Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 39321 mal)

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Offline Jürgen

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Re: Streit über Vorratsdatenspeicherung geht weiter
« Antwort #420 am: 25 März, 2012, 00:34 »
Der "Innenpolitiker" verdreht die Tatsachen bis zum Gegenteil.
Das wirft ein ganz seltsames Licht auf seine Wahrnehmung und / oder Absichten.

Der Täter war, wie sein familiäres Umfeld, den Diensten (mindestens) in Frankreich und den USA längst bekannt, und seine Aufenthalte in Afghanistan und Pakistan sollten ausreichend Anlass gegeben haben, eine durch Verdacht begründete Überwachung durchzuführen. So hätte auch auffallen müssen, dass er sich Waffen und Munition verschaffte, wahrscheinlich damit trainierte und schließlich zum Zeitpunkt der ersten Mordtat mit seinem Motorrad unterwegs war.

Wenn allerdings genau diese Dienste trotz allem nicht gehandelt haben, ist es geradezu absurd, anstelle solcher Figuren lieber alle anderen Einwohner pauschal überwachen zu wollen.

Hinzu kommt, dass der Täter höchstwahrscheinlich nur deswegen so leichtfertig war, den Upload seines Tatvideos von zuhause aus durchzuführen, statt vom nächsten Internetcafe oder übers nächste offene WLAN, weil er davon ausgegangen sein dürfte, die Aktionen letztlich nicht zu überleben.
Und seine IP hätte ihn bei seinen erhofften 72 Jungfrauen sicher nicht mehr gefährdet...

Das muss auch diesem Politiker klar sein.
Dem aber und vielen anderen zuständigen Stellen liegt, ähnlich lässt das auch die unsägliche Geschichte der ostdeutschen Terrorgruppe vermuten, offenbar nicht viel daran, die Bevölkerung vor solchen Terroristen zu schützen, sondern eher sich und ihre Klientel vor der Bevölkerung.

Ich empfehle ihm und Gleichgesinnten, sich zügig nach Nordkorea abzusetzen, denn dort hat man sehr ähnliche Einstellungen zu Bürgerrechten...


Jürgen
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Re: Streit über Vorratsdatenspeicherung geht weiter
« Antwort #421 am: 25 März, 2012, 10:03 »
Ich empfehle ihm und Gleichgesinnten, sich zügig nach Nordkorea abzusetzen, denn dort hat man sehr ähnliche Einstellungen zu Bürgerrechten...
...oder warum nicht nach Schweden?
Hier wurde dieses "EU-Gesetz" gleich ohne Aber übernommen! :O
Wer das nun zukünftig (ab 1. Mai) alles bezahlen soll ist jetzt ´ne andere Frage?
Sehr wahrscheinlich wird´s wohl mal wieder der Endverbraucher sein. :hmm
« Letzte Änderung: 25 März, 2012, 10:40 von Micke »
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Vorratsdatenspeicherung: Mahnung aus Brüssel auf Berliner Wunsch?
« Antwort #422 am: 26 März, 2012, 20:30 »
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sieht im Streit um die anlasslose Protokollierung von Nutzerspuren die Europäische Kommission in der Pflicht, rasch Vorschläge zur Reform der heftig umstrittenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu unterbreiten. Die überfällige Änderung der EU-Vorgaben dürfe nicht auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben werden, sagte die FDP-Politikerin der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Während die Kommission mit "Brachialgewalt die Umsetzung eines Auslaufmodells" fordere, komme sie mit der angekündigten Überarbeitung der Direktive "keinen Schritt voran". Dies sei erklärungsbedürftig.

Die EU-Kommission hatte Deutschland am vergangenen Donnerstag eine Frist von vier Wochen gesetzt, um einen mit dem EU-Recht vereinbaren Gesetzesvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Unterstützung erhielt die Ministerin in ihrem Kurs aus der Opposition. Die bisherige Linie Brüssels sei "alles andere als überzeugend", erklärte der innenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz. Zum jetzigen Zeitpunkt gerichtlich gegen die Bundesrepublik vorgehen zu wollen, sei angesichts der erwarteten grundlegenden Novelle der einschlägigen Richtlinie "Symbolpolitik mit der Brechstange".

Die Kommission wäre laut von Notz stattdessen gut beraten, "zunächst die eigenen Hausaufgaben zu erledigen". Der Nachweis der Notwendigkeit beziehungsweise Nützlichkeit der verdachtsunabhängigen Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten und eine Vereinbarkeit dieser mit EU-Grundrechten stehe bis heute aus.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat derweil die Behauptung des Innenexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, zurückgewiesen, wonach die Ermittlung des Todesschützen von Toulouse nur dank der französischen Regeln zur einjährigen Vorhaltung von IP-Adressen durch die Provider möglich gewesen sei.

Laut der Darstellung Breyers habe sich die französische Justiz erst zum Zugriff auf die Wohnung des Täters entschlossen, nachdem ein Motorradhändler angegeben habe, dass sich der Gesuchte bei ihm nach Möglichkeiten zum Entfernen eines Ortungschips erkundigt hatte. Da der Schütze seit Jahren Kunde des Geschäftsmanns gewesen sei, habe dieser aus seiner Kundendatei den Namen des Beschuldigten heraussuchen und der Polizei übergeben können.

Der Jurist der Bürgerrechtsvereinigung riet der Bundesregierung, kühlen Kopf zu bewahren, eine Befreiung von der Umsetzungspflicht zu beantragen und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Grundrechten abzuwarten.

Rätselraten herrscht weiter darüber, warum die Mahnung der EU-Kommission ausgerechnet zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte: Von Seiten der FDP gab es bereits Spekulationen, dass Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich als Befürworter der Vorratsdatenspeicherung das Brüsseler Ultimatum quasi selbst bestellt habe. Auf netzpolitik.org tauchte nun ein Schreiben (PDF-Datei) des CSU-Politikers an die federführende EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström vom 28. Februar auf. Friedrich beklagt darin, dass aufgrund eines Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichtes "keine statistisch belastbaren Erfahrungen zu den Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung" vorlägen. Parallel lieferte er eine Statistik des Bundeskriminalamts (BKA) mit, wonach dieses auf rund 85 Prozent aller Anfragen nach Verbindungs- und Standortdaten keine Angaben von den Providern erhalten habe. Eine aktuelle Studie des Max-Planck-Instituts für Strafrecht geht dagegen nicht davon aus, dass das Kippen der Vorratsdatenspeicherung zu Schutzlücken führen würde.

Friedrich selbst hatte in einem Interview (MP3-Datei) mit dem Deutschlandfunk vergangene Woche erklärt, dass sich die Kommission von niemandem drängen lasse, etwas zu unternehmen. Natürlich gebe es eine "heftige Korrespondenz" zwischen der Bundesregierung und Brüssel, und dort werde das Vorgehen Berlins genau beobachtet. Es stehe daher außer Frage, dass sich auch das Innenministerium trotz der Federführung des Justizressorts geäußert habe. Druck aus Brüssel entstehe durch das Drängen von Sicherheitsbehörden aller europäischen Länder. Diese wüssten, wie wichtig es sei, über IP-Adressen und Kontaktdaten Kriminellen auf die Spur zu kommen.

Quelle : www.heise.de

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Re: Vorratsdatenspeicherung: Mahnung aus Brüssel auf Berliner Wunsch?
« Antwort #423 am: 27 März, 2012, 01:56 »
Sollten diese Vermutungen zutreffen, wäre dringend die Frage abzuklären, ob der Minister hiermit erheblich gegen seinen Amtseid verstoßen hätte und er daher aus dem Amt zu entfernen und seine Immunität aufzuheben und er wegen Landesverrat zu verfolgen sei  :x
Geschworen hat er auf unsere Verfassung, nicht auf irgendwelche Wunschträume aus Brüssel...

