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Thema:
Copyright verkommt zum "Ordnungs- und Verhaltensrecht"
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Thema: Copyright verkommt zum "Ordnungs- und Verhaltensrecht" (Gelesen 43794 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Frankreich: Urheberrechtsverletzung schlimmer als sexuelle Belästigung
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Antwort #255 am:
30 August, 2011, 11:04 »
Das französische IT-Nachrichtenportal "Numerama" hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie schlimm die Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen im Vergleich zu anderen Taten sind. Das Ergebnis zeigt dabei einen Querschnitt durch die französische Gesetzeslage, die ein teilweise groteskes Bild zeichnet.
Wie schlimm sind Urheberrechtsverletzungen? Aus Sicht des Rechteinhabers sind sie natürlich existenzvernichtend. Es dürfte kaum eine angemessene strafrechtliche Sanktion geben. Dabei wird die Tat bereits heute mit enormer Härte bestraft. Das französische Nachrichtenportal Numerama hat sich an eine Vergleichsliste gemacht. Welche Tat wird mit höheren Sanktionen bedroht, als eine Urheberrechtsverletzung, und welche mit niedrigeren. Der Querschnitt für Frankreich offenbart dabei ein trauriges Bild, dass sich in vergleichbarer Weise auch auf andere EU-Mitgliedsstaaten übertragen lässt.
Nachfolgende Taten können in Frankreich mit einer Haftstrafe sanktioniert werden, die mindestens genauso lange dauert, wie die Höchststrafe für eine Urheberrechtsverletzung:
Totschlag
Diebstahl
Behinderung der Justiz (bestimmte Formen)
Morddrohungen
Medizinische Eingriffe ohne Einwilligung des Patienten
Bei der vorangegangenen Auflistung kann man sich sicherlich einig werden, dass es hier höhere oder mindestens gleichwertige Strafen zu einer Urheberrechtsverletzung benötigt. Die Redaktion von Numerama hat sich aber noch an eine Liste gemacht. In dieser werden Taten aufgeführt, die zu einer geringeren Strafe führen als eine Urheberrechtsverletzung. Dabei stellt sich durchaus die Frage, ob dies angemessen ist:
Exhibitionistische Handlungen
Belästigung um sexuelle Gefälligkeiten zu erlangen
Schändung einer Leiche
Sexuelle Annäherungsversuche auf elektronische oder andere Art (betroffene Person muss 15 Jahre oder jünger sein)
Zerstörung von fremden Eigentum
Quelle :
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ritschibie
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Streit um neue Kopierabgabe in Schweden hält an
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Antwort #256 am:
05 September, 2011, 11:24 »
Bildausschnitt aus simonfriendphoto.deviantart.com
9 Euro für externe Festplaten und 10 Cent pro Gigabyte eines USB-Sticks sind als zusätzliche Leermedienabgabe der schwedischen Industrie über die Vereinigung Copyswede vorgesehen. Bislang gelang es aber nicht, sich mit der konkurrierenden Universal Media Alliance (UMA) über die Höhe der Abgaben zu einigen. Ein Gerichtsverfahren soll nun in Schweden die Höhe der versteckten Gebühren klären.
Begonnen hatte die Leermedienabgabe mit einer Gebühr auf Leerkasetten. Die Kreativwirtschaft befürchtete schon damals erhebliche Einbußen, weil die Kasettendecks in den 90er Jahren zunehmend erschwinglich wurden und die Musikfans ihre Schallplatten immer häufiger auf Kasetten aufgenommen haben. Die Aufnahme war aber alles andere als frei von Verlusten, weswegen die Industrie sich gerne trotzdem dafür extra bezahlen ließ. In Schweden drohen jetzt die Verhandlungen für eine Abgabe moderner Speichermedien zu scheitern. Während Copyswede mit den Konditionen einverstanden ist, fordern die Mitglieder der Universal Media Alliance (UMA) höhere Abgaben. Eigentlich sollte die neue Regelung schon ab dem 1. Juni flächendeckend eingeführt werden. Die zähen sechsmonatigen Verhandlungen sind aber kürzlich komplett gescheitert. Die UMA beharrte darauf, die modernen Speichermedien wie Festplatten und USB-Sticks seien ganz besonders für die Vervielfältigung von Daten geeignet, weswegen die von Copyswede vorgeschlagenen Gebühren nicht hoch genug seien.
