Autor Thema: Copyright verkommt zum "Ordnungs- und Verhaltensrecht"  (Gelesen 42824 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Urheberrechtsdebatte: Abomodelle gegen Kulturflatrate
« Antwort #15 am: 13 Januar, 2006, 11:56 »
Zum Start des "Stuttgarter Filmwinters" und vor der weiteren Behandlung der Novellierung des Urheberrechts diskutierten Gäste des Chaos Computer Club Stuttgart und des Wand5 e. V. über "Kulturflatrate versus Abogebühr". Fünf Euro sollen Internet Service Provider für jeden DSL-Zugang zur Abgeltung von Urheberrechtsansprüchen erheben, für weniger Bandbreite soll es billiger werden. Im Gegenzug soll der private Tausch von Musik im Netz unbeschränkt zulässig sein. Das ist der Vorschlag der Initiative Fairsharing. "Wir wollen nicht, dass jeder herunterladen kann und die Künstler nichts bekommen", sagte Attac-Mitglied und Fairsharing-Unterstützer Julien Finn von Entropia e. V. Ein freiwilliges Abo schlug dagegen Paul Wong vom Popbüro vor, einer Fördereinrichtung für regionale Bands unter dem Dach der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart.

Die 413 Millionen Euro aus Fairsharing-Gebühr, die sich nach Berechnungen der Befürworter angesichts der aktuellen DSL-Versorgung der deutschen Bevölkerung erwirtschaften lassen, würden den Rückgang der Umsätze der Musikbranche nur zum Teil wettmachen. Die Musiklabels hätten mit ihrem klassischen Geschäft aber ohnehin keine echte Zukunft, schätzt Finn. Finn und Wong zitierten Zahlen, nach denen die Umsätze von 2,7 Milliarden Euro 1998 auf 1,5 Milliarden im vergangenen Jahr zurückgingen. Bei Umsatzeinbrüchen von 30 Prozent, wie sie etwa Sony BMG zu verzeichnen habe, sei klar, dass im kommenden Jahr eine Menge Mitarbeiter ihren Stuhl räumen müssten, meinte Wong. Die Kriegskassen der Musikindustrie seien ziemlich leer, allerdings habe man notwendige Innovationen nicht geschafft.

Trotzdem ist Wong gegen die Fairsharing-Idee."Eine Kulturflatrate bedeutet den Tod der Labels. Sie haben dann ja kein Produkt mehr." In Frankreich liefen die Labels daher gerade gegen eine solche Kulturflatrate Sturm: Sieben Euro Flatrate sollen Ansprüche von Künstlern abgelten, der private Musiktausch soll damit legal werden. Wong warb dagegen für eine andere Idee, eine freiwillige Abogebühr. Die Abogebühr würde Künstlern ermöglichen, auch zu entscheiden, ihre Musik ganz frei ins Netz zu stellen. Von den 1200 Bands, die das Popbüro im Internet listet, seien viele GEMA-frei und würden ihre Songs nur zu gerne übers Netz anbieten. "Das Problem ist, niemand will sie hören." Die Macht der von Marketingmaschinerien bestimmten Charts mache das Geschäft für unbekannte Künstler und auch kleine Labels hart. Ein wenig, meinte Wong, würde man sich da manchmal aufgeklärtere Kundschaft wünschen. "Man überlegt sich auch mehr, wenn man vor den Biokarotten steht", zog er den Vergleich. "Ich würde daher einfach ein wenig Recherche empfehlen, es gibt hervorragende Musik aus der ganzen Welt, die unabhängig produziert wird."

Über die Abolösung ließe sich vielleicht auch das Problem lösen, dass man hierzulande praktisch kaum etwas von der Musikentwicklung in Afrika, Asien oder Australien mitbekomme. "Es wäre doch schön, wenn ein bißchen mehr Geld dorthin fließt." Das Abo könne so in eine Basisgebühr und zusätzliche Pakete oder nutzungsbezogene Gebühren gesplittet werden, lautet seine Idee. Ein Aboverfahren hätte schließlich den Vorzug, wie Wong ausführte, dass kein Musikhasser die Bedürfnisse der Heavyuser mit bezahlen müsste. Allerdings müsste auf jeden Fall noch "eine Menge mehr Gehirnschmalz in die Datenschutzfragen gesteckt werden", sagte Kurt Jaeger vom Stuttgarter Provider LF-Net. In abgeschwächter Form gilt das auch für die Fairshairing-Idee, denn auch dabei soll die Ausschüttung der Gebühren an Abrufzahlen gebunden werden. Die Abrufzahlen sollen allerdings nicht zentral beim Provider erhoben werden, betonte Finn.

CCCS-Mitglied Andreas Thienemann warf mit Blick auf zentralisierte Lösungen einen kritischen Blick auf die erfolgreichste legale Musikbörse iTunes. Vor allem die "Haltbarkeit" der wegen DRM-Schutz nur begrenzt kopierbaren Musikfiles macht ihm Sorgen. Auch die Inkompatibilität mit freier Software gefällt Thienemann nicht. "DRM-Stücke halten kaum länger als fünf Jahre", meint er. Generell gelte: Je komplexer die DRM-Lösungen würden, desto mehr Schwierigkeiten entstünden mit der Portierung. Was passiere etwa, wenn der Windows-Server verschwunden sei, auf dem das Zugangsrecht des Nutzers verzeichnet sei? Eine immer genauere Überwachung der Nutzungsgewohnheiten der Kunden ist aus Sicht der CCCS-Mitglieder nicht akzeptabel. Zum Glück hätten auch die Analysten der Wallstreet prognostiziert, dass 2006 kein gutes Jahr für DRM-Technologien werde, meinte Finn dazu.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

    * Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt


Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68304

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
FDP lehnt "Kulturflatrate" strikt ab
« Antwort #16 am: 17 Januar, 2006, 12:54 »
Hans-Joachim Otto, Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, sieht in einer Kulturflatrate eine "Missachtung des Urheberrechts". "Wer die massenhafte Herstellung rechtswidriger Kopien im Internet durch eine Pauschalzahlung faktisch legalisieren will, hat die Grundsätze des europäischen Urheberrechts nicht verstanden und missachtet die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes kreativer Leistungen", heißt es in einer Mitteilung der FDP-Bundestagsfraktion. Die FDP unterstütze alle Bemühungen, die einer weiteren Stärkung des Urheberrechts im digitalen Kontext und einer Förderung des Respekts vor dem geistigen Eigentum dienen.

Anlass der FDP-Stellungnahme seien Initiativen, die zum Start des "Stuttgart Filmwinters" erneut die Einführung einer "Kulturflatrate" gefordert hätten. Bereits im Juni 2004 haben Forscher aus den Bereichen Informatik, Internet und Recht eine "Berliner Erklärung" zu den Online-Rechten der Nutzer verabschiedet. Darin sprechen sie sich für die Ausweitung des pauschalen Abgabensystems zur Entschädigung der Urheber auf das Internet aus.

Die FDP hält dem nun entgegen, das Urheberrecht enthalte klare Regelungen über die Zulässigkeit von Privatkopien. Der Rechteinhaber entscheide aufgrund seiner Verwertungsrechte, ob und zu welchen Bedingungen ein urheberrechtlich geschütztes Werk genutzt werden darf. Dazu gehöre insbesondere die öffentliche Zugänglichmachung zum Beispiel in so genannten Tauschbörsen. "Sowohl die Einspeisung geschützter Werke in solche Foren als auch der Download aus 'Tauschbörsen' geht über die der Privatkopie zugrunde liegende Idee weit hinaus und ist bereits nach geltendem Recht eindeutig unzulässig."

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Der Streit zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften um Urheberabgaben auf Drucker nimmt mitunter seltsame Formen an. So veröffentlichte der japanische Hersteller Epson eine Pressemitteilung zu einer von mehreren Herstellern in Auftrag gegebenen Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Ergebnis der Studie ist laut Epson, "dass weniger als 5 Prozent der ausgedruckten Seiten in schutzwürdige Urheberrechte Dritter eingreifen können".

Erstellt wurde die Studie als Beweismittel in einem laufenden Zivilverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, das die Verwertungsgesellschaft VG Wort gegen Epson angestrengt hat und in dem es um die Zahlung von Urheberabgaben für Drucker geht. Davon ist in der Mitteilung jedoch keine Rede. Weil eine solche Studie recht teuer ist und letztlich alle Druckerhersteller vom Ausgang des Verfahrens betroffen sind, haben sich außer Epson auch Canon, Kyocera, Hewlett-Packard und Xerox an den Kosten beteiligt.

Einen eindeutigen Beleg für die von Epson verbreitete These liefert die Studie, die heise online vorliegt, indessen nicht. Die GfK hat dafür zwei Wochen im Herbst vergangenen Jahres etwa 1000 Nutzer von Druckern an ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz sowie in Privathaushalten zur Art der von ihnen gedruckten Dokumente befragt. Insgesamt erfasst wurden 134.731 am Arbeitsplatz gedruckte Dokumente und 13.813 Ausdrucke daheim. Bei immerhin 39,6 Prozent der Ausdrucke im Betrieb und 35,8 Prozent der privat gedruckten Seiten war der Inhalt ganz oder teilweise nicht selbst erstellt, stammte also mindestens zum Teil aus fremder Feder. Inwieweit diese Ausdrucke nun in schutzwürdige Rechte Dritter eingreifen und mithin eine Vergütungspflicht begründen, ist nicht ohne weiteres zu sagen und zwischen den Prozessparteinen heftig umstritten. Letztlich werden die Gerichte darüber zu befinden haben.

Nachfragen von heise online zur Studie blieben von Epson bis zur Stunde unbeantwortet. Dazu, das Datenmaterial herauszugeben, fanden sich die Hersteller bislang ebenso wenig bereit wie der Verband Bitkom. Die Auseinandersetzung um die Urheberabgaben bleibt also allem Anschein nach ein Streit, bei dem immer wieder die ein oder andere Nebelkerze geworfen wird. Einer sachlichen Auseinandersetzung um eine faire Urhebervergütung dürfte dies jedoch kaum dienlich sein.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
KOPIERSCHUTZ UND COPYRIGHTS : Es geht auch ohne
« Antwort #18 am: 19 Januar, 2006, 09:59 »
Seit Jahren bemüht sich die Entertainment-Industrie, ihre Kundschaft mit technischen und juristischen Maßnahmen zu disziplinieren. Kunden solle man nicht kriminalisieren, meint der Indie-Verband VUT - und steht damit nicht allein. Der Widerstand gegen Kopierschutz und Co ist Trend.

"Independent Labels" heißen Plattenfirmen, die keinem der großen Musikkonzerne angehören - doch da hört die Eigenständigkeit nicht auf. Deutlich macht das beispielsweise die Kampagne gegen Kopierschutzmaßnahmen, mit der der Indie-Verband VUT seit Anfang der Woche auf Distanz zur großen Konkurrenz geht. Viele der kleinen Labels, die zusammengenommen über 25 Prozent des Weltmarktes unter sich aufteilen, stoßen sich an der Aggressivität, mit der die Entertainment-Konzerne gegen die eigene Kundschaft vorgehen, wenn die sich kopierend daneben benimmt.

Kaum jemand, dem zu diesem Thema nicht inzwischen etwas einfiele: Vom Kopierschutz, der dafür sorgt, dass die soeben erworbene CD im Auto nicht gehört werden kann, über das Vorprogramm im Kino, dass jedem Kunden klar macht, dass er in erster Linie einmal ein potentieller Krimineller ist, bis zum Einsatz von das Eigentum von Kunden beschädigenden Rootkit-Programmen reicht das Repertoire - ergänzt durch Abmahnungen und gerichtliche Klagen gegen die Nutzer von P2P-Börsen.

Vor allem aber an so genannter DRM-Software stößt sich der Musikfirmenverband. "Digital Rights Management" ist ein Euphemismus für die Einschränkung von Nutzungsmöglichkeiten einer digitalen Ware. Per DRM wird festgelegt, wer was mit Hilfe welcher Maschinen tun darf - oder präziser: nicht tun darf.

Der VUT hat dazu seine eigene Position. In einer aktuellen Pressemitteilung des Verbandes heißt es:

    "DRM und Kopierschutz sind nicht die Lösung des Problems der Musikindustrie. So, wie diese Techniken bislang gestaltet werden, helfen sie eher, auch noch die letzten 'ehrlichen' Musikkäufer zu verprellen und in die Piraterie zu treiben.

    Wir brauchen ein starkes Urheberrechtsgesetz, das die neuen digitalen Formen von Musikverbreitung und Konsum unterstützt und die Voraussetzungen für zeitgemäße Vergütungsmodelle schafft. Es muss faire Bedingungen für die kreative Branche schaffen und bedarf deshalb einer grundsätzlichen Überarbeitung.

    Die strafrechtliche Verfolgung von P2P Usern löst das Problem der Piraterie nicht und macht Fans zu Kriminellen."



Genau da liegt die Crux, doch die Diskussion um das Thema dreht sich seit Ende der Neunziger im Kreis. Noch zu Napster-Zeiten warnten selbst branchenintern die Experten davor, auf den Kunden einzudreschen. Inzwischen aber, glaubt etwa der internationale Musikverband Ifpi, habe man damit gute Erfahrungen gemacht. Tatsächlich sinkt die Zahl der P2P-Nutzer, seit das juristische Risiko steigt. Was trotz alledem ebenfalls weiter sinkt, ist der Umsatz der großen Musikkonzerne.

Rückzugsgefechte statt neuer Rechte

Die waren in den Augen der Fans einst schillernde Orte der Sehnsucht. Für eine "Plattenfirma" zu arbeiten schien vielen Jugendlichen fast so gut wie selbst Rockstar zu sein. Der Lack ist inzwischen ab: Musikkonzerne entwickelten sich in den letzten Jahren für viele zu regelrechten Feindbildern.

Denn anders, als der VUT es anmahnt, suchten Industrie und Gesetzgeber nicht nach neuen Modellen, die Urheber- und Verwertungsrechte in einer neuen, digitalen Zeit zu schützen. Stattdessen versuchen sie es mit der Einschränkung von Rechten, die vorher Bestand hatten.

Einige davon waren - wie das Recht auf Privatkopien - sogar gesetzlich verbrieft. Der Druck der Entertainment-Lobby auf das EU-Parlament in Brüssel hat dort bereits im September 2001 zur Verabschiedung einer Direktive geführt, die die Länder in der EU seitdem zu einer Novellierung ihres Copyrights und Urheberrechts zwang. In Deutschland ist der sogenannte "zweite Korb" dieser Urheberrechtsnovelle gerade im Anflug und soll in der nächsten Woche im Bundestag verhandelt werden.

Und was hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hier herum geeiert, um es möglichst allen Recht zu machen. Den Käufern gesteht der neue Novellen-Entwurf ihrer Referenten prinzipiell zu, zu privaten Zwecken nach Herzenslust zu kopieren. Der Industrie erlaubt sie, genau das per DRM zu verhindern. Den Käufern verbietet sie dann, das DRM zu knacken, wenn es denn funktioniert. Das wiederum ist eine dehnbare Definition: Wirklich funktioniert kein DRM lang. Erlangt man mit dem Nachweis, dass ein DRM nicht funktioniert, das Recht zur Kopie zurück?

Frankreich: Widerstand im Parlament

In Frankreich und Großbritannien läuft die Diskussion über diese Dinge etwas anders. Weniger willfährig als die deutsche Regierung denkt die französische Regierung darüber nach, wie sich das Urheberrecht weniger restriktiv gestalten ließe. Mit ihrem Entwurf einer Copyright-Novelle war sie Ende letzten Jahres im Parlament gescheitert: Die Volksvertreter schickten die Regierung mit dem Auftrag in eine zweite Runde, die Rechte der Industrie und Urheber zu schützen, ohne zugleich die Kunden zu kriminalisieren. Ganz nebenbei sorgte das Abstimmungsdesaster dafür, dass P2P in Frankreich zumindest im Augenblick als legalisiert gelten darf.

Einen ersten Versuch, das wieder in geordnete Bahnen zu lenken, hebelte Präsident Jacques Chirac in der ersten Januarwoche aus, weil er ihm nicht weit genug ging. Den zweiten, zwischen den Vorstellungen des Parlamentes, P2P faktisch zu legalisieren, und den Schutzinteressen der Industrie lavierenden, ließ Premier Dominique de Villepin Anfang der Woche folgen. Der Vorschlag könnte zu einer sensationell liberalen Rechtspraxis führen: de Villepin schlägt vor, zwischen kommerziell motivierten Produktpiraten und P2P-Usern zu unterscheiden, die nur einem Hobby folgend und nur zum eigenen Gebrauch Musik oder Filme tauschen.
Erstere soll nach seiner Vorstellung die ganze Härte des Gesetzes mit Geldstrafen bis zu 300.000 Euro und bis zu drei Jahren Haft treffen. Letztere solle man bei rechtlich bedenklichem Tausch- oder Kopierverhalten in einem abgestuften System ermahnen: Zunächst per mahnender E-Mail, dann per ordentlich zugestelltem Brief und schließlich mit Geldbußen von 300 bis 1500 Euro. Prinzipiell aber würde der Entwurf das Recht auf Kopien nicht nur bejahen, sondern sogar festschreiben: Bis zu fünf Kopien sollen dem zahlenden Kunden demnach verbrieft werden - au revoir, DRM-Software!

Ein Problem wäre das nicht nur für Firmen, die CDs und DVDs mit DRM-Software vertreiben, sondern auch für die diversen Download-Shops. Deren Lizenzen mit der Musikindustrie beruhen zu einem guten Teil auf DRM-Vereinbarungen.

So weit wie in Frankreich wären die Verbraucherverbände in Großbritannien gern. Der einflussreiche National Consumer Council (NCC) rief am Dienstag die Regierung dazu auf, ein Gesetz zum Schutz der Verbraucherrechte zu verabschieden - und zwar zum Schutz vor den Bestrebungen der Industrie. Die sorge mit ihren DRM-Programmen dafür, dass verbriefte Verbraucherrechte ausgehebelt würden. Also bedürfe es eines Gesetzes zum Schutz der Nutzungsrechte des Verbrauchers in digitalen Zeiten.

Mit Blick auf den sogenannten "Rootkit"-Skandal, bei dem Sony BMG einen Kopierschutz für CDs eingesetzt hatte, der nicht nur ein Sicherheitsrisiko darstellte, indem er den Rechner für Hacks und Viren öffnete, sondern auch aktiv Programme des Käufers beschädigte, erklärte NCC-Chefin Jill Johnstone einem Parlamentsausschuss: "Wegen der derzeitigen Situation sehen sich Konsumenten mit Sicherheitsrisiken für ihre Geräte konfrontiert, mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der von ihnen gekauften Produkte, unzureichenden Informationen darüber, wenn sie diese Waren erstehen, und mit unfairen Vertragsbedingungen."

Gründe genug, meint der NCC, DRM-Software und Anverwandte schlicht zu verbieten. Und der Widerstand gegen Kopierschutz und Co ist nicht auf Europa begrenzt.

Am Montag verabschiedete die Regierung in Südkorea ein Gesetz, das wirkt, als hätten die Verfasser in Paris abgeschrieben. Auch hier setzen die Gesetzeshüter auf abgestufte Strafen, die neben das Delikt der schweren Produktpiraterie faktisch ein Bagatellvergehen stellen, dessen sich Schätzungen zufolge neun Millionen Franzosen und zehn bis elf Millionen Deutsche gewohnheitsmäßig schuldig machen: Sie werfen ihren CD- oder DVD-Brenner an oder loggen sich bei einer P2P-Börse ein.

Für solche Geräte bezahlt der Nutzer inzwischen nicht nur in Deutschland pauschal Abgaben, die in der generellen Erwartung erhoben werden, dass mit den Geräten Kopien gefertigt werden. Industriekritiker sehen in solchen Pauschalen prinzipiell einen gangbaren Weg: Stichworte wie die "Kultur-Flatrate" beschreiben ein Refinanzierungsmodell, bei denen den Autoren und Urhebern pauschale Entlohnungen für Kopien zukommen sollen.

Nur so, wie solche Abgaben bisher erhoben und verteilt werden, erscheinen sie eher als "Wiedergutmachungszahlungen" für erlittene Umsatzverluste der Entertainment-Industrie. Allein schon, die Pauschale am Gerät festzumachen und nicht an der Nutzung, ist letztlich ein Witz - in Deutschland allerdings einer mit Tradition.

Hierzulande genügt schon die grundsätzliche Möglichkeit, ein Gerät für eine bestimmte Sache zu nutzen, um daraus einen Gebührenanspruch zu legitimieren. Die GEZ führt mit PC-Abgaben und vielleicht auch bald solchen auf multimediafähige Handys vor, wie das geht. Ähnlich begründet die Gema Ansprüche auf PC-Abgaben, weil man damit prinzipiell Musik hören kann. Die PC-Hersteller fragen da zu Recht, wie viele Abgaben man ihnen noch aufdrücken darf.

Gerechter wäre eine Kopier-Pauschale, die sich einerseits am tatsächlichen Kopiergerät, anderseits an der dokumentierbaren Nutzung festmachen könnte: Zum Beispiel durch die Erhebung einer "Maut" für Breitband-Verbindungen.

Ein Paradebeispiel dafür, wie sinnfrei die Erhebung von pauschalen Gebühren auf den PC selbst sein kann, ist die Geräteabgabe, die Ende letzten Jahres die Verwertungsgesellschaft Wort vor Gericht erstreiten konnte. Zwölf Euro sollen künftig bei jedem PC-Kauf an die VG Wort wandern, die dieses Geld dann an die Rechteinhaber und Urheber digital vertriebener Schriftwerke verteilen soll.

Der bigotte Haken an der Sache: Online-Autoren, die das absolute Gros der Texte erstellen, für die hier kassiert wird, sind von der Ausschüttung der Tantiemen ausdrücklich ausgeschlossen. Irgendwo ankommen wird das Geld wohl trotzdem.

Quelle : www.spiegel.de
« Letzte Änderung: 19 Januar, 2006, 10:00 von SiLencer »

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Kulturstaatsminister gegen P2P-Bagatellklausel im Urheberrecht
« Antwort #19 am: 19 Januar, 2006, 11:12 »
Der neue Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung (), Bernd Neumann, hat sich für ein schärferes Vorgehen gegen Filesharer ausgesprochen. Auf dem Neujahrsempfang der Deutschen Phoneverbände am gestrigen Mittwoch in Berlin lehnte der CDU-Politiker die vom Bundesjustizministerium im Rahmen der zweiten Stufe der Urheberrechtsreform geplante Bagatellklausel fürs Filesharing vehement ab. Geht es nach dem Kulturstaatsminister, könnten Tauschbörsen-Nutzer künftig auch bei nicht-gewerblichem Vorgehen bis zu drei Jahre hinter Gitter wandern. Jeder Urheberrechtsbruch im Bereich von Peer-2-Peer-Börsen soll seiner Ansicht nach kriminalisiert werden. Zugleich stärkte Neumann Bundesjustizministerin Brigitte Zypries aber den Rücken bei ihrem Vorhaben, einen weit gestrickten Auskunftsanspruch gegen Provider einzuführen. Damit könnte die Unterhaltungsindustrie auch zivilrechtlich einfacher und massiv gegen Filesharer vorgehen.

Der Musikindustrie legte der Kulturstaatsminister zwar zunächst nahe, mehr "unternehmerische Phantasie" an den Tag zu legen: Notwendig seien Konzepte der Produktgestaltung und Vermarktung von Künstlern, die an Qualität und Nachhaltigkeit orientiert sind. Die immer schnellere Abfolge kurzlebiger Trends und das Setzen auf immer weniger ausgereifter Künstlerpersönlichkeiten dürften keinen Erfolg haben. Mit "intelligenten Systemen" zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) sollten die Labels zudem die Privatkopie trotz Kopierschutztechniken weiter ermöglichen. So könnten "dem Konsumenten in einem angemessenen Rahmen weitere Gebrauchs- und Kopiermöglichkeiten" eröffnet werden. Um Missverständnissen vorzugreifen, betonte Neumann aber auch: "Der Staat bleibt trotz der beschriebenen Rolle der Unternehmen in der Pflicht, mit seinen Mitteln die Urheberrechte zu schützen." Er habe daher "erhebliche Bedenken, ob dem eine Regelung dient, die selbst dann, wenn rechtswidrige Urheberrechtsverletzungen vorliegen, Straffreiheit gewährt." Er werde sich bei Zypries "energisch dafür einsetzen", die vorgesehene Bagatellregelung zu "korrigieren".

Damit steht der Kabinettsbeschluss zum so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle erneut in Frage. Schon im vergangenen Jahr hatte der Protest der damaligen Kulturstaatsministerin Christina Weiss gegen die von der Filmindustrie als "Raubkopierer-Klausel" kritisierte Bestimmung mit dazu geführt, dass die Regierung die Reform zunächst auf Eis legte. Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in P2P-Netzwerken sieht der leicht überarbeitete Kabinettsentwurf aus dem Justizministerium allgemein vor, Downloads "rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen" aus dem Internet als Verbrechen zu behandeln. Um eine "Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern", hat Zypries aber vorgeschlagen, dass "in geringer Zahl" für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese Klausel soll auch für die Versorgung des "persönlich verbundenen" Bekanntenkreises sowie "Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken" gelten. Staatsanwaltschaften haben angesichts einer Überflutung mit Anzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer ihre Praxis bereits auf die geplante rechtliche Änderung abgestimmt.

Neumann will nicht nur bei der strafrechtlichen Verfolgung von Filesharern hart bleiben. Auch die Möglichkeit der Industrie, zivilrechtliche Klagen gegen Urheberrechtsbrecher im Internet zu erheben, soll seiner Meinung nach verbessert werden. "Ich unterstütze daher mit Nachdruck, dass mit der Umsetzung der so genannten Enforcement-Richtlinie der Europäischen Union auch ein Auskunftsanspruch der Content-Anbieter gegen die Provider vorgesehen wird, der den Inhabern von Urheberrechten die Wahrnehmung ihrer Interessen erheblich erleichtert", erklärte der CDU-Politiker vor den Lobbyvertretern der Musikwirtschaft. Eine entsprechende sehr weit gehende Regelung sieht ein Gesetzesentwurf des Justizministeriums vor, der ursprünglich erst nach der Verabschiedung des 2. Korbs behandelt werden sollte.

Der Vorsitzende der Phonoverbände, Michael Haentjes, hatte im Vorfeld des Neujahrsempfangs seiner Vereinigung in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die neue Bundesregierung die Musikwirtschaft im Kampf gegen Raubkopierer stärker unterstützt. Es müssten Maßnahmen festgeschrieben werden, die der Tonträgerindustrie den nötigen Schutz gegen illegale Praktiken der Nutzer bieten, lautete seine Forderung. Nach ersten Berechnungen des Verbands lagen die Umsätze der wichtigsten Labels hierzulande 2005 um 6,5 Prozent unter dem Vorjahresergebnis. Die Hoffnung der Industrie, nach einer Schrumpfung um 19,8 Prozent in 2003 endlich 2004 die Talsohle erreicht zu haben, scheint damit nicht in Erfüllung gegangen zu sein.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

    * Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68527

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Französischer Kulturminister gegen generelles Verbot von P2P
« Antwort #20 am: 22 Januar, 2006, 22:28 »
Ein generelles Verbot von Internet-Tauschbörsen hält der französische Minister für Kultur und Kommunikation, Renaud Donnedieu de Vabres für nicht sinnvoll. Auf einer Pressekonferenz am Rande der Midem in Cannes sagte er: "Ich möchte nicht die neuen Möglichkeiten und die Freiheit, die das Internet bieten, unterbinden." Die Rechte von Kulturschaffenden gelte es dennoch zu verteidigen. "Ich wünsche mir, dass wir uns auf die neuen Gegebenheiten der Informationsgesellschaft einstellen, allerdings unter Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit, für die der Staat der Garant ist."

Im heftigen Streit um die Urheberrechtsreform in Frankreich hat sich der französische Innenminister Nicolas Sarkozy mit Verbänden und Unternehmensvertretern auf sieben Kompromissprinzipien geeinigt. Die Mehrheit der französischen Parlamentarier hatte sich in einer nächtlichen, allerdings nur noch schlecht besuchten Sitzung vor Weihnachten gar für die vollständige Legalisierung von Tauschbörsen durch die Einführung einer Pauschalabgabe in Form der auch in Deutschland diskutierten Kulturflatrate ausgesprochen. In weiteren Beschlüssen des Parlaments zum Entwurf des neuen französischen Urheberrechtes hieß es dann, dass private Downloads über P2P-Systeme als Bagatelldelikte behandelt werden sollen. Für Urheberrechtsverletzungen beim Download aus dem Internet soll es künftig abgestufte Strafen geben. Die Beratungen des Paralments zur Urheberrechtsreform in Frankreich sollen im Februar wieder aufgenommen werden.

Derzeit können französische Filesharer mit Strafen bis zu 300.000 Euro oder drei Jahren Gefängnis belegt werden. "Wir müssen weg kommen von einem System, das auf den normalen Surfer einschlägt", heißt es dagegen in den vom Ministerium bei der Midem verbreiteten Presseunterlagen. Surfer, die in geringem Umfang urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Netz laden, sollen künftig mit "relativ geringen Strafen" rechnen müssen. Nur wer in größerem Maß urheberrechtlich geschützte Daten zur Verfügung stellt, muss dann mit Bußgeldern um 4000 Euro rechnen.

De Vabres, der sich in Cannes mit einer Reihe europäischer Kollegen traf und auch die P2P-Frage und mögliche Änderungen in den Europäischen Gesetzen diskutieren wollte, warb für einen Ausbau legaler Musikangebote im Netz. Neue Geschäftsmodelle seien gefragt; der Minister wünscht sich davon recht viele und verschiedenartige. Sein Ministerium habe sich etwa in einer Übereinkunft mit Canal Plus und France Television darum bemüht, dass diese ihre Angebote vollständig ins Netz bringen. Das werde in den kommenden Monaten realisiert. Niemand könne ernsthaft gegen eine möglichst weite Verbreitung von Inhalten über alle möglichen Kanäle sein. Man solle im Auge behalten, dass die Zahlen der Erstverträge für neue Musiker bei den Plattenlabels im vergangenen Jahr um 40 Prozent zurückgegangen seien.

Angesichts der Verteidigung der Tauschbörsen wirkte es fast schon wie ein Friedensangebot, dass der Minister der Musikindustrie in Frankreich beträchtliche Finanzspritzen für das kommenden Jahre zusagte. Bis zu 500.000 Euro Steuernachlass beziehungsweise direkte Kredite soll es geben, wenn das Unternehmen in den digitalen Auftritt eines Künstlers investiert. Diese Unterstützung muss allerdings noch von der EU genehmigt werden. Darüber hinaus fördert die Regierung die Branche mit 1,8 Millionen Euro, die besonders an unabhängige, kleinere Produzenten verteilt werden sollen. Die kulturelle Diversität, und damit auch die Förderung französischer Inhalte, stehen dabei auch auf de Vabres' Prioritätenliste.

Weniger gefallen dürften der Musikbranche am französischen Gesetz die vorgesehenen Verpflichtungen zur Interoperabilität, die de Vabres besonders am Herzen liegen. Einmal gekaufte Musik soll auf allen Geräten für den Endnutzer abspielbar sein.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

    * Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt


Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68642

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Urheberrecht: CDU/CSU gegen Bagatellklausel
« Antwort #21 am: 26 Januar, 2006, 16:22 »
Ist ein Kaugummidiebstahl anders zu werten als eine Raubkopie?

In der Diskussion um den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle zeichnet sich ein entscheidender Streitpunkt zwischen SPD auf der einen und CDU/CSU auf der anderen Seite ab. Die im aktuellen Referentenenwurf des Bundesjustizministeriums enthaltene Bagatellklausel versuchen Unionspolitiker zu verhindern.

Grundsätzlich sei der Entwurf zu begrüßen, so Dr. Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "geistiges Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und Steffen Kampeter, Vorsitzender des Dialogforums Musikwirtschaft der CDU. Die heutige Verbände-Anhörung habe gezeigt, dass die Regierung im Prinzip auf dem richtigen Weg ist, da die Gesetzesnovelle von einer "Stärkung der Rechte des Urhebers geprägt" sei.

Gerade diese Grundausrichtung hat aber bei verschiedenen Interessensgruppen für erhebliche Kritik gesorgt, insbesondere auch aus dem Bildungs-, Wissenschafts- und Biblikotheks-Umfeld. Krings und Kampeter hingegen loben den De-facto-Ausschluss einer Privatkopie: "Der Rechteinhaber erhält weiterhin die Möglichkeit, das Werk durch die Installierung von technischen Schutzmaßnahmen vor unrechtmäßigen Vervielfältigungen zu schützen. Das bedeutet: Ein Kopierschutz darf nicht umgangen werden", heißt es in einer Stellungnahme.

Erheblichen Diskussionsbedarf sieht man auf Seiten der CDU/CSU-Fraktion in Bezug auf die so genannte Bagatellklausel, die Urheberechtsverstöße in kleinem Umfang straffrei stellen soll. Diese laufe der eigentlichen Intention des Gesetzesentwurfs entgegen und stelle in der Novelle einen Fremdkörper dar: "Die Straffreiheit bei bestimmten Urheberrechtsverletzungen setzt ein unnötiges und falsches Signal."

Auch wenn allein das Kopieren einer einzelnen kopiergeschützten CD zum eigenen Gebrauch ausreicht, um eine strafbare Handlung, betonen Krings und Kampeter mit ihrer Ablehnung einer Bagatellklausel niemanden unnötig kriminalisieren zu wollen. Es sei aber Aufgabe des Gesetzgebers, durch das Urheberrecht den Schutz des geistigen Eigentums genauso sicherzustellen wie beim körperlichen Eigentum: "Es darf keine unterschiedliche Wertung zwischen dem Diebstahl eines Kaugummis und einer Raubkopie geben", doch genau an dieser grundsätzlichen Frage scheiden sich die Geister.

Quelle : www.golem.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline Dragonix

  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 294
Re:Kulturstaatsminister gegen P2P-Bagatellklausel im Urheberrecht
« Antwort #22 am: 26 Januar, 2006, 17:42 »
also ich weis ja nicht, aber langsam schäm ich mich ja dafür in deutschland zu leben... anstatt sich um wichtigere sachen wie arbeitslosigkeit zu kümmern, will man lieber leute mit 1 illegal heruntergeladenem lied 3 jahre in den knast stecken....

Offline NewMan

  • Cubie
  • **
  • Beiträge: 40
Re:Kulturstaatsminister gegen P2P-Bagatellklausel im Urheberrecht
« Antwort #23 am: 26 Januar, 2006, 17:50 »
also ich weis ja nicht, aber langsam schäm ich mich ja dafür in deutschland zu leben... anstatt sich um wichtigere sachen wie arbeitslosigkeit zu kümmern, will man lieber leute mit 1 illegal heruntergeladenem lied 3 jahre in den knast stecken....

Dann kann man wie in Amerika Gefängnisse privatisieren. Das sind dann nochmal ein paar Arbeitsstellen mehr und ein paar Arbeitssuchende weniger;-)

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Urheberrechtsnovelle entzweit weiter die Gemüter
« Antwort #24 am: 26 Januar, 2006, 20:52 »
Bei einer Anhörung des Bundesjustizministeriums zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform am heutigen Donnerstag in Berlin zeigte sich erneut, dass die geplante Novelle auch nach der Ruhepause bei dem Gesetzgebungsverfahren auf Grund der Neuwahlen heftig umkämpft ist. Frontal aufeinander prallten bei dem rhetorischen Schlagabtausch insbesondere Vertreter der Verwerter – etwa vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels, vom Verband der Filmverleiher und anderen Lobbygruppen der Filmindustrie oder den Deutschen Phonoverbänden – mit Abgesandten des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, der Nutzerinitiative Privatkopie.net oder dem wissenschaftlichen Urheberrechtsbündnis. Beide Seiten betonten immer wieder, mit dem leicht überarbeiteten Kabinettsentwurf noch nicht leben zu können.

Im Prinzip unterschiedlich sind schon die Vorstellungen von der Wissensgesellschaft, für die der so genannte 2. Korb der Urheberrechtsnovelle die Weichen stellen soll. Die Verwerter-Lobby pocht darauf, Wissen als zentrale Ware der Informationsgesellschaft zu definieren. Rainer Kuhlen, Informationswissenschaftler an der Universität Konstanz und Sprecher des Urheberrechtsbündnisses, verwies dagegen auf einen unabdinglichen fairen Zugang zum Wissen. Die geforderten einfacheren Möglichkeiten zur Verteilung von Fachinformationen über Bibliotheken auch auf elektronischem Wege lehnte der Börsenverein allerdings strikt als "Abschaffung des Urheberrechts im Bildungsbereich" ab.

Eine hitzige Diskussion löste erwartungsgemäß die vom Justizministerium vorgeschlagene Regelung aus, wonach das Herunterladen für den privaten Gebrauch erstellter Kopien aus dem Internet "in geringer Zahl" straffrei bleiben soll. Beifall gab es aus der Ecke der Verwerter für den Widerstand, den Kulturstaatsminister Bernd Neumann gegen diese Bagatellklausel ankündigte. Sollte sie trotzdem kommen, rechnet die Filmwirtschaft mit gravierenden Einnahmeeinbußen. Unterstützung erhielten sie im Anschluss an die Anhörung von Günter Krings, Experte für geistiges Eigentum der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und dem Vorsitzender des Dialogforums Musikwirtschaft der CDU Deutschland, Steffen Kampeter: Ihnen zufolge würde die Bagatellklausel einen "Fremdkörper" in der Novelle darstellen, da diese generell "von einer Stärkung der Rechte des Urhebers" beziehungsweise der Verwerter geprägt sei. Der Schutz geistigen Eigentums sollte nicht geschmälert werden, fordern die beiden Unionspolitiker: "Es darf keine unterschiedliche Wertung zwischen dem Diebstahl eines Kaugummis und einer Raubkopie geben."

Hoch schlugen die Wellen bei der Anhörung zudem bei den geplanten Änderungen in der Festsetzung der Pauschale zur Entschädigung der Urheber für Privatkopien. Die Branchenverbände Bitkom und Business Software Alliance (BSA) begrüßten die geplante Begrenzung der Abgabenhöhe auf fünf Prozent vom durchschnittlichen Geräte- oder Leermedienpreis. Vertreter von Verwertungsgesellschaften fürchteten dagegen eine "kalte Enteignung" der Urheber und drohten mit Verfassungsklagen. Oliver Moldenhauer vom Fairsharing-Netzwerk beklagt dagegen, dass mit der erwogenen Deckelung bei der Urheberrechtsabgabe der "Druck in Richtung Digital Rights Management steigt". Moldenhauer fordert stattdessen gerade eine "Ausweitung des Pauschalvergütungsanspruches für das digitale Zeitalter", wie sie hierzulande unter dem Stichwort Kulturflatrate debattiert wird und in Frankreich vom Parlament in einer ersten Abstimmung zur dortigen Urheberrechtsnovelle zunächst für gut befunden wurde.

Scharfe Kritik kommt auch von Markus Beckedahl von Privatkopie.net, der die Veranstaltung im Blog Netzpolitik.org dokumentiert hat. Gegenüber heise online zog er als Resümee, dass der Entwurf von seinem eigentlichen Ziel der Modernisierung des Urheberrechts "noch weit entfernt ist". Er trage den veränderten gesellschaftlichen Realitäten nicht Rechnung, dass Verbraucher die notwendige Technik zum Kopieren von digitalen Inhalten nun einmal "besitzen und auch benutzen". Beckedahl fordert daher "eine Stärkung der Verbraucherrechte durch ein durchsetzungsfähiges Recht auf die Privatkopie" auch gegen Kopierschutztechniken, was in der aktuellen Debatte aber "leider kaum eine Rolle spielt". Justizministerin Brigitte Zypries spricht dagegen von einem "fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft".

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

    * Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt


Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68898

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
ZPÜ klagt von PC-Herstellern Urheberrechtsabgabe ein
« Antwort #25 am: 27 Januar, 2006, 15:06 »
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), ein Inkasso-Unternehmen von Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften wie der Gema oder der VG Wort, klagt vor der Schiedsstelle des Patent- und Markenamts gegen etwa 20 PC-Hersteller und -Händler. Sie sollen laut einer Mitteilung des Branchenverbands Bitkom für jeden seit Anfang 2002 verkauften PC 18,42 Euro als pauschale Urheberrechtsabgabe zahlen. Die ZPÜ meint laut Bitkom, "dass der PC ein Bildaufzeichnungsgerät sei, mit dem wie bei einem Videorecorder Filme auf Festplatte gespeichert würden".

Die ZPÜ, der bereits im Jahr 2000 eine Urheberrechtsabgabe auf PCs forderte, habe damit entgegen früherer Beteuerungen gehandelt, meint der Bitkom. Der Verband weist darauf hin, dass bereits die VG Wort 30 Euro pro PC als pauschale Abgabe für Texte und Bilder verlange. Im Dezember hatte das OLG München bestätigt, dass für PCs eine Urheberrechtspauschale von 12 Euro zu zahlen ist, da die PCs für privates Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt werden können. Es stehe noch eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus, merkt der Bitkom dazu an.

"Diese Klagen zeigen einmal mehr, dass die Verwertungsgesellschaften jedes Augenmaß verloren haben. Entgegen jeder wirtschaftlichen Realität wird gefordert, was das alte Urheberrecht scheinbar hergibt", sagt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bitkom. Die ZPÜ bekomme bereits für jeden PC eine Abgabe, und zwar für die in fast allen neuen PCs eingebauten CD- und DVD-Brenner. "Die immer neuen Forderungen zeigen, wie dringend das neue Urheberrechtsgesetz dieser Praxis einen Riegel vorschieben muss", sagt Harms.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

    * Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68934

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Geplante P2P-Bagatellklausel im Urheberrecht steht vor dem Aus
« Antwort #26 am: 27 Januar, 2006, 16:35 »
Bei einer Debatte im Bundestag über die umstrittene zweite Reformstufe des Urheberrechts sprach sich erstmals auch die Linkspartei gegen einen rechtlichen Minimal-Schutz für Tauschbörsen-Nutzer vor Strafverfolgung aus. "Mit einem kommen wir auf keinen Fall weiter: mit der Einführung einer Bagatellklausel", erklärte Luc Jochimsen von der Linken.PDS. Die frühere Chefredakteurin des Hessischen Rundfunks betonte, dass das entsprechende Vorhaben des Bundesjustizministeriums "genau das schwäche, was unsere Gesellschaft dringend braucht: das Rechtsbewusstsein, welches geistiges Eigentum respektiert und es nicht zu einem x-beliebigen Schnäppchen degradiert, welches man sich jederzeit zum Nulltarif besorgen kann". Sollte die Bagatellklausel kommen, "könnten wir auch gleich 'Ladendiebstahl unter 20 Euro' legalisieren".

Noch bevor das Parlament überhaupt eine vom Kabinett beschlossene Vorlage der Bundesregierung zum so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle erreicht hat, wächst so der Widerstand gegen die Pläne der Regierun nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch bei den Gesetzgebern weiter. Justizministerin Brigitte Zypries will einerseits Downloads "rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen" im privaten Bereich mit Haftstrafen bis zu drei Jahren belegen. Andererseits sollen Kopien aus dem Internet, die "in geringer Zahl" für den privaten Gebrauch erstellt werden, straffrei bleiben. Damit soll eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" verhindert werden. Der Rechtsexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, Dirk Manzewski, ging in seinem Redebeitrag in der gestrigen Auseinandersetzung jedoch mit keiner Silbe auf die ins Spiel gebrachte Bagatellklausel ein.

Die FDP hatte in einem jetzt im Bundestagsplenum beratenen Antrag gefordert, dass das Parlament die Einführung der strafrechtlichen Einschränkung ablehnen soll. "Es ist rechtspolitisch verfehlt, rechtswidrige Vervielfältigungen in geringer Zahl von vornherein von der Strafbarkeit auszunehmen", begründete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Haltung der Liberalen. "In der öffentlichen Wahrnehmung käme die Bagatellklausel einer faktischen Legalisierung privater Urheberrechtsverletzungen gleich. Wenn wir uns aber darüber einig sind, dass wir das Urheberrecht stärken wollen, dann wäre genau dies das falsche Signal."

Unterstützung erhielt die FDP nicht nur von der Linkspartei, sondern auch von der Union: "Diese Klausel nützt meines Erachtens niemandem so richtig, schadet aber dem geistigen Eigentum", konstatierte Günter Krings, Experte für geistiges Eigentum bei der CDU/CSU-Fraktion. Der CDU-Politiker begrüßte die Ablehnung der Bagatellgrenze auch durch Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Gleichzeitig war es Krings aber "wichtig festzuhalten", dass "heute und nach geltendem Recht die Staatsanwaltschaften Urheberrechtsverletzungen zu Recht gar nicht anklagen, wenn sie nur ein geringes Ausmaß annehmen". Eine Festschreibung dieser Praxis würde aber "die Rechtsunsicherheit vertiefen".

Die Staatsanwaltschaften selbst sehen sich derweil mit Anzeigen gegen Filesharer überschüttet und nach eigenen Angaben weitgehend lahm gelegt. Als Ausweg befürwortet Krings die rasche Einführung eines Auskunftsanspruchs gegenüber Providern, wie ihn das Justizministerium bereits in Arbeit hat. Der CDU-Politiker betonte: "Wenn wir gerade nicht wollen, dass der Staatsanwalt bei allen Urheberrechtsverletzungen tätig wird, so brauchen die Opfer ein effektives Mittel des zivilrechtlichen Schutzes ihrer Rechte." Illegale Tauschbörsen-Nutzer wären damit freilich künftig sowohl straf-, als auch zivilrechtlich aufs Härteste verfolgbar.

Für die Bagatellklausel ergriff bei der Aussprache über den FDP-Antrag, der zur weiteren Beratung in einschlägige Ausschüsse überwiesen wurde, allein der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, das Wort. Den Liberalen und den Rednern der anderen Fraktion warf er vor, "bei der Gestaltung des Urheberrechts den Nutzer von geistigem Eigentum überhaupt nicht im Blick haben". Dieser sei nicht "Bittsteller auf dem Markt, sondern muss in einer modernen Wissensgesellschaft auch eine Rechtsposition haben". Als einen der Kernpunkte der Novelle bezeichnete es der Grüne daher, die Durchsetzung der Privatkopie auch gegen technische Kopierschutzmaßnahmen zu gestatten. Sonst verkomme die von allen Parteien im Prinzip hoch gehaltene Erlaubnis zu einem "nur auf dem Papier" stehenden Recht. Die vorgeschlagene Straffreiheit für geringfügige Privatkopien aus dem Netz bezieht sich laut Montag wiederum nicht auf die massenhafte Raubkopiererei, sondern auf "die Herstellung von Kopien durch Kinder, Jugendliche und junge Menschen, die eine andere Beziehung zu CDs haben. Die Grünen würden es nicht wollen, "dass die Polizei und die Staatsanwaltschaften auf die Schulhöfe gehen und dort mit dem Mittel des Strafrechts agieren." Hier bedürfe es anderer Mittel.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

    * Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68943

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Französisches Kultusministerium will DVD-Kopien verbieten
« Antwort #27 am: 24 Februar, 2006, 17:25 »
In Frankreich soll die Nationalversammlung die parlamentarische Debatte über die Urheberrechtsreform vom 7. bis zum 9. März wieder aufnehmen. Sie wurde nach überraschenden Abstimmungsergebnissen vor Weihnachten zunächst unterbrochen. Zuvor hatte sich das Parlament für die Stärkung der Privatkopie und die Einführung eine Art "Kulturflatrate" in Form einer pauschalen "Global-Lizenz" für die rechtmäßige Nutzung von Tauschbörsen ausgesprochen. Das französische Kultusministerium versucht nun im Vorfeld der weiteren Abstimmung mit einem Eckpunktepapier (PDF-Datei), die Abgeordneten wieder auf den ursprünglichen Regierungskurs zu bringen. Dieser sah auf Basis von Änderungsanträgen aus der Industrie eine drastische Verschärfung des Urheberrechts und schwere Strafen gegen Kopierschutzknacker vor. Dagegen hatte es Proteste von Verbraucherschützern, Nutzervertretungen und Linux-Vereinigungen gehagelt.

Die neuen Vorschläge des federführenden Ministeriums sehen vor, dass Privatkopien im Prinzip erlaubt bleiben. "Der Übergang zur digitalen Welt muss für den Verbraucher positiv sein und darf keinen Rückschritt im Vergleich zur analogen Welt darstellen", heißt es. Die Anzahl der gestatteten Kopien sollen allerdings die Rechtehalter für jeden einzelnen Datenträger bestimmen dürfen. Zudem schweigt sich das Kultusministerium darüber aus, ob Nutzer fürs Erstellen digitaler Privatkopien auch technische Kopierschutzmaßnahmen umgehen dürften. Indirekt deutet allerdings eine weitere Klausel auf ein angestrebtes Verbot des Kopierschutzknackens im privaten Bereich hin: Ihr zufolge sollen DVDs von der Privatkopieregelung ausgenommen werden. Als Begründung führt das Ministerium an, dass die Silberscheiben auf Grund des aufgebrachten Kopierschutzes "heute nicht kopiert werden können". Zudem würde das "ökonomische Modell" der Inhalte-Industrie geschwächt.

Darüber hinaus hat das Kultusministerium Gründe zusammengetragen, die gegen die beschlossene "Global-Lizenz" fürs Filesharing sprechen. Für Surfer würde die bislang mit weniger als zehn Euro veranschlagte Pauschalgebühr eine "signifikante Erhöhung ihrer Abonnementkosten" bedeuten und die Überwachung ihrer Online-Aktivitäten erforderlich machen, betont man. Dass bei der individuellen Abrechnung von Online-Inhalten mit Hilfe von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) noch mehr persönliche Daten erhoben werden, darauf geht das Ministerium nicht näher ein. Vielmehr argumentiert es weiter mit einer Bedrohung der französischen Kreativen und dem Verstoß gegen internationale Abkommen. Ein Bündnis von 15 Künstler- und Nutzerorganisationen, die unter dem Titel "L'Alliance Public-Artistes" antritt, bricht derweil eine Lanze für die Kulturflatrate und ruft zum Unterzeichnen einer entsprechenden Petition auf.

Überarbeitet hat das Kultusministerium auch noch einmal die drohenden Strafen für Urheberrechtsverletzungen. Demnach sollen die Anbieter von Werkzeugen zum Kopierschutzknacken mit bis zu sechs Monaten Haft und 30.000 Strafe belegt werden können. Dem "Hacker", der in einem "individuellen Akt" technische Kopierschutzmaßnahmen umgeht, stehen 3750 Euro Strafe ins Haus. 750 Euro sollen Nutzer zahlen, die mit Programmen zum Kopierschutzknacken erwischt werden. Beim Vorgehen gegen Urheberverletzern in Tauschbörsen soll es ebenfalls einen "abgestuften Ansatz" geben. Mit 38 Euro Strafe davonkommen könnten Nutzer, die einmalig "ein oder mehrere" Werke illegal in P2P-Netzwerken kopiert haben. Wer im Rahmen eines "täglichen Limits" bleibt, das mit dem Tausch von 200 rechtlich geschützten Titeln beziehungsweise drei Gigabyte an Daten festgesetzt ist, soll 750 Euro zahlen. Darüber hinaus drohen 3750 Euro Strafe. Wer andere Nutzer im großen Stil zum illegalen Treiben in Tauschbörsen anleitet oder Raubkopien gewerblich unters Volk bringt, muss mit Gefängnis zwischen sechs Monaten und drei Jahren sowie bis zu 300.000 Euro Geldstrafe rechnen. Zur Diskussion des Gesetzesentwurfs hat die französische Regierung ein Online-Forum eingerichtet.

Hierzulande erhitzt derweil die geplante zweite Reformstufe des Urheberrechts weiter die Gemüter. Während der neue Anlauf des Bundesjustizministeriums durch ein angekündigtes Veto von Kulturstaatsminister Bernd Neumann aus dem Takt zu geraten droht und ein Kabinettsbeschluss nach wie vor nicht absehbar ist, hat der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, in einem Interview mit dem Deutschlandradio seine Rechtsinterpretation der ersten Novelle zur Anpassung des Urheberrechts an die Informationsgesellschaft vertreten. Laut dem Bundestagsabgeordneten ist "nicht strafbar", den Kopierschutz einer Musik-CD für den privaten Gebrauch zu knacken. Im Gesetzestext wird eine Vervielfältigung untersagt, wenn eine CD mit einer "wirksamen" Kopiersperre versehen ist. Die rechtlichen Grauzonen sind aber groß: In der Begründung des Gesetzes ist nachzulesen, dass "ein Selbsthilferecht zur Umgehung der technischen Maßnahmen aus Gründen der Sicherung der Schutzsysteme nicht gewährt werden kann". Eine strafrechtliche Verfolgung von Kopierschutz-Cracks als Ordnungswidrigkeit scheidet nach Ansicht von Experten dennoch aus. Verwerter und Urheber könnten aber zivilrechtliche Verfahren gegen die Missetäter anstrengen.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Französische Regierung kippt Legalisierung von Tauschbörsen
« Antwort #28 am: 08 März, 2006, 18:22 »
Die französische Regierung hat die von der Nationalversammlung bereits beschlossene "Global-Lizenz" zur Legalisierung von Filesharing auch urheberrechtlich geschützter Werke kurzerhand aus ihrer aktuellen Vorlage für die umstrittene Urheberrechtsreform gestrichen. Zahlreiche Parlamentarier protestierten zwar heftig, als die Exekutive den überarbeiteten Gesetzesentwurf am gestrigen Dienstagabend erneut ins Parlament einbrachte. Letztlich verhinderte die Nationalversammlung aber mit Hilfe der Mehrheit der konservativen Regierungspartei Union pour un Mouvement Populaire (UMP) Versuche der Opposition, die gekippten Änderungsanträge wieder auf die Agenda zu bringen.

Vor dem Schachzug der Regierung hatten insbesondere die Musikindustrie und eine Gruppe bekannter Sänger und Komponisten unter der Führung von Veteranen wie Johnny Hallyday, Charles Aznavour und Jean-Michel Jarre noch einmal gegen die Einführung einer "Kulturflatrate" zur Freigabe der Tauschbörsennutzung ihre Stimmen erhoben. Die Kreativen argumentierten, dass die ins Gespräch gebrachte Pauschalgebühr in Höhe von 8 bis 12 Euro ihre traditionellen Einnahmen aus dem Albenverkauf nicht aufwiegen würde. Innenminister Nicolas Sarkozy bezeichnete Filesharing zudem als "Diebstahl".

Die Verbraucherschutzorganisation UFC-Que Choisir hielt dagegen, dass sich laut Marktforschungsstudien bereits 10 Millionen der 60 Millionen Franzosen bei Peer-2-Peer-Netzen bedienen würden und ein Geschäfts- und Kompensationsmodell dafür erforderlich sei. Es sei falsch, wenn die private Nutzung von Werken durch die Verbraucher gänzlich mit Hilfe von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) unter die Kontrolle der Konzerne gestellt würde.

Der Führer der oppositionellen Sozialisten, Jean-Marc Ayrault, hat die Strategie der harten Hand der Regierung derweil als "panisch" bezeichnet. Sein Parteikollege Christian Paul forderte zugleich, nicht nur einen Teil, sondern am besten das ganze Reformprojekt zurückzuziehen. Andere Abgeordnete sprachen von einem "Verrat" am Parlament. Christine Boutin, eine der UMP-Vertreterinnen, die zunächst für die Tauschbörsen-Klausel gestimmt hatte, gab ihrer Besorgnis Ausdruck, dass mit dem Plan der Regierung "Internetnutzer in die Piraterie getrieben werden".

Kultusminister Renaud Donnedieu de Vabres will in den nächsten Tagen trotz dieser Kritik versuchen, seine Änderungsvorschläge durchs Parlament zu bringen. Sie sehen unter anderem vor, dass das DVD-Kopieren ausdrücklich nicht von der Möglichkeit zum privaten Vervielfältigung gedeckt werden sollen. Dafür hat der Minister die Strafen für Urheberrechtsverletzer im nicht-gewerblichem Umfeld niedriger als ursprünglich geplant angesetzt. Die Endabstimmung über die Urheberrechtsnovelle soll nach mehreren weiteren Debatten Mitte März erfolgen.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
"P2P-Flatrate" in Frankreich noch nicht ganz vom Tisch
« Antwort #29 am: 09 März, 2006, 14:01 »
Die bereits im Dezember begonnene Debatte um die französische Urheberrechtsreform hat am frühen Morgen des heutigen Donnerstag in Paris erneut eine überraschende Wende genommen. Laut Agenturberichten kündigte Kultusminister Renaud Donnedieu de Vabres kurz nach Mitternacht in der Nationalversammlung an, die vom Parlament beschlossene "Global-Lizenz" zur Legalisierung des Filesharing auch urheberrechtlich geschützter Werke doch noch einmal mit zur Abstimmung über die Novelle zu bringen. "Ich möchte, dass es keinen Zweifel gibt" über den Willen der Volksvertreter im Bezug auf die heftig umstrittene Pauschalgebühr für die rechtsmäßige Nutzung sämtlicher Angebote in Tauschbörsen, wird der Minister zitiert. Bekämpft wird die Regelung vor allem von der Musikindustrie, während Verbraucherschützer sich für sie stark machen.

Am Dienstagabend legte die französische Regierung nach einer zweimonatigen Unterbrechung der parlamentarischen Diskussion über die Urheberrechtsnovelle zunächst einen überarbeiteten Gesetzesentwurf vor, in dem die von einer Mehrheit der Abgeordneten abgesegnete "Kulturflatrate" für Peer-2-Peer-Netze kurzerhand gestrichen worden war. Nun hat der Kultusminister den entsprechenden Artikel 1 doch wieder aufgewärmt, da es zuvor heftige Proteste bis hin zu Verratsvorwürfen von Parlamentariern gehagelt hatte. Christian Paul von den oppositionellen Sozialisten sprach angesichts der erneuten Kehrtwende von einem "Rückzug vom Rückzug".

Insgesamt hat die französische Regierung noch kein glückliches Händchen für das Reformprojekt bewiesen. Angesichts der deutlich gereizten Stimmung unter den Abgeordneten scheint es zweifelhaft, ob die Novelle entsprechend dem bereits mehrfach geänderten Zeitplan im Laufe der kommenden Woche über die Bühne gehen wird. Wiederholt forderten Parlamentarier zumindest heute vor Ende der nächtlichen Sitzung die Aufhebung der Dringlichkeit des Verfahrens. Hierzulande liegt die zweite Stufe der Urheberrechtsreform momentan erneut auf Eis, nachdem der Kulturstaatsbeauftragte der Bundesregierung die Pläne des Bundesjustizministeriums ebenfalls wegen eines Streits um die Behandlung illegaler Filesharer scharf angriff.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )