Autor Thema: Copyright verkommt zum "Ordnungs- und Verhaltensrecht"  (Gelesen 38499 mal)

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G8-Gipfel: G8 beschließt Milliardenprogramm für Aids-Hilfe
« Antwort #120 am: 08 Juni, 2007, 11:10 »
Die G-8-Länder haben sich nach ihrem Kompromiss beim Klimaschutz auf ein weiteres Großprojekt geeinigt: Mit einem 60-Milliarden-Dollar-Programm sollen in Afrika, aber auch in Ländern anderer Kontinente gefährliche Krankheiten wie Aids bekämpft werden.

Heiligendamm - Die Gipfelteilnehmer einigten sich auf ein Programm im Wert von 60 Milliarden Dollar (44,5 Milliarden Euro) zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten wie Aids, aber auch Malaria oder Tuberkulose. Kanzlerin Angela Merkel kündigte an, die G-8-Länder würden ihre Verpflichtungen gegenüber Afrika erfüllen. Nach einem Treffen mit den Vertretern afrikanischer Staaten sagte sie, dass die G-8-Länder aber auch Erwartungen an die Empfänger der Hilfsleistungen hätten.

Die führenden Industrieländer und Russland versprechen damit, zur Bekämpfung dieser Infektionskrankheiten insgesamt 60 Milliarden Dollar zu geben. Die Hälfte davon werden allein die USA, die übrige Summe von 30 Milliarden Dollar die sieben anderen G-8-Staaten tragen. Das Programm war vor knapp zwei Wochen von US-Präsident George W. Bush in Grundzügen vorgeschlagen worden.

Heidemarie Wieczorek-Zeul bestätigte die Vereinbarung im ZDF-Morgenmagazin: "Das wird beschlossen". Deutschland sage vier Milliarden Euro zu. "Ich kann garantieren, dass wir das umsetzen mit den vier Milliarden", betonte die Ministerin. Das sei mit Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück bereits abgestimmt.

Einzelheiten hatte zuvor die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" gemeldet: Das Geld solle nicht nur Afrika, sondern auch Osteuropa zugute kommen. In der Abschlusserklärung werde ein verbindlicher Zeitplan allerdings ebenso vermieden wie das Festschreiben konkreter Finanzzusagen einzelner Länder, berichtet die Zeitung weiter.

Deutschland und die USA wollten ihre Mittel deutlich erhöhen, hieß es aus der deutschen Delegation gegenüber der Zeitung. Ein Teil des 60-Milliarden-Dollar-Pakets soll der Zeitung zufolge zur Finanzierung des vor sechs Jahren eingerichteten "globalen Fonds" verwandt werden. Der Fonds finanziert 450 Gesundheitsprojekte in 136 Ländern.

Jedoch gebe es Bedenken "bei manchen der anderen". Einige Länder sollen sich angesichts der hohen Summen skeptisch gezeigt haben. Nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen gab es vor allem Widerstand aus Italien gegen weitere Hilfen für Afrika.

Quelle : www.spiegel.de

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G8-PROTESTE : Anwälte kritisieren Käfighaltung von Gefangenen
« Antwort #121 am: 08 Juni, 2007, 12:41 »
Ein Anwälte-Verein erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei. In den sogenannten Gefangenensammelstellen würden inhaftierte G-8-Demonstranten massenhaft in Käfigen gehalten - bei Dauerbeleuchtung und ohne anständige Versorgung und Rechtsbeistand. Die Polizei widerspricht der Darstellung.

Rostock, Industriestraße. Etwa 15 Menschen stehen in einem rund fünf Meter breiten Käfig. Sie pressen sich an das vordere Gitter. Daneben ein zweiter Käfig, leer. Es ist eine der ominösen Gefangenensammelstellen für G-8-Gegner, im Polizeijargon "Gesa" genannt.

"Nein, Sie dürfen hier keine Fotos machen", sagt ein Beamter zu den anrückenden Journalisten. Nein, auch nicht von der anderen Straßenseite, dies sei ein "Sicherheitsbereich". Immerhin, er werde mit seinem Vorgesetzten sprechen und sehen, was sich machen lässt. Hinter seinem Rücken auf der anderen Seite des mit blauem Sichtschutz verhängten Zauns beginnen zahlreiche Polizisten, quadratische Platten neben- und übereinander zu legen, innerhalb weniger Minuten sind beide Käfige dahinter verborgen. Dann erst erscheint der Vorgesetzte. Es ist kurz nach 21 Uhr abends, die Abenddämmerung bricht ein.

Vor dem Rolltor sitzt eine 27-jährige Französin im Gras. Sie hat nach eigenen Angaben zusammen mit 15 anderen Gefangenen sechs Stunden auf dem umzäunten Gelände als Gefangene verbracht. Die ganze Lagerhalle, sie zeigt auf das flache Nebengebäude, sei voll von Käfigen.

Die blonde Französin erzählt, sie promoviere als Anthropologin an der Pariser Eliteuniversität Sorbonne. Seit sie am Mittag den Knast verließ, sitzt die junge Frau mit ihren Freundinnen Aurélie und Stephanie inmitten einer Mahnwache zwischen blauen Mülltüten. Mit 14 anderen Gipfelgegnern sei sie am Morgen mit dem Fahrrad auf einem Waldstück in der Nähe des Sperrzauns unterwegs gewesen und von Polizisten kontrolliert worden. Acht aus der Gruppe wurden festgenommen. Der Vorwurf: Einer hatte ein Schweizer Taschenmesser im Rucksack, zwei eine Schnur, mit der angeblich eine selbst gebastelte Sperre in der Nähe errichtet worden war. Ein Freund sitze immer noch in der Gesa.

Mindestens 200 Leute würden dort festgehalten, schätzen diejenigen, die rausgelassen wurden. Die Polizei macht dazu keine Angaben.

Insgesamt sind nach Schätzungen des Republikanischen Anwältevereins (RAV), der sich um die Gipfel-Gegner kümmert, in den vergangenen Tagen rund 1200 Menschen vorübergehend in Gewahrsam genommen worden. Dies erklärte der Anwalt Michael Hofmann vom RAV heute auf der Abschlusspressekonferenz der Gipfelgegner. "Käfighaltung" nennt er die Bedingungen in den Gefangenensammelstellen. Zudem habe es etliche vorläufige Festnahmen und neun Festnahmen gegeben. Diese neun Fälle seien in Schnellverfahren nach dem Strafgesetzbuch abgewickelt worden. "Diese Urteile sind nicht rechtskräftig", sagte Hofmann.

Die Polizei-Sondereinheit Kavala sei zudem zu keiner Kooperation mit den Anwälten bereit gewesen, selbst schriftliche Anfragen seien ignoriert worden. "Man hat uns so behandelt, als wären wir der letzte Dreck", fasste Hofmann zusammen.

Wie wichtig die Polizei die Sammelstelle in der Industriestraße nimmt - es gibt mehrere davon auf dem Gipfel-Gebiet - zeigt sich einige Minuten später, es ist fast dunkel inzwischen: Ein Radfahrer, mit Freunden auf dem Rückweg vom Konzert der Anti-G-8-Sänger Grönemeyer, Bono & Co., wird vom Rad gezerrt, als er ein Foto über den Zaun schießen will, dann schleppen ihn mehrere Beamte auf das Gelände. "Ihr spinnt doch", ruft einer seiner Kumpels fassungslos hinterher.

Die Kavala-Sprecher müssen erst mal nachsehen

Die drei Sprecher der Polizei-Sondereinheit "Kavala", die wenige Minuten später aus einem Kleinbus vor dem Gelände steigen, wissen von dem Vorfall genauso wenig wie von der Gefangenenhaltung auf dem Hof. Käfige? Darüber seien sie nicht informiert, man werde sich erst einmal umsehen, also bis später.

Die Französin erzählt währenddessen, dass sie während der Inhaftierung keinen Übersetzer gehabt habe. "Die Polizisten da drin haben mir auf Englisch erzählt, ich müsste Geld bezahlen, wenn ich einen Anwalt bekommen will", das erbost sie immer noch.

"Wir Berufsjuristen kippen aus allen Latschen, wenn wir so etwas hören", sagt der Hamburger Anwalt Martin Lemke zu SPIEGEL ONLINE. Er sitzt im Vorstand des Republikanischen Anwaltsvereins, über 100 dieser bürgerrechtlich engagierten Juristen betreuen die G-8-Gegner während der Proteste. Anwälten den Kontakt mit Mandanten zu verweigern, hält er für gesetzeswidrig, die Begründung der Polizei, sie hätten kein Mandat, für fadenscheinig.

Der Zutritt zu dem schmucklosen Plattenbau um die Ecke der Sammelstelle, in dem Richter des Amtsgerichtes Rostock Urteile fällen, werde den Anwälten immer wieder erst nach stundenlangen Verzögerungen gestattet, erzählt Lemke. "Gestern sind dort Dutzende Personen vor den Haftrichter gekommen, ohne vorher einen Anwalt zu sprechen. Dabei saßen die vor der Tür und wurden nicht rein gelassen", beschwert er sich.

Das Mandatsargument der Polizei lässt er nicht gelten: Bei Massenfestnahmen von Hunderten Demonstranten könne eben nicht jeder einen eigenen Anwalt separat beauftragen. Üblicherweise würden deshalb - so gut es geht - die Namen der Festgenommenen gesammelt, diese Liste dann an die Anwälte weitergegeben. Die wiederum erklärten, sie kostenlos zu vertreten - damit hätten sie ein Mandat, argumentiert Lemke.

"Diese Käfige sind nur vorläufig", sagt die Kavala-Sprecherin, eine Beamtin aus Sachsen, als sie mit ihren zwei Kollegen wieder vor dem Zaun auftaucht. Hier würden Gefangene untergebracht, bevor man sie an einen anderen Ort bringe oder wenn die für sie vorgesehenen mobilen Zellen überfüllt seien. In denen gebe es deutlich mehr Platz, so um die 50 Quadratmeter, als in den Kä-figen. Mehrere aus der Sammelstelle Entlassene behaupten allerdings das Gegenteil, sprechen von ähnlichen Käfigen in der Halle. Leider könne man diese nicht besichtigen, sagt die Sprecherin.

"Gesa, das ist eben kein Sanatorium"

Weshalb man keine Aufnahmen von den Käfigen auf dem Hof machen dürfe? "Das ist nicht richtig, da haben sich die Kollegen falsch verhalten", erklärt sie, als ein Kamerateam von SPIEGEL TV das Gelände erreicht. Kaum haben die mit dem Drehen begonnen, über den Zaun und darunter hindurch, heißt es schon wieder: "Hören Sie auf damit, das ist nicht gestattet." Die Kavala-Sprecher mischen sich ein: "Das ist okay, die dürfen hier filmen", sagt einer zu den Kollegen. Und warum der Sichtschutz vor den Käfigen? Die Beamtin aus Sachsen klärt auf: "Das ist wegen der Persönlichkeitsrechte der Gefangenen." Und die Sache mit dem Radfahrer? Der sei mehrfach aufgefordert worden, keine Fotos zu machen, schließlich habe er eine Beamtin geschubst, daher das Eingreifen der Kollegen. "Hier ist wirklich alles in Ordnung", versichert die Sprecherin.

Das sieht die 27-jährige Französin ganz anders. Niemand habe sie darauf hingewiesen, dass ihr das Recht auf ein Telefonat zustehe, erzählt sie. Zu essen habe es in der Zeit eine Scheibe Schwarzbrot mit einer Käsescheibe darauf gegeben, mehr nicht. "Das ganze war eine Farce", sagt sie. Andere Freigelassene finden deutlichere Worte.

Ein Mandant von ihm sei am Mittwochvormittag in die Gesa gekommen, berichtet Anwalt Lemke. Der Richter hatte verfügt, ihn bis heute zu inhaftieren. Gestern Abend, über 30 Stunden nach seiner Festnahme, sei der Mandant immer noch in einer der vergitterten Sammelzellen untergebracht gewesen. Die Zustände in der Gesa beschreibt der Jurist so: Es gebe keine Duschen in der Halle und keinen Freigang für die Gefangenen. Die Käfige seien oben mit Netzen bedeckt, die Insassen würden rund um die Uhr von Beamten und Videokameras überwacht - Privatsphäre gebe es nicht, sagt Lemke. "Und die ganze Zeit brennt das Deckenlicht", sagt ein Freigelassener, "auch nachts."

Das sei wegen der Sicherheit, erklärt die sächsische Polizeisprecherin. Und dann sagt sie: "Tja, eine Gesa, das ist eben kein Sanatorium."

Quelle : www.spiegel.de

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G8-Gipfel: Club der Weltelite will geschlossene Gesellschaft bleiben
« Antwort #122 am: 08 Juni, 2007, 17:03 »
Die G-8-Chefs haben die fünf größten Schwellenländer mit an den Tisch gebeten - planen aber keineswegs eine Erweiterung der Runde um China, Indien & Co. Immerhin will man jetzt mit ihnen intensiver über globale Probleme reden.

Heiligendamm - Angela Merkel kneift die Augen zusammen. Die Sonne scheint über Heiligendamm. Gerade hat sie die Staats- und Regierungschefs der fünf Schwellenländer empfangen. Man begrüßt sich, plaudert freundlich, sitzt noch kurz an einem Tisch draußen vor dem Hotel. Dann geht es in den Pavillon, der abgebaut wird, sobald der Gipfel zu Ende ist.

Es ist der letzte Tag der G-8-Runde, die an diesem Tag fünf zusätzliche Stühle an den Tisch gestellt hat: für die Männer aus den aufstrebenden Staaten Indien, China, Südafrika, Brasilien und Mexiko.

Eigentlich ist die G8 ein Anachronismus. Ein Gebilde, das vom rasenden Wandel der Welt noch nicht erfasst ist. Denn ein Land wie etwa China, das mittlerweile 1200 Milliarden US-Dollar an Devisenreserven akkumuliert hat, das nicht nur bevölkerungsreicher als Russland, sondern auch wirtschaftlich potenter, bleibt außen vor. Der Club der Großen Acht sieht weiterhin keinen Anlass, die Runde dauerhaft zu erweitern. Man fürchte um die Arbeitsfähigkeit, heißt es inoffiziell.

Begonnen hatte die Runde 1975 im französischen Rambouillet mit sechs Ländern - noch ohne Kanada. In den 90ern kam als Geschenk des US-Präsidenten Bill Clinton an den Reformpolitiker Boris Jelzin noch Russland hinzu. Moskau ist noch immer ein Mitglied zweiter Klasse. Bei den Treffen der Finanzminister der G8 ist es nur als Beobachter dabei. In finanz- und währungspolitischen Fragen wollen die G7 lieber unter sich bleiben - Russlands undurchsichtiger und von Korruption durchzogener Wirtschaftsstruktur misstrauen die Sieben.

Doch der Druck auf die Akteure der G-8-Staaten wächst. Kaum eine Pressekonferenz, bei der die Frage nach einer Erweiterung nicht gestellt wird. Angela Merkel als derzeitige G-8-Präsidentin hat am Vortag erneut betont, dass sie keinen Anlass für eine Vergrößerung sieht. Mit Blick auf die erst Stunden zuvor mühsame Einigung auf Klimaschutzziele sagte Merkel, in einer Gruppe von 13 Mitgliedern "hätten wir niemals diese Übereinkunft erreicht". Die Gastgeberin wurde sogar sehr deutlich: "Wir hätten uns da verkämpft."

Die Kanzlerin dachte wohl an China und Indien. Peking hatte erst kurz vor Heiligendamm ein eigenes, eher schwammiges Klimaschutz-Programm angekündigt. Indien beharrt weiter auf seiner Position, für den Klimawandel seien in erster Linie die Industrieländer zuständig.

Aber der Status der G-8 dürfte in nicht allzu ferner Zukunft überholt sein. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) wies erst kürzlich auf dem Heiligendamm-Vorbereitungstreffen der Finanzminister am Schwielowsee darauf hin, er sehe die G8 "auf dem Weg", China und andere aufzunehmen.

Der Weg dahin ist aber noch lang.

Zunächst werden die Fünf noch draußen gelassen. Man will sie lediglich stärker als bisher an die G-8 anbinden. Dafür hat sich die deutsche Präsidentschaft eine Vokabel einfallen lassen, die in diesen Tagen immer wieder unter die Journalisten gestreut wird, damit sie auch ja haften bleibt: "Heiligendamm-Prozess".

Die Begründung für den Dialog: Die "Verschiebung des Kräftegleichgewichts" in der Welt spiegele sich noch in keiner Institution der "politischen und ökonomischen 'global governance' angemessen wider", heißt es im deutschen Hintergrund-Papier. Was in Heiligendamm politisch angestoßen werde, solle dann "anhand von Einzelthemen strukturiert fortgeführt werden".

Nun wird der Austausch in den kommenden zwei Jahren formalisiert - etwa zu Themen wie Energieeffizienz, Investitionen und die soziale Dimension der Globalisierung. Bei der Arbeitssitzung am Vormittag wurde der "Heiligendamm-Prozess" offiziell beschlossen werden. Unter der G-8-Präsidentschaft Japans wird es dann einen Zwischenbericht geben.

Da die Formel vom "Heiligendamm-Prozess" auch im englischen so schön griffig klingt, hoffen die Deutschen auf möglichst globale Verbreitung. Der Begriff gefalle gut, weil er "in der Erinnerung haften bleibe".

Quelle : www.spiegel.de

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G8-PROTESTE: Anwälte erstatten Anzeige wegen Käfighaft
« Antwort #123 am: 09 Juni, 2007, 09:16 »
Käfigzellen, Dauerbeleuchtung, wenig zu Essen: Anwälte der während des G-8-Gipfels festgenommenen Demonstranten haben wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung Anzeige gegen Richter erstattet. Von menschenunwürdiger Unterbringung ist die Rede.

Rostock - Die Anwälte der in Rostock während der G-8-Proteste festgenommenen Globalisierungskritiker haben Strafanzeige gegen die Justiz erstattet. Wegen menschenunwürdiger Unterbringung der Festgenommenen in Käfigzellen müssten die verantwortlichen Richter zur Rechenschaft gezogen werden, erklärte der Republikanische Anwälteverein (RAV) zur Begründung dieses Vorgehens.

Die Anwälte werfen den Verantwortlichen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung vor (mehr...). Die Richter hätten die Käfige vor Beginn des G-8-Gipfels inspiziert und daher die Betroffenen wissentlich unter menschenunwürdigen Umständen in Haft gelassen.

"Für dieses Vorgehen gibt es keinerlei Rechtsgrundlage", erklärte Undine Weyers vom Anwaltlichen Notdienst. "Menschen auf diese Weise in Käfigen unterzubringen, verstößt eklatant gegen die Menschenwürde. Sie zusätzlich dabei zu filmen, ist unerträglicher Voyeurismus." In einer großen Industriehalle seien käfigartige Zellen aus Metallgittern errichtet worden, in denen den Angaben zufolge jeweils bis zu 20 Menschen festgehalten wurden, teilte der RAV mit. Die provisorischen Zellen seien etwa 25 Quadratmeter groß und von allen Seiten sowie von oben einsehbar.

Frauen und Männer seien in gegenüberliegenden, direkt einsehbaren Zellen untergebracht gewesen, kritisierten die Anwälte weiter. Die dort Festgehaltenen hätten auf dem Boden liegen müssen, nur einigen sei eine dünne Gummimatte zur Verfügung gestellt worden. Decken wurden demnach nicht ausgegeben. Die Halle sei 24 Stunden beleuchtet und ununterbrochen von Beamten gefilmt worden.

Zudem hätten weitere Polizisten die nach oben offenen und mit Netzen überspannten Käfige regelmäßig beobachtet. Den Festgehaltenen sei es nicht möglich gewesen zu duschen. Sie hätten lediglich ein Stück Brot, eine Scheibe Wurst und auf Nachfragen Wasser erhalten. Jeder Gang zur Toilette und jeder Schluck Wasser sei von Polizisten protokolliert worden.

Im Fall eines in Gewahrsam genommenen belgischen Staatsbürgers wurde beim Amtsgericht Rostock beantragt, den Mann wegen "menschenunwürdiger Verhältnisse" zu entlassen oder ihn in eine reguläre Haftanstalt zu verlegen. Sechs in Gewahrsam Genommene sind seit Donnerstag wegen der Haftbedingungen im Hungerstreik. Sie wurden von der Justizvollzugsanstalt Waldeck nach Lübeck verlegt.

Nach Ansicht von Rostocks Polizeiführer Knut Abramowski entspricht die Unterbringung den gesetzlichen Standards. Die Gefangenen würden in geschlossenen Räumen untergebracht und erhielten eine Isomatte, sagte er.

Nach Angaben der Polizei wurden während des G-8-Gipfels insgesamt 1057 Menschen in Gewahrsam genommen, laut Anwaltsnotdienst der Demonstranten waren es 1136.

Quelle : www.spiegel.de

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Urheberrecht: DRM soll digitale Privatkopie weiter ausstechen
« Antwort #124 am: 22 Juni, 2007, 09:03 »
Die große Koalition hat sich prinzipiell auf Änderungen am heftig umstrittenen Regierungsentwurf für die zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle verständigt. Die vom Bundesjustizministerium geplante, vom Bundeskabinett aber abgelehnte "P2P-Bagatellklausel" für das straffreie Naschen an Tauschbörsen wird demnach nicht wieder in den so genannten 2. Korb der Reform eingeführt. Auch die insbesondere von Verbraucherschutzpolitikern und Nutzervertretern erhobene Forderung, die prinzipiell eingeräumte Möglichkeit zum privaten Kopieren gegen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) jenseits der momentan verbliebenen rechtlichen Grauzone durchzusetzen, soll nicht aufgegriffen werden. Gestrichen werden sollen dagegen entscheidende Kriterium des Regierungspapiers zur Neuregelung der Gerätepauschale fürs eingeschränkte private Kopieren.

Das Kabinett hat bei der Festsetzung der Urheberrechtsabgabe vorgeschlagen, dass nur noch Geräte erfasst werden, die in "nennenswertem Umfang" für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem war eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vorgesehen. Beide Bestimmungen sollen Schwarz-Rot zufolge wegfallen. Im Lauf von vier Berichterstattergesprächen mit allen Fraktionen, haben auch die Oppositionsparteien Zustimmung an diesem Punkt signalisiert. Die Grünen und die Linken stehen dem Gesamtentwurf aber gegenwärtig weiter skeptisch gegenüber – insbesondere wegen der schwachen Ausgestaltung der Privatkopie.

Lobby-Gruppen aus Industrie und Handel hatten der Bundesregierung bei der Neufassung der Kopiervergütung vergangene Woche mit einem "Berliner Aufruf" noch den Rücken gestärkt. Die Novelle des Urheberrechts "droht ihr Ziel zu verfehlen", heißt es nun beim IT-Branchenverband Bitkom angesichts der Einigung in Koalitionskreisen. Die Fraktionen würden auch Geräte abgabenpflichtig machen wollen, die nicht vorrangig zum Kopieren von Texten oder Musik genutzt werden. Geräteindustrie und Urheberrechtsvertretungen befanden sich zuvor seit langem in einem Stellungskrieg um die Kopiervergütung. Urhebervertreter und Journalistenvereinigungen liefen Sturm gegen die Regierungspläne. Auch Experten kritisierten sie einer parlamentarischen Anhörung.

Gemäß dem Kompromissvorschlag von Schwarz-Rot sollen Bagatellfälle von der Vergütungspflicht ausgenommen werden. Es sei zudem klar, heißt es in Koalitionskreisen, dass die Ausgleichszahlung in einem angemessenen Verhältnis zum Gerätepreis stehen müsse. Eine Abgabe, die höher als der Gerätepreis ist, scheide daher aus. Die Bedenken der Geräteindustrie seien daher deutlich überzogen.

Kleine Korrekturen soll es auch bei den kaum weniger umkämpften Kopierregeln für die Wissenschaft und Bibliotheken geben. Durchgesetzt haben sich hier ebenfalls weitgehend die Rechteinhaber. So ist bei der Erlaubnis zur Einrichtung elektronischer Leseplätze geplant, dass im Regelfall zur gleichen Zeit nur die Anzahl der im Bestand einer Einrichtung vorgehaltenen Werksexemplare zugänglich gemacht werden dürfen. Bei nicht näher definierten "Belastungsspitzen" sollen Bibliotheken von dieser Einschränkung, die der Bundesrat ins Spiel brachte, aber abweichen können.

Nicht folgen will die Koalition dagegen einer anderen Anregung der Länder, bei der Ausgestaltung des Urheberrechts "den Besonderheiten von 'Open Access'- und 'Open Source'-Verwertungsmodellen Rechnung" zu tragen. Autoren sollten daher nach dem Ansinnen des Bundesrates etwa das Recht erhalten, den Inhalt eines Fachwerks im nicht-kommerziellen Umfeld und in einer gesonderten Formatierung nach Ablauf einer Mindestfrist von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung "anderweitig öffentlich zugänglich zu machen". Fachinformationsanbieter wie subito sollen ferner auch gemäß Schwarz-Rot nur dann Zeitschriftenartikel und kleine Teile aus Büchern an Interessenten in Form einer grafischen Datei senden dürfen, wenn die Verlage selbst kein eigenes Angebot machen. Die Änderungsanträge sollen nun Anfang Juli endgültig festgezurrt und in den Ausschüssen verabschiedet werden, sodass die Novelle in der letzten Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause noch verabschiedet werden kann.

Quelle : www.heise.de

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Re: Neuer Streit um "Raubkopierer-Klausel" im Urheberrecht
« Antwort #125 am: 22 Juni, 2007, 09:40 »
Rechtlich gesehen darf man gar nicht mit dem Wort "Raubkopierer"hantieren, da es irreführend und ohne jeden gesetzlichen Hintergrund ist.
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Re: Neuer Streit um "Raubkopierer-Klausel" im Urheberrecht
« Antwort #126 am: 22 Juni, 2007, 13:04 »
Richtig, die Kopierenden rauben nichts, denn die dazu nötige Gewalt gegen Personen oder die Drohung damit fehlt.

So gesehen, und in Anbetracht der 'Qualität' der meisten heutigen Werke, sollte man vielleicht eher von Aas-Kopierern sprechen  :P
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Verwertungsgesellschaften haben der Geräteindustrie im andauernden Streit um die Zukunft der Kopiervergütung "Irreführung" vorgeworfen. Der IT-Branchenverband Bitkom versuche erneut, "mit falschen und längst widerlegten Argumenten Einfluss auf die Novelle des Urheberrechtsgesetzes zu nehmen", beklagen die GEMA und die VG Wort in einer gemeinsamen Mitteilung. Angesichts der Einigung der Koalitionsparteien auf Änderungen an dem heftig umstrittenen Regierungsentwurfs für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform hatte die Wirtschaftsvereinigung vom drohenden Scheitern des so genannten 2. Korbs gesprochen. Die Fraktionen würden auch Geräte abgabenpflichtig machen wollen, die nicht vorrangig zum Kopieren von Texten oder Musik genutzt werden. Die Urheberrechtsvertretungen bestreiten dagegen, dass künftig etwa auf Digitalkameras eine Vergütung fürs private Kopieren aufgeschlagen werde.

Geräte wie Fotoapparate, mit denen nur in seltenen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden, könnten laut GEMA und VG Wort schon seit 1985 prinzipiell mit einer Urheberrechtsabgabe belegt werden. Die Verwertungsgesellschaften hätten hier aber "stets Augenmaß bewiesen und eine entsprechende Forderung nie geltend gemacht". Zugleich wehren sie sich gegen die Behauptung, dass die Erhebung von Kopiervergütungen hierzulande zu Bestellungen der Kunden im Ausland führe. "Kein Kunde wird einen PC oder einen Drucker im Ausland bestellen und die damit verbundenen Probleme bei Reparaturen und Wartung der Geräte in Kauf nehmen", rechnen die Urheberrechtsvertreter vor. "Dementsprechend sind Urheberrechtsabgaben auch ohne Einfluss auf den Wirtschaftsstandort Deutschland."

Die Bundesregierung hatte in ihrem Entwurf für den 2. Korb geplant, dass von der Vergütungspflicht nur noch Geräte erfasst werden, die in "nennenswertem Umfang" für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem sah sie eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vor. Beide Begrenzungsvorschläge sollen der Regierungskoalition zufolge wegfallen. Die Industrie, die mit den Rechtevertretern seit langem einen Stellungskrieg rund um die Vergütungen führt, geht damit von einem Wildwuchs bei der Urheberabgabe aus.

Die Verwertungsgesellschaften halten dagegen, dass bei der Höhe der Vergütung etwa für Multifunktionsgeräte und Drucker zunächst die derzeit geltenden Festschreibungen im Gesetz selbst zu berücksichtigen seien. Diese sollen laut Regierungsentwurf aber wegfallen und sich beide Seiten selbst über Art und Umfang der Abgabe einigen. Ferner darf laut GEMA und VG Wort nicht vergessen werden, "dass die Industrie ihr Geschäft hier mit den Verbrauchsmaterialien und nicht den Geräten macht". Entsprechend dem Geschäftsmodell bei Handys würden etwa Tintenpatronen teuer verkauft. Das neue Gesetz werde Verwertungsgesellschaften und Industrie zwingen, "hier Kompromisse zu finden". Insgesamt scheinen die im Bundestag vertretenen Fraktionen nach Ansicht von VG-Wort-Vorstandsmitglied Ferdinand Melichar einen Kompromiss gefunden zu haben, "mit dem beide Seiten leben können". Zuvor hatten Vertreter der Urheber immer wieder von einem "Raubbau" an der Vergütung der Kreativen und einer "Enteignung" der Rechteinhaber angesichts des Vorstoßes der Regierung gesprochen.

Quelle : www.heise.de

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Bundesregierung lobt neues Urheberrecht auch aus Verbrauchersicht
« Antwort #128 am: 02 Juli, 2007, 19:42 »
Das Bundesjustizministerium hat in einer Bewertung der Einigung von Schwarz-Rot über die heftig umstrittene zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle versucht, die Vorteile für verschiedene Interessensgruppen herauszustreichen. Dabei hat die Behörde auch positive Neuregelungen für die Nutzer im sogenannten 2. Korb der Reform entdeckt. "Kopien zum privaten Gebrauch sind möglich", heißt es in der heise online vorliegenden Darstellung des Kompromisses zum Regierungsentwurf der großen Koalition. Es folgt aber die Einschränkung, dass Privatkopien künftig auch nicht mehr "von offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen gezogen werden" dürfen. Bisher sind sie bei "offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen" verboten. Bei der neuen Formulierung handelt es sich laut dem Justizministerium um eine "notwendige Ergänzung" zur Einschränkung privater Kopien, um besser gegen die Verbreitung geschützter Werke in Tauschbörsen vorgehen zu können.

Andere mehr oder weniger erfreuliche Aspekte, die sich allein auf die Verbraucher beziehen, kann das Justizministerium nicht ausmachen. Wobei es nicht einmal erwähnt, dass die Privatkopie weiterhin an Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) ihre Grenze findet. Eine Erlaubnis zum Umgehen technischer Kopierblockaden zur Durchsetzung der privaten Kopiermöglichkeit, wie sie etwa in der Schweiz geplant ist, soll es hierzulande nicht geben. Keine Rede ist auch mehr vom Wegfall der zunächst von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgeschlagenen Bagatellklausel fürs straffreie Naschen an P2P-Netzwerken.

Dafür hat das Ministerium andere Regelungen, die zugleich für andere Zielgruppen interessant sind, mit in der Übersicht der nutzerfreundlichen Neuerungen aufgelistet. So werde etwa klargestellt, dass der Urheber sein Werk kostenlos zur Verfügung stellen kann, indem er jedermann ein einfaches Nutzungsrecht einräumt. Damit werde eine befürchtete Rechtsunsicherheit für "Open-Source"-Software und Open Content beseitigt. Einer Schriftform bedürfe es dabei nicht, da entsprechende freie Lizenzen etwa für Linux oder Wikipedia öffentlich mit dem jeweiligen Werk verbunden seien.

Auch die Bestimmungen zu elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Museen und Archiven bezeichnet das Ministerium mit als Erfolg für die Verbraucher. Es unterstreicht dabei, dass die genannten Einrichtungen die Anzahl der digitalen Werke im Vergleich zum Bestand etwa "bei Belastungsspitzen" vervierfachen könnten. Dies bringe "klar" die wissenschaftliche Arbeit voran und vermittle zugleich "mehr Medienkompetenz für Forschende und Studierende". Die Begrenzungen würden aber auch dem "Schutz der wissenschaftliche Verlage und damit zugleich ihrer Bedeutung für die Wissenslandschaft" dienen.

Als "tragfähigen Kompromiss zwischen den Interessen der Bibliothek, des jeweiligen Nutzers und der Verlage" sehen die Ministerialbeamten ferner die erstmals eingeführte Erlaubnis für Büchereien, Teile von Werken aus ihrem Besitz zu kopieren und zu versenden. Bisher sei die entsprechende elektronische Fernleihe von Diensten wie subito auf rechtlich unsicherem Boden durchgeführt worden. Aber auch hier gelten gravierende Einschränkungen: So ist der Versand nur als grafische Datei per E-Mail möglich und nur für Zwecke des Unterrichts und der Forschung. Ferner gilt die Klausel nur, wenn der jeweilige Verlag nicht ein eigenes Angebot zu in der Regel deutlich höheren Preisen "für jeden offensichtlich, zu jeder Zeit, an jedem Ort und zu angemessenen Bedingungen" bereithält. Wissenschaftler hatten auf einer parlamentarischen Anhörung deutlich darüber hinausgehende Anforderungen an ein Urheberrecht für die Wissensgesellschaft aufgestellt.

Als Schmankerl für die Schulbuchverlage führt die offizielle Bewertungshilfe die Bestimmung an, dass Inhalte aus ihren Werken nur mit ihrer Zustimmung kopiert oder etwa in einem Intranet in Auszügen digital zugänglich gemacht werden dürfen. Dies sei aufgrund des speziellen und eng umgrenzten Absatzmarktes gerechtfertigt. Rein quantitativ nehmen ansonsten die vom Justizministerium ausgemachten Vorteile für Urheber und Künstler den meisten Raum in der Übersicht ein. So stelle etwa die Neufassung der Gerätepauschale für private Kopien eine "erhebliche Verbesserung" für diese Klientel dar. Sie dürfte künftig "mit einer höheren Vergütung und deren zügigeren Ausschüttung" rechnen.

Einen "vernünftigen Ausgleich" zwischen dem Interesse der Verwerter an einer Ausschöpfung der Verwertungskette und den unterschiedlichen Interessen der Urheber sieht das Ministerium auch bei der jetzt getroffenen Formulierung zum Ermöglichen "unbekannter Nutzungsarten". Neu ist jetzt die Vereinbarung entsprechender Verwertungen und gleichzeitig auch die spätere Verweigerungsmöglichkeit durch Widerruf bei Neuverträgen. Der Urheber, der vorher unbekannte Nutzungsarten eingeräumt hat, muss demnach für seine Erreichbarkeit sorgen. Der Verwerter, der in der neuen Art nutzen will, muss zudem den Urheber darüber informieren. Vergleichbare Regelungen gelten bei Altverträgen. Die von Schwarz-Rot abgesprochenen Änderungen an der Regierungsvorlage sollen am Mittwoch im Rechtsausschuss und am Donnerstag im Plenum des Bundestags verabschiedet werden.



"Browser, was sind jetzt nochmal Browser?" ;D

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Forderungen nach "drittem Korb" der Urheberrechtsnovelle
« Antwort #129 am: 04 Juli, 2007, 15:00 »
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch die umstrittenen Änderungen zum lange umkämpften Regierungsentwurf für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform verabschiedet, auf die sich die große Koalition im Vorfeld verständigt hatte. Damit ist der Weg frei für die Verabschiedung der von der Bundesregierung gelobten Novelle am Donnerstag durch das Parlamentsplenum. Neben den Regierungsfraktionen stimmten auch die Liberalen für die Korrekturen. Die Grünen enthielten sich, die Linken lehnten das Vorhaben ab. Alle Fraktionen brachten umfangreiche Entschließungsanträge ein, um die Weichen für die künftige Urheberrechtsgesetzgebung und Reformen an der Reform zu stellen. Insgesamt bricht der Bundestag beim so genannten 2. Korb der Novelle wie schon bei der ersten Stufe wieder mit der Tradition, Änderungen am Urheberrechtsgesetz einstimmig zu verabschieden.

An den Möglichkeiten zum privaten Kopieren ändert sich mit dem jetzt so gut wie abgesegneten Entwurf nicht viel. Zum besseren Vorgehen gegen die Verbreitung geschützter Werke in Tauschbörsen gibt es aber eine weitere Einschränkung: So dürfen alsbald keine Privatkopien mehr gezogen werden "von offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten" sowie unter gleichen Bedingungen "hergestellten Vorlagen". Gestrichen werden zugleich entscheidende Kriterien des Regierungspapiers zur Neuregelung der Vergütungspauschale fürs eingeschränkte private Kopieren. So fällt etwa die zunächst vorgesehene Deckelung der Urheberrechtsabgabe bei fünf Prozent des Gerätepreises weg. "Hightech-Käufer werden zur Kasse gebeten", kritisiert der Branchenverband Bitkom nach dem verlorenen Stellungskrieg mit Urheberrechtsvertretungen. Der geplante Interessenausgleich sei in entscheidenden Punkten gescheitert.

Der Bildungsausschuss des Bundestags plädiert derweil in einer Entschließung, die auf die Bildungsexperten Carsten Müller (CDU) und Jörg Tauss (SPD) zurückgeht, wie einige der Fraktionen für die "möglichst rasche" Aufnahme der Arbeiten "an einem dritten Korb". Darin müssten die Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung in der Informationsgesellschaft endlich angemessen berücksichtigt werden. Die beiden Forschungspolitiker hatten sich im Vorfeld bereits für entsprechende Änderungen am 2. Korb stark gemacht, konnten sich damit aber nicht durchsetzen.

Im Rahmen des 3. Korbs gilt es dem Bildungsausschuss zufolge insbesondere etwa zu prüfen, "wie das – auch international inzwischen immer nachhaltiger eingeforderte – Prinzip eines freien und für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugangs zu mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen (Open Access) auch in Deutschland festgeschrieben werden kann". Damit könnte die Chance eröffnet werden, dass "innovative, attraktive und elektronischen Umgebungen angemessene Organisations- und Geschäftsmodelle für Publikation und Distribution von Wissen entstehen". Diese wiederum dürften auch Verlagen und der gesamten Informationswirtschaft neue Möglichkeiten zur Erschließung neuer Märkte bieten.

Auch bei der Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen hat der Bildungsausschuss noch Nachbesserungsbedarf ausgemacht. So sollten dazu neben öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven auch Bildungseinrichtungen allgemein befugt werden. Dies sei "unerlässlich", um etwa die Nutzer von Weiterbildungsstätten oder Schüler "nicht unverhältnismäßig von der dynamischen technologischen Entwicklung abzukoppeln". Darüber hinaus setzen sich die Bildungspolitiker dafür ein, dass die geltenden Bereichsausnahmen bei der Intranet-Klausel zum öffentlichen Zugänglichmachen von Ausschnitten eines Werks für Unterricht und Forschung überdacht und die Befristung der Regelung ersatzlos gestrichen wird. Zudem verweisen sie darauf, dass in den USA und Großbritannien Urheber, die bei aus Steuermittel finanzierten Einrichtungen beschäftigt sind, Nutzungsrechte an Verlage nur eingeschränkt übertragen können und dies im 3. Korb auch mit zu bedenken sei.

Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" sieht derweil mit dem 2. Korb "seine schlimmsten Befürchtungen bestätigt": Mit den gegenüber dem Regierungsentwurf erneuten Einschränkungen zu Lasten eines freien Umgangs mit Wissen und Information in der Wissenschaft habe Schwarz-Rot das im Koalitionsvertrag selbst erklärte Ziel, ein "bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht" zu schaffen, vollständig verfehlt.

Der Protest der Vereinigung richtet sich vor allem gegen die einseitige Begünstigung einer fortschreitenden Kommerzialisierung auch von mit öffentlichen Mitteln erstelltem Wissen. Nach den Studiengebühren würden nun auch drastische Informationskosten auf die Studierenden zukommen, Bibliotheken massiv an der Informationsversorgung von Bildung und Wissenschaft im elektronischen Umfeld gehindert. Auch Volker Kitz vom Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum in München bedauert, dass der Bundestag die von den Ländern vorgeschlagenen Regeln zu Open Access bei wissenschaftlichen Werken nicht aufgegriffen hat. Dass Forscher ihre Ergebnisse leichter im Internet verfügbar machen können, wäre durchaus im Sinne der Allgemeinheit.

Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen, monierte, dass der der Gesetzentwurf darauf verzichtet, die digitale Privatkopie endlich der analogen gleichzustellen. Wer heute ein urheberrechtlich geschütztes, digitales Werk rechtmäßig erworben habe, könne davon unter Umständen nicht einmal Sicherheitskopie anfertigen, wenn der Rechteverwerter einen Kopierschutz angebracht habe. Dies sei völlig inakzeptabel. Außerdem würden Nutzer unnötig kriminalisiert, wenn in Zukunft jede einzelne Urheberrechtsverletzung im privaten Bereich strafrechtlich geahndet werden könne. Das belaste nicht nur die Staatsanwaltschaften, sondern sei auch unverhältnismäßig. Bettins Warnung: "Hier werden Schulhöfe kriminalisiert." Die SPD-Medienpolitikerin Monika Griefahn begrüßte dagegen, dass "nach zahlreichen langen und intensiven Verhandlungen aus der Gesetzesnovelle tatsächlich ein Gesetz für die Urheber geworden ist".

Quelle : www.heise.de

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Offline Chrisse

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Re: Verbraucherschützer fürchten um Privatkopie
« Antwort #130 am: 04 Juli, 2007, 17:16 »
Zitat
Außerdem würden Nutzer unnötig kriminalisiert....
  :o  :o  :o

Na dann erklär mir mal einer wo und wozu das nötig sein soll, wehren wird offensichtlich immer nötiger...  8)
Es gibt 2 grundsätzliche Regeln für den ultimativen Erfolg im Leben:

1. Verrate nicht gleich alles was Du weisst.

Offline Jürgen

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Re: Verbraucherschützer fürchten um Privatkopie
« Antwort #131 am: 05 Juli, 2007, 02:06 »
Läuft hier schon 'ne ganze Weile...

Ich habe für mich selbst bereits seit Jahen weder Filme noch Musik gekauft.
Aber auch nicht raubkopiert.
Mangels ausreichend interessanter Inhalte  ::)
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

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XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
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Bundestag segnet neues Urheberrecht ab
« Antwort #132 am: 05 Juli, 2007, 20:03 »
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP den lange umkämpften Regierungsentwurf (PDF-Datei) eines zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft mit den Änderungen aus dem Rechtsausschuss verabschiedet. Die Grünen enthielten sich größtenteils, die Linke stimmte gegen den so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle, der nun noch den Bundesrat passieren muss.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) freute sich, dass "wir ein wichtiges Projekt endlich an sein Ziel bringen" und "das Urheberrecht fit machen für das digitale Zeitalter". Petra Sitte kritisierte dagegen für die Linken, dass die Regierungsfraktionen die "Interessen von Wissenschaft und Bildung aus den Augen verloren haben". Sie befürchtete eine Verteuerung des Wissenszugangs. Zugleich bemängelte sie gemeinsam mit Jerzy Montag von den Grünen, dass die Verbraucher nach wie vor ihre Möglichkeiten zu Privatkopien nicht gegen Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) durchsetzen könnten. Durch die Streichung der P2P-Bagatellklausel würden zudem "die Schulhöfe kriminalisiert".

Schwerpunkte der Reform sind die Neufassung der künftig von Wirtschafts- und Urhebervertretern in Eigenregie festzulegenden Vergütungspauschale für private Kopien. Die Möglichkeiten für Vervielfältigungen zum Eigengebrauch aus Tauschbörsen werden gleichzeitig beschränkt, indem auch Kopien von "rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen" verboten werden. Weitere Punkte sind restriktive Regelungen zur Einrichtung elektronischer Leseplätze in Bibliotheken, Museen und Archiven sowie zum Versand elektronischer Kopien in engen Grenzen. Dazu kommt eine Regelung zu Nutzungsformen von Werken in Formen, die bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar waren.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP begrüßte, dass es zu grundlegenden Änderungen am Regierungsentwurf gekommen und vor allem die Bestimmungen zur Vergütungspauschale korrigiert worden seien. Die Abgabe sei seit Jahrzehnten nicht erhöht worden und könne nun zwischen der Industrie und den Verwertungsgesellschaften "auf Augenhöhe" ausgehandelt werden. Dies sei aber nur möglich, da "wir die Deckelung auf fünf Prozent des Gerätepreises im Konsens hinausgenommen haben". Erleichtert zeigte sich die Ex-Justizministerin ferner mit Vertretern der Union und Teilen der SPD, "dass die Bagatellklausel wieder gestrichen worden ist". Gerade bei geringfügigen Verletzungen biete das geltende Recht schon ausreichende Möglichkeiten, "nicht zu einer Verurteilung zu kommen". Andere Bestimmungen hätten dem "Verfall der Wertschätzung des geistigen Eigentums" Vorschub geleistet.

Der CDU-Abgeordnete Günter Krings betonte, dass "für die Union geistiges Eigentum eine wesentliche Grundlage für Wohlstand in unserer Gesellschaft ist". Er lobte daher die Einigung bei der Urheberabgabe, auch wenn diese langfristig nicht die Lösung sein könne und "kein Weg an DRM vorbeiführt". Die "Internetpiraterie" bezeichnete Krings als "einen der größten Angriffe auf die Volkswirtschaft". So seien deswegen in der Musikindustrie schon viele Arbeitsplätze verloren gegangen, gleiches drohe in der Filmbranche. Eine "Kapitulation des Rechtsstaates" davor werde es aber nicht geben. Als weiteren "Verbesserungsbedarf" am Urheberrechtsgesetz nannte er, nur noch Kopie vom Original zuzulassen. Zudem habe das Parlament das Problem der "intelligenten Aufnahmesoftware" aus Online-Radios zu lösen, in der Krings "rechtlich nichts anderes als eine illegale Tauschbörse" sieht. Auch der "Freibier-Mentalität in der Wissenschaft müssen wir Einhalt gebieten". Für Norbert Geis von der CSU kann mit dem 2. Korb der Schlusspunkt der Novelle ebenfalls nicht erreicht sein. Vordringlichste Aufgabe der Politik ist es ihm zufolge im Urheberrechtsbereich, "den Menschen da draußen klar zu machen, dass es um verfassungsmäßig geschützte Rechte geht".

Montag hielt dagegen, dass das Urheberrecht zwar gegenüber jedermann gelte. Aber kein Eigentumsrecht sei absolut, jeder entsprechende staatliche Schutz müsse sich "Schranken zugunsten anderer gefallen lassen". Die neuen Begünstigungen in diesem Sinne für Bildung und Wissenschaft sind seiner Meinung nach "nicht zukunftsgerichtet". Vielmehr müssten eigentlich sämtliche Bildungseinrichtungen so viele Lese-Terminals einrichten können, wie von den Studierenden benötigt. Die Bildungspolitiker Jörg Tauss (SPD) und Carsten Müller (CDU) sprachen ebenfalls von Nachbesserungsbedarf in diesem Bereich. So sollte etwa öffentlich gefördertes Wissen auch öffentlich im Rahmen des Open-Access-Modells verfügbar gemacht werden. Große Gefahren würden Tauss zufolge bei der Öffnung der Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsverletzungen drohen. Dies könnte eine "Goldgräbermentalität" bei Anwälten für Abmahnungen von Nutzern hervorrufen.

Tauss' Parteikollege Dirk Manzewski trat der Kritik des IT-Branchenverbands Bitkom an der Neufassung der Kopiervergütung entgegen. Für die Geräteindustrie trete gar keine Veränderung ein, "wir streichen nur die angedachten Verbesserungen für sie". Zugleich gab er zu bedenken, "dass wir hier mit die niedrigsten Gerätepreise in ganz Europa haben". Allgemein dürften die Urheber nicht die "Geiz ist geil"-Mentalität der Bevölkerung auszubaden haben. Er schloss mit der Bemerkung: "Die ist ein guter Tag fürs Urheberrecht."

Quelle : www.heise.de

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Heftige Schelte für die neue Urheberrechtsnovelle
« Antwort #133 am: 06 Juli, 2007, 10:46 »
Die Verabschiedung der zweiten Stufe der Urheberrechtsnovelle durch den Bundestag am gestrigen Donnerstag hat zum Teil scharfe Reaktionen ausgelöst. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) etwa beklagt, "dass auch künftig die Verbraucher im Urheberrecht weitgehend ohne Rechte bleiben werden". Leider seien einige Rechteinhaber und Entscheidungsträger in diesem Bereich im 20. Jahrhundert stehen geblieben, bemängelt vzbv-Vizevorstand Patrick von Braunmühl.

Der Verbraucherschützer kritisiert vor allem, dass gelegentliche Privatkopierer auch nach dem neuen Gesetz mit gewerblichen Kopierern in einen Topf geworfen werden und es keine "P2P-Bagatellklausel" fürs rechtswidrige "Naschen" an Tauschbörsen gibt. Vor dem Download einer Datei im Internet müsse der Nutzer in Zukunft stets prüfen, ob diese auch legal angeboten wird. Wie der Laie dabei beurteilen soll, welche Angebote "offensichtlich rechtswidrig" sind, ist ihm schleierhaft. "Illusion" bleibe ferner der Anspruch, "eine eigens gekaufte Musik-CD auf seinen MP3 Player zu übertragen oder eine Sicherungskopie anzufertigen".

Von Braunmühl fordert die "Formulierung klarer Verbraucherrechte für die Nutzung digitaler Dienste", wie sie eine im März vom Bundesministerium für Verbraucherschutz initiierte Charta vorgeschlagen hat. Vor allem müsste den Verbrauchern eine Handhabe gegen Kopierschutztechniken wie Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) eingeräumt werden. An die Rechteinhaber appellierte er, nicht immer nur mit neuen Techniken und Vorschriften gegen ihre Kunden aufzurüsten. Ähnlich bedauerten Claudia Roth, Bundesvorsitzende der Grünen, und Malte Spitz aus deren Bundesvorstand, dass "die Bundesregierung und ihre Fraktionen sich mit dieser Novelle von knallharten Lobbyinteressen einwickeln lassen haben und den Verbrauchern einen Korb geben". Die Mitglieder der Oppositionspartei enthielten sich größtenteils bei der Abstimmung, einzelne votierten gegen die Reform.

Auch die Neuregelung der Vergütungspauschale fürs weiter eingeschränkte private Kopieren erregt nach wie vor die Gemüter. So warnt neben dem IT-Branchenverband Bitkom nun auch die Vereinigung der Telekom-Konkurrenten, der VATM, dass die gesetzlichen Kopierabgaben auf IT-Geräte nicht stärker ausgeweitet dürften als ursprünglich geplant. Vor allem seien Mobiltelefone, PDAs oder Digitalkameras nicht mit einer Urheberrechtsabgabe zu belegen. "Handys sind zwar auf dem Weg, den althergebrachten Kassettenrekorder abzulösen", räumt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner ein. "Sie werden aber typischerweise kaum zum Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Texten oder Musik verwendet." Wer Mobiltelefone prinzipiell per Gesetz mit Kopierern gleichsetzt, schilt der Lobbyvertreter die Abgeordneten, "verfehlt das Ziel, die Verwerter- und Nutzerrechte an das digitale Zeitalter anzupassen".

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßten dagegen, dass das Parlament die im Regierungsentwurf vorgesehen Deckelung der Urheberrechtsabgaben bei Kopiergeräten und Speichermedien auf fünf Prozent des Gerätepreises gestrichen hat. Dafür hatte sich ein breites Bündnis von Verbänden der Zeitungs-, Zeitschriften- und Buchverlage gegen den massiven Widerstand der Geräteindustrie eingesetzt. Als "echten Fortschritt" bezeichnen die Verleger ferner die Erlaubnis für "unbekannte Nutzungsarten" von Werken, die bei Vertragsschluss noch nicht abzusehen waren. Mit dem neuen Gesetz werde es auch leichter, die Print-Archive von Verlagen zu digitalisieren. Ebenso wichtig sei, dass durch den "2. Korb" der elektronische Dokumentenversand und die Terminal-Nutzung geschützter wissenschaftlicher Werke in Bibliotheken begrenzt werde.

Die Rechte der Verwerter nicht ausreichend geschützt sieht die Musikindustrie. "Das neue Urheberrecht ist ein Rückschritt für die gesamte Kreativwirtschaft und verstößt nach unserer Einschätzung gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum schützt", sagt Michael Haentjes, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. Sein Verband hatte unter anderem die Einschränkung der Privatkopie auf Vervielfältigungen nur vom eigenen Original und ein Verbot der Herstellung von Kopien durch Dritte gefordert. Man prüfe nun eine Verfassungsbeschwerde. Positiv bewertete Haentjes, dass die geplante P2P-Bagatellklausel aus dem Gesetz gestrichen wurde: "Wenn ein Song, ein Film oder ein Hörbuch weniger wert sein soll als eine geklaute Dose Cola, dann würde in unserem Rechtssystem etwas komplett schief laufen."

Laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kann sich das Gesetz trotz der Kritik von vielen Seiten "sehen lassen". Es stelle einen "wichtigen Beitrag zur Modernisierung Deutschlands in der Informationsgesellschaft" dar, erklärte sie. Zum Streit um Vervielfältigungen zum Eigengebrauch stellte die SPD-Politikerin klar: "Es gibt kein 'Recht auf Privatkopie' zu Lasten des Rechtsinhabers." Ein solcher Anspruch würde sich auch nicht aus den Grundrechten herleiten lassen. Eine Privatkopie schaffe nämlich entgegen der Ansicht von Initiativen wie privatkopie.net keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppele lediglich die bereits bekannten.

Zugleich betonte Zypries, dass mit dem 2. Korb das Verbot privater Kopien "ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt wird". In Zukunft gelte also: Wenn für den Nutzer einer P2P-Tauschbörse offensichtlich sei, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt – etwa weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zur Offerte eines aktuellen Kinofilms im Netz besitze –, dürfe er keine Kopie davon herstellen und sie damit auch nicht downloaden. Bei Zuwiderhandlungen drohen im schlimmsten Fall Haftstrafen bis zu drei Jahren. Darüber hinaus bleibt es auch bei dem Verbot, einen Kopierschutz zu knacken. Bei privatem Handeln ist hier aber allein eine zivilrechtliche Verfolgung möglich.

Quelle : www.heise.de

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Urheberrechtsnovelle: Privatkopie bleibt (manchmal) erlaubt
« Antwort #134 am: 07 Juli, 2007, 10:06 »
Die Urheberrechtsreform ist beschlossene Sache. Für die Verbraucher bringt sie viele Veränderungen mit sich. Verbände fürchten Verunsicherung. Kopierfähige Geräte könnten teurer werden. Die Musikindustrie erwägt sogar eine Verfassungsbeschwerde.

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag für eine Neuregelung des Urheberrechts gestimmt. Damit stehen Wissenschaftlern, Künstlern vor allem aber den Verbrauchern einige deutliche Änderungen ins Haus.

Für Otto-Normaluser am wichtigsten: Die Privatkopie bleibt weiterhin legal. Allerdings nur dann wenn man sie anfertigen kann, ohne dafür einen "wirksamen" Kopierschutz umgehen zu müssen. Wie ein solcher Kopierschutz aussehen muss und woran man ihn erkennen kann, lässt das Gesetz freilich offen.

Ebenfalls offen ist, woran man "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen" erkennen soll, von denen man künftig per Gesetz kein Kopien mehr anfertigen darf. Das kann beispielsweise Musikdownloads aus dem Internet betreffen. War es bisher nur verboten, illegal kopierte Musik online anzubieten, so kann man künftig auch für das Herunterladen bestraft werden.

Gescheitert ist die von Justizministerin Brigitte Zypries geplante Bagatellregelung für Nutzer von Tauschbörsen. Deshalb können nunmehr auch als "Gelegenheitskopierer" strafrechtlich belangt werden, der sich in kleinen Mengen etwa aus Tauschbörsen bedienen. Bisher erschöpften sich die Möglichkeiten der Rechteinhaber auf zivilrechtliche Verfahren, also beispielsweise auf die Forderung von Schadenersatzzahlungen.

Alle in einen Topf

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) kritisiert nun, "dass gelegentliche Privatkopierer auch nach dem neuen Gesetz mit gewerblichen Kopierern in einen Topf geworfen werden." Zudem fürchtet der Verband, dass die Verbraucher durch die Neuregelung des Urheberrechts "weitgehend ohne Rechte bleiben."

Überdies fordert der VZBV rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Kopierschutzsystemen zu schaffen, weil "die Nutzung von Kopierschutzsystemen, insbesondere DRM-Systemen, mit zahllosen Problemen verbunden" sei, so VZVB-Vorstand Patrick von Braunmühl.

Geräte könnten teurer werden

Ein weiterer Punkt, der direkt die Verbraucher betrifft, ist die Änderung der sogenannten Geräteabgabe. Diese Abgabe wurde geschaffen, um Rechteinhaber pauschal für Kopien ihrer Werke zu entlohnen, die mit technischen Geräten angefertigt werden. Bisher wurden nur Faxgeräte, Kopierer, Scanner sowie CD- und DVD-Brenner mit dieser Abgabe belegt. Künftig soll sie jedoch für alle Geräte gelten, die geeignet sind, Kopien urheberrechtlich geschützter Werke anzufertigen. Dazu könnten beispielsweise Drucker und PCs zählen.

Der Verband der Telekommunikations-Dienstleister VATM warnt, das Gesetz könnte "hohe Abgaben vor allem auf Handys, PDAs oder Digitalkameras" nach sich ziehen. "Wer jetzt Handys per Gesetz mit Kopierern gleichsetzt, verfehlt das Ziel, die Verwerter- und Nutzerrechte an das digitale Zeitalter anzupassen", sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Er fürchtet, durch höhere Abgaben auf IT- und Hightech-Geräte könnte der Technologieaufschwung gebremst werden.

Dazu könnte auch beitragen, dass der Modus geändert wurde, nach dem die Höhe dieser Abgabe festgelegt wird. Bisher wurde sie per Gesetz definiert. Künftig sollen Gerätehersteller und die Verwertungsgesellschaften die Abgabesätze untereinander aushandeln. Die ursprünglich vorgesehene Festlegung einer Obergrenze in Höhe von fünf Prozent des Verkaufspreises wurde verworfen. Der IT-Branchenverband Bitkom fürchtet nun, Drucker könnten sich um 10 bis 300 Euro verteuern, Multifunktionsgeräte mit integriertem Farbdrucker sogar um mindestens 76,70 Euro.

Verwertung über neue Vertriebswege

Auch für die Rechteinhaber wird sich mit dem neuen Gesetz einiges ändern. Eine der interessantesten Neuerungen: Sollten sich nach Erstellung eines Werkes neue technische Möglichkeiten für dessen Vertrieb ergeben, muss der Rechteinhaber von den Verwertern seiner Werke über eine geplante Nutzung der neue Vertriebswege informiert werden. Der Rechteinhaber hat dann drei Monate Zeit, zu wiedersprechen. Bleibt der Widerspruch aus, dürfen die Werke uneingeschränkt genutzt werden. Dem Rechteinhaber ist dafür eine "angemessene Vergütung" zu zahlen.

Diese Vergütungen werden werden nur über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA ausgeschüttet. Einzelkämpfer haben hier keine Chance.

Der Musikwirtschaft hingegen geht die Novelle noch nicht weit genug. Der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Haentjes, bezeichnete das neue Gesetz als Rückschritt für die gesamte Kreativwirtschaft. Der Gesetzgeber habe eine wichtige Chance verpasst, den Schutz geistigen Eigentums an die radikal veränderten Rahmenbedingungen in der digitalen Welt anzupassen, sagte Hantje. Zudem verstoße das neue Urheberrecht gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum schützt. Der Phonoverband prüft nun sogar, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen.

Quelle : www.spiegel.de

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