Autor Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene  (Gelesen 51324 mal)

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Nesson will Webstream des Prozesses durchsetzen
« Antwort #180 am: 26 April, 2009, 21:00 »
Im Fall rund um Joel Tenenbaum, welcher auf rund eine Million US-Dollar Schadensersatz verklagt wird, entwickelt sich die Diskussion über die Zulassung eines Webstreams immer mehr zu einem Ping-Pong-Spiel.

Ursprünglich schien für Joel Tenenbaum, welcher von der Recording Industry Association of America (RIAA) verklagt wird, alles mehr als nur gut zu laufen. Das Blatt scheint sich jedoch immer mehr zu wenden, was letztendlich zu einer Schlammschlacht führen könnte.

Joel Tenenbaum wird beschuldigt, sieben (!) MP3s via KaZaA verbreitet zu haben, woraufhin ihn die RIAA auf einen Schadensersatz von 1.050.000 Millionen US-Dollar verklagte. Mithilfe des Rechtsprofessors Charles Nesson, welcher an der Harvard University of Law lehrt, sowie eines Teams seiner Studenten, versucht Tenenbaum sich gegen die vollends überzogene Forderung zu wehren. Um die juristische Maschinerie der RIAA etwas besser ins Rampenlicht zu bringen - wie es eigentlich auch deren stets gepredigtes Mantra ist - versuchte man, einen Live-Webstream des Verfahrens genehmigen zu lassen.

Ursprünglich hatte Richterin Nancy Gertner vom District Court einer Live-Webübertragung des Verfahrens zugestimmt. Es war unschwer zu erkennen, dass dies zum absoluten Missfallen der RIAA war, welche bereits bei der Antragsstellung seitens Professor Charles Nesson deutlich worden. Trotz der Erklärungen, man wolle den Konsumenten vom illegalen Filesharing abschrecken, wehrte man sich vehement gegen die Erlaubnis, dass das Verfahren über einen Webstream übertragen wird. Dies steht nach wie vor im krassen Gegensatz zu den Standpunkten der RIAA, wonach die Bevölkerung über die straf- sowie zivilrechtlichen Risiken von Urheberrechtsverletzungen insbesondere in Tauschbörsen aufgeklärt werden soll. Über einen Webstream hätte man einen unglaublich großen Personenkreis erreicht. Man wollte aber nicht, und setzte alles daran, damit der Erlass von Richterin Nancy Gertner aufgehoben wird. Fraglich ist nach wie vor wieso.

Das First District U.S. Court in Massachusetts hatte daraufhin zu entscheiden, ob Gertners Entscheidung korrekt war. Der dortige Vorsitzende Richter Lipez erteilte der Entscheidung von Gertner jedoch eine Absage und berief sich dabei auf ein Gesetz aus dem Jahre 1990, wonach Ton- und Bildübertragungen aus dem Gerichtsgebäude verboten seien. Glücklicherweise hatte auch er erkannt, dass dieses Gesetz nicht mehr zeitgemäß sei und eine Übertragung per Webstream einen enormen Vorteil für die Gerichtsbarkeit bedeuten würde. Die Verfahren würden transparenter und auch für den einfachen Bürger leichter zu erfassen. Dies wiederum würde das Vertrauen der Bevölkerung, dass Verfahren fair und angemessenen abgehalten werden, erheblich stärken. Dies änderte jedoch nichts an der Entscheidung: Der Webstream war vorerst wieder gestorben. Insgesamt sah es für Professor Nessons Bemühungen somit eher düster aus, den ohne die Öffentlichkeit droht das Verfahren gegen Joel Tenenbaum eines von vielen zu werden - wenngleich mit einer beachtenswerten Forderung.

Professor Nesson konsultierte daraufhin die Richter des First District Courts, um von ihnen eine Gesamteinschätzung zu erhalten. Ein erneut unorthodoxer Weg, welcher vorerst jedoch wenig erfolgreich ist. Die Richter lehnten seinen Wunsch ab, so dass die von Richter Lipez getroffene Entscheidung nach wie vor fest im Raum steht. Dennoch fordert Nesson nun, dass die ursprüngliche Entscheidung von Richterin Nancy Gertner bis zum Ende der Anhörungen in Kraft bleibt, da darin auch die Grundrechte von Joel Tenenbaum zur Sprache kämen. Es sei nur rechtens, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf habe, zu sehen und zu hören, wie es um ihre eigenen Grundrechte steht. "Die öffentliche Meinung ist mit absoluter Mehrheit für einen öffentlichen Webcast des Verfahrens, trotz verschiedener Ansichten zum Thema Filesharing", erklärte das Team von Professor Nesson. Dieser selbst verwies diesbezüglich auf die widersprüchliche Entscheidung des Gerichts, weshalb er eine Revision des Urteils fordert. Dies begründet er insbesondere damit, dass sich die Kommunikationstechnologie dramatisch verändert hat und einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft haben würde. Auch würden die neuen Technologien unglaubliche Kapazitäten und Möglichkeiten bieten, um der Öffentlichkeit Zugang zum System der Rechtsprechung zu geben. Die Gesetze sollen rasch überdacht werden, um eine zeitnahe Entscheidung herbeizuführen. Die rechtliche Vorgabe, auf welcher Richter Lipez seine Entscheidung fällen musste, stammte bedauerlicherweise aus dem Jahr 1990. Seit diesem Zeitpunkt hat die Technologie mehr als nur kleine Sprünge vollbracht.

