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Thema:
Telefon/Web-Abzocke ...
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Thema: Telefon/Web-Abzocke ... (Gelesen 13412 mal)
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Jürgen
der Löter
User a.D.
Beiträge: 4999
white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Schluss mit Warteschleifen-Abzocke
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Antwort #105 am:
27 Februar, 2011, 21:58 »
Ich frage mich auch, in welchem Jahr die getestet haben.
Beim ersten Fall kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass (mindestens für Bestandskunden) seit langer Zeit die Warteschleife kostenlos ist. Das wird sogar angesagt.
Und unmittelbar bevor die kostenpflichtige Verbindung losgeht, sprich zum Mitarbeiter durchverbunden wird, erfolgt eine abermalige Ansage, mit dem dann fälligen Minutenpreis.
Mein letzter Anruf dort ist allerdings fast drei Jahre her. War noch nicht wieder nötig
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.
Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS
als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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(APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
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Verbraucherzentrale mahnt Klingelton-Anbieter ab
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Antwort #106 am:
01 März, 2011, 12:50 »
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat zehn Anbieter von Klingeltönen abgemahnt, weil diese ihrer Ansicht nach Abofallen betrieben oder Preise nicht korrekt auszeichneten.
Beim Kauf von Klingeltönen bekamen Nutzer die Preise meist erst zu sehen, wenn sie den Bestell-Prozess bereits in Gang gesetzt hatten. Nach Ansicht der Verbraucherschützer stellt dies einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar. Mehrere Unternehmen erhielten deshalb eine Abmahnung, darunter auch die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus.
Andere Firmen handelten demnach irreführend, indem sie Kunden durch die Hintertür in ein Abonnement locken. Obwohl Interessenten auf den Katalogseiten der Unternehmen einzelne Klingeltöne auswählen, ist bei der Bestellung automatisch der Kauf eines kostspieligen Abonnements voreingestellt. Bisweilen gibt es sogar keine Möglichkeit, einen einzelnen Klingelton zu kaufen. Informiert wurde hierüber eher beiläufig.
Aufgrund der Abmahnungen haben verschiedene Anbieter ihre Webseiten bereits umgestaltet. Zu diesen gehören die Telekom, O2, E-Plus, Arvato Mobile (Handy.de), Fox Mobile (Jamba.de), Hammerpage.de, Mobilcom-Debitel (mload.de) und Bob Mobile, so die Verbraucherzentrale.
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Telefonwerbung: Verfügung gegen Axel Springer
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Antwort #107 am:
10 März, 2011, 12:08 »
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer-Verlag erwirkt. Diesem wurde darin untersagt, sich die Zustimmung zu Werbeanrufen zu erschleichen.
Zum Jahresbeginn hatte das Unternehmen eine offenbar größere Zahl von Briefen an Abonnenten der 'Welt' und des 'Hamburger Abendblattes' versandt. In diesen bedankte sich der Verlag "für Ihre telefonische Zustimmung zu unserem Angebot, Sie in Zukunft weiterhin per Telefon, E-Mail oder SMS über Medienangebote der Axel Springer AG und der Ullstein GmbH zu informieren".
Gegenüber der Verbraucherzentrale versicherten viele Empfänger des Schreibens, nie eine solche Zustimmung gegeben zu haben. Nach einer Prüfung des Sachverhalts kamen die Verbraucherschützer zu dem Ergebnis, dass die Anschreiben gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und der Erschleichung der Zustimmung zur Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS dienen.
Im Januar mahnte die Verbraucherzentrale Hamburg den Springer-Verlag daraufhin ab. Die Abgabe der Unterlassungserklärung wurde allerdings zunächst verweigert. Nachdem aber die Verbraucherzentrale Berlin, der ebenfalls Verbraucherbeschwerden vorlagen, die einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin erwirkt hatte, lenkte der Verlag ein und erkannte jetzt auch der Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber die Abmahnung an, hieß es.