Unglaublich aber wahr: Schwedische Jugendliche müssen rund 15 Prozent Abgaben auf den Preis ihrer Playstation 3 oder andere Spielkonsolen bezahlen, obwohl diese das Abspielen vervielfältigter Medien auf technischem Weg unterbinden. Kopiert werden kann nichts, kassiert wird aber trotzdem. Rickard Falkvinge von der schwedischen Piratenpartei findet es völlig unmöglich, in welcher Form das Monpol von der Industrie ausgenutzt wird. Die Piratenpartei in Schweden streicht heraus, die Gebühr sei nicht dafür gedacht, die Verluste durch illegale Downloads zu kompensieren. Auch sei es wahrscheinlich, dass bei einer derartigen Preissteigerung zahlreiche Personen künftig ihre Medien im Ausland beziehen werden, weil sie nicht so viel für neue Hardware bezahlen möchten. In dem Fall würden die eingesammelten Gebühren sinken statt wie geplant anzusteigen. Warum auch sollen die Konsumenten dazu gezwungen werden, für die Aufbewahrung ihrer Familienfotos zu bezahlen? Eine Kompensation innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs zu verlangen ist eine Sache, eine Wiedergutmachung für illegales Filesharing haben zu wollen, was mit dem Prinzip der Leermedienabgabe nichts zu tun hat, ist etwas völlig anderes. "Wer damit durchkommt, könnte wirklich alles verlangen", so Rickard Falkvinge. Auch ist leider höchst fraglich, ob und wie viel der eingesammelten Gelder tatsächlich bei den einzelnen Künstlern ankommen werden.
Die Mitgliedsfirmen von Copyswede erhalten seit dem 1. September die neuen Abgaben. Wie die juristische Auseinandersetzung der Universal Media Alliance (UMA) ausfallen wird, bleibt freilich abzuwarten. Es muß aber eine baldige Einigung her, ein Alleingang eines Verbandes ist auf Dauer nicht möglich.
Quelle:
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SiLæncer
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EU winkt Verlängerung der Schutzrechte auf Tonaufnahmen auf 70 Jahre durch
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Antwort #257 am:
12 September, 2011, 19:15 »
Ein Sieg für die Plattenindustrie: Heute hat der EU-Ministerrat in Brüssel wie erwartet die Verlängerung der Schutzrechte für Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre verlängert. Die meisten Künstler werden aber herzlich wenig davon haben, weil die Musikindustrie laut Vertrag ihre Rechte besitzt. Innerhalb von 2 Jahren muss das EU-Recht nun in nationales Recht umgewandelt werden.
Obwohl zahlreiche Urheberrechtsexperten im Vorfeld dagegen argumentierten, hat der EU-Ministerrat die Verlängerung des Leistungsschutzrechtes für Tonaufnahmen heute durchgewunken. Lange Zeit lag der Vorschlag auf Eis, weil sich keine Mehrheit dafür finden konnte. Gegner des Vorschlages waren heute unter anderem Belgien, Schweden und die Niederlande. Österreich hat sich der Stimme enthalten, weil man sowieso nicht damit gerechnet hat, die Mehrheit umstimmen zu können. Allerdings war das österreichische Justizministerium im Vorfeld zum Urteil gekommen, dass die Verlängerung keine Vorteile für die Künstler selbst bringen würde. Hätten die meisten Musiker und Urheber nicht im Rahmen ihrer Verträge ihre Rechte freiwillig abgetreten, könnten sie jetzt auch bis zu 70 Jahre an ihren Aufnahmen verdienen.
Ursprünglich hatte die EU-Kommission sogar verlangt, die Frist auf 95 Jahre hochzusetzen. Dafür fanden sich allerdings im Europaparlament nicht genügend Befürworter. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) feiert die Entscheidung natürlich als einen Sieg. Philipp Otto von iRights.info hingegen argumentiert, mit den neuen Leistungsschutzrechten würden es viele neue Geschäftsmodelle im Internet schwerer haben als bisher. Die entscheidende Frage sei doch, ob längst refinanzierte Produkte zusätzlich geschützt werden müssten, oder man nicht lieber den Fortschritt, Innovationen und den kulturellen Reichtum über eine Verkürzung oder Beibehaltung der Frist beschützen möchte. Ersteres war den Ministern offenbar dank der aufwendigen Lobbyarbeit der Musikindustrie deutlich wichtiger.
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Urheberrecht: Gericht bestätigt Intranet-Klausel für Lehrer
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Antwort #258 am:
11 Oktober, 2011, 15:56 »
Das Landgericht Stuttgart hat im Streit um die sogenannte Intranet-Klausel im Urheberrechtsgesetz entschieden, dass Bildungseinrichtungen Schülern und Studenten bis zu 10 Prozent eines geschützten Werkes online zur Verfügung stellen dürfen. Dies entspreche dem Anliegen des Gesetzgebers in Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz, wonach Lehrer und Wissenschaftler "kleine Teile" von Werken einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" öffentlich zugänglich machen dürfen, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Urteil (PDF-Datei) der 17. Zivilkammer von Ende September (Az.: 17 O 671/10). Die Möglichkeit eines Downloads etwa einer PDF-Datei sei dabei aber zu unterbinden.
Die normale Verwertung des Schutzgegenstandes werde durch die Intranet-Klausel an sich nicht beeinträchtigt, die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt, erklären die Richter. Insofern sei der Paragraf mit internationalen Urheberrechtsabkommen und der Copyright-Richtlinie der EU vereinbar. Ein ungebührlicher Eingriff in das Eigentumsrecht des Verwerters liege nicht vor. Eine Ausbildungsstätte müsse für die Online-Veröffentlichung aber ein Dateiformat mit "funktionierenden Schutzmechanismen" wählen, das die Speicherung der eingescannten Werkteile auf den Computern der Lernenden unmöglich mache. Nähere Ausführungen zu einem solchen Format sind der Entscheidung nicht zu entnehmen.
Zur Begründung führt das Gericht aus, dass der Gesetzgeber lediglich das Ziel verfolgte, eine Nutzung zu ermöglichen, die der im analogen Raum vergleichbar sei. Ein Download auf einen Rechner stelle aber eine "einfachere und qualitativ höherwertige Vervielfältigung" dar, da die abgespeicherten Auszüge etwa "direkt in die eigene Textverarbeitung übernommen" werden könnten. Das Ausdrucken der zur Verfügung gestellten Materialien sei aber zulässig. Dies entspreche der Möglichkeit, die Werkteile nach der Übersendung traditionell zu kopieren.
In dem Fall hatte der Alfred Kröner Verlag die Fernuniversität Hagen wegen einer zu umfangreichen Veröffentlichung eines von ihm vertriebenen geschützten Werkes im Hochschulnetz verklagt. Die Stuttgarter monierten, dass die Hochschule ihren Studenten 91 von 476 Textseiten aus dem Lehrbuch "Meilensteine der Psychologie" über ihr Intranet kostenfrei elektronisch zur Verfügung stellte. Sie wollten durchsetzen, dass die Universität nur drei Seiten aus dem Werk anbieten dürfe.
Diese sehr enge Auslegung der Intranet-Klausel wies das Landgericht zurück. Ihm zufolge dürfen 48 Seiten in elektronischer Form (ohne Möglichkeit der Speicherung) sowie drei Seiten zum Download öffentlich den Studenten verfügbar gemacht werden. Der Hochschule untersagte die Kammer, darüber hinaus gehende Teile des Werks zu verbreiten. Darüber hinaus verurteilte sie die Universität zur Zahlung eines noch näher zu beziffernden Schadensersatzes und zur Erstattung eines Dreiviertels der Kosten für den Rechtsstreits sowie weiterer außergerichtlicher Kosten nach Nichtunterzeichnung einer vom Verlag geforderten Unterlassungserklärung.
Der Kläger beabsichtigt laut dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der ihn in dem Fall unterstützt, gegen den Beschluss in die Berufung zu gehen. Zur Begründung heißt es, dass das vom Gericht ausgesprochene Verbot nicht weitreichend genug sei. Karl-Peter Winters, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses im Börsenverein, zeigte sich zwar grundsätzlich erfreut, dass das Gericht "den Exzessen der Fernuniversität Hagen einen Riegel vorgeschoben hat". Nur ein ersatzloses Auslaufen des Paragrafen 52a Urheberrechtsgesetz könne aber "die Ausbildung deutscher Studenten mit den modernsten und besten Lehrmaterialien sichern". Mit ein Grund für das Plädoyer der Verleger sei, dass die eigentlich vorgesehene Zahlung werkbezogener Vergütungen an der Weigerung der Hochschulen von Bund und Ländern gescheitert sei, die stattfindenden Nutzungen zu erfassen.
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Copyright als "Hasswort" bezeichnet
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Antwort #259 am:
20 November, 2011, 17:21 »
Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, hat ihre Kritik am derzeitigen System zum Schutz der Rechte an immateriellen Gütern verschärft. Die Millionen US-Dollar, die für die Durchsetzung von Urheberrechten ausgegeben wurden, hätten die Piraterie nicht aufgehalten, meinte die Niederländerin am Samstag während ihrer traditionellen Rede auf einem Kultur- und Medienforum in Avignon. Verstärkt steige in Bürgern Hass auf das auf, was sich hinter dem Wort Copyright verberge, bedauerte Kroes mit ungewöhnlich offenen Worten. Traurigerweise sähen viele das gegenwärtige Regime nur noch als Werkzeug zum Bestrafen und zum Entziehen, nicht als Mittel, um kreative Leistungen anzuerkennen und zu entlohnen.
Aber auch bei der Vergütung von schöpferisch tätigen Künstlern versage das aktuelle Copyright-System, führte die Kommissarin weiter aus. Die Hälfte der bildenden Künstler in Großbritannien, weniger als 50 Prozent der "professionellen" Autoren in Deutschland und 97,5 Prozent der Mitglieder einer der größten Verwertungsgesellschaft in Europa verdienten weniger als 1000 Euro pro Monat mithilfe ihrer geschützten Werke, monierte Kroes. Einige Stars in dem Sektor hätten zwar mehr als genug Einkommen. Am unteren Ende der Pyramide habe sich aber eine Masse an Leuten angesammelt, die unabhängige Zuwendungen oder einen Zweitjob zum Überleben bräuchten.
Für die Vertreterin Brüssels ist deshalb klar, dass das Urheberrecht seine traditionellen Ziele nicht mehr erfüllt. "Wir müssen zurück zu seinen Fundamenten und den Künstler in den Mittelpunkt stellen", betonte die Kommissarin. Gefragt seien "kreative Geschäftsmodelle", um Kunst zu Geld zu machen. Dafür sei ein flexibles System nötig, das sich nicht in die Zwangsjacke eines einzelnen Modells einsperren lasse. Vielmehr müssten die Plattformen, Kanäle und Geschäftsmodelle, über die Inhalte produziert, vertrieben und genutzt werden, genauso vielfältig und innovativ sein wie der Content selbst.
Das Internet sowie Informations- und Kommunikationstechnologien könnten Kreativen dabei helfen, sich direkt und günstig mit ihrem Publikum zu vernetzen, betonte Kroes. Mit der Digitalisierung entstehe eine Datenbank für ein globales Repertoire, die einen transparenten Weg für die Distribution und die Abrechnung kreativer Werke für die Künstler selbst und Zwischenhändler schaffe. Cloud Computing biete einen ganz neuen Rahmen, in dem Musik, Bücher oder Filme erstanden werden könnten. Damit verknüpft seien aber Fragen der optimalen Lizenzierung der Erzeugnisse über solche Plattformen, die durch ein offenes gesetzliches Rahmenwerk geklärt werden müssten. Es müssten Regeln gefunden werden, die derartige Prozesse unterstützten und dafür sorgten, dass das System die Interessen der Künstler absichert. Die Kommission habe daher einen Vorschlag gemacht, um etwa die kollektive Rechteverwertung zu vereinfachen.
Darüber hinaus sei auch das Steuersystem an die digitale Welt anzupassen, befand die Kommissarin. Es dürfe etwa nicht sein, dass auf E-Books höhere Abgaben erhoben würden als auf gedruckte Bücher. Der Filmindustrie empfahl Kroes, über ihr derzeitiges Auswertungsschema vom Kino über DVD und Online bis hin zum Fernsehen nachzudenken. Dieses erscheine im Netzzeitalter zunehmend unflexibel und mache es schwerer, Videos online zeitnah legal zu erstehen. Die Kommissarin forderte in diesem Sinn mehr Experimentierfreude, wobei sie auch auf erweiterte kollektive, pauschale Vergütungsverfahren hinwies, wie sie in Skandinavien praktiziert würden. Generell sei die derzeitige "Besessenheit" im Vertrauen auf das Copyright als allein selig machendes Mittel abzulegen. Der Kreativsektor dürfe nicht auf seine "Finanzkrise" warten, um endlich die richtigen Werkzeuge zur Anpassung an die digitale Welt in die Hand zu nehmen.
Quelle :
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Verwerter fordern höhere Urheberrechtsabgaben auf externe Festplatten
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Antwort #260 am:
24 November, 2011, 18:45 »
Die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben die Tarife zur Urheberrechtsabgabe auf externe Festplatten und Handys im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verhandlungen zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Branchenverbänden – darunter beispielsweise der Informationskreis AufnahmeMedien – waren zuvor ergebnislos abgebrochen worden.
Wie im Falle von Druckern, PCs, USB-Sticks und anderen Speichermedien bereits geschehen, wollen die Verwertungsgesellschaften auch für externe Festplatten die aus dem Urheberrecht abgeleiteten Vergütungsansprüche geltend machen – und zwar rückwirkend zum Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft am 1.1.2008.
Die nun auf dem Tisch liegenden Forderungen sehen je nach Platten-Typ – unterschieden wird zwischen Multimedia-, Netzwerk- und externen Festplatten – eine Abgabe zwischen 5 und 34 Euro pro Gerät vor. Für eine USB-Platte mit weniger als einem TByte Speicherkapazität wären demnach 7 Euro Urheberrechtsabgabe zu zahlen, ab einem TByte fallen 9 Euro an. Für Festplatten mit Netzwerkanschluss sieht die ZPÜ im Kapazitätsbereich unterhalb von einem TByte lediglich 5 Euro Gebühr vor. Für Netzwerk-Festplatten ab einem TByte steigt die Abgabe hingegen um mehr als das Dreifache auf 17 Euro.
