Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 39327 mal)

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Schaar verteidigt Vorstoß für "Vorratsdatenspeicherung light"
« Antwort #375 am: 13 November, 2010, 19:26 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat seinen Kompromissvorschlag für eine "Vorratsdatenspeicherung light" gegen scharfe Kritik auch aus dem eigenen politischen Lager verteidigt. "Der Druck der Sicherheitsseite ist enorm, die Vorratsdatenspeicherung doch ins Werk zu setzen", erklärte der Volkswirt auf dem Netzpolitischen Kongress der Grünen im Bundestag. Er sei kein Freund einer verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren. "Aber wir müssen auch diejenigen überzeugen, die eine andere Sichtweise haben und eine sehr sinnvolle Arbeit in sehr vielen Bereichen machen", erinnerte er etwa an die Belange von Strafverfolgern und Opfervereinigungen. Gefragt seien "Lösungen für die Gesellschaft als Ganzes". Man müsse so darüber nachdenken, "ob es nicht Sinn macht, probeweise für ein oder zwei Wochen diese Daten vorzuhalten".

Die Datenschützer von Bund und Ländern hätten schon vor Jahren den aus den USA stammenden "Quick Freeze"-Ansatz als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung vorgeschlagen, erläuterte Schaar. Das Bundesverfassungsgericht habe diesem Ansatz in seinem Urteil gegen das Gesetz zur anlasslosen Protokollierung der sogenannten Verkehrsdaten eine Absage erteilt. Die Begründung war, dass angesichts der Verbreitung von Flatrates keine Nutzerspuren zum "Einfrieren" bei konkreten Verdachtsfällen mehr vorhanden seien. In den USA sei die Ausgangslage dagegen anders, weil dort die Provider "sowieso alle Daten speicherten". Es müsse daher eine echte Möglichkeit geschaffen werden, die begehrten Verbindungsinformationen für maximal 14 Tage aufzubewahren und bei Bedarf in Auszügen für längere Zeiträume einzufrieren. Dann bestünde mehr Zeit, einen Tatverdacht zu konkretisieren und in einem solchen Fall die Daten mit Richterbeschluss abrufbar zu machen.

Von der auf der Konferenz versammelten Netzgemeinde musste sich Schaar die Schelte gefallen lassen, dass seine Gedankenspiele zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt kämen und auch inhaltlich "völlig falsch" seien. In Brüssel stehe momentan die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand und die EU-Kommission habe immense Schwierigkeiten, von Sicherheitsbehörden einen Nachweis für die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu erhalten, hieß es. Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, witterte die Gefahr eines "Dammbruchs, wenn man die Kiste aufschnürt". Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes der Oppositionspartei, betonte, dass nur die Abschaffung der Richtlinie und eine Abkehr von der "Speicherorgie" in Frage komme. "Datenschutz light" sei "kein gangbarer Weg".

Der von den Grünen als Bundesdatenschützer nominierte Schaar wollte sich dagegen nicht das Recht absprechen lassen, auch von der Meinung einzelner Bürgerrechtler abweichende Ansichten hegen zu dürfen. "Man kann nicht wegdiskutieren, dass das Internet als Tatmittel und Tatort eine zunehmende Rolle" spiele, betonte er. Wenn Strafverfolgung als legitimer Anspruch der Gesellschaft ermöglicht werden solle, müsse man fragen, "wie das funktionieren kann mit minimalen Ansprüchen". Nach seinem Kenntnisstand halte er es für ausgeschlossen, dass in der EU eine Mehrheit zum Kippen der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu organisieren sei. Schon unter den europäischen Datenschützern gelänge dies nicht. Der Damm sei also längst gebrochen und es gehe nun darum, "Inseln aufzurichten in einem Gebiet, in dem wir schon sind". Die Front der Befürworter einer anlasslosen Aufbewahrung der Nutzerspuren lasse sich nur aufbrechen, wenn man "neue Argumente" vorbringe.

Zugleich bezeichnete Schaar die Aktion "Verschollene Häuser" als "hochproblematisch", die es sich zum Ziel gesetzt habe, Widersprüche von Mietern oder Hausbesitzern gegen eine Darstellung ihrer Straßenfassaden in Google Street View zu ignorieren und Fotos ihrer Anwesen ins Netz zu stellen. Dies sei ein "Ausdruck totalitärer Gesinnung", monierte der Datenschützer. Es sei zu akzeptieren, dass die Öffentlichkeit unterschiedliche Dimensionen habe. Das Interesse von Menschen, nicht nur Gegenstand von Datenverarbeitung zu sein oder ausgeforscht zu werden, müsse gewahrt bleiben.

Quelle : www.heise.de

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AK Vorrat schreibt offenen Brief an BfDI Peter Schaar
« Antwort #376 am: 16 November, 2010, 19:10 »
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat sich in einem offenen Brief an den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gewandt. Darin kritisierte er den kürzlichen Vorschlag Schaars für eine eingeschränkte Vorratsdatenspeicherung und forderte ihn auf, sich weiterhin gegen eine verdachtsunabhängige Speicherung einzusetzen.
Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung reißt nicht ab. 2006 trat die EU-Richtlinie in Kraft, 2007 verabschiedete der Bundestag das entsprechende Gesetz. Anfang 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht die Nutzung aufgrund von Verfassungsbescherden stark ein. Und im Jahr 2010 kippte es die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form. Seitdem wird in Deutschland über das Für und Wider einer verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat gestritten. Die neueste Schlagzeile machte dabei der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Er schlug zuletzt eine ein- bis zweiwöchige Vorratsdatenspeicherung vor, da diese weniger in die Grundrechte eingreifen würde. Gegner wiesen den Vorschlag vehement zurück, Befürworter der Speicherung forderten prompt längere Speicherungsfristen. Nun wandte sich der AK Vorrat in einem offenen Brief an den Bundesdatenschutzbeauftragten.

Der Arbeitskreis weist darin auf die großen Gefahren des Konzepts der Vorratsdatenspeicherung an sich hin. Es gäbe unabhängig von der Dauer einen erheblichen Eingriff. Jegliche Form einer ausnahmslosen Speicherung der Verbindungsdaten setze "vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen oder Geschäftspartnern dem ständigen Risiko eines Bekanntwerdens durch Datenpannen und -missbrauch aus." Außerdem seien die Bürger so dauerhaft der Gefahr ausgesetzt, "unschuldig einer Straftat verdächtigt, einer Wohnungsdurchsuchung oder Vernehmung unterzogen oder abgemahnt zu werden, denn Verbindungsdaten lassen nur auf den Inhaber eines Anschlusses rückschließen und nicht auf dessen Benutzer." Dadurch würden Menschen in sensiblen Situationen, wie etwa "anonyme Information von Journalisten", "anonyme Meinungsäußerung im Internet", "vertrauliche Koordinierung politischer Proteste" oder "psychologische, medizinische und juristische Beratung und Selbsthilfegruppen von Menschen in besonderen Situationen wie Notlagen und Krankheiten", von der Nutzung moderner Kommunikationsmittel abgeschreckt. Außerdem würde es Menschen mit Gefahrenpotential davon abhalten, auf diesen Wegen Hilfe zu suchen, wodurch Menschenleben gefährdet würden.