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Verbraucherschützer fordern schnelle Abhilfe gegen Telefonabzocke
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Antwort #108 am:
30 März, 2011, 16:34 »
Die Verbraucherzentralen fordern von der Bundesregierung eine schnelle Regelung gegen illegale Werbeanrufe. Die Telefongesellschaften trieben das Geld für Leistungen wie etwa Gewinnspiel-Abonnements derzeit automatisch ein, sagte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Solche Abrechnungen sollten künftig nur nach vorheriger Zustimmung der Kunden möglich sein. Damit würde betrügerischen Geschäftsmodellen die Grundlage entzogen, sagte Billen.
Der Verbraucherschützer bekräftigte seine Forderung, Warteschleifen bei Service-Hotlines sollten nicht erst nach einer Übergangszeit von einem Jahr kostenlos sein. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats berät an diesem Donnerstag über die Regierungspläne. Die Regelung könnte im Sommer in Kraft treten, die Warteschleifen wären dann erst ab Sommer 2012 kostenlos.
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Abofalle nach Besitzerwechsel wieder in Betrieb
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Antwort #109 am:
26 April, 2011, 18:25 »
Die Abofalle Top-of-Software.de hat nach dem Wechsel ihres Besitzers wieder begonnen, Mahnungen an Nutzer zu verschicken. Eine entsprechende Warnung veröffentlichte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz heute.
Bereits im letzten Jahr hatten die Verbraucherschützer vor dem Angebot gewarnt, das damals noch der Firma Antassia mit Sitz in Mainz gehörte. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.
Das Amtsgericht Mainz hatte dies in einer aktuellen Entscheidung als "Abofalle" gewertet und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind.
Am 1. Februar 2011 hat nun die Firma Content Services die Geschäfte der Antassia übernommen, so die Verbraucherzentrale. Diese habe inzwischen damit begonnen, erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung auf der Seite zu verschicken. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", lautet der Rat der Verbraucherzentrale. Zahlungsaufforderungen sollten mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist.
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Anklage wegen Abzocke mit Abofallen
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Antwort #110 am:
23 Oktober, 2011, 10:33 »
Mit Abofallen im Internet soll eine Bande fast 70.000 Nutzer geprellt und mehr als 5,3 Millionen Euro ergaunert haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die acht Beschuldigten – sieben Männer und eine Frau – wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt. Von Ende Oktober an müssen sie sich vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts verantworten, wie Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers der Nachrichtenagentur dpa sagte. "Uns es ist erstmals gelungen, die komplizierten Strukturen hinter diesen Abofallen aufzuhellen."
Die Angeklagten – sie sind zwischen 24 und 36 Jahre alt – kommen aus Hamburg, Düsseldorf, Lüneburg und dem Kreis Lüneburg. Einer der beiden mutmaßlichen Haupttäter sitzt in Untersuchungshaft, der andere hat ein umfangreiches Geständnis abgelegt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, von Juli 2007 bis Februar 2010 mit diversen Scheinfirmen sogenannte Downloadportale im Internet betrieben zu haben. Eigentlich kann dort Software kostenlos heruntergeladen werden – doch die Bande soll mehrere hunderttausend Menschen auf ihre eigenen, trickreich gestalteten Internetangebote gelenkt haben. "Hierzu nutzten sie ausgefeilte Techniken, um die Geschädigten, die nach einer kostenlosen Downloadmöglichkeit etwa für das Programm Adobe Reader suchten, auf von ihnen zuvor präparierte Webseiten zu leiten", erklärte Möllers.
