Autor Thema: Copyright verkommt zum "Ordnungs- und Verhaltensrecht"  (Gelesen 43671 mal)

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Verleger wollen besseren Schutz des geistigen Eigentums im Internet
« Antwort #180 am: 12 Juli, 2009, 13:54 »
Der europäische Verlegerrat (European Publishers Council, EPC) hat der EU-Kommission die sogenannte Hamburger Erklärung überreicht. Bereits Ende Juni hatten sich die im EPC organisierten Verlage sowie der Weltzeitungsverband World Association of Newspapers and News Publishers (WAN-IFRA) bei einer gemeinsamen Tagung in Berlin der Erklärung angeschlossen.

In dem Schreiben bedauern die Unterzeichner (vollständige Liste hier), dass zahlreiche Anbieter im Internet die Arbeit von Autoren, Verlagen und Sendern verwenden würden, ohne dafür zu bezahlen. Deshalb fordern die Verlage, den Schutz geistigen Eigentums im Internet weiter zu verbessern. Schließlich bedeute freier Zugang zu Webseiten nicht zwingend auch kostenlosen Zugang. Die mehr als 160 unterzeichnenden Verleger wollen den freien Zugang zu ihren Angeboten erhalten, zum Verschenken ihres Eigentums ohne vorherige Zustimmung wollen sie sich jedoch nicht zwingen lassen.

Das Internet sei für den Journalismus eine große Chance, aber nur, wenn die wirtschaftliche Basis auch in den digitalen Vertriebskanälen gesichert bleibe. Das sei derzeit nicht der Fall.

Prominente Unterzeichner aus Deutschland sind Gruner + Jahr, Burda Media und Axel Springer AG; auch der Heise Zeitschriften Verlag ist bei den Zeitschriften mit dabei.

Quelle : www.heise.de

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Zypries stellt Recht auf Privatkopie in Frage
« Antwort #181 am: 22 Juli, 2009, 19:24 »
In einem Interview im der Tageszeitung Die Welt suggeriert die Ministerin unter anderem, dass Radiomitschnitte auf Kassette und Fotokopien aus Büchern verboten wären

Auf Tonbandkassetten und andere Leermedien werden Abgaben erhoben, die über die ZPÜ, eine Erscheinungsform der Gema, an bestimmte Gruppen von Urhebern verteilt werden. Ähnliches gilt für Aufnahmegeräte und jede Fotokopie, von der meistens ein Fünftel bis ein Zehntel des Preises an Text- und Musikurheber geht. Eingeführt wurden diese Abgaben mit dem Argument, dass mit den Geräten und Medien Privatkopien monopolrechtlich geschützter Werke durchgeführt würden, für welche die Immaterialgüterrechtsinhaber "entschädigt" werden müssten.

Das Recht auf solche Privatkopien wurde nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in § 53 Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) festgeschrieben und 2003 und 2007 für den digitalen Bereich aufgeweicht, aber nicht abgeschafft.

Nicht nur von Juristen lösten deshalb Äußerungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries [extern] Befremden aus, die in der Tageszeitung Die Welt auf die Frage nach der Diskrepanz des Rechtsempfindens der Bevölkerung zu den Forderungen von Verwertern meinte:

Zitat
Schon in meiner Jugend war das Mitschneiden von Musik aus dem Radio üblich, damals auf Tonbändern oder Kassetten. Es gibt also eine gewisse Tradition zu glauben: Man darf das. Ähnlich ist es beim Kopieren von Büchern. Es ist weder der Industrie noch der Politik gänzlich geglückt, die Botschaft zu vermitteln: Man darf das eben nicht.

Zwar fügte die Ministerin anschließend noch einschränkend hinzu "Jedenfalls nicht, wenn man es nicht nur für sich privat kopiert" - doch abgesehen davon, das der private Bereich, den sie zur Ausnahme machte, bei solchen Kopiervorgängen eindeutig der Normalfall sein dürfte, war nicht einmal diese Ergänzung rechtlich zutreffend: Tatsächlich gibt einen ganzen Katalog von über die rein private Nutzung hinausgehenden Möglichkeiten, bei denen das Mitschneiden von Sendungen und das Kopieren aus Büchern durchaus legal ist - etwa zum wissenschaftlichen Gebrauch oder wenn ein Werk seit mindestens zwei Jahren vergriffen ist.

Hinsichtlich der neu eingeführten Zensurinfrastruktur meinte Zypries, dass die Kritiker des so genannten "Zugangserschwerungsgesetzes" ihr eigentlich dankbar sein müssten, weil die von der CDU begonnenen Verträge mit Providern weniger rechtsstaatliche Kontrolle gewährt hätten. Unerwähnt ließ sie, dass sich bei weitem nicht alle Provider auf diese Verträge eingelassen hatten und ein gewisser Wettbewerb zwischen ihnen eventuell dazu führen hätte können, dass dies auch so bleibt.

Die Frage, ob als nächstes "Hassinhalte" von der Zensurinfrastruktur erfasst würden, bejahte Zypries indirekt mit dem Hinweis auf die Vorrangigkeit eines (alleine durch die in der amerikanischen Verfassung garantierten Rechte wenig aussichtsreichen) international durchsetzbaren "Good-Internet-Kodices". Auch die ab August gültigen Sperren begründete sie nicht mit dem Verweis auf den Kinderschutz, sondern mit dem Satz: "Es geht darum, strafbare Inhalte aus dem Netz zu entfernen."

Als Hintergründe der Äußerungen der Ministerin zur Legalität analoger Kopien sind mehrerlei Möglichkeiten denkbar: Zum einen mangelnde Kenntnisse einer Politikerin, bei der in der Vergangenheit herauskam, dass sie nicht wusste, was ein Browser ist und von einer falschen Definition des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ausging. Eine zweite denkbare Möglichkeit wäre eine rhetorische Vorbereitung weiterer Einschnitte des Rechts auf Privatkopie, wie sie von der Rechteinhaberindustrie zur Ausweitung eigener Monopolrechte seit längerem gefordert werden.

