Autor Thema: Informationsfreiheitsgesetz in der Kritik  (Gelesen 3992 mal)

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Mecklenburg-Vorpommern verteidigt hohe Kosten für Informationsfreiheit
« Antwort #15 am: 28 November, 2006, 19:13 »
Anfragen nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Mecklenburg-Vorpommern könnten die Zusammenführung, Sichtung, Aufbereitung und Bearbeitung umfangreicher Aktenbestände nötig machen, heißt es im Schweriner Innenministerium zur Rechtfertigung der angesetzten hohen Gebühren für schriftliche Auskünfte über Behördeninformationen. Daher sei ein "außergewöhnlicher Vorbereitungsaufwand" festzusetzen, bei dem sich die Kosten für die "Akteneinsicht" im nordöstlichsten Bundesland auf bis zu 1000 Euro belaufen können. Von einem "deutlich höheren Verwaltungsaufwand" könne zudem ausgegangen werden, "wenn bereits zur Vorbereitung der Auskunft eine aufwändige Durchsicht der Akten erforderlich ist und die Herausgabe von Abschriften ein Aussondern von Aktenbestandteilen erforderlich macht". Dies sei etwa bei der Sicherstellung des vorgeschriebenen "Schutzes öffentlicher und privater Belange" der Fall.

Die Linkspartei hatte sich nach Bekanntgabe der Verordnung über Gebühren und Auslagen gemäß dem IFG mit einer Anfrage an die Landesregierung gewandt. In der inzwischen vorliegenden Antwort sucht das Innenministerium die von Bürgerrechtsvereinigungen scharf kritisierten Kostenvorgaben zu verteidigen. Demnach ist etwa auch von einem "umfangreichen oder außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand" zu sprechen, wenn geschützte Informationen "zu anonymisieren, herauszunehmen oder auch zu schwärzen" sind. Ein höherer Aufwand könne zusätzlich "insbesondere durch die Bereitstellung von gesonderten Räumen oder besonderer Technik sowie durch die Betreuung des Antragstellers entstehen". Dabei würden "mehrere Gebührentatbestände gleichzeitig" zusammenkommen. Paragraph drei der Verordnung gibt der Verwaltung die Möglichkeit, kumulativ bei einem besonders hohen Aufwand die stolzen "Normalsummen" von bis zu 1000 Euro ohne feste Vorgabe weiter anzuheben.

Auch bei den Formulierungen zu den "Auslagen" sieht das Innenministerium keinen Änderungsbedarf. Gemeint seien damit "die über den von der Gebühr abgegoltenen Normalaufwand hinausreichenden besonderen Aufwendungen für die in Anspruch genommene Verwaltungsleistung". Diese müssten laut Landesverwaltungskostengesetz zusätzlich und auch dann erhoben werden, wenn eine Amtshandlung eigentlich gebührenfrei ist. Für Dieter Hüsgen von der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International, die sich seit langem für mehr Informationsfreiheit stark macht, spricht die Diktion der Stellungnahme Bände: "Die Kostenkeule schlägt bei jeder Antwort erneut zu." Das Innenministerium wolle offensichtlich die Bürger abschrecken, überhaupt Anträge zu stellen, sobald ein gewisser Verwaltungsaufwand damit verbunden sei. Man werde das Gebührenverhalten der Behörden in Mecklenburg-Vorpommern genau beobachten.

Einen Zwischensieg können Bürgerrechtsvertreter dagegen bei der umstrittenen Novelle des IFG Schleswig-Holstein vermelden, in deren Zuge die Kieler Landesregierung ihr finanzielles Handeln der öffentlichen Kontrolle entziehen will. Nachdem auf einer Anhörung im September scharfe Kritik an dem Reformvorhaben laut wurde, vertagte der federführende Innenausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags vergangene Woche die Erörterung der Regierungsvorlage aufgrund "erneutem Besprechungsbedarf". Der Plan der Regierungsfraktionen von CDU und SPD, das überarbeitete Gesetz noch im Dezember durch das Parlament zu bringen, ist damit erst einmal vom Tisch. Die Novelle kann so nicht – wie zunächst vorgesehen – bereits Anfang 2007 in Kraft treten.

Quelle : www.heise.de

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Beauftragter für Informationsfreiheit fordert mehr Transparenz
« Antwort #16 am: 02 Januar, 2007, 19:20 »
Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Peter Schaar, hat ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Akteneinsicht bei Bundesbehörden eine erste Bilanz gezogen. Die bisherigen Erfahrungen haben seiner Ansicht nach gezeigt, "wie wichtig das Informationsfreiheitsgesetz für eine offene und demokratische Gesellschaft ist." Gleichzeitig bemängelt Schaar, dass "leider noch immer einige Verwaltungen Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung haben." In zahlreichen Fällen habe er den Auskunft beantragenden Bürgern im vergangenen Jahr aber trotzdem helfen können, die gewünschten Informationen zu bekommen. Der Mittelsmann verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass in Zukunft die Bürger ihre Rechte noch besser kennen lernen und notfalls davon Gebrauch machen. Die Behörden forderte Schaar auf, "von sich aus für mehr Transparenz sorgen, indem sie möglichst viele wichtige Informationen im Internet veröffentlichen."

Insgesamt haben sich 2006 in 196 Fällen frustrierte Informationssuchende an den Bundesbeauftragten gewandt: in 102 Fällen, weil einzelne öffentliche Stellen des Bundes ihren Antrag auf Informationszugang ganz oder teilweise ablehnten oder gar nicht reagierten. In 94 Fällen war dagegen eine konkrete Zuordnung zu einer bestimmten Behörde nicht gegeben. Hinzu kamen zahlreiche telefonische Anfragen. Die schriftlichen Beschwerden richteten sich gegen Behörden sämtlicher Bundesministerien. Am häufigsten betroffen war das Ressort für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit 19 Eingaben, gefolgt vom Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit 17 und des Finanzressorts mit 14 Beschwerden.

In den 161 inzwischen abgeschlossenen Fällen konnte Schaars Mannschaft in rund zwei Dritteln eine für den Antragsteller günstige Lösung erreichen. Die Behörden revidierten dabei oft ihren ursprünglichen, zum Teil sehr pauschal ablehnenden Standpunkt und gewährten dann Einblick in die gewünschten Unterlagen. In bislang zwei Fällen hat der Bundesbeauftragte von seinem Recht Gebrauch gemacht, selbst in die verschlossen gehaltenen Unterlagen zu schauen, um die Ablehnungsgründe zu kontrollieren. Darüber hinaus hat Schaar in einem anderen Fall die erste Beanstandung ausgesprochen. Dieser lag die auch anderweitig anzutreffende Problematik zugrunde, dass die Behörde bei einer Preisgabe der angefragten Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Prozesssituation des Bundes in einem Klageverfahren erwartete. Nach Auffassung Schaars dient der dabei bemühte Ausnahmetatbestand vom allgemeinen Akteneinsichtsrechts jedoch ausschließlich dem Schutz eines laufenden Gerichtsverfahrens an sich, nicht aber dem der prozessbeteiligten Behörde. In einem Rechtsstaat dürfe es nicht sein, dass eine Verwaltungsstelle gegen einen Bürger einen Prozess führt, obwohl sich Unterlagen in ihren Akten befinden, bei deren Bekanntwerden sie den Rechtsstreit verlieren könnte.

Allgemein war ein häufiger Ablehnungsgrund das angebliche Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Die Behörden ziehen sich laut Schaar zu schnell hierauf zurück, "ohne die betroffenen Unternehmen zu beteiligen oder ausreichend darzulegen, inwiefern die Offenlegung der begehrten Information zu einem konkreten wirtschaftlichen Nachteil" einer Firma führen könnte. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass häufig zumindest ein teilweiser Informationszugang ermöglicht werden könne.

Finanz-, Wettbewerbs- oder Regulierungsbehörden berufen sich Schaar zufolge ferner immer wieder pauschal auf eine für sie gesondert ins Gesetz aufgenommene weitere Abschottungsklausel. Dabei handele es sich jedoch nicht um eine komplette Bereichsausnahme für diese Behörden. Vielmehr sei von ihnen in jedem Einzelfall konkret dazulegen, inwiefern eine Akteneinsicht nachteilige Auswirkungen auf ihre Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben haben könnte. Häufig werde ein Zugang zu Daten oder Archiven auch deshalb verweigert, weil die Information einer gesetzlichen Geheimhaltungsvorschrift unterliege, moniert der Bundesbeauftragte weiter. "Hier ist jedoch stets sorgfältig zu prüfen, wie weit solche Spezialregelungen tatsächlich reichen." Auch würden vermeintlich "besondere" Amtsgeheimnisse mitunter nur Konkretisierungen des allgemeinen, überkommenen Verschwiegenheitsgrundsatzes darstellen, was einem Informationszugang nicht entgegenstünde. Bei als Verschlusssachen eingestuften Dokumenten sollte ein Antrag auf Informationszugang außerdem zum Anlass genommen werden, die Gültigkeit der Einordnung erneut zu überprüfen.

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Informationsfreiheit soll ins Grundgesetz
« Antwort #17 am: 01 Februar, 2007, 14:33 »
Der Berliner Jurist Michael Kloepfer fordert, ein Grundrecht auf Akteneinsicht in die Verfassung aufzunehmen. Damit könnte leichter Abhilfe gegen praktische Probleme bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes geschaffen werden. "Es geht um elementare Freiheitsfragen", betonte der Rechtsprofessor an der Humboldt Universität auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin. "Ich würde meinen, da sind auch Mehrheiten organisierbar." Generell sei der Ruf nach einem "Grundrecht auf Akteneinsicht" eine politisch gute Strategie, um die Informationsfreiheit hierzulande weiterzuentwickeln. Es sei schließlich "unzweifelhaft, dass das Gesetz Mängel enthält." Es müssten daher schon jetzt die Weichen für die anstehende Evaluation und die Neuausrichtung beim IFG in der nächsten Legislaturperiode gestellt werden.

Konkret warf Kloepfer die Frage auf, inwieweit beim Gesetz zur Akteneinsicht auf Bundesebene "die Informationsfreiheit noch die Regel ist oder die Ausnahmen übermächtig sind." Man müsse diese zumindest "ordnen und sehen, wo man sie zurückfährt". Insbesondere die absolute Ausklammerung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hält Kloepfer für gänzlich überzogen: "Die landet irgendwann in Karlsruhe", ist sich der Rechtsexperte sicher, da es hier nicht einmal einer Abwägung von Amts wegen bedürfe wie beim Schutz persönlicher Daten. Insgesamt stehe der Gesetzgeber vor der Aufgabe, angemessene Einsichtsrechte "in das Dreigestirn" von Verbraucher- und Umweltinformationsgesetz einzupassen. Letzteres sei bislang auf Bundesebene "das bessere Informationsgesetz", da hier auch schärfere europäische Vorgaben zu berücksichtigen gewesen seien und etwa ein Abwägungsgebot bei Betriebsgeheimnissen gelte. Zudem müssten alle 16 Bundesländer eigene Umweltinformationsregelungen vornehmen.

Hier sieht Kloepfer auch eine Chance, die noch acht Länder ohne eigenes Informationsfreiheitsgesetz zu einem hohen Standard bei Akteneinsichtsrechten allgemein zu verpflichten. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen müssten in dieser Frage am Ball bleiben, nachdem diese schon Druck beim IFG des Bundes gemacht hatten.

Jörg Tauss, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, zeigte sich zurückhaltender, was eine umfangreiche Reform des Informationsfreiheitsgesetzes anbelangt. "Wir sind mit der Bewahrung des Status quo mehr gebunden als mit der Reform", beklagte der langjährige Verfechter der Festschreibung eines weiten Rechts auf Akteneinsicht. Die Behörden würden das Gesetz nach wie vor als Niederlage empfinden, da es vom Parlament "an den Ministerien vorbei geschrieben" worden sei. Tauss sieht dort "erhebliche Kapazitäten", um dem Ganzen "Sand ins Getriebe zu werfen". So habe man auch schon alle Hände voll zu tun gehabt, um in Schleswig-Holstein eine deutliche Verschlechterung des dortigen IFG durch die Ausklammerung des gesamten "fiskalischen Handelns" der Regierung zu verhindern. Die große Koalition in Kiel hatte zunächst geplant, gleichzeitig mit dem zu schaffenden Umweltinformationsgesetz die Rechte im IFG in einem Bündelgesetz auszuhöhlen. Dieses Vorhaben ist mit der gestrigen Verabschiedung eines eigenen Gesetzes über die Auskunftsrechte zu Umweltinformationen durch den schleswig-holsteinischen Landtag zunächst vom Tisch, was auch die Grünen begrüßen. Sei bedauern aber die verpasste Chance, mehr Auskunftsrechte für die Bürger in einem Gesetz intelligent zu verknüpfen.

Tauss berichtete zudem von leidvollen eigenen Erfahrungen mit der teilweisen Zahnlosigkeit des IFG des Bundes. Vor rund einem Jahr hatte er einen Antrag auf Einsicht in den Vertrag des Bundesverkehrsministeriums mit Toll Collect gestellt. Nach einem "netten Brief", wonach die Einzelheiten des 17.000 Seiten umfassenden Mautvertrages geheim seien, habe er daraufhin Mitte Mai einen ablehnenden Bescheid erhalten. Darin sei auch von "ungünstigen Auswirkungen" auf das Schiedsverfahren von Toll Collect mit dem Bund die Rede gewesen. Zudem sei das IFG erst nach Vertragsschluss in Kraft getreten. Zwei geheime Einsichtnahmen durch Bundestagsausschüsse seien auch bereits erfolgt. Der Sozialdemokrat legte daraufhin Ende Juni Widerspruch ein, da die Betriebsgeheimnisse nicht nachgewiesen worden seien und das Schlichtungsverfahren nicht geltend gemacht werden könne. In einer Woche läuft die Frist für eine Erwiderung aus dem Ministerium ab. Angesichts von Rechtsanwaltskosten für eine Klage in vierstelliger Höhe wollte Tauss in dieser Sache scherzhaft bereits "zu einer Spendensammlung aufrufen."

Der Stern-Reporter Hans-Martin Tillack, der jüngst mit einer ganzen Reihe von Anfragen nach IFG bei Bundesministerien Einblicke in deren von Firmen wie EADS gesponserten Feste erhalten konnte, sieht bei vielen Bürgern und Kollegen noch ein zu starkes Gefühl des "Obrigkeitsstaates" vorhanden. Noch würden sich zu wenige trauen, von ihrem Akteneinsichtsrecht Gebrauch zu machen. Sein Magazin habe inzwischen auch zwei Klagen laufen, da ihm Einblicke in den Terminkalender von Außenminister Frank-Walter Steinmeier sowie in die Kosten der Dienstreisen des Bundeskanzleramtes verweigert worden seien. Mit der zuletzt genannten Anfrage erhoffte sich Tillack, etwas über verdächtige Flüge im Zusammenhang mit der vom Europarat monierten Verschleppung von Terrorverdächtigungen durch die CIA zu erfahren. Diese Informationen seien mit der Begründung verweigert worden, dass sie "von den Bürgern falsch interpretiert werden könnten".

Der Landesbeauftragte Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, berichtete von einem Fall, in dem das Innenministerium des Landes keine Informationen über die Abrechnungen für den Polizeieinsatz zur Absicherung des Besuchs des US-Präsidenten im vergangenen Sommer herausrücken wollte. Hier habe es geheißen, dass auch Polizeikräfte aus anderen Bundesländern beteiligt gewesen seien und daher überhaupt keine Auskunft gewährt werden könne. Für Neumann eine klare "Flucht aus der Informationsfreiheit durch die bloße Zusammenarbeit von Landesbehörden". Der Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, der Mitte Januar eine gemischte Bilanz nach einem Jahr IFG gezogen hatte, forderte ein unbedingtes Festhalten des Parlamentes an den Auskunftsregelungen. Es handle sich um ein Kontrollmittel, das es auszubauen und mit anderen Vorschriften zu harmonisieren gelte.

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Re: Informationsfreiheit soll ins Grundgesetz
« Antwort #18 am: 02 Februar, 2007, 01:50 »
...dann packt bitte den Datenschutz gleich mit dazu!
Sonst wird diese Informationsfreiheit sicher sofort gegen uns eingesetzt...
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
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Bundestagsverwaltung weist Akteneinsichtswunsch von Transparency zurück
« Antwort #19 am: 21 Februar, 2007, 15:09 »
Die Bundestagsverwaltung hat die Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland mit ihrem Begehr, auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes ein Gutachten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um die Offenlegung von Nebeneinkünften der Parlamentarier zu erhalten, abblitzen lassen. Die Ablehnung stützt sich unter anderem darauf, dass sich der Wunsch auf Akteneinsicht auf den vom breiten Ausnahmekatalog des Gesetzes geschützten Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten beziehe und nicht dem Gebiet der Verwaltungstätigkeiten des Bundestages zuzuordnen sei.

Die Auseinandersetzung über die Herausgabe der Expertise zieht sich bereits seit Anfang September hin. Damals hatte der Vorsitzende von Transparency Deutschland, Hansjörg Elshorst, einen Antrag (PDF-Datei) auf Herausgabe einer Kopie des Rechtsgutachtens des Staatsrechtlers Ulrich Battis zu Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten an den Parlamentspräsidenten Norbert Lammert (CDU) gestellt. Das Schriftstück sei offen zu legen, da es sich nicht um einen Entwurf zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung des Bundestags handle. Vielmehr gehe es um "abgrenzbare Erkenntnisse", welche die Hoheit der Behörde beziehungsweise des Bundestagspräsidenten in dem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Streit um die Zubrote der Parlamentarier nicht beeinträchtige.

Von der Bundestagsverwaltung kam postwendend eine ablehnende Antwort (PDF), da das IFG nicht anwendbar sei. Das Recht auf Akteneinsicht finde auf den Bundestag nur Anwendung, "soweit er öffentlich rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt". Spezifische parlamentarische Angelegenheiten wie die Gesetzgebung oder die Wahrung der Rechte des Parlaments und seiner Mitglieder würden dagegen vom Informationszugang ausgenommen bleiben. Das vorliegende Verfahren sei genau in diesem Bereich anzusiedeln. Professor Battis vertrete den Bundestag zudem in einem Organstreitverfahren in Karlsruhe. Bei dem beantragten Dokument handle es sich insofern nicht um ein abstraktes Rechtsgutachten, sondern um eine "Klageerwiderung in einem konkreten Verfahren". Der Zugang zu derlei Prozessakten werde durch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur den Verfahrensbeteiligten eröffnet, zu denen Transparency nicht gehöre.

Elshorst stellte sich in seinem Widerspruch (PDF-Datei) auf den Standpunkt, dass die Rechte der Abgeordneten durch den Informationszugang gar nicht unmittelbar betroffen wären. Gegenstand der Ausführungen des Gutachtens seien nach Informationen Transparencys zudem "Ausführungen zur Zulässigkeit der Veröffentlichung der Angaben von Abgeordneten auf gesetzlicher Grundlage". Diese seien nicht Bestandteil einer spezifischen parlamentarischen Aufgabe, sondern der unter die Auskunftsrechte des IFG fallenden Verwaltungsaufgaben des Bundestags. Elshorst äußerte zudem den Verdacht, dass die zunächst für den Bundestagspräsidenten angefertigte Expertise nachträglich als Anlage zum Bestandteil einer Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht gemacht worden sei, was nicht zum Ausschluss des Informationsanspruchs führen dürfe. Zudem wäre die Zurückweisung mit europarechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Bundestagsverwaltung, Wolfram Kolodziej-Derfert, wies die Argumente Elshorsts in seinem jetzt veröffentlichten Widerspruchsbescheid (PDF-Datei) komplett zurück und setzte die Kosten für das Widerspruchsverfahren für Transparency auf 30 Euro fest. Der Einspruch sei zwar zulässig, aber nicht begründet, heißt es in dem Schreiben. Bei dem beantragten Schriftstück habe es sich von vornherein um eine Klageerwiderung innerhalb des anhängigen Verfahrens gehandelt, lautet die Begründung. Es gehe gerade nicht um eine Akte, welche die Verwaltungstätigkeit des Bundestags betreffe. Die angeführten Brüsseler Vorgaben hätten zudem hinter den bereichsspezifischen Zugangsregelungen hierzulande zurückzustehen. Transparency hofft nun auf eine andere Entscheidung des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, den die Organisation mit eingeschaltet hat.

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Die Regierungskoalition hat am gestrigen Donnerstag im Bundestag zwei bereits über ein Jahr alte Anträge von FDP und Grünen abgelehnt, die sich für eine bürgerfreundlichere und transparentere Kostenregelung beim Recht auf Akteneinsicht stark gemacht hatten. Beatrix Philipp von der CDU räumte zwar ein, dass es "in Einzelfällen zu Fehlentscheidungen" bei Gebührenfestsetzungen für Anfragen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) "gekommen sein kann, die dann von der Presse vermarktet wurden." Diese seien in der für den Rechtsstaat üblichen Weise jedoch korrigiert worden.

Michael Bürsch von der SPD-Fraktion ging mit seiner Koalitionskollegin konform: Die Praxis nach einem Jahr Informationsfreiheitsgesetz habe zeigt, dass die Forderungen nach einer angemessenen Kostengestaltung "erfüllt sind". Beide Politiker beriefen sich in ihren Ausführungen auf die gemischte Bilanz des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, wonach die Verwaltungen nach Anlaufschwierigkeiten zu einer "moderaten Gebührenpraxis" gefunden hätten.

Philipp rechnete vor, dass die Behörden bei lediglich acht Prozent der im vergangenen Jahr 1379 positiv beschiedenen Anträge auf Akteneinsicht Gebühren erhoben hätten. In 50 Fällen seien weniger als 50 Euro, in 21 Fällen weniger als 100 Euro und in 43 Fällen mehr als 100 Euro an Gebühren erhoben worden. Die Sorge, dass überhöhte Kosten Anfragewillige und Bürger abschrecken könnten, "ist also völlig unbegründet". Es gebe allerdings Anlass zu der Vermutung, dass die Opposition mit der Debatte das Thema Gebühren nutzen wollen, "um die gesamte Schublade Informationsfreiheitsgesetz wieder aufzuziehen." Die Vertreterin der Unionsfraktion plädierte dagegen dafür, "der Verwaltung ein wenig Zeit" zu lassen, "sich an die neuen Regeln zu gewöhnen und sich mit ihnen anzufreunden".

"Bei der Informationsfreiheit geht es um mehr als nur um ein Gesetz", hielt die Innenexpertin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, dagegen. "Es ist ein Prinzip, das von der Verwaltung verinnerlicht werden muss." Informationen und Daten seien für die Verwaltung kein Selbstzweck, sondern würden im Auftrag der Bürger erhoben. Hier sei mit Hilfe einer niedrigeren und einfacheren Kostenregelung ein Umdenken gefordert, um die verstärkte Kontrolle der Exekutive durch die Bürger und deren Teilhabe am politischen Prozess zu stärken. Die Geschichte des IFG bezeichnete Piltz bislang als "eine traurige". Sie sei geprägt vom Misstrauen der Regierung und der Bürokratie gegenüber den Bürgern. So habe die Verwaltung zunächst in Gebührenbescheiden 100 Euro für vier Kopien verlangt. Ohne eine Neuregelung würde es solche Problemfälle auch in Zukunft geben.

"Eine Informationsfreiheit, die davon abhängt, ob man Geld hat oder nicht, ist mit einem liberalen Rechtsstaats- und Demokratieverständnis nicht zu vereinbaren", plädierte Piltz für eine Begrenzung der bislang Gebühren bis zu 500 Euro und zusätzliche Auslagenentschädigungen vorsehende Kostenvorgabe. Dass die Ämter Vorkasse verlangen würden, sei in einem Rechtsstaat ebenfalls "sehr merkwürdig" und sollte abgeschafft werden. Die Liberale bemängelte weiter, dass die Bundesregierung zu wenig Aufklärung über das Gesetz betreibe und Informationen dazu allein "auf der "hintersten Ecke" der Homepage des Bundesinnenministeriums versteckt habe.

Petra Pau von den Linken warf Schwarz-Rot vor, "nicht für noch mehr Demokratie und Bürgerrechte stimmen zu wollen". Das Informationsfreiheitsgesetz müsse endlich von "Mühlsteinen" wie der Höchstgrenze von 500 Euro für Auskunftsbegehren befreit werden. Wer arm dran sei, werde sonst auch noch seiner Bürgerrechte beraubt. Für die Grünen kritisierte deren Innenexpertin Silke Stokar, dass eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz "nach wie vor teurer als eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz" sei Man könne den Bürgern auch nicht erklären, "dass in Deutschland eine Heerschar von Bediensteten des öffentlichen Dienstes damit beschäftigt ist, zu ergründen, was die Übermittlung einer vom Staat erstellten DIN-A4-Kopie an die Bürgerinnen und Bürger wohl im Einzelnen kosten könnte". Weiter kritisierte die Grüne, dass "nicht ein Ministerium" die Anregung im IFG umgesetzt habe, "einfache Verwaltungsvorgänge in das Internet zu stellen". Die Chance, dass Bürger ohne lange Anfragen Informationen über Akten mit einem Mausklick bekommen, werde so vertan.

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Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) in Deutschland hat auf ihrer Sitzung in Kiel eine Entschließung verabschiedet, die die Argumentation mit "Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" anprangert. Häufig genug würden Begehren auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz mit dem Argument verweigert, dass Geheimnisse von Unternehmen vorliegen würden, denen mit der Veröffentlichung wirtschaftlichen Schaden zugefügt würde. Eine solche Argumentation ist nach Ansicht der IFK ein Versuch der Bundes- wie Landesbehörden, sich der Forderung nach einer transparenten Verwaltung entziehen.

Aus diesem Grund hat die IFK auf ihrer gestrigen Sitzung die jeweiligen Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene aufgefordert, die gesetzlichen Regeln zu ergänzen und zu präzisieren. Denkbar sei ein Kriterienkatalog von Geheimnissen, wie er im Gentechnik- und Chemikalienrecht entwickelt wurde. "Jedes Unternehmen, das Geschäfte mit der öffentlichen Hand macht, muss damit rechnen, dass öffentliche Gelder und Interessen betroffen sind, dass also hierzu auch eine öffentliche Kontrolle stattfinden kann. So stünde es im diametralen Widerspruch zur Intention der Informationsfreiheitsgesetze, wenn Beamte und Unternehmen mit dem Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erreichen könnten, dass illegale Absprachen, Korruption oder Durchstechereien im Verborgenen blieben", betonte Thilo Weichert, der Vorsitzende der IFK.

Zwar geht die IFK davon aus, dass in Einzelfällen die Einsichtsverweigerung durch die Behörden korrekt ist. Doch angefangen bei dem verweigerten Einblick in die TollCollect-Verträge über Errichtung und Betrieb eines LKW-Mautsystems bis hin zur Ausschreibung eines lokalen Bauvorhabens würden viel zu viele Auskunftsersuchen mit der Begründung eines vorliegenden Geschäftsgeheimnisses abgewimmelt. Einen in ähnliche Richtung zielenden Vorstoß hatte im Februar der Berliner Jurist Michael Kloepfer gemacht, als er die Aufnahme der Informationsfreiheit ins Grundgesetz forderte.

Während die Bundesregierung ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), das für mehr Transparenz in der Verwaltung durch das Recht auf Akteneinsicht und auf Zugang zu amtlichen Informationen für jeden Bürger sorgen soll, eine positive Bilanz gezogen hatte, finden etliche Initiativen sich durch eine harsche Auslegung des Geheimnisvorbehaltes behindert. Auch die Definition, ab wann ein Abgeordneter öffentlich-rechtliche Aufgaben erfüllt und seine Einkünfte unter das IFG fallen, ist umstritten.

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Sachsen-Anhalt soll Informationsfreiheitsgesetz bekommen
« Antwort #22 am: 12 Juli, 2007, 16:42 »
In Sachsen-Anhalt soll künftig jeder Bürger weitgehend freien Zugang zu Behördenakten erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (Landtagsdrucksache 5/748, PDF-Datei) brachte die Landesregierung am Donnerstag in den Landtag ein. Das Gesetz solle die Transparenz der Verwaltung erhöhen, sagte Innenminister Holger Hövelmann (SPD). Der Nachweis eines besonderen Interesses sei für Anträge auf Akteneinsicht künftig nicht mehr nötig. Allerdings werde es auch Ausnahmen geben: Akteneinsicht werde auch in Zukunft nicht möglich sein, wenn wichtige öffentliche Belange, schutzwürdige Interessen Dritter oder Geschäftsgeheimnisse berührt seien. Die Auskünfte sollen gebührenpflichtig sein.

CDU und SPD erklärten im Landtag, es sei gut, dass es nach acht Bundesländern und auf Bundesebene bald nun auch in Sachsen-Anhalt eine solche Regelung gebe. Die Linke zeigte sich verärgert, weil sie seit Jahren mehrfach ähnliche Gesetzentwürfe eingebracht habe, die immer abgeschmettert worden seien. Die FDP mahnte, das neue Gesetz dürfe nicht zu zu viel Bürokratie führen. Genau dies befürchten die kommunalen Spitzenverbände, die keine Notwendigkeit für ein solches Gesetz sehen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose unterstützt die Pläne hingegen und warnte schon vor geraumer Zeit vor zu vielen Ausnahmen.

Nach bisheriger Rechtslage ist der Zugang zu öffentlichen Daten in Sachsen-Anhalt nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Die Regel ist, dass die Menschen in solches Datenmaterial keinen Einblick nehmen können. Das so genannte Informationsfreiheitsgesetz bzw. Informationszugangsgesetz, wie es Entwurf in Sachsen-Anhalt genannt wird, soll nach dem Willen der Regierung noch in diesem Jahr endgültig beschlossen werden.

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Thüringen und Bayern beharren auf Amtsgeheimnis
« Antwort #23 am: 23 Juli, 2007, 18:22 »
Entgegen dem Trend beim Bund und in zahlreichen Ländern bleiben Thüringen und Gemeinden in Bayern zunächst weiter dem Grundsatz des Amtsgeheimnisses verhaftet. So hat die SPD-Fraktion im thüringischen Landtag ihren Entwurf (PDF-Datei) für ein Informationsfreiheitsgesetz des Landes nach langem Streit mit der CDU wieder zurückgezogen. Mit dem Vorschlag wollten die Sozialdemokraten ein allgemeines Akteneinsichtsrecht für alle Bürger schaffen, um ihnen einen voraussetzungslosen Zugang zu den Informationen der Behörden von Land und Kommunen zu gewähren sowie die Transparenz in der Verwaltung zu fördern. Der Münchner Stadtrat hat zudem vergangene Woche einen Antrag der ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) zur Schaffung einer Satzung für Informationsfreiheit für die bayerische Landeshauptstadt abgelehnt. Damit haben die Münchner Bürger auch künftig keine Möglichkeit, tiefere Blicke in die Aktenschränke der Stadtverwaltung zu werfen.

In Thüringen hat die oppositionelle SPD der allein regierenden CDU schon seit einiger Zeit eine Abwehrhaltung bei der Informationsfreiheit vorgeworfen. Nun erklärten die Genossen, dass die Christdemokraten den Entwurf in den parlamentarischen Ausschüssen weitgehend verwässert hätten. Eine Zustimmung sei so nicht mehr möglich, da vom ursprünglichen Anliegen angesichts zu breiter Ausnahmen kaum noch etwas übrig geblieben wäre. Schon der SPD-Entwurf sah vor, unter anderem "öffentliche Belange", den behördlichen Entscheidungsbildungsprozess, das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis oder personenbezogene Daten besonders vor einem Informationszugang zu schützen. Zuvor war bereits 2002 ein Anlauf der SPD für ein Informationsfreiheitsgesetz im thüringischen Landtag gescheitert.

Lange Gesichter gibt es auch bei den Befürwortern eines Akteneinsichtsrechts im Süden. "Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung sind unablässig in einer Demokratie", betonte ein Sprecher des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern nach der Entscheidung im Münchner Stadtrat. "Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde". Der Vereinigung gehören unter anderem die Organisationen Mehr Demokratie, Transparency International Deutschland (TI), Humanistische Union, der Bayerische Journalistenverband sowie die ÖDP an. Diese hatten sich erhofft, dass die Stadt München mit einer Informationsfreiheitssatzung "Vorbild im Hinblick auf eine moderne Demokratie für ganz Bayern" werden würde.

"Nur ein kleiner Lichtblick" ist für Heike Mayer von TI die Tatsache, dass der Stadtrat einen Ergänzungsantrag der Grünen mehrheitlich angenommen hat. Dieser fordert die bayerische Staatregierung auf, ein Informationsfreiheitsgesetz mit Regelungen auch für Kommunen zu erlassen. Inwieweit diese Forderung Aussicht auf Erfolg hat, bleibt jedoch äußerst fraglich. Schließlich lehnte die CSU im bayerischen Landtag bereits vor neun Monaten zwei Gesetzentwürfe ab, die öffentliche Stellen in Bayern darauf verpflichtet hätten, die bei ihnen vorhandenen Informationen für jedermann zugänglich zu machen. Acht Bundesländer haben derweil bereits eigene entsprechende Informationsfreiheitsgesetze erlassen und bieten ihren Bürgern so ein erweitertes Kontroll- und Mitgestaltungsrecht.

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Parlamentarier verklagen Bundesministerien auf Akteneinsicht
« Antwort #24 am: 11 August, 2007, 08:13 »
Zwei Karlsruher SPD-Abgeordnete wollen der Verwaltung beim Abschied vom hierzulande jahrelang hoch gehaltenen Grundsatz des Amtsgeheimnisses Dampf machen. Jörg Tauss und Johannes Jung haben zu diesem Zweck die eigene Regierung wegen Nichterfüllung ihrer Pflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes verklagt, wie sie am heutigen Freitag in Berlin bekannt gaben. Im Prozess des Medienpolitikers Tauss geht es um die vom Bundesverkehrsministerium geheim gehaltenen Verträge mit dem Maut-Konsortium Toll Collect. Jung ist gegen das Bundesinnenministerium gerichtlich zu Felde gezogen, da dieses ihm eine Kopie des Rahmenvertrages mit der privatisierten Bundesdruckerei GmbH zur Produktion elektronischer Reisepässe verweigerte.

Der Streit zwischen Tauss und seinem Parteikollegen Wolfgang Tiefensee als Chef des Verkehrsministeriums zieht sich bereits anderthalb Jahre hin. Anfang 2006 stellte der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Antrag auf Einsicht in den Toll-Collect-Vertrag. Ein knappes halbes Jahr später erhielt er den ablehnenden Bescheid, da die Einzelheiten des 17.000 Seiten umfassenden Rahmenwerks geheim seien. Darin war auch von "ungünstigen Auswirkungen" auf das Schiedsverfahren von Toll Collect mit dem Bund die Rede. Der Sozialdemokrat legte daraufhin Ende Juni vergangenen Jahres Widerspruch ein, da die Betriebsgeheimnisse nicht nachgewiesen worden seien.

Im Januar schickte das Verkehrsministerium Tauss einen formellen Widerspruchsbescheid, in dem es seine Bedenken auf 17 Seiten noch einmal ausführte. Dabei berief es sich auf die weit gefassten Ausnahmeklauseln des IFG und einen "unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zur physischen Trennung als geheimhaltungsbedürftig identifizierter Informationen von zugänglichen Informationen". Allein die zwei Einstiegs- sowie die beiden Schlussseiten der Kernvereinbarung gab die Behörde frei, in denen auf die "strenge Vertraulichkeit" des Dokuments verwiesen wird. Tauss stellte daraufhin Ende April einen zweiten Antrag auf Akteneinsicht. Als er Anfang Juni nur die Information erhielt, dass sich die Entscheidung darüber "ein wenig verzögern wird", beauftragte der Abgeordnete einen Anwalt mit der Einreichung der seit Ende Juni laufenden Untätigkeitsklage gegen das Ministerium.

In der Begründung der heise online vorliegenden Beschwerde heißt es, dass "eine mögliche vertragliche Vertrauensabrede einem Anspruch nach IFG nicht entgegensteht". Eine solche wäre sowohl bei öffentlich-rechtlichen als auch privaten Verträgen nichtig. Auch ein Ausschluss zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen gemäß Informationsfreiheitsgesetz sei nicht ersichtlich. So sei das Schiedsverfahren etwa gerade kein laufender Gerichtsvorgang. Zumal sei ein Nachteil dafür weder ersichtlich noch geltend gemacht worden. Unbegründet sei zudem eine Absage wegen dem Schutz von Verwaltungsabläufen, nicht ersichtlich ein Ausschluss wegen personenbezogener oder Geschäftsgeheimnissen. Eine Wettbewerbssituation sei nicht mehr gegeben.

Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, gibt Tauss Rückendeckung. Nach seiner Auffassung sind nach eigener Prüfung der Aktenlage "größere Teile des Vertrages zugänglich zu machen, als das Ministerium bereit ist, offen zu legen". Er habe daher die restriktive Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes nunmehr formell beanstandet. Schaar appellierte zugleich erneut an die Behörden, das Informationsfreiheitsgesetz nicht als Eingriff in ihre Autorität zu verstehen. Vielmehr sei das IFG "als Chance zu begreifen, das Verwaltungshandeln gegenüber den Bürgern transparenter zu machen."

Zu der parallel eingereichten Klage erläuterte Tauss' Fraktionskollege Junge, er habe im September 2005 das Innenministerium um die Herausgabe der Rahmenvereinbarung mit der Bundesdruckerei zur Fertigung von Ausweisdokumenten gebeten. Laut Ministerium sei diese jedoch "in ihrer Gesamtschau ein Geschäftsgeheimnis". Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) habe ihm mitgeteilt, dass die Überlassung einer Kopie ausgeschlossen sei. Der Außenpolitiker könne höchstens "unter den üblichen Geheimschutzauflagen" Einsicht in den Vertrag nehmen. Damit dürfe er jedoch über die entsprechenden Informationen nicht sprechen, monierte Jung, womit sie für seine Arbeit als Parlamentarier wertlos seien.

Tauss erhofft sich von seiner Klage auch eine Fortentwicklung des IFG. Er beobachte, dass Regierungsstellen zunehmend in flapsiger, oberflächlicher oder überhaupt nicht mehr verwertbarer Form auf Informationsbegehren der Abgeordneten antworten. Geht es nach dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, haben die beiden Ministerien "zu pauschal Geheimhaltungsbedürftigkeit reklamiert". Sollten Tauss und Jung in den Klageverfahren unterliegen, müsse das IFG nachgebessert werden. Schließlich gebe es unstreitig in beiden Fällen ein erhebliches öffentliches Interesse an den Verträgen. Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Michael Konken, assistierte, nach dem Gesetz müssten die Ministerien die gewünschten Auskünfte erteilen: "Diese Form von Geheimniskrämerei verstößt gegen Geist und Buchstaben des IFG."

Die Grünen im Bundestag klagen derweil vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Antwortpraxis der Regierung auf parlamentarische Anfragen, bei denen die Geheimdienste betroffen sind. "Hier meint die Regierung, jedes Auskunftsersuchen mit dem Hinweis auf Geheimschutzbelange pauschal und unbegründet abwehren zu können", bedauert Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, beklagte, dass das Informationsfreiheitsgesetz zu viele Ausnahmetatbestände enthalte. Darauf könnten sich die Behörden zu schnell zurückziehen. Eine Änderung des Gesetzes sei zu erwägen.

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Protest gegen weitere Einschränkung der Informationsfreiheit
« Antwort #25 am: 26 Januar, 2009, 18:37 »
Die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern haben auf ihrer Konferenz am heutigen Montag eine Entschließung verabschiedet, in der sie sich gegen den Vorstoß des Bundesrats zur Ausnahme von Finanzaufsichtsbehörden vom Recht auf Akteneinsicht stemmen. Es könne nicht sein, dass gerade bei den in der Finanzkrise in die Kritik geratenen Kontrollstellen die Transparenz noch weiter eingeschränkt werde, betonen die Anwälte der Bürger. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die staatlichen Aufsichtsinstanzen sollte "durch mehr Offenheit wiederhergestellt und nicht durch Einschränkung der Informationsfreiheit noch weiter erschüttert werden".

Geht es nach den Ländern, sollen sämtliche Kontrollstellen im Finanz- und Versicherungssektor wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom allgemeinen Recht auf Aktenzugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) im Rahmen der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie ausgenommen werden. Andernfalls sehen sie das Bankgeheimnis und andere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in Gefahr. Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Peter Schaar, warnt dagegen vor der weiteren Aushöhlung des Informationsanspruchs der Bürger gegenüber der Verwaltung. Er forderte den Bundestag auf, den Appell des Bundesrats zurückzuweisen. Informationen, die tatsächlich geheimhaltungsbedürftig sind, seien durch das IFG bereits ausreichend geschützt.

Vergangenen Mittwoch hatte sich bei der 1. Lesung des Gesetzesentwurfs zur Implementierung der Direktive für Zahlungsdienste auch Martin Gerster von der SPD-Fraktion im Bundestag verwundert gezeigt über die Stellungnahme der Länder. "Für mich steht glasklar fest: Die Bürger haben ein Recht auf Einblick in das Handeln der staatlichen Verwaltung", betonte der Sozialdemokrat. "Ich sehe deshalb keinen Grund, warum wir ausgerechnet hier die Uhr zurückdrehen sollten." Besonders aufhorchen lasse, dass der Vorschlag zur Eingrenzung des IFG aus Bayern komme, wo seit kurzem "die Bürgerrechtspartei FDP mitregiert". Offenbar sei im Südosten die "liberale Großzügigkeit" mittlerweile versiegt.

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Bundesbehörden handhaben Informationsfreiheit zunehmend restriktiv
« Antwort #26 am: 06 Februar, 2009, 16:52 »
Die Bilanz der Bundesregierung zur Nutzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes fällt auch in diesem Jahr wieder zwiespältig aus. Wie aus einer heise online vorliegenden Antwort des federführenden Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht, ist die Zahl der Anfragen auf Akteneinsicht 2008 zwar wieder leicht auf 1548 Anträge gestiegen. Im Jahr zuvor gab es nur 1265 Anfragen nach 2278 Eingaben 2006. Zugleich hat sich aber die Zahl der Ablehnungen von Anträgen auf Informationszugang von 247 im Jahre 2007 auf 536 Fälle im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Die Menge der vollständig beantworteten Anfragen ging im gleichen Zeitraum von 681 auf 618 zurück. Bei den unvollständig beantworteten Anträgen stieg die Zahl wiederum vom 128 auf 193.

Diese Entwicklung ist laut Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen im Bundestag, "von der Bundesregierung gewollt". Sie zeige, "dass die große Koalition dem Gesetz die Luft abdrehen will". Immer kleinlichere Verfahrenshürden und ein wachsender Unwille, das Gesetz zu befolgen, seien nicht länger hinnehmbar. Ins Bild passe dabei auch, dass die Bundesregierung sich nicht einmal dazu durchringen könne, den Bundesrat dabei zu stoppen, eine Sperre sämtlicher Informationen aus dem Bereich der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht in das Gesetz zu schreiben, verweist die Innenexpertin auf den jüngsten Vorstoß der Länder zur Einschränkung der Informationsfreiheit.

"Die Bundesregierung tut alles, das Gesetz lahm zu legen und die Bürger davon abzuschrecken, ihr Fragerecht zu nutzen", empört sich Stokar weiter. Dementsprechend sehe Berlin auch keine Veranlassung, verstärkt für das Gesetz zu werben und die Internetseiten der öffentlichen Stellen so zu gestalten, dass die Menschen über ihre Rechte aufgeklärt werden.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht auch hervor, dass Bürger 2008 in 85 Fällen bei den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden Widerspruch gegen Entscheidungen über Anträge auf Informationszugang eingelegt haben. Aber nur in drei Fällen sei der erneuten Eingabe vollständig, in 16 Fällen teilweise abgeholfen worden. 37 Fälle seien noch nicht abgeschlossen. Zudem seien 22 Klagen anhängig, während zweien bereits stattgegeben, ebenfalls zwei sich auf sonstige Weise erledigt hätten und eine abgewiesen worden sei. Ferner hätten enttäuschte Bürger den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit nach dessen Angaben im vergangenen Jahr in 133 Fällen als Vermittler angerufen. Davon richteten sich dem Papier zufolge 83 Eingaben konkret gegen einen ablehnenden Bescheid einer öffentliche Stelle des Bundes. Die Mehrzahl dieser Fälle sei noch nicht abgeschlossen wegen unterschiedlicher Rechtsauffassungen. In etwa der Hälfte der erledigten Angelegenheiten habe der Beauftragte festgestellt, dass der Informationszugang zurecht abgelehnt worden war. In fast allen anderen Fällen sei die Akteneinsicht schließlich ganz oder teilweise gewährt worden.

Zu den für die Bürger entstandenen Kosten hält das Innenministerium fest, dass die von Anträgen betroffenen Verwaltungsstellen 109 Mal eine Gebühr für die Gewährung des Informationszugangs erhoben hätten. Die Höhe habe in 39 Fällen bei bis zu 50 Euro, in 24 Fällen bis zu 100 Euro und in 46 Fällen sogar mehr als 100 Euro betragen. Die Behörden hätten weiter in 63 Fällen die Erstattung von Auslagen verlangt, davon in 21 Fällen mehr als zehn Euro. Ob sich Widersprüche lediglich gegen den Kostenbescheid richten, erhebt die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht. Generell habe es keine besonders häufig genannten oder zu verallgemeinernde Gründe für die Ablehnung von Anfragen gegeben.

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Gedämpfte staatliche Auskunftsfreude
« Antwort #27 am: 17 Januar, 2010, 17:52 »
Die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vor vier Jahren hat eine Jahrhunderte alte Behördenpraxis auf den Kopf gestellt. Galt bislang grundsätzlich das Amtsgeheimnis, muss die Verwaltung nun einen Grund anführen, wenn sie einem Bürger Informationen vorenthält. Denn der hat ein Recht auf Akteneinsicht. Dass dieser Kulturwandel in den Amtsstuben mit schweren Anlaufschwierigkeiten erfolgt, davon geht die Fraktion der Bündnisgrünen im Bundestag aus.

In ihrer kleinen Anfrage (17/297) zur "Informationsfreiheit als Zukunftsaufgabe" kritisiert die Fraktion, dass "sich viele Stellen nach wie vor schwer damit" täten, "das Gesetz angemessen umzusetzen und sich von dem überkommenen Grundsatz einer alles erfassenden Amtsverschwiegenheit zu verabschieden". Die Praxis sei "oftmals restriktiv", berechtigte Anfragen würden "vielfach" mit Berufung auf gefährdete Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgelehnt. Eine sorgfältige Prüfung der Einlassungen fände "oftmals nicht" oder "sehr oberflächlich" statt. Einzelne Behörden gäben sogar Unterlagen bewusst aus der Hand, um so den Informationsanspruch zu unterlaufen. Belege dafür findet sie auch in der Statistik – demnach sei die Anzahl der Anfragen zwar gestiegen, die bewilligten Auskünfte seien jedoch "deutlich" zurückgegangen.

In ihrer kürzlich veröffentlichten Antwort (17/412) weist die Regierung diesen Eindruck zurück. Ausnahmevorschriften seien grundsätzlich eng anzuwenden. Es gebe "keine Belege" dafür, dass der Ausnahmegrund "Betriebs- und Geschäftsgeheimnis" nicht sachgerecht angewandt worden wäre. Die Statistik interpretiert die Regierung ebenfalls anders: So ließen sich aus den zahlen keine generelle Aussage entnehmen: "Jede Entscheidung hängt von den spezifischen Fragestellungen im Einzelfall ab." Die gestiegene Zahl der Ablehnungen reflektiere lediglich, dass es mehr Anträge gab, die Ausnahmegründe berührten.

Obgleich der Antrag der Union zur Einrichtung einer Bundestagsenquête zu den gesellschaftlichen Auswirkungen des Computerzeitalters auch das eng mit dem Thema der Informationsfreiheit verbundene Thema "Open Data" anspricht, greift die Bundesregierung dies in ihrer Antwort nicht auf. Allerdings hatten auch die Bündnisgrünen nicht ausdrücklich danach gefragt, sondern sich lediglich nach einer "Verbesserung der Internetpräsenzen" erkundigt. Open Data ist ebenfalls noch nicht ausdrücklich auf der Agenda der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder. Diese hatten Mitte Dezember nicht nur die Zusammenführung der bisher zersplitterten Regelungen zum Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger gefordert, sondern sich auch für "ein Höchstmaß an Transparenz und Bürgerfreundlichkeit" ausgesprochen, dabei jedoch die speziellen Anforderungen von Open Data nicht thematisiert.

Bei Open Data geht es darum, Daten in einer maschinenlesbaren Form zur Verfügung zu stellen, sodass die Daten etwa über Widgets sinnvoll ausgewertet werden können. Bürger könnten beispielsweise abfragen, welche Abfälle in ihrem Umkreis in Gewässer eingeleitet oder deponiert wurden. Vorreiter in Sachen Open Data sind die USA. US-Präsident Barack Obama ließ Behördendaten über die Website Data.gov frei geben. Open-Source-Programmierer entwickelten darauf hin im Rahmen einer Gov-2.0-Challenge erste "Apps for America". Eine zivilgesellschaftliche Initiative will erstmals in Deutschland eine derartige Challenge austragen. Der Verein Open Data Network kündigte an für die "Apps4Democracy Deutschland" im April in Berlin ein Treffen zu organisieren. Spätestens dann wird sich herausstellen, ob sich mit den derzeit verfügbaren Daten bereits etwas auf die Beine stellen lässt.

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Schaar warnt vor Geheimniskrämerei bei Behörden
« Antwort #28 am: 06 Juli, 2010, 10:42 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte  Peter Schaar hat Behörden und Unternehmen zu mehr Offenheit aufgefordert. "Wenn die Verwaltung den Bürgern mit Misstrauen begegnet, werden die Bürger auch nicht mehr Vertrauen in staatliches Handeln haben", sagte Schaar am Montag auf einer Tagung zum Informationsfreiheitsgesetz in Schwerin. Im Konflikt zwischen dem Zugang zu Informationen und Betriebsgeheimnissen sollte es ein Abwägungsverfahren geben. Zu oft lehnten Behörden ein Informationsersuchen ab, nur weil die Interessen eines privaten Unternehmens betroffen sein könnten. Wenn Verträge zwischen privaten Firmen und der öffentlichen Hand nicht einsehbar seien, werde auch die Korruptionsbekämpfung erschwert.

Schaar kritisierte ferner die mangelnde Transparenz im Bankwesen. Das Verbraucherinformationsgesetz sollte auf Finanzprodukte ausgeweitet werden. Für die Anbieter solcher Produkte wäre es eine gute Möglichkeit, ihre Seriosität nachzuweisen. "Ich frage mich, warum die Banken darauf dringen, die Finanzaufsicht vollständig aus dem Geltungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes herauszunehmen", so Schaar.

Der frühere Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer wies darauf hin, dass sich der Begriff der Privatheit radikal gewandelt habe. Massenveranstaltungen wie Facebook gingen "dem überkommenen Verständnis von Privatheit an die Gurgel". Das Rechtsgut, das den Datenschutz über Jahrzehnte begründet habe, sei am Verschwinden. Hassemer zeigte sich aber überzeugt, dass sich neue Formen von Privatheit herausbilden werden.

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Informationsfreiheit für viele Behörden noch ein Fremdwort
« Antwort #29 am: 02 Januar, 2011, 12:32 »
Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit und Datenschutz, Peter Schaar, hat im Gespräch mit heise online eine gemischte Bilanz des vor fünf Jahren in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gezogen. Positiv sei, dass das Normenwerk überhaupt angewendet werde und bei den Bundesbehörden in den vergangenen Jahren jeweils rund 1500 Anträge eingegangen seien. Etwa zehn Prozent davon führten zu offiziellen Beschwerden, denen in der Regel ganz oder teils abgeholfen werden könne. Der Bekanntheitsgrad des Gesetzes lasse aber zu wünschen übrig. Viele Bürger wüssten noch gar nicht, "dass es einen Anspruch gibt auf Zugang zu öffentlichen Verwaltungsakten, für den eine persönliche Betroffenheit nicht erforderlich ist".

In vielen Verwaltungen sei die Botschaft des Gesetzes, dass mehr Transparenz nötig ist, noch nicht angekommen, beklagte Schaar. "Bisweilen suchen die Behörden geradezu nach einem Anhaltspunkt, wieso sie bestimmte Informationen nicht herausgeben können." Dazu komme, dass das Gesetz nach wie vor zu viele Ausnahmetatbestände enthalte. Er schätze, dass allein deswegen 2010 ein Drittel der Anträge nicht oder nicht vollständig beauskunftet worden sei.

Der Ombudsmann sieht daher dringenden Nachbesserungsbedarf etwa zur Eingrenzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Weiter macht er sich unter anderem für eine "aktive Informationspolitik im Sinne von Open Data" stark. Unterstützung im politischen Lager erhält Schaar beispielsweise von FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz: "Fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten wird es Zeit, dass das IFG endlich aus dem Vorschulalter herauswächst", betonte die Liberale gegenüber heise online. Bei der geplanten Evaluierung müssten vor allem eine Überprüfung der Ausnahmetatbestände sowie der aktuellen Kostenstruktur und die häufig nur schwer leistbare Abgrenzung zu anderen Informationsansprüchen im Fokus stehen.

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