Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 39634 mal)

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Vorratsdatenspeicherung: Friedrich ist zufrieden mit EU-Richtlinie
« Antwort #435 am: 09 Mai, 2012, 20:30 »
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat Medienberichten zufolge die Bitte von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger um einen gemeinsamen Einsatz für eine Überarbeitung der EU-Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie "strikt zurückgewiesen". Seine Partei sehe keine Probleme mit der aktuellen Richtlinie, so der Minister.

Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich in ihrem Brief um eine gemeinsame Position der beiden in dieser Frage zerstrittenen Ministerien bemüht. Die Ministerin verlieh der Hoffnung Ausdruck, sie und Friedrich könnten sich bei der EU-Kommission gemeinsam für eine zügige Überarbeitung der umstrittenen EU-Direktive einsetzen.

Friedrich will davon jedoch offenbar nichts wissen. "Wir sehen keinen Anlass, darauf näher einzugehen", sagte Friedrichs Sprecher, Jens Teschke, über die Pläne Leutheusser-Schnarrenbergers. Techke betonte, dass sowohl ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts als auch die EU-Richtlinie als Grundlage für einen deutschen Gesetzentwurf vorlägen. "Von unserer Seite aus ist die geltende Richtlinie völlig in Ordnung," so der Ministeriums-Sprecher.

Quelle: www.gulli.com

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Vorratsdatenspeicherung: Brüssel verringert Druck auf Berlin
« Antwort #436 am: 10 Mai, 2012, 13:06 »
Reinhard Priebe, Leiter der Direktion "Innere Sicherheit" bei EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, unterstrich am Mittwoch in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Bundestagsinnenausschusses, dass die Kommission gegen die Bundesregierung klagen wolle, weil sie die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt hat. Dabei wolle sie aber nicht auf höchstmögliche Sanktionen setzen, um den Druck aus dem Verfahren auf die Bundesregierung abzuschwächen. Das erfuhr heise online aus Regierungskreisen.

Geplant sei zwar, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Zwangsgeld gegen die Bundesrepublik zu beantragen, hieß es in Berlin. Damit solle erreicht werden, dass nach einem EuGH-Urteil schnellstmöglich ein mit dem EU-Recht vereinbarer Zustand hergestellt werde. Strafzahlungen würden so vom Tag des Beschlusses bis zum Abstellen der Vertragsverletzung berechnet. Wenn schnell ein neues Gesetz zur Datenspeicherung erlassen werde, das den Segen der Kommission erhalte, hielte sich der Strafbetrag im überschaubaren Rahmen. Parallel prüft der EuGH, ob die bestehende Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist – das Ergebnis könnte die Rechtslage noch komplett verändern.

In bisherigen Schätzungen einer Sanktion in Höhe von 32,5 Millionen Euro wurde davon ausgegangen, dass Brüssel einen sogenannten Pauschalbetrag beantragen werde. Er wird berechnet vom Ablauf der Umsetzungsfrist einer EU-Vorgabe bis zum EuGH-Urteil, hier die Zeit von 2008 an. Von diesem Mittel will die Kommission laut Priebe absehen.

Vertreter der CDU/CSU sowie der SPD-Fraktion im Innenausschuss sprachen sich am Mittwoch dafür aus, rasch eine Neuauflage der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Die Bundesregierung solle dazu "endlich" einen Entwurf vorlegen, forderten die Sozialdemokraten. Die FPD wiegelte dagegen ab, dass sie das Problem zwar im Blick habe, eine Lösung aber nicht einfach sei. Priebe betonte, dass die Kommission einen Vorschlag zur Verbesserung der Richtlinie unterbreiten werde. Es sei aber fraglich, ob es bei dem zunächst angekündigten Termin vor der Sommerpause bleiben werde.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat unterdessen postwendend den Appell seiner Justizkollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zurückgewiesen, in Brüssel gemeinsam auf die rasche Änderung der Direktive zu drängen. "Wir sehen keinen Anlass, darauf näher einzugehen", sagte ein Sprecher des Ministers der dpa. Er betonte, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Hinweise für einen deutschen Gesetzentwurf gebe. Nach Ansicht des Innenressorts sei die geltende Richtlinie, nach der Verbindungs- und Standortdaten mindestens sechs Monate vorgehalten werden müssen, zudem "völlig in Ordnung". Die Justizministerin will die Telekommunikationsinformationen dagegen nur bei konkretem Verdacht und IP-Adressen sieben Tage pauschal speichern lassen.

