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...Im konkreten Fall muss Torrentspy – wie bereits gemeldet – nun Daten wie IP-Adressen von eingehenden Verbindungen mitloggen. Im Urteil steht aber ein sehr viel weiterer Bezug auf den ganzen Arbeitsspeicher. Dean McCarron, Principle Analyst bei Mercury Research, kommentierte, er habe das Gefühl, dem Gericht fehle es an technischem Verständnis. Dennoch zeigt das Urteil ein Problem vieler Internetfirmen: Derzeit ist nicht klar, welche Daten auf nichtflüchtige Speicher archiviert werden müssen und welche im flüchtigen Arbeitsspeicher verbleiben dürfen. Einerseits versuchen so beispielsweise im Tauschbörsenumfeld Serverbetreiber auf diese Weise die IP-Adressen ihrer Kunden vor den Klagen der Rechteinhaber zu schützen, andererseits fallen im RAM eines Servers große Menge an Daten an, die sicher wenig zur Klärung der Rechtslage vor Gericht beitragen können. Ihre Lagerung wäre aber sehr teuer, wenn man alle Änderungen des RAM aufheben müsste.Quelle : www.heise.de