Noch höher fallen die Abgaben für sogenannte Multimedia-Festplatten aus, die sich nicht nur an den PC anschließen lassen, sondern auch Fernseher oder Musikanlage als Abspielgeräte nutzen können. Für Multimedia-Festplatten, die zudem über eine integrierte TV-Empfangseinheit verfügen, wurde die Urheberrechtsabgabe auf 34 Euro festgelegt. Fehlt die Empfangseinheit sind immerhin noch 19 Euro fällig – und zwar generell unabhängig von der tatsächlichen Speicherkapazität der Multimedia-Festplatte. Entscheidend ist lediglich das Vorhandensein eines Massenspeichers, also einer Festplatte, einer SSD oder einer Kombination von beidem.
Importeure und Hersteller solcher externer Festplatten wurden von den Verwertungsgesellschaften mittlerweile auch schriftlich über ihre Zahlungsverpflichtungen informiert. Wie schon im Falle der Abgabe auf Speichermedien dürfte die endgültige Klärung der Urheberrechtsabgabe auf externe Festplatten allerdings erst noch auf gerichtlichem Wege angestrebt werden. Entweder durch einen Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder aber ein Gerichtsverfahren beim Oberlandesgericht München.
Auch auf die Entwicklung im Mobilfunkbereich reagiert die ZPÜ mit neuen Tarifen für Handys. Standardhandys sollen nach Angaben des Branchenverbands Bitkom mit einer Abgabe von 12 Euro belegt werden, Smartphones mit berührungsempfindlichem Bildschirm je nach Speicherkapazität mit einer Abgabe von 16 oder 36 Euro. Die Bitkom stellt die Urheberrechtsabgabe für Handys grundsätzlich in Frage. Auf Handys gespeicherte Inhalte seien größtenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgabenrelevant.
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Re: Verwerter fordern höhere Urheberrechtsabgaben auf externe Festplatten
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Antwort #261 am:
24 November, 2011, 20:04 »
Ich will gar nicht wissen, was die ZPÜ für Verwaltungskosten auflistet. Das scheint in die Nähe eines SB-Ladens zu kommen. Die Banker (nicht alle, aber die Investment-Fuzzis) scheinen da mit "gutem Beispiel" vorangegangen zu sein. Immer höher, weiter, schneller und vor allem teurer....
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Jürgen
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Re: Verwerter fordern höhere Urheberrechtsabgaben auf externe Festplatten
«
Antwort #262 am:
25 November, 2011, 00:11 »
Reichlich unverschämt.
Als wenn jeder Computer-Nutzer immer nur geschützte Inhalte speichern würde...
BTW, meine eigenen PVR-Aufzeichnungen sehe ich über die GEZ als endgültig abgegolten an.
Kein Wunder insofern, dass immer mehr Geräte auf den Markt kommen, die anstelle einer werksseitig eingebauten Festplatte eine Schublade oder Klappe in der Art eines Wechselrahmens haben.
Wenn der Kunde (oder hilfsbereite Verkäufer) dort nach dem Kauf eine interne Platte einsetzt, geht das niemanden mehr etwas an.
Abgesehen davon wundert mich der Zeitpunkt dieses Ansinnens überhaupt nicht.
Derzeit sind die Preise für Festplatten ohnehin auf einem Langzeithoch, und ein Ende ist noch nicht in Sicht.
Da ist es kaum verwunderlich, wenn irgendwelche Wegelagerer eifrig versuchen, sich auch noch ein großes Stück vom Kuchen zu sichern...
Wie sehne ich mir die Zeit vor ein, zwei Jahren zurück.
Da habe ich mehrfach externe Platten gekauft, weil die sogar billiger waren als interne, die enthaltenen Laufwerke aber anschließend intern eingesetzt.
Und für die letzte 2TB-Scheibe habe ich sogar noch im August um 45 Teuros bezahlt.
Als defekte externe ersteigert, und tatsächlich war die Scheibe 100% OK, nur der Controller des Gehäuses tot
Bis dahin hatte ich mit etwa 70 Euros gerechnet.
Heute muss man leider schon gebraucht mit über 100 rechnen.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.
Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
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als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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Massive Steigerung der Pauschalabgabe geplant
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Antwort #263 am:
24 Mai, 2012, 13:58 »
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) will die Pauschalabgabe fur USB-Sticks und Speicherkarten drastisch erhöhen - auch für solche Datenträger, bei denen überhaupt kein Anspruch auf eine Abgabe besteht. Der Verbraucher soll auch für selbst erstellte Fotos und Videos zur Kasse gebeten werden. Ab dem 01.07. sollen die Tarife um 800 bis 1850 Prozent angehoben werden.
Die ZPÜ ist ein von den deutschen Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL und VG Wort gegründeter Zusammenschluss. Für die Zahlung der Pauschalabgabe erhalten die Konsumenten die Erlaubnis, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zu privaten Zwecken herzustellen (Privatkopie). Die Abgabe soll einen finanziellen Ausgleich unterschiedlicher Interessen garantieren.
Ab dem 01.07.2012 sollen die Tarife für Speicherkarten und USB-Sticks von 800 bis zu 1850 Prozent
angehoben werden
. Bislang wurde eine Abgabe von 10 Cent pro Speichermedium erhoben. USB-Sticks mit einer Speicherkapazität von weniger als 4 GB sollen künftig mit 91 Cent belastet werde, diejenigen mit mehr als 4 GB sogar mit 1,56 Euro pro Stück. Speicherkarten unter 4 GB kosten demnächst 91 Cent mehr. Diejenigen mit mehr als 4 GB Speicher verteuern sich ab Juli 2012 um 1,95 Euro pro verkaufter Speicherkarte.
Interessanterweise hält die ZPÜ diverse Produkte, für die die Pauschalabgabe erhoben wird, überhaupt nicht für vergütungspflichtig. Das betrifft etwa reguläre SD-Karten, die hauptsächlich in Digitalkameras und Camcordern verwendet werden. Eine Pauschalabgabe ist aber ein gesetzlich verordneter Preisaufschlag von Geräten, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt oder gespeichert werden können. Digitalkameras und Camcorder nehmen allerdings in den seltensten Fällen urheberrechtlich geschützte Werke auf. Daher besteht überhaupt kein Anspruch auf die Erhebung der Pauschalabgabe.
Alternativ hätte man die Tarife lediglich auf Micro-SD-Karten eingrenzen können, weil diese in Smartphones und Handys tatsächlich häufig für die Aufbewahrung urheberrechtlich geschützter Daten eingesetzt werden. Der Anteil der Micro-SD-Karten wird auf etwa die Hälfte aller neu verkaufter Speicherkarten geschätzt. In dem Fall würde die ZPÜ für 50 Prozent aller Geräte Gebühren kassieren, obwohl es dafür keine logische Erklärung gibt. Eine Begründung für die Anhebung wurde nicht bekannt gegeben. Im Vorfeld wurde lediglich angekündigt, die Vergütungshöhen sollen "weh" tun. Bei einer derartigen Anhebung der Gebühren dürfte man zumindest dieses Ziel problemlos erreichen.
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Re: Massive Steigerung der Pauschalabgabe geplant
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Antwort #264 am:
25 Mai, 2012, 01:21 »
In meinen Augen ist das nichts als Beutelschneiderei.
Auch ich besitze eine Micro-SD-Karte im Handy.
Aber diese dient ausschließlich als Erweiterung des äußerst knappen internen Speichers (16MB).
Zwar könnte ich mit dem Gerät theoretisch in's Internet, nur sollte mir jemand mal erklären, wie prickelnd das Erlebnis bei Eingabe über die Telefon-Tastatur werden soll...
Youtube ginge noch nicht einmal theoretisch, weil der integrierte Browser ohnehin kein Flash unterstützt.
Und das ist auch gut so, denn bei den üblichen Tarifen für Datenübertragung wäre die Prepaid-Karte ruck-zuck leer...
Auch die integrierte Kamera eignet sich grundsätzlich nicht zur Reproduktion urheberrechtlich geschützter Werke, dafür ist sie mit primitiver Mikro-Optik, Fixfokus und ohne Zoom und ohne Blitz einfach viel zu schlecht.
So ist die Kamerafunktion allein für schnelle Schnappschüsse geeignet, wenn wirklich sonst nichts zur Hand ist.
Zwar könne ich auf dem Gerät auch MP3 abspielen, aber danach steht mir der Sinn ebensowenig wie nach Videos auf dem mickrigen schlechtauflösenden Bildschirm im Hochformat.
Die Ohrstöpsel sind auch eine Zumutung und bleiben daher sowieso im Karton.
Eigentlich hatte ich schon überlegt, mir gelegentlich eine reichlich große und schnelle Karte für Backup-Zwecke zuzulegen, aber so wird das nix.
Also bleibt es dafür vorläufig bei meinem 32GB USB 3.0 Stick. Der passt auch immer noch irgendwo hin...
