Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 39326 mal)

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Vorratsdatenspeicherung: EU-Mahnschreiben veröffentlicht
« Antwort #405 am: 22 November, 2011, 13:03 »
Die Aktivisten vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten am heutigen Dienstag das - von Bundesregierung und EU bislang vertraulich behandelte - zweite Mahnschreiben der EU-Kommission an Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung. Deutschland setzt die entsprechende EU-Richtlinie derzeit nicht um, weswegen ein Vertragsverletzungsverfahren läuft. Die Datenschützer wollen dieses stoppen.

In dem auf den 27.10.2011 datierten Schreiben werden zunächst noch einmal die Versäumnisse Deutschlands aufgelistet. Deutschland hatte die Vorratsdatenspeicherung zunächst umgesetzt. Nachdem jedoch im März 2010 die bis dahin gültige Umsetzung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, gab es kontroverse Diskussionen darüber, ob und wie die Richtlinie erneut - und verfassungskonform - umgesetzt werden sollte. In der Folge ist die Vorratsdatenspeicherung bis heute nicht in Kraft. Das erregte bereits vor Monaten die Aufmerksamkeit der EU, die ein Vertragsverletzungsverfahren einleitete.

Eine "Teilumsetzung" der Richtlinie, etwa in Form der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgeschlagenen sieben-tägigen "Mini-Vorratsdatenspeicherung", lehnt die EU in dem Schreiben erneut ausdrücklich ab. Diese verletze eine Reihe von in der Richtlinie festgelegten Bestimmungen, heißt es.

In der Folge kommt die EU-Kommission - vertreten durch EU-Kommissarin Cecilia Malmström - zu dem Schluss, dass Deutschland seinen Verpflichtungen gegenüber der EU nicht nachgekommen ist. Deutschland wird daher eine zweimonatige Frist gesetzt, die Direktive umzusetzen. Geschieht dies nicht, kann die EU-Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben. Dieser kann dann eine Strafzahlung verhängen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt, dass die Bundesregierung laut Mahnschreiben in einem früheren Schreiben die Absicht mitgeteilt habe, die Richtlinie umzusetzen. "Demgegenüber hat die Bundesregierung der EU nicht mitgeteilt, dass eine Beibehaltung des geltenden Verbots einer Vorratsdatenspeicherung beabsichtigt sei. Eine solche Meldung wäre nach dem EU-Vertrag jedoch Voraussetzung dafür, von der 2006 beschlossenen Richtlinie zur mindestens sechsmonatigen verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung abweichen zu können," so die Aktivisten. Es hätten im Oktober jedoch 64.704 Bürgerinnen und Bürgern eine Petition unterzeichnet, die forderte, eine "Abweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung genehmigen zu lassen (Art. 114 Abs. 4 AEUV) und nötigenfalls die Genehmigung einzuklagen." Daher erwarte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - wie auch viele Bürger - von der Bundesregierung, "dass sie sich endlich auf eine Nichtumsetzung einigt und eine entsprechende Genehmigung der EU-Kommission beantragt."

"Insbesondere CDU und CSU müssen einsehen, dass es in der Koalition, in der Bevölkerung und selbst unter ihren eigenen Wählern keine Mehrheit für eine verdachtslose Speicherung aller unserer Verbindungen ins Blaue hinein gibt", fordert Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Stattdessen versucht man die Vorratsdatenspeicherung mit Hilfe jedes inhaltlich noch so fadenscheinigen Arguments gegen vielfach geäußerte Sachkenntnis durchdrücken zu wollen. Das war auch bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung Ende 2007 schon so und endete in der Nichtigerklärung durch das Bundesverfassungsgericht..."

Eine Einigung in dieser Frage zeichnet sich innerhalb der Bundesregierung nach wie vor nicht ab. Auch die Parteien sind zunehmend gespalten. Somit ist fraglich, dass innerhalb der zweimonatigen Frist - die Ende Dezember ausläuft - eine Einigung erreicht wird.

Quelle: www.gulli.com

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Friedrich schlägt viermonatige Vorratsdatenspeicherung vor
« Antwort #406 am: 30 November, 2011, 12:00 »
In der Frage der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wollen die Unionsparteien so schnell wie möglich eine Einigung erzielen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bietet daher der FDP, die die Vorratsdatenspeicherung ablehnt, einen Kompromiss an. Statt sechs sollen die Verbindungsdaten nur noch vier Monate gespeichert werden - aber nur, wenn die EU zustimmt.

Insbesondere angesichts des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens wegen Deutschlands Nichtumsetzung der EU-Direktive zur Vorratsdatenspeicherung ist den Unionsparteien an einer schnellen Einigung gelegen. Dazu ist man nun offenbar auch zu Kompromissen bereit. Friedrich kann nicht versprechen, dass die viermonatige Speicherung tatsächlich umgesetzt wird. "Derzeit müssen wir die EU-Richtlinie umsetzten. Sie sieht eine Speicherfrist von sechs Monaten vor. Ich schlage der FDP vor, dass wir in Brüssel gemeinsam für eine Verkürzung dieser Frist auf vier Monate kämpfen", sagte der Minister gegenüber dem Nachrichtenmaganzin FOCUS Online, "Darüber hinaus sollen die Zugriffsmöglichkeiten der Behörden auf die Daten nur auf Fälle schwerer Kriminalität begrenzt werden."

