Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 39325 mal)

0 Mitglieder und 8 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Provider gegen Vorratsdatenspeicherung light
« Antwort #390 am: 28 Januar, 2011, 16:16 »
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hält nichts von einem Verfahren "Quick Freeze Plus", das unter anderem Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar jüngst in unterschiedlichen Abstufungen vorgeschlagen haben. Anfragen der Strafverfolger bei den Zugangsanbietern könnten enorm zunehmen und "immense Folgekosten" entstehen, meinen die Provider. Die Wirtschaftspolitik müsse innovative deutsche Branchen vor solchen "unglaublichen und überflüssigen Belastungen schützen".

Verkehrsdaten wie IP-Adressen sollten bei einer solchen Vorratsdatenspeicherung light "nicht sechs Monate, sondern im Wochenbereich gespeichert werden", erläuterte der eco-Vorstandsvorsitzende Michael Rotert die Haltung des Verbands am gestrigen Donnerstag in Berlin. Polizeidienststelle könnten aber bei jedem Verdacht die Daten vorsichtshalber einfrieren lassen, bevor sie weg sind – egal ob sie später gebraucht würden. So müssten Provider würden erneut unverhältnismäßig als Hilfssheriffs herhalten.

In der Zeit, in der die Zugangsanbieter zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren für sechs Monate gezwungen gewesen seien, hätten die Ermittler "weniger schwere Verbrechen" aufklären können als ohne dieses Instrument, erläuterte Rotert. Trotzdem werde die Datenspeicherei jetzt so angepriesen, als ob Verbrechensbekämpfung ohne sie "gar nicht mehr möglich" sei. Je länger das Thema diskutiert werde, desto "abstruser" würden die Ideen dazu.

Schaar bezeichnete das "Einfrieren" von Verbindungs- und Standortdaten im Verdachtsfall nebst einer zusätzlichen pauschalen Vorhaltung dieser Nutzerspuren für mehrere Tage derweil in einem Interview mit der Berliner Morgenpost zum Europäischen Datenschutztag als "sehr viel geringeren Grundrechtseingriff als die Vorratsdatenspeicherung". Der Datenschützer begrüßte daher die Initiative der Justizministerin für eine "wenige Tage umfassende Speicherungsverpflichtung", da diese den Argumenten der Strafverfolger Rechnung trage und die Bürgerrechte wahre.

Hans-Jörg Albrecht, Direktor am Max-Planck-Institut für Strafrecht in Freiburg, hält die "Quick-Freeze"-Methode für praktikabel, das Modell funktioniere in einigen Ländern, erklärte der Kriminologe. In den USA dürften Ermittler rasch auf Verbindungsdaten zugreifen und müssten erst im Nachhinein eine Richtergenehmigung einholen. Außerdem sei bei dem Verfahren verfassungsrechtlich nicht einzuwenden. Albrecht war der EU-Kommission vor, den Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung unterschätzt zu haben und sich mit der laufenden Evaluation der EU-Vorgaben angesichts einer fehlenden Datenbasis aus den Mitgliedsstaaten schwer zu tun. Nach wie vor sei ungeklärt, ob die Datenspeicherei überhaupt mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar sei.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline mtron

  • Server-Admin
  • *
  • Beiträge: 1514
    • some debs
Kurzfristige IP-Speicherung nicht grundsätzlich unzulässig
« Antwort #391 am: 09 Februar, 2011, 11:22 »
[Deutschland] Kurzfristige IP-Speicherung nicht grundsätzlich unzulässig

Mit Beschluss vom 13. Januar 2011 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil [1] des OLG Frankfurt/Main zur Zulässigkeit der kurzfristigen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen aufgehoben. Der BGH vertritt dabei die Auffassung, dass eine siebentägige Speicherung angemessen sein kann.
Ist die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen durch Internetprovider zur Bekämpfung von Spam oder Denial-of-Service-Angriffen zulässig oder nicht? Um diese Frage dreht sich ein Streit zwischen einem DSL-Anschlussinhaber und seinem in Darmstadt ansässigen Internetprovider.


Der Kunde verlangt unter Verweis auf das Telekommunikationsgesetz vom Provider die sofortige Löschung seiner IP-Adressen. Der Provider hat das abgelehnt und verwies auf die Notwendigkeit, die IP-Adressen zu Abrechnungszwecken und zur Aufrechterhaltung eines ungestörten Betriebs seines Angebots für wenige Tage speichern zu müssen.

Der Kunde sah die behauptete Notwendigkeit nicht gegeben und klagte gegen seinen Provider. Sowohl das Landgericht Darmstadt (Entscheidung vom 06.06.2007, Az. 10 O 562/03) als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Entscheidung vom 16.06.2010, Az. 13 U 105/07) entschieden in der Sache zugunsten des Providers. Der Kläger verfolgte die Sache allerdings weiter und so landete der Fall schließlich beim Bundesgerichtshof.

Der BGH gab mit Beschluss vom 13. Januar 2011 dem Kläger teilweise recht, hob die Urteile der Vorinstanzen wegen Verfahrensfehlern auf und verwies den Fall zurück an die Berufungsinstanz. Der BGH bemängelte, dass der Berufungsrichter leichtgläubig den Ausführungen des Providers Glauben geschenkt habe und keine Beweise erhoben habe, um die Einwände des Klägers angemessen würdigen zu können.

Schon aus diesem Grunde müsse die Vorinstanz nun erneut prüfen, ob die vom Provider zur Begründung der präventiven Vorratsdatenspeicherung vorgebrachten Argumente zutreffend seien. Dabei schloss der BGH nicht aus, dass diese unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt sein kann. Das setzt jedoch "ihre technische Erforderlichkeit für die Zwecke des § 100 Abs. 1 TKG" voraus, was zu prüfen ist.

Benötigt der Provider die Daten tatsächlich, "um abstrakten Gefahren für die Funktionstüchtigkeit des Telekommunikationsbetriebs entgegenzuwirken", so wäre die "in Rede stehende Datenerhebung und -verwendung" nach Auffassung des BGH sowohl europarechtlich zulässig als auch durch das TKG gedeckt.

In ihrem Beschluss sparen die BGH-Richter nicht mit Kritik an der Vorinstanz. Sie halten dem Berufungsrichter vor, er hätte seine eigene Kompetenz im Hinblick auf den komplizierten technischen Sachverhalt überschätzt: "Die Würdigung eines schwierigen technischen Sachverhalts, wie hier die Beurteilung, ob für die Zuordnung abrechnungsrelevanter Internetsessionsdaten zu den einzelnen Kunden der Beklagten die Speicherung der IP-Adressen erforderlich ist, setzt besondere technische Kenntnisse voraus und wird nicht schon durch die Beherrschung allgemeiner Erfahrungssätze ermöglicht." Der Richter hätte daher einen Gutachter hinzuziehen müssen. [von Robert A. Gehring]

[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=54979&pos=3&anz=643

Quelle: golem.de
Signatur
PC: lshw | Sats: 19.2° & 13°Ost (DiSEqC, 80cmØ Blech) | DVB-Soft: vdr 2.1.7 mit softhddevice via va-api
- Hauppauge Nova-T USB 2.0 Stick mit DiBcom DiB7700P Frontend, MT2060 tuner, Firmware
- TerraTec Cinergy S2 PCI HD mit STB0899 demodulator und Mantis VP 1041 PCI bridge
- TerraTec Cinergy S2 USB mit Montage DS3000 demodulator und IR-receiver,  Firmware
[close]

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Vorratsdatenspeicherung visualisiert
« Antwort #392 am: 24 Februar, 2011, 17:41 »
Ich zitiere mal: “Sechs Monate seiner Vorratsdaten hat der Grünenpolitiker Malte Spitz von der Telekom eingeklagt und ZEIT ONLINE zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Daten können Sie all seine Bewegungen dieser Zeit nachvollziehen. Die Geodaten haben wir zusätzlich mit frei im Netz verfügbaren Informationen aus dem Leben des Abgeordneten (Twitter, Blogeinträge und Webseiten) verknüpft.”



Krasser Kram, nicht wahr? Klar, bei Twittermeldungen und Blog-Gedöns ist man selber schuld. Aber das mitgetrackte Bewegungsprofil via Handy ist schon sehr erschreckend.

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Neuer Innenminister will rasch neue Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #393 am: 04 März, 2011, 20:21 »
Der neue Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich drängt auf eine baldige Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Er sei in dieser Frage der gleichen Auffassung wie sein Vorgänger Thomas de Maizière (CDU), sagte der CSU-Politiker kurz nach seiner Amtseinführung am Donnerstag. Die Sicherheitsbehörden bräuchten dieses effiziente Instrumentarium zur Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Straftaten. Der frischgebackene Chef des Innenressorts kündigte an, über die Neuauflage der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verhandeln zu wollen. Dabei strebe er "möglichst schnell" ein Ergebnis an.

Die Liberale legte kürzlich ein Konzept für das anlassbezogene Einfrieren von Telekommunikationsdaten gemäß dem "Quick Freeze"-Ansatz vor. Zusätzlich plädierte sie für eine einwöchige pauschale Speicherung von Verbindungsdaten im Internet. De Maizière lehnte diesen Vorschlag aber als "zu kurz greifend" ab und bestand auf einer umfassenden Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Friedrich wiederum betonte Anfang des Jahres in seiner damaligen Funktion als Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, dass sich die FDP in Fragen der inneren Sicherheit "bewegen" müsse. Die Christsozialen forderten parallel neben der schnellen Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung auch eine stärkere Nutzung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die Einrichtung einer Visa-Warndatei.

Auch in der heiß umkämpften Frage von Websperren im Kampf gegen Kinderpornographie hatte der neue Innenminister bislang konträre Auffassungen zum Koalitionspartner im Bund. So stimmte er 2009 für das Zugangserschwerungsgesetz. Die darin festgehaltenen Regelungen zu Blockaden von Webseiten mit sexuellen Kindesmissbrauchsbildern setzte de Maizière im Einklang mit den Liberalen und den Verabredungen in der Koalitionsvereinbarung zwar zunächst aus. Theoretisch könnte Friedrich den entsprechenden Erlass an das Bundeskriminalamt (BKA) aber jederzeit rückgängig machen und damit die Linie seines Vorläufers konterkarieren.