Zudem widerlegt der AK Vorrat das Argument, die Vorratsdatenspeicherung würde die Strafverfolgung erleichtern. So wurden ohne die Vorratsdaten 70 Prozent der Internetdelikte aufgeklärt, im Vergleich zu 55 Prozent bei anderen Verbrechen. Daneben würden überhaupt nur 3 Prozent aller Straftaten in Internet begangen, und es wurde in nur 0,01 Prozent aller Strafverfahren auf die gespeicherten Daten zugegriffen. Bei den Ermittlungsverfahren mit erfolgreicher Verbindungsdatenabfrage kam es laut einer vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Studie des Max-Planck-Instituts in 72 Prozent der Fälle nicht zu einer Verurteilung.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung rief dementsprechend den Bundesdatenschutzbeauftragten dazu auf, "jeder verdachtsunabhängigen Speicherung von Kommunikations- und Verbindungsdaten, die der grundgesetzlich geschützten Sphäre privater Lebensführung zuzurechnen sind, unabhängig von der Dauer der Speicherung entschieden entgegen zu treten."

Der vollständige offene Brief findet sich hier.

Quelle: www.gulli.com

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Kniehoch im Wasser: Peter Schaar zunehmend in Seenot
« Antwort #377 am: 17 November, 2010, 08:23 »
Berlin. Steife Brise für den obersten Datenschützer der Republik, Peter Schaar. Während letztes Wochenende manche Referenten wie etwa Professor Reto Hilty aufgrund ihrer fundierten Aussagen Aufsehen erregten, erlebten andere im Angesicht der Spree ihren ganz persönlichen R(h)einfall.

Dazu gehört unter anderem der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Peter Schaar, der mit einem derartigen Gegenwind aus den eigenen und fremden Reihen nicht rechnen wollte oder konnte. Er als Ex-Mitglied des Landesvorstandes der Hamburger GAL und als populärer grüner Politiker dachte offenbar, dass ihm im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages nichts Derartiges passieren könnte. Und eigentlich standen für ihn die Vorzeichen recht gut, denn die Veranstaltung fand nur einen Steinwurf vom Zentrum der Macht entfernt statt. Neben der grünen Prominenz waren dort auch weniger bekannte Grüne und zahlreiche politikinteressierte Bürgerinnen und Bürger vertreten.

Trotzdem fiel der Auftritt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, recht stürmisch aus. Nur einen Tag vor seiner Keynote hatte er sich öffentlich für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in abgeschwächter Form ausgesprochen. Aber eines muss man ihm lassen: zumindest das Timing war bühnenreif. Ausgerechnet kurz vor Ende der Prüfung der europäischen Richtlinie in Brüssel trat Schaar mit seinem Vorstoß in Richtung „VDS light“ ins Rampenlicht. Auch Ralf Bendrath, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht (Die Grünen), konnte dem gewählten Zeitpunkt nur wenig abgewinnen.

Nicht nur auf der Bühne war für den leitenden Datenschützer Land unter. Wie man hört, findet auch hinter den Kulissen ein argumentativer Schlagabtausch zwischen den verschiedenen Fronten statt. Die Meinungsverschiedenheiten machen sich demnach nicht nur innerhalb der Partei, sondern auch bei den anderen Datenschutzbeauftragten bemerkbar. Ihm, Schaar, eine Einschränkung de Datenschutz vorzuwerfen, empfindet er als absurd. Neben Dr. Thilo Weichert sollen auf Landesebene noch weitere Datenschutzbeauftragte wenig begeistert über Schaars VDS-Vorstoß gewesen sein. Der politische Gegenwind blies ihm aber nicht nur aus dem Büro des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein ins Gesicht, sondern er kam aus verschiedenen Himmelsrichtungen, wie wir aus gut informierten Quellen erfuhren. Selbst Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat kürzlich der taz mitgeteilt, sie sei seinem Vorschlag gegenüber negativ eingestellt.

Nach Berlin eingeladen hatten die jungen Grünen um Malte Spitz und Konstantin von Notz. Vor allem Konstantin war die Erschöpfung am Ende deutlich anzusehen, da er sich als Moderator, Panelteilnehmer und Workshop-Sprecher fortwährend an vorderster Front betätigt hatte. Die Grünen wollten den Besuchern und vor allem den restlichen Parteien zeigen, wie netzaffin sie sind. Dem Parteinachwuchs hingegen ging es darum, der eigenen Führungsriege zu beweisen, wie sehr sie sich ins Zeug legen können, was auch gelang. Das unermüdliche Engagement hat am Ende zweifellos seine Früchte getragen.

Das Bundeskriminalamt als auch eher konservativ eingestellte Parlamentarier hatten sich im Verlauf der letzten Monate häufiger darüber beschwert, dass sie aufgrund der fehlenden Telekommunikationsdaten nicht oder nur sehr erschwert an die Identität möglicher Krimineller kommen könnten. Auf der Website des BFDI bewarb der oberste deutsche Datenschützer das US-amerikanische Quick Freeze-Verfahren. Ihm erscheine es plausibel, dass Online-Straftaten nur schwerlich aufgeklärt werden können, „wenn die Zuordnung von dynamischen IP-Adressen zu Verursachern nicht möglich“ sei. Herr Schaar im O-Ton: „Mir leuchtet insbesondere nicht ein, wieso ein vergleichbares Verfahren, das sich bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen bewährt hat, bei der Strafverfolgung nicht funktionieren soll. Insbesondere erscheint es mir als wenig plausibel, dass Strafverfolgungsbehörden so viel länger brauchen als die Film- und Musikbranche, entsprechende Daten auszuwerten.“

Das ist für ihn ausreichend als Begründung, um die Erprobung dieser Vorgehensweise in der Praxis anzuregen. Seine Argumentation beinhaltet aber mehrere Haken und Ösen. Das angepriesene Wundermittel aus den USA (Quick Freeze) ist eben keine Vorratsdatenspeicherung in Masse, sondern lediglich die Verpflichtung der Internet-Provider, dass sie auf Zuruf der Behörden die Daten von Verdächtigen aufbewahren müssen. Schaar warnt: „Wer derartige Alternativen generell ausschließt und stattdessen auf Maximalforderungen beharrt, ist letztlich mitverantwortlich dafür, dass Straftaten nicht aufgeklärt werden.“ Und dann erinnert der BfDI an „überzogene Forderungen nach mehr Überwachung“ und fordert im gleichem Atemzug die Einführung einer (zunächst zeitlich begrenzten) VDS, um genau dieser Forderung nach mehr Überwachung nachzukommen. Eine interessante Argumentation ist dies allemal.