Ob Zypries solche Änderungen allerdings noch selbst durchführen können wird, oder ob sie - was als dritte Möglichkeit in Frage käme - nach der Bundestagswahl im September auf einen Posten bei der Rechteinhaberindustrie spekuliert, ist fraglich. Zumindest die Welt-Leser äußerten sich im Kommentarbereich zum Interview bemerkenswert einhellig negativ über Zypries und nannten sie vielfach als Grund dafür, auf keinen Fall die SPD zu wählen. In einer dem Interview beigeordneten Umfrage, in der man ihre Arbeit bewerten sollte, gaben ihr neunzig Prozent die Schulnote 6, sieben Prozent die Note 5 und zwei Prozent die Note 4.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Verleger hinterfragen Kulturflatrate, pochen auf Leistungsschutzrecht
« Antwort #182 am: 23 Juli, 2009, 19:10 »
Schriftsteller, Übersetzer und Verleger beäugen eine Kulturflatrate für die Nutzung von Online-Tauschbörsen skeptisch. Sie haben SPD und Grünen 16 Fragen zu der von beiden Parteien erwogenen Pauschalvergütung für Filesharing übersandt. "Wir Urheber möchten gerne wissen, was eine Kulturflatrate für uns bedeuten würde", begründete Imre Török, Vorsitzender des Schriftstellerverbandes in der Gewerkschaft ver.di, den Schritt. "Die Wahlprogramme und auch das von den Grünen in Auftrag gegebene Rechtsgutachten lassen konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung vermissen", betont Hinrich Schmidt-Henkel, Vorsitzender des Übersetzerverbandes. "Wir suchen den Dialog", beteuert Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Der Fragenkatalog soll verdeutlichen, welche Sachverhalte nach Ansicht der Kreativen geprüft werden müssen. Ziel könne nur die Schaffung einer "nachhaltigen Lösung für den Umgang mit dem Urheberrecht im Internet" sein, heißt es bei den Auskunftsbegierigen weiter. Konkret wollen die Vertreter der Buchzunft etwa wissen, wie hoch die entsprechende Monatsgebühr sein müsse, um eine "angemessene Vergütung der Urheber" sicherzustellen.

Weiter sind sie interessiert daran, nach welchen Kriterien das eingenommene Geld auf die verschiedenen Medienbereiche unter Kreativen und möglicherweise auch Verwertern aufgeteilt werden sollen. Erkunden wollen die Besorgten auch, ob Korrekturen erfolgen sollen, wenn eine Verteilung des Geldes aufgrund der Nachfrage dazu führen würde, dass ein Großteil "in gesellschaftlich weniger erwünschte Medienbereiche" wie "Pornoprodukte" fließe. Die meisten Fragen sind allerdings allgemeiner Natur; Antworten darauf finden sich bereits in der Studie der Grünen oder in zusätzlichen Erläuterungen von Befürwortern einer Kulturflatrate.

Hubert Burda hat derweil die Forderung einer breiten Verleger-Lobby nach Einführung eines erweiterten Leistungsschutzrechtes noch einmal betont. Mit dem Zusatz zum Urheberrecht wollen die Zeitungs- und Zeitschriftenherausgeber verhindern, dass sogenannte News-Aggregatoren Auszüge ihrer Inhalte für kommerzielle Zwecke nutzen und damit Teile des Online-Werbekuchens abschöpfen. Angesichts der dramatisch sinkenden Werbeeinnahmen der Verlage und der stetig wachsenden Konkurrenz durch andere kostenlose Internetangebote "müssen sich alle Beteiligten über die Spielregeln für einen fairen Wettbewerb verständigen", erklärte der Münchner Verleger gegenüber dem Manager Magazin.

Als Gegner hat der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Unterstützer der umstrittenen "Hamburger Erklärung" vor allem einen Internet-Riesen im Visier: "Aktuell gibt es nur einen Sieger, und das ist Google mit seiner Verlinkung von Suchanfragen auf konkrete Angebote." Das sei "die Killerapplikation". Die marktbeherrschende Suchmaschine liefere "rund die Hälfte des Traffics der journalistischen Websites" und verwalte "in Deutschland über ein Drittel der Werbeumsätze im Netz – und all das, ohne selbst in teuren Journalismus zu investieren".

Zuvor hatte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) Verleger und Politik "zu einer konzertierten Aktion mit den Urhebern gegenüber dem Monopolisten Google" aufgefordert. Vor dem Hintergrund der wachsenden Meinungsmacht des Suchmaschinenbetreibers seien gesetzliche Regelungen dringend nötig, befand der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Der Gesetzgeber müsse einerseits der "Gratis-Kultur" des Internets einen wirksamen Riegel vorschieben. Andererseits seien die Befugnisse des Bundeskartellamtes so auszuweiten, dass es Meinungsmonopole im Netz verhindern könne.

Die aus der Buch- und Verlegerwelt mit dem "Heidelberger Appell" vorangetriebene Kampagne gegen den Suchmaschinenprimus hat so einen neuen Höhepunkt erreicht. Doch die Kritik von Urhebern an einer verengten Sichtweise der "Haltet den Dieb"-Rufer wird lauter. "Niemand, auch nicht Google, hat je einen Verlag oder andere Anbieter gezwungen, Inhalte kostenlos ins Netz zu stellen", stellte etwa der Journalist Björn Sievers in einer Replik auf die DJV-Initiative klar. Die Verlage könnten frei entscheiden, zu welchen Konditionen sie Inhalte zugänglich machen. Ferner sei die Meinungsvielfalt mit den einfachen Publikationsmöglichkeiten des Internet deutlich gewachsen.

Der DJV sah sich genötigt, seine Thesen zu erläutern. Auch von Bloggern, Medienbeobachtern und Online-Magazinen wird die konzertierte Aktion der Verleger und Verbände zerpflückt. Auf eine besondere Ironie am Rande hat der Medienexperte Robin Meyer-Lucht verwiesen: Seiner Ansicht nach führt die Kulturflatrate einen Teil der Kontrahenten wieder zusammen. Mit dem Leistungsschutzrecht solle schließlich eine neue Pauschalvergütung für Online-Texte geschaffen werden. Es handle sich um eine Unterversion der Content-Flatrate für Journalismus.

Quelle : www.heise.de

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Kulturflatrate als Einstieg in den Kultur-Sozialismus
« Antwort #183 am: 25 Juli, 2009, 17:17 »
Nachdem Schriftsteller, Übersetzer und Verleger der SPD und den Grünen Fragen zu der von beiden Parteien erwogenen Pauschalvergütung für Filesharing übersandt hatten, tauchen mittlerweile erste Antworten darauf auf: Obwohl nicht direkt gefragt, antworteten die FDP-Bundestagsfraktion und die Musikpiraten, ein Verein, der sich nach eigener Aussage die Förderung freier Kultur und Musik auf die Fahnen geschrieben hat.

