Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 39322 mal)

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Re: Vorratsdatenspeicherung: Wiedereinführung unter Großer Koalition
« Antwort #450 am: 01 November, 2013, 05:30 »
Die NSA wird sich schon freuen, braucht sie sich doch dann weniger selbst um die Datenbeschaffung zu bemühen.

Der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist derzeit nur geschäftsführend im Amt.
Aber es ist m.e. davon auszugehen, dass die SPD im Streben nach Machtteilhabe diesen hardliner akzeptieren wird.

Merkel abhören, das wird wohl als Skandal angesehen.
Den Rest des Volkes ausschnüffeln, das ist den großen Parteien offenbar mindestens komplett egal, wenn nicht sogar von ihnen gewollt.

Pfui Deibel!

Jürgen
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Große Koalition bringt die Vorratsdatenspeicherung zurück
« Antwort #451 am: 26 November, 2013, 19:15 »
Kurz nach Mitternacht am Dienstagmorgen haben sich Verhandlungsführer von CDU/CSU und SPD im Rahmen ihrer Koalitionsgespräche auf einen Kompromiss zum Dauerstreitthema Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Schwarz-Rot will demnach die einschlägige EU-Richtlinie "über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten" umsetzen und diese personenbeziehbaren Informationen sechs Monate von Providern aufbewahren lassen.

Ein Zeitpunkt für dieses Vorhaben wird aber nicht genannt. Genauso offen lässt die vage Formulierung, was mit Standortdaten aus dem Mobilfunk erfolgen soll. Diese werden von den Brüsseler Vorgaben eigentlich umfasst. Ihre verdachtsunabhängige Speicherung ist besonders umkämpft, da sich damit einfach Bewegungsprofile anfertigen lassen. Eigentlich hat sich Schwarz-Rot in anderen Teilen des immer stärker Form annehmenden Koalitionsvertrags darauf verständigt, eine personenbezogene Profilbildung nur in engen Grenzen zuzulassen.

Grundrechte

Die heise online vorliegende Passage zur Vorratsdatenspeicherung sieht weiter vor, dass ein Zugriff auf die gespeicherten Informationen "nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen" können soll. Die geplante Koalition möchte damit offenbar die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich verankern. Die Karlsruher Richter hatten den ersten Anlauf von Schwarz-Rot zur anlasslosen Protokollierung von Nutzerspuren von 2007 teils für verfassungswidrig erklärt und gekippt.

Die sich abzeichnende neue große Koalition möchte zudem den betroffenen Telekommunikationsfirmen vorschreiben, einschlägige Daten über Bundesbürger nur "auf Servern in Deutschland" aufzubewahren. Dies käme Juristen zufolge aber einem Verstoß gegen die Richtlinie gleich, da die Provider demnach die für Strafverfolger zu speichernden Daten im gesamten Binnenmarkt lagern dürften.

Spielraum

Union und Sozialdemokraten wollen schließlich auf EU-Ebene "auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken". Insgesamt gehen Beobachter so von einem klassischen Kompromiss zwischen den Positionen der beiden Fraktionen aus: Zwar ist die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung festgeschrieben, es komme nun aber auf die künftigen Justiz- und Innenminister an, die Luft nach vielen Seiten lassende Klausel aus der Koalitionsvereinbarung zu interpretieren.

Innenpolitiker der Konservativen wollten die Telcos und Zugangsanbieter eigentlich möglichst rasch dazu verdonnern, die elektronischen Nutzerspuren wieder sechs Monate lang aufzubewahren. Die SPD plädierte dafür, das im Frühjahr 2014 erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der EU-Richtlinie mit den Grundrechten abzuwarten und eine deutlich niedrigere Speicherfrist einzuführen.

Quelle : www.heise.de

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Heftige Kritik an Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag
« Antwort #452 am: 27 November, 2013, 17:34 »
Während CDU/CSU und SPD ihre endlich geschaffte Koalitionsvereinbarung über den grünen Klee loben, sind andere Beobachter weitaus kritischer. Politiker wie die noch amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Bürgerrechtler kritisieren dabei vor allem die Wiederkehr der Vorratsdatenspeicherung und den angesichts der NSA-Affäre zahmen Kurs beim Datenschutz.

Leutheusser-Schnarrenberger bedauert, dass die vier Jahre ihres erfolgreichen Kampfes gegen die Wiedereinführung der verdachtsunabhängigen Protokollierung elektronischer Nutzerspuren mit dem Fahrplan der großen Koalition einfach weggewischt werden könnten. "Man hätte die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs abwarten sollen", erklärte die FDP-Politikerin. Schon jetzt zeige sich so, "wie sehr eine liberale Stimme fehlt".

Auch der Plan der Koalition, die noch junge Stiftung Datenschutz in die Stiftung Warentest "integrieren" zu wollen, gibt für Leutheusser-Schnarrenberger Anlass zur Besorgnis. Damit sei hoffentlich nicht "abwickeln" gemeint, führt die Juristin aus. Die Verbraucher und die deutsche Wirtschaft bräuchten ein Datenschutzgütesiegel "mehr denn je". Die vor allem von der FDP vorangetriebene Einrichtung müsse zu einem "Stützpfeiler für den Datenschutz werden".

Die von den Koalitionspartnern vorgenommenen Weichenstellungen lassen den Innenexperten der Grünen, Konstantin von Notz, "angst und bange um unsere Bürgerrechte" werden. Aus den Erfahrungen des NSA-Skandals hätten Union und SPD "nichts gelernt". Auf europäischer Ebene hintertreibe die Bundesregierung noch immer die dringend nötige Reform des EU-Datenschutzrahmens. Die Piratenpartei betonte, dass die Vorratsdatenspeicherung "die Unschuldsvermutung und damit das Fundament unseres Verständnisses von Recht außer Kraft setzt".