Leutheusser-Schnarrenberger kündigte trotzdem an, dass sie sich auf die Kooperation mit Friedrich freue. Sie wolle in Zusammenarbeit mit ihrem Landsmann "die bewusste Entscheidung der Koalition für eine neue Balance zwischen Freiheit und Sicherheit fortschreiben", sagte die FDP-Politikerin der "Mitteldeutschen Zeitung". Ein Stakkato immer neuer Sicherheitsgesetze werde es nicht mehr geben, die Durchsetzung bestehender Gesetze behalte Vorrang. Die Ministerin zeigte sich auch zuversichtlich, dass sie mit dem neuen Kollegen im Innenressort "die große Aufgabe einer Modernisierung des Datenschutzes erfolgreich zum Abschluss" bringen könne. Dabei müssten etwa "klare Grenzen für die Profilbildung" gezogen und ein Widerspruchsrecht der Bürger gegen unbegrenzte Veröffentlichung ihrer Daten im Internet eingeführt werden.

Der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft", Jimmy Schulz, erklärte gegenüber heise online ebenfalls, dass in der CSU spätestens mit den jüngsten Vorschlägen des Netzrates der Partei ein "ernsthaftes Umdenken" in der Netzpolitik eingesetzt habe. In der Koalition entstehe derzeit ein "gemeinsames Verständnis" auch in bislang kontrovers diskutierten Angelegenheiten. Es komme den Liberalen daher entgegen, wenn Friedrich bei der Regelung der Strafverfolgung im Netz, bei der Reform der Bundespolizei und bei der Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze Nägel mit Köpfen machen wolle. Er habe den Eindruck, dass es dem Franken wie de Maizière nicht um "große Effekthascherei", sondern um das gemeinsame Voranbringen einer effizienten Politik im ruhigen und sachlichen Ton gehe.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
EU-Kommission droht mit Verfahren wegen Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #394 am: 16 April, 2011, 13:57 »
Die EU-Kommission hat die Bundesregierung aufgefordert, "schnellstmöglich" ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Wie der Spiegel berichtet, droht die Kommission sogar mit Einleitung eines Verfahrens wegen Verletzung des EU-Vertrags.

Als Begründung verweist die Kommission auf ihre Evaluierung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die Speicherung sei "ein wertvolles Instrument" für Strafverfolger und in manchen Fällen "unverzichtbar für die Verhinderung und Bekämpfung von Verbrechen", heißt es. Die Kommission will den Bericht am Montag vorstellen.

Sie stärkt damit Bundesinnenminster Hans-Peter Friedrich den Rücken, der ein neues Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung fordert. Zu Friedrichs Kontrahenten gehört Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Verbindungsdaten von den Providern für einige Tage verdachtsunabhängig aufbewahren lassen möchte. Bei konkretem Verdacht soll die Polizei einen Sicherungsantrag stellen können (Quick Freeze Plus).

Leutheusser-Schnarrenberger hatte noch als Oppositionspolitikerin erfolgreich gegen die ursprüngliche deutsche Regelung geklagt, derzufolge Verbindungsdaten und Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert werden mussten. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen Provider Daten nicht mehr auf Vorrat speichern.

Unabhängig vom deutschen Streit attestiert die Kommission in der EU-Richtlinie schwere Mängel. Die Vorgabe lasse den Mitgliedsstaaten sowie Providern und Strafverfolgern zu viel Spielraum und stelle den Datenschutz nicht ausreichend sicher. Die Kommission will die Richtlinie deshalb überarbeiten. Der EU-Abgeordnete Alexander Alvaro kritisiert deshalb die Forderung, die Richtlinie umzusetzen. Die Bundesregierung müsse statt dessen auf die Revision der mangelhaften Richtlinie warten. Andernfalls führe sie einen "Zustand unhaltbarer Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten" herbei.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat mit der Unterstützung des Netzwerkes Campact eine Online-Unterschriftenkampagne gegen die zur Zeit heftig diskutierte Vorratsdatenspeicherung gestartet. Bereits knapp 40.000 Bürger sprachen sich in kurzer Zeit ausdrücklich gegen die Wiedereinführung der umstrittenen Praktik aus.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat in Zusammenarbeit mit der Organisation Campact eine Onlinepetition gegen die stark umstrittene Vorratsdatenspeicherung ins Leben gerufen. Die Aktivisten wollen so die deutsche Politik davon überzeugen, sich national und auf EU-Ebene gegen das anlasslose Speichern von Telekommunikationsdaten auszusprechen.

Gegenstand der Aktion ist das Sammeln von Unterschriften unter einem Brief an Bundesinnenminister Friedrich und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.  In diesem weisen die Initiatoren der Kampagne daraufhin, dass durch die Speicherung von allen telekommunikationsbezogenen Standort- und Verbindungsdaten sowie IP-Adressen das Recht der Bürger auf ein selbstbestimmtes und privates Leben ausgehöhlt werde. Überdies widerspreche die jüngst beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der Europäischen Grundrechte-Charta, weshalb es an der Politik liege, die Umsetzung der Regelung zu widersprechen. „Sorgen Sie für eine Änderung der Richtlinie, die unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung achtet“, fordern die bereits 39.068 Teilnehmer weiter.

