Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 55357 mal)

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EU-Rat und Parlament über massive TK-Überwachung weitgehend einig
« Antwort #90 am: 02 Dezember, 2005, 20:24 »
Nach den Beratungen der EU-Justizminister am heutigen Freitag in Brüssel wird es immer wahrscheinlicher, dass Telekommunikationsanbieter in der EU die elektronischen Spuren der Nutzer bald sechs bis 24 Monate lang aufbewahren müssen. Laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries haben die Mitglieder des EU-Rates einen "Minimalkompromiss" erzielt. Erfasst würden demnach neben den Verbindungsdaten beim Telefonieren und den Standortdaten am Anfang eines Gesprächs im Mobilfunk auch die IP-Adressen beim Online-Zugang, beim E-Mailen sowie bei der Internet-Telefonie. Eine Regelung zur Kostenerstattung ist soll den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben. Erfolglose Anrufe sollen nicht aufgezeichnet werden, falls besetzt ist. Daten über Gesprächsversuche, bei denen niemand an den Apparat geht, wollte die britische Ratspräsidentschaft laut ihrem jüngsten Papier aber gespeichert sehen.

Zuvor waren die beiden größten Fraktionen im EU-Parlament, die Europäische Volkspartei (EVP) und die Sozialdemokraten, den Mitgliedsstaaten in fast allen entscheidenden Streitpunkten entgegen gekommen. Als größter Zankapfel verblieb die Frage, für die Aufklärung welcher Straftaten die gewünschten Datenberge genutzt werden dürfen. Die Abgeordneten pochen auf eine Koppelung mit den 32 schweren Straftaten, für die ein EU-Haftbefehl ausgestellt werden kann. Zypries hatte sich in einem Brief an Parlamentarier gegen derlei Zugangsbegrenzungen und für eine sechsmonatige Datenspeicherung ausgesprochen. Nun ist es der SPD-Politikerin und ihren Ministerkollegen vor allem noch wichtig, dass die Sicherheitsbehörden mit Hilfe der Datenhalden auch gegen Internet- und Telefon-Kriminalität wie das so genannte Stalking vorgehen können.

Die Aufklärungsquoten liegen in diesem Bereich gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik 2004 hierzulande schon bei 92,5 Prozent. Und selbst wenn sich die Abgeordneten in diesem einen Punkt durchsetzen könnten, wäre dies nur ein symbolischer Sieg: Sind die Daten erst vorhanden, dürften die Zugangshürden angesichts des zu erwartenden Drucks der Sicherheitsbehörden und der Entertainment-Industrie bald abgerissen werden. Der CDU-Abgeordnete Herbert Reul beharrte im Namen der EVP ferner darauf, dass der Rat sich "bei der Kostenerstattung noch bewegen muss".

Bei den Überwachungsplänen in Brüssel, die vom EU-Rat und der EU-Kommission mit Nachdruck vorangetrieben werden, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS oder E-Mailen anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden.

Im Vorfeld der heutigen Gespräche hatte Zypries angedeutet, dass der aktuelle Vorschlag der britischen Ratspräsidentschaft "den deutschen Vorstellungen sehr entgegen kommt ". Ihr Kabinettskollege, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, schloss eine Kostenentschädigung von Telekom-Unternehmen kategorisch aus. Das "Allerwichtigste" bei dem EU-Plan sei für ihn, "dass der Staat nicht anfängt, die Gesellschaften zu bezahlen", sagte der CDU-Politiker. Die geplante Datensammlung zur Terrorbekämpfung sei eine staatsbürgerliche Pflicht der betroffenen Firmen. Nach Branchenangaben würden allein die Anfangsinvestitionen für die Speicherung der Telefon- und Internetverbindungen die größeren Anbieter einen dreistelligen Millionenbetrag kosten. In einem Interview mit dem Deutschlandradio vom heutigen Freitag hielt Schäuble derlei Einwänden entgegen, "dass wir alle bedroht sind" durch den "internationalen Terrorismus". Deswegen "müssen wir die notwendigen Informationen vernünftig miteinander austauschen." Er verwies insbesondere auf den aktuellen Entführungsfall einer Deutschen im Irak.

Die rechts- und innenpolitischen Sprecherinnen der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gisela Piltz, erinnerten die Bundesregierung dagegen an das klare Nein des Bundestags zur Einführung von Mindestspeicherfristen von TK-Verbindungsdaten. Es könne nicht angehen, dass die pauschale Überwachungsmaßnahme nun über die europäische Hintertür eingeführt werde. Leutheusser-Schnarrenberger erhob zudem prinzipielle Bedenken gegen das Vorhaben und kritisierte die Ratspräsidentschaft scharf, welche wiederholt enormen Druck auf die EU-Abgeordneten ausgeübt hatte. Die "hohlen Phrasen und falschen Maßnahmen" der Briten würden nicht mehr Sicherheit schaffen, betonte die Ex-Justizministerin. Die Ratsführung "desavouiert allenfalls die ernsthaften rechtsstaatlichen Anstrengungen, die notwendig sind".

Einwände kommen auch von der grünen EU-Abgeordneten Eva Lichtenberger: Das jüngste Papier des EU-Rates droht ihrer Ansicht nach "eine Generalvollmacht für den Überwachungsstaat zu werden". Maßnahmen, die mit den Menschenrechten in Konflikt stehen, könnten mit der Berufung auf das Gesetz gerechtfertigt erscheinen. "Die Angst vor Terror darf nicht dazu missbraucht werden, Grund- und Freiheitsrechte auf nur jede erdenkbare Art auszuhöhlen und dem Überwachungsstaates Vorschub zu leisten", hält die Österreicherin dagegen. Die Grünen wollen am 7. Dezember noch eine Anhörung im Parlament durchführen, um die Grenze zwischen Terrorbekämpfung und Aushöhlung der Bürgerrechte auszuloten.

Datenschützer und Branchenvertreter haben im Lauf der langjährigen Debatte über die Vorratsdatenspeicherung immer wieder vor unverhältnismäßigen Einschnitten in die Privatsphäre der Nutzer gewarnt. Sie verweisen auch darauf, dass Terroristen und andere Kriminelle nach wie vor weitgehend anonyme Kommunikationsmittel nutzen könnten wie öffentliche Internet-Cafés, drahtlose WLAN-Zugangspunkte oder Telefonzellen. Andere Länder wie die USA erwägen bislang einen vergleichbaren Ausbau des Überwachungsstaates nicht ernsthaft. Die EU-Pläne lassen zudem nach wie vor heikle Fragen offen: So betonen die Brüsseler Instanzen und Politiker wie Zypries immer wieder, dass keine Inhaltsdaten bei der Zwangsspeicherung erfasst würden. Zumindest bei SMS und E-Mail sind die Verbindungsinformationen jedoch mit den gesendeten Inhalten direkt verwoben.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

    * Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/66927

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Datenschützer befürchten digitalen Überwachungsstaat
« Antwort #91 am: 05 Dezember, 2005, 11:01 »
Harsche Kritik am Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung

Nachdem sich die Justizminister der Europäischen Union (EU) am Freitag, dem 2. Dezember 2005, auf einen "Kompromissvorschlag" bei der Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten geeinigt haben, kommt nun harte Kritik von Seiten der Datenschützer. Nach dem Kompromiss müssten in allen EU-Staaten bei sämtlichen Formen der Telekommunikation die so genannten Verkehrsdaten mindestens sechs Monate lang gespeichert werden, kritisiert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.
   
Der Kompromiss sehe diesbezüglich keinen gesetzlichen Spielraum für die nationalen Parlamente vor. Und genau dies wird von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder als unverhältnismäßiger und damit verfassungswidriger Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis und in den Datenschutz abgelehnt.

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), das derzeit den Vorsitz der Konferenz der Datenschutzbeauftragten hält, Dr. Thilo Weichert, kritisiert: "Es ist erschreckend, welche grundrechtliche Verrohung bei den europäischen Justizministern festzustellen ist: Es wird als Sieg der Bürgerrechte verkauft, dass bei der auf Vorrat vorgenommenen Telekommunikationsüberwachung keine Inhalte und keine Bewegungsprofile erstellt werden sollen. Unseren Verfassungsministern ist wohl nicht klar, dass unsere freiheitlichen Verfassungen verbieten, die Menschen anlasslos staatlich bei ihren alltäglichen Verrichtungen zu überwachen und zu kontrollieren."

Der Beschluss der EU-Justizminister verstoße genau gegen dieses Verbot, da über Monate hinweg minutiös nachvollzogen werden könne, "wer wo im Internet gesurft hat, wer wann mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail kommuniziert hat, wer wann welche Online-Dienste in Anspruch genommen hat", so Weichert weiter. Er sieht damit die "Schwelle von der freiheitlichen Informationsgesellschaft zum digitalen Überwachungsstaat überschritten".

Der Kompromiss sei vielmehr ein Nachgeben gegenüber "maßlosen Überwachungsforderungen von Sicherheitsbehörden", so der Datenschützer weiter. Vorschläge von Datenschützern, die übermäßig teure grundrechtszerstörende Vorratsdatenspeicherung zu vermeiden und dennoch den Strafverfolgungsbedürfnissen zu entsprechen, seien nicht ernsthaft erörtert worden. Die Datenschützer plädieren für ein kurzfristiges Einfrieren von TK-Verbindungsdaten, dem so gannnten "Quick freeze".

"Die Justizminister sind dabei, die 'Büchse der Pandorra' zu öffnen. Diese würde die Menschen, die überwachungsfrei leben wollen, dazu zwingen, Telefon und Internet nicht mehr zu nutzen", warnt Weichert und hofft auf Europaparlament, Bundestag und die Verfassungsgerichte in Europa. Diese sollen "dafür sorgen, dass diese Büchse verschlossen bleibt."

Quelle : www.golem.de

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Re:Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #92 am: 05 Dezember, 2005, 16:09 »
Der Mann hat einfach recht.
Mehr fällt mir dazu jetzt nicht ein.

Sind wir denn alle Terror-verdächtig?

Wenn das so wäre, könnte man jegliche Demokratie auch gleich abschaffen  :o

Und mir scheint, schleichend aber unaufhaltsam läuft's in die Richtung  >:(
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Re:Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #93 am: 05 Dezember, 2005, 16:20 »
Zitat
Und mir scheint, schleichend aber unaufhaltsam läuft's in die Richtung

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Re:Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #94 am: 05 Dezember, 2005, 17:07 »
Zitat
Und mir scheint, schleichend aber unaufhaltsam läuft's in die Richtung

Da wären wir dann schon zwei ...

drei ...

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Stuttgarter Innenminister: Datenspeicherung geht nicht weit genug
« Antwort #95 am: 06 Dezember, 2005, 06:05 »
Für den baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech steckt zu viel Kompromiss im neuen Richtlinienentwurf zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten in der EU. Er sähe gern längere Speicherfristen - und die Möglichkeit, Handys für die Erstellung von Bewegungsprofilen zu nutzen.

Stuttgart - Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech hat den Beschluss, Daten über E-Mail- und Telefonverbindungen innerhalb der EU künftig mindestens sechs Monate zu speichern, als unzureichend kritisiert. Der CDU-Politiker verwies am Montag in Stuttgart darauf, dass sich der Bundesrat erst vor kurzem mehrheitlich für eine Speicherfrist von mindestens zwölf Monaten ausgesprochen habe. Dies gelte gerade auch für den Bereich der Internetnutzung.

Die weltweite Struktur des Internets werde von Kriminellen gezielt genutzt, um Straftaten unter Einbeziehung von Rechnern im Ausland zu begehen. Die Sicherheitsbehörden könnten oftmals nicht mit gleicher Geschwindigkeit ermitteln, wie Daten im Internet verschoben würden, sagte der Landesinnenminister. "Den Sicherheitsbehörden muss die Möglichkeit eröffnet werden, die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente der Telekommunikationsüberwachung auch anzuwenden", erklärte Rech weiter. Eine effektive Strafverfolgung und wirksame Gefahrenabwehr setze voraus, dass ermittlungsrelevante Daten überhaupt gespeichert werden.

Der Minister bemängelte, jetzt werde die umfassende Aufzeichnung der Standortdaten von Mobiltelefonen ebenso abgelehnt wie die Speicherpflicht für erfolglose Anrufversuche. Auch beim E-Mail-Verkehr oder anderen Kommunikationsformen im Internet solle die Speicherverpflichtung deutlich eingeschränkt werden.

Quelle : www.spiegel.de

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Nach Verbänden der direkt betroffenen Branchen und von Datenschützern üben jetzt auch Verbraucherschützer, Verleger und der Chaos Computer Club (CCC) scharfe Kritik an der geplanten Aufzeichnung der elektronischen Spuren der rund 450 Millionen EU-Bürger. Die Argumente, mit denen die aus sehr unterschiedlichen politischen Ecken stammenden Gruppierungen gegen die Verabschiedung einer EU-Richtlinie zur Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten Sturm laufen, reichen von der Gefährdung der Pressefreiheit bis zur Bedrohung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Führende Politiker aus SPD und CDU halten dagegen an der mit dem EU-Rat gefundenen Abstimmungslinie fest.

Bei den Überwachungsplänen in Brüssel, die vom Rat und der EU-Kommission mit Nachdruck vorangetrieben werden, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Gemäß einer Einigung im EU-Rat am vergangenen Freitag sollen die Mitgliedsstaaten Telcos verpflichten, die Informationen inklusive IP-Adressen sechs bis 24 Monate vorzuhalten.

Im Vorfeld der entscheidenden Abstimmung am Mittwoch in Straßburg wird der Widerstand gegen das Abnicken der Direktive immer größer. "Die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung träfe die Pressefreiheit in einem ihrer sensibelsten Punkte mit bislang ungeahnter Intensität," warnt Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Sie untergrabe den Informantenschutz, was zu einem Versiegen von Quellen führe. Sollte die Richtlinie wie geplant das Parlament passieren, erhalte der Staat "Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit Journalisten jeweils für die vergangenen sechs Monate", führt Fürstner aus. Informanten müssten befürchten, enttarnt zu werden, wenn beispielsweise der Autor eines Insider-Beitrages – wie im Fall Cicero – ins Visier der Staatsanwälte gerät. Die angeblich der Bekämpfung des Terrorismus dienenden Maßnahme gefährdet seiner Ansicht nach die Demokratie, da diese gerade in schwierigen Zeiten auf eine effektive und robuste Pressefreiheit angewiesen sei.

Die Grundrechtsgefährdung durch die Vorratsdatenspeicherung treibt auch Edda Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Sorgenfalten ins Gesicht. "Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass nicht der Staat die Bürger, sondern die Bürger den Staat kontrollieren", stellt sie klar. "Aus der informationellen Selbstbestimmung wird langsam aber sicher eine informationelle Fremdbestimmung", bewertet Müller die zunehmende Daten-Sammelwut. Datenschutz würde zur reinen Datenverarbeitungspolitik. Sie fordert die Parlamentarier auf, den Richtlinienvorschlag vollständig abzulehnen.

Der CCC hat die Internetgemeinde aufgerufen, sich in "Last Minute"-Lobbyingaktionen gegen das seiner Ansicht nach drohende Ungemach einzusetzen. Die Surfer sollen ihre Abgeordneten anrufen, ihnen "Faxe schicken und Mails schreiben und auf die Risiken der Richtlinie hinweisen". Vielen Parlamentariern dürfte noch nicht bewusst sein, dass mit dem im Rat ausgehandelten und von den Spitzen einer "Großen Koalition" von Christ- und Sozialdemokraten eingebrachten angeblichen Kompromiss "eine flächendeckende Überwachungsinfrastruktur in Europa" aufgebaut werde.

Über 20 internationale Organisationen von Bürgern, Freiberuflern und Unternehmen wie die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) oder das Epic Privacy Information Center (EPIC) haben den Abgeordneten zudem eine "Gemeinsame Erklärung" übergeben. Die systematische Erfassung oder Speicherung personenbezogener Daten über unsere Kommunikation, Bewegungen und Mediennutzung erklären sie darin für inakzeptabel und diskriminierend. Sie verlangen, dass "sämtliche Vorhaben zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung sofort aufgegeben werden." Ihre Kritik erneut bekräftigt haben zudem Branchenverbände wie der Bitkom oder der VATM: "Wir sind auf dem besten Weg in den Überwachungsstaat", klagt Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder. Sollten die Kosten der Überwachung nicht europaweit den Staatskassen auferlegt werden, sei eine Verfassungsklage zu erwägen.

Bei der "Großen Koalition" im EU-Parlament prallen die Argumente bislang ab. "Ich erwarte eine klare Mehrheit für unseren Kompromiss", erklärt der Schattenberichterstatter der Sozialdemokraten, der Münchner SPD-Abgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler. Er wertet es als wichtige Errungenschaften der Abgeordneten, dass der Zugriff auf die Datenberge für Ermittlungen zu "schweren Verbrechen" eingeschränkt und die Erstellung von Bewegungsprofilen verhindert worden sei. Die deutsche Position sieht er so größtenteils berücksichtigt, obwohl sich die entsprechende Haltung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit dem Votum des Bundestags im Widerspruch befindet. Hätten die beiden großen Fraktionen nicht den Schritt auf den Rat zu gemacht, wäre seiner Meinung nach von den Mitgliedsstaaten ein noch schärferes Papier verabschiedet worden.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

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Bundesjustizministerium will Auskunftsanspruch gegen Provider schaffen
« Antwort #97 am: 12 Dezember, 2005, 12:47 »
Im Rahmen der Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sollen hierzulande auch indirekt an Rechtsverletzungen beteiligte Dritte verpflichtet werden, die Identität von Verdächtigen preiszugeben. Dies erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am heutigen Montag bei der Vorstellung von Eckpunkten für eine entsprechende Gesetzesnovelle in Berlin. Die Schaffung eines solchen Auskunftsanspruchs etwa gegen Internetprovider gehört seit langem zu einem der am heftigsten umkämpften Punkte bei der Anpassung des Urheberrechts an die digitale Gesellschaft. Die vorgestellte Novelle soll es Konzernen etwa aus der Musik- und Filmindustrie nun einfacher möglich machen, in zivilrechtlichen Verfahren gegen illegales Filesharing vorzugehen.

"Wir haben in Deutschland schon einen Auskunftsanspruch, der sich im Moment aber noch auf Auskunft vom Verletzer beschränkt", erläuterte Zypries den Änderungsbedarf. "Künftig wird er auch gegen Dritte bestehen, die selbst nicht Verletzer sind." Die Post etwa müsse im Zweifel Informationen über die Einlieferer von Paketen mit Produktfälschungen herausrücken. Dies gelte aber auch "für die Durchleitung von Daten im Internet". Da Klagen gegen unbekannt im Zivilrecht nicht möglich seien, müssten die Rechteinhaber wissen, wer hinter eine IP-Adresse stecke. Nach dem Gesetzesentwurf sind Auskunftsansprüche gegen Dritte daher "bei Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung" beziehungsweise in einem bereits anhängigen Verfahren vorgesehen, wenn der Dienstleister "in gewerblichem Ausmaß" handelt.

Vor allem im Internet müsse aber die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewahrt bleiben, betonte Zypries. "Nicht jeder kann einen Auskunftsanspruch gegen jede IP-Adresse erhalten", befand die SPD-Politikerin. Vielmehr bedürfe es dazu "eines gewichtigen Eingriffs" in die Urheberrechte. Eine konkrete Beschreibung dieser Messlatte etwa mit Datenmengen konnte Zypries nicht geben. Der Auskunftsanspruch greife aber etwa, wenn Rechtehalter sähen, "dass Leute in großen Mengen Musik runterladen". Angesichts des schweren Eingriffes auch in das Fernmeldegeheimnis der Nutzer bedürfe es dazu eines richterlichen Beschlusses. Eine entsprechende Anordnung können die sich um ihre Rechte geprellt Fühlenden zunächst auf eigene Kosten erwirken. Auch den Aufwand von Providern fürs Ausfindigmachen verdächtiger Rechtsverletzer muss der Antragsteller dem Entwurf nach erstatten.

Mit der geplanten Novelle sollen zahlreiche Gesetze rund um das geistige Eigentum wie etwa zum Patent-, Urheberrechts-, Gebrauchsmuster-, Marken- oder Halbleiterschutz weitgehend wortgleich geändert werden. Ziel ist es, Erfinder, Markeninhaber und Urheber besser in die Lage zu versetzen, "einen rechtmäßigen Gewinn" aus ihren Schöpfungen zu ziehen. Im Vordergrund steht die Bekämpfung der Produktpiraterie, die der Wirtschaft hierzulande laut Zypries "beträchtlichen Schaden" zufügt. Allein der Zoll habe an den Grenzen nach Deutschland 2004 gefälschte Waren im Wert von über 140 Millionen Euro beschlagnahmt. Laut Statistik kommen die meisten entsprechenden Lieferungen aus China, aber auch die USA sind in der Liste weit vorne vertreten. Schätzungen über den Gesamtschaden liegen laut Zypries bei einem Verlust von 25 Milliarden Euro pro Jahr. Es sei daher wichtig, den rechtlichen Schutz so zu erhöhen, "dass er auch den erweiterten technischen Möglichkeiten gerecht wird".

Eine wesentliche Änderung neben der Ausweitung des Auskunftsanspruches sieht vor, dass die Beschaffung von Beweismitteln bei der allein betroffenen zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung erleichtert werden soll. Bei "hinreichender Wahrscheinlichkeit" einer Rechtsverletzung müssten künftig auch "die Geplagten" bei der Aufklärung mithelfen, erläuterte Zypries. Auf Grund eines richterlichen Beschlusses müssten Verdächtige also etwa Urkunden vorlegen oder sogar Sachen in Augenschein nehmen lassen, mit denen Rechtsverletzungen vorgenommen wurden. Raimund Lutz, der für die Novelle zuständige Unterabteilungsleiter im Justizministerium, schloss gegenüber heise online aus, dass es sich dabei etwa um PCs handeln dürfe. Gemeint seien Maschinen, die zu einer Patentverletzung oder für die Produktpiraterie eingesetzt würden. Bei der Vermutung auf Rechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß erstrecken sich die Ansprüche der Kläger ferner auf die Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen.