Quelle : www.gulli.com

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"The Pirate Google" prangert The Pirate Bay-Urteil an
« Antwort #181 am: 27 April, 2009, 10:24 »
Eine Gruppe von Internet-Aktivisten hat aus Protest gegen die Verurteilung der Betreiber des weltgrößten BitTorrent-Trackers The Pirate Bay eine Website gestartet, auf der man mit Hilfe der Google-Suche nach illegalen Torrent-Downloads suchen kann.

Das Suchportal, dessen Ziel es war, auf Google als Quelle illegaler Downloads aufmerksam zu machen, ist mittlerweile nicht mehr voll funktionstüchtig. Wer die Suche benutzt, wird von einer Sperrmeldung begrüßt, kann seine Torrent-Suche aber über einen von Google angebotenen Link fortsetzen.

Die Initiatoren von "The Pirate Google", wie die Site genannt wird, wollten mit ihrer Aktion nach eigenen Angaben darauf hinweisen, dass die internationalen Gerichte offenbar nach zweierlei Maß entscheiden.

In ihren Augen ist es nicht hinnehmbar, dass The Pirate Bay und andere Torrent-Portale von Rechteinhabern verfolgt werden, während man mit dem einfachen Zusatz "filetype:torrent" problemlos auch per Google illegale Downloads jeder Art aufspüren kann.

http://winfuture.de

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Offline berti

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Re: Nesson will Webstream des Prozesses durchsetzen
« Antwort #182 am: 27 April, 2009, 12:13 »
woraufhin ihn die RIAA auf einen Schadensersatz von 1.050.000 Millionen US-Dollar verklagte.
   boah, mit der summe kann er die USA kaufen ;D 
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The Pirate Bay - Schriftstellerin verschenkt Hörbuch aus Protest
« Antwort #183 am: 28 April, 2009, 06:13 »
Im Zuge des folgenschweren Pirate Bay-Urteils hat die schwedische Schriftstellerin Unni Drougge Farbe bekannt und ihr neustes Hörbuch auf der zur Debatte stehenden Filesharing-Seite zum Download angeboten.

Nachdem die Macher des bekannten Filesharing-Portals The Pirate Bay vor einigen Tagen für schuldig erklärt worden sind, hat die engagierte Bestsellerautorin Unni Drougge den Entschluss gefasst, ihr neustes Hörbuch "Boven i Mitt Drama Kallas Kärlek" ("Der Übeltäter in meinem Drama heißt Liebe") erstmals kostenlos als Torrent zur Verfügung zu stellen. Laut Unni Drougge sei diese Initiative einer demonstrativen Protestaktion zurückzuführen, die die Solidarität zur Filesharing-Seite zum Ausdruck bringen soll. Denn der Urteilsspruch sei offensichtlich undurchschaubar gewesen und habe verheerende Folgen für ein unabhängiges Verhalten der Internet-Nutzer mit sich gebracht.

"Ich fordere meine Kolleginnen und Kollegen dazu auf, meinem Beispiel zu folgen, um sich gegen die völlig verständnislose und entgeisterte Unterhaltungsindustrie zur Wehr zu setzen. Wir alle müssen auf irgendeine Weise dazu beitragen, dass die größte demokratische Plattform unserer Zeit in Schutz genommen wird und sein verdientes Recht behaupten kann. Filesharer sind nicht unsere Feinde. Filesharer sind unsere Fans und unsere Kunden", sagte sie.

Drougge zufolge gibt es keinen Zweifel daran, dass die zumeist profitorientierte Industrie mit ihrem altmodischen Verhalten dazu beiträgt, dass das Internet schon bald in den Schwitzkasten genommen und unerbittlich erwürgt wird. So müsse man den unzeitgemäßen Herstellern und Produzenten irgendwie klar machen, dass rücksichtslose oder kompromisslose Vergeltungsmaßnahmen gegen Filesharer nur kontraproduktiv seien und letztendlich keiner Interessengemeinschaft Befriedigung beschaffen werden.

