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Copyright verkommt zum "Ordnungs- und Verhaltensrecht"
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Thema: Copyright verkommt zum "Ordnungs- und Verhaltensrecht" (Gelesen 43789 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Urheberrechtsabgabe auf PCs in Deutschland vereinbart
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Antwort #210 am:
12 Januar, 2010, 14:34 »
Während die im Interessenverband Digitaleurope versammelten Gerätehersteller der IT-Branche ihre Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften zur Neuregelung der Urheberrechtsabgaben auf europäischer Ebene erst kürzlich abgebrochen hatten, teilte der neugegründete Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) nun mit, bereits am 23. Dezember 2009 mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) eine Einigung hinsichtlich der Urheberrechtsabgaben auf PCs hierzulande getroffen zu haben.
Die bei der GEMA angesiedelte ZPÜ hatte noch Mitte 2008 die von Herstellern und Importeuren vorgelegten Angebote für die PC-Abgabe als "indiskutabel" zurückgewiesen. Nun hätten beide Seiten einen Kompromiss geschlossen. Die Vereinbarung gilt auch rückwirkend für den Zeitraum von 2002 bis 2010. Für den Dreijahreszeitraum vom 1. Januar 2008 bis Ende 2010 führen die PC-Hersteller und Importeure pro Rechner mit eingebautem Brenner eine Urheberrechtsabgabe in Höhe von 13,65 Euro zuzüglich Umsatzsteuer an die ZPÜ ab. Für PCs ohne Brenner gilt der reduzierte Satz von 12,15 Euro.
Für die vergangenen sechs Jahre, in denen bereits eine "Brenner"-Abgabe in Höhe von 9,21 Euro abgeführt wurde, zahlen die Anbieter pro verkauftem Rechner rückwirkend noch 3,15 Euro (für 2002 und 2003) respektive 6,30 Euro (für die Jahre 2004 bis 2007) – jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Während die ZPÜ damit von ihrer ursprünglichen Forderung von 18 Euro je Rechner absieht, erklären die BCH-Mitglieder alle diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten für erledigt.
"Mit dem erzielten Vergleich wird eine mehrjährige Phase der Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und BCH-Mitgliedern über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs beendet", unterstreichen die Vertreter des BCH. Der Verband war erst Ende 2009 eigens zur Interessenvertretung deutscher PC-Hersteller und Importeure gegründet worden. Zu den Mitgliedern zählen unter anderen Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony.
Quelle :
www.heise.de
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Letzte Änderung: 12 Januar, 2010, 16:02 von SiLæncer
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Streitsache Urheberrechtsabgabe auf PCs
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Antwort #211 am:
15 Januar, 2010, 18:05 »
Den am 23. Dezember 2009 erzielten "Kompromiss" zur Urheberrechtsabgabe auf PCs begrüßen die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ), der Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) sowie "Interessensvertreter der Kreativen" hierzulande ausdrücklich. Die Neue Musikzeitung Online beispielsweise lobt die Einigung "als wichtigen Schritt zur gerechten Entlohnung der Kulturschaffenden". Die Konsequenzen der von einigen wenigen PC-Herstellern herbeigeführten Vereinbarung für die IT-Branche wie auch für Verbraucher sind jedoch noch keineswegs abschließend geklärt.
Die im Bitkom organisierten PC-Hersteller und Importeure hegen noch immer nicht nur grundsätzliche Bedenken gegen eine Abgabe auf PCs, sondern insbesondere auch gegen die Höhe der von den Verwertungsgesellschaften – GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst – geforderten Urheberrechtsvergütungen und berufen sich dabei unter anderem auf eine von TNS Infratest im Auftrag des Bitkom erstellten Studie. Zumindest herrschte darüber unter den Vertretern des Arbeitskreises "Urheberrechtliche Abgaben" innerhalb des Bitkom bis Ende vergangenen Jahres noch mehrheitlich Einigkeit.
Nachdem das zwischenzeitlich vor der Schiedsstelle des Deutsches Patent- und Markenamtes (DPMA) eingeleitete Schiedsverfahren ruht, hatten ZPÜ und Bitkom die 2008 abgebrochenen Verhandlungen wieder aufgenommen. Im Dezember 2009 scheiterte dann jedoch eine Abstimmung des Arbeitskreises über die Annahme des von der ZPÜ vorliegenden Angebotes an der dafür erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit.
Allerdings traten schon zu diesem Zeitpunkt einige der nach Marktanteilen größten PC-Hersteller hierzulande dafür ein, mit der ZPÜ einen "hinnehmbaren Kompromiss" zu schließen. Offensichtlich war auch das Präsidium des Bitkom geneigt, sich den Wünschen dieser Mitglieder anzuschließen und über die Entscheidung des Arbeitskreises hinwegzusetzen – zumal sich in der Abstimmung des Arbeitskreises nach Auskunft des Bitkom über 50 Prozent der Mitglieder für einen Vertrag mit der ZPÜ ausgesprochen hätten.
Das LG Berlin jedoch stoppte einen möglichen Vorstoß des Präsidiums, die Vereinbarung trotz fehlender erforderlicher Mehrheit für die Bitkom-Mitglieder zu unterschreiben: Zwei Mitglieder des Arbeitskreises – Brunen IT Distribution GmbH und Hyrican Informationssysteme AG – hatten am 23. Dezember 2009 eine Einstweilige Verfügung gegen das Bitkom-Präsidium erwirkt. Der Beschluss des Landgerichts verbietet dem Bitkom bis auf weiteres, einen entsprechenden Vertrag mit den Verwertungsgesellschaften zu schließen.
Im Originaltext heißt es, dem Antragsgegner sei untersagt, "wie mit E-Mail vom 21.12.2009 angekündigt, den Gesamtvertrag zur Regelung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht gemäß §§ 54 ff UrhG für PCs und den Vergleich zur Regelung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht für PCs gemäß § 54 Abs. 1 UrhG für die Jahre 2002 bis 2007 (Anlagenkonvulat 6) mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ, der VG Wort und der VG Bild-Kunst abzuschließen, solange keine erneute Abstimmung mit dem Arbeitskreis "Urheberrechtliche Abgaben" des Antragsgegners und eine erneute Beschlussfassung im Präsidium des Antragsgegners erfolgt ist."
Wie die juristischen Vertreter des Bitkom daraufhin mitteilten, werde der Verband – während das weitere Vorgehen in der Angelegenheit geklärt werden müsse – zumindest bis zum 25. Januar 2010 keinen Gesamtvertrag über die PC-Abgabe abschließen. Die sieben PC-Hersteller Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony hingegen hatten sich zum raschen Handeln berufen gefühlt und kurzerhand den Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) gegründet, den die ZPÜ am 23. Dezember 2009 als legitimen Vertragspartner in der Sache begrüßte.
Nach § 12 des UrhWG (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz) sind die Verwertungsgesellschaften eigentlich dazu verpflichtet Gesamtverträge abzuschließen – es sei denn der Abschluss des Gesamtvertrages wäre unzumutbar, weil beispielsweise die Mitgliederzahl der als Verhandlungspartner auftretenden Vereinigung zu gering ist. Im vorliegenden Fall vertritt die ZPÜ aber offensichtlich den Standpunkt, dass die sieben Mitglieder des BCH eine ausreichend repräsentative Vertretung der deutschen PC-Hersteller und Importeure darstellen.
Wie Gaby Schilcher, Pressereferentin der ZPÜ, gegenüber heise resale erklärte, solle die mit dem BCH vereinbarte Urheberrechtsabgabe auf PCs – 13,65 Euro pro PC mit eingebautem Brenner, ansonsten 12,15 Euro – als Basis für einen allgemeinen Tarif dienen. Dieser werde jedoch rund 25 Prozent höher liegen – was einem Aufschlag in Höhe des Rabatts entspricht, den die ZPÜ dem BCH gewährt. Weiteren Herstellern und Importeuren stehe es frei, sich der BCH-Vereinbarung anzuschließen oder den "Standard-Tarif" zu wählen. Aus juristischer Sicht steht darüber hinaus aber auch immer noch der Weg über weitere Verhandlungen offen, die im Zweifelsfall in ein Schiedsverfahren münden oder sogar vor das OLG München beziehungsweise in letzter Instanz dem BGH enden könnten.
Die in der Vergangenheit so geschlossenen wirkende Front der Abgabengegner unter den im Bitkom organisierten PC-Herstellern und Importeuren zeigt unterdessen Auflösungserscheinungen. Während beispielsweise Asus mittlerweile dem BCH beigetreten ist, wirbt der Verband offen dafür, dass sich auch weitere Vertreter der Branche dem ausgehandelten Vergleich anschließen sollten. Eine Mitgliedschaft im BCH stehe "jedem PC-Hersteller und PC-Importeur bis zum 28. Februar 2010 offen".
Unter den Bitkom-Mitgliedern wächst die Zahl der Sympathisanten. Zwar gibt es nach wie vor insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Abgabe nachhaltige Bedenken, offiziell schließen sich aber einige Unternehmen schon heute der Ansicht des BCH an, dass die Branche "endlich die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit erhalte", wie unter anderen Lenovo und Dell gegenüber heise resale durchblicken ließen.
An der Forderung nach einer grundsätzlichen Modernisierung des Urheberrechts und seiner Anpassung an das digitale Zeitalter rüttelt allerdings auch der BCH nicht. So gilt die jetzt getroffene Vereinbarung mit den Verwertungsgesellschaften ja auch nur bis zum Jahresende – der nächste Verhandlungsmarathon ist vorprogrammiert. Die Position der IT-Branche dürfte durch die jüngsten Zugeständnisse jedoch nachhaltig geschwächt worden sein.
Scharfe Kritiker des BCH-Vorstoßes wie etwa Brunen-IT-Chef Frank Brunen befürchten, dass der "exklusive" Club der "Großen" im Interesse kurzfristiger eigener Vorteile eine für die gesamte Branche vertretbare Einigung aufs Spiel gesetzt haben. Die Mitglieder des BCH könnten nun die in den vergangenen Jahren aufgelaufenen Rückstellungen – die Brunen bei den betreffenden Firmen auf rund 30 Euro pro PC taxiert – abschreiben und die verbleibenden Gewinne positiv in ihre Bilanzen einfließen lassen. Allein für die beiden letzten Jahre dürfte dies insgesamt einen gut zweistelligen Millionenbetrag ausmachen. Auch die Entscheidung der ZPÜ, mit einer kleinen Vertretergruppe von sieben aus Hunderten ein Verhandlungsergebnis "festzuschreiben", könnte nach Ansicht der Kritiker "unerwünschten" Modellcharakter für künftige Verhandlungen in anderen Produktbereichen haben.
Verbraucher müssen unterdessen mittelfristig kaum höhere Preise befürchten. Während die Hersteller sich mittels Rücklagen schon in der Vergangenheit für die Abgabe gerüstet hatten, dürfte auch die aktuelle Preisgestaltung der Geräte dementsprechend kalkuliert sein. Im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten bei der Positionierung innerhalb des Wettbewerbsumfeldes werden die PC-Hersteller die Kosten für die Urheberrechtsabgabe aber dennoch weitestgehend dem Verbraucher aufbürden. Aus Sicht der Verwertungsgesellschaften ist es ja letztendlich der Endkunde, der die "gebührenpflichtigen Kopien" des urheberrechtlich geschützten Materials vornimmt und dafür zur Kasse gebeten werden soll.
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Musikindustrie: Kulturflatrate schadet Absatzmodellen
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Antwort #212 am:
25 Januar, 2010, 16:13 »
Die Plattenindustrie bleibt hart: Eine Kulturflatrate ist mit ihr nicht zu machen. Das geht aus einem Positionspapier des Bundesverbandes Musikindustrie hervor. Der Geschäftsführer hat das Nein in einem Interview bekräftigt.
Die vom illegalen Dateitausch über das Internet arg gebeutelte Musikindustrie will von einer Pauschalabgabe zur Abgeltung von Urheberrechten nichts wissen. Eine solche Kulturflatrate verstoße gegen geltendes Recht und verhindere zudem neue Absatzmöglichkeiten. Das erklärt der Bundesverband Musikindustrie in einem aktuellen Positionspapier.
Verstoß gegen internationales Recht
Die Kulturflatrate sieht vor, dass für jeden Internetanschluss eine monatliche Abgabe erhoben wird. Dafür können die Nutzer nach Belieben Inhalte - Musik, Medien, Filme - über das Internet herunterladen. Die Einnahmen werden an die Rechteinhaber verteilt. Der Verbandsvertreter allerdings hält wenig von dieser Idee. Die Einführung einer Kulturflatrate komme einer "Kapitulation vor der Komplexität des Urheberrechts in der digitalen Welt" gleich, sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Verbandes, der Tageszeitung Welt. Zudem verstoße sie "gegen wesentliche Prinzipien des international geltenden Urheberrechts."
Die Musikindustrie ist allerdings nicht nur aus juristischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen gegen die Kulturflatrate. "Unsere Branche hat in den vergangenen zwei bis drei Jahren Fuß in der digitalen Welt gefasst", so Michalk. "Eine Kulturflatrate würde das Aus für die bestehenden Modelle bedeuten." Dazu gehört beispielsweise die Kooperation mit dem finnischen Mobiltelefonhersteller Nokia, der seit 2009 das Musikabonnement Comes With Music anbietet.
Without Music
Ein Jahr lang darf der Nutzer Lieder aus einem von Nokia angebotenen Musikkatalog herunterladen. Die Kosten dafür sind mit dem Gerätepreis abgegolten. Die geladenen Stücke unterliegen allerdings diversen Restriktionen, etwa dass sie nur auf einem PC und einem entsprechenden Mobiltelefon abgespielt werden können. Entsprechend ist das Angebot nicht besonders erfolgreich.
Der Bundesverband Musikindustrie hält die Kulturflatrate für Rechteinhaber und Nutzer gleichermaßen für unfair. Erstere könnten dann nicht mehr selbst über die Verwendung und Preise ihrer Werke bestimmen. Letztere müssten die Zwangsabgabe auch dann bezahlen, wenn sie gar nichts aus dem Internet herunterladen. Schließlich mache die Abwicklung den Aufbau eines "gigantischen Bürokratie- und Verwaltungsapparates" notwendig.
Die Musikindustrie sieht laut Michalk "mit Sorge, wie dieses Thema in den Parteien diskutiert wird." Einige erwägen zumindest, eine solche Lösung zu prüfen. Die Grünen hingegen haben sich klar dafür ausgesprochen.
Der Verbandsvorsitzende Dieter Gorny will auch in Deutschland Internetsperren für mehrfachen illegalen Dateitausch nach dem französischem Vorbild einführen.
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"Provider für Urheberrechtsverstöße zur Verantwortung ziehen"
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Antwort #213 am:
28 Januar, 2010, 16:25 »
Da ja hier sonst kaum wer was macht ...
Gerhard Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, hat die Politik aufgefordert, Zugangsanbieter und Telekommunikationsunternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Die Inhalteanbieter sollten Schadensersatzansprüche gegen die Provider richten können, sagte der Sendergruppenchef am heutigen Donnerstag auf dem Symposium "Perspektiven für die Kreativität" des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) und der VG Media in der Berliner Bertelsmann-Niederlassung. "Piraterie ist Diebstahl. Diebstahl ist verboten. Das Verbot gehört durchgesetzt", machte Zeiler klar. Das sei nur möglich, wenn Telekommunikationsunternehmen in Anspruch genommen würden.
Nach Meinung des VPRT steht der private Rundfunk zusammen mit der restlichen Film- und Sendewirtschaft nach der Musikindustrie durch die "technologischen Entwicklungen" vor "erheblichen Herausforderungen". Im Internet habe sich durch ausländische Angebote illegaler Inhalte eine "florierende Schattenwirtschaft" entwickelt. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sollten erleichtert werden, indem der bestehende zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Provider ausgeweitet wird. Der VPRT sieht auch ein "Verwarn- und Sanktionssystem bei Rechtsverstößen" wie beim französischen Ansatz der "abgestuften Erwiderung" als nötig an.
Beim bisherigen Auskunftsanspruch stört sich der Verband vor allem an den "Verwendungsbeschränkungen" aus dem Telekommunikationsrecht, da die Vorratsdaten nur von Sicherheitsbehörden abgefragt werden dürfen. Für die Durchsetzung von Urheberrechten lägen die begehrten Verbindungsdaten, die sechs Monate gespeichert werden müssen, häufig nicht vor. Zudem sollten Zugangsanbieter beispielsweise angehalten werden, die auch von der Filmwirtschaft als Bedrohung empfundene Linkseite kino.to zu sperren. Weiter setzt sich die Branche für eine Beteiligung an der Vergütungspauschale für Leermedien und Kopiergeräte ein.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält eine eine Beteiligung der Sender an der Urheberrechtspauschale für vorstellbar. Die Regierung habe sich auch eine Ausdehnung von Leistungsschutzrechten vorgenommen. Einen "rechtsfreien Raum" könne sie im Internet aber nicht erkennen. Hier seien mit dem Auskunftsanspruch "neue Möglichkeiten" zur effektiven Rechtsdurchsetzung geschaffen worden. Der erweiterte Zugriff auch auf die Vorratsdaten gehöre aber nicht zum Programm des Justizministeriums.
"Wir stehen dem französischem Modell der Internetsperren ablehnend gegenüber", betonte Leutheusser-Schnarrenberger. "Wir halten das für einen unverhältnismäßigen Eingriff." Die Debatte über Haftungsansprüche gegen Zugangsanbieter könne zudem "nicht allein national" geführt werden. Man dürfe auch nicht verkennen, dass die Digitalisierung "eine ganz andere Generation" mit wenig Wertschätzung gegenüber dem Urheberrecht hervorgebracht habe. Hier müsse zunächst mehr aufgeklärt werden, sonst erreiche die Politik die Bürger nicht mehr oder die Piratenpartei erfahre weiteren Zulauf.
