Autor Thema: Google diverses (GMail,News,Kalender etc...) ...  (Gelesen 79193 mal)

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Street View - Googles Münchner Büro ist verpixelt
« Antwort #495 am: 19 November, 2010, 10:56 »
Street View ist gestartet, und eines von Googles Büros ist verpixelt. Ein Nachbar des Unternehmens in München wollte offensichtlich nicht, dass sein Wohnhaus zu erkennen ist.

Damit hatte Google wohl nicht gerechnet: Das eigene Büro in München ist verpixelt. Das Haus in der Innenstadt beherbergt neben Google noch weitere Büros und Wohnungen. Offensichtlich hatte einer der Bewohner des Hauses verlangt, dass dieses in Street View unkenntlich gemacht wird.

Aus der Ferne erkennbar

An diesem Beispiel zeigt sich auch, dass die Verpixelung nur bedingt gut funktioniert: Aus einiger Entfernung betrachtet, ist das Haus komplett erkennbar. Erst wenn der sich Nutzer nähert, wird es unkenntlich.


Dieser Fehler war schon beim Test im bayerischen Oberstaufen aufgetreten. Google entschuldigte sich später dafür. Die Häuser würden manuell unkenntlich gemacht, dabei könnten Fehler passieren. In den 20 größten deutschen Städten, in denen Street View am 18. November 2010 gestartet ist, hatten rund 245.000 Bewohner vorab verlangt, dass ihre Wohnungen in Street View nicht erkennbar sein sollen.

Chrome und Dashboard

Google unterhält in München ein Entwicklerbüro. Dort wird unter anderem am Browser Chrome gearbeitet sowie an Produkten, die zu Transparenz und Datenschutz beitragen, darunter das 2009 vorgestellte Google Dashboard.

Googles deutscher Hauptsitz in Hamburg ist erkennbar. Dort hatten sich die Mitarbeiter sogar auf der Straße aufgestellt, um das Fotofahrzeug zu begrüßen.

Quelle : www.golem.de

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Street View - SV-Fahrzeug im Einsatz
« Antwort #496 am: 19 November, 2010, 17:09 »
Das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen:

Es gibt ja mehr als ein Fahrzeug.
Und manchmal begegnet man sich.
Hoffentlich wurde der Dienstbeginn (bzw. das Ende der Mittagspause) korrekt angegeben, denn es ist auch eine Bahnhofsuhr gut erkennbar im Bilde ;)

Bildquelle: maps.google.com

Jürgen
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Schaar: Google soll bei Street View nachbessern
« Antwort #497 am: 21 November, 2010, 09:48 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ruft den US-amerikanischen Internetkonzern Google dazu auf, bei dem hierzulande in dieser Woche gestarteten Kartendienst Street View nachzubessern.

Verbessern müsste man in erster Linie die Anonymisierung von Menschen im neuen Straßenbilderdienst Street View, sagte Schaar. Seinen eigenen Angaben zufolge wurden die Gesichter von Passanten oftmals nicht ausreichend unkenntlich gemacht.

Ferner spricht der Bundesdatenschutzbeauftragte von einer Verpixelung, die viele Personen für Freunde, Kollegen und Verwandte auf den ersten Blick erkennbar macht.

Abgesehen davon hat sich Peter Schaar auch über Street View im Allgemeinen und vergleichbare Dienste geäußert. Es müsse ein zentrales Widerspruchsregister eingerichtet werden, sagte er laut einem Artikel von 'Focus'.

"Die Anbieter müssten dann bei einer zentralen Stelle nachfragen, ob für eine bestimmte Adresse ein Widerspruch vorliegt." Auf diese Weise müssen die Betroffenen nicht bei jedem einzelnen Dienst einen Widerspruch gegen Veröffentlichung von bestimmten Inhalten einreichen.