Während der Musikpiraten-Vorsitzende Christian Hufgard detailliert auf die Fragen eingeht, lehnt der FDP-Kulturexperte Hans-Joachim Otto die Kulturflatrate grundsätzlich ab. Seiner Meinung nach sei ein solches Vergütungssystem der "Einstieg in den Kultur-Sozialismus": Wenn Eigentumsrechte nichts mehr zählten, Kulturschaffende enteignet würden und eine intransparente Mammutbürokratie wie die GEZ Geld verteile, werde die Gesellschaft "intellektuell und kulturell versiegen". Eine Kulturflatrate legalisiere rechtswidrige Internetangebote, entwerte faktisch das Urheberrecht im Internet und enteigne die Rechteinhaber. Zusätzlich verhindere die Kulturflatrate die Entwicklung neuer Online-Vertriebsformen. Die FDP werde jedoch alle Bemühungen unterstützen, die "der Stärkung des Urheberrechts im digitalen Kontext und einer Förderung des Respekts vor dem geistigen Eigentum dienen".

Für Christian Hufgard vom Verein Musikpiraten ist "der Begriff Kulturflatrate massiv irreführend", schreibt er in seiner Antwort auf den Fragenkatalog. Der Begriff suggeriere mehr, als er tatsächlich enthalte. Die Kulturflatrate sei kein Vergütungs- sondern ein Entschädigungsmodell. Analog zu den Pauschalabgaben auf Leermedien, Drucker, Kopierer oder CD-Brenner entschädige sie Urheber für nicht-verhinderbare Privatkopien. Als solche müsse sie sich angemessen zu den Reproduktionskosten verhalten. Was die Höhe der Abgabe pro Abschluss angeht, hält er die von Justizministerin Zypries ins Spiel gebrachte Zahl von 50 Euro pro Monat und Anschluss für vollkommen unangemessen: "Ein Betrag von 3 Euro wäre schon eher im Bereich des Akzeptablen". Ausgehend von 20 Millionen Breitbandanschlüssen rechnet Hufgard vor, dass den Urhebern auf diese Weise 60 Millionen Euro pro Monat zufließen könnten. Eine Kulturflatrate enteignet die Urheber und Rechteinhaber laut Hufgard nicht: Sie behalten weiterhin das Recht an kommerziellen Veröffentlichungen. Eine Kulturflatrate regele nur das private, nicht-kommerzielle Zugänglichmachen von Inhalten. "Die nicht genehmigte kommerzielle Verwertung ist weiterhin als Straftat zu verfolgen", fügt Hufgard hinzu.

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Grüne verteidigen Kulturflatrate
« Antwort #184 am: 05 August, 2009, 09:19 »
Die Einführung einer Kulturflatrate bietet nach Ansicht der Grünen die Möglichkeit, alte, von Seiten der Musikindustrie angestachelte Grabenkämpfe mit den Nutzern zu beenden. Dies geht aus der heise online vorliegenden Antwort der Oppositionspartei auf eine Reihe kritischer Fragen zurück, die Verbände nach der Befürwortung einer Pauschalgebühr zur Legalisierung von Filesharing geschützter Werke durch die Grünen aufgeworfen hatten. Es sei dringend an der Zeit, "gemeinsam nach konstruktiven Lösungen zu suchen", heißt es in dem Schreiben weiter. Das von den Grünen in Auftrag gegebene Rechtsgutachten über die Machbarkeit einer Kulturflatrate möge als "Grundlage und Aufforderung" verstanden wissen, einen fairen Ausgleich zwischen Nutzerinteressen und Urhebern im Netz auszuloten.

Mit den "diffizilen" Aspekten der konkreten Ausgestaltung einer entsprechenden Pauschalgebühr für Privatkopien in Tauschbörsen befassen sich die Grünen derzeit noch, geht aus der Antwort hervor. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ins Spiel gebrachte Höhe des Monatsbeitrags in Höhe von 50 Euro sei aber keineswegs nachvollziehbar. Die SPD-Politikerin habe selbst mittlerweile eingeräumt, dass ihre Aussage lediglich auf Vermutungen basierte. "Abschließende Zahlen" könne man derzeit nicht nennen, erläuterte Malte Spitz aus dem Bundesvorstand der Grünen die Zurückhaltung in diesem Punkt gegenüber heise online. Die Gebührenbelastung sei "von verschiedenen Faktoren abhängig, die im Zusammenhang gedacht werden müssen". Eine Staffelung sei aber auf jeden Fall angesichts der Geschwindigkeit des Netzzugangs praktikabel.

Ob es für "bedürftige" Nutzer einen Nulltarif geben soll, steht für die Grünen ebenfalls noch in den Sternen. Ziel sei es jedenfalls weder, sozial Schwache zu benachteiligen, noch Ausnahmetatbestände zulasten der Kreativen zu schaffen. Eine verpflichtende Abgabe für alle Surfer wäre "am einfachsten handhabbar". Die Rede sei zudem von einer "branchenübergreifenden Lösung", die sich neben Musik etwa auch auf Filme beziehe. "Häufig genannt" werde aber die Variante, für unterschiedliche Werkkategorien gesonderte Entgeltsätze festzulegen und zu berücksichtigen, wie of ein bestimmtes Werk heruntergeladen oder abgespielt worden sei. Zur Messung könnten die Dokumentation "beispielhafter Nutzungsmuster", Instrumente wie Umfragen und Bewertungen oder "datenschutzkonforme digitale Wasserzeichen" zum Einsatz kommen.

Eine Zusammenführung mit der Rundfunkgebühr können sich die Grünen "derzeit nicht vorstellen". Am sinnvollsten erscheine es, den Einzug des Beitrags über die Provider abzuwickeln. Dieser Ansatz wäre datenschutzfreundlich, da die Anbieter ohnehin über die für die Abrechnung benötigten Nutzerinformationen verfügten. Kommerzielle Angebote, die sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientieren, hält die Partei für "weiterhin wünschenswert" und auch realistisch. Es dürfe nicht vergessen werden, dass sich die Qualität von per Filesharing erworbenen Werken sehr von der gewerblichen Konkurrenz unterscheide. So müsse in Tauschbörsen zumindest ein weiterer Nutzer die gewünschte Datei überhaupt anbieten. Im Übrigen bliebe die nicht lizenzierte kommerzielle Verbreitung geschützter Werke illegal und entsprechend verfolgbar.

Grundsätzlich führen die Grünen aus, dass mit einer Kulturflatrate eine "Neuordnung des Angebots kreativer Werke im Netz" einherginge. Die nichtkommerzielle Weitergabe und Vervielfältigung von digitalen, urheberrechtlich geschützten Werken über das Internet durch Privatpersonen würde damit erlaubt. Dafür sei eine Änderung im Urheberrechtsgesetz notwendig, mit der die Rechte der Autoren und Verwerter durch eine weitere "Schrankenregelung" begrenzt werden. Dies sei letztlich im Interesse der Urheber, eine Vergütung für die Nutzung ihrer Werke zu erhalten. Derzeit sehe die Praxis so aus, dass die Kreativen nur dann einen finanziellen Ausgleich erhielten, wenn Tauschbörsennutzer ermittelt und erfolgreich verfolgt würden. Dies sei nur selten der Fall.

Nicht geplant sei, politisch eine Definition von Qualität festzulegen. Zur Frage, ob gewisse Mediengenres oder unter besonderem Kostenaufwand geschaffene Werke auch speziell vergütet werden sollten, würden derzeit noch "innerparteilich unterschiedliche Diskussionen" geführt. Noch keine Antwort haben die Grünen auch darauf, ob es für die Verteilung der Gelder eine neue Institution etwa in Form einer Verwertungsgesellschaft geben müsste. Wichtig sei ihnen, dass die jeweiligen Verwaltungsgebühren "möglichst gering ausfallen".

Zu den Vorwürfen des FDP-Kulturexperten Hans-Joachim Otto, dass die Kulturflatrate einem Kultursozialismus gleich komme, erklärte Spitz, dass das genaue Gegenteil der Fall sei. Es gehe gerade nicht um eine Enteignung der Künstler, sondern um ihre Vergütung und die Sicherung von Vielfalt im Medienbereich. Und dies mit der Vorgabe, die "immer stärkere Verfolgung" von Nutzern oder die von der Union in Erwägung gezogenen Internetsperren bei wiederholten Urheberrechtsverstößen gemäß dem Three-Strikes-Modell abzuwenden. Die Liberalen fungieren dem grünen Vorstandsmitglied zufolge so als "Sprachrohr" der Verwertungsindustrie. Der französische Weg dürfe hierzulande aber nicht gegangen werden. Er sei "rechtsstaatlich nicht haltbar und nicht zukunftsfähig".

Quelle : www.heise.de

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Wenn Politik und Contentindustrie gemeinsam zu Abend essen
« Antwort #185 am: 17 August, 2009, 21:14 »
Wenn die Contentindustrie ein Abendessen mit dem potenziellen Anwärter der Labour-Party auf den Posten des Premierministers wahrnimmt, kann dabei eigentlich nichts Gutes herauskommen. Im konkreten Fall kam vor allem eines dabei heraus: Der Entwurf von drakonischen Gesetzen gegen Urheberrechtsverletzer.

Lord Peter Mandelson ist ein angesehener britischer Politiker und bekleidet das Amt des Business Secretary. Vergangene Woche verbrachte er seinen Urlaub auf dem Rothschild-Familienanwesen auf Korfu.

Dieser Urlaub scheint ihm jedoch neue Perspektiven zum Thema Urheberrechtsverletzung aufgezeigt zu haben, die nicht durch die Sonneneinstrahlung hervorgerufen wurden. An einem Abend speiste er gemeinsam mit David Geffen, dem Gründer von Asylum Records. Dieses Label nahm unter anderem Bob Dylan unter Vertrag. Nach dem gewinnbringenden Verkauf des Labels gründete er Geffen Records, wo unter anderem John Lennon, Guns N' Roses sowie Aerosmith unter Vertrag stehen. Zusammen mit Steven Spielberg gründete er 1994 das Filmstudio Dream Works SKG. Geffen selbst ist somit als ein Gigant der Contentindustrie anzusehen. Das Forbes-Magazine schätzte sein Vermögen im Jahr 2004 auf etwa 4 Milliarde US-Dollar.

Natürlich blieb dieses Abendessen nicht vor der Presse verborgen. Vermutlich wäre es jedoch nie bekanntgeworden, wäre Lord Mandelson nicht drastisch verändert aus dem Urlaub zurückgekehrt. Der Labour-Politiker, der von seiner Partei als möglicher Anwärter auf den Posten des Premierministers gehandelt wird, war bisher nicht aufgefallen, wenn es um Urheberrechtsangelegenheiten ging. Nach seinem Urlaub mit einem der reichsten Vertreter der Contentindustrie scheint sich daran aber schlagartig etwas geändert zu haben. So drastisch, dass jedes britische Presseorgan mit äußerster Skepsis über die neuen Wege von Lord Mandelson berichtet.

Als er aus dem Urlaub zurückgekehrt war, verkündete er den Kampf gegen alle sieben Millionen britischen Urheberrechtsverletzer. Er ordnete die Entwerfung von Gesetzen an, die vergleichbar einem Three-Strikes-Gesetz sind. Dies bedeutet nichts anderes als die Trennung des Internetanschlusses bei mehrmaligen Urheberrechtsverletzungen durch diesen. Darüber hinaus sollen Urheberrechtsverletzern Geldstrafen von bis zu 50.000 Britischen Pfund (ca. 58.000 Euro) drohen. Im kommenden Monat soll es die ersten Debatten und Abstimmungen zur "Digital Britain Bill" geben. Welche Bedeutung dieses plötzliche Interesse für Urheberrechte auf die Gesetze haben könnte, ist mehr als offensichtlich. Ein Sprecher von Lord Mandelson erklärte inzwischen, dass das Treffen keinerlei Einfluss auf dessen neuerliches Interesse gehabt hätte.

Eine Quelle aus seinem Büro erklärte jedoch gegenüber der Presse folgendes: "Bis zur vergangenen Woche hat Mandelson wenig Interesse an der Digital Britain Agenda gezeigt. Plötzlich kehrt Peter aus dem Urlaub zurück und ordnet diese Entwürfe an, die härtere Gesetze fordern."

Hier liegt offensichtlich einiges im Argen. Leider werden wir wohl nie erfahren, was bei diesem Abendessen "besprochen" wurde.

Quelle : www.gulli.com

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Pro und Contra einer Kulturflatrate
« Antwort #186 am: 27 August, 2009, 13:13 »
Der Berliner Autor Thomas Brussig, der sich vor allem mit dem Drehbuch für den Film "Sonnenallee" einen Namen gemacht hat, hat eine Lanze für die derzeit heiß diskutierte Kulturflatrate gebrochen. Allerdings sieht der Schriftsteller in dem Modell weniger ein Mittel zur Legalisierung von Filesharing geschützter Werke. Mit der Einführung der neuen Pauschalgebühr "zahlen wir für ein qualitativ hochwertiges Internet", sagte Brussig bei einer Podiumsdiskussion am Mittwochabend beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Berlin. Die ihn weniger überzeugende Alternative sei ein Medium voller Mautstationen, in dem der Nutzer vor fast allen Inhalten zur Kasse gebeten werde.