Die anstehende weitere Novellierung des Urheberrechtsgesetzes bezeichnete die Ministerin als "Körbchen". Anders als bei den ersten beiden Reformpaketen werde es "beim Nachjustieren" bleiben. Seit Sommer würden dafür Stellungnahmen gesammelt, "die wir erst einmal gewichten müssen".
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Letzte Änderung: 28 Januar, 2010, 17:01 von SiLæncer
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Public-Domain-Manifest: jetzt unterzeichnen!
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Antwort #214 am:
31 Januar, 2010, 19:05 »
Manche sehen diesen Schriftsatz als das wichtigste Dokument unserer Zeit an. Der 7. Communia Workshop findet morgen und übermorgen in Luxemburg statt. Grundlage der Veranstaltung ist u.a. das kürzlich veröffentlichte Manifest der kulturellen Allmende (Public-Domain).
Der Schriftsatz wurde innerhalb von zwei Jahren von der EU-geförderten Organisation Communia erstellt. Das Wort Allmende steht dabei für die Summe aller Informationen, die gemeinschaftlich also öffentlich nutzbar sind. Wir leben in einer Zeit, in der die Rechteverwerter immer mehr Macht und Kontrolle über unser gemeinsames kulturelles Erbe erlangen. Sie bringen dadurch unser aller Freiheit und Bürgerrechte in Gefahr. Kultur sollte man wegen ihrer selbst schätzen. Und nicht, weil man mit ihr Geld verdienen kann. Die unterzeichnenden Organisationen des Schriftsatzes lehnen sich somit direkt gegen die Contentindustrie auf. Der Schutz durch das Urheberrecht wird nur als Ausnahme angesehen, sie sollte keine Regel sein. Nicht nur die Konsumenten seien auf den Gebrauch rechtlich geschützter Werke angewiesen. Auch die Gesellschaft und Wirtschaft seien von einer intakten Sphäre gemeinfreier Güter abhängig.
Gerade jetzt, wo sich immer mehr Menschen über das Internet informieren, sollte man wieder mehr Wert auf den Schutz öffentlicher Güter legen, so das Manifest weiter. Auch werden einige Empfehlungen ausgesprochen. So sollte beispielsweise die Dauer des Schutzes der Urheberrechte verkürzt werden. Sofern die Rechteinhaber weiterhin ausreichend entlohnt werden, muss eine private, nicht-kommerzielle Nutzung geschützter Werke möglich sein. Kulturinstitutionen sollten die öffentlichen Werke als solche ausweisen und sich um deren Erhaltung bemühen. Eine ausführliche Erläuterung des Manifests und aller dort aufgeführten Forderungen findet sich hier. Das Manifest kann auch ungekürzt in Deutsch
heruntergeladen
werden.
Zu den bisherigen Unterzeichnern gehören neben der EFF Norwegen, Creative Commons USA, La Quadrature du Net Frankreich, die deutsche und die italienische Piratenpartei, Wikimedia Niederlande sowie Einzelpersonen wie Lawrence Lessig, Philippe Aigrain und viele mehr.
Natürlich dürfen und sollen auch wir Normalsterbliche dieses Manifest
online unterzeichnen
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Neue Vergütungsabgabe verteuert DVD- und Blu-ray-Rohlinge
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Antwort #215 am:
03 Februar, 2010, 20:43 »
Die deutschen Verwertungsgesellschaften haben die Vergütungsabgaben auf optische Rohlinge stark erhöht. Die Endkundenpreise dürften massiv steigen. Pro Blu-ray-Rohling wird eine Abgabe von 3,47 Euro gefordert.
Die deutschen Verwertungsgesellschaften haben die Vergütungsabgaben auf optische Rohlinge deutlich erhöht, was zu einer massiven Preiserhöhung im Handel führen wird. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hatte nach gescheiterten Verhandlungen mit dem Informationskreis Aufnahmemedien die neuen Abgaben für CD-, DVD- und Blu-ray-Rohlinge am 30. Dezember 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das sagte die Sprecherin des Informationskreises Aufnahmemedien Golem.de.
Diese Veröffentlichung sei aus Sicht des Informationskreises rechtswidrig gewesen. "Außerdem gibt es für die Höhe der Tarife keine tatsächliche und rechtliche Grundlage", sagte sie. Die Hersteller erwarteten, dass die zuständige Aufsichtbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt, dagegen vorgehen wird.
"Die neuen Abgaben sorgen für totales Chaos auf dem Speichermarkt", erklärte Ralf Schnur, Geschäftsführer des Speichermedien-Distributors Software Partner, dem Magazin Computer Reseller News. Bei einer CD-RW steige die Abgabe von 2,88 Cent auf 19,7 Cent. Für DVD-Rohlinge klettert die bisherige Abgabe pro Spielstunde von 8,7 Cent auf 13,9 Cent bei DVD+/-R mit 4,7-GByte-Kapazität. 27,1 Cent sollen für DVD+/-RWs mit 4,7 GByte fällig werden und 55 Cent für DVD-RAM mit 4,7 GByte. Der Händlereinkaufspreis für eine Blu-ray mit 25 GB liegt bei 1,50 bis 2 Euro, die ZPÜ sieht eine Abgabe von 3,47 Euro pro Rohling vor. Der Endkundenpreis für einen solchen Blu-ray-Rohling liegt bisher bei circa 2 bis 4 Euro.
Damit sei der Handel mit Blu-rays eigentlich sinnlos geworden, sagte Schnur dem Magazin. Die kleineren Hersteller hätten schon begonnen die Vergütungsabgabe auf die Preise aufzuschlagen, so Schnur. Große Hersteller wie Verbatim wollten gegen die neue ZPÜ-Festlegung klagen.
