Autor Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene  (Gelesen 57191 mal)

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Urteil: TorrentSpy ist verantwortlich für Copyright-Verletzungen
« Antwort #90 am: 19 Dezember, 2007, 10:47 »
Bundesbezirksrichterin Florence-Marie Cooper vom Central District of California hat einem Antrag der Kläger des US-Filmindustrieverbands MPAA stattgegeben, das Verfahren gegen die TorrentSpy-Betreiber zu beenden. Die Beklagten Justin Bunnell, Forrest Parker und Wes Parker hätten Falschaussagen geleistet und systematisch Beweismittel vernichtet, heißt es zur Begründung. TorrentSpy sei für Copyright-Verletzungen verantwortlich. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird in einer weiteren Gerichtssitzung das Strafmaß bekannt gegeben, also die Schadensersatzsumme und weitere Sanktionen wie das Schließen der TorrentSpy-Website.

Die Motion Picture Association of America (MPAA) feiert in einer Mitteilung (PDF-Datei) das Urteil. Sie erläutert, die Beklagten hätten beispielsweise Forenbeiträge gelöscht, die Rückschlüsse auf Copyright-Verletzungen und andere Vergehen zuließen, sowie Verzeichnisse mit geschützten Werken und IP-Adressen von Nutzern. TorrentSpy-Anwalt Ira Rothken sieht die Entscheidung hingegen als zu hart und nicht gerechtfertigt an. Ihm bleibt in dieser Instanz nur noch, über die Höhe des Schadensersatzes zu verhandeln.

MPAA-Mitglieder hatten Anfang vorigen Jahres diverse P2P-Verzeichnise verklagt, darunter auch TorrentSpy, da die Websites es ihren Nutzern ermöglichten, komplette Filme aus dem Internet zu laden. TorrentSpy wehrte sich und reichte einen Antrag auf Klageabweisung ein, da die Website selbst keine urheberrechtlich geschützten Werke hoste. Dabei wurde sie von Bürgerrechtlern unterstützt. Im Juni dieses Jahres wurde TorrentSpy dazu verpflichtet, Besucherdaten zu loggen. Daraufhin sperrte die Torrent-Suchmaschine US-amerikanische Internetnutzer aus.

Quelle : www.heise.de

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Raubkopierer-Jagd: Filmindustrie grabscht nach Staatsschnüffel- Daten
« Antwort #91 am: 23 Dezember, 2007, 16:52 »
Von Januar an speichern Internetprovider alle Verbindungsdaten sechs Monate lang auf Vorrat. Gegen Raubkopierer können die Protokolle allerdings nicht ohne weiteres verwendet werden. Das stört die Piraten-Jäger - sie fordern eine Änderung der Datenschutzgesetze.

In Internet-Tauschbörsen gibt es praktisch jeden Spielfilm – manchmal schon vor dem offiziellen Starttermin – umsonst. Komplette Staffeln von US-Fernsehserien wie "The Wire" oder "Die Sopranos" lassen sich mit ein bisschen Geduld in Tauschbörsen über Bittorrent-Tracker wie Pirate Bay oder Mininova aufspüren und herunterladen.

In einer zwei Gigabyte großen Zip-Datei mit dem Titel "Madonna" finden sich sämtliche Alben, Maxis und Remixe der amerikanischen Pop-Queen, inklusive Cover und digitalem Booklet.

Wem die Warterei beim Download zu lang wird, investiert zehn Euro Monatsgebühr für einen Payserver wie Usenext oder sieht sich bei Sharehostern wie Rapidshare um.

Natürlich sind solche Umtriebe illegal und verstoßen gegen das Urheberrecht (zu den wichtigsten Änderungen siehe Kasten unten). Zu gerne würde die GVU daher Tauschbörsennutzer zivilrechtlich belangen können. Die ab Januar gesammelten Verbindungsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung böten sich hier an. Doch per Gesetz wurde eine Weitergabe der Daten an die Privatwirtschaft ausdrücklich ausgeschlossen.

Jetzt bemüht sich der Lobbyverband GVU, den Hebel anderswo anzusetzen. "Es ist dringend notwendig", sagt Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der GVU, "dass die Unternehmen der Film- und Entertainment-Softwarebranche wirksame Instrumente an die Hand bekommen, um gegen Urheberrechtsverletzungen auch vorzugehen."

Internetsperre für Raubkopierer

Sommer wirbt augenblicklich für ein in Frankreich soeben umgesetztes "Graduated Response"-Konzept. Demnach können Internet-Provider ihre Kunden per E-Mail auf illegales Handeln aufmerksam machen. Im Wiederholungsfall sind sie berechtigt, den Internetzugang zu kappen. Ein solches Vorgehen steht ganz in Einklang mit Vorstellungen der Europäischen Union. In Frankreich wird schon ein entsprechendes Gesetz erarbeitet - Präsident Sarkozy will Raubkopierern das Internet sperren.

Schon jetzt verstößt der Download von Kinospielfilmen aus Tauschbörsen gegen die AGBs der Provider. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen diese aber ihre Kunden nicht per Mail anschreiben. "Es geht nicht darum, den Datenschutz aufzuweichen", so Sommer, "letztlich ist es zum Nutzen des Kunden, einen Hinweis zu bekommen, anstatt ein Strafverfahren."

In Datenschutzkreisen ist die Idee noch nicht angekommen. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hält die "Vermischung der Verantwortung des Netzbetreibers mit einer inhaltlichen Kontrolle" für problematisch: "Der Internet-Provider wird dann zum Inhaltspolizisten." Niemand könne nächtlichen Datenströmen, auch in großen Mengen, ansehen, ob sie legal oder illegal zustande kommen. Eine "Mail vom Provider" hält Dix für abwegig.