Neu bemessen werden können soll zudem die Höhe des Schadensersatzes, die Rechtsinhaber geltend machen dürfen: Gemäß der Planungen wird sie sich künftig auf die Höhe der mit dem Verkauf von Fälschungen gemachten Einnahmen oder auf den potenziell mit dem Vertrieb von Lizenzen zu erwirtschaftenden Gewinn beziehen. Einen "kompensatorischen Schadensersatz", wie ihn die Richtlinie auch ermögliche, werde es aber nicht geben, sagte die Ministerin. Anders als in den USA könnten also keine Summen geltend gemacht werden, die um ein Vielfaches höher als der wirkliche Schaden liegen. Keine Änderung im deutschen Recht gibt es bei den Strafen für Schutzrechtsverletzungen: Sie bleiben bei maximal drei bei "einfachen" und fünf Jahren bei gewerblichen Vergehen. Eine Ergänzung ist im Markenrecht vorgesehen: Landestypische und geographische Ursprungsbezeichnungen wie "Spreewälder Gurken" sollen zivil- und strafrechtlich geschützt werden.

Der Referentenentwurf wird nun zunächst mit den beteiligten Ressorts der Bundesregierung und mit Verbänden besprochen. Eine Absegnung im Kabinett hält Zypries bereits "Anfang nächsten Jahres" für möglich -- gemeinsam mit einem Beschluss über den im Frühjahr liegen gebliebenen 2. Korb der umfassenderen Urheberrechtsnovelle. Dazu erklärte die Ministerin, dass "wir an der Bagatellklausel festhalten werden". Diese soll klarstellen, dass rechtswidrige Vervielfältigungen straffrei bleiben, wenn sie "nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch" hergestellt werden. Die Entertainment-Industrie läuft seit langem Sturm gegen die Bestimmung. Bei der geplanten weiteren EU-Richtlinie auch zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sieht die Bundesregierung ferner insbesondere die geplante Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen zwischen Industrie und Strafverfolgern "sehr kritisch", erläuterte Lutz. Ansonsten stünden dadurch aber kaum weitere Änderungen im deutschen Recht bevor.

Quelle : www.heise.de

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« Antwort #98 am: 13 Dezember, 2005, 06:13 »
Bei der EU-Kommission ist Aufatmen angesagt, dass der jahrelange Streit um die Aufzeichnung der elektronischen Spuren der Telekommunikationsnutzer am Mittwoch ein Ende finden soll. Justizkommissar Franco Frattini zeigt sich in einem internen Schreiben an seine Kommissionskollegen, das heise online vorliegt, zumindest erleichtert über das in greifbare Nähe gerückte Ziel der Vorratsdatenspeicherung. Im Gegensatz zum eigenen Richtlinienentwurf für die Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten bringe der Text der Justiz- und Innenminister aber nur eine "teilweise Harmonisierung" der Rechtsvorschriften mit sich, hält der Vizepräsident der Kommission fest.

Prinzipiell geht es in Brüssel um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Gemäß der Anträge der Christ- und Sozialdemokraten müssten die Daten inklusive IP-Adressen künftig in der Regel eigentlich zwischen sechs und 24 Monaten vorgehalten werden. Anträge etwa von den Grünen sehen eine komplette Abweisung der Richtlinie oder zumindest die Wiederaufnahme der Klausel zur Kostenerstattung vor.

Frattini weist in seinem Papier zur Kompromisslinie bei der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf einige Widersprüche hin. Das Papier der Minister, das sich Christ- und Sozialdemokraten mit entsprechenden Änderungsanträgen zu eigen gemacht haben, sieht offiziell eine Beschränkung des Zugriffs der Sicherheitsbehörden auf die gewünschten Datenhalden zur Verfolgung "schwerer Straftaten" vor. Dies war eines der Hauptanliegen der Politiker im Innenausschuss, die am liebsten eine konkrete Bindung an den Straftatenkatalog zum Europäischen Haftbefehl durchgesetzt hätten. Die Mitgliedsstaaten haben sich aber laut der Analyse Frattinis eine Hintertür zur Erweiterung der Klausel offen gelassen. Über die Anwendung des freizügig geratenen und wiederum selbst auf andere Gesetze verweisenden Artikels 15.2 in der Richtlinie "über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation" von 2002 sei das Schürfen in den Datenbergen auch bei "anderen Verbrechensformen nicht ausgeschlossen", kommentiert der Justizkommissar die Symbolik der "Einschränkung".

Mit der Ausklammerung einer umstrittenen Passage durch die Minister, wonach die betroffenen Unternehmen sogar Verbindungsdaten über erfolglose Anrufe aufzeichnen sollten, ist es ebenfalls nicht weit her. Zwar enthält die Richtlinie zunächst einmal eine lange Liste mit Datentypen, die bis ins Detail festlegen soll, welche Informationen die Provider zu speichern haben. Frattini nimmt aber kein Blatt vor den Mund: "Die Ansicht des Rates ist es, dass die Mitgliedsstaaten auch andere Datenkategorien unter der Richtlinie von 2002 vorhalten dürfen". Dies beziehe sich insbesondere auf Informationen über erfolglose Anrufe, fügt der Vize-Kommissionspräsident hinzu. Eines der Hauptanliegen von Branchenverbänden war es aber, just die Speicherung solcher Verbindungen zu verhindern, da sie von den Telcos bislang nicht erfasst werden.

In vielen EU-Ländern werden sich die Anbieter folglich auf deutlich über die Richtlinie hinausgehende Verpflichtungen zum Datensammeln einstellen müssen. Der Harmonisierungsaspekt wird ferner dadurch unterwandert, dass die Mitgliedsstaaten bei der Angabe von guten Gründen beliebig lange Speicherfristen festsetzen und über eine Kostenerstattung für die Wirtschaft selbst entscheiden dürfen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat eine Entschädigung kategorisch ausgeschlossen.

Andererseits schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (PDF-Datei) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (PDF-Datei), dass es ihr Anliegen bei den Verhandlungen in Brüssel gewesen sei, "unverhältnismäßig hohe Kosten" zu vermeiden. Sie habe deshalb von Anfang an den Standpunkt eingenommen, dass eine Verpflichtung zur Speicherung nur diejenigen Datenarten und nur solche Zeiträume erfassen dürfe, die "unbedingt erforderlich" seien, um die mit den Auflagen verfolgten Ziele zu erreichen. Das Papier der Kommission lässt Zweifel an diesen Aussagen aufkommen.

Nichtsdestoweniger freut sich Frattini, dass mit dem vor der Verabschiedung stehenden Papier alle 25 Mitgliedsstaaten die Vorratsdatenspeicherung auch tatsächlich einführen müssen. Dies hält der Kommissar für "einen wichtigen Schritt vorwärts im Blick auf die Bekämpfung schwerer Verbrechen und des Terrorismus". Zudem sei es "ein kleines Wunder an sich", dass die Vertreter der Mitgliedsstaaten innerhalb des von der britischen Präsidentschaft gesetzten engen Zeitplans eine Übereinkunft erzielen konnten.

Am morgigen Mittwoch hat das EU-Parlament über die Richtlinie "zur Vorratsspeicherung von Daten" zu entscheiden, "die im Zusammenhang mit dem Anbieten öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden". Im Licht der Brüsseler Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus erscheint den Gesetzgebern dabei jeder der 450 Millionen EU-Bürger verdächtig. Monate- und jahrelang sollen ihre elektronischen Spuren künftig bis ins Detail in gigantischen Datenbanken aufbewahrt und Sicherheitsbehörden zugänglich gemacht werden.