Warum Strafverfolgungsbehörden länger brauchen, als Rechteinhaber, liegt auf der Hand. Während beim illegalen Datenaustausch augenblicklich die IP-Adresse des Urheberrechtsverletzers bekannt ist, so dauert es bei Straftaten der organisierten Kriminalität mehrere Wochen, bis von den Opfern die entsprechenden Straftaten zur Anzeige kommen. Wenn also jemand erst nach vielen Tagen bemerkt, dass seine Kreditkarte oder sein Girokonto von Cyberkriminellen leergeräumt wurde, so ist es wenig verwunderlich, warum die Ermittlungen erst so viel später beginnen können, als beim illegalen Tausch von Musikstücken oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken. Denn da klinken sich die IP-Ermittler der Plattenlabels, Filmindustrie und Pornofirmen unmittelbar in den Transfer der Werke ein, um die Schwarzkopierer dingfest zu machen.

In seiner Keynote verglich er aber noch mehr Äpfel mit Birnen. So verglich er soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter mit der VDS, weil im ersten Fall private Unternehmen massenhaft und ohne jede Kontrolle Daten sammeln und auswerten könnten. Doch auch hier kommen seine Argumente nicht zum Tragen. Denn während sich jeder Anwender bei sozialen Netzwerken auch mit einem Pseudoym anmelden und somit seine Identität verschleiern kann, so möchte er diese Möglichkeit allen deutschen Anschlussinhabern nehmen. Statt uns die Wahlfreiheit zwischen der Angabe des Namens und der Anonymität zu lassen, sollen gleich alle Internetadressen der Surfer protokolliert werden. Manchen mag dies wie die Behandlung von potentiellen Kriminellen vorkommen, selbst wenn die Daten nur für 14 Tage gespeichert bleiben. Nur das dieses Vorgehen eben auf alle Bundesbürger mit einem internetfähigen Gerät zutreffen würde und nicht nur auf Cyberkriminelle oder sonstige Tatverdächtige.

Man sieht, manches Rezept ist schlichtweg zum Scheitern verurteilt. Äpfel schmecken eben wie Äpfel. Und Birnen schmecken einfach anders. Manche Dinge sollte man halt besser nicht zusammen in einen Topf tun. Auch Herr Schaars Ratschlag, seine politischen Mitstreiter sollen doch mehr tun, als sich wiederholt zu ihren Grundsätzen zu bekennen, erscheint mitunter hilflos. Gerade an einer festen und möglichst unveränderbaren Haltung erkennt man jemanden mit Rückgrat. Ein Wesensmerkmal, welches viele Bürgerinnen und Bürger gerade in der heutigen Zeit bei den Politprofis schmerzlichst vermissen. Und sicher auch ein Grund, weswegen die Wahlbeteiligung immer weiter schrumpft.

Auf seinen faux pas angesprochen poltert der frühere GAL-Chef zurück. Er schreibt, ein Teil der netzpolitischen Szene würde sich darin gefallen, seinen „angeblichen Abfall von der korrekten Linie anzuprangern.“ Schaar weiter: „Auch ein Zeit-Artikel spekuliert darüber, warum ich den Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufgegeben hätte – und zwar ohne Not. Ich fände es besser, wenn über über die Argumente diskutiert würde, die etwa in einem Artikel von Stefan Krempl in Heise Online wiedergegeben sind. Politik – jedenfalls erfolgreiche – hat zum Kennzeichen, dass sie um Lösungen ringt. Gerade deshalb fand ich es doch schade, dass während meiner Rede auf dem Netzpolitischen Kongress von Bündnis 90/Die Grünen am 14. 11. 2010 in Berlin manchen Aktivisten nichts besseres einfiel, als mir „Verrat“ an Prinzipien vorzuwerfen.“ Und kurz vor Ende seiner Ausführungen: „Eine Bewegung, die nicht in der Lage oder bereit ist, auf Gegenargumente einzugehen, läuft Gefahr, sich sektenähnlich zu verhärten und ist auf dem besten Wege, sich ins politische Abseits zu bewegen.“

Mit dem „Verrat“ war der vielfache Vorwurf aus dem Publikum, auch von meiner Wenigkeit, gemeint, dass sich der oberste Datenschützer der Republik leider nicht um Datensparsamkeit bemüht, sondern vielmehr um eine enorme Anhäufung von Daten. Das erscheint schon aufgrund der Bezeichnung der von ihm bekleideten Position wenig stimmig. Der AK-Vorrat hat heute mit einem offenen Brief reagiert.Dort wird auch erwähnt, dass das Bundesverfassungsgericht den Quick Freeze als Alternative keineswegs verworfen hätte. Auch und vor allem deswegen, weil eine gezielte Aufbewahrung im Einzelfall (bei Indizien für ein Delikt) anders zu bewerten sei, als eine globale und pauschale Aufbewahrung der Daten. Im offenen Brief steht: „Schon viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen in der Datenschutzkonferenz hat der Vorschlag nicht überzeugt.“ Und die Skeptiker unter den Beobachtern haben „bloß mit der Forderung nach weitaus längeren Speicherfristen geantwortet.“ „Sehr geehrter Herr Schaar, wir schätzen Ihre Arbeit als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und haben großen Respekt davor. (…) Bitte fallen Sie uns bei unserem europaweiten Werben für gezielte Strafverfolgung nicht zur Unzeit in den Rücken.“ Der AK Vorrat würde es sehr begrüßen, wenn man ein gemeinsames Gespräch und Strategietreffen veranstalten könnte. „Seien Sie sich unserer Unterstützung versichert, wenn es um die Entwicklung von und Werbung für Alternativen zu einer globalen und pauschalen Erfassung unserer Kommunikation geht.“ Viel deutlicher kann eine Einladung für ein konstruktives Gespräch nicht ausfallen.

Und was passierte sonst noch auf dem Netzpolitischen Kongress der Grünen?