Wer an der Aktion des AK Vorrat und der Organisation Campact teilnehmen will, kann dies wie für eine Online-Petition üblich auf schnellem Wege tun, indem er schlichtweg seine Adresse in das Formular eintippt und daraufhin seine virtuelle Unterschrift unter das Forderungsschreiben setzt. Für eine „medienwirksame Übergabe“ seien überdies Gelder notwenig, für die man auf der Seite ebenfalls spenden kann.

Ob die bislang knapp 40.000 deutschen Unterschriften, die sich gegen eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung aussprechen, tatsächlich die erhoffte Wirkung erzielen, ist natürlich nicht abzusehen. Jedoch zeigt die rege Beteiligung an der Aktion einmal mehr, dass die deutschen Bürger nicht alle mit der Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung zufrieden sind.

Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Zoff um Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #396 am: 10 Juni, 2011, 17:35 »
Der Entwurf für das neue "Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet" ist Im Internet veröffentlicht worden. Unions-Politiker zeigen sich entrüstet und bezeichnen den Entwurf als nicht akzeptabel. Ein von Polizeiverbänden verlangtes Machtwort von Kanzlerin Merkel ist allerdings ausgeblieben. Regierungssprecher Seibert betonte, dass es für die Kanzlerin klar sei, dass man "dieses Instrument der Vorratsdatenspeicherung" brauche und die Vorgaben des Beundesverfassungsgerichtes "in absehbarerer Zeit umsetzen" müsse.

Der Gesetzentwurf besteht im wesentlichen aus zwei Änderungen der Strafprozesspordnung, einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes und einer Änderung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes. Sie besteht in einer detaillierten Auflistung, was TK-Unternehmen und Provider bei einem Anordnung von Quick Freeze und bei der 7-tägigen Speicherung von IP-Adressen an Aufwandsentschädigung verlangen können.

Die wesentliche Neuerung des Gesetzentwurfes ist der §100j StPO zur richterlich angeordneten Sicherungsverordnung. Mit ihr wird das TK-Unternehmen angewiesen, alle vorhandenen, bereits erzeugten oder verarbeiteten sowie künftig anfallenden Verkehrsdaten eines Kunden zu speichern. Dieses Quick Freeze-Verfahren ist auf einen Monat befristet und kann jeweils um einen Monat verlängert werden, wenn die Strafverfolger die Maßnahme begründen können. Das Einfrieren der Daten ist allein auf die Daten beschränkt, die ein TK-Unternehmen selbst erzeugt und verarbeitet.

Neben dieser Sicherungsanordnung wird mit dem §100k StPO eine Bestandsdatenabfrage von IP-Adressen eingeführt, die ausdrücklich für die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet gedacht ist. Betroffene Personen müssen nach dem Gesetzentwurf von dieser IP-Adressauskunft unterrichtet werden, sofern der Zweck der Auskunft dadurch nicht gefährdet ist.

Im Telekommunikationsgesetz schlägt der Gesetzentwurf vor allem einen §113a TKG vor, der die Speicherungspflicht von IP-Adressen auf 7 Tage begrenzt. Außerdem ist hier von einer Marginalgrenze die Rede, die durch ein sachverständiges Gutachten ermittelt werden soll. Internet-Provider als Kleinstunternehmen, die vielleicht nur 100 bis 200 Kunden haben, sollen so von der Speicherungspflicht befreit werden. Schließlich enthält der neue §113a den nicht unwichtigen Passus, dass der Zugriff auf die IP-Daten zum Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nicht erlaubt ist.

In einer ersten Stellungnahme der CDU-Fraktion hat sich Wolfgang Bosbach, der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, ablehnend geäußert. Auf dieser Basis sei eine Verständigung mit der FDP nicht möglich, sagte er dem Kölner Stadtanzeiger. Noch drastischer ist in dieser Hinsicht die Gewerkschaft der Polizei, die ähnlich wie die Konkurrenzgewerkschaft den Gesetzentwurf ablehnt. Sie befürchtet, dass das Thema sang- und klanglos untergehen wird: "Eine Abstimmung im Parlament würde die kurze Restlaufzeit dieser Koalition für jeden sichtbar machen," erklärte ihr Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut.

Während vom Bundesinnenminister Friedrich (CSU) noch keine Reaktion vorliegt, hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gegenüber der Nachrichtenagentur dpa den Gesetzentwurf als völlig unakzeptabel bezeichnet. Herrmann schilderte den konkreten Fall eines Mannes, der eine Vielzahl von kinderpornographischen Dateien mit 62 weiteren Personen im Internet getauscht haben soll. Nach einem Richterbeschluss konnte die Polizei laut Herrmann noch 27 IP-Adressen von Computern und Anmeldedaten identifizieren. Bei den anderen 35 seien aber keine Daten mehr vorhanden gewesen, weil es derzeit keine Vorratsdatenspeicherung mehr gibt.