Derzeit legalisiere die VG Wort als Verwertungsgesellschaft bereits den Druck auf den Knopf beim Kopierautomaten, führte Brussig aus. Die dabei jeweils eingezogenen Kleinbeträge füllten "einen großen Topf". Die Kulturflatrate verfolge einen ähnlichen Ansatz. Die Surfer sollten damit quasi bezahlen, "ohne dass sie es merken, eingepreist in die Anschlussgebühren". Dafür würden sie "Lizenzen" für die Nutzung von Online-Inhalten erhalten. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in die Diskussion eingebrachte Höhe der Pauschale von etwa 50 Euro wies der Autor zurück. Er könne sich vorstellen, "dass mit fünf Euro im Monat was getan werden kann". Dass damit bei 30 Millionen zahlenden Onlinern hierzulande nach Abzug von Verwaltungsgebühren 1,5 Milliarden Euro pro Jahr und somit die Hälfte der von den Verlagen derzeit ausgezahlten Honorare zusammenkämen, begrüßte Brussig. Die genaue Abrechnungsform hielt er für nachrangig: "Das ist eine Familiensache."

Die SPD-Kulturpolitikerin Monika Griefahn befürwortete die Kulturflatrate ebenfalls als eine Möglichkeit, kreativen Menschen im Internet überhaupt eine Bezahlung für ihre Leistungen zu gewährleisten. Sie findet es daher "den Schweiß wert", den es koste, das Modell durchzudenken und auszugestalten. Sie betonte, dass die Künstler ihre Rechte nicht abgäben, sondern einen Verwertungsvertrag fürs Internet abschlössen. So würden die Inhalte, die heute kostenlos zugänglich seien, langfristig frei gehalten. Ein "Totengräber für die Kulturwirtschaft" sei die Pauschale nicht. Vielmehr werde eine zusätzliche Einnahmequelle generiert, "damit alle was abbekommen". Staatlich müsse eine solche Flatrate nicht unbedingt festgelegt werden. Eine gesetzliche Regelung werde sicher auch nicht kurzfristig vom Parlament erstellt.

Die beiden Freunde einer Ausweitung von Pauschalgebühren im Gegenzug für mehr Freiheiten beim privaten Kopieren hatten es bei der Lobby-Vertretung der Buchzunft schwer, lautstarken Kritikern Paroli zu bieten. Der FDP-Kulturexperte Hans-Joachim Otto bezeichnete es zwar als "interessant", was die Vertreterin der "ehemaligen Volkspartei" vorbrachte. Ihm leuchte aber das Modell individueller, einzeln abgerechneter und auf Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) Nutzungslizenzen eher ein.

Die Flatrate tat der Liberale als "Kapitulation" vor illegalen Download-Aktivitäten ab. Damit werde kein Anreizsystem für den Kauf einzelner digitaler Werke geschaffen, sondern eine "Riesen-Bürokratie" aufgebaut. Es sei schon jetzt ein großes Problem für Kulturschaffende, dass das Netz als "Lau-Medium" wahrgenommen werde. Insgesamt sei das System "vorne und hinten nicht überzeugend". Er hoffe daher, dass der Gesetzgeber beim Internet – anders als bei den Rundfunkgebühren – nicht vom Bundesverfassungsgericht verpflichtet werde, eine "öffentlich-rechtliche" Lösung vorzuhalten.

Die Medienökonomin Gisela Schmalz bezeichnete zwar alle Experimente als positiv, um Künstlern ihr Einkommen zu sichern. Die Kulturflatrate wäre aber höchstens "ein Tröpfchen" dazu. Man könne an dem Konzept "weiter herumbasteln", es sollte jedoch besser von der Film-, Musik- und Buchbranche jeweils in Eigenregie erarbeitet und marktwirtschaftlich verankert werden. Der Blogger Sascha Lobo zeigte sich gleichfalls skeptisch, ob die Flatrate "geschmeidig" laufen könnte. Er sieht Kultur hauptsächlich als verkaufbares Produkt an. Gefährlich sei es aber, wenn gar nicht experimentiert werde und dem Internet alte Geschäftsmodelle übergestülpt würden.

Als Außenstehender bemängelte der Medienforscher Volker Grassmuck, der die Idee der Kulturflatrate seit Jahren vertritt, die mangelhafte Kenntnis der Diskussionsbasis. Die Eckpunkte für ihre juristische Konstruktion und die Parallele zur Privatkopierschranke lägen seit langem vor. Im Prinzip gehe es um die Erlaubnis für die nichtkommerzielle Weitergabe und Vervielfältigung digitaler geschützter Werken über das Internet durch Privatpersonen. Kommerzielle Angebote wie iTunes würden dadurch nicht beschädigt, da es in Tauschbörsen nie eine Sicherheitsgarantie oder eine Download-Zusicherung gebe.

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Umfragergebnis zur "Kulturflatrate" geheim gehalten
« Antwort #187 am: 30 August, 2009, 21:13 »
Der Dachverband der britischen Musikindustrie sorgte jüngst mit einer sehr negativen Studie für Wirbel. Dabei hat man aber weitere Ergebnisse zurückgehalten.

Im Auftrag von UK Music führte die University of Hertfordshire eine Studie unter Jugendlichen durch. Man wollte herausfinden, wie intensiv deren Downloadverhalten in Filesharingnetzen ist. Das Ergebnis war eindeutig.


"Die Forscher gelangen bei ihrer Umfrage an der 1.800 Personen teilnahmen zu dem Ergebnis, dass jeder 12 bis 24 Jährige durchschnittlich 8.100 Musikstücke auf seinem Computer hat", formulierten wir vor rund drei Wochen im Artikel. Dies war neben einigen anderen Ergebnissen das relevanteste im gesamten Bericht. Zumindest dachte man das, bis kürzlich klar wurde, dass weitere Ergebnisse vorliegen. Diese wurde nämlich aus einem guten Grund zurückgehalten, wie der Chief Executive Officer von UK Music, Feargal Sharkey, erklärte. Man hatte die Teilnehmer nämlich gefragt, ob sie für eine Art Kulturflatrate bereit wären zu zahlen. "Wir haben [den Teilnehmer] diese Frage gestellt, haben dies aber nicht publiziert, weil es sich einfach um eine wirtschaftlich relevante Information handelt, was junge Menschen bereit wären, für einen Service wie diesen zu bezahlen. Ich bin mir nicht sicher, dass ich selbst das Wort billig verwenden würde. Sie gestanden der Musik einen sehr hohen Wert zu."