Jürgen
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Der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) zieht im Kampf gegen das anlasslose Datensammeln vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) des Landes. Dieser soll die zum 1. April in Kraft tretende Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklären und aufheben. Der Verein ruft gemeinsam mit dem Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser dazu auf, bei der "Verfassungsklage" beziehungsweise Individualbeschwerde mitzumachen.

Die Kosten übernimmt der Verein. Erforderlich ist eine Vollmacht für den AKVorrat-Mitgründer und Anwalt Ewald Scheucher, die bis 18. Mai eingeschickt werden muss. Im Unterschied zur parallel laufenden Bürgerinitative beim Parlament muss der Mitbeschwerdeführer kein österreichischer Staatsbürger sein, aber in Österreich einen mobilen oder festen Internet- oder Telefonanschluss auf den eigenen Namen angemeldet haben.

Individualbeschwerden beim VfGH sind in Österreich nur zulässig, wenn eine Person durch die Verfassungswidrigkeit unmittelbar in ihren Rechten verletzt ist und sofern die Norm "ohne Fällung einer gerichtlichen Entscheidung oder ohne Erlassung eines Bescheides für diese Person wirksam geworden ist" (Artikel 140 Absatz 1 B-VG). Diese Voraussetzungen werden vom VfGH streng geprüft, weshalb erfolgreiche Individualbeschwerden selten sind.

Dieses Problem haben die österreichischen Bundesländer nicht, da sie jedes Bundesgesetz abstrakt auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen dürfen. Die von der rechtsgerichteten Partei FPK geführte Kärntner Landesregierung hat schon am Dienstag beschlossen, beim VfGH einen Antrag auf Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung einzubringen. Die Landesräte von SPÖ und ÖVP hatten gegen den Antrag gestimmt.

Quelle: www.heise.de
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Vorratsdatenspeicherung; Nach wie vor keine Einigung in Sicht
« Antwort #425 am: 16 April, 2012, 20:30 »
Der Streit um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist nach wie vor nicht beigelegt, sondern steuert im Gegenteil immer weiter auf eine Eskalation zu. Kurz vor Ablauf der letzten von der EU-Kommission gesetzten Frist herrscht in der Regierungskoalition zwischen Unionsparteien und FDP nach wie vor Uneinigkeit.

Zwar hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Hauptkontrahenten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Hans-Peter Friedrich (CSU) erst kürzlich ermahnt, sich zu verständigen und zu einer Einigung zu kommen. In einem privaten Gespräch hatte sie auf Leutheusser-Schnarrenberger eingewirkt, von ihrer seit zwei Jahren aufrecht erhaltenen strikten Ablehnung einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung abzurücken. Dies blieb jedoch einem aktuellen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" zufolge bislang erfolglos; eine Einigung ist nach wie vor nicht in Sicht.

Leutheusser-Schnarrenberger bleibt bei ihrer Position, eine "Quick Freeze"-Lösung - also eine Speicherung von Telefon-Verbindungsdaten nur bei einem begründeten Tatverdacht - statt der Vorratsdatenspeicherung durchsetzen zu wollen. Für Internet-Verbindungsdaten schlägt die Ministerin eine anlasslose Speicherung vor. Die Speicherfrist soll aber nur eine Woche statt wie bei der Vorratsdatenspeicherung sechs Monate betragen. Friedrich betont dagegen, diese Lösung entspreche nicht der EU-Richtlinie und sei daher abzulehnen. Somit sieht es nicht so aus, als könne eine Strafzahlung Deutschlands an die EU-Kommission durch eine zügige Neuregelung verhindert werden. Datenschützern zufolge wäre diese Strafzahlung allerdings insgesamt weniger teuer als die für eine Umsetzung der Richtlinie notwendige Infrastruktur. Zudem ist die EU-Richtlinie selbst alles andere als unumstritten und soll überarbeitet werden.