Eine breite Front von Daten- und Verbraucherschützern, Verlegern und Branchenverbänden läuft zwar noch Sturm gegen die Einführung der pauschalen Überwachungsmaßnahme. Nach dem Einlenken der Spitzen der großen Fraktionen sowie der damit möglich gewordenen Einigung im EU-Rat auf ein Papier mit "Mindestanforderungen" dürfte den Protesten aber kaum mehr Erfolg beschieden sein.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

    * Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation

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Mehrere Verbände, Organisationen der Zivilgesellschaft und Datenschützer haben den EU-Abgeordneten noch einmal nachdrücklich ans Herz gelegt, bei der am Mittwoch anstehenden Abstimmung über eine Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten doch noch der pauschalen Aufzeichnung der elektronischen Spuren der 450 Millionen EU-Bürger eine Absage zu erteilen. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco etwa schreibt in einem offenen Brief an die Parlamentarier, dass Einführung einer Verpflichtung zur anlass- und verdachtsunabhängigen Speicherung sämtlicher elektronischer Kommunikationsdaten aller Telekommunikationsnutzer in der EU gravierend in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit der Kommunikation eingreife und insbesondere Rechtstreue und Unbescholtene treffe. Der Entwurf sehe keinerlei Ausnahmen zum Schutz der Pressefreiheit oder sonstiger Berufsgeheimnisträger vor. "Ihr Zeungnisverweigerungsrecht wird quasi abgeschafft", hält die Providervereinigung den Abgeordneten vor Augen.

Der eco fürchtet, dass die Vorratsdatenspeicherung zur "Standardmaßnahme der Ermittlungsbehörden wird". Das vor der Verabschiedung stehende Papier enthalte letztlich keine verbindlichen Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen die Sicherheitsbehörden Zugriff auf die gespeicherten Daten nehmen dürfen. Dies hat Justizkommissar Franco Frattini in einem internen Papier auch offiziell so bestätigt. Bei den Internetanbietern bestehen zudem erhebliche Zweifel, "ob eine vollständige Speicherung der geforderten Datentypen und Datenarten technisch überhaupt zu realisieren ist." Die anfallenden Datenmengen können schon deshalb nicht zu einer erhöhten Erfolgsquote bei der Verbrechensbekämpfung beitragen, weil das Volumen von den berechtigten Stellen nicht ansatzweise bewältigt werden könnte. Der Großteil der gespeicherten Daten werde für die Sicherheitsbehörden ohne Belang sein.

Bei den Überwachungsplänen in Brüssel, die der EU-Rat und die EU-Kommission massiv vorangetrieben haben, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Gemäß einer Einigung im EU-Rat müssen die Mitgliedsstaaten Telcos verpflichten, die Informationen inklusive IP-Adressen sechs bis 24 Monate vorzuhalten. Längere Speicherfristen schließt das Papier, das von Christ- und Sozialdemokraten gemäß einer vorab erzielten Verständigung in eigene Anträge gegossen wurde, nicht aus. Die Annahme der Richtlinie durch das Parlament hat Frattini als eine Angelegenheit von "Friss oder Stirb" deklariert, weiterer Verhandlungsspielraum sei nicht vorhanden.

Dem eco macht aber nicht nur wie anderen Branchenverbänden zu schaffen, dass die "erheblichen Investitions- und Betriebskosten", die nicht mehr von der Sozialpflichtigkeit der betroffenen Unternehmen erfasst und für viele kleine und mittelständische Anbieter existenzvernichtend seien, nicht zwingend von den Mitgliedsstaaten erstattet werden sollen. Mit dem Einschluss von E-Mail und VoIP in die Liste der vorzuhaltenden Daten sieht er weiteres Ungemach auf seine Mitglieder zukommen: Damit einher gehe eine Ausdehnung der Speicherungsverpflichtung auf Inhalte des Datenstroms, was mit einem zusätzlichen, "ganz erheblich finanziellen und technischen Mehraufwand" verbunden sei. Weit entfernt sei der Entwurf zudem von seinem Ziel, tatsächlich einheitliche Binnenmarktregeln für alle Mitgliedsstaaten festzuzurren.

Angesichts des drohenden Generalverdachts gegen alle EU-Bürger sieht auch Oliver Moldenhauer von der Attac-AG Wissensallmende die Parlamentarier gefordert, "die EU nicht unter dem Vorwand der Terrorabwehr weiter in Richtung Überwachungsstaat driften zu lassen". Beteuerungen, die Daten nur in sehr eingeschränkten Fällen nutzen zu wollen, hält Axel Rüweler vom FoeBuD für wenig überzeugend: "Das Beispiel der LKW-Maut, wo die Daten der Autobahnkameras nun plötzlich auch für die Fahndung genutzt werden sollen, zeigt deutlich, dass stets Begehrlichkeiten entstehen, sobald eine Datensammlung existiert." Die Internetdaten dürften seiner Ansicht nach bald auch "zur Verfolgung von Menschen eingesetzt werden, die einfach nur Musik aus dem Internet herunterladen." Jan Krissler vom Chaos Computer Club (CCC) stimmt besonders bedenklich, "dass mittels der gespeicherten Standort-Daten von Handys auch Bewegungsprofile" einzelner Personen erstellt werden könnten.

Der Frankfurter Rechtswissenschaftler Patrick Breyer hat den Abgeordneten in einem Schreiben noch vor Augen gehalten, dass selbst der Europäischer Verband der Polizei EuroCOP auf die weitgehende Ineffizienz des enormen Aufwands verwiesen habe. Kriminelle könnten laut der Vereinigung "mit relativ simplen technischen Mitteln eine Entdeckung zu verhindern", etwa durch den Einsatz und häufigen Wechsel im Ausland gekaufter, vorausbezahlter Mobiltelefonkarten. "Lassen Sie sich bei der Abstimmung nicht von der Drohung der britischen Ratspräsidentschaft leiten, der Rat könne einen noch schärferen Rahmenbeschluss fassen", ermuntert Breyer die Parlamentarier zur Einhaltung eines "ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens". Eingestimmt in den Kanon der Gegner der Richtlinie ist zudem der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII): Der ausgehandelte Kompromiss führe direkt in den "Big Brother"-Staat. Sollte er angenommen werden, "würden wir in eine neue Ära der Gesetzgebung durch eine nicht-gewählte, nicht zur Rechenschaft ziehbare und autokratische Bürokratie eintreten".

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

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Lebhafte Debatte im EU-Parlament über Ausdehnung der TK Überwachung
« Antwort #100 am: 13 Dezember, 2005, 20:15 »
Einen heftigen Schlagabtausch lieferten sich Befürworter und Gegner der umstrittenen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten am heutigen Dienstagnachmittag noch einmal bei einer knapp zweistündigen Debatte im EU-Parlament in Straßburg. Die Lagergrenzen verliefen dabei quer über alle Fraktionen hinweg, obwohl sich die Spitzen der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) und der Sozialdemokraten vorab auf ein Papier mit dem EU-Rat geeinigt hatten. Generell verwiesen die Advokaten der Richtlinie mit den vorgesehenen Änderungen aus dem Gremium der Mitgliedsstaaten immer wieder darauf, dass der Zugriff der Sicherheitsbehörden und die Menge der vorzuhaltenden Datentypen eingeschränkt worden sei. Ihre Widersacher fühlten sich dagegen angesichts der Verfahrenspraktiken, welche die "Großen Koalition" und die britische Ratspräsidentschaft an den Tag gelegten hatten, an Diktaturen wie unter Hitler und Stalin erinnert. Sie warnten vor der Einführung einer unverhältnismäßigen Überwachung, die das deklarierte Hauptziel der Terrorbekämpfung nicht erreiche.