Quelle : http://winfuture.de

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Was hinter dem Pixel steckt
« Antwort #498 am: 22 November, 2010, 13:14 »
Seit Google Street View Deutschland mit gefährlichen Bildern von Bürgersteigen und Fassaden überschwemmt, lassen Hausbsitzer verpixeln. Und andere lassen notieren, welche Häuser das sind

Es ist schon ein übles Zeug, dieses Google Street View. Nachdem es nun seit zirka einer Woche erschreckend realistische Bilder von Bürgersteigen und merkwürdig verschwommenen Gesichtern, Autoschildern und sogar Gebäuden bietet, ist die Welt um einen Schrecken reicher. Zum einen ist das System erschreckend zäh und lässt einen wirklich nur durch Städte laufen, zum anderen könnte man zum Ergebnis kommen, die Welt sei zumindest in den 21 deutschen Orten erschreckend langweilig. Da gehört es schon zu den Sensationen, dass ein unverpixelter Hund über das Trottoir läuft.

Aber das ist schon gut so. Jede Aufgeregtheit in Oberstaufen (das immerhin den Anfang der schlimmsten Selbstentblössung seit Erfindung des Telefonbuchs machte) wäre auch fehl am Platze. Und man versteht auch nicht immer, warum alle Gesichter verwischt sind, denn das hat sichtlich Software gemacht, und so kann es passieren, dass sogar Werbegesichter trübe vom Plakat blicken.

Zu schade, Werbung möchte in Google Street View scheints anonym bleiben Bild: Google

Nun finden das ein paar Zeitgenossen nun aber doch ein bisschen kindisch. Sie finden, dass man auch auf anderen öden 3D-Seiten die Gebäude sehen kann, die sich datenschutzbewusste Bundesbürger schützen haben lassen. Gut, kann man sagen, es ist ja kein Argument, etwas sein zu lassen, nur weil das an anderer und etwas unbekannterer Stelle schon egal ist. Genauso gut könnte man ja Nachbars Äpfel vom Baum holen, weil es die anderen auch tun.

Den ganz anderen Weg gehen nun freilich die Damen und Herren von Compuccino, einer Kommunikationsagentur aus Berlin. Das Projekt Finde das Pixel macht aus dem Versteckspiel von verpixelten Häusern eben ein Spiel. Mache mit und suche die versteckten Äpfel in Deutschland. Man meldet schon mehr als 8.750 gefundene Häuser, die nur noch schemenhaft in Street View zu sehen sind. Compuccino ist übrigens auch für das Design des Tagesschau Blogs und die Umsetzung der Kampagne Wir sind Aussteiger verantwortlich. Was sind wir alle froh, dass sich da keiner verpixeln liess. Das würde der Agentur vermutlich ein wenig von ihrer Existenzberechtigung nehmen.

Aber gut. Der Spass mit den wubbeligen Häuserfronten geht weiter. Alle suchen mit. Und Menschen in Landsberg, Dorfen und was-weiss-ich-wo sind ein wenig enttäuscht. Sie können sich weder pixeln lassen (denn die zugeordneten Aufnahmen sind von Privatmenschen gemacht und werden nicht bearbeitet), noch haben sie einen Wagen, der im Vorbeifahren knipst und ihre Häuser einem Sicherheitsrisiko aussetzt.

Jetzt, wo schon eine Kofferattrappe aus dem süwestlichsten Afrika das politische Klima in der Republik entzünden kann. Am besten wir lassen uns alle komplett verpixeln. Das macht Deutschland so unattraktiv, dass nicht einmal mehr Attrappen das Land erreichen wollen. Auch Terroristen haben schliesslich ihren Stolz.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Google Mail: Klage wegen Analyse fremder Mails
« Antwort #499 am: 23 November, 2010, 13:15 »
Der Texaner Keith Dunbar hat eine Klage gegen Google eingereicht. Er behauptet, dass der Dienst Google Mail gegen den US-amerikanischen Electronic Communications Privacy Act aus dem Jahre 1986 verstößt. Gemeint ist die Funktion, die sämtliche E-Mails analysiert und auf Basis der Erkenntnisse passende Werbung schaltet.

