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EU-Kommission setzt Microsoft Ultimatum bis Monatsende
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Thema: EU-Kommission setzt Microsoft Ultimatum bis Monatsende (Gelesen 4506 mal)
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SiLæncer
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EU-Kommission setzt Microsoft Ultimatum bis Monatsende
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am:
23 Mai, 2005, 21:16 »
Im Streit um die Erfüllung von EU-Sanktionen hat die EU-Kommission dem weltgrößten Softwarekonzern Microsoft ein Ultimatum bis Dienstag nächster Woche (31. Mai) gesetzt. Bis dahin müsse Microsoft sein endgültiges Angebot zur Lösung des Konflikts vorlegen, sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes laut dpa. Sonst droht ein Zwangsgeld. Bereits Ende April hatte sich angedeutet, dass die Wettbewerbshüter der EU-Kommission langsam die Geduld mit Microsoft verlieren. Der Streit dreht sich um die Erfüllung der Auflagen, die die Kommission gegen Microsoft verhängt hatte.
Im März 2004 hatte die EU-Kommission den Softwarekonzern wegen Marktmissbrauchs mit einem Rekord-Bußgeld von 497,2 Millionen Euro bestraft und zudem die Veröffentlichung der Schnittstellenspezifikationen für die Server-Kommunikation und die Bereitstellung einer Windows-Version ohne integrierten Medienplayer verfügt. Über den Beschluss der Wettbewerbshüter steht zwar noch das von Microsoft angestrengte Hauptsacheverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof Erster Instanz an, die verhängten Auflagen jedoch hatte der Präsident des EU-Gerichts bestätigt. Microsoft scheiterte mit einem Antrag, die Sanktionen bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren auszusetzen.
Die Kommission hatte bereits früh kritisiert, dass Microsofts Vorgehen bei der Windows-Version ohne integrierten Medienplayer den Eindruck eines minderwertigen Betriebssystems im Vergleich zur normalen Windows-XP-Version entstehen lasse. Bei der Namensgebung konnte dies ausgeräumt werden; gleichzeitig gab es aber auch Beschwerden, die abgespeckte Windows-Versionen arbeite nicht so reibungslos mit anderen Multimedia-Programmen zusammen, wie sie das sollten. Auch bei der Offenlegung der Schnittstellen und in der Frage, wie die Einhaltung der Auflagen überwacht werden soll, stritten sich Kommission und Softwarekonzern.
Microsoft hatte zwar Entgegenkommen zugesagt und auch entsprechende Vorschläge angekündigt, bislang ist bei der EU-Kommission offensichtlich noch nichts Zufriedenstellendes eingegangen. Die Zwangsgelder, die die Kommission gegen Microsoft bei Nichteinhaltung der Auflagen im Extremfall täglich verhängen kann, betragen bis zu fünf Prozent eines Tagesumsatzes. Der Jahresumsatz von Microsoft betrug 2004 36,84 Milliarden US-Dollar.
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Neuer Richter im Verfahren EU gegen Microsoft
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Antwort #1 am:
11 Juli, 2005, 21:40 »
EU-Experte: Gericht wird wahrscheinlich für Microsoft entscheiden
Das zweithöchste Gericht der EU hat das Verfahren gegen Microsoft dem bisher zuständigen Richter, Hubert Legal, entzogen. Für das Verfahren ist nun die Große Kammer des Gerichts unter Vorsitz von John Cooke zuständig. Dies bestätigte die Presse- und Informationsstelle des Gerichts gegenüber Golem.de.
Legal, vorsitzender Richter der vierten Kammer, war vor kurzem in die Schlagzeilen geraten, als er in der französischen Zeitschrift "Concurrences" Mitarbeiter des Gerichts kritisiert hatte. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters warf er ihnen vor, die seiner Ansicht nach oft gut begründeten Entscheidungen der EU-Wettbewerbskommission aus ideologischem Eifer zu verwerfen.
"Nichts anderes macht solche Sorgen wie die willkürliche Ausübung von Macht, die sich darin zeigt, dass eine Einschätzung, die nicht unbedingt besser oder passender ist, und fast immer vorgenommen wird von Menschen, die weniger über den Fall wissen, eine andere ersetzt, die von denjenigen vorgenommen wurde, die profunde Kenntnisse der Situation haben", hatte Legal nach Angaben von Reuters in der Ausgabe 2/2005 der Zeitschrift geschrieben. Manche seiner Kollegen verhielten sich wie "Ayatollahs des freien Unternehmertums". Legal ist auch Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Zeitschrift.
Gegenüber der Nachrichtenagentur hatte Legal seine Aussagen später als "einen satirischen Blick auf ein enges, technisches Thema, nicht aber als fundamentale Kritik" verstanden wissen wollen. Vor allem Bo Vesterdorf, Präsident des Gerichts Erster Instanz, genieße seinen vollen Respekt. Doch schon wenige Tage später sickerte durch, dass Vesterdorf plante, Legal das Verfahren zu entziehen. Das ist nun geschehen.
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EU droht Microsoft mit Geldbuße von 2 Millionen Euro pro Tag
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Antwort #2 am:
22 Dezember, 2005, 16:44 »
Microsoft halte sich nicht an die Entscheidung aus dem Jahr 2004
Microsoft halte sich nicht an die Auflagen die von der Europäische Kommission im März 2004 verhängt wurden, zumindest nicht in allen Teilen, meint die Kommission. Sie droht Microsoft nun offen mit Geldbußen in Höhe von 2 Millionen Euro pro Tag.