Quelle: www.gulli.com

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Ein noch interner Gesetzentwurf soll belegen, dass in Deutschland weitreichende Verschärfungen bei der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geplant sind.

Nach einem neuen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll die Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung künftig schon zur Aufklärung von Bagatelldelikten wie Filesharing zulässig sein. Das berichten die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf, der ihnen zugespielt worden sei.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) trafen sich laut Leipziger Volkszeitung am 18. April 2012 gemeinsam mit ihren Staatssekretären zu einem Klärungsgespräch über die Vorratsdatenspeicherung. Die Quellen der Zeitung weisen jedoch darauf hin, dass von der FDP vor den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein am 6. Mai 2012 und in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 "keinerlei substanzielle Bewegung" zu erwarten sei.

Laut AK Vorrat soll den Gesetzesplänen des Justizministeriums zufolge im Regelfall sieben Tage lang jede Internetaktivität nachvollziehbar sein. Ausgenommen von der Vorratsdatenspeicherung sollen kleine Internet Service Provider mit weniger als 100.000 Kunden sein.

Das Bundesinnenministerium wolle zusätzlich zum Internet auch die Verbindungsdaten aus der Sprachetelefonie im Festnetz, Mobilfunk und für SMS aufzeichnen. Auch die Nutzung von Anonymisierungsdiensten soll sechs Monate gespeichert werden.

Strafverfolger sollen die Daten zur Aufklärung von "gewichtigen Ordnungswidrigkeiten" nutzen können. Auch "zur Abwehr von Gefahren" sollen die Vorratsdaten abrufbar sein. Die deutschen Geheimdienste sollen Zugriff auf die Vorratsdaten erhalten.

Neue Entwürfe schärfer als EU-Richtlinie

"Beide Gesetzentwürfe gehen weit über eine Umsetzung der zweifelhaften EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinaus", so der AK Vorrat. Gemeint sind die Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten und die Überwachung von Anonymisierungsdiensten.

Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in der damals bestehenden Form für teilweise verfassungswidrig erklärt und gestoppt. Bislang blockiert Leutheusser-Schnarrenberger in der Merkel-Regierung eine Neueinführung. Sie befürwortet inzwischen aber die Vorratsdatenspeicherung bei konkretem Anlass im Rahmen des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens für sieben Tage.

Quelle : www.golem.de

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Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorerst auf Eis gelegt
« Antwort #427 am: 23 April, 2012, 21:00 »
Medienberichten zufolge wird es in Deutschland vorerst keine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geben. Entsprechende Pläne seien aufgrund der anhaltenden Streitigkeiten innerhalb der Regierungskoalition vorerst auf Eis gelegt worden, berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf Angaben aus deutschen EU-Kreisen.

Deutschland droht mit dem Ablaufen der letzten Frist am 26. April ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtumsetzung der umstrittenen EU-Initiative. Dies hatte die Diskussion in den letzten Wochen noch einmal erheblich angeheizt. Nun scheint es aber so, als wolle die Bundesregierung nicht mehr versuchen, die drohende Klage noch abzuwenden. Die Pläne für eine zügige Wiedereinführung der seit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom März 2010 ausgesetzten Überwachungsmaßnahme wurden demnach vorerst auf Eis gelegt. Ganz vom Tisch sind sie damit aber nicht, wie im Laufe des Tages viele Datenschützer zu bedenken gaben.

Quelle: www.gulli.com

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wirft dem damaligen Bundesjustizministerium unter Brigitte Zypries (SPD) vor, im Jahr 2007 "massiv politischen Einfluss auf einen kritischen Forschungsbericht zur damals geplanten Vorratsdatenspeicherung genommen" zu haben.