Quelle : www.heise.de

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CCC, FoeBuD, AK Vorrat: Gemeinsam gegen Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #437 am: 23 Mai, 2012, 13:01 »
Mit einem Video und einer neuen Website wollen der Chaos Computer Club (CCC), der FoeBuD und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) dem Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung neuen Schwung verleihen. Die Kampagne "Verdachtsfrei – anlasslos – nutzlos" soll zum heutigen Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes daran erinnern, dass die Vorratsdatenspeicherung die Grundrechte bedrohe.


Die Kampagne wendet sich gegen das Begehren von Bundesinnenminister Friedrich (CSU), die Vorratsdatenspeicherung schnell umzusetzen. Außerdem soll sie darauf aufmerksam machen, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestages noch nicht mit der von 64.000 Bürgern unterzeichneten E-Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung befasst hat.

Das von den Aktivisten produzierte Video mit animierten Grafiken soll eine möglichst große Verbreitung auch deshalb erfahren, weil viele glauben, die Vorratsdatenspeicherung sei erledigt. In dem Video wird erklärt, wie die Vorratsdatenspeicherung funktioniert, welche Daten gespeichert werden sollen und welche Motive die Bundesregierung treibe, die durch eine EU-Richtlinie geforderte Speicherung durchzusetzen. Dabei würden Bewegungsprofile möglich und insgesamt die gesamte Lebenssituation erkennbar. Abgesehen von möglichem behördlichen Missbrauch könnten die Daten auch von den speichernden Unternehmen widerrechtlich benutzt werden, um damit Geld zu verdienen.

Auf lange Sicht planen die Aktivisten zusammen mit anderen europäischen Organisationen die Einrichtung einer europäischen Bürgerinitiative zu diesem Thema. Kommen mehr als 3 Millionen Unterschriften in Europa zusammen, könnte mit dieser neuen Form der Bürgerbeteilung das europäische Parlament zur Aufnahme einer neuen Debatte um die Vorratsdatenspeicherung bewegt werden.

Quelle : www.heise.de

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Berichten zufolge steht eine Klage gegen Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kurz bevor. Nach eigenen Angaben will die EU-Kommission am kommenden Donnerstag (31. Mai) in dieser Sache den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen.

Die Klage könnte für Deutschland ein Bußgeld in Millionenhöhe bedeuten, das allerdings nach Ansicht von Datenschützern noch immer billiger wäre als eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Mit dem nun angekündigten Schritt der EU-Kommission war seit Ablauf der letzten Frist Ende April zu rechnen. In Deutschland wurde die Vorratsdatenspeicherung aufgrund anhaltender politischer Meinungsverschiedenheiten zur Notwendigkeit, Effektivität und Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme seit dem März 2010 nicht wieder eingeführt. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin gültige Umsetzung für verfassungswidrig erklärt.

Datenschützer betonen, dass ein EU-Vertragsverletzungsverfahren nichts ungewöhnliches sei und derzeit auch gegen Deutschland zahlreiche weitere Verfahren liefen.

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"Enkeltrickbetrüger" als Argument für Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #439 am: 27 Mai, 2012, 17:01 »
Im Kampf gegen den sogenannten Enkeltrickbetrug fordern Staatsanwaltschaften und Polizei im Südwesten, Verbindungsdaten zu speichern. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums zu einem Antrag aus der SPD-Fraktion hervor [PDF-Link]. Das Verfahren müsse im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung stehen, heißt es in der Stellungnahme von Minister Reinhold Gall (SPD) weiter.