Lange Rede, kurzer Sinn:
Eine Abgabe von rund 25% auf den Kaufpreis wäre maßlos überzogen, durch nichts gerechtfertigt und so wohl noch nie dagewesen.
Kann man diesen von Gier zerfressenen Typen nicht endlich einmal das Handwerk legen
Jürgen
p.s.
BTW, solche Datenträger bezahle ich ganz sicher niemals anders als in bar, denn sollten irgendwann rückwirkend hohe Abgaben auf derlei Kram erhoben, wäre es nicht auszuschließen, dass registrierte Käufer nachträglich zur Kasse gebeten würden. Die Gefahr bestünde insbesondere, wenn ein Händler aufgrund solch einer Nachforderung in die Insolvenz getrieben würde.
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28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS
als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K
(APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K
(APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB
u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940,
8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit,
Cinergy S2 USB HD
,
NOXON DAB+
Stick, MovieBox Plus USB, ...
Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+
(DVB-S2);
XORO HRT-8720
(DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663
(AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000
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BITKOM will sich gerichtlich gegen Erhöhung der Pauschalabgabe wehren
«
Antwort #265 am:
25 Mai, 2012, 17:31 »
Der Branchenverband BITKOM kritisierte scharf die drohende Verteuerung von USB-Sticks und Speicherkarten. Bis zu 2 Euro Sonderabgaben pro verkauftes Speichermedium werden ab dem 1. Juli 2012 gefordert. Das sind bis zu 30 Prozent mehr als bisher. BITKOM bereitet derzeit ein gerichtliches Schiedsstellenverfahren vor. Die bisherige Übereinkunft kündigte die ZPÜ Ende letzten Jahres einfach auf.
Mit der Pauschalabgabe sollen die Verluste der Rechteinhaber durch legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken ausgeglichen werden. Bisher betrug die Kopierabgabe pro Speicherkarte und USB-Stick unabhängig von der Ausstattung der Speichermedien zehn Cent, für BITKOM-Mitglieder sogar nur acht Cent. Diese Übereinkunft zwischen den Verwertungsgesellschaften und BITKOM hatte die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) Ende 2011 aufgekündigt. „Die neue Forderung der ZPÜ könnte zahlreiche USB-Sticks um bis zu 30 Prozent verteuern“, kritisiert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Viele USB-Sticks mit 8 GB Kapazität kosten im Handel derzeit um die 5 Euro. Künftig droht bei derartigen Speichermedien eine Preissteigerung um etwa 1,50 Euro. Die Verwertungsgesellschaften fordern für USB-Sticks und Speicherkarten mit bis zu vier Gigabyte eine Abgabe von 91 Cent. Bei größeren USB-Sticks sollen 1,56 Euro Abgaben fällig werden, bei Speicherkarten über vier Gigabyte sogar 1,95 Euro.
Rohleder kritisiert: „
Diese Mondtarife stehen in keinem Verhältnis zum Verkaufspreis. Ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern, Rechteinhabern und Wirtschaft sieht anders aus
". Der Branchenverband BITKOM beabsichtigt daher, vor einer Schiedsstelle gerichtlich gegen die Forderung der Verwertungsgesellschaften vorzugehen.
Quelle:
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Ohne Input kein Output
GEMA & Co.: BITKOM widerlegt hohe Aufschläge auf externe Festplatten
«
Antwort #266 am:
13 Juli, 2012, 20:15 »
Der Branchenverband BITKOM hat nun den Sinn hoher Gebühren der Verwertungsgesellschaften auf externe Festplatten widerlegt. Laut einer aktuellen Studie setzen weniger als 3 Prozent der Nutzer ihre externe Festplatte für vergütungsrelevante Privatkopien ein. Dennoch werden beim Kauf der Festplatten 7 beziehungsweise 9 Euro fällig.
Mit den hohen Abgaben auf externe Festplatten soll das legale Kopieren von Musik, Videos und anderen urheberrechtlich geschützten Dateien vergütet werden. Laut einer Studie der GFK nutzen aber weniger als 3 Prozent der Anwender derartige Medien für vergütungsrelevante Kopien. Für externe Festplatten mit weniger als einem Terabyte Speicherkapazität sollen sieben Euro Abgabe bezahlt werden, ab einem TByte neun Euro. BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf kommentiert: „Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften für Abgaben auf externe Festplatten stehen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung.“
Das setzt sich auch bei anderen Forderungen der Verwertungsgesellschaften fort. Bis zu 36 Euro pro verkauftes Smartphone beziehungsweise Handy fordert seit kurzem die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Pro verkauftem USB-Stick verlangt die ZPÜ ab dem 1. Juli bis zu 1.550 Prozent, pro verkaufter Speicherkarte bis zu 1.850 Prozent höhere Sonderabgaben als bisher. Dies könnte zahlreiche dieser Produkte um bis zu 2 Euro verteuern. Schaut man sich die ganzen Tarifänderungen an, stellt man schnell fest, dass die Verwertungsgesellschaften, allen voran die GEMA, derzeit kräftig an der Gebührenschraube drehen.
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Ohne Input kein Output
@-Zeichen markenrechtlich geschützt
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Antwort #267 am:
29 Oktober, 2012, 06:25 »
Eine Weinheimer Firma hat sich nun das @-Zeichen, täglich millionenfach im Internet verwendet, markenrechtlich schützen lassen. Darüber informiert ein Eintrag auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes. Die Widerspruchsfrist läuft noch bis Anfang 2013, der Endnutzer muss aber wohl keine massenhafte Abmahnung durch das Schreiben von E-Mails befürchten.
Das @-Zeichen ist nun eine offizielle Wortmarke einer Weinheimer Firma. Die @T.E.L.L. Trading house for exclusive luxury labels GmbH sicherte sich die Rechte an dem viel benutzten Symbol. Um eine Wortmarke eintragen zu lassen, muss diese noch nicht einmal ein Wort sein, egal ob Kunstwort oder nicht, ein einziges Zeichen reicht.
Auf den ersten Blick mag dies durchaus kurios und beunruhigend wirken. Müssen Nutzer nun bei der Angabe von E-Mailadressen zum Beispiel im Impressum der eigenen Website oder auf Visitenkarten Lizenzgebühren zahlen? Gilt das auch für das Schreiben von Mails? Droht ihnen bei Nichtzahlung eine Abmahnung?
Die Antwort ist kurz und einfach: Nein. Das liegt daran, dass bestimmte Klassen im sogenannten "Waren- / Dienstleistungsverzeichnis" ausgewählt wurden. Das @-Zeichen als Wortmarke gilt als nur für bestimmte Klassen, darunter Getränke, Tabak, Aschenbecher, Gewürze und Fleischextrakte. Von einer Verwendung im Internet ist nicht die Rede. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird man also auch in naher Zukunft noch E-Mails schreiben können, ohne an die Weinheimer Firma Lizenzgebühren zu bezahlen.
Auch wenn es den Endnutzer nicht so stark trifft, wie Felix von Leitner annahm, regte sich doch Unmut im Netz. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter rieten Nutzer der Firma, doch direkt noch andere Sonderzeichen, wie beispielsweise Punkte, Klammern und Fragezeichen eintragen zu lassen. Ein anderer Nutzer zweifelt an der Kompetenz der zuständigen Behörde: "was für vollpfosten beim patentamt".
Noch bis zum 25.02.2013 kann gegen die Markeneintragung Widerspruch eingelegt werden.
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Jürgen
der Löter
User a.D.
Beiträge: 4999
white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: @-Zeichen markenrechtlich geschützt
«
Antwort #268 am:
29 Oktober, 2012, 21:29 »
Solche Einsprüche können nur greifen, wenn sie von direkt betroffenen Personen oder Firmen vorgebracht werden, typischerweise also von Wettbewerbern.
So könnte das wohl jede Möbelfirma mit Internetauftritt tun, sofern sie schon lange Zeit das @-Zeichen z.B. auf ihrer Webseite oder in gedruckten Publikationen nutzt.
Dann wäre auch eine Entscheidung dahingehend erwirkbar, dass das @-Zeichen seit Jahrhunderten allgemein verbreitet und dadurch de facto gemeinfrei sei.
Siehe z.B.
http://de.wikipedia.org/wiki/@
Insbesondere sehe ich keinerlei schützenswertes Interesse des Anspruchnehmers (an diesem Zeichen allein) und bezweifle zudem jegliche Schöpfungshöhe, in dieser Erweiterung einer schlichten Abkürzung.
Die Mitarbeiter, die diese Eintragung vorgenommen haben, haben m.e. ihren Beruf verfehlt und ihr Gehalt nicht verdient.
Jürgen
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als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K
(APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K
(APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB
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4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940,
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Re: Copyright verkommt zum "Ordnungs- und Verhaltensrecht"
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Antwort #269 am:
30 Juni, 2013, 08:20 »
Einfach unglaublich, wie sich mal wieder das Deutsche Patent- und Markenamt und damit das ganze Verwaltungegefüge der BRD lächerlich macht.
Früher hat man noch gesagt: "Ein Gespenst geht um in Europa, und datt(s) sind wir!" aber heute. ...Achtung, IRONIE!!
Diverse Satschüsseln DVB-Receiver und -Karten...
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