Unter Berufung auf einen Bericht des ZDF-Magazins "Frontal 21" erklären die Datenschützer, das Ministerium habe 2007 "einen kritischen Forschungsbericht geheim gehalten, bis der Bundestag das verfassungswidrige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet und die Wissenschaftler ihre Kritik daran abgeschwächt hatten." Die Datenschützer veröffentlichten am gestrigen Dienstag erstmals Aktenauszüge, die belegen, dass sich "das mit dem Forschungsprojekt beauftragte Max-Planck-Institut für internationales und ausländisches Strafrecht gegenüber dem Bundesjustizministerium als Auftraggeber massiv für seine inhaltlichen Aussagen und Schlussfolgerungen zur staatlichen Telekommunikationsverbindungsüberwachung rechtfertigen musste." Es sei an "praktisch jeder Seite" des Forschungsberichts massive Kritik durch das Ministerium geübt worden, berichten die Datenschützer. Empfehlungen der Wissenschaftler seien als "inakzeptabel" verworfen worden. Alleine an den ersten zehn Seiten des Berichts hätten die von den Wissenschaftlern als "Bürokraten" bezeichneten Ministeriums-Mitarbeiter rund 40 Kritikpunkte angebracht. Zudem sei ein Teil der versprochenen Vergütung zurückgehalten worden, solange der Bericht nicht abgeändert wurde.

Das Max-Planck-Institut, so die Aktivisten, habe daraufhin der Kritik und dem politischen Druck "teilweise nachgegeben und seine Kritik an der geplanten Vorratsdatenspeicherung deutlich entschärft". So sei etwa die Formulierung gestrichen worden, "dass im Internet Daten über 'persönliche Präferenzen' anfallen" (wie genau die Wissenschaftler dies bei einer reinen Speicherung von Verbindungsdaten begründeten, geht aus der Stellungnahme des Arbeitskreises nicht hervor). Zudem sei in der überarbeiteten Fassung im Gegensatz zur ersten Fassung des Berichts das Volkszählungsurteil nicht mehr als Hinderungsgrund für eine Vorratsdatenspeicherung dargestellt worden. Zudem habe die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung "ihre Ziele in der Endfassung des Forschungsberichts nicht mehr 'deutlich verfehlt', sondern nur 'noch nicht erreicht'". Auch andere Formulierungen seien entschärft worden "Die Verbindungsdatenabfrage war in der Endfassung des Forschungsberichts nicht mehr 'auf dem Wege zu einer Routineermittlungsmaßnahme' und die Funkzellenabfrage wies zuletzt plötzlich nicht mehr 'deutliche Merkmale der Rasterfahndung' auf", berichten die Datenschützer. Letztendlich dürfte es schwer nachzuweisen sein, dass diese Änderungen keine inhaltlichen Gründe hatten, sondern auf den politischen Druck des Bundesinnenministeriums hin zustande kamen. Unter kritischen Beobachtern dürften die dokumentierten Vorgänge jedoch für Aufsehen sorgen.

Der veröffentlichte Aktenauszug ergebe außerdem, dass das Bundesjustizministerium der Projektleiterin des Forschungsinstituts unter Beruf auf "rechtspolitische Bedenken" im Juni 2007 untersagt habe, Schaubilder zu veröffentlichen, die "den dramatischen Anstieg der staatlichen Identifizierung von Internetnutzern (IP-Adressen) schon ohne Vorratsdatenspeicherung offenbart hätten". Die Aktivisten vermuten, dass dies mit den massiven Protesten gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere Überwachungsmaßnahmen im Jahr 2007 in Zusammenhang stand.

"Ich bin entsetzt darüber, wie politisch gesteuert vermeintlich unabhängige Ergebnisse regierungsfinanzierter Überwachungsforschung in Deutschland sind", kommentiert Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Politisch unliebsame Forschungsergebnisse wurden von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung zensiert und bis nach der Verabschiedung von Überwachungsgesetzen geheim gehalten – ein Skandal! Eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen, wie sie zehntausende von Bürgern auf unseren jährlichen Demonstrationen gegen Überwachungswahn fordern, ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. Wir fordern den Bundestag daher auf, eine neu zu schaffende, unabhängige Grundrechteagentur mit dieser Aufgabe zu betrauen. Außerdem müssen Entwurfsfassungen von Forschungsberichten künftig sofort und unverändert veröffentlicht werden." Ob diese Forderungen Anklang finden werden, bleibt abzuwarten.

