Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 39329 mal)

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Vorratsdatenspeicherung und EU-Recht: Passt und Punkt.
« Antwort #360 am: 18 September, 2010, 14:59 »
Die EU-Kommission legt den fälligen Evaluierungsbericht zur Vorratsdatenspeicherung nicht vor und vertröstet auf Dezember 2010. Ein hübsches Bonmot gibt es allerdings jetzt schon.

Es verwundert kaum, dass der in der Direktive zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) festgelegte Termin zur Vorlage eines Evaluierungsberichtes verstrich, ohne dass ein solcher Bericht dem geneigtem Publikum vorgelegt wurde. Die EU-Kommission vertröstet aber die betrübte Zuhörer- und Leserschaft auf Dezember 2010, was immerhin nur 3 Monate Verspätung bedeutet. Vielleicht ist es ja möglich, in diesen 3 Monaten noch einmal schnell strafrechtsoperationsmäßig gen Himmel zu fahren und noch schnell die Ermittlungsquoten durch die VDS etwas aufzublähen. Nicht Eier, liebes BKA, Erfolge brauchen wir. Erfolge!

Aber kommen wir zum kurzweiligen Teil des Themas, denn eine folgenlose Verspätung eines immerhin seit 2006 von der EU-Kommission verpflichtend für sich selbst geregelten Evaluierungsberichtes ist nicht wirklich amüsant. Also kommen wir zu dem Aspekt, dass die VDS früher dem EU-Recht und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union entsprach, aber dies jetzt ggf. nicht mehr so ist. Zwar hat sich nichts hinsichtlich dieser beiden Regelungen geändert, aber die Erkenntnisse der letzten Jahre könnten dazu führen, dass eine Neubewertung der VDS stattfindet, insbesondere im im Verhältnis "zu ihrem Nutzen für die Rechtsdurchsetzung sowie ihren Kosten für die Wirtschaft und ihren Auswirkungen auf die Grundrechte steht".

Wer jetzt meint, dass wäre schon früher alles "bekakelt" aka diskutiert worden und wäre u.a. auch einer der Punkte gewesen, die die Kritiker stets ansprachen - tja, das mag sein, nur war es so, dass die EU-Richtlinie sich hier sogar formal des Problems angenommen hat, indem sie quasi per Dekret festlegte, dass sie im Einklang mit dem EU-Recht etc. steht. Die Direktive selbst sicherte nämlich "die volle Wahrung der Grundrechte der Bürger auf Achtung des Privatlebens und ihrer Kommunikation sowie auf Schutz personenbezogener Daten" zu. Na dann...

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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IP-Adressen, Speicherungen und die öffentliche Sicherheit
« Antwort #361 am: 21 September, 2010, 12:49 »
Das Bundesinnenministerium möchte ihm bekannte Informationen über die Speicherung von IP-Adressen bei Providern nicht herausgeben. Begründung: u.a. die öffentliche Sicherheit.

Der stets in Datenschutzbelangen rührige Jurist Patrick Breyer hatte sich an das Bundesministerium des Innern gewandt und um Informationen bezüglich der Speicherpraxis der Internetprovider gebeten. Dem BMI liegen Informationen darüber vor, welche Internetprovider die IP-Adressen ihrer Nutzer wie lange speichern - eine Information, die der Provider den Nutzern im Zuge der allgemeinen Auskunftspflichten sowieso mitteilen muss. Das Antwortschreiben des BMI verweigerte diese Auskünfte aus mehreren Gründen, wobei einer besonders kurzweilig klingt:

Gemäß § 3 Nr. 2 IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang ebenfalls nicht, wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Die Veröffentlichung der Speicherpraxis von Internet Service Providern würde insbesondere Internetkriminelle in die Lage versetzen, ihre Taten so zu planen, dass die Strafverfolgung erheblich erschwert werden würde. Dies begründet das besondere Interesse der Landespolizeibehörden an der Vertraulichkeit der dem Bundesministerium des Innern zur Verfügung gestellten Informationen. (Quelle: (Datenspeicherung.de - Blogbeitrag zum Thema)

Patrick Breyer hat die Gründe, warum dies nicht zutrifft, bereits in seinem Blog dargelegt, doch dieses Bonmot verdiente besondere Beachtung. Es ist leider gerade hinsichtlich Anfragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitgesetz Mode geworden, Anfragen mit dem Pauschalargument "öffentliche Sicherheit gefährdet" abzuschmettern. Bei manchen Ablehnungsbescheiden fragt man sich dann allerdings, inwiefern hier dieses Argument auch nur ansatzweise zutreffen kann. So auch in diesem Falle. Zum einen besteht ja bereits die Auskunftspflicht gegenüber den Kunden, so dass die angemerkte Möglichkeit für Internetkriminelle schon jetzt besteht. Es sei denn, diese bemühen sich nicht selbst um solche Informationen, sondern hoffen darauf, dass sie hochoffiziell verkündet werden. Ein solches Verhalten steht aber nicht im Einklang mit dem laut Strafverfolgung und Politik immer geschickter und konspirativer agierenden Internetkriminellen. Das BMI schreibt außerdem: Die Informationen wurden dem Bundesministerium des Innern vertraulich übermittelt, das Interesse an der vertraulichen Behandlung besteht dort fort. Es besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass im Falle eines Bruchs der Vertraulichkeitsabrede die weiteren fachlichen Beratungen beeinträchtigt werden. Darüber hinaus erhalten diese Informationen Daten Dritter, bei denen davon auszugehen ist, dass die Betroffenen mit einer Weitergabe dieser Daten ebenfalls nicht einverstanden wären.

Kurz gesagt: es gibt ein paar Informationen (Erfahrungswerte aus der Polizeipraxis), die ein Speicherverhalten einiger Provider wiedergeben und statt nun einfach daraus die Speicherdauerangaben herauszudestillieren, werden alle damit verbundenen Daten zu vertraulichen, die öffentliche Sicherheit betreffende Daten. Es ist bedauerlich, dass es noch keine aktuellen Listen gibt, die die Speicherpraxis der Provider beleuchtet, ich gehe mal davon aus, dass es sie bald geben wird. Ob eine solche Liste dann vom BKA gesperrt oder gelöscht werden muss?