Friedrich, der die Vorratsdatenspeicherung unter anderem vor dem Hintergrund der Neonazi-Morde für notwendig hält (gulli:News berichtete) erklärt, er wolle mit seinem Kompromissvorschlag "der FDP […] eine Brücke bauen, ihre Vorbehalte überwinden zu können." Er nehme die Einwände und Vorbehalte des Koalitionspartners ein, betonte der Minister.

Kritiker, darunter Internetnutzer und Datenschutz-Aktivisten, sind allerdings der Ansicht, dass eine Verkürzung der Speicherfrist nicht die grundsätzlichen Probleme mit der Vorratsdatenspeicherung löst. Bei ihnen dürfte dieser Vorschlag daher auf wenig Gegenliebe stoßen. Wie die FDP reagieren wird, bleibt abzuwarten.

Quelle: www.gulli.com
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Vorratsdatenspeicherung: Gegner planen Aktionstag am 14. Dezember
« Antwort #407 am: 04 Dezember, 2011, 15:00 »
Am 14. Dezember - dem sechsten Jahrestag der zugrunde liegenden EU-Richtlinie - planen Gegner der Vorratsdatenspeicherung einen deutschlandweiten Aktionstag. Sie wollen an den Beschluss der Richtlinie erinnern und gleichzeitig den Stopp der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und Europa fordern.

Im Rahmen des Aktionstages wollen die Datenschützer vor Abgeordnetenbüros möglicher Befürworter der Vorratsdatenspeicherung in ganz Deutschland große "Spinnennetze" aufstellen/aufhängen. Diese sollen die Vorratsdatenspeicherung visualisieren, in deren Netz, wie die Aktivisten erklären, "unsere Kontakte, Bewegungen, Vorlieben und Interessen hängen bleiben". Passend dazu haben die Organisatoren das Motto "Lasst euch nicht einwickeln - Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!" gewählt. Die genaue Ausgestaltung der Aktionen wird der Kreativität der jeweiligen Aktivisten überlassen; in einem Wiki werden bereits Ideen gesammelt. Entsprechendes Material will der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung den Aktivisten zur Verfügung stellen.

Auf nationaler Ebene fordern die Aktivisten, "in Deutschland keinerlei verdachtslose Vorratsspeicherung von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail oder jede Internetverbindung wieder anzuordnen". Die EU soll die Richtline zur Vorratsdatenspeicherung aufheben und "jede verdachtslose Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten europaweit […] verbieten."

Bislang planen sechs regionale Gruppen, darunter Gruppen aus Hamburg, Regensburg und Berlin, sich an der Aktion zu beteiligen. Außerdem unterstützt das Büro des grünen Abgeordneten und Netzpolitik-Experten Konstantin von Notz die Aktion. Die Organisatoren hoffen auf weitere Teilnehmer.

Quelle: www.gulli.com

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Vorratsdatenspeicherung: Weiter keine Einigung in Sicht
« Antwort #408 am: 11 Dezember, 2011, 20:12 »
CDU/CSU und SPD wurden sich auf der gestern in Wiesbaden abgehaltenen Innenministerkonferenz offenbar in der Frage der Vorratsdatenspeicherung einig. Diese Einigkeit erhöht den Druck auf die FDP. Die jedoch bleibt bislang standhaft: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und andere namhafte FDP-Mitglieder bleiben bei ihrem Nein zur umstrittenen Sicherheitsmaßnahme.

SPD-Politiker hatten sich in den letzten Monaten zunehmend als Befürworter der Vorratsdatenspeicherung positioniert. Auch auf der Inneministerkonferenz zeigten sich die SPD-Minister in dieser Hinsicht durchaus weitgehend auf einer Linie mit der CDU. Schnell kam es zu einer Einigung in den wichtigen Fragen rund um die Vorratsdatenspeicherung. Die Unionsparteien lobten die SPD hinterher demonstrativ für ihre Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung im Namen der Terrorismusbekämpfung - und erhöhten damit den Druck auf die FDP, die als kleinerer Partner in der Regierungskoalition die Vorratsdatenspeicherung bislang stets ablehnte.

Insbesondere an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger richtet sich die Aufforderung der Union, angesichts der rechtsextremistisch motivierten Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) den Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzugeben. Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich bislang jedoch unbeeindruckt. "Zwölf Jahre haben die Sicherheitsbehörden bei der Fahndung nach den NSU-Mitgliedern versagt - das kann mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung nicht aufgearbeitet werden", sagte die Ministerin am heutigen Samstag gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Sie warnte davor, den Eindruck zu erwecken, die Vorratsdatenspeicherung sei ein "Allheilmittel".