Obwohl die Diskussion über eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung derzeit auf Eis liegt scheint das Thema also weiterhin für Kontroversen zu sorgen. Befürworter wie Gegner stellen es dabei gerne so dar, als hätten sie die Wissenschaft auf ihrer Seite - eine Tatsache, die bereits mehrfach zu gegenseitigen Manipulationsvorwürfen beider Seiten führte.

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So sei etwa die Formulierung gestrichen worden, "dass im Internet Daten über 'persönliche Präferenzen' anfallen" (wie genau die Wissenschaftler dies bei einer reinen Speicherung von Verbindungsdaten begründeten, geht aus der Stellungnahme des Arbeitskreises nicht hervor).
Das zu begründen ist im Grunde banal.
Allein die IP-Adressen von angesurften Seiten oder empfangenen Mails lassen häufig unmittelbar auf solche 'persönliche Präferenzen' rückschließen.
So haben viele große Webseiten exklusive IPs, die also direkt zu einer einzigen Domain führen, oder manchmal auch zu einer begrenzten Anzahl artverwandter Angebote.

Früher warben gewisse Spezialversender vom Nordrand der Republik mit Lieferung in unverfänglicher neutraler Verpackung.
Und das in Zeiten, wo Briefträger und Paketboten stets vereidigt waren...
Schon die Tatsache des Empfangs einer solchen Sendung galt als vertraulich, und hätten irgendwelche Dritte sich erdreistet, darüber Buch führen zu wollen, hätte man wohl einen Volksaufstand gegen solche StaSi- oder GeStaPo-Methoden riskiert.

Heute sollte der Schutz der Privatsphäre keinesfalls geringer geschätzt werden.
Gelegenheit macht Diebe.
Politiker, Berufsschnüffler, Verfassungsbeschmutzer, Rechteentehrer, es gibt viele gewissenlose Übeltäter, die nur darauf warten, bald so einfach auf diese Daten zugreifen zu können, wie wir es inzwischen z.B. von denen aus den Mautbrücken kennen...

Dafür kommen kriminelle schwerreiche Steuerhinterzieher und Millionenbetrüger mit ihrer Beute in der Schweiz weiterhin straflos davon, allenfalls durch eine einmalige und viel zu niedrige Pauschalabgabe als Ablass betroffen.
Im Gegenzug wird man nie wieder gewisse CDs ankaufen   umpf
Deren Daten sind es also mehr wert, hartnäckig geschützt zu werden, als die eines ehrlichen Otto Normalverbraucher oder der harmlosen Erika Mustermann  :Kopf

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EU bleibt Nachweis über Nutzen der Vorratsdatenspeicherung schuldig
« Antwort #430 am: 26 April, 2012, 20:50 »
Nach Ansicht der Partei Die Linke konnte bislang weder EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström noch die restlichen Befürworter die Notwendigkeit und den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung nachweisen. Linke-Vorstandsmitglied Jan Korte beurteilt die Aussagen vieler Befürworter als reine "Propaganda und Panikmache".

