Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 39336 mal)

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Schleswig-Holstein erlaubt Polizei Zugriff auf Vorratsdaten
« Antwort #300 am: 28 Juni, 2009, 14:55 »
Der schleswig-holsteinische Landtag hat in seiner vergangenen Sitzungswoche einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den Strafverfolgern im nördlichen Bundesland Zugang zu den sechs Monate lang verdachtsunabhängig von Telekommunikationsanbietern aufzubewahrenden Telefon- und Internetdaten verschafft. Für das von der Öffentlichkeit noch weitgehend unbeachtete Vorhaben zur Umsetzung der umstrittenen Bestimmungen des Bundes zur Vorratsdatenspeicherung ins Landesrecht stimmte die Parlamentsmehrheit von CDU und SPD. Scharfe Kritik kam dagegen von der Opposition, die verfassungsrechtliche Bedenken hat. Die Fraktionen von FDP und Grünen stimmten daher gegen die Initiative.

Konkret passt die große Koalition in Schleswig-Holstein mit dem Entwurf (PDF-Datei) ihr Landesverwaltungsgesetz an die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz (TKG) des Bundes an. Ein neuer Absatz in Paragraph 185a des entsprechenden Normenwerks stellt künftig sicher, dass die Polizei des Landes "zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" auf die bei den Providern gesammelten Verbindungs- und Standortdaten zugreifen darf. Die Verankerung in dem Landesgesetz sei nötig, hieß es bei CDU und SPD, weil ein Telefonanbieter sich mit Hinweis auf eine Lücke im Landesrecht bisher geweigert habe, entsprechende Informationen an die Behörden weiterzugeben.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, bemängelte im Rahmen der abschließenden Lesungen des Vorhabens, dass durch den Beschluss Regelungen ins Landesrecht übernommen würden, "die aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsgemäßheit überprüft werden". Dies sei "ein bisher einmaliger Vorgang in der schleswig-holsteinischen Gesetzgebung". CDU und SPD hätten sich nicht einmal Zeit gelassen, um abzuwarten, ob die Vorratsdatenspeicherung in der Strafverfolgung vor dem Grundgesetz standhält.

Kubicki räumte zwar ein, dass man von einer Regelungslücke sprechen könne. Der Griff nach den Vorschriften zur Protokollierung elektronischer Nutzerspuren im TKG gehe allerdings in die falsche Richtung. Es werde niemand erklären können, dass zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr eine Bestimmung notwendig sei, "die den Zugriff auf bis zu sechs Monate alte Telekommunikationsverbindungsdaten ermöglicht". Einer angemessenen Regelung, die bei einem konkreten Verdacht einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben einen Zugriff auf aktuelle TK-Daten im Einzelfall erlaubt hätte, wäre die FDP nicht im Wege gestanden. Mit ähnlichen Bedenken äußerte sich gegenüber heise online auch ein Sprecher des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).

Quelle : www.heise.de

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Kritik an Zugriff auf Vorratsdatenspeicherung in Kiel
« Antwort #301 am: 06 Juli, 2009, 11:43 »
Grüne: Vollmacht für Polizei "unbegreiflich"

Die große Koalition in Schleswig-Holstein erlaubt der Polizei den Zugriff auf die Vorratsdaten. Datenschützer und Opposition sind empört, da solche Gesetze in anderen Bundesländern für verfassungswidrig erklärt worden seien.
Datenschützer und Opposition in Schleswig-Holstein haben die Entscheidung der Landesregierung kritisiert, der Polizei durch eine Gesetzesänderung Zugriff auf die Vorratsdaten zu geben. Der Arbeitskreis Vorrat Nord, FDP, Grüne und der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) im Landtag haben die Änderung des Landesverwaltungsgesetzes als "weiteren, schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger" des Landes bezeichnet.

Die Polizei darf immer dann auf die bei den Providern und Telekommunikationsunternehmen gesammelten Verbindungs- und Standortdaten zugreifen, wenn das wegen "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" als nötig erscheint.

Thilo Pfennig vom AK Vorrat Nord kritisiert die Festlegung, "da die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung" noch ausstünde. Der Arbeitskreis hat die mit über 34.000 Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik initiiert, die sich gegen die verdachtslose Protokollierung der Telekommunikationsdaten richtet.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am 11. März 2008 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf schwere Straftaten eingeschränkt und die Genehmigungspflicht durch einen Ermittlungsrichters angeordnet. Die Speicherung wurde aber nicht ausgesetzt.

Wegen der laufenden Verfassungsbeschwerde sei "klar, dass das Gesetz nicht Bestand haben wird", kritisierte der Vorsitzende der Schleswig-holsteinischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel. Ihm sei unbegreiflich, wieso CDU und SPD ein Gesetz verabschiedet hätten, was so bereits für andere Bundesländer für verfassungswidrig erklärt worden sei.

Wolfgang Kubicki, der dortige FDP-Fraktionschef, sprach am 6. Juli 2009 von einem Ausverkauf von Bürgerrechten. Die persönliche Freiheit dürfe nicht einem kollektiven Sicherheitswahn geopfert werden. Solch eine kollektive Sicherheit werde es nicht geben, egal wie sehr die Gesetze ausgeweitet würden.

