Autor Thema: Copyright verkommt zum "Ordnungs- und Verhaltensrecht"  (Gelesen 43405 mal)

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Das EU-Parlament hat sich in seiner Plenarsitzung am heutigen Donnerstag in Straßburg dafür ausgesprochen, die Schutzfristen für Musikkünstler von 50 auf 70 Jahre auszudehnen. 377 Abgeordnete stimmten in 1. Lesung für eine entsprechende Richtlinie, 178 dagegen; 37 Volksvertreter enthielten sich. Die EU-Kommission hatte zuvor in einer Mitteilung und einem späteren Direktivenentwurf vorgeschlagen, die Schutzrechte sogar auf 95 Jahre zu verlängern. Dieses Ansinnen ging den Abgeordneten dann doch zu weit.

Ziel der Richtlinie ist es, die soziale Situation ausübender Künstler zu verbessern. Da Sänger und Musiker ihre Karriere häufig relativ jung starten würden, seien Aufzeichnungen ihrer Darbietungen gegen Ende ihres Lebens oft nicht mehr urheberrechtlich geschützt, heißt es zur Begründung der Initiative. Um zu gewährleisten, dass ausübende Künstler tatsächlich von der geplanten Ausweitung der Schutzfrist profitieren, sollen diese nach dem 50. Jahr der Veröffentlichung von Werken von den Plattenfirmen jährlich eine Vergütung erhalten. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Einnahmen, die ein Label im vorangegangenen Jahr aus der Vervielfältigung, dem Vertrieb und der Zugänglichmachen von Tonträgern erzielt hat, an die entsprechend berechtigten Musiker zahlt. Zurück wies das Parlament dabei den Ansatz der Kommission, kleinere Plattenfirmen mit Gesamteinnahmen unter zwei Millionen Euro von dieser Auflage zu befreien.

Die Volksvertreter verlangen zudem eine Untersuchung, ob eine Verlängerung der Schutzdauer auch für die ausübenden Künstler und die Produzenten in der Filmwirtschaft notwendig sei. Grundsätzlich müsse der kreative Beitrag aller Künstler anerkannt werden und sich in der Richtlinie widerspiegeln. Die Kommission soll daher eine Folgenabschätzung für den audiovisuellen Bereich durchführen.

Über den Richtlinienentwurf muss der EU-Rat noch entscheiden. Bei einer diplomatischen Vorabstimmung war der Kompromissvorschlag der Ausdehnung der Schutzfrist auf 70 Jahre im März aber bereits durchgefallen. Die Kommission muss daher nun neue Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten über das Vorhaben anstoßen. Bürgerrechtsorganisationen und Forscher raten unterdessen generell von einer Verlängerung des Urheberrechtsschutzes ab. Sie fürchten, dass davon nur die Industrie, die Rechteinhaber sowie eine Handvoll ins Rentenalter kommende Popstars profitieren würden.

Quelle : www.heise.de

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"Das System geistigen Eigentums ist massiv unter Druck"
« Antwort #166 am: 24 April, 2009, 21:47 »
Francis Gurry, Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), hat vor tektonischen Spannungen im System der Rechte an immateriellen Gütern gewarnt. Vor allem das Patentwesen und das Copyright "stehen unter Druck", sagte der Australier auf einer Konferenz (PDF-Datei) des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) zum "Tag des geistigen Eigentums" am heutigen Freitag in Berlin. Die "Stressfaktoren" bezeichnete Gurry als "Folge der jüngsten Welle der Globalisierung". So würden Unternehmen verstärkt rund um die Welt wirtschaften und Verbraucher ihre technischen Geräte wie Mobiltelefone auch auf dem gesamten Globus einsetzen wollen. Im Gegensatz dazu seien Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte nach wie vor territorial beschränkt. Daraus erwachse die "große Gefahr", dass sich die wirtschaftliche und politische Landschaft so schnell ändere, dass die Anpassung der politischen Architektur nicht mithalten könne.

Als konkrete Ausformungen des zunehmenden Drucks bezeichnete der WIPO-Chef unter anderem, dass das Patentsystem mit der Nachfrage aus der Industrie nicht mehr mithalten könne. "Wir haben 3,5 Millionen nicht erledigte Anträge", sorgte sich Gurry über den großen Rückstau bei der Bearbeitung von Patentanmeldungen bei den großen Patentämtern in den USA, der EU und Japan. Die WIPO habe zwar einen eigenen Patentkooperationsvertrag zur Abmilderung dieses Problems ins Leben gerufen, dieser funktioniere aber nicht. So gebe es keine weltweiten Suchmöglichkeiten nach dem bereits verfügbaren Stand der Technik von Erfindungen. Gurry forderte hier einen "Fahrplan", um die Nachfrage effizienter zu managen. Ziel solle kein "globales Patentamt" sein, sondern eine stärkere Vernetzung der bestehenden Behörden.

Als zweiten Stressfaktor beleuchtete Gurry das Problem der "Produkt- und Internetpiraterie". Bei physischen Artikeln liege der Schaden hier nach Schätzungen der OECD von 2005 bei 200 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Dennoch sei es verwunderlich, dass Markenpiraterie in internationalen Verhandlungen geradezu als "Tabu-Thema" gehandhabt werde. Eventuell seien Begriffe wie "Raubkopien" oder "Fälschungen" zu allgemein gewählt, da etwa der Erwerb einer "günstigen" Handtasche mit einem getürkten Label in Teilen der Bevölkerung auf Sympathie stoße. Besser sei es daher, Beispiele wie die Fälschung von Medikamenten mit den möglichen Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit von Menschen in den Vordergrund zu stellen.