Quelle : www.gulli.com

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Schwedische Provider speichern keine IP-Daten mehr
« Antwort #184 am: 29 April, 2009, 13:57 »
Schwedische Zugangsanbieter wollen Daten über die Vergabe von IP-Adressen nicht mehr speichern. Damit unterlaufen die Provider das am 1. April in Kraft getretene neue IPRED-Gesetz, das Rechteinhabern per Gerichtsbeschluss Zugriff auf auf IP-Adressdaten gewährt. Nachdem die Provider All Tele und Bahnhof bereits angekündigt hatten, auf die Speicherung der Daten zu verzichten, hat mit Tele2 nun auch einer der größten schwedischen Zugangsanbieter nachgezogen.

Damit solle der Schutz der Privatsphäre seiner Kunden gestärkt werden, erklärte Tele2-Chef Niclas Palmstierna gegenüber der Nachrichtenagentur TT. Damit werde auch ein offensichtliches Bedürfnis der Kunden erfüllt. Tele2 verstoße damit auch nicht gegen das Gesetz. "Wir haben die Situation sorgfältig analysiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir keinerlei Verpflichtung zur Speicherung der Daten haben." Tele2 hat laut Medienberichten rund 600.000 Breitband-Kunden in Schweden.

Zeitgleich mit dem neuen Gesetz hatten die Macher der berühmt-berüchtigten Torrent-Website The Pirate Bay ein kostenpflichtiges VPN-Angebot angekündigt, der Nutzern mehr Anonymität verspricht. Währenddessen geht das Verfahren gegen vier Verantwortliche der Website in die nächste Runde und sorgt auch nach der erstinstanzlichen Verurteilung zu einem Jahr Haft weiter für Schlagzeilen. Die Verteidiger wollen eine Wiederaufnahme, nachdem sich der vorsitzende Richter dem Verdacht der Befangenheit ausgesetzt sieht.

Quelle : www.heise.de

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Unterstützung für Three-Strikes-Gesetz schwindet
« Antwort #185 am: 29 April, 2009, 20:12 »
Es scheint so, als ob die Unterstützung für ein Three-Strikes-Gesetz in Großbritannien stark schwinden würde.

Die Formulierung ist vielleicht sogar etwas zu vorsichtig gewählt. Der Ausdruck "Man vollzieht gerade eine 180-Grad-Wendung" wäre vermutlich treffender.

Nach den jüngsten Ereignissen um The Pirate Bay und der allgemein augenscheinlich immer schlechter werdenden Situation für die Filesharing-Szene scheint es nun neuen Aufwind zu geben. Nachdem erst vor kurzem das französische Parlament dem Three-Strikes-Gesetz eine erneute Absage erteilte, sieht sich der Intellectual Property Minister David Lammy aus Großbritannien nun scheinbar ebenfalls dazu gezwungen, diesem Gedanken eine völlige Absage zu erteilen. Das Three-Strikes-Gesetz hätte vorgesehen, dass spätestens bei der dritten Urheberrechtsverletzung per Internet, dem Anschlussinhaber der Zugang gesperrt wird. David Lammy äußerte sich nun, dass dies für ihn inzwischen nicht mehr "der richtige Weg" sei.

Gegenüber dem Observer erklärte der Minister, dass man zwar eine rechtliche Basis für Anti-Piraterie schaffen werde, um die Arbeit der Rechteinhaber zu stützen, diese dürften aber nicht zu spezifisch oder übertrieben sein. "Am Ende muss die Lösung eine wirtschaftliche Lösung sein. Diese Lösungen müssen sicherstellen, dass die Menschen für Inhalte bezahlen, aber die Chance zu zahlen ist da", so Lammy. Daneben wies er darauf hin, dass sich die Lösungen für das Problem vor allem auf das Wissen Einzelner stützen müssten, die mehr vom Urheberrecht und einer Welt mit geistigem Eigentum verstehen, da diese immer mehr zugänglich sei.

Ein eigentlich unerwarteter Sinneswandel, für den es keine plausible Erklärung gibt. Es scheint jedoch so, als ob sich immer mehr Politiker von einer Three-Strikes-Gesetzgebung abwenden. Eines gilt es jedoch nach wie vor zu bedenken. Auch wenn erneut eine Schlacht gewonnen wurde, so ist der Anti-Piraterie-Krieg noch lange nicht vorbei.

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Re: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer
« Antwort #186 am: 30 April, 2009, 15:04 »
bleibt nur zu hoffen, dass das ganze nicht unter neuem namen wiederkommt...

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Three-Strikes Frankreich - Totgeglaubte leben länger
« Antwort #187 am: 01 Mai, 2009, 15:48 »
Nach den Absagen an ein geplantes Three-Strikes-Gesetz ist dieses nun offensichtlich wieder im Rennen.

Anfang April berichteten wir über den glücklichen Ausgang einer Abstimmung durch die französische Regierung, welche das Three-Strikes-Gesetz ablehnte. Es schien ein großartiger Sieg für die Konsumenten zu sein.

Doch er währte nicht lange. Innerhalb kürzester Zeit wurde klar, dass das Gesetz erneut vorgebracht werden würde, eine erneute Niederlage erschien daher eher unwahrscheinlich. Es kam, wie es eben nun kommen musste. Das Three-Strikes-Gesetz ist nun in der zweiten Runde zurück ins Parlament gewandert und somit noch lange nicht endgültig vom Tisch. Vielmehr geht es jetzt darum, dass Gesetz zu verändern. Einige Regierungsmitglieder lehnten nämlich bei der ersten Lesung die Passage ab, wonach die Kunden selbst nach einer Trennung ihrer Internetverbindung weiterhin die Gebühren für diese zu bezahlen hätten. Man wird nun entsprechende Editierungen vornehmen und das Gesetz anschließend erneut vorlegen. Ob es erneut scheitern wird, ist nach wie vor äußerst fraglich. Das Hauptaugenmerk sollte jedoch auch nicht darauf gelegt werden. Relevanter dürfte in diesem Zusammenhang eine Abstimmung im EU-Parlament sein, welche in wenigen Tagen stattfindet.

Dort wird über das "Telecoms Package" entschieden, eine Sammlung von Regelungen für die elektronische Kommunikation. Selbstverständlich sind die getroffenen Entscheidungen im EU-Parlament nicht bindend, jedoch bemühen sich die französischen Europaabgeordneten mit äußerster Intensität dafür, dass der Abschnitt 138 dieses Packetes gelöscht wird. In der ersten Lesung konnte dies noch verhindert werden, ob dies in der zweiten, am 5. Mai bevorstehenden Lesungen ebenfalls funktioniert, ist fraglich. Relevant ist diese Änderung aufgrund ihres Inhalts. Diese pocht auf die rechtsstaatlichen Säulen der Gewaltenteilung und erteilt einer Trennung der Internetverbindung für Urheberrechtsverletzer eine grundsätzliche Absage. Damit jedoch nicht genug. Auch die von Präsident Sarkozy geplante HADOPI-Behörde, welche gegen die Urheberrechtsverletzer in Frankreich vorgehen soll - sofern das Gesetz erlassen wird - würde damit auf wackeligen Beinen stehen. Die Behörde vereinigt nämlich alle drei Gewalten in sich. Sie ermittelt selbsttätig Urheberrechtsverletzer, klagt diese an, urteilt über sie und spricht schlussendlich auch das "Strafmaß" aus.

Im Abschnitt 138 wird festgehalten, dass ein unabdingbarer Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren besteht. Dieses wäre Betroffenen des Three-Strikes-Gesetzes grundsätzlich verwehrt, da die HADOPI-Behörde einzig über ihr Handeln entscheidet. Sollte der Abschnitt 138 tatsächlich gelöscht werden, so dürfte es dem Three-Strikes-Gesetz in Frankreich durchaus einiges an Rückenwind geben.

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Joel Tenenbaum - RIAA präsentiert "mysteriösen" Zeugen
« Antwort #188 am: 02 Mai, 2009, 13:10 »
Der Prozess der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen Joel Tenenbaum, welcher von Professor Charles Nesson verteidigt wird, nimmt immer merkwürdigere Ausmaße an.

Zugegebenermaßen schenken wir der Klage, die gegen Joel Tenenbaum seitens der Recording Industry Association of America ins Feld geführt wird, überdurchschnittlich viel Beachtung.

Dies liegt jedoch insbesondere an der Tatsache, dass das Verfahren an sich gerade außergewöhnlich geführt wird. Der bekannte amerikanische Filesharer-Verteidiger Ray Beckermann kritisiert die Situation seit langer Zeit, was durchweg verständlich ist. Beide Seiten agieren auf eine höchst unorthodoxe Weise vor dem Gericht, wobei die gewünschte Live-Übertragung der Verhandlung bestenfalls die Spitze des Eisbergers darstellt. Jedoch ist das Verfahren eben insbesondere aufgrund der vollzogenen Arbeitsweise mehr als nur hochinteressant. Die RIAA versucht mit allen erdenklichen Mitteln die Öffentlichkeit vom Verfahren fernzuhalten, während Professor Charles Nesson mit dem gleichen Aufwand versucht, die Verfahrenspraktiken der RIAA zu veröffentlichen.

Wohin das Verfahren gehen wird, ist nach wie vor unklar, insbesondere nachdem der Live-Übertragung eine Absage erteilt wurde. Besonders interessant wird der Prozess nun jedoch aus einem neuen Grund. Die RIAA hat eine Verlegung des Prozesstermins um eine Woche beantragt. Wie Ray Beckermann erklärt, ein völlig untypischer Schritt, welchen kein angehender Jurist adaptieren sollte. Der Auslöser für diesen Antrag der RIAA liegt darin, dass man eine Woche später einen neuen "Zeugen" präsentieren könnte. Dieser wäre zu dem Zeitpunkt in Chicago und könnte per Telefon befragt werden. Die Ergebnisse würden dann als neues Beweismaterial in das Verfahren einfließen. Die Major-Labels argumentieren in einem Dokument damit, dass ein Flug nach Chicago zur Abnahme der Aussage inklusive einer eidesstaatlichen Versicherung das Verfahren unnötig verteuern würde.

Fragwürdig ist, ob diesem Ersuchen der Klägerseite stattgegeben wird. Denn interessanterweise weigern diese sich dem Gericht mitzuteilen, wer der Zeuge ist und welche Aussage er zu tätigen gedenkt. Laut Ray Beckermann eine eigentlich unmögliche Konstellation.

Ein Verfahren, welches immer merkwürdigere Züge annimmt, dessen Ausgang aber nach wie vor vollends unklar ist.

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Neuseeland - Unschuldsvermutung gerettet
« Antwort #189 am: 02 Mai, 2009, 22:10 »
Laut einer aktuellen Meldung der National Business Review wurde in Neuseeland die geplante Gesetzesänderung, die verdächtigte Urheberechtsverletzer bis zum Nachweis ihrer Unschuld für schuldig erklärt hätte, verworfen.

Die neuseeländische Legislative hat laut einem Bericht der National Business Review beschlossen, bis auf Weiteres keinerlei Änderungen an dem Urheberrecht von 1994 vorzunehmen.

Infolge dessen soll der Gedanke einer "Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist"-Gesetzesinitiative komplett verworfen werden. Die Regierung hatte die gewünschte Gesetzesänderung nach wochenlangen Diskussionen zu keinem befriedigendem Ergebnis führen können, so dass die Opposition der Labour-Partei schlussendlich sogar vorgeworfen hatte, dass es sich bei deren Gesetzesanpassung lediglich um ein "Band-Aid-Programm" handeln würde.

Treffenderweise hielt man fest, dass das Urheberrecht einer kompletten Überholung bedarf, um es zu modernisieren. Diese Aufgabe soll nun der Justizminister Simon Power erfüllen. Ein großartiger Sieg, wie auch Simon Fogerty, ein Rechtsanwalt bei einer auf Urheberrecht spezialisierten Kanzlei festhält:


"Die technischen Entwicklungen und die neuen Möglichkeiten urheberrechtlich geschützter Werke seit 1994 zu benutzen bedeutet, dass das Gesetz wirklich eine völlige Überarbeitung braucht, damit dieses ins 21. Jahrhundert einkehren kann. Es wird Rechteinhabern sowie Konsumenten die Chance geben, angemessenen Einfluss auf die Inhalte des Gesetzes zu nehmen. Dies sollte dabei behilflich sein, Probleme und Sorgen zu entfernen, die im Rahmen um den verworfenen Abschnitt 92a des neuen Urheberrechtsgesetzes entstanden sind."

Der Abschnitt 92a, der unter anderem dem Passus enthielt, dass bis zum Nachweis der Unschuld die verdächtige Person als schuldig gelte, hatte für erhebliche Aufregung gesorgt. Ursprünglich hatte der Justizminister Simon Power das Gesetz lediglich verschoben, nun jedoch auf unbestimmte Zeit eingefroren. Die Regierung selbst hat die Urheberrechts-Gesetzesänderungen von sämtlichen Plänen gestrichen. Experten gehen davon aus, dass diese damit komplett von der Agenda verschwinden.

Wann die Überarbeitung beginnen wird, ist derweil noch unbekannt. Diese Bürde wird sicher nicht einfacher Natur sein, zumal mit Sicherheit im Hintergrund längst das Gezerre der Lobbyisten begonnen hat. Trotzdem gibt sich die neuseeländische Regierung eher vorsichtig. Offenbar wollte man die Unschuldsvermutung nicht einfach über Bord werfen.

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Italien - Neue Klage gegen The Pirate Bay?
« Antwort #190 am: 03 Mai, 2009, 09:53 »
Die italienischen Justizbehörden überlegen gegenwärtig, ob auch sie eine Klage gegen The Pirate Bay anstrengen sollen.

Es scheint fast so, als wolle man einem vorläufig besiegten Gegner noch einmal nachtreten. Zumindest könnte man diesen Eindruck erhalten, wenn man die gegenwärtigen Bemühungen der italienischen Justizbehörden vernimmt.

Nach der Verurteilung der Betreiber von The Pirate Bay scheint man nun nämlich Interesse daran zu haben, den Gegner herumzureichen, um ihn nochmal zu verklagen und zu verurteilen. Wie von vielen Stellen bereits vor dem Urteilsspruch befürchtet wurde, scheinen sich manche Personen tatsächlich an ein Urteil anlehnen zu wollen, das in einem anderen Land ergangen ist. Fraglich ist jedoch, ob so eine Klage überhaupt möglich ist. Denn während die italienische Justiz nach einer Möglichkeit sucht, die Betreiber von The Pirate Bay zu verklagen, stellt man sich anderswo eine gänzlich andere Frage: Welche Verbindung haben die Betreiber mit Italien, was ein solches Verfahren dort rechtfertigen könnte? Die schlichte Antwort lautet schlichtweg "keine". Die Problematik lässt sich damit jedoch nicht aus der Welt schaffen. Vielleicht will man es ja mit der Begründung versuchen, dass The Pirate Bay weltweit abrufbar ist.

Interessanterweise versäumen es die Vertreter der Contentindustrie von Anfang an nicht, von einem neuen großen Sieg zu sprechen. "Die Klage ist identisch mit der in Schweden, also können wir optimistisch sein, dass wir ein ähnliches Urteil hier in Italien erhalten", erklärte Enzo Mazza, der Präsident der Federazione Industria Musicale Italiana (FIMI). Die Anwälte der "Beklagten" sehen dies etwas anders und erklärten gegenüber TorrentFreak, dass man hier wohl etwas zu optimistisch sei. "Ich sehe überhaupt keinen Zusammenhang wie die Schwedische Entscheidung in irgendeiner Weise den Weg für die italienische Strafverfolgung ebnen sollte. Zuerst handelt es sich um ein Urteil in erster Instanz, was bedeutet, dass es gegenwärtig nicht relevant ist. Zum Zweiten hat der italienische Fall viele verschiedene Eigenheiten, angefangen beim Problem der Zuständigkeit, was die in Schweden ergangene Entscheidung erheblich weniger relevant werden lässt, als es auf den ersten Blick aussieht. Zum Dritten basiert jede Entscheidung auf ihren eigenen Beweisen, und inItalien muss das Verfahren erst einmal beginnen." Laut Peter Sundes Anwalt, ist es nach wie vor unklar, ob die in Schweden gesammelten Beweise rechtmäßig sind oder nicht. Die Contentindustrie ist derweil einen Schritt weiter und hofft das Beste aus der Verurteilung herauszuholen. Simona Lavagnini, eine Anwältin, welche die italienische Musikindustrie vertritt, äußerte sich etwas zurückhaltender. Es sei nicht realistisch, dass die Beklagten nach Italien ausgeliefert würden, aber Geldstrafen sowie weitere Auflagen seien durchaus im Rahmen des Möglichen.

Die italienische Staatsanwaltschaft wird jedoch erst in einigen Monaten entscheiden, ob ein Verfahren gegen The Pirate Bay eingeleitet wird oder nicht.

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MPAA - Torrents auf der Website?
« Antwort #191 am: 03 Mai, 2009, 12:54 »
Es scheint, als wären so manche Personen von dem Urteil gegen The Pirate Bay so sehr verärgert, dass sie nun einen anderen Ort für die Suche nach Torrens ausgewählt haben.

So widerfahren ist es der Website der Motion Picture Association of America (MPAA). Diese war eine der klagenden Parteien gegen die Betreiber der beliebten Torrent-Website The Pirate Bay.

Dass es nach der Verurteilung für die Contentindustrie keine Blumensträuße regnen würde, war sicherlich jedem klar. Es war aber nicht zu erwarten, dass jemand so clever wäre, die MPAA-Website zu The Pirate Bay umzuwandeln. Nun, dies war eigentlich nicht das Ereignis, welches man vielleicht erwartet hatte. Geschafft hat dies der Hacker Vektor, der durch einen XSS-Angriff die "About Us" Seite der Motion Picture Association of America etwas umgebaut hat. Bereits vor etwa einem Jahr war die Website Opfer eines solchen Angriffs geworden, welcher jedoch binnen kürzester Zeit wieder behoben war. Dennoch konnten sich mehr als genug Personen an der entstellten Seite erfreuen.


Auf der About Us Seite der Homepage können Besucher der MPAA ihren Lieblingsfilm mitteilen. Dort steht unter anderem "Danke, dass sie sich die Zeit nehmen uns ihren Lieblingsfilm mitzuteilen", was in nicht-übersetzter Form jedoch viel besser klingt: "thank you for taking the time to share your favorite movie". Durch den XSS-Angriff folgt auf diesen Text nun jedoch nicht das Formularfeld, welches zur Eingabe der eigenen E-Mail-Adresse dient. Nein, kurz danach prangert dort das Logo von The Pirate Bay sowie deren Website. "Dies demonstriert, dass eine XSS-Attacke gegen die MPAA.org Website möglich ist", schreibt Vektor in seinem Blog und fügt freundlicherweise hinzu, dass man es als kleinen Scherz betrachten soll.

Für einen Lacher hat er damit sicherlich gesorgt. Bleibt nur die Frage, ob man sich jetzt selbst verklagt, weil man auf der eigenen Website eine Torrent-Suchmaschine zur Verfügung gestellt hat.

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Hintertür für Three-Strikes-Gesetz?
« Antwort #192 am: 03 Mai, 2009, 12:57 »
Es sind nur noch wenige Tage, bis das EU-Parlament über das Telekom-Paket abstimmen wird. Was vielen bislang nicht bewusst war: Eine Passage, die ein Three-Strikes-Gesetz verhindert hätte, soll in der aktuellen Version gestrichen werden.

Natürlich sind Entscheidungen des EU-Parlaments nicht bindend für ihre Mitgliedsstaaten. Im aktuellen Telekom-Paket möchte man jedoch bewusst eine Passage entfernen, welche die Einführung einer Three-Strikes-Regelung verhindern würde.

Bereits vor einigen Tagen berichteten wir über Frankreichs erneuten Versuch, ein Three-Strikes-Gesetz zu realisieren. Dieses wird gegenwärtig im französischen Parlament erneut gelesen, nachdem es im ersten Anlauf gescheitert war. Eine erneute Niederlage erscheint durchaus möglich, jedoch nicht sonderlich wahrscheinlich. Problematisch wird dies insbesondere durch das Telekom-Paket, über welches das Europaparlament gerade diskutiert. Über dieses soll in wenigen Tagen abgestimmt werden. Was die wenigsten jedoch wissen ist, dass ein bestimmter Abschnitt gestrichen werden sollte. Dieser würde - wenngleich auf indirektem Wege - einem Three-Strikes-Gesetz Tür und Tor öffnen.

Zum einen würde dies durch den Artikel 32a geschehen, der in der nun vorliegenden Fassung vollends neutralisiert wurde. Ursprünglich lautete dieser: "Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die notwendigen Einschränkungen des Rechts der Nutzer auf Zugang zu Inhalten, Diensten und Anwendungen aufgrund geeigneter Maßnahmen gemäß den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und Abschreckung erfolgen. Diese Maßnahmen behindern nicht die Entwicklung der Informationsgesellschaft gemäß der Richtlinie 2000/31/EG und verletzen nicht die bürgerlichen Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Achtung der Privatsphäre und auf ein faires Verfahren."

In der überarbeiteten Version wurde dieser Abschnitt völlig gestrichen. Ungeachtet der Tatsache, dass eine Einschränkung des Zugangsrechts zum Internet grundsätzlich skeptisch betrachtet werden sollte, hätte dieser Abschnitt zumindest sehr enge Hürden bereitgestellt, die einem Three-Strikes-Gesetz von vornherein entgegen gewirkt hätten. Verhältnismäßigkeit. Wirksamkeit. Abschreckung. Ob die dauerhafte Trennung der Internetverbindung nach der dritten Urheberrechtsverletzung "verhältnismäßig" ist, oder ob dies eine "wirksame" Maßnahme wäre, muss sich jeder selber beantworten. Auf die bürgerlichen Grundrecht zu pochen wäre aber besonders wichtig gewesen.

Ein weiterer tiefer Eingriff wurde mit dem Artikel 46 wahrgenommen. Dieser hatte ursprünglich festgehalten, dass ausschließlich ein unabhängiger Richter über eine theoretische Netzsperre entscheiden darf - unter der Annahme, dass diese Sperre außerdem zu keiner Zeit die Grundrechte des Bürgers verletzen darf. Dieser Artikel wurde nun nach langem hin und her wieder verworfen. Dies bedeutet, dass die Umsetzung des Three-Strikes-Gesetzes nicht nur seitens des EU-Parlaments offensichtlich geduldet wird, vielmehr setzt man einem solchen Gesetz auch keine Hürden, wer final über die Netzsperre entscheiden wird.

Frankreich plant eine eigene (HADOPI-)Behörde, die alle drei Gewalten in sich vereint und über die Netzsperren von mehrfachen Urheberrechtsverletzern entscheiden soll. Würde Artikel 46 des Telekom-Pakets nicht verworfen, so würde die EU der rechtlichen Basis, auf welcher die Behörde agiert, eine Absage erteilen.

Das Telekom-Paket wird am 5. Mai erneut zur Lesung vorgebracht, eine Abstimmung wird vermutlich am 6. bzw. 7. Mai erfolgen. Bis dahin hat jeder noch ausreichend Gelegenheit, seinen Abgeordneten im Europaparlament zu kontaktieren. Eine Liste mit Kontaktadressen findet sich hier.

Quelle : www.gulli.com

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Constantin Film mahnt deutsche Filesharer ab
« Antwort #193 am: 05 Mai, 2009, 15:42 »
Der größte deutsche Filmverleiher und -produzent Constantin Film verschickt derzeit massenhaft Abmahnungen an Filesharer. Darin werden 800 Euro Schadensersatz gefordert, ansonsten droht eine Klage.

Wer so genannte Schwarzkopien von Filmen zum Download anbietet, beispielsweise "Der Baader Meinhof Komplex" oder "Männersache", muss damit rechnen, einen Abmahnung zu bekommen. Der Vorstandschef des Unternehmens, Bernhard Burgener, bestätigte gegenüber der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung', dass die Abgemahnten aufgefordert werden, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Wer den Schadensersatz in Höhe von 800 Euro nicht zahlt oder die Unterschrift verweigert, wird mit einer Klage bedroht. Die IP-Adressen hat Constantin Film von einem privaten Dienstleister erhalten. Die persönlichen Daten wurden dann mit Hilfe der Internet Service Provider, beispielsweise der Deutschen Telekom, ermittelt. Laut der FAZ betrifft dies über 500 Kunden.

Der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger erklärte gegenüber den Kollegen von 'Golem.de', dass hauptsächlich private Filesharer abgemahnt werden. "Das ist bezogen auf die Filmindustrie neu. So etwas habe ich in den letzten zweieinhalb Jahren nicht erlebt", sagte Solmecke. Bislang kamen zwei Unterlassungserklärungen mit der entsprechenden Unterschrift zurück.

Quelle : http://winfuture.de

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Webhoster von Torrent-Sites unter Druck
« Antwort #194 am: 06 Mai, 2009, 14:29 »
Dass das Urteil gegen The Pirate Bay ein Nachspiel haben würde, war bereits ab der ersten Sekunde klar. Jetzt hat es den Webhoster von Torrentbytes.net getroffen.

Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) nutzt dieses Urteil, seit es nun gesprochen wurde, um an allen Ecken und Enden Druck auszuüben.

Ihr neuestes Ziel sind nun die Webhoster, welche Torrent-Websites auf ihren Servern lagern. Trotz der Tatsache, dass man gegen die Verurteilung in Berufung gegangen ist, versucht man eben dieses Urteil nun überall dort zu nutzen, wo man gegen Filesharing etwas unternehmen könnte. Der neu entdeckte Weg, gegen die Webhoster von Torrent-Sites vorzugehen, scheint dabei sogar mitunter effektiver als alle bisherigen Bemühungen. Einer der betroffenen Webhoster ist DCP Networks, welcher Server für TorrentBytes zur Verfügung stellt.

In einem Brief an den Provider kritisiert der Verband, dass der Tracker, den man hostet, "eine große Zahl" urheberrechtlich geschützter Werke der Öffentlichkeit zu Verfügung stellen würde. Die Nutzer der Website würden die Urheberrechte von IFPI-Mitgliedern verletzen. Das Ende des Schreibens enthält das obligatorische Säbelrasseln, welches jedoch aufgrund der Verurteilung der Betreiber von The Pirate Bay bei vielen Angst schürt. Man fordert DCP Networks auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Aktivitäten zu unterbinden. Ansonsten würde "die IFPI notwendige Schritte einleiten", wie das Schreiben erklärt.

Gegenüber DN.se erklärte der IFPI-Anwalt Magnus Mårtensson, dass das Schreiben an DCP Networks nichts besonderes oder gar ungewöhnliches sei. Man habe einige weitere Webhoster und Website-Besitzer kontaktiert. Das Ziel dieser Aktion scheint offensichtlich. Man möchte das Urteil gegen The Pirate Bay, welche Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung begangen haben sollen, auf Webhoster übertragen.

TorrentBytes ist (wieder) online, was annehmen lässt, dass sich DCP Networks nicht von dem Schreiben hat beeindrucken lassen. Fraglich ist jedoch, ob alle Webhoster so reagieren.

Quelle : www.gulli.com

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