Immerhin weisen die Behörden darauf hin, "dass diese Maßnahme alleine nicht sämtliche Ermittlungsprobleme lösen kann". Der Auslandsbezug der Taten und der Umstand, dass dafür häufig wechselnde Mobiltelefone mit unter falschen Personalien erworbenen Prepaidkarten verwendet werden, erschwere die Ermittlungen wohl auch in Zukunft.

Nach dem Wegfall der gesetzlichen Verpflichtung zur anlasslosen Speicherung würden entweder gar keine Verbindungsdaten mehr gespeichert oder bei den Unternehmen sei die interne Speicherfrist schon abgelaufen, die gespeicherten Daten gelöscht. Mitunter seien die Daten auch in einer für die Ermittlungsbehörden nutzlosen Form gespeichert, etwa wenn die letzten Ziffern der Rufnummern durch "xxx" ersetzt wurden. "Ob die benötigten Daten (noch) verfügbar sind, hängt daher derzeit vom Zufall ab, insbesondere von der individuellen Vertragsgestaltung mit den Endkunden."

Im vergangenen Jahr fielen 276 meist ältere Menschen in Baden-Württemberg Trickbetrügern zum Opfer. Die Kriminellen rufen als vermeintliche Enkel mit finanziellen Sorgen an und lassen das Geld anschließend von einem Mittelsmann abholen. Dadurch entstand ein Schaden von mehr als 400 000 Euro. 2010 waren es sogar rund 1,1 Millionen Euro bei 311 Geschädigten. Die Polizei führt regelmäßig Aufklärungskampagnen durch, um vor dem Trickbetrug zu warnen.

EU-weit ist die Vorratsdatenspeicherung weiterhin ein heißes Eisen. Einige Länder haben die von der EU vorgeschriebenen Gesetze umgesetzt, andere sperren sich weiterhin. In Deutschland ist unter der derzeitigen Regierung kein Konsens zu erwarten – einer Abmahnung durch die EU-Kommission zum Trotz. Das deutsche Innenministerium ist für eine Umsetzung, das Justizministerium weiterhin dagegen. Beide Seiten führen immer wieder Argumente zur Stützung ihrer Positionen ins Feld.

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Die EU-Kommission will Deutschland aufgrund der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung am morgigen Donnerstag offiziell wegen Vertragsverletzung verklagen. In Deutschland wird derweil weiter über die Frage, ob und wie die Richtlinie umgesetzt werden soll, diskutiert.

Die EU-Kommission leitet regelmäßig Verfahren gegen EU-Mitgliedsstaaten ein, die Richtlinien des Staatenbundes nicht umsetzen. Morgen soll darunter auch das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung sein. Derweil wird in Deutschland weiter diskutiert, ob es eine neue Umsetzung der Richtlinie geben soll oder ob stattdessen der als "Quick Freeze Plus" titulierte Kompromissvorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) - der einen Verzicht auf die anlasslose Speicherung von Telefon-Verbindungsdaten und eine lediglich siebentägige Internet-Vorratsdatenspeicherung vorsieht - umgesetzt werden soll.

Die EU-Kommission lehnt Leutheusser-Schnarrenbergers Vorschlag ab. Diese sei nicht mit der EU-Richtlinie kompatibel, so die Meinung der Kommissions-Mitglieder. Daran wird wohl auch die geplante Überarbeitung der EU-Richtlinie nichts ändern - Michele Cercone, Kommissionssprecher für den Bereich Justiz, schloss in einer Stellungnahme aus, dass die überarbeitete Richtlinie mit den Plänen der deutschen Ministerin kompatibel sein wird. Das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung werde auf jeden Fall beibehalten, da man die Ermittlungsbehörden sonst bei ihrer Arbeit behindern würde, so Cercone. Leutheusser-Schnarrenberger nahm zu diesem Thema bislang nicht Stellung.

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Vorratsdatenspeicherung: Brüssel klagt gegen Berlin
« Antwort #441 am: 31 Mai, 2012, 16:20 »
Die EU-Kommission hat im Streit um die Vorratsdatenspeicherung Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Das teilte die Kommission am Dienstag in Brüssel mit. Berlin habe die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung immer noch nicht umgesetzt. Verzögerungen könnten aber negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf Strafverfolgung durch Justiz und Polizei haben.

Die Richtlinie zur Terrorabwehr und Strafverfolgung von 2006 besagt, dass die Mitgliedsländer für die Speicherung von Telekommunikationsdaten für die Dauer von sechs Monaten sorgen müssen. In Deutschland ist sie bisher nicht in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt worden, weil das Bundesverfassungsgericht das 2008 in Kraft getretene Gesetz im März 2010 als verfassungswidrig kassiert hatte.

Nach Ansicht der Richter war der Datenschutz nicht ausreichend und die Hürden für den staatlichen Zugriff zu niedrig. Die EU-Richtlinie selbst stellten die Richter dabei nicht infrage und sprachen sich für eine Neufassung des deutschen Gesetzes aus. Deshalb mahnt die Kommission mahnt seither eine verfassungsgemäße Umsetzung an.

"Deutschland wurde hinlänglich Zeit für die Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht eingeräumt", heißt es dazu aus Brüssel. Die Kommission will mit dem Gang vor den EuGH nun den Druck erhöhen und fordert vom Gericht, ein Zwangsgeld in Höhe von gut 300.000 Euro täglich gegen Deutschland zu verhängen.

Die erneute Umsetzung ist bisher am Widerstand der Liberalen in der Koalition gescheitert. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) weigert sich, die weitreichende Speicher-Richtlinie in vollem Umfang umzusetzen und schlägt stattdessen eine bedarfsorientierte Lösung vor.

Das von der Justizministerin bevorzugte "Quick Freeze Plus"- Verfahren, bei dem die Daten bei konkretem Ermittlungsbedarf und nicht auf Dauer gespeichert werden sollen, hält Brüssel nicht für ausreichend. Dies sei "nicht als vollständige Umsetzung der Richtlinie anzusehen", betonte die Kommission am Donnerstag erneut.

Zudem argumentieren die Gegner der EU-Direktive damit, dass die Kommission selbst eine Überarbeitung der Richtlinie angekündigt hat. Auch in anderen Ländern setzt die Diskussion über eine mehr grundrechtsschonende Lösung ein. Der EuGH muss sich darüber hinaus auf Initiative Irlands mit der Grundrechtfrage beschäftigen.

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Offline Jürgen

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Re: Vorratsdatenspeicherung: Brüssel klagt gegen Berlin
« Antwort #442 am: 31 Mai, 2012, 23:42 »
Wie sollen denn ohne Vorratsdatenspeicherung
Zitat
negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation
entstehen können?
Eher wäre doch wohl der Markt für Überwachungstechnik betroffen...
Die unvermeidlichen und nicht eben gering einzuschätzenden Kosten für Erfassung, Speicherung und Verfügbarmachung aller Verbindungsdaten würden definitiv den Nutzern aufgebürdet, was den Markt in jedem Fall behindert.

Und eine permanente verdachtslose Überwachung aller elektronischen Kommunikationswege scheint mir eher geeignet, die Märkte für Kommunikationsdienstleistungen und für Kommunikationstechnik auch indirekt nachhaltig zu behindern, wg. "Feind hört mit"...
Wachsen dürften dadurch bloß Nischenbereiche, wie für elektronische Verschleierungsmittel, Telefonzellen mit Bargeldannahme, Briefmarken und billige Speicherkarten...

Noch einmal:

Wer diesem Volk pauschal so sehr misstraut, dass er meint, jedermann intensiv überwachen zu müssen, der sollte möglichst bald einen guten Psychiater aufsuchen und seinen Verfolgungswahn behandeln lassen.
Alternativ steht es ihm frei, sich unverzüglich ein anderes Volk zu suchen  ;wusch

Niemand hat ohne richterliche Anordnung oder sehr erhebliche Gefahr im Verzug ein Recht zu erfassen, mit wem ich Kontakt pflege, aus welchen Quellen ich mich informiere oder mit wem / aus welchen nicht.
Andere Nationen schon gar nicht, Bündnisklausel hin oder her.
Und ich weiß unsere Verfassung auf meiner Seite.

Jürgen
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
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Vorratsdatenspeicherung: Anhörungsprotokoll geleakt
« Antwort #443 am: 11 Juni, 2012, 17:45 »
Der Jurist und Datenschutz-Aktivist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung berichtet vom Leak des Protokolls der nicht-öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Bundestags zur Vorratsdatenspeicherung am 02.05.2012. Bei der Sitzung ging es neben der Maßnahme selbst auch um das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

In einem Blogeintrag berichtet Breyer, das Protokoll sei ihm zugespielt worden. Es ist im Original-Wortlaut im Blog zu lesen.

Bei der betreffenden Sitzung war Dr. Reinhard Priebe, Direktor für Innere Sicherheit in der Generaldirektion Inneres der EU-Kommission, eingeladen, über das EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung zu informieren (gulli:News berichtete). Priebe habe im Rahmen der Sitzung die Aufhebung des bisherigen deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich bedauert, berichtet Breyer unter Berufung auf das Protokoll. "Priebe bedauerte die Nichtigerklärung des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht habe Deutschland 'in den Zustand der Vertragsverletzung ... versetzt'. Deutschland verstoße gegen geltendes Recht. Nach Meinung des AK Vorrat ist das Gegenteil der Fall: Eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung würde gegen geltendes Recht verstoßen. Deshalb ist Deutschland eine Umsetzung untersagt," so der Datenschutz-Aktivist.

Priebe informierte bei der Sitzung außerdem über das drohende EU-Vertragsverletzungs-Verfahren und betonte, dass ein eventuelles Zwangsgeld für Deutschland wohl deutlich geringer ausfallen wird, als zunächst angenommen. Zu diesem Thema erklärte Jan Korte von der LINKEN, die vom Bundesverfassungsgericht gekippte Einführung der Vorratsdatenspeicherung habe die deutsche Wirtschaft "das Zehnfache" der denkbaren Zwangsgelder gekostet. Dementsprechend sei der Verzicht auf eine Vorratsdatenspeicherung auch in finanzieller Hinsicht sinnvoller. Ähnlich argumentiert auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Jimmy Schulz von der FDP sprach sich dafür aus, ein noch ausstehendes Urteil des EU-Gerichtshofes zu diesem Thema abzuwarten. Diesbezüglich zeigte sich Priebe jedoch optimistisch: er erklärte, die Kommission habe keine Zweifel an der Grundrechtskonformität der Maßnahme.

Im Rahmen der Sitzung nahm Priebe auch auf die angekündigte Überarbeitung der bei einem Evaluationsbericht als mangelhaft insbesondere in Bezug auf Rechtssicherheit und Grundrechtsschutz aufgefallenen EU-Direktive Bezug. Er erklärte, es sei nicht sicher, dass die überarbeitete Version der Richtlinie, wie von einigen Politikern erhofft, bereits im Sommer vorgelegt werde. FDP-Abgeordnete kritisierten daraufhin, dass die EU-Kommission Deutschland wegen Umsetzungsverzugs verklage, selbst aber mit dem angekündigten Änderungsvorschlag in Verzug sei. Priebe rechtfertigte dies mit dem Argument, ohne Vorratsdatenspeicherung genössen die deutschen Telekommunikationsunternehmen einen Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu den übrigen EU-Unternehmen. Breyer spricht sich in einem Blogeintrag dafür aus, dieses Problem durch eine Kostenerstattung für die zum Speichern verpflichteten Provider zu lösen.