Quelle : www.golem.de

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CCC: Vorratsdatenspeicherung bringt unkontrollierbare Überwachung
« Antwort #302 am: 06 Juli, 2009, 13:05 »
Der Chaos Computer Club (CCC) macht in einem jetzt veröffentlichten Gutachten (PDF-Datei) zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten deutlich, welch tiefe Einblicke in die Privatsphäre aller Nutzer mit der umkämpften Maßnahme möglich werden. Im Kern werde durch die Speicherung der Verbindungsdaten und der Standorte der Mobiltelefone eine "Verwendung von Ausforschungsmethoden in der Polizeiarbeit möglich, die bisher nur im geheimdienstlichen und militärischen Bereich üblich sind", schreibt die Hackervereinigung in ihrer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht. Durch die Ausforschung von Beziehungsnetzwerken, Aufenthaltsorten und Abfolgen von Kommunikation könne ein "nahezu vollständiges Profil der Persönlichkeit eines Betroffenen erstellt und über die Zeit fortentwickelt werden".

Bei der Betrachtung der Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung darf laut CCC jedoch nicht nur vom heutigen Stand der Technik ausgegangen werden. Die rasche Fortentwicklung der Technologien habe gravierende Auswirkungen auf die zukünftig aus den Kommunikationsbegleitdaten auslesbaren Informationen. Kritisch sei hier die Zunahme von Transaktionsdiensten etwa zum Bezahlen oder zur Gesundheitskontrolle, die über Mobiltelefone abgewickelt werden. Es entstünden so direkt aus den Verkehrsdaten ersichtliche Informationen über das Verhalten und Leben der Betroffenen in bisher unbekanntem Ausmaß. "Durch die ungebremste Aufzeichnung der digitalen Spuren wird das Mobiltelefon mehr und mehr zu einer Ortungswanze, sofern dem speicherwütigen Staat nicht Einhalt geboten wird", moniert CCC-Sprecher Frank Rieger. Sollte die Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Bestand haben, bedeute das praktisch das Ende der Freiheit, unbeobachtet zu leben.

Mit der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren entstehen nach Ansicht der Datenreisenden auch "hochzentralisierte und nicht kontrollierbare Überwachungsknoten, in denen die Netzanbieter keine aktive Rolle mehr spielen". Viele deutsche Netzanbieter hätten die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen bereits an Dienstleister ausgelagert, was auch für die Vorratsdatenspeicherung vermehrt gelte. So biete etwa der Konzern Nokia Siemens Networks, der jüngst durch die Lieferung von Abhörsystemen in den Iran in die Schlagzeilen kam, solche "zweifelhaften Dienstleistungen" an. Für die Abfrage der Verbindungsdaten gebe es auch in Deutschland automatisierte Schnittstellen, deren technische Konzeption auf eine "uferlose, großvolumige Nutzung" hinweise. Diese Infrastruktur sei für ein vollautomatisches millionenfaches Eindringen in die Privatsphäre ausgelegt.

Der CCC zieht das Fazit: "Die Gefahr von Datenmissbräuchen sowie die Möglichkeiten, Rückschlüsse auf intime Details, Aufenthaltsorte, Gewohnheiten und Vorlieben im Leben jedes einzelnen Bürgers zu ziehen, stehen in keinem Verhältnis zu dem möglicherweise im Einzelfall bestehenden Vorteil bei der Strafverfolgung." Die Vorratsdatenspeicherung potenziere vielmehr die Risiken und Überwachungsfolgen in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 06 Juli, 2009, 13:33 von SiLæncer »

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Vorratsdatenspeicherung: Hohe Gefahr des Missbrauchs
« Antwort #303 am: 24 Juli, 2009, 13:13 »
Sachverständige schätzen die Gefahr des Missbrauchs der von Providern verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichernden Telekommunikations-Verbindungsdaten als hoch ein. So sind sich alle neun vom Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren gegen die flächendeckende Protokollierung von Nutzerspuren befragten Experten und Verbände einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die sechs Monate aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten nicht zu verhindern ist. Selbst das Bundesjustizministerium räumt in seiner Stellungnahme (PDF-Datei) ein, dass eine "vollständige Verhinderung" einer Zweckentfremdung der Datenhalden nicht möglich sei. Ein missbräuchlicher Zugriff an sich Berechtigter könne allenfalls durch Protokollierungen erkennbar und somit für die Zukunft erschwert werden.

Auch der Branchenverband Bitkom beklagt (PDF-Datei) einen nicht optimalen Schutz vor missbräuchlichen Abfragen der sogenannten Verkehrsdaten. Die verpflichteten Telekommunikations-Anbieter müssten ausführliche Sicherheitskonzepte vorlegen. Zudem erfolge bei ihnen regelmäßig eine "technische und organisatorische Trennung der Datenbanken sowie der zuständigen Fachabteilungen". Die eingesetzte Systemarchitektur sehe für die interne und externe Kommunikation den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor. Allerdings sei es in der Praxis oftmals kaum möglich, die Berechtigung eines Auskunftsersuchens der Sicherheitsbehörden "abschließend zu prüfen". Dies läge auch daran, dass die "Bedarfsträgern" unterschiedliche Formulare verwendeten. Verbesserungen könnte der Lobbyvereinigung zufolge der Einsatz elektronischer Signaturen bringen.

Als typische Fallgruppen bei mithilfe von Telekommunikation begangenen Straftatbeständen, in denen Ermittlungen ohne Rückgriff auf Vorratsdaten im Wesentlichen leer laufen, nennt der Bitkom Beleidigungen, Verleumdungen oder verbal-sexuelle Belästigungen, "internetbasierte Verletzungen von Urheberrechten" sowie Betrugsszenarien wie Bestellungen unter falschem Namen, Kreditkartenmissbrauch, Phishing oder Identitätsdiebstahl. Einen Zugriff auf Vorratsdaten zur Beantwortung zivilrechtlicher Auskunftsansprüche von Rechtehaltern hat der Gesetzgeber aber nicht erlaubt. Gleichwohl ziehen "einige Mitgliedsunternehmen" laut der Stellungnahme zumindest die von ihnen zur "Störungsabwehr" bis zu sieben Tage lang gespeicherten Verbindungsdaten "auch zur Beauskunftung im Rahmen von Verfahren wegen Verletzungen des Urheberrechts" heran. Die dabei genutzten IP-Adressen würden aber "strikt" physisch getrennt gehalten von der Datenbank für die Vorratsdaten.

Weiter hält der Verband eine Verknüpfung der anlasslos aufzubewahrenden Verkehrsdaten mit anderen personenbezogenen Informationen und eine damit einhergehende Profilbildung etwa beim Roaming, bei der Nutzung identifizierbarer Endgeräte wie Autotelefone oder von Diensten mit Ortsbezug für möglich. Informatikprofessoren und der Chaos Computer Club hatten in diesem Zusammenhang bereits in ihren vorab publizierten Gutachten vor unkontrollierbaren Überwachungsmöglichkeiten gewarnt.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix befürchtet in seinen Ausführungen (PDF-Datei), dass "bei nächster Gelegenheit die Forderung nach einer präventiven anlasslosen Speicherung von Kommunikationsinhalten erhoben wird". Das Bundesverfassungsgericht solle die Verfassungsbeschwerde daher nutzen, um "eine absolute Grenze der Überwachung technisch vermittelter Kommunikation und ihrer näheren Umstände zu ziehen".

Umstritten ist unter den Experten, ob nicht-kommerzielle Dienste etwa für E-Mail oder zur Anonymisierung der Kommunikationsspuren allgemein von der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung ausgenommen sind. Die Bundesnetzagentur sieht dafür keine Veranlassung, während die EU-Kommission davon ausgeht. Das Justizministerium geht davon aus, dass zumindest öffentliche, nicht gegen Entgelt angebotene Internetzugänge von Restaurants oder Privatpersonen keine Daten auf Vorrat sammeln müssen. Uneinheitlich beurteilen die Sachverständigen auch die Frage, ob Interessierte Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Kontakt- und Bewegungsdaten erhalten dürfen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert hier eine gerichtliche Klärung.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die "Massenbeschwerde" in Karlsruhe gegen die umfassende Aufzeichnung der Nutzerspuren initiiert hat, rief im Rahmen der Veröffentlichung der Expertenmeinungen alle Bürger noch einmal zur Teilnahme an der für den 12. September geplanten Großdemonstration in Berlin gegen den Überwachungswahn auf. Die Kundgebung unter dem Motto "Freiheit statt Angst" finde dieses Jahr zwei Wochen vor der Bundestagswahl statt. Es sei wichtig, ein Signal gegen die von Schwarz-Rot beschlossenen Sicherheitsgesetze abzugeben.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/Vorratsdatenspeicherung-Hohe-Gefahr-des-Missbrauchs--/meldung/142527

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Grüne starten Auskunftskampagne zur Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #304 am: 21 August, 2009, 15:34 »
Die Grünen haben eine Webseite eingerichtet, über die Bürger mit vorgefertigten Briefen Einsicht in die bei Mobilfunkanbietern verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeicherten Verbindungs- und Standortdaten verlangen können. Rechtlicher Hintergrund der Kampagne ist die Auffassung der Grünen und des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, dass der Auskunftsanspruch über gespeicherte persönliche Informationen in Paragraph 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch für die vorgehaltenen elektronischen Nutzerspuren gilt. Die Provider lehnen Auskunftsbegehren derzeit mit Rückendeckung der Bundesnetzagentur ab. Die Grünen wollen die Mobilfunkfirmen nun zwingen, "den eigenen Kunden die umfassende Datenschutzauskunft zu erteilen, zu der sie eigentlich verpflichtet sind".

Zur Nutzung des Portals ist eine Registrierung mit der Angabe persönlicher Daten erforderlich. Dies begründen die Grünen vor allem mit geplanten "Folgeaktionen" zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche. Die eingesetzte Software sei "absolut datenschutzfreundlich". Die Daten seien bei jedem Login einsehbar und könnten gelöscht werden. Es sei auch möglich, sich anzumelden, die Schreiben zu kopieren und seinen Account wieder zu stornieren. Dann könne man aber nicht an den geplanten weiteren Aktionsschritten teilnehmen.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, hat gestern zur Vorstellung des Bundeslagebilds (PDF-Datei) betont, gegen die Organisierte Kriminalität (OK) könne ohne die anlasslose halbjährige Protokollierung der Nutzerspuren nicht effektiv vorgegangen werden. Das Internet und die modernen Speichermöglichkeiten hätten die zu sichtenden Datenmengen explodieren lassen. Deshalb müssten Verbindungs- und Standortdaten den Ermittlern ausreichend lange zur Verfügung stehen.

Die Zahl der einschlägigen Ermittlungsverfahren ist laut BKA 2008 im Vergleich zum Vorjahr zwar erneut zurückgegangen, dieses Mal um 4,5 Prozent. Der durch die Bandenkriminalität verursachte Schaden stieg aber um 50 Prozent auf 691 Millionen Euro. Voriges Jahr wurden beim BKA so im Bereich OK 331 Verfahren mit Telekommunikationsüberwachung durchgeführt, in sechs Fällen Wohnungen per großem Lauschangriff überwacht und 64 Mal Gespräche außerhalb von Wohnungen aufgezeichnet.

Vor allem die steigende Zahl von Internet-Telefonaten sowie der Einsatz verschlüsselter Kommunikationsformen stelle die Ermittler vor weitere enorme Probleme, führte der BKA-Chef aus. Er hält daher auch die Quellen-Telekommunikationsüberwachung von Voice over IP (VoIP), die vor beziehungsweise nach einer Verschlüsselung direkt am Rechner eines Verdächtigen ansetzt, für unerlässlich. Schon im Januar hatte Ziercke sich dafür stark gemacht, den technisch mit der Quellen-TKÜ verwandten Bundestrojaner im Rahmen heimlicher Online-Durchsuchungen auch bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität und von "industrialisiertem" Cybercrime einsetzen zu dürfen. Bisher ist dies den BKA-Ermittlern nur zur Abwehr terroristischer Gefahren gestattet.

Quelle : www.heise.de

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Grüner Bundesvorstand klagt auf Auskunft über Vorratsdaten
« Antwort #305 am: 25 August, 2009, 18:47 »
Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, hat seinen Mobilfunkbetreiber T-Mobile auf Herausgabe aller über ihn gespeicherten personenbezogenen oder -beziehbaren Daten verklagt. Er stützt sich dabei auf den allgemeinen Auskunftsanspruch über erfasste und aufbewahrte persönliche Informationen in Paragraph 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Mobilfunkprovider hat sich genauso wie drei Konkurrenten geweigert, einem einfachen Auskunftsersuchen grüner Politiker nachzukommen.

Spitz meint, dass die Vorratsdatenspeicherung von Anfang an ein sehr umstrittenes Projekt gewesen sei. Die Bürger müssten parallel zu den laufenden Verfassungsklagen nun schauen, "wie es mit der Datenvorhaltung in der täglichen Praxis aussieht". Momentan könne ein Kunde nicht einmal von den Telekommunikationsanbietern erfahren, welche Daten über ihn gespeichert werden. Spitz interessiert zudem, ob sein Privatleben mit der Vorratsdatenspeicherung durchforstet werden kann und welche Fehler sich möglicherweise in die Datenberge einschleichen. Die Meinung der Bundesnetzagentur und der von den Grünen bereits angeschriebenen Provider, wonach Paragraph 34 BDSG im Fall der staatlich beauftragten anlasslosen Protokollierung der Verkehrsdaten nicht greife, wies Spitz' Anwalt Sönke Hilbrans als die "nicht herrschende Auffassung" zurück. Die einschlägige Rechtsliteratur und führende Datenschützer sähen die Sache anders.

Für Constanze Kurz, die im Namen des Chaos Computer Clubs (CCC) ein kritisches Gutachten im Rahmen der "Massenbeschwerde" gegen die Vorratsdatenspeicherung verfasst hat, geht es um die Herstellung von Transparenz. Der Kläger benutze einen Push-Dienst für seine E-Mails auf dem Mobiltelefon, sodass alle drei bis fünf Minuten automatisch Verbindungs- und Standortdaten erzeugt würden. Diese Informationen ergäben ein "Bewegungsprofil von einer Detailtreue", die selbst mit einer GPS-Wanze am Auto kaum erreicht werden könne. Zudem telefoniere Spitz mit wichtigen Menschen in der Berliner Politik, was ebenfalls "sehr interessant" sein könnte. Bei der vergleichsweise einfachen Auswertung der Daten könnten so auch soziale Profile über die engsten Freunde, Familie oder lose Kontakte gebildet werden.

Technisch ist die Herausgabe der gewünschten Informationen an den Nutzer nach Kurz' Ansicht "kein Problem". Die Strafverfolgungsbehörden fragten die Daten häufig ab und erhielten innerhalb weniger Stunden Auskunft. Das geschehe über standardisierte Schnittstellen, sodass dem Anbieter kaum Kosten entstünden.

Mit einer Verhandlung der Klage vor dem zuständigen Landgericht in Bonn rechnet Hilbrans nicht vor 2010. Er signalisierte aber vorab weiter Gesprächsbereitschaft mit T-Mobile. Ende vergangener Woche richteten die Grünen bereits eine Kampagnenseite ein, über die Interessierte mit vorgefertigten Briefen Einsicht in die bei Mobilfunkanbietern auf Vorrat gespeicherten Verbindungs- und Standortdaten verlangen können.

[Update: Ein Telekom-Sprecher betonte gegenüber heise online, dass der Bonner Konzern eine Klärung der umstrittenen Rechtsfrage begrüße. Bis dahin gehe man mit der Auskunft zu den sensiblen Vorratsdaten sehr restriktiv um, "auch um möglichen Missbrauch zu verhindern".]

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 25 August, 2009, 19:34 von SiLæncer »

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Gericht: Hansenet muss Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung folgen
« Antwort #306 am: 16 September, 2009, 11:13 »
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag des Hamburger Telekommunikationsunternehmens Hansenet abgelehnt, mit dem das Unternehmen eine Ausnahme von der Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung erreichen wollte. Das geht aus einem Beschluss (Az.: 21 K 1107/09) vom 8. September hervor, der den Beteiligten nun mitgeteilt wurde.

Die Bundesnetzagentur hatte Hansenet am 6. Juli dazu verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu schaffen und dazu innerhalb von sechs Wochen ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Dagegen hatte Hansenet Widerspruch eingelegt. Da dieser aber keine aufschiebende Wirkung gehabt hätte, hat das Unternehmen beantragt, die aufschiebende Wirkung anzuordnen.

Hansenet sei wie andere Telekommunikationsunternehmen auch gesetzlich zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, meint das Kölner Gericht. Das Bundesverfassungsgericht habe zwar über die Verfassungsmäßigkeit dieser Verpflichtung noch nicht entschieden, es habe aber über eine einstweilige Anordnung nur einschränkende Regelungen über die Weitergabe der Daten getroffen. Auch hätten die Verfassungsrichter bei Berücksichtigung des Kostenaufwands für die Unternehmen nicht die Speicherpflicht als solche ausgesetzt.

Weiter führt das Kölner Gericht aus, das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung sei vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr und effektiver Strafverfolgung höher zu bewerten als Hansenets Interesse, die für die Umsetzung der Speicherpflicht notwendigen Kosten vorerst nicht aufwenden zu müssen. Das Unternehmen kann innerhalb von zwei Wochen gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

Das Verwaltungsgericht Köln ist damit einen anderen Weg gegangen als die Kollegen in Berlin. Das dortige Verwaltungsgericht hatte im April entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile einstweilig nicht zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten zwingen darf. Das gleiche Gericht hatte im Oktober 2008 ebenso im Fall von BT Deutschland und von QSC entschieden. Im März hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Europäischen Gerichtshof aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen.

Quelle : www.heise.de

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"Überwachung stoppen, Schäuble absetzen"
« Antwort #307 am: 19 Oktober, 2009, 22:30 »
Zu den Koalitionsplänen zur inneren Sicherheit melden sich nun auch die Datenschutz-Aktivisten vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu Wort. Sie sind mit dem gefundenen Kompromiss zumindest in der Frage der Vorratsdatenspeicherung unzufrieden und bezeichnen diesen als "unverständlich und inakzeptabel".

Auch verschiedene Ermittler-Organisationen, wie die GdP und der BDK, hatten Kritik an den Plänen geübt - wenn auch aus völlig anderer Richtung als die Datenschützer. Die Kritik der Polizei weist der Arbeitskreis als "sachlich falsch" zurück. Auch ohne diese Maßnahme, das beweise ein Blick in die Vergangenheit und auf andere Länder, sei eine effektive Verbrechensbekämpfung möglich. Die Vorratsdatenspeicherung sei "in einem demokratischen Rechtsstaat problemlos verzichtbar. Die dafür verpulverten Millionen fehlen an anderer Stelle, etwa bei gezielten Hilfen für kriminalitätsgefährdete Jugendliche, wo sie einen wirklichen Beitrag für unsere Sicherheit leisten könnten," kritisiert Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

An den aktuellen Plänen bemängeln die Aktivisten, dass lediglich der Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten beschränkt werden soll. Die Datenspeicherung selbst, mit all ihren vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schon seit Jahren kritisierten Risiken, soll dagegen weiterlaufen. "Nach dem zwischen Schäuble und Leutheusser-Schnarrenberger vereinbarten Kompromiss soll die verdachtslose und flächendeckende Aufzeichnung unserer Telefon-, Handy- und E-Mail-Benutzung unverändert fortgesetzt werden", kritisiert Sandra Mamitzsch vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Eine Einschränkung des staatlichen Datenzugriffs ist keineswegs die angekündigte 'Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung' und ändert nichts an dem inakzeptablen Risiko einer missbräuchlichen Nutzung oder eines versehentlichen Bekanntwerdens unserer privaten, geschäftlichen und politischen Kommunikationsbeziehungen. Wenn der Staat die ohne Anlass aufgezeichneten Informationen über unsere Kommunikationspartner und Bewegungen bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr nutzen will, dann ist es vollends unverständlich, warum die Speicherung gleichwohl fortgesetzt werden soll."

Statt dieser von ihnen als unzureichend empfundenen Einschränkung fordern die Aktivisten eine völlige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung. "FDP, CDU und CSU müssen Telefongespräche und E-Mails endlich wieder ebenso anonym und spurenlos ermöglichen wie es bei persönlichen Gesprächen und Briefen der Fall ist", fordert Mamitzsch. Um die Grundrechte in Deutschland zu verteidigen, reiche es nicht aus, "nur passiv abzuwarten und sich auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH zu verlassen."

Um dieses Ziel zu erreichen, so die Aktivisten, müsse zukünftig ein "freiheitsfreundlicher Minister" das Amt des Bundesinnenministers bekleiden. Aus dem bislang von Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) geführten Bundesinnenministerium, welches in den vergangenen Jahren eine Flut von Überwachungsgesetzen vorgelegt hat, sei erst vor wenigen Tagen wieder eine lange "Schreckensliste neuer Überwachungsvorhaben" bekannt geworden. Der Arbeitskreis fordert daher eine Absetzung Schäubles und einen Stopp neuer "Überwachungsgesetze".

Quelle : www.gulli.com

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Re: "Überwachung stoppen, Schäuble absetzen"
« Antwort #308 am: 20 Oktober, 2009, 01:16 »
Nicht absetzen, das wäre in diesem Falle wohl als behindertenfeindlich anzusehen.
Einfach 'rausschieben...  ::)
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

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Vorratsdatenspeicherung: ISPs wollen Entschädigung
« Antwort #309 am: 23 Oktober, 2009, 20:49 »
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco sieht im Koalitionsvertrag nur einen Teilerfolg beim Thema innere Sicherheit. Begrüßt wurde, dass der Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt wird.

Allerdings bleibe die Speicherung selbst unangetastet und es stelle sich weiterhin die Frage, "mit welcher Berechtigung die Politik die Kosten für diese hochproblematische Maßnahme auf die Unternehmen abwälzt", teilte der Verband in einer heutigen Stellungnahme mit.

"Die deutsche Internetwirtschaft musste nach unseren Berechnungen allein 332 Millionen Euro für Hardware und Software zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ausgeben. Diese Kosten, die ausschließlich für die Erfüllung dieser vom Staat auferlegten Hilfssheriff-Dienste entstanden sind, sind immer noch nicht entschädigt worden", sagte Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Eco.

Der Verband sieht darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Unternehmen und ihrer Kunden, die letztlich die Zeche zahlen. Dies sei "ganz unabhängig von der Frage, ob die verdachtslose und flächendeckende Speicherung sämtlicher Kommunikationsverbindungen aller Bürgerinnen und Bürger überhaupt erforderlich und angemessen ist", so Rotert. Die neue Bundesregierung müsse das Thema Entschädigung endlich angehen: W"er Überwachung bestellt, der muss sie auch bezahlen", fordert der Eco.

Quelle : http://winfuture.de



Beitrag Nr. 70000  :jb

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Datenschützer kritisiert Beibehaltung der Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #310 am: 25 Oktober, 2009, 17:00 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich enttäuscht über den Kompromiss zur inneren Sicherheit im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb gezeigt. Bei der vom Bundesverfassungsgericht geprüften Vorratsdatenspeicherung gebe es "keine Änderung gegenüber dem Status Quo", bemängelte der Datenschützer die Absprache gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung: "Da hat sich doch gar nichts bewegt." Schaar hätte sich nach eigenen Worten beim Streitpunkt der verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren "eigentlich ein bisschen mehr erwartet". Die neue Regierungskoalition forderte er auf, sich für die Abschaffung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Wörtlich heißt es in der Koalitionsvereinbarung (PDF-Datei): "Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken."

Von einer "Aussetzung" könne damit keine Rede sein, rügt auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einer ersten Analyse des Texts. Die Passage beziehe sich allein auf das Bundeskriminalamt (BKA), das gemäß einer Anordnung aus Karlsruhe ohnehin nur noch zur Abwehr schwerer Gefahren Zugang zu den Datenhalden erhalte. Zudem sollen die Vorgaben des Vertrags laut der Bürgerrechtsvereinigung im Wege einer Verwaltungsanweisung an das BKA umgesetzt werden. Gerichte könnten diese aber nicht anwenden, Bürger sich nicht darauf berufen. Die überwiegende, vom Koalitionsvertrag nicht betroffene Nutzung von Vorratsdaten erfolge ferner zur Strafverfolgung auf Länderebene.

Trotz der allenfalls geringfügigen Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung bezeichnete der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die Absicht der neuen Regierungskoalition als "Stück aus dem Tollhaus". Das BKA werde "ausgerechnet inmitten der höchsten Gefährdungslage durch den Terrorismus an die Kette gelegt". Das sei mehr als unverantwortlich. Innerhalb der Polizei habe die Passage "Fassungslosigkeit" ausgelöst. In der Aufholjagd gegen die "technisch wesentlich besser gerüstete internationale Schwerkriminalität" würden die Ermittler "um Längen zurückgeworfen".

Nicht ganz zufrieden zeigte sich Schaar unterdessen auch mit dem Vorhaben von CDU, CSU und FDP, eine Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre von Arbeitnehmern im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes anzugehen. Er halte ein eigenes Beschäftigten-Datenschutzgesetz "für unbedingt erforderlich", betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte. Im Arbeitsleben gebe es sehr spezielle Umstände, die sich von anderen Bereichen der Datenverarbeitung deutlich unterscheiden, begründete Schaar den von ihm bevorzugten Ansatz. Hinzu komme, dass es sich bei einem Arbeitsverhältnis auch immer um ein Abhängigkeitsverhältnis handele: "Das Abstellen auf die Einwilligung des Betroffenen, wie wir das im allgemeinen Datenschutzrecht haben, ist deshalb nicht ausreichend."

Grünen-Bundesvorsitzende Claudia Roth ließ auf dem Parteitag der Oppositionspartei in Rostock am gestrigen Samstag kein gutes Haar am Fahrplan von Schwarz-Gelb für die neue Legislaturperiode. Der "Bürgerrechtslack" sei damit bei den Liberalen ab, wetterte die Grünen-Chefin. Es bleibe bei heimlichen Online-Durchsuchungen und bei der Vorratsdatenspeicherung, hinzu komme eine zentrale Visa-Warndatei. Die sich als "moderne Linke" bezeichnende Politikerin fügte hinzu: "Mehr Umfallen war nie."

Für den Präsident des Hightech-Verbands Bitkom, August-Wilhelm Scheer, legt der Koalitionsvertrag dagegen "gute Grundlagen, um Deutschland erfolgreich in der digitalen Welt zu positionieren". Erstmals sei IT, Telekommunikation und Internet ein eigenes Kapitel gewidmet. Die Lobbyorganisation begrüßt vor allem, "dass der Rechtsrahmen des Internet und der neuen Medien auf den Prüfstand kommt und der Bürokratieabbau forciert werden soll". Nur "die ungewöhnlich kritische Grundhaltung" gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte bereite der IT-Wirtschaft Sorgen.

Quelle : www.heise.de

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Vorratsdatenspeicherung: Karlsruhe setzt Termin an
« Antwort #311 am: 27 Oktober, 2009, 15:48 »
Das Bundesverfassungsgericht sieht offenbar tiefergehenden Gesprächsbedarf in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Wie das Gericht heute mitteilte, habe man für den 15. Dezember eine Verhandlung angesetzt.

In dieser sollen die verschiedenen Einwände aus den Verfassungsbeschwerden zahlreicher Nutzer von Internet und Telekommunikation zur Sprache kommen. Insgesamt rund 34.000 Bundesbürger haben aus verschiedenen Gründen in Karlsruhe gegen das Gesetz interveniert.

Die Beschwerdeführer sehen durch die Vorratsdatenspeicherung vor allem das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Sie halten die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverbindungen für unverhältnismäßig. Insbesondere machen sie geltend, dass sich aus den gespeicherten Daten Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen ließen.

Einige Beschwerdeführer, darunter Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten und Steuerberater, fühlen sich darüber hinaus durch die Vorratsdatenspeicherung in ihrer Berufsfreiheit verletzt, weil sie die Vertraulichkeit der Kontakte zum Mandanten beeinträchtige. Eine Beschwerdeführerin, die einen Internetanonymisierungsdienst anbietet, gab an, die mit der Speicherung verbundenen Kosten beeinträchtigen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten unverhältnismäßig in ihrer Berufsfreiheit, so das Gericht.

Möglicherweise wird es allerdings so bald keine Entscheidung geben. Wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte, könnte das Verfahren über den Europäischen Gerichtshof gehen, da das Bundesgesetz lediglich eine EU-Richtlinie umsetzt. Dann wäre zu prüfen, ob diese generell Grundrechte von EU-Bürgern verletzt.

Quelle : http://winfuture.de

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Hansenet boykottiert weiter die Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #312 am: 31 Oktober, 2009, 14:00 »
Trotz eines Gerichtsurteils führt Hansenet die Technik zur Vorratsdatenspeicherung nicht ein. Die Firma will kurz vor dem Verkauf an die Telefonica kein Geld mehr für die Überwachungstechnik ausgeben, die offenbar von der Polizei intensiv genutzt wird.

Hansenet (Alice) nimmt laut einem Bericht der Wirtschaftswoche weiterhin nicht an der Vorratsdatenspeicherung teil. Im September 2009 hatte das Verwaltungsgericht Köln gegen einen Antrag des Unternehmens entschieden, mit dem Hansenet erreichen wollte, vorerst keine Maßnahmen zur Einführung der verdachtslosen Sammlung der Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen treffen zu müssen. Gegen die Kölner Entscheidung legte die Telecom-Italia-Tochter Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein, was aber keine aufschiebende Wirkung hat.

"Die Firma verfügt nicht über die zur Vorratsdatenspeicherung der betreffenden Verkehrsdaten notwendigen technischen Anlagen", heißt es in einem internen Vermerk der Ermittler der Bezirkskriminalinspektion Kiel, der der Wirtschaftswoche zugespielt wurde.

Hansenet habe Liquiditätsengpässe und führte deshalb die 400.000 Euro teure Technik für die Vorratsspeicherung nicht ein. Hansenet-Chef Paolo Ferrari will kurz vor Abschluss der Verkaufsverhandlungen mit der spanischen Telefónica für die Überwachung kein Geld mehr ausgeben. Ab Dezember 2009 verhandelt das Bundesverfassungsgericht, ob die Vorratsdatenspeicherung rechtens ist. Zwei bis drei Monate danach ist das Urteil zu erwarten.

Bei der Vorratsdatenspeicherung greift die Polizei bei den Providern und Telekommunikationsunternehmen auf die gesammelten Verbindungs- und Standortdaten zu, wenn dies mit der "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" zu begründen ist. Auf Vorrat erfasst werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Zeit des Anrufs, bei Mobiltelefonen die 15-stellige IMEI-Nummer zur Geräteidentifikation und die eingebuchten Funkzellen, um den Standort zu bestimmen. Dasselbe gilt für SMS. Bei anonymen Prepaidkarten werden auch das Datum der Aktivierung und die Funkzelle erfasst. Bei VoIP müssen auch die IP-Adressen der Gesprächspartner aufgezeichnet werden.

Trotz jüngster Beteuerungen aus der Union wird die Vorratsdatenspeicherung offenbar weiter intensiv genutzt: In der Zeit vom 1. März bis zum 31. August 2009 scheiterten in rund 100 Fällen Auskunftsersuchen, so eine Studie des Bundesjustizministeriums, die dem Magazin vorliegt. Am häufigsten gab es Fehlversuche bei Hansenet, sagen Insider laut dem Bericht.

Quelle : www.golem.de

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Vorratsdatenspeicherung: Streit um Gratis-Dienste
« Antwort #313 am: 06 November, 2009, 15:14 »
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat den neuen Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) aufgefordert, nichtkommerzielle Internet-Hotspots und E-Mail-Dienste von der Pflicht zur Verbindungsdatenspeicherung auszunehmen.

Hintergrund ist ein Meinungsstreit zwischen EU-Kommission und Bundesnetzagentur über die Reichweite der Pflicht zur Sammlung von Verbindungsdaten. Am 16. Oktober 2009 teilte EU-Kommissarin Viviane Reding auf Anfrage des FDP-Europaabgeordneten Alvaro mit, zur Vorratsdatenspeicherung seien nur Anbieter verpflichtet, deren Angebot eine "Verbindung zu einer Tätigkeit wirtschaftlicher oder kommerzieller Art" aufweise.

Dagegen sieht die Bundesnetzagentur auch nicht-kommerzielle Dienste in der Pflicht, Verbindungsdaten zu protokollieren. Tun sie dies nicht, drohen hohe Bußgelder. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert den neuen Wirtschaftsminister nun zu einer Revision dieses Kurses auf. In dem Schreiben an Brüderle warnt der Arbeitskreis, die derzeitige Praxis der Bundesnetzagentur bedrohe "die Existenz nicht-kommerzieller Dienste und damit eine wichtige Infrastruktur zur Kommunikation im Internet".

Ehrenamtliche Betreiber kostenloser E-Mail-Dienste, offener Internetzugänge und Anonymisierungsdienste ("TOR-Server") seien "finanziell, personell und organisatorisch schlichtweg nicht in der Lage, die gesetzlichen Anforderungen an Telekommunikationsdienste zu erfüllen". Brüderle habe sich in der Vergangenheit stets gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und solle sich nun dafür einsetzen, dass die Bundesnetzagentur von nichtkommerziellen Dienste keine Vorratsdatenspeicherung mehr verlange.

"Politiker der Großen-Koalitions-Regierung haben zur Verteidigung der Vorratsdatenspeicherung immer wieder vorgebracht, dass ihnen aufgrund der notwendigen Umsetzung der EU-Richtlinie die Hände gebunden seien", sagt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Nun erwarte ich von den jetzt in Verantwortung stehenden Politikern auch, dass derart deutliche Worte der EU-Kommissarin zur Auslegung der Richtlinie strikt in deutsches Recht überführt und umgesetzt werden. Dazu benötigt die Bundesnetzagentur klare Anweisungen aus der Regierungsebene."

"Die alte Bundesregierung hatte ja stets behauptet, nur eine Minimalumsetzung der EU-Richtlinie vorgenommen zu haben," ergänzt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. "Den offensichtlichen Widerspruch dieser Worte zur tatsächlichen Lage kann die neue Regierung nun als ersten Schritt aufheben." Die eigentliche Forderung, die Vorratsdatenspeicherung komplett zu kippen, bleibe natürlich bestehen.

Quelle : http://winfuture.de

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Wegschwimmende Musikindustrie-F(ä/e)lle
« Antwort #314 am: 11 November, 2009, 21:17 »
Nicht wirklich überraschend, aber amüsant zu lesen: Die Musikindustrie und der Börsenverein sehen die Vorratsdatenspeicherung als unumgänglich für sich an.

Nein, es überrascht nicht wirklich, dass die Musikindustrie die Vorratsdatenspeicherung als wichtiges Mittel gegen Onlinepiraterie (sic!) ansieht. Aber es ist dennoch hübsch, dies noch einmal in dem Schreiben nachlesen zu können, das an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gerichtet wurde.

Die verfassungsrechtliche Gewährleistungen des geistigen Eigentums liefe gänzlich leer - so heißt es in dem nun beim AK Vorrat nachzulesenden Schriftsatz.

Es darf also weiter gebangt und gehofft werden. Denn wie das BVerfG gerade auch die Problematik des geistigen Eigentumes in seine Entscheidung miteinbeziehen wird, ist für die weiteren Vorgehensweisen der Musikindustrie von essentieller Bedeutung.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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