Autor Thema: Google diverses (GMail,News,Kalender etc...) ...  (Gelesen 79156 mal)

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Bundesregierung plant Eckpunkte zu Geodiensten im Herbst
« Antwort #435 am: 18 August, 2010, 11:54 »
Zitat
Mal sehen ob Big Google auch Big Brother wird!

Ist er doch schon längst ;)



Die Bundesregierung plant Eckpunkte zur Regelung von Internet-Geodiensten im Herbst. Das vereinbarte das Kabinett am Mittwoch nach Informationen von dpa. Die Regierung lehnte die Forderung der Länder nach schärferen Regeln allein gegen den Internet-Panoramadienst Google Street View ab. Sie sprach sich für eine breitere Regelung aus, um personenbezogene Daten bei Aufnahmen im Internet besser zu schützen. Am 20. September ist ein Spitzengespräch der Regierung mit Experten geplant.

Der Bundesrat hatte auf Initiative Hamburgs eine gesetzliche Pflicht gefordert, dass Menschen und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte bereits zu erkennen gegeben, dass er von dem Entwurf nichts hält und deutlich gemacht, dass er die Aufregung für übertrieben hält. "Wir diskutieren das richtige Thema am falschen Objekt", sagte er laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung.

Personenbezogene Daten müssten geschützt werden, so der Innenminister, aber bei Street View gehe es "um das, was eigentlich öffentlich ist, nämlich Straßen, Plätze und Hausfassaden". Ein übereiltes Gesetz könne "unbeabsichtigte Kollateralschäden" hervorrufen, die Presse könne künftig keine Panoramabilder mehr veröffentlichen oder das Land Sachsen keine Bilder von Flutgebieten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat dagegen laut dem Bericht eine rasche Reform des Datenschutzrechts angemahnt. Die Justizministerin forderte – wie Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner – eine Anpassung des Datenschutzgesetzes an die veränderten Bedingungen des Internet-Zeitalters.

Quelle : www.heise.de

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BITKOM: Street View-Gesetz ist reiner Aktionismus
« Antwort #436 am: 18 August, 2010, 13:18 »
Der IT-Branchenverband BITKOM hat das von der Bundesregierung geplante Gesetz gegen Online-Bilderdienste wie Google Street View als politischen Aktionismus kritisiert.

"Es ist völlig offen, was mit diesem Gesetz überhaupt erreicht werden soll. Google macht jetzt schon Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich, auf Antrag auch ganze Häuser", sagte BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer. Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung sei dauerhaft möglich.

Grundsätzlich sei die intensive Debatte zur Privatsphäre im Internet aus seiner Sicht zu begrüßen. Aber: "Deutschland kann aber nicht jedes Mal, wenn ein neuer Internet-Dienst an den Start geht, ein neues Gesetz erlassen. Wir brauchen eine strategische Netzpolitik statt symbolischer Einzelaktionen", erklärte er.

Nach einem Gesetzentwurf des Bundesrates sollen systematische Abbildungen von Straßen nur noch gestattet sein, wenn vorher die Öffentlichkeit und die Behörden informiert werden. Diese Forderung werde von den Unternehmen heute bereits erfüllt, hieß es. Staatliche Stellen verfügen hingegen über systematische Bilddateien und Daten der Geodäsie, die deutlich mehr Details erfassen als viele Google-Dienste, ohne dass die Bevölkerung darüber informiert wird oder Widerspruchsmöglichkeiten hat, so der BITKOM.

Scheer betonte, die Entscheidung der Bürger sei zu respektieren, wenn sie ihre Häuser oder Wohnungen in dem Panorama-Bilderdienst nicht veröffentlicht haben wollten. Gleichzeitig kritisiert Scheer die entsprechenden Aufrufe einzelner Politiker als Panikmache.

"Die Internetpolitik ist heute zu wichtig, um kurzfristigen Schlagzeilen zu folgen", so Scheer. Sie bestehe zudem nicht nur aus Rechts- und Verbraucherfragen, sondern sei auch Wirtschaftspolitik. "Wir sollten unsere Standortpolitik so auf Vordermann bringen, dass einer der nächsten Googles aus Deutschland kommt. So können wir das Internet erfolgreicher gestalten als durch hektische Versuche nationaler Gesetzgebung", so der BITKOM-Präsident.

Quelle : http://winfuture.de

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Re: Google Street View: Antrag auf Unkenntlichmachung ist online
« Antwort #437 am: 18 August, 2010, 23:13 »
Aber G... will wohl einen Freifahrtschein, durch diese Einspruchsfrist ohne vorherige Prüfung.

Offensichtlich haben die den schon bekommen. Oder wie erklärt sich das ich als Hauseigentümer jetzt Widerspruch gegen die Veröffentlichung des Bildmaterials von meinem Anwesen einreichen muss?? Die Hütte steht zwar öffentlich, aber zumindest darf man mich vorher fragen. Nun kann G sich das abschminken mit meiner kostenlosen Unterstützung seine kommerzielle Gier zu stillen. Für den halben Strassenzug hab ich hier bereits die Widersprüche liegen. Und die gehen raus, vermutlich werden noch welche dazu kommen.

Das Projekt an sich find ich gut, nur stösst mir mal wieder die Art und Weise auf wie mit mir umgegangen wird extrem sauer auf. Das kostet jetzt meine Zeit mich um Dinge zu kümmer die ich nicht angeleiert habe. Dafür gibt es jetzt was mit der Hausordnung.  Und wer meint gegen diese zu verstossen darf mich auch gerne persönlich kennenlernen   Ob ich G für meine Arbeit ne Rechnung schicken kann  ???
« Letzte Änderung: 19 August, 2010, 19:20 von spoke1 »
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Re: Google Street View: Antrag auf Unkenntlichmachung ist online
« Antwort #438 am: 19 August, 2010, 08:47 »
Ob ich G für meine Arbeit ne Rechnung schicken kann  ???
Interessanter Gedanke...
Ich denke, das dürfte dann möglich sein, wenn zwei Dinge zusammentreffen:
1. der Widerspruch beruht auf dem Umstand, dass die bemängelte Information nur aufgrund der erhöhten Kameraposition erlangt werden konnte, also ein Eindringen in die zu schützende Privatsphäre oder die Offenbarung eines betriebsgeheimnisses o.ä. durch den Blick über die Mauer oder durch das Fenster im Hochpaterre...
2. der Widersprechende ist selbst Rechtsanwalt oder Mittbewerber oder er betreibt ein Gewerbe, das dafür z.B. aufgrund einer Vielzahl von betroffenen Grundstücken einen erheblichen (Prüfungs-)Aufwand erfordert, oder der Widerspruch fruchtet zunächst nicht.

Eine spezielle Begründung fällt mir noch dazu ein, die kaum zu entkräften sein dürfte, nämlich dass G... niemals den genauen Zeitpunkt der Aufnahmen angekündigt hat, oder wenigstens den Tag, sodass sie durch ihr Verhalten andere zumutbare Massnahmen zur Schadensvermeidung aktiv verhindert hat. Man hätte ja sonst ausnahmsweise den Vorhang schliessen oder eine Plane aufhängen können...

Jürgen
« Letzte Änderung: 19 August, 2010, 08:54 von Jürgen »
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Kritik aus den Ländern an Bundesregierung wegen Google Street View
« Antwort #439 am: 19 August, 2010, 09:50 »
Die Zurückhaltung des Bundes gegenüber einer gesetzlichen Regelung für den Internetdienst Google Street View stößt in den Ländern auf Kritik. Der Bundesrat hatte einen eigenen Gesetzentwurf zu den Panorama-Straßenfotos vorgelegt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) strebt aber eine breitere Regelung an, die auch andere Internetdienste einbezieht.

"Die Bundesregierung ist mit ihrer Verweigerungshaltung auf dem Irrweg", sagte der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) der Süddeutschen Zeitung. "Der (Bundesrats-)Entwurf ist keine Lex Google, sondern erfasst alle Dienste, die in ähnlicher Form Geodaten im Internet anbieten." Dass er eine gute Grundlage gewesen wäre, könne man schon daran sehen, dass alle Bundesländer, gleich welche Parteien sie regierten, ihm zugestimmt hätten. "Sicher könnte man in dem Entwurf das ein oder andere verändern, aber das hätte man im parlamentarischen Verfahren angehen können", sagte Steffen.

Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) sagte, er erwarte "dass die jetzt vorliegende Bundesratsinitiative bei der Gesamtlösung Berücksichtigung findet". Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) argumentierte dagegen, eine Lex Google helfe nicht weiter, "weil wir neuen technischen Entwicklungen dann permanent hinterhinken würden". Das Kabinett habe daher verabredet, dass der Umgang mit Geo-Datendiensten der allgemeinen Reform des Datenschutzgesetzes zunächst vorgezogen werde. Ein Treffen im September mit Daten- und Verbraucherschützern, mit Google und anderen Anbietern diene daher der Vorbereitung eines entsprechenden Gesetzentwurfes, der dann zügig auf den Weg gebracht werden solle, sagte sie der Saarbrücker Zeitung.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kritisierte in der Passauer Neuen Presse, man hätte "auf Bundesebene schon früher aktiv werden können". Ähnliche Kritik äußerte der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD). Die Bundesregierung habe lange gezögert und kein Konzept vorgelegt, um Bürger vor unbefugten filmischen und fotografischen Aufnahmen zu schützen, obwohl die Problematik im Zusammenhang mit Online-Kartendiensten bereits seit 2008 bekannt sei. Die Regierung habe sogar einen Länder-Entwurf abgelehnt, der eine klare Rechtslage zum Einschreiten gegen Google geschaffen hätte, sagte Bruch laut einer Mitteilung.

Quelle : www.heise.de

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Street View: Google macht weitere Zugeständnisse
« Antwort #440 am: 19 August, 2010, 16:07 »
Der Suchmaschinenbetreiber Google hat sich der massiven Kritik aus Politik und Öffentlichkeit gebeugt und die Vorab-Widerspruchsfrist für den Dienst Street View von vier auf acht Wochen verdoppelt.

"In Teilen der deutschen Öffentlichkeit ist [...] der Eindruck entstanden, ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung eines Hauses bzw. einer Wohnung auf Street View sei nur vier Wochen lang und ausschließlich im Internet möglich. Dies war und ist nicht der Fall", heißt es im Google-Blog. "Wir haben uns dennoch entschlossen, die Frist für Vorab-Widersprüche aus den 20 größten Städten im Internet von vier auf acht Wochen zu verlängern."

Wer nun also vor dem Start von Street View eine Unkenntlichmachung beantragen will, hat dazu bis zum 15. Oktober Zeit. Am einfachsten funktioniert das über ein Online-Formular. Alternativ steht der Postweg zur Verfügung. Nach dem 15. Oktober kann man weiterhin sein Haus oder seine Wohnung aus Street View entfernen lassen. Dazu wird eine spezielle Funktion in den Dienst integriert.

"Uns war bewusst, dass Street View in Deutschland zu Diskussionen führen könnte. Wir haben uns deshalb bereits im vergangenen Jahr zu Datenschutzmaßnahmen verpflichtet, die weit über die in anderen Ländern hinausgehen und die besonderen Anforderungen der deutschen Bürger und Behörden berücksichtigen", schreibt Google.

"Darüber hinaus haben wir uns in dieser Woche mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten über weitere Maßnahmen verständigt; er erhält unter anderem Einblick in den von uns aufgesetzten Prozess zur Bearbeitung von Widersprüchen. Details zu diesen Vereinbarungen finden Sie hier."

Quelle : http://winfuture.de

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Street View: Verfassungsgerichtliches Verbot möglich
« Antwort #441 am: 21 August, 2010, 14:01 »
Unter Umständen könnte das Bundesverfassungsgericht den Kartendienst Street View von Google stoppen. Davon geht jedenfalls der Ex-Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Hassemer laut 'Focus' aus.