Mit "diesem Service" ist nichts geringeres als eine Kulturflatrate gemeint. Die Jugendlichen erklärten zwar in der Befragung, dass sie Musik immer häufiger streamen würden. Der Wunsch, das Material zu besitzen, sei jedoch mindestens ukmusicgenauso groß. Viele der Downloader erklärten, dass sie einen legalen Dienst nutzen würden, wenn er nur günstig genug wäre. Natürlich müsste man nach wie vor ausloten, was genau die Flatrate beinhalten sollte. Sharkey deutet jedoch an, dass viele der Befragten scheinbar bereit sind, weit mehr zu zahlen, als man eigentlich erwartet. Dies könnte die Musikindustrie durchaus wieder vorwärts bringen.

Quelle: www.gulli.com
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Bundesregierung kontra Google Books
« Antwort #188 am: 02 September, 2009, 11:42 »
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich im Rechtsstreit um den geplanten Vergleich zwischen Google und Urhebern über das Digitalisieren von Büchern eingeschaltet. In einem Schriftsatz ("Amicus Curiae") an das zuständige New Yorker Gericht äußerte sie die Bedenken der Regierung. "Wir hoffen, dass das Gericht die Billigung des Vergleichs insgesamt ablehnt oder zumindest unsere deutschen Autoren und Verleger herausnimmt, damit die Folgen des Vergleichs sie nicht treffen. Die deutschen Rechtsinhaber könnten dann selbst entscheiden, ob und welche Rechte sie Google einräumen", erklärte Zypries in Berlin.

Noch bis Freitag können Einwände gegen den zwischen US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden sowie Google vereinbarten Vergleich vorgebracht werden. Gestern hatte bereits der Börsenverein des deutschen Buchhandels seinen Schriftsatz eingeschickt. Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat in einer eigenen Eingabe sein generelles Einverständnis mit der Digitalisierung durch Google betont, aber auch Einwände gegen ein "drohendes Quasi-Monopol" an digitalisierten vergriffenen und verwaisten Werken geäußert. Dazu komme, dass die Organisation der Book Rights Registry einseitig ausgerichtet sei. Zum Aktionsbündnis gehören unter anderem die Hochschulrektorenkonferenz, der Wissenschaftsrat und die Max-Planck-Gesellschaft. Das Gericht will sich mit den Einwänden am 7. Oktober vor einer abschließenden Beurteilung bei einer Anhörung befassen. Dort werde auch die Bundesregierung vertreten sein, heißt es in einer Mitteilung.

Die Bundesregierung meint, weder das Gerichtsverfahren in New Yorker noch der Vergleichsvorschlag seien repräsentativ, denn neben Google seien an diesem Verfahren nur Vereinigungen beteiligt, die ausschließlich US-Autoren und -Verleger repräsentierten. Die Interessen der deutschen Autoren und Verleger seien bei den Vergleichsverhandlungen bislang nicht vertreten worden, obwohl sie Auswirkungen auf die ganze Welt hätten. Google würde der Verkauf des Online-Zugangs für Bücher in den USA erlaubt werden, doch könnten IP-Sperren von Deutschland aus umgangen werden. Vergriffene Werke könne Google ohne ausdrückliche Einwilligung der Rechtsinhaber anbieten. Dabei könne der Internetdienstleister letztlich selbst die Entscheidung treffen, ob ein Buch vergriffen ist.

Zudem würde der Vergleich Google Nutzungsrechte in einem Umfang verschaffen, die es bei ordnungsgemäßem Vorgehen niemals bekommen hätte, meint die Bundesregierung. Google verschaffe sich nach dem Motto "erst tun und dann fragen" einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Angeboten wie Europeana und Libreka. Die digitalen Kopien würden auch zur Beantwortung von Suchanfragen aus Deutschland verwendet. Das sei aber nach deutschem oder europäischem Recht sowie nach internationalen Verträge wie der Revidierten Berner Übereinkunft und dem WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) nur nach Einwilligung der Rechtsinhaber möglich.

Quelle : www.heise.de

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Kulturflatrate? Oder Anti-Abmahn-Abgabe?
« Antwort #189 am: 02 September, 2009, 21:15 »
Eine Diskussionsrunde zum Thema "Kulturflatrate" nahm Telepolis-Autor Fritz Effenberger zum Anlass, anstelle dessen für eine "Pauschalabgabe" zu plädieren.

Am 26. August 2009 fand im Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Berlin eine Diskussionsrunde zum Thema "Kulturflatrate" statt. Die Positionen gingen dabei, wie zu erwarten war, in unterschiedlichste Richtungen. Von DRM-Befürwortern, über "überhaupt keine bezahlten Leistungen" bis hin zu "privatwirtschaftlicher Verankerung" waren unterschiedlichste Positionen vertreten. Man bemerkt, dass die Diskussionen zu diesem Thema noch am Anfang sind.

Auf Telepolis erschien zu diesem Themenkomplex heute ein Artikel, der deutlich eine "Pauschalabgabe", anstatt einer "Kulturflatrate" fordert. "Die Lösung, die wir hier verzweifelt suchen, heißt nicht "Kulturflatrate", sondern "Pauschalabgabe", und muss eingeführt werden, weil im Internet eine weder technisch noch juristisch verhinderbare private Nutzung erfolgt, von welcher die Anbieter von Hardware, Software und vor allem Dienstleistungen profitieren.", so der Autor. Es ist weiter die Rede davon, dass eine Privatkopie niemals illegal ist und auch urheberrechtlich verankert wäre. Jedoch, so wird bemängelt, ist in der öffentlichen Diskussion immer wieder von der "Schuld des Verbrauchers" die Rede, welcher "illegale Kopien" anfertigt. Dieses führe die gesamte Diskussion in eine falsche Richtung, da die Kopie zum Privatgebrauch ohnehin legal sei. "Ignoriert wird im Fall Internet dagegen das Gebot einer Vergütung für die Urheber bei indirekter kommerzieller Nutzung. Nicht der Verbraucher ist nämlich grundsätzlich vergütungspflichtig, sondern der kommerzielle, direkte oder indirekte Verwerter." Gemeint ist hiermit zum Beispiel der Internetprovider, welcher durch die Kopiererei profitiert, indem er mehr Bandbreite verkaufen kann - analog zu Herstellern von CD-Rohlingen. Diese verkaufen auch mehr Produkte durch das Kopieren und leisten über die Abgabe eine indirekte Vergütung für die Urheber.