Auch Behauptungen, bei Nichtumsetzen der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung drohten Strafzahlungen ab Ende Dezember wies die Ministerin zurück, ohne allerdings auf die Hintergründe ihrer gegenteiligen Einschätzung näher einzugehen. Ihre Aussage deckt sich mit der Einschätzung von Datenschützern, die ebenfalls davon ausgehen, dass "auch wenn die von der EU-Kommission gesetzte Frist bis zum 27.12. verstreicht, keinesfalls gleich Strafzahlungen zu leisten sind." Es gebe nach Verstreichen der Frist "keinen 'Strafbescheid', sondern allenfalls eine Ankündigung, in welcher Höhe Strafzahlungen beim Gerichtshof beantragt werden sollen". Bis zur Entscheidung des Gerichtshofes werde es voraussichtlich etwa ein Jahr dauern.

Breyer verweist außerdem darauf, dass Deutschland eine Genehmigung zur Nichtumsetzung der Richtlinie bei der EU beantragen könnte. Dies wurde bereits in einer im Oktober eingereichten, von 67.000 Bundesbürgern unterzeichneten Petition gefordert. Darüber hinaus, so der Jurist und Datenschutz-Aktivist, würde eine etwaige Strafzahlung an die EU nach Berechnungen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung nicht mehr als 86 Cent pro Bürger und Jahr betragen. Dies liege deutlich unter den Kosten, die für eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung anfallen würden (beispielsweise aufgrund der notwendigen Infrastruktur). Außerdem, so ergänzt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, wäre es "erbärmlich, wenn der Bundesregierung die unbefangene Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung keine 86 Cent pro Person wert wäre".

Quelle: www.gulli.com

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In mehr als 20 Städten erfolgten gestern Protestaktionen gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Anlass des Aktionstages war der sechste Jahrestag des Beschlusses des EU-Parlaments. Der Forderung der EU zur Wiedereinführung ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 bis jetzt nicht nachgekommen.

Am gestrigen Mittwoch fanden zahlreiche Protestaktionen in Deutschland, Luxemburg und Österreich statt. Vor dem Brandenburger Tor, den Büros mehrere Abgeordneter - darunter der Landtagsabgeordneten Margit Wild (SPD) und des MdB Peter Aumer (CSU) - und an weiteren Orten wurde gegen die anlasslose und flächendeckende Überwachung aller Kommunikationsdaten protestiert. Die Teilnehmer spannten vielerorts Datennetze auf, in denen symbolträchtig die Begriffe Freiheit, Privatsphäre, Unschuldsvermutung und viele mehr eingefangen wurden. Zum Schluss der Aktion wurde das Datennetz durchtrennt.

Mit der Übergabe von mehr als 4.000 Unterschriften an das Parlament versuchte man in Wien das geplante Inkrafttreten der Umsetzung der EU-Richtlinie durch Österreich zu verhindern. In Deutschland setzt sich der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung dafür ein, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene mit Hilfe rechtlicher Schritte für eine „Wahrung der Grundrechte“ aller Bürgerinnen und Bürger stark machen soll. Aus diesem Grund wurde ebenfalls eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, die insgesamt 34 Verbände unterzeichnet haben.

Zahlreiche Fotos des Aktionstages aus Düsseldorf, Berlin, Würzburg, München, Potsdam und anderen Städten können hier im Wiki des AK Vorrat eingesehen werden.

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Brüssel bei der Vorratsdatenspeicherung in Erklärungsnot
« Antwort #410 am: 05 Januar, 2012, 21:00 »
Die EU-Kommission fühlt sich in Sachen Vorratsdatenpeicherung von den Mitgliedsstaaten nicht ausreichend unterstützt. Brüssel beklagt in einem Bericht, dass nur elf von 27 EU-Ländern Daten geliefert hätten, die einen Mehrwert der umstrittenen Maßnahme nahelegten. Man habe daher mit der Wahrnehmung zu kämpfen, dass die Vorratsdatenspeicherung für die öffentliche Sicherheit und die Strafverfolgung wenig bringe. Das nach Konsultationen mit betroffenen Interessengruppen gezogene Zwischenfazit (PDF-Datei) hatte die österreichische Bürgerrechtsorganisation Quintessenz veröffentlicht.

Rechtliche Unsicherheiten, die bei der Abfassung der Richtlinie noch in Kauf genommen worden waren, stellen die Kommission laut dem Papier nun vor Probleme. So bewahren Diensteanbieter auch Informationen etwa zu Chats, Instant Messaging oder Filesharing auf, obwohl diese größtenteils nicht zu den von der Direktive erfassten "Verkehrsdaten" zählen. Abgrenzungsschwierigkeiten gibt es ferner beim Mailverkehr, wo es sowohl die klassische E-Mail als auch webbasierte Services gibt. Hier zeigt sich, dass Inhalts- und Verbindungsdaten nicht klar zu trennen sind.

Trotz zahlreicher Bemühungen der Standardisierungs-Organisation (ETSI) gibt es zudem nach wie vor keinen einheitlichen Zugang zu den Vorratsdaten gewährleisten. Vielen Beobachtern ist zudem nach wie vor unklar, ob die begehrten Verbindungs- und Standortdaten von vielen Telcos nicht auch ohne die EU-Vorgaben aufbewahrt werden. Für die Bürger ist darüber hinaus schwer nachvollziehbar, dass die von der Kommission erwarteten Vorteile der Vorratsdatenspeicherung tatsächlich bestehen. Für eventuelle Datenschutzpannen besteht keine Meldepflicht, was das Vertrauen der Bevölkerung in die Maßnahme nicht stärkt.

