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Schäuble sagte nun, er habe "Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht".
... Heute könne niemand mehr die öffentliche Erregung, die damals große Teile des Landes ergriffen habe, nachvollziehen.
Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.Aber vielleicht ist ja der letzte Satz genau das, was Herrn Clement so betrübt: Dass ein Gericht der staatlichen Macht, die von Lichtgestalten wie Herrn Clement und Co. ausgeübt wird und wurde, tatsächlich noch Grenzen setzt.
Das ist geau der Punkt, den auch Berlusconi nicht wahrhaben will.