Über das Internet werde unterdessen immer wieder die "technologische Redundanz des legalen Modells des Copyright" proklamiert. So habe die Musikindustrie für das vergangene Jahr Zahlen veröffentlicht, wonach 40 Milliarden Songs illegal aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Man müsse angesichts dieser Statistik die Frage stellen, ob es sich hier noch um "Piraterie" oder schon um eine "Änderung der Umstände" handle. Einerseits sei die Nachfrage für entsprechende kulturelle Werke offensichtlich groß und Künstler würden auch selbst die neuen Technologien nutzen. Andererseits bestehe für diese keine gute Möglichkeit mehr, ihr Schaffen zu kommerzialisieren. Es sei daher bezweifelbar, ob ein "marktbasiertes Modell" zur Entlohnung der Kreativen noch funktionierte, bezog sich Gurry indirekt auf die Debatte um die Einführung einer "Kulturflatrate" zur Legalisierung von Download-Aktivitäten. Es gehe darum, "wie wir Kultur und Unterhaltung künftig finanzieren wollen".

Generell sieht Gurry angesichts des rasanten technologischen Wandels die Gefahr, dass die politischen Leitlinien nicht mehr von den Gesetzgebern, sondern von der Technik selbst und dem Markt bestimmt werden. Der WIPO-Vertreter hatte dabei vor allem den außergerichtlichen Vergleich im Blick, den Google im Februar mit US-Verlegern im Streit über das Copyright an Büchern beim Digitalisieren entsprechender geschützter Werke schloss. So hätten die Verlagsbranche zunächst Klage gegen das Scannen und Veröffentlichen von Büchern erhoben, dann aber im Ausgleich für die Zahlung von 125 Millionen US-Dollar eingelenkt. Damit werde eine Art privates Copyright-System begründet, in dem der Suchmaschinengigant die Fakten schaffe. Gurry ist dagegen der Ansicht, "dass Rechte an immateriellen Gütern weiter unter dem Aspekt der öffentlichen Gesetzgebung vorangetrieben werden müssen". Wichtiger sei zunächst aber die Verbesserung und die Durchsetzung der bestehenden gesetzlichen Regeln. Mittelfristig werde Innovation aber wohl eine Dienstleistung, die kaum mehr produktbezogen sei.

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Alle Jahre wieder - Welttag des geistigen Eigentums
« Antwort #167 am: 26 April, 2009, 11:33 »
Auch im Jahr 2009 lädt der "Welttag des geistigen Eigentums" zum Nachdenken ein. Nämlich darüber, wie es um den Umgang mit Wissen und immateriellen Gütern in unserer Welt bestimmt ist.

Flankiert wird dieser denkwürdige Tag, den man vielleicht besser in "Welttag der geistigen Einfalt" umbenennen sollte, durch allerlei suspekte Aktionen entsprechender Verbände oder der Prominenz. Letztes Jahr sorgte Herbert Grönemeier mit einer ganzen Reihe Musikschaffender, die sich hilferufend an die Kanzlerin wendeten, für Amüsement. Die Kanzlerin selbst aber konnte sich vermutlich nicht persönlich um das Anliegen kümmern, da sie sich selbst gegen das "Herunterladen von Computern" stemmen musste. Befürworten tat sie das geistige Eigentum dann doch, welches man auch "über die Grenzen hinaus" schützen müsste. Dieses Jahr, also 2009, organisiert der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) eine Aktion, die schön sinnstiftend "Ideenliebe" genannt wird. Lustigerweise in diesem Zusammenhang ein Ideenwettbewerb für Schüler durchgeführt, in welchen sie dazu angehalten werden, frei (und kostenlos) Ideen zu entwickeln, wie man Ideen schützen kann.

Das ist Fortschritt. Open-Source? Freie Lizenzen? Wahrscheinlich nie gehört. Im Aufklärerjargon der Aktion informiert man nicht nur über den Sachverhalt, sondern läutert gleichzeitig ein Weltbild, welches die letzten 40 Jahre einfach unter den Tisch fallen lässt: "Der Schülerwettbewerb "Ideenliebe" soll zeigen, wie wichtig es ist, Ideen zu schützen. Sonst denkt sich nämlich niemand mehr etwas Neues aus - wenn er selbst nichts davon hat. Stell Dir das mal vor: Deutschland ohne Ideen! Ohne ICE, deutsche Autos und Aspirin." Ja, Deutschland ohne Ideen, das wäre in der Tat ein Jammertal.

Aber mal ein wenig ernsthafter. Das System des "geistigen Eigentums" ist in Gefahr. Software, Internet und Globalisierung lassen eine Reihe von Problemen entstehen, die zwangsläufig dazu führen müssten, das System an sich zu überdenken, denn es ist momentan dabei, völlig unbrauchbar zu werden. Selbst die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erkennt das Problem. So stellte Francis Gurry, Generaldirektor der WIPO, auf einem Vortrag zu dem Jahrestag fest, dass das System unter "tektonischen Spannungen" steht. Im Gegensatz zu den Marken- und Patentsystemen, welche meist territorial gebunden sind, ist das technologische, soziale und wirtschaftliche Gefüge längst global organisiert. Es bestünde daher die "große Gefahr", dass sich die wirtschaftliche und soziale Ebene so schnell ändert, dass die Anpassung der politischen Architektur nicht mithalten könne, so Gurry.

