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Telefon/Web-Abzocke ...
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Thema: Telefon/Web-Abzocke ... (Gelesen 13279 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Abofallen-Betreiber zu Haftstrafen verurteilt
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Antwort #60 am:
17 August, 2009, 18:07 »
Erstmalig hat ein deutsches Gericht Abofallen-Betreiber strafrechtlich belangt. Am heutigen Montag Nachmittag verurteilte das Landgericht Göttingen eine Gruppe von Abzockern wegen vollendeten gewerbsmäßigen Betrugs zu Freiheitsstrafen auf Bewährung.
Die drei Jurastudenten hatten im Jahre 2007 unter der Domain fabrik-einkauf.com ihre Abofalle ins Leben gerufen. Per Spam bewarben sie die Seite sowie ein angebliches Gewinnspiel. Wer dort seine Daten hinterließ um Zugang zu erhalten, erhielt wie bei der Masche üblich eine Aborechnung (84 Euro/Jahr).
Die drei Studenten gaben nun zu, auf diese Weise mehr als 130.000 Euro ergaunert zu haben. Vom dem Geld leisteten sich die Männer laut Anklage ein Leben auf großem Fuß, etwa indem sie Luxusautos leasten. Die beiden 26 Jahre alten Haupttäter erhielten am Montag wegen gewerbsmäßigen Betruges 18 und 15 Monate Haftstrafe auf Bewährung. Ein 25-Jähriger wurde wegen Beihilfe zu sechs Monaten verurteilt.
Quelle :
www.heise.de
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Openoffice.org startet Kampagne gegen Download-Abofallen
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Antwort #61 am:
15 September, 2009, 14:15 »
Das Projekt Openoffice.org startet eine Kampagne gegen sogenannten Download-Abofallen. Es geht um Anbieter, die eigentlich kostenfreie Software gegen Geld anbieten und die Kosten dabei wenig auffällig auf ihren Seiten aufführen.
Gerade Projekte wie Openoffice.org sind von Abofallen betroffen. Durch Platzierung von Werbung bei Suchmaschinen versuchen Anbieter den Eindruck zu erwecken, bei ihren Seiten handle es sich um die offiziellen Projektseiten. Die Seiten werden so gestaltet, dass den meisten Anwendern erst beim Eintreffen der Rechnung bewusst wird, dass sie sich auf ein kostspieliges Abonnement eingelassen haben und für den andernorts kostenfreien Download nun bezahlen sollen.
Dagegen will Openoffice.org mit einer Kampagne angehen: "Schon seit langem müssen wir beobachten, wie zahllose schwarze Schafe mit teils massiven Drohgebärden gegen unbedarfte Nutzer vorgehen und dabei nicht nur den guten Ruf freier Software schamlos ausnutzen, sondern ihr dreistes Geschäftsmodell zudem noch auf den Verdiensten hunderter Ehrenamtlicher aufbauen. Weder Gerichte noch Verbraucherschutzzentralen haben bislang wirklich etwas dagegen unternehmen können", sagt Florian Effenberger, einer der Marketing-Verantwortlichen im Projekt Openoffice.org.
Mit der heute gestarteten Kampagne wollen die Open-Source-Aktivisten ein Zeichen setzen und insbesondere bei Suchmaschinenbetreibern um aktiven Unterstützung werben. Diese würden "als Teil des Abzock-Systems benutzt und verdienen mit jeder Anzeige zudem noch bares Geld."
Im Rahmen der Kampagne hat das Open-Source-Projekt eine Übersichtsseite mit Informationen und Hintergrundartikeln zusammengestellt, die die häufigsten Fragen betroffener Nutzer beantworten sollen. Zudem ruft Openoffice.org dazu auf, unter abgezockt@openoffice.org entsprechende Seiten zu melden und von eigenen Erfahrungen zu berichten. Anhand der Einsendungen, die vertraulich behandelt werden, sollen Suchmaschinen gezielt um ihre Mitarbeit gebeten werden.
Quelle :
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ritschibie
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Raubkopien: Abzocke mit Zahlungsforderungen
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Antwort #62 am:
18 September, 2009, 15:38 »
Mit gefälschten Zahlungsaufforderungen wollen Betrüger momentan bundesweit Netznutzer um Geld erleichtern.
