Autor Thema: Telefon/Web-Abzocke ...  (Gelesen 13280 mal)

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Wenn Werbeanrufe lästig werden: "Wir raten zur Unhöflichkeit"
« Antwort #15 am: 02 April, 2007, 10:26 »
Marianne Ling deckte den Abendbrottisch, als das Telefon klingelte. Der Anrufer sagte etwas von "Telekom" und fragte: "Wollen Sie nicht auch günstiger telefonieren?" Das wollte die Rentnerin tatsächlich und ließ sich auf ein Gespräch ein – im Glauben, sie spreche mit ihrem Telefonanbieter der Deutschen Telekom. Das Flatrate-Angebot klang gut. "Am Ende habe ich gesagt, dass ich Interesse habe, und die Frau sollte mir etwas zuschicken", sagt Ling. Wenig später bekam sie Post von einer ihr unbekannten Firma: Man freue sich, sie als Kundin gewonnen zu haben, und lasse den Anschluss von der Telekom auf den neuen Anbieter umstellen.

Solche Methoden haben das Telefonmarketing in Verruf gebracht. Ling wusste weder, dass sie mit einem Telekom-Konkurrenten sprach, noch wollte sie ihren Anbieter wechseln. Und doch schloss sie einen Vertrag. "Mündlich geschlossene Verträge sind in Deutschland gültig", sagt Klaus Müller von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Was der Vereinfachung im Geschäftsleben dienen soll, nutzen "Telefon-Drücker" aus, um die schnelle Provision zu machen. "Man merkt oft gar nicht, dass man einen Vertrag abschließt. Den Brief, der dann kommt, hält man für Werbung und wirft ihn weg. Und schon hat man die 2-Wochen-Frist für den Vertragsrücktritt verpasst", sagt Müller.

Am Telefon wird für vieles geworben, nicht nur für Handy- oder Festnetztarife, sondern auch für Versicherungen oder Lotterien. Sogar Hilfsorganisationen rufen ihre Spender an, um die Bindung zu festigen und weitere Unterstützung einzuwerben. Anrufe seien ein sinnvolles Instrument, meint Patrick Tapp, Inhaber einer Agentur in Frankfurt und im Deutschen Direktmarketing Verband DDV für Verbraucherdialog zuständig: "Wir sind eine kommunikative und mobile Gesellschaft, da passt Telefonmarketing sehr gut in die Zeit." Firmen könnten ihre Kunden auf diese Weise sehr schnell über neue Angebote informieren, sofort Fragen beantworten und bei Bedarf Aufträge annehmen.

All das habe nichts mit Belästigung zu tun, solange die Regeln eingehalten würden, sagt Tapp. Und die sind klar: Keine Anrufe nach 20.00 Uhr, keine Anrufe bei Leuten, die nicht entweder schon Kunden sind oder ihr Einverständnis erklärt haben. Der Trick, bei Preisausschreiben im Kleingedruckten Einverständniserklärungen zu sammeln, scheiterte bereits vor Gericht. Dennoch gibt es immer wieder Anrufe von Werbern, die gar kein Recht dazu haben. "Das ist illegal, das ist kein Kavaliersdelikt", sagt Müller.

Dem DDV machen schwarze Schafe, denen es um kurzfristigen Profit geht, Sorgen: "Hunderttausende von Arbeitsplätzen in Callcentern werden mitgerissen in dieses schlechte Image", sagt Tapp. Die Deutsche Telekom stimmt dem zu. Sie wirbt selbst ausgiebig per Telefon. "Aber wir wollen niemanden überrumpeln, wir wollen niemandem etwas verkaufen, das er nicht haben will. An diesem Anspruch lassen wir uns auch messen", sagt Pressesprecher Husam Azrak.

Wer sich belästigt fühlt, muss manchmal seine Manieren verleugnen: "Wir raten zur Unhöflichkeit", sagt Verbraucherschützer Müller. Oft sei Auflegen der einzige Ausweg. Wer den richtigen Moment verpasst, braucht Hilfe. Müller erinnert sich an eine 82 Jahre alte Frau mit drei Handy-Verträgen. "Es hat uns keine fünf Minuten gekostet, die gekündigt zu bekommen." Das Problem sei so aber nicht gelöst. "Darauf muss die Politik reagieren." Müller fordert ein Gesetz, wonach die am Telefon getroffene Abmachung nur gültig wird, wenn hinterher eine schriftliche Bestätigung durch den Verbraucher erfolgt.

Telekomsprecher Azrak ist da skeptisch: "Das Gesetz ist nicht schlecht, nur weil es schwarze Schafe gibt. Statt das Verfahren unnötig kompliziert zu machen, muss energischer gegen die schwarzen Schafe vorgegangen werden." Und Tapp würde einer Gesetzesänderung nur zustimmen, wenn es um die "Telefon-Drücker" geht: "Bei korrekten Anrufen ist das gar nicht nötig."

Quelle : www.heise.de

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Re: Wenn Werbeanrufe lästig werden: "Wir raten zur Unhöflichkeit"
« Antwort #16 am: 04 April, 2007, 03:18 »
Zitat
"Bei korrekten Anrufen ist das gar nicht nötig."
Ich lach' mich kaputt...

Was bitte soll daran korrekt sein, wenn irgendeine Firma ungebeten Leute zuhause anruft und daraufhin ohne weitere Belege irgendwelche Verträge ableiten zu dürfen GLAUBT ? ? ?
Und noch nicht einmal beweisen muss, mit wem sie überhaupt verhandelt und (angeblich) abgeschlossen hat... ? ? ?

Wenn diesen Firmen auch noch ein schriftlicher Nachweis des Zustandekommens erlassen wird, lässt sich nur schlussfolgern, dass der Gesetzgeber, also letztlich die Bundesregierung, das genau so haben will. Und damit macht sich die Grosse Koalition m.e. zum Mit-, wenn nicht sogar Haupt-Täter.
Um die paar Cents für Dokumentenversand kann's ja wohl nicht gehen, das reicht niemals als Rechtfertigung zur Beweislast-Umkehr.

Dem Verbraucher wird jede Beweis-Möglichkeit genommen, er muss im Streitfalle erst einmal überhaupt den Sachverhalt erkennen, dann aktiv werden und beweisen, worüber er überhaupt keinen Beleg haben kann.

Mit solchen Randbedingungen fördert man ganz gezielt den Betrug, das sollte sich jeder unserer Politik-Imitatoren 'mal hinter die Ohren schreiben.

Und auch in dieser Hinsicht regelt 'der Markt' überhaupt nichts von selbst.

Offensichtlich ist das Gemeine Volk den Regierenden sch€issegal, die interessieren sich nur für ihre wahren bzw. zukünftigen Geldgeber, Lobbyisten, Konzerne usw.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
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Anwalt der Gebrüder Schmidtlein droht Ärger
« Antwort #17 am: 19 April, 2007, 09:44 »
Im Falle einer Verurteilung der Brüder könnte er der Beihilfe schuldig sein

Schon lange stehen die Gebrüder Schmidtlein, die als Internetanbieter Andreas & Manuel Schmidtlein GbR auftreten, im Kreuzfeuer der Kritik. Nach Angaben der Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband häufen sich Beschwerden über Internetdienste des Unternehmens - dessen Seiten sich vornehmlich an Minderjährige richten. Bei Anmeldung auf den Seiten werden zweijährige Abonnements mit hohen Kosten abgeschlossen. Nun soll es nach Angaben der Neuen Osnabrücker Zeitung dem Anwalt des Duos an den Kragen gehen.
Das Blatt berichtet, der Anwalt der Brüder arbeite für diese als "Geldeintreiber". Die zuständige Anwaltskammer Oldenburg beobachte zwar mit Sorge das Treiben das Anwalts, man prüfe aber noch, ob dieser seine beruflichen Pflichten verletzt habe.

Die Anwaltskammer Oldenburg hat dem Bericht zufolge die angezeigten Fälle der Generalstaatsanwaltschaft übergeben. Sollten die Gebrüder Schmidtlein wegen Betrugs verurteilt werden, könnte sich das auch auf ihren Anwalt auswirken. Er könne dann zumindest mit einer Anklage wegen Beihilfe zum Betrug rechnen, hieß es in dem Bericht.

Sollte es dann zu einer Verurteilung kommen, könnte die Kammer dem Anwalt die Zulassung entziehen.

Quelle : www.golem.de

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Schaar sieht Probleme beim Kampf gegen Telefon-Spam
« Antwort #18 am: 18 Mai, 2007, 12:11 »
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, begrüßt zwar die Initiative der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegen Telefon-Spam. Er meint aber laut Welt online, es dürfte nicht leicht sein, eine sinnvolle Regelung zu finden, die den Schutz vor belästigenden Anrufen ohne Schlupflöcher sicherstellt, andererseits berechtigte Interessen von Anrufern, die etwa von ihrem Privatanschluss aus geschäftlich telefonieren, nicht zu sehr einschränkt. Zypries hatte vorgeschlagen, "technische Verschleierungsmaßnahmen" zu untersagen und Rufnummern im Display des Angerufenen zwingend anzeigen zu lassen.