Priebe machte noch einmal die Überzeugung der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström deutlich, dass nicht zu erwarten sei, dass die Kommission einen Vorschlag mache, die Richtlinie aufzuheben. "Dieser Vorschlag würde keine Mehrheit im Rat finden," betonte der EU-Innenexperte. Auch die Implementierung einer Quick-Freeze-Lösung, bei der nur bei begründetem Verdacht gespeichert wird, statt einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung werde die neue Direktive aller Voraussicht nach nicht vorsehen. Er begründete dies unter anderem damit, dass ein Quick Freeze "im Fall der Morde in Norwegen und Toulouse nicht weiter geführt" hätte. Breyer hält diese Aussage für sachlich falsch: "In Wahrheit trat das norwegische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erst lange nach den Massakern in Kraft (im April 2012) und wurde der französische Täter nicht aufgrund von Vorratsdaten festgenommen. Dies wusste oder sagte im Innenausschuss leider niemand," so der Jurist und Datenschützer.

Durchaus interessant ist die dem Protokoll zu entnehmende Aussage Priebes, dass sich England und Frankreich sogar für eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung aussprechen. Der britische Premier David Cameron will demnach die anlasslose Datenspeicherung auch auf die Nutzung sozialer Netzwerke ausdehnen. Dies ist besonders auffallend, als Camerons konservative Partei, die Tories, im letzten Wahlkampf unter anderem mit Kritik an den ausufernden Überwachungsmaßnahmen der damaligen Labour-Regierung an die Öffentlichkeit ging.

Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung kam im Rahmen der Ausschuss-Sitzung auch aus den Reihen der SPD. Dabei erklärte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz (SPD) gar, der damalige Bundeskanzler Schröder (SPD) und der damalige Außenminister Fischer (Grüne) hätten die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung "mit betrieben". Er schlug als Kompromiss vor, dass die nächste Bundesregierung "einen Gesetzentwurf in dieser Richtung mit drei Monaten [Speicherdauer] und mit einem abgespeckten Datenkranz" vorlegen solle und erkundigte sich, wie die EU dieser Idee gegenüber stehe.

Überraschenderweise sprach sich im Rahmen der Anhörung auch der innenpolitische Sprecher der Grünen Wolfgang Wieland für eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland aus. Er argumentierte dabei formal: Er lehne die Vorratsdatenspeicherung zwar ab, aber europäisches Recht sei auf jeden Fall umzusetzen, da könne es "keinen vernünftigen Zweifel geben".

Es sieht so aus, als werde die Zahl derjenigen in der deutschen Politik, die die Vorratsdatenspeicherung erneut umsetzen wollen, stetig größer. Somit dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis diese Frage erneut auf die Tagesordnung kommt.

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Brüssel bleibt bei der Vorratsdatenspeicherung hart
« Antwort #444 am: 15 Juni, 2012, 17:40 »
Brüssel hält eisern an der Vorratsdatenspeicherung fest, selbst die diskutierte Neufassung der umstrittenen Richtlinie ist offenbar noch nicht sicher: Auf dem European Dialogue on Internet Governance (EuroDIG) am Donnerstag in Stockholm erklärte Rosa Barcelo von der Generaldirektion Informationsgesellschaft (INFSO) der EU-Kommission, dass noch nicht einmal die Notwendigkeit einer Neufassung beschlossene Sache sei. Vielmehr könne die Richtlinie auch in ihrer aktuellen Fassung Bestand haben.

Von den Strafverfolgungsbehörden werde die Vorratsdatenspeicherung für unverzichtbar gehalten, betonte Barcelo. Trotz möglicher Ideen zur Nachbesserung, etwa in der Frage verbindlicher Kostenerstattungen oder aber einheitlicher Speicherzeiten in den Mitgliedsstaaten, blieben "die historischen Daten erforderlich". Dem Vorschlag aus dem deutschen Justizministerium, die Daten bei konkretem Bedarf zu speichern, erteilte die Juristin eine Absage: "Das Einfrieren von Daten auf Zuruf reicht nicht".

Der Liberale Alexander Alvaro kann dagegen nicht verstehen, warum "sich die Kommission so gegen die Idee des Quick Freeze" sperrt. Der FDP-Mann verwies auf "zahlreiche Beispiele", dass es erhebliche rechtliche, gesellschaftliche und technische Probleme mit der Richtlinie gebe. Alvaro, der 2005 Berichterstatter für die Richtlinie war und ihr am Ende selbst nicht zugestimmt hat, verwies dabei unter anderem auf die gigantischen Zugriffszahlen in Polen.

