Autor Thema: Bankgeheimnis ...  (Gelesen 4269 mal)

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Bankgeheimnis ...
« am: 24 März, 2005, 13:26 »
Am 1. April dürfen die Finanzbehörden wie geplant beginnen, die Kontenstammdaten zu Bankaccounts von Steuerpflichtigen über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abzufragen. Eilanträge, die diese Praxis des automatisierten Abrufs verhindern sollten, lehnte das Bundesverfassungsgericht am gestrigen Mittwoch ab.

Die Karlsruher Richter werteten insbesondere einen ergänzenden Anwendungserlass des Finanzministeriums vom 10. März 2005 als ausreichende Schutzvorkehrung, die eine Kontenabfrage "ins Blaue hinein" ebenso ausschließe wie einen "anlasslosen rasterhaften Abgleich aller Konten". Dieser Anwendungserlass "sieht unter anderem vor, dass ein Abruf der Kontostammdaten zum Zwecke der Steuererhebung nur anlassbezogen und zielgerichtet und unter Bezugnahme auf eindeutig bestimmte Personen zulässig ist". Außerdem regelt er eine Benachrichtigung der Betroffenen in verschiedenen Verfahrensstadien.

Die Verfassungsbeschwerden der Volksbank Raesfeld, eines Anwalts sowie einiger Privatpersonen bleiben von der Ablehnung der Einstweiligen Anordnung unberührt, der Ausgang des Verfahrens ist offen. Immerhin haben die Verfassungsrichter festgestellt, dass der Staat verpflichtet sei, Steuerschlupflöcher zu stopfen. Zwischen dieser Verpflichtung und dem Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung haben sie abzuwägen.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 10 April, 2009, 17:44 von SiLæncer »

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Offline Jürgen

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Re:Finanzämter dürfen Kontenabfrage starten
« Antwort #1 am: 25 März, 2005, 01:27 »
Zumindest wird Hans Eichel dann nicht mehr abstreiten können, dass immer mehr Bürger wirklich keinen Schotter mehr haben...
Hoffentlich stoppt das Verfassungsgericht diesen Irrsinn in der eigentlichen Verhandlung.
Die immer weiter zunehmende Schnüffelei geht mir mächtig auf den Zeiger. Inzwischen wird man ja pauschal als Terrorist und Steuerhinterzieher verdächtigt.
Was kommt als Nächstes?
Toilettenkontrolle? Vielleicht spült ja jemand irgendwas Verbotenes 'runter...
Immer schön die Hände auf der Bettdecke lassen, wer weiss, wer zuschaut...
Süssigkeiten-Überwachung mit Meldung an die Krankenkasse?
Eigentlich sollte Deutschland genug schlechte Erfahrung mit staatlicher Schnüffelei genacht haben, wir hatten die Gestapo, die Gesinnungsschnüffelei der Siebziger (Radikalenerlass) und im Osten die Stasi.
Aber alles lässt sich offensichtlich toppen  >:(

Ich stehe ganz sicher nicht auf der Seite grosser Steuerhinterzieher, aber ich glaube nicht, dass die echten Grosskriminellen sich so erwischen lassen. Zudem zahlen die ganz Grossen sowieso schon lange keinerlei Steuern mehr. Für die gibt's genug "legale" Schlupflöcher.
Aber es werden sicherlich 99.999...% Unschuldige kontrolliert, viele von denen haben wohl berechtigte Angst, dass Fehlinterpretationen und übereifriges Handeln der Kontrollettis zu erheblichen Schwierigkeiten führen können. Ein Unschuldsbeweis ist ja oft schwer zu führen, insbesondere, wenn aufgrund von Daten angeschuldigt wird, die man selbst vielleicht gar nicht mehr hat. Nicht jeder bewahrt alle möglichen Dinge jahrelang auf, für Privatleute ist das z.B. bei Kontoauszügen (nach Prüfuing) nicht Pflicht.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Das automatische Kontenabrufverfahren nach dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit", das ab dem 1. April die Abfrage der Kontostammdaten für einige Behörden möglich macht, startet mit Anlaufproblemen. Sie liegen vor allem darin begründet, dass die entsprechende Abfragesoftware der Stammdaten, die ab November 2003 zum Zwecke der Terroristenfahndung entwickelt wurde, nicht richtig skaliert. Diese Software wurde auf ca. 2000 Abfragen pro Tag durch die Polizeifahnder ausgelegt. Mit mehr als täglichen 50.000 Abfragen, die von Finanzämtern, Bafög- oder Sozialämtern ab dem 1. April erwartet werden, ist die Software hoffnungslos überfordert. Für die 18 bis 20 Millionen Konten, die jährlich nach dem Wille des Gsetzgebers gesucht werden sollen, wird derzeit eine völlig neue Schnittstellenspezifikation entwickelt und ein komplett neues Programm geschrieben. Bis dieses Programm für die automatische Abfrage durch die Sachbearbeiter fertig ist, muss die Abfrage wie bisher manuell erfolgen.

Bei dieser manuellen Abfrage reichen Polizeibehörden und Strafverfolger ihre Anfragen auf Papier oder per Fax oder E-Mail bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein und bekommen die gewünschten Kontodaten auf demselben Wege zurück. Dieses Verfahren soll durch eine Suchmaske ersetzt werden, die jede Behörde aufrufen kann -- wenn die dahinter liegende Abfragesoftware die Datenmengen bewältigen kann.

Seit dem Start der Terroristen-Kontenfahndung im Jahre 2003 werden die Stammdaten der etwa 500 Millionen Konten und Depots, die deutsche Banken und Sparkassen verwalten, bei speziellen IT-Dienstleistern in Datenbanken gespeichert, den so genannten "Kontenevidenzzentralen". Dabei hat jede Organisation, also Sparkassen, Volksbanken, Großbanken usw. ihre eigene Zentrale. Jede Nacht werden alle Stammdatensätze der angeschlossenen Geldhäuser verschlüsselt an die Kontenevidenzzentralen übertragen. Diese prüfen die Daten und übermitteln sie danach an einen "geheimen" Hochsicherheitsserver, den die BaFin unterhält, die bisher für alle Kontenabfragen zuständig war. Dieser Server wird darum "geheim" genannt, weil das System als Blackbox-Lösung konzipiert ist. Die Abfragen erfolgen verschlüsselt, damit die Banken selbst nicht nachvollziehen können, wer die Daten abfragt. Auch sind Nachforschungen der Banken unzulässig und auf diese Weise ausgeschlossen.

Bisher bearbeitete die BaFin durchschnittlich 2000 Abfragen am Tag, für die der zentrale Server eine Antwortzeit von 30 Minuten hatte. Mit geschätzten 50.000 Anfragen täglich kann das System nicht umgehen. Neben der Neuprogrammierung der Software gibt es darum bei der BaFin Überlegungen, ob die Datenlast nicht anders abgefangen werden kann. So könnten die anfragenden Behörden eine verteilte Anfragte an alle 14 Kontenevidenzzentralen schicken. Dies würde die Belastung eines einzigen Servers reduzieren, hätte freilich auch ein komplettes Redesign aller Schnittstellen zur Folge.

Bis das Manko behoben ist, soll die manuelle Anfrage verbessert werden. Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland arbeiten die deutschen Finanzämter an einem einheitlichen Formblatt, auf dem Sachbearbeiter ihre Suchanfrage festhalten, die -- entsprechend der neuen Vorgabe vom Bundesverfassungsgericht in seiner Antwort auf Eilanträge (AZ BvR 2357/04 u.a.) -- vom Vorgesetzten abzuzeichnen ist und alsdann zum BaFin gefaxt werden kann.

Quelle : www.heise.de

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Bankgeheimnis ...
« Antwort #3 am: 09 Mai, 2005, 22:05 »
Seit dem 1. April dürfen deutsche Behörden die Konto-Stammdaten aller Bürger automatisch abfragen. Einem Zeitungsbericht zufolge will Baden-Württemberg die umstrittene Regelung jetzt wieder kippen. Die Begründung: Unbescholtene Bürger würden Terroristen gleichgestellt.