Es gebe für Schaar keinen Grund, sich gegen ein Verbot der Rufnummern-Unterdrückung zum Beispiel bei Call-Centern auszusprechen. Dagegen könne bei normalen geschäftlichen Telefonaten eine Rufnummernunterdrückung angemessen sein. "Hier besteht noch Diskussionsbedarf", erklärte Schaar laut Bericht. Viele Firmen nutzen den Service bisher, um die Durchwahl zu Mitarbeitern zu verbergen und gegebenenfalls, um Belästigungen seitens Dritter zu vermeiden. Für Zypries' Plan müsse das Telekommunikationsgesetz geändert werden. Dabei geht er davon aus, dass sich das Vorhaben nicht auf privat genutzte Anschlüsse auswirkt.

Diese Woche hatte sich auch Bundeswirtschaftsminister Michael Glos zu dem Thema eingebracht. Das Verbot unerwünschter Telefonwerbung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) habe sich bisher als nicht ausreichend wirkungsvoll erwiesen, hieß es in einer Mitteilung. Daher solle im Telekommunikationsgesetz (TKG) die Möglichkeit der Unterdrückung der Rufnummer eingeschränkt werden. "Eine entsprechende Änderung des TKG werde ich vorbereiten", kündigte Glos an, der Zypries' Vorschlag unterstützt.

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Gebrüder Schmidtlein verurteilt
« Antwort #19 am: 23 Mai, 2007, 17:40 »
Wettbewerbszentrale klagt 24.000 Euro Vetragsstrafe ein

Das Landgericht Darmstadt (LG Darmstadt) hat die Gebrüder Schmidtlein wegen intransparenter Preisgestaltung zu Vertragsstrafe verurteilt. Das Unternehmen bot auf zahlreichen Internetseiten Leistungen an, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren, darunter Seiten wie sms-heute.de, klingeltoene-heute.de und wohnen-heute.de.
Wegen irreführender Angebote im Internet erwirkte die Wettbewerbszentrale jüngst ein Urteil gegen die Schmidtleins. Die Selbstkontroll-Institution der Wirtschaft will so den seriösen Online-Handel stärken.

Das LG Darmstadt hat die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 24.000 Euro verurteilt (Urteil vom 8. Mai 2007, Az. 12 O 532/06), noch ist dies allerdings nicht rechtskräftig.

Die Schmidtleins boten auf zahlreichen Internetseiten Leistungen an, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren. Trotz Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale und Abgabe einer Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe von 2.000 Euro je Verstoß verbunden war, sei das Unternehmen wiederholt mit unlauteren Angeboten aktiv gewesen. Letztendlich konnte die Wettbewerbszentrale die Schmidtlein GbR so erfolgreich auf Zahlung der Vetragsstrafen verklagen.

"Durch derartige undurchsichtige Angebote besteht die Gefahr, dass das Vertrauen in den Online-Handel geschwächt wird", erklärt Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. Dies bewirke eine Verschiebung des Wettbewerbs zu Lasten der seriösen Anbieter.

Die Wettbewerbszentrale hat darüber hinaus gegen vier weitere Unternehmen auf Grund ähnlicher Sachverhalte von intransparenter und irreführender Werbung Klage eingereicht, im einzelnen sind dies die Internetservice AG (Rotkreuz, Schweiz) die lebensprognose.com betreibt, sowie das in Großbritannien sitzenden Unternehmen VitaActive Limited, das hinter den Seiten lebenserwartung.de und iq-fight.de steckt, Genealogie Limited mit genealogie.de und Netcontent Limited unter anderem mit routenplaner-server.com, kochrezepte-server.com und grafik-archiv.com. Auch bei diesen Anbietern sei für den Nutzer nicht ohne Weiteres ersichtlich, dass es sich um kostenpflichtige Leistungen handle, meint die Wettbewerbszentrale.

Wer weitere zweifelhafte Angebote findet, kann diese unter Vorlage einer entsprechenden Dokumentation der Wettbewerbszentrale zur Prüfung vorlegen.

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Naja, ein Anfang.

Solche Verbrecher sollten fürs ganze Leben abgestraft werden.
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Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) will gegen kundenunfreundliche Service-Hotlines vorgehen. Ziel sei es etwa, dass Anrufern künftig keine Kosten mehr entstehen können, wenn diese nur in einer Warteschleife feststeckten, sagte Rainer Metz, Leiter der zuständigen Abteilung Verbraucherschutz im Ministerium, in einem Interview mit WDR 1Live. Man wolle erreichen, dass Gebühren künftig nur noch dann fällig werden, wenn ein Kunde mit einem kompetenten Hotline-Mitarbeiter verbunden worden sei, so Metz. Angesichts der großen Zahl von Beschwerden über Telefon-Hotlines sehe sich das Ministerium verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen.