In den Briefen fordern sie je 167,20 Euro - im Namen einer "Gesellschaft zur Wahrung von Urheberrecht" und mit dem Argument, die Empfänger hätten illegal Dateien heruntergeladen. Das teilt die in solchen Fällen tatsächlich zuständige Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Berlin mit und betont, mit den Schreiben nichts zu tun zu haben.
Raubkopierer-Jäger der GVU
Dahinter stehe ein Absender namens Net-Secure. Er weise in dem Brief darauf hin, er habe die illegalen Download-Aktivitäten über einen längeren Zeitraum aufgezeichnet. Zahle der Empfänger die genannte Summe, werde von weiterer Strafverfolgung abgesehen. Wer das nur scheinbar seriöse Schreiben im Briefkasten findet, sollte sofort damit zum nächstgelegenen Polizeirevier gehen, rät die GVU.
Quelle: SAT+KABEL
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kaffeine Fan
Abzockanwältin Katja G. erfolgreich wegen Betrugsbeihilfe verklagt
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Antwort #63 am:
06 Oktober, 2009, 22:34 »
Rechtsanwältin Katja G. ist seit Jahren für ihre Massenabmahnungen im Internetbereich bekannt. Für dubiose Internetunternehmen hat sie zahlreichen Internetnutzern Mahnungen für Internetdienste geschickt. Diese waren oftmals sogar rechtswidrig.
Die Abzocke funktioniert so gut, dass auf das Konto der Anwältin bis zu 20.000 Euro pro Tag eingehen. Eines ihrer Abzockopfer hatte nun Klage vor dem Amtsgericht in Karlsruhe erhoben. Die Klage war erfolgreich und Katja G. ist wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hofft auf ein Signal für andere Anwälte, sich nicht zum Gehilfen für unseriöse Geschäftspraktiken zu machen. Da die Richterin für dieses Urteil keine Berufung zugelassen hat, ist es sofort rechtskräftig.
Quelle:
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SiLæncer
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Notorische Abzocker in Wien verurteilt
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Antwort #64 am:
15 Oktober, 2009, 10:22 »
Die für Abofallen-Abzocke bekannten Brüder Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sowie deren Redcio OHG sind vom Handelsgericht Wien wegen zahlreicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit irreführenden Websites rechtskräftig verurteilt worden (Az. 11 Cg 6/08g). Die Beklagten müssen es künftig unterlassen, den Eindruck zu erwecken, ihre Internet-Angebote seien kostenlos, wenn später Geld eingetrieben wird. Außerdem dürfen sie im Fernabsatz keine Verträge abschließen, ohne ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Kunden nachzukommen. Schließlich müssen sie die Veröffentlichung des Urteils in einer Samstagausgabe der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs und zusätzlich die mit rund 9.400 Euro bemessenen Kosten der Klägerin bezahlen.
Das Verfahren hatte die österreichische Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (AK) angestrengt. Diese gesetzlich verankerte Institution, die in Österreich verschiedene Interessen der über drei Millionen Arbeitnehmer gegenüber Wirtschaft und Staat wahrnimmt, hat in Deutschland keine direkte Entsprechung. Neben Fragen von Beschäftigung, Weiterbildung, Qualifizierung und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt kümmern sich die föderal organisierten Kammern um arbeits- und sozialrechtliche Themen sowie nicht zuletzt um den Verbraucherschutz – in diesem Zusammenhang erfolgte auch der Vorstoß gegen die Schmidtleins.
Auf verschiedenen Websites hatten die Schmidtleins respektive deren Firmen Informationen zu Themen wie Liedtexten, Tätowierungen oder Personenbezeichnungen angeboten. Zugang erhielt aber nur, wer sich registrierte. Die meisten Nutzer dürften aus allen Wolken gefallen sein, als sie später saftige Rechnungen erhielten. Der Preis war nur im Kleingedruckten angegeben, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung zum Widerrufsrecht (in Österreich: Rücktrittsrecht) erfolgte erst nach dem Ablauf der Widerrufsfrist.
Vergeblich hatte der Anwalt der Beklagten versucht, der Klage mit formellen Argumenten auszuweichen. Auch der Wechsel des zwischenzeitlichen Website-Betriebs von der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR hin zur Redcio OGH, deren geschäftsführende Gesellschafter die Brüder sind, half nicht, dem Urteilsspruch zu entgehen. Die Männer kamen nicht zur Verhandlung nach Wien und konnten daher vom Richter nicht vernommen werden.