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VDS - eine Kommission sucht einen Erfolg
« Antwort #362 am: 23 September, 2010, 19:06 »
Der für diesen Monat erwartete Evaluierungsbericht zur Vorratsdatenspeicherung liegt nicht vor und soll jetzt im Dezember kommen - das Spiel auf Zeit hat gute Gründe

Aber ich weiß doch von gar nichts

Als 2006 die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung (VDS) per EU-Richtlinie gesetzlich legitimiert wurde, beschloss man zeitgleich, dass bis zum 15.09.2010 eine Evaluierung dieser Maßnahme möglich sein muss. Diese, so war festgelegt, müsse durch einen entsprechenden Bericht der EU-Kommission dokumentiert sein. Die Frist ist nunmehr jedoch verstrichen und die Kommission rechnet erst im Dezember mit dem Vorliegen des Berichts. In ihrer Begründung für die Verzögerung spricht die Kommission davon, dass es bislang zu wenig Informationen gebe, die einen "Erfolg der VDS belegen". Es hat deshalb den Anschein, dass die EU-Bürokratie hier nicht anhand der Faktenlage zum Stichtag entscheiden will, sondern auf Erfolgsmeldungen wartet.

Die Formulierung, mit der die EU-Kommission die Länder aufforderte, entsprechende Informationen vorzulegen, erhärtet diesen Verdacht.

Zitat
[...] without this information, it will be difficult for the Commission to adequately demonstrate that the Directive is useful and gives a clear security added value and that it strikes the right balance between real law enforcement interests, the costs that the market has to incur and the sizeable impact that the retention of data has on the privacy of citizens.

Das Schreiben zeigt gleich mehrfach auf, was von der Kommission zu erwarten ist:

1    Es geht nicht mehr um Notwendigkeit, sondern um Nützlichkeit. D. h. die Verhältnismäßigkeit, die bei staatlichem Handeln eigentlich eine zentrale Rolle spielen sollte, wird weiter in den Hintergrund gerückt. Ob ein milderes Mittel möglich ist, wird nicht mehr ernsthaft geprüft und es wird auch um keinerlei Information dazu gebeten.

2    Auch die Nützlichkeit wird nicht mehr angezweifelt - es werden lediglich Informationen angefordert, die diese Nützlichkeit belegen sollen. Dies wird deutlich, indem nicht etwa geschrieben wird, dass die Kommission die Informationen benötigt, um zu entscheiden, ob (if) die Richtlinie nützlich ist, es geht vielmehr darum, zu beweisen, dass sie nützlich ist.

3    Der Zusatznutzen für die Bekämpfung von Kriminalität wird nicht mehr angezweifelt, stattdessen werden lediglich Informationen erbeten, die diese Ansicht bestätigen.

4    Wie schon in früheren Entscheidungen (z. B. zum Thema Telekommunikationsüberwachungsverordnung) findet sich das Thema Privatsphäre an letzter Stelle der Abwägungsgründe. An erster Stelle stehen stets die Strafverfolgung und die Kosten für die Wirtschaft.

Das Vorgehen der Kommission erinnert hier an die Berechnung von ALG II, die ein Ergebnis voranstellte, welches dann per entsprechender Kalkulation "ermittelt" werden musste. Auch hier ist schon vorgegeben, was seitens der Kommission erwünscht ist: keine neutralen Informationen, sondern Informationen, die die eigene Ansicht bestätigen.

Kann ich denn anders? Habe ich nicht dieses Verfluchte in mir ...?

Es ist wenig verwunderlich, dass die notwendigen Informationen für die EU-Kommission noch nicht vorliegen, wenn man sich die bisherige "Erfolgsgeschichte" der VDS ansieht. In einigen Ländern wurde sie bisher nicht einmal umgesetzt, in anderen gab es erfolgreiche Verfassungsbeschwerden, die eine Unvereinbarkeit der VDS mit den dortigen Verfassungen ergaben. In Deutschland wurde die Nutzung der angefallenen Daten durch das Bundesverfassungsgericht eingeschränkt, wieder andere Staaten sind mit der Umsetzung in Verzug geraten, derzeit jedoch in immensen finanziellen Schwierigkeiten, sodass eine VDS-Einführung in absehbarer Zeit nicht machbar scheint (Griechenland).

Die bisherige Faktenlage scheint für die EU-Kommission nicht auszureichen - dabei liegen Zahlen vor, die bei der Evaluierung durchaus eine große Rolle spielen müssten. So hat eine Studie des AK Vorrat zum Thema "Auswirkungen der VDS auf das Nutzerverhalten" ergeben, dass sich die VDS negativ auswirkt. Anderer Meinung war hier die http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/111/1611139.pdf, die den Einschüchterungseffekt als nicht vorhanden ansah, da ja bereits vor der VDS die Möglichkeiten zur Datenspeicherung und -verwendung bestanden. Die Ergebnisse der vom AK Vorrat initiierten Umfrage wurden von der Bundesregierung damit erklärt, dass sie eine Folge der übertriebenen Öffentlichkeitsarbeit der Kritiker sowie einer verfälschenden und verzerrenden Darstellung der Tatsachen sei. Ferner steht die aktuelle Polizeistatistik in Deutschland zur Verfügung. Ähnliche Daten dürfte es in den anderen EU-Staaten ebenfalls geben.

Doch die EU-Kommission hat hier einen schwierigen Stand - sie will von der bisherigen Linie zur VDS, die auch von den Hardlinern Deutschland, England, Frankreich und Spanien unterstützt wurde, nicht abweichen und sucht nach Argumenten, die diese Linie untermauern, wobei die bisherigen Informationen dafür entweder nicht ausreichend oder sogar hinderlich sind. Daher ist ein Spiel auf Zeit wichtig - u.a. auch weil im Hintergrund gerade die EU-Weichen zu entsprechenden Vorgaben für die diskutierten "Netzsperren gegen Kinderpornografie" gestellt werden, wofür die VDS dann eingebunden würde. Wenn erst die EU-weiten Netzsperren verbindlich vorgeschrieben wären, könnten diese elegant als Grund für die VDS herangezogen werden, da ohne die VDS (wie dies das BKA immer wieder postuliert) ein Großteil der Ermittlungen erfolglos verlaufen würde. Hierbei ist nicht einmal wichtig, ob diese Ansicht sich durch Zahlen belegen lässt. Stattdessen würde (wie bei der VDS) eine entsprechende Richtlinie verabschiedet, die dann in einigen Jahren evaluiert wird.

Ich will davon, vor mir selber davonlaufen

Die EU-Kommission will hier ihrer Verpflichtung, die sie selbst 2006 festgelegt hat, davonlaufen, indem sie die Fristen so lange herauszögert bis durch neue Gesetze oder aber die verlangten Informationen das gewünschte Ergebnis herauskommt. Zwar spricht die EU-Innenkommissarin davon, dass die Kommission einen Änderungsvorschlag für die Richtlinie in Betracht ziehen könnte - aber man darf nicht vergessen, dass Frau Malmström zum Thema Netzsperren eine sehr simple Lösung vertritt und sich bei entsprechenden Veranstaltungen gerne von den "üblichen Verdächtigen" wie Innocence in Danger beraten lässt. Es ist insofern durchaus sinnvoll, neben der Entwicklung im Bereich VDS auch die Entwicklung der Netzsperrenidee auf EU-Ebene im Auge zu behalten. Dass demnächst eine Veranstaltung zum Thema Netzsperren ins Haus steht, bei dem u.a. Vertreter des BKA und von Innocence in Danger als Sachverständige vorsprechen werden, ist insofern nur logisch und wird von Netzpolitik.org etc. entsprechend kommentiert und auch mit direkten Appellen zum Engagement gegen die Pläne der EU verbunden.