An weniger positiven Ereignissen sei schließlich noch die Moderation von Jan Engelmann, von der Grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung, genannt. Herr Engelmann ließ sich kaum eine Gelegenheit entgehen, die Vorzüge seiner Politfreunde zu erwähnen. Malte Spitz sei der rasende ICE-Politiker unter den Nachwuchsaktivisten. Und der „Shootingstar“ unter den Grünen, der Hamburger Justizsenataor Dr. Till Steffen, behauptete dann auch im Verlauf der von Herrn Engelmann moderierten Diskussion, dass diverse Punkte des internationalen Handelsabkommens ACTA nicht realisiert werden würden. Komisch. Entweder Herr Steffen verfügt über geheimes Wissen, das er mit dieser Aussage preisgab. Oder aber seine Aussage liegt völlig daneben, wovon eher auszugehen ist. Erst gestern Abend teilte die EU-Kommission in Brüssel mit, dass die Details zu den Inhalten der Verträge noch immer nicht öffentlich seien.

Moderator Engelmann zauberte dann exakt die hochgradig intellektuellen Luftschlösser in den Berliner Himmel, deren Erzeugung Professor Dr. Reto Hilty in seiner mitreißenden Rede bewusst unterlassen hatte. Nebenbei wären noch lobend die Diskussionsbeiträge von Frau Dr. Jeanette Hofmann zu erwähnen. Beide Wissenschaftler verstanden es, komplizierte Sachverhalte auf einfachste Worte herunter zu brechen, ohne dass daraus unvollständige oder gar falsche Aussagen entstanden sind. Eine Fertigkeit, der man bedauerlicherweise in der Öffentlichkeit immer seltener begegnet.

Bleibt zu hoffen, dass nächstes Jahr auf dem #nk11 wieder derartige Fachleute anwesend sein werden. Bis dahin wird noch ein wenig Wasser die Spree hinabfließen müssen. In der Zwischenzeit wird es auch in Brüssel zu einer Entscheidung bezüglich der Vorratsdatenspeicherung gekommen sein. Langeweile wird für Schaar als auch für die Netzkultur keine aufkommen, das steht schon mal fest.

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Terrorwarnung lässt Debatte über Vorratsdatenspeicherung aufflammen
« Antwort #378 am: 18 November, 2010, 16:07 »
Mehrere Innenpolitiker aus Bund und Ländern sowie Polizeivertreter halten nach der Heraufsetzung der Terrorwarnstufe durch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für unerlässlich, die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren rasch wieder einzuführen. "Wer sich jetzt noch gegen die Vorratsdatenspeicherung wehrt, hat die Bedrohungslage nicht verstanden", sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, der Financial Times Deutschland. "Wenn ein Terrorist erst einmal mit einer Bombe auf dem Bahnhof steht, ist es zu spät", meinte der CSU-Politiker. Daher sei es unbedingt erforderlich, Kommunikationsstränge von "Gefährdern" zu kontrollieren. Auch müssten Polizei und Geheimdienste enger zusammenarbeiten. In die von der Großen Koalition beschlossene Anti-Terror-Datei fließen bereits seit Jahren Erkenntnisse aus allen Bereichen der Sicherheitsbehörden ein.

Auch SPD-Innenminister halten eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung angesichts der Neubewertung der Sicherheitslage für geboten. Die derzeitige Situation sei "brisanter als 2009", erklärte Berlins Innensenator Ehrhart Körting im Deutschlandfunk. In bestimmtem Umfang sei die Vorratsdatenspeicherung sinnvoll, um besonders schwere Delikte verhindern zu können. Körtings Kollege in Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger, meinte laut Rheinischer Post: "Datenschutz ist selbstverständlich. Allerdings dürfen wir im Sinne der Opfer nicht so weit gehen, dass Straftaten nicht mehr ordentlich ermittelt und Straftäter nicht zur Rechenschaft gezogen werden können."

Innenminister vor allem der CDU/CSU hatten sich bereits vor Wochen für die Vorratsdatenspeicherung eingesetzt. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, meinte nun, nur mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung könnten Terrornetzwerke effektiv ausgespäht werden.

Die Leiter der Innenressorts von Bund und Ländern beraten am heutigen Donnerstag in Hamburg auf ihrem Herbsttreffen über die Hinweise auf Anschläge und eine neue Anti-Terror-Strategie. Dort warnte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) davor, die Terrorwarnung als Anlass für neue Sicherheitsgesetze zu nehmen. "Ich möchte für mich jeden Eindruck vermeiden, dass die Situation (...) in irgendeiner Weise instrumentalisiert wird für rechtspolitische Vorhaben". Es sei "jetzt nicht die Stunde, auf dem Rücken dieses Themas rechtspolitische Auseinandersetzungen zu verschärfen oder abzumildern". Jetzt gehe es um die Sicherheit der Bürger.

Auch andere Stimmen aus der Spitze der schwarz-gelben Koalition plädieren für Zurückhaltung. "Keinen Grund für gesetzgeberischen Aktionismus" sieht Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU). Gefragt sei das richtige Maß an Aufmerksamkeit und Gelassenheit, sagte er der Neue Osnabrücker Zeitung. FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz ergänzte, dass die Behörden über "eine Vielzahl wirksamer Möglichkeiten" verfügten, "um die Sicherheit der Menschen in Deutschland zu gewährleisten".

De Maizière hatte gestern mitgeteilt, es gebe "konkrete Ermittlungsansätze", die auf einen Anschlag hinwiesen. Ausdrücklich nannte er dabei die Terrororganisation al-Qaida. Er sprach von Hinweisen eines ausländischen Partners, nach denen ein Anschlag möglich sei. Es lägen aber auch eigene Erkenntnisse über solche Bestrebungen islamistischer Gruppen vor. Die Bundesbürger müssten sich bis auf Weiteres auf eine sichtbare Polizeipräsenz einstellen. Darüber hinaus werde es eine "Vielzahl an Maßnahmen" geben, die nicht zu sehen seien: "Wir zeigen Stärke, lassen uns aber nicht einschüchtern", gab der Minister als Parole aus. Es gebe "Grund zur Sorge", aber keinen zu Hysterie.

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Re: Terrorwarnung lässt Debatte über Vorratsdatenspeicherung aufflammen
« Antwort #379 am: 18 November, 2010, 18:25 »
Tja, für was solche Warnungen alles nütze sind...
Wenn man in diesem Winter mal wieder Tabletten verkaufen will, könnte man doch mal vor der gefährlichen Mäusegrippe warnen... Mäuse gibts überall...  ;)
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Re: Terrorwarnung lässt Debatte über Vorratsdatenspeicherung aufflammen
« Antwort #380 am: 18 November, 2010, 18:44 »
Traurig ...aber wahr ...