Im März 2004 hatte die Kommission festgestellt, dass Microsoft die Regeln des EG-Vertrages durch den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung verletzt, indem es sein Beinahemonopol im Markt für PC-Betriebssysteme auf die Märkte für Arbeitgruppenserver-Betriebssysteme und Mediaplayer ausweitet. Eine der mit der Entscheidung auferlegten Abhilfen bestand darin, dass Microsoft vollständige und genaue Schnittstellenangaben offen legt, damit die Arbeitsgruppenserver anderer Hersteller die vollständige Interoperabilität mit den Windows-Computern und -Servern herstellen können.
Nun heißt es von Seiten der Kommission, Microsoft habe bisher keine vollständigen und genaue Spezifikationen in seinen Unterlagen für die Interoperabilität geliefert. Nachdem Microsoft Gelegenheit erhalten hat, auf die Beschwerdepunkte zu reagieren, könne die Kommission täglich fällige Bußgelder festsetzen.
"Wir haben Microsoft jegliche Gelegenheit gegeben, um diese Auflagen zu befolgen. Nunmehr haben wir keine andere Möglichkeit, als Microsoft auf dem förmlichen Wege zu veranlassen, die betreffenden Bedingungen und Auflagen zu erfüllen", erläutert EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.
Die Kommission hatte Microsoft zuletzt am 15. Dezember 2005 aufgefordert, vollständige und genaue Angaben zur Interoperabilität zu liefern und diese Angaben zu angemessenen Bedingungen verfügbar zu machen. Geschehe dies nicht, werde man täglich Geldbußen in Höhe von 2 Millionen Euro festsetzen.
Zwar hat Microsoft seine entsprechenden Angaben überarbeitet, die Kommission hält diese Angaben aber für unvollständig und ungenau. Microsoft hat nun fünf Wochen Zeit, um die Beschwerdepunkte der Europäischen Kommission zu beantworten und von der Kommission angehört zu werden. Dann könnte die Kommission nach Absprache mit den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten eine Geldbuße verhängen, für jeden Tag ab dem 15. Dezember 2005 bis zu dem Zeitpunkt an dem Microsoft die Auflagen erfüllt.
Derzeit prüft die Kommission neu eingereichte Unterlagen von Microsoft.
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Microsoft zweifelt Neutralität der EU-Wettbewerbshüter an
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Antwort #3 am:
02 März, 2006, 20:19 »
Im Verfahren der EU-Kommission gegen Microsoft wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung hat der Software-Multi den Ton verschäft. In einem Schreiben an die Kommission (PDF-Datei) wirft der Konzern, dem eine tägliche Geldstrafe von zwei Millionen Euro droht, sollte er die verhängten Auflagen nicht erfüllen, den Brüsseler Wettbewerbshütern Kollaboration mit Microsoft-Konkurrenten vor und beklagt, dass dem Unternehmen wichtige Dokumente vorenthalten würden. Auch nehme der von der EU-Kommission zur Überprüfung der Auflagenerfüllung eingesetzte technische Bevollmächtigte nicht die erforderliche neutrale Haltung ein.
"Die Kommission und der Bevollmächtigte können ihren Neutralitätsverpflichtungen nicht nachkommen, wenn sie heimlich mit Gegnern von Microsoft zusammenarbeiten", heißt es in dem 16-seitigen Brief. Über jüngst ausgehändigte Protokolle will der Konzern herausgefunden haben, dass es im Herbst 2005 wiederholt Kontakte zwischen Vertretern der EU-Kommission, dem als Bevollmächtigten eingesetzten britischen Informatikprofessor Neil Barrett sowie Vertretern diverser Firmen gab, die in Konkurrenz zu Microsoft stehen. Barrett war bei seiner Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass Microsoft der Forderung nach Offenlegung von Windows-Schnittstellen nicht ausreichend nachkommt.
"Diese Kontakte werfen die Frage auf, ob die vom Bevollmächtigten vorgelegten Prüfergebnisse tatsächlich unabhängig zustande kamen, oder ob es sich dabei um voreingenommene Ausarbeitungen handelt, die unter Mitarbeit von Microsoft-Gegnern verfasst wurden", legte Microsofts europäischer Rechtsvertreter Horacio Gutierrez am heutigen Donnerstag noch eine Schippe drauf. Der Konzern fordert deshalb die Aushändigung weiterer Gespächsprotokolle, die die erhobenen Vorwürfe belegen sollen. Die EU-Kommission, die Ende März über eventuelle weitere Strafen gegen den Software-Multi entscheiden will, gab zu den Auslassungen Microsofts bislang keine Stellungnahme ab.
Quelle und Links :
http://www.heise.de/newsticker/meldung/70302
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EU-Kartellverfahren: Microsoft schaltet US-Gerichte ein
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Antwort #4 am:
05 März, 2006, 17:06 »
Im Streit um die Erfüllung von Produktauflagen, die von der EU-Kommission wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung verhängt wurden, hat Microsoft jetzt US-amerikanische Gerichte eingeschaltet. Der Software-Multi will Sun, IBM, Oracle und Novell gerichtlich dazu zwingen, interne Gesprächsprotokolle auszuhändigen: Die sollen belegen, dass die Brüsseler Behörde "unangemessene" Kontakte zwischen dem zur Überprüfung der Auflagenerfüllung eingesetzten technischen Bevollmächtigten und Firmen, die in Konkurrenz zu Microsoft stehen, begünstigt habe.
Entsprechende Vorwürfe hatte Microsoft in der vergangenen Woche in einem an die EU-Kommission gerichteten Brief geäußert und darin die Neutralität der Wettbewerbshüter angezweifelt. "Die Kommission und der Bevollmächtigte können ihren Neutralitätsverpflichtungen nicht nachkommen, wenn sie heimlich mit Gegnern von Microsoft zusammenarbeiten", formulierte der Konzern in dem Schreiben. Die vom technischen Bevollmächtigten vorgelegten Prüfergebnisse seien womöglich nicht unabhängig ermittelt worden, sondern unter Mitarbeit von Microsoft-Konkurrenten entstanden.