In Bezug auf den Ablauf der EU-Frist erklärte Korte, dass es sich ebenso mit den angekündigten Strafzahlungen verhalte. Es sei "unverantwortlich", eine grundrechtswidrige Richtlinie umzusetzen, durch die auch der volkswirtschaftliche Schaden sehr viel höher ausfällt als die möglichen Strafzahlungen, argumentiert Korte. Er sieht dies als eine "einzige bürgerrechtliche Katastrophe" an. Korte geht davon aus, der Europäische Gerichtshof komme zu dem Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherungen einen nicht zu rechtfertigenden unverhältnismäßigen Eingriff in die Bürgerrechte darstellen. Auch ökonomisch betrachtet seien die Forderungen von CDU/CSU nach einer schnellen Wiedereinführung schlicht fahrlässig. Nachdem das Gesetz bei seiner Einführung die Internet-Provider bereits 330 Millionen Euro "für die Umsetzung verfassungswidrigen Gesetzes kostete, wird der nächste Versuch garantiert noch teurer. Und dies obwohl die EU-Kommission eine Änderung der Vorgaben für Sommer 2012 angekündigt hat." Es sei jetzt an der Zeit, endlich die Hausaufgaben zu erledigen, statt die EU-Staaten zu immer neuen Schritten in Richtung Überwachungsstaat zu drängen.

Bemerkenswert ist übrigens auch die Tatsache, dass es bislang noch nie zu einer Strafzahlung der Bundesrepublik Deutschland kam. Zwar wird die Strafe immer wieder als ein über den Bürgern hängendes Damoklesschwert dargestellt. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass die Strafe tatsächlich fällig wird. Die SPD stellt die Sachlage völlig anders dar. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka kündigt erneut die Gefahr der Strafzahlungen in "Millionenhöhe" an. Diese Situation war für die SPD "vorhersehbar", weil Kanzlerin Angela Merkel monatelang nicht aktiv in den Streit in ihrer eigenen Koalition eingegriffen hat. "Zaghaft hat sie ein Machtwort angekündigt, es ist ihr jedoch nicht ansatzweise gelungen, ihre Streithähne in den Griff zu bekommen." Lischka stellt zudem in Frage, ob es die Koalition noch bis ins Wahljahr 2013 schaffen wird, zu einer gemeinsamen Regelung zu kommen.

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Offline dada

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brave new world! So werden wir unter dem Einfluß der Politik ( besonders der amerikanischen Version) alle zu potentiellen Verbrechern, sowie wir einen Flug buchen. Aber Verbrecher sind wir ja alle sowieso, wenn es um die Vorratsdatenspeicherung geht! :Kopf
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Offline Jürgen

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In meinen Augen wären alle diejenigen Verbrecher, die zum zweiten Mal und wieder wider besseres Wissen in derselben Angelegenheit ein verfassungswidriges Gesetz erließen.

Hinzu kommt, dass Deutschland durchaus nicht das einzige EU-Mitglied ist, das bisher noch nicht gehorcht hat.
Das merkt inzwischen sogar die EU-Kommission, und so besteht durchaus Hoffnung, dass sich eben diese noch besinnt.

Hollywood ist nicht die Welt-Regierung, nicht demokratisch legitimiert, und deren Profitinteressen rechtfertigen keine Grundrechtseinschränkungen der Allgemeinheit.
Und Sicherheit vor Terroranschlägen bringt die Vorratsdatenspeicherung ganz sicher nicht, solange die Behörden solche brisanten Erkenntnisse, die sie schon längst haben, trotzdem monate- oder jahrelang nicht nutzen, wie jüngst bei den Neonazi-Mördern aus Dunkeldeutschland nachgewiesen.
Der nicht vollkommen bekloppte Übeltäter wird ohnehin wissen, wie er kommunizieren kann, ohne irgendwelche Spuren zu hinterlassen.
Zum Beispiel per Telefonzelle, PMR, Internetcafe, das nächste offene WLAN usw.

Jürgen
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Vorratsdatenspeicherung: Neue EU-Richtlinie womöglich schon im Sommer
« Antwort #433 am: 30 April, 2012, 18:20 »
Die EU-Kommission wird womöglich noch diesen Sommer einen neuen Entwurf für die Vorratsdatenspeicherungs-Direktive vorlegen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Dabei soll keine Aufhebung der umstrittenen Sicherheitsmaßnahme, sondern eine Reihe von Modifikationen, die mehr Datenschutz und Rechtssicherheit bringen sollen, geplant sein.