Es rächt sich auch, dass Brüssel den Zugriff auf die Datenhalden auf "schwere Straftaten" beschränkt hat, da dieser Begriff im EU-Recht nicht definiert ist. "Mittels Telekommunikation" begangene Delikte und "Hacking-Straftaten" ließen sich so nicht fassen, meint die Kommission. Zugleich weiß sie von andauernden Forderungen von Rechteinhaber, die Vorratsdaten auch zur Verfolgung von Copyright-Verstößen freizugeben. Andererseits sitzen Brüssel die Datenschutzbeauftragten im Rücken, die schon jetzt eine "schleichende Ausweitung" der Richtlinie fürchten. Strafverfolger wiederum monieren, dass Vorratsdaten nur schwierig grenzüberschreitend ausgetauscht werden können.

Nicht zuletzt beklagen die betroffenen Unternehmen Unklarheiten bei den vorzuhaltenden Daten. Einige Mitgliedsstaaten setzen die Maximalvorgaben der Richtlinie als Mindestanforderung um. Ein großes Minus aus Wirtschaftssicht bleibt, dass die Richtlinie keine Vorgaben zur Kostenerstattung macht. Business-to-Business-Anbieter und mittelständische Provider haben ferner fast keine Anfragen von Sicherheitsbehörden, aber fast die gleichen Kosten wie größere Konkurrenten.

Der Bericht fügt sich an die im vergangenen Frühjahr veröffentlichte Evaluierung der EU-Vorgaben an. Sie hatte ergeben, dass die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten chaotisch und willkürlich erfolgt. Die Kommission, die trotz der Misere auf die Implementierung der Richtlinie in Ländern ohne derzeitige Vorratsdatenspeicherung wie der Bundesrepublik drängt, möchte bis zum Mai nun weitere Studien auch über weniger in die Grundrechte einschneidende Alternativen durchführen und im Juli einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen machen.

Quelle : www.heise.de

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Offline Jürgen

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Studie zu Effekt von Vorratsdaten
« Antwort #411 am: 27 Januar, 2012, 12:37 »
aus dem Videotext der ARD:
P110 ARDtext Fr 27.01.12 12:00
      Nachrichten tagesschau
Studie zu Effekt von Vorratsdaten     
                                       
Die Vorratsdatenspeicherung hat laut einer Studie keine messbaren Auswirkungen auf die Aufklärung von Straftaten.
                                       
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg fand auch keine Hinweise, dass eine solche Datenauswertung Terroranschläge verhindert hätte.
Die Autoren der vom Justizministerium in Auftrag gegebenen Studie verwiesen darauf, dass ihr Ergebnis eine Momentaufnahme sei. 
                                       
Staatssekretär Stadler sieht die Position des Justizministeriums im Streit mit dem Innenministerium gestärkt. 

Somit entfällt wohl jede Rechtfertigung für solche erheblichen Eingriffe in unsere Rechte.
In die der überwachten Bürger ebenso wie in die der Kommunikationsanbieter, die die Daten erfassen, speichern und weitergeben müssen.
Staatliche Eingriffe müssen stets verhältnismäßig sein, und die Staatsorgane haben die Freiheit der Bürger zu schützen, nicht zu zerstören.

Wenn beispielsweise die Zusammensetzung von Lebensmitteln oder Medikamenten von unseren Behörden oft als Betriebsgeheimnis angesehen wird, und daher staatliche Einblicke in Rezepturen und den tatsächlichen und detaillierten Materialeinsatz am jeweiligen Produkt nur in besonders begründeten Einzelfällen erfolgen, dann muss für unsere Provider im Grunde dasselbe gelten. Und so wie jedermann sein Brot frei kaufen und unprotokolliert beleibig verzehren darf, muss das auch für seine Kommunikation gelten.

Weder Stasi noch Gestapo hatten je den Zweck oder irgendeinen Erfolg, Terroranschläge oder andere schwere Angriffe auf die Bevölkerung zu verhindern.
Der Schoß. aus dem das kroch, ist fruchtbar noch. (Bertolt Brecht)

Jürgen
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1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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Vorratsdatenspeicherung vs. Grundrechte
« Antwort #412 am: 28 Januar, 2012, 21:20 »
Knapp zwei Jahre nach einer ersten Ankündigung hat der irische High Court jetzt den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung angerufen. Laut irischen Medienberichten sollen die Richter in Luxemburg prüfen, ob diese EU-Richtlinie Grundrechte der Nutzer respektiert, wie sie in der europäischen Grundrechtecharta verbrieft sind. Das Oberste Zivil- und Strafgericht Irlands möchte zudem wissen, ob eine nationale Umsetzung der Bestimmungen auch die Datenschutzartikel der Europäischen Menschenrechtskonvention beachten muss. In diesem Fall könnte zusätzlich der Straßburger Menschengerichtshof eingeschaltet werden.