Die EU-Kommission hatte den Software-Giganten vor rund zwei Jahren zu einer Rekord-Strafe von knapp 500 Millionen Euro und zur Öffnung von Windows für Wettbewerber verurteilt. Im Dezember hatte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes tägliche Zwangsgelder von bis zu zwei Millionen Euro angedroht, sollte der Konzern die geforderten technischen Angaben nicht vollständig liefern. Der technische Bevollmächtigte Neil Barrett, ein Informatikprofessor aus Großbritannien, war in seinem Prüfbericht zu dem Ergebnis gekommen, dass Microsoft der Forderung nach Offenlegung von Windows-Schnittstellen nicht ausreichend nachkommt.
Mit den bei Gerichten in New York, Massachusetts und Kalifornien eingereichten Klagen, die sich gegen Sun Microsystems, IBM, Oracle und Novell richten, will Microsoft nun Einsicht in "wichtige Dokumente" erlangen, die dem Konzern eigenen Angaben zufolge bislang vorenthalten wurden. Konkret soll es sich um Protokolle von Gesprächen handeln, die im Herbst 2005 zwischen der Kommission, dem technischen Bevollmächtigten sowie Vertretern der vier benannten US-Unternehmen geführt wurden. Die EU-Kommission wird voraussichtlich Ende März darüber entscheiden, ob sie gegen den Konzern tägliche Bußgelder verhängt oder nicht.
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EU droht Microsoft mit Verkaufsverbot für Vista
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Antwort #5 am:
29 März, 2006, 12:31 »
Microsoft soll Vista im Einklang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht gestalten
Die Europäische Kommission erwartet, dass Microsoft sein kommendes Desktop-Betriebssystem Windows Vista im Einklang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht gestaltet. Sollte Microsoft dennoch bestimmte Funktionen mit Vista bündeln, droht ein Verkaufsverbot für die Software, berichtet das Wall Street Journal.
Es wäre dumm von Microsoft, eine Software zu entwickeln, die nicht dem europäischen Wettbewersrecht entspricht, sagte die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes dem Wall Street Journal. Ihre Bedenken habe sie in der letzten Woche auch Microsoft-Chef Steve Ballmer in einem Brief mitgeteilt. Die EU ist besorgt, mit Vista könnte es die gleichen Probleme geben wie mit Windows XP heute, über das Kommission und Softwarehersteller schon seit Jahren streiten.
Microsoft wollte die Vorwürfe gegenüber dem Wall Street Journal nicht kommentieren. Man wisse nichts über einen entsprechenden Brief, wird Microsoft-Sprecher Tom Brookes zitiert.
Die Europäische Kommission ist vor allem über Microsofts Pläne im Bereich der Internetsuche besorgt. Der Internet Explorer 7 wird - wie auch andere Browser heute - ein spezielles Suchfeld mitbringen. Die hier voreingestellte Suchmaschine soll sich aber ändern lassen, betont Microsoft.
Zudem habe sich der Hersteller von Sicherheitssoftware Symantec besorgt darüber geäußert, Microsoft könnte eine Anti-Viren-Software in Windows integrireren. Microsoft hingegen verneint solche Pläne, mit Windows Defender wird Vista aber zumindest eine Software enthalten, die Systeme vor Spyware schützen soll.
Im Februar haben sich zudem IBM, Sun und Oracle an die Kommission gewandt: Sie fürchten, Microsoft könne weitere Funktionen fest in Vista integrieren, beispielsweise eine Digital-Rights-Management-Software, mit der Nutzer den Zugriff auf einzelne Dokumente wie Briefe oder PowerPoint-Präsentationen sperren könnten. In der Folge könnten diese Dokumente nur noch mit Software von Microsoft geöffnet und bearbeitet werden.
Noch hat Neelie Kroes aber nicht entschieden, ob eine formale Untersuchung gegen Microsoft wegen Vista eingeleitet wird.
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EU vs. Microsoft: Tägliches Bußgeld kann 3 Millionen Euro erreichen
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Antwort #6 am:
11 Juli, 2006, 14:51 »
Mit einem neuen Millionen-Bußgeld will die EU-Kommission den US-Softwarekonzern Microsoft zwingen, mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Die Kommission wird an diesem Mittwoch über das Bußgeld entscheiden. In Brüsseler EU-Kreisen hieß es gegenüber dpa, Microsoft müsse mit einem Zwangsgeld in Höhe von etwa zwei Millionen Euro pro Tag rechnen,
das rückwirkend ab 15. Dezember 2005 fällig wird
. Möglicherweise wird die Kommission sogar beschließen, den bisherigen Tages-Höchstsatz von zwei Millionen Euro auf 2,5 oder 3,0 Millionen Euro zu erhöhen, hieß es weiter.
Diese Strafe käme zu einem Rekord-Bußgeld von 497 Millionen Euro hinzu, das die Kommission zusätzlich zu Produktauflagen verhängte. Das neue tägliche Zwangsgeld soll Microsoft dazu bringen, die vor zwei Jahren neben der Lieferung einer Windows-Version ohne Media Player geforderte Öffnung des Computer-Betriebssystems Windows und der Protokolle für die Kommunikation mit Windows-Servern für Konkurrenten in die Tat umzusetzen. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hatte in der vergangenen Woche in Berlin gesagt, sie könne sich nichts anderes als ein Bußgeld gegen Microsoft vorstellen.