Derzeit verhandle das Ministerium mit Wirtschaftsvertretern über freiwillige Übereinkünfte. Dabei solle sich die Wirtschaft bereit erklären, die oft langen Hotline-Wartezeiten zu verkürzen. Zudem solle sie die oft verwirrenden und umständlichen Sprachsteuerungs-Systeme verbessern. "Solche Verhandlungen laufen jetzt seit einiger Zeit. Wir hoffen, dass wir sie bis zum Herbst abgeschlossen haben und dann sehen können, ob wir weitere Maßnahmen ergreifen müssen", sagte Metz in dem Radiointerview. Sollte sich bis Jahresende herausstellen, dass freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen, könnten gesetzliche Regelungen die Folge sein.

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Internet-Abzocke: Verbraucherschützer erringen "Pyrrhussieg"
« Antwort #22 am: 08 Juni, 2007, 15:57 »
Erfolg im Kampf gegen Kostenfallen im Internet bleibt weitgehend ohne Folgen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor Gericht einen Erfolg im Kampf gegen Kostenfallen im Internet errungen, freuen darüber können die Verbraucherschützer sich aber nicht. Das Urteil sei ein "Pyrrhussieg", der nur die "eklatante Schwäche des Verbraucherschutzes" zeige, so vzbv-Chefin Edda Müller.

Nach einer Klage des vzbv gegen die Internet Service AG verurteilte das Landgericht Stuttgart das Unternehmen wegen wettbewerbswidriger Preiswerbung. Die kritisierten Seiten des Unternehmens waren nach dem gleichen Schema aufgebaut wie andere so genannte Abofallen im Internet: So wurden Preisangaben und Vertragsbindungen auf den Seiten www.esims.de und www.testcars.com gezielt verschleiert. Hinter reißerischen Anzeigen für "gratis SMS" oder Testfahrten in Luxusfahrzeugen verbargen sich kostenpflichtige Abonnements. Erst am Seitenende in einem kleingedruckten Text wurde unterhalb des Anmeldebuttons der in Worten ausgeschriebene Preis genannt.

In seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az. 17 O 490/06) stellte das Landgericht fest, "dass die Gestaltung der Internetseite (www.esims.de) darauf angelegt ist, Verbraucher über die Bedeutung des Ausfüllens und Absendens des Anmeldeformulars zu täuschen". Der Anbieter stelle Gratisleistungen besonders heraus und unterschlage dabei eine vertragliche Bindung, die der Internetnutzer eingeht. Die Werbung sei entsprechend ihrer Ausgestaltung darauf angelegt, dass der Verbraucher die kleingedruckten Erläuterungen nicht zu Ende liest. Erforderlich ist nach Ansicht der Richter eine deutliche Kennzeichnung, dass ein Vertragsabschluss folgt und wie hoch die jeweiligen Kosten für den Anwender sind. Die Webseiten müssen fortan - wenn das Urteil rechtskräftig wird - transparenter gestaltet werden.

"Das Urteil ist aber ein Pyrrhussieg", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Es zeigt vor allem die eklatante Schwäche des Verbraucherschutzes gegenüber Unternehmen, die ganz bewusst auf Täuschung und Irreführung setzen." Denn das Urteil verpflichtet zwar das betroffene Unternehmen, seine Internetseiten künftig zu verändern, konkrete Folgen für bereits geschädigte Verbraucher hat es allerdings nicht. Geschädigte müssen sich gegen unberechtigte Forderungen individuell zur Wehr setzen.

Das Urteil stellt auch keine Bestrafung rechtswidrigen Verhaltens dar, da es lediglich beschreibt, wie das Unternehmen sich künftig zu verhalten hat. "Das ist so effektiv, wie wenn man einen Bankräuber laufen lässt und ein Gericht ihm hinterherruft: 'Mach das nie wieder.'", so Müller. So sei der Fall Internet Service AG "ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnt", kritisiert die vzbv-Chefin.

Die Verbraucherschützer fordern daher energisches Vorgehen des Gesetzgebers: Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) sollen bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken dafür sorgen, dass in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wirksamere Sanktionen aufgenommen werden: Dazu gehöre sowohl eine erleichterte Abschöpfung von Unrechtsgewinnen als auch die Möglichkeit für Verbraucher, Verträge bei Verstößen gegen das Gesetz zum unlauteren Wettbewerb aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen.

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Sanktionen gegen Internet-Abzocke
« Antwort #23 am: 09 Juni, 2007, 12:28 »
Verbraucherschützer fordern wirksame Sanktionen gegen den unlauteren Wettbewerb: Justizministerin Zypries und Verbraucherminister Seehofer sollten bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken dafür sorgen, dass mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Gewinne eingezogen werden können, die durch unlauteres Handeln erzielt wurden. Außerdem müsse es für Verbraucher möglich sein, Verträge bei UWG-Verstößen aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen, fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Anlass für die erneuten Forderungen war ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, in der die Internet Service AG wegen wettbewerbswidriger Preiswerbung verurteilt wurde. Angestrebt hatte die Klage der Verbraucherzentralen Bundesverband. Die hinter Gratisanzeigen verborgenen kostenpflichtigen Abonnements seien darauf angelegt, den Verbraucher über die Bedeutung des Ausfüllens und Absendens des Anmeldeformulars zu täuschen, stellte das Gericht fest. Erforderlich sei eine deutliche Kennzeichnung, dass ein Vertragsabschluss folgt und wie hoch die jeweiligen Kosten für den Anwender sind.