Bürgerrechtler und Rechtsexperten haben sich derweil in einem Offenen Brief an die Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion gewandt, in dem sie die Abgeordneten unter dem Motto "Intelligente Strategien für ein sicheres Netz – IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen!" auffordern, "jede anlasslose Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten strikt abzulehnen". Die Freiheit und Sicherheit von 51 Millionen Internetnutzern in Deutschland dürfe für die FDP als Bürgerrechtspartei nicht verhandelbar sein. In dem Brief führen die Unterzeichner, zu denen auch Joerg Heidrich, Justiziar des Heise-Verlags, gehört, im Detail die Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung auf. Gleichzeitig illustrieren sie Vorgehensweisen für ein sicheres Netz, die ihrer Ansicht nach Bürgerrechte und freies Internet nicht in Frage stellen.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zoff-um-Vorratsdatenspeicherung-1259179.html

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
EU: Think Tank plädiert für Aufhebung der Richtlinie zur VDS
« Antwort #397 am: 19 Juni, 2011, 20:07 »
Eine Denkfabrik der Europäischen Union hat sich in die Diskussion um die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingeschaltet. Sie hat sich gegen eine Umsetzung und für den Einsatz des Quick-Freeze-Verfahrens ausgesprochen. Damit gerät die Richtlinie weiter in die Kritik, nachdem schon Datenschützer und sogar die Kommission selbst Probleme angesprochen hatten.

Es scheint, als hätten Befürworter der Vorratsdatenspeicherung im Augenblick keinen leichten Stand. Von Datenschützern bereits von Beginn an kritisiert, musste die Kommission, nachdem mehrere nationale Verfassungsgerichte ihre Verfassungswidrigkeit feststellten, eingestehen, dass die Richtlinie aus dem Jahr 2006 "gravierende Mängel" aufweist. Daher will man sie überarbeiten.

"Deswegen ist es meine Absicht, die Richtlinie zu überprüfen und klar zu regeln, wer auf die Daten zugreifen darf, zu welchem Zweck und welche Verfahren dabei zu beachten sind", so Eu-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Warum man offenbar solche Dinge nicht eindeutig festlegt, bevor man eine Richtlinie erlässt, bleibt schleierhaft. Bis diese Überarbeitung Ende 2011 vermutlich zu einem Ende gekommen ist, bleibt die alte Richtlinie jedoch in Kraft und soll umgesetzt werden.

Dieser Modus Operandi wird jedoch nicht nur von Datenschützern kritisch gesehen. Auch für das Centre for European Policy (CEP) ist es "nicht nachvollziehbar, warum die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten will, die die unzureichende Richtlinie noch nicht umgesetzt haben". Das CEP beschreibt sich selbst als "europapolitischen Think-Tank der Stiftung Ordnungspolitik. Es analysiert die volkswirtschaftlich relevanten Vorhaben der EU und entwickelt Strategien für die europäische Politik". Es hat einen Bericht zur Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung verfasst, in dem es deutlich Kritik übt. "Die Nachteile, die mit der Vorratsdatenspeicherung verbunden sind, stehen völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen, die sie bewirkt", heißt es in dem Papier. "Die Regelungen verstoßen daher gegen die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens, auf Datenschutz und auf die Berufs- und wirtschaftliche Betätigungsfreiheit". Daher gibt das CEP die Empfehlung ab, die Richtlinie aufzuheben und das sogenannte "Quick Freeze"-Verfahren einzuführen.

Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline ritschibie

  • Aufpass-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 10792
  • Ich liebe dieses Forum!
Die EU-Kommission will Deutschland belangen, wenn dessen Regierung die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht zeitnah umsetzt. Die Datenschützer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnen jedoch davor, auf diese Androhung mit "kopflosem Gehorsam" zu reagieren. Stattdessen sollte man die Initiative ergreifen und auf Mängel in der Direktive hinweisen, so die Aktivisten.

Wie die Aktivisten berichten, bestätigte die EU-Kommission auf Nachfrage, im Juni ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingeleitet zu haben. Ein entsprechendes Mahnschreiben (ein sogenanntes "Letter of formal notice") mit einer Aufforderung, binnen zwei Monaten Stellung zu nehmen, wurde bereits verschickt. Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung sehen drohende Strafen der EU als zusätzliches Argument für eine rasche Wiedereinführung der umstrittenen Sicherheitsmaßnahme. Für eine Vorratsdatenspeicherung sind momentan insbesondere Vertreter der CDU/CSU, der SPD und der Ermittlungsbehörden. Die neben den Unionsparteien an der Regierung beteiligte FDP lehnt eine Vorratsdatenspeicherung ab, kommt jedoch angesichts der Drohung der EU zunehmend unter Druck.

Die Aktivisten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung warnen die Bundesregierung und insbesondere die FDP jedoch davor, "nun mit kopflosem Gehorsam zu reagieren". Es sei, so die Datenschützer, "widersinnig, dass die EU-Kommission einerseits die Notwendigkeit einer umfassenden Änderung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung betont, andererseits aber noch die Umsetzung der alten, als Fehlschlag erkannten Richtlinie fordert." In einem Evaluierungsbericht hatte die EU-Kommission tatsächlich erhebliche Mängel bei der Direktive festgestellt. Insbesondere wurden mangelnde Rechtssicherheit für die Provider, fehlende Einheitlichkeit innerhalb der EU und die Gefahr missbräuchlicher Nutzung der gespeicherten Daten kritisiert. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström kündigte daher eine Überarbeitung der EU-Direktive an. Wann genau diese abgeschlossen wird, steht derzeit noch nicht fest.

Die Datenschützer fordern daher, die Bundesregierung solle "dem Spuk des Vertragsverletzungsverfahrens jetzt ein Ende setzen, indem sie aus wichtigen Gründen des Grundrechtsschutzes eine Befreiung von der Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie beantragt und nötigenfalls einklagt." Diese Möglichkeit bestünde laut Artikel 114 des EU-Vertrags.