Die Wettbewerbshüter monieren, dass Microsoft nicht – wie in der Entscheidung im Wettbewerbsverfahren vor gut zwei Jahren verlangt – Windows für mehr Wettbewerb öffnet. Damals hatte die Kommission entschieden, der US-Softwarekonzern habe sein Quasi-Monopol bei PC- Betriebssystemen zu Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern missbraucht.
Die EU-Kommission wirft Microsoft nun seit einiger Zeit vor, nicht wie gefordert Konkurrenten komplette und genaue Informationen zur Server-Kommunikation zugänglich gemacht zu haben. Microsoft hat dagegen argumentiert, es habe bereits den Auflagen der Kommission Folge geleistet; das Unternehmen werde aber in Kürze noch einmal neues Material vorlegen.
Microsoft hat zudem gegen das Bußgeld und die gegen den Konzern verhängten Produktaufkagen vor dem Europäischen Gerichtshof Erster Instanz geklagt. In diesem Hauptsacheverfahren hatte Microsoft bei einer Anhörung Ende März in Luxemburg erklärt, es gebe genügend Wettbewerb im Software-Markt. Außerdem seien bestimmte Forderungen der EU – beispielsweise nach Windows ohne den eingebauten Mediaplayer – sinnlos, weil sie an den Bedürfnissen des Marktes vorbeigingen. Eine Entscheidung in diesem Hauptsacheverfahren wird aller Voraussicht nach erst in einigen Monaten fallen. Das Gericht hatte zuvor bereits die Aussetzung der Auflagen bis zur Entscheidung abgelehnt.
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EU-Kommission verhängt neues Millionenbußgeld gegen Microsoft
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Antwort #7 am:
12 Juli, 2006, 12:01 »
Die EU-Kommission hat gegen den Softwaregiganten Microsoft eine neue Strafe von Höhe von 280,5 Millionen Euro verhängt. Die neue Strafe entspricht einem Satz von 1,5 Millionen Euro pro Werktag seit dem 16. Dezember 2005. Damit soll Microsoft gezwungen werden, Informationen über Kommunikationsprotokolle von Windows und die Protokollschnittstellen für die Kommunikation zwischen Arbeitsplatzrechnern und Windows-Servern bereitzustellen. Geschieht dies nicht, droht ab 31. Juli zusätzlich ein Bußgeld von drei Millionen Euro pro Tag, teilte die Kommission am heutigen Mittwoch in Brüssel mit.
EU-Wettbewerbskommissarin Neellie Kroes erklärte, die Kommission sei verpflichtet, die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten. Sie habe stets ihre Entschlossenheit betont, im Falle von Microsoft die Erfüllung der Auflagen aus der Entscheidung der Kommission vom März 2004 durchzusetzen: "Ich bedaure, dass Microsoft sein rechtswidriges Verhalten auch zwei Jahre nach dieser Entscheidung weiter fortsetzt." Kein Unternehmen stehe über dem Gesetz, fügte Kroes hinzu. "Ich hoffe sehr, dass die neuesten, von Microsoft vorgelegten technischen Unterlagen endlich den Auflagen entsprechen und keine weiteren Zwangsgelder erforderlich sind."
Den Wettbewershütern der EU-Kommission war nach langem Hin und Her mit Microsoft im vergangenen Dezember der Kragen geplatzt: Nachdem es um die Einhaltung der Auflagen, besonders die Dokumentation der Protokollschnittstellen, lange eine heftige Auseinandersetzung gegeben hatte, drohte die EU-Wettbewerbskommissarin eine tägliche Geldstrafe wegen Nichteinhaltung der Auflagen an. Sie monierte, dass Microsoft nicht – wie in der Entscheidung im Wettbewerbsverfahren vor gut zwei Jahren verlangt – Windows für mehr Wettbewerb öffnet. Damals hatte die Kommission entschieden, der US-Softwarekonzern habe sein Quasi-Monopol bei PC- Betriebssystemen zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern missbraucht.
Die EU-Kommission warf Microsoft Ende vergangenen Jahres vor, nicht wie gefordert Konkurrenten komplette und genaue Informationen zur Server-Kommunikation zugänglich gemacht zu haben – dies führte nun angesichts der Unfähigkeit oder Unwilligkeit von Microsoft, die Forderung nach einer vollständigen und von Konkurrenten nutzbaren Dokumentation der Protokolle und Server-Schnittstellen zu erfüllen, zur zusätzlichen Verhängung einer Geldstrafe.
Microsoft hatte dagegen argumentiert, man habe bereits den Auflagen der Kommission Folge geleistet und mehrmals die Dokumentation nachgebessert – bis hin zum Angebot, an Konkurrenten den Sourcecode von Windows Server zu lizenzieren. Microsoft-Manager bezeichneten dies als bestmögliche Dokumentation der Server-Schnittstellen, was aber weder bei den EU-Wettbewerbshütern noch bei Neil Barrett, dem technischen Berater der Kommission im Wettbewerbsverfahren gegen Microsoft, auf große Gegenliebe stieß. Vor wenigen Tagen hieß es nun, das Unternehmen wolle in Kürze noch einmal neues Material vorlegen, das nach Verhandlungen mit Barrett erstellt worden sei. Eine Geldstrafe wegen der bisherigen Versäumnisse bis zur Vorlage einer von der EU-Kommission als ausreichend bewerteten Dokumentation konnte dies aber nicht mehr verhindern.