Auf den Anmeldeseiten mussten die Nutzer ihre persönlichen Daten eingeben. Hier gab es laut Anklage keinerlei Hinweise darauf, dass der spätere Download etwas kostet. Nach der Registrierung wurde dann eine Bestätigungs-E-Mail über einen zwölfmonatigen Abo-Vertrag verschickt – eine Kostenfalle. In dieser Mail wiederum wurde aber auf eine Webseite verlinkt, auf der sich die Kunden angeblich angemeldet hatten, und auf der die Kosten tatsächlich standen. "Damit wurden die Geschädigten getäuscht", sagte Möllers.
Wenn die Nutzer nicht zahlten, schickten die Beschuldigten Mahnschreiben. "Um die Zahlungsquote zu erhöhen, beauftragten die Beschuldigten einen Hamburger Rechtsanwalt, der die unberechtigten Forderungen dann mit anwaltlichen Zahlungsaufforderungen eintrieb." Auf den Konten der Angeklagten haben die Ermittler bisher 1,3 Millionen Euro beschlagnahmt. Der Prozess soll am 31. Oktober beginnen. Bisher sind 20 Termine bis Ende Januar 2012 angesetzt.
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Schlag gegen betrügerische Call-Center
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Antwort #111 am:
10 November, 2011, 16:00 »
Mit einer Razzia in mehreren Bundesländern ist die Polizei gegen die betrügerische Call-Center-Szene vorgegangen. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz seien Firmen durchsucht worden, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Krefeld. Drei Call-Center-Betreiber im Alter von 25, 30 und 43 Jahren landeten unter Betrugsverdacht in Untersuchungshaft.
Dutzende Mitarbeiter in den Call-Centern sollen auf Anweisung bevorzugt ältere Menschen mit Anrufen tyrannisiert, massiv bedroht und beschimpft haben. Allein aus einem Krefelder Call-Center wurden täglich tausende Bundesbürger angewählt, um ihnen Gewinnspielprodukte zu verkaufen.
Die Masche sei dabei gewesen, den Angerufenen vorzugaukeln, sie hätten einen bestehenden Gewinnspielvertrag und ihnen großzügig die Kündigung dieses Vertrags anzubieten. Tatsächlich hätten die Opfer mit der vermeintlichen Kündigung den Vertrag erst abgeschlossen.
Einzelne Opfer seien um bis zu 13.000 Euro gebracht worden. "Angehörige von Geschädigten haben uns mitgeteilt, dass sie nun verstehen, warum es von Oma und Opa keine Weihnachtsgeschenke mehr gegeben hat", berichtete der Leiter der Ermittlungskommission "Call", Jochen Fier.
Die kriminellen Gewinne aus den Call-Centern seien exorbitant und von den Verdächtigen für Immobilien, teure Autos und einen luxuriösen Lebenswandel ausgegeben worden. Die Ermittlungen gingen weiter. Die Call-Center-Mitarbeiter würden noch vernommen und Terabytes von Computerdaten ausgewertet. Die Polizei riet, bei dubiosen Anrufen sofort aufzulegen.
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Besserer Schutz gegen unerlaubte Werbeanrufe geplant
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Antwort #112 am:
05 Dezember, 2011, 18:00 »
Verbraucher sollen nach Plänen der Bundesregierung besser gegen unerwünschte Werbeanrufe und dubiose Gewinnspieldienste geschützt werden. Mit Bußgeld geahndet werden sollten künftig auch unzulässige Werbeaktionen mit automatischen Anrufmaschinen, wie ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums vorsieht. Bisher gilt dies bereits für normale Anrufe von Mitarbeitern, die sich ohne "vorherige ausdrückliche Einwilligung" melden. Zudem sollen Bußgelder von derzeit maximal 50.000 auf bis zu 300.000 Euro erhöht werden. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden über unseriöse Praktiken.
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte am Montag, es gebe entsprechende Überlegungen, und bestätigte damit einen Bericht der Süddeutschen Zeitung (Montag). Zum Zeitplan, etwa wann die neuen Regeln in Kraft treten sollen, äußerte sie sich nicht.