Erinnert mich auch spontan an die Netzsperrendebatte ....wo einer der Anwälte mal sagte "Pornografie ist toll" ...so als Vorwand dafür damit das Internet immer mehr kontrolliert und zensiert werden kann ...

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Neue Rufe nach Vorratsdatenspeicherung und schärferer Netzüberwachung
« Antwort #381 am: 20 Dezember, 2010, 18:44 »
Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung macht auch kurz vor Weihnachten keine Pause. So haben sich übers Wochenende der Deutsche Richterbund (DRB) und die Gewerkschaft der Polizei (GDP) für eine rasche Neuregelung stark gemacht. Generalbundesanwältin Monika Harms forderte darüber hinaus Befugnisse für Ermittler für heimliche Online-Durchsuchungen und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auch zur Strafverfolgung. Bisher ist dem Bundeskriminalamt (BKA) der verdeckte Zugriff auf IT-Systeme nur zur Terrorabwehr erlaubt. Die technisch ähnlich gelagerte Quellen-TKÜ zum Abhören von Internet-Telefonaten vor der Ver- beziehungsweise nach der Entschlüsselung erfolgt größtenteils in einer rechtlichen Grauzone.

Der DRB-Vorsitzende Christoph Frank erklärte gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, dass auf nahezu allen Feldern mittlerer bis schwerer Kriminalität Telefon- und Internetverbindungsdaten häufig der einzige Ansatz für Ermittlungen seien. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt eine "Blaupause" für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung auf dem Tisch. Der Gesetzgeber müsse diese jetzt endlich umsetzen. Der von der FDP vorgeschlagene Ansatz der Speicherung bei Bedarf sei keine taugliche Alternative. Diese "Quick Freeze"-Regelung liefe ins Leere, weil Verkehrsdaten in der Regel nur noch wenige Tage gespeichert würden.

Der neue GDP-Vorsitzende Bernhard Witthaut betonte gegenüber der Agentur dapd, dass die Vorratsdatenspeicherung "sehr viele Ermittlungsmöglichkeiten, um Straftaten aufzuklären und zu verhindern" biete. Deswegen müssten sich die Liberalen und Bundesjustizministern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bewegen, damit die Polizei die notwendigen Instrumente zur Verfügung gestellt bekomme. Harms hob in Karlsruhe hervor, dass die Strafverfolger islamistischen Terroristen "auf Augenhöhe" begegnen können müssten. Dafür bräuchten sie technische Mittel wie den Bundestrojaner und die anlasslose Aufzeichnung von Nutzerspuren. Es sei "bemerkenswert", dass Online-Durchsuchungen derzeit lediglich zur Gefahrenabwehr erlaubt seien. Sie hoffe auf neue Einsichten zu diesem Thema.

Leutheusser-Schnarrenberger hält derweil am Einfrieren von Verbindungs- und Standortinformationen in konkreten Verdachtsfällen fest und kündigte gegenüber Spiegel Online an, dass derzeit die von der FDP-Bundestagsfraktion verabschiedeten Eckpunkte "verfeinert" würden. Der Polizei solle es auch ohne pauschale Überwachung aller Telekommunikationsbewegungen möglich sein, "in engeren grundrechtsschonenden Grenzen Erkenntnisse aus bestimmten Daten" zu gewinnen. Es komme jetzt darauf an, dass ihre Partei beim Umgang mit der Kommunikation von Bürgern trotz des "Geplänkels in der Öffentlichkeit" an Prinzipien orientiert agiere, sagte die FDP-Politikerin laut Handelsblatt.

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Vorratsdatenspeicherung: Kompromisse möglich
« Antwort #382 am: 22 Dezember, 2010, 13:15 »
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Vorratsdatenspeicherung schnell wieder einführen. Dafür ist er auch zu Kompromissen bereit.

"Mir ist sehr daran gelegen, dass wir beim Thema Vorratsdatenspeicherung fast zehn Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich zu einer Lösung kommen", sagte der Minister gegenüber der 'Neuen Osnabrücker Zeitung'.

Den Kritikern will er dabei zumindest ein wenig entgegenkommen. So ist es seiner Ansicht nach möglich, sowohl den Zeitraum für die Speicherung von Verbindungsdaten als auch den Umfang des Zugriffes für die Strafverfolgungsbehörden einzuschränken.

So sei es beispielsweise denkbar, dass Ermittler nur bei schweren Straftaten Zugriff auf sämtliche Informationen erhalten. Auch die Speicherung von Standortdaten bei Mobiltelefonen könnte wegfallen. In den meisten Fällen gehe es ohnehin darum, IP-Adressen einem Anschlussinhaber zuordnen zu können.

Die alternative Quick-Freeze-Regelung, nach der Verbindungsdaten für bestimmte Anschlüsse auf Beschluss erhalten bleiben, hält de Maizière hingegen für unzureichend, da die Telekommunikationsunternehmen Informationen inzwischen nur noch wenige Tage vorhalten.

Ein Gesetz mit den entsprechenden Kompromissvorschlägen müsste allerdings mit der EU abgestimmt werden. Deren Richtlinie sieht aktuell noch eine Vorratsdatenspeicherung im vollen Umfang vor.

Quelle : http://winfuture.de

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Re: Vorratsdatenspeicherung: Kompromisse möglich
« Antwort #383 am: 22 Dezember, 2010, 18:29 »
Zitat
So sei es beispielsweise denkbar, dass Ermittler nur bei schweren Straftaten Zugriff auf sämtliche Informationen erhalten. Auch die Speicherung von Standortdaten bei Mobiltelefonen könnte wegfallen. In den meisten Fällen gehe es ohnehin darum, IP-Adressen einem Anschlussinhaber zuordnen zu können.

ein schelm, der jetzt böses denkt.
natürlich kann man anhand der IP adresse gleich schwere straftaten erkennen.
wie soll das denn gehen: aha, dieser Ali ist schon wieder mit der IP 192.168.1.1 unterwegs, das ist sicher ein Terrorist .  
und dieser Berti: der hat ne verbinding zu 159.148.14X.XXX, das ist sicherlich wieder so ein subversiver revolutzer.

Könnte es nicht eher sein, das man da eher einen bestimmten Geschäftsmodell der Content-industrie unter die arme greifen will ?
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Keine Einigung bei Vorratsdatenspeicherung in Sicht
« Antwort #384 am: 24 Dezember, 2010, 13:36 »
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat den Kompromissvorschlag von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zur Vorratsdatenspeicherung vorerst zurückgewiesen. Es liege kein Konzept des Ressortkollegen im eigenen Hause vor, erklärte ein Sprecher der FDP-Politikerin gegenüber heise online. Falls es ein solches gäbe, könne man es genauer prüfen. Die Ministerin sei aber nach wie vor gegen eine anlasslose und verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren. Sie bevorzuge als Alternative die unter anderem von der Telekommunikationswirtschaft ins Spiel gebrachte "Quick Freeze"-Regelung, bei der Verbindungs- und Standortdaten in konkreten Verdachtsfällen auf Zuruf der Strafverfolger "eingefroren" werden sollen.