Prinzipiell geht es in Brüssel um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Gemäß der Anträge der Christ- und Sozialdemokraten müssten die Daten inklusive IP-Adressen künftig in der Regel eigentlich zwischen sechs und 24 Monaten vorgehalten werden.

Die schärfste Kritik an der geplanten Aufzeichnung der elektronischen Spuren der 450 Millionen EU-Bürger kam von den Grünen. "Der Kompromiss ist nicht nur faul, er stinkt", wetterte deren Schattenberichterstatterin für die geplante Richtlinie, Sylvia-Yvonne Kaufmann, vor der morgigen Abstimmung über die Verständigung mit den Ministern, bei der es eng werden dürfte. Die pauschale Überwachung stelle "einen Dammbruch zu Lasten des Datenschutzes unverdächtiger Bürger" dar. Sie beklagte "eklatante Eingriffe in die Grundrechte" und dass selbst die Pressefreiheit aufs Spiel gesetzt werde. "Ich komme aus dem Osten", erinnerte Kaufmann an die Geschichte. Die anscheinend von einer Parlamentsmehrheit nun akzeptierte Datensammelwut sei einst "von den Menschen zurecht wegdemonstriert" worden. Andere Grüne empörten sich über den "Schlag gegen das Herzstück unserer Freiheiten", einen "unaufhörlichen Abrutschprozess vom Rechts- zum Überwachungsstaat" und einen ungerechtfertigten "Deal" mit den Briten. "Wir kriegen einen solchen Quatsch", versuchte Kathalijne Buitenweg ihre Kollegen aufzurütteln, "noch nicht einmal die Kosten für die Wirtschaft sind berechnet worden".

Auch bei unabhängigen kleinen Fraktionen und bei den Liberalen gab es wenig Zuspruch für die Richtlinie. "Die kritische Haltung des Parlaments ist zerschmolzen wie die Butter in der Sonne", konstatierte die Niederländerin Sophie in't Veld unter Anspielung auf die langen Warnungen der Abgeordneten vor der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung. Die Britin Sarah Ludford fürchtete, dass die Richtlinie in großem Umfang und "mit dem Gütesiegel aus Brüssel" zweckentfremdet werden könnte für beliebige Ziele der Sicherheitsbehörden. Der Hauptberichterstatter Alexander Alvaro warf den großen Fraktionen noch einmal vor, sie wären "stillos" verfahren. Der FDP-Politiker erinnerte daran, dass der eigentliche Kompromiss bereits im Innenausschuss erzielt worden sei und dieser eine deutlich weiter gehende Harmonisierung mit sich gebracht hätte als das jetzt aussichtsreichste Papier. Unbehagen bereitete ihm insbesondere, dass ein Artikel des Ratsdokumentes eine "beliebige Erweiterung" der Speicherfristen ermögliche. Die Mitgliedsstaaten müssten dafür nur die Kommission benachrichtigen und nachweisen, dass eine Störung des Binnenmarktes ausgeschlossen werde.

Diese Klausel stieß auch prinzipiellen Befürwortern des "Kompromisses" auf: Herbert Reul von der CDU wollte von der Kommission wissen, ob die von der polnischen Regierung geplante 15-jährige Speicherfrist tatsächlich unter die Ausnahmeregelung fallen würde, wie dies der britische Innenminister Charles Clarke zuvor angekündigt hatte. "Ich sage 'Ja' zu diesem Instrument, 'Nein' zu einer willkürlichen Sammlung von Daten", gab er als Richtschnur aus. Mehrere andere Christdemokraten zeigten grundsätzliche Bedenken. "Mit Menschenrechten sollte man nicht herumscherzen", betonte die Schwedin Charlotte Cederschiöld. Sorgen machte sich ferner ihr finnischer Kollege Alexander Stubb, dass "wir das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit auf die leichte Schulter" nehmen und es zu einer überstürzten Verabschiedung einer unausgegorenen Richtlinie komme. Christdemokraten aus Griechenland und Ungarn kündigten ebenfalls an, dass sie dem Kompromiss nicht zustimmen könnten. Zu leicht seien die Vorkehrungen etwa durch den Kauf vorbezahlter Handykarten zu umgehen. Gefangen würden nur die "dummen Verbrecher".

Für die Sozialistin Martine Roure wäre eine Einigung in 1. Lesung dagegen ein "Sieg für das Parlament". Es hätte damit "seine ausreichende Reife belegt", um auch künftig mehr Fragen der Inneren Sicherheit in Mitentscheidung zu behandeln. Der britische Labour-Abgeordnete Michael Cashman verwies darauf, dass "die Kosten des Nichtstuns zu hoch sind". Die CDU-Parlamentarierin Ewa Klamt geht ebenfalls davon aus, dass die Volksvertreter "ein ausgewogenes Verhältnis beim Schutz vor Terror und der Eingriffen in die Privatsphäre" erzielt hätten.

Sowohl Justizkommissar Franco Frattini als auch Clarke warben noch einmal vehement für die Annahme des ausgehandelten Konstrukts. Der Kommissar verwies darauf, dass die Mitgliedsstaaten bei allen von ihm selbst ausgemachten Möglichkeiten zur Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden "die Prinzipien der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit eingehalten werden müssen". Mit den polnischen Plänen sei "ein Grenzfall angesprochen" worden. Seiner Ansicht nach würde dieses Vorhaben nicht den EU-Erfordernissen entsprechen. Clarke ergänzte, dass die Richtlinie "das Gegenteil eines Polizeistaates" darstelle. Vielmehr lege die Rechtsstaatlichkeit fest, "wie diese Technik verwendet wird". Dass viele Anbieter die Telekommunikationsdaten bislang löschen würden, habe "unseren Feinden, den Terroristen, einen Fuß in die Tür gegeben, die wir nun schließen können". Die mögliche Übereinkunft zwischen den Gesetzgebungsinstitutionen der EU wertet er als "klares Signal im Hinblick auf unsere Entschlossenheit, Terrorismus und schwere Verbrechen zu bekämpfen".

Quelle : www.heise.de

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EU-Parlament beschließt massive Überwachung der Telekommunikation
« Antwort #101 am: 14 Dezember, 2005, 13:04 »
Wer in einem EU-Land Anrufe tätigt, E-Mails verschickt, im Web surft oder andere Dienste im Internet nutzt, muss in Zukunft davon ausgehen, dass seine elektronischen Spuren zwischen sechs und 24 Monate lang gespeichert werden. Die bei den 450 Millionen EU-Bürgern anfallenden gigantischen Informationshalden dürfen Polizeien und Geheimdienste mit Data-Mining-Techniken auf Verknüpfungen zwischen Kommunikationspartnern hin untersuchen. Damit wird potenziell vollständig rekonstruierbar, wer wann mit wem und wie lange kommuniziert und zum Beispiel auch, wer sich wann im Internet aufgehalten hat. Jeder ist damit künftig verdächtig und potenziell im Fadenkreuz der Sicherheitsbehörden.

Die Abgeordneten haben am heutigen Mittwoch bei ihrer Plenarsitzung in Straßburg eine entsprechende EU-Richtlinie mit einem Block von Änderungsanträgen der christ- und sozialdemokratischen Fraktionen mit relativ breiter Mehrheit angenommen. Insgesamt stimmten 387 Parlamentarier für das Überwachungspaket, 204 waren dagegen. Ein Änderungsantrag der Grünen, der die Abweisung des Gesetzesvorhabens erreichen wollte, wurde mit 428 Gegenstimmen abgelehnt. Korrekturvorschläge von Christdemokraten, die eine Kostenübernahme durch den Staat vorsahen, fielen ebenfalls glatt durch. Eine 2. Lesung der Richtlinie ist damit nicht erforderlich. Der parlamentarische Berichterstatter Alexander Alvaro machte seine Drohung war und zog seinen Namen von dem abgeänderten Entwurf zurück. Der FDP-Politiker hatte sich für einen anders gelagerten Kompromiss stark gemacht, der die pauschale Bespitzelung der Bürger deutlich entschärft hätte.