Ähnliche Urteile gegen Kostenfallen im Internet haben auch andere Gerichte gefällt, beispielsweise im Mai das Landgericht Darmstadt gegen die Gebrüder Schmidtlein GbR. Anders als bei der in diesem Fall verhängten Strafe von 24.000 Euro stellt das aktuelle Urteil des Stuttgarter Landgerichts aber keine Bestrafung rechtswidrigen Verhaltens dar. Es verpflichtet die Internet Service AG lediglich dazu, seine Internetseiten künftig zu ändern. Das sei so effektiv, als würde ein Gericht einem Bankräuber hinterherrufen: "Mach das nie wieder", empört sich vzbv-Chefin Edda Müller. Bereits geschädigte Verbraucher könnten aus dem Urteil keine unmittelbaren Vorteile ziehen.

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Strafverfahren gegen Abo-Fallensteller eingestellt
« Antwort #24 am: 30 August, 2007, 17:46 »
Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat alle Verfahren gegen die bekannten Abo-Fallensteller Andreas und Manuel Schmidtlein eingestellt. Einer Mitteilung zufolge haben umfangreiche Ermittlungen einer speziellen Eingreifreserve des Generalstaatsanwalts den Betrugsvorwurf gegen die Gebrüder Schmidtlein entkräftet.

Insgesamt lagen mehr als 5000 Strafanzeigen von geschädigten Nutzern bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt vor. 1500 davon wurden nach Frankfurt weitergleitet. Dabei handelte es sich um Fälle, bei denen die Nutzer behauptet hatten, sei seien nie auf einer Webseite der Schmidtleins gewesen. Die Ermittler überprüften daraufhin wo noch möglich, ob die von der Schmidtlein GbR in den Rechnungen angegebenen IP-Adressen auf die Nutzer zurückzuführen sind.

Tatsächlich führten der Generalstaatsanwaltschaft zufolge alle IP-Nummern "auf von den Anzeigenerstattern oder von Freunden und/oder Familie genutze Computer". Außerdem haben die Ermittlungen "auch keine Anhaltspunkte für ein Ausspähen der IP-Nummern durch die Firma Schmidtlein ergeben". Sachverständige haben keine Hinweise auf Trojaner oder sonstige Schadprogramme gefunden.

Die Generalstaatsanwaltschaft betont, dass auch eine Überprüfung des Inhalts der Webseiten keinen Betrugsverdacht erhärten konnte. Die Nutzer seien nicht über die Zahlungspflicht getäuscht, sondern vielmehr explizit darüber aufgeklärt worden. Die persönlichen Daten seien von den Benutzern offenbar freiwillig eingegeben worden.

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Verbraucherzentralen fordern schärfere Sanktionen gegen Werbeanrufe
« Antwort #25 am: 31 August, 2007, 18:02 »
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verlangt einen besseren Schutz gegen betrügerische Telefonwerbung und eine Reform der gesetzlichen Grundlagen bei Vertragsabschlüssen via Telefon. Zwar ist seit Mitte 2004 durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) den Werbe-Anbietern verboten, Verbrauchern ihre Reklame ohne Einverständnis telefonisch zu präsentieren, aber Verträge, die im Rahmen solcher Gespräche abgeschlossen werden, sind dennoch rechtskräftig. Der vzbv verlangt aus diesem Grund von der Bundesregierung einerseits eine Änderung der Vertragsgültigkeit dieser Telefongespräche, andererseits soll das Widerrufsrecht bestehender Verträge deutlich kundenfreundlicher gestaltet werden, um die Verbraucher vor Kostenfallen schützen zu können. Im Mai kündigte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, bereits an, eine Änderung im Telekommunikationsgesetz vornehmen zu wollen, um die Anonymität unseriöser Werbe-Anbieter einzuschränken.