Weiter schlägt Effenberger vor, wie man die Millioneneinnahmen aus dieser Pauschalabgabe zu verteilen hätte: Es gebe bereits jetzt einige Unternehmen, die detaillierte Peer-to-Peer Statistiken zum Zwecke der Marktanalyse erstellen. Darüber ließe sich einfach ein Verteilungsschlüssel generieren - und das Geld verteilen.

020200 von gulli:news meint:

Zunächst ist es begrüßenswert, dass mit diesem Ansatz der Abmahnwahn eingedämmt werden soll. Man könnte die "Pauschalabgabe" möglicherweise sogar "Anti-Abmahn-Abgabe" nennen. Dieser im Grunde sehr pragmatische Ansatz lässt jedoch eine Reihe von Fragen offen. Zum Ersten lässt sich in keinster Weise bewerkstelligen, dass Downloads in Peer-to-Peer-Netzen nicht manipuliert werden. Sobald über eine Pauschschalabgabe Geldbeträge ins Spiel kommen, wird so mancher ein wahres Interesse daran haben, mehr Downloads zu generieren - auf welche Art und Weise auch immer. Zum Zweiten - und darüber sollte man angesichts aktueller Entwicklungen auch reden - würden vor allem erneut die wohlgenährten Künstler und Lizenzverwerter stark von dieser Abgabe profitieren. Ein wesentlicher Teil der Einnahmen würde also an Metallica und die Beatles gehen. Diese hätten aber verdient, könnte man nun argumentieren. Aber ist dieses Vorgehen auch sozial gerecht? Im Sinne einer Diskussion um Kultur, Musik und Internet sollte man auch diese Frage stellen. Zum Dritten, auch diese Frage muss erlaubt sein, kann hier wirklich die Rede von Privatkopie sein? Wenn man durch global vernetzte private Festplatten, zumindest in der Theorie, an jegliches Musikstück kommt? Mit dieser Interpretation der Pauschalabgabe könnte man sich theoretisch an allen nur denkbaren Inhalten bedienen - und der Staat würde die Umverteilung bezahlen. Würde so eine Pauschalabgabe in ihrer Wirkung so nicht eher ein Marktgeschehen im Digitalen simulieren und staatlich alimentieren?

Quelle : www.gulli.com

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Google lässt eigene Homepage patentieren
« Antwort #190 am: 05 September, 2009, 20:26 »
Der Suchmaschinenriese Google hat weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit seine Homepage im Internet patentieren lassen - auf einem alten Stand.

Nach einem Bericht des Branchendienstes "Register" am späten Donnerstagabend in San Francisco (Ortszeit) gab das US-Patent- und Markenamt nach Eingang eines entsprechenden Antrags in dieser Woche grünes Licht - nach fünfeinhalb Jahren.



Google will eigenen Angaben zufolge sein "dekoratives Design für eine grafische Benutzeroberfläche am Bildschirm beim Einsatz als Kommunikations-Terminal" schützen. Mit "grafischer Benutzeroberfläche" ist offenbar das Suchfeld und die begleitenden Buttons sowie Links gemeint.

Google hat sich nach "Register"-Angaben ein "Design-Patent" eintragen lassen, kein "Utility"-Patent (dtsch: Zweckmäßigkeit). Dabei wird nicht die Funktionalität, sondern lediglich die Optik bzw. die Anordnung von Elementen geschützt. Das Google-Logo selbst soll durch ein klassisches "Trademark" kopierwütige Trittbrettfahrer abschrecken. Das Patent besteht nur aus einer Grafik, die die Homepage aus dem Jahr 2004 zeigt. Das ist ein Problem für den kalifornischen Konzern, denn inzwischen wurden verschiedene, marginale Änderungen durchgeführt, die nun nicht mehr dem Patent unterliegen.

Ein Anwalt bezeichnete den Vorgang gegenüber dem "Register" als "extrem ungewöhnlich", nannte aber gleichzeitig mit IBM ein erfolgreiches Vorbild. Das IT-Unternehmen hatte sich Design-Patente für verschiedene Icons gesichert.

Quelle: http://news.magnus.de
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EU-Experten beraten über Google Books
« Antwort #191 am: 06 September, 2009, 12:55 »
In einem Austausch mit Experten will sich die EU-Kommission mit den Folgen der von Google betriebenen Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Bücher auf Europa befassen. Hintergrund der zweitägigen Anhörung, die an diesem Montag in Brüssel beginnt, ist ein Vergleich zwischen dem Internetkonzern Google und US-Autorenverbänden in den USA, der auch in Europa für Aufsehen und Kritik sorgte.

Die Einigung, das "Google Book Settlement", sieht vor, dass Google gegen eine Zahlung von 125 Millionen Dollar auch Copyright-geschützte Bücher für die Online-Suche ins Netz stellen darf. Die im vergangenen Oktober geschlossene Vereinbarung muss am 7. Oktober noch von einem New-Yorker-Gericht genehmigt werden. Zudem hat das US-Justizministerium eine Untersuchung der Wettbewerbsfolgen eröffnet.

In Deutschland stieß die Einigung auf massive Kritik. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) äußerte in einem Brief an das Gericht die Bedenken der Bundesregierung. In einem schriftlichen Appell protestierten mehr als tausend Unterzeichner, darunter prominente Autoren wie Hans Magnus Enzensberger und Daniel Kehlmann, gegen das "Settlement". Zwar soll der Vergleich nur in den USA gelten, jedoch sind unter den dort eingescannten Büchern auch Millionen Werke nicht-amerikanischer Autoren.

EU-Medienkommissarin Viviane Reding forderte Anfang Juli, neue EU-Regeln zu schaffen, um die Digitalisierung von Büchern voranzutreiben. Nach US-Vorbild favorisiert die Kommissarin eine Europa-weite "Book Rights Registry". Dieses Register sammelt Informationen über die Rechteinhaber und verteilt die Einnahmen für digitalisierte Bücher. Dabei geht es um Werke, die nicht mehr gedruckt und somit im Handel nicht mehr erhältlich, oft aber noch urheberrechtlich geschützt sind.

"Ich verstehe die Ängste von vielen Verlegern und Bibliotheken vor zu viel Marktmacht für Google", sagte die Kommissarin. Gleichzeitig habe sie aber auch Verständnis für zahlreiche Internet-Unternehmen, die gerne interessante Geschäftsmodelle anbieten würden, dies aber wegen des fragmentierten Regulierungssystem in Europa nicht könnten.

In den vergangenen Jahren hat Google rund zehn Millionen Bücher digitalisiert, darunter aber auch viele, die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Dabei arbeitet der Internet-Konzern mit weltweit rund 30 Bibliotheken zusammen. In Europa gehören unter anderem die britische Oxford Library sowie die Bayerische Staatsbibliothek in München dazu. Derzeit steht Google mit französischen und italienischen Bibliotheken in Verhandlungen.