Ähnlich äußerte sich Hartfrid Wolff, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion. Er sei zwar für konstruktive Lösungen zu haben, sagte der Liberale. Wichtig sei es aber, von der allgemeinen Speicherung aller Daten wegzukommen. Von der von seiner Partei hochgehaltenen "Quick Freeze"-Methode wolle er sich daher noch nicht verabschieden. Der parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Max Stadler, betonte, dass die Telekommunikationsbewegungen der Bürger nicht ohne konkrete Verdachtsmomente gespeichert werden dürften. Lasse Becker, Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen (JuLis) forderte eine "eindeutige Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung" durch die FDP.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte heise online, er fände es prinzipiell gut, wenn Bewegung in die Debatte käme. Es wäre aber zuwenig, wenn der Innenminister nur eine abgestufte Aufbewahrung von Standortdaten und Zugriffsbeschränkungen anböte. Schaar hat sich ebenfalls für ein Einfrieren von Verbindungsinformationen ausgesprochen. Dabei plädiert er für eine Plus-Variante, die mit der anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsdaten für ein oder zwei Wochen verknüpft ist, um den Sorgen der Strafverfolger aufgrund mangelnder Datenbestände entgegenzuwirken.

Derweil griff Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann die Bundesjustizministerin scharf an. Er warf der FDP-Politikerin "Verantwortungslosigkeit" im Kampf gegen Kindesmissbrauch und islamistische Terroristen wegen "Untätigkeit" im Streit um die Vorratsdatenspeicherung vor. "Auch wer nicht handelt, macht sich schuldig", erklärte der CDU-Politiker gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Längst erkannte Sicherheitslücken müssten geschlossen werden. Daraufhin hielt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Bundestagsfraktion der Linken, Schünemann vor, ein "Verfassungsrisiko" darzustellen. Was er wolle, sei "wider die Demokratie und den Rechtsstaat". Grünen-Parteichefin Claudia Roth bezeichnete Schünemanns "Keulereien" als "politische Entgleisung gegenüber dem eigenen Koalitionspartner".

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, sagte dem "Hamburger Abendblatt", ein "anlassloses pauschales Speichern von Daten" sei verfassungswidrig. Eine Protokollierung von Nutzerspuren für sechs Monate könne "unter strengen Voraussetzungen" aber durchaus im Einklang mit dem Grundgesetz stehen, "etwa wenn es um die Aufklärung besonders schwerer Straftaten oder um die Gefahrenabwehr geht". Prinzipiell möglich sei auch das Einfrieren von Verbindungsdaten aus konkretem Anlass.

Klar gegen die Neueinführung der vom Bundesverfassungsgericht zunächst gekippten Vorratsdatenspeicherung mit nur geringfügigen Änderungen wandte sich der Deutsche Journalisten-Verband (DJV). Die Überwachungsmaßnahme sei mit der Notwendigkeit eines umfassenden Informantenschutzes nicht vereinbar, erklärte der DJV-Vorsitzende Michael Konken. De Maizières Kompromissansatz, die Speicherdauer je nach elektronischem Medium zu staffeln, mache die Maßnahme für die Presse und ihre Informanten nicht besser. Wenn der Zugriff auf die Verbindungsdaten für die Strafverfolgung wirklich unverzichtbar sei, könnten diese auch kurzfristig sicher gestellt werden.

Quelle : www.heise.de

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Befürworter der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland berufen sich gerne darauf, dass eine EU-Richtlinie diese vorschreibe. Eine Richterorganisation widerspricht.

Christine Nordmann, Sprecherin der Neuen Richtervereinigung, sieht keinen Zwang durch die EU-Richtlinie, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder einzuführen. Nordmann sagte Golem.de: "Der vermeintlichen Pflicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie kann man gelassener begegnen. Das ist im EU-Vertrag geregelt, im Artikel 114, Absatz 4. Darin steht, dass die Mitgliedstaaten nicht alle Harmonisierungen zwingend umsetzen müssen, wenn dies dem nationalen Recht entgegensteht und die nationalen Regelungen dem Grundrechtsschutz dienen."

Am 2. März 2010 wurde die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 schreibt jedoch europaweit die Vorratsdatenspeicherung vor und soll in Deutschland wieder für die Wiedereinführung der verdachtslosen Datensammlung sorgen, um die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern. Jüngst forderten CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eine schnelle Wiedereinführung. Deutscher Richterbund, Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaften argumentierten in die gleiche Richtung, so die Neue Richtervereinigung. Die in der Neuen Richtervereinigung zusammengeschlossenen Richter und Staatsanwälte lehnen diese Forderungen jedoch ebenso ab wie der Deutsche Anwaltsverein und der Deutsche Journalistenverband.

In einem offenen Brief appelliert die Neue Richtervereinigung erneut an die deutschen Justiz- und Innenminister, sich von den Forderungen zu distanzieren und sich stattdessen auf europäischer Ebene klar für eine Abschaffung der EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Die Aufklärungsquote in der Strafverfolgung habe sich zu der Zeit, als die Vorratsdatenspeicherung angewendet wurde, nicht nennenswert erhöht. Speziell im Bereich der Internetkriminalität sei sie im Jahre 2009 sogar rückläufig gewesen. "Mithin könnte eine Vorratsdatenspeicherung die Strafverfolgung sogar erschweren und zusätzliche Gefahren schaffen", erklärte Nordmann weiter.

In jedem Fall solle der Gesetzgeber abwarten, ob die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt Bestand hätten, forderte die Richterin. Die Richtlinie 2006/24/EG wird auf europäischer Ebene weiterhin diskutiert und der irische High Court wird sie dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorlegen. Sieben weitere europäische Staaten setzen die EU-Richtlinie derzeit nicht um.

Quelle : www.golem.de

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Neues "Quick-Freeze" Gesetz geplant
« Antwort #386 am: 16 Januar, 2011, 16:12 »
Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger beschreibt in einem Eckpunktepapier einen Gesetzesentwurf, mit dem sie die Diskussionen über die Vorratsdatenspeicherung beenden will. Laut dem Blatt, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, will sie eine bedingungslose Vorratsdatenspeicherung auf jeden Fall verhindern. Mit dem Quick-Freeze Verfahren will sie einen Kompromiss schließen.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat entschieden, dass es in Deutschland zu keiner Vorratsdatenspeicherung kommen soll. Eine Sicherung sämtlicher Telefon- und Internetdaten zur Terror- und Verbrechensbekämpfung wird es laut einem Eckpunktepapier, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, nicht geben. Im Schreiben versucht die Ministerin die Wünsche der Kriminalbehörden mit den Rechten der Bürger in Einklang zu bringen.

In der vorläufigen Gesetzesvorlage heißt es, dass Behörden bei einem recht geringen Verdachtsfall die fraglichen Daten einer Person beim Provider einfrieren lassen können. So ist es vorerst ausgeschlossen, dass der Internet- beziehungsweise Telefonanbieter die Informationen löscht. Nach dem sogenannten „Einfrieren“ muss dann ein zuständiger Richter entschieden, ob die gesicherten Daten von den Ermittlern untersucht werden dürfen. Geschieht dies nicht, muss das Material vom Provider wieder gelöscht werden. Nur „im Internetbereich“ plant Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine „eng befristete Speicherung von Verkehrsdaten" für sieben Tage zu erlauben. Auf dieser Weise soll eine Zuordnung dynamischer IP-Adressen zu Personen ermöglicht werden, insbesondere zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. Mit diesem Lösungsansatz der „gezielten Speicherung“ will die Justizministerin die Menge der zu speichernden Daten auf ein notwendiges Maß begrenzen.

Jedoch ist davon auszugehen, dass einige Anhänger der bedingungslosen Vorratsdatenspeicherung mit dem Vorschlag der Justizministerin nicht einverstanden sind. Bundesinnenminister Thomas de Maizière forderte Leutheusser-Schnarrenberger immer wieder dazu auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bedingungslose Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärte. Der Innenminister und die CDU/CSU wollen zunächst alle Daten speichern, um dann irgendwann auf verdächtige Daten zugreifen zu können. Die FDP will als Koalitionspartner jedoch den Weg ihrer Justizministerin gehen und eine unbegründete Speicherung der Verbindungsdaten verhindern. Nun deutet alles daraufhin, dass es im Streit um die Kommunikationsdaten-Speicherung zu einigen Diskussionen innerhalb der Koalition kommen wird. Bereits auf dem Dreikönigstreffen in Stuttgart gab FDP-Chef Westerwelle zu verstehen, dass es sich bei der Speicherfrage um eine substanzielle Koalitionsfrage handele.

Quelle : www.gulli.com

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Viel Kritik am FDP-Kompromissvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #387 am: 17 Januar, 2011, 16:12 »
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich mit ihrem Vorstoß für ein Modell "Quick Freeze Plus" mit einer siebentägigen Speicherung von IP-Adressen erwartungsgemäß zwischen alle Stühle gesetzt. Das Eckpunktepapier (PDF-Datei) zur "Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet" greife zu kurz, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums laut dpa. Ressortchef Thomas de Maizière (CDU) sei aber diskussionsbereit.

Ein Sprecher der Bundesjustizministerin verteidigte den Vorschlag derweil gegenüber heise online. Darin werde eine klare "rote Linie" aufgezeichnet, die eine Verknüpfung unterschiedlicher Datenarten verhindere. So müssten etwa Anhaltspunkte zur E-Mail-Kommunikation oder Verbindungs- und Standortdaten, die beim Telefonieren anfallen, nicht sieben Tage lang von den Providern aufbewahrt werden. Hier bleibe die Initiative auch hinter dem Vorstoß des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar für Quick Freeze Plus zurück. In den Eckpunkten selbst heißt es, dass mit dem Verfahren die von Karlsruhe nicht beanstandete Auskunft über Bestandsdaten wie Name und Adresse von Kunden gewährleistet werden solle. Dabei teile ein Zugangsanbieter mit, welchem Teilnehmer eine bestimmte, einer Polizeibehörde bereits bekannte IP-Adresse zu einem gewissen Zeitpunkt zugewiesen gewesen sei. In Kreisen der FDP-Bundestagsfraktion wird der Vorschlag als "geeignete Diskussionsgrundlage" erachtet.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, betonte gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger, dass die Union den Vorschlag "so mit ziemlicher Sicherheit nicht übernehmen" werde. Das Einfrieren von Verbindungs- und Standortdaten funktioniere nicht. Man gewinne dabei nicht genügend Informationen, um einen Sachverhalt aufklären zu können. Der Bundesvorstand der CDU hatte zuletzt am Wochenende im Rahmen einer "Mainzer Erklärung" (PDF-Datei) gefordert, die Vorratsdatenspeicherung "zügig" zu ermöglichen. Der Terrorismus müsse auch in Zukunft "mit einem starken Staat" bekämpft werden. Anfang des Jahres hatte sich bereits die CSU dafür eingesetzt.

Teilen der Opposition, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bürgerrechtlern geht der Vorschlag der FDP-Politikerin zu weit. Die Justizministerin sei "umgekippt", monierte etwa Konstantin von Notz, Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen für Netz- und Innenpolitik. Die Liberale habe offenbar dem Druck aus den konservativen Reihen nicht standhalten können. Ihr Kompromissvorschlag komme einem "Paradigmenwechsel" gleich. Obwohl die vorgeschlagene Speicherfrist kurz sei und sich allein auf die IP-Adresse beziehe, wende sich die Ministerin von der generellen rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung ab. Sie verabschiede sich von ihrem Bekenntnis gegen die Vorratsdatenspeicherung, ergänzte Malte Spitz vom Bundesvorstand der Grünen. Leutheusser-Schnarrenberger bereite "in vorauseilendem Gehorsam" einen Kompromiss mit der Union "auf Kosten der Bürgerrechte" vor.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zeigte sich den Plänen der Justizministerin gegenüber ebenfalls skeptisch. "Das wäre eine Vorratsdatenspeicherung light", bemängelte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Es bleibe bei ähnlichen Problemen wie bei der "Vorgängerversion", die das Bundesverfassungsgericht gekippt habe. Der Informantenschutz werde mit der Initiative keineswegs gewährleistet.

Mit "Unverständnis und Bestürzen" reagierte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf den Schritt Leutheusser-Schnarrenbergers. In einem offenen Brief (PDF-Datei) appellierte er an die Ministerin, "die Idee einer einwöchigen Vorratsspeicherung aller Internetverbindungen aufzugeben". Es würde "völlig unverhältnismäßig" in die Freiheitsrechte eingegriffen. Ohne Verdachtsmoment dürfe es keine Überwachung von Bürgern geben. Alle Statistiken belegten, dass eine Vorratsdatenspeicherung keinen Zuwachs an Sicherheit vor Kriminalität bedeute. Der Arbeitskreis hat "Korrekturvorlagen" für die Beschlüsse von CDU und CSU zur Protokollierung von Nutzerspuren online bereit gestellt. Besorgte Surfer sollten diese an die Unionsabgeordneten ihres Bundeslands als Protestnote schicken.