Zum Thema unerwünschte Telefonwerbung hat forsa gerade eine neue Studie (PDF-Datei) veröffentlicht. Danach fühlen sich neun von zehn Bundesbürgern von telefonischen Werbetelefonaten gestört. Bei 55 Prozent der Anrufe handelt es sich laut Studie um Werbung für Telekommunikationsdienstleistungen, dicht gefolgt von Glücksspielangeboten und vermeintlichen Gewinnausschüttungen. Über eine Ungültigkeit von telefonisch abgeschlossenen Verträgen sind sich die Befragten weitgehend einig: 98 Prozent sagten, die Verträge müssten aufgelöst werden können. 33 Prozent würden einen Vertrag nur unter der Bedingung abschließen, dass sie das Vertragswerk zusätzlich schriftlich absegnen können. Auf der Internetseite der Thüringer Verbraucherzentrale findet momentan eine Abstimmung zu diesem Thema statt.

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Kuschelverbot für Telefonhausierer
« Antwort #26 am: 13 September, 2007, 15:53 »
Am Mittwoch stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vor, der die Hürden für unerwünschte Telefonwerbung erhöhen soll

Unerwünschte Telefonwerbung hat sich seit der Privatisierung der Telekom zu einem flächendeckenden Problem entwickelt. Nach jüngsten Umfragen fühlen sich mittlerweile 86 % der Bevölkerung durch unlautere Webeanrufe belästigt, fast 2/3 der Befragten sahen sich in den letzten Monaten mit unerwünschten Telefonanrufen konfrontiert. Das Problem ist schon seit vielen Jahren bestens bekannt.

Eigentlich ist unerlaubte Telefonwerbung schon jetzt verboten. Allerdings handelt es sich um ein derartig unzureichendes und praxisuntaugliches Verbot, dass sich effektiv niemand daran hält. In den letzten Jahren konnte eine ganze Branche entstehen, die mehr oder weniger offen agiert. Jetzt will auch die Politik reagieren. Allerdings nur mit einem Widerspruchsrecht, mit den Kunden telefonisch abgeschlossene in Zukunft Verträge stornieren können. Bisher besteht nicht einmal diese Möglichkeit.

Die 14-tägige Widerspruchsfrist soll nach den Vorstellungen des Ministeriums bei telefonisch abgeschlossenen Zeitungsabonnements mit dem ersten Zustellungstag der Zeitung beginnen, bei Abschlüssen im Lotto-Totto-Bereich mit dem Tag der Zusendung der schriftlichen Bestätigung. In diesen beiden Sektoren werden laut Zypries die meisten telefonischen Vertragsabschlüsse getätigt.

Verstöße sollen künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Außerdem soll das neue Gesetz wiederholen, was bisher schon galt: dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene dem Anrufer gegenüber vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Bisher beriefen sich Anrufer – so es den tatsächlich einmal zu juristischen Auseinandersetzungen kam - auf Zustimmungserklärungen, die der Verbraucher in einem anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt haben sollte. Bei TV-Gewinnspielen wurden Anrufer beispielsweise in der Warteschleife gefragt, ob sie weitere "Informationen" wünschen. Ein "Ja" wurde dann als ewiger und allgemeingültiger Blankoscheck für jede Art von Telefonwerbung gewertet. Nach der Neuregelung soll diese Möglichkeit eingeschränkt werden.

Ein weiterer Eckpunkt der Reform schüttet das Kind mit dem Bade aus: "Viele unerwünschte Werbeanrufe werden nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat", betonte die Ministerin. Deshalb soll Anrufern zukünftig verboten werden, die eigene Rufnummer zu unterdrücken. Zypries selbst musste auf Nachfrage einräumen, dass die Verfolgung vor allem bei Anrufern aus dem Ausland "schwierig" sein werde. Von dem Verbot vor allem getroffen werden dagegen Menschen im Inland, die keine Werbeanrufe tätigen, aber ihre Privatsphäre schützen wollen.

Widerspruchs- contra Bestätigungsrecht

Das Kernproblem der unerwünschten Telefonwerbung ist, dass sich Unternehmen auf eine mündliche Zustimmung des Verbrauchers berufen können, ohne eine schriftliche Bestätigung dafür nachweisen zu müssen. Die Verbraucherverbände fordern deshalb, dass telefonische Abschlüsse nur Gültigkeit erlangen sollen, wenn sie nachher unterschriftlich bestätigt werden. Erfolgt diese Bestätigung nicht, wäre der telefonisch abgeschlossene Vertrag automatisch nichtig.

Mit diesen Argumenten konfrontiert, versteckte sich die Ministerin wie üblich hinter EU-Recht, dass nur ein Widerspruchs- und kein Bestätigungsrecht vorsehe. Außerdem, so Zypries, gäbe es im Detail "zahlreiche juristische Probleme". So könnten langwierige Streitigkeiten über die Frage drohen, ob ein Anruf erwünscht oder unerwünscht war. Außerdem könnten in der schriftlichen Bestätigung weitergehende Auftragswünsche als in telefonischen Vereinbarung hineingeschrieben werden. Auch hierin könnte eine Quelle langwieriger juristischer Auseinandersetzungen bestehen. Deshalb habe man sich für die "auf den ersten Blick weniger verbraucherfreundliche" Variante, das Widerspruchsrechts entschieden, so Zypries. Kurzum: Das Bundesjustizministerium bevorzugt eine Rechtslage, bei der der Verbraucher lieber zähneknirschend zahlt, als sein Recht gerichtlich einzufordern.