Es gibt aber noch ein ganz anderes Problem, welches vielleicht noch viel gravierender ist. Es gibt schlichtweg zuviele Ideen. "Wir haben 3,5 Millionen nicht erledigte Anträge", stellte Gurry fest. Unnötig zu erwähnen, dass auch Piraterie als Problem benannt wurde. Doch anstatt mit der Zeit zu gehen, hält man lieber den Atem an und an Altem fest, denkt man nur an die USA, die mit dem "Copyright-Zaren" noch zu Bush-Zeiten eine Behörde schufen, die einzig und alleine den Zweck hat, geistiges Eigentum zu schützen und Verletzungen zu verfolgen.

Da sollte man vielleicht mal bei der Piratenpartei fragen, ob sie eine Lösung parat hat. Denn auch diese nahm zum heutigen Welttag des geistigen Eigentums Stellung: "Wir Piraten finden Kreativität und gute Ideen wichtig und wollen diese fördern. Wir glauben aber, dass restriktive Eigentumsrechte der falsche Zugang zur Förderung von Ideen sind. Wir sind nicht die Einzigen, die das so sehen: Tausende Menschen auf der ganzen Welt sehen keinen Sinn darin ihre Ideen und ihre Kreativität in Ketten zu legen, vielmehr sorgen sie für freie Verbreitung." Desweiteren folgt eine lange Auflistung von vor allem erfolgreichen Produkten, wie Firefox, Thundebird und OpenOffice oder Projekten wie Wikipedia, Creative Commons und Freshmeat, die den Weg in eine andere Richtung weisen. In diesem Sinne - querdenken, freidenken und sich nicht blenden lassen.

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Lawrence Lessig: Das alte Copyright muss weg
« Antwort #168 am: 14 Mai, 2009, 13:59 »
Das Recht ist aus dem Tritt geraten. Mit der enormen technischen Entwicklung im 21. Jahrhundert können die Normen des vergangenen Jahrhunderts nicht mehr Schritt halten. Vor allem das Urheberrecht hat die schwierige Balance zwischen Rechtsgüterschutz und Rahmensetzung für Kulturproduktion verloren. "Dieses Recht müssen wir ändern", forderte der US-amerikanische Jurist und Internetexperte Lawrence Lessig auf dem 14. Trendtag am heutigen Donnerstag in Hamburg. Der "Trendtag", veranstaltet vom "Trendbüro" von Peter Wippermann, seines Zeichens Professor für Kommunikationsdesign, steht in diesem Jahr unter dem Motto "Sozialer Reichtum: Wer teilt, gewinnt"

Lessig ist ein ausgesprochener Kritiker des traditionellen Urheberrechts, dessen Ansatz er für überholt hält. Der Stanford-Professor zeichnet die Entwicklung der Kulturproduktion von der partizipativen Kultur vergangener Tage zur reinen Konsumkultur des 20. Jahrhunderts nach, die er "Read only" nennt. Mit der Ära des Internets habe sich das erneut gewandelt und der Mensch wurde wieder ermächtigt, aktiv mitzumachen. Dabei erobern sich die Bürger auch wieder den politischen Raum und finden neue Möglichkeiten der Beteiligung.

Diese schöne neue Welt sieht Lessig in Gefahr, das geltende Recht wirke "korrodierend" auf diese sozialen Prozesse. Dabei sei es weitgehend wirkungslos: Der Krieg gegen Filesharing tobe nun seit zehn Jahren, habe aber nichts hervorgebracht, außer eine ganze Generation zu kriminalisieren. "Beendet diesen Krieg jetzt", ruft der Jurist seinen Kollegen in den Kanzleien, Lobbies und Ministerien zu.

Lessigs Rezept ist einfach: Insbesondere die Anwälte, die Lessig – ganz Nestbeschmutzer – als "irrsinnig" bezeichnet, müssten sich locker machen. Das Kernproblem sei die Fixierung auf ein Konzept des 20. Jahrhunderts: die Kopie. In der Ära des sozialen Webs bedeute jede Nutzung automatisch ein Kopie – und damit einen Verstoß gegen geltendes Recht. Das müsse aber über den Begriff hinaus mehr auf den Kontext achten.

Ein neues, nicht nur im Detail verändertes, sondern von Grund auf saniertes Urheberrecht nach Lessigs Vorstellung schafft mehr Freiräume für die legale Nutzung geschützter Güter, mehr Raum für "Fair Use". Es müsse fragen, ob professionelle Nutzung vorliegt oder Amateure kreativ mit den Gütern umgehen. Ein kreativer "Remix", wie Lessig sie vielfach auf Youtube findet, dürfe nicht gesetzwidrig sein.

Dass noch das Gegenteil der Fall ist, und viele Anwälte bei ihrer Fixierung auf die "Copy" den auch im geltenden Gesetz vorgesehenen "Fair Use" über Gebühr einengen, musste Lessig in jüngster Vergangenheit selbst erfahren: Das Video eines Vortages ähnlich dem heute in Hamburg gehaltenen, das zur Illustration nur kurze Musikschnipsel enthält, wurde auf Beschwerde von Warner Music vorübergehend von Youtube entfernt.

Für Lessig nur ein weiterer Beweis seiner These, dass das geltende Urheberrecht niemals mit moderner Technologie in Einklang zu bringen ist. Mit seinem Appell dringt er bisher noch nicht recht durch, wie nicht nur die jüngsten Initiativen aus Wirtschaft und Politik zeigen, ob in Europa oder den USA. Hier herrscht noch der verzweifelte Versuch vor, die neuen Technologien den geltenden Gesetzen unterzuordnen. Mit aller Macht.