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die SPD-Basis aufgefordert, die Pläne bei ihrem Mitgliederentscheid zu stoppen. "Alle unsere täglichen Kontakte und Bewegungen erfassen zu wollen, ist ein Vorhaben unerhörten Ausmaßes", moniert die Organisation. Die Digitale Gesellschaft beklagt ebenfalls, dass Schwarz-Rot "die Überwachungsinfrastruktur mit hohem Missbrauchspotenzial erneut einführen" wolle.

Mit "großer Zuversicht" hat dagegen die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) die Pläne zur Gestaltung der Inneren Sicherheit aufgenommen. Zentrale Forderungen seien aufgenommen worden und sollten nun "rasch umgesetzt" werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte, dass zur "Abwehr konkreter, erheblicher Gefahren und für die Aufklärung schwerer Straftaten" die Erfassung und Auswertung von Verbindungsdaten für die Polizei wieder möglich werden solle. Sonst habe Schwarz-Rot in diesem Bereich aber nur "Absichtserklärungen unter Finanzierungsvorbehalt" abgegeben.

Um eine "optimistische Lektüre" des Vertrags bemüht sich auch Mathias Schindler von Wikimedia Deutschland. Er lobt, dass die Koalition eine Urheberrechtsreform und ein gesetzliches Festschreiben der Netzneutralität angekündigt habe sowie auf Open Data sowie freie Lizenzen und Formate setzen wolle. Gegenüber vergleichbaren früheren Vereinbarungen in Bund und Ländern erstaune so der "große Anteil" netzpolitischer Themen und deren zunehmende Verzahnung.

Quelle : www.heise.de

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EuGH-Urteil: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
« Antwort #453 am: 08 April, 2014, 16:32 »
Der Europäische Gerichtshof hat heute darüber entschieden, ob Vorratsdatenspeicherung mit geltendem Recht vereinbar ist. Dabei kam der Richter zu dem Schluss, dass die EU-Richtlinien zur Sicherung von Telefon- und E-Mail-Informationen ungültig sind, da die Vorratsdatenspeicherung ohne Verdacht auf eine Straftat einen schweren Eingriff in "die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens" darstelle.

Die Vorratsdatenspeicherung, also die Erfassung sämtlicher Verbindungsdaten von Telefonie, Internet-Nutzung, SMS und E-Mail, sei absolut notwendig, argumentiert beispielsweise Clemens Binninger von der CDU, der ironischerweise den Vorsitz des Untersuchungsausschusses zur NSA-Affäre innehat. Bei seiner Argumentation bedient sich Binninger dabei dem üblichen Totschlag-Argument Kinderpornografie. "Wir haben zwar die IP-Adresse des Verbrechers, wir erfahren aber nicht von den Providern, wem diese IP-Adresse gehört, weil sie sie ja nicht speichern müssen", zitiert tagesschau.de den CDU-Politiker. Dies sei kaum zu ertragen, so Binninger.

Der Europäische Gerichtshof sieht das aber offenbar anders und kommt in einem heutigen Urteil zu dem Schluss, dass die Regelung "einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt" beinhalte. Folglich sei die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf eine Straftat nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar, urteilte das Gericht (.pdf).

Vorratsdatenspeicherung soll künftig "auf das absolut Notwendige beschränkt" werden

Deutschland ist seit dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts Anfang März 2010 das einzige Land in der EU, in dem es keine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung gibt. Sehr zum Unmut der übrigen Mitgliedsstaaten, die der Bundesregierung mit Strafen drohten. Auch die CDU war nicht sonderlich begeistert und versuchte ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen, was aber durch den damaligen Koalitionspartner FDP, der nun in der Versenkung verschwunden ist, verhindert werden konnte. Die Große Koalition aus SPD und CDU hat im Koalitionsvertrag festgelegt, eine "verfassungskonforme" Vorratsdatenspeicherung einführen zu wollen, was jedoch durch Bundesjustizminister Heiko Maas bislang unterbunden wurde. Allerdings nicht aus prinzipiellen Gründen. Der SPD-Politiker wollte vielmehr den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs abwarten. "Es nützt nichts, ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, wenn wir davon ausgehen müssen, dass die EU-Richtlinie, auf der dieses Gesetz basiert, für unzulässig erklärt wird", so Maas gegenüber tagesschau.de.

Als Folge der in Luxemburg getroffenen Entscheidung muss die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union nun reformiert werden, die verdachtlose Speicherung von Verbindungsdaten soll künftig "auf das absolut Notwendige beschränkt" werden. Da die gespeicherten Daten "sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben" der Bürger zulasse, dürfte diese nur in Fällen "schwerer Kriminalität" zur Anwendung kommen und erfordere selbst dann die Zustimmung eines Gerichts.

Quelle: www.gulli.com

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Streit um deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #454 am: 23 April, 2014, 20:15 »
Immer mehr Unionspolitiker fordern den nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung, wenn sich die EU nicht auf eine Neuauflage der vom EuGH kassierten Richtlinie einigen kann.

In den Reihen von CDU und CSU mehren sich die Stimmen, die auf eine rasche Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung drängen. Im Gegensatz zu Bundesinnenminister Thomas de Maizière und dem Chef der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder (beide CDU), hat sich jetzt etwa CDU-Vize Thomas Strobl für einen baldigen deutschen Alleingang ausgesprochen. Auch bei näherer Betrachtung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestehe Spielraum für den nationalen Gesetzgeber, sagte der Bundestagsabgeordnete der Stuttgarter Zeitung.

Der ganze Artikel

Quelle : www.heise.de

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EU-Juristen halten Vorratsdatenspeicherung wohl für abgehakt
« Antwort #455 am: 23 Juni, 2014, 19:12 »
Die Juristen des EU-Ministerrats sind der Meinung, dass eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nach dem jüngsten EuGH-Urteil nicht mehr möglich ist. Das geht offenbar aus einem Dokument hervor, das dem AK Vorrat zugespielt wurde.

Der juristische Dienst des Rates der Europäischen Union meint, das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung lege nahe, dass "eine eine allgemeine, voraussetzungslose Speicherung von Daten künftig nicht mehr möglich ist". Das berichtet zumindest der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unter Berufung auf ein ein Dokument, das für eine nicht-öffentliche Sitzung der EU-Justizminister Anfang Juni ausgearbeitet worden sei. Entscheidend für diese Einschätzung sei Ziffer 59 des Urteils, wo bemängelt wurde, dass die EU-Richtlinie keine Begrenzung der zu sammelnden Daten vorsieht.

Als Konsequenz aus dieser juristischen Einschätzung müsse die Vorratsdatenspeicherung nun endgültig vom Tisch, fordert der Arbeitskreis. Die von deutschen Innenministern und Funktionären der Polizeigewerkschaften geforderte Wiedereinführung habe keine rechtliche Grundlage, erklärte Heiko Stamer für die Organisation. Stattdessen müssten sich die Justizminister, die sich diese Woche zu einer Konferenz treffen, darauf einigen, von gesetzgeberischen Maßnahmen zu einer solchen Wiedereinführung abzusehen.

Im April hatte der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung klar verworfen. Trotzdem hatten Unionspolitiker danach für eine Wiedereinführung getrommelt, nachdem die Richtlinie hierzulande zuvor nicht umgesetzt worden war. Bundesjustizminister Heiko Maas hatte jedoch erklärt, einen nationalen Alleingang werde es mit ihm nicht geben. Die negative Einschätzung der EU-Juristen kannte er da schon. Die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström hatte zuvor schon versichert, sie werde keinen neuen Anlauf für eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung unternehmen.

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Bundesrat gegen Vorratsdatenspeicherung durchs IT-Sicherheitsgesetz
« Antwort #456 am: 06 Februar, 2015, 22:15 »
Der Bundesrat hat sich gegen eine Änderung im geplanten Regierungsentwurf für ein Gesetz zum Erhöhen der IT-Sicherheit ausgesprochen, mit dem Telekommunikationsanbieter einfacher Nutzerdaten sammeln könnten.

Der Bundesrat fordert Nachbesserungen am umstrittenen Entwurf der Bundesregierung für ein IT-Sicherheitsgesetz. Die Länder wollen unter anderem die erweiterten Befugnisse streichen lassen, mit denen Telekommunikationsanbieter Nutzerdaten einschließlich Verbindungsinformationen zum Vermeiden von Störungen oder Fehlern an ihren Anlagen "erheben und verwenden" dürften.

Paragraph 100 Telekommunikationsgesetz erlaubt eine derartige "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" prinzipiell bereits. Die Bundesregierung will diese Befugnis aber nun ausdehnen auf Störungen, die rein theoretisch zu einer Einschränkung von Diensten oder zu einem unerlaubten Zugriff auf Systeme "führen können". Der Pirat Patrick Breyer hatte gewarnt, dass die "vage neue Formulierung mit dem Bestimmtheitsgebot" unvereinbar und unverhältnismäßig sein dürfte.

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IT-Sicherheitsgesetz: Streit um Nutzung von IP-Adressdaten
« Antwort #457 am: 17 Februar, 2015, 18:19 »
Der AK Vorratsdatenspeicherung ist strikt dagegen, das IP-Adressen zu Sicherheitszwecken verarbeitet werden dürfen. Die Bürgerrechtler liegen mit Informatikern und Datenschützern über Kreuz, die darin keinen Einstieg in die Vorratsdatenspeicherung sehen.

Die Forderung des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), im IT-Sicherheitsgesetz eine begrenzte Nutzung von IP-Adressdaten zu erlauben, stößt beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf strikte Ablehnung. Sprecher Patrick Breyer zeigt sich in einem Schreiben an FIfF-Vorstand Stefan Hügel „schockiert“ und spricht von „IT-Vorratsdatenspeicherung“. Der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert hingegen stellt sich "hundertprozentig" hinter das FIfF-Konzept.

Zweistufiges Verfahren

Der Vorschlag des FIfF sieht vor, zunächst mit einem Intrusion-Detection-System aus den laufenden Verkehrsdaten etwaige Verdachtsfälle einzugrenzen und die restlichen Daten zu verwerfen oder zu pseudonymisieren. In einem zweiten Schritt soll ein auditierbares IT- Sicherheitsverfahren verwendet werden. Bei dem zweistufigen Verfahren zur IP-Adressdatenanalyse handelt es sich nach Ansicht der Informatiker nicht um Vorratsdatenspeicherung.

Das sieht auch ein prominenter Datenschützer so. Der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert bezeichnete es gegenüber heise online als „dumm“ und „fundamentalistisch“, auf IP-Adressdaten kategorisch zu verzichten, da diese bei der Untersuchung von IT-Sicherheitsvorfällen durchaus hilfreich sein könnten. Da es das Ziel des IT-Sicherheitsgesetzes sei, die Korrelation von Anomalien festzustellen, müssten „zwangsläufig Daten verarbeitet werden, die vielfach einen Personenbezug haben.“ Weichert stellt sich daher „hundertprozentig“ hinter den FIfF-Vorschlag, der eine stufenweise, zweckgebundene und eingeschränkte Nutzung von IP-Adressen erlaube. Im Telemediengesetz müsse daher eine „deutlich bestimmte“ Regelung gefunden werden.

"Fundamentalistisch"

In einer aktuellen Stellungnahme zum Gesetzentwurf weist Weichert darauf hin, dass IP-Adressdaten nicht die einzigen personenbezogenen Daten sind. So könnten auch gescannte Port-Nummern, Internetadressen, Routing-Tabellen in BGP-Routern und Zeitpunkte von Ereignissen einzelnen Nutzern zugeordnet werden. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) im Rahmen des Bundesforschungsministerium geförderten Projekts „Monitoring durch Informationsfusion und Klassifikation zur Anomalieerkennung“ (MonIKA).