Als besonders problematisch hätten sich Gewinnspieldienste erwiesen, heißt es in dem Eckpunktepapier, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Verbrauchern würden solche Verträge häufig untergeschoben, besonders älteren Menschen oder unerfahrenen Jugendlichen. Dem Entwurf zufolge sollen Verträge künftig nur noch durch eine Vereinbarung "in Textform" geschlossen werden können, also schriftlich, per Fax oder per E-Mail.
Die Regeln gegen penetrante Werbeanrufe waren erst 2009 mit Bußgeldvorschriften verschärft worden. Seitdem habe sich der Verbraucherschutz zwar verbessert. Es gebe aber weiterhin etliche Beschwerden, die Zahl betrügerischer Anrufe nehme zu, argumentiert das Ministerium in dem Papier. Ressortchefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte angekündigt, strengere Regeln zu prüfen.
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Abofallen: Gebrüder Schmidtlein wegen opendownload.de angeklagt
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Antwort #113 am:
21 Dezember, 2011, 13:27 »
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Anklage gegen die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein, ihren Anwalt Olaf Tank und Alexander Varin erhoben. Die vier sollen hinter den Abofallen opendownload.de und softwaresammler.de stecken.
Bereits am 7. Juni 2011 hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges gegen die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein, ihren Anwalt Olaf Tank und Alexander Varin erhoben. Dabei geht es um den Betrieb der Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de, die die Staatsanwaltschaft als Abofallen einstuft.
Das Verfahren betrifft alle Ermittlungsverfahren im Tatzeitraum vom 2. September 2008 bis zum 28. Februar 2010. Alle anderen Verfahren wurden vorläufig eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage bereits Rechnung getragen sei, so die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Das betrifft auch Verfahren bezüglich der Website top-of-software.de.
Die Gebrüder Schmidtlein haben sich mit ihren Firmen Andreas & Manuel Schmidtlein GbR und Content Services Ltd. über Jahre den Zorn vieler Internetnutzer zugezogen. Unter opendownload.de bietet die Content Services Ltd. kostenlose und freie Software zum Download an, stellt dafür aber nachträglich eine Rechnung.
Alexander Varin taucht als Geschäftsführer von Content Services Ltd. auf.
Noch hat das Landgericht Darmstadt nicht entschieden, ob ein Verfahren gegen die vier Angeklagten eröffnet werden soll. Ein Prozess dürfte aber viel Aufsehen erregen, liegen doch zahlreiche Anzeigen gegen die vier vor.
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Gesetzespaket zum Schutz vor Abzocke und Abmahnungen geplant
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Antwort #114 am:
29 Dezember, 2011, 16:45 »
Die Verbraucher sollen besser gegen Abzocke am Telefon und im Internet sowie gegen unseriöse Inkassobriefe und Abmahnungen geschützt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Anfang nächsten Jahres ein umfangreiches Gesetzespaket vorlegen. Der "Süddeutschen Zeitung" sagte sie, nach wie vor seien die Verbraucher "ärgerlichen Methoden ausgesetzt, denen ich mit einem kompakten Gesetz einen Riegel vorschieben will". Das Bundesjustizministerium bestätigte die Pläne am Donnerstag in Berlin.
Unter anderem soll der Missbrauch mit Abmahnungen erschwert werden. Findige Anwälte haben sich offenbar darauf spezialisiert, mit geringem Aufwand viel Geld zu verdienen, indem sie private Internetnutzer und Kleinunternehmen wegen angeblicher Verletzungen des Urheberrechts oder des Wettbewerbsrechts im Internet abmahnen. Oft handele es sich um Bagatellen, die aber für die Betroffenen hohe Kosten nach sich ziehen könnten. Das geplante Gesetz soll unter anderem die finanziellen Anreize für diese Abmahnungen verringern.