Zudem halten die Datenschutz-Aktivisten es für unglaubwürdig und inkonsequent, dass die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens tatsächlich ein derart starkes Argument für die deutschen Politiker darstellt. Dem Europäischen Gerichtshof lägen bereits etwa 20 derartiger Klagen gegen Deutschland vor, berichten die Mitglieder des Arbeitskreises. Diese würden also offenbar von der deutschen Bundesregierung auch nicht um jeden Preis vermieden.

Der Arbeitskreis befürchtet, dass durch eine Umsetzung der EU-Richtlinie höhere Rechtsgüter gefährdet würden. "Mit einer Umsetzung der verfehlten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung würde Deutschland gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Grundrechtecharta verstoßen, wie der Rumänische Verfassungsgerichtshof, das Centrum für Europäische Politik und der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags festgestellt haben. Bei dieser Pflichtenkollision zwischen EU-Umsetzungspflicht und Menschenrechtskonvention müssen unsere Grund- und Freiheitsrechte Vorrang haben, bis die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geändert oder vom Europäischen Gerichtshof gekippt wird," erklären die Aktivisten.

Von den von einigen Politikern vorgeschlagenen Kompromisslösungen - beispielsweise einer Internet-Vorratsdatenspeicherung oder einer drei- statt sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung - halten die Datenschützer nichts. Diese seien "die schlechteste aller Lösungen", sind die Aktivisten überzeugt. "Einerseits würden unsere Menschenrechte verletzt und die Vertraulichkeit unserer Telekommunikation aufs Spiel gesetzt. Eine deutsche Vorratsdatenspeicherung bliebe bestehen, selbst wenn die EU-Richtlinie gekippt wird. Zum anderen würde eine Teilumsetzung nichts an dem EU-Vertragsverletzungsverfahren ändern," begründen die Datenschützer ihre Ablehnung derartiger Optionen. Zudem, so der Arbeitskreis, sei "eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über eine Klage wegen Vertragsverletzung nicht vor Ablauf eines Jahres zu erwarten." Man gehe davon aus, dass "der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des irischen High Court die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu diesem Zeitpunkt bereits für grundrechtswidrig und ungültig erklärt haben wird, so dass es zu keiner Strafzahlung kommen wird oder etwaige Zahlungen zurückerstattet werden."

Unabhängig von dieser äußerst optimistischen Prognose machten sich die Aktivisten die Mühe, auszurechnen, wieviel eine etwaige Strafe der EU - deren Höhe in den Anwendungshinweisen der EU-Kommission festgelegt ist - die deutschen Bürger kosten würde. Zum Ergebnis schreibt man: "Nach Berechnungen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung würde eine etwaige Strafzahlung an die EU nicht mehr als 86 Cent pro Bürger und Jahr betragen." "Eine gute Investition, denn nur nicht gespeicherte Kontakte, Bewegungen und Interessen sind sicher vor Datenmissbrauch wie bei der Deutschen Telekom und Generalverdacht wie bei der Dresdener Polizei", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Eine Umsetzung der teuren flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung würde Wirtschaft und Bürger ein Vielfaches dieser Strafzahlung kosten." "Es wäre erbärmlich, wenn der Bundesregierung die unbefangene Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung keine 86 Cent pro Person wert wäre", erklärt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. "Wer mit drohenden Geldstrafen für die Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung argumentiert, will, dass wir unser Recht auf Privatsphäre für Geld verkaufen. Menschen- und Bürgerrechte sind aber unveräußerlich, so steht es im ersten Artikel des Grundgesetzes."

Quelle: www.gulli.com
Intel Core i7-4770K - ASRock Z87 Extreme6/ac - Crucial Ballistix Sport DIMM Kit 16GB, DDR3-1600 - Gigabyte Radeon R9 290 WindForce 3X OC
TBS DVB-S2 Dual Tuner TV Card Dual CI  - DVBViewer pro 5.3 und Smartdvb 4.x.x beta - 80 cm Schüssel, 2xQuad-LNB - Astra (19.2E)/Hotbird (13E)
I-net mit Motzfuchs ; WLAN: Fritz 7390; BS: Windows 10

Offline ritschibie

  • Aufpass-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 10792
  • Ich liebe dieses Forum!
Öfter mal was Neues  :)

Jetzt kann man sich Ungehorsam auch "erkaufen". Wohlan...
Intel Core i7-4770K - ASRock Z87 Extreme6/ac - Crucial Ballistix Sport DIMM Kit 16GB, DDR3-1600 - Gigabyte Radeon R9 290 WindForce 3X OC
TBS DVB-S2 Dual Tuner TV Card Dual CI  - DVBViewer pro 5.3 und Smartdvb 4.x.x beta - 80 cm Schüssel, 2xQuad-LNB - Astra (19.2E)/Hotbird (13E)
I-net mit Motzfuchs ; WLAN: Fritz 7390; BS: Windows 10