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ePetition - Abschaffung des Kopierschutzparagrafen
« Antwort #169 am: 17 Mai, 2009, 18:15 »
Das deutsche Urheberrecht gesteht den Konsumenten von urheberrechtlich geschützten Medien verhältnismäßig wenig Rechte zu. Eine aktuelle ePetition soll dies nun ändern.

Erst vor wenigen Wochen hatte Apple angekündigt, die Preise in deren iTunes-Store zu erhöhen. Damit einhergehend sollte der Kopierschutz, welcher zahlreichen Musikstücken anhaftete, wegfallen.

Diesen Weg gehen immer mehr Online-Musik-Shops, nicht zuletzt auch hier in Deutschland. Die restriktiven Maßnahmen auf den Musikstücken haben ihr Ziel, die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken zu unterbinden, verfehlt. Man hat stattdessen erreicht, dass der Kunde und Käufer frustriert CDs aus dem CD-Player gerissen hat, weil dieser den teuer bezahlten Silberling nicht erkannte. Ursache in vielen Fällen: Der Kopierschutz. Problematisch wurde es für deutsche Nutzer jedoch insbesondere aus einem anderen Grunde. Genauer gesagt dem Paragrafen 95a "Schutz technischer Maßnahmen". So hält der erste Absatz fest, dass "Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines [...] geschützten Werkes [...] ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden" dürfen. Konkret bedeutete dies also, dass hier ein Widerspruch für den Konsumenten auftrat. Einerseits hatte er das Recht auf eine Privatkopie, für den Fall, dass sein Originalprodukt nicht mehr nutzbar wäre. Andererseits hätte er für die Umsetzung der Privatkopie gegen den Paragrafen 95a verstoßen müssen, wenn die Original-CD über einen Kopierschutz verfügt. Ein Sachverhalt, der bei nahezu jedem gekauften Datenträger lange Zeit zutraf. Es war widersprüchlich sich eine Kopie für private Zwecke anfertigen zu dürfen, dies jedoch aufgrund des gegebenen Paragrafen nicht rechtmäßig tun zu können.

Auch über die Definition einer "wirksamen technischen Maßnahme" wurde lange und breit diskutiert, mit dem finalen Ergebnis, dass theoretisch jeder Kopierschutz irgendwie umgangen werden kann. Aus diesem Grunde ruft die Piratenpartei Brandenburg gegenwärtig dazu auf, eine ePetition zu unterzeichnen. Diese fordert die Löschung des Paragrafen 95a aus dem Urheberrechtsgesetz, da dieser aufgrund des immer stärker begangenen Weges der Contentindustrie überflüssig wird,und schlussendlich den Konsumenten nur einengt.

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V.i. Laboratories - Piraten mit Google Maps ausfindig machen
« Antwort #170 am: 22 Mai, 2009, 22:53 »
Die Entwickler der V.i. Laboratories haben eine Technologie entwickelt, mit der sich der Aufenthaltsort von Raubkopierern ausfindig machen lässt. Das Resultat lässt sich sodann mittels Online-Kartendienst auswerten.

Ein Blick auf Google Maps könnte der Unterhaltungs- und Softwareindustrie und den zugehörigen Anwälten schon bald die Abmahn-Arbeit um ein Vielfaches erleichtern. Auf den bekannten Karten soll sich bequem einsehen lassen, wo gerade unlizenzierte Software eingesetzt wird.

Die zugrunde liegende Technik ist auch als "Code Armor Intelligence" bekannt. Entwickelt wurde sie von den V.i. Laboratories Inc. Man bedient sich dabei der offenbar alt bewährten Methode des "nach Hause telefonierens" von Programmen. Diesbezüglich müssen lediglich die entsprechenden Algorithmen in die Programme eingepflegt werden. Bei "illegaler" oder viel mehr "unlizenzierter" Nutzung wird sodann der Anruf getätigt. Übermitteln will man neben der IP-Adresse des Übeltäters wenn möglich auch den Aufenthaltsort.

Längst werden auch Unternehmen als Brennpunkt der illegalen Softwarenutzung angesehen. Genau in diese Richtung zielt man mit Code Armor Intelligence ab.Nicht gerade selten kommt in Firmen die zwar lizenzierte Software auf zu vielen Rechnern zum Einsatz. Dem jeweiligen Hersteller der Tools entgeht auf diesem Wege natürlich die Gebühr für das Produkt. Mithilfe der geschilderten Technologie könnte eben diese auf einfache Weise eingefordert werden. Abgesehen von diesem Szenario gibt es gewiss noch viele andere Möglichkeiten, um auch an Einzelpersonen herantreten zu können.

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Re: V.i. Laboratories - Piraten mit Google Maps ausfindig machen
« Antwort #171 am: 23 Mai, 2009, 00:26 »
...wenn möglich?

Mein Rechner mag ja u.U. meine aktuelle IP kennen (können*), aber meinen Namen oder Wohnort kennt der definitiv nicht, ebensowenig meine Telefonnummer.

Seine IP ist jedenfalls eine lokale aus einem privaten Bereich, nur die (passwortgesicherte) FritzBox weiss normalerweise mehr über die nach aussen gültige.

Was will also so eine Software machen?
Verdecktes trace route nach hause?
Den Router hacken?
Alle erdenklichen Dokumente, Kontakte usw. filzen?
Wohl kaum, ohne dass sich der Verbreiter strafbar macht...
Sowas kann mit keiner EULA wirksam erlaubt werden, oder irgendwelchen AGB.

Oder gibt's inzwischen eine Schäuble-Automatik im Sinne einer Echtzeit-Fangschaltung, verfügbar für nicht-staatliche Stellen???
Datenschutz komplett abgeschafft???
Ausspähen von Passworten uneingeschränkt erlaubt???

Mir wird übel  ::)
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
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Altes Urheberrecht an den Grenzen der Machbarkeit
« Antwort #172 am: 27 Mai, 2009, 21:59 »
In einem Vortrag in Berlin hat Lawrence Lessig anhand einiger Beispiele gezeigt, warum die Vorstellungen der Urheberrechtslobbyisten zum Scheitern verurteilt sind.

Am 15. Mai 2009 hat der Rechtsprofessor Lawrence Lessig in Berlin einen Vortrag über die akuten Probleme der Urheberrechtsdiskussion gehalten, so berichtet das Weblog Klarmachen zum Ändern der Piratenpartei heute. Es handelt sich nicht nur um das Problem einiger weniger Interessenvertreter, sondern hat Ausmaße angenommen, die prinzipiell jeden betreffen. Er vergleicht die momentane Situation mit "Elchen", frei nach Thomas Jefferson. Seinerzeit lebte Jefferson in Paris und niemand wollte ihm glauben schenken, dass Tiere in der "neuen Welt" nicht kleiner und schwächer als in Europa seien - was damals dem allgemeinen Volksglauben entsprach. Da niemand seinen Worten Glauben schenke, ließ er sich kurzerhand einen toten Elch aus der "neuen Welt" zuschicken. "Und siehe da, das Gerede über schwache, feige und kleine Tiere verebbte." Hier also nun die toten Elche von Lawrence Lessig zur den aktuellen Mythen des Urheberrechts.

1. Das aktuelle Urheberrecht sei effizient

Am Beispiel der Google-Buchsuche zeigt er, dass das Urheberrecht nicht, wie viele Befürworter glauben, effizient sei. Bei Google Books gäbe es 16 Prozent Bücher, die gemeinfrei sind, und 75 Prozent Bücher, deren Leistungsschutzrechte noch nicht abgelaufen sind, die sich aber auch nicht im Druck befinden. Diese werden nur auszugsweise von Google angezeigt und mit weiteren Informationen zum Buch versehen, sodass man es sich anderweitig beschaffen kann. Die übrigen 9 Prozent aller Bücher befinden sich "in copyright" und "in print" und stehen ausschließlich genau so zur Verfügung, wie es der Rechteinhaber erlaubt. Die Guild und die Association of American Publishers proklamierten seit 2005, dass Bücher überhaupt ausschließlich mit Zustimmung der Rechteinhaber digitalisiert werden dürften. "Eine Forderung die in der Praxis völlig weltfremd ist. Das Problem sind hierbei aber weder die 16% Bücher in Gemeinfreiheit noch die 9% der Bücher, die sich im Druck befinden. Es sind die 75 (!) Prozent der Bücher, die nicht mehr verlegt werden, denn hier können die Rechte nicht ohne weiteres über den Verlag geklärt werden. 75 Prozent die in einer Onlinebibliothek (und daran wird bei sinkenden Etats der meisten Bibliotheken nichts vorbeiführen) vielleicht nie erscheinen dürfen. Im schlimmsten Fall also 75 Prozent verlorene Kultur." Von Effizienz des Urheberrechts kann hier also keine Rede sein.

2. Das aktuelle Urheberrecht würde Kreativität beflügeln

Noch einfacher zu widerlegen ist dieses Argument. Schöpfung, Kultur und Erfindungen bauten schon immer auf dem Werk und dem Wissen Anderer auf. In einer Zeit jedoch, wo "Remixen" zur Alltagskultur gehört und Wissensvermittlung, -erstellung und auch der Rest der Kultur immer weiter in Richtung digitales Netz wandert, erweist sich das aktuelle Urheberrecht nicht als Förderer der Kreativität, sondern als ganz großer Hemmschuh. Denn das Weiterverwenden, Modifizieren und Weitergeben von Inhalten ist in der Regel verboten oder wird erheblich erschwert.

3. Das aktuelle Urheberrecht sei rechtens

Wie kann ein Recht rechtmäßig genannt werden, welches weite Teile der Jugend(kultur) kriminell nennt, und das, obwohl keine moralisch verwerflichen Dinge getan werden? Schlimmer noch, sollte dieser Zustand weiter anhalten, würde "kriminelles Verhalten" Teil der Identität der nachwachsenden Generation werden. Aktuelle Maßnahmen der Rechtevertreter, um dieses "schlechte Verhalten" zu verhindern, bewirken oft genug das Gegenteil und führen nicht zu einer Verhaltensänderung. Die Rechnung dieser Gesetzgebung aber hält den Blick nur auf dem Wirt, nicht aber auf den Gästen. Denn der Preis für eine gesamte Generation, die im Bewusstsein aufwächst, kriminell zu sein, wird wohl kaum dauerhaft zu begleichen sein.

Zum Vertiefen Lessigs aktueller Theorie wird das Buch "Remix" empfohlen, welches vor wenigen Wochen als kostenloser Download veröffentlicht wurde.

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Die deutschen Verleger und Buchhändler haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) darum gebeten, den Schutz des geistigen Eigentums im Internetzeitalter zur "Chefsache" zu machen. "Ein Land, dessen nahezu einzige Ressource geistig-schöpferische Leistungen sind, sollte international Vorreiter beim Schutz geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter sein", heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Resolution (PDF-Datei) von 750 Verlegern, Buchhändlern, Publizisten und Online-Experten anlässlich der Hauptversammlung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in Berlin.

Man unterstütze den Widerstand wissenschaftlicher und literarischer Autoren gegen "Tendenzen in der Politik, durch die mit dem geistigen Eigentum zugleich die Freiheit von Wissenschaft und Literatur mit Füßen getreten wird", wie es in der Resolution heißt. Die deutsche Buchbranche bittet die Bundesregierung zudem, "alles zu unternehmen, um das Google Books Settlement in der augenblicklichen Form zu verhindern". Der Vergleich in den USA in diesem Bereich bedeutet nach Ansicht der Verleger und Buchhändler die Belohnung eines "millionenfachen dreisten Bruch von Urheberrechten durch Google" und beraube Autoren und Verlage "ihres ureigenen Rechts, über die Nutzung ihrer Werke selbst entscheiden zu können".

Die gegenwärtigen rechtsstaatlichen Verhältnisse im Netz seien "eine Katastrophe", sagte der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Alexander Skipis, am Freitag auf der Hauptversammlung seines Verbandes in Berlin. "Wir werden unsere große Vornehmheit und Zurückhaltung auf diesem Gebiet jetzt aufgeben", kündigte er an.

Skipis beklagte gleichzeitig, dass die Bundesregierung "nach wie vor kein Gesamtkonzept zur Sicherung des geistigen Eigentums im Internet" habe, auch wenn Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) erfreulicherweise bereits Vorstöße angekündigt habe. Auch gebe es "ein parteiübergreifendes Verständnis für unser Problem". Aber die Lage spitze sich zu und erfordere schnelles politisches Handeln. "Es gibt keine digitale Zukunft für unsere Branche ohne Rechtssicherheit im Internet", betonte Skipis.

"Im Gegensatz zu Frankreich, wo sich Staatspräsident Sarkozy in vorbildlicher Weise für den Schutz des geistigen Eigentums stark macht, lassen uns die Politiker weitgehend allein", beklagte Skipis in einem Gespräch mit dem auf dem Verbandstag verteilten buchreport. Neumann hatte sich am Vortag auf der Hauptversammlung für eine Buchpreisbindung auch für E-Books ausgesprochen und mit Blick auf Google Books von der Notwendigkeit gesprochen, "geistiges Eigentum länderübergreifend zu schützen".

Laut Skipis hat sich die Buchbranche in den ersten vier Monaten des Jahres 2009 mit einem leichten Plus von 1,4 Prozent erfreulich gut behauptet. Andere Branchen hätten im gleichen Zeitraum zum Teil drastische Einbußen zu verzeichnen.

Quelle : www.heise.de

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Wettbewerb statt Monopol im Copyright
« Antwort #174 am: 20 Juni, 2009, 20:33 »
In einem ausführlichen Aufsatz hat sich Science-Fiction Autor und BoingBoing-Blogger Cory Doctorow damit beschäftigt, wie das Urheberrecht einen gesunden Wettbewerb ermöglichen kann, anstatt Monopole weiter zu untermauern.

In seiner Analyse beschreibt er, wie die wenigen, gigantischen Akteure im Bereich der Musik- und Filmwirtschaft einen Fehler nach dem nächsten begehen, und dadurch Einfalt, "Monopole" und "Gatekeeper" untermauern, anstatt durch ein Umdenken einen gesunden Wettbewerb zu sichern - freilich ohne auf Einnahmen verzichten zu müssen. "Das Urheberrecht ist eine mächtige Waffe, aber im Selbstverteidigungskurs lernt man: Eine Waffe, die man nicht einzusetzen weiß, ist eine Waffe des Gegners," schreibt er. So gesehen säßen Filesharer derzeitig am längeren Hebel.

Cory sieht die Entwicklung von Google und Amazon kritisch - nicht weil er denkt, dass es "schlechte Firmen" oder so etwas sind, sondern weil jede Form von (Markt-)Machtkonzentration im Grunde schlecht ist und Übel heraufbeschwört. Man benötigt einen gesunden Wettbewerb: das ist ein Konzept, dass gestern wie heute funktioniert, stellt er fest.

Die kreativen Industrien haben in den letzten 15 Jahren systematisch jede Chance, diesen Markt zu gestalten, verschenkt: Sie sind gegen Netzradios vorgegangen, haben den DMCA zu verantworten, als nächstes DRM und zuletzt der aussichtslose Kampf gegen YouTube. "Was aber wäre, wenn man statt den teuren Kämpfen vor Gericht es jedermann ermöglicht hätte, einen eigenen Video on Demand-Shop in Netz zu eröffnen, wo man Filme günstig beziehen könnte, und die Rechteverwerter einen fairen Anteil an der Verkäufen erhielten?" Eine gute Frage. Cory sagt, man hätte in letzterem Fall 10 Millionen Videoshops, die miteinander konkurrieren und Umsätze - auch für die Industrie - erwirtschaften. Ganz ohne ein Gericht.