Die zeitgleiche Lancierung des Buches der Freifrau von Guttenberg zum Thema "Sexueller Missbrauch", das permanente Beklagen des BKA-Chefs und diverser CDU-Politiker zum Thema VDS, sind hier durchaus als Bausteine zu betrachten, die ein Netzsperren-und-VDS-Puzzle ergeben.

Es ist insofern auch wichtig, diese Daten und Fakten stets zu sammeln und zu verbinden, um dem in der Politik weitverbreiteten Krokodiltränensyndrom ein Antidot zur Verfügung zu stellen. Denn nur allzu oft ist sonst die Antwort auf entsprechende Fragen eine Antwort, die an die Gedanken des M in Fritz Langs Film erinnert:

Zitat
Dann weiß ich von nichts mehr, dann steh ich vor einem Plakat und lese, was ich getan habe, und lese und lese: Das habe ich getan ! Aber ich weiß doch von gar nichts !!!

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Der Enkeltrick oder: welches Rechtsgut hätten´s denn gern?
« Antwort #363 am: 25 September, 2010, 18:07 »
Mal wieder wird auf Seiten der Strafverfolgung das beliebte Spiel "wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung unbedingt. Sofort! Jetzt!" gespielt. Die Begründung lässt aufhorchen.

Den Enkeltrick kennt wohl fast jeder mittlerweile, auch wenn er bedauerlicherweise gerade bei den älteren Mitbürgern noch immer funktioniert. Für diejenigen, die ihn nicht kennen, noch einmal in Kürze:

Irgendein älterer Herr oder eine ältere Dame wird angerufen, der Anrufer gibt sich als Enkel oder sonstiger entfernter Verwandter aus. Dann tischt er eine traurige Geschichte auf, die darin mündet, dass er Geld benötigt, das dann ein Komplize abholt.

Was hat das also mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun? Nun, es werden im Normalfall einige Telefonate schnell hintereinander geführt. Einerseits soll so der Druck verstärkt werden, andererseits soll das Opfer sich eben nicht mit anderen beraten und so merken, dass es nicht wirklich mit einem Verwandten zu tun hat. D.h. es handelt sich schlicht und ergreifend Betrug. Das Telefon ist hier nur das Medium, mit dem der Täter mit dem Opfer in Kontakt tritt.

Wenn also Niedersachsens Innen- und Justizminister nun meinen, es würde ihnen an Vorratsdaten fehlen um solcherlei Fälle aufzuklären, dann zeigt dies einmal öfter, dass hier nicht verstanden wurde, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur eine Neuregelung gefordert hat. Nein, das oberste Gericht Deutschlands hat auch eindeutige Aussagen dazu gemacht, wozu die Daten verwandt werden dürfen.

[...]Auf Bits und Bytes dürfe nur zur Ahndung von Straftaten, die überragend hohe Rechtsgüter bedrohen, oder zur Abwehr solcher Vergehen zugegriffen werden. Dabei müssten zumindest Anhaltspunkte für konkrete Gefahren vorliegen.

Liebe Ministerien in Niedersachsen, es ist doch bekannt, dass ihr, wie auch die anderen VDS-Freunde, gerne die Daten noch für die billigste kleine Ebay-Betrügerei verwenden würdet, auch wenn euch dafür die ohnehin überlastete Polizei manches Mal bestimmt gerne einen Tritt in den Hintern versetzen möchte. Denn längst liegen zig Fälle brach und können dann irgendwann wegen Verjährung gleich in den Mülleimer gepackt werden - nur weil durch zig Bagatellen die vom Stellenabbau gebeutelte Polizei gut zu tun hat. Aber so arm die durch Betrug arm gewordene Omi auch ist, die Worte "überragend hohes Rechtsgut" wurden vom BVerfG nicht einfach mal so in den VDS-Ring geworfen.

Auch wenn es sich gut macht, im Rotationsprinzip die organisierte Kriminalität, die bösen Terroristen, den "Milliardenmarkt Kinderpornographie" oder aber die arme Omi dafür anzuführen, dass man die VDS unbedingt benötigt: dass die VDS praktisch ist für die Strafverfolgung, das hat niemand bezweifelt. Die Frage ist: ist sie notwendig, ist sie verhältnismäßig? Und eben für diese Fragen stehen bisher keinerlei Antworten zur Verfügung.

Also, liebe Niedersachsen: bitte geht nicht über Los, sondern zurück zum Start. Und sinniert noch einmal über "überragend hohe Rechtsgüter".

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Vorratsdatenspeicherung: Streit über "Quick Freeze" von TK-Daten
« Antwort #364 am: 28 September, 2010, 15:04 »
Datenschützer, die FDP-Bundestagsfraktion  und die Deutsche Telekom sehen das "Einfrieren" elektronischer Nutzerspuren auf Zuruf der Ermittler als Alternative zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung. Doch viele Vertreter aus der Telekommunikationsbranche sind dagegen. Dies zeigte sich während eines Workshops des Bundesjustizministeriums "zur Klärung praktischer, technischer und finanzieller Fragen" zur Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten am gestrigen Montag in Berlin.

Eine offizielle Definition für das rasche Speichern der sogenannten Verkehrsdaten in einem konkreten Verdachtsfall gibt es hierzulande bislang nicht. Auch die Telekom spricht von "verschiedenen Ausprägungen" und verweist auf ein "normales" Quick Freeze, bei dem nur die ohnehin für die Abrechnung oder aus betrieblichen Gründen etwa zur Spamabwehr von den Providern selbst benötigten Verbindungsinformationen bei Bedarf im Interesse der Strafverfolgung länger aufbewahrt würden. Beim "Quick Freeze XXL" ginge es auch um die Speicherung der bei Flatrates anfallenden Verkehrsdaten. Derzeit löschen alle Zugangsanbieter diese Informationen im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht, das die deutschen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz (TKG) kippte. IP-Adressen werden momentan höchstens sieben Tage gespeichert, um etwa Sicherheitsprobleme besser angehen zu können.