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
Ich finde, die EU-Kommission soll erst einmal ihre demokratische Legitimation unter Beweis stellen, bevor sie meint, gewählten Volksvertretern Vorschriften machen zu können.
Jedenfalls kann ich mich nicht erinnern, jemals zu irgendeiner Wahl der EU-Kommission oder deren Mitgliedern eingeladen gewesen zu sein.
Mein Abgesandte sind das also ganz sicher nicht.
Und von mir aus können die gerne versuchen, mich für 86 Cent zu verklagen...
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Neue Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #401 am: 25 August, 2011, 16:03 »
Auf der Webseite des Bundestags ist am Mittwoch eine neue, im März eingereichte Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht worden. Die Abgeordneten sollen demnach die verdachtsunabhängige Datensammlung als "nicht zulässig" ablehnen. Darüber möchte der Petent, Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Bundesregierung aufgefordert wissen, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Der Bürgerrechtler begründet sein Anliegen damit, dass durch die verdachtsunabhängige Datenerfassung sensible Informationen über die sozialen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation von 500 Millionen Europäern gesammelt würden. Eine derart weitreichende Protokollierung sei inakzeptabel. Die Maßnahme höhle nicht nur Berufsgeheimnisse aus, sondern begünstige auch Datenpannen und -missbrauch. Sie untergrabe zudem den Schutz journalistischer Quellen und beschädige damit die Pressefreiheit im Kern. Andererseits sei nicht schlüssig nachgewiesen worden, dass die Daten für den vorgesehenen Zweck der Verfolgung schwerer Straftaten zwingend erforderlich sind.

Die EU-Vorgaben zur Protokollierung von Nutzerspuren sollen laut der Petition bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über ihre Gültigkeit auch trotz einer drohenden Geldbuße gegen Deutschland wegen Vertragsverletzung nicht umgesetzt werden, was in der schwarz-gelben Regierungskoalition derzeit heftig umstritten ist. Parallel möge die Bundesregierung sich eine Abweichung von der Richtlinie genehmigen lassen beziehungsweise eine solche gegebenenfalls einklagen. Eine Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte durch die Vorratsdatenspeicherung würde eine ernste Gefahr für Deutschland darstellen, da die unkontrollierte Nutzung der Telekommunikation einen Grundpfeiler der freiheitlichen Gesellschaftsordnung darstelle.

Die Petition steht bis Anfang Oktober zur Mitzeichnung offen. Eine öffentliche Anhörung leitet der zuständige parlamentarische Ausschuss in der Regel aber nur ein, wenn innerhalb von drei Wochen 50.000 Unterzeichner zusammenkommen. Verbindliche Vorschriften zur weiteren Behandlung von Petitionen gibt es nicht. 2008 verwarf der Petitionsausschuss eine von 12.560 Personen mitgetragene Eingabe gegen die Vorratsdatenspeicherung. Damals ging es etwa um die Frage, ob die Maßnahme wegen der Verfügbarkeit von Anonymisierungsdiensten unzweckmäßig sei. Das zuständige Gremium des Bundestags verwies damals darauf, dass damals auch deutsche Internetanbietere zur Aufbewahrung von Nutzerspuren verpflichtet gewesen seien. 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht die ursprüngliche Regelung und legte die Hürden für eine Neuauflage hoch.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Vorratsdatenspeicherung: Befürworter erhöhen den Druck
« Antwort #402 am: 09 September, 2011, 12:32 »
In der Diskussion über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verschärfen die Unionsparteien den Ton gegenüber dem Koalitionspartner FDP. Die jüngsten Festnahmen mutmaßlicher Terroristen zeigten, wie groß die Gefahr nach wie vor sei, sagt Fraktionschef Kauder und bezeichnet Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als "Problem".

In Berlin wurden am gestrigen Donnerstag zwei Männer festgenommen, die von den Ermittlungsbehörden verdächtigt werden, Anschläge geplant und illegal mit Explosivstoffen hantiert zu haben. Diese Festnahmen zeigten, "dass die terroristische Bedrohung in Deutschland nach wie vor sehr hoch ist", sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder den "Ruhr Nachrichten". "Die FDP muss endlich ihren Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufgeben", sagte der CDU-Politiker und griff Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, eine erklärte Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung, direkt an. "Eine Justizministerin, die die Umsetzung einer verbindlichen EU-Richtlinie verweigert, ist ein Problem", sagte er. "Wir müssen hier im Herbst in der Koalition zu einem Ergebnis kommen."

Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, äußerte sich ähnlich positiv über die Vorratsdatenspeicherung. Er sagte der "Mitteldeutschen Zeitung": "Ich hoffe, dass die Verbindungsdaten der Verdächtigen noch gespeichert und nicht dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung zum Opfer gefallen sind." Er hofft, dass über die gespeicherten Verkehrsdaten Informationen über mögliche Hintermänner der Verdächtigen gewonnen werden könnten. Nur so könne festgestellt werden, ob hinter den Tätern Netzwerke stehen, erklärte der konservative Politiker.

Daneben kommen auch von der SPD Forderungen nach einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Auch der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hielt Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vor, sie liege mit ihren Argumenten "völlig daneben".  Er frage sich, was an der Speicherung solcher Daten verwerflich sei, sagt er der "Welt". "Es werden ja keineswegs alle Bürger überwacht, sondern auf diese Daten wird nur im Fall eines Verdachts zugegriffen". Auch Schily forderte dringend eine Neuauflage der umstrittenen Sicherheitsmaßnahmen. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz warnte in der "Mitteldeutschen Zeitung" dagegen davor, den "sehr erfreulichen Fahndungserfolg" umgehend mit politischen Forderungen zu verbinden. Dies sei eine "vorschnelle Reaktion". "Wenn die Verdächtigen Handys haben, dann hat die Polizei sie längst und kann damit jede Menge Daten zurück verfolgen - unabhängig von der Vorratsdatenspeicherung." Tatsächlich hatte sich erst kürzlich herausgestellt, dass Mobilfunk-Anbieter eine große Menge an Verkehrsdaten speichern, obwohl dies momentan rechtswidrig ist. Er glaube aber auch, dass die Vorratsdatenspeicherung kommen müsse und kommen werde, sagte Wiefelspütz weiter.

Der Druck auf die FDP und auf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wächst somit weiter. Neben vielen deutschen Politikern drängt auch die EU auf eine schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, da diese per EU-Direktive für alle Mitgliedsstaaten festgeschrieben ist.

Quelle: www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
50.000 zeichnen Petition gegen Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #403 am: 14 September, 2011, 17:12 »
Die von Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eingereichte Petition an den Deutschen Bundestag gegen das anlasslose Sammeln von Telekommunikationsdaten hat am Mittwoch die Marke von 50.000 Mitunterzeichnern erreicht. Damit muss sich der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit dem Anliegen beschäftigen.

Der Deutsche Bundestag soll nach Meinung des Petenten und der Mitunterzeichner beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Der Bundestag soll auch die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Die Petition läuft noch bis zum 6.[ ]Oktober 2011.

Die Netzpolitik-Lobbyvereinigung "Digitale Gesellschaft" kommentierte, dies sei "die zweite große erfolgreiche Petition gegen die Einschränkung digitaler Bürgerrechte" nach der Petition gegen Websperren. "Das Signal an die Politik ist eindeutig: Über 50.000 Menschen wenden sich gegen die anlassunabhängige Speicherung ihrer Daten."

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Die heute im Bundestag verabschiedete Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erlaubt es, die Verkehrsdaten der Nutzer zeitlich unbegrenzt aufzuzeichnen. Die Ermittlungsbehörden haben darauf Zugriff.

Die Bundesregierung hat die Speicherung der Verkehrsdaten der Kunden durch die Netzbetreiber weiterhin zeitlich unbefristet ermöglicht. Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2011 die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen.

"Kurz vor der Beschlussfassung im Bundestag an diesem Donnerstag hat die Bundesregierung die Beschränkung der Speicherung der Daten auf weniger als drei Monate aus dem Entwurf des Telekommunikationsgesetzes gestrichen", sagte Michael Schlecht, Chefvolkswirt der Fraktion der Linkspartei. Schlecht kritisierte, dass auch die FDP dies mitgetragen habe.

Auch der Chef der Piratenpartei, Sebastian Nerz, kritisierte, dass die TKG-Novelle es ermöglicht, "Telekommunikationsdaten unbegrenzt zu speichern, die für die Abrechnung der Diensteanbieter untereinander benötigt werden." Zudem hätten die Ermittlungsbehörden Zugriff darauf. Das komme einer unbegrenzten Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten gleich und sei ein massiver Eingriff in die Grundrechte, sagte Nerz. Gleichzeitig sei die Novelle so knapp vor der Abstimmung veröffentlicht worden, dass eine echte Debatte im Bundestag kaum stattfinden konnte.

Andere kritisierten, dass eine wirksame Absicherung der Netzneutralität im Internet und eine Pflicht zur Breitbandversorgung durch einen Universaldienst nicht in der Gesetzesnovelle enthalten sei. "Unverständlich ist vor allem, dass die Koalition sich auch weiterhin einer gesetzlichen Absicherung der Breitband-Grundversorgung verweigert, die inzwischen Teil der Daseinsvorsorge geworden ist", sagte Martin Dörmann von der SPD-Bundestagsfraktion. Damit verweigere die Regierungskoalition vielen Menschen die Teilhabemöglichkeiten am technischen Fortschritt und lasse wirtschaftliche Potenziale ungenutzt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) betonte, dass die Regelungen zu kostenlosen Warteschleifen sowie zu Telefonverträgen und Anbieterwechsel im TKG gut für die Verbraucher seien. Künftig dürfen Anbieter keine Entgelte für die Zeit verlangen, die ihre Kunden bei einem Anruf in einer Wartschleife verbringen. Der Bundestag beschloss eine Regelung, die sowohl erste als auch weiterleitende Warteschleifen erfasst und zwar für Festnetz- und Mobilfunk. Zudem gibt es künftig eine Ansagepflicht über die voraussichtliche Wartezeit. Für die praktische Umsetzung haben die Anbieter aber zwölf Monate Zeit.

Zieht ein Telefonkunde um, kann er seinen alten Vertrag nun mitnehmen, ohne dass dessen Mindestlaufzeit von vorne beginnt. Beim Telefonanbieterwechsel muss die Umschaltung auf den neuen Anbieter innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Kommt es zu Problemen, muss der alte Anbieter die Versorgung des Kunden weiterhin gewährleisten. Sanktionen für den Fall, dass Anbieter dem nicht nachkommen, gibt es allerdings nicht.

Quelle : www.golem.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )