Autor Thema: GEZ ...  (Gelesen 26080 mal)

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FDP fordert Auflösung der Gebühreneinzugszentrale
« Antwort #45 am: 07 April, 2009, 14:21 »
Berlin - Die FDP fordert die Abschaffung der Rundfunkgebühr in ihrer bisherigen Form und die Auflösung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

Zu aktuellen Berichten über die anstehende Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erklärt heute der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Otto: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte durch eine allgemeine Medienabgabe finanziert werden, die von allen erwachsenen Bürgern mit eigenem steuerpflichtigem Einkommen getragen wird."
 
Überlegungen, die Rundfunkgebühr durch eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe zu ersetzen, ist Otto zufolge eine Absage zu erteilen. Seiner Meinung nach würde die Definition, Identifikation und Kontrolle von Haushalten oder Betriebsgrößen das Problem der Existenz von GEZ-Schnüfflern nicht lösen, sondern den bürokratischen Kontrollaufwand eher noch vergrößern. Auch die unfaire und unverhältnismäßige Belastung etwa von Hotels, Universitäten oder Freiberuflern würde fortbestehen. Eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe würde zudem die wachsenden Probleme mit Schwarzsehern keineswegs lösen.

"Eine allgemeine und pauschale Medienabgabe wäre dagegen transparent, einfach und gerecht. Sie würde für den einzelnen Bürger bei gleichem Aufkommen niedriger ausfallen als die jetzige Rundfunkgebühr", so Otto abschließend.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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GEZ-Kritiker wettert gegen Rundfunkgebühren von ARD und ZDF
« Antwort #46 am: 30 Mai, 2009, 11:00 »
Der bekennende GEZ-Kritiker und Buchautor Bernd Höcker ("Blockwart-TV") lässt in seinem Kampf gegen die Rundfunkgebühren von ARD und ZDF nicht locker.

"Die Rundfunkgebühr ist verfassungswidrig. Sie verstößt gegen das Grundrecht der Informationsfreiheit der Bürger und behindert die Rundfunkfreiheit anderer Anbieter, da diese im Wettbewerb stark benachteiligt werden", sagte Höcker am Donnerstag dem Branchendienst "Medienhandbuch.de". Er sprach sich gleichzeitig gegen die von der FDP forcierte "Medienabgabe" aus, weil diese auch von Konsumenten zu bezahlen sei, die ARD und ZDF aufgrund fehlender Rundfunkempfangsanlagen gar nicht nutzen könnten.

"ARD und ZDF sollen sich zu gleichen Bedingungen dem Markt stellen, wie die Privaten. Schließlich ist ihr Angebot weder unabhängiger noch wertvoller", sagte Höcker, der sich für freiwillige Gebühren oder die Finanzierung durch Werbung aussprach.

Er selbst würde bei einer möglichen Überarbeitung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als erstes die "exorbitanten Gagen und Gehälter abschaffen". Der ZDF-Moderator Thomas Gottschalk würde dann nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt: "Er ist doch gelernter Lehrer. Ihn würde ich daher sehr gern für Schulfunksendungen einsetzen", sagte der GEZ-Kritiker.

Quelle : SAT+KABEL

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GEZ nimmt 38 Millionen Euro weniger Gebühren ein
« Antwort #47 am: 03 Juli, 2009, 18:38 »
Köln - Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat 2008 erstmals weniger Gebühren eingenommen als noch im Vorjahr.

Dem Geschäftsbericht zufolge hat die GEZ insgesamt 7,26 Milliarden Euro kassiert, 38 Millionen Euro weniger als ein Jahr zuvor. Das liege einerseits am Rückgang der Bevölkerung, andererseits an mehr Gebührenbefreiungen, sagte der Geschäftsführer der GEZ, Hans Buchholz, der "Netzeitung" zufolge dem epd.

Der Ausfall durch Befreiungen von der Rundfunkgebühr bezifferte die GEZ demnach auf 754 Millionen Euro und 19 Millionen mehr als noch 2007. Für das laufende Jahr rechne Buchholz mit 340 Millionen Euro mehr als 2008 und insgesamt 7,6 Milliarden Euro.
 