Dies wäre jedenfalls dann möglich, wenn das Bundesverfassungsgericht bei seiner alten Linie bleibt. Er selbst geht nicht davon aus, dass das Gericht seine Grundlagen der Rechtsprechung ändern wird. Möglich wäre allerdings die eine oder andere Anpassung an neue Technologien, heißt es.

Der Jurist warnt Unternehmen wie den US-amerikanischen Internetkonzern Google davor, dass das Grundgesetz kein digitales Gesamtbild des Menschen erlaubt. Sollte dem so sein, so käme für derartige Angebote das Aus vor dem Bundesverfassungsgericht, vermutet er.

Hassemer selbst ist sich jedoch nicht sicher, ob die Internetdienste derartige Profile anlegen. Zudem ist er sich seinen eigenen Angaben zufolge unschlüssig darüber, ob dies überhaupt erreicht werden kann. Persönlich stört ihn auch das quasi-staatliche Auftreten von Google.

Diesbezüglich stellt er sich die Frage, warum man überhaupt Widerspruch einlegen muss. Der Ex-Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts könnte sich ebenso vorstellen, dass jeder Bürger dem Vorhaben erst einmal zustimmen muss.

Quelle : http://winfuture.de

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Ministerin fordert Google zu mehr Transparenz auf
« Antwort #442 am: 21 August, 2010, 14:33 »
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat das Internet-Unternehmen Google im Zusammenhang mit dem Straßenfotodienst Street View zu mehr Offenheit aufgefordert. "Seit Monaten häufen sich die Widersprüche gegen Street View. Aber wir haben noch immer keine Angaben darüber, wie viele Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern aus Deutschland bisher bei Google eingegangen sind", sagte sie der "Rheinischen Post". Es könne doch nicht so schwer sein, die E-Mails und Briefe zusammenzuzählen, kritisierte die Ministerin. "Google ist angetreten, die Welt transparenter zu machen. Ich würde es begrüßen, wenn das Unternehmen selbst etwas mehr Transparenz zeigen würde."

Zufrieden zeigte sich Aigner hingegen mit der Verlängerung der Widerspruchsfrist für Street View. Ihr komme es darauf an, dass alle Bürger die Möglichkeit zum vorherigen Widerspruch haben, "auch diejenigen, die vielleicht gerade noch in den Sommerferien sind". Die SPD fordert rasch nach der Sommerpause ein Datenschutzgesetz, das den Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet regelt. "Jeder Bürger muss zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, Daten über seine Privatsphäre wie von Google im Internet unkenntlich zu machen", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD- Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der Berliner Zeitung.

Google-Europachef Philipp Schindler hatte zuletzt die massive Kritik am Straßenfotodienst Street View zurückgewiesen und betont, dass der Datenschutz beachtet wird. "Wir achten die Privatsphäre der Menschen sehr. Etwas Öffentlicheres als Häuserfassaden gibt es jedoch nicht. Zudem bieten wir in Deutschland Regeln für Street View an, die es in anderen Ländern gar nicht gibt." Nur in Deutschland gebe es die Widerspruchsmöglichkeit vor dem Start. Google führe bereits seit langem Gespräche mit Datenschützern. Die Verlängerung der Widerspruchfrist begründete der Google- Manager als Reaktion auf die Kritik: "Wir nehmen die Sorgen extrem ernst. Deshalb haben wir jetzt die Widerspruchsfrist für Anwohner und Mieter um vier Wochen bis zum 15. Oktober verdoppelt."

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Google Street View oder: Was ist Information?
« Antwort #443 am: 21 August, 2010, 17:14 »
Die aktuell einfachste Methode, sich informativ zu exponieren, ist, die "eigenen" Informationen aus dem Projekt Google Street View löschen ("verpixeln") zu lassen

Das Bemühen, das eigene informative Profil (im Internet) angesichts der Möglichkeiten des Missbrauchs von Daten möglichst flach zu halten, ist nachzuvollziehen. Dies zumal darüber profilierend und medienwirksam auch von prominenter Seite informiert  wird. Dies gilt selbst dann, wenn Befürchtungen, etwa das Street View ein willkommenes Hilfsmittel für Einbrecherbanden sei, sich mit wertvollen Informationen zu versorgen, nicht überzeugen. Denn wer kennt die Zukunft? Welche derzeit ungeahnten Möglichkeiten, etwa der Vernetzung vorhandener, für sich genommen vielleicht bedeutungsloser Daten wird es geben? Und überhaupt, warum sollte ich der gewinnsüchtigen Datenkrake Google "meine" (na ja, zugegeben, doch immerhin "öffentlichen"?) Daten zur Verfügung stellen, ohne am Gewinn beteiligt zu sein?

Was auch immer die Motivation sein mag, Einspruch einzulegen und die Verpixelung des eigenen Grundstücks bzw. Gebäudes zu beantragen. Eine Frage stellt sich dabei immer: Was sind – in informativer Hinsicht – die Konsequenzen dieses Schrittes? Sind nach der Löschung (Verpixelung) nun "weniger" Daten über mich im Internet vorhanden als von anderen? Halte ich mit diesem Schritt denn informativen "Ball", mit dem ich mich (im Internet) bewege, möglichst flach?

Einen naiven Begriff von Information vorausgesetzt, könnte man dieser Auffassung sein. Nämlich dann, wenn davon ausgegangen wird, dass es sich bei Informationen um Einheiten handeln würde, gewissermassen um Datenpakete, die zwischen Sendern und Empfängern hin- und hergeschickt werden könnten. In dieser Sichtweise wäre nach Löschung von Informationen Datenschutzproblem entlastend tatsächlich "weniger" Information vorhanden.

Die Diskussion um Google Street View macht jedoch deutlich, dass notwendig wird, einen angemesseneren Begriff von Information zugrunde zu legen. Denn wortwörtlich augenscheinlich wird, dass durch die nun in den nächsten Wochen in Deutschland gegebene Möglichkeit, das eigene Gebäude bzw. Grundstück aus den Strassenpanoramen zu löschen, das Datenprofil der Antragsteller wohl entgegen deren Intention geschärft und nicht entschärft wird. Informationen sind nicht als Einheiten, gewissermassen als "Datenpakete" zu verstehen (die gelöscht werden könnten), sondern, gemäss einem Vorschlag von Gregory Bateson, vielmehr abstrakter als Unterschiede ausmachende Unterscheidungen.

Löschen erzeugt Daten

Da von einem vergleichsweise kleinen Personenkreis auszugehen ist, der Häuserfassaden oder Grundstücke verblenden lässt, werden die – also vereinzelten – Verpixelungen beim Betrachten der Strassenpanoramen gewissermassen ins Auge springen. Es sind also gerade durch die Löschung verursachte Unterschiede (zu unverpixelten Immobilien), die informative Unterschiede erzeugen. Es darf dann mit Blick auf die hervorstechenden "Löschungen" vermutet werden: Der Bewohner dieses Hauses/Grundstücks ist sicher ein Googlekritiker, scheint von Datenmissbrauchsphobie befallen zu sein, hat was zu verbergen (Gibt es wohl Wertsachen in Haus?), scheint auf seinem Grundstück ein ziemliches Chaos zu haben ... Selbst wenn es sich also nicht um genaue Informationen handelt, ist dennoch von einer ungewollten informativen Zuspitzung auszugehen, die bei unverpixelten Immobilien normalerweise, auch angesichts rigider Bauvorschriften, nicht gegeben ist.

Entgegen naiver Überzeugung und dann paradoxer Weise werden mit dem Löschen (Verblenden, Verpixeln) von Daten keine Daten vernichtet, sondern werden vielmehr neue Daten erzeugt. Es werden in diesem Akt der Unterscheidung (zu unverblendeten Immobilien), erst informative Unterschiede erzeugt. Dies wiegt um so schwerer, da bei der zu erwartenden Anzahl von Löschanträgen nicht mit Massenverpixelungen zu rechnen ist und sich demnach im Normalfall aus der unverpixelten Nachbarschaft bequem auf den Adressaten des "gelöschten" Hauses schließen lässt. Man stelle sich den persönlichen Daten-Gau eines "anonymen", in einer Mietskaserne wohnenden "Löschkandidaten" vor, wenn Google, seinen Verpflichtungen nachkommend, einzelne Etagen eines Hochhauses "unkenntlich" macht.

Nach dem Lesen dieses Artikel gibt es neue Information über die Bewohner von verpixelten Häusern. Es sind Häuser, dürfen wir nun wenigstens für viele Fälle vermuten, bewohnt von Personen, mit einem eher naiven Informationsbegriff. Dies mag in Fällen von Politikern, die aus "prinzipiellen Gründen" ihre Wohnung unkenntlich machen wollen und damit einen unsensiblen Umgang mit Problemen des Datenschutzes offenbaren, ein Unterschied sein, der einen wahlentscheidenden Unterschied ausmachen könnte.


Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Re: Google Street View: Antrag auf Unkenntlichmachung ist online
« Antwort #444 am: 22 August, 2010, 19:32 »
Sage ich ja:
...Aber es besteht auch eine gewisse Gefahr, als einer von vielleicht bloss wenigen Einrednern in eine Art Renitenz-Liste zu rutschen, entweder direkt bei G... erzeugt, oder später anhand des laufenden Dienstes von jedermann erzeugbar.
Genau deshalb habe ich mir überlegt, mit eigenem Widerspruch zunächst abzuwarten bis zur Veröffentlichung des Bildmaterials.

Ich gehe aufgrund meiner eigenen Lebensumstände davon aus, dass es schon grosser Zufälle bedürfte, mich oder Spuren von mir abgelichtet zu haben, noch grösserer, diese noch vor mir selbst zu entdecken.
Habe ja keinen Wohnraum innerhalb 2.5 m über'm Boden oder Garten.
Und in einem Mehrfamilienhaus besteht ohnehin eine nicht geringe Chance, dass ein anderer Mieter aktiv wird, oder sogar der Hauswirt.
Auf dem Fahrrad hätte ich das Fahrzeug sicherlich bemerkt und möglichst gemieden, sonst sofort aktiv gehandelt...
Also halte ich erst einmal den Ball flach und kontakte G... erst einmal nicht.

Jürgen
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Kartellbeschwerden gegen Google
« Antwort #445 am: 23 August, 2010, 10:49 »
Einige deutsche Webfirmen, darunter mit Euro-Cities der Betreiber von Stadtplandienst.de, haben laut Wirtschaftswoche beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen Google eingelegt. Zudem wurde Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs erstattet.

Google bevorzuge die eigenen Angebote in den Ergebnissen der eigenen Suchmaschine, lautet nach Angaben der Wirtschaftswoche der Vorwurf gegen Google. Dem Bericht zufolge liegt dem Bundeskartellamt eine zweistellige Zahl "ernstzunehmender"  Beschwerden vor, die im Zusammenhang mit der Google-Suche stehen. Einige Anbieter haben auch Strafanzeige gegen Google wegen Betrugsverdachts gestellt.

Die Beschwerdeführer kritisieren, Google platziere eigene Angebote wie Google Maps, Google Places oder die Preisvergleichsseite Google Shopping bei Suchanfragen fast immer an oberster Stelle der Trefferliste. Zudem vermuten die Beschwerdeführer, Google bevorzuge Anbieter, die Googles Werbesystem Adsense einsetzen.

Laut Wirtschaftswoche prüft das Kartellamt derzeit, ob es für das Thema zuständig ist oder ob die Zuständigkeit bei der EU-Kommission liegt.

Zu den Beschwerdeführern zählen laut dem Bericht das Unternehmen Euro-Cities, das Stadtplandienst.de betreibt, und Hot-Maps. Zudem sei eine Zivilklage gegen Google in Arbeit.

"42 Prozent aller Klicks entfallen auf den ersten Treffer bei den Google-Suchergebnissen", zitiert die Wirtschaftswoche aus einer Beschwerde; nur acht Prozent der Klicks entfallen auf die zweite Position.

Google weist die Vorwürfe zurück: "Wir machen eine Suchmaschine für Nutzer, nicht für Websites", sagte Googles Leiterin für Wettbewerbsrecht der Wirtschaftswoche. Auch Adsense-Kunden würden nicht bevorzugt.

Darüber hinaus haben Euro-Cities und Hot-Maps Strafanzeige gegen Google gestellt. Laut Wirtschaftswoche haben sie wegen schlechter Suchplatzierung bei Google Werbung geschaltet. Daraufhin habe Google schrittweise die Werbepreise um das bis zu 26fache erhöht. Laut Google handelt es sich dabei um das "Ergebnis eines automatisierten Ablaufs", Euro-Cities und Hot-Maps sehen darin gewerbsmäßigen Betrug, versuchten gewerbsmäßigen Betrug und Computerbetrug.

Quelle : www.golem.de

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Video-Clip zeigt Googles böse Seite
« Antwort #446 am: 24 August, 2010, 09:47 »
Das Imageproblem von Google ist jetzt auch auf YouTube zu sehen. Next Media Animation verarbeitete kontroverse Themen wie Google Street View oder den Deal mit Verizon in einem kurzen Online-Video mit dem klingenden Namen: "Google's domination of the world and loss of mojo".

Die Folgen des Clips sind für den Suchmaschinenriesen aber noch nicht absehbar. "Die entscheidende Frage ist, ob daraus eine Lawine wird", so Torsten Schwarz von Absolit Consulting  im Gespräch mit pressetext. "Wenn es sich um eine Kampagne von einem Mitbewerber handelt, besteht die Gefahr, dass durch gezielte Propaganda der Ruf des Unternehmens geschädigt wird. Wenn das Video von jemanden stammt, der damit nur seine Meinung ausdrücken möchte, geht es darum, wie mainstream es ist", so der Experte.

Das Video beschäftigt sich unter anderem mit dem Street-View-Thema. Man sieht ein Google-Fahrzeug, das die Straßen scannt. Der Erzähler gibt Auskunft, wie Google unter Beschuss geriet, nachdem der Konzern erklärt hat, dass die Street-View-Autos zufällig persönliche Daten aus ungesicherten WLAN-Netzen gesammelt haben. Die begleitende Animation: Dollarnoten und ein Kinderwagen, die in ein Auto gesaugt werden."Das Thema Street View wird hauptsächlich in den Print-Medien ausgeschlachtet. Die Onliner lachen eher darüber, denn Street View ist nicht das Hauptproblem in Bezug auf die Datensammlung", so Schwarz. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich aus so einer Kampagne eine Gefahr für Google entwickelt, ist demnach gering einzuschätzen.


Im Online-Video geht es auch um den kontroversen Deal von Google mit Verzion, ein Zwei-Klassen-Internet-Service anzubieten. Im Film ist zu sehen, wie der gehörnte Teufel - Verizon-CEO Ivan Seidenberg - ein Glas Wein mit Googles CEO Eric Schmidt trinkt, dieser lacht und Hörner aus seinem Kopf wachsen.

"Der Wind weht momentan stark gegen Google. Über die Hälfte der Deutschen stehen dem Konzern negativ gegenüber", unterstreicht Schwarz. Eine Verbreitung via Facebook könnte demnach, einen negativen Einfluss auf das Unternehmen haben. Seher des Videos bemerken den Hauch von Ironie: Das Video gibt es nämlich auf YouTube, Googles beliebtester Video-Seite zu sehen.

Quelle : www.tecchannel.de

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Bericht: Google integriert VoIP-Telefonie in Webmail
« Antwort #447 am: 25 August, 2010, 12:19 »
Laut einem Bericht von 'CNet' testet Google derzeit ein neues Feature in seinem Mail-Dienst. Damit soll das Angebot zu einer Kommunikationszentrale ausgebaut werden, indem man auch VoIP-Anrufe über die Website tätigen kann.

Diese Anrufe sollen von dem Chat-Fenster ausgehen, das derzeit auf der linken Seite neben dem virtuellen Posteingang eingeblendet wird. Die Benutzeroberfläche erinnert sehr stark an den nur in den USA nutzbaren Dienst Google Voice, wie man auf einigen Screenshots erkennen kann.


Dass Google diesen Geschäftsbereich erschließen will, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Mit Google Talk hat man eine Desktop-Anwendung im Angebot, mit der sich VoIP-Telefonate führen lassen. Nutzer von Google Voice erhalten eine Rufnummer, unter der sie überall erreichbar sind, egal ob via Festnetz oder Handy.


Die Screenshots deuten darauf hin, dass Google Voice bei den Telefonaten innerhalb von Google Mail eine große Rolle spielen werden. Beispielsweise wird auch die komplette Anruf-History dargestellt. Die entsprechende Technologie hat Google durch die Übernahme von Gizmo5 im letzten Jahr erworben.

Quelle : http://winfuture.de

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Priority Inbox: Google weiß, welche E-Mails wichtig sind
« Antwort #448 am: 31 August, 2010, 08:09 »
Google erweitert seinen E-Mail-Dienst Google Mail um die sogenannte Priority Inbox. Hier schlagen E-Mails auf, die für den Nutzer besonders wichtig sind. Das soll für mehr Übersicht im überfüllten Postfach sorgen und Zeit sparen.

Die Priority Inbox steht ab sofort in einer Betaversion zur Verfügung und kann innerhalb von Google Mail aktiviert werden. Das Ganze funktioniert ähnlich wie ein Spamfilter - nur umgekehrt: Nutzer können Nachrichten als wichtig einstufen. Google Mail lernt, welche Merkmale diese E-Mails auszeichnen und kann künftig ähnliche E-Mails als wichtig einstufen.

So lernt Google beispielsweise, mit welchen Personen regelmäßig E-Mails ausgetauscht werden und auf wessen E-Mails geantwortet wird. Das System lernt dazu und soll mit der Zeit besser werden. Das gilt insbesondere dann, wenn Nutzer E-Mails manuell als mehr oder weniger wichtig einstufen.

So teilt Google den Posteingang künftig in drei Bereiche: "Wichtig und ungelesen", "Markiert" und "Alles andere". Neue E-Mails werden automatisch in diese Bereiche einsortiert, wobei jeder Nutzer entscheiden kann, wie groß die einzelnen Bereiche sind und wo sie angezeigt werden sollen.


Die Priority Inbox steht sowohl zahlenden Benutzern der Google Apps als auch Nutzern der kostenlosen Variante Google Mail zur Verfügung. Wer täglich mindestens 150 E-Mails erhält, soll bis zu sechs Prozent E-Mail-Bearbeitungszeit einsparen können, in der Summe eine Woche pro Jahr, rechnet Google anhand erster Erfahrungen mit dem System vor.

Google hat bereits begonnen, die Priority Inbox in Nutzeraccounts freizuschalten.

Quelle : www.golem.de

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Google Wave wird Open Source
« Antwort #449 am: 03 September, 2010, 15:45 »
Wegen mangelnden Zuspruchs hatte Google sein 2009 gestartetes Projekt Waves Anfang August diesen Jahres beendet, jetzt hat es als Open-Source-Projekt eine neue Überlebenschance erhalten. Im Google Wave Developer Blog haben die Verantwortlichen bekannt gegeben, dass die Quellen von Client und Server als Open Source unter dem Namen "Wave in a box" freigegeben werden.

Wave in a box entspreche zwar nicht vollständig dem Funktionsumfang des eingestellten Dienstes, ermögliche aber den Betrieb eines eigenen Wave-Servers und die Weiterentwicklung des Projektes. Außerdem soll damit der Import der Daten von wave.google.com möglich sein.

Für Fragen nach weiteren technischen Details und dem genauen Zeitpunkt wird das Verfolgen des Wave Protocol Forum empfohlen. Von dort kam auch die Forderung nach Veröffentlichung der Quellen.

Quelle : www.heise.de

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