Bei den Überwachungsplänen in Brüssel, die der EU-Rat und die EU-Kommission mit Nachdruck im Namen der Terrorismusbekämpfung vorangetrieben haben, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Gemäß einer Einigung im EU-Rat können die Mitgliedsstaaten Telcos verpflichten, die Informationen inklusive IP-Adressen im Normalfall bis zu zwei Jahre lang vorzuhalten. Die Spitzen der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) und der Sozialdemokraten hatten die Ministervorlage gemäß einer vorab bei einem Hinterzimmergespräch erzielten Absprache in eigene Änderungsanträge gegossen. Ein zunächst auch von den beiden großen Fraktionen befürworteter Kompromiss aus dem Innenausschuss, der maximale Speicherfristen bis zu einem Jahr vorsah, war damit aus dem Rennen.

Die heutige Entscheidung schien wegen zahlreicher Proteste von Daten- und Verbraucherschützern, Wirtschaftsverbänden, Zeitschriftenverlegern und Journalistenverbänden gestern noch auf Messers Schneide zu stehen. Die Bürgerrechtsorganisationen "European Digital Rights"-Initiative, der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) und Privacy International hatten noch in der Nacht zum Mittwoch eine Liste mit Abstimmempfehlungen zu den wichtigsten Änderungsanträgen an die Abgeordnetenbüros verteilt. Sie verwiesen darauf, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx maximal eine einjährige Frist noch für verhältnismäßig angesehen habe. Alle von der britischen Ratspräsidentschaft angeführten Fälle für eine erfolgreiche Verbrechensbekämpfung mit Hilfe der Datenlager hätten zudem höchstens wenige Monate alte Informationen benötigt.

Im Lauf der gestrigen Debatte hatten sich Abgeordnete quer auch durch die großen Fraktionen geteilter Meinung gezeigt. Laut der finnischen EVP-Abgeordneten Piia-Nora Kauppi dürfte es nicht sein, "dass alle in der Gesellschaft überwacht werden". Sie bezeichnete den Kompromiss als "nicht ausgewogen". Was mit "schweren Straftaten" gemeint sei, werde in dem Papier nicht definiert. Die Konservative warf die Frage auf, ob der Zugriff auf die Datenhalden etwa "auch bei Verstößen gegen das geistige Eigentumsrecht" möglich werde, wie dies die Unterhaltungsindustrie fordert. "Wir wollen Terroristen bekämpfen, aber dann werden plötzlich andere Ziele verfolgt", argwöhnte Kauppi. Ihrer Ansicht nach sind die in das Gesetz eingezogenen Grenzen "künstlich".

In einem internen Memo hatte EU-Justizkommissar Franco Frattini Ende vergangener Woche dargelegt, dass die Mitgliedsstaaten mit dem Papier aus dem Rat in Eigenregie die offiziell eingefügten Begrenzungen bei den aufzubewahrenden Datentypen und den Bedingungen für die Zugangsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden aufbrechen können. Ein Artikel der Richtlinie erlaubt offen die Festsetzung längerer Speicherfristen. Gewahrt werden müssen laut Frattini bei all diesen Abweichungen allein unklare "Prinzipien der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit". Das Ziel der Harmonisierung der Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im Binnenmarkt ist den Brüsseler Gesetzgebern so aus dem Blick geraten.

Die Auseinandersetzung über die Einführung von Mindestspeicherpflichten von Telekommunikationsdaten zog sich über viele Jahre hinweg. Entscheidende Vorstöße machten die europäischen Strafverfolger unterstützt von ihren Kollegen vom US-amerikanischen FBI und Geheimdiensten bereits seit Ende der 1990er in den so genannten Enfopol-Arbeitsgruppen. Zahlreiche nationale Parlamente wie der Bundestag lehnten die Vorratsdatenspeicherung immer wieder kategorisch ab. Zum Schluss ging alles rasch: Das Gesetzgebungsverfahren könnte als das schnellste aller Zeiten in die EU-Geschichte eingehen, as zwischen der Vorstellung des Richtlinienentwurfs und der entscheidenden Lesung nur drei Monate lagen. Eine ernsthafte Debatte über die pauschale Überwachung fand nicht statt.

Nun müssen voraussichtlich Gerichte klären, inwieweit die Richtlinie Bestand hat. Der irische Justizminister Michael McDowell kündigte an, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Richtlinie zu klagen. Seiner Auffassung nach muss die Entscheidung über die Maßnahme im Bereich der Inneren Sicherheit vom EU-Rat allein getroffen werden. Hierzulande ist mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht zu rechnen: "Es wird grob verfassungswidrig eine flächendeckende Überwachungsinfrastruktur geschaffen", erklärte Nils Leopold aus dem Bundesvorstand der Humanistischen Union. "Die Richtlinie verstößt gegen tragende Strukturprinzipien rechtsstaatlich verfasster Staaten. Sie führt die Zweckbindung und das Übermaßverbot bei der Ausübung staatlicher Gewalt ad absurdum."

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

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Re:Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #102 am: 14 Dezember, 2005, 14:01 »
Wer hat die Popanze eigentlich ermächtigt, Bürgerrechte und Demokratie abzuschaffen?
Das riecht verdammt nach Umsturz!
Die Verantwortlichen gehören eingesperrt und die Bürger sollten sich an ihr verfassungsmässiges Widerstandsrecht erinnern.

Überhaupt, wer könnte sich nach bis zu zwei Jahren überhaupt noch gegen irgendwelche Vorwürfe wehren, er hätte Unbotmässiges am Telefon oder im Web getan, wenn er meist längst keinerlei Aufzeichnungen mehr hat?
Immerhin existiert der Rechner dann oft nicht mehr, oder die damalige Windows-Installation, oder der Telefon-Anschluss bzw. Wohnort usw., ebensowenig der Kontakt am anderen Ende...
Eine Überprüfung einer eigenen oder fremden IP-Nummer oder fremden Telefonnummer nach zwei Jahren ist dem Angeschuldigten i.d.R. nicht mehr möglich, insofern ist keine Verteidigung per Unschuldsbeweis machbar.

Das wird wohl nicht weniger absurd und willkürlich wie zu Zeiten der Inquisition  :o
Und bezahlen soll man diese peinliche Verfolgung wohl letztlich auch noch selbst...

Ich hoffe sehr, dass die Verfassungsgerichte diesem Irrsinn möglichst bald ein Ende setzen!
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Vorratsspeicherung von TK-Daten: "Privatsphäre wird zum Luxusgut"
« Antwort #103 am: 14 Dezember, 2005, 18:57 »
Branchenverbände, Datenschützer, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie linksliberale Politiker haben voller Empörung und Sorge auf den heutigen Beschluss des EU-Parlaments zur massiven Ausdehnung der Telekommunikationsüberwachung reagiert. "Was als präventive Terrorismusbekämpfung beschlossen wurde, ist nichts anderes als die Bekämpfung der freien Kommunikation", beklagt Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein. Mit dem Entscheid "wird aus unserer freiheitlichen eine überwachte Informationsgesellschaft". Die neue europäische Bespitzelung ziele direkt auf die Köpfe der Menschen: "Jeder soll und muss wissen, dass jeder Kontakt per Telefon, Fax, Mobilfunk, SMS oder E-Mail, jede Nutzung des Internet langfristig gespeichert wird" und die Sicherheitsbehörden darauf zugreifen könnten. Das Telekommunikationsgeheimnis werde zur "disponiblen Masse". Die Parlamentarier hätten ein Papier abgenickt, das eine "Kapitulation der Freiheitsrechte vor vermeintlichen Sicherheitsbelangen darstellt".