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Streit um Urheberrechtsabgaben auf PCs geht weiter
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Antwort #216 am:
20 Februar, 2010, 17:18 »
Nachdem sich die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) Mitte Januar mit dem Teil der deutschen PC-Hersteller, die sich zum Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) zusammengeschlossen haben, über Urheberrechtsabgaben auf PCs einigen konnte, schlägt ein anderer Teil zurück: Das Oberlandesgericht München hat gestern auf Antrag des Zentralverbands Informationstechnologie und Computerindustrie (Zitco) unter dem Aktenzeichen 6 WG 6/10 eine einstweilige Verfügung gegen die ZPÜ erlassen.
Gemäß dieser einstweiligen Verfügung, die heise resale vorliegt, ist es der ZPÜ unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft untersagt, einen Tarif für die Abgabe auf PCs aufzustellen und/oder diese im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, ohne dass zuvor eine empirische Untersuchung zur maßgeblichen Nutzung von PCs für die Herstellung von Kopien zum Privatgebrauch vorliegt.
Laut Zitco haben sich Vertreter des eigenen Verbands sowie der ZPÜ am 15.2.2010 in Berlin getroffen, um unabhängig von der Einigung zwischen ZPÜ und BCH Verhandlungen zur Urheberrechtsabgabe auf PCs zu führen. Im Rahmen dieses Treffens teilte die ZPÜ mit, dass sie an einem Tarif arbeite und diesen bereits in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlichen und damit rechtsgültig machen werde. Das OLG München folgte mit der einstweiligen Verfügung der Argumentation von Zitco, dass die ZPÜ dadurch die Vertragsverhandlungen rechtswidrig torpedieren würde.
Das Festsetzen eines Tarifs sei erst dann zulässig, wenn sich die ZPÜ mit allen Verhandlungspartnern auf eine Abgabe einigen würde; im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen sei die Entscheidung eines Schiedsstellenverfahren abzuwarten. Ein solches Schiedsstellenverfahren läuft derzeit bereits zwischen dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) und der ZPÜ; in seinem Rahmen soll auch eine empirische Untersuchung durchgeführt werden. Die direkten Verhandlungen zwischen Bitkom und ZPÜ wurden übrigens bereits Mitte 2008 abgebrochen – es kann also durchaus noch dauern, bis die Urheberrechtsabgabe für PCs in trockenen Tüchern ist.
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"Open Source Software gleich Raubkopie"
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Antwort #217 am:
25 Februar, 2010, 19:03 »
Die International Intellectual Property Alliance (IIPA) wendet sich derzeit an die US-amerikanische Regierung, sodass diese Open Source Software wie raubkopierte Werke werten soll. Alle Länder, die quelloffene Software unterstützen, gelten als Feinde des Kapitalismus.
Andres Guadamuz, ein britischer Dozent für Rechtswissenschaften an der Universität von Edinburgh war kürzlich über eine Anfrage der US-amerikanischen Lobbyorganisation IIPA gestolpert. Demnach soll man von Regierungsseite Open Source Software wie Piraterie behandeln. Länder wie Indonesien, Kuba, Brasilien, Indien und viele mehr müssten demnach auf einer speziellen Risikoliste landen, weil sich deren Behörden für den Einsatz von freier Software aussprechen. Eigentlich definiert die "Special 301 watchlist", welche Länder der Erde gegen den Kapitalismus eingestellt sind. Interessanterweise landete Kanada dort auch schon häufiger.
Sachliche Argumente wird die International Intellectual Property Alliance (IIPA) kaum für ihre Eingebung vorbringen können. Mit Piraterie hat Open Source absolut nichts gemeinsam. Die Verwendung und Verbreitung von Open Source Software ist nicht illegal. Ebenso wenig ist sie in jedem Fall kostenlos oder gegen den Kapitalismus gerichtet. Offenbar hat man aber mittlerweile die Gefahr erkannt, die für manche Unternehmen davon ausgeht. Wenn quelloffene Programme von Privatpersonen ohne jede Kontrolle den Markt erobern, ist das Grund genug aktiv zu werden. Der Markt bestimmt sich bekanntlich nicht immer nur über Angebot und Nachfrage. Oft genug wurden auch schon einmal weniger angemessene Mittel angewendet, um den Gegner aus dem Weg zu räumen. Indonesien soll beispielsweise auf die Überwachungsliste, weil alle Behörden aus Kostengründen bis Ende 2011 auf Open Source Software umstellen sollen. Das wiederum schwächt nach Aussage der IIPA die Software Industrie und würde den Wettbewerb mit kommerziellen Produkten untergraben. Einige Hersteller werden zumindest mit empfindlichen Umsatzrückgängen rechnen müssen. Auch wird der Regierung vorgeworfen, sie würde damit dem Urheberrecht nicht ausreichend Respekt zollen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet die Mitglieder der Open Source Community dem Urheberrecht entgegen stehen sollen. Verstehen muss man aber weder diese Eingabe noch die Tatsache, dass selbst das Nachbarland Kanada schon häufiger auf der offiziellen Watchlist gelandet ist.
Der britische Rechtsexperte Andres Guadamuz sieht die Entwicklung zumindest als gefährlich an, selbst wenn die Regierung der USA noch nicht darüber abgestimmt hat. Es bleibt abzuwarten, ob man dort auch glaubt, dass hinter jedem Programmierer ein Kommunist oder Raubkopierer stecken soll.
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Grüne wollen Urheberrecht auf den Nutzer ausrichten
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Antwort #218 am:
12 März, 2010, 15:07 »
Der Hamburger Justizsenator Till Steffen hat ein Konzept zur Anpassung des Urheberrechtsgesetzes vorgestellt, mit dem Nutzungsfreiheiten ausdrücklich gewürdigt und eine neue Balance hergestellt werden soll. Seine Partei wolle den Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Kreativen, der Verwerter und der Werknutzenden "zum Programm machen", sagte der Rechtspolitiker bei einem Pressegespräch grüner netzaffiner Politiker der Bundes-, Länder- und EU-Ebene am heutigen Freitag in Berlin. Steffen hat dazu ein 20-seitiges Diskussionspapier vorgelegt. Darin heißt es gleich zu Beginn: "Das Urheberrecht steckt in einer Krise." Es gebe einen "grundlegenden Akzeptanzverlust bei einer ganzen Generation". Darauf müsse die Politik reagieren.