Mitte Dezember hatte der Bundestag einen Gesetzesentwurf diskutiert, der Angeboten mit versteckten Kosten im Internet, den Button-Lösungen, einen Riegel vorschieben will. Den Entwurf hatte der Bundestag im August beschlossen. Die Opposition zeigte sich in der Debatte zur Kooperation bereit, verlangte aber Nachbesserung.
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Bande zockt 100.000 Telefonkunden ab
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Antwort #115 am:
08 Februar, 2012, 13:50 »
Mindestens 100.000 Telefonkunden sind von einer Firma betrogen worden, die illegal und unbemerkt Geld über die Telefonrechnung einzog. Am Dienstag wurden der Drahtzieher und sieben weitere Männer festgenommen. 1000 Polizisten durchsuchten Wohnungen und Büros in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Gegen 14 Beschuldigte wird wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs ermittelt, wie die federführende Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main berichtete. Die Firma soll seit Mitte 2011 mehr als 1,6 Millionen Euro erbeutet haben.
Acht führende Köpfe der Bande wurden festgenommen, darunter der Erfinder der Betrugsmethode, ein 31 Jahre alter Frankfurter, seine "rechte Hand" und der Geschäftsführer einer der beteiligten Firmen. Sie sollen am Dienstag und Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt werden. Die meisten der 64 Durchsuchungen fanden im Rhein-Main-Gebiet statt. Dabei fiel den Beamten umfangreiches Beweismaterial in die Hände.
Die Bande machte sich einen neuen Passus im Telekommunikationsgesetz zunutze, die es Netzbetreibern ermöglicht, sogenannte Mehrwertdienstleistungen über die Telefonrechnung einzuziehen. Der Betrügerring habe offensichtlich erkannt, "dass diese Art der Abrechnung die Möglichkeit bietet, leichter als über einen Lastschrifteinzug vermeintliche Forderungen einzuziehen, da diese Art des Inkasso in der Bevölkerung weitgehend unbekannt ist", erklärte Oberstaatsanwalt Thomas Bechtel. Viele Telefonkunden prüften ihre Telefonrechnung nicht.
Die Betrüger riefen gezielt ältere Menschen an und köderten sie mit Kosmetik- oder Benzingutscheinen. Dann wurde ihnen ein Gewinnspiel aufgeschwatzt, dessen Beiträge mit der Telefonrechnung eingezogen werden sollten. Das Einverständnis und den für den Einzug nötigen Berechtigungscode erschwindelten sich die Call-Center-Mitarbeiter, indem sie vorgeschobene Fragen stellten, auf die die Kunden nur mit "Ja" antworten konnten.
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Bewährungshaftstrafe für Abofallenbetreiber Burat
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Antwort #116 am:
17 Februar, 2012, 13:45 »
Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt (Az. 15 KLs 35/09). Burat und drei weitere Angeklagte wurden in einer anderen Sache des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S., der bereits wegen Beihilfe zu gewerblichen Urheberrechtsverletzungen vorbestraft ist.
Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben in einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert.
Rechtsanwalt Bernhard S. hat dabei mehrfach die Abmahnschreiben unter seinem Briefkopf erstellt und die Übernahme seiner Anwaltskosten gefordert, die dann später unter den Angeklagten aufgeteilt wurden. Der Angeklagte Michael Burat hat außerdem der Staatsanwaltschaft zufolge einen Onlineshop für Computerartikel einzig zu dem Zweck betrieben, um Mitbewerber wegen deren fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen in 15 Fällen abzumahnen und sich so um die Abmahnkosten zu bereichern.