Microsoft hat gegen das Bußgeld und die gegen den Konzern verhängten Produktauflagen vor dem Europäischen Gerichtshof Erster Instanz geklagt. In diesem Hauptsacheverfahren hatte Microsoft bei einer Anhörung Ende März in Luxemburg erklärt, es gebe genügend Wettbewerb im Software-Markt. Außerdem seien bestimmte Forderungen der EU – beispielsweise nach Windows ohne den eingebauten Mediaplayer – sinnlos, weil sie an den Bedürfnissen des Marktes vorbeigingen. Eine Entscheidung in diesem Hauptsacheverfahren wird aller Voraussicht nach erst in einigen Monaten fallen. Das Gericht hatte zuvor bereits die Aussetzung der Auflagen bis zur Entscheidung abgelehnt.
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Microsoft will gegen neue Strafe im EU-Wettbewerbsverfahren klagen
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Antwort #8 am:
12 Juli, 2006, 14:04 »
Der US-Softwarekonzern Microsoft will gegen die neue Millionenstrafe der EU klagen. In einer in Brüssel veröffentlichten Stellungnahme wird die Strafe in Höhe von 280,5 Millionen Euro als "nicht angemessen" bezeichnet. Mit der am heutigen Mittwoch verkündeten Entscheidung der EU-Kommission wird erstmals seit der Gründung der EU vor 49 Jahren ein Unternehmen wegen Nichtbefolgung von Wettbewerbsentscheidungen verurteilt.
"Wir werden die europäischen Gerichte bitten, zu entscheiden, ob unsere Bemühungen, den Auflagen gerecht zu werden, ausreichten und ob die beispiellose Strafe der Kommission gerechtfertigt ist", heißt es bei Microsoft weiter. "Wir haben großen Respekt für die Kommission, aber wir glauben nicht, dass eine Strafe, noch dazu eine von diesem Ausmaß, angesichts des Mangels an Klarheit seitens der Kommission und unserer aufrichtigen Bemühungen in den vergangenen zwei Jahren angemessen ist."
Microsoft warf der Kommission vor, in der Vergangenheit unklar hinsichtlich der geforderten Dokumente gewesen zu sein. Derzeit arbeiteten 300 Angestellte daran, bis zum 24. Juli sämtliche Angaben vorlegen zu können. "Es ist schwer zu verstehen, warum die Kommission diese enorme Strafe verhängt, wenn das Verfahren endlich gut läuft und die vereinbarte Frist nur wenige Tage entfernt ist."
"Microsoft hat auch nicht annähernd genaue und detaillierte Daten vorgelegt", betonte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes dagegen. Microsoft wiederum erklärte: "Wir werden alles tun, was die Kommission verlangt, weil dies Fragen sind, die gerichtlich geklärt werden." Microsoft habe nach "Unklarheiten" über die technische Dokumentation alles getan, um die gewünschten Informationen zu liefern. "Die heute angekündigte Strafe ist höher als die Strafen, die die Kommission in den schwerwiegendsten Fällen von Verstößen gegen EU-Recht verhängt hat, beispielsweise bei Kartellabsprachen", erklärte Microsoft. "Wir glauben nicht, dass diese Strafe gerechtfertigt ist."
Kroes bescheinigte Microsoft, seit dem 20. Juni eine "konstruktive" Haltung eingenommen zu haben: Mittlerweile lägen 50 Prozent aller geforderten Dokumente vor. International anerkannte Experten prüften nun, ob mit diesen Informationen in der Tat für Wettbewerber das Herstellen von Microsoft-kompatiblen Produkten ermöglicht werde, meinte Kroes. Microsoft sei das einzige Unternehmen gewesen, dass im Markt der Arbeitsgruppenserver seit 2002 seinen Marktanteil weiter ausgebaut habe. Die Kommission hoffe, dass Microsoft die Grundsätze des in diesem Server-Bereich geltenden Prinzips der Interoperabilität und Transparenz künftig auch in anderen Bereich anwende. Microsoft sei bereits informiert worden, dass dies auch für das künftige Betriebssystem Vista gelten müsse.
Die Kommission habe "Zurückhaltung" bei der Festsetzung der hohen Strafe walten lassen, führte Kroes weiter aus. Theoretisch hätte die Kommission eine Strafe von fünf Prozent des Tagesumsatzes verhängen können, der in den vergangenen zwölf Monaten bei 85,7 Millionen Euro gelegen habe. "Das wären 4,28 Millionen Euro pro Tag gewesen. Aber es geht uns nicht um die Höhe der Strafe. Es geht um ein klares Signal an Microsoft."
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Antwort #9 am:
20 Juli, 2006, 11:49 »
Offensichtlich, um in Zukunft Kartellverfahren wie dem zuletzt von der EU angedrohten aus dem Weg zu gehen, hat sich Microsoft nun freiwillig verpflichtet, künftige Versionen seines Betriebssystems Windows offener für die Integration von Software anderer Anbieter und für die Definition nicht von Microsoft stammender Standardanwendungen für bestimmte Dienste im Betriebssystem zu gestalten. Dies will man zuerst beim Windows-XP-Nachfolger Windows Vista praktizieren. Dies erklärte Microsofts Chefsyndikus Brad Smith und kündigte an, das Unternehmen wolle damit für mehr Transparenz sorgen, um Software-Entwicklern, Computer-Herstellern aber auch Anwendern künftig mehr Wahlfreiheit zu gewähren.
Microsofts Vorstoß kommt Monate bevor der Konzern wieder von verschiedenen Auflagen befreit wird, die ihm US-Gerichte in vergangenen Kartellverfahren auferlegt hatten. Ein Fall wie der "Browser-Krieg" mit Netscape solle sich nicht wiederholen. Zuletzt hatte nämlich die Ankündigung des Redmonder Konzerns Besorgnis ausgelöst, einen eigenen Suchdienst, der mit Google konkurriert, in Windows integrieren zu wollen.