Düsseldorf - Wie das "Handelsblatt" berichtet, befasst sich der Rechtsausschuss des Bundesrates am Dienstag mit einem entsprechenden Antrag des baden-württembergischen Justizministers Ullrich Goll. Der FDP-Politiker sagte der Zeitung, das Gesetz stelle einen unvertretbaren Eingriff in die Rechtssphäre unbescholtener Bürger dar.

"2.500 Abfragen am Tag machen deutlich, dass mit dem Gesetz der gläserne Bürger in Deutschland Realität geworden ist", wurde Goll laut der Nachrichtenagentur AP zitiert. Sämtliche Bürger würden so internationalen Terroristen gleichgestellt. Die weit reichende Einschränkung des Bankgeheimnisses müsse deshalb zurückgenommen werden.

Unterstützung könnte Goll aus Bayern erhalten. Dort will man laut dem "Handelsblatt" das Gesetz zumindest dergestalt erweitern, dass Behörden von einer Abfrage betroffene Bürger über den Zugriff auf ihre Daten informieren müssen.

Das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" gestattet den Behörden unter anderem den automatisierten Abruf von Kontostammdaten zu Zwecken der Erhebung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Gleichzeitig soll das Abfragerecht der Überprüfung dienen, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden.

Quelle : www.spiegel.de

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Datenschützer warnt vor übermäßiger Überwachung der Bürger
« Antwort #4 am: 08 Juni, 2005, 19:28 »
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, hat vor einer übermäßigen Überwachung und Kontrolle der Bürger durch Ämter und Behörden gewarnt. "Mit Verweis auf die Terrorabwehr geraten seit den Anschlägen vom 11. September 2001 immer wieder unbescholtene Bürger ins Visier der Überwachung", sagte Bose am Mittwoch bei Vorstellung seines Tätigkeitsberichts (PDF-Datei) in Magdeburg. "Die Terrorabwehr dient als dauerhafte Pauschalrechtfertigung für zahlreiche tiefgehende Beeinträchtigungen des Grundrechts." Er verwies auf das Recht auf Selbstbestimmung über die eigenen, personengebundenen Daten.

Zu den Schwerpunkten seiner Arbeit in den kommenden Jahren zählte Bose die kritische Beäugung des Kontodatenabrufs durch Finanzämter und Sozialbehörden, der geplanten Ausweitung der DNA-Analyse und der staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf Telekommunikationsdaten sowie die Prüfung der Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitslosengeld II. Kritisch sieht Bose das Vorhaben der elektronischen Gesundheitskarte. Hier müsse das Patientengeheimnis gewahrt bleiben.

"Allgemein ist das Datenschutzbewusstsein in den Behörden des Landes weiter gewachsen", erläuterte Bose. Trotzdem sei es in den vergangenen Jahren zu Verstößen gekommen. Beispielsweise habe ein Zweckverband eine Strafanzeige ohne Einwilligung des Betroffenen ins Netz gestellt und damit personengebundene Daten unzulässig für alle Welt zugänglich gemacht. In einem anderen Fall habe das Personalamt einer Hochschule Gesundheitsdaten einer Mitarbeiterin "an alle Kollegen im Hause" weitergeleitet.

Quelle : www.heise.de

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Datenschützer beklagen Mängel beim Kontenabrufverfahren
« Antwort #5 am: 02 Januar, 2006, 10:21 »
Seit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" ermöglicht ein automatisches Kontenabrufverfahren die Abfrage der Kontostammdaten für einige Behörden. Nach einem Bericht des Spiegel geht die Finanzverwaltung aber offenbar recht sorglos mit dem Recht um, die rund 500 Millionen Konten und Depots abzufragen, die bei Banken in Deutschland geführt werden.

Bei einer vom Bundesbeauftragten für Datenschutz veranlassten Stichprobe in drei nordrhein-westfälischen Finanzämtern stellte sich nach dem Bericht des Magazins heraus, dass neun von zehn Kontenabfragen Mängel aufwiesen. So seien etwa die betroffenen Steuerzahler nicht vorher zum Sachverhalt befragt worden. Auch sei die Überprüfung der Konten nicht lückenlos dokumentiert worden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht "ganz gravierende Mängel", die das "allgemeine Misstrauen gegen die Aushöhlung des Bankgeheimnisses weiter schürten".

Das Kontenabrufverfahren wurde im Zuge der Terrorbekämpfung installiert, um Daten über die Finanzsysteme von Terrororganisationen finden zu können. Bei diesem Verfahren werden definierte Stammdaten (Kontoinhaber, Verfügungsberechtigte, Konten) von den Banken an spezielle Dienstleister übermittelt, die vierzehn "Kontenevidenzzentralen" eingerichtet haben. In diesen gesammelten Beständen wiederum sucht bislang die BaFin, wenn ein Abruf der Daten durch Polizeibehörden und Strafverfolger verlangt wird. Sowohl die Suche wie die Resultate der Suche sind verschlüsselt, damit die Dienstleister den Banken keine Hinweise geben können, über welche Personen und Firmen Auskünfte eingeholt wurden.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/67867

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Minireform schafft Riesensteuerschlupfloch
« Antwort #6 am: 15 Februar, 2007, 16:04 »
Reiche deutsche Anleger haben ab heute die Chance, dem deutschen Fiskus ein Schnippchen zu schlagen. Luxemburg macht's möglich - mit einer Gesetzesänderung für Investmentfonds. Die ersten Banken stehen schon parat, um dem Geldadel den Weg zu ebnen.

Düsseldorf - Die Nachricht aus dem kleinen Nachbarland dürfte die deutschen Steuerbehörden nicht gerade erfreuen. Luxemburgs Regierung um Premierminister Jean-Claude Juncker hat mit einer kleinen Änderung der dortigen Finanzgesetze ein gewaltiges Steuerschlupfloch in Deutschland geschaffen.

Junckers Beamte haben das sogenannte Spezialfonds-Gesetz überarbeitet, das von 1991 an exklusiv für professionelle Fondsanleger günstige Anlagemöglichkeiten vorsah - bis vorgestern. Jetzt haben auch Privatinvestoren die Möglichkeit, von diesen attraktiven Steuervorteilen zu profitieren. Welche das sind, haben die Experten der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers bereits im Dezember vergangenen Jahres einem erlauchten Zuhörerkreis bei einem "Executive Lunch" präsentiert.

Ab sofort kann jedermann in Luxemburg seinen persönlichen Investmentfonds betreiben; das Gesetz über Spezialfonds sieht ausdrücklich vor, dass selbst Ein-Anleger-Fonds zulässig sind. Und das macht sich in barer Münze bemerkbar.

Wer seine Wertpapiergeschäfte ab jetzt nicht mehr über sein privates Depotkonto abwickelt, sondern über seinen Luxemburger Investmentfonds, spart schließlich jede Menge Steuern. Denn alle zwischenzeitlich auflaufenden Gewinne aus dem Wertpapierkauf und -verkauf bleiben für solche Fondsanleger lange Zeit steuerfrei.

Das ist ein gewaltiger Renditevorteil. Denn während alle Anleger in Deutschland ab Januar 2009 von jedem realisierten Gewinn ihrer Aktien-, Fonds- oder Zertifikategeschäfte stolze 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen müssen, behalten Luxemburger Privatfondsinvestoren den gesamten Ertrag für sich - bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Erträge aus ihrem Fonds auf ihr Girokonto in Deutschland überweisen.

Gewinne steuerfrei reinvestieren

In diesem Moment langt zwar auch die Staatskasse hierzulande zu und die Abgeltungsteuer wird für Luxemburger Fondsfüchse ebenfalls fällig. Aber der deutsche Fiskus kann den Investoren selbst dann den wichtigsten Investmentvorteil nicht mehr streitig machen.

Denn da alle zwischenzeitlich aufgelaufenen Gewinne steuerfrei geblieben sind, haben die Privatfondsinvestoren ihr Bares komplett reinvestieren können. Somit übersteigt ihr Investmentvermögen das der deutschen Steuerpflichtigen immer mehr, Jahr für Jahr, mit jedem erfolgreichen Wertpapiergeschäft, selbst wenn die einzelnen Finanzgeschäfte an sich nicht besser als die der braven Steuerzahler gelaufen sind.

"Die Abgeltungsteuer, wie sie das Bundesfinanzministerium durchsetzt, wird hierzulande zwar wohl nicht wie gewollt zu einer durchgängigen Steuervereinfachung führen", sagt Andreas Fink, Sprecher des Bundesverbands Investment und Asset Management. "Aber die nebenbei entstehenden Nachteile gegenüber manchen Steuervorschriften in unseren Nachbarländern werden sicher zur Steuerflucht reizen."

Einige deutsche Banken stehen nach Informationen von manager-magazin.de tatsächlich schon parat, um ihren Kunden den Weg nach Luxemburg zu ebnen: Pressemitteilungen werden vorbereitet, die Reklame der Edelhäuser läuft an, Hochglanz-Werbebroschüren gehen in den Druck.

Einen weiteren Steuertrick der Luxemburg-Investments wollen die Banker dabei besonders weit vorne in ihren Heftchen nennen: Anleger mit eigenem Fonds in Luxemburg dürfen selbst bestimmen, wann die Fondserträge auf das eigene Girokonto fließen sollen. Wer als Selbstständiger beispielsweise weiß, dass er im kommenden Jahr einen deutlich niedrigeren Einkommensteuersatz haben wird, weil die Geschäfte gerade nicht so gut laufen, überweist sich die Fondsgewinne genau zu diesem Zeitpunkt. Dann nutzt er die eigene Niedrigsteuerphase geschickt aus, um seine exklusiven Fondsgewinne so vollständig wie möglich nach Deutschland zu bugsieren.

Geschlossene Gesellschaft

Doch auch für Angestellte mit stetig hohen Einkommensteuersätzen lohnt die Sache nach Meinung von Finanzexperten. Sie sollten ihre Fondserträge am besten viele Jahre gar nicht anrühren, raten die Steuerfachleute, sondern erst im eigenen Ruhestandsalter darauf zurückgreifen. Weil dann viele Bundesbürger weniger Geld verdienten als während ihres Berufslebens, könnten sie sich dann ebenfalls eine Phase niedriger Einkommensteuersätze zunutze machen.

Finanzexperten rechnen schon jetzt mit blendenden Geschäften des Luxemburger Staates. Denn die neue Steuerregel tritt genau zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem in Deutschland heiß über die zusätzlichen Steuerbelastungen für Sparer diskutiert wird, etwa durch die Abgeltungsteuer oder die Halbierung des Sparerfreibetrags. Die Änderung der Spezialfondsregeln könnte den Luxemburgern deshalb einen kleinen Wirtschaftsschub liefern.

Schon heute verfügen die Luxemburger Spezialfonds nach Angaben der Finanzkommission CSSF des Nachbarlandes über ein Nettovermögen von mehr als 70 Milliarden Euro. Alle Finanzdienstleistungsgeschäfte zusammengerechnet machen schon jetzt gut zehn Prozent des luxemburgischen Bruttoinlandsprodukts aus.

Das neue Steuerschlupfloch des Nachbarlandes hat allerdings einen Haken: Es dürfen nur wohlhabende Investoren nutzen. Die Mindestanlagesumme für einen Luxemburger Privatfonds beträgt 1,25 Millionen Euro. Davon müssen 125.000 Euro sofort angezahlt werden, der Rest ist binnen zwölf Monaten fällig. Die meisten deutschen Sparer werden deshalb von dem Steuerschlupfloch ausgesperrt bleiben.

Quelle : www.spiegel.de

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BANKENTEST - Vernichtendes Urteil für deutsche Kreditinstitute
« Antwort #7 am: 22 Juni, 2007, 11:34 »
Falsch gebuchte Überweisungen, Kleinkrieg um Zinsen, schlechte Beratung: Die deutschen Geldhäuser schneiden bei einer Befragung von manager magazin unter 6000 Bankkunden miserabel ab. Die Leistungen werden im Schnitt gerade mal als ausreichend bewertet.

Hamburg - 500.000 Euro sind viel Geld. Offenbar zu viel für einen wie, nennen wir ihn: Herrn Meyer. Das dachte sich wohl ein Mitarbeiter der Deutschen Bank in Passau, als er den entsprechenden Überweisungsträger in der Hand hielt. Auch der Computer könnte es gewesen sein, dem die Überweisung eines sechsstelligen Betrages suspekt vorkam. Das Geld kam auf jeden Fall nicht auf Meyers Konto an. Erst nachdem der Bankkunde mehrfach in der Filiale nachgefragt hatte, wo denn die erwartete Summe bliebe, tauchte das Geld endlich auf dem Konto auf.

Ein Einzelfall, argumentiert die Deutsche Bank- dabei scheint der Ärger mit der größten Bank Deutschlands keineswegs eine Ausnahme zu sein. Ob es um Anlageempfehlungen ging, die zum Verlustgeschäft wurden, nervtötende Werbeanrufe aus dem Callcenter selbst am späten Abend oder dreiste Antworten auf Beschwerden - das Klagelied von Kunden der Deutschen Bank ist laut. Sehr laut.

Das zeigt sich auch in einer Befragung von manager magazin. Über ein Jahr lang wurden die Nutzer von manager-magazin.de und SPIEGEL ONLINE nach ihren Erfahrungen mit ihrer Hausbank befragt und aufgefordert, die Qualität von Service und Beratung zu bewerten. Über kein anderes Geldhaus gab es mehr Beschwerden, als über die Deutsche Bank - insgesamt waren es gut 1000 bei insgesamt 6000 Befragten. Gemessen an der Zahl der Kunden bekam das Institut damit die meisten Negativstimmen. Weniger Beschwerden, dafür aber schlechtere Noten, bekamen die HypoVereinsbank, die Berliner Volksbank, die Citibank und - vor allem - die Groß-Sparkasse Köln-Bonn.

Überweisung? Heute nicht!

Insgesamt ist das Ergebnis der Erhebung, die gemeinsam mit dem Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen durchgeführt wurde, erschreckend: Die Antworten der mehr als 6000 Teilnehmer zeigen, dass Deutschlands Geldhäuser an ihren Privatkunden offenbar in erster Linie eines interessiert: Mit möglichst wenig Aufwand möglichst viel zu verdienen. Deutlich wird das vor allem beim Service in den Filialen, die geschilderten Erfahrungen sind zum Teil absurd: Als etwa ein Kunde der SEB Geld auf sein Sparbuch einzahlen wollte, musste er unverrichteter Dinge wieder gehen. Die Erklärung der Bankmitarbeiter: Einzahlungen seien nur noch an bestimmten Wochentagen möglich, weil sich die von derlei Kleinkram entlasteten Bank-Mitarbeiter besser um ihre Kunden kümmern können. Inzwischen nimmt SEB wieder tägliche Einzahlungen entgegen.

In der Praxis ist der Kunde eher selten König. Wer etwa einen Kreditvertrag zur Unterschrift vorgelegt bekommt und seine Lesebrille zückt, muß mit der Frage rechnen, ob er sich das denn nun wirklich alles durchlesen wolle. Wer dann auch noch mit "ja" antwortet, kann sich darauf einstellen, vom Betreuer mit den Worten "Dafür ist nun wirklich keine Zeit" angeblafft zu werden.

Worauf es vielen Banken anzukommen scheint, machte etwa eine Beraterin der Nassauischen Sparkasse in Königstein deutlich. Sie lud einen Kunden zu einem Gespräch über seinen Versicherungsschutz ein. Als der wenig Lust auf neue Policen zeigte, verlor die Bankerin ihre Geduld. Sie habe nun schon so viel Zeit für ihn geopfert, da könne er nun auch den Antrag für eine Lebensversicherungspolice unterschreiben. Wenn nicht, müsste sich die Bank überlegen, ob das Kundenverhältnis nicht besser beendet werden sollte. Die Nassauische Sparkasse selbst bestreitet, dass es ein Kundengespräch in dieser Form gegeben hat.

Bausparverträge für 80-Jährige

Wer die als Beratung getarnten Verkaufsgespräche nicht mit dem Kauf einer Police, von Fondsanteilen oder Zertifikaten honoriert, ist bei vielen Geldhäusern offenbar nicht erwünscht. "Überlegen Sie nochmal, ob wir noch die richtige Adresse für Sie sind", bekam beispielsweise der Kunde einer Sparkasse im Schwäbischen zu hören, nachdem der Filialleiter Wind davon bekommen hatte, dass der Anleger jüngst eine Erbschaft zur Konkurrenz getragen hatte.

Es ist dieser Druckverkauf sowie die Art und Qualität der Empfehlungen, die den Banken im Bereich Servicequalität im Schnitt ein dürftiges "ausreichend" einbrachten. Nicht nur, dass die Berater häufig ausschließlich mit hohen Gebühren belastete Produkte des eigenen Konzernverbundes offerieren. Nicht selten wird den Kunden einfach blanker Unsinn angeboten: 80-Jährige sollen Bausparverträge unterschreiben, hochspekulative Aktienfonds sollen zur Alterssicherung angespart, oder Aktien auf Pump gekauft werden.

Am schlimmsten sind die Erfahrungen der Befragten, wenn es um die Finanzierung der eigenen vier Wände geht. Hier fiel die Note mit 4,9 (mangelhaft) noch schlechter aus als im Bereich Geldanlage (4,8) oder Altersvorsorge (4,5). Es scheint vor allem das Gefühl zu sein, der Bank hilflos ausgeliefert zu sein, jede Kondition akzeptieren zu müssen, das zu diesem Ergebnis führte.

Bau-Darlehen nur bei Abschluss einer Lebensversicherung

Zahlreiche Klagen gab es darüber, dass Darlehen für Bau oder Kauf einer Immobilie nur bewilligt wurden, wenn gleichzeitig eine Lebensversicherung oder ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Und die Zins-Konditionen von Baukrediten sind nur in den seltensten Fällen überhaupt verhandelbar. "Wir machen das jetzt so, wie ich es Ihnen sage", war schon mal die barsche Reaktion auf sanften Widerspruch. Wer sich beschwert, muss mit Ausreden oder Beschwichtigungen rechnen - wenn die Klagen überhaupt ernst genommen werden.

So musste etwa eine Studentin zufällig entdecken, dass ihre Kontobewegungen online auch von Dritten problemlos einsehbar waren. Die Beschwerde blieb zunächst in den Endlosschleifen diverser Servicehotlines hängen. Erst Wochen später war die Bank in der Lage, sich für den Programmierfehler zu entschuldigen, der das Konto für jedermann öffentlich gemacht hatte. Sie könne ja froh sein, dass ihr durch die Panne kein Schaden entstanden sei, hieß es bei der Bank lapidar. Auf den versprochenen Ersatz ihrer Telefonkosten, die während der vergeblichen Versuche das Bankgeheimnis über die Hotline wieder herzustellen aufgelaufen sind, wartet sie im Übrigen bis heute.

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Bundesverfassungsgericht erlaubt Zugriff auf Kontodaten
« Antwort #8 am: 12 Juli, 2007, 11:53 »
Die Kontodaten mutmaßlicher Steuersünder dürfen überprüft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Allerdings muss der Gesetzgeber die Bedingungen präzisieren.

Karlsruhe - Die Überprüfung der Kontostammdaten mutmaßlicher Steuersünder ist rechtens. Laut Verfassungsgericht ist die Datenabfrage zulässig, wenn es konkrete Verdachtsmomente gibt. Zur Begründung hieß es, dass das Vorgehen geeignet und erforderlich sei, um Steuer- und Sozialbetrug zu bekämpfen.

Das oberste deutsche Gericht wies damit mehrere Klagen gegen den automatischen Kontenabruf weitgehend ab. Beschwerde hatte unter anderem die Volksbank Raesfeld eingelegt. Die Gesetzesnormen verstießen grundsätzlich nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, entschieden die Richter.

Bei vermutetem Sozialleistungsbetrug muss der Staat allerdings noch die Bedingungen für die Kontoabfrage präzisieren, entschied das Verfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss. Demnach muss bis Mai 2008 festgelegt werden, welche Behörden befugt sind, Daten wie etwa den Namen und die Kontonummer bei Banken automatisiert abzufragen. Bis dahin darf die jetzige Regelung weiter unter bestimmten Voraussetzungen angewandt werden.

Das Verfassungsgericht hatte über das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit zu entscheiden. Es ermöglicht den Finanzämtern den Zugriff auf die Daten von 500 Millionen Bankkonten und Wertpapierdepots. Im vergangenen Jahr nutzten die Ämter dieses Instrument in rund 81.000 Verdachtsfällen. Dabei erfahren die Finanzbehörden neben Namen, Adresse und Geburtsdatum des Inhabers die Nummern aller Bankkonten, Wertpapierdepots und Bausparverträge.

Erfasst wird auch, wann ein Konto eröffnet oder geschlossen wurde und wer verfügungsberechtigt ist. Erst in einem zweiten Schritt können Kontostände und Umsätze abgefragt werden. Dazu muss dem Kontoinhaber aber zunächst die Chance gegeben werden, die Existenz eines bislang verschwiegenen Kontos aufzuklären. (AZ: 1 BvR 155/03)

Quelle : www.spiegel.de

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Aller Protest hat nichts bewirkt: Laut Verfassungsgericht dürfen Behörden weiterhin heimlich Kontodaten abfragen, um Steuerhinterziehung oder Sozialhilfemissbrauch zu verhindern. Nun werden Ängste wach, Beamte könnten nach dem Richterspruch sämtliche Hemmungen ablegen.

Karlsruhe - Die Zahlen, die die Kritiker der Kontenabrufe verbreiten, sind erschreckend. Die Finanzämter rüsteten derzeit ihre Kapazitäten massiv aus, bald sollten 5000 Kontoabfragen pro Tag möglich sein. "In drei, vier Jahren könnte die Zahl der Abfragen auf 100.000 pro Jahr hochschnellen", warnte Rechtsanwalt Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband im "Tagesspiegel". Der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts, das fünf Beschwerden gegen das Instrument zum Aufspüren von Steuersündern heute abwies, scheint diesem Horrorszenario nun Tür und Tor zu öffnen.

Denn die Richter halten die seit gut zwei Jahren geltenden Zugriffsrechte der Behörden im Wesentlichen für vereinbar mit dem Grundgesetz. Finanzämter, Sozial- und Strafverfolgungsbehörden dürfen also weiter Auskünfte etwa über Bankkonten, Bausparverträge und Wertpapierdepots bei Banken anfordern, wenn der Verdacht der Steuerhinterziehung oder des Sozialleistungsbetrugs besteht. Und das, ohne den Betroffenen zuvor darüber informieren zu müssen.

Das Bundesfinanzministerium beruhigt: Der Richterspruch bedeute sicher nicht, dass es nun zu einem massiven Anstieg der Kontenabfragen kommen werde, sagte ein Sprecher zu SPIEGEL ONLINE. "Das hat sich auf dem aktuellen Niveau eingependelt." Der Ausbau der Abfragekapazitäten bei den Ämtern erfolge nur zur Sicherheit. Im vergangenen Jahr wurden dem Ministerium zufolge allein von Finanz- und Sozialbehörden in 25.569 Kontenabfragen gestellt. Die Gesamtzahl der Zugriffe von Justiz und Behörden summierte sich nach einer Übersicht des Bankenverbands 2006 auf 81.156 - rund 30 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die Bauchschmerzen vieler Beobachter angesichts des Instruments bleiben. Das Gesetz gestehe den Beamten einen hohen Ermessensspielraum zu, "da ist die Missbrauchsgefahr hoch", sagt etwa der auf Steuerstrafsachen spezialisierte Berliner Anwalt Andreas Böhm. Außerdem ließen sich selbst rechtschaffene Steuerzahler instinktiv sehr ungern in die Finanzbücher gucken, so der Anwalt. "Der Kontenabruf war in der Öffentlichkeit derart diskutiert und umstritten, dass viele eine tiefe, unbegründete Angst haben, die man ihnen nur schwer nehmen kann." Die einen schafften ihr Geld deshalb zur Vorsicht gern ins Ausland, "andere heben es ab und stecken es in ein Bankfach oder in den Sparstrumpf."

Keine Abfragen "ins Blaue hinein"

Auch beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist man wenig begeistert über das Urteil. "Aus unserer Sicht muss der Kontenabruf breitestmöglich eingeschränkt werden, um der Abgeltungsteuer breite Akzeptanz in der Bevölkerung zu verschaffen." Bei der ab 2009 geltenden Steuer führen die Banken pauschal einen Teil der Kapitalerträge an das Finanzamt ab, was eine Kontrolle der Steuererklärung unnötig macht. Schon vor dem Richterspruch hatte die Vereinigung kritisiert, der Kontenabruf verstoße gegen das Bankgeheimnis. Außerdem würden Teile der Kontrollaufgaben der Behörden auf die Finanzinstitute abgewälzt, hieß es damals.

Das Bundesfinanzministerium weist die Kritik zurück. Wegen der klaren Regeln "sehe ich keine Missbrauchsgefahr", sagt der Sprecher. "Der ehrliche Steuerzahler hat nichts zu befürchten, da es bei ihm von vorneherein nicht zu einer Abfrage kommt. Und die, die bibbern müssen, die wollen wir ja gerade kriegen."

Bleibt die Frage: Wer zahlt?

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht in dem heute gefällten Urteil gar eine Stärkung des Datenschutzes. Abrufe "ins Blaue hinein" untersagten die Richter ausdrücklich, es muss einen Anlass für die Untersuchung geben. Außerdem müssen vom Bundesfinanzministerium festgelegte Richtlinien unbedingt eingehalten werden. So muss der Betroffene vor der Abfrage in der Regel Gelegenheit erhalten, selbst Auskunft zu erteilen. Nach der Maßnahme hat er auf Nachfrage ein Recht auf Information.

Teilweise stattgegeben wurde heute außerdem den Eingaben der beiden Sozialleistungsempfänger, die neben der Volksbank Raesfeld, einem Notar und einem Bundeswehrsoldaten gegen das Gesetz geklagt hatten. Das Gericht bemängelte, dass die zur Abfrage berechtigten Sozialbehörden unpräzise benannt seien. Die beanstandeten Mängel werden mit der geplanten Unternehmensteuerreform ausgebügelt.

Ein Problem bleibt aber bestehen, das derzeit vor allem beim Bundesverband deutscher Banken (BdB) für Missmut sorgt: Noch nicht entschieden sei die Frage, ob auch weiterhin die Kreditinstitute für die beim Abruf entstehenden Kosten aufkommen müssten, erklärt die Vereinigung. Der BdB sei von jeher der Meinung, dass diese "vom Staat zu tragen sind."

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1550/03; 1 BvR 2357/04; 1 BvR 603/05)

Quelle : www.spiegel.de

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Hüter der Privatsphäre loben und kritisieren den am heutigen Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Kontenabrufverfahren. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar etwa sieht mit dem Urteil den Datenschutz teilweise gestärkt. Er bezieht sich mit dieser überraschenden Einschätzung vor allem auf die Betonung der Karlsruher Richter, dass gemäß der gesetzlichen Bestimmungen die Abfrage von Kontostammdaten der Bankkunden und sonstiger Verfügungsberechtigter nicht "routinemäßig" oder gar "ins Blaue hinein" erfolgen dürfe. Vor diesem Hintergrund betrachtet der Datenschützer "die Planungen des Bundesfinanzministeriums kritisch, die täglichen Abrufmöglichkeiten von jetzt 100 auf bis zu 5000 Abrufe zu vervielfachen".

Bestätigt sieht Schaar seine Kritik, "dass die gesetzliche Regelung den Kreis der berechtigten Behörden nicht präzise festlegt". Er begrüßte daher, dass der Gesetzgeber beim beanstandeten Paragraph 93 der Abgabenordnung nachbessern muss. Diese Klausel, die auch anderen Behörden außerhalb der Finanzverwaltung in sozialrechtlichen Angelegenheiten die Befugnis zur Erhebung von Kontenstammdaten gebe, gehe zu weit. Gleichzeitig richtete Schaar die Erwartung an den Gesetzgeber, dass dieser vor der nun notwendigen Änderung der gesetzlichen Vorgaben die Erfahrungen mit dem Kontenabruf kritisch überprüfe und daraus die notwendigen Konsequenzen ziehe. Weiter lobte der Datenschützer die Klarstellung des obersten deutschen Gerichts, "dass den Betroffenen grundsätzlich ein Auskunftsrecht zu den Kontenabfragen zusteht". Interessierte Betroffene ermunterte er, davon auch Gebrauch zu machen. Gemeinsam mit seinen Kollegen auf Länderebene will Schaar die Vorgaben sowie die Regelung, dass die Zugriffe "lückenlos" zu protokollieren seien, kontrollieren.

Laut Thilo Weichert, dem Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), gehört der jetzt veröffentlichte Beschluss dagegen nicht zu den vielen zuvor aus Karlsruhe ergangenen Entscheidungen, in denen die roten Roben das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt hätten. Verblüffend sei schon, dass das Gericht den Kontostammdaten "keine besondere Persönlichkeitsrelevanz" zuspreche, erklärte Weichert gegenüber heise online. Die Nutzung dieser Informationen stehe immer in Überwachungszusammenhängen und könne daher ­ anders als vom Gericht unterstellt ­ nicht isoliert betrachtet werden. Seine bisherige Rechtsprechung verlasse Karlsruhe auch, "wenn es für die Abfrage dieser Daten den Verdacht eines Beamten ausreichen lässt, ohne dass gesetzliche Verfahrenssicherungen gefordert würden".

Schließlich ist für Weichert nicht nachvollziehbar, "dass das Gericht die bisherigen Transparenzanforderungen für ausreichend erklärt: Es genüge, dass der Betroffene vom Kontodatenabruf erfährt, wenn er durch eine belastende Maßnahme betroffen ist." Praktische Erfahrung sei aber, dass der Ausgeforschte bei einer belastenden Maßnahme regelmäßig eben gerade nicht darüber in Kenntnis gesetzt werde, dass sie auf eine Kontodatenabfrage zurückgeht. Der Kieler Datenschützer hofft daher, "dass es sich bei dieser Entscheidung um einen Ausrutscher handelt und damit nicht eine neue Richtung festgelegt wurde".

Der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix warnte allgemein gegenüber der Netzeitung vor der Gefahr, "dass im Namen des allgemeinen Sicherheitsbedürfnisses die informationelle Selbstbestimmung ausgehebelt wird". Es würde ihn nicht wundern, "wenn beispielsweise nach dem nächsten Terror-Angriff gefordert wird, die Online-Überprüfung nicht auf Kontostammdaten zu beschränken, sondern auf Überweisungsdaten auszudehnen und wie bei einem Fischzug bestimmte Bevölkerungsgruppen überprüft werden". Die Grenze zwischen Abfragen auf konkreten Verdacht und umfassender Rasterfahndung sei "eine dünne Linie, die auf keinen Fall überschritten werden darf". Das Gericht habe einer solchen Grenzüberschreitung aber zunächst einen Riegel vorgeschoben.

Erfahrungsgemäß seien es auf Landesebene vor allem Finanzämter und Sozialbehörden, die von der Kontoabfrage Gebrauch machen, erklärte Dix. "Da wird beispielsweise geprüft, ob Arbeitgeber Sozialabgaben korrekt abgeführt haben. Die Überprüfung durch Arbeitsagenturen ist laut Änderungserlass ausgeschlossen." Die Kontrolle von Sozialgeld- oder Wohngeld-Empfängern sei hingegen erlaubt.

Enttäuscht reagierte der finanzpolitische Sprecher der FDP, Hermann Otto Solms. Seine Partei halte "die weitgehende Beseitigung des Bankgeheimnisses für falsch, erklärte er. "Sie untergräbt das Vertrauen der Bürger in einen fairen Steuerstaat. Ebenso befördert sie die seit Jahren anhaltende Kapitalflucht aus Deutschland." Im Falle einer künftigen Regierungsbeteiligung der Liberalen kündigte Solms an, dass "die Möglichkeit der Kontenabfragen durch die Finanzbehörden zurückgenommen wird". Der FDP-Bundestagsabgeordnete Volker Wissing erachtet die Regelung als "schädlich für den Finanzplatz Deutschland". Mit der 2009 anstehenden Einführung der Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge werde sie zudem überflüssig.

Zumindest verständlich findet der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, das umstrittene Urteil. Das Bundesverfassungsgericht habe zuvor allgemein selbst bessere Kontrollmöglichkeiten der bundesdeutschen Konten verlangt, sagte er dem Berliner Tagesspiegel. Daher "konnte es das Gesetz heute nicht ablehnen". Nach Ondraceks Informationen könnten die Behörden heute technisch bereits bis zu 7500 Kontoabfragen am Tag durchführen, tatsächlich seien es aber rund 6000 am Tag. Dem Bundesdatenschutzbeauftragten dürften diese Zahlen Bauchschmerzen bereiten.

Quelle : www.heise.de

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Schweiz, Österreich und Luxemburg rücken vom Bankgeheimnis ab
« Antwort #11 am: 14 März, 2009, 09:19 »
Liechtenstein und Andorra gaben als erste auf, nun folgen die Schweiz, Luxemburg und Österreich: Die Regierungen von Steueroasen in ganz Europa beugen sich dem internationalen Druck und lockern ihre strengen Bankgeheimnis-Regeln. Ein Erfolg auch für den deutschen Finanzminister Steinbrück.

Bern/Wien/Hamburg - Das strikte Bankgeheimnis in manchen europäischen Ländern bröckelt: Gleich drei Staaten haben am Freitag angekündigt, der EU entgegenkommen zu wollen. Die Regierung der Schweiz kündigte am Freitag an, sie sei bereit, unter gewissen Bedingungen auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. Nach Angaben des Finanzministeriums sollen auch OECD-Standards für Hilfe bei Steuerverfahren eingehalten werden. Bisher wurde Amtshilfe nur bei Steuerbetrug, etwa nach dem Fälschen von Unterlagen, gewährt.

Einen automatischen Informationsaustausch lehnt der Schweizer Bundesrat aber ab und will im Einzelfall und bei begründeter Anfrage Steuerinformationen anbieten. Am Bankgeheimnis im Inneren solle festgehalten werden, betonte die Regierung.

Die Umsetzung des Beschlusses soll über Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erfolgen. Der Schweizer Bundesrat will bei der künftigen Amtshilfepolitik eine Reihe von unverzichtbaren Elementen einhalten, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Dazu gehörten faire Übergangslösungen, die Begrenzung der Amtshilfe auf Einzelfälle und die Wahrung des Verfahrensschutzes. Formell wird der Bundesrat seinen bisherigen Vorbehalt zum Informationsaustauschartikel 26 des OECD-Musterabkommens zurückziehen.

Die neue Praxis, nach der nicht nur in Fällen von Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe geleistet wird, wird erst Wirkung entfalten, wenn die neu ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft treten. Damit wird auch das Parlament mitreden können, weil es die DBA genehmigen muss.

Österreich kündigte ebenfalls am Freitag an, das Bankgeheimnis zur Erleichterung von Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung etwas abzuschwächen. Bei "begründetem Verdacht" einer ausländischen Behörde könnten künftig Kontodaten auch dann weitergegeben werden, wenn noch kein Strafverfahren wegen Steuerflucht eingeleitet worden sei, sagte der österreichische Finanzminister Josef Pröll in Wien. Der Verdacht müsse allerdings gut dokumentiert sein. Bislang wurden Kontoinformationen nur auf Anordnung eines Richters weitergegeben. Zugleich kündigte Pröll an, dass die Schweiz und Luxemburg im Laufe des Tages ähnliche Änderungen ankündigen würden.

Pröll hob hervor, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ihm bei Gesprächen in Paris am Donnerstag bescheinigt habe, dass Österreichs Bankensektor den OECD-Normen entspreche. Diese Kriterien sollten auch für die Europäische Union und die Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20) bei ihrem Gipfel in London Anfang April maßgeblich sein, forderte der Finanzminister.

Auch Luxemburgs Finanzminister Luc Frieden teilte am Freitag mit, im Streit mit anderen EU-Staaten um das Bankgeheimnis einlenken zu wollen. Das Großherzogtum sei künftig zum Informationsaustausch mit anderen Ländern nicht nur bei Verdacht des Steuerbetrugs, sondern auch bei einem konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung bereit, sagte er. Bisher war Luxemburg nur bei schwerem Steuerbetrug zur Kooperation bereit.

Die Konzessionen beim Schutz des Bankgeheimnisses für ausländische Steuerflüchtlinge war erwartet worden, nachdem eine Reihe von anderen Ländern, zuletzt Liechtenstein und Andorra, ähnliche Zugeständnisse gemacht hatten, und die Schweiz, Österreich und Luxemburg Gefahr liefen, vom G-20-Gipfel auf einer Schwarzen Liste als nicht kooperatives Land angeprangert zu werden.

Die französische Regierung drohte Steuerparadiesen noch am Freitag mit Sanktionen. In Abstimmung mit Deutschland werde Frankreich "nicht akzeptieren, dass es Orte in Europa oder anderswo gibt, in denen Steuerbetrug noch möglich oder gar legal" sei, sagte der französische Europastaatssekretär Bruno Le Maire im Radiosender RFI. Dasselbe gelte für Geldwäsche. "Wir wollen eine Liste von den Orten und Bankensystemen erstellen, in denen das noch der Fall ist, um die Sanktionen zu verhängen, die sich aufdrängen."

Deutschland und Frankreich wollten dafür sorgen, "dass es kein Loch im Netz" mehr gebe, sagte Le Maire mit Blick auf Staaten, bis bislang eine Lockerung des Bankgeheimnisses ablehnten. Es gebe eine ganze Reihe von Möglichkeiten, Länder zu bestrafen, die sich nicht an internationale Finanzstandards hielten. "Man kann Sanktionen für die Finanzinstitutionen selbst verhängen und ihre Kapazität, sich zu refinanzieren", sagte Le Maire.

Quelle : www.spiegel.de

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Bankgeheimnis: Steuerparadiese beugen sich dem Druck der EU
« Antwort #12 am: 14 März, 2009, 10:10 »
Die Drohung mit der Schwarzen Liste hat gewirkt: Europas Steuerparadiese wollen ihr Bankgeheimnis lockern. Nach Liechtenstein und Andorra zeigen nun auch die Schweiz, Österreich und Luxemburg ein Einsehen. Die EU-Kommission spendet vorsichtiges Lob.

Hamburg - So manchem Steuerhinterzieher mit einem Konto in einer Steueroase dürfte die Nachricht Angst eingejagt haben: Am Donnerstag haben Liechtenstein und Andorra angekündigt, ihr Bankgeheimnis zu lockern. Am Freitag folgten nun Österreich, Luxemburg - und selbst die Schweiz. Künftig dürfen Steuerermittler ihre Kollegen in diesen Ländern bei begründetem Verdacht der Steuerhinterziehung um Auskunft bitten. Sie erhalten dann Einblick in die Konten der Verdächtigen. Steuerhinterziehung wird deutlich erschwert.

Die EU-Kommission lobte das Entgegenkommen der Länder, die häufig als Steueroasen genutzt, aber auch beschimpft wurden. "Wir begrüßen jeden Schritt in Richtung von mehr Transparenz und den Austausch von Informationen", ließ EU-Steuerkommissar Lászlo Kovács mitteilen. Seine Sprecherin sagte, das seit vier Jahren laufende EU-Zinssteuergesetz werde mit den Entscheidungen der Regierungen aber nicht automatisch geändert. Das Gesetz gesteht Österreich, Belgien und Luxemburg das Bankgeheimnis zu - diese EU-Staaten nehmen dadurch nicht an dem sonst üblichen Informationsaustausch über Zinseinnahmen von EU-Ausländern teil.

Laut Gesetz soll diese Ausnahme jedoch fallen, wenn europäische Drittstaaten wie die Schweiz oder Liechtenstein an einem Informationsaustausch nach dem Muster der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) teilnehmen. Die Schweizer Regierung will zwar die OECD-Standards für Hilfe bei Steuerverfahren, gegen die sie bisher Vorbehalte hatte, künftig einhalten. Finanzminister Hans-Rudolf Merz lehnte jedoch einen "automatischen Informationsaustausch", wie er in der EU üblich ist, ab. Ob also die Ausnahmen für Österreich, Belgien und Luxemburg aufgehoben werden, ist fraglich.

"Die Entscheidung der fünf Länder ist so oder so ein wesentlicher Fortschritt", sagt Bankexperte Wolfgang Gerke. Bürger würden dadurch zu mehr Steuerehrlichkeit erzogen. "Man kann zwar über hohe Steuern klagen, aber Steuerhinterziehung ist keine Lösung." Jetzt seien weitere Schlupflöcher geschlossen worden.

Dieter Hein von der Frankfurter Analystenfirma Fairesearch sieht in der Lockerung des Bankgeheimnisses eine Anpassung an die weltweit übliche Praxis. "Dadurch dürfte die globale Regulierung der Finanzmärkte vereinfacht werden." Gerade in Zeiten der Finanzkrise werde deutlich, wie dringend geboten eine solche Kontrolle sei. "Anleger haben Steueroasen ja auch deshalb genutzt, weil es dort nur geringe oder keine Aufsicht gibt."

Bisher gaben sich diese Länder bei Anfragen ausländischer Finanzämter sehr zugeknöpft und untersagten ihren Banken, Informationen über ausländische Kunden preiszugeben. Eine Ausnahme gab es nur, wenn strafbare Handlungen im Spiel waren. Die Schweiz unterschied sogar zwischen strafbarem Steuerbetrug, also der Falschangabe von Einnahmen, und der straffreien Steuerhinterziehung, dem bloßen "Vergessen" von Angaben in der Steuererklärung. Das, heißt es, solle nun anders werden.

Aus Brüssel sind gleichwohl zweifelnde Töne zu hören. Es sei zu hoffen, dass die Entscheidungen der Länder tatsächlich in die gleiche Richtung gingen, die die EU-Kommission seit vielen Jahren zu erreichen versuche, sagte eine Sprecherin der Behörde. Die Kommission hoffe auch, dass diese nun auf dem Tisch liegenden Lösungen bald umgesetzt würden.

Die Zweifel, sagen Beobachter, sind durchaus berechtigt: Jahrelang haben die europäischen Steueroasen Forderungen der EU ignoriert, eine grenzüberschreitende Arbeit der Steuerbehörden zu vereinfachen. Erst auf Druck der USA knickte die Schweiz ein, die Großbank UBS übermittelte Daten von bis zu 300 mutmaßlichen Steuerbetrügern an die US-Behörden. Manche Eidgenossen interpretierten das als Ende des Finanzplatzes Schweiz.

Experten sehen auch das Entgegenkommen Liechtensteins als großen Schritt, lebte das Fürstentum doch mehr noch als die Schweiz von seinem Ruf als attraktives Steuersparland - vor allem Stiftungen lockte das kleine Land an. Doch die Steueraffäre um den ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel, die durch gestohlene Kundendaten der dem Fürstenhaus gehörenden LGT-Bankengruppe aufflog, brachte die Regierung des Landes in arge Bedrängnis - der Ruf des Landes war dahin. Als Liechtenstein in den vergangenen Tagen andeutete, sich von der bisherigen Praxis abkehren zu wollen, um das Image der Steueroase loszuwerden, geriet auch die Regierung in Bern unter Druck. Einen Tag nach Liechtenstein lenkte auch die Schweiz ein, gemeinsam mit Österreich und Luxemburg.

Die Sorge dieser Länder ist, dass nun Kapital in Milliardenhöhe abfließt. Die Schweiz will deshalb für jedes Einlenken Bedingungen stellen - etwa die, dass die Vermögen in der Schweiz nicht durch ausländische Behörden angetastet werden, wenn die Steuerschuld erst einmal offengelegt ist. Auch in Liechtenstein denkt man offenbar an solche Sonderregelungen.

Zuletzt machten Deutschland und Frankreich diesen Ländern Druck, die OECD-Regeln zu akzeptieren. Die Organisation hatte 1998 eine Initiative gegen unfairen Steuerwettbewerb gestartet, damals wurde die Steuerpolitik von 41 Staaten bemängelt; die Schweiz, Österreich, Belgien und Luxemburg, allesamt OECD-Mitglieder, kritisierten ihrerseits die Initiative, da sie schon damals ihr Bankgeheimnis bedroht sahen. Deutschland und Frankreich, aber auch Großbritannien und die USA wollten es diesmal nicht bei einer vorsichtigen Kritik belassen - sie drohten an, dass die G-20-Staaten im April in London eine Schwarze Liste der unkooperativen Länder veröffentlichen werden. Selbst Hongkong und Singapur wollten nicht gemeinsam mit Steuerparadiesen wie den Bahamas, Monaco oder den Kanalinseln genannt werden - und änderten ihre Praxis.

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Bundesfinanzhof lockert das Bankgeheimnis
« Antwort #13 am: 18 März, 2009, 13:45 »
Die deutschen Steuerbehörden bekommen mehr Macht: Banken dürfen den Finanzämtern Kundendaten künftig auch dann weiterleiten, wenn gar kein Verdacht auf Hinterziehung vorliegt - so hat es der Bundesfinanzhof entschieden. Damit wird das deutsche Bankgeheimnis weiter aufgeweicht.

München - Bankkunden müssen künftig häufiger mit einer Kontrolle ihrer Konten rechnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem am Mittwoch in München bekannt gegebenen Urteil die Schwelle für so genannte Kontrollmitteilungen an die Finanzämter gesenkt. Eine solche Mitteilung ist danach zulässig, wenn ausreichende Hinweise auf Fehler bei der Steuererklärung vorliegen, nicht erst bei einem Verdacht auf eine Straftat.

Der BFH hat damit das Bankgeheimnis weiter gelockert. Es reiche aus, "wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorhebt", heißt es in dem Urteil. Dies steht nach Ansicht des obersten deutschen Finanzgerichtes nicht im Konflikt mit dem gesetzlich garantierten Bankgeheimnis. Allumfassende Kontrollmitteilungen bleiben weiter verboten.

"Es muss nicht mehr der ganz große Hammer vorliegen"

Kontrollmitteilungen an das Finanzamt über einzelne Kunden seien bei einer auffälligen Geschäftsentwicklung aber erlaubt, "die dazu verlockt, solche Einkünfte dem Finanzamt zu verschweigen", hieß es in dem BFH-Urteil weiter. "Es muss nicht mehr der ganz große Hammer des strafrechtlichen Verdachts vorliegen", kommentierte ein Sprecher.

In seinem Urteil vom 9. Dezember 2008 wies der BFH aber im konkreten Fall die beabsichtigten Kontrollmeldungen einer Bank über einen Kunden als unzulässig zurück. Die Verdachtsmomente reichten nicht aus. Bei einer Prüfung waren hohe Schadensersatzforderungen für Wertpapierfehlkäufe aufgefallen. Daraus hatten die Prüfer geschlossen, dass der Bankkunde über mehr Kapitalvermögen verfügt als beim Finanzamt angegeben.

Das zuständige Finanzgericht hatte die Prüfung auch mit dem Hinweis darauf, "dass gerade im Bereich der Kapitaleinkünfte das Erklärungsverhalten vieler Steuerpflichtiger alles andere als vorbildlich sei", für zulässig erklärt. Der BFH hob dieses Urteil auf. Das Finanzamt hat in einem zweiten Rechtsgang die Möglichkeit, weitere Argumente vorzulegen, die eine Kontrollmitteilung rechtfertigen.

Erst Ende vergangener Woche hatten drei Staaten angekündigt, der EU beim Bankgeheimnis entgegenkommen zu wollen. Die Regierung der Schweiz kündigte am Freitag an, sie sei bereit, unter gewissen Bedingungen auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. Nach Angaben des Finanzministeriums sollen auch OECD-Standards für Hilfe bei Steuerverfahren eingehalten werden. Bisher wurde Amtshilfe nur bei Steuerbetrug, etwa nach dem Fälschen von Unterlagen, gewährt.

Druck auf Schweiz, Österreich und Luxemburg

Österreich kündigte ebenfalls am Freitag an, das Bankgeheimnis zur Erleichterung von Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung etwas abzuschwächen. Bei "begründetem Verdacht" einer ausländischen Behörde könnten künftig Kontodaten auch dann weitergegeben werden, wenn noch kein Strafverfahren wegen Steuerflucht eingeleitet worden sei, sagte der österreichische Finanzminister Josef Pröll in Wien. Der Verdacht müsse allerdings gut dokumentiert sein. Bislang wurden Kontoinformationen nur auf Anordnung eines Richters weitergegeben. Zugleich kündigte Pröll an, dass die Schweiz und Luxemburg im Laufe des Tages ähnliche Änderungen ankündigen würden.

Auch Luxemburgs Finanzminister Luc Frieden teilte am Freitag mit, im Streit mit anderen EU-Staaten um das Bankgeheimnis einlenken zu wollen. Das Großherzogtum sei künftig zum Informationsaustausch mit anderen Ländern nicht nur bei Verdacht des Steuerbetrugs, sondern auch bei einem konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung bereit, sagte er. Bisher war Luxemburg nur bei schwerem Steuerbetrug zur Kooperation bereit.

Die Konzessionen beim Schutz des Bankgeheimnisses für ausländische Steuerflüchtlinge war erwartet worden, nachdem eine Reihe von anderen Ländern, zuletzt Liechtenstein und Andorra, ähnliche Zugeständnisse gemacht hatten, und die Schweiz, Österreich und Luxemburg Gefahr liefen, vom G-20-Gipfel auf einer Schwarzen Liste als nicht kooperatives Land angeprangert zu werden.

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BRUCH DES BANKGEHEIMNISSES - Wir sind alle Indianer
« Antwort #14 am: 19 März, 2009, 16:18 »
Finanzminister Steinbrück zieht gegen internationale Steuerparadiese zu Felde. Und auch in Deutschland darf der Fiskus nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs Konten und Depots ohne konkreten Verdacht prüfen - keine guten Nachrichten für den Rechtsstaat.

Wenn es darum geht, an sein Geld zu kommen, versetzt der deutsche Finanzminister das Land gern in die goldenen Zeiten des Wilden Westens. Man müsse den "Indianern" nur deutlich genug mit der "Kavallerie" drohen, um sie Mores zu lehren, erklärte Peer Steinbrück vor wenigen Tagen. So skizzierte er den Umgang mit der Schweiz, die unbotmäßig auf ihrem Bankgeheimnis zugunsten ausländischer Steuersünder beharrte.

Seit gestern wissen wir, dass wir alle Indianer sind. Da veröffentlichte der Bundesfinanzhof ein Urteil, das Wild-West-Methoden auch in Steinbrücks eigenem Steuer-Staat absegnet. Ohne konkreten Verdacht dürfen Finanzbehörden danach das Bankgeheimnis brechen und Steuererklärungen der Bürger mit dessen Bankkonto-Bewegungen abgleichen.

Der Saloon-Besitzer, der seine Forderungen mit vorgehaltener Waffe kassiert, und der deutsche Fiskus - es ist nur eine Frage der Maskierung: Beide pfeifen auf Rechtsstaat und ordentliche Gerichte, sondern suchen sich ihr Recht selber.

Im Fall, den das oberste deutsche Finanzgericht zu entscheiden hatte, waren es Finanzkontrolleure, die bei der routinemäßigen Außenprüfung einer Bank in Nordrhein-Westfalen auf Hinweise über Fehlspekulationen von Kunden gestoßen waren. Wo es Fehlspekulationen gibt, so die Logik der Steinbrück-Kavallerie, gibt es auch Spekulation. Und wo es Spekulation gibt, gibt es auch Gelder. Und wo es Geld gibt stellt sich sofort die Frage, ob das eigentlich ordentlich versteuert wurde.

Obgleich die Abgabenordnung die Bankdaten der Kunden vor Schnüffelei der Steuer schützt, wurden die Heimat-Finanzämter der unglückseligen Wertpapierinhaber per Kontrollmitteilung aufgefordert, mal zu gucken, ob die Indianer eigentlich ihre finanziell offenbar üppige Situation richtig deklariert hatten.

Alles andere als vorbildliche Offenheit

So viele Unterstellungen auf einmal wundern keinen Karl-May-Leser. Der weiße Mann weiß, dass die Rothaut trunksüchtig und darum hinterhältig ist (Spekulation!), außerdem glaubt sie an die falschen Götter und hat darum eine der christlichen Zivilisation schädliche Moral (Steuerhinterziehung!). Nicht ganz inkonsequent ist es darum, dass die Steuerprüfer die Spitzelei in der Vermögenslage von Bankkunden mit der Bemerkung rechtfertigten, dass gerade bei Kapitaleinkünften die Offenheit der Bankkunden gegenüber dem Finanzamt "alles andere als vorbildlich" sei.

Das ging selbst dem Bundesfinanzhof ein wenig zu weit. Ganz so obrigkeitlich darf sich nicht mal Steinbrücks scharfe Truppe benehmen. Die obersten Finanzrichter bremsten den Fahndungseifer vorsichtig: Der Argwohn der Spurenleser sei nur angebracht, wenn es um Bankkunden-Geschäfte gehe, die sich "aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorheben" - besonders in Bereichen, die "eine für Steuerhinterziehung besonders anfällige Art der Geschäftsabwicklung" betreffen.

Hergehört, Rothäute, macht was ihr wollt, aber seht, dass ihr nicht auffallt, seid leise und höflich zu den Weißen, und schlaft besser nicht in Zelten - das erweckt so einen unsteten Eindruck.

Stellt sich die Frage: Warum glaubt eigentlich der Fiskus, der Rechtsstaat gelte für ihn nicht? Warum ist der Steuer-Bürger weniger rechtlichem Schutz unterstellt als selbst der mutmaßliche Terrorist?

Ermittler und Richter in eigener Sache

Wie haben sich die Bundestags-Parteien zerstritten beim Versuch, dem Bundeskriminalamt weiterreichende präventive Befugnisse für die Verbrechensfahndung einzuräumen. Es ist nicht so einfach, die Grundregeln des Datenschutzes, ja selbst des Schutzes des Bankgeheimnisses zu Lasten von Bürgern zu beseitigen, die in mehr oder weniger konkreten Terrorverdacht geraten.

Selbst bei der Jagd auf Kinderschänder, der Abwehr des schlimmsten aller denkbaren Verbrechen, muss der Staat Grenzen des Persönlichkeitsschutzes einhalten, zu denen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der rechtsstaatliche Umgang mit persönlichen Daten gehört. Zumindest aber müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass jemand wirklich ein Verbrechen begangen hat oder begehen will.

Es hat aber - nicht nur in Deutschland - Tradition, dass im Bereich des Fiskus der Rechtsstaat nur unter Vorbehalt gilt. Das liegt daran, dass der Fiskus älter ist als der Rechtsstaat. Und dabei ist die Idee, die sich sogar in den Saloons des Wilden Westens eines Tages durchgesetzt hat, niemals in den Finanzministerien angekommen: dass niemand, schon gar nicht, wenn es um sein Geld geht, Ermittler und Richter in eigener Sache sein kann.

Quelle : www.spiegel.de

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