Der EuGH beschäftigte sich auf Antrag der irischen Regierung schon einmal mit der umkämpften Richtlinie. Damals galt es aber nur die Frage zu klären, ob die Vorgaben unter formellen Gesichtspunkten auf Basis der angemessenen Rechtsgrundlage zustande gekommen seien. Grundrechtsfragen sparten die Richter in ihrem Urteil von 2009 komplett aus.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix betonte am Freitag auf einer Konferenz zum heutigen Europäischen Datenschutztag, dass die Menschenrechtskonvention nicht nur die Inhalte, sondern auch die Begleitumstände von Kommunikation schütze. Ausnahmen würden nur gestattet, wenn sie in einer demokratischer Gesellschaft notwendig für die Sicherheit seien. Dix zeigte sich überzeugt, dass die durch eine pauschale Aufzeichnung von Verbindungs- und Standortdaten verursachten tiefen Grundrechtseingriffe nicht mit dieser Bestimmung in Einklang zu bringen sei.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung appellierte ans Bundesjustizministerium, sich aktiv in das Verfahren einzubringen und "die Unwirksamkeit und Unverhältnismäßigkeit von Vorratsdatenspeicherungen" aufzuzeigen.

Quelle : www.heise.de

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Großbritannien goes Vorratsdatenspeicherung heavy
« Antwort #413 am: 19 Februar, 2012, 20:20 »
Wie der "Telegraph" berichtet, soll in Großbritannien eine überaus umfangreiche Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden. Neben allen Telefonnummern, Kurznachrichten und E-Mails will man dort sogar alle angesurfte Webseiten speichern, was den Geheimdiensten eine direkte Kontrolle aller sozialen Netzwerke eröffnen würde. Die Internet-Provider sollen die Daten für ein ganzes Jahr speichern.

Die Gesetzesinitiative soll auf Druck der Sicherheitsdienste umgesetzt werden, die dann auf zahlreiche Informationen zugreifen könnten. Die Ermittler sollen sogar einen "Echtheit"-Zugang auf alle Telefon- und Online-Daten erhalten. Der Vorschlag zur VDS heavy kam vom britischen Inlandsgeheimdienst MI5, dem Auslandsgeheimdienst Mi6 und der Regierungsbehörde Government Communications Headquarters (GCHQ).

Zumindest der Inhalt der Telefongespräche, SMS oder E-Mails ist von der neuen Regelung nicht betroffen. Die jetzige Regierung hatte sich im geltenden Koalitionsvertrag klar gegen derartig radikale Überwachungsmaßnahmen ausgesprochen. Mit der in dieser Form angedachten Vorratsdatenspeicherung würde die Regierung eine Drehung um 180 Grad vollziehen.

Quelle: www.gulli.com

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Vorratsdatenspeicherung: Kritisches Gutachten manipuliert?
« Antwort #414 am: 11 März, 2012, 22:00 »
Aktuellen Medienberichten zufolge gibt es in Deutschland eine neue Kontroverse um die Vorratsdatenspeicherung. Demnach wirft die CSU Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor, das viel diskutierte Gutachten des Max-Planck-Instituts über die Wirksamkeit der umstrittenen Sicherheitsmaßnahme manipuliert zu haben.

Das Gutachten "Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?" des renommierten Forschungs-Instituts kam zu dem Schluss, dass der Verzicht auf eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland die Aufklärung schwerer Verbrechen nicht signifikant erschwert habe. Dementsprechend wurde das Dokument von vielen Vorratsdatenspeicherungs-Gegnern - darunter auch der Bundesjustizministerin -  als Beleg der ablehnenden Haltung gegenüber einer Wiedereinführung der umstrittenen Sicherheitsmaßnahme herangezogen.

Nun gibt es aber Streit um das Gutachten: die CSU wirft der FDP vor, das Ergebnis der Forschung des Max-Planck-Instituts beeinflusst zu haben. Wie das IT-Newsportal "heise online" unter Berufung auf die neueste Ausgabe des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" berichtet, sollen verschiedene Versionen des Gutachtens erheblich voneinander abweichen. Demnach soll eine 200 Seiten lange erste Fassung des Gutachtens, die dem Ministerium bereits im August 2010 übermittelt wurde, zu komplett anderen Ergebnissen gekommen sein als die spätere Version. Der Spiegel hat das Dokument nach eigenen Angaben vorliegen und berichtet, in diesem sei "Kritik an der Vorratsdatenspeicherung nicht zu finden". Vielmehr hätten die Autoren regelrecht "auf eine Neuregelung der umstrittenen Speicherpflicht gedrängt".  Auf das Instrument zu verzichten sei eine "politische Abwägung zu Lasten der Strafverfolgung", zitiert der Spiegel die ältere Fassung des Gutachtens.

Zur Erklärung dafür, dass nicht die erste Version des Gutachtens als Entscheidungsgrundlage herangezogen wurde, heißt es im heise-Bericht: "Als das Max-Planck-Institut das Papier 2010 präsentierte, forderte das Bundesjustizministerium laut Spiegel umfangreiche Nachbesserungen und verwies auf vertraglich vereinbarte Leistungen, die nicht erbracht worden seien." Demnach habe das Ministerium verlangt, zusätzliche Daten aus dem Jahr 2009 mit einzubeziehen sowie den neuen Schwerpunkt "Ermittlungseffizienz und Aufklärungsquote" mit in das Gutachten aufzunehmen. Dies führte letztendlich zu der aktuellen, mittlerweile im Internet einsehbaren Version des Gutachtens, auf die sich Leutheusser-Schnarrenberger beruft.