Microsoft hat sich selbst jetzt freiwillig zwölf Grundsätze auferlegt, die den Wettbewerb offen und fair gestalten sollen und damit gleichzeitig auch wesentliche Forderungen der EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erfüllen. So soll es PC-Herstellern und Anwendern künftig völlig freigestellt sein, welche Software sie als Default unter Windows einrichten – und sogar, welches andere Betriebssystem sie zusätzlich auf einem Windows-PC installieren oder als Standardsystem bei OEM-Rechnern bewerben. Zum Browsen im Internet oder der Wiedergabe von Audio- und Video-Material können auch Nicht-Microsoft-Produkte als Standardanwendung in Windows festgelegt werden.
Entwicklern will Microsoft sämtliche Schnittstellen (APIs) soweit offen legen, dass sie Fremdprodukte mit den gleichen Funktionen ausstatten können, wie sie Microsoft-Applikationen anbieten. Dabei kommt der Konzern auch den Forderungen der US-Kartellbehörden nach und verzichtet auf Verträge mit Entwicklern, die zu Exklusivität bei der Nutzung oder Bewerbung von Microsoft-Produkten verpflichten. Die Internet-Services, die unter der Bezeichnung "Windows Live" vermarktet werden, sollen völlig unabhängig vom Betriebssystem gestaltet und angeboten werden.
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EU-Wettbewerbshüter setzen Microsoft ein Ultimatum wegen Windows Vista
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Antwort #10 am:
15 November, 2006, 10:33 »
In der Auseinandersetzung um das neue PC- Betriebssystem Windows Vista hat die EU-Kommission dem Softwaregiganten Microsoft ein Ultimatum gesetzt. Bis zum 23. November müsse Microsoft die Informationen über Kommunikationsprotokolle und Schnittstellen des Betriebssystems Wettbewerbern zugänglich machen oder mit weiteren Strafzahlungen rechnen, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes der britischen Zeitung The Guardian. Kroes erklärte gegenüber der Zeitung offensichtlich genervt, dass ihre Geduld zu Ende sei: "Ich lebe auch nicht ewig." "Es beeindruckt mich nicht, wenn jemand sagt, er habe 90 Prozent der Informationen bereitgestellt, wir aber 100 Prozent benötigen. Diese Informationen hätten bereits vor einigen Monaten hier sein sollen", erläuterte Kroes ihre Position.
Sie dementierte Vorwürfe, sie breche eine Fehde vom Zaun, allerdings müsse der Druck auf Microsoft aufrechterhalten werden, damit das Unternehmen im Einklang mit den EU-Wettbewerbsregeln agiere. "Ich bin die Schiedsrichterin bei diesem Spiel und ich werde hart aber fair sein", sagte Kroes.
Laut Guardian könnte die Kommissarin Microsoft bei Überschreitung des Ultimatums erneut mit einer Strafe von bis zu drei Millionen US-Dollar pro Tag belegen. Bereits 2004 musste der Konzern aus Redmond die Rekordsumme von 497 Millionen Euro wegen Nichteinhaltung von EU-Wettbewerbsregeln zahlen. Im Juli verhängte die Kommission eine weitere Strafe von 280,5 Millionen Euro gegen Microsoft wegen anhaltenden Verstoßes gegen Wettbewerbsrichtlinien und Nichteinhaltung der Auflagen aus dem Kartellverfahren. Der Einspruch von Microsoft gegen diese Zahlung läuft noch.
Microsoft wollte Vista, das ab Januar 2007 an Privatkunden ausgeliefert werden soll, ausschließlich mit einer eigenen Sicherheitssoftware bestücken. Die EU-Kommission hatte argumentiert, dass der Wettbewerb zwischen verschiedenen Software-Herstellern besonders wichtig für die Computersicherheit von Verbrauchern sei. Zuvor hatten die Hersteller von Antiviren-Software wie Symantec und McAfee kritisiert, Microsoft begünstige seinen in Vista integrierten Schutzmechanismus und behindere Konkurrenten. Vor einigen Wochen teilte Microsoft mit, Windows werde entsprechend den europäischen Wettbewerbsbestimmungen angepasst und eine API für Sicherheitsfirmen eingebaut. Diese soll aber keineswegs bereits in der Version von Windows Vista enthalten sein, die Microsoft ab Januar 2007 auch in den Regalen der Einzelhändler stehen haben will.
Nach der Ankündigung von Microsoft, dass Vista den Erfordernissen des EU-Wettbewerbsrechts entsprechen werde, meinte der Konzern, die Bedenken der EU-Kartellwächter würden nun nicht mehr zu einer möglichen Verschiebung von Windows Vista in Europa führen. Die Kommission betonte daraufhin aber sofort, sie habe keineswegs schon vorab "grünes Licht" für Vista gegeben. Sie werde die Auswirkungen des neuen Betriebssystems auf den Markt genau beobachten und jegliche Beschwerden untersuchen.
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Microsoft reicht fristgerecht technische Informationen bei EU-Kommission ein
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Antwort #11 am:
23 November, 2006, 11:16 »
Kurz vor Ablauf eines EU-Ultimatums hat der Softwarekonzern Microsoft der EU-Kommission technische Informationen für Konkurrenten geliefert. Die Wettbewerber des weltgrößten Softwareunternehmens sollen jetzt prüfen, ob diese Informationen ausreichen, teilte die EU-Kommission heute mit. Auch der von der Kommission eingesetzt Treuhänder werde die Unterlagen untersuchen. Die Frist zur Übergabe der Informationen war heute abgelaufen.
