Autor Thema: Informationsfreiheitsgesetz in der Kritik  (Gelesen 3993 mal)

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Informationsfreiheitsgesetz in der Kritik
« am: 14 März, 2005, 18:44 »
Der Zielkonflikt zwischen Transparenz und Datenschutz bestimmte am heutigen Montag die Sachverständigen-Anhörung zum geplanten Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Innenausschuss des Bundestages. Die Paragrafen 3 und 4 des insgesamt 15 Paragrafen umfassenden rotgrünen Gesetzentwurfes regeln den Schutz besonderer öffentlicher Belange und behördlicher Entscheidungsprozesse, die Paragrafen 5 und 6 den Schutz personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Ein Anspruch auf Informationszugang besteht etwa nicht, wenn das Bekanntwerden der Information sich nachteilig auf die internationalen Beziehungen, die Belange der inneren und äußeren Sicherheit, auf ein laufendes Gerichtsverfahren oder die fiskalischen Interessen des Bundes auswirken könnte. Die Nachrichtendienste sollen gleich gänzlich den Anfragen kritischer Bürger entzogen bleiben. Soweit das Auskunftsbegehren auf Verwaltungsvorgänge zielt, in denen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen tangiert sein könnten -- mangels einer präzisen rechtlichen Definition fällt darunter jegliches wettbewerbsrelevante Knowhow von Unternehmen -- dürften die Auskünfte nur erteilt werden, "soweit der Betroffene eingewilligt hat".

Mit diesen Einschränkungen könne "jede behördliche Ablehnung, Informationszugang zu gewähren, beliebig begründet werden", bemängelte Rechtsanwalt Falk Peters von der European Society for eGovernment (ESG) den Entwurf in der Anhörung. Und der an der Berliner Humboldt-Universität lehrende Staatsrechtler Michael Kloepfer kritisierte besonders den weit gefassten Vorrang der öffentlichen Belange. "Die überaus vielen Ausnahmeregelungen können als 'Verlustliste der Informationsfreiheit' angesehen werden", meinte er. Der in der Gesetzesbegründung beschworene Grundsatz, 'soviel Informationen wie möglich, so viel Geheimnisschutz wie nötig', scheine in dem Gesetz selbst nicht beherzigt, sondern "eher umgekehrt worden zu sein".

Für den Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) ist das IFG indes "ein Gesetz, was wir nicht unbedingt brauchen", wie BDI-Vertreter Klaus Bräuning in der Anhörung bekräftigte. Nach Meinung des BDI gewährleisten die bestehenden gesetzlichen Grundlagen einschließlich des Artikel 5 Grundgesetz -- Pressefreiheit -- bereits genügend Transparenz und Offenheit, und in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren besitzen die persönlich Beteiligten Akteneinsichtsrechte. "Mehr Bürokratie sollte nicht geschaffen werden", erklärte Bräuning und befürchtet Denial-of-Service-Attacken ganz eigener Art: "Etwaige Missbräuche von Anfragen könnten dazu führen, dass eine punktuelle Lahmlegung bundesbehördlichen Handelns eintritt. Dies wäre bei konzertierten Aktionen Hunderter Interessenten denkbar, die gezielt unterschiedliche Anfragen stellen und Auskunft verlangen."

Für den Staatsrechtler Kloepfer sind solche Befürchtungen "nicht von dieser Welt". Sie halten auch vor dem Hintergrund der bereits gesammelten Erfahrungen in mittlerweile 50 anderen Staaten und den vier Bundesländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, in denen es auf Landesebene bereits ein Informationsfreiheitsgesetz gibt, "einer empirischen Überprüfung schlicht nicht stand", wie Manfred Redelfs als Sprecher von netzwerk recherche, der Humanistischen Union und der Journalistenverbände DJV und dju (Ver.di) erklärte. "Es ist nirgendwo zu einer Überlastung der Ämter, zu Missbrauchsfällen oder einer Kostensteigerung gekommen".

In Schleswig-Holstein beispielsweise waren in den ersten zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes 2000 Anträge gestellt worden, von denen die Hälfte der Ämter gar nicht betroffen war, berichtete Redelfs den Abgeordneten. Auf die übrigen Ämter entfielen durchschnittlich fünf Anträge -- "da kann man sicherlich nicht von einer Überlastung sprechen". In 88 Prozent der Fälle konnten die Informationen zugänglich gemacht werden, meist innerhalb von einer Woche; in den restlichen Fällen hätten die Informationen meist gar nicht vorgelegen und nur recht selten hätte der Schutz von Unternehmensgeheimnissen oder personenbezogener Daten von Dritten überhaupt eine Rolle gespielt.

"Die Wirtschaftsverbände haben sich mit einem weitgehenden Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durchgesetzt", bedauerte Peter Eigen von Transparency International. Während der Gesetzentwurf in dem Konflikt zwischen Informationszugang und Schutz personenbezogener Daten eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen verlangt, werde das, was ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ist, "faktisch weitgehend durch das jeweilige Unternehmen bestimmt". Nach Meinung des Brandenburger Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht, Alexander Dix, sollte jedoch die Festlegung, ob es sich bei privatwirtschaftliche Unternehmen betreffende Informationen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt, "auch der objektiven Prüfung durch die aktenführende Stelle unterliegen".

Die rotgrünen Koalitionäre sehen den Gesetzentwurf zur Zeit noch eher als einen Einstieg in den freien Informationszugang für jedermann denn schon als das Gelbe vom Ei an. Der mühsam ausgehandelte Kompromiss ziele auf "vertrauensbildende Maßnahmen, keine Widerstand leistende Verwaltung", betonte der Berichterstatter der SPD-Fraktion im Innenausschuss, Michael Bürsch. So soll das IFG auch nur ein 'Gesetz auf Probe' mit einer auf fünf Jahre befristeten Geltungsdauer sein. Innerhalb dieser Zeit wollen Bundesregierung und Bundestag die praktischen Erfahrungen auswerten, damit das Parlament dann erneut darüber befinden kann.

Quelle : www.heise.de

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Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes soll voraussichtlich in der nächsten oder übernächsten Sitzungswoche noch im Bundestag verabschiedet werden. Dies stellte das Büro des Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss (SPD) klar. In den letzten Tagen kursierten Gerüchte, es werde nicht mehr zu einer Verabschiedung kommen, bevor die Neuwahlen des Bundestags im Herbst stattfinden beziehungsweise bevor Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage stellt und anschließend, geht es nach den Plänen der Bundesregierung, der Bundespräsident das Parlament auflöst. Da die CDU sich gegen das Gesetz ausspricht, wäre eine Verschiebung der Abstimmung wohl das Ende des Vorhabens gewesen, Daten aus öffentlichen Aktenbeständen Bürgern auf Nachfrage zur Verfügung stellen zu können. Bislang regiert in Deutschland noch immer das Prinzip des Amtsgeheimnisses.

Nachdem schon vor rund zwei Wochen die 2. und 3. Lesung des Gesetzes wegen eines Einspruchs der Krankenkassen verschoben wurde, scheinen nun die letzten Bedenken ausgeräumt zu sein. Die Informationsbeauftragten der Länder stellten heute in einer Entschließung klar, dass Patientendaten auch weiterhin geschützt sind: "Die berechtigten Interessen der Krankenkassen an der Geheimhaltung ihrer Geschäftsgeheimnisse sowie der Sozialdaten ihrer Patientinnen und Patienten werden von dem vorgelegten Gesetzentwurf wirksam geschützt." Es gebe daher keinen Grund für eine Verschiebung der Diskussion im Parlament. Der Informationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Alexander Dix, betonte die Wichtigkeit des Vorhabens: "Ohne eine gesetzliche Regelung, die dem Bürger den Zugang zu amtlichen Unterlagen eröffnet, bleibt Deutschland mit seinem überkommenen Amtsgeheimnis sonst europäisches und internationales Schlusslicht in Sachen Transparenz."

Das Informationsfreiheitsgesetz ist zwar im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, dennoch könnten die CDU-geführten Länder das Gesetz mit einem Einspruch anhalten, wenn die Länder, in denen auch die FDP in der Regierung ist, mitmachen. Die FDP ihrerseits hatte jedoch jüngst sogar weitergehende Offenlegungspflichten im Informationsfreiheitsgesetz gefordert. Zuletzt hatte sie sich Anfang Mai auf dem Bundesparteitag in Köln ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz auf die Fahnen geschrieben. Daher ist es unwahrscheinlich, dass sie die Blockadepolitik der Unionsländer unterstützt. Würde die FDP in den Ländern jedoch keine einheitliche Linie finden, wäre dies auf absehbare Zeit das Aus für die bundesweite Informationsfreiheit in Deutschland.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/59985

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Bundestag verabschiedet Informationsfreiheitsgesetz
« Antwort #2 am: 03 Juni, 2005, 17:15 »
Mit rot-grüner Mehrheit hat der Bundestag am heutigen Freitag das lange verschleppte Informationsfreiheitsgesetz doch kurz vor knapp in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Mit dem umkämpften, von den Koalitionsfraktionen selbst eingebrachten Prestigeprojekt soll künftig jeder Bürger "gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen" haben. Rot-Grün erhofft sich von diesem wohl letzten gemeinsamen Reformvorhaben vor den Neuwahlen eine lebendigere und kritischere Demokratie sowie eine bessere Möglichkeit zur Bekämpfung der Korruption.

Vorbehaltlos ist die von Rot-Grün nach siebenjährigen Diskussionen beschlossene Aufhebung des Aktengeheimnisses allerdings nicht: Ein weit gefasster Ausnahmekatalog schottet etwa "militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr", Sicherheitsbereiche, Regulierungsbehörden sowie sämtliche Informationen über "fiskalische Interessen des Bundes" ab. Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nimmt breiten Raum in dem Gesetz ein.

Die Union befürchtet trotzdem, dass die vorgesehene Stärkung der Bürgerrechte nur Verwaltungsbeamte und Gerichte beschäftigt, und stimmte gegen die Informationsfreiheit. Das Gesetz sei "überflüssig", meint der Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Wolfgang Zeitlmann. Es gebe bereits "zahlreiche Gesetze", die den Bürgern Einsicht in Verwaltungsakten ermöglichen würden. Ein vorbehaltloser Informationsanspruch ist allerdings neu. Die CDU-Innenpolitikerin Beatrix Philipp stichelte in Richtung Rot-Grün: "Die Bevölkerung hat ihre Probeläufe zu Gesetzesvorhaben leid." Es gebe "ganz massive Bedenken gegen die Umsetzung in die Praxis." Ihre Partei wünsche den angestrebten "Kulturwandel" nicht. Die "weit reichenden Folgen" für das deutsche Rechtssystem hätten laut Philipp eine längere Beratung erfordert.

Der FDP geht gemäß ihrer alt-neuen Positionierung als Bürgerrechtspartei auf ihrem jüngsten Bundesparteitag in Köln der rot-grüne Vorschlag nicht weit genug. In einem Entschließungsantrag hatten die Liberalen daher gefordert, den Schutz öffentlicher Belange deutlich enger zu fassen. "Die Ausnahme ganzer Behörden von der Anwendung des Gesetzes ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einem erheblichen Verlust an Informationsfreiheit", heißt es in dem Papier. Zudem sollte die Verwaltung klarer angehalten werden, von sich aus die Informationsversorgung über das Internet und die Einbindung in E-Government-Projekte zu übernehmen. Im Plenum fand die FDP mit diesem Begehr aber keine Mehrheit.

Dass sich die Liberalen letztlich trotz ihrer Kritik enthielten, ist ein klares Signal an die FDP-mitregierten Bundesländer. Der unionsdominierte Bundesrat ist einspruchberechtigt bei dem Gesetz, obwohl es eigentlich die Länderbehörden nicht berührt. Mit der so genannten Kanzlermehrheit könnte Rot-Grün zwar prinzipiell ein Veto der Länderkammer überstimmen. Angesichts des straffen Zeitplans von Bundeskanzler Gerhard Schröder zur Auflösung des Bundestags im Juli würde das Informationsfreiheitsgesetz jedoch auf der Strecke bleiben. Manfred Redelfs vom Netzwerk Recherche, das gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisationen der Zivilgesellschaft immer wieder Dampf beim Akteneinsichtsrecht gemacht hatte, sieht damit nun im Bundesrat "die Bürgerrechtsseite der FDP auf den Prüfstand gestellt". Enthalten sich die Liberalen auch in der Länderkammer, könnte das Gesetz am 1. Januar 2006 in Kraft treten. In einer eventuellen Regierungskoalition mit der Union könnte die FDP ihre Vorstellungen von mehr Informationsfreiheit dagegen kaum durchbringen.

Insbesondere der Ausnahmekatalog war bis zuletzt umstritten. So hatten die gesetzlichen Krankenkassen die zunächst vorgesehene Verabschiedung vor drei Wochen mit Bedenken torpediert, dass der Wettbewerb im Versicherungs- und Pharmabereich durch die Informationsrechte blockiert werden könnte. Rot-Grün hat daher noch zusätzlich eine Klausel eingebaut, wonach auch "die wirtschaftlichen Interessen der Sozialversicherungen" gesondert geschützt werden. Trotzdem feiern Koalitionsvertreter einen Sieg auf ganzer Ebene: "Wir verpassen den Amtsstuben einen grünen Anstrich, der so einfach nicht mehr zu übermalen ist", freut sich etwa Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen. Die Verwaltung werde vom Gegner, der sich nicht in die Karten schauen lässt, zum Partner der Bürger. Gemeinsam mit ihrer für die Innenpolitik zuständigen Kollegin Silke Stokar ermahnte sie die Behörden, von den Ausnahmeregelungen "zurückhaltend und bürgerfreundlich Gebrauch zu machen".

Der medienpolitische Sprecher der SPD, Jörg Tauss, sprach von einem "guten Tag für Deutschland", räumte gegenüber der FDP aber ein, dass sie zu Recht eine etwas weitere Fassung des "Einstiegsgesetzes" angemahnt habe. Die Überprüfungspflicht, die einer erst danach möglichen Verlängerung der neuen Regeln vorauszugehen hat, könne eine gute Chance dazu bieten. Für den SPD-Innenpolitiker Michael Bürsch öffnet sich nun "eine Gasse für die Bürgergesellschaft". Er verwies auf die guten Erfahrungen, welche vier Bundesländer mit eigenen Informationsfreiheitsgesetzen bereits gemacht haben.

Quelle : www.heise.de

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FDP will Informationsfreiheitsgesetz im Bundesrat durchboxen
« Antwort #3 am: 25 Juni, 2005, 16:47 »
Die Union lehnt das rot-grüne Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das den Bürgern Akteneinsicht bei Bundesbehörden garantiert, strikt ab und will es deshalb an den Vermittlungsausschuss überweisen. Die Paragrafen 3 und 4 des insgesamt 15 Paragrafen umfassenden Gesetzentwurfes regeln den Schutz besonderer öffentlicher Belange, die Paragrafen 5 und 6 unter anderem den Schutz personenbezogener Daten.

Schon jetzt kennt das Gesetz jedoch bereits so viele Ausnahmen, dass jede behördliche Ablehnung, Informationszugang zu gewähren, beliebig begründet werden könne, bemängelte Rechtsanwalt Falk Peters von der European Society for eGovermnent (ESG). Ein Anspruch auf Informationszugang besteht zum Beispiel nicht, wenn das Bekanntwerden der Information sich nachteilig auf die internationalen Beziehungen, die Belange der inneren und äußeren Sicherheit, auf ein laufendes Gerichtsverfahren oder die fiskalischen Interessen des Bundes auswirken könnte. Den Politikern der Union scheinen diese Beschränkungen noch nicht weit genug zu gehen.

Die fünf stellvertretenden Ministerpräsidenten der von den Liberalen mitregierten Bundesländer beschlossen auf einer Telefonkonferenz, das IFG zu retten, schreibt das Nachrichtenmagazin Spiegel. Am vorigen Donnerstag einigte man sich auf Gegenmaßnahmen, die die Blockade der Union aushebeln sollen. Enthielten sich bei der Abstimmung am 6. Juli im Bundesrat wenigstens zwei schwarz-gelb regierte Länder, könnte das IFG noch vor der geplanten Bundestagswahl im September in Kraft treten.

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Saftige Gebühren beim Informationsfreiheitsgesetz in der Kritik
« Antwort #4 am: 06 Januar, 2006, 17:40 »
Das Bundesinnenministerium hat am heutigen Freitag die "Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (PDF-Datei). Die Höhe der darin festgesetzten Kosten, die auf den Bürger bei der seit Anfang des Jahres möglichen Abfrage von Akteninformationen bei Bundesbehörden zukommen, stößt insbesondere bei Medienverbänden auf scharfe Proteste. Vorab stand schon vor der Beratung des Informationsfreiheitsgesetzes zwar fest, dass die Behörden Gebühren bis zu 500 Euro für die Befriedigung des Interesses der Bürger erheben können würden. Überrascht hat nun aber eine Klausel, wonach selbst die Einsichtnahme von Akten direkt auf einem Amt mit Gebühren zwischen 15 und 500 Euro zu Buche schlagen soll.

"Ein Bürgerrecht darf nicht zur Sanierung der öffentlichen Kassen missbraucht werden", drängt Manfred Redelfs vom Netzwerk Recherche auf Nachbesserungen. Die mögliche "Gebührenkeule" lade nach Auffassung des Verbandes geradewegs dazu ein, dass "kooperationsunwillige Behörden" die Bürger von der Wahrnehmung ihrer neuen Rechte abhalten. Für Redelfs legt die Festsetzung des Innenministerium nahe, "dass auch die Arbeitszeit der Angestellten und Beamten in den Behörden anteilmäßig mit abgerechnet werden soll". Damit ticke für Bürger, die sich zu einer Akteneinsicht ins Amt begäben, immer schon "der Gebührenzähler". Es sei unverständlich, wieso die Bundesregierung hinter der Novelle des Umweltinformationsgesetzes zurückgeblieben sei. Dort setzte das Parlament auf Druck aus Brüssel hin fest, dass für den Blick in die Akten bei den Behörden vor Ort nichts zu bezahlen ist.

Heftige Kritik an der Verordnung übt auch Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalistenverbandes (DJV). Er spricht von einem gezielten Versuch, die Rechte des Informationsfreiheitsgesetzes "via Abschreckung" auszuhebeln. Das Risiko, im schlimmsten Fall 500 Euro für eine Auskunft zahlen zu müssen, werde viele recherchierende Journalisten davon abbringen, sich an die Behörden zu wenden. Laut Konken werden "freie Journalisten sich hohe Summen als Rechercheaufwand nicht leisten und auch viele Redaktionen ausufernde Gebühren nicht zahlen können." Der DJV wiederholt deshalb seine Forderung, die Kosten für den Informationszugang bewusst niedrig anzusetzen. Es dürfe nur der Material-, nicht aber den Arbeitsaufwand der Behörden in Rechnung gestellt werden.

Erste Einwände gegen die Kostensätze kommen ferner aus dem Bundestag. "Mit solchen Mammut-Gebühren verkehrt sich das Informationsfreiheitsgesetz in sein Gegenteil", wettert die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Petra Pau. Benötigt würden stattdessen Sonderregeln für "Mindestrentner", Empfänger des Arbeitslosengeldes II und weitere spezifische Bevölkerungsgruppen.

Die Gebührenverordnung sieht vor, dass nur mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sowie die Herausgabe weniger Kopien kostenlos sind. Für Vervielfältigungen werden ansonsten 10 Cent pro DIN-A4-Seite berechnet. Die Unterscheidung zwischen den eigentlichen Gebühren für den Einsatz eines Behördenmitarbeiters sowie "Amtshandlungen" auf der einen und "Auslagen" für Sachkosten auf der anderen Seite lässt es zu, dass bei der Bearbeitung von Ansprüchen Gesamtkosten von mehr als 500 Euro berechnet werden könnten. Aus "Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interessen" steht es aber auch in der Macht der Behörden, die Gebühren um bis zu 50 Prozent zu ermäßigen. In "besonderen Fällen" soll es ihnen freistehen, von einer Kostenerhebung gänzlich abzusehen. Eine nähere Erläuterung der schwammigen Kriterien oder gar eine pauschale Kostenbefreiung für die Presse hat das Innenministerium nicht vorgenommen.

Das Informationsfreiheitsgesetz soll eigentlich einen allgemeinen, vom Auskunft begehrenden Bürger nicht näher zu begründenden Zugang zu amtlichen Informationen eröffnen. Damit einhergehen sollte nach dem Willen der ehemaligen rot-grünen Regierungsfraktionen auch ein Paradigmenwechsel im Denken der Behörden hin zu mehr Offenheit und Transparenz im Sinne des "gläsernen Rathauses". Medienpolitiker, Beauftragte für die Akteneinsicht bei Bund und Ländern sowie Verbände der Zivilgesellschaft hatten nach der Verabschiedung des Gesetzes dazu aufgefordert, die neuen Rechte bis zu ihren Grenzen hin auszuloten. Ausnahmen vom Recht auf Akteneinsicht bestehen für zahlreiche Fälle, etwa bei der Beeinträchtigung der finanziellen Interessen des Bundes, bei sicherheitsrelevanten Belangen oder auch bei Geschäftsgeheimnissen.

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Informationsfreiheit: Auswärtiges Amt schreckt mit saftigen Gebühren
« Antwort #5 am: 02 Februar, 2006, 12:01 »
Wer beim Auswärtigen Amt nach Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht begehrt, bekommt umgehend eine freundliche Eingangsbestätigung vom eigens eingerichteten "Arbeitsstab Informationsfreiheit". Die Botschaft lautet: "Bitte beachten Sie, dass der Zugang zu amtlichen Informationen kostenpflichtig ist. Die Gebühren können je nach Arbeitsaufwand des Auswärtigen Amtes zwischen 15 und 500 Euro betragen."

Wer trotz der eindringlichen Warnung weiter auf Informationszugang besteht, den straft das Amt wie angedroht mit exorbitanten Kosten. In seiner Rechnung mit der laufenden Nummer 00001/06, die heise online vorliegt, macht der Arbeitsstab einen "deutlich höheren Arbeitsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen" geltend. Zusammen mit der Herausgabe der gewünschten Kopien, die immerhin als "einfach" eingestuft wird, ergibt sich laut Rechnung eine Gebühr von 106,80 Euro. Dazu kommen noch 40 Cent fürs Kopieren der vier Seiten, alles in allem fordert das Amt also 107,20 Euro.

Vom Antragsteller angefordert war ein Erlass des Auswärtigen Amtes an die Visa-Stellen vom 22. November vergangenen Jahres mit dem Aktenzeichen 508-1-516.20. Derartige Erlasse sind das tägliche Handwerkszeug der Konsularbeamten in den über 150 Visa-Stellen weltweit, das Dokument an eine E-Mail anzuhängen, dürfte einen solchen Beamten wenige Minuten Arbeit kosten. Doch statt der erhofften E-Mail erhielt der Antragsteller pünktlich zum Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist die besagte Rechnung.

Schon bei Veröffentlichung der Gebührenordnung durch das Bundesinnenministerium Anfang Januar waren Befürchtungen laut geworden, die Behörden könnten die Neugier der Bürger mittels Gebührenkeule dämpfen wollen. Aus Beamtenkreisen verlautet zudem, dass man jede Minute penibel protokolliere, die mit der Bearbeitung von Informationsanträgen verbracht wird. Dahinter steht die Hoffnung, das in der Verwaltung ungeliebte Gesetz durch Errechnen vermeintlicher Verwaltungskosten in großer Höhe wieder kippen zu können.

Das Auswärtige Amt will sämtliche Information nur gegen Vorkasse herausrücken. Eine eigene Kostenstelle zur Beitreibung der Gebühren könne man sich schließlich nicht auch noch leisten, hieß es dazu. Weitere Anfragen von heise online zum Umgang mit Informationsersuchen ließ die deutsche Diplomatie bislang unbeantwortet.

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Informationsfreiheit: Auswärtiges Amt erstattet überhöhte Gebühren
« Antwort #6 am: 11 Februar, 2006, 13:42 »
Den stolzen Betrag von 107,20 Euro sollte ein Bürger für die Überlassung einer Kopie eines Erlasses zur Visa-Praxis mit vier Seiten Umfang bezahlen. So sah es die Rechnung Nummer 00001/06 vor, die der "Arbeitsstab Informationsfreiheitsgesetz" des Auswärtigen Amtes Ende Januar verschickt hatte. Dem sofort eingelegten Widerspruch gab die Behörde nun in vollem Umfang statt.

"Die Berechnung der Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung erfolgte fehlerhaft", heißt es in einem Bescheid, der heise online vorliegt. "Für die Gebührenberechnung heranzuziehen sind die unmittelbar zur Zusammenstellung der begehrten Unterlagen durchgeführten und erforderlichen Maßnahmen." Da die Zusammenstellung des nachgefragten Erlasses keinen erhöhten Verwaltungsaufwand verursacht habe, sei "die Gebühr am unteren Rande des Gebührenrahmens festzulegen" gewesen.

Nach der Korrektur sind statt der 107,20 Euro nur noch 15,40 Euro zu zahlen. Eine Anfrage von heise online zu den ersten Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz hat das Auswärtige Amt seit fast zwei Wochen unbeantwortet gelassen.

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Bundestag streitet über Kosten für Informationsfreiheit
« Antwort #7 am: 18 Februar, 2006, 11:33 »
Die Auseinandersetzung um die saftigen Gebühren, die das Bundesinnenministerium in seiner Gebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz für Auskunftsersuche bei der Verwaltung ermöglicht hat, beschäftigt nun auch den Bundestag. Am Donnerstagabend sollten Anträge der FDP und der Grünen debattiert werden, die beide eine bürgerfreundliche Kostenregelung fordern und damit dem erst Anfang des Jahres in Kraft getretenen Gesetz zum Durchbruch verhelfen wollen. Da sich die Tagesordnung auf Grund einer langen Debatte über die Vogelgrippe und der anschließenden Diskussion vor dem befürwortenden Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung verzögert hatte, gaben die vorgesehenen Redner ihre Beiträge schriftlich zu Protokoll. Die Behandlung der Anträge verwiesen die Fraktionen in die zuständigen Ausschüsse.

"Mit der erlassenen Gebührenordnung verfolgt die Bundesregierung eine Strategie der Abschreckung", begründet die innenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Silke Stokar, laut der vorbereiteten Rede den Antrag ihrer Partei. Die Richtlinien des Bundesinnenministers bezeichnete sie als Wegweiser zurück ins preußische Amtsgeheimnis: "Wer es wagt, zu fragen, zahlt Strafgebühren." Eine Gebührenordnung, die Verwaltungskosten eins zu eins umsetzen wolle, laufe aber den Vorgaben des Gesetzes zuwider.

Als Beleg für die abschreckende Wirkung der Kostenfestsetzungen des Innenministerium wertet Stokar unisono mit ihrer Kollegin von der FDP, Gisela Piltz, die negativen Erfahrungen mit dem Außenministerium. Das Auswärtige Amt schickte sich jüngst an, ein Bürgerbegehren nach Akteneinsicht gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz zu einem teuren Vergnügen umzugestalten und korrigierte den "Fehler" erst nach Protesten. "Knapp 108 Euro für vier Kopien, ich finde, das ist ein stolzer Preis", kritisierte Piltz den Vorgang, nachdem sie allgemeine Verwaltungsgebühren von der anfangs geforderten Summe abgezogen hatte. Notwendig ist ihrer Meinung nach "eine Verwaltungsvorschrift, in der konkretisierende Kriterien aufgezeigt werden, für welche Informationsanträge welche Gebühren anfallen können". Die Bürger, die Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen wollen, müssten sich vorab die Größenordnung der Kosten vorstellen können, die auf sie zukommen.

Ein Dorn im Auge ist Piltz auch das vom Außenministerium geäußerte Ansinnen, nur nach bereits erfolgter Gebührenzahlung Informationen herauszurücken. Es sei "eigentlich fast unverschämt zu nennen, einen Bürger, der ein ihm gesetzlich – und nach Auffassung der Bundesregierung sogar verfassungsrechtlich – garantiertes Recht wahrnehmen will, so zu behandeln", empört sich die Liberale über das Misstrauen in der Verwaltung. Vorkasse sollte ihrer Ansicht nach nicht das übliche Verfahren sein, sondern allenfalls unter besonderen Umständen zur Anwendung kommen. Dass Bürger nach Auskunft der Regierung bislang nicht mehr als 111 Anfragen auf Grund der neu gewährten Informationsfreiheit gestellt haben, wertet Piltz mit als Folge der Unklarheit über die entstehenden Kosten. Interessierte müssten mehr darin unterstützt werden, aktiv Interesse am Verwaltungshandeln zu entwickeln und damit "einen Beitrag zu mehr Transparenz und einem steigenden Vertrauen zwischen Bürgern und Staat zu leisten". Es dürfe nicht sein, "dass die Verwaltung am liebsten Klarsicht auf den gläsernen Bürger hat, aber selbst diffus hinter Milchglas abtaucht".

Michael Bürsch von der SPD zeigt für die Einwände "im Prinzip Verständnis": Ein großes Problem sieht auch er darin, "dass die Kostenverordnung kein so genanntes Kumulationsverbot enthält". Wenn also ein Bürger in demselben Verfahren zunächst Einsicht in die Akten und dann Herausgabe weiterer Schriftstücke verlange, könnten jeweils Gebührenbeträge bis zu 500 Euro verlangt werden. Der Gesetzgeber habe in seiner Begründung jedoch ausgeführt, dass sich die Kostenverordnung für das Informationsfreiheitsgesetz an der zum Umweltinformationsgesetz orientieren solle. In der Umweltinformationskostenverordnung sei ein solches Verbot der Gebührenanhäufung festgelegt. Bürsch will daher Innenminister Wolfgang Schäuble auffordern, die Kostenregelung für die Akteneinsicht entsprechend nachzubessern. Weitergehenden Änderungsbedarf sieht er bislang nicht.

Brüsk zurück wies die Forderungen der Grünen und Liberalen die Abgeordnete Beatrix Philipp. Die CDU-Politikerin erklärte in deren Richtung, "dass es weit mit Ihnen gekommen ist", wenn "Ihnen in Anbetracht von existenziellen Problemen im In- und Ausland" tatsächlich nichts anderes einfalle, als eine Verordnung wegen zu hoch scheinender Gebühren zu kritisieren. Der Innenexpertin wäre es am liebsten, wenn das bei der Union ungeliebte Gesetz bald wieder auf den Prüfstand gestellt würde. Und zwar bestenfalls unter einer Regierung, die "kein Interesse daran hat, eine qualifizierte Verwaltung zu einer bürokratischen 'Auskunftei' umzubauen". Die reine Möglichkeit der Auskunft über fast alle erfassten Daten muss laut Philipp auch nicht zwingend damit verbunden sein, dass diese "Dienstleistung" der Verwaltung auch noch kostenlos erfolgt. Eine Ahnlehnung der Gebührenordnung an die des Umweltinformationsgesetzes lehnt die Unionsvertreterin ab, da zwischen beiden bereichen "erhebliche Unterschiede" etwa beim Umfang der zu machenden Auskünfte oder der benötigten Amtshandlungen bestünden.

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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sieht in dem jüngst vom Kieler Innenministerium vorgelegten Änderungsentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein bürokratisches Regelwerk, das lediglich dazu dient, Transparenzansprüche der Bürger gegenüber dem Staat abzubauen. Vordergründig gehe es darum, die Europäische Umweltinformationsrichtlinie im Landesrecht umzusetzen, das federführende Ministerium nutze diesen Anlass jedoch, um seit sechs Jahren bewährte Standards im Informationsfreiheitsrecht abzubauen, heißt es einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des ULD.

"Dieser Gesetzentwurf steht im Widerspruch zu den öffentlichen Bekundungen der Landesregierung, die sich zu Bürokratieabbau und Bürgerfreundlichkeit bekennt", erklärte der Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert. "Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz ist ein kurzes, klares und praktikables Gesetz, das sich unstreitig bewährt hat und das in vielen Bundesländern als Vorbild für entsprechende Gesetzesinitiativen herangezogen worden ist." Mit dem neuen Gesetz würde sich Schleswig-Holstein aber vom "Vorreiter in Sachen Informationsfreiheit zum Schlusslicht bei den Regelungen in Deutschland" katapultieren, warnt der Datenschutzexperte.

So solle in dem Gesetz künftig etwa das fiskalische Handeln, also jegliche Form zivilrechtlicher Tätigkeit der Verwaltung vollständig der Pflicht zur Offenlegung gegenüber den Bürgern entzogen werden. Auch würde es bei Auskunftsersuchen zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen keine Abwägung mehr zwischen Geheimhaltungs- und Offenlegungsinteressen geben, sondern die Einsicht würde pauschal verweigert. Mit der Streichung des Rechts des ULD, im Fall von Verstößen gegen das IFG eine Beanstandung auszusprechen, würde das Verfahren der außergerichtlichen Streitschlichtung verschlechtert, kritisieren die Datenschützer. Eine ausführliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hat das ULD im Internet veröffentlicht.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/69860

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Aktensammelstelle zum Informationsfreiheitsgesetz geht online
« Antwort #9 am: 06 März, 2006, 16:21 »
Anfang des Jahres ist in Deutschland das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten, das Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen erleichtern und zu mehr Behörden-Transparenz im Sinne des "gläsernen Rathauses" führen soll. Was theoretisch auf dem Papier möglich ist, kostet in der Praxis jedoch häufig eine Menge Geld: Für Einsichtnahmen in Akten können die Behörden laut Bundesverordnung Gebühren von bis zu 500 Euro erheben, selbst wenn der Bürger sein Recht direkt auf dem Amt wahrnimmt. Den Vogel schoss zuletzt das Auswärtige Amt ab, das für vier fotokopierte Seiten zum VISA-Erlass mehr als 107 Euro Gebühren kassieren wollte.

Damit Bürger trotzdem intensiv vom neuen Auskunftsrecht Gebrauch machen und um zu verhindern, dass Informationssuchende immer wieder für die gleichen Leistungen zur Kasse gebeten werden, hat der Bielefelder Bürgerrechtsverein FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) gemeinsam mit dem Chaos Computer Club (CCC) jetzt ein Internet-Portal eingerichtet, wo schon angeforderte Akten eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Die so genannte gemeinsame Aktensammelstelle zum Informationsfreiheitsgesetz ist ab sofort unter der Internet-Adresse www.befreite-dokumente.de zu erreichen.

"Wir möchten den Bürgern das Informationsfreiheitsgesetz schmackhaft machen und zeigen, dass es tatsächlich genutzt wird", erläutert Mitinitiator Frank Rosengart vom Chaos Computer Club, "zudem kritisieren wir die hohen Gebühren und möchten die Behörden ermuntern, die Akten von sich aus zu veröffentlichen". Akten, die bereits digital vorliegen, können direkt eingespielt werden. Zudem gibt es eine Faxnummer, an die man von den Behörden "freigekaufte Akten" schicken kann. Auch der Postweg steht offen. "Es ist eigentlich die Aufgabe der Behörden, eine solche Plattform bereitzustellen, aber das wird noch einige Jahre dauern", kritisiert Axel Rüweler vom FoeBuD.

Quelle : www.heise.de

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Mit dem Urheberrecht gegen die Informationsfreiheit
« Antwort #10 am: 10 Mai, 2006, 13:45 »
Die schon gleich nach dem Inkrafttreten Anfang des Jahres umstrittene Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes ist jetzt um eine weitere Variante bereichert worden: der Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht unter Berufung auf das Urheberrecht. In dem heise online vorliegenden Fall zielte das Auskunftsbegehren des c't-Autors Richard Sietmann, der sich schon mehrfach mit elektronischen Wahlmaschinen auseinander gesetzt hat, auf die vollständigen Prüfunterlagen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zur Bauartzulassung eines Wahlcomputers des niederländischen Herstellers Nedap.

Diese softwaregesteuerten Wahlgeräte waren bei der letzten Bundestagswahl bereits in knapp 2200 von insgesamt rund 80.000 Stimmbezirken eingesetzt worden. Der Einsatz ist in der Bundeswahlgeräteverordnung geregelt. Diese sieht vor, dass die PTB einen Prototyp des Systems einer technischen Prüfung unterzieht, bevor die Bauartzulassung und Verwendungsgenehmigung durch das Bundesinnenministerium erfolgt.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) räumt im Grundsatz jedem gegenüber den Behörden des Bundes den Zugang zu amtlichen Informationen ein, schränkt diesen Anspruch jedoch unter anderem ein, sobald schutzwürdige Interessen Dritter betroffen sein könnten. So heißt es im Paragraphen 6 IFG: "Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat."

Im vorliegenden Fall willigte die Herstellerfirma Nedap zwar in die Freigabe des Prüfberichts ein, nicht jedoch in die Freigabe der 36 Anlagen, die die Grundlage der summarischen Bewertungen des Prüfberichts bilden. "Bei den im Anhang des Prüfberichts aufgeführten technischen Unterlagen, den Unterlagen zur Bedienung des Geräts, den Prüfdokumentationen und den ergänzenden Unterlagen zu den Prüfanforderungen handelt es sich ausnahmslos um Werke, die nach Paragraph 2 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes geschützt sind", begründete die PTB den Ablehnungsbescheid. "Somit kann allein der Urheber entscheiden, ob und in welcher Weise diese Werke von anderen genutzt werden dürfen."

Der ganze Artikel

Quelle : www.heise.de

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Innenministerium hält an hohen Gebühren für Akteneinsicht fest
« Antwort #11 am: 25 Mai, 2006, 15:56 »
Trotz Kritik von vielen Seiten, darunter aus dem Deutschen Bundestag, hält das für die Festlegungen des Gebührenrahmens zuständige Bundesministerium des Innern (BMI) offenbar an seiner Politik der Abschreckung mittels Kostenbescheid fest. So erhielt c't-Autor Richard Sietmann gestern einen Bescheid aus dem Hause Schäuble, demzufolge er für die von ihm beantragte Akteneinsicht in die Genehmigungsunterlagen für Wahlcomputer 240 Euro bezahlen soll.

Die Begründung der Ministerialen ist besonders pikant: Die erbetenen Unterlagen enthielten "vielfältige technische Unterlagen und ähnliches" der Firma Nedap, "die dem Urheberschutz der Firma unterliegen und über die allein die Firma zu befinden hat. Darüber hinaus beinhalten die Unterlagen Beschreibungen technischer Details der Wahlgeräte, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu bewerten sind", heißt es in dem Bescheid weiter.

Einsicht in solche Unterlagen können nach § 6 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) nur dann gewährt werden, wenn der Inhaber solcher Schutzrechte zugestimmt hat. Da die Firma ihre Zustimmung verweigert habe, seien "geschützte Informationen auszusondern" gewesen. Mit dem dafür nötigen Arbeitsaufwand begründet die Behörde die Gebühren. Das bedeutet, je weniger der Antragsteller an Informationen erhält, um so höher fällt die Kostenrechnung am Ende aus.

Befürchtungen, dass der im IFG verankerte Schutz geistigen Eigentums zur Informationsverweigerung missbraucht werden könnte, waren bereits im Verfahren um den Vertrag mit der Firma Toll-Collect laut geworden, den einige Bundestagsabgeordnete unter Berufung auf das IFG hatten einsehen wollen. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass das BMI aufgrund der in § 31 des Bundeswahlgesetzes vorgeschriebenen Öffentlichkeit der Wahlhandlung womöglich gehalten gewesen wäre, die Hersteller von Wahlgeräten zur Offenlegung zu verpflichten. Der Journalist prüft nun gemeinsam mit dem Heise Verlag mögliche rechtliche Schritte gegen den Bescheid.