Michael Burat wurde zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem muss er 120.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. Rechtsanwalt Bernhard S. bekam 15 Monate Haftstrafe, ebenfalls zur Bewährung. Zwei weitere Angeklagte wurde zu 7 Monaten auf Bewährung beziehungsweise einer Geldstrafe verurteilt. Im Vorfeld der Urteilsverkündung hatte Anwalt Bernhard S. trotz des gestandenen 24-fachen Betrugs auf eine geringe Geldstrafe plädiert, weil er nach eigenem Bekunden befürchtet, bei einer Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt bereits seit 2006 an dem Fall. Das LG Osnabrück hatte seit dem 17. Februar 2011 an insgesamt 26 Verhandlungstagen 52 Zeugen vernommen. Das Strafmaß liegt deutlich unter den vom Staatsanwalt geforderten Strafen. Er hatte beantragt, für Michael Burat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie gewerbsmäßiger Erpressung in insgesamt 89 Fällen zu verhängen. Gegen den Rechtsanwalt Bernhard S. sollte nach den Vorstellungen des Staatsanwalts eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren ausgesprochen werden. Immerhin habe der Anwalt in den E-Card-Fällen eingeräumt, ab Februar 2005 Kenntnis von dem strafbaren Verhalten des Herrn Burat gehabt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Revision am Bundesgerichtshof eingelegt werden.
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Gefängnisstrafe für Abofallen-Betreiber
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Antwort #117 am:
21 März, 2012, 13:39 »
Mit raffinierten Tricks und Kostenfallen prellten sie fast 70.000 Internet-Nutzer um mehr als 5 Millionen Euro. Im Hamburger Prozess um den groß angelegten Internet-Betrug mit sogenannten Abofallen verurteilte das Landgericht den Hauptangeklagten am Mittwoch wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Fünf seiner Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen 12 und 22 Monaten oder Geldstrafen von bis zu 2800 Euro. Ein weiterer Angeklagter wurde verwarnt. Die sieben Männer hatten gestanden.
"Die Angeklagten haben die Erwartungshaltung vieler Nutzer auf der Suche nach kostenlosen Angeboten im Internet ausgenutzt", sagte die Richterin. Der aufmerksame Internet-Nutzer hätte allerdings erkennen können, dass es sich um kostenpflichtige Programme handle. Deshalb sei den unachtsamen Nutzern ein "nicht unerhebliches Mitverschulden zuzurechnen".
Zwischen Juli 2007 und Februar 2010 betrieben die Männer mit diversen Scheinfirmen Downloadportale. Eigentlich kann dort Software kostenlos heruntergeladen werden – doch die Angeklagten lenkten die Surfer auf ihre eigenen, trickreich gestalteten Internetangebote, die teilweise wie die Originalseiten gestaltet waren.
In einem Internet-Chat schrieb der Hauptangeklagte: "Wir wollen die Dummen und die Angstzahler", wie die Richterin in ihrem Urteilsspruch noch aufführte. Der 28 Jahre ist bereits einschlägig vorbestraft. In dem bereits seit Ende Oktober laufenden Prozess hatte es eine Absprache über den Strafrahmen gegeben.
Quelle :
www.heise.de
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Bundesrat stimmt Gesetz gegen Kostenfallen im Netz zu
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Antwort #118 am:
31 März, 2012, 11:45 »
Die Länderkammer hat auf ihrer Sitzung am gestrigen Freitag unter anderem einem Gesetz des Bundestags zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zugestimmt. Mit der Neuregelung sollen Verbraucher besser vor sogenannten Abo-Fallen im Internet geschützt werden. Betrüger haben über vorgetäuschte kostenlose Angebote bereits Millionen ergaunert.
Künftig muss deshalb die Schaltfläche von Angeboten im Internet mit der Angabe "zahlungspflichtig bestellen" versehen sein, damit ein Abo-Vertrag über einen kostenpflichtigen Abo-Dienst überhaupt wirksam werden kann. Auch Preis, Mindestlaufzeiten und Lieferkosten müssen dabei angezeigt werden.
Mit der Zustimmung des Bundesrats kann das Gesetz nun nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft treten. Das dürfte bis zum Sommer erledigt sein.