Am 12. Juli hatte die EU-Kommission Microsoft mit einer Strafe von 280,5 Millionen Euro gedroht, da der Konzern den im März 2004 verhängten Auflagen fortwährend nicht nachgekommen sei. Dabei geht es um die Übergabe kompletter und genauer technischer Dokumentationen über Protokolle zur Kommunikation mit Microsoft-Systemen in heterogenen Netzwerken. Ende Juli legte Microsoft fristgerecht neue Informationen über Windows nach. Diese reichten offenbar nicht aus, so dass die EU-Kommission vorige Woche ein Ultimatum stellte. Bei Überschreitung des Ultimatums hätte die Kommission eine Strafe von bis zu drei Millionen US-Dollar pro Tag verhängen können.
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Letzte Änderung: 23 November, 2006, 13:08 von SiLencer
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Microsoft wehrt sich gegen EU-Vorwürfe
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Antwort #12 am:
02 März, 2007, 21:29 »
Microsofts Chefjurist hat in dem langjährigen Kartellstreit mit der EU zu den von der EU-Kommission erhobenen Einwänden gegen das Lizenzmodell für Schnittstellentechnologie Stellung bezogen. "Microsoft hat drei Jahre und viele Millionen Dollar darauf verwendet, der Entscheidung der EU-Kommission zu entsprechen", erklärte Brad Smith in einer Mitteilung des Redmonder Unternehmens. Der Jurist zeigte sich enttäuscht, dass die Reaktion der Kommission sechs Monate nach Microsofts Vorschlag nun so ausgefallen sei.
Microsoft war von der EU-Kommission verpflichtet worden, auch Konkurrenten Einblick in vom Betriebssystem verwendete Schnittstellen zu geben, um ihnen die Herstellung kompatibler Produkte zu ermöglichen. Microsoft stellt diese Informationen mittlerweile zur Verfügung, die Kommission bezweifelt jedoch, dass die von Microsoft verlangten Lizenzgebühren gerechtfertigt seien. Die fraglichen Protokolle enthielten kaum technische Innovationen, bemängelte Brüssel. Microsoft hat nun vier Wochen Zeit, auf die Mängelliste der Kommission zu reagieren. Sollte die Kommission dann einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln feststellen, droht dem Softwarekonzern ein erneutes Bußgeld.
"Wir haben einen fairen Preisvorschlag für die Protokolle gemacht", erklärte Smith dazu. Eine Analyse des Beratungsunternehmens PriceWaterhouseCoopers habe ergeben, dass die von Microsoft vorgeschlagenen Lizenzgebühren 30 Prozent unter den Marktpreisen für vergleichbare Technologien lägen. Die Kommission könne nicht verlangen, dass aufwändig entwickelte und in Europa sowie den USA patentierte Technologien kostenfrei zur Verfügung gestellt werden sollten. Der Ansatz der Kommission ließe darauf schließen, dass nicht innovatives oder patentierbares geistiges Eigentum lizenzfrei zur Verfügung gestellt werden müsse. Microsoft wolle sich in den Verhandlungen mit potenziellen Lizenznehmern "flexibel" zeigen und auf die Brüsseler Vorwürfe fristgemäß reagieren.
Die Auseinandersetzung wird mit der gewohnten Schärfe geführt. "Wir bewegen uns auf unbekanntem Terrain", sagte ein Sprecher von Kommissarin Nellie Kroes der dpa in Bezug auf Microsofts Widerstand gegen Wettbewerbsentscheidungen der Kommission. Das Unternehmen wolle sich offenbar nicht an diese Entscheidungen halten. Medienberichten zufolge erwiderte Microsoft-Vertreter Smith heute vor Journalisten, der Software-Riese halte sich seit 15 Jahren an die Kartellgesetze auf fünf Kontinenten. Dabei habe es nirgends Probleme wie mit der EU gegeben – nicht einmal in Korea.
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EU-Kommission verlängert Antwortfrist für Microsoft
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Antwort #13 am:
26 März, 2007, 19:36 »
Im Wettbewerbs-Streit mit Microsoft hat die Europäische Kommission dem Softwarekonzern eine kurze Atempause verschafft. Das Unternehmen habe drei Wochen mehr Zeit, um auf Vorwürfe aus Brüssel zu reagieren, sagte der Sprecher von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am heutigen Montag der dpa. Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten am 1. März ein neues Verfahren gegen Microsoft wegen überhöhter Lizenzgebühren für Schnittstellen-Informationen eröffnet. Die Antwortfrist wäre am kommenden Dienstag abgelaufen. Microsoft habe wegen der Komplexität des Falls um einen Aufschub bis Ende Mai gebeten, sagte der Sprecher. Die Kommission halte aber drei Wochen für ausreichend.
Microsoft muss jetzt bis zum 23. April auf die Beschwerde reagieren. Ansonsten droht ein saftiges Bußgeld. Der US-Konzern hatte bereits in einer ersten Stellungnahme die Vorwürfe zurückgewiesen. Die EU-Kommission liefert sich seit Jahren einen erbitterten Streit mit dem weltgrößten Softwarehersteller. Es ist der mit Abstand schwierigste Wettbewerbsfall in Brüssel. Im Kern steht die Frage, wie das Betriebssystem Windows für Rechner mit Anwendungen anderer Hersteller dialogfähig gemacht werden kann. Microsoft soll dazu ausreichend Informationen zur Verfügung stellen. Neu ist der Anfang März erhobene Vorwurf überhöhter Preise.