Quelle : www.heise.de

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Neuer Anlauf für Informationsfreiheit in Thüringen
« Antwort #12 am: 02 August, 2006, 20:55 »
Demnächst wird auch der Landtag Thüringens wieder über ein Informationsfreiheitsgesetz beraten. Roland Hahnemann von der PDS kündigte an, dass die Fraktion der Linkspartei-PDS einen Entwurf erarbeiten und anschließend in den Landtag einbringen wird. Zuletzt hatte der Landtag im Jahr 2002 einen Entwurf der SPD-Fraktion abgelehnt. Die Chancen auf Erfolg stehen aber auch für den zweiten Anlauf nicht gut, da die CDU die absolute Mehrheit der Sitze im Landtag stellt.

Inzwischen gibt es bereits in acht von sechzehn Bundesländern Informationsfreiheitsgesetze. Allein 2006 verabschiedeten die Landtage in Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland solche Regelungen. Offensichtlich hat die Einführung des Bundes-Informationsfreiheitsgesetzes im letzten Jahr die bislang bestehenden Blockaden in vielen Ländern gelockert; zuletzt traten die Informationsfreiheitsgesetze am gestrigen Dienstag in Hamburg und Bremen in Kraft.

Doch noch immer sind es vor allem die unionsgeführten Bundesländer, die vor der Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes zurückschrecken: Im traditionell schwarzen Bayern wird derzeit ein Entwurf der SPD und der Bündnisgrünen beraten. Die Chancen stehen jedoch schlecht: Erst Mitte Juli lehnte der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen den Entwurf nach erster Lesung ab. Im CDU-geführten Baden-Württemberg lehnte der Landtag im Dezember 2005 einen Entwurf der bündnisgrünen Fraktion ab. In Hessen lehnten zuletzt 2001 CDU und FDP einen bündnisgrünen Entwurf ab. Seither herrscht Funkstille. Auch in Niedersachsen geht es seit zwei Jahren nicht mehr voran; 2004 hatte der Landtag ein Gesetz in erster Lesung beschlossen, einen zweiten Entwurf der bündnisgrünen Fraktion an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Innenminister Uwe Schünemann hatte damals in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass es seiner Meinung nach keinen Bedarf für ein solches Gesetz gebe: "Für die Bürgerinnen und Bürger ist damit kein wirklicher zusätzlicher Nutzen verbunden. In der Landesverwaltung und bei den Kommunen entstehen erheblicher Mehraufwand und weitere Kosten."

In Sachsen lehnte der Landtag im Dezember 2005 in der 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf der Linksfraktion/PDS ab. Vertreter der CDU und SPD hatten den zusätzlichen Kostenaufwand und die damit verbundenen Mehrbelastung auf kommunaler Ebene kritisiert. Auch im von CDU und FDP gemeinsam regierten Sachsen-Anhalt scheiterte im Dezember 2005 ein Entwurf der PDS-Fraktion aus dem Jahr 2003. Aus dem rot-gelb regierten Rheinland-Pfalz ist seit schon drei Jahren nichts mehr zu hören. 2003 hatte der Landtag in 2. Lesung den bündnisgrünen Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP-Fraktionen abgelehnt, nachdem sich der Ausschuss für Inneres dagegen ausgesprochen hatte.

Laut Transparency Internation sind die bisher gesammelten Erfahrungen zu den Ländergesetzen in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen "weitgehend positiv": "Die Akteneinsicht erfolgt in vielen Fällen komplikationslos, über die gestellten Anträge wird meist zügig und positiv entschieden." Allerdings würden Bürger ihr Informationsrecht immer noch nur in begrenztem Umfange nutzen. Transparency International vermutet, dass dies vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die Regelungen über die Akteneinsicht bisher weitgehend unbekannt sind. Nur in Einzelfällen sollen die Behörden nur sehr zögerlich bzw. erst nach Verwaltungsstreitverfahren der Akteneinsicht nachgekommen sein. Auch vermutet Transparency International, dass die teilweise hohen Gebühren abschreckende Wirkung ausüben.

Quelle : www.heise.de

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Die Bundesregierung legt hohen Wert darauf, dass bei der Akteneinsicht gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz besondere öffentliche Belange, der behördliche Entscheidungsprozess, der Datenschutz, das geistige Eigentum und Geschäftsgeheimnisse zu beachten sind. Dies geht aus ihrer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Insbesondere verteidigt die Bundesregierung die Auskunftsverweigerung im Fall Toll Collect: Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes will demnach keineswegs "den Schutz von Vertraulichkeitsvereinbarungen rückwirkend für beliehene Auftragnehmer des Bundes" aufheben. Selbst wenn man von einem solchen Ziel ausgehe, würden einer Veröffentlichung auch Teilen des Vertrags Geheimhaltungsklauseln entgegenstehen.

Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss und Politiker der Grünen hatten auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes Anfang des Jahres Anträge auf Einsicht in das Vertragswerk zwischen dem Maut-Konsortium und dem Bundesverkehrsministerium gestellt, das inklusive Anlagen rund 17.000 Seiten umfasst. Das Ministerium lehnte eine Offenlegung jedoch ab und führte zur Begründung an, dass die Herausgabe Toll Collect im Wettbewerb schaden beziehungsweise die Sicherheit des Systems gefährden könne. Im Übrigen sähe man sich mangels Sachverstand nicht in der Lage, geheimhaltungsbedürftige Passagen zu schwärzen und die übrigen freizugeben. Zudem könne die Herausgabe des Vertrags die "Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der Rechtspflegeorgane" beeinträchtigen, da der Bund Toll Collect wegen mangelnder Leistungserbringung auf insgesamt 5,1 Milliarden Euro vor einem Schiedsgericht verklagt hat.

Von jeglicher Akteneinsicht wäre im Rahmen der LKW-Maut nur der Teilbereich betroffen, in dem die Toll Collect GmbH als Beliehene tätig wird, begründet die Bundesregierung die Verweigerung des Informationseinblicks nun ausführlicher. Unberührt bliebe der "umfassende Vertraulichkeitsanspruch der Toll Collect GbR". Diese sei als eigentlicher Auftragnehmer ebenfalls Vertragspartner des Maut-Betreibervertrages, im Gegensatz zur übergeordneten Projektgesellschaft Toll Collect GmbH jedoch nicht "mit hoheitlichen Aufgaben beliehen" worden. So würde eine Veröffentlichung des Maut-Betreibervertrages durch den Bund selbst dann eine Vertragsverletzung gegenüber der Toll Collect GbR darstellen, soweit dies im Verhältnis zur Toll Collect GmbH rechtmäßig wäre. Im Maut-Konsortium sind neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Konzerne DaimlerChrysler Financial Services und Deutsche Telekom vertreten.

Auch die Weigerung, Teilauszüge des Betreibervertrags zu veröffentlichen, untermauert die Bundesregierung noch einmal. Die angesichts möglicher wirtschaftlicher Schäden ihres Vertragspartners notwendige sichere Beurteilung durch eine Behörde, ob einzelne Passagen eines solchen Kontrakts keine Rückschlüsse von Konkurrenten auf geheimhaltungsbedürftige Informationen des Vertragspartners zulassen, würde "detaillierte Kenntnisse der Behörde über betriebliche und geschäftliche Abläufe beim Vertragspartner und auch bei dessen Wettbewerbern erfordern". Dieses Wissen sei in Verwaltungen "regelmäßig nicht vorhanden" und müsse für eine erfolgreiche Vertragsabwicklung auch nicht aufgebaut werden.

Eine Heranziehung externen Sachverstandes für die zuverlässige Trennung geheimhaltungsbedürftiger von nicht geheimhaltungsbedürftigen Passagen wäre für das Verkehrsministerium zudem "mit erheblichen Kosten verbunden". Dies würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten, was einen Informationszugang ausschließe. Angesichts des anhängigen Schiedsverfahrens zwischen Bund und Toll Collect sei eine Akteneinsicht zudem generell ausgeschlossen, weil der Zugang nachteilige Auswirkungen auf dieses Verfahren haben könnte. Es genüge dabei "die bloße Möglichkeit" abträglicher Effekte. Dabei komme es auch nicht darauf an, ob und mit welchem Erfolg auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erlangte Informationen verwendet würden, um möglicherweise Druck auf Entscheidungsträger auszuüben.

Generell hält die Bundesregierung die Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht für zu restriktiv, da die Bundesbehörden sich allein an die gesetzlichen Vorgaben halten und den weiten Ausnahmekatalog vom prinzipiellen Anspruch der Bürger auf Informationszugang anwenden würden. Bei den Bundesministerien sind seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes Anfang 2006 bis zum 20. Juni 420 Anträge auf Akteneinsicht gestellt worden. In 193 Fällen gewährten diese den Informationszugang vollständig, in 30 Fällen teilweise. 106 Anträge lehnten sie ab, 86 befanden sich am Stichtag noch in Bearbeitung.

In 28 Verfahren legten die Antragsteller Widerspruch gegen eine Verweigerung des Informationszugangs ein. Davon wurde dem Widerspruch nur einmal vollständig, in vier Verfahren teilweise abgeholfen. In acht Verfahren wiesen die Behörden den Widerspruch zurück. Die übrigen Vorverfahren sind noch nicht abgeschlossen, zudem noch Klagen anhängig. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist nach eigenen Angaben bislang in 141 Fällen als Ombudsmann angerufen worden. Die ihm anvertrauten Fälle sind größtenteils noch offen, da die Bearbeitung auch aufgrund einzuholender Stellungnahmen der Behörden und Prüfungen längere Zeit beansprucht.

Summa Summarum ist bislang laut der Bundesregierung das vom Informationsfreiheitsgesetz verfolgte Ziel, die Transparenz des Verwaltungshandelns zu erhöhen, erreicht worden. Zumindest beurteilt sie die Wirkung des Informationsfreiheitsgesetzes auf mehr Transparenz staatlichen Handelns in der Behördenorganisation und Verwaltungsabläufen trotz der vielfältigen Kritik von Bürgerrechtlern an der Handhabung der Normen mit einem Wort schlicht als "positiv".

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Die schwarz-rote Kieler Landesregierung musste sich auf einer Anhörung am gestrigen Mittwoch scharfe Kritik an ihren umstrittenen Plänen zur Reform des schleswig-holsteinischen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) anhören. "Ein Bundesland, das zu den Vorreitern in Sachen Informationsfreiheit zählte, will einen Rückzieher machen", beklagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Michael Konken, im Umfeld der Expertenbefragung im Kieler Landtag. Das Amtsgeheimnis drohe aus der Mottenkiste geholt zu werden. "Bürger sollen in Zukunft faktisch kein Recht mehr haben, Einsicht in den Umgang der Verwaltung mit Steuergeldern zu erhalten", wendet sich auch Grietje Bettin, Bundestagsabgeordnete der Grünen aus Schleswig-Holstein und medienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, gegen das von Innenminister Ralf Stegner vorangetriebene Änderungsgesetz. Der SPD-Politiker wolle damit "einen der wichtigsten Grundsätze von Informationsfreiheit aushebeln".

Die schleswig-holsteinische Landesregierung will mit dem Entwurf zur Überarbeitung des Informationsfreiheitsgesetzes ihr finanzielles Handeln der öffentlichen Kontrolle entziehen. Datenschützer hatten schon frühzeitig dagegen Stellung bezogen. "Das Vorhaben der Landesregierung würde besonders korruptionsanfällige Bereiche wie behördliche Bauvorhaben von der Informationsfreiheit ausnehmen", hält Hansjörg Elshorst von Transparency International nun dagegen. Bürgerrechtsorganisationen sind ferner dagegen, auch das Auskunftsrecht gegenüber Privatpersonen und privatrechtlich organisierten Unternehmen einzuschränken, die mit Behörden zusammenarbeiten. "Von der Polizei beauftragte Abschleppunternehmen oder eine privatrechtliche Abfallgesellschaft, die sich im Eigentum eines Landkreises befindet, wären damit nicht mehr zur Auskunft verpflichtet", verdeutlicht der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit, Sven Berger, die erwarteten Auswirkungen.

In Schleswig-Holstein gilt bereits seit 2000 ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und wurde auf Bundesebene zum Vorbild. Die Kritiker befürchten, dass mit den Plänen im Norden die umfangreiche Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte der Bürger gegenüber Behörden auch in anderen Bundesländern auf den Prüfstand kommen könnten. Die CDU in Hamburg hat im Frühjahr ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet, das die weiten Ausnahmen im Pendant des Bundes noch deutlich ausbaut. In der Hansestadt kommen die Rügen allerdings auch von SPD-Seite. Der CDU-Senat habe das Gesetz von Anfang an torpediert, beschwert sich Andreas Dressel, Innenexperte der SPD in der Hamburger Bürgerschaft. Das im August in Kraft getrete Gesetz werde totgeschwiegen und seine Nutzung überdies von einer "überhöhten und intransparenten Gebührenordnung" beeinträchtigt. Es sei erkennbar, dass der Senat nicht "von lästigen Bürgern" gestört werden wolle.

Derweil treten die Grünen in Hessen für mehr Akteneinsicht ein. "Da die Landesregierung bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Entwurf für ein Gesetz zum freien Informationszugang vorgelegt hat, haben wir uns entschlossen, einen eigenen Entwurf zu erarbeiten und einzubringen", erklärt der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Jürgen Frömmrich. Auch der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch habe mehrfach die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes gefordert. Insgesamt gewähren bislang sieben von 16 Bundesländern ihren Bürgern spezielle Rechte zur Akteneinsicht. Solche Landesgesetze gab es bereits vor der Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes in Schleswig-Holstein, in Brandenburg und in Berlin. 2002 zog Nordrhein-Westfalen nach, vor Kurzem Bremen und Hamburg. Ende Juli trat zudem das IFG in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Bereits verabschiedet ist auch ein Pendant für das Saarland.

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