Die polnische Aktivistin Katarzyna Szymielevicz forderte für die Organisation European Digital Rights (EDRI), die Zugriffsrechte klar zu stellen, damit die bereits gesammelten Daten nicht ausufernd genutzt werden. Die EDRI-Mitglieder wollen darüber hinaus weiter auf die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung drängen. Vertreter der Providerbranche, darunter eco-Vorstandsmitglied Oliver Süme und Pat Walshe vom Verband der Mobilfunkunternehmen (GSMA), kritisierten scharf, dass Strafverfolger und Regierungen auch nach fünf Jahren der Diskussion die Notwendigkeit und Erfolge der Richtlinie nicht nachweisen konnten.

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Vorratsdatenspeicherung: Petition wird im Oktober behandelt
« Antwort #445 am: 27 Juni, 2012, 20:20 »
Mit einer im März 2011 eingereichten E-Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung will sich der Deutsche Bundestag im Herbst dieses Jahres in einer öffentlichen Anhörung befassen. Dies gab der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die Petition mit ins Leben rief, am heutigen Mittwoch bekannt.

An der Petition, als deren Hauptpetent Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auftrat, beteiligten sich insgesamt über 64.000 Bundesbürger. Die Zahl von 50.000 Unterzeichnern, ab der sich der Bundestag mit einer Petition befassen muss, wurde somit deutlich überschritten.

Wie der Arbeitskreis mitteilt, soll die geplante Anhörung am 15.Oktober 2012 vor dem Petitionausschuss des Bundestages stattfinden. Dabei soll auch der Hauptpetent, Kai-Uwe Steffens, angehört werden.

Die Datenschützer kritisieren Verzögerungen bei der Bearbeitung der Petition. Der Vorgang habe sich "über Monate hinweg" verzögert, schreiben sie.

Wer Interesse daran hat, die Anhörung vor Ort zu verfolgen, wird sich in Kürze unter Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdatum direkt beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages anmelden können.

Quelle: www.gulli.com

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AK Vorrat ruft zum Protest gegen Vorratsdatenspeicherung auf
« Antwort #446 am: 11 Oktober, 2012, 18:20 »
Am 15. Oktober soll im Petitionsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung stattfinden, die sich unter anderem mit einem Begehren gegen die Vorratsdatenspeicherung befasst. Im Vorfeld ruft die Initiative AK Vorrat zu bundesweiten Protesten auf. Unter dem Motto "Rote Karte für die Vorratsdatenspeicherung" sind laut Mitteilung der Aktivisten für Samstag, den 13. Oktober Aktionen in rund 20 Städten geplant. Am Tag der Anhörung soll zudem eine Kundgebung vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin stattfinden, in dem der Ausschuss tagt.

Die August 2011 eingereichte E-Petition, die auf das AK-Vorrat-Mitglied Kai-Uwe Steffens zurückgeht, konnte bereits im September 2011 die Marke von 50.000 Mitunterzeichnern überschreiten, ab der der Petitionsausschuss zur einer öffentlichen Anhörung zur Sache verpflichtet ist. AK-Vorrat-Mitglied padeluun erklärte dazu: "Die Bundesregierung muss sich nun auch auf EU-Ebene mit Nachdruck für die Abschaffung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen"

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Quelle : www.heise.de

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Vorratsdatenspeicherung: Anhörung für Datenschützer enttäuschend
« Antwort #447 am: 29 November, 2012, 05:15 »
Im österreichischen Parlament fand am heutigen Mittwoch eine Anhörung zur Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" statt, die von mehr als 100.000 Österreichern unterstützt wird. Die Datenschützer des "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Österreich" zeigten sich von dem Ergebnis der Anhörung allerdings enttäuscht.