Quelle : www.heise.de

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Google bietet Europäern Mitsprache bei Buchdigitalisierung an
« Antwort #192 am: 07 September, 2009, 11:02 »
Der Internetdienstleister Google bietet europäischen Verlagen an, zwei nicht-amerikanische Vertreter in die Führung der Registrierstelle aufzunehmen, die die Einigung im Streit um Buchdigitalisierungen umsetzen wird. Das geht aus einem Brief Googles an 16 europäische Verlage hervor, der der Financial Times nach eigenen Angaben vorliegt. Außerdem wolle sich das Unternehmen mit europäischen Verlagen beraten, bevor ihre Bücher in die digitale Bibliothek aufgenommen werden.

Eine Ende 2008 zwischen Google und US-amerikanischen Autoren und Verlegern erzielte Einigung, das "Google Book Settlement", sieht vor, dass Google auch Copyright-geschützte Bücher für die Online-Suche ins Netz stellen darf. Die im vergangenen Oktober geschlossene Vereinbarung muss am 7. Oktober noch von einem New-Yorker-Gericht genehmigt werden. Zudem hat das US-Justizministerium eine Untersuchung der Wettbewerbsfolgen eröffnet.

Die EU-Kommission will sich heute und morgen in einem Austausch mit Experten mit den Folgen der von Google betriebenen Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Bücher auf Europa befassen. In Deutschland stieß die Einigung auf massive Kritik. Unter anderem formulierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in einem Schrifsatz an das Gericht die Bedenken der Bundesregierung. Auf Vorwürfe aus Deutschland, dass das Settlement gegen Urheberrechte in anderen Ländern verstößt, geht Googles Brief laut dem Bericht nicht ein.

Quelle : www.heise.de

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Google unter heftigem Beschuss - "Diebstahl" und "rechtswidriges Verhalten"
« Antwort #193 am: 08 September, 2009, 08:27 »
Der Suchmaschienenriese Google hat wegen seiner Pläne, Bücher massenweise zu digitalisieren, den Zorn von Politik und Schriftstellern auf sich gezogen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) warf dem Konzern am Abend "schlicht rechtswidriges" Verhalten vor. "Google sagt: Wir scannen erstmal, schaffen Fakten, und wenn es einen Urheber stört, dann kann er sich ja melden", sagte die Ministerin den "Stuttgarter Nachrichten" (Dienstag). Zypries warnte zugleich vor einer Monopolstellung von Google beim digitalen Angebot von Buchinhalten. Im Moment sei die Nutzung kostenfrei, aber das könne sich schnell ändern, wenn Google zum Beispiel verkauft werde, sagte sie der Zeitung. "Der Buchbestand dieser Welt darf nicht in die Hände eines Monopolisten fallen, der die Preise diktiert und entscheidet, wer Zugang zu den Büchern hat."

In diesem Zusammenhang forderte Zypries die Bibliotheken auf, hart zu verhandeln, wenn Google wegen einer Digitalisierung von Büchern anfragt, deren urheberrechtlicher Schutz schon abgelaufen ist. Die Bibliotheken müssten zumindest darauf bestehen, von jedem Buch, das sie zur Verfügung stellen, eine digitalisierte Kopie zu bekommen, forderte die Ministerin.

Schriftsteller Härtling: "Google plündert"

Der Schriftsteller Peter Härtling ("Schubert") sieht das Einscannen seiner Werke durch Google mit gespaltenen Gefühlen. Härtling sagte dem Radiosender MDR-Info am Dienstag, zum einen freue er sich, dass seine Bücher im Internet gelesen würden und wirkten, zum anderen halte er es schlicht und einfach für Diebstahl. "Es ist mein Recht, das ich an dem Buch habe und das der Verlag hat. Und das ungefragt anzubieten, geht im Grunde nicht." Google könne es sich nicht anmaßen, schlicht und einfach zu plündern. Das gehe gegen Gesetz und Moral.

Härtling sagte weiter, an sich handele es sich um die alte Angst, die schon in den 60er Jahren um sich gegriffen habe: die Angst vor den Raubdrucken. Dagegen vorzugehen sei für den einzelnen Autoren sehr schwierig. "Ich bräuchte die Unterstützung meines Verlags, des Börsenvereins, des Schriftstellerverbandes und eines Anwalts, der im Urheberrecht sehr fit ist", sagte Härtling. "Alleine kann ich es nicht." Er hoffe, dass sich der Börsenverein des deutschen Buchhandels und der Schriftstellerverband angeschubst fühlen durch den Heidelberger Appell der Schriftsteller. Die Vereinbarung, die Google mit amerikanischen Schriftstellern getroffen habe, halte er für eine Basis.

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Offline Jürgen

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Für mich ist sonnenklar, dass schon allein die Digitalisierung eine Vervielfältigung auf elektronischem Wege darstellt, über die der Rechteinhaber vorab zu entscheiden das Recht hat.
Und dass die Verbreitung dieser Kopie unter's Copyright fällt, steht sowieso ausser Frage.
Man sollte sich einmal befleissigen, wenigstens von einigen modernen Büchern die entsprechenden Hinweise zu lesen und zu beachten...

Andererseits glaube ich nicht, dass aufgrund der Verfügbarkeit im Netz irgendjemand die Papierversion nicht kauft.
Ich vergleiche die Situation eher mit der üblichen und LEGALEN Weitergabe von Druckwerken, unentgeltlich verliehen im Freundeskreis oder auch sonst verschenkt.
Nicht selten führt das Hineinschauen bei Dritten sogar zum Kauf.
Selber drucken ist viel zu teuer. Und das könnte Google ohnehin mit technischen Massnahmen weitgehend verhindern, vielleicht abgesehen von ohnehin illegalen Hacks oder von einzelnen Screenshots.

So, wie der Gemeine Klempner allerdings nur einmal Anspruch auf Bezahlung seines Produkts hat, und nicht bei jeder Benutzung, kann m.e. auch der Autor nicht verlangen, dass er für die nächsten drei Generationen immer wieder  reichlich beschenkt wird oder er sogar jedwede weitere Verwendung einschränken darf.

Insofern plädiere ich zweigleisig, erstens auf freies Wissen, zweitens auf angemessene (i.e. erschwingliche) Bezahlung von Autoren.
Letzteres dürfte jedenfalls aus den Werbeeinnahmen von Google zu leisten sein.

Jürgen
 
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