Warnungen der Nutzer vor Sicherheitslücken, Schadprogrammen und Störungen seien überdies möglicherweise ohne IP-Adressdaten nicht machbar. So könnte etwa ein Routerhersteller erkennen, wenn ein Nutzer ein sicherheitskritisches Update nicht eingespielt hat. Falls der Nutzer mangels Registrierung nur über den Telekommunikationsdienstleister gewarnt werden kann, sollte dieser die relevante IP-Adresse dem Hersteller mitteilen dürfen. Dabei sei jedoch, so betont Weichert, eine strenge Zweckbindung erforderlich.

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Re: IT-Sicherheitsgesetz: Streit um Nutzung von IP-Adressdaten
« Antwort #458 am: 18 Februar, 2015, 02:00 »
Zitat
Warnungen der Nutzer vor Sicherheitslücken, Schadprogrammen und Störungen seien überdies möglicherweise ohne IP-Adressdaten nicht machbar. So könnte etwa ein Routerhersteller erkennen, wenn ein Nutzer ein sicherheitskritisches Update nicht eingespielt hat. Falls der Nutzer mangels Registrierung nur über den Telekommunikationsdienstleister gewarnt werden kann, sollte dieser die relevante IP-Adresse dem Hersteller mitteilen dürfen. Dabei sei jedoch, so betont Weichert, eine strenge Zweckbindung erforderlich.
Das ist der übliche an den Haaren herbei gezogene Blödsinn, mit dem Bevölkerung wie Politiker reingelegt werden sollen.

Dieser angenommene Routerhersteller braucht aus folgenden Gründen "den" Telekommunikationsdienstleister nicht nach der IP-Adresse fragen zu dürfen:

1.) (er)kennt er diesen nicht, weil der Router nicht gebrandet ist, und ist jede Fernwartung deaktiviert, dann weiß er gar nicht, wen er danach fragen müsste. Und eigentlich kann er dann auch nichts über den Software-Stand wissen.

2.) kennt er diesen schon, weil der Router gebrandet ist, kann er den Dienstleister informieren und auffordern, seinerseits mit dem Nutzer Kontakt aufzunehmen. Zwischen den beiden gibt es immerhin ein Vertragsverhältnis samt Schadenminderungspflichten.

3.) meldet sich die Box regelmäßig beim Hersteller, um nach verfügbaren Updates zu fragen, installiert diese aber nicht automatisch, so ist dies eine gezielte Einstellung bzw. Entscheidung entweder durch den Nutzer oder durch den Provider, was der Hersteller - als Nichtmitglied des Dienstleistungsvertrags - überhaupt nichts angeht.
Diese automatische Abfrage teilt dem (Server des) Hersteller(s) aber ohnehin die aktuelle IP zu diesem Zeitpunkt mit, und aus dieser geht letztlich sogar der Provider hervor, oder der eigentliche Anbieter, dessen IP-Bereich der nutzt. Man beachte die Gewaltenteilung nach Grundgesetz! Liegt eine erhebliche Gefahr vor, so ist das zuständige Staatsorgan einzuschalten, keine zweite oder dritte Firma. Und allein solche ein Staatsorgan hat dann ohnehin das Recht, Auskunft über Nutzerdaten anzufordern.

4.) hat, wie so häufig in Zeiten des Router-Zwangs, der Nutzer überhaupt keine Kontrolle über das genutzte Gerät, dann  geht den Hersteller die Identität des Nutzers erst recht gar nichts an. Dieser arme Abhängige kann ja gar dann kein Firmware-Update einspielen, sondern überhaupt nur sein Provider. Da in solchen Fällen der Anbieter als Einziger diese Kontrolle hat, ist er nicht nur in der Pflicht, sondern muss auch vom Hersteller angesprochen werden, um endlich tätig zu werden. Der Hersteller hat dazu einzig eine neue Firmware oder Patches dafür an den Provider zu liefern, sonst nix. Und dafür braucht er die IP oder daraus ableitbare Daten des Nutzers definitiv nicht.

Es steht daher eher zu überlegen an, ob umgekehrt der Hersteller den Provider über die aktuelle IP wegen des Router-Softwarestandes informieren darf, damit der auf seinen Vertragspartner, also den Nutzer, gegebenenfalls Einfluss nehmen kann. Das mag, zur Abwehr einer aktuellen Gefahr bzw. zum Schutz möglicher höherer Rechtsgüter, schon längst ganz legal möglich und u.U. geboten sein. Die Verwalter von Zwangs-Routern müssen dafür verbindlich in die Pflicht genommen werden, und fallen diese einmal aus oder werden nicht (mehr oder zeitnah genug) mit Updates versorgt, dann sollte es dem Inverkehrbringer recht ungemütlich gemacht werden können, ggf. auch noch nach Jahren...

Nebenbei, eine regelmäßige Registrierung eines Routers beim Hersteller wäre meines Erachtens ein schwerer Datenschutzverstoß, spätestens beim nächsten Eigentümer- oder Providerwechsel. Damit fangen wir besser gar nicht erst an!

Natürlich möchten aber Hardware-Lieferanten auch gerne möglichst viele und umfangreiche Nutzerdaten speichern und nach Gutdünken werblich verwerten oder gar weiterverkaufen können. Und möglicherweise sind auch Dritte interessiert, insbesondere falls diese der Ansicht sein sollten, mangels direkten Vertrages mit dem Nutzer wären diese quasi Freiwild, für Werber oder staatliche Schnüffler.

Und das zusammen scheint mir die einzig plausible Erklärung für diesen Quatsch...

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"Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung steht felsenfest"
« Antwort #459 am: 15 April, 2015, 16:11 »
Die vorgelegten Leitlinien für ein zehnwöchiges Aufbewahren von Verbindungsdaten seien "in der Substanz nicht mehr veränderbar", betont Justizminister Heiko Maas. Mit höchstrichterlichen Vorgaben sieht er sie vereinbar.

Bundesjustizminister Heiko Maas sieht kaum noch Spielraum für Änderungen an den Prinzipien für eine neue Vorratsdatenspeicherung, die er am Mittwoch in Berlin präsentiert hat. "Wir legen einen Kompromiss vor, um schwerste Straftaten künftig besser aufklären zu können", konstatierte der SPD-Politiker. Damit werde man auch höchstrichterlichen Urteilen gerecht. Es handle sich um eine gute Grundlage für die noch ausstehende parlamentarische Beratung, die "in der Substanz nicht mehr veränderbar ist".

"Gerichtsvorgaben eingehalten"

Das Bundesverfassungsgericht hatte erste hiesige Vorgaben zum verdachtsunabhängigen Protokollieren von Nutzerspuren 2010 gekippt, der Europäische Gerichtshof (EuGH) voriges Jahr auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Die Luxemburger Richter erteilten Sicherheitsmaßnahmen eine Absage, bei denen die Betroffenen sich nicht zumindest "mittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben könnte".

Maas versteht die Auflage des EuGH so, dass nur eine anlasslose Speicherung "aller Daten" aus der Telekommunikation unzulässig sei. Seine Leitlinien befänden sich so auf der sicheren Seite, da "IP-Adressen von E-Mails komplett ausgenommen" würden. "Die E-Mail-Kommunikation ist eine Massenkommunikation", führte der Sozialdemokrat seine Beweggründe aus. "Sie wird von völlig unbescholtenen Bürgern genutzt." Zudem liege man mit Höchstspeicherfristen von zehn Wochen bei Verbindungsdaten aus der Telefonie und IP-Adressen sowie vier Wochen bei Standortdaten aus dem Mobilfunk im europäischen Durchschnitt weit hinten.

Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz

Insgesamt sprach der Justizminister von einer "ausgeglichenen Balance zwischen Sicherheit und Bürgerrechten". Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile dürften nicht erstellt, auf die Daten nur mit Richterbeschluss zugegriffen werden. Bei der entsprechenden Prüfung der Verhältnismäßigkeit werde ein strenger Maßstab angelegt. So seien in einer Anordnung einzelfallbezogen die wesentlichen Aspekte zur Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme darzulegen. Betroffene sind der Initiative nach im Nachhinein prinzipiell zu benachrichtigen.

Maas plant plant auch Löschauflagen nach Ablauf der maximalen Speicherfrist, die mit empfindlichen Sanktionen untermauert werden sollen. Bisher bewahren Provider Verbindungsdaten oft geraume Zeit auf, um Störungen entgegenzuwirken. Diesen "Wildwuchs" soll es offenbar nicht mehr geben. Den Bundesländern will es Maas ermöglichen, einen Zugriff auf die Datenhalden in ihren Polizeigesetzen zu regeln, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte für bestimmte konkrete schwerste Gefahren vorliegen". Abrufmöglichkeiten für das Bundesamt für Verfassungsschutz oder andere Geheimdienste seien nicht vorgesehen.

Lob von SPD und Union

Maas unterstrich, dass der Vorschlag mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) "in Details abgestimmt ist". Die Gespräche mit dem Kollegen seien in den letzten Wochen "außerordentlich konstruktiv" verlaufen: "Wir werden jetzt zügig einen Gesetzentwurf vorlegen und ins Kabinett einbringen." Vor vier Monaten hatte der Justizminister eine Vorratsdatenspeicherung noch "entschieden" abgelehnt, da diese gegen das Recht auf Privatheit und Datenschutz verstoße. Er lenkte ein, nachdem SPD-Chef Sigmar Gabriel nach Anschlägen in Paris und Dänemark ein Machtwort gesprochen hatte.

De Maizière lobte die "fairen und geräuschlosen" Verhandlungen. Beide Seiten hätten Abstriche machen müssen, aber das Ergebnis könne sich sehen lassen. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt begrüßte die Einigung als "gute Nachricht für uns alle": "Wir haben lange gekämpft, jetzt ist es geschafft." Auch der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek zeigte sich mit dem Erreichten grundsätzlich zufrieden, etwa über Messenger-Daten sei aber noch zu reden. Der SPD-Digitalexperte Lars Klingbeil blieb dagegen bei seiner Ansicht, dass eine anlasslose Überwachung nicht verfassungsgemäß durchzuführen sei.

Kritik aus der Opposition

Die Opposition warf Maas vor, eingeknickt zu sein und die Bürgerrechte auf dem Altar vermeintlicher höherer Sicherheit zu opfern. "Die Vorratsdatenspeicherung gehört nicht ins Parlament, sondern auf die Müllhalde der Geschichte", befand der grüne Fraktionsvize Konstantin von Notz. Maas habe "massive verfassungsrechtliche Bedenken" nicht ausgeräumt. Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Linken, beklagte eine "Grundrechtsverletzung mit Vorsatz", die alle unter Generalverdacht stelle. Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warf der Regierung vor, "die Privatsphäre aus Populismus zu verschachern". Die Vorratsdatenspeicherung bleibe trotz aller Augenwischerei ein "Überwachungsmonstrum".

Quelle : www.heise.de

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Zehn Wochen Speicherfrist: Neue Vorratsdatenspeicherung vereinbart
« Antwort #460 am: 15 April, 2015, 19:44 »
Das Bundesjustizministerium und das Innenministerium haben sich auf eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Die läuft nun unter dem Label "Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten", die maximal 10 Wochen betragen sollen.

Die zuständigen Bundesministerien haben sich auf Leitlinien für eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Wie Justizminister Heiko Maas mitteilte, sollen Verkehrsdaten zehn Wochen von den Providern vorgehalten werden, Standortdaten vier Wochen.

Der gesamte Bereich E-Mails solle von dieser Speicherpflicht ausgenommen und Geheimnisträger besonders geschützt werden. Ein Abruf durch Sicherheitsbehörden soll nur in Bezug auf einzeln benannte schwere Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter erlaubt sein.

Datenflut

Gespeichert werden sollen demnach alle an einem Telefonat beteiligten Telefonnummern, das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs, bei Mobilgesprächen außerdem die Funkzelle. Wenn es sich um Internet-Telefondienste handelt sollen auch die IP-Adressen protokolliert werden.

Ausgenommen werden sollen unter anderem Telefonangebote, die sich der Beratung in Notlagen widmen. Darüber hinaus würden auch zeugnisverweigerungsberechtigte Personen (Seelsorger, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Beratungsstellen für Betäubungsmittelabhängigkeit und Schwangerschaftskonflikte, Abgeordnete, Presse) vor der Überwachung geschützt.

Ziele

Abgerufen werden dürfen die gespeicherten Daten nur "zu engdefinierten Strafverfolgungszwecken". Bundesländer sollen das Prozedere in ihren Polizeigesetzen regeln dürfen. Der Katalog der Strafen, bei denen der Zugriff auf die Vorratsdaten möglich sein soll, lehnt sich den Leitlinien zufolge an den Katalog zur Wohnraumüberwachung an. Gelistet werden unter anderem Delikte des Hochverrats, Landfriedensbruchs, Sexualdelikte, Straftaten in Zusammenhang mit Kinderpornographie und Mord.

Um die gespeicherten Daten angemessen zu schützen, setzen die Ministerien auf "besonders sichere Verschlüsselungsverfahren". Außerdem sollen gesonderte Speicher eingerichtet werden, die hinreichend vor Zugriffen aus dem Internet geschützt sind. Zugriffe sollen protokolliert werden und nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen.

Sollte die Umsetzung für die Provider nachweisbar unverhältnismäßig teuer werden, würden sie finanziell entschädigt. Um den Missbrauch der gesammelten Daten "zu vermeiden", soll der Handel mit gestohlenen Daten unter Strafe gestellt werden. Dazu werde ein Straftatbestand "Datenhehlerei" eingeführt.

Hin zum Präventionsstaat

Insgesamt bedeuten die neuen Anforderungen an die Vorratsdatenspeicherung einen deutlich geringeren Eingriff in den Datenschutz als die von Karlsruhe gekippte Regelung. Vor allem hinter den Forderungen von Sicherheitspolitikern bleibt das Konzept zurück.

Aber trotzdem bedeutet dieser neue Anlauf einen Paradigmenwechsel: hin zu einem Präventionsstaat, der seine Bürger unter Generalverdacht stellt.

Quelle : www.heise.de

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Kommentar: Die Vorratsdatenspeicherung gehört eingemottet
« Antwort #461 am: 15 April, 2015, 20:18 »
Die große Koalition hat sich auf eine Vorratsdatenspeicherung light geeinigt. Unser Autor Stefan Krempl meint, die Politik sollte endlich die Finger von nutzlosen Überwachungsinstrumenten lassen.

Eine Vorratsdatenspeicherung light soll es also hierzulande werden. Darauf haben sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und sein CDU-Kollege im Innenressort, Thomas de Maizière, nach monatelangen Auseinandersetzungen verständigt. Beide können den schalen Kompromiss mit zehnwöchigem "Backup" von Verbindungsdaten nach außen hin als Erfolg verkaufen: Maas verweist darauf, dass keine Bewegungsprofile erstellt werden dürften und die äußeren Umstände der E-Mail-Kommunikation tabu seien. Nirgends in der EU gebe es so kurze "Höchstspeicherfristen". Der Innenminister wiederum hat endlich irgendetwas in der Hand, was er Sicherheitsfanatikern entgegenstrecken kann.

Doch schon der Wert der früheren "großen Vorratsdatenspeicherung" für die Strafverfolgung war mehr als umstritten. Eine Untersuchung des Max-Planck-Instituts für Strafrecht hat ergeben, dass sich mit der früher praktizierten halbjährigen Vollerfassung von Verkehrsdaten die Aufklärungsquote nicht wirklich steigern ließ. Auch die einstige EU-Kommission, die sich vehement für das verdachtsunabhängige Protokollieren von Nutzerspuren stark machte, konnte dem nicht viel entgegensetzen. Mit der abgespeckten Variante dürften sich die Ermittler auch nicht lange zufrieden geben und rasch mehr fordern. Wo ein Trog ist...

Schwerverbrecher und Terroristen, um die es nun nur noch gehen soll, werden sich beim Planen ihrer Taten aber wohl kaum ohne Verschlüsselung und Anonymisierungsdienste im Netz bewegen oder telefonieren. Spätestens die NSA-Enthüllungen dürften selbst den nachlässigsten Übeltäter darauf aufmerksam haben, dass schier alle im Netz anfallenden Bits und Bytes irgendwo gehortet und teils ausgewertet werden.

Anlasslos bleibt anlasslos

Die Massenüberwachung durch Geheimdienste wiederum kann kein Freibrief sein, alle Bürger offiziell unter Generalverdacht zu stellen und der Polizei einen Zugang zu den anfallenden Datenmengen zu geben. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und vor allem des Europäischen Gerichtshofs haben klar gemacht, dass ein undifferenziertes Aufbewahren von Verbindungs- und Standortdaten aller Nutzer technisch und rechtlich praktisch nicht mehr möglich ist. Auch der Vorratsdatenspeicherung light droht so das Schicksal, höchstrichterlich wieder aufgehoben zu werden: sie bleibt trotz allen Lavierens anlasslos und richtet sich zunächst auch gegen Unverdächtige und sogar Berufsgeheimnisträger.

Unerträglich ist das ständig wiederholte "Argument" der Sammelbefürworter, dass doch gar keine Inhalte erfasst würden. Mit Metadaten lassen sich weitreichende Netzwerke von Kommunikationspartnern abbilden, mit Standortdaten prinzipiell binnen kürzester Zeit Bewegungsprofile erstellen: Die USA töten damit. Verbindungsinformationen verraten auch sehr viele höchst private Details wie Hobbies, Nachrichten- und Shoppingvorlieben, religiöse oder vergleichbare Überzeugungen, Gesundheitszustand, Finanzsituation oder sexuelle Interessen.

Finger weg!

Die Politik sollte daher endlich insgesamt die Finger von der heißen Kartoffel Vorratsdatenspeicherung lassen. Nicht umsonst ist inzwischen auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff von der Maßnahme abgerückt, obwohl sie in ihrer Zeit als CDU-Bundestagsabgeordnete noch dafür stimmte. Die Gefahren für die Grundrechte und den Rechtstaat, die das Instrument unweigerlich mit sich bringt, sind einfach zu groß und unüberschaubar.

Quelle : www.heise.de

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Vorratsdatenspeicherung soll eilig beschlossen werden
« Antwort #462 am: 20 April, 2015, 13:20 »
Die große Koalition hat sich laut Unionsvize Thomas Strobl darauf verständigt, die neue Vorratsspeicherung noch vor der Sommerpause im Bundestag im Schnelldurchlauf verabschieden zu wollen.

Die geplante neue Vorratsdatenspeicherung könnte schneller kommen als vielfach erwartet. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte zwar bereits angekündigt, seine Leitlinien "zügig" in einen Gesetzentwurf gießen und durchs Kabinett bringen zu wollen. Das weitere Vorgehen war aber noch offen, da die SPD zunächst auf ihrem Parteikonvent am 20. Juni in Berlin über das Thema entscheiden wollte.

Der ganze Artikel

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Vorratsdatenspeicherung: Abruf auch bei Internetstraftaten
« Antwort #463 am: 16 Mai, 2015, 18:28 »
Ermittler sollen auf Vorrat gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten nicht nur nutzen dürfen, um etwa Terrorismus zu bekämpfen, sondern auch, um "mittels Telekommunikation begangene Straftaten" aufzuklären. Dies sieht ein Referentenentwurf vor.

Alter Wein in nur mühsam ausgebesserten Schläuchen? Manchem Aktivisten, aber auch vielen Juristen dürften die neuen Anläufe zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland überraschend bekannt vorkommen – überrachend vor allem, weil nun wieder Bestimmungen auftauchen, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gerügt hatte. Erneuter Schelte der Verfassungshüter aus Karlsruhe begegnen will man mit nur vorsichtig formulierten Einschränkungen

Dies zeigt der konkrete Vorstoß des Bundesjustizministeriums für eine neue Vorratsdatenspeicherung, der weit über die bisher publik gemachten Leitlinien hinaugeht. Laut dem Referentenentwurf aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas (SPD), den Netzpolitik.org veröffentlicht hat, sollen Ermittler und andere auf die Gefahrenabwehr spezialisierte Behörden Verbindungs- und Standortdaten nicht nur abrufen dürfen, wenn sie Terrorismus bekämpfen oder höchstpersönliche Rechtsgüter schützen wollen. Ein Zugriff soll vielmehr auch erlaubt sein, um beim Verdacht auf "mittels Telekommunikation begangene" Straftaten tätig werden zu können.

Zweiter Versuch

Das Bundesverfassungsgericht hatte diesen Ansatz in seinem Urteil gegen ein erstes Gesetz der großen Koalition zum verdachtsunabhängigen Protokollieren von Nutzerspuren vor fünf Jahren ausdrücklich gerügt. Die Formulierung ist schließlich an sich so vage, dass Polizei und gegebenenfalls auch Geheimdienste bei jedem Delikt im Internet in den Datenbeständen der Provider schürfen dürften. Dem versucht das Justizressort nun einen Riegel vorzuschieben: Der Zugang zu den Informationen soll bei Netzstraftaten wie etwa Urheberrechtsverstößen nur zulässig sein, "wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos wäre".

Jenseits von Cybercrime legt das Ministerium einen Straftatenkatalog fest, um überbordenden Datenabfragen entgegenzuwirken. Auch dieser ist aber recht weit gefasst. So geht es darin um Mord und Totschlag genauso wie um das Verbreiten, den Erwerb oder den Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. In derlei Fällen dürften die Daten genutzt werden, "soweit die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre" und die Erhebung "in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache" stünde.

Profilbildung

Wie aus den Eckpunkten bereits hervorging, müssten Telekommunikationsfirmen Verbindungsdaten zehn und Standortdaten vier Wochen aufbewahren. Informationen und insbesondere IP-Adressen rund um die "elektronische Post" dürften nicht gespeichert werden. Im Mobilbereich sollen Netzbetreiber auch die Daten vorhalten müssen, "aus denen sich die geographischen Lage und die Hauptstrahlrichtungen der die jeweilige Funkzelle versorgenden Funkantennen ergeben". Diese beträfen Angaben zur Netzplanung, die nötig seien, um Funkzellenbezeichnungen bestimmten geografischen Bereichen zuordnen zu können. Erfasst sind von dem Entwurf auch die internationalen Kennungen für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss (IMSI) sowie die Pendants der Endgeräte (IMEI).

Standortdaten dürften nur bei künftigen Verbindungen oder in Echtzeit abgerufen werden, soweit sie "für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich" sind. Damit soll "wirksam" verhindert werden, dass Bewegungsprofile unbescholtener Bürger erstellt werden können. Zu diesem Zweck will das Ressort auch Funkzellenabfragen rechtlich etwas enger fassen, bei denen alle zu einer bestimmten Zeit eingebuchten Mobilgeräte unterschiedslos erfasst werden. "Verkehrsdaten" Unbeteiligter dürften dabei "nicht über das zur Strafverfolgung unerlässliche Maß hinaus erhoben werden", heißt es dazu.

Adresserfassung

"Gefahrenabwehrbehörden" sollen mithilfe der auf Vorrat aufbewahrten Angaben auch Nutzerinformationen über die "manuelle Bestandsdatenauskunft" bei Providern direkt abfragen dürfen. Eine Richtergenehmigung ist in derlei Fällen anders bei sonstigen Abrufen nicht vorgesehen. Nach der jüngsten Änderung der entsprechenden Norm werden von der Bestimmung auch dynamische IP-Adressen erfasst, nachdem das Bundesverfassungsgericht hier eine Regelungslücke gesehen hatte. Telekommunikationsfirmen dürfen seitdem Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen und dafür ins Fernmeldegeheimnis eingreifen. Nicht verwendet werden könnten die gespeicherten Daten in diesem Rahmen, um Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen oder zu verhindern.