Entgegen der Ausführungen ihres Rechtsanwalts stellte das Gericht fest, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf den Websites keine Informationen hinsichtlich Kosten, Vertragsdauer und Rücktrittsrecht enthalten sind. Ob der Link auf der Website zu Angaben über das Widerrufsrecht funktioniert, konnte das Gericht nicht feststellen. Die E-Mail mit der Anmeldebestätigung enthält keine Angaben zum Widerrufsrecht. Erst mit der Rechnung wird auf die Rücktrittsfrist von 14 Tagen hingewiesen. "Zu diesem Zeitpunkt ist regelmäßig die 14-tägige Frist bereits abgelaufen", weiß das Handelsgericht Wien.
"Der Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die Bindung über 24 Monate erfolgt (...) nicht ausreichend deutlich und führt zu einer Irreführung der Internetuser", heißt es in der Urteilsbegründung, "Die Beklagten verstoßen somit gegen § 2 UWG" (österreichisches Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Auch Bestimmungen zur Preisinformation im österreichischen E-Commerce Gesetz (§ 5 Abs 2) sowie im Konsumentenschutzgesetz (§ 5c Abs 2) wurden verletzt. Hinzu kommt, dass die Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes zur Information der Verbraucher über ihr Rücktrittsrecht nicht eingehalten wurden. Gefordert ist nämlich eine Übermittlung durch den Unternehmer, die Abrufbarkeit auf einer – jederzeit veränderbaren – Website reicht nicht aus.
Das Recht, das Urteil auf Kosten eines vor Gericht unterlegenen Websitebetreibers unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem Printmedium veröffentlichen zu dürfen, hatte die Arbeiterkammer erst im vergangenen Jahr beim Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes erstritten. Damals war die Kammer erfolgreich gegen "Gratis"-Abzocker aus der Schweiz vorgegangen. Auf den nun behandelten Schmidtlein-Websites ist derzeit keine Neuanmeldung möglich.
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Erfolgreiche Aktion gegen unseriöse Klingelton-Anbieter
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Antwort #65 am:
17 November, 2009, 22:52 »
Die EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, hat am Dienstag die Ergebnisse einer im vergangenen Jahr gestarteten europaweiten Ermittlungsaktion gegen Anbieter von Multimedia-Inhalten für Mobiltelefone vorgelegt. Danach wurden inzwischen 70 Prozent der insgesamt 301 Websites, die wegen missbräuchlicher Praktiken beim Verkauf von Klingeltönen, Hintergrundbildern oder sonstigen Handy-Diensten im Visier der Untersuchung standen, korrigiert (159 Webseiten) oder geschlossen (54 Sites).
Bei den Untersuchungen waren laut Kuneva insbesondere drei Probleme festgestellt worden. So wiesen fast 41 Prozent der untersuchten Websites Unregelmäßigkeiten bei Preisangaben auf. Auf vielen Websites hätten Informationen hinsichtlich der Preise teilweise oder sogar ganz gefehlt. Den tatsächlichen Preis hätten Verbraucher mitunter erst mit dem Eintreffen der Telefonrechnung erfahren. Bei Abonnements sei häufig nicht ausdrücklich das Wort "Abonnement" verwendet worden oder die Laufzeit nicht deutlich angegeben gewesen.
Bei 75 Prozent der untersuchten Websites waren die Händlerangaben unvollständig, was einen Verstoß gegen die Richtlinien über den elektronischen Geschäftsverkehr und über den Fernabsatz darstellt. Auf 35 Prozent wurden Informationen irreführend präsentiert, etwa indem vertragliche Details im Kleingedruckten versteckt oder schwer auffindbar waren. In 28 Prozent der Fälle wurden Dienstleistungen zwar als "gratis" angeboten, sie entpuppten sich später aber als kostenpflichtig oder an einen langfristigen Vertrag gekoppelt.
Das in Deutschland zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erklärte, dass es hierzulande bei 20 Webseiten Anhaltspunkte für unseriöse Angebote gegeben hatte. Die Anbieter hätten ihre Seiten mittlerweile aber korrigiert. Besonders hart hat den Angaben zufolge Italien durchgegriffen, wo gegen neun große Unternehmen (darunter Telecom Italia, Vodafone und Wind) wegen diverser Verstöße Anfang des Jahres Geldstrafen in Höhe von rund zwei Millionen Euro verhängt worden seien.
