Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 56329 mal)

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Offline Jürgen

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Re: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #150 am: 16 November, 2006, 00:47 »
...dann würden natürlich einfach wieder vermehrt Mail-Dienste im Ausland genutzt.
Ein Mail-Server ist sowieso schnell aufgebaut...

Somit würde derlei Blödsinn nur (wieder 'mal) den einheimischen Betreibern schaden bzw. sie zum Abwandern in's Ausland bewegen.

Wo lassen unsere horrend überbezahlten Staats- und EU-Bonzen eigentlich denken  >:(
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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Nutzerlobby gegen Lizenz zur "Dauerüberwachung" im Internet
« Antwort #151 am: 16 November, 2006, 18:55 »
Elf zivilgesellschaftliche Organisationen fordern umfassende Änderungen am geplanten Telemediengesetz (TMG), um die Netzbürger vor Werbemüll, Datenklau und übermäßiger Staatskontrolle zu schützen. Laut einer 60-seitigen Stellungnahme (PDF-Datei) mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung des Regierungsentwurfs für das volksnah betitelte "Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz" (ElGVG), das die Regulierung neuer Mediendienste vereinheitlichen und ein besseres Zusammenspiel mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder erreichen will, soll der Gesetzgeber die Sammlung und Aufzeichnung von Daten im Internet auf ein Mindestmaß beschränken. In der konsequenten Datenvermeidung sieht der Zusammenschluss, dem unter anderem der Bundesverband der Verbraucherzentalen, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, die Initiative STOP1984, der FoeBuD oder die Humanistische Union angehören, "den besten Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch".

Verbraucher erwarten laut dem Papier, "dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben." Die Gruppierungen machen sich daher erneut insbesondere für die Ausformulierung eines gesonderten "Telemediennutzungsgeheimnisses" analog zum Fernmeldegeheimnis stark. Die sensiblen Bestandsdaten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen sollen damit einem besonderen Schutz unterstellt werden. Zur Begründung heißt es, dass schon Informationen, welche Telemediendienste eine Person in Anspruch nimmt, "weitreichende Rückschlüsse auf politische, finanzielle, sexuelle, weltanschauliche, religiöse oder sonstige persönliche Interessen und Neigungen zulassen".

Der momentan vom Bundestag beratene Regierungsentwurf sieht "noch erhebliche Absenkungen des bestehenden Datenschutzniveaus vor", warnt der Jurist Patrick Breyer zur Unterstützung der gemeinsamen Position der Verbraucher- und Datenschutzorganisationen. "Die Parlamentarier müssen hier mutig gegensteuern und die Anhäufung privater Informationen durch Betreiber von Websites unterbinden." In einer Informationsgesellschaft seien die persönlichen Daten, "die wir dem Internet anvertrauen, Schlüssel zu unserem Privatleben." Internetunternehmen sollten diese Informationen nicht "endlos horten und dem Zugriff von Datendieben und Betrügern, aber auch der Schnüffelei von Behörden aussetzen dürfen." Die dringliche Notwendigkeit zum Handeln habe etwa die Veröffentlichung der Sucheingaben von 600.000 Menschen durch AOL ins öffentliche Bewusstsein gerückt.

Konkret wendet sich die Stellungnahme etwa gegen eine Klausel im TMG-Entwurf, wonach die Anbieter von Tele- und Mediendiensten "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" zur Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten verpflichtet werden sollen. Damit würde die "grundrechtliche Erfordernis" einer spezifischen "Ermächtigungsgrundlage" für entsprechende staatliche Auskunftsanspruche ausgehebelt, moniert das Papier. Dessen Änderungsvorschlag sieht daher vor, dass nur anhand des zur Telefonüberwachung berechtigenden Straftatenkatalogs gerichtlich angeordnet werden kann, dass Diensteanbieter Auskunft über die genannten Datentypen zu erteilen haben. Eine Aufnahme der Nachrichtendienste in den Kreis der "berechtigten Stellen" sei abzulehnen, da diese bereits eigene Befugnisse hätten.

"Vollends undurchdacht" sei die beabsichtige Zulassung von Auskünften bei Urheber-, Patent- oder Markenrechtsverletzungen. Die geplante "Blankoermächtigung" würde die besonderen Voraussetzungen der speziellen Vorschrift zu zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen, an der das Bundesjustizministerium gerade arbeitet, aushebeln. In der Praxis wende sie sich zudem an Zugangsprovider, nicht an die Anbieter von Telemediendiensten. Die vom Bundesrat geforderte und von der Bundesregierung bereits befürwortete zusätzliche Auskunftsregelung für die "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" und die Gefahrenabwehr kritisiert die Stellungnahme ebenfalls scharf. Auch hier fehle die erforderliche "bereichsspezifische Ermächtigungsgrundlage".

Zu den weiteren der zahlreichen korrekturbedürftigen Punkte, die das Papier detailliert anspricht, gehört etwa eine klare Festschreibung des Rechts auf Anonymität auch im Internet, der bessere Schutz der Meinungsfreiheit im Internet durch entschlackte Haftungsregeln und die Erfordernis einer gerichtlichen Anordnung zur Entfernung oder Sperrung von Informationen im Web, Klarstellungen bei der vorgesehenen Impressumspflicht für private Website-Anbieter oder ein Verbot des Ausspionierens der Nutzer durch "Spyware" oder "Web-Bugs". Eingeschränkt wissen will das Dokument zudem die Möglichkeit zum Erlass von Sperrungsverfügungen; sie sollen sich nur auf inländische Inhalteanbieter beziehen können. Für die Erstellung von Nutzerprofilen soll eine Einwilligung der Betroffenen erforderlich sein.

Quelle : www.heise.de

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Massenklage gegen Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #152 am: 30 November, 2006, 14:47 »
Mehr als 6000 Bürger wollen bislang in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Speicherung ihrer Telekommunikationsdaten auf Vorrat einlegen. Dies teilte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute in Berlin mit.

Verstoß gegen Grundrecht

Der bundesweite Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern fordert, das Gesetzesvorhaben zumindest solange auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) über eine Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat. Die Kläger sehen in der verdachtslosen Speicherung ihrer Daten einen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Anonymität soll verboten werden

Nach dem unlängst von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie sollen alle Verbindungsdaten des Telefon-, Handy- und E-Mail-Verkehrs für jeweils sechs Monate gespeichert werden, um diese Daten bei Bedarf für Fahndungszwecke nutzen zu können. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonyme E-Mail-Konten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden. Die ersten Datenspeicherungen sind bereits für das kommende Jahr geplant.

Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Der Arbeitskreis verwies auf einen Bericht des Bundeskriminalamts (BKA) vom November 2005, wonach im Jahr zuvor nur 381 Straftaten wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden konnten. Dabei handelte es sich vor allem um Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und Diebstahl.

Quelle : www.onlinekosten.de

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Erhebliche Bedenken gegen geplantes Telemediengesetz
« Antwort #153 am: 11 Dezember, 2006, 20:19 »
Experten haben bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags zum geplanten Telemediengesetz (TMG) erhebliche Nachbesserungen bei den vorgeschlagenen Regelungen zur Spam-Bekämpfung, zur Haftung von Providern und zum Datenschutz gefordert. Sachverständige monierten zudem, dass es in dem Gesetzesentwurf Abgrenzungsprobleme zwischen Rundfunk, Telekommunikation und der neu zu schaffenden Kategorie der Telemedien gebe und Internet-Dienste zu streng reguliert werden könnten. Die große Koalition plant trotz der scharfen Kritik, das Gesetz bereits im Januar zu verabschieden. Die angemahnten Änderungen sollen gegebenenfalls erst im Rahmen einer schon kurz darauf erfolgenden ersten Novelle berücksichtigt werden, ließen Abgeordnete von Schwarz-Rot durchblicken. Der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, verlangte dagegen, die erforderlichen Reparaturen "vor dem Start" zu erledigen.

Die Bundesregierung will mit ihrem Vorstoß für ein "Elektronischer- Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz" (ElGVG), dessen Kernstück das TMG bilden soll, die Vorschriften für Tele- und Mediendienste vereinheitlichen. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gegen Spammer vorzugehen. Die Vertreter vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) und vom Deutschen Kabelverband waren sich aber einig, dass die Definitionen zu den zu erfassenden Diensten unscharf seien und sich Graubereiche etwa zum Rundfunkänderungs-Staatsvertrag ergeben würden. "Wir brauchen einen Anker, um zu sehen, was Rundfunk ist und was nicht", hieß es beim VPRT. Beim Kabelverband sieht man konkret die Gefahr, dass zeitversetzte Programmschaltungen wie "Near Video on Demand" der auflagenreichen Rundfunkregulierung unterliegen könnten. Der Münsteraner Medienrechtler Bernd Holznagel rief dazu auf, schon die Diskussion über die kurz vor der Verabschiedung stehende Novelle der EU-Fernsehrichtlinie einzubeziehen. Damit wird eine neue Kategorie der audiovisuellen Mediendienste eingeführt und diese nach linearen und nicht-linearen Angeboten unterschieden.

Am meisten drücke der Schuh bei den Haftungsregeln für Provider, betonte Volker Kitz vom Branchenverband Bitkom. Durch die Rechtsprechung zu Unterlassungserklärungen sei eine vorauseilende Überwachungspflicht etwa für Betreiber von Webforen oder Online-Auktionen installiert und die gesetzlich eigentlich vorgesehene Haftungsfreistellung für Inhalte Dritter aufgeweicht worden. Kein Anbieter könne " Millionen" Veröffentlichungen seiner Nutzer überwachen. Es müsse im Gesetz klargestellt werden, dass Unterlassungsverpflichtungen nicht auf die Zukunft gerichtet sein dürfen. Zudem sollte ein "Melde- und Beseitigungsverfahren" eingeführt werden. Dabei habe ein Rechteinhaber vor dem Einschreiten des Providers etwa per eidesstattlicher Versicherung bekannt zu geben, dass seine Rechte verletzt worden sind. Auch Oliver Süme vom Verband der deutschen Internet-Wirtschaft eco warb hier für Verdeutlichungen. Es müsse ferner eine Klausel ins Gesetz aufgenommen werden, dass die Privilegien auch für Suchmaschinenanbieter gelten.

Weit auseinander gingen die Meinungen bei der Spam-Regelung. Das hinter dem Werbemüll stehende "Geschäftsmodell" sei mit dem bisherigen Instrument der Unterlassungsklage nicht in den Griff zu bekommen, erklärte Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Dabei seien oft jahrelange Prozesse zu führen, bevor ein Ordnungsgeld erlassen werden könne. Insgesamt sei Deutschland angesichts geringer Strafen und Sanktionen ein "Entwicklungsland" bei der Spammer-Verfolgung in Europa. Von Braunmühl machte sich daher für einen generellen Bußgeldtatbestand beim Versenden unerwünscher Werbemails stark. Das werde zwar nicht alle Probleme lösen, aber den wirtschaftlichen Anreiz zum Spamming reduzieren. Als Aufsichtsbehörde käme die Bundesnetzagentur in Frage.

Von der im TMG vorgeschlagenen "Schaffung einer weiteren rechtlichen Regelung" gegen Spammer hält Süme dagegen wenig. Die "wahnsinnige Beschwerdeflut" könne nicht von einer staatlichen Stelle überprüft werden. Die internationale Kooperation beim Verfolgen der Massen-Mailer sei wichtiger als ein Ordnungswidrigkeitstatbestand. Zudem gebe es "Abgrenzungsschwierigkeiten für seriöse Betreiber". So öffne das im Entwurf aufgeführte Verschleiern einer Betreffzeile einen großen Interpretationsspielraum. Auch bei der Einwilligung eines "Opfers" könnte so eine Aufsichtsbehörde versehentlich tätig werden. Jan Moenikes von der Initiative Europäischer Netzbetreiber gab zu bedenken, dass ein "Straftatbestand im internationalen Raum" fehle und daher gegenwärtig keine Rechtshilfeersuchen etwa gegen Anbieter in der Karibik durch zu bekommen seien.