Auch die Sache Google-Buchsuche lässt er nicht unerwähnt. Der Lobbyverband "Authors Guild" hätte vor Gericht erstritten, dass die Rechtsinhaber der Texte nun eine Entschädigung von Google erhalten den "sich Google locker leisten kann". Im Gegenzug sorgten sie dafür, dass das "Geschäftsmodell" der Google Buchsuche vollständig legalisiert wurde (Anmerkung: In den USA). Und die Autoren bekommen von dem Umsatz selbst am wenigsten ab. Er sagt, es wäre besser, wenn man sich auf verbindliche Standards geeinigt hätte, wie alle Suchmaschinen Bücher indizieren und referenzieren und als Suchergebnisse anzeigen. So würde man die Schriftwerke überall finden können, und es gäbe einen realen Wettbewerb zwischen den Autoren, die möglicherweise so in bessere Verhandlungspositionen kommen könnten.

Den gesamten Aufsatz gibt es in Englisch auf der Webseite Internet Evolution.

Quelle : www.gulli.com

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Urheberrechtsabgabe auf Speicherkarten und USB-Sticks kommt
« Antwort #175 am: 22 Juni, 2009, 15:38 »
Kompromiss: Vergütungssatz bei 10 Cent pro Stück

Die Urheberrechtsabgabe auf Speicherkarten und USB-Sticks kommt in Kürze. Hersteller und Importeure von Speicherkarten und USB-Sticks haben sich mit den Verwertungsgesellschaften geeinigt. Jetzt werden die Details ausgehandelt.
Hersteller und Importeure von Speicherkarten und USB-Sticks haben einer Einigung mit den Verwertungsgesellschaften über eine Vergütungspflicht ihrer Produkte zugestimmt. Das gab der Branchenverband Informationskreis Aufnahmemedien (IM) bekannt, in dem Firmen wie Fuji, Hama, Imation, Intenso, Kodak, Maxell, Panasonic, Philips, Sony und Verbatim vertreten sind. Danach ist für die Speicher unabhängig von ihrer Kapazität ein Vergütungssatz von 10 Cent pro Stück zu zahlen. Zuvor war in den Medien von 1 Euro pro Stück die Rede gewesen, was die Verwertungsgesellschaften so jedoch nie gefordert hatten.

Speicherkarten, USB-Sticks und Festplatten, die für Privatkopien genutzt werden, waren bisher nicht abgabepflichtig, was sich mit dem neuen Urheberrechtsgesetz (2. Korb) änderte. Die Preiserhöhung wird von der Firma gezahlt, die die Produkte in den Verkehr bringt, und dann in den Endkundenpreis einkalkuliert. Durch den starken Preisverfall bei Speicher würde ein Plus von 10 Cent jedoch kaum auffallen, erfuhr Golem.de aus Branchenkreisen. In den anstehenden Verhandlungen würden die Einzelheiten der vertraglichen Konditionen festgelegt. Ein Abschluss wird in den nächsten Wochen bis Monaten erwartet.

Wie vom Gesetzgeber durch den sogenannten 2. Korb zum Urheberrechtsgesetz festgelegt, verhandeln die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die VG Bild-Kunst und die VG Wort seit über einem Jahr mit den Herstellerverbänden IM, ZVEI und Bitkom. Dabei geht es um eine Vergütung für Geräte und Speichermedien, die für die private Vervielfältigung urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützter Werke genutzt werden können.

Bitkom-Urheberrechtsexpertin Judith Lammers hatte die Forderungen der Verwertungsgesellschaften bislang als "abstrus" bezeichnet. Ein Großteil der Speicherkarten werde in der Digitalfotografie eingesetzt. "Von einer Nutzung für Privatkopien ist man weit entfernt. Gleiches gilt für USB-Sticks. Sie werden schwerpunktmäßig im gewerblichen Bereich genutzt und hier als Transfermedium."

Doch nun scheint die Einigung geglückt. "Mit diesem Ergebnis ist es beiden Seiten erstmals gelungen, das neue Vergütungssystem in vernünftiger Art und Weise in die Praxis umzusetzen", sagte Rainald Ludewig, IM-Vorsitzender und Chefjustiziar bei Panasonic. Das Ergebnis sei ausgewogen und trage sowohl den Ansprüchen der Urheber als auch der Industrie Rechnung. Er hoffe, dass diese Vereinbarung eine Vorreiterrolle bei allen noch streitigen Verfahren einnehmen werde.

Quelle : www.golem.de

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Re: Urheberrechtsabgabe auf Speicherkarten und USB-Sticks kommt
« Antwort #176 am: 22 Juni, 2009, 20:19 »
Gibt es dann auch bald eine Urheberrechtsabgabe auf Schreibpapier?
Und insbesondere eine auf Kohle- oder Pauspapier und Stempelbausätze? Sowas ist immerhin erkennbar zum Kopieren bestimmt...
Auf Speicherchips wird dagegen typischerweise eigenes Material aufgezeichnet, oder dieses wird damit zur Weiterverarbeitung auf andere Geräte übertragen. Beides rechtfertigt grundsätzlich keine Abgabenpflicht.
Häusliche Recorder für Fernsehsendungen oder Musik dagegen benutzen fast ausschliesslich andere oder fest eingebaute Datenträger.

A propos, hat eigentlich jemand schon einmal an Urheberrechtsabgaben auf MMS oder Bluetooth-/WLAN-Übertragungen gedacht??
Wäre doch nicht schlecht, wenn auch die Luft mit Abgaben belegt werden könnte...