Von den GEZ-Einnahmen gingen im vergangenen Jahr 5,25 Milliarden Euro an die ARD sowie 1,73 Milliarden Euro an das ZDF. Die ARD-Sender Hessischer Rundfunk (HR), der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), Radio Bremen (RB) und der Saarländische Rundfunk (SR) würden im Jahr 2012 weniger Rundfunkgebühren einnehmen als 2008.

Im vergangenen Jahr waren der "Netzeitung" zufolge insgesamt 39,4 Millionen gebührenpflichtige Radiogeräte sowie 33,5 Millionen TV-Geräte gemeldet. Die Zahl der gemeldeten gebührenpflichtigen Fernsehgeräte ging seit 2005 um rund 390 000 zurück. 8,5 Prozent der Hörfunkgeräte und 9,2 Prozent der TV-Geräte sind gebührenbefreit.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Türken als Vermittler bei Rundfunkgebühren
« Antwort #48 am: 05 Juli, 2009, 15:15 »
Der finanziell schwer gebeutelte Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) will mit einer neuen Strategie seine stagnierenden Gebühreneinnahmen aufbessern.

Im Juni habe die ARD-Anstalt eine eMail an Migrantenverbände verschickt, aus der der "Tagesspiegel am Sonntag" zitierte. Man wolle sich "in der nächsten Zeit speziell an die türkischen Mitbürger wenden", um sie "im Rahmen eines speziellen Projekts über die Rundfunkgebührenpflicht zu informieren". Gesucht würden dafür Begleitpersonen mit türkischem Migrationshintergrund, vor allem Damen und Herren ab 40 Jahren, hieß es. Zur Einsatzzeit und Bezahlung wurde nichts bekannt.

"Wir haben verschiedene Stellenangebote verschickt, wir suchen auch arabischstämmige und andere Begleiter", bestätigte rbb-Sprecher Ralph Kotsch dem "Tagesspiegel". Begleitet werden sollen sogenannte Gebührenbeauftragte. 75 Beitragseintreiber sind nach Angaben der Zeitung derzeit in Berlin und Brandenburg unterwegs, um nach nicht angemeldeten Fernsehern und Radiogeräten zu fahnden. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg kämpft aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit in seinem Verbreitungsgebiet mit sinkenden Gebühreneinnahmen.


rbb-Fernsehen mit neuer Optik

Quelle: http://satundkabel.magnus.de


Kommentar: Das ist doch mal eine Bombenidee! Den Türken (und Arabern) statt Turksat mal rbb an der Haustür verkloppen. Das lohnt sicher den Aufwand an Drückerkolonnen ;)
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GEZ verschickt Anfragen zur Bankverbindung
« Antwort #49 am: 20 August, 2009, 14:38 »
GEZ-Formular beschäftigt Verbraucherschutz

Ein Schreiben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), das viele Rundfunkteilnehmer aufgefordert, ihre Bankdaten zu überprüfen, sorgt derzeit nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen für Verunsicherung. Schuld sei, dass die GEZ es versäumt habe, eine plausible Erklärung für die Anfrage mitzuliefern. Im Zeitalter von Datenschutz-Missbräuchen sei das ein Versäumnis.

Hintergrund des Schreibens sind europaweite gesetzliche Änderungen beim Lastschriftverfahren. Mit Gründung der GEZ im Jahr 1976 wurden die Rundfunkteilnehmer von der Deutschen Bundespost übernommen. Viele von ihnen hatten schon damals ihre Rundfunkgebühren per Lastschrift einziehen lassen. Allerdings liegen der GEZ in diesen Fällen keine schriftlichen Einzugsermächtigungen vor. Dies betrifft auch die Rundfunkteilnehmer, deren Daten im Rahmen des Gebühreneinzuges in den neuen Bundesländern im Jahr 1992 von der GEZ übernommen wurden.