In der bisherigen Entwicklung des Urheberrechts sind dem Vorstoß zufolge die mit der Digitaltechnik und dem Internet neu entstandenen Nutzungserwartungen weitgehend unberücksichtigt geblieben. Stattdessen habe die Tendenz vorgeherrscht, Mechanismen zum Schutz des Urhebers und der Verwerter weiter auszubauen. Im Interesse der Allgemeinheit seien zwar die exklusiven Rechte der Kreativen und die darauf aufbauenden "verwandten" Schutzbestimmungen teils durch Bestimmungen etwa zur Privatkopie oder zur Zitierfreiheit etwas eingeschränkt worden. Diese "Schranken" dürften aber nicht mehr als reine "Ausnahmen" im Sinne einer Rücknahme urheberrechtlichen Schutzes angesehen werden. Vielmehr müssten daraus Bestimmungen werden, die von vornherein den Inhalt und Grenzen des Urheberrechts festlegten.
Mit der Initiative soll schon in den Titel des Urheberrechtsgesetzes der neue Kernbestandteil der "Nutzungsfreiheiten" mit aufgenommen werden. Paragraphen 1 und Paragraph 11 (Genereller Schutz für die Urheber) müssten vorsehen, dass auch den Bedürfnissen der Werknutzenden an der Teilnahme am kulturellen und geistigen Leben Rechnung zu tragen sei. Weiter setzt sich das Papier für eine Stärkung der Bestimmungen zur Privatkopie ein. Ein entsprechendes Recht soll etwa gegen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) durchsetzbar werden. Generell, betonte Steffen, wolle man den "nicht-kommerziellen Austausch" geschützter Werke über das Internet "von der Verfolgung freistellen".
Ferner schlägt das Papier vor, den bisher "umfassenden rechtlichen Schutz für einfache Alltagsfotografien" zu reduzieren. Es solle etwa möglich werden, für eine Online-Auktion ein digitale Hersteller-Foto zu verwenden, führte der Politiker der Hamburger Grünen Alternativen Liste aus. Auch das "Abmahnunwesen" müsse stärker eingedämmt werden. So solle die erste Unterlassungserklärung im privaten Bereich nicht mehr gebührenpflichtig sein. Prinzipiell sei eine Debatte über die Länge des Urheberrechtsschutzes zu führen. Die bisherige Dauer von 70 Jahren nach dem Tod des Künstlers hält Steffen bei vielen Werkarten nicht mehr für zeit- und sinngemäß.
Der Justizsenator unterstrich auch, dass der Gesetzgeber für eine "angemessene Vergütung der Urheber" zu sorgen habe. Man müsse etwa auch die Entwicklungspotenziale der Kreativwirtschaft für Städte und Kommunen im Auge behalten. Hier haben sich laut Steffen "Pauschalmodelle" wie die Abgabe fürs private Kopieren auf Geräte und Leermedien häufig als praktikabel herausgestellt. Es werde dagegen nicht gelingen, den Werkschöpfern neue Einnahmequellen zu erschließen, "indem man einzelnen Nutzern hinterher steigt".
Konkret bezieht sich das Papier hier auch auf die Einführung einer "flächendeckenden Pauschalabgabe" in Form der von den Grünen geförderten "Kulturflatrate". Denkbar sei auch ein Ansatz bei der vom Nutzer abgerufenen Datenmenge, heißt es. Dieser sei "unabhängig vom konkreten Inhalt" auszugestalten. Fertig entwickelt sei diese Idee aber noch nicht. Die von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern angestoßene Debatte über ein gesondertes "Leistungsschutzrecht" fürs Internet kommt Steffen zufolge dagegen "zum falschen Moment". Zunächst müsse eine grundsätzliche Balance im Urheberrecht hergestellt werden. Wer derzeit dagegen auf die bestehenden Schutzrechte "noch obendrauf legt", könnte eine neue Abmahnwelle hervorrufen, gegenüber der sich die gegenwärtige als "laues Lüftchen" herausstellen dürfte.
Die Vorschläge will Steffen im Juni auf der Justizministerkonferenz ins Gespräch bringen, deren Vorsitz derzeit Hamburg innehat. Dem könnten sich konkrete Gesetzesvorschläge über den Bundesrat anschließen. Parallel dazu wollen Steffens Kollegen wie der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, und der grüne EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht auf eine grundlegende Reform des Urheberrechts drängen.
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Vom Verlust oder: Copy.Right.Now!
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Antwort #219 am:
13 April, 2010, 14:37 »
Eigentumsfragen sind Machtfragen. Nirgends werden diese Fragen lauter und provozierender gestellt als im Internet
Das geltende Urheberrechtsregime reibt sich zunehmend an der digitalen Alltagswirklichkeit. Während es ursprünglich als ein auf den "genialen" Schöpfer zugeschnittenes Schutzrecht gegen Missbrauch konzipiert war, verstoßen wir, ob gewollt oder unbeabsichtigt, täglich gegen bestehendes Recht. Verlustfreies Kopieren gilt den einen als Zugewinn an Freiheit, den anderen als Einschränkung von künstlerischer Verfügungsgewalt und drohender Einnahmenverlust. Ein Ende der "Copyright Wars" erfordert ein politisches und rechtstheoretisches Neudenken.
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Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks
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Antwort #220 am:
16 April, 2010, 11:37 »
Der Branchenverband BITKOM hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf eine Urheberrechtsabgabe für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Künftig werden pro Speichermedium 10 Cent fällig.
Durch die Abgaben wird das legale private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Text abgegolten. Vertragspartner des BITKOM sind die Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst. Der geschlossene Vertrag bezieht sich auf die Jahre 2010 und 2011. Gesetzliche Grundlage für die Einigung sei das aktuelle Urheberrecht. Entsprechende Abgaben werden schon seit längerem unter anderem von Herstellern von Scannern, Druckern und Kopierern abgeführt. Pauschale Urheberrechtsvergütungen werden in zahlreichen EU-Ländern erhoben.