Nicht vergessen werden dürfe, dass die Nutzer von dem Gesetz "am stärksten betroffen sind", machte der Jurist Patrick Breyer auf Mängel bei den datenschutzrechtlichen Vorgaben aufmerksam. Es müssten Vorkehrungen gegen die Praxis vieler Web-Anbieter getroffen werden, das Surferverhalten mit "jedem Klick, jeder Suchanfrage" umfassend zu protokollieren und über Jahre hinaus zu speichern. Für die Erlaubnis zur Profilerstellung bei der Verwendung von Pseudonymen sollte eine bewusste Einwilligung erforderlich sein; Anmeldungen für Web-Dienste dürften in vielen Fällen nicht mit einem Zwang zur Datenabgabe oder dem Bezug von Newslettern gekoppelt werden.

Die weite Auskunftsregelung im TMG-Entwurf, wonach die Anbieter von Tele- und Mediendiensten "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" zur Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten verpflichtet werden sollen, ist laut Breyer "überflüssig", angesichts dafür bereits bestehender anderer Gesetze. Das Konstrukt sei überdies gefährlich, da keine Voraussetzungen für die Datenerhebung formuliert würden.

Auch Johann Bizer vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein sprach angesichts der "Öffnungsklausel" von einem "großen Wermutstropfen". Wer so "weite Scheunentore" aufstoße, müsse als Gegengewicht zumindest eine Statistikpflicht über die abgefragten Informationen mit einführen. Verwunderlich sei zudem, dass "ein privater Auskunftsanspruch ohne Verfahrensregelung in einem Atemzug mit dem Verfassungsschutz genannt wird". "Maßlos geärgert" hat Bizer, "mit welcher Nonchalance" die Bundesregierung einem Begehren des Bundesrats zugestimmt hat, wonach die Überwachungsbestimmungen auch für die "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" gelten sollen. Damit würde eine "reine Wünsch-mir-was-Liste" von Sicherheitsbehörden übernommen. Generell ungelöst bleibe die Vereinheitlichung des Datenschutzes für die unterschiedlichen Mediengattungen.

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Online-Demo gegen Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #154 am: 11 Dezember, 2006, 21:21 »
Am 14. Dezember 2005 wurde im Europaparlament mit großer Mehrheit der christ- und sozialdemokratischen Fraktionen der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Ein Jahr danach ruft nun der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" zur Online-Demo gegen den umstrittenen Beschluss auf. Auf den "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses" wollen die Bürgerrechtler mit einer Verhüllung von Internetseiten aufmerksam machen.

Trauer um Fernmeldegeheimnis

Geht es nach dem Arbeitskreis, sollen Website-Betreiber am kommenden Donnerstag, 14. Dezember, unter dem Motto "1949-2005 † Das Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich – Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!" auf den "Trauertag um das Fernmeldegeheimnis" aufmerksam machen. Der Richtlinie zufolge soll ab Herbst kommenden Jahres protokolliert werden, wer mit wem in den vergangenen sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat.

Bei Handy-Gesprächen und SMS soll zudem der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Als Folge befürchten die Bürgerrechtler "ein gesellschaftliches Klima der Überwachung und Störungen der Kommunikation in sensiblen Angelegenheiten".

"Medien berichten kaum"

Auch die Medien fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf, über die "geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation" und ihre Folgen zu informieren. "Obwohl dieses Vorhaben die Grundlagen unserer freien Gesellschaft in Frage stellt, fallen die Massenmedien als Informationsmittel der Bürger bisher weitgehend aus", sagt der Jurist Patrick Breyer. "Die meisten Menschen wissen nicht, dass ein Großteil ihres Privatlebens ab Herbst 2007 nachvollziehbar werden soll." Daher sollen besorgte Bürger bei ihrer Zeitung, Lieblingszeitschrift oder –fernsehsendung eine Berichterstattung zum Thema einfordern. Einen entsprechenden Musterbrief steht ebenso auf der Website des Arbeitskreises bereit, wie eine Anleitung zur Verhüllung der eigenen Website.

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Bundesdatenschützer fordert Nachbesserungen zu Telefonüberwachung
« Antwort #155 am: 02 Januar, 2007, 10:25 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Nachbesserungen bei der geplanten Neuregelung der Telefonüberwachung gefordert. "Die Abgrenzungen zwischen dem Erhebungs- und Verwertungsverbot von Aufzeichnungen müssen deutlicher getroffen werden", sagte Schaar der Berliner Zeitung. "Das Gesetz sollte festlegen, wann die Polizei das Abhören abbrechen muss, und in welchen Fällen Informationen zwar gewonnen, aber nicht für die Ermittlungen verwertet werden dürfen."

Schaar monierte, dass das geplante Gesetz ein Erhebungsverbot nur dann vorsehe, wenn das Gespräch ausschließlich den Kernbereich der Privatsphäre betrifft. "Praktisch bedeutet dies, dass in keinem Fall auf das Abhören verzichtet wird", sagte er. "Das geht zu weit. Ich halte diese Regelung für unvereinbar mit den Vorgaben des Verfassungsgerichts."

Schaar warnte zudem davor, dass Privatfirmen Zugang zu der geplanten Speicherung von Telefon-, Handy- und Internetdaten erhalten. "Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung längst nicht mehr nur um die Terrorismusbekämpfung, sondern auch um Wirtschaftsinteressen." Als Beispiel nannte Schaar die Musik- und die Filmindustrie. Diese wolle Zugriff auf diese Daten, um so an die Personen zu kommen, die etwa über Internet-Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Werke weiter geben. Schaar bekräftigte seine grundsätzliche Kritik an dem geplanten Vorhaben des Bundesjustizministeriums.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnte auch vor einer generellen Internet-Überwachung durch die Polizei. "Eine generelle Internet-Überwachung darf es nicht geben." Nur wenn es konkrete Anhaltspunkte auf Straftaten oder Gefährdungen gebe, dürfe die Polizei im Internet fahnden. "Aber ein generelles Einloggen in Chats ohne Hinweis auf eine Straftat halte ich für problematisch."

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Im Jahr 2005 wurden in Deutschland gegen 50 Beschuldigte Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf terroristische Aktivitäten eröffnet. Zugleich hat es fünf Verurteilungen wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Paragraphen 129 StGB gegeben. Neu hinzu kamen sieben Anklageerhebungen. Das geht laut Mitteilung von Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Anwendung der Paragrafen 129, 129a und 129b hervor. Im Kontrast zur Zahl der Verurteilungen stehe die Zahl von 33 Telekommunikationsüberwachungen, von denen 148 Personen betroffen waren.