Die Abgeordneten haben mit der Mehrheit von Christ- und Sozialdemokraten eine EU-Richtlinie mit einer Reihe von Änderungen abgesegnet, auf die sich die Spitzen der "großen Koalition" in Brüssel mit dem EU-Rat geeinigt hatten. Da die Minister den Plan bereits gebilligt haben, dürften sie das vom Parlament bestätigte Papier auf einer ihrer letzten Ratssitzungen im Dezember ohne Diskussion durchwinken. Die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben, die eine Aufzeichnung der elektronischen Spuren der Bürger für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten vorsehen, dann innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umsetzen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will sich dabei für die Mindestspeicherfrist stark machen, während Innenminister von Bund und Ländern zwölf Monate bevorzugen. Prinzipiell geht es bei der beschlossenen Überwachung um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die beim Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden.

Scharfe Töne schlägt Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, angesichts des Votums an. "Mit der Begründung, Terroristen zu jagen, speichert man jetzt nutzlose Daten auf Kosten der Industrie, wo doch die bestehenden Regelungen nach Aussagen der Polizei bereits für 90 Prozent der Fälle ausgereicht haben", wettert der Providervertreter. Er stellt sich bereits vor, wie der erste Zugangsanbieter seine Daten "auf Anforderung ausgedruckt per Möbelwagen anliefert". Die Behörden hätten schließlich weder Rechner noch Leitungen, um auch nur einen Bruchteil des geforderten Bitverkehrs abwickeln zu können. George Orwells Visionen eines "1984" hält Rotert für einen "Stummfilm" im Vergleich zu den jetzt abgesegneten Überwachungsplänen, durch welche ganz Europa durch eine "Sammelwut ähnlich der Stasi vereint" werde.

Die europäischen Dachverbände EuroISPA, GSM Europe, ECCA, ECTA und ETNO konstatieren enttäuscht, dass die beschlossene Linie der europäischen Kommunikationsindustrie "eine signifikante Bürde" auferlege. Die größten E-Mail-Provider säßen aber in den USA, sodass Kriminelle die Regeln leicht umgehen könnten. Die Vereinigungen sehen die Wettbewerbskraft der europäischen Anbieter geschwächt, zumal die Richtlinie den Mitgliedstaaten zahlreiche Adaptionsmöglichkeiten biete und die Binnenmarktharmonisierung unterlaufen werde. Da die Entscheidung über eine Kostenerstattung den Regierungen vorbehalten bleibe, müssten diese letztlich nicht einmal die Proportionalität bei ihren Anforderungen wahren.

Laute Kritik übt auch Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder: "Das Parlament hat die Chance vertan, seine eigenständige Bedeutung neben dem Ministerrat bei der Gesetzgebung mit Leben zu füllen", wittert er "Erpressung" in Brüssel. Der Lobbyist appelliert an die Bundesregierung, "die Unternehmen in Deutschland für die Speicherung in vollem Umfang zu entschädigen". Proteste hagelt es ferner vom Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII): "Von heute an werden alle EU-Bürger wie gemeine Kriminelle behandelt", erklärte dessen Präsident Pieter Hintjens. Vorstandsmitglied Harmut Pilch fügte an, dass der Gesetzgebungsprozess in Brüssel künftig noch frühzeitiger ernsthaft begleitet werden müsse. Dies gelte insbesondere für die zweite Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, "die jeden Patentverletzer in einen Kriminellen zu verwandeln droht".

Auch im EU-Parlament selbst zeigt sich weiter Unmut: Die grüne EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger bemängelt eine "Scheinlösung". Diese werde "weder helfen, den Terrorismus zu bekämpfen, noch die Bürgerrechte angemessen schützen". Außerdem werde es wegen der fehlenden Kostenerstattung zu einer Marktbereinigung unter den Providern kommen. Hierzulande gab die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, zu bedenken, dass die Privatsphäre mit dem Beschluss "auch in Deutschland immer mehr zum Luxusgut wird". Ihre Partei lehne die Vorratsdatenspeicherung entschieden ab und werde dies im nationalen Gesetzgebungsverfahren deutlich machen.

"Die von der Richtlinie vorgegebenen Spielräume müssen im Sinne eines effektiven Grundrechtsschutzes ausgeschöpft werden, damit die Eingriffe so gering wie möglich bleiben", setzt sich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar für eine möglichst verträgliche Umsetzung der EU-Vorgaben ein. Die freie und unbeobachtete Telekommunikation sei weiter als wesentliches Element der demokratischen Wissens- und Informationsgesellschaft zu betrachten. Die Speicherfrist ist laut Schaar daher auf sechs Monate und der Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die Bereiche "Terrorismus und Organisierte Kriminalität" zu beschränken. Dies müsse in der Strafprozessordnung festgeschrieben werden. Zudem sei bei E-Mail oder SMS zu beachten, dass eine Speicherung von Inhalten – wie ausdrücklich vorgesehen – unterbleibe. Nach Angaben von Providern erfordert dies zusätzliche Filterleistungen, da bei beiden Diensten Verbindungs- und Inhaltsdaten auf Protokollebene vermischt werden.

Quelle : www.heise.de

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Koalition verteidigt Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten
« Antwort #104 am: 16 Dezember, 2005, 09:26 »
Die große Koalition hat die vom EU-Ministerrat beschlossene und vom EU-Parlament gebilligte Speicherung von Telefon- und Internetdaten verteidigt. Die drei Oppositionsparteien dagegen kritisierten am Donnerstagabend in einer von der FDP beantragten Debatte des Bundestages einen Abbau von Bürgerrechten. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), wies die Vorwürfe zurück, berichtet dpa. Die Regierung habe in Brüssel einen Kompromiss erreicht, mit dem man zufrieden sein könne. Es werde nur gespeichert, was für die Bekämpfung von Terrorismus und der Kriminalität erforderlich sei. Bei einer Blockadehaltung wäre Deutschland überstimmt worden.

Bei den Überwachungsplänen in Brüssel, die der EU-Rat und die EU-Kommission mit Nachdruck im Namen der Terrorismusbekämpfung vorangetrieben haben, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Gemäß einer Einigung im EU-Rat können die Mitgliedsstaaten Telcos verpflichten, die Informationen inklusive IP-Adressen zwischen 6 und 24 Monate lang speichern. Deutschland will sich für die kürzeste Frist von sechs Monaten entscheiden, hieß es nun bei der Bundesregierung – dies hatte Justizministerin Brigitte Zypries bereits im Vorfeld gegenüber den EU-Parlamentariern betont.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, befürchtete bei Umsetzung des EU-Beschlusses schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte. Die Regierung widerspreche mit ihrer Zustimmung eindeutig anders lautenden Beschlüssen des Bundestages. Der Abgeordnete der Linkspartei, Frank Korte, sprach von einem Angriff auf das Fernmeldegeheimnis und die Privatsphäre. Die Innenexpertin der Grünen, Silke Stokar, nannte die Entscheidung bürger- und wirtschaftsfeindlich. Die CDU-Abgeordnete Martina Krogmann sagte hingegen laut dpa, es komme auf die Verhältnismäßigkeit an. "Niemand will jeden Mausklick aufzeichnen."

Quelle : www.heise.de

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