Die Ministerin betonte, dass man eine Balance zwischen den Verbraucherwünschen nach dem Verbot unerwünschter Telefonwerbung und dem Interesse der Industrie nach Vertragssicherheit finden müsse. Schließlich komme den Handel über Telefon oder Internet eine immer größere Bedeutung zu. Wie bei unwirksamen Gesetzten üblich appellierte die Ministerin schließlich an die "Eigenverantwortung" der Wirtschaft: "Kein seriöses Unternehmen kann ein Interesse daran haben, mit unlauteren oder künftig ordnungswidrigen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht zu werden." Das führe schließlich zu Wettbewerbsverzerrungen. Deshalb kündigten die Callcenter-Betreiber in Deutschland eine zentrale Beschwerdestelle, mit der "konsequenter" gegen "schwarze Schafe der Branche" vorgegangen werden soll. Bisher geschieht dies über die Versagung weitgehend unbekannter Zertifikate.

Verbraucher dürfen sich nach der Gesetzesänderung darauf einstellen, zukünftig mehr Zeit in den Warteschlangen der Post zu verbringen und mehr Geld für eingeschriebene Widerrufs-Einschreiben und Rücksendungen von Waren aufzuwenden. Im Justizministerium begründet man das damit, dass es nur "wenige Fälle von Missbrauch" gäbe und man bei der Einführung einer schriftlichen Bestätigungspflicht "das ganze Wirtschaftsleben lahm legen" würde. Statistiken, die diese Einschätzung belegen, kann man jedoch nicht vorlegen. Dafür finden sich in zahlreichen Foren zahllose Schilderungen, die stattdessen den Eindruck nahe legen, dass vor allem im Bereich der Telekommunikationsleistungen der lediglich behauptete telefonische Vertragsabschluss – also der Missbrauch - mittlerweile der Normalfall ist.

Quelle : www.heise.de

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Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke im Internet
« Antwort #27 am: 14 September, 2007, 09:20 »
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor zunehmender Abzocke im Internet und ruft zur Beteiligung an ihrer Umfrage dazu auf. "Die Nutzung vermeintlicher Gratisangebote im Internet endet immer häufiger mit einer bösen Überraschung: Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten Rechnungen für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag. In den meisten Fällen ist jedoch gar kein gültiger Vertrag zustande gekommen", meint die Organisation laut dpa.

Mit ihrer aktuellen anonymen Online-Umfrage, die bis zum 26. Oktober dauert, wollen die Verbraucherzentralen erfahren, "wie jung die Betroffenen sind und wie viele Nutzer tatsächlich bezahlen, anstatt sich gegen die unberechtigten Forderungen zu wehren". Mit den Ergebnissen sollten Forderungen an den Gesetzgeber konkretisiert werden.

Was auf den ersten Blick wie ein attraktives kostenloses Angebot aussehe, entpuppt sich laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bei genauem Hinsehen oft als Vertragsfalle. Die vermeintlich kostenlosen Online-Tests, SMS, Gewinnspiele oder Gratisgeschenke dienten oft nur als Köder für einen kostenpflichtigen (Abo-) Vertrag. Der Kostenhinweis sei dabei der Anmeldung so gut versteckt, dass er leicht übersehen werden könne. Diesen Haken entdeckten die meisten Surfer erst, wenn ihnen eine Rechnung ins Haus flattere.

Quelle : www.heise.de

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Neue Runde bei 0900-Abzocke
« Antwort #28 am: 15 November, 2007, 08:48 »
In Deutschland könnte eine neue Welle von Lockanrufen mit falschen Gewinnversprechen bevorstehen. Eine in Spanien registrierte Firma hat eine Reihe von 0900-Nummern registriert und bereits mit automatisierten Anrufen begonnen.

Bei so genannten Lockanrufen versprechen abgespielte Bandansagen Gewinne von beispielsweise "bis zu 3000 Euro". Der vermeintliche Gewinner in spe wird aufgefordert eine 0900-Nummer anzurufen, um seinen Gewinn abzurufen. Wenn er diese Nummer anruft, hält ihn der Automat am anderen Ende der Leitung mit allerlei weitschweifigen Erklärungen und unnötigen Abfragen möglichst lange hin. Das wird teuer, denn der Anruf kostet bis zu drei Euro pro Minute. Von ausgezahlten Gewinnen hat man hingegen noch nichts gehört.