"Man muss davon ausgehen, dass solche Verfahren häufig nur deswegen angestrengt werden, um das Umfeld bestimmter Personen ausleuchten zu können, ohne dass es konkrete Hinweise auf Straftaten gibt", meint Jelpke. Die Terrorismusbekämpfung sei für Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft in erster Linie ein Hebel zur Telefonüberwachung. Zudem blieben Neonazis von diesen Verfahren praktisch verschont. "Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2005 von verschiedenen Waffenfunden und Wehrsportgruppen berichtet. Dem steht ein einziges Ermittlungsverfahren gegen unbekannte rechtsterroristische Täter gegenüber", erläutert Jelpke.

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Protestwelle gegen die Vorratsdatenspeicherung rollt weiter
« Antwort #157 am: 15 Januar, 2007, 10:46 »
Bereits über 1000 Bürger haben in persönlichen Schreiben an Abgeordnete der großen Koalition ihre Sorgen über die geplante verdachtsunabhängige Überwachung von Telefon- und Internetdaten zum Ausdruck gebracht. Sie folgten damit einem Aufruf des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom September. Die Bürgerrechtsbewegung, in der sich Journalisten, Rechtswissenschaftler, Politologen und Informatiker zusammengeschlossen haben, zieht daher eine positive Zwischenbilanz der Aktion. Von Politikverdrossenheit könne angesichts der regen Beteiligung keine Rede sein, heißt es bei der Organisation. Gleichzeitig hat der Arbeitskreis einige inhaltlichen Bedenken der Bürger zusammengefasst.

Demnach treibt etwa einen angehenden Pfarrer die Frage nach der Zukunft des Beichtgeheimnisses um: "Wie soll ich später das Seelsorgegeheimnis zusagen können, wenn dies durch eine Überwachung – um nichts anderes handelt es sich hier – faktisch aufgehoben wird?" Die Telefonseelsorge werde mit der von dem Bundesjustizministerium vorgeschlagenen und vom Bundestag bereits im Vorfeld gut geheißenen sechsmonatigen Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten "in ihrer Glaubwürdigkeit beraubt, die immer wichtiger werdende Seelsorge über E-Mail und Internet wird unmöglich." Teilweise wird in den Briefen auch ein zunehmendes Misstrauen gegenüber der Politik deutlich: "Warum überprüft und kontrolliert man nicht ausschließlich die Menschen, die Macht haben? Denn gerade die können doch den Bürgern mehr Schaden als alle anderen zufügen", empört sich eine Autorin aus Bayern.

In zahlreichen anderen Schreiben drücken die Verfasser ihren Unmut über die Unverhältnismäßigkeit der Erfassung weiter Teile des Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens der Bevölkerung aus. "Warum stellen wir nicht gleich alle Handwerker unter Generalverdacht, weil vor kurzem herausgefunden wurde, dass 10 der 1.000.000 Handwerker in Deutschland Waschmaschinen nicht ordnungsgemäß reparieren können?", zieht ein Nordrhein-Westfale eine Parallele zu den seiner Informationen nach geringen Effizienz der breiten Überwachungsmaßnahme. Vor allem Auszubildende thematisieren zudem gesellschaftspolitische Aspekte. So empfindet es ein Student etwa " beschämend, dass ein Land, welches von sich selbst behauptet, zur sogenannten freien westlichen Welt zu gehören, jedes Jahr aufs weitere seinen eigenen Rechtsstaat untergräbt und immer mehr zu Mitteln greift die bis vor kurzem noch der Stasi vorgehalten wurden".

Auch einem Lehrer ist unklar, wie er ein solches Gesetz den Schülern erklären soll: "Eine Kriminalisierung aller Menschen? Jeder ist verdächtig? Und deine Steuern zahlst du später mal dafür, dass du von deinem Staat ausspioniert wirst mein Kleiner?" Als einzige Erläuterung komme ihm nur in den Sinn, dass der Staat anscheinend Angst vor seinen Bürgern habe. Darüber hinaus tauche immer wieder die Befürchtung auf, dass die Bundesregierung einen "automatisierten Überwachungsstaat" auf Raten einführen wolle.

Die Reaktionen der Abgeordneten auf die Briefe bezeichnet der Arbeitskreis derweil als "verhalten". Die meisten würden Standardantworten zurückschicken, welche die Fraktionen vorformuliert hätten. Darin wird die geplante Vorratsdatenspeicherung verteidigt, obwohl der Bundestag selbst 2005 noch wiederholt gegen ein derart umfangreiches Bespitzelungsvorhaben gestimmt hatte. Auch der wissenschaftliche Dienst des Parlaments äußerte im Herbst erhebliche Bedenken, ob die Vorgaben aus Brüssel mit dem Europarecht und der Verfassung vereinbar seien.

Enttäuscht zeigen sich die Bürgerrechtler zudem von der indirekten Kritik einzelner Abgeordneter an der Vielzahl der Eingaben. Da alle Parlamentarier über die "geplante Totalprotokollierung unserer Telekommunikation" entscheiden würden, hält es der Arbeitskreis aber nur für "allzu gerechtfertigt, wenn sich die vielen betroffenen Menschen an sämtliche Volksvertreter wenden und einen Stopp dieser Pläne fordern." Für den Fall, dass die große Koalition dennoch von ihrem Gesetzesvorhaben keinen Abstand nimmt, organisiert die Vereinigung eine "Sammel-Verfassungsbeschwerde" in Karlsruhe. Ihr entsprechender Aufruf stieß bereits innerhalb kürzester Zeit auf große Resonanz.

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Verfassungsbeschwerde gegen Datenspeicherpflicht
« Antwort #158 am: 15 Januar, 2007, 21:46 »
9.000 Bürger wollen Verfassungsbeschwerde gegen das EU-Überwachungsprojekt einreichen.

"Über 9.000 Personen haben sich bereits bei uns als Beschwerdeführer registriert", freut sich Patrick Breyer, Sprecher des deutschen Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, "Davon haben 2.000 bereits die erforderliche Vollmacht unserem Rechtsanwalt übersandt."

Offene Briefe an alle Abgeordneten
Auf der ebenfalls vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betriebenen Site, auf der besorgte Bürger offene Briefe über ein Web-Formular gleichzeitig an alle 448 Abgeordneten des deutschen Bundestags schicken konnten, sind unterdessen nur 1.007 Statements zu lesen. Das Formular ist seit Ende September 2006 online.