Dunbar stört sich vor allem daran, dass auch die E-Mails von Personen betroffen sind, die gar nicht bei Google Mail angemeldet sind bzw. es nicht nutzen. Dazu muss man lediglich eine Nachricht an einen Bekannten bei Googles Mail-Dienst schicken. Öffnet dieser die E-Mail, wird sie vom Google-Algorithmus erfasst und ausgewertet. Der Kläger bemängelt, dass Google nicht darauf aufmerksam macht, dass die E-Mails von Nicht-Google-Mail-Nutzern ebenfalls analysiert werden und somit für das zielgerechtete Schalten von Werbung herangezogen werden.

Dunbar versucht nun durchzusetzen, dass seine Klage zu einer Sammelklage wird, an der sich auf andere Nutzer beteiligen können. Als Schadenersatz fordert er pro Tag, an dem Google nicht auf den bemängelten Umstand hinweist, 1.000 Dollar. Alternativ gibt er sich mit 10.000 Dollar zufrieden, falls Google sehr schnell auf seine Klage reagiert. Am Ende wird sich für den höheren Schadenersatz entschieden.

Google erklärte in einer Stellungnahme, dass man zum konkreten Fall noch nichts sagen kann. Jedoch nutzt man wie jeder andere E-Mail-Anbieter auch diverse Algorithmen, um eingehende E-Mails zu untersuchen, um so Spam und Viren herauszufiltern. Hinzu kommen Algorithmen, die anhand der E-Mails entscheiden, welche Werbeanzeigen eingeblendet werden. „So hat Google Mail schon immer funktioniert.“

Der Internetrechtsexperte Eric Goldman sagte der 'InformationWeek', dass es 2004 sehr viele derartige Klagen gab, die alle gescheitert sind. Goldman ging eigentlich davon aus, dass sich dies inzwischen herumgesprochen hat. In den Datenschutzbestimmungen von Google heißt es ausdrücklich, dass die Privatsphäre der Absender nicht verletzt wird, da ausschließlich der Empfänger die Nachricht lesen kann und auch die inhaltsbezogenen Werbeanzeigen nur von ihm betrachtet werden können.

Quelle : http://winfuture.de

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Intelligente Ignorier-Funktion bei Google Mail
« Antwort #500 am: 02 Dezember, 2010, 09:37 »
Angenehmes neues Labs-Feature bei Google Mail: Mail-Threads können ignoriert werden. Sie landen dann unter Umgehung direkt als gelesen im Archiv, sofern ihr nicht direkt im Empfänger oder CC seid.



Ideal für Leute, die sich noch in Mailinglisten oder Foren rumtreiben. So können nun Threads wunderbar ignoriert werden uns später auf Wunsch gelesen werden, wenn man nach is:muted in die Suchbox eingibt.

Mails können über “Weitere Aktionen” ignoriert werden. Das funktioniert umgekehrt natürlich auch so.





Praktisch für Menschen, die täglich von der aufploppenden Inbox genervt sind. Unwichtige Threads ignorieren und beizeiten in Ruhe lesen :)

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Gesetzgeber wird Street View nicht einschränken
« Antwort #501 am: 02 Dezember, 2010, 15:19 »
Der Staat wird in Online-Angebote wie Google Street View nicht eingreifen. Das geht aus dem von Bundesinnenminister Thomas de Maizère (CDU) vorgelegten Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz hervor.

In diesem wird die Messlatte für eine staatliche Regulierung deutlich höher angesetzt, als dies beispielsweise von seiner Kabinettskollegin Ilse Aigner (CSU), die unter anderem für den Verbraucherschutz zuständig ist, angestrebt wurde.

"Wir wollen besonders schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht verhindern - unabhängig davon, um welche Dienste es sich handelt", erklärte de Maizière. Dienste wie Street View stellen allerdings keinen solchen schweren Eingriff dar.

Dies stellte der Minister auch klar, als er anmerkte, dass nichts so öffentlich sei, wie eine Hausfassade. Die Diskussion um Street View sei daher eine richtige Debatte am falschen Ort gewesen. So knüpft das neue Gesetz an gänzlich anderen Punkten an.

Ein besonders schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen liege insbesondere dann vor, wenn personenbezogene Daten veröffentlicht werden, die geschäftsmäßig gezielt zusammengetragen und gegebenenfalls in Verbindung mit weiteren Informationen ausgewertet wurden. Dazu gehören beispielsweise umfangreiche Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile, aber auch ehrverletzende Beschreibungen oder Abbildungen.

Der Entwurf enthält zudem Anregungen für Regelungsvorschläge zu bestimmten Internetdiensten, die für die Integrität des Persönlichkeitsrechts von besonderer Bedeutung sind. Hierunter fallen Gesichtserkennungsdienste, die Profilbildung anhand von Suchmaschinenanfragen und die Erhebung von Standortdaten.

Die Chancen des Internets dürften dabei aber keinesfalls eingeschränkt werden. "Es gibt eine Grenze, die den Schutz der Persönlichkeit angeht. Jenseits dieser Grenze wünsche ich mir viel Freiheit", sagte de Maizière.

Quelle : http://winfuture.de

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Google Mail: Neue Funktionen für die Priority Inbox
« Antwort #502 am: 07 Dezember, 2010, 14:46 »
Im August hatte Google ein neues Feature für seinen E-Mail-Dienst vorgestellt. Mit der "Priority Inbox" soll der Posteingang automatisch sortiert werden, so dass nur die wichtigsten E-Mails im Mittelpunkt stehen. Jetzt erfährt diese Funktion ein Update.

Im offiziellen GMail-Blog heißt es, dass die Nutzer der Priority Inbox im Durchschnitt 43 Prozent mehr Zeit mit dem Lesen einer wichtigen E-Mail verbringen, verglichen mit dem Lesen einer als unwichtig einsortierten Mitteilung. Insgesamt konnte das Feature die Zeit, die zum Lesen von E-Mails benötigt wird, um 15 Prozent senken.


Laut den Entwicklern stellten sich die Nutzer häufig die Frage, warum eine bestimmte E-Mail als wichtig einsortiert wurde. Aus diesem Grund halten die Wichtigkeits-Marker nun diese Information bereit. Platziert man den Mauszeiger über den kleinen gelben Pfeilen, wird der Grund für die Einstufung dargestellt.

Ein weiterer Kritikpunkt der Nutzer war die Tatsache, dass die Priority Inbox nicht schnell genug gelernt hat, welche E-Mails wichtig sind. Durch das Update der Funktion soll nun wesentlich schneller auf manuelle Korrekturen reagiert werden.

Quelle : http://winfuture.de

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Google Mail: Zugriff auf weitere Konten möglich
« Antwort #503 am: 15 Dezember, 2010, 07:52 »
Wer mehrere E-Mail-Adressen besitzt kennt das Problem, dass man sich ständig neu anmelden muss, um die Nachrichten für verschiedene E-Mail-Adressen zu lesen. Google bietet nun die Möglichkeit, die eigenen E-Mails in einem anderen Account zugänglich zu machen.

Neben einer persönlichen E-Mail-Adresse besitzen einige Leute auch eine zweite oder dritte E-Mail-Adresse, beispielsweise eine gemeinsame Anschrift für die ganze Familie. Eine weitere Situation findet man oftmals in Unternehmen vor. Der Chef will einem persönlichen Assistenten Zugriff auf seine E-Mails einräumen, damit dieser in dessen Namen auf Nachrichten antworten kann.

Ab sofort ist dies ohne vorheriges Ummelden möglich. Eine Funktion namens "E-Mail Delegation" erlaubt die Freigabe des E-Mail-Zugriffs auf eine andere Adresse. Bislang war dies nur im Rahmen von Google Apps möglich, der Unternehmenslösung des Suchmaschinenbetreibers. Jetzt finden alle Kunden diese Funktion im Optionsdialog vor.

Nachdem man einen anderen Account hinzugefügt hat, bekommt man eine E-Mail, in der man den Zugriff bestätigen oder verweigern kann. Anschließend findet man in Google Mail neben der E-Mail-Adresse einen kleinen Pfeil, über den man zwischen der freigegebenen und der eigenen Ansicht wechseln kann. Die Posteingänge der verschiedenen Konten werden in unterschiedlichen Tabs dargestellt, so dass die parallele Nutzung mehrerer Konten möglich ist.


Quelle : http://winfuture.de

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Unterwäsche kann töten. Moralisch zumindest...
« Antwort #504 am: 20 Dezember, 2010, 13:39 »
Es ist nicht schön, wenn einem anderen Leute dabei zuschauen, wie man in aller Öffentlichkeit dreckige Wäsche wäscht. Für viele ist das nicht einmal interessant. Und sicher gibt es den einen oder anderen, der genau dann Freudenschweiss bekommt, wenn sich saubere Wäsche sauber auf einer Wäscheleine zeigt. Aber es gibt eben auch die Besitzer dieser Wäsche. Und die finden das vielleicht nicht lustig.

So geschehen in Japan, wo es zu einer Klage gegen Google Street View kam. Die allseits bekannten Wagen des Suchkonzerns hatten bei ihrer Fahrt aus purer Aufzeichnungswut eine Wäscheleine mit scheinbar sehr hochwertigen Textilien aufgenommen. Da es für diesen Fall keine automatisierten Programme gibt, da Verpixeln von kleinen Schwarzen, knappen Ledernen oder was auch immer nicht in den Guidelines von Google vorkommen, können nun alle Nachbarn auf den Netz das sehen, was sie schon vorher tagtäglich gemocht oder ignoriert haben.

Man ist schon froh, dass das die einzigen Sorgen sind, mit denen Google konfrontiert wird. Wären wir noch im Mittelalter und wäre das Internet eine durchaus ältere Erfindung, dann hätten wir vielleicht die eine oder andere Hexenverbrennung mehr zu beklagen gehabt, da dummerweise Freiherr von Guglhofen mit seinen Aufzeichnungskutschen das Abschlachten einer Ziege zum Behufe der Wetteränderung aufzeichnen konnte.

Aber so...

Das nächste Mal muss es eben einen Lautsprecherwagen vor den Autos von Google geben. Und aus den Boxen dröhnt es dann:

Liebe Bürger und Bürgerinnen, bitte schaffen Sie jetzt ihre heftige Wäsche von der Leine und hören sie auf, andere rufschädigenden Teile zum Trocknen aufzuhängen. Bitte nehmen Sie auch ihren Rüden vom Nachbarshund und bitten Sie Ihren Gatten, nicht ohne Unterwäsche vor das Fenster zu treten. Gleich wird Google wieder die Welt so fotografieren, wie sie eigentlich ist. Sollten Sie in ihrem Haus ein Bordell betreiben, Drogengeschäfte abwickeln oder eine berühmte Persönlichkeit kompromittieren können, dann halten Sie alle Türen und Fenster verschlossen. Nach dem Ertönen der Sirene können Sie von einer Entwarnung ausgehen, dann ist Google wieder aus der Stadt verschwunden. Sie können dann auch wieder ihren Verpixelungsanzug aufziehen und die Gerüste vor den Häusern entfernen. Danke.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Datenschützer bricht Verhandlungen über Google Analytics ab
« Antwort #505 am: 11 Januar, 2011, 11:31 »
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat die seit September 2009 laufenden Verhandlungen mit Google über dessen Analysedienst Google Analytics abgebrochen. "Leider mussten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Google unseren Datenschutzanforderungen nicht entsprochen hat", sagte Caspar laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Ein von Google vorgelegter Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung genüge nicht den rechtlichen Vorgaben. Das Unternehmen nutze laut Caspar den Umstand aus, dass die rechtliche Verantwortung für den Einsatz des Tracking-Dienstes nicht bei Google, sondern bei den Betreibern der Websites liege. Die Hamburger Datenschutzbehörde bestätigte den FAZ-Bericht gegenüber heise online. Mit den Konsequenzen, die aus eventuellen Rechtsverstößen durch Google Analytics entstehen, sind also die jeweiligen Website-Betreiber konfrontiert, nicht etwa Google.

Google offeriert seit Ende 2005 das kostenlose Tool zur Analyse der Besucherströme auf Websites. Die im "Düsseldorfer Kreis" versammelten Datenschützer – darunter Caspar – befürchten, es könnten Profile von Internetsurfern mit ihren Interessen, Lebensgewohnheiten, Konsumverhalten und Präferenzen erstellt werden. Nutzungsprofile dürften nur bei Verwendung von Pseudonymen angelegt werden, die IP-Adresse sei jedoch kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes. Das sieht Google anders und berief sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts München. Es gibt aber auch gegenteilige Urteile – etwa vom Amtsgericht Berlin. Unter Juristen wird heftig darüber gestritten, ob eine IP-Adressen als personenbeziehbare Daten anzusehen sind.

Google hatte zugesagt, die gesammelten IP-Adressen zu verkürzen und damit zu anonymisieren. Auch wurden Erweiterungsmodule für verschiedene Internetbrowser angeboten, mit denen Internetnutzer verhindern können sollen, dass ihre Daten an Google übertragen werden. Caspar hat laut dem Bericht kritisiert, dass es insbesondere für die Web-Browser Safari und Opera aber keine Erweiterungen gebe, dadurch würden rund 10 Prozent der Internetnutzer in Deutschland von der Widerspruchsmöglichkeit ausgeschlossen. Caspar habe auch moniert, dass selbst bei Nutzern, die Widerspruch eingelegt haben, IP-Adressen ungekürzt an Google übertragen werden.

Nach dem Willen von Caspar soll sich der Düsseldorfer Kreis demnächst erneut mit Google Analytics befassen. Da die Aufsichtsbehörden nicht Google selbst belangen können, wollen sie laut dem Bericht prüfen, ob und wie sie gemeinsam gegen Betreiber von Websites vorgehen können, die weiterhin Google Analytics einsetzen. Sie könnten laut Caspar mit einem Bußgeld belegt werden. Auch werde ein Musterprozess gegen ein größeres Unternehmen erwogen. Der Datenschutzbeauftragte von Google Deutschland, Per Meyerdierks, sagte laut FAZ, Google Analytics habe in seiner ursprünglichen Version dem EU-Datenschutzrecht entsprochen. Mit den Veränderungen sei Google den Wünschen deutscher Kunden entgegengekommen. Ein Abbruch der Gespräche mit den Datenschutzbehörden sei ihm nicht bekannt.

Quelle : www.heise.de

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Re: Datenschützer bricht Verhandlungen über Google Analytics ab
« Antwort #506 am: 11 Januar, 2011, 18:18 »
Als Opera-Nutzer sollte man die vorbereitete Liste für blockierte Inhalte pflegen.
Nicht fehlen sollte dabei
http://*.google-analytics.com/*
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4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

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Re: Datenschützer bricht Verhandlungen über Google Analytics ab
« Antwort #507 am: 11 Januar, 2011, 18:23 »
Für IE 7/8 & Firefox und Google Chrome Nutzer gibts da ein Add-On


Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
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Re: Datenschützer bricht Verhandlungen über Google Analytics ab
« Antwort #508 am: 11 Januar, 2011, 18:51 »
Muss allerdings mit einem der unterstützten Browser heruntergeladen werden.
Also z.B. nicht mit Opera, denn wenn man die Seite damit aufsucht. wird der Download gar nicht angeboten.
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

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Re: Datenschützer bricht Verhandlungen über Google Analytics ab
« Antwort #509 am: 11 Januar, 2011, 18:53 »
Hat schon seinen Grund das ich die unterstützten Browser genannt habe (in dem verlinkten Artikel steht ja auch noch mal das es da für Opera nichts gibt) ;)

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