Das Justizressort begründet die Initiative damit, dass es bisher "vom Zufall abhängig ist, ob Verkehrsdaten zum Zeitpunkt der Anfrage noch vorhanden sind oder nicht". Dies führe zu Lücken bei der Strafverfolgung und bei der Gefahrenabwehr. "Im Einzelfall" könnten "strafrechtliche Ermittlungen ohne Erfolg bleiben". Der Vorstoß sei daher alternativlos. "Eine vorsorglich anlasslose Datenspeicherung" müsse aber "besonders strengen Anforderungen" unterliegen, denen der Entwurf etwa mit Sicherungs- und Protokollierungspflichten, der Ausnahme sozialer oder kirchlicher Stellen zur Telefonseelsorge oder einem Verwertungsverbot von Informationen über Berufsgeheimnisträger nachkomme.

Rechtswidrig? Ja ... Nein ... Doch ...

Soweit die Auffassung vertreten werde, dass der Europäische Gerichtshof eine anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten per se für rechtswidrig halte, kann das Ministerium dem nicht folgen. Das einschlägige Urteil werde so verstanden, "dass bei einer Differenzierung der zu speichernden Daten und zugleich einer Reduzierung des Datenkranzes, bei der konkreten und restriktiven Benennung der Speicher- und Verwendungszwecke, der erheblichen Verkürzung des Speicherzeitraums sowie bei der Schaffung zusätzlicher, sachlicher und technischer Voraussetzungen eine Speicherung von Telekommunikationsdaten unionsgrundrechtskonform ausgestaltet werden kann".

Insgesamt werde die Maßnahme auf das "absolut Notwendige" beschränkt, verteidigt sich das Ressort gegen lautstarke Kritik. Sie stelle auch gar "kein neues Ermittlungsinstrument dar". Man gehe davon aus, dass Abfragen voraussichtlich im "gleichen Umfang wie bisher erfolgen, aber zu besseren Ergebnissen führen".

Betroffene Firmen

Betroffen von den Speicherpflichten sind dem Papier nach rund 1000 Unternehmen. Da sich die Lage bei diesen "sehr unterschiedlich gestalten dürfte", seien der Aufwand und die damit verknüpften Kosten "derzeit nicht bezifferbar". Das Übermitteln von Verkehrsdaten und die "Auskunftserteilung über Bestandsdaten" soll nach allgemeinen Justizvergütungsregeln veranschlagt werden. Unter den Zahlen findet sich das ein oder andere "Schnäppchen" für die Strafverfolger: So soll etwa eine Funkzellenabfrage nur mit 30 Euro zu Buche schlagen, eine weitere Zelle für vier Euro einbezogen werden.

Darüber hinaus sieht der Entwurf für die erforderlichen Investitionen und gegebenenfalls gesteigerten Betriebskosten eine Entschädigung vor, wenn diese für einzelne Unternehmen "erdrosselnde Wirkung" haben könnten. Damit sollen aber nur "unbillige Härten" ausgeglichen werden. Über einschlägige Anträge soll die Bundesnetzagentur entscheiden. Dort führen die neuen Aufgaben dem Papier nach zu einem Bedarf von 25 Stellen mit jährlichen Personalkosten in Höhe von 2,9 Millionen Euro.

Eilverfahren

Den Vorstoß zu befristen, hält das Ministerium nicht für sachgerecht, eine Evaluierung für entbehrlich. Der Entwurf sehe ja "eine statistische Erfassung der vorgenommenen Ermittlungsmaßnahmen vor". Sollte daran Änderungsbedarf erkennbar werden, würden "die Strafverfolgungsbehörden die Justizressorts informieren". Die Initiative soll nun im Eilverfahren binnen der nächsten zwei Wochen vom Bundeskabinett beschlossen und noch vor einem Parteikonvent der SPD im Juni erstmals im Bundestag beraten werden.

Angesichts der Eile der großen Koalition, der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und der heftigen Kritik auch von Juristen an dem erneuten Vorhaben zur Vorratsdatenspeicherung ist eine erneute Prüfung des dann vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes vor dem Bundesverfassungericht wohl unausweislich. Die Richter werden sich die erneut aufgenommenen Bestimmungen mit ihren anscheinend nur schwammigen Einschränkungen wieder genau anschauen müssen – ganz abgesehen davon, dass viele Juristen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Abgesang auf die Maßnahme ansehen, da diese mit EU-Grundrechten nicht vereinbar sei.

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Re: Vorratsdatenspeicherung: Abruf auch bei Internetstraftaten
« Antwort #464 am: 17 Mai, 2015, 16:41 »
Auch die Verabredung zu einer Straftat ist eine Straftat.

Der Verdacht, eine solche Verabredung geschähe also in irgendeiner Weise unter Nutzung von Mitteln der Telekommunikation, würde nach diesem Entwurf bereits die umfassende Nachforschung und Überwachung begründen können, ohne dass wie früher ein Richter dies genehmigen müsste.

Das ist m.e. nur als umfassende Ermächtigung zur Totalüberwachung zu verstehen, egal wie die Verbrecher in Politik und Behörden es anders darzustellen versuchen.
Es ist nämlich in der heutigen Zeit tatsächlich davon auszugehen, dass kaum noch eine Straftat begangen wird, ohne dass vorher, währenddessen oder nachher in irgendeiner Weise in dem Zusammenhang telekommuniziert wird.

Zudem ist einfach von "Verdacht" die Rede, nicht nur von "begründeten Verdacht". Ersterer ist jederzeit leicht zu konstruieren...  :wall

Wer an verantwortlicher Stelle an solchen verfassungswidrigen Aktivitäten gegen elementare Bürgerrechte teilnimmt oder meint, solchen im Parlament Vorschub leisten zu dürfen, der sollte sich lieber gleich ein anderes Land suchen, finde ich. Denn der Bevölkerung dieses Landes scheint ja nichts Gutes zuzutrauen zu sein.
Geht doch gleich nach Nordkorea...  ;wusch

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