lösung, bei der Verbraucher auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden und dies bestätigen müssten. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter sei die einzig wirksame Waffe gegen die Internet-Betrüger.

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Abzocke in Telefon-Warteschleifen geht weiter
« Antwort #100 am: 14 Januar, 2011, 15:41 »
Die Abzocke in Telefon-Warteschleifen von Unternehmen geht offenbar weiter. Über einen entsprechenden Test der grünen Bundestagsfraktion berichtete die 'Saarbrücker Zeitung'.

Demnach müssen Telefonkunden im Einzelfall rund 55 Euro bezahlen, bis sie zu einem Ansprechpartner weitergeleitet werden. Das ist das Ergebnis einer neuen Erhebung, die der Zeitung vorliegt. Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn warf Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) Versagen vor.
Die Ministerin hatte im Mai vergangenen Jahres Kostenfreiheit in Warteschleifen versprochen. "Da wurde wieder einmal angekündigt und das Ergebnis lässt auf sich warten", sagte Höhn der Zeitung. 300 Testanrufe bei 32 Unternehmen hatten die Grünen in den letzten vier Wochen durchgeführt.

Bei den 14 Cent pro Minute kostenden 0180-Servicenummern hingen die Testanrufer im Durchschnitt über zwei Minuten in der Warteschleife. Besonders teuer wurde es laut Grüne bei "Gigaset" und "Alice". In der Spitze habe man 14 sowie acht Minuten warten müssen.Bei den deutlich teureren 0900-Nummern steckten die Tester sogar 30 Minuten in der Schleife des Wahrsagedienstes "Tarotkönig". Kosten: Rund 55 Euro. Der Test wurde daraufhin abgebrochen. Im Durchschnitt würden Anrufer bei Unternehmen mit 0900-Servicenummer zweieinhalb Minuten hingehalten, heißt es in der Erhebung.

Besonders bei einigen Billigfliegern falle die lange Warteschleife auf, hieß es. So sei man bei "Easyjet" und "Ryan Air" erst einmal über fünf Euro los, bevor man überhaupt durchgestellt werde.

Quelle : http://winfuture.de

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Bgh: Strenge Anforderungen an Zulässigkeit von Werbeanruf bestätigt
« Antwort #101 am: 14 Februar, 2011, 12:58 »
Die strengen Anforderungen, die das deutsche Recht an die Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern stellt, sind mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Das hat der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden (Urteil vom 10. Februar 2011, Az.: I ZR 164/09).

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen, die sich zu diesem Thema bereits im Jahr 2003 mit der örtlichen Krankenkasse vor Gericht traf. Damals hatte sich das Versicherungsunternehmen verpflichtet, keine Verbraucher ohne deren Einverständnis zu Werbezwecken anzurufen. Bei einem Verstoß drohte eine Strafe von 5000 Euro – pro Anruf. Als sich im September 2008 zwei Verbraucher über Werbeanrufe der Versicherung beschwerten, forderte die Verbraucherzentrale daraufhin die Zahlung von 10.000 Euro. Die betroffenen Verbraucher waren durch Mitarbeiter eines Call-Centers angerufen worden, das von der Versicherung beauftragt worden war.

Die Beklagte leugnete nicht, dass die Verbraucher in ihrem Auftrag angerufen wurden. Allerdings führte sie aus, man habe das Einverständnis sehr wohl eingeholt und zwar im sogenannten Double-Opt-In-Verfahren. Dabei nehmen Verbraucher an Online-Gewinnspielen teil, geben dort ihre Telefonnummer an und bestätigen durch das Markieren eines Feldes ihr Einverständnis für Werbeanrufe. Daraufhin erhalten sie eine Bestätigung per Mail, die von ihnen durch das Anklicken eines darin enthaltenen Links nochmals genehmigt wird.

Dieses elektronisch durchgeführte Verfahren ist nach Ansicht des Gerichts aber von vornherein ungeeignet, um ein Einverständnis von Verbrauchern mit Werbeanrufen zu belegen. Zwar kann durch die dabei angeforderte elektronische Bestätigung angenommen werden, dass der Teilnahmeantrag, der die Einwilligung in Werbeanrufe enthält, für das Online-Gewinnspiel tatsächlich von der angegebenen E-Mail-Adresse stammt. Damit ist aber nicht sichergestellt, dass es sich bei der angegebenen Telefonnummer tatsächlich um den Anschluss des Absenders der Bestätigungs-E-Mail handelt.

Der Gewinnspielteilnehmer könnte also auch die Telefonnummer einer dritten Person angegeben haben, die ihr Einverständnis mit dem Werbeanruf nicht erklärt hat. Die Beweislast trägt der Unternehmer und nicht der Verbraucher. Bei diesem Verfahren darf ein Unternehmen also nicht davon ausgehen, dass es das Einverständnis tatsächlich hat. Eigentlich müsste es anrufen und sich bestätigen lassen, dass die Erklärung tatsächlich vom Inhaber des Anschlusses stammt.

Die Versicherung hatte die E-Mails, in denen sich der Verbraucher ausdrücklich mit der Telefonwerbung einverstanden erklärte, nicht aufgehoben. Man berief sich lediglich auf die Einhaltung des besagten Verfahrens. Die Speicherung der entsprechenden E-Mail ist dem Werbenden aber ohne Weiteres möglich und zumutbar, befanden die Richter. Daher gab der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Recht, die Versicherung muss zahlen.

Auch hat der Bundesgerichtshof in diesem Urteil bestätigt, dass die insgesamt strengen Anforderungen mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind. Das deutsche Recht geht zwar mit seinen Anforderungen über die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken der Europäischen Union hinaus. Aufgrund einer in der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation enthaltenen Öffnungsklausel ist der deutsche Gesetzgeber aber berechtigt, Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern generell von deren vorherigem ausdrücklichen Einverständnis abhängig zu machen ("opt in").

Quelle : www.heise.de

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Telefonanbieter-Hotlines: Freundlich & inkompetent
« Antwort #102 am: 24 Februar, 2011, 15:47 »
Anrufer bei Hotlines von Telekommunikationsanbietern können nicht damit rechnen, kompetent beraten zu werden. Immerhin sind ihre Gesprächspartner aber in der Regel freundlich.

Das ist das Fazit einer Untersuchung des Bereiches durch die Stiftung Warentest. Keine der zehn geprüften Hotlines habe die Bewertung "gut" erreichen können, teilte diese mit. Kabel BW und Versatel lassen die Anrufer demnach besonders oft im Stich.

Die meisten Hotline-Mitarbeiter waren schlecht informiert und konnten nur ein Drittel der Probleme lösen, heißt es in dem Testbericht, der in der Märzausgabe des Magazins 'Test' erscheint.

Mit sieben alltäglichen Problemen aus den Bereichen Festnetz, Handy und mobiles Internet haben sich die Tester an die Hotlines gewandt. Nicht funktionierende Sprachmenüs oder Warteschleifen waren dabei noch die geringsten Herausforderungen. Besonders bei der Kompetenz der Mitarbeiter haben alle Anbieter Nachholbedarf, so das Urteil. Wie man beispielsweise mit dem Handy ein hoch aufgelöstes Foto verschickt, wusste kaum einer.

Manche Hotlines sind auch für die Zeit gebührenpflichtig, in der Anrufer in der Warteschleife hängen. So zahlen die Tester bei 1&1, der Telekom und bei Vodafone mehr als die Hälfte ihrer Gebühren nur fürs Warten. Die durchschnittliche Wartezeit lag bei fünf Minuten. Bei Versatel dauerte es jedoch 34 Minuten bis sich ein Berater persönlich um den Kunden kümmerte.

Quelle : http://winfuture.de

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Schluss mit Warteschleifen-Abzocke
« Antwort #103 am: 26 Februar, 2011, 11:11 »
Nach langem Streit hat die Bundesregierung jetzt einen Kompromiss gefunden, um die Abzocke mit Telefon-Warteschleifen in Service-Hotlines einzudämmen.

Nach Angaben der Grünen im Bundestag funktioniert die Abzocke bei Service-Hotlines ungebrochen: Telefonkunden sollen im Einzelfall bei einer Service-Hotline rund 55 Euro bezahlt haben, nur um weitergeleitet zu werden. Das geht aus einer Erhebung der Grünen hervor, die im Januar veröffentlicht wurde. Demnach gehört es bei Billigfliegern und anderen Firmen offenbar zum Geschäftsmodell, mit Warteschleifen Geld zu verdienen.

Die Pausenmusik aus der Service-Hotline soll aber nicht sofort gratis zu hören sein; geplant ist eine ein Jahr gültige Übergangsregelung. Im Gespräch war, dass zunächst nur die ersten beiden Minuten nichts kosten. Bereits im September 2010 hatte sich das Kabinett grundsätzlich auf eine Regelung für Anrufe aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz verständigt. Während 0800-Nummern derzeit kostenlos sind, müssen Anrufer für 0180-Servicedienste und 0900-Premiumdienste zahlen.

Quelle : www.heise.de

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Re: Schluss mit Warteschleifen-Abzocke
« Antwort #104 am: 26 Februar, 2011, 20:00 »
Zitat
So zahlen die Tester bei 1&1, der Telekom und bei Vodafone mehr als die Hälfte ihrer Gebühren nur fürs Warten
 ok, ich mag die telekom nicht unbedingt, aber hier ist nonsense geschrieben worden: die telekom-hotlines haben 0800er nummern und wie bereits geschrieben wurde
Zitat
Während 0800-Nummern derzeit kostenlos sind

was ist also "mehr als die hälfte" bei ner kostenlosen nummer ?  :fr
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