Ein Sprecher des Justizministeriums wies die Manipulationsvorwürfe zurück. Die Ergebnisse des renommierten Max-Planck-Instituts sprächen für sich. Das Max-Planck-Institut kommentierte die Vorgänge bislang nicht. Die Unionsparteien dagegen zeugen sich empört. Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer bezeichnete das Gutachten als "Gefälligkeitsgutachten auf Kosten der Steuerzahler". Der Vorfall müsse aufgeklärt werden. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach, erklärte: "Offensichtlich war der Bundesjustizministerin die Originalstudie zu positiv." Darum habe sie Nachbesserungen in ihrem Sinne erwartet.

Bekanntermaßen lassen sich viele Statistiken in die eine oder andere Richtung auslegen, was auch und gerade in der Politik viel und gern getan wird. Ob hier allerdings, wie es die CDU/CSU unterstellt, über die übliche Interpretationsfreiheit hinaus manipuliert wurde, wird aufgeklärt werden müssen. Gegner der Vorratsdatenspeicherung dürften die Vorgänge mit Besorgnis zur Kenntnis nehmen, würde doch eine Manipulation wie die von der Union unterstellte ihre Glaubwürdigkeit merklich herabsetzen. Genau deswegen darf allerdings auch die Möglichkeit nicht außer acht gelassen werden, dass es sich hier um einen politisch motivierten Versuch handelt, Leutheusser-Schnarrenberger als entschiedene Gegnerin einer Vorratsdatenspeicherung zu diskreditieren, um die seit rund zwei Jahren kontrovers diskutierte Wiedereinführung doch noch durchzusetzen.

Quelle: www.gulli.com

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In einem Blogeintrag nimmt der Jurist und Datenschutz-Aktivist Patrick Breyer Stellung zur aktuellen Diskussion um die angeblich manipulierte Studie des Max-Planck-Instituts zur Vorratsdatenspeicherung. Breyers Fazit: es habe keine Manipulation gegeben; die zweite Version weiche lediglich von der ersten ab, da zuvor wichtige Fakten nicht berücksichtigt worden seien.

Die Unionsparteien werfen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), einer erklärten Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung, vor, das Gutachten in ihrem Sinne beeinflusst zu haben. Zwischen einer ersten Version des Gutachtens und der endgültigen, auf Betreiben der Ministerin nachgebesserten Version gibt es erhebliche Diskrepanzen. Viele Unions-Politiker begründen dies damit, dass Leutheusser-Schnarrenberger ein "Gefälligkeitsgutachten" habe anfertigen lassen, nachdem die erste Version zu positiv gegenüber einer Vorratsdatenspeicherung ausgefallen sei.

Breyer hält diese Unterstellungen für unzutreffend. Er erklärt, die Unterschiede zwischen der ersten und der zweiten Version des Gutachtens seien logisch erklärbar, wenn man die Hintergründe kenne. Er berichtet, die erste Version des Gutachtens sei schlicht zu subjektiv gewesen: "Dass sich die erste Fassung tendenziell noch für eine Vorratsdatenspeicherung aussprach, ist kein Wunder, wenn man ihre Grundlage berücksichtigt: Grundlage waren damals noch einzig Gespräche der Forscher mit Polizei und Staatsanwälten. Polizisten und Staatsanwälte behaupten seit jeher unbeirrt von allen Zahlen die Erforderlichkeit einer Vorratsdatenspeicherung. Als Grundlage für eine wissenschaftliche Evaluierung waren diese 'Experteninterviews' schlichtweg ungeeignet. BKA und Staatsanwälte können nur ihre subjektive Wahrnehmung schildern. Ob und in wievielen Fällen die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich Einfluss auf Ermittlungsverfahren hatte, können sie nicht wissen, weil ihnen ein statistisch valider Überblick fehlt."

Diese begrenzte, subjektive, wie Breyer schreibt "unkritische" Perspektive - und nicht etwa der Wunsch nach einem Gefälligkeitsgutachten - sei der Grund gewesen, weswegen das Bundesjustizministerium eine Nachbesserung der Studie verlangt habe, betont Breyer. Wichtige empirische Daten zur Aufklärungsquote seien erst in die zweite Version des Gutachtens eingeflossen. In diesem Zuge sei dann auch die mangelnde empirische Aussagekraft der Experten-Interviews berücksichtigt worden. "Folgerichtig kam diese Fassung dann zu dem richtigen Ergebnis, dass das Ende der verdachts- und wahllosen Vorratsdatenspeicherung keinen erkennbaren Einfluss auf die Zahl der begangenen und den Anteil der aufgeklärten Straftaten in Deutschland hatte," berichtet der Datenschützer.