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Urheberrechtsabgabe auf Speichermedien wird gerichtlich geklärt
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Antwort #221 am:
20 April, 2010, 12:16 »
Über die Höhe der Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks und Flash-Karten konnten sich Hersteller und Importeure mit den Verwertungsgesellschaften noch einigen, die Verhandlungen in Sachen optische Speichermedien scheiterten nun jedoch zum wiederholten Male. Der Informationskreis AufnahmeMedien (IM) und seine Mitglieder – darunter beispielsweise Bestmedia, Hama, Imation, Intenso, Panasonic, Philips, Sony und Verbatim – lehnen den von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorgelegten Einigungsvorschlag ab.
Der bisher gültige Gesamtvertrag für CD- und DVD-Rohlinge war zum 31. Dezember 2009 ausgelaufen. Sämtliche im Vorfeld zwischen dem Branchenverband und der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) geführten Verhandlungen waren an den deutlich auseinander driftenden Vorstellungen der Parteien gescheitert. Zum Jahreswechsel ging zudem die ZPÜ mit der Veröffentlichung neuer – und zum Teil drastisch höherer – Abgabensätze im Bundesanzeiger in die Offensive. Ein Schiedsverfahren beim DPMA wurde notwendig.
Obwohl seit Jahresbeginn einzelne Anbieter bereits die neuen Abgabensätze zugrunde legten – Ralf Schnur, Geschäftsführer des Großhändlers Software Partner nannte gegenüber heise resale etwa Bestmedia (mit der Marke Platinum) und Philips – blieben die grundsätzlichen Bedenken der IM-Mitglieder an der Angemessenheit der Vergütungssätze bestehen. Diesen Streitpunkt will der Branchenverband nun gerichtlich klären lassen, wie Paul Koglin, Vorsitzender des IM und Geschäftsführer von Imation Deutschland, erklärte. Zuständig für das Verfahren ist das Oberlandesgericht München.
Die Ablehnung des Einigungsvorschlages macht der Branchenverband im Wesentlichen an zwei Punkten fest: Die Berechnung der Vergütungssätze sei teilweise grob fehlerhaft und einzelne Produkte würden falsch klassifiziert. So rügt Koglin, dass im Rahmen des Schiedsverfahrens für die verschiedenen Speichermedien zwar empirische Untersuchungen zum Nutzungsverhalten im Hinblick auf die privaten Kopien urheberrechtlich geschützter Daten durchgeführt worden sind, die Ergebnisse jedoch bisher nicht veröffentlicht wurden. Die von der ZPÜ für Blu-ray Disk und Audio-CD-R/RW veröffentlichten Tarife hält der IM gar für rechtswidrig, weil diese Medientypen bisher nicht einmal Bestandteil der Gesamtvertragsverhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften gewesen seien.
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PC-Urheberrechtsabgabe: Tariffestsetzung, aber auch weitere Verhandlungen
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Antwort #222 am:
30 April, 2010, 17:02 »
Im Zuge einer einstweiligen Verfügung wollte der Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (Zitco) die bei der Gema für die Urheberrechtsabgabe auf PCs zuständige Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) Ende Februar 2010 an der Durchsetzung eines Gesamttarifes hindern. Das zuständige Oberlandesgericht (OLG) München hatte dem Verband zunächst auch Recht gegeben, mit dem Urteil vom 29. April 2010 (Az. 6 WG 6/10) die Verfügung nun aber wieder aufgehoben.
Damit wird für die Verwertungsgesellschaften der Weg frei, kurzfristig einen Tarif für die PC-Abgabe festzusetzen und mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam werden zu lassen. Die Kehrtwende des Gerichtes kommt für den Zitco einer Niederlage gleich. Doch dass dem nur auf den ersten Blick so ist, führt Dr. Urs Verweyen, Rechtsanwalt bei der Sozietät Hertin, gegenüber heise resale aus: Durch die aktuelle Entscheidung des OLG gewinnen die Mitglieder des Zitco sogar eine Verschnaufpause in Sachen Urheberrechtsabgabe. Denn in der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass ein von der ZPÜ nach § 13 UrhWG neu festgesetzter Tarif gegenüber den Zitco-Mitgliedsunternehmen keine verbindliche Wirkung entfalte – zumindest vorläufig nicht.
Stattdessen müssten die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien fortgeführt werden, bis ZPÜ und Zitco entweder einen Gesamtvertrag schließen, sich auf einen Vorschlag der Schiedsstelle einigen oder aber ein gerichtlich festgesetzter Gesamtvertrag vorliegt. Verweyen rechnet damit, dass in Kürze ein Schiedsverfahren auf den Weg gebracht wird, dass sich unter anderem auf eine empirische Untersuchung zur tatsächlichen Nutzung von PCs für die Erstellung von Privatkopien stützt. Denn der Zitco beharrt auf dem Standpunkt, dass die von der ZPÜ geforderten Abgaben – beispielsweise 13,65 Euro für PCs mit Brenner – in der Höhe nicht angemessen seien.
Im Zuge des neuen Urteils gestaltet sich die aktuelle Lage der PC-Branche in Sachen Urheberrechtsabgabe nun folgendermaßen: Die Mitglieder des Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH), die sich bereits Ende 2009 mit der ZPÜ geeinigt hatten, führen die Gebühren laut Tarifvertrag ab. Die im Zitco organisierten Hersteller und Importeure bleiben bis zum Abschluss ausstehender Verhandlungen von der PC-Abgabe verschont. Alle nicht organisierten Anbieter dürften von der ZPÜ zu einer Abgabe verpflichtet werden, die auf den Tarifen des BCH-Vertrages basieren – zuzüglich eines Aufschlages. Offen bleibt unterdessen eine Regelung für die Mitglieder des Bitkom, der die ursprünglichen Verhandlungen mit der ZPÜ angeführt hatte.
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Kopierabgaben auf PCs: Tarif tritt heute in Kraft
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Antwort #223 am:
06 Mai, 2010, 13:30 »
Im Bundesanzeiger ist heut der Tarif für Urheberrechtsabgaben auf PCs veröffentlicht worden. Dieser ist damit entsprechend der Einigung zwischen Inustrie und Rechteverwertern für die Hersteller bindend.
Die "Zentralstelle für private Überspielungsrechte" (ZPÜ) - ein Zusammenschluss mehrerer Verwertungsgesellschaften - fordert nun für jeden PC mit integriertem Brenner Abgaben in Höhe von 17,06 Euro. Für Geräte ohne Brenner sollen 15,19 Euro und für zum Einbau bestimmte, einzelne Brenner 1,88 Euro fällig werden. Diese Tarife gelten rückwirkend ab Anfang 2008, teilte der IT-Branchenverband BITKOM mit.
"Es ist unstrittig, dass alle PC-Anbieter für jedes verkaufte Gerät Kopierabgaben zahlen müssen", kommentierte BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer das Inkrafttreten. Über die angemessene Höhe würdem die Vorstellungen zwischen den Beteiligten aber noch weit auseinandergehen. Grundsätzliche Uneinigkeit besteht für Brenner als Bauteile des PCs. Sie sind nach Auffassung des BITKOM nicht separat abgabenpflichtig.
Durch die Tarifveröffentlichung hat die ZPÜ die Voraussetzung dafür geschaffen, Forderungen gegenüber Anbietern geltend zu machen. "In welchem Umfang die ZPÜ ihren Anspruch bei den Unternehmen durchsetzen kann, ist allerdings noch offen", sagte Scheer. Deshalb hat BITKOM ein Schiedsverfahren initiiert, in dessen Rahmen geklärt werden soll, welche Abgabenhöhe gerechtfertigt ist. Mit einem endgültigen Ergebnis sei frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen.
Zurzeit haben Unternehmen zwei Möglichkeiten, sich auf die Abgabenpflicht auf PCs einzustellen. Die erste Option ist, der Tarifveröffentlichung der ZPÜ zu widersprechen. Dies kann dazu führen, dass das entsprechende Unternehmen von der ZPÜ verklagt wird. Alternativ könnte auch ein Musterprozess von der ZPÜ gegen ein einzelnes Unternehmen stellvertretend für weitere widersprechende Unternehmen geführt werden.
Die zweite Option ist der Betritt zu einem separaten Vertrag mit der ZPÜ, den der Bundesverband Computerhersteller (BCH) ausgehandelt hat. In diesem Rahmen sind auf PCs mit Brenner Abgaben von 13,65 Euro zu zahlen, für Geräte ohne Brenner 12,15 Euro. Der Vertrag gilt rückwirkend ab 2008 und bis Ende 2010. Ein Beitritt zu diesem Vertrag ist bis zum 3. Juni möglich.
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http://winfuture.de
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Pauschalen verboten?: EuGH-Anwältin stellt Urheberrechtsabgaben infrage
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Antwort #224 am:
14 Mai, 2010, 10:18 »
Die in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten erhobenen Urheberrechtsabgaben auf Geräte und Leermedien verstoßen nach Ansicht von EuGH-Generalanwältin Verica Trstenjak gegen die Urheberrechtsrichtlinie von 2001, da sie pauschal erhoben werden.
Den Verwertungsgesellschaften droht Ungemach. Ihnen könnten in absehbarer Zeit in größerem Umfang Einnahmen aus Kopiergeräte- und Leermedienabgaben für Privatkopien wegbrechen. Sollte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall SGAE gegen Padawan der Auffassung seiner Generalanwältin Verica Trstenjak anschließen, müsste das Abgabensystem wohl vollständig umgestaltet werden.
Im Fall der spanischen Verwertungsgesellschaft Sociedad General de Autores y Editores (SGAE) gegen die Firma Padawan forderte die Verwertungsgesellschaft die Nachzahlung von 16.759,25 Euro für den Vertrieb von Leermedien zwischen September 2002 und 2004. Padawan bestritt die Ansprüche der SGAE und diese ging vor Gericht. Das Gericht zweiter Instanz wandte sich an den EuGH mit der Frage, "wie der von der Richtlinie verlangte 'gerechte Ausgleich' ausgestaltet sein muss" und ob die spanische Regelung - die mit der deutschen vergleichbar ist - gegen die Richtlinie verstößt.
Trstenjak vertritt in der Angelegenheit die Meinung, dass pauschal auf Geräte und Leermedien erhobene Urheberrechtsabgaben gegen die Urheberrechtsrichtlinie von 2001 (2001/29/EG) verstoßen, da sie "unterschiedslos auf Unternehmen und Freiberufler angewandt werden, die die Geräte und Datenträger eindeutig zu anderen Zwecken erwerben". Das würde aber der Anforderung eines "gerechten Ausgleichs" nicht genügen, wie sie in der Richtlinie festgeschrieben ist. Das teilte der EuGH am Dienstag in einer Pressemitteilung mit.
Weiter heißt es darin zur spanischen Vergütungsregelung: "Die Vergütung, die den Rechtsinhabern infolge der unterschiedslosen Anwendung einer solchen Abgabe auf Unternehmen und Freiberufler, die erfahrungsgemäß Geräte und Datenträger zur digitalen Wiedergabe zu anderen Zwecken als dem des privaten Gebrauchs erwürben, zugesprochen werde, stelle keinen 'gerechten Ausgleich' im Sinne der Richtlinie dar."
Sollte SGAE recht bekommen, müsste Padawan die geforderte Summe zahlen. Sollte jedoch die spanische Regelung gegen die Richtlinie verstoßen, müsste Padawan Abgaben nur für jene Speichermedien zahlen, "die mutmaßlich für die Anfertigung von Privatkopien verwendet" worden sind. Keine Abgaben wären dann fällig für Speichermedien, die von Unternehmen und Freiberuflern zu anderen Zwecken als für Privatkopien erworben wurden.
Der EuGH ist nicht an die Plädoyers seiner Generalanwälte gebunden. Üblicherweise schließt sich das Gericht jedoch deren Argumentation an. Sollte das auch im vorliegenden Fall so sein, könnte das gesamte System der Urheberrechtsabgaben ins Wanken geraten - nicht nur in Spanien, sondern auch in Deutschland.
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