Bis zum Jahresende 2009 werden rund 13 Millionen Teilnehmer nach Postleitzahlbezirken sortiert angeschrieben und aufgefordert, die erteilte Einzugsermächtigung zu bestätigen. "Der von der GEZ verwendete Text entspricht jedoch nicht dem Muster des Zentralen Kreditausschusses. Es fehlen der Hinweis auf das neue Widerspruchsrecht ebenso wie die Gläubiger-Identifikationsnummer", kritisierte Rechtsexpertin Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale. Sie betonte, den Zuschauern entstünden durch ihre Unterschrift keine Nachteile.

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NDR bittet TV-Zuschauer bei umstrittenen GEZ-Anfragen um Mithilfe
« Antwort #50 am: 26 August, 2009, 19:42 »
GEZ-Formulare sorgen für Verwirrung

Der Norddeutsche Rundfunk hat an die deutschen Fernsehzuschauer appelliert, die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) bei der reibungslosen Abwicklung von Lastschrift-Einzügen zu unterstützen.

Die Zentrale schreibt derzeit alle Kunden an, die ihre Gebühren per Lastschrift abbuchen lassen, zu deren Rundfunkteilnehmerkonto es aber keine unterschriebene Einzugsermächtigung gibt. Notwendig sei die schriftliche Bestätigung zur Einhaltung einer in deutsches Recht umgesetzten EU-Richtlinie zum bargeldlosen Zahlungsverkehr, teilte der Sender am Mittwoch mit.

Für weitere Informationen steht Rundfunkteilnehmern die GEZ-Hotline unter der Telefonnumer 0185/99950220 (6,5 ct./min., Mobilfunk höher) montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 19 Uhr zur Verfügung.

Kritik von Verbraucherschützern - Formalien nicht eingehalten

In der Vergangenheit hatte die GEZ auch ohne Unterschrift Einzugsermächtigungen akzeptiert, die etwa per Telefon, Internet oder E-Mail abgegeben wurden. Dies sei künftig rechtlich nicht mehr möglich. Daher würden alle Zuschauer gebeten, die zugesandten Einzugsermächtigungen schriftlich zu bestätigen und in den beigefügten Rückumschlägen an die GEZ zurückzusenden.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte das Vorgehen im Vorfeld kritisiert. So habe die GEZ es versäumt, eine plausible Erklärung für die Anfrage mitzuliefern. Im Zeitalter von Datenschutz-Missbräuchen sei das ein Versäumnis. Der von der Einzugszentrale verwendete Text entspreche nicht dem Muster des Zentralen Kreditausschusses. Es fehlten der Hinweis auf das neue Widerspruchsrecht ebenso wie die Gläubiger-Identifikationsnummer, monierten die Verbraucherschützer.

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Warnung: Falsche GEZ-Mitarbeiter fragen am Telefon nach Bankverbindung
« Antwort #51 am: 13 Oktober, 2009, 15:33 »
Vor betrügerischen Telefonanrufen von Unbekannten, die sich als Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ausgeben, hat der Hessische Rundfunk am Dienstag gewarnt.

Derzeit würden sich Beschwerden über telefonische Anfragen häufen, bei denen persönliche Daten wie Bankverbindungen abgefragt würden, hieß es. Die vermeintlichen GEZ-Anrufer behaupten, es gebe ein neues Gesetz, wonach Rentner keine Rundfunkgebühren mehr zu entrichten hätten. Sie bitten die Angerufenen um deren Bankverbindung, damit die angeblich zu viel gezahlten Gelder erstattet werden könnten. Offenbar wollten die Anrufer in betrügerischer Absicht an die persönlichen Kontodaten der Rundfunkteilnehmer gelangen, schrieb die Pressestelle.

Die GEZ wies ausdrücklich darauf hin, dass diese Anrufe nicht von ihr ausgingen und wies jede Verbindung mit der offenkundig betrügerischen Aktion von sich. Auch existiert ein solches Gesetz nicht. Es handelt sich dabei um einen Betrugsfall, in dem der Name der Gebührenzentrale missbräuchlich verwendet werde. Man habe bereits die Polizei informiert und erstatte in Kürze Strafanzeige.