"Trotz der spärlichen Antworten ist die Aktion nicht sinnlos", betont Patrick Breyer gegenüber ORF.at. "Hinter den Kulissen gibt es zunehmend Abgeordnete, die sich gegen die Vorratsdatenspeicherung aussprechen. Die Briefe besorgter Bürger liefern ihnen gute Argumente."

Einfluss auf Gesetzgebung
Laut Breyer hatten die Initiativen des Arbeitskreises auch Einfluss darauf, wie der im November vorgestellte deutsche Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung gestaltet wurde.

"Darin ist eine Verwendung der Daten durch Geheimdienste und private Rechteinhaber ausgeschlossen", sagt Breyer. "Für die Zukunft denke ich, dass wir zumindest eine Abschwächung der Pläne erreichen können, zum Beispiel dort, wo Verbote anonymer E-Mail-Konten und von Anonymisierungsdiensten vorgesehen sind."

Breyer hält es ebenfalls für "sehr wahrscheinlich", dass das deutsche Bundesverfassungsgericht das vorgesehene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als nicht verfassungskonform zurückweisen wird.

Hohe Kosten
Auch in Österreich warnen Bürgerrechtler und Internet-Unternehmer seit Verabschiedung der EU-Pläne im Februar 2006 vor den hohen Kosten und den substanziellen Eingriffen in grundlegende Bürgerrechte durch die Vorratsdatenspeicherung.

Die EU schreibt ihren Mitgliedsländern vor, Angaben zu allen technischen Kommunikationsverbindungen zwischen sechs und 24 Monate lang zu speichern. Die Datensammlung soll bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Verbrechern helfen.

Quelle:futurezone.orf.at

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Die große Daten-Sammelleidenschaft
« Antwort #159 am: 20 Januar, 2007, 16:40 »
Vielleicht erinnert sich ja der eine oder andere noch an die achtziger Jahre, als die Bundesrepublik ihre Bürger mit einer Volkszählung beglücken wollte. Eigentlich für 1981 geplant, verschob sich das Vorhaben damals aufgrund groß angelegter Proteste bis ins Jahr 1987 - inklusive viel zivilem Ungehorsam und der laut hallenden Gefahrenbotschaft vom so genannten "gläsernen Bürger", mit dem unter anderem die Grünen so manche Wählerstimme einfingen.

Über die damalige Angst der Menschen kann man heutzutage nur noch müde lächeln. Damals gab es kein Internet mit Dauerdatenerfassung und kein Handy mit Standortbestimmung, Rasterfahndungen waren mühselige Papierarbeit und in Gesundheits- und Bankabfragedateien steckte auch noch niemand.

Im Gegensatz zur Volkszählung von damals rebelliert heute allerdings nahezu niemand mehr wirklich breit gegen die große Daten-Sammelleidenschaft. Es gibt keine große Bürgerrechtsbewegung, die in der Mitte der Gesellschaft sitzt, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das mit der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft immer wichtiger wird, tatsächlich verteidigt.

Während in unserem neuen Pass ein nachverfolgbarer RFID-Chip sitzt, plant Innenminister Schäuble, EU-Fingerabdruck- und Gendatenbanken zu vernetzen.

In Großbritannien verbrämt man unterdessen die Zusammenführung aller vom Staat geführter Datenbanken (inklusive Gesundheit) mit der Möglichkeit, künftig einen "besseren Service" für seine Bürger leisten zu können.

Derweil lässt eine deutsche Staatsanwaltschaft mit dem Totschlagargument Kinderpornografie mal eben rund 22 Millionen unbescholtene Kreditkartennutzer überprüfen - und die Wirtschaft in Form der Banken und Financial Service-Firmen macht willig mit, ohne dass ein richterlicher Beschluss vorliegt. (So schön es ist, dass man dadurch rund 300 perverse A...l... erwischt hat - wo liegt hier die Verhältnismäßigkeit der Mittel?)

Die Liste der Beispiele lässt sich beliebig fortsetzen - und wir werden in Zukunft noch viel mehr davon sehen. Die Exekutive wünscht sich mehr und mehr Daten, weil diese ihre Arbeit erleichtern - und die Legislative gibt scheinbar unendlich willig, während die Judikative kaum mit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit hinterher kommt.

Vielleicht sollte jemand einfach mal das Bild vom "gläsernen Bürger" wieder hervorholen, dem Volk klarmachen, was da auf Dauer blüht, und eine echte Datenschutzpartei gründen? Den Grundrechte-Liberalismus wieder hervorholen, der angeblich nicht mehr zeitgemäß ist? Bei den Grünen hat das ja einst auch gut funktioniert...

Quelle : www.heise.de

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Re: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #160 am: 20 Januar, 2007, 17:51 »
Ich stelle mir immer wieder die Frage:

Ist das logisch?

Laut unserem Grundgesetz "Geht die Macht vom Volke aus"
Die gewählten Politiker sind unsere "Vertreter"

Passt es nun zusammen, das "Vertreter" die Überwachen, von denen die "Macht" ausgeht?

Ich habe zur Zeit nicht viel Hoffnung, daß sich dies ändert. Unsere Medien sind längst nicht mehr unabhängig. Wie sonst kann es sein, daß in Massen von Artikeln über Vista kaum ein Wort von der Zusammenarbeit NSA <-> Microsoft fällt.

Und an unser Volk glaube ich auch nicht. Die Geschichte wiederholt sich immer wieder. Schon einmal hat das Volk die Augen verschlossen und später die Unschuldsmine aufgesetzt. Die Deutschen bleiben Deutsch. Auch 65 Jahre später!!!

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Geballtes "Nein!" zur Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #161 am: 22 Januar, 2007, 16:59 »
Schulterschluss von Bürgerrechtlern, Medienverbänden und Wirtschaftsvertretern

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich Bürgerrechtler, Medienverbände und Wirtschaftsvertreter erneut gegen den kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geäußert und vor dessen Folgen für die Gesellschaft gewarnt. Im Rahmen einer Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist vorgesehen, Telekommunikationsunternehmen ab Herbst 2007 zu verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden zwecks verbesserter Strafverfolgung auf Vorrat zu speichern.