Bereits vor drei Jahren hatte die Behörde ein Rekordbußgeld von 497 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt und das Unternehmen zur Öffnung von Windows für mehr Wettbewerb verurteilt. Seitdem läuft ein Streit um die Umsetzung der Sanktionen. Nach Ansicht der EU- Kommission hält sich Microsoft nicht an das Urteil. Im vergangenen Juli verhängte die Behörde deshalb erneut ein Bußgeld von 280,5 Millionen Euro. Microsoft wiederum behauptet, Millionen von Dollar aufgebracht zu haben, um die EU-Auflagen zu erfüllen. Das Unternehmen hat beim obersten EU-Gericht in Luxemburg gegen die Sanktionen aus dem Jahr 2004 geklagt. Wann ein Urteil fällt, ist offen.
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EU-Gericht: Microsoft verhält sich wettbewerbswidrig
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Antwort #14 am:
17 September, 2007, 10:40 »
Die EU-Kommission wird die Entscheidung des EU-Gerichts erster Instanz im Wettbewerbsverfahren gegen Microsoft als grandiosen Sieg verbuchen: "Der Gerichtshof bestätigt grundsätzlich die Entscheidung der Kommission, die feststellte, dass Microsoft eine marktbeherrschende Position missbrauchte", erklärte das Gericht. Die Produktauflagen zur Offenlegung von Schnittstellen zur Serverkommunikation ebenso wie zur Sicherstellung des Wettbewerbs bei Medienplayern bleiben nach der Gerichtsentscheidung bestehen. Auch die Geldbuße in Höhe von 497 Millionen Euro wurde bestätigt. Der Gerichtshof erklärte dagegen nur einzelne Teile der Kommissionsentscheidung für ungültig, die die Ernennung eines Treuhänders zur Überwachung der Auflagen betrafen, da dies keine Basis in EU-Recht habe.
Das Wettbewerbsverfahren gegen Microsoft läuft schon seit Jahren, initiiert unter anderem durch Beschwerden von Sun. Die Kommission hatte im März 2004 ein Rekordbußgeld von 497 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt und das Unternehmen zur Öffnung von Windows für mehr Wettbewerb bei Medien-Playern und Servern verurteilt – dazu gehörte, dass Microsoft eine Windows-Version ohne Media Player anbieten musste und die Schnittstelleninformationen zur Kommunikation mit Microsoft-Servern offenlegen sollte. Seitdem läuft ein erbitterter Streit um die Umsetzung der Sanktionen. Im vergangenen Juli gab es bereits ein weiteres Bußgeld wegen Nichterfüllung der Strafmaßnahmen von 280,5 Millionen Euro. Der Wettbewerbsfall Microsoft ist der mit Abstand schwierigste in Brüssel. Das Unternehmen hatte beim EU-Gericht in Luxemburg gegen die Sanktionen aus dem Jahr 2004 geklagt.
Kläger Microsoft erwartete vom EU-Gericht erster Instanz vor allem Klarheit. Der US-Konzern wehrte sich insbesondere gegen die drei Jahre alte Auflage der Wettbewerbshüter, das Betriebssystem Windows für Arbeitsgruppenrechner mit Anwendungen anderer Hersteller dialogfähig zu machen: Die Codes und Schnittstelleninformationen mussten nach dem Entscheid der Kommission offengelegt werden, die Konkurrenten benötigten, um ihre Produkte mit Windows-Servern interoperabel zu machen.
In dem seit Jahren geführten Konflikt um Schnittstelleninformationen geht es im Kern um die Frage, inwieweit ein marktbeherrschender Konzern sein geistiges Eigentum schützen kann. Die EU-Kommission wollte mit ihrer Entscheidung erstmals in einen Markt eingreifen, bevor eine monopolartige Situation entstanden ist, und warf Microsoft vor, seine dominierende Stellung bei Desktop-Betriebssystemen wettbewerbswidrig auszunutzen, um eine ähnliche Stellung auch bei Servern zu erreichen. Microsoft dagegen wehrte sich gegen den Eindruck, in der IT-Branche fehle der Wettbewerb. Nicht zuletzt Kooperationsvereinbarungen mit Novell und mit Sun, eigentlich Erzkonkurrenten der Redmonder im Server- und Betriebssystemmarkt, lieferten dem Konzern nach eigener Ansicht gute Argumente. Auch zum Start von Vista arbeitete der Microsoft mit EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes zusammen, um neues Ungemach aus deren Behörde vorsorglich zu verhindern.
Der Gerichtshof erster Instanz entschied nun eindeutig, dass die Kommission die Situation im Servermarkt korrekt beschrieben und die richtigen Konsequenzen gezogen habe. Auch wies der Gerichtshof den Einwand Microsofts zurück, durch die Auflagen zur Interoperabilitätsgewährleistung bei Servern sei Technik betroffen, die durch Geistige-Eigentums-Rechte des Konzerns geschützt sei. Dies würde die Möglichkeiten, Interoperabilität zu gewährleisten und wettbewerbswidriges Verhalten zu verhindern, ausschalten. Auch habe Microsoft nicht ausreichend begründen können, warum die Offenlegung der Schnittstelleninformationen negative Effekte auf den Anreiz für Microsoft haben solle, innovative Techniken zu entwickeln. Ähnlich hielt der Gerichtshof auch die Entscheidung aufrecht, dass Microsoft Windows auch ohne Media Player anbieten müsse. Schließlich bestätigte der Gerichtshof der Kommission auch, dass sie die Schwere des wettbewerbswidrigen Verhaltens Microsofts richtig eingeschätzt habe und die Höhe der Geldbuße angemessen sei.
Gegen die Entscheidung des Gerichtshofs der ersten Instanz ist nun noch Berufung vor dem EU-Gerichtshof innerhalb von zwei Monaten möglich.
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