1600 Strafverfahren dieses Jahr

Während solche "minimal invasiven Maßnahmen" (Sommer) auf einen abschreckenden Effekt zielen, stehen im Fadenkreuz der Datenfahnder besonders die sogenannten Release-Gruppen. Das sind weltweit ein paar Hundert Leute, die aktuelle Kinohits per Camcorder im Kino abfilmen, sich die Tonspuren besorgen und daraus distributionsfähige DivX-Movies in verschiedenen Sprachen basteln. Die Filme gelangen dann auf Payserver, zu Sharehostern und schließlich in die Tauschbörsen.

Wenige Tage nach einer von der GVU initiierten Durchsuchungsaktion im September hatte sich mit "Lightforce" die erste Release-Gruppe verabschiedet. Mit "Lex" folgte am 20. Dezember 2007 eine zweite, dem Vernehmen nach besonders einflussreiche Truppe. Dem Betreiber des Hannoveraner Cinemaxx am Raschplatz waren seit längerem Leute aufgefallen, die in Sneak-Previews Mitschnitte gemacht hatten.

Es kam zur Strafanzeige, und "Lex" kündigte jetzt die eigene Auflösung an. Oftmals erhalten die Strafverfolger auch Tipps aus der Szene. Mitgliedern geht etwa die zunehmende Kommerzialisierung gegen den Strich. Sie wollen ihren Kopf nicht dafür hinhalten, dass Sharehoster und Tauschbörsen viel Geld aus Anzeigenerlösen von Arcor, Freenet oder dem Otto-Versand erzielen.

Die GVU reklamiert insgesamt 1600 erfolgreich abgeschlossene Strafverfahren bis Ende September. 430.000 Gegenstände – von Raubkopien über Festplatten bis zu kompletten Rechnern – seien dabei beschlagnahmt worden. Dennoch bereitet der schnelle technologische Wandel dem Lobby-Verband und Strafverfolgern Sorge. Es ist ein Katz-und-Maus-Spiel: Neue Technologien schaffen Schlupflöcher, die erst mühsam erkannt und dann umständlich ausgeräuchert werden.

Quelle : www.spiegel.de

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"Raubkopieren" (rechtlich gesehen völlig falscher Begriff) ist ganz klar kein Kavaliersdelikt.

Allerdings ist das was sich die GVU schon geleistet hat auch ganz eindeutig STRAFBAR.
Diverse Satschüsseln DVB-Receiver und -Karten...

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Filmindustrie will Tauschbörsen stärker ins Visier nehmen
« Antwort #93 am: 02 Januar, 2008, 14:36 »
Die Zukunft Kino Marketing GmbH (ZKM) und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) haben gemeinsam an die seit Neujahr geltenden überarbeiteten Regelungen beim Urheberrecht hingewiesen. "Wir begrüßen das neue Urheberrecht und die darin enthaltenen schärferen Bestimmungen zur Nutzung von Tauschbörsen", erklärte ZKM-Geschäftsführer Jan Oesterlin. "Illegales Kopieren und Downloaden von Filmen schadet unserer Gesellschaft nicht nur finanziell, sondern auch kulturell." So könnten etwa kleinere, gewagte Filmprojekte nicht mehr umgesetzt werden, wenn die Kostendeckung nicht sichergestellt sei. Eine Studie der Bauhaus-Universität Weimar und der Universität Hamburg habe ergeben, dass der deutschen Filmindustrie durch illegales Filesharing rund 193 Millionen Euro pro Jahr verloren gingen.

Gemäß der lange umkämpften zweiten Reformstufe des Urheberrechts ist nicht mehr allein die Kopie einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage" untersagt. Dieses Verbot wird nun vielmehr ausdrücklich auf unrechtmäßig zum Download angebotene Werke ausgedehnt. Laut der Firma Zukunft Kino Marketing, die nach dem Auslaufen der umstrittenen Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher" ihr zweites Standbein "Respe©t Copyrights" in den Vordergrund gerückt hat, bestand bei vielen Menschen Verwirrung darüber, "was denn eigentlich unter so einer illegalen Quelle zu verstehen sei". Nachvollziehen hätten die meisten Nutzer noch können, dass "eine Raubkopie eine illegale Quelle" darstelle. Unverständnis sei jedoch entstanden, wenn ein Surfer davon ausging, "dass ein anderer Nutzer seine legal erworbene Film-DVD digitalisiert und diese Kopie dann ins Netz gestellt hat". Schließlich sei dies eine rechtmäßige Privatkopie und somit erlaubt, so die gängige Annahme.

In diesem Punkt schafft das neue Urheberrecht gemäß Respe©t Copyrights und GVU nun Klarheit: Das Verbot sei ausdrücklich auf solche Kopien ausgedehnt worden, "die ohne Erlaubnis der Rechteinhaber im Internet zum Download bereit stehen". Darunter fielen auch die erwähnten Privatkopien, deren Herstellung zwar möglicherweise rechtmäßig sei, die aber ohne Gehnemigung der Rechte-Inhaber bzw. der Rechte-Verwerter nicht zum öffentlichen Download angeboten werden dürften. Privatpersonen hätten generell keine Erlaubnis von den Filmstudios, deren Werke "in der Öffentlichkeit vorzuführen oder sie im Internet anzubieten". Aktuelle Kinofilme könnten grundsätzlich nicht als legale Kopie im Internet stehen. So lange ein neu erschienener Streifen in den Filmtheatern laufe, werde er nirgendwo sonst von den Rechteinhabern angeboten. Aber auch später, wenn ein Film neu auf DVD im Handel oder im Verleih sei, könne eine "kostenlose Kopie im Internet nur rechtswidrig sein".