Dadurch soll sich in Zukunft ermitteln lassen, welche Personen in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Kontakt gestanden haben. Bei der Sprach- und Text-Kommunikation über Mobiltelefone sollen zudem die jeweiligen Standorte festgehalten werden. Spätestens ab dem Jahr 2009 soll dem Gesetzesentwurf zufolge zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden.

Das vor allem durch Terroranschläge, aber auch durch Urheberrechtsverstöße und angefachte behördliche Datensammlungs- und Überwachungs-Interesse hat 27 verschiedene Verbände veranlasst, sich deutlich gegen die Pläne auszusprechen. "Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden", so die Kritik.

Weiter heißt es, dass die Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aushöhle und Wirtschaftsspionage begünstige. Sie untergrabe zudem den Schutz journalistischer Quellen und beschädige damit die Pressefreiheit im Kern. Weiterhin würden die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung auf die Telekommunikationsunternehmen abgewälzt. "Dies wird Preiserhöhungen nach sich ziehen, zur Einstellung von Angeboten führen und mittelbar auch die Verbraucher belasten", befürchten die Verbände.

Ihnen zufolge hätten Untersuchungen gezeigt, dass die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es sei hingegen nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützen würde. Stattdessen würde sie Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen, so die Kritik.

Während es derzeit so aussieht, als ob der Gesetzesentwurf durchgewunken werden könnte, erwarten die Bürgerrechtler, Medienverbände und Wirtschaftsvertreter, unter Berufung auf Rechtsexperten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung als verfassungswidrig erklären wird. Auch der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, welcher der umstrittene deutsche Gesetzesentwurf vorgreift, prophezeien die Verbände keinen Bestand vor dem Europäischen Gerichtshof.

Da sie sich nicht darauf zu verlassen scheinen wollen, dass Bundespräsident Horst Köhler mit Hinweis auf Verfassungswidrigkeit wieder einen Gesetzesentwurf abschmettert, hoffen die Verbände nun, dass ihre Warnungen schon im Vorfeld ernst genommen werden: "Die [EG-] Richtlinie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen. Irland hat bereits Klage gegen die [EG-] Richtlinie erhoben. Der Ausgang dieser Klage sollte zumindest abgewartet werden", heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Verbände.

"Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen wir das Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an die Politik, sich grundsätzlich von dem Vorhaben der umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten zu distanzieren", heißt es abschließend in der gemeinsamen Erklärung.

Zu deren 27 Unterzeichnern zählen:
- Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
- Chaos Computer Club e.V. (CCC)
- Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju)
- Deutsche Liga für Menschenrechte
- Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD)
- Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
- Deutscher Presserat
- eco Verband der deutschen Internetwirtschaft
- Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür
- Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII Deutschland)
- Forum InformatikerInnen für Frieden u. gesellschaftl. Verantwortung (FIfF)
- Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD)
- Gustav Heinemann-Initiative (GHI)
- Humanistische Union
- Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR)
- Komitee für Grundrechte und Demokratie
- Netzwerk Neue Medien
- netzwerk recherche
- Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
- no abuse in internet (naiin)
- Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
- Repubikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)
- STOP1984
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
- Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ)

Quelle : www.golem.de

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Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hält die weit reichenden Regelungen im Referentenentwurf des saarländischen Innenministeriums für ein "Gesetz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit im Saarland" und die damit verknüpften Änderungen im Polizeigesetz für teilweise verfassungswidrig. Laut einer aktuellen Stellungnahme des Branchenverbands fällt unter diesen Aspekt etwa das umfangreiche Vorhaben zur präventiven Telekommunikationsüberwachung. So sei es nicht ausreichend, "konkrete Vorbereitungshandlungen für sich oder zusammen mit weiteren bestimmten Tatsachen" für das mögliche Begehen von Straftaten als Maßgabe für umfassende Bespitzelungsmaßnahmen im TK-Bereich heranzuziehen. Insgesamt schießen die vorgesehenen Zugriffsrechte auf Kommunikationsdaten dem Bitkom zufolge weit übers Ziel hinaus.
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Die ins Auge gefasste "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" birgt dem Papier zufolge "ein besonders hohes Risiko für Fehlprognosen". Das Bundesverfassungsgericht habe der Legislative in den vergangenen Jahren mit richtungsweisenden Urteilen wie zum großen Lauschangriff oder zur vorbeugenden Telefonüberwachung im niedersächsischen Polizeigesetz deutliche Grenzen bei der Ausdehnung entsprechender Ermittlungsbefugnisse gesetzt. Mache sich der saarländische Gesetzgeber hier nicht die Mühe, den klaren Hinweisen des Gerichts zu folgen und für jede Katalogstraftat die "Vorbereitungshandlungen" klar zu umschreiben, laufe er Gefahr, "gewarnt und sehenden Auges eine eigene verfassungsrechtliche Niederlage zu erleiden." Die jetzt beschriebenen Kriterien für Präventivüberwachungen würden dagegen "einen kaum zu kontrollierenden Entscheidungsspielraum" eröffnen.

Generell enthält der Paragraph 28b zur TK-Überwachung laut Bitkom eine "unklare Ermächtigung". Der Verband kritisiert die damit geplante pauschale Befugnis für die "Vollzugspolizei", zur Gefahrenabwehr "durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation personenbezogene Informationen erheben" zu können. Dabei werde schon offen gelassen, ob die Ermittler entsprechende Maßnahmen selbst durchführen oder sich dabei eines Netzbetreibers bedienen. Zudem sollte klargestellt werden, dass es nicht um die Überwachung durch den verdeckten Einsatz von Techniken wie den umstrittenen "IMSI-Catcher mit zusätzlicher Abhörfunktionalität" geht. Schließlich sei in diesem Zusammenhang hierzulande immer wieder betont worden, dass die Geräte "lediglich" zur Handy-Ortung, nicht aber zum Lauschangriff verwendet würden. Zudem könne sich der Gesetzgeber in der entsprechenden Klausel nicht einfach auf den Straftatenkatalog zur akustischen Wohnraumüberwachung beziehen. Unverständlich ist dem Verband zugleich, dass "Fälle der Bestechlichkeit" außen vor bleiben sollen.