Dem Spiegel-Bericht zufolge verschickte die EU-Kommission kürzlich einen Bericht an die Bundesregierung (der aufgrund der derzeitigen Nichtumsetzung der Richtlinie ein Strafverfahren bevorsteht). Dieser liegt dem Magazin nach eigenen Angaben vor. Aus dem Bericht gehe hervor, dass nahezu alle EU-Mitgliedstaaten den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung bestätigt hätten, wird berichtet. Es gehe lediglich um Verbesserungen "im Bereich des Schutzes der gespeicherten Daten und der Datensicherheit", heiße es in dem dreiseitigen Papier.

Mit der geplanten Überarbeitung der EU-Direktive will die EU auf einen Evaluationsbericht reagieren, der der bisherigen Direktive gravierende Mängel vor allem im Bereich des Datenschutzes, aber auch der Rechtssicherheit für alle Beteiligten bescheinigte.

Derweil gehen die Diskussionen über eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland weiter. Die Gegner der Maßnahme berufen sich unter anderem auf die unklare Situation in der EU. So sagte etwa FDP-Generalsekretär Patrick Döring am vergangenen Samstag, es sei "schlicht und ergreifend Humbug", in Deutschland ein Gesetz zu erzwingen, das am Ende nur eine Zwischenlösung wäre. Angesichts dieser Argumentation ist zu erwarten, dass die Vorlage eines neuen Entwurfs auf EU-Ebene bereits im Sommer die Diskussion erheblich beeinflussen wird.

Ein Kommissionsprecher warnte die Bundesregierung am Freitag aber davor, wegen der laufenden Überarbeitung der Richtlinie das EU-Recht nicht zu befolgen: "Die Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kann keine Entschuldigung sein, sie nicht umzusetzen." Deutsche Befürworter der Überwachungsmaßnahme, allen voran Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, schlossen sich der Argumentation an.

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Vorratsdatenspeicherung: Justizministerin will auf EU einwirken
« Antwort #434 am: 09 Mai, 2012, 17:00 »
Im Streit um eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gibt es eine neue Entwicklung. Offenbar wandte sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in einem Brief an Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und forderte diesen zu einem gemeinsamen Einsatz für eine zügige Überarbeitung der EU-Direktive auf.

Die der Vorratsdatenspeicherung zugrunde liegende EU-Richtlinie weist laut einem im vergangenen Jahr veröffentlichten Evaluationsbericht erhebliche Mängel vor allem bei der Rechtssicherheit für die Beteiligten aber auch bei der Sicherstellung der Bürgerrechte der EU-Bürger auf und soll daher überarbeitet werden. Unter anderem mit Verweis auf diesen Sachverhalt lehnte die FDP eine erneute Umsetzung der Direktive in Deutschland bislang ab. Leutheusser-Schnarrenberger und Friedrich waren in dieser Diskussion die Haupt-Kontrahenten. Letztendlich wurde die Vorratsdatenspeicherung auf Eis gelegt, weswegen Deutschland ein Strafverfahren der EU droht.

Nun strebt die Justizministerin jedoch offenbar ein gemeinsames Vorgehen an. "Ich möchte Sie darum bitten, mit mir gemeinsam auf die Europäische Kommission zuzugehen und darauf zu drängen, zeitnah einen Entwurf für eine Überarbeitung der Richtlinie vorzulegen," heißt es wörtlich in dem am gestrigen Dienstag ans Bundesinnenministerium verschickten Brief. Leutheusser-Schnarrenberger ist allem Anschein nach um eine gemeinsame Position bemüht: "Abgesehen von umstrittenen Punkten wie der Anlasslosigkeit oder Anlassbezogenheit der Speicherung und der Speicherdauer dürfte Einigkeit darüber bestehen, dass die Richtlinie erhebliche datenschutzrechtliche Mängel aufweist und auch der Anwendungsbereich zu unbestimmt ist." Es sei "dringend erforderlich, die Richtlinie zügig und gründlich zu überarbeiten".

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