Die Anhörung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es nahmen 16 Experten teil, die sich Berichten zufolge Krisch überwiegend kritisch zur Vorratsdatenspeicherung äußerten. Lediglich Vertreter des Justiz- und Innenministeriums verteidigten die umstrittene Sicherheitsmaßnahme.

"Das Ergebnis ist sehr enttäuschend", sagte Andreas Krisch, Sprecher des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, heute nachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien. Die vom Arbeitskreis initiierte, von 106.067 österreichischen Bürgern unterstützte Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" fordert, dass sich die österreichische Bundesregierung auf EU-Ebene aktiv gegen die umstrittene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen soll. Zudem tritt die Bürgerinitiative für eine Evaluierung sämtlicher österreichischer Überwachungsgesetze bezüglich ihrer Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit ein.

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Ruf nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung unredlich
« Antwort #448 am: 19 Februar, 2013, 14:00 »
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, fordert mehr Gründlichkeit in der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung. Er hält den "gebetsmühlenartig wiederholten Ruf, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, für unredlich. Gegenüber der Bevölkerung werde durch "Hinweise auf einen vermeintlichen Verlust von Sicherheit und eine Beschränkung der effektiven Polizeiarbeit" ein einseitiges und falsche Bild gezeichnet, schreibt er in einem Eintrag in seinem Weblog. "Wer aber immer wieder hört, dass es ohne Vorratsdatenspeicherung nicht geht, fängt irgendwann an selber daran zu glauben, auch wenn es ein beweisbarer Irrglaube ist."

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Vorratsdatenspeicherung: Wiedereinführung unter Großer Koalition
« Antwort #449 am: 31 Oktober, 2013, 20:45 »
CDU und SPD wollen als neue Regierungskoalition die Vorratsdatenspeicherung wiedereinführen. Wie aus einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hervorgeht, äußerte sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) optimistisch gegenüber eines neuen Datensammelgesetzes. In der vergangenen Legislaturperiode widersetzte sich besonders die FDP immer wieder einer Telekommunikationsüberwachung.

Vor allem die (Noch) -Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kritisierte die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung (VDS) immer wieder. SDP und CDU/CSU dürften sich als höchstwahrscheinlich baldige Regierungskoalition allerdings darüber einig sein, die VDS in Deutschland wiedereinzuführen. Gegenüber der Rheinischen Post erklärte der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU): "Mit dem früheren Koalitionspartner FDP haben wir keine Einigung hinbekommen, da bin ich bei der SPD optimistischer", und gab damit ein klares Signal in Richtung Mindestspeicherfrist von Telekommunikationsdaten. Ursprünglich wurde die VDS 2007 schon einmal unter einer Großen Koalition eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Speichertechnik 2010 jedoch für unzulässig.

Wie zu erwarten, reagierte das liberale Lager nach dem Statement Friedrichs mit herber Kritik. Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, dass es nicht sein könne, "dass Union und SPD jetzt einfach wieder zur Tagesordnung übergehen und die Vorratsdatenspeicherung beschließen". Das FDP-Präsidiumsmitglied Wolfgang Kubicki erinnert weiter, dass CSU-Chef Seehofer noch vor der Wahl eine Überprüfung der Haltung der Union bei der Vorratsdatenspeicherung angemahnt hatte. "Dass die Union jetzt in Vorfreude auf eine neue Koalition von einer direkt nach der Bundestagswahl wieder abrückt, zeigt deutlich, wie wenig Sensibilität CDU und CSU in dieser Frage an den Tag legen und wie wenig die eigenen Ankündigungen Wert waren", so der Liberale.

Auch wenn es sich anzubahnen scheint, dass sich zwischen SPD und CDU/CSU ein Konsens betreffend der VDS anbahnt, sind konkrete Fragen noch nicht geklärt. Unter anderem muss eine Frist gefunden werden, nach deren Ablauf anfallende Telekommunikationsdaten wieder gelöscht werden müssen. Leutheusser-Schnarrenberger hofft derweil, dass sich das öffentliche Bewusstsein durch die Abhöraffäre rund um Kanzlerin Angela Merkel noch verändert.

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