Der Bitkom stößt sich weiter an der Vorgabe im Entwurf, dass eine vorsorglich zu überwachende Person einen Anschluss lediglich "mit hoher Wahrscheinlichkeit" nutzen müsse. Dieser Beurteilungsspielraum erlaube ausdrücklich einen Rest an Ungewissheit und lasse einen verbindlichen Personenbezug vermissen. Die Befürchtung liege nahe, dass in der Praxis damit eher großzügig verfahren werde und so auch Anschlüsse unbeteiligter Personen betroffen werden könnten. Der Kreis der besonders geschützten Vertrauensverhältnisse von "Geheimnisträgern" bei dem von Karlsruhe vorgegebenen absoluten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung werde zudem "ohne erkennbaren Grund" enger gezogen als in vergleichbaren Regelungen anderer Bundesländer.

Dorn im Auge ist der Lobbyvereinigung auch, dass Mobilfunkunternehmen verpflichtet werden sollen, den Polizeibehörden Auskunft etwa über Geräte- und Kartennummer in Form der International Mobile Equipment Identity (IMEI) sowie der International Mobile Subscriber Identity (IMSI) oder sogar von "Berechtigungskennungen" zu erteilen. Diese Daten würden zunächst nicht durchgehend in den Netzen erhoben oder verarbeitet und insoweit gar nicht immer vorliegen. Sollten auch Passwörter wie PIN und PUK gemeint sein, handele es sich generell nicht mehr um "Verbindungsdaten". Gemeinsam mit der IMEI seien diese Informationen für den technischen Vorgang der Telekommunikation nicht erforderlich. Hinsichtlich der Gerätekennung sei eine klare Zuordnung zu einem bestimmten Mobiltelefon ohnehin nach wie vor problematisch. Der Entwurf verlagert dieses Problem auf die tägliche Praxis. Jedoch wäre es Aufgabe des Gesetzgebers, vor der Existenz dieser Schwierigkeiten nicht die Augen zu verschließen und die IMEI-Überwachung gerade nicht als Standard-Ermittlungsmittel anzuerkennen.

Auch die Bestimmungen für formgerechte Überwachungsanordnungen kritisiert der Bitkom scharf. Nicht notwendiger Bestandteil sind demnach Art, Umfang oder Dauer der Maßnahme sowie die tragenden Erkenntnisse oder Begründungen für Gefahr und Verhältnismäßigkeit, was einem Freibrief für das Anfordern umfangreicher Maßnahmen gleichkomme. Zudem bleibe der saarländische Entwurf auch hier hinter den Regelungen und Entwürfen anderer Länder zurück. Mit einer maximalen Dauer von drei Monaten ist die zeitliche Obergrenze für die Anordnungen sehr hoch bemessen. Diese unangemessene Befristung, die sich sogar auf Eilanordnungen beziehe, verstoße gegen denn Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Die geplante Passage zur Personenortung über die Abfrage des aktuellen Standorteintrages im Mobilfunknetz würde es ferner dem Verband nach "jedem Polizeibeamten ermöglichen, ohne weitere Kontrolle unbegrenzt in das Fernmeldegeheimnis einzugreifen." Der Entwurf sehe dazu alleine eine Anordnung der Behördenleitung vor, die sogar unbegrenzt weiter nach unten delegiert werden könne. Lax verfahre das Innenministerium dagegen mit den Pflichten zur Benachrichtigung von Betroffenen von Überwachungsmaßnahmen. Position gegen die Novelle hatte zuvor schon der saarländische Landesdatenschutzbeauftragte Roland Lorenz bezogen. Bei ihm lösten vor allem die vorgesehenen Befugnisse zur "anlassfreien elektronischen Erfassung von KFZ-Kennzeichen" und zur Ausweitung der Videoüberwachung Protest aus.

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Bundesregierung beschließt Auskunftsanspruch gegen Provider
« Antwort #163 am: 24 Januar, 2007, 16:41 »
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf (PDF-Datei) eines Gesetzes zur Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen. Demnach sollen hierzulande auch indirekt an Rechtsverletzungen beteiligte Dritte verpflichtet werden, die Identität von Verdächtigen preiszugeben. Die Schaffung eines solchen Auskunftsanspruchs etwa gegen Internetprovider gehört seit langem zu einem der stark umkämpften Punkte bei der Anpassung des Urheberrechts an die digitale Gesellschaft. Der Regierungsentwurf will es Konzernen etwa aus der Musik- und Filmindustrie nun einfacher machen, in zivilrechtlichen Verfahren gegen illegales Filesharing vorzugehen und dabei im Vorfeld auffällig gewordene Nutzer zu identifizieren.

Laut der federführend für den Vorschlag verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries liegt der Schwerpunkt des geplanten Gesetzes auf der Bekämpfung der Produktpiraterie. Diese richtet gemäß der SPD-Politikerin "beträchtliche wirtschaftliche Schäden an und vernichtet Arbeitsplätze". Der Schutz von kreativem Schaffen sei dagegen gerade für die deutsche Wirtschaft in einem rohstoffarmen Umfeld von herausragender Bedeutung. Der Produktpiraterie müsse zudem "auf vielfältige Weise begegnet werden", da gefälschte Artikel etwa bei Ersatzteilen oder Medikamenten auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen könnten. Ein Mittel im Kampf gegen Raubkopierer und Fälscher sei die nun auf den parlamentarischen Weg gebrachte "Verbesserung des rechtlichen Instrumentariums".

Eine wesentliche Erleichterung bringe das Gesetzesvorhaben für die Verbraucher, erklärte Zypries nach der Verabschiedung des Regierungsentwurfs. "Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird." Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, sei künftig vor überzogenen Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen besser geschützt. Nicht mehr möglich sei es damit etwa, dass beim Anbieten eines einzelnen Musikstücks zum Download im Rahmen der Forderung nach einer Unterlassungserklärung ein Anwaltshonorar in Höhe von 2500 Euro verlangt werde.

Den umstrittenen Auskunftsanspruch sollen unter anderem Vertreter der Musik- und Filmindustrie bei einem "gewichtigen Eingriff" in Urheberrechte gegenüber einem "in gewerblichem Ausmaß" tätigen Zugangsanbieter geltend machen können. Der Rechtehalter muss dabei im Fall eines Tauschbörsendelikts klar machen, dass seine Rechte "in gewerbsmäßiger Weise unter einer bestimmen IP-Adresse" verletzt worden sind. Rein privates Handeln soll dagegen vom Auskunftsanspruch ausgenommen werden. Zum Leidwesen der Musikindustrie und Teilen der CDU muss ferner zunächst dem Entwurf zufolge eine richterliche Genehmigung eingeholt werden. Die Kosten für eine entsprechende Anordnung soll zunächst der Verletzte tragen, die er später als Schaden gegenüber dem Rechtsverletzer geltend machen kann.