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Abofallen-Betreiber geraten selbst in Kostenfalle
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Antwort #119 am:
05 Juni, 2012, 16:15 »
Wer im Rahmen eines zweijährigen Software-Abonnements Filesharing-Programme an Verbraucher vertreibt, kann schadenersatzpflichtig sein, wenn durch die Nutzung der Software Abmahnkosten entstehen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Anbieter nicht vorab darauf hingewiesen hat, dass Dateien ohne Zutun des Nutzers Dritten online bereit gestellt werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15. Mai 2012 (Az. 11 U 86/11), das heise online vorliegt.
2006 hatte der seinerzeit noch minderjährige Kläger mit der Beklagten einen Vertrag über den Zugang zu einem Internetportal für zwei Jahre geschlossen. Dort wurde unter anderem das Filesharing-Programm Bearshare angeboten, das der Kläger auf seinem Rechner installierte. Ein Jahr später erhielt er eine Abmahnung, weil er urheberrechtlich geschützte Musikdateien zum Herunterladen zur Verfügung gestellt hatte. Neben rund 1500 Euro Schadenersatz zahlte er auch rund 830 Euro eigene Anwaltskosten. Daraufhin verlangte er von der Beklagten Schadenersatz in dieser Höhe. Der Kläger meinte, die Beklagten hätten ihn als Kunden darauf hinweisen müssen, dass die heruntergeladene Software Dritte auf die auf dem Rechner gespeicherten Musikwerke zugreifen lassen kann.
Die Vorinstanz, das Landgericht Frankfurt am Main, hatte die Klage nach einem Sachverständigengutachten abgewiesen, da der Kläger die behauptete Pflichtverletzung nicht habe beweisen können. Auf die Berufung des Klägers änderte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main jedoch diese Entscheidung und verurteilte die Beklagte, rund 2100 Euro Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen. Nach Ansicht der OLG-Richter bestehe im Rahmen eines Vertrags grundsätzlich die Pflicht, auf Rechtsgüter und Interessen der anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Hier handele es sich zudem um einen Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher, für den besondere Informationspflichten gelten. So habe das Unternehmen den Endkunden über "wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung" zu informieren.
Diese Pflichten hätten die Beklagten verletzt. Es sei durch das Sachverständigengutachten erwiesen, dass durch Bearshare nicht nur Daten aus P2P-Netzwerken heruntergeladen werden können. Vielmehr stünden alle in dem Ordner "My Downloads" enthaltenen Dateien automatisch auch zum Upload bereit. Darauf hätte die Beklagte vor Vertragsabschluss hinweisen müssen. Ein Vermerk auf der Website, dass der "Download nicht lizenzierter Daten strafbar ist" und dass das "Herunterladen die Zustimmung des Urhebers" bedürfte, sei nicht ausreichend. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Programm nicht erworben oder zumindest sich geschützt hätte, wenn er ordnungsgemäß auf die Funktionen hingewiesen worden wäre. Er wollte das Programm vielmehr allein zum Download nutzen und nur dafür war es von der Beklagten auch offensiv beworben worden.
Auch ein Mitverschulden des Klägers schloss das OLG aus. Zwar habe der Kläger urheberrechtlich geschützte Dateien aus dem Internet heruntergeladen. Es sei jedoch in der bis Ende 2007 geltenden Rechtslage im Urheberrecht nicht davon auszugehen, dass bereits der Download von Musikstücken rechtswidrig gewesen sei. Rechtsanwalt Lambert Grosskopf, der den Kläger vertreten hat, begrüßte gegenüber heise online die Entscheidung des OLG Frankfurt. Gleichzeitig wies er jedoch daraufhin, dass sie aufgrund einiger zwischenzeitlich geänderter Vorschriften nicht eins zu eins auf heutige Sachverhalte übertragen werden könne. Eine Revision des Rechtsstreits zum Bundesgerichtshof ließ das OLG nicht zu. Die Entscheidung beruhe auf einem Einzelfall und habe keine grundsätzliche Bedeutung.
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