Im Ernst, Speicherkarten und USB-Sticks sind genau genommen solange nicht als für das eigentliche Kopieren bestimmt anzusehen, solange sie noch zu teuer sind, um tatsächlich als Medium zu einer wirtschaftlich relevanten Verbreitung  geschützter Inhalte zu taugen. Als Vergleich ziehe man bitte einmal die heutigen Preise für optische Datenträger heran.
Wenn die Industrie selbst in erheblichem Umfang zu Flash-Speichern greifen würde und deren Speicherverhalten technisch endlich einmal als dauerhaft angesehen werden dürfte, könnte sich das Ganze ändern.

Aber bis dahin halte ich eine solche Abgabe auf die Speicher für Photo- und Videokameras für ungerechtfertigt und reine Beutelschneiderei.
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Men at Work - Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 1980?
« Antwort #177 am: 28 Juni, 2009, 20:02 »
Die australische Rockband Men at Work wird von einem australischen Musikvertrieb wegen Urheberrechtsverletzung verklagt.

Bei dem betreffenden Track handelt es sich um "Down Under", welcher im Jahr 1980 (!) ein internationaler Hit war und die Charts stürmte. Der Musikvertrieb Larrikin Music tritt hier als Kläger auf und wirft der Band "Men at Work" vor, die Melodie von einem bekannten Kinderlied kopiert zu haben.

Am vergangenen Freitag trafen beide Parteien vor Gericht aufeinander, auf der einen Seite Sony BMG und EMI, auf der anderen Larrikin. Die Beklagten verlangten, dass Larrikins Klage abgewiesen wird. Der Welthit "Down Under" enthalte zwar eine Flötenmelodie, diese sei jedoch nicht identisch zu dem Kinderlied "Kookaburra Sits in the Old Gum Tree" aus dem Jahre 1934. Des Weiteren fragte man, ob Larrikin überhaupt der Rechteinhaber des Kinderliedes sei und aus diesem Grunde überhaupt klagen könnte. Das Lied wird hauptsächlich von Pfadfinderinnen in Neuseeland bis nach Kanada verwendet. Geschrieben wurde das Lied von Marion Sinclair für einen Wettbewerb zwischen Pfadfindern. Sie verstarb bereits 1988. Der Anwalt von Sony und EMI, David Catterns, erklärte, dass seiner Ansicht nach im besten Fall die Pfadfindervereinigung das Urheberrecht innehätten. Larrikin bestritt dies und erklärte, dass er die Rechte an dem Werk nach Sinclairs Tod erworben hätte. Der Hit "Down Under" würde einen "essenziellen Teil" des Pfadfinderliedes beinhalten, ohne dass dafür jemals Lizenzgebühren gezahlt worden wäre, geschweige den eine Erlaubnis zur Nutzung vorgelegen hätte, so David Yates, der Anwalt des Klägers.

Über diesen doch sehr außergewöhnlichen Fall soll Richter Peter Jacobson noch in der kommenden Woche entscheiden. Sollte er die Klage von Larrikin bestätigen, so wäre der Weg für weitere Anhörungen offen, die dann darüber entscheiden, ob die Melodie wirklich kopiert wurde.

Quelle : www.gulli.com

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Springer-Manager für Presse-Abgabe auf Neu-PCs
« Antwort #178 am: 02 Juli, 2009, 16:35 »
Peter Würtenberger, Chief Marketing Officer des Axel Springer-Verlages, hat die Einführung einer GEMA-ähnlichen Abgabe auf Neu-PCs vorgeschlagen, von der journalistische Angebote im Internet profitieren können.

Damit schaltete er sich in die Auseinandersetzung um das Verhältnis zwischen Suchmaschinen und Conent-Anbietern ein. Zuletzt hatte Hubert Burda kritisiert, dass Unternehmen wie Googe unverhältnismäßig viel an Online-Werbung verdienen, während journalistische Angebote nur schwer finanzierbar sind.

Laut dem Magazin 'Horizont.net' sieht Würtenberger in einer Zusatzabgabe beim kauf eines neuen Rechners eine Möglichkeit, mehr Geld für Presseerzeugnisse im Internet zur Verfügung zu stellen. Die Kritik von Burda an der Verteilung der Umsätze mit Online-Werbung hält er für "verständlich".

Der Markt für Werbung im Web hat ein Volumen von 2,5 Milliarden Euro. Davon fließen allein 1,5 Milliarden Euro an die Betreiber von Suchmaschinen. Lediglich 200 Millionen Euro bleiben hingegen für journalistische Angebote übrig, die Inhalte selbst erstellen.

Quelle : http://winfuture.de

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Re: Springer-Manager für Presse-Abgabe auf Neu-PCs
« Antwort #179 am: 02 Juli, 2009, 23:16 »
An den Haaren herbeigezogen und völlig irrwitzig...
Bloss weil ich mir mit dem Inhalt Zeitungen verschaffen kann, wird's niemals eine solche Abgabe auf Brieftaschen geben.
Und auch nicht auf die enthaltenen Münzen oder deren blosse Verwendung oder Verfügbarkeit.
Gleiches gilt für meine Augen oder Brille.
Für den PC sehe ich auch keinen anderen Hintergrund.

Abgesehen davon ist's den Verlagen selbst überlassen, wie weit sie ihr Zeug, mit oder ohne Werbung, kostenlos oder nur gegen Bezahlung online verfügbar machen.
Beides gibt's schon.
Aber da im Falle solcher Gebühren niemand gezwungen würde, seine Inhalte im Gegenzug komplett frei online verfügbar zu machen, würde ich so eine Zwangsabgabe für völlig unangebracht und geradezu räuberisch halten.
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