Nach dem Regierungsbeschluss sind die Informationsbefugnisse gegen Dritte "schon im Vorfeld" vorgesehen, wenn eine Rechtsverletzung "offensichtlich ist". Da Klagen gegen unbekannt im Zivilrecht nicht möglich seien, müssten die Rechteinhaber in gewissen Fällen in Erfahrung bringen können, wer hinter einer IP-Adresse stecke, heißt es zur Begründung. Unter engen Voraussetzungen soll daher künftig auch der Zugriff auf die so genannten Verkehrsdaten möglich sein, die Informationen über Umstände der Kommunikation wie etwa die Zuordnung einer Kennung zu einem Anschlussinhaber oder die Zeitdauer einer Verbindung zwischen zwei Anschlüssen liefern. Gemäß dem umstrittenen Referentenentwurf für die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sollen die Rechtehalter mit ihren zivilrechtlichen Ansprüchen nicht auf die verdachtsunabhängig für sechs Monate auf Vorrat zu speichernden Verkehrsdaten zugreifen dürfen.

Generell sollen mit dem Entwurf, der nun dem Bundesrat und dem Bundestag zur weiteren Debatte zugeleitet wird, zahlreiche Gesetze rund um das geistige Eigentum wie etwa zum Patent-, Urheberrechts-, Gebrauchsmuster-, Marken- oder Halbleiterschutz weitgehend wortgleich geändert werden. Darüber hinaus passt der Entwurf das deutsche Recht an die neue Grenzbeschlagnahme-Verordnung der EU an. Sie sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Piraterieware nach Beschlagnahme durch den Zoll vor. Schadensersatzansprüchen sollen sich künftig grundsätzlich auf die Höhe der mit dem Verkauf von Fälschungen gemachten Einnahmen oder auf den potenziell mit dem Vertrieb von Lizenzen zu erwirtschaftenden Gewinn beziehen. Einem "kompensatorischen Anspruch" wie in den USA, wo Summen deutlich jenseits des wirklichen Schadens verlangt werden können, erteilte Zypries bereits im Vorfeld wiederholt eine Absage. In Einzelfällen könne es aber zur Veranschlagung einer doppelten Lizenzgebühr kommen, wie vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

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Widerstand gegen die TK-Vorratsdatenspeicherung wächst in Europa
« Antwort #164 am: 05 Februar, 2007, 13:22 »
Auch in anderen europäischen Ländern gibt es verstärkt Kritik an der von Brüssel vorgegebenen verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Die niederländische Datenschutzbehörde etwa lässt in einer aktuellen Stellungnahme zur geplanten Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie durch die Regierung in Den Haag kaum ein gutes Haar an dem Gesetzesentwurf (PDF-Datei). Dieser verstößt demnach gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Privatleben der Bürger schützt.

Im Einzelnen liegt der niederländischen Behörde schwer im Magen, dass im Regierungsentwurf eine 18-monatige Speicherfrist für Verbindungs- und Standortdaten vorgesehen ist. Das Umsetzungsvorhaben bleibt damit nur knapp unterhalb des Limits aus der Richtlinie, das bei zwei Jahren liegt. Zum Vergleich: das Bundesjustizministerium stellt in seinem Entwurf zur Implementierung der EU-Vorgaben auf eine halbjährige Aufbewahrungspflicht ab. Die niederländischen Datenschützer beklagen zudem, dass in Holland über die von Brüssel geforderten Datentypen hinaus Standortdaten aus dem Mobilfunkverkehr auch während und bei Beendigung eines Gesprächs erfasst werden sollen. Die Befugnisse für die Sicherheitsbehörden, in den Datenbergen zu schürfen, seien ferner zu breit gefasst. Ungenau bleibe der Entwurf dagegen bei den zu führenden Statistiken über Datenzugriffe.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der hierzulande den zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen die pauschale Überwachungsmaßnahme koordiniert, freut sich derweil über bereits mehr als 10.000 erfolgte Anmeldungen für die Beteiligung an einer "Massenverfassungsbeschwerde" gegen die "Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung". 2500 Teilnehmer haben dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik bereits eine schriftliche Vollmacht für die Klage zugesandt, die für sie keine Kosten nach sich ziehen und im Fall des Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes gestartet werden soll. Jeder zehnte der potenziellen Beschwerdeführer ist nach Angaben der Bürgerrechtsvereinigung in einem "Vertrauensberuf" tätig, davon 19 Prozent als Journalisten, sieben Prozent als Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sowie 5 Prozent als Rechtsanwälte. Auch Geistliche, Heilpraktiker, Krankenpfleger, Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Unternehmensberater wehren sich gegen die geplante Abbildung ihrer vertraulichen Kontakte.

Für böses Blut sorgt derweil die Forderung des Vorstandsvorsitzenden des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, Michael Rotert, wonach die staatliche Jagd nach Verbindungsdaten auch für Universitäten gelten müsse. Man sei "sehr bestürzt" über die entsprechende Information, heißt es in einem heise online vorliegenden Schreiben des Münsteraner Informationsrechtlers Thomas Hoeren an den eco. Damit werde die "langjährig gute Zusammenarbeit" mit dem DFN-Verein, der das deutsche Forschungsnetz betreibt, aufs Spiel gesetzt. Die Verärgerung bei den Hochschuleinrichtungen sei derart hoch, dass aus ihrem Kreis kaum noch jemand mit dem kommerziellen Providerverband zusammenarbeiten wolle.

Rotert hatte zuvor die Ansicht vertreten, das gleiches Recht für alle Zugangsanbieter gelten müsse, falls die an sich abzulehnende Vorratsdatenspeicherung nicht mehr generell zu verhindern sei. Laut dem Referentenentwurf aus dem Justizministerium sollen bei "Nebenstellenanlagen oder E-Mail-Server von Universitäten ausschließlich für dort immatrikulierte Studierende oder Bedienstete" sowie etwa für unternehmensinterne Netze keine Speicherauflagen bestehen.

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