Die Telekom favorisiert ein Basis-Quick-Freeze, da dabei der betriebliche Aufwand zur Speicherung der Daten im Vergleich zu dem auch als "Vorratsdatenspeicherung light" bezeichneten XXL-Modell "mittel" sei. Dem gegenüber sei sogar die "klassische Vorratsdatenspeicherung" noch mit geringerem Aufwand umsetzbar. Für Quick Freeze in allen Varianten könnten die für 10 Millionen Euro aufgebauten Speicherinfrastrukturen aber generell nicht verwendet werden, da manuelles Eingreifen immer nötig und dieses mit vergleichsweise hohen Personal- und Betriebskosten verbunden sei.

Hier setzen Bedenken des Verbands der Anbieter von Telekommmunikations- und Mehrwertdiensten
(VATM) an. Quick Freeze "würde erneut erhebliche Investitionen in zusätzliche Technik für die Unternehmen bedeuten", heißt es in einem heise online vorliegenden Entwurf für ein Positionspapier. Die derzeit nicht gemäß TKG gespeicherten Daten müssten im Bedarfsfall erhoben und gespeichert werden. Dafür seien neue Schnittstellen "zu großen TK- und IT-Systemen" nötig und Prozesse, mit denen diese Daten aufgenommen, gefiltert und aufbewahrt werden können. Der VATM befürchtet eine "erhebliche Ausweitung der Auskunftsersuchen", falls die Alternative statt der Vorratsdatenspeicherung eingeführt würde. Dann würden nämlich die Strafverfolgungsbehörden zu jeder Abfrage parallel ein Quick-Freeze veranlassen, da sonst die Gefahr bestünde, dass potenzielle Beweisdaten schon gelöscht seien.

Alle Provider mit Privatverbrauchern als Kunden beschwerten sich im Workshop über die hohe Zahl an Anfragen wegen Urheberrechtsverletzungen, inzwischen bis zu 30.000 und 50.000 IP-Adressen pro Monat und Provider. Die Gerichte segneten Listen zum Auskunftsersuchen problemlos ab. Dies übersteige die Kapazitäten der Anbieter. Quick Freeze würde sich hier laut Branchenvertretern als noch problematischer erweisen. Das Justizministerium entgegnete, dass das Einfrieren höchstens bei schwersten Straftaten eingeführt werden sollte.

Die Situation in den USA, wo "Quick Freeze" praktiziert wird, lässt sich nach Meinung des VATM nicht mit den deutschen Verhältnissen vergleichen. Dort speicherten Telekommunikationsunternehmen aufgrund fehlender Datenschutzbestimmungen "nahezu ungehemmt Informationen über ihre Kunden für eigene Zwecke", auf die auch Sicherheitsbehörden zugreifen könnten.

Insgesamt ließen Regierungsvertreter bei dem Branchentreffen noch nicht durchblicken, wohin die Reise gehen soll. Das Bundesinnenministerium schien für eine "Vorratsdatenspeicherung light" zu plädieren, das Justizministerium sieht es mit Skepsis. Die dortige Verhandlungsführerin des Workshops, Marie Luise Graf-Schlicker, drängte zunächst darauf, alle möglicherweise zu speichernden Verkehrsdaten stark abzusichern – was die Unternehmen angesichts möglicher Kosten nicht sonderlich beglückte. Vor einer Entscheidung im Bundeskabinett will das Justizministerium zudem die laufende, sich immer wieder verzögernde Evaluierung der EU-Vorgaben zur Protokollierung der Nutzerspuren durch die EU-Kommission abwarten.

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Union will Speicherung von Verbindungsdaten durchpauken
« Antwort #365 am: 02 Oktober, 2010, 11:35 »
Die CDU will die FDP mit einer "öffentlichen Kampagne" schnell zu einem neuen Gesetz für die umstrittene Speicherung von Kommunikations-Verbindungsdaten bewegen. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner kommenden Ausgabe berichtet, haben konservative Abgeordnete das in einer internen Koalitionsrunde ankündigt. Ein Treffen zwischen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am vergangenen Montag hätte in diesem Punkt keine Einigung gebracht.

Die Ministerin hatte noch als Bundestagsabgeordnete Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt gegen die Pflicht für Telekommunikationsanbieter, sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten anlasslos sechs Monate zu speichern. Die Richter hatten daraufhin im März 2010 das deutsche Gesetz, das eine EU-Richtlinie umgesetzen sollte, für verfassungswidrig erklärt. Unions-Innenpolitiker wie Hans-Peter Uhl sähen seither eine "eklatante Schutzlücke" und drängten auf ein neues Gesetz, so das Blatt weiter.

De Maizière habe das Thema, das unter dem Motto "Freiheit statt Angst" schon Zehntausende Demonstranten auf die Straße brachte, jetzt zur Chefsache gemacht. Ende dieser Woche wolle er Experten des Bundeskriminalamts (BKA) in Berlin anhand möglichst spektakulärer Fälle belegen lassen, dass es wegen der aktuell fehlenden Speicherpflicht tatsächlich blinde Flecken in der Verbrechensbekämpfung gebe. Der Innenminister sei sicher, dass das Gesetz kommen werde, so der "Spiegel".

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Datenschützer kritisiert BKA-Beharren auf der Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #366 am: 05 Oktober, 2010, 16:24 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat dem Bundeskriminalamt (BKA) eine Mitschuld an einer ausbleibenden Neuregelung zur Protokollierung von Nutzerspuren im Internet gegeben. Wer Gegenvorschläge zu einer verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung generell ausschließe und stattdessen auf Maximalforderungen beharre, sei letztlich mitverantwortlich dafür, "dass Straftaten nicht aufgeklärt werden", erklärte Schaar am gestrigen Montag laut einem Bericht der "Welt" am Rande eines Symposiums in Berlin. Schaar plädiert dagegen für einen Praxistest des "Quick Freeze"-Verfahrens, bei dem Telekommunikationsfirmen Verbindungs- und Standortdaten auf Zuruf von Ermittlern bei einem konkreten Verdacht aufbewahren und gleichsam einfrieren. Dieser Ansatz sollte dem Datenschützer zufolge mit einer Speicherung der begehrten Informationen für wenige Tage verbunden werden, in die auch Flatrate-Anschlüsse einzubeziehen seien.

Die Verfolgung schwerer Straftaten werde in einigen Fällen sicher erschwert, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, räumte Schaar ein. Es sei jedoch "unangemessen und voreilig, wenn das BKA gute Alternativen von vornherein ausschließt". Der "Quick Freeze"-Ansatz habe sich zusammen mit der derzeitigen Praxis der Aufbewahrung der sogenannten Verkehrsdaten durch Provider für drei bis sieben Tage beim Vorgehen gegen Urheberrechtsverstöße durch die Unterhaltungsindustrie bewährt. Es sei verwunderlich, dass die Strafverfolgungsbehörden so viel länger bräuchten als die Film- und Musikbranche, um die entsprechenden Verbindungsinformationen auszuwerten.

Das BKA beklagt in einem Geheimbericht an das Bundesinnenministerium, der der "Welt" zugespielt wurde, dass ein Zeitfenster von wenigen Tagen zwischen Ereigniszeitpunkt, polizeilicher Kenntnisnahme, Prüfung und Auskunftsersuchen nicht ausreiche. Man habe zahlreiche Verbrechen wie Morde an einem Polizisten und einem Mafia-Mitglied, angedrohte Sprengstoffanschläge, die Mitgliedschaft in Terrorgruppen und die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet wegen mangelnden Zugriffs auf Verkehrsdaten nicht aufklären können. Für die Polizeibehörde kommt daher nur eine anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger auf Vorrat in Frage.

Das Durchsickern des angeblich "nur für den Dienstgebrauch" gestempelten BKA-Papiers an ein Presseorgan hat derweil bei der FDP Empörung ausgelöst. So erinnern vier Netzpolitiker aus der Bundestagsfraktion der Liberalen, Sebastian Blumenthal, Marco Buschmann, Manuel Höferlin und Jimmy Schulz, in einem heise online vorliegenden Schreiben an Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) daran, dass eine solche Weitergabe eines als Verschlusssache gehandelten Dokuments den Straftatbestand "der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht" erfülle. Man gehe daher "selbstverständlich" davon aus, dass Maizière als Chef der zuständigen obersten Bundesbehörde seine Ermächtigung erteile, "damit die zuständige Staatsanwaltschaft die Angelegenheit auch strafrechtlich aufklären kann". Falls dieser Schritt nicht erfolge, bitten die FDP-Abgeordneten um einen Hinweis nebst Begründung.

Der Vorgang beunruhigt die Liberalen nicht nur aus formalen, sondern auch aus inhaltlichen Gründen. So zeige er, wie schwer der Schutz sensibler Daten heute sei, erklärte Höferlin gegenüber heise online. Man müsse die Frage aufwerfen, wie Internetprovider Vorratsdaten oder geheime Sperrlisten im Kampf gegen Kinderpornographie absichern sollten, wenn nicht einmal das BKA in der Lage sei, das Entfleuchen eigener Berichte zu verhindern. Als "sehr befremdlich" bezeichnete der Innen- und Netzexperte zudem Meldungen, wonach die CDU/CSU-Fraktion den Koalitionspartner bei der Vorratsdatenspeicherung mit einer "öffentlichen Kampagne" zum Jagen tragen wolle.

Die FDP-Fraktion erarbeitet derzeit ein Konzept zur besseren Bekämpfung der Internetkriminalität, mit dem sie sich für das "Quick Freeze"-Verfahren ausspricht. Höferlin betonte, dass Zugangsanbieter schon heute zur Abrechnung und zur Qualitätssicherung in der Regel Log-Routinen laufen ließen und Verbindungsdaten einige Tage speicherten. Schon jetzt sei es bei den Providern üblich, Strafverfolgern bei Vorlage eines Anordnungsbeschlusses einen Zugriff auf die Informationen zu gewähren oder die Daten bei Bedarfsanmeldung bis dahin aufzubewahren. Es müsse nun darum gehen, diese Methode "zu normieren". Wichtig sei es dabei, dass der Zugang zu den Daten auf schwerste Straftaten und die Speicherung auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt werde.

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Gegner der Vorratsdatenspeicherung machen mobil
« Antwort #367 am: 08 Oktober, 2010, 13:43 »
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) halten eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren für überflüssig und unverhältnismäßig. Sie reagieren damit auf einen an die Presse durchgesickerten internen Bericht  des Bundeskriminalamts (BKA), der ein "erhebliches Ermittlungsdefizit" aufgrund fehlender Verbindungs- und Standortdaten ausmachte. Das BKA fordere "nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann", hält Oliver Süme aus dem eco-Vorstand dem Begehren der Polizeibehörde entgegen. Das sei letztlich "absurd", zumal es "jetzt schon verfassungsgemäße und wirkungsvolle Methoden gibt, um die Identität von Telefon- und Internet-Tätern zu ermitteln".

Laut Süme stehen die Verbindungsdaten von Telefonanschlüssen üblicherweise drei Monate nach dem Gespräch noch zur Verfügung. Auf diesem Wege hätten etwa schon 2004 die Attentäter von Madrid oder 2006 die Sauerland-Terroristen überführt werden können, bevor eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt worden sei. Auch bei Internetanschlüssen sicherten die Provider auf Anfrage der Polizei bei einem konkreten Verdacht bereits die Verbindungsdaten und würden sie für Ermittlungen zur Verfügung stellen. Anhand des BKA-Berichts sei dagegen hochgerechnet auf zwölf Monate von maximal 3000 Anfragen der Ermittler pro Jahr zu rechnen. Dem stünden sechs Millionen Straftaten gegenüber, die in Deutschland jedes Jahr polizeilich erfasst würden. Hilfreich wären die Daten also nur "bei einem halben Promill der Ermittlungsverfahren". 99,95 Prozent aller Ermittlungen kämen ohne eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung aus.

Der AK Vorrat schlägt in dieselbe Kerbe und führt in einem 16-seitigen Bericht (PDF-Datei) unter anderem mehrere Fallbeispiele an, bei denen sich eine verdachtsunabhängige Erfassung von Verbindungsdaten sogar als kontraproduktiv erweisen könnte. Die vom Bundeskriminalamt als Beleg für eine Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung präsentierten Fallberichte seien zudem nicht immer schlüssig, argumentiert der AK Vorrat. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, erklärte unterdessen, auch er halte die Vorratsdatenspeicherung für nicht erforderlich. Er warf Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vor, in einer Kampagne zusammen mit dem BKA für die umstrittene Überwachung zu werben und dabei an das Angstgefühl der Menschen zu appellieren.

Quelle : www.heise.de

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Vorratsdatenspeicherung - Schockgefrostet statt gehortet
« Antwort #368 am: 10 Oktober, 2010, 12:21 »
Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger hat sich erneut gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Laut Handelsblatt schlägt sie als Alternative das sogenannte Schock-Frost vor: Bei Verdacht sollen individuelle Daten sofort gespeichert werden.

In einem Strategiepapier, das Leutheuser-Schnarrenberger am Montag an ihre Partei verteilen will, erläutert die Ministerin, die bestehende Gesetzesgrundlage reiche aus. "Zur Kriminalitätsbekämpfung sind auch ohne die pauschale und anlasslose Speicherung jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar." So könne in speziellen Fällen "die Identität des Täters durch sofortige Abfrage vom Provider verlangt werden", etwa bei der Bekämpfung der Kinderpornografie. "Zur Kriminalitätsbekämpfung sind auch ohne die pauschale und anlasslose Speicherung jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar", schreibt die Justizministerin an ihre Partei. Es sei nicht bewiesen, dass mehr Überwachung automatisch zu mehr Schutz führe.