Dass einzelne Verleiher oder unabhängige Filmemacher Promo-Angebote etwa unter Creative-Commons-Lizenzen unentgeltlich ins Netz stellen, scheinen die Macher der Kampagne somit nicht für möglich zu halten. Vielmehr geben sie Online-Cineasten noch den Tipp mit auf den Weg, dass "seriöse Anbieter immer ein vollständiges Impressum auf ihrer Seite haben". Bei Internetseiten mit Filmdownloadangeboten, die in ihrem Namen oder in der Beschreibung Begriffe wie "Pirat", "Warez" oder "Esel" führen, sei ferner "äußerste Vorsicht" geboten.

Verbraucherschützer beklagen dagegen seit längerem weiterhin bestehende Ungewissheiten über die Legalität der im Netz aufzufindenden Quellen. Unisono mit den Grünen fürchten Nutzervertreter zudem, dass nach der Streichung der so genannten P2P-Bagatellklausel aus dem "2. Korb" der Urheberrechtsnovelle auch "die Schulhöfe kriminalisiert" werden.

Die Branchenvereinigung Bitkom hat zudem daran erinnert, dass sich mit der neuen Gesetzgebung auch die Festlegung der Vergütungspauschalen für Aufzeichnungsgeräte wie DVD-Recorder und Speichermedien wie zum Beispiel CD-Rohlinge ändert. Die Abgaben, die als Ausgleich für das erlaubte, private Kopieren von Musik, Texten und anderen Daten dienen und über Verwertungsgesellschaften an die Urheber ausgeschüttet werden, würden nun nicht mehr per Gesetz festgelegt. Künftig müssten die Verwertungsgesellschaften und Industrieverbände diese vielmehr gemeinsam aushandeln. Die Vergütungen hätten sich dabei "nach der tatsächlichen Nutzung des Gerätes für Kopierzwecke" zu richten und müssten "wirtschaftlich angemessen sein", betont die Lobbyvereinigung. Besonders umstritten zwischen beiden Seiten ist derzeit, inwiefern auch auf Drucker eine Urheberpauschale fällig ist. Der Bundesgerichtshof hat eine Abgabenpflicht in diesem Fall auf Basis der alten Gesetzeslage Anfang Dezember verneint. Die Verwertungsgesellschaften hoffen aber, dass die Gerichte anhand der neuen Bestimmungen anders entscheiden.

Quelle : www.heise.de

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Pirate-Bay-Betreibern droht Anklage in Schweden
« Antwort #94 am: 11 Januar, 2008, 11:07 »
Vorwurf der "Verschwörung zur Urheberrechtsverletzung"

Die schwedische Staatsanwaltschaft hat angekündigt, Ende Januar 2008 Anklage gegen die Betreiber des weltgrößten BitTorrent-Trackers "The Pirate Bay" zu erheben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Betreibern "Verschwörung zur Urheberrechtsverletzung" vor, berichtet das Wall Street Journal.
Seit Jahren bemühen sich Vertreter der Unterhaltungsindustrien und der US-Regierung darum, dem Treiben der schwedischen Piraten ein Ende zu machen. Ende Mai 2006 wurden auf Druck der USA kurzzeitig die Server von The Pirate Bay beschlagnahmt. Mangels rechtlicher Handhabe und nach öffentlichen Protesten mussten die Server bereits nach wenigen Tagen wieder zurückgegeben werden. Nun hofft die Staatsanwaltschaft, auf der Grundlage der seinerzeit auf den beschlagnahmten Servern gefundenen Informationen die Pirate-Bay-Betreiber doch noch vor Gericht zur Verantwortung ziehen zu können, heißt es im Wall Street Journal.

Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, Ende Januar 2008 Anklage zu erheben. Der Vorwurf lautet auf "Verschwörung zur Urheberrechtsverletzung". Die Beweisführung dürfte der Staatsanwaltschaft dabei nicht leicht fallen. The Pirate Bay selbst speichert keine urheberrechtlich geschützten Musik- oder Filmdateien. Stattdessen wird ein Verzeichnis auf solche Dateien geführt, die aber auf anderen Computern gespeichert sind. Nach schwedischer Rechtslage ist ein solcher Verweis nicht automatisch unzulässig. Aus diesem Grunde sind sich die Betreiber von The Pirate Bay auch sicher, vor Gericht zu siegen. Fredrik Neij, einer der Gründer, erklärte: "Wir machen uns keine Sorgen. Wir denken, das Gesetz ist auf unserer Seite."

The Pirate Bay und ihre Betreiber erfreuen sich in Schweden großer Beliebtheit. Die Nutzung von Tauschbörsen ist in Schweden mittlerweile so weit verbreitet, dass Politiker die Entkriminalisierung solcher Aktivitäten fordern. Laut Wall Street Journal sprach sich erst im vergangenen Monat eine Gruppe konservativer Politiker für die Anerkennung der Realitäten aus. "Das ist zu einem wichtigen Bestandteil des alltäglichen Lebens der Menschen geworden", wird Karl Siegfrid, einer der Politiker zitiert. Und weiter: "Ich glaube, es ist unmöglich, diese Entwicklung aufzuhalten."

Quelle : www.golem.de

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EU-Abgeordnete gegen Internetsperre bei Urheberrechtsverletzungen
« Antwort #95 am: 23 Januar, 2008, 13:50 »
Der Kulturausschuss des EU-Parlaments hat sich in seinem Votum für einen Bericht zur Förderung der Kulturwirtschaft gegen Änderungsanträge ausgesprochen, die das Kappen des Internetzugangs oder den Einbau netzseitiger Filter durch die Provider im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen forderten. Die Abgeordneten konnten sich in ihrer Sitzung am gestrigen Dienstag nicht für derart weit gehende Empfehlungen erwärmen, erklärte eine Mitarbeiterin aus dem Büro der grünen EU-Parlamentariern Helga Trüpel gegenüber heise online. Die gleich Botschaft überbringt die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Der vom französischen Sozialisten Guy Bono betreute Report müsse nun aber noch im Plenum des Parlaments abgestimmt werden, heißt es dort. Es sei zu hoffen, dass sich die Abgeordneten dort der Empfehlung des federführenden Kulturausschusses anschließen.

Im Industrieausschuss, der sich zuvor mit dem Papier beschäftigte, war zunächst ein unkonkreter Änderungsvorschlag aufgekommen, wonach das Parlament auch die "kritische Angelegenheit des geistigen Eigentums neu überdenken" sollte. Die Internationale Föderation der Phonographischen Industrie (IFPI) nahm diese Steilvorlage zum Anlass, um eine neue Debatte über das Blockieren von Protokollen für Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P) und das Filtern von Inhalten durch Internetprovider zu entfachen. Die Lobbyvereinigung verwies in einer Eingabe einmal mehr auf die unzureichende Kooperation der Zugangsanbieter sowie auf technische Möglichkeiten im Kampf gegen "Raubkopien". Die konservative spanische Abgeordnete und frühere Kulturministerin ihres Landes, Pilar del Castillo Vera, brachte daraufhin einen entsprechenden Änderungsantrag im Kulturausschuss ein. Demnach sollten Provider "Filtermechanismen installieren, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern".

Die Mitglieder des Kulturausschusses konnten sich dafür aber genauso wenig erwärmen wie für einen später hinzugefügten weiteren Ergänzungsvorschlag. Damit setzte sich der britische EU-Abgeordnete Christopher Heaton-Harris für eine Verpflichtung für Zugangsanbieter ein, den Internetzugang für Kunden zu sperren, die "wiederholt oder in großem Ausmaß" Urheberrechtsverletzungen begehen. Ferner hätten nach Ansicht des Konservativen rechtsverletztende Inhalte von den Anbietern blockiert werden sollen. Auch dieser Antrag fand aber keine Mehrheit. Die Kulturpolitiker lehnten zudem einen Vorschlag einer luxemburgischen Abgeordneten ab, wonach die Kommission neben Vertretern der Industrie und Verbrauchern auch die "Designer von P2P-Webseiten" in Gespräche zur Bekämpfung illegaler Downloads einbeziehen sollte.

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Creative-Commons-Gründer ruft Musikindustrie zu Veränderungen auf
« Antwort #96 am: 27 Januar, 2008, 11:04 »
Ohne bessere Lizensierungsmöglichkeiten für Peer-to-Peer-Dienste und eine Reform des Urheberrechts geht es nicht mehr, sagte der Urheberrechts- und Cyberlaw-Experte Lawrence Lessig auf der weltgrößten Musikmesse Midem in Cannes. Mit dem Urheberrecht aus dem 19. Jahrhundert könne man heute nicht mehr wirtschaften. Lessig rief die Industrie, die erstmals den renommierten Kritiker nach Cannes eingeladen hatte, zu einem Wandel auf. Wichtig sei eine bessere Ausbalancierung der Interessen und auch Respekt gegenüber alternativen Ansätzen, etwa einem Projekt wie den Creative Commons.

Creative Commons sei keineswegs, wie oft von Teilen der Industrie gescholten, ein Feind des Urheberrechts, betonte ihr Gründer Lessig. Die alternativen Lizenzen verschafften vielmehr einem ausbalancierten Urheberrecht Respekt, für das sich Kreative selbst entscheiden könnten. Die übertriebenen Forderungen und vor allem die "Urheberrechtskriege", mit denen die Unterhaltungsindustrie die Nutzer, vor allem Jugendliche überzogen habe, hätten in den vergangenen Jahren zu einer Radikalisierung geführt. "Dieser Krieg ist nicht zu gewinnen", sagte Lessig, "glauben Sie mir, ich bin Amerikaner, ich kenne mich aus damit."

Die Industrie müsse auch anerkennen, dass es keine Möglichkeit geben, die Technik, die die Möglichkeiten zur massenhaften Verbreitung eröffne, abzustellen, "man kann sie allenfalls kriminalisieren." Hätte die Industrie schon vor Jahren Peer-to-Peer-Dienste lizensiert, statt sie zu bekriegen, hätten Künstler bereits heute viel mehr Geld verdient, sagte Lessig. Gesetzliche Änderungen und bessere Lizenzbedingungen seien aber weiter vordringlich.

Urheber, die sich für Creative Commons-Lizenzen entscheiden, können laut Lessig inwzischen übrigens durchaus auch kommerzielle Lizenzen vergeben, im Rahmen von CC+. Dafür arbeitet die Organisation mit Anbietern wie Pump Audio zusammen. Auch die dänische Verwertungsgesellschaft Koda hat laut Lessig den von Ihnen vertretenen Künstlern nun angeboten, dass sie auch mit Creative-Commons-Lizenzen experimentieren können. Bislang hatten die Verwertungsgesellschaften dies ziemlich kategorisch ausgeschlossen.

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Anklage gegen PirateBay wird am Donnerstag erhoben
« Antwort #97 am: 28 Januar, 2008, 12:57 »
Der schwedische Staatsanwalt Håkan Roswall will am Donnerstag dieser Woche Anklage gegen den Torrent-Tracker ThePirateBay erheben. Das berichten schwedische Tageszeitungen wie Dagens Nyheter und Svenska Dagbladet.

Der Vorwurf lautet, wie schon vor gut zwei Wochen berichtet, auf angebliche Verschwörung zum Verstoß gegen Urheberrechte. In den Besitz der Beweismittel will die Staatsanwaltschaft bei einer Razzia Ende Mai 2006 gekommen sein: Damals wurden PirateBay-Server beschlagnahmt und drei Personen verhört.

An anderer Stelle wird gemeldet, der Torrent-Tracker habe mittlerweile mehr als 10 Millionen Peers. Zudem handhabt der Tracker jetzt mehr als eine Million Torrents. Als Tracker indexiert ThePirateBay zwar zum Tausch bei BitTorrent angebotene Dateien und hält .torrent-Dateien mit den IP-Adressen der beteiligten Rechner bereit, bietet selbst aber kein urheberrechtlich geschütztes Material direkt zum Download an.

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Keine Pflicht zur Herausgabe der Nutzerdaten von Filesharern in der EU
« Antwort #98 am: 29 Januar, 2008, 14:22 »
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage spanischer Musikproduzenten abgewiesen, wonach Telefonica Nutzerdaten von Filesharern herausgeben sollte. Laut dem am heutigen Dienstag veröffentlichten Urteil (Az.: C-275/06) gibt es keine europäische Vorgaben, die einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern vorschreiben. Die Kammer hat somit zunächst die Privatsphäre von Tauschbörsen-Nutzern geschützt. Sie hält aber auch allgemein fest, dass die EU-Mitgliedsstaaten in Eigenregie Regelungen zur Herausgabe von Nutzerinformationen hinter ermittelten IP-Adressen an Unternehmen etwa der Musik- und Filmindustrie treffen können. Dabei seien aber die Grundrechte zu beachten.

In dem nun entschiedenen Rechtsstreit ging es um das Begehren des Musikproduzentenverbands Productores de Músicade España (Promusicae) nach den Daten von Kunden, die mit dynamischer IP-Adresse über das Telefonica-Netz Urheberrechtsverletzungen in der Tauschbörse KaZaa begangen haben sollen. Das Gericht Juzgado de lo mercantil in Madrid hatte zunächst den Zugangsanbieter dazu aufgefordert, die gewünschten Informationen herauszugeben. Dieser Entscheidung widersetzte sich der Provider mit Hinweis darauf, dass er laut spanischem Recht nur im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung oder zum Schutz der inneren Sicherheit Auskunft über Nutzerdaten erteilen dürfe.

Der EuGH gab Telefonica Recht. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens im Hinblick auf einen effektiven Schutz des Urheberrechts keine Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorsehen. Laut der Entscheidung gebieten eine solche Pflicht zu Auskunftsregelungen weder die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr oder die Urheberrechtsrichtlinie noch die Direktive zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums oder die Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation. Die Mitgliedstaaten müssten bei der Umsetzung aller dieser Vorgaben "ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten sicherstellen". Dabei sind dem Urteil nach auch andere allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts, wie etwa der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, zu berücksichtigen. Insgesamt müssten die Mitgliedsstaaten ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten sicherstellen.

Bei der heiklen Frage der Schaffung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs überlässt der Gerichtshof die Verantwortung so den nationalen Gesetzgebern. Die Mitgliedsstaaten haben ihm zufolge die Möglichkeit, eine Pflicht zur Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorzusehen, sind aber auch nicht dazu gezwungen.

Die Generalanwältin Julian Kokott hatte zuvor ein stärkeres Plädoyer für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer abgeben. Ihre Empfehlung lautete, die Praxis der Übergabe von Kundendaten von Internet-Providern an Privatunternehmen in Zivilverfahren generell nicht zuzulassen. Die EuGH-Juristin schrieb in ihrem Schlussantrag, dass die EU-Datenschutzbestimmungen "die Weitergabe von personengebundenen Verkehrsdaten nur an die zuständigen staatlichen Stellen erlauben, nicht aber eine direkte Weitergabe an die Inhaber von Urheberrechten, welche die Verletzung ihrer Rechte zivilrechtlich verfolgen möchten". Sie legte weiter dar, dass eine weite Auslegung des Begriffs des unzulässigen Gebrauchs von elektronischen Kommunikationssystemen den Schutz personenbezogener Verbindungsdaten sowie den Schutz des Kommunikationsgeheimnisses weitgehend entleeren würde.

Hierzulande will die Bundesregierung einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch mit dem heftig umstrittenen Entwurf für ein Gesetz zur besseren Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum schaffen. Damit könnten auch private Firmen auf zu Abrechnungszwecken gespeicherte Verbindungsdaten sowie auf Kundendaten wie Name oder Anschrift zugreifen. Nicht erlaubt werden soll der Unterhaltungsindustrie dagegen der Zugang zu den für sechs Monate auf Vorrat zu speichernden Verbindungsdaten. Bislang gibt es aber weder in der Politik noch in der Wirtschaft gedankliche oder technische Ansätze, wie die im Rahmen der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung erhobenen Nutzerspuren von den bisher bereits aufbewahrten Abrechnungsdaten getrennt werden könnten. Im Bundesrat waren vor kurzem zudem bereits Stimmen laut geworden, welche die Vorratsdaten auch für zivilrechtliche Zwecke nutzbar machen wollten.

In einer ersten Reaktion begrüßte Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstands der Grünen, das Urteil. Damit setze der Europäische Gerichtshof "den immer neuen Methoden und Wünschen der Musik- und Filmindustrie klare Grenzen". Der Datenschutz im Internet werde damit deutlich gestärkt. Die Entscheidung "wird Strahlkraft für ganz Europa entfalten", glaubt Spitz. Sie mache zudem deutlich, "das es eine intensive Abwägung zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und des Datenschutzes geben muss – der Datenschutz aber stärker wiegt". Der Grüne forderte vor diesem Hintergrund die Bundesregierung auf, "jegliche Vorhaben zu einem solchen zivilrechtlichen Anspruch der Industrie in den anstehenden bundesdeutschen Gesetzgebungsverfahren zu unterlassen".

Vertreter der Rechteinhaber ziehen eine andere Schlussfolgerung: Die Forderung nach Ausgewogenheit bedeutet laut Christian Sommer, dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), aber auch, "dass der Datenschutz – so wichtig dieser auch ist – eben nicht als Totschlagargument gegen die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen herhalten kann und darf." Insofern erwartet Sommer nach der Klarstellung konsequenterweise, "dass ein Ungleichgewicht zulasten der Durchsetzung der Rechte des Geistigen Eigentums bei den momentanen Gesetzgebungsverfahren ausbleibt".

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Verfahren gegen Pirate Bay eröffnet
« Antwort #99 am: 31 Januar, 2008, 17:50 »
Angeklagte geben sich amüsiert

Jetzt wird es ernst für die Betreiber des Torrent-Trackers Pirate Bay. Der schwedische Staatsanwalt Hakan Roswall hat wie angekündigt ein Verfahren gegen sie eröffnet und fordert eine hohe Geldstrafe. Die Angeklagten reagieren jedoch gelassen.
Der schwedische Staatsanwalt Hakan Roswall hat wie angekündigt am heutigen Donnerstag Anklage gegen die Betreiber des Torrent-Trackers The Pirate Bay erhoben. Roswall wirft den Betreibern vor, Internet-Nutzern den Tausch von urheberrechtsgeschütztem Material wie Musik, Filmen und Software zu ermöglichen und daran zu verdienen. "Der Betrieb von The Pirate Bay wird mit Werbeeinnahmen finanziert", sagte Roswall. "In diesem Sinne nutzt man urheberrechtsgeschützte Werke und Darbietungen kommerziell aus."

In der Anklage führt Roswall eine große Liste von Werken auf, deren Download über Pirate Bay zustande gekommen ist. Konkret geht es um 20 Platten, unter anderem von den Beatles und Robbie Williams, neun Filme, darunter Harry Potter und der Feuerkelch, sowie vier Computerspiele. Zu den Klägern gehören die große Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche, wie Warner, MGM, Columbia Pictures, 20th Century Fox, Sony BMG, Universal und EMI. Diese müssen nun zum 29. Februar ihre Schadensersatzforderungen vorlegen.

Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine hohe Geldstrafe, möglicherweise sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr.

Dennoch nehmen die Betreiber die Anklage gelassen. In ihrem Blog machen sie sich sogar über den Umfang der Ermittlungsakten lustig. Diese umfassen 4.620 Seiten, die man für umgerechnet knapp 640 Euro bei der Polizei kaufen kann. Die Piraten schlagen vor, die Akten lieber in eine PDF-Datei zu wandeln und kostenlos über das Internet zu verteilen. Außerdem habe man nicht vor, die Polizei dafür zu verklagen, dass sie "das Material, das sie uns ohne unsere Erlaubnis weggenommen haben, kommerziell ausnutzt".

Quelle : www.golem.de

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Musikindustrie freut sich über Klage gegen Torrent-Tracker Pirate Bay
« Antwort #100 am: 01 Februar, 2008, 14:53 »
Am Donnerstag hat der schwedische Staatsanwalt Håkan Roswall Anklage gegen drei Betreiber des Torrent-Trackers The Pirate Bay sowie einen Geschäftsmann erhoben. Heute meldet sich dazu der Bundesverband Musikindustrie zu Wort. Er begrüßt in einer Mitteilung, dass einer der größten Torrent-Tracker wegen Verstößen gegen das Urheberrecht zur Rechenschaft gezogen werden soll. "Entgegen ihrer Behauptung, das Angebot aus rein idealistischen Gründen zu betreiben, profitieren die Betreiber von Anzeigenerlösen und mussten letztes Jahr in einem Fernsehinterview sogar eingestehen, Geldmittel aus dem rechtsradikalen Umfeld erhalten zu haben", heißt es in der Mitteilung.

Die schwedische Polizei hatte 2006 die Server des Torrent-Trackers beschlagnahmt und Beweismittel gesichert. Nach anderthalb Jahren Ermittlungsarbeit ist die Klageschrift jetzt vor Gericht eingegangen. Staatsanwalt Håkan Roswall fordert laut einem Bericht der schwedischen Tageszeitung Dagens Nyheter 1,2 Millionen Kronen (127.000 Euro) und die Übergabe der Rechner an die Behörden. Die Höhe des geforderten Schadenersatzes richtet sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nach dem Minimum des Profits durch die angeblichen Urheberrechtsverletzungen. Die Pirate-Bay-Betreiber hingegen widersprechen. Jegliche Werbeeinnahmen flössen als Investition in die Technik zurück. Als Zeugen der Anklage sollen Vertreter der IFPI sowie der schwedischen Anti-"Piraterie"-Kampagne Antipiratbyrån aussagen.

Quelle : www.heise.de

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Tele2 muss Zugang zu The Pirate Bay blockieren
« Antwort #101 am: 05 Februar, 2008, 06:16 »
Etappensieg für die IFPI in Dänemark

In einem vom internationalen Verband der Tonträgerhersteller (IFPI) angestrengten Prozess gegen den dänischen Internetprovider Tele2 hat das Gericht zugunsten der IFPI entschieden. Tele2 muss ab sofort den Zugang zum BitTorrent-Tracker The Pirate Bay blockieren.
Mit dem Urteil kann die IFPI einen neuen Etappensieg im Kampf gegen die schwedischen Betreiber der Piratenbucht für sich verbuchen. In ersten Reaktionen zeigten sich die Piraten enttäuscht aber entschlossen, nicht aufzugeben. Gegenüber Torrentfreak erklärte Brokep, Mitbegründer der Pirate Bay: "Ich hoffe, die Torrent-Community versteht, was das für die dänische Bevölkerung bedeutet. Das gibt auch ein sehr schlechtes Beispiel für die Europäische Union ab und ich hoffe, alle werden dagegen ankämpfen." Als ersten Schritt wollen die Pirate-Bay-Macher neue Domains registrieren um so die Blockade zu umgehen.

Das aktuelle Urteil ist kein Einzelfall in Dänemark. Im Jahr 2006 wurde derselbe Internetprovider, Tele2, bereits von einem Gericht gezwungen, den Zugang zu AllofMP3 zu blockieren. Die IFPI hofft nun, dass andere dänische Internetprovider nach dem Urteil freiwillige Blockademaßnahmen ergreifen werden. Dazu sagte der schwedische IFPI-Vertreter Lars Gustafsson: "Wir werden ganz sicher alle Möglichkeiten prüfen. Natürlich glauben wird, dass alle seriösen Provider Pirate Bay aussperren sollten."

Sebastian Gjerding, Sprecher von der schwedischen Lobby-Organisation Piratgruppen, kritisierte das aktuelle Urteil gegenüber Torrentfreak: "Das Urteil ist absurd. Damit wird für die dänische Bevölkerung der Zugang zum größten Distributor von Kultur und Wissen – urheberrechtlich geschützt oder nicht – blockiert. Es ist wahr, dass man über The Pirate Bay an geschütztes Material herankommt – wie über Google oder Rapidshare auch. Sollen die alle ebenfalls geschlossen werden?"

Quelle : www.golem.de

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Ermittlungsmethoden der US-Musikindustrie erneut in der Kritik
« Antwort #102 am: 06 Februar, 2008, 06:50 »
Der Feldzug der US-Musikindustrie gegen Studenten und andere Verdächtigte, denen die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material über Filesharing-Netze vorgeworfen wird, trifft vor Gericht auf zunehmenden Widerstand. In den vom US-Verband Recording Industry Association of America (RIAA) im Namen der großen Musikkonzerne angestrengten Verfahren gegen mutmaßliche Filesharer treffen die Industrieanwälte immer öfter auf Gegner, die sich den Vergleichsforderungen der Kläger nicht einfach fügen wollen. Dabei haben die Beklagten und ihre Verteidiger unter anderem die Beweisführung der RIAA und einmal mehr deren technischen Dienstleister als Schwachpunkt ausgemacht.

Die RIAA baut ihre Klagen auf "forensische" Beweise auf, die in der Regel aus einer IP-Adresse bestehen, über die zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Auswahl an Musikstücken im Kazaa-Netzwerk angeboten wurde. Nach einer Anzeige gegen Unbekannt und der Erlaubnis des Richters zur sofortigen Beweissicherung (die den Klägern erlaubt, mit dem Verfahren fortzufahren, ohne die Gegenseite einzubeziehen) zwingen die RIAA-Anwälte den Internetanbieter mit einer richterlichen Anordnung, die zur fraglichen IP passenden Nutzerdaten herauszugeben.

Ausgangspunkt der Klagen ist die IP-Adresse und eine Momentaufnahme des "Shared-Ordners" des über diese IP verbundenen Kazaa-Clients. Ermittelt werden diese Beweise vom Dienstleister MediaSentry, der ähnlich wie die deutsche ProMedia die Musikindustrie in ihrem Kampf gegen die illegale Verbreitung von Musik unterstützt. In einigen der von der RIAA geführten Prozessen steht die Vorgehensweise von MediaSentry nun erneut zur Debatte, nachdem sich im vergangenen Jahr bereits der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaates Oregon mit MediaSentry beschäftigt hatte.

Anwälte der Beklagten wollen geklärt wissen, ob der Dienstleister als privates Ermittlungsunternehmen zu gelten hat und also in zahlreichen US-Bundesstaaten eine entsprechende staatliche Genehmigung haben müsse. Sollte das Gericht dieser Auffassung sein, argumentiert der Anwalt in einem der Verfahren (Lava vs. Amurao), wären die von MediaSentry ohne Privatermittlerlizenz beschafften Beweise nicht verwertbar. Gleichzeitig haben die RIAA-Anwälte die Einstellung des Verfahrens beantragt.

In diesem Zusammenhang weist in einem weiteren Verfahren die Verteidigung darauf hin, MediaSentry liege eine Unterlassungsforderung von der Massachusetts State Police vor, in der das Unternehmen aufgefordert werde, Ermittlungen ohne gültige Lizenz zu unterlassen.

Methodisch ähnlich geht die Hamburger ProMedia GmbH im Auftrag der Musikindustrie gegen Urheberrechtsverletzungen vor. Wie in den USA sind die Methoden der privaten Ermittler auch hierzulande umstritten. Kritiker bemängeln einerseits, dass staatliche Stellen Beauftragte der klagenden Industrie in die Ermittlungen einbeziehen. Darüber hinaus regt sich Widerstand bei den Staatsanwaltschaften gegen eine Instrumentalisierung durch die Musikindustrie. Staatsanwälte beklagen die Massen von Strafanzeigen der Musikindustrie und erhielten im vergangenen Jahr Rückendeckung durch einen Beschluss des Amtsgerichts Offenburg, der Provider-Anfragen zur Ermittlung der persönlichen Daten zu einer IP-Adresse wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt.

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Pirate Bay wehrt sich gegen Blockade
« Antwort #103 am: 07 Februar, 2008, 16:46 »
Die Betreiber des schwedischen Torrent-Trackers Pirate Bay wehren sich gegen die Blockade durch den Telekommunikationsanbieter Tele2 Danmark. Sie informieren Tele2-Nutzer auf der Website The Jesper Bay darüber, wie die Sperre umgangen werden kann. Sie ist benannt nach dem Marketing-Direktor der dänischen Sektion der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), Jesper Bay. Die Betreiber erläutern, sie wollten den Namen des IFPI-Mitarbeiters zur Abwechslung in einem positiven Zusammenhang erwähnen.

Für die Umgehung der Blockade empfiehlt Pirate Bay den Weg über OpenDNS beziehungsweise den Eintrag alternativer DNS-Server im Router. Außerdem schildern sie, wie Windows- und Mac-OS-X-Nutzer ihr System umkonfigurieren können. Ähnlich lässt sich auch eine Sperre von Arcor zu zwei Porno-Webseiten umgehen. Zusätzlich bietet Pirate Bay einen telefonischen Service an.

Tele2 ist gerichtlich dazu gezwungen, den Weg zu The Pirate Bay zu sperren. Laut einer Übersetzung des Beschlusses hat das Gericht befunden, bei dem Angebot handele es sich um eine Suchmaschine eigens für den unautorisierten Vertrieb urheberrechtlich geschützter Werke. Das dänische Urheberrecht verbiete die direkte oder indirekte Reproduktion solcher Werke. Indem Tele2 derartige Dateien über sein Netz transportiere, reproduziere sie sie vorübergehend und leiste Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen. In Schweden hat die Staatsanwaltschaft bereits Anklage gegen die Pirate-Bay-Betreiber erhoben.

Die Tochter des norwegischen Konzerns Telenor erwägt derweil laut einem Bericht auf Infoworld rechtliche Schritte gegen die Blockade. Tele2-Vertreter wollen sich demnach zunächst am kommenden Montag zusammen mit anderen Telekommunikationsunternehmen beraten.

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Britischen Internetbenutzern droht Sperre bei illegalen Downloads
« Antwort #104 am: 12 Februar, 2008, 11:27 »
Das britische Ministerium für Kultur, Medien und Sport plant ein Gesetz, nach dem Internetprovider verpflichtet wären, gegen Internetnutzer vorzugehen, wenn sie verdächtigt werden, illegal Filme oder Musik herunterzuladen. Beim ersten Verstoß, berichtet die Tageszeitung The Times, ist eine E-Mail mit einer Warnung vorgesehen, beim zweiten Mal soll eine zeitlich befristete Sperre des Internetzugangs erfolgen, beim dritten Mal soll der Internetzugang ganz gesperrt werden.

Internetprovider, die der Maßnahme "three strikes" nicht nachkommen, können nach demn Gesetz belangt werden. Geplant ist auch, dass die persönlichen Daten der verdächtigen Kunden den Gerichten offengelegt werden müssen und die Internetprovider Informationen über ihre verdächtigen Kunden weitergeben.

Das Ministerium bereitet für den Gesetzesvorschlag ein Dokument vor, das in der nächsten Zeit veröffentlicht werden soll, um die britische Ûnterhaltungsindustrie zu fördern. Erste Entwürfe des Programms zur "kreativen Ökonomie" habe man bereits zur Konsultation an die Beteiligten geschickt. Als eines der Probleme wird genannt, dass Internetzugänge teilweise nicht vom Kunden selbst, sondern von anderen Personen zum Download verwendet werden, etwa durch das Eindringen in eine WLAN-Verbindung. Ein anderer Konfliktpunkt sei, wie viele Warnungen die Internetprovider verschicken und wie viele Accounts sie sperren sollen. Man schätzt, dass etwa sechs Millionen Briten über ihre Breitbandverbindungen illegal Kopien aus dem Internet herunterladen.

In dem Programm zur Förderung der Unterhaltungsindustrie soll in Analagie zum Weltwirtschaftsforum in Davos eine neue internationale Konferenz World Creative Economy Forum eingeführt und ein neues Filmzentrum in London gefördert werden. Zudem ist daran gedacht zu gewährleisten, dass Kinder wöchentlich fünf Stunden kulturellen Aktivitäten nachgehen. So sollen die Kinder das Recht erhalten, ein Musikinstrument zu lernen, Museen zu besuchen oder Filme zu machen.

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