Die Masche ist nicht neu, scheint aber weiterhin hohe Einnahmen zu versprechen. Wie das Verbraucherschutzportal Computerbetrug.de berichtet, hat eine Firma mit Adresse auf Mallorca etliche 0900-Nummern zugeteilt bekommen. Dank einer Gesetzesänderung können die Betrüger sogar noch mehr kassieren als früher, denn noch Anfang dieses Jahres konnten sie nur bis maximal zwei Euro pro Minute in Rechnung stellen, inzwischen sind bis zu drei Euro möglich.
Die Täter verbergen sich hinter Briefkastenfirmen im Ausland, denn diese Art von Anrufen ist in Deutschland verboten. Wer solche Anrufe erhält oder sogar eine der 0900-Nummern angerufen hat, sollte sich alles genau notieren und Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Je mehr Betroffene sich dort melden, umso besser sind die Chancen, dass die angefallenen Telefongebühren nicht bezahlt werden müssen. Die Bundesnetzagentur kann die Rufnummern sperren und auch nachträglich ein Inkasso-Verbot verhängen.

Quelle : www.pcwelt.de

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Verbraucherschützer: Internet-Abzocke trifft immer mehr Surfer
« Antwort #29 am: 20 November, 2007, 15:40 »
Internet-Abzocke trifft nach Einschätzung von Verbraucherschützern immer mehr ahnungslose Surfer und verursacht Schäden in mehrstelliger Millionenhöhe. "Die Anfragen haben sich seit 2006 verdoppelt. Internet-Abzocke ist das Wort des Jahres in den Verbraucherzentralen", sagte Gabriele Beckers von der Verbraucherzentrale Hessen bei der Vorstellung einer Online-Befragung von 6660 Betroffenen. Menschen aller Schichten und Altersklassen klickten vermeintliche Gratisangebote an und seien überrascht, wenn Rechnungen über im Kleingedruckten versteckte Kosten folgten.

Bundesverbraucherschutz-Staatssekretärin Ursula Heinen (CDU) kündigte an, sich für eine Kennzeichnungspflicht von Kosten im Internet einzusetzen. "In der digitalen Welt tummeln sich mehr und mehr unseriöse Anbieter." Die Verbraucherzentrale fordert zudem, dass online geschlossene Verträge nur gültig werden dürfen, wenn der Kunde sie mit einer extra E-Mail bestätigt. Bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken müssten zudem härtere Sanktionen in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aufgenommen werden.

Rund 62.000 Anfragen zur Internet-Abzocke seien bundesweit in 10 der 16 Verbraucherzentralen von Januar bis Ende September dieses Jahres gezählt worden, sagte Beckers. Die Online-Umfrage unter den Betroffenen ergab, dass die ahnungslosen Internet-Nutzer durchschnittlich 120 Euro bezahlen sollten. Dafür sei rund der Hälfte ein Abonnement beispielsweise für Hausaufgabenhilfe oder Rezepte untergeschoben worden. Die anderen sollten für eine einmalige Dienstleistung bezahlen, darunter die Online-Ermittlung von Stammbäumen, Musikdownloads oder Berechnungen von Routen und Lebenserwartungen. Etwa ein Viertel der Abgezockten war minderjährig.

Zwar habe laut Umfrage nur jeder Zehnte die Rechnung bezahlt, die Internetanbieter scheuten sich aber nicht, Inkassobüros und Anwälte einzuschalten. "Allen Anbietern gemeinsam ist, dass eine immense Drohkulisse aufgebaut wird", sagte Anwalt Peter Lassek. Opfer von Internet-Abzocke sollten sich unbedingt beraten lassen.

Brandenburgs Verbraucherzentrale fordert zum Schutz vor Internetbetrügereien unter anderem Fragen des Verbraucherschutzes im Schulunterricht zu behandeln. Einer Umfrage zufolge sei jedes fünfte Opfer dieser "Abzocke" in Brandenburg minderjährig, teilte die Verbraucherzentrale mit. Die Betreiber vermeintlicher Gratisseiten profitierten offensichtlich von der Unwissenheit Jugendlicher. Zu ihrem Schutz müsse Aufklärung über Themen wie "Abzocke im Internet" Teil des Schulstoffs sein.

Die Verbraucherschützer verwiesen auf das Beispiel eines Internetnutzers aus Eberswalde (Barnim), der nach dem Besuch einer Seite zur Ahnenforschung eine Rechnung über rund 90 Euro erhielt. Einem jungen Mann aus Cottbus sei statt eines Lehrstellenangebotes nach dem Aufruf einer entsprechenden Seite eine Zahlungsaufforderung über 84 Euro zugegangen. In beiden Fällen hätten die Nutzer die Angebote für kostenlos gehalten.

Quelle : www.heise.de

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