Eingefrorene Daten

Als alternative schlägt die Bundesjustizministerin vor, ein ähnliches Verfahren anzuwenden, wie es bereits in den USA und Kanada praktiziert wird (quick freeze). Bei einem Verdachtsmoment sollen Daten auch ohne richterlichen Beschluss zunächst gespeichert werden können, um zu verhindern, das wichtige Daten in dieser Zeit verloren gehen. Erhärtet sich der Verdacht können die so eingefrorenen Daten wieder aufgetaut werden.

Erst vor wenigen Tagen hatten Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) und BKA-Chef Jörg Ziercke beklagt, ohne die Vorratsdatenspeicherung hätte zahlreiche Straftaten zu spät, nur unzureichend oder gar nicht aufgeklärt werden können. Laut einem internen Bericht des Bundeskriminalamts benötigte die Behörde nur in 701 Fällen Telefon- und Internetverbindungsdaten, um bei Straftaten zu ermitteln. Die Vorratsdatenspeicherung war am 2. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden.

Datensammlung ist unverhältnismäßig und absurd

Bleibt es bei dieser Häufigkeit, erklärte hingegen der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco, ist hochgerechnet auf zwölf Monate mit maximal 3.000 Anfragen zu rechnen. Dem gegenüber stünden 6 Millionen Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr polizeilich erfasst werden. Damit seien die Vorratsdaten nur bei einem halben Promille der Ermittlungsverfahren erforderlich. 99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus.

"Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann", erläutert Oliver Süme, Eco-Vorstand und Rechtsanwalt. "Das ist unverhältnismäßig und absurd."

Quelle : www.golem.de

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Innenminister drängeln bei der Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #369 am: 16 Oktober, 2010, 14:01 »
Mehrere Innenminister von CDU, CSU und SPD haben sich für eine schnelle Neuregelung der verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ausgesprochen. Laut einer Mitteilung  des niedersächsischen Innenministeriums verlangten am gestrigen Freitag die Innenressortchefs der unionsregierten Länder nach ihrem Treffen in Hannover von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) "einmütig" einen entsprechenden "umgehenden Gesetzesvorschlag". Ihrer Auffassung nach gibt es mehr als ein halbes Jahr nach dem Kippen  der alten Bestimmungen durch das Bundesverfassungsgericht und dem Wegfall der "Mindestspeicherfrist" für Verbindungs- und Standortdaten eine "erhebliche Schutzlücke", was die Liberale jüngst verneinte.

Dem Befund der Innenminister von CDU und CSU zufolge hat die Polizei in "einer Vielzahl von Fällen feststellen müssen, dass schwerste Verbrechen unaufgeklärt geblieben sind und Tatverdächtige nicht ermittelt werden konnten". In besonderem Maße gelte dies für die Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet. Ebenso dringend benötigt würden die elektronischen Nutzerspuren zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Die Innenpolitiker machten deutlich, dass das alternativ diskutierte "Quick Freeze"-Verfahren keine sinnvolle Lösung darstelle, "da die Straftaten in aller Regel erst im Nachhinein bekannt werden". Wegen der Ausbreitung von Flatrate-Verträgen speicherten die Anbieter die "Verkehrsdaten" aber häufiger nicht mehr. In diesem Falle könne auf Zuruf der Ermittler "auch nichts eingefroren werden". Auf den Kompromissentwurf des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zur Koppelung von Quick Freeze mit einer pauschalen Verpflichtung zur Vorhaltung der begehrten Informationen für ein paar Tage gingen die Unionsvertreter nicht ein.

Im Anschluss mahnten auch Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) und seine Ressortkollegen aus Thüringen, Peter Michael Huber (CDU), sowie Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann (SPD), bei einem Treffen in Dresden eine rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung an. Die Runde war sich nach Angaben des Sächsischen Innenministeriums ebenfalls einig, dass es sich bei der umstrittenen Protokollierung der Nutzerspuren "um ein unverzichtbares Instrument zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Kinderpornografie und anderer Formen der Schwerstkriminalität handelt". Mitte der Woche hatte zuvor bereits der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, eine Neuauflage der Datensammlung als "zwingend notwendig" bezeichnet. Erfahrungen des Bundeskriminalamts belegten, dass sich eine "Sicherheitslücke" auftue und diese "von Monat zu Monat größer wird", sagte der Sozialdemokrat der "Saarbrücker Zeitung". Zugleich warf er der FDP aufgrund ihrer abwartenden Haltung vor, ein "Sicherheitsrisiko" darzustellen. Einen Missbrauch der Daten wollte Wiefelspütz nicht ausschließen. Dagegen seien "Vorkehrungen" zu treffen.

Vertreter von Linken und Grünen stützten dagegen Leutheusser-Schnarrenberger in ihrem Kurs. "Die Union sollte endlich begreifen, dass ein demokratischer Rechtsstaat nicht alles machen darf, was technisch möglich ist", erklärte die Innenexpertin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke. Es helfe nichts, eine dubiose und nicht kontrollierbare Liste von Ermittlungsverfahren vorzulegen, bei denen die Vorratsdatenspeicherung ­vielleicht ­ weitergeholfen hätte. Das Telekommunikationsverhalten der ganzen Bevölkerung allumfassend zu kontrollieren, sei eines Überwachungsstaats würdig, aber nicht einer Demokratie. Jelpkes Kollege bei den Grünen, Konstantin von Notz, tat die "täglich neuen" Rufe nach dem Neustart der Vorratsdatenspeicherung als "unberechtigt" ab. Die "kampagnenartige Stimmungsmache aus den Reihen der Union" sowie der Polizei sei "unanständig".

Quelle : www.heise.de

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Zurück zu Vorratsdatenspeicherung und Surfprotokollierung
« Antwort #370 am: 21 Oktober, 2010, 13:14 »
Trotz Freiheitsversprechungen der neuen britischen Regierung ist nun ein massiver Ausbau der Überwachung geplant. Eine einjährige Vorratsdatenspeicherung soll mit kompletter Surfprotokollierung kombiniert werden.

Die britische Regierung plant den massiven Ausbau der staatlichen Überwachung. Wie der Telegraph und die Daily Mail berichten, sollen künftig für mindestens ein Jahr alle elektronischen Kommunikationsdaten aufgezeichnet werden. Erfasst werden alle besuchten Websites und Telefon-, E-Mail-, SMS- und Chatverbindungen zwischen Menschen sowie der Zeitpunkt der Kontaktaufnahme, nicht aber die Inhalte der Kommunikation. Auf die Vorratsdaten bekommen die Geheimdienste und die Strafverfolgungsbehörden immer dann Zugriff, wenn sie wegen Verdachts des Terrorismus oder wegen Verbrechen ermitteln.

Schon ein Jahr vor und kurz nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA war die Überwachung in Großbritannien massiv ausgebaut worden. Die Pläne wurden von der Labour-Regierung im Dezember 2009 wegen Protesten ausgesetzt, aber das Innenministerium wolle nun eine Neuauflage, schreibt die Zeitung. Alle Telekommunikations- und Internetunternehmen werden danach zur Datenspeicherung verpflichtet. In der Koalitionsvereinbarung des konservativen Premierministers David Cameron und seines Koalitionspartners, des Liberaldemokraten Nick Clegg, vom Mai 2010 war noch von einem "Ende der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Internet- und E-Mail-Datensätzen" die Rede gewesen und eine "Korrektur zugunsten der Freiheit" versprochen worden. Die Überwachungspläne sind Teil des Regierungsprogramms Strategic Defence and Security Review, so die Zeitung.

Die Pläne der früheren britischen Innenministerin Jacqui Smith vom Januar 2009 sahen noch die Einrichtung einer zentralen Datenbank vor, in der alle Vorratsdaten gespeichert werden sollten. Die Super-Database, deren Einrichtungskosten auf 12,5 Milliarden Euro geschätzt wurden, sollte von einem Privatunternehmen aufgebaut und betrieben werden. Laut Telegraph ist die Idee einer zentralen Datenbank kein Teil der Neuauflage der Überwachungsgesetze.

Quelle : www.golem.de

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Neue Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #371 am: 22 Oktober, 2010, 12:41 »
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat die Bürger aufgerufen, eine Videobotschaft an Bundesinnenminister Thomas de Maizière gegen die von ihm geforderte verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren zu senden. Unter dem Motto "EinSatz gegen Verbindungserfassung" sollen möglichst viele Menschen dem CDU-Politiker erklären, warum Strafverfolgung nicht die Erfassung jeder Telefon-, Handy-, E-Mail und Internet-Verbindung in Deutschland rechtfertigt, erklärt der Zusammenschluss von Datenschützern und Bürgerrechtlern. Protestbotschaften können bis zum 1. November als Videoaufzeichnung, Tonaufnahme oder telefonisch an den Arbeitskreis übermittelt werden. Aus allen Einsendungen soll ein "gigantisches Protestvideo" zusammengestellt werden.


Für die Gegner der
Vorratsdatenspeicherung bedeutet der
aktuelle Innenminister offenbar einen Versionssprung
gegenüber seinem Vorgänger.
Anlass für die Kampagne sind jüngste Aussagen de Maizières. Er hatte die Vorratsdatenspeicherung als "Fliegendreck" im Vergleich zu den Datensammlungen großer Internethändler bezeichnet und von einer "Schutzlücke" gesprochen, die entstanden sei, weil das Bundesverfassungsgericht die anlasslose Protokollierung von Verbindungs- und Standortdaten gekippt hatte. Freiheit sei jedoch keine Schutzlücke, meinte hingegen Patrick Breyer vom AK Vorrat. Bei ihrer Jagd auf die 0,1 Prozent aller Straftäter, um die es gehe, verlören die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung aus den Augen, "dass eine unprotokollierte Kommunikation Leben, Gesundheit und Freiheit von weit mehr Unschuldigen schützt". Der Jurist spielt damit etwa auf telefonische Beratungsstellen an, die etwa gewalttätige Familienväter oder Pädophile anonym überzeugen könnten, sich einer Therapie zu unterziehen, oder Jugendliche von Amokläufen abhielten.

Unterdessen hat Carsten Biesok, Rechtsexperte der Liberalen im sächsischen Landtag, laut Lausitzer Rundschau erklärt, dass "eine Neuauflage des Gesetzes gleich welcher Form mit uns nicht zu machen ist". Der tiefe Eingriff ins Persönlichkeitsrecht durch die Datenanhäufung sei durch deren geringen Nutzen nicht zu rechtfertigen. Zuvor hatte Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) gemeinsam mit Kollegen aus anderen neuen Bundesländern Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gedrängt, umgehend einen "europarechts- und verfassungskonformen" Gesetzentwurf vorzulegen.

Polizeivertreter mahnen weiter nachdrücklich eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung und weitere Maßnahmen zur Regulierung des Internets an. "Frei zugängliche Möglichkeiten der Kryptierung, der Steganografie und Anonymisierung sowie die Verschleierung von IP-Adressen lassen klassische polizeiliche Ermittlungsinstrumente immer mehr ins Leere laufen", beklagte etwa Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) in einer Rede während der Herbsttagung der Polizeibehörde Mitte der Woche in Wiesbaden.

Quelle : www.heise.de

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Re: Neue Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #372 am: 22 Oktober, 2010, 17:01 »
Zitat
"Frei zugängliche Möglichkeiten der Kryptierung, der Steganografie und Anonymisierung sowie die Verschleierung von IP-Adressen lassen klassische polizeiliche Ermittlungsinstrumente immer mehr ins Leere laufen", beklagte etwa Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA)
Genau diese unbestrittene Tatsache belegt, dass die gehabte und von den Berufsschnüfflern und rechten Politikern wieder geforderte allgemeine und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung für Ermittlungszwecke per se sinnlos ist.

Offenbar will man den sog. Bundestrojaner jedermann anhängen, denn sonst kann's nicht funktionieren.
Fragt sich nur, wie man uns den dann andrehen will.
Sicherlich würde sich recht leicht ein grosser Betriebssystemhersteller finden, der sowas in irgendeinem "kritischen" oder (bedingt) verpflichtenden Update verstecken könnte (oder vielleicht schon vorbereitet hat...).
Oder eine grosse Suchmaschine, die ja auch nicht gerade für Datensparsamkeit bekannt ist und zudem brauchbare chinesische Erfahrungen hat.
Oder ein grosser Browser-Plugin- bzw. Reader-Hersteller.
Oder vielleicht eignet sich auch ein moderner Perso zur Übertragung, oder eine kostenlose Steuersoftware (die u.a. auch mit PDF arbeitet)...

Mir wird übel

Jürgen
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
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Gerangel um die Vorratsdatenspeicherung dauert an
« Antwort #373 am: 02 November, 2010, 16:45 »
Landespolitiker von CDU und CSU haben erneut nachdrücklich eine Neuauflage der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren angemahnt. "Telekommunikationsdaten sind für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr unverzichtbar", erklärte Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie am heutigen Dienstag auf einer Fachtagung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Kiel. Nach dem Nein des Bundesverfassungsgerichts zu dem ursprünglichen Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung gebe es eine erhebliche Schutzlücke in der Kriminalitätsbekämpfung. Der CDU-Politiker betonte: "Das ist keine Zweckpropaganda unverbesserlicher Sicherheitsfanatiker, sondern bittere Wahrheit." Die Situation sei dramatisch.

Konkret forderte Schlie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf, einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist noch in diesem Jahr vorzulegen. Karlsruhe habe dazu in seinem Urteil klar den Weg gewiesen. Nach dem Richterspruch sei es erlaubt, Telekommunikationsunternehmen zu einer anlasslosen Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten zu verpflichten, "wenn bestimmte strenge Maßstäbe beachtet werden". Dabei handle es sich nicht um einen Angriff auf Bürgerrechte oder den Datenschutz. Beispielsweise im Kampf gegen die Kinderpornographie brauche die Polizei "wirksame und auf der technischen Höhe der Zeit liegende Instrumente". Wer jetzt noch mit der notwendigen Gesetzgebung warte, ignoriere "unendliches, irreparables und lebenslanges Leid traumatisierter Kinder und Jugendlicher".

Mit Anforderungen der Strafverfolger im Kampf gegen Kindesmissbrauch untermauerte parallel auch die bayerische Justizministerin Beate Merk ihr Drängen nach einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Andernfalls seien Fälle wie die offene Kommunikation über die Verbreitung von kinderpornographischem Material und über eine Kinderschändung in einem Chatroom im Nachhinein nicht aufzuklären. Auch der CSU-Politikerin zufolge müsste Leutheusser-Schnarrenberger die Vorgaben aus Karlsruhe "nur in ein für die Praxis taugliches Gesetz umsetzen". Zugleich machte sich Merk für eine Verschärfung des Strafrechts beim Cyber-Grooming, also der sexuell motivierten Kontaktaufnahme zu Kindern übers Internet, stark.

Ohne Vorratsdatenspeicherung seien die Täter nach einer sexuellen Kindesausbeutung später oft nicht mehr zu identifizieren, schlug auch Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in die gleiche Kerbe. Der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg nahm indes "Terrorabwehr-Sicherheitslücken bei der Kontrolle von Luftfracht" angesichts von Bombenfunden in Paketen aus dem Jemen zum Anlass, für eine verfassungsfeste Vorratsdatenspeicherung zu werben. Das Bundesinnenministerium und das Justizressort müssten sich hier rasch einigen, sagte der Gewerkschaftler. Die Polizei brauche "moderne Methoden, um Terroristen frühzeitig zu identifizieren". Gegenüber dem Deutschlandfunk führte Freiberg weiter aus, dass die fehlenden Möglichkeiten zur Kommunikationsüberwachung eine verwundbare Ferse für die Terrorbekämpfung darstellten. Zugleich räumte er ein, dass die anlasslose Protokollierung der Nutzerspuren im konkreten Fall vermutlich nichts gebracht hätte.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat dagegen seine Kampagne "EinSatz gegen Verbindungserfassung" bis zum kommenden Dienstag, dem dritten Jahrestag des Bundestagsbeschlusses zur Protokollierung von Telekommunikationsdaten, verlängert. "Die Vorratsdatenspeicherung schneidet dem Wunsch nach freien und selbstbestimmten Leben die Luft ab", führte Michael Ebeling von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern und Datenschützern aus. "Unsere Aktion soll allen Menschen, die das erkennen und die wütend darüber sind, eine Stimme verleihen." Der Arbeitskreis verwies zugleich auf neue Zahlen aus anderen europäischen Staaten. So habe die polnische Regierung mitgeteilt, dass staatliche Stellen im vergangenen Jahr 1,06 Millionen mal auf Vorratsdaten zugegriffen hätten. Dies entspreche rund 3000 Abfragen täglich. Nach einer niederländischen Statistik erfasse die Vorratsdatenspeicherung jeden Holländer durchschnittlich 62 mal täglich, der Vergleichswert für Dänemark liege sogar bei "mindestens 225 mal".

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Vorratsdatenspeicherung: Schaar schlägt "Quick Freeze Plus" vor
« Antwort #374 am: 13 November, 2010, 18:14 »
Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, hat sich auf einer Datenschutztagung für eine Speicherung der Verbindungsdaten "von einigen wenigen Tagen" ausgesprochen, "damit die Strafverfolger überhaupt eine Chance haben". Das Verfahren, bei dem die Behörden die vollen Kosten tragen sollen, solle probehalber die derzeit nicht angewendeten Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung ersetzen, die eine Speicherungsdauer von 6 Monaten vorsehen.

Auf dem Triberger Symposium zum "Datenschutz im 21. Jahrhundert" referierte Schaar über ein modernes Datenschutzrecht. Die von ihm "Quick Freeze Plus" genannte Speicherdauer sei ein Vorschlag, der ausprobiert werden müsse. "Wir müssen Erfahrungen mit Alternativen geringer Eingriffstiefe sammeln", meinte Schaar. Während der alte Datenschutz basierend auf den IT-Erfahrungen der 60er- und 70er-Jahre bestrebt gewesen sei, "Mauern zwischen Großrechnern" zu ziehen, müsse ein moderner Datenschutz andere Wege gehen. "Die Datenverarbeitung vom Bürger fernzuhalten, ist obsolet." Dabei müsse man nach wie vor am Grundsatz der Erforderlichkeit wie am Grundsatz der Zweckbindung festhalten, während die klassischen Rollenkonzepte des Datenschutzes wie "datenverarbeitende Stelle", Auftragnehmer und Betroffene überdacht werden müssten. So müsse das Auskunftsrecht von Bürgern gegenüber Behörden und Firmen grundsätzlich online verfügbar sein.

Das Triberger Symposium wurde vom baden-württembergischen Justizminister Ulrich Goll (FDP) eröffnet. Goll schilderte seiner Beobachtung, wonach alle Datenschützer, die länger im Amt seien, einen "Prozess der Radikalisierung" durchlaufen würden angesichts der Erfahrung, wie lässig der Datenschutz in Deutschland mitunter gehandhabt werde. Sein "Aha-Erlebnis" habe er bei der Diskussion um den elektronischen Einkommensnachweis ELENA gehabt, bei dem Daten auf Vorrat für künftige Abfragen von Sozialbehörden gespeichert werden. "Ich habe gedacht, ich bin im falschen Film", sagte Goll.

Der in Mannheim lehrende Jurist Matthias Bäcker ging der Frage nach, wie es um das ehrwürdige Recht auf informationelle Selbstbestimmung im 21. Jahrhundert bestellt ist, das mit dem sogenannten Volkszählungsurteil 1984 in die Welt trat. "Komplexe IT, die selbst Experten nicht beherrschen, lassen die Selbstbestimmung des Einzelnen als illusorisch erscheinen", resümierte Bäcker.

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