Autor Thema: Google diverses (GMail,News,Kalender etc...) ...  (Gelesen 79157 mal)

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Google Mail: Verbessertes Adressbuch & Oberfläche
« Antwort #420 am: 11 August, 2010, 08:37 »
Google hat seinen E-Mail-Dienst überarbeitet. Er präsentiert sich ab sofort mit einem neu gestalteten Adressbuch sowie einer überarbeiteten Benutzeroberfläche. Die Entwickler sind dabei auf die Wünsche der Nutzer eingegangen.

Die auffälligste Neuerung ist umsortierte Navigation. Im oberen Bereich gelangt man nun leichter in das Adressbuch sowie in die Aufgabenübersicht. Das Adressbuch bringt neue Features mit, beispielsweise die lange überfällige Möglichkeit, Kontakte nach dem Nachnamen zu sortieren. Für Telefonnummern und andere Felder kann man nun benutzerdefinierte Labels anlegen.


Zudem kann man gerade getätigte Änderungen mit einem Klick rückgängig machen. Beim Bearbeiten eines Eintrags werden sämtliche Änderungen automatisch gespeichert. Außerdem hat man das Feld für Notizen deutlich größer gestaltet.


Ansonsten hat sich Google auf kleine Verbesserungen konzentriert. So erstellt man eine neue E-Mail nicht mehr durch einen Klick auf einen Link, sondern auf einen Button. Nutzer von Google Apps müssen sich noch etwas gedulden, bis sie das neue Adressbuch nutzen können.

Quelle : http://winfuture.de

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Google Street View sorgt weiter für Erregung
« Antwort #421 am: 11 August, 2010, 14:19 »
Der für Ende des Jahres geplante Start von Google Street View mit 20 deutschen Städten erhitzt weiter  die Gemüter von Politikern, Datenschützern und Grundbesitzern hierzulande. Bei den Grünen etwa gibt es Stimmen, die den Suchmaschinenkonzern eventuell für die Privatisierung des öffentlichen Raums durch seinen Straßenansichtsdienst zur Kasse bitten wollen. Die Aufnahmen von Häusern und Straßenzügen seien Teil der Allmende, erklärte der netzpolitische Sprecher der Oppositionspartei im Bundestag, Konstantin von Notz, gegenüber heise online. Da könne es nicht angehen, dass eine einzelne US-Firma dieses Gemeingut an den Kommunen vorbei "auf monopolistische Weise" kommerzialisiere. Es sei daher "überlegenswert", ob Google für die Nutznießung nicht eine Art Abgabe oder Steuer zahlen solle.

Der Suchmaschinenbetreiber geht mit Street View laut von Notz an die Grenzen des deutschen Rechts. Dem Dienst könne man beispielsweise nur schwer mit Sondersatzungen im Straßenrecht beikommen, wie es einzelne Kommunen bereits versucht hätten. Auch mit dem gegenwärtigen Urheberrechtsgesetz könne man nicht argumentieren. Der Gesetzgeber müsse daher genauso innovativ an die Regulierung des Dienstes herangehen wie Google an die bestehenden rechtlichen Normen.

Hauptstoßrichtung habe dabei zu seinm eine Monopolisierung der Abbildung des öffentlichen Straßenraums im Internet zu verhindern, betonte der Grüne. Google rechne mit einem "Milliardenmarkt" bei dem Ansichtsdienst zusammen etwa mit satellitengestützten Navigationshilfen. Es wäre so wünschenswert, die Gemeinschaften, die den öffentlichen Raum schaffen und instand halten, an den potenziellen Einnahmen zu beteiligen. Eine andere Lösung des Problems bestehe darin, dass der Konzern die Street-View-Daten der Allgemeinheit zur freien Verfügung stelle.

Der Bundesregierung warf von Notz zugleich Versäumnisse dabei vor, einen entsprechenden verlässlichen Gesetzesrahmen zu schaffen. So sei unklar, was mit den Bilddaten weiter passieren dürfe. Groß wäre der Ärger, wenn Google diese Informationen mit Telefonnummern oder Schufa-Daten verknüpfe. Dass die Privatsphäre von Hauseigentümern oder Mietern direkt durch Street View verletzt wird, sieht der Netzpolitiker dagegen nicht. Er sei "schwer für die Panoramafreiheit" und wolle darauf basierende Online-Dienste nicht prinzipiell verhindern.

Die federführende Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner meldete sich aus dem Urlaub in den Alpen zu Wort. Die CSU-Politikerin forderte den Konzern auf, den Fotodienst erst freizuschalten, wenn alle Widersprüche gegen die Veröffentlichung der Bilder von Häusern und Grundstücken im Netz berücksichtigt worden seien. Meldungen per Fax oder Brief dürften nicht vernachlässigt werden. Dies werde sie genau prüfen. Ähnlich äußerte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière: "Wir müssen sehr sorgfältig darauf achten, wann Quantität in Qualität umschlägt und aus etwas Normalem, der Blick auf eine Häuserfassade mit Klingelschildern und Briefkästen, ein weltweit möglicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen werden kann", sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der WAZ-Gruppe. Das von Google eingeräumte Widerspruchsrecht begrüßte er prinzipiell.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht bei dem geplanten Einspruchsverfahren, das von Montag an unter anderem über die deutsche Street-View-Seite möglich sein soll, noch Nachbesserungsbedarf. So sei bisher nicht klar, wie genau etwa Hauseigentümer verhindern könnten, dass ihr Gebäude bei dem Panorama-Dienst im Internet zu erkennen sei. Eine detaillierte Verfahrensbeschreibung liege bislang nicht vor, kritisierte Schaar in den "Ruhr Nachrichten". Die Frist sei zudem mit vier Wochen zu kurz. Gegenüber der "Saarbrücker Zeitung" äußerte Schaar, Google müsse auch eine telefonische Hotline einrichten, um Beschwerden von Betroffenen entgegen zu nehmen. Weiter machte er deutlich, dass Google persönliche Identifikationsdaten, die beim Widerspruchsverfahren anfielen, nicht auf Dauer speichern oder mit anderen Informationen zusammenführen dürfe.

Der Eigentümerverband "Haus & Grund Deutschland" warnte davor, dass Street View Einblicke in die Privatsphäre von Bürgern erleichtere. "Die Google-Kamera hat die Bilder nämlich in einer Höhe geschossen, die deutlich über der Augenhöhe eines Normalbürgers liegt", monierte Verbandspräsident Rolf Kornemann. "Hecken und Zäune, die als Sichtschutz gedacht sind, wurden so umgangen." Betroffene Eigentümer, die Bilder ihrer Immobilien nicht im Internet haben möchten, sollten daher unbedingt auf das Schwärzen ihrer Häuser drängen. Es gebe aber auch Vermieter, "die es gutheißen, dass ihre Immobilie bei diesem Internetdienst zu sehen ist". So könnten sich beispielsweise potenzielle Mieter ein besseres Bild von einem Gebäude und seiner Umgebung machen.

Die Bundesregierung ließ unterdessen offen, ob sie selbst Widerspruch gegen die Aufnahme von Gebäuden für den Internet-Dienst Google Street View einlegen will. "Das Hausrecht selbst obliegt ja jedem Hausherrn, damit den Ministerien beispielsweise selbst", sagte Vize- Regierungssprecher Christoph Steegmans am Mittwoch in Berlin. Er habe aber keine Erkenntnisse über konkrete Pläne. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte, "dass es vielleicht im Einzelfall Sinn machen mag an irgendeiner Installation, die die Bundeswehr betreibt". Es gebe aber keine Entscheidung. Offen ist auch, ob Kanzlerin Angela Merkel (CDU) selbst Beschwerde einlegen wird wegen Aufnahmen ihrer Privatwohnung.

Quelle : www.heise.de

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Save Google Wave: Rettungs-Initiative gestartet
« Antwort #422 am: 11 August, 2010, 22:14 »
Im Internet hat sich eine Bewegung zur Rettung des Google-Dienstes Wave formiert. Getreu dem Motto 'Save Google Wave' haben die Initiatoren des Projekts eine Webseite gestartet und rufen dort zur Erhaltung des Angebots auf.

Auf der Webseite teilen die verschiedenen Unterstützer die Gründe mit, warum der Google-Dienst, der eigentlich die Kommunikation im Web vollständig revolutionieren sollte, in ihren Augen nicht eingestellt werden darf.

Beispielsweise heißt es an dieser Stelle von einem Physiker, der Google Wave zur Kommunikation mit Kollegen auf der ganzen Welt nutzt, dass es sich dabei um ein äußert nützliches Tool handelt.

Da Wave von den Nutzern nicht so angenommen wurde, wie es sich Google ursprünglich vorstellte, wird der Dienst nun eingestellt. Bis Ende des Jahres wird das Angebot zur Verfügung stehen. Danach wird Wave nicht mehr als eigenständiger Dienst angeboten.

Im Rahmen der Entwicklerkonferenz I/O kündigte Google erst im Mai dieses Jahres an, dass Wave ab sofort von interessierten Nutzern ohne Einladung genutzt werden kann.

Quelle : http://winfuture.de

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Bundesregierung will in Sachen "Street View" handeln
« Antwort #423 am: 12 August, 2010, 19:31 »
Die Bundesregierung will schon in der kommenden Woche über schärfere Gesetze im Umgang mit Internet-Diensten wie Google Street View entscheiden. "Es wird dazu eine abgestimmte Haltung innerhalb der Bundesregierung geben", sagte ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Donnerstag in Berlin. Die Opposition verschärfte unterdessen ihre Kritik an der Koalition, der sie Untätigkeit vorwarf. Google hatte am Dienstag angekündigt, den umstrittenen Straßenansichtsdienst noch in diesem Jahr für 20 deutsche Städte starten zu wollen.

Das Kabinett will kommende Woche über die Forderung des Bundesrats nach schärferen Regeln für die Datenerfassung zu Panoramaaufnahmen im Internet entscheiden. Die Länder fordern eine gesetzliche Pflicht, dass Menschen und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden und dringen auf ein Widerspruchsrecht für Betroffene. Offen ist, ob es schon eine Entscheidung über schärfere Regeln geben wird. De Maizière hatte im Juni bei der Vorstellung von Eckpunkten seiner Internetpolitik darauf hingewiesen, dass vor einer Gesetzesverschärfung erst geprüft werden müsse, ob die geltenden Regeln ausreichen.

Während in der ganzen Aufregung auch die Rufe nach einer "Lex Google" lauter werden, sind Juristen skeptisch. "Das Gesetz wird nicht so schnell kommen, wie es die Öffentlichkeit gern hätte", sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Eva Dzepina, die auf Internet-Fragen spezialisiert ist. Bei Rechtsfragen zu Internet-Diensten könne der Gesetzgeber "oft nicht mithalten."

Die Opposition warf der Regierung unterdessen Untätigkeit vor. SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber sagte: "Union und FDP haben es verpennt, rechtzeitig ein Datenschutzgesetz auf den Weg zu bringen." Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Linksfraktion, sagte: "Google Street View gibt es nicht erst seit gestern." Aigner sei dazu verdammt, auf den guten Willen von Google zu hoffen. Auch die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Renate Künast, warf den zuständigen Ministern Aigner und de Maizière Versäumnisse vor.

Der verbraucherpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Bleser (CDU), hält eine Gesetzesverschärfung bei Angeboten wie Google Street View für dringend notwendig. "Wenn der Rechtsrahmen nicht ausreicht, müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Privatsphäre bei dieser Technologie gewahrt bleibt", sagte er der dpa. Das schärfere Vorgehen solle nicht nur für Google gelten: "Das muss generell sein." Nach der Sommerpause sollten Beratungen beginnen, wie die Bürger besser geschützt werden können.

Mehrere Politiker von Regierung und Opposition wollen die Einspruchsmöglichkeit nutzen und der Abbildung ihrer Häuser bei Street View eine Absage erteilen. In der Öffentlichkeit ist das Meinungsbild zu Google Street View offenbar geteilt. Nach einer Emnid-Umfrage sehen 39 Prozent der Deutschen eher Nachteile. Jedoch meinen 41 Prozent, die Vorteile des Dienstes würden überwiegen. Nur 16 Prozent wollen demnach ihr Haus oder ihre Wohnung unkenntlich machen. Schlagersänger Jürgen Drews hingegen betonte: "Ich habe damit überhaupt kein Problem."

Quelle : www.heise.de

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Google lehnt "Lex Street View" ab
« Antwort #424 am: 13 August, 2010, 18:52 »
Der Internet-Gigant Google lehnt ein spezielles Gesetz zur Regulierung seines Dienstes "Street View" ab. "Wir wären besorgt über die weitreichenden Implikationen eines derartigen Gesetzes, das nicht nur für Google, sondern für zahllose Unternehmen die Entwicklung grundlegend innovativer und für Konsumenten nützlicher Kartendienste massiv einschränken würde", sagte Google-Sprecherin Lena Wagner am Freitag. Unterdessen forderte EU-Justiz-Kommissarin Viviane Reding Google auf, den betroffenen Bürgern eine längere Widerspruchsfrist zu gewähren. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kündigte ein Gesamtkonzept zur Regulierung des Internets an.

Die Google-Sprecherin verwies auf mögliche negative Folgen einer "Lex Street View": "Ein solches Gesetz könnte das Ende für zahlreiche bereits bestehende Produkte bedeuten, die von Millionen von Deutschen heute schon tagtäglich genutzt werden, wie beispielsweise Navigationsanwendungen und digitale Kartendienste." Street View sei ein rechtmäßiger Dienst – "nichtsdestotrotz wollten wir die Erwartungen der Datenschutzbeauftragten so gut wie möglich erfüllen und sind davon überzeugt, dass wir dies erreicht haben."

Der Bundesrat hatte am 9. Juli einen Gesetzentwurf zur Kontrolle von Diensten wie Street View in den Bundestag eingebracht. Demnach sollen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, bevor Daten ins Netz kommen. Abgebildete Menschen sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten. Gleiches soll für Hausbesitzer und Mieter gelten, die gegen die Abbildung ihrer Wohnhäuser im Netz sind. Der Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes geht auf eine Initiative des Stadtstaates Hamburg zurück – dort hat Google seine Deutschlandzentrale. Google hat gegenüber dem zuständigen Datenschutzbeauftragten in Hamburg allerdings auch zuvor ohne gesetzliche Verpflichtung all diese Punkte zugesagt.

Das Bundesverbraucherschutzministerium wies darauf hin, die Bundesregierung sei gerade dabei zu prüfen, "ob und auf welche Weise die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden müssen". In der kommenden Woche werde in diesem Zusammenhang auch der Vorschlag des Bundesrates im Kabinett beraten. "Dabei geht es nicht um eine Einzelfallregelung für Google, sondern eine generelle Regelung zu Geodaten." Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kündigte ein Gesamtkonzept zur Regulierung des Internets an. Viele Regelungen stammten noch aus einer Zeit, in der das Internet noch nicht weit verbreitet war", sagte Aigner der Zeitungsgruppe "Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung" (Samstag). "Wir prüfen, welche Regelungen wir verbessern müssen."

EU-Justiz-Kommissarin Viviane Reding forderte von Google die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards ein. In einem Interview mit der Bild-Zeitung (Freitag) forderte Reding von Google, den Hausbesitzern eine mindestens sechswöchige Widerspruchsfrist einzuräumen. "Ich erwarte, dass Google sich an die europäischen Spielregeln im Datenschutz hält – überall in Europa", sagte Reding. "Jeder Bürger hat nach EU-Recht ein Widerspruchsrecht gegen Google Street View."

Der Internetkonzern will den deutschen Hausbesitzern bisher nur vier Wochen Zeit geben, um vor der Freischaltung des Dienstes Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Fotos ihrer Häuser oder Wohnungen einzulegen. Allerdings können Betroffene auch danach ihre Interessen wahrnehmen und einer Veröffentlichung der Bilder widersprechen.

Quelle : www.heise.de

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Das netzpolitische Sommerlochthema Nummer eins wird immer hitziger diskutiert. Einem Sprecher von Google zufolge sollen bereits über 10.000 Bundesbürger gefordert haben, ein Bild ihres Hauses aus Google Steet View löschen zu lassen. Das geht ab kommender Woche noch einfacher.

Die Berliner Zeitung zitiert einen Sprecher von Google, der von einer "fünfstelligen Zahl"  zu den Einsprüchen ausgeht. Bereits seit Mai 2009 können in Deutschland ansässige Personen fordern, das Bild ihres Wohnhauses aus dem umstrittenen Dienst Street View entfernen zu lassen. Dieser Einspruch war bisher nur per E-Mail oder Briefpost möglich.

In der kommenden Woche will Google die Löschanträge über google.de/streetview in einem vereinfachten Verfahren entgegennehmen. Dazu sollen die Nutzer der Berliner Zeitung zufolge direkt ein Satellitenbild auswählen können. Ob die Anwender dabei in irgendeiner Form nachweisen müssen, dass sie dort wohnen, ist nicht bekannt.

Unter derselben Webadresse erklärt Google auch sehr anschaulich, wozu Street View nutzen soll, und welche Maßnahmen zum Datenschutz dafür getroffen wurden. Ob das die offensichtliche Flut der Einsprüche eindämmen kann, ist ungewiss.

Inzwischen wird die Debatte um den Dienst in Öffentlichkeit und Politik immer hitziger geführt. So schrieb beispielsweise der Verfassungsrechtler Thomas Darnstädt in einem Kommentar bei Spiegel Online von der "provinziellen Ängstlichkeit vor dem bösen Blick des Nachbarn" als einem Grund für die Bedenken von Bürgern.

Quelle : www.golem.de

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Street View ist nicht allein: Die Abbilder der Welt
« Antwort #426 am: 15 August, 2010, 09:47 »
Eine Fahrt über die Golden Gate Bride in San Francisco, ein Spaziergang durch Manhattan, und das alles ganz digital: Viele denken da gleich an Googles umstrittene Straßenansicht Street View. Doch auch andere Unternehmen arbeiten an einem digitalen Abbild der Welt, darunter Software-Riese Microsoft mit seiner prall gefüllten Kasse. Angesichts dieser Bilderflut fordern Datenschützer, nicht nur über Google zu diskutieren.
   
Microsofts Streetside nur in den USA

Microsoft ist Google in Sachen Internet meist hinterher - so auch bei den Straßenansichten. Während der Suchmaschinen-Gigant bereits 2007 Street View startete und mittlerweile Panorama-Bilder aus 23 Ländern anbietet, ist das Microsoft-Pendant Streetside bislang auf die USA beschränkt. Ob und wann die digitalen Straßenansichten nach Deutschland kommen, verrät Microsoft nicht.

Doch die Pläne des Windows-Herstellers sind ambitioniert - bei einigen Projekten sogar ambitionierter als das, was von Google bekannt ist. Schon heute bietet der Kartendienst Bing Maps einen Blick aus der Vogelperspektive. Alle deutschen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern sind von schräg oben zu besichtigen.

3D-Ansicht mit Photosynth

Und mit Photosynth lassen sich Bilder von einem Ort zu 3D-Ansichten zusammenpuzzeln. Bislang gibt es nur Ansichten von viel fotografierten Sehenswürdigkeiten. Ein Blick auf die Freiheitsstatue in New York oder den Marienplatz in München zeigt aber, was möglich ist. Man wolle "wesentliche Teile der Welt rekonstruieren", erklärte Blaise Agüera y Arcas, den Microsoft als "Architekten" von Bing Maps bezeichnet. Das gilt sogar für die Innenräume von Geschäften oder öffentlichen Gebäuden. Um auch solche Ansichten zu gewinnen, sind Mitarbeiter des Unternehmens mit einem Fotorucksack unterwegs.

Die Fotodienste von Google und Microsoft wären nichts ohne die Hilfe der vielen Fotofans, Lokalpatrioten oder Fremdenverkehrsämter. Sie laden Tag für Tag ihre Bilder und Videos auf Plattformen wie Flickr, Panoramio oder YouTube hoch, oft versehen mit den Koordinaten des Aufnahmeortes. Dieses Sammelsurium dient als Steinbruch.
   
Inhalte stammen von den Nutzern

Die Photosynth-Kreationen setzen sich komplett aus Bildern der Nutzer zusammen. Und Google reichert die Straßenkarte Maps und den digitalen Globus Earth um Fotos von der Plattform Panoramio an, die der Konzern im Mai 2007 gekauft hat. Wer auf die Miniaturen klickt, sieht die Aufnahmen in voller Größe.

Dies birgt allerdings Probleme in Sachen Datenschutz. Der IT- Journalist Marcus Schwarze von der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (HAZ) spricht in seinem Blog von einer "Light-Variante" von Street View, die durch die Hintertür eingeführt worden sei - ganz ohne öffentliche Diskussion. Pixelung von Personen, ein Widerspruchsrecht für Hausbewohner, ein "transparentes Verfahren zur Entfernung von Bildern": "Fehlanzeige"

Neben den IT-Größen aus Amerika mischen auch deutsche Unternehmen im großen Bilderspiel mit. Das Projekt Bilderbuch Köln etwa will alle Häuser der Rheinmetropole fotografieren, ins Netz stellen und so eine "virtuelle Navigation" durch die Stadt ermöglichen. Seit dem Start im April 2008 seien rund 110.000 Aufnahmen zusammengekommen, berichtet die Betreiberfirma Abracus. Sie stammten von Privatleuten und Fotografen, Fotoarchiven, Unternehmen sowie der Stadt Köln. Das Landgericht Köln wies die Klage eines Hausbesitzers ab und befand den Dienst für zulässig. Die Firma Sightwalk bietet bebilderte Spaziergänge  durch sieben deutsche Städte an. Bei dem im April 2009 gestarteten Portal sollen aber anders als bei Street View nur die Gegenden zu sehen sein, die "touristisch, kulturell und kommerziell" relevant sind - also die Zentren. Der Name ist ein Wortspiel: Das englische Wort "sidewalk" heißt Bürgersteig, "sight" bedeutet Sehenswürdigkeit. Hinter dem Portal steckt die Firma Panogate aus Köln.
   
Datenschutz-Bedenken

Die verschiedenen Dienste liefern ein faszinierendes digitales Abbild der Welt. Bei allen Vorteilen für Touristen, Wohnungssuchende oder Stadtfremde bleibt aber die Frage: Wie lässt sich angesichts dieser Bilderflut die Privatsphäre der Bürger wahren? Der Ruf nach der Reform der Datenschutzgesetze wird wieder laut. Der Bundesrat hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Diensten wie Street View verabschiedet. Auch der Datenschützer Moritz Karg hält eine Reform für sinnvoll - aber nicht in der Form, wie es die Länder vorgeschlagen haben. "Der Entwurf geht nicht das grundlegende Problem an", sagt der Jurist vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).

Er verweist auf ein Eckpunkte-Papier, das die Datenschützer aus Bund und Ländern verabschiedet haben. "Wir fordern eine technologieneutrale Reform der Datenschutzgesetze, die unabhängig von einzelnen Technologien und Diensten dem Recht des einzelnen auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter gerecht wird." Street View ist für ihn nur die "Spitze des Eisbergs".

Quelle: onlinekosten.de

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Google Street View: Eine politische Kampfansage
« Antwort #427 am: 16 August, 2010, 09:23 »
2004 wurde der Paragraph 204a zum Schutz des "höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" beschlossen, gegen den Google provokativ verstößt

Wie harmlos Google Street View ist, mag jeder selbst entscheiden. Wer als Privatperson jedoch Google die Veröffentlichung von Bildern seines Zuhauses untersagen möchte, ist auf die geltende Rechtslage angewiesen. Bürgerinnen und Bürger fragen sich daher, was die Politik getan hat, um ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen. Googles Aktion stellt die Politik auf den Prüfstand. Solange Google nicht erkennen lässt, wie es sich aus dieser Konfliktsituation heraus manövriert, sollte sich das Unternehmen über politischen Gegenwind nicht wundern.

Google Street View wäre vielleicht ein Webauftritt wie die deutschen Webangebote Sightwalk.de oder bilderbuch-koeln.de, wenn es sich wie jene damit begnügen würde, in normaler Augenhöhe die bei Touristen beliebtesten Innenstadtbezirke für das Web aufzubereiten. Wer dagegen wie Google Street View jede Sackgasse auch in den entlegensten Ecken einer Stadt erfasst und wer außerdem eine Aufnahmehöhe von zweieinhalb Metern wählt, um besser über Mauern und Hecken spähen zu können, macht damit jedem unmittelbar klar, dass jeder betroffen ist. Das Ergebnis dieser Form von Direktansprache Googles an die Bevölkerung ist – nicht anders wie bei der Volkszählung auch - eine breite Diskussion.

Über das Unkenntlichmachen von Häusern wird dabei noch recht ernsthaft und sachbezogen geredet. Google bietet Betroffenen eine Widerspruchslösung an. Der zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte räumte gegenüber der SZ ein, dass er ohne dieses Angebot keine Chancen sieht, auf Grundlage des Datenschutzrechts eine Löschung zu erreichen.

Zitat
Wenn sich das Unternehmen aber nicht an seine Zusagen hält, hätte ich wenig in der Hand. Einen Bußgeldbescheid durchzusetzen, wäre bei der gegenwärtigen Gesetzeslage schwierig.
Johannes Caspar

Weil das Datenschutzrecht keinen wirksamen Schutz bietet und damit kein Entkommen möglich scheint, verfängt die Aufregung viel besser, die medial bestens transportierbare Beispiele von Bildern bei Street View über unterschiedlichste verfängliche, unsittliche oder ungesetzliche Handlungen verbreiten, die Google in anderen Ländern bereits in einiger Zahl produziert hat. Nackte, Ehebrecher, Volltrunkene im eigenen Vorgarten, Einbrecher und andere bei Google dokumentierte Entgleisungen aus anderen Ländern brachte der Berliner Tagesspiegel auf den ironisch gemeinten einfachen Nenner, Google Street View werde für "weniger Unsittlichkeit" sorgen:

Zitat
In einer Zeit, in der jeder wissen könnte, was der andere gerade tut, können wir uns so unfeine Dinge wie an Zäune zu pinkeln einfach nicht mehr leisten. Google Street View sei Dank.
Tagesspiegel

Dieser Kommentar spießt die moralischen Widersprüche unserer Zeit auf: Google befriedigt den Voyeurismus dieser Welt, in der sich zugleich jeder davor fürchtet, Opfer einer solchen globalen Zurschaustellung zu werden. Google ist dabei ein vermeintlich unschuldiger Lieferant unmoralischer Angebote für moralisierende Zeitgenossen. Und Datenschutz ist da nur eine abstrakte Metapher für den Umgang mit der Zurschaustellung von immer wieder gern gesehenen Eingriffen in die Intimsphäre anderer Leute.

Für Google ist unser Voyeurismus und unsere eigene Aufregung darüber ein geldwerter, überaus profitabler Marktmechanismus. In der Aufmerksamkeitsökonomie des Internets schafft die Wertedebatte aus dem Feuilleton kostbaren Mehrwert. Große mediale Aufregung ist eine flächendeckende unbezahlte Werbung, auf die kein Unternehmen verzichten könnte. Der Bilanz zuliebe muss Google nun mit Street View schnell an den Start.

Wenn Google da nicht die unwesentliche Kleinigkeit des politischen Gesamtrahmens übersehen hätte. Politik und Datenschützer fühlten sich zuerst überrumpelt. Dann gingen Kommunen ungewohnt schnell dazu über, selbst ein Vorgehen der Bürgerinnen und Bürger gegen Google zu koordinieren oder auf Bundes- und Landesebene gleich neue Regeln zu Diensten wie Street View zu fordern. Mittlerweile rudern einige schon zurück. Ist das also doch nur politisches Schauspiel für die Bürgerinnen und Bürger, das Google nicht ernst nehmen muss?

Verschärfter Schutz der Persönlichkeitsrechte

Nach zahlreichen großen Datenschutzskandalen in Deutschland wurde in den letzten zwei Jahren zwar eine Verschärfung des Datenschutzes vehement gefordert, aber bisher nicht umgesetzt. Eine von allen Parteien im Bundestag gemeinsam getragene Verschärfung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte ist daher eine wirklich ungewöhnliche politische Angelegenheit.

Ein solches überfraktionelles Ereignis war 2004 die – ohne die damalige PDS, aber mit deren Zustimmung – von den Fraktionen einvernehmlich betriebene Beschlussfassung, Beratung und Verabschiedung des Sechsunddreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes, mit dem ein Paragraph 201a neu in das Strafgesetzbuch eingefügt wurde. Strafrechtskern ist folgende, nur mäßig eindeutige Regelung gegen die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen":

Zitat
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 201a

Ebenso wird nach Abs. 2 bestraft, wer solche Bildaufnahmen gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. Schließlich können nach Abs. 4 die "Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, eingezogen werden".

Auch wenn es durchaus große Unklarheiten gibt, ob mit diesem Gesetz das politisch Gewollte auch juristisch eindeutig geregelt wurde, so ist ausschlaggebend, dass hier als Reaktion auf Kritik der Datenschützer versucht wurde, einen geschützten Lebensraum – die Wohnung, aber auch den mit Sichtschutz versehenen Garten – gegen Fotografien von außen ebenso zu schützen, wie gegen unerlaubtes Fotografieren im Innenraum selbst. Das Verbot erstreckt sich sowohl auf das Fotografieren als auch den eigenen "Gebrauch" der Bilder, deren Weitergabe und deren Übertragung - ausdrücklich auch per Webcam. So sollen - zusätzlich zum Schutz personenbezogener Daten im Datenschutzgesetz und dem Schutz des gesprochenen Wortes gegen heimliche Aufzeichnung - die Persönlichkeitsrechte auch besser gegen ungewolltes Fotografieren geschützt werden.

Die Bundestagsdebatte zur Verabschiedung des Gesetzes machte den politischen Willen deutlich. Volker Kauder erklärte als Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: "Stoßrichtung ist vielmehr der Schutz der Privatsphäre vor Ausspähen und Hineinfotografieren". Die Motivlage der FDP-Fraktion skizzierte Jörg van Essen: "Der Gesetzentwurf, den wir heute verabschieden, schützt besonders die Frauen, die häufig Opfer solcher Aktivitäten sind, und zwar nicht nur der beschriebenen Aktivitäten, sondern auch Opfer der Tätigkeit von Paparazzi, die sich nicht scheuen, auf Bäume zu klettern, um in den intimsten Bereich von insbesondere bekannten Frauen einzudringen, Fotos zu machen und diese zu verkaufen" (15/105, S. 9537f).

Staatsanwalt statt Datenschützer?

Die erwarteten Aufnahmen von Google Street View von der Straße in eine Wohnung hinein oder über eine Gartenmauer hinweg auf dort aufgenommene Nackte oder sich sonstwie unsittlich benehmende Zeitgenossen mutieren auf dieser Grundlage auch ganz ohne juristische Phantasie zu einem Fall nicht für das Feuilleton oder den Datenschutz, sondern für den Staatsanwalt.

Doch ist dabei eine Unsittlichkeit völlig irrelevant, denn der Wortlaut des Gesetzes unterscheidet nicht nach dieser Art der Abbildung. Jedes beliebige Bild einer Person in ihrem geschützten Raum einer Wohnung, eines Hotelzimmers, hinter einer Gartenmauer oder Hecke, das den "höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt", ist allein schon ausreichend für eine Strafanzeige. Die Gesetzesbegründung führt als Beispiel dafür bereits "Verhältnisse innerhalb der Familie" an. Wer etwa mit wem zusammen in einer Wohnung lebt, geht niemanden etwas an, also müssen Fotos davon im Internet auch nicht geduldet werden. Dass der 201a StGB sogar ermöglicht, "Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat", einzuziehen, könnte – entschlossene Staatsanwälte und Richter vorausgesetzt – bei Google Anlass zum Nachdenken geben. Schließlich beschlagnahmte erst vor wenigen Tagen die Polizei im ansonsten technikverliebten Südkorea einige Google-Rechner.

Dass Hamburgs oberster Datenschützer Probleme sieht, die Datenschutzgesetze auf Google Street View anzuwenden, ist nachvollziehbar. Es ist allerdings zugleich auch ein schwerer Dämpfer für den Glauben von Bürgerinnen und Bürgern in die Schutzfunktion ihres Staates und seiner Repräsentanten. In der nächsten Zeit wird sich daher die Debatte darüber noch verschärfen, welche Grenzen der Gesetzgeber und damit die Politik kommerziellen Datensammlern setzt.

Immerhin könnten aber Bürgerinnen und Bürger nun bei Google nachsehen, ob sie sich bei Street View ungefragt in ihren geschützten Lebensumfeld in einer Situation abgelichtet finden, die ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, um dann den Staatsanwalt gegen Google in Aktion zu bringen. Je mehr Betroffene die Justiz einschalten, um so interessanter dürfte sich zweifellos die Debatte entwickeln. Ein Grund ist nicht nur die bisher vor allem von Datenschützern beklagte Indifferenz der Justiz gegenüber Internet-Delikten. Weit wichtiger sind die bereits im Gesetzgebungsverfahren geäußerten sehr unterschiedlichen Ansichten zur Anwendbarkeit des 201a StGB. Schon bei einer kleinen, über die Republik verteilten Menge von Klagen dürfte das juristische Ergebnis äußerst bunt werden: ein Sieg für Google ebenso wie deren Verurteilung samt Löschungsverfügung oder gar eine Beschlagnahme von Gerät.

Google sollte sich also auf das juristische und wirtschaftliche Risiko von Strafverfahren mit zunächst ungewissem Ausgang einstellen. Aus welchen rationalen Gründen könnte Google das aber in Kauf nehmen wollen? Fehlender juristischer Sachverstand dürfte als Begründung ausscheiden, da Google in Deutschland von eloquenten Juristinnen und Juristen vertreten wird. Nahe liegender ist da schon die juristische Strategie, erst einmal die Anwendbarkeit des Strafparagrafen rundweg zu verneinen, dann Klagen gegen Street View abzuwarten und schließlich den Instanzenweg durch die Gerichtsbarkeit zu nutzen, um die uneindeutige Rechtslage gerichtlich eindeutig klären zu lassen.

Wenn dies wirklich die Strategie bei Google sein sollte – und der Gegenbeweis könnte allein darin bestehen, dass inkriminierbare Bilder gründlich beseitigt sind -, könnte Juristen allerdings auch der Gedanke beschleichen, hier einen vorsätzlichen Willen zum Rechtsbruch zu unterstellen.

Reality-Check

Eine solche juristische Risikostrategie kann aufgehen – ihre politischen Kosten sind jedoch eindeutig: Die Politik in Deutschland hat vor wenigen Jahren einvernehmlich ein explizit formuliertes Gesetz in Kraft gesetzt, das Google jetzt einem Realitätstest aussetzt. Dieses Gesetz ist derzeit außerdem so ziemlich der einzige potentielle und nicht einmal allzu starke Hebel, um rechtlich gegen Google Street View vorzugehen.

Dass Google trotz aller Datenschutz-Debatten im Vorfeld gegen ein vom Bundestag breit unterstütztes Gesetz agiert, ist ein Affront gegen den Gesetzgeber, selbst wenn Google letztlich vor Gericht verlieren sollte. Sollte Google dagegen gewinnen und die politische Absicht der Parteien von einem Gericht zerpflückt werden, hätte das Unternehmen den Gesetzgeber nicht allein herausgefordert, sondern obendrein schwer brüskiert. Eine Blamage des Gesetzgebers und ein Nachsitzen der Fraktionen bei einer deutlich verschärften Gesetzesversion wäre die sichere Folge. Nichts ist ärgerlicher als ein politischer Kompromiss, dessen mangelnde Tauglichkeit bewiesen ist. Google Street View ist also keineswegs ein Thema für das Feuilleton oder die Wirtschaftsseiten, sondern eine politische Kampfansage.

Google treibt also derzeit ein doppeltes Spiel. Neben der Risikostrategie auf juristischer Ebene betreibt Google auf politischer Ebene die gezielte Provokation gegen die Rolle des Gesetzgebers und dessen Anspruch auf Einhaltung von Regeln. Die Reaktionen aus der Politik zeigen, dass die Botschaft angekommen ist und sich der Gesetzgeber ein solches Machtspiel nicht gefallen lassen will. Ob Google juristisch siegt oder verliert ist dabei belanglos. Politisch hat Google heute schon verloren. Wer als Unternehmen ein solches hochpolitisches Machtspiel riskiert, ohne vorher den Versuch einer Abstimmung zu unternehmen, handelt entweder fahrlässig, unwissend – oder aber nach einer Konfrontationsstrategie. Die Zukunft wird zeigen, was davon zutrifft.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Aigner verlangt von Google längere Widerspruchsfrist
« Antwort #428 am: 16 August, 2010, 21:31 »
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner drängt den Internetkonzern Google zu einer Verlängerung der Widerspruchsfrist bei seinem Kartendienst "Street View". Vor allem für Bundesländer, in denen derzeit Ferien seien, halte sie "eine Verlängerung für zwingend erforderlich", sagte Aigner dem Bayerischen Rundfunk.

Noch kein Starttermin für Online-Widersprüche

Google lehnte es jedoch erneut ab, die Frist für Widersprüche mit Hilfe des geplanten Online-Formulars über den 15. September hinaus zu verlängern. Der Termin sei notwendig, um vor dem Start des Angebots in Deutschland genügend Zeit zur Unkenntlichmachung der einzelnen Häuser oder Personen zu haben, sagte eine Unternehmenssprecherin.


Gegen die Veröffentlichung der für
"Street View" aufgenommenen Bilder
ist in Deutschland Widerspruch möglich.
Allerdings legte sich der Internetkonzern noch immer nicht fest, ab wann genau das Online-Formular verfügbar sein soll. Bislang war von einem Start in dieser Woche die Rede. Widersprüche per Brief und E-Mail sind bereits seit Frühjahr 2009 und auch über diese Frist hinaus möglich.

Google will zum Jahresende flächendeckende Fotoaufnahmen von Straßen und Gebäuden der 20 größten deutschen Städte online stellen. Mit Street View können Internet-Nutzer sich dann aus der Perspektive eines Fußgängers durch die Städte bewegen und Rundum-Panoramen der Straßenzüge betrachten. Der Dienst ist bei Datenschützern umstritten, weil er nach deren Ansicht private Details über das Wohnumfeld von Menschen verrät. Vor diesem Hintergrund räumt Google betroffenen Bürgern die Möglichkeit ein, der Veröffentlichung ihres Hauses oder ihres Fahrzeuges zu widersprechen. Gesichter und Nummerschilder sollen generell vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden.

Merkel legt keinen Widerspruch ein

Bundeskanzlerin Angela Merkel machte unterdessen deutlich, dass sie keinen Widerspruch gegen die Abbildung ihres Privatwohnhauses durch den "Street View" einlegen werde. Die Kanzlerin meine, ihr persönlicher Wohnsitz sei "ohnehin bereits ziemlich oft abgelichtet worden und bekannt", sagte ihr neuer Sprecher Steffen Seibert in Berlin. Sie begrüße allerdings, dass die Bürger die Möglichkeit des Widerspruchs hätten.

Quelle: http://www.tagesschau.de
« Letzte Änderung: 16 August, 2010, 21:35 von SiLæncer »
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Google Street View: Antrag auf Unkenntlichmachung ist online
« Antwort #429 am: 17 August, 2010, 08:51 »
Seit heute können Menschen, die ihr Haus nicht im Internet sehen wollen (bzw. nur verpixelt), die Unkenntlichmachung beantragen. Der Antrag auf Unkenntlichmachung in Google Street View fragt die Adresse ab und wie euer Haus beschaffen ist. Google fragt nach genaueren Infos, damit das zu verpixelnde Haus auch wirklich korrekt entfernt wird.



Neben der Anzahl der Stockwerke wird auch die Anzahl der Fenster, die Art des Daches und die Farbe des Hauses abgefragt. Hat man alle Schritte erfolgreich durchlaufen, wird man nach E-Mail-Adresse und Anschrift gefragt: per Post kommt ein Verifizierungscode zu euch, damit ihr nicht “aus Versehen” das Haus des Nachbarn verpixeln lasst. Der logistische Aufwand muss phänomenal sein…

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Re: Google Street View: Antrag auf Unkenntlichmachung ist online
« Antwort #430 am: 17 August, 2010, 09:44 »
Ich hab's schon mal probeweise gemacht (nicht abgeschickt). Das geht ratzfatz nach Eingabe der Adresse...
Obwohl ich (instinktiv) gerne alles anonymisieren möchte, werde ich es doch nicht machen. Ich benutze (ab und an auch in München) ein Navi und da sind die Häuser auch schon in 3D zu sehen, wenn man diese Ansicht einstellt. Sehe irgendwie keinen großen Nutzen in der Unkenntlichmachung, wie seht Ihr das?
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Re: Google Street View: Antrag auf Unkenntlichmachung ist online
« Antwort #431 am: 17 August, 2010, 12:41 »
Frau Merkel legt keinen Wiederspruch ein.

Wenn mein Haus von der Gsg 9 bewacht würde wäre mir das auch egal . ;D
« Letzte Änderung: 17 August, 2010, 12:51 von Warpi »
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Bundesregierung lehnt Gesetzentwurf zu Street View ab
« Antwort #432 am: 17 August, 2010, 17:14 »
Die Bundesregierung wird den vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf zum umstrittenen Dienst Google Street View  nicht aufgreifen. "Wir sind uns der aufgezeigten Problematik bewusst", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Dienstag. Der von der Länderkammer verabschiedete Gesetzentwurf beziehe sich aber ausschließlich auf Google Street View und wähle keinen grundlegenderen Ansatz. "Dies sei nicht ausreichend."

Der Bundesrat hatte am 9. Juli einen Gesetzentwurf zur Kontrolle von Diensten wie Street View in den Bundestag eingebracht. Demnach sollen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, bevor Daten ins Netz kommen. Abgebildete Menschen sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten. Gleiches soll für Hausbesitzer und Mieter gelten, die gegen die Abbildung ihrer Wohnhäuser im Netz sind. Google hat dies alles bereits versprochen; seit Dienstag gibt es ein Online-Formular für den Widerspruch. Der Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes geht auf eine Initiative Hamburgs zurück – dort hat Google seine Deutschlandzentrale.

Der Bundesinnenminister will stattdessen am 20. September die betroffenen Unternehmen wie Google und Microsoft (das mit Bing Streetside seit Dezember 2009 einen ähnlichen Dienst für ausgewählte US-Städte anbietet), aber auch Datenschutzbeauftragte und Verbraucherschützer einladen, um das Thema zu besprechen. Bei Bedarf werde die Bundesregierung dann für den Herbst die Verabschiedung eines Gesetzes zu Geodiensten vorantreiben, das sich allerdings nicht alleine auf Google Street View beziehen werde. Dieses Vorgehen sei auch mit Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) abgestimmt, die in den vergangenen Wochen Google wegen Street View heftig kritisiert hatte.

De Maizière wies darauf hin, dass eine zu strikte Regulierung der Geodienste auch die Pressefreiheit gefährden könne. Nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates könne das Fernsehen beispielsweise nicht mehr Straßenansichten aus Hochwassergebieten filmen, ohne bei allen Anwohnern um Erlaubnis zu fragen. Der Gesetzentwurf beschäftige sich zu sehr mit Straßen, Plätzen und Fassaden. "Mir geht es um den Schutz der Menschen", sagte de Maizière.

Unterdessen hat die spanische Justiz wegen der massenhaften Sammlung von privaten Daten ein Verfahren gegen Google eingeleitet. Eine Madrider Ermittlungsrichterin ließ die Anzeige einer privaten Initiative zu, die Google beschuldigt, bei Aufnahmen für seinen Internet-Dienst Street View private Daten aus offenen WLAN-Netzen gesammelt zu haben. Nach Presseberichten vom Dienstag wurde ein Vertreter des Internet-Unternehmens in Spanien vorgeladen. Das Einleiten eines Ermittlungsverfahrens sei nur ein erster Schritt, erläuterte der Anwalt der Initiative.

Auch in den USA beschäftigt das Abfangen von WLAN-Daten die Ermittlungsbehörden. Eine Gruppe von 38 Einzelstaaten will gemeinsam gegen die massenhafte Erfassung von Daten vorgehen. Im Fokus der Ermittlungen steht, ob Google gegen Gesetze verstoßen hat, indem das Unternehmen mit seinen Street-View-Autos auch ungesicherte Daten aus privaten WLAN-Netzen aufgezeichnet hat. Google hat die Erfassung von ungesicherten WLAN-Daten auch in Deutschland als "Kommunikationsfehler" eingestanden. Weltweit hatte das Unternehmen daraufhin seine Kamerafahrten zunächst gestoppt.

Quelle : www.heise.de

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Offline Jürgen

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Re: Google Street View: Antrag auf Unkenntlichmachung ist online
« Antwort #433 am: 17 August, 2010, 23:26 »
Es geht offenbar um die legendäre Katze im Sack.
Da es anscheinend vor Ende der Frist nicht möglich ist, das Bildmaterial einzusehen, ist auch nicht erkennbar, ob tatsächlich ein Bedarf zur Unkenntlichmachung besteht.
Aber es besteht auch eine gewisse Gefahr, als einer von vielleicht bloss wenigen Einrednern in eine Art Renitenz-Liste zu rutschen, entweder direkt bei G... erzeugt, oder später anhand des laufenden Dienstes von jedermann erzeugbar.

Hinzu kommt, dass auch Orte und Situationen erfasst worden sein könnten, an denen man zwar weder wohnt, noch einen Briefkasten hat, aber bei'm Blick über den Zaun oder in's Hochpaterre-Fenster usw. unangenehm erwischt worden sein kann.
Die Schlange vor'm Arbeitsamt, damals bei der Ex oder damaligen Freundin, die Poolparty bei deren netter Schwester...
...es kann tausende gute Gründe geben, nicht aus 2,5 m Höhe abgelichtet werden zu wollen.
Dem Paparazzo hätte man seine Leiter gleich um den Hals gewickelt.
Oder ihn später verklagt.
Aber G... will wohl einen Freifahrtschein, durch diese Einspruchsfrist ohne vorherige Prüfung.

Identifizieren und verifizieren, um eventuellen Peinlichkeiten vorzubeugen, übler kann man eigentlich kaum eine exquisite Sammlung wertvollster Adressen begründen wollen.
Echte Adresse, Klarname und gültige e-Mail (mit Anbieter und ISP-IP) dazu, viel mehr könnte sich ein Adresshändler kaum wünschen...
Man sollte daher dringend davon absehen, ein tatsächlich genutztes Mail-Konto zu verwenden, noch dazu von zuhause aus.
Besser wäre jedenfalls der Postweg.

Mich graust's. 

Jürgen
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Re: Google Street View: Antrag auf Unkenntlichmachung ist online
« Antwort #434 am: 17 August, 2010, 23:44 »
Mich graust's. 

Jürgen
Mir auch Jürgen. Wiederum kann ich mir (oder will es nicht) vorstellen, dass G beispielsweise Intimszenen abgelichtet lassen würde (das wäre keine Freude für die Aktionäre, wie man viell. beim ersten Blick glauben möchte!). Das Argument mit dem Arbeitsamt, dem Che-Poster, etc. ist aber eingängig. Davor hatte ich schon seinerzeit bei der Lektüre des "Big Brother" von George Orwell (1984) Gänsehaut. Mal sehen ob Big Google auch Big Brother wird!
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