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Neues von der Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #388 am: 24 Januar, 2011, 19:44 »
So allmählich entwickelt sich die Diskussion um die Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat zu einer unendlichen Geschichte. Die Union bleibt weiter stur und lehnt Quick Freeze ab, die FDP beginnt sich Unterstützung auf EU-Ebene zu holen und der AK Vorrat hat alte Aussagen unter anderem auch der Justizministerin zu Tage gefördert.

Allen Argumenten zum Trotz besteht die CDU weiterhin auf einer umfassenden Vorratsdatenspeicherung. Auf einen Vorschlag wie den der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Daten nur bei konkreten Verdachtsfällen zu speichern, will man sich nicht einigen. So wandte sich auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, gegen diesen Vorschlag des Koalitionspartners. "Die Pläne der FDP stehen im eklatanten Widerspruch zum Europarecht", so Uhl. "Mit ernsthaften Verhandlungen können wir erst beginnen, wenn Frau Leutheusser-Schnarrenberger auf den Boden des EU-Rechts zurückkehrt". Auch Bundesinnenminister de Maizière besteht anscheinend auf einer verdachtsunabhängigen Speicherung. Zur Lösung der Differenzen soll nun die Vorratsdatenspeicherung zusammen mit der Visa-Warndatei, den Internetsperren und den Terrorismusgesetzen verhandelt werden - und zwar ohne direkte Beteiligung der Minister.

Währenddessen sucht die FDP auf der europäischen Ebene nach Unterstützern für ihr Quick-Freeze-Verfahren. "Zum Schutz der Grundrechte gehört es auch, dass wir bei Maßnahmen der Strafverfolgung nur so weit in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, wie es unbedingt erforderlich ist", so der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Dr. Max Stadler. Auch die Aussage der EU-Justizkommissarin Viviane Reding, dass der Vorschlag ein "Schritt in die richtige Richtung" sei, wurde zufrieden aufgenommen.

Währeddessen hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Beschwerdeschrift aufgetan, mit der vor drei Jahren Frau Leutheusser-Schnarrenberger und andere jetzige Bundestagsabgeordnete der FDP gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht gezogen waren. Einige Aussagen lesen sich sehr interessant, besonders vor dem Hintergrund der derzeitigen Debatte und mancher Vorschläge dazu. So heißt es da, die "Vorratsdatenspeicherung stellt jeden Einwohner der Republik unter potentiellen Verdacht. Sonst wäre sie sinnlos. Man legt sich einen Vorrat nicht aus Spaß an, sondern weil man ihn nutzen will". Es gäbe "keine freie Gesellschaft ohne das Vertrauen des Bürgers in eine vertrauliche Kommunikation, bei der er weiß oder selbst bestimmen kann, wer von ihr Kenntnis erlangt". Außerdem sei ein Bürger "nicht schon dadurch gefährlich und polizeipflichtig, daß er mit anderen Menschen kommuniziert und daß er sich dafür auch technischer Hilfsmittel bedient, eines Telefons, eines Handys oder eines Computers, den er ans Internet anschließt. In einer freien Gesellschaft können das keine Anknüpfungspunkte für staatliches Handeln und staatliche Kontrolle sein". Es wäre "in einer freien und demokratisch verfaßten Gesellschaft undenkbar und nicht hin­nehmbar, daß jedes Kommunikationsmittel wie ein gefährliches Werkzeug überwacht und jeder Bürger, der ein solches gefährliches Werkzeug besitzt, wie ein potentieller Straftäter in seiner Kommunikation [...] vorsorglich verdatet und gespeichert wird". Da mag schon der Wunsch entstehen, manch einer der Unterzeichner würde sich auf diese Worte zurückbesinnen.

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BKA-Untersuchung weist nach: Vorratsdatenspeicherung ineffektiv
« Antwort #389 am: 28 Januar, 2011, 06:04 »
Am Mittwoch veröffentlichte das Bundeskriminalamt eine Untersuchung der deutschen polizeilichen Kriminalstatistik, die nach einer Analyse des AK Vorratsdatenspeicherung die Ineffektivität der Vorratsdatenspeicherung offenbart. Die umstrittene EU-Richtlinie wird aufgrund ihrer Verhältnismäßigkeit bereits in mehreren EU-Staaten gerichtlich geprüft.

Im vergangenen Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die 2008 von der Bundesregierung beschlossene Umsetzung des in Brüssel beschlossenen Gesetzes verfassungswidrig ist. So griff die deutsche Auslegung unverhältnismässig tief in die Grundrechte der Bürger ein. Nun belegt eine vom BKA veröffentlichte Untersuchung, dass die Aufklärung schwerer Straftaten während dieser Zeit sogar leicht rückläufig gewesen ist. Ironischerweise stieg die Zahl der registrierten schweren Internetverbrechen um rund 40.000 auf 206.909 im Jahr 2009, als die Behörden die Vorratsdatenspeicherung praktizierten.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt diese Entwicklung mit einer Verhaltensanpassung. So würden die Menschen auf Internetcafés, Anonymisierungsdienste, öffentliche WLAN-Zugänge sowie Telefone ausweichen und nicht zuletzt zur nicht-elektronischen Kommunikation zurückkehren, wenn sie im Bewusstsein einer akut stattfindenden Vorratsdatenspeicherung leben. Dadurch würde den erhobenen Daten ihre Aussagekraft entzogen. Außerdem sei die gezielte Überwachung erschwert. Insgesamt kommt man zu dem Fazit, dass zwar eine kleine Anzahl an Ermittlungen erleichtert wurden, weitaus mehr  jedoch gänzlich vereitelt.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach sich ebenfalls für eine Änderung der in 2006 eingeführten EU-Richtlinien aus. So sollen nur noch in konkreten Verdachtsfällen Daten gespeichert werden. Sie spricht sich für eine Einführung des Quick-Freeze-Verfahrens aus, welches als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung gilt. Zuspruch erhielt die Bundesministerin bereits von Viviane Reding, einem Mitglied der Europäischen Komission. Sie bezeichnete diesen Vorschlag als "vielversprechenden Lösungsansatz". Ein endgültiges Urteil in dieser Angelegenheit wird vom Europäischen Gerichtshof frühestens 2012 erwartet.

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