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Facebook und Zynga wegen Social-Games-Abzocke verklagt
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Antwort #66 am:
20 November, 2009, 07:15 »
Sie heißen Mafia Wars, FarmVille, Poker oder YoVille und sind derzeit die Renner im Spielegeschäft: Millionen Nutzer von Netzwerken wie Facebook oder MySpace vertreiben sich die Zeit mit sogenannten Social Games des US-Unternehmens Zynga. Innerhalb kürzester Zeit hat sich die in San Francisco beheimatete Firma zu einem der Marktführer im globalen Geschäft mit Online-Spielen entwickelt. Die Umsätze des Unternehmens sollen sich inzwischen auf über 100 Millionen Dollar pro Jahr belaufen.
Doch woher kommt dieser Umsatz? Diese Frage beschäftigt jetzt auch die Gerichte. Die in Sacramento ansässige Anwaltskanzlei Kershaw, Cutter & Ratinoff (KCR) hat beim "United States District Court, Northern District of California" eine Sammelklage gegen Zynga und Facebook eingereicht. Der Vorwurf: Die Unternehmen hätten in betrügerischer Absicht diverse Geschäftsmethoden entwickelt, um ahnungslosen Konsumenten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Zahl der Geschädigten geben die Anwälte mit mindestens 100.000 an.
Zwar sind die Zynga-Spiele selbst kostenlos, bestimmte Extras können aber nur freigeschaltet werden, wenn der Nutzer dafür in der jeweiligen Spielwährung bezahlt. Im Mittelpunkt der Klage steht die Masche, Spielgeld durch eine Teilnahme an Werbeaktionen, angeblichen Umfragen oder Pseudo-Tests zu erwerben. Klassiker ist der sogenannte IQ Test: Nimmt der Spieler daran teil, bekommt er ein paar simple Fragen gestellt. Am Ende kommt dann der Hinweis, dass man per SMS einen PIN-Code auf das Handy geschickt bekommt, weshalb man seine Mobilnummer angeben müsse.
Gibt der Nutzer diesen Code dann im Test-Interface ein, hat er – ohne es sofort zu wissen – gerade ein Abonnement für einen nutzlosen SMS-Dienst abgeschlossen, das ihn mehrere Dollar im Monat kostet. Abkassiert wird über die Mobilfunkrechnung. Die Kläger rechnen nun vor, dass Zynga bis zu 84 Millionen Dollar pro Jahr über solche "Sonderaktionen" einnehmen könnte. Und Facebook, heißt es in der Klageschrift, generiere schätzungsweise 10 bis 20 Prozent des Jahresumsatzes von 500 Millionen Dollar über eingebundene Zynga-Games. Welchen Marktwert das Geschäft mit Social Games in der Branche hat, offenbarte zuletzt EA: Der Spiele-Publisher zahlt für den kleineren Zynga-Konkurrenten Playfish bis zu 400 Millionen Dollar.
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Kostenpflichtige Warteschleifen als Teil des Geschäftsmodells
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Antwort #67 am:
29 Dezember, 2009, 09:23 »
Hotlinebetreiber-Selbstverpflichtung von 2007 blieb weitgehend wirkungslos
Eigentlich klingt es wie eine faire Idee: Gebühren für das Verweilen in der Telefonwarteschleife. Allerdings erhält diese Gebühren bei den bestehenden Hotline-Gepflogenheiten nicht der Wartende, der seine Zeit opfern muss, sondern die Firma, die ihn dazu zwingt. Dieser Missstand ist schon länger bekannt. Abhelfen sollte ihm eine Selbstverpflichtung der Anbieter in Form eines "Leitfadens für eine verbraucherfreundliche Kundenbetreuung". Den hatte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) auf dem Informationstechnologie-Gipfel der Bundesregierung vor zwei Jahren als Lösung des Problems angepriesen. Der Selbstverpflichtung zufolge sollten die Wartezeiten "durchschnittlich" unter 30 Sekunden liegen.
Am Montag zog Christian Fronczak vom Bundesverband der Verbraucherzentralen gegenüber der Frankfurter Rundschau das Fazit, dass die Selbstverpflichtung "nicht den erhofften Erfolg gebracht" habe. Anlass dafür war eine Stichprobe im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen, die zu verschiedenen Tageszeiten rund 300 Mal bei 50 Hotlines mit teurer 0900-Vorwahl anrufen ließen. Bei mehr als 30 Prozent der Nummern lag die durchschnittliche Wartezeit nicht nur über den in der Selbstverpflichtung beschlossenen 30 Sekunden, sondern betrug mehr als eine Minute. Im Extremfall, beim DSL-Anbieter 1&1, waren es einmal sogar 23 Minuten. Weil die Gebühren pro Minute aber niedriger als bei anderen Anbietern lagen, war nicht dieser Anruf der teuerste, sondern einer bei "Tarotkönig", wo sieben Minuten Warten 13 Euro kosteten.
Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn äußerte angesichts dieser Ergebnisse die Vermutung, dass das teure Warten bei vielen Anbietern zum Geschäftsmodell gehört. Auf diese Weise könnten Firmen "viele Millionen Euro [...] ohne Gegenleistung" verdienen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert angesichts der offensichtlichen Wirkungslosigkeit der Selbstverpflichtung gesetzliche Schritte wie ein Verbot von Störungshotlines mit teuren 0180- oder 0900-Vorwahlen, weil diese einen Anreiz geben, Produkte defekt auszuliefern oder Dienstleistungen fehlerhaft durchzuführen und bei der Beseitigung solcher Störungen noch einmal zu kassieren. Bei anderen Servicenummern sollten (wie beispielsweise in Frankreich) Gebühren nur für das Gespräch und nicht für die Wartezeit berechnet werden dürfen, was - anders als von manchen Anbietern behauptet - technisch heutzutage ohne Weiteres möglich ist.
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http://www.heise.de/tp/
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Erneute Schlappe für Abofallen-Betreiber vor dem LG Mannheim
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Antwort #68 am:
27 Januar, 2010, 11:35 »
Nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Mannheim muss der Betreiber der Web-Abofalle opendownload.de einem Nutzer des Angebots Schadensersatz zahlen. Dieser hatte vor Gericht die Kosten eingeklagt, die ihm durch die Einschaltung seines Anwalts zur Abwehr der Forderungen entstanden waren. Nach dem Amtsgericht Mannheim gaben auch die Richter des Landgerichts dem Kläger mit Urteil vom 14. Januar 2010 in zweiter Instanz Recht (Az. 10 S 53/09).
Beklagte des Verfahrens war die Betreiberin des Internetangebots opendownload.de. Im öffentlichen Bereich dieser Seite werden Softwareprogramme beschrieben. Dabei handelt es sich um ansonsten kostenlos im Internet erhältliche Software. Hinweise auf eventuelle Kosten des Angebots finden sich auf diesen Seiten zunächst nicht. Möchte der Nutzer eine derartige Software herunterladen, wird er auf eine Anmeldeseite geleitet. Erst dort findet sich ein Hinweis, dass dem Nutzer bei einer Anmeldung Kosten in Höhe von insgesamt 192 Euro für eine Nutzungsdauer von zwei Jahren entstehen.
Der Kläger hatte sich Anfang 2008 für das Portal angemeldet und unverzüglich eine Rechnung erhalten. Daraufhin machte er von den Zugangsdaten keinen Gebrauch mehr. Anfang 2009 wurde er per Anwaltsschreiben zur Zahlung der Gebühr aufgefordert, was er über seinen Anwalt zurückwies. Daraufhin wurde ihm mitgeteilt, dass auf die geltend gemachten Forderungen verzichtet werde. Im Rahmen des nun entschiedenen Verfahrens begehrte der Kläger Schadensersatz für die ihm durch die Einschaltung seines Anwalts entstandenen Kosten in Höhe von 46,41 Euro.
Nach Ansicht der Betreiber von opendownload gehört es "zum allgemeinen Lebensrisiko, mit einem unberechtigten Anspruch konfrontiert zu werden". Auch habe man den Nutzer "ausreichend deutlich" darauf hingewiesen, dass das Angebot kostenpflichtig sei. Dieser Darstellung wollte das Landgericht Mannheim allerdings nicht folgen. Vielmehr habe der Kläger davon ausgehen können, dass das Angebot kostenlos sei. Dies ergebe sich aus der Aufmachung der Seite, bei der zunächst kein Hinweis auf Kosten vorhanden sei. Zudem handele es sich bei der angebotenen Software um Programme, die anderweitig legal kostenfrei heruntergeladen werden können. Der Nutzer werde auch auf der Anmeldeseite "nicht ohne weiteres" über die entstehenden Kosten informiert. Dies ergebe sich schon aus dem Umstand, dass "eine sehr große Zahl von Verbrauchern die Kostenpflichtigkeit bei der Anmeldung übersehen haben".
Daher sei zwischen dem Kläger und der Beklagten überhaupt kein Vertrag geschlossen worden. Während die Beklagte ihr Angebot kostenpflichtig zur Verfügung stehen wollte, sei der Kläger von einer Unentgeltlichkeit ausgegangen. Insoweit bestehe zwischen den Parteien ein Einigungsmangel, ein so genannter Dissenz gemäß Paragraf 155 BGB , der dazu führt, dass ein Vertrag nicht zustande gekommen sei.
Die Beklagte habe bei der Geltendmachung ihrer Forderungen zumindest fahrlässig gehandelt. Sie sei von der "Bedenklichkeit ihres Vorgehens" überzeugt gewesen. Darüber hinaus wisse die Beklagte aufgrund einer Vielzahl von Verbraucherbeschwerden um ihr "zumindest missverständliches Angebot". Aus diesem Grund habe die Beklagte auch die Kosten für die Einschaltung des Anwalts zur Abwehr der unbegründeten Forderung zu zahlen.
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Es gehe nach Ansicht des Gerichts nicht um bislang ungeklärte Rechtsfragen. Vielmehr lägen die Auswirkungen des Urteils "auf tatsächlichem Gebiet".
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Verbraucherzentrale warnt vor Top-of-Software.de
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Antwort #69 am:
22 Februar, 2010, 18:23 »
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor der Bezahlung von Rechnungen der Firma Antassia. Diese versucht momentan verstärkt, Nutzer abzukassieren, die in die Abofalle Top-of-Software.de getappt sind.
Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchen die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren. "Lassen Sie sich durch Rechnungen und Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern", heißt es in einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist."
Die Betroffenen hatten auf der Seite nach kostenlosen Programmen wie OpenOffice, dem Flash Player oder nach Virenschutz-Software gesucht. Nach mehreren Klicks kamen sie zu einer Anmeldeseite. Neben einer Eingabemaske für persönliche Daten fand sich dort ein kaum erkennbarer Hinweis auf Kosten in Höhe von 96 Euro und eine Laufzeit von einem Jahr.
In der Annahme, die geforderten Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen. Die Rechnung und auch die Mahnung kommen per E-Mail. Der Versuch einer Antwortmail scheiterte aber. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Webseite
Musterschreiben
an, mit denen man den Forderungen widersprechen kann.
Quelle :
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Verfahren gegen Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestellt
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Antwort #70 am:
19 März, 2010, 14:41 »
Die Betreiber der Abofalle fabriken.de kommen straffrei davon. Nach Informationen von heise online hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit Zustimmung des Amtsgerichts ihre Ermittlungen gegen die zwei Hintermänner eingestellt, allerdings haben diese einige Auflagen zu erfüllen.
So müssen sie rund 300 Geschädigten, die Strafanzeige erstattet hatten, den überwiesenen Betrag (jeweils 84 Euro) innerhalb von zwei Monaten zurückerstatten. Außerdem müssen sie jeweils 30.000 Euro an von der Staatsanwaltschaft vorgegebene gemeinnützige Einrichtungen überweisen.
Die Connects 2 Content GmbH hatte bis Februar 2009 gegen Registrierung kostenlosen Zugang unter anderem zur ihrer Website fabriken.de gewährt. Mit einem Newsletter hatte sie die Nutzer dann darüber informiert, dass mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedinungen ab sofort ein Jahresentgelt von 84 Euro für den Abruf des Angebots fällig werden würde.
Dieses Geschäftsgebaren hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf veranlasst, gegen die Betreiber wegen Betrugs zu ermitteln. In diesem Zuge hatte sie unter anderem das Firmenkonto des Verdächtigten eingefroren, bei dem mehr als 700.000 Euro zur Begleichung der Forderungen eingelaufen waren. Dieser "vorläufige Arrest in Vermögenswerte" wird nun wieder aufgehoben.
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Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden
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Antwort #71 am:
19 März, 2010, 17:28 »
Ein weiteres Gericht folgt der Auffassung, dass die Abwehr der Geldforderungen von Abofallen-Betreibern erstattungsfähig ist. Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Marburg (AZ. 91 C 981/09,
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) vom 8. Februar 2010 muss Inkasso-Anwalt Olaf Tank Kosten in Höhe von 46,31 Euro erstatten, die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts wegen seiner Forderungen für die Abofalle opendownload.de enstanden sind.
Der Marburger Richter wirft Tank in der Urteilsbegründung vor, er hätte "als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege" erkennen müssen, "dass er eine offensichtliche Nichtforderung geltend macht." Und dies sei "Beihilfe zu einem versuchten Betrug", erklärte der Richter in konkretem Bezug auf ein ähnliches Urteil des AG Karlsruhe gegen Rechtsanwältin Katja Günther aus dem vergangenen Jahr.
Dem Argument, dass der klagende Internetnutzer bei der Eingabe seiner persönlichen Daten erhöhte Sorgfalt hätte walten lassen müssen, vermochte der Richter nicht zu folgen: "Alle billig und gerecht denkenden Menschen würden zweifelsfrei von einer Täuschung ausgehen, wenn bei einem Produkt in einem Supermarkt auf der Rückseite der Vermerk stehen würde, dass man mit dem Kauf dieses Produkts gleichzeitig andere kostspielige Produkte erworben hat." Ansonsten könne jeder "beim Kauf eines Pfund Kaffees auf der Rückseite der Verpackung verpflichtet werden, noch einen Pkw zum Kaufpreis von über 10.000 Euro abzunehmen."
Auch zum von der Verteidigung vorgebrachten angeblichen Mehrwert, den die Software-Beschreibungen auf opendownload.de bringen sollen und der den Abopreis rechtfertigen soll, nannte der Richter einen plastischen Vergleich: "Die kurze Produktbeschreibung kostenloser Software und eine redaktionelle Bewertung, die weit überwiegend positiv ist, kann nicht als adäquate Gegenleistung für den Abonnementpreis angesehen werden. So ist es vergleichsweise auch kein Mehrwert, wenn ein Autoverkäufer einem Kunden erzählt, er könne mit einem Pkw auch auf Straßen fahren."
Quelle :
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Richter kritisieren Urteil im Sinne von Abofallen-Betreiber
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Antwort #72 am:
22 März, 2010, 17:22 »
Richter in Marburg und Bonn gehen gegen Anwälte vor, die Geldforderungen für "Abofallen-Betreiber" eintreiben. "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandaten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug", erklärte das Amtsgericht Marburg.
Das Amtgericht Marburg hat sich von der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, ein Ermittlungsverfahren gegen einen "Abofallen-Betreiber" einzustellen, distanziert und diese als falsch bezeichnet. "Das Gericht folgt hier ausdrücklich nicht der Großen Strafkammer des LG Frankfurt", heißt es in der Urteilsbegründung, die jetzt veröffentlicht wurde. Die Neue Juristische Wochenzeitung (NJW) bezeichnete das Marburger Urteil als Entscheidung der Woche.
Die Staatsanwaltschaft München hatte dagegen die Ermittlungen gegen die bekannte Anwältin Katja Günther eingestellt, die das Inkassogeschäft für einige umstrittene Onlinefirmen betrieb. Über 1.000 Menschen hatten versucht, sich gegen die Forderungen mit einer Strafanzeige gegen die Anwältin zu wehren. Der Anwältin habe nicht nachgewiesen werden können, dass sie Forderungen geltend macht, deren Unbegründetheit von vornherein feststeht, erklärt die Staatsanwaltschaft. Das Einfordern von Forderungen "bei unsicherer Rechtslage" sei kein Betrug.
Das Marburger Gericht hatte ein Urteil (91 C 981/09) gegen den Osnabrücker Anwalt Olaf Tank erlassen, das dies anders bewertet. Tank muss einem Opfer der Abofalle opendownload.de, wo kostenlose Programme wie Openoffice und Mozilla Firefox zum Download angeboten werden, die Kosten in Höhe von 46,41 Euro für die Abwehr seiner Forderungen erstatten.
Für den Download auf dieser Seite ist eine Registrierung erforderlich, womit ein Zwei-Jahres-Abonnement für 8 Euro im Monat abgeschlossen wird. Darauf gibt es auf der Website lediglich einen unscheinbaren Hinweis, der leicht zu übersehen ist. Dazu schrieb das Amtsgericht Marburg: "Alle billig und gerecht Denkenden würden zweifelsfrei von einer Täuschung ausgehen, wenn bei einem Produkt in einem Supermarkt auf der Rückseite der Vermerk stehen würde, dass man mit dem Kauf dieses Produkts gleichzeitig andere kostspielige Produkte erworben hat. Ansonsten könne jeder beim Kauf eines Pfund Kaffees auf der Rückseite der Verpackung verpflichtet werden, noch einen Pkw zum Kaufpreis von über 10.000 Euro abzunehmen."
