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So sei es beispielsweise denkbar, dass Ermittler nur bei schweren Straftaten Zugriff auf sämtliche Informationen erhalten. Auch die Speicherung von Standortdaten bei Mobiltelefonen könnte wegfallen. In den meisten Fällen gehe es ohnehin darum, IP-Adressen einem Anschlussinhaber zuordnen zu können.