Betroffene Zuschauer werden gebeten, sich mit Hinweisen unter der Telefonnummer 01805/501 65 65, per Fax unter 01805–510700 oder per E-Mail (info@gez.de) an die GEZ zu wenden.

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TV-Gebührenmodell in der Schwebe
« Antwort #52 am: 25 Oktober, 2009, 15:46 »
Über das künftige Modell, die Rundfunkgebühren von ARD und ZDF zu erheben, ist noch immer nicht entschieden.

Für das als "Haushaltsabgabe" bekannt gewordene geräteunabhängige Entgelt wurde nach Angaben des Branchendienstens "Kontakter" (kommende Ausgabe) von den Bundesländern ein Gutachten des Steuerexperten Paul Kirchhof angefordert, der das Modell auf Verfassungstreue untersuchen soll. Die Regierungschef könnten sich aber auch noch für das bisherige "gerätebezogene Modell" entscheiden, das modifiziert werden soll.

Wenn sich ab Mittwoch zuerst die Rundfunkkommission der Länder und im Anschluss die Ministerpräsidenten zu ihrer Konferenz in Mainz einfinden, solle der Zeitplan zur Reform des Gebührenmodells festgezurrt werden, hieß es. Erst 2011 soll das Konzept stehen, an den Start gehen könnte es 2013. Um die Erhebung der Gebühren für den Bezug des öffentlich-rechtlichen Fernsehens gibt es seit Jahren Streit. Die Freien Demokraten (FDP) hatten mehrfach die Abschaffung des bisherigen Rundfunkgebührenmodells gefordert.

Eine allgemeine Medienabgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender sei das beste, weil verfassungs- oder abgabenrechtlich unbedenkliche Modell, argumentiert die künftige Regierungspartei. Nur dadurch könne eine gerechte, staatsferne, effektive und einfache Rundfunkfinanzierung auch für die Zukunft sichergestellt werden. Auch der IT-Branchenverband Bitkom will das bisherige Rundfunkgebührenmodell am liebsten durch eine pauschale Abgabe ersetzen.

Anlass für die Suche nach Alternativlösungen war unter anderem der öffentliche Unmut über die jetzige, an Empfangsgeräte gekoppelte Gebühr, der sich an der Ausdehnung auf Internet-Computer, PDAs und Handys entzündete.

Quelle: SAT+KABEL
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Rückwirkende GEZ-Abmeldung nicht möglich
« Antwort #53 am: 26 Oktober, 2009, 19:41 »
Gebührenzahler können sich nicht rückwirkend bei der GEZ abmelden. Darauf hat die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern am Montag hingewiesen. In einem aktuellen Fall, den die Verbraucherschützer aus Rostock dokumentieren, zog ein junges Paar zusammen. Die beiden hätten also nach der Zusammenlegung ihrer Hausstände nur noch eine Monatsgebühr zahlen müssen.

Erst nach einer Zahlungsaufforderung - vier Monate nach dem Einzug bei der Freundin - holte der Mann die Abmeldung für sich nach. Diese wirkte aber erst ab dem Folgemonat des Eingangs bei der GEZ. Die Verbraucherschützer raten, dieser die Zusammenlegung zweier Haushalte unverzüglich anzuzeigen. Sonst seien hohe Nachforderungen möglich.

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CDU und FDP uneins über GEZ-Reform
« Antwort #54 am: 05 November, 2009, 10:15 »
Das geräteabhängige Gebührenmodell hat ausgedient. Darüber sind sich CDU und FDP einigt - allerdings nicht über das zukünftige Rundfunkgebührensystem.

Während die Union die Rundfunkgebühr pro Haushalt bzw. Unternehmen erheben will, favorisieren die Liberalen eine personenbezogene Medienabgabe. Diese soll von jedem Volljährigen mit eigenem zu versteuernden Einkommen entrichtet werden.
 
Nach Worten des medienpolitischen Sprechers der FDP, Christoph Waitz, würde die Medienabgabe monatlich zwischen neun und elf Euro betragen, ausgehend vom jetzigen Gebührenaufkommen von rund acht Milliarden Euro. Die Rundfunkgebühr würde also sinken. Die FDP will die Medienabgabe allerdings über die Finanzämter einziehen lassen, was wiederum an der Staatsferne des Gebührenmodells zweifeln lässt.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Re: CDU und FDP uneins über GEZ-Reform
« Antwort #55 am: 06 November, 2009, 01:40 »
Zitat
die Liberalen (favorisieren eine personenbezogene Medienabgabe. Diese soll von jedem Volljährigen mit eigenem zu versteuernden Einkommen entrichtet werden.
-/-
Die FDP will die Medienabgabe allerdings über die Finanzämter einziehen lassen, was wiederum an der Staatsferne des Gebührenmodells zweifeln lässt.
Ausgerechnet von der FDP sowas.
Das lässt Hintergedanken vermuten.
So eine Abgabe erscheint mir als eine von der Verfassung verbotene Kopfsteuer.
Könnte gegebenenfalls geeignet sein, nach ihrer Einführung die Finanzierung des von denen ungeliebten öffentlich-rechtlichen Rundfunks schlagartig zusammenbrechen zu lassen.
Und das wäre dann möglicherweise dessen Ende.
So wie es schon lange keine von Grosskonzernen und Banken unabhängige grosse Tageszeitung mehr gibt, würde das Ende des ö-r Rundfunks eine Gleichschaltung sämtlicher Massenmedien unter der Fuchtel der Finanzwelt bedeuten.
Das ist schlussendlich genau, was ich von Guido & Co. erwarte.
Natürlich nicht ohne den Versuch der Zerstörung freier Meinungsäusserung und des ungehinderten Austausches im Internet.

Von der GEZ und ihrem anmassenden, gnadenlosen und gierigen Gebarhen halte ich persönlich wirklich nichts.
Aber alle Meinungsbildung komplett in den schmierigen Händen der Bonzen und Pfeffersäcke, das wäre am Ende weitaus schlimmer.

Jürgen
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Re: CDU und FDP uneins über GEZ-Reform
« Antwort #56 am: 06 November, 2009, 14:29 »
[würde das Ende des ö-r Rundfunks eine Gleichschaltung sämtlicher Massenmedien unter der Fuchtel der Finanzwelt bedeuten.
Das sehe ich seit längerem wesentlich schwärzer! Spätestens seit der Aufdeckung von Nebenerwerb bedeutender Nachrichtenverbreiter des ÖR durch Auftritte bei Veranstaltungen der Finanzwelt kann ich von einer wirklich unabhängigen Berichterstattung zumindest der betroffenen Redaktionsgrößen nicht mehr ausgehen. Dass ausserdem jeder "wichtige" Moderator ein Parteibuch hat - oder zumindest jemand mit PB nahesteht - erhöht die Objektivität der ö-r Redaktionen in meinen Augen auch nicht gerade (es werden aber zumindest relativ die herrschenden Parteimeinungen mit einer gewissen Ausgewogenheit=Langeweile dargestellt ;)).

Natürlich sind wir (gottseidank) noch nicht in der Situation Italiens (oder Frankreichs), aber ein Paradies für Meinungsfreiheit sind die ÖR wohl auch nicht mehr....
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Datenschützer warnt Behörden vor GEZ-Mitarbeitern
« Antwort #57 am: 22 Dezember, 2009, 18:35 »
Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat die GEZ in seinem Tätigkeitsbericht dafür kritisiert, ihre Kompetenzen immer wieder zu überschreiten.

Insbesondere die Mitarbeiter, die ermitteln sollen, ob ungemeldete Geräte im Einsatz sind, gehen oft zu weit. So berichtet Schurig beispielsweise von einem Fall, in dem sie die Polizei riefen, um die Personalien des Pächters eines Kleingartens feststellen zu lassen.

Dabei gaben sie sich fälschlich als Mitarbeiter des MDR aus. "Tatsächlich haben die freien Mitarbeiter der GEZ weder Anspruch auf Amtshilfe noch auf Vollzugshilfe von Seiten der Polizei, da sie nicht Mitarbeiter einer Behörde und auch nicht vertretungsberechtigt für eine der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind", erklärte der Datenschutzbeauftragte.

Das geschilderte Verhalten sei allerdings kein Einzelfall. Immer wieder werde die Polizei von freien GEZ-Mitarbeitern missbraucht. Aber auch die Meldebehörden versuchen GEZ-Angehörige als willfährige Auskunftsquelle zu nutzen. Ein Beauftragter soll beispielsweise eine Liste mit allen Einwohnern zwischen 16 und 28 Jahren angefordert haben.

Schurig vermutet, dass mit dieser vor allem die neuen Gebühren auf PCs und Smartphones eingefordert werden sollten. Allerdings seien Nachfragen bei Meldebehörden nur in Einzelfällen gerechtfertigt, wenn Anhaltspunkte zu falschen Angaben vorlägen.

Schurig sah sich deshalb angehalten, staatliche Stellen vor den Methoden der GEZ zu warnen. "Ich empfehle den sächsischen Behörden, bei der GEZ zweimal hinzusehen und auch zu prüfen, ob sie Daten übermitteln müssen, bevor der GEZ Daten zur Verfügung gestellt werden", sagte er.

Quelle : http://winfuture.de

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VPRT droht wegen GEZ-System mit EU-Klage
« Antwort #58 am: 29 Dezember, 2009, 10:06 »
Der Vorsitzende des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), Jürgen Doetz, hat vor dem Hintergrund der Diskussion um das Rundfunkgebührensystem mit einer Klage bei der EU-Kommission wegen Wettbewerbsverzerrung gedroht.

Mittlerweile gibt es laut "Bild"-Zeitung (Dienstagausgabe) insgesamt ca. 165 öffentlich-rechtliche Radioprogramme (inklusive Online) und 23 TV-Programme, für die jeder Haushalt im Monat 17,98 Euro bezahlt. Vor 10 Jahren waren es noch etwa 14,50 Euro.

Doetz sagte der "Bild": "Die Rundfunkanstalten expandieren, wie sie wollen, gehen in alle Märkte und machen sich dabei die wachsweichen Formulierungen im Rundfunkvertrag zunutze."

Diese "Wettbewerbsverzerrung" mache private Programmanbieter kaputt, klagte Doetz. "Bevor in sechs Monaten ein neues Gebührensystem steht, muss es in diesen Fragen klare Antworten geben. Sonst bleibt uns nichts anderes übrig als zu klagen."

FDP-Medienexperte Burkhard Müller-Sönksen kündigt in "Bild" nicht nur ein neues Gebührensystem, sondern weitere Vorgaben an: "Wir brauchen nicht nur eine neue Gebührenregelung, sondern auch eine klare Definition für die Grenzen des öffentlichen Rundfunks."

Hintergrund des Ärgers des VPRT sind die zunehmende Expansion der Öffentlich-Rechtlichen auch im Internet. Zuletzt hatte die ARD angekündigt, die "Tagesschau" gratis für Smartphones als sogenanntes App anzubieten.

Im Kern der Diskussion steht auch das Thema Grundversorgung. Medienfachmann Professor Dr. Hubertus Gersdorf von der Universität Rostock erklärte gegenüber der Zeitung: "Grundversorgung sollte heißen, das abzudecken, was private Anbieter mangels Quote nicht leisten können. Die öffentlich-rechtlichen Sender zeigen in ihren Hauptsendern dagegen das, was auch die Privaten zeigen und lagern ihre Kulturprogramme in Nebensender aus."

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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GEZ-kritischer Blog abgemahnt!
« Antwort #59 am: 02 Januar, 2010, 14:55 »
Ein Mitarbeiter des NDR hat offenbar eine Rechtsanwalzkanzlei damit beauftragt, den Hamburger GEZ-Kritiker Bernd Höcker abzumahnen. Der Streitwert wurde auf satte 50.000 Euro angesetzt. Gilt hier etwa die Devise: Lieber eine Person bestrafen und damit Tausende erziehen?

In seinem Blog "Meine Zwangsanmeldung" sprach er sich bislang sehr offen gegen die Methoden der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) aus. Im Schreiben der gegnerischen Rechtsanwaltskanzlei wurde er aufgefordert alle Teile seines Blogs zu löschen, wo er über vergangene Auseinandersetzungen mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) berichtet.

Der Abmahnung geht eine längere Vorgeschichte voraus, in dessen Verlauf der freie Journalist unter anderem mehrere höchst kritische Bücher zum Thema GEZ veröffentlicht hat. Manchen Mitarbeitern des NDR war er mit seinen tadeligen Aussagen offensichtlich ein Dorn im Auge. Sein Blog "Meine Zwangsanmeldung" ist schon länger nicht mehr erreichbar. Auf seiner Webseite gez-abschaffen.de geht es inhaltlich mitunter schon recht derb zu. Vom "Dunkelreich der GEZ", der "Schere im Kopf der ARD" etc. ist dort die Rede. Auch wird dort hinterfragt, ob Amtsträger öffentlich-rechtlicher Institutionen
kriminell seien. Diese teils doch sehr ungefilterten Aussagen hätte der Hamburger Blogger längst auf ausländischen Servern platzieren können. Als Überzeugungstäter dürfte dies für ihn aber nicht in Frage kommen.

Zum Betrieb des nun abgemahnten Blogs war es gekommen, weil die GEZ seit Anfang 2007 erneut versucht, Rundfunkgebühren von Herrn Bernd Höcker zu kassieren. Noch im April 2005 konnte er sich erfolgreich für mehrere Jahre davon befreien. Zur Begründung gab er an, alle Rundfunkgeräte verschenkt zu haben. "PS.: Sie werden froh sein, wenn Sie mich als Teilnehmer los sind. Das können Sie mir glauben." Die GEZ ließ sich zumindest vorübergehend darauf ein. So froh stimmte den Mitarbeiter des NDR die mangelnde Einnahme aber offensichtlich auf Dauer nicht. Erst recht nicht die Inhalte seines Weblogs. Das könnte auch erklären, warum man eine Abmahnung verschickte, anstatt die Angelegenheit im Vorfeld gütlich mit ihm zu regeln. Der Abgemahnte glaubt, dass man ihn mit diesem Vorgehen vor allem mundtot machen will.

"Man hat sich (nach meiner Theorie) lange und intensiv überlegt, wie ich zu stoppen sei und hat dann in den Untiefen deutscher Zensurrechtsprechung eben diese geniale Möglichkeit erspäht, mit der nun (nach so langer Zeit) argumentiert wird. Diese Rechtsprechung ist aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet, weswegen der NDR eben nicht selber klagen konnte, sondern nur die Person des NDR-Mitarbeiters, also Herr Siekmann. - Wie gesagt, das ist jetzt meine Vermutung. Unstreitig finanziert der NDR ja auch den Prozess und nicht der Kläger selbst. Dafür gibt es Belege, d.h. entsprechende Emails eben dieses Chefjustitiars, Dr. Hahn.

Ich habe den Blog bisher immer so geschrieben, dass er in sich schlüssig blieb. (...) Ich habe in dem Blog niemals eine Tatsache falsch dargestellt oder jemanden beleidigt (Schmähkritik). Dies wurde mir auch nie von dem agierenden NDR-Mitarbeiter vorgeworfen."

Dennoch darf Herr Höcker nun kein Wort mehr über diese Geschehnisse verlieren. Auch nicht in Form von Andeutungen. Aufgrund der befürchteten Kosten einer Anfechtung dieser Abmahnung bleibt der Blog für immer gesperrt. Sehr treffend seine abschließende Bemerkung dazu:

"Das Orwell-Buch '1984' schildert solche tiefgreifenden Zensurmaßnahmen sehr anschaulich."

Quelle: http://www.gulli.com

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