Dem Bundesjustizministerium, so Breyer, sei allenfalls vorzuwerfen, zunächst eine ungenügende Studie in Auftrag gegeben zu haben. "Nachdem dieser Ansatz zu einem erwartungsgemäß untauglichen Ergebnis führte, erweckt es den Eindruck einer politischen Einflussnahme auf unliebsame Forschungsergebnisse, dass die Untersuchung nachträglich auf eine wesentlich andere Grundlage gestellt werden musste und davon ausgehend - richtigerweise - zu einem anderen Ergebnis gekommen ist. Leider beschädigt dieses Hin und Her das Vertrauen in das Ergebnis. Hätte das Ministerium sogleich den richtigen Untersuchungsauftrag erteilt, wäre das nicht passiert," schreibt der Jurist. Um derartiges Hin und Her, ebenso wie politische Einflussnahme und "Auftragsforschung", in Zukunft zu verhindern, fordert er, dass "künftig anstelle von Regierungsbehörden eine dem Bundestag unterstellte, unabhängige Deutsche Grundrechteagentur Evaluierungen durchführt."

Quelle: www.gulli.com

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sucht Freiwillige, die gegen ihren Festnetz- oder Mobilfunkanbieter klagen möchten. Denn nach Angaben der Aktivisten speichern etliche Unternehmen die Verbindungsdaten ihrer Kunden über einen längeren Zeitraum, obwohl dies aus Abrechnungsgründen nicht notwendig ist. Hierin sieht der Verband eine Verletzung des Telekommunikationsgesetzes.

Ein teilweise veröffentlichter Leitfaden der Generalstaatsanwaltschaft München sorgte bereits im Juni vergangenen Jahres für Diskussionen über die Speicherpraktiken bei Telekommunikationsanbietern. Aus dem Blatt ging hervor, dass die Anbieter Telekom Mobil, Vodafone, Telefonica/O2 Mobil und E-Plus Daten ihrer Kunden teilweise weit über den notwendigen Zeitraum speichern. Dies wertet der AK Vorrat als eine Verletzung des Telekommunikationsgesetzes wonach Anbieter "für die Abrechnung nicht erforderliche Daten [...] unverzüglich zu löschen" haben. Auch die umstrittenen Funkzellenabfragen in Berlin und Dresden wurden durch diese Praktiken möglich gemacht.

Entsprechend planen die Aktivisten nun auf rechtlichem Wege, gegen diesen Sachverhalt vorzugehen. Für ein Gerichtsverfahren werden jedoch Bürger benötigt, die sich gerichtlich gegen ihren Anbieter durchsetzen wollen. „Wenn Sie einen Telefonvertrag und eine Rechtsschutzversicherung haben und mitklagen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 31. März bei uns“, heißt es in einem offiziellen Aufruf des Vereins. Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Aktion gibt es nicht. Lediglich der abgeschlossene Mobilfunk- oder Festnetzvertrag bei einem der Anbieter sollte noch einige Zeit laufen, sodass die Gegenpartei das Geschäftsverhältnis nicht zur nächsten Frist beendet und so einem Verfahren entgeht. Um die rechtliche Betreuung kümmert sich der Arbeitskreis mit einem Anwalt, der bereits die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung erfolgreich durchsetzen konnte.

Interessenten werden angehalten, sich bis zum 31. März beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu melden. Wer sich nicht gegen eines der Unternehmen gerichtlich zur Wehr setzen möchte, kann ferner mittels einer Musteranfrage Auskunft über die von ihm gespeicherten Informationen einfordern.

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Vorratsdatenspeicherung: EU will Deutschland Ultimatum setzen
« Antwort #417 am: 21 März, 2012, 16:46 »
Die EU-Kommission hat Deutschland eine Frist gesetzt, die Vorratsdatenspeicherung zügig wieder einzuführen. Innerhalb der nächsten vier Wochen muss die Bundesrepublik die umstrittene EU-Richtlinie umgesetzt haben, anderenfalls drohen rechtliche Konsequenzen. Viele Befürworter der Vorratsdatenspeicherung sehen sich in ihrer Position bestärkt.

Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung in ihrer Ausgabe vom heutigen Mittwoch zufolge will die in Brüssel ansässige EU-Kommission der Bundesregierung im Laufe dieser Woche, wahrscheinlich noch heute oder morgen, ein entsprechendes Ultmatum setzen. Vier Wochen soll Deutschland dann Zeit haben, um die seit dem März 2010 ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Wird diese Frist nicht eingehalten, droht Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und letzten Endes eine Geldstrafe. Dies zeichnete sich bereits seit einer Weile ab.

Einige Befürworter der Vorratsdatenspeicherung nehmen den Bericht erwartungsgemäß zum Anlass, ihre Forderung nach einer schnellen Wiedereinführung noch einmal zu untermauern. So sagte etwa der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU): "Seit März 2010 hat [Bundesjustizministerin] Leutheusser-Schnarrenberger den klaren Auftrag vom Bundesverfassungsgericht bekommen, die Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln. Geschehen ist seither so gut wie nichts. Nun bekommt sie die Quittung aus Brüssel und der Steuerzahler wird in Haftung genommen." Der Minister setzt sich auch tatkräftig für die Wiedereinführung ein, wie er berichtet: Er selbst habe gemeinsam mit seinem Kabinettskollegen, dem Niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann, der Bundesjustizministerin eine Formulierungshilfe für eine verfassungskonforme Neuregelung übersandt, auf die sie gern zurückgreifen könne. "Man kann es nicht oft genug wiederholen. Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2010 die Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich für zulässig erklärt und lediglich die damals geltenden Umsetzungsregelungen aufgehoben", betonte Busemann. Deshalb stehe einer neuen, angepassten Regelung nicht nur nichts im Wege. "Sie ist zwingend geboten, wenn Justiz- und Polizeibehörden nicht weiterhin an der effektiven Aufklärung schwerer und schwerster Straftaten gehindert werden sollen", so Busemann. Die Vorratsdatenspeicherung sei insbesondere für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus, aber "auch und gerade bei der Verfolgung von sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie, die heutzutage fast ausschließlich über das Internet erfolgen, unverzichtbar", betonte der CDU-Politiker. Der derzeitige Verzicht auf eine Vorratsdatenspeicherung schütze die Täter. Zudem sei der Eingriff in die Privatsphäre kleiner als von vielen Kritikern angenommen, da lediglich Verbindungsdaten und nicht die Inhalte der Kommunikation protokolliert würden.

Ähnlich hatte sich kürzlich auch schon Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) geäußert. Diese nahm die Ankündigung der EU-Sanktionen zum Anlass, um ihre Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung noch einmal zu bekräftigen. "Es ist ein Unding, dass Deutschland sich erst vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen lassen muss, bevor etwas geschieht. Letztlich muss dann der Steuerzahler auch noch dafür bezahlen, dass seine Sicherheit vernachlässigt wird", so Merk. "Ein Rechtsstaat macht sich auch unglaubwürdig, wenn er vom Bürger verlangt, sich an die Gesetze zu halten, selbst aber hartnäckig Europarecht missachtet." Merk erhebt schwere Vorwürfe gegen die Vorratsdatenspeicherungs-Gegner. Sie beschuldigt diese, aus ideologischen Gründen bei den Menschen unberechtigte Ängste zu schüren. Auch Merk betonte noch einmal, dass lediglich Verbindungsdaten gespeichert würden und der Zugriff auf diese juristisch eng beschränkt sei.

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Offline Jürgen

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Re: Vorratsdatenspeicherung: EU will Deutschland Ultimatum setzen
« Antwort #418 am: 22 März, 2012, 01:12 »
Meine Idee dazu:
- Frist ignorieren, denn Vorratsdatenspeicherung widerspricht unserer Verfassung, und derartige schwere Eingriffe stehen der EU schlicht nicht zu
- verklagen lassen bis der Arzt kommt, gut zehn Jahre in die Instanzen gehen
- notfalls die Zuständigkeit der EU und ihrer Gerichte abstreiten
- Strafen keinesfalls zahlen, "dann schmeißt uns doch raus"  :rauch

Was die Franzosen in der Nato konnten und u.a. die Briten in der EU, das sollte Deutschland auch gelingen.
BTW, sollte es zum "Schlimmsten" kommen, dann könnte die EU von mir aus auch gleich den Euro samt Rettungsschirmen mitnehmen.
Und den Gürtel deutlich enger schnallen   :ha

Jürgen
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1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
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Streit über Vorratsdatenspeicherung geht weiter
« Antwort #419 am: 24 März, 2012, 13:30 »
In der Auseinandersetzung über das Thema Vorratsdatenspeicherung ist eine Einigung von Union und FDP nicht in Sicht – auch nach dem Ultimatum der EU-Kommision, das verlangt, binnen vier Wochen für die Umsetzung der 2006 beschlossenen Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung zu sorgen.

Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl beharrte in der Tageszeitung "Die Welt" darauf, eine anlasslose Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten einzuführen, was die FDP strikt ablehnt. Uhl betonte, die Ermittlung des Todesschützen von Toulouse, Mohamed Merah, sei nur dadurch möglich gewesen, dass die Behörden den Computer von dessen Mutter anhand der IP-Adresse ausfindig gemacht hätten. "Bei uns wäre die Ermittlung des Mörders nicht möglich gewesen", sagte er. Für Uhl ist der französische Ermittlungserfolg ein Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung Leben retten könne. Der Druck auf Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wachse.

Dagegen lehnte der FDP-Vorsitzende Philipp Rösler das Unions-Modell erneut ab: "Eine anlasslose Speicherung von Daten würde bedeuten, dass der Staat pauschal seine Bürger verdächtigt, sie könnten irgendwann einmal Straftäter werden." Rösler verwies erneut auf das Konzept von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), das nur eine Datenspeicherung bei einem konkreten Anlass vorsieht ("Quick-Freeze").

Rösler nannte das Verfahren in der Samstagsausgabe des "Hamburger Abendblatts" einen "tragfähigen Vorschlag" und fügte hinzu: "Wir erwarten, dass die Union jetzt ihren Widerstand gegen das konstruktive 'Quick-Freeze'-Modell aufgibt." Die Union hingegen hält dieses Verfahren für völlig unzureichend.

Quelle : www.heise.de

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