Tank hätte "als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege" erkennen müssen, "dass er eine offensichtliche Nichtforderung" einzutreiben versuchte. "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandaten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug", erklärte der Richter.
Das Amtsgericht Bonn fällte ein Urteil (103 C 422/09) gegen einen Hamburger Anwalt, der ebenfalls umstrittene Forderungen für Onlinefirmen eintreibt. Es sei "davon auszugehen, dass er im Zeitpunkt der Versendung des Mahnschreibens an den Kläger bereits wusste, dass die geltend gemachte Forderung nicht besteht. Hat ein Rechtsanwalt aber Kenntnis von der Unbegründetheit einer Forderung und macht er diese Forderung gleichwohl geltend, stellt dies ein sittenwidriges Handeln dar", heißt es in der Urteilsbegründung. Eine Berufung gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen. Der Prozessbevollmächtigte Schulzes hat aber eine Gehörsrüge erhoben, über die noch nicht entschieden ist.
Quelle :
www.golem.de
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Warteschleifen sollen bei Hotlines kostenlos werden
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Antwort #73 am:
27 März, 2010, 18:09 »
Die Bundesregierung will in der kommenden Zeit gegen teure Kunden-Hotlines vorgehen. Erste Gespräche zwischen dem Verbraucher- und dem Wirtschaftsministerium sollen Mitte des Jahres anlaufen, berichtet die '
Saarbrücker Zeitung
'.
Eine zugehörige Ankündigung zu diesem Vorhaben hat die Verbraucherministerin Ilse Aigner schon im Dezember des letzten Jahres abgegeben. Damals hieß es, dass Kunden in absehbarer Zeit kein Geld mehr für Warteschleifen bezahlen müssen.Angeblich ist die Bundesnetzagentur schon jetzt damit beschäftigt, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um Gespräche in einen kostenlosen und einen gebührenpflichtigen Teil unterscheiden zu können.Den bisherigen Plänen zufolge sollen die Anrufer erst dann für das Telefonat bezahlen, wenn sie mit einem Berater verbunden sind.
Eine Sprecherin von Verbraucherministerin Ilse Aigner sagte dem Blatt, dass man auf eine zufriedenstellende Lösung für die Verbraucher hofft. Angeblich sehen es inzwischen viele Unternehmen als Geschäftsmodell an, wenn Kunden minutenlang in der Leitung warten müssen, heißt es dazu.
Quelle :
http://winfuture.de
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KDG und Alice lassen Kunden in Warteschleife hängen
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Antwort #74 am:
05 Mai, 2010, 11:26 »
Laut einer neuen Erhebung der grünen Bundestagsfraktion haben viele Konzerne keine verbraucherfreundliche Hotline und lassen Nutzer zu lange in der Warteschleife hängen. Unter anderem fielen Kabel Deutschland (KDG) und Alice negativ auf.
Wie die "Saarbrücker Zeitung" unter Berufung auf eine neue Erhebung der Grünen mit 700 Testanrufen berichtet, haben nur wenige Konzerne verbraucherfreundlich auf die Debatte über teure Hotlines reagiert. Demnach wurden von den Grünen erneut 40 namhafte Unternehmen mit einer 0180-Servicenummer für 14 Cent pro Minute getestet. Bei 45 Prozent der Firmen hingen die Testanrufer laut dem Bericht mehr als eineinhalb Minuten in der Schleife. Spitzenreiter waren laut dem Bericht Debitel, Kabel Deutschland und Alice mit Wartezeiten von drei bis sechs Minuten. Bei der DAK, Miele und der Telekom dauerte laut Erhebung eine Verbindung mit einem Berater nur wenige Sekunden.
"Lange Warteschleifen scheinen bei vielen Unternehmen zum Geschäftsmodell zu gehören", beklagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Bärbel Höhn, gegenüber der "Saarbrücker Zeitung". Bei den deutlich teureren 0900-Nummern mit Minutenpreisen bis zu drei Euro seien neben einigen Handy-Vertrags-Anbietern erneut Billigflieger wie Ryan Air und Easy Jet negativ aufgefallen. Anbieter wie O2 und 1&1 hätten hingegen ihre teuren Hotlines inzwischen umgestellt.
In Kürze wird der Bundestag über einen Antrag zu einer gesetzlichen Regelung von kostenfreien Warteschleifen abstimmen.
Quelle :
www.digitalfernsehen.de
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