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Thema:
Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene
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Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene (Gelesen 42756 mal)
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SiLæncer
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Italien: Millionenstrafe für Admin eines Filesharing-Forums
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Antwort #375 am:
20 Februar, 2013, 20:30 »
Der Betreiber desFilesharing-Forums ItalianShare.net wurde Medienberichten zufolge von einem italienischen Gericht zur Zahlung einer Strafe von 6,4 Millionen Euro verurteilt. Der Unbekannte, der sich nach einer italienischen Comicfigur aus den 1940er Jahren "Tex Willer" nannte, war im Juli 2012 verhaftet worden. Die italienischen Behörden warfen ihm Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung und Betrug vor.
ItalianShare war Teil eines Verbunds von fünf Websites mit insgesamt 30.000 Links zu Inhalten, die nach Überzeugung der Behörden gegen Urheberrechte verstießen. Zusammen sollen die Websites mehr als 300.000 registrierte Nutzer gehabt haben. Die Polizei hatte die in den USA gehosteten Sites im November 2011 stillgelegt, berichtet TorrentFreak. Der Betreiber, ein 49-jähriger Italiener aus Neapel, soll Behördenangaben zufolge 580.000 Euro mit Werbung und Verkauf von Nutzerdaten verdient haben.
Laut dem Verband der italienischen Musikindustrie F.I.M.I ist dies die höchste bisher in Italien verhängte Strafe für Urheberrechtsverstöße. Bereits 2001 hatte die italienische Steuerfahndung Guardia di Finanzia ItalianShare.net als einen "Supermarkt für Raubkopien“ bezeichnet. Die dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen unterstellte Polizeibehörde ist vor allem für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zuständig.
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Betreiber von Schwarzkopie-Portal muss 150.000 Euro zahlen
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Antwort #376 am:
27 Februar, 2013, 17:30 »
Der ehemalige Betreiber eines der größten deutschen Schwarzkopie-Portale entging vor dem Amtsgericht München einer Haftstrafe. Knapp 150.000 Euro Strafe muss der mittlerweile in der Schweiz wohnhafte Unternehmer an die Staatskasse zahlen. Besonders das Facebook-Profil des Angeklagten wurde von der Justiz in Augenschein genommen und belegte die enormen Einnahmen des Mannes.
Das Geschäftsmodell des Schuldigen zielte wohl vor allen Dingen darauf ab, durch die Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material, Kunden für seinen Filehoster zu gewinnen. Überdies betrieb der verurteilte Deniz C. bis 2008 ein Link-Board, auf dem die einzelnen Releases präsentiert wurden. Wie der Spiegel berichtet, sah es die Justiz als erweisen, dass beide Projekte darauf ausgelegt waren, illegale Kopien von Songs anzubieten.
Durch den Verkauf von Premium-Accounts und Werbeplätzen gelang es dem Mann augenscheinlich, einiges an Geld einzunehmen. Vor dem Gericht argumentierte er zwar, „lediglich ein Nettoeinkommen von 7.300“ erwirtschaftet zu haben. Allerdings zeigte er Schuldige sich auf seiner Facebook-Seite gerne im Lamborghini und präsentierte der Öffentlichkeit seine gehobenen Lebensstil. Auch für die Justiz war das Profil des gebürtigen Deutschen ein ausschlaggebender Beleg für den Erfolg seiner beiden illegalen Projekte. Folglich schätzte das Gericht die tatsächlichen Einnahmen auf mindestens 12.000 Euro monatlich, zusätzlich zu „immensen Einnahmen aus früheren Internetplattformen“.
Obwohl sich über die Webseiten etliche Urheberrechtsverletzungen ereignet haben müssen, entging der mittlerweile in der Schweiz wohnhafte Unternehmer einer Haftstrafe. Stattdessen ist eine Zahlung über knapp 150.000 Euro zu 360 Tagessätzen zu erbringen. Auf strafrechtlicher Seite dürfte der Verurteilte nach Ableistung der Strafe keine weitere Konsequenzen für die beklagten beiden Webseiten erwarten.
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drei.bz nach Hausdurchsuchung offline
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Antwort #377 am:
06 März, 2013, 17:30 »
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) war mal wieder aktiv. In Zusammenarbeit mit der Bielefelder und Flensburger Kriminalpolizei wurde kürzlich die Webwarez-Seite drei.bz abgeschaltet. Knapp ein Jahr zuvor bewirkte eine Strafanzeige der GVU die Abschaltung von freedownloadz.us, die mutmaßlich von der gleichen Person betrieben wurde.
Die Hausdurchsuchung im Auftrag der Staatsanwaltschaft Paderborn gegen den mutmaßlichen Betreiber von drei.bz und Freedownloadz V2 fand bereits am 26. Februar 2013 statt. Nachdem das Portal drei.to (ehemals 3dl.am) im Sommer 2011 aus Angst vor den Ermittlungen der GVU offline ging, bot sich drei.bz den Usern als Alternative an.
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torrent.to: 3 Jahre und 10 Monate Haft für ehemaligen Betreiber
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Antwort #378 am:
06 Mai, 2013, 13:30 »
Der ehemalige Betreiber des Filesharing-Portals torrent.to wurde vom Amtsgericht Aachen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Vorwurf gegen den gebürtigen Heinsberger Jens R. lautet auf gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. R. wurde wegen Fluchtgefahr nach der Verhandlung festgenommen, torrent.to ist aber weiterhin online.
Wie heute im Rahmen einer Pressemitteilung der GVU bekannt wurde, sprach das Amtsgericht Aachen bereits am 30. April 2013 ein Urteil gegen den heute 33-jährigen Mann. Dem früheren Betreiber eines der bis heute beliebtesten deutschsprachigen Torrent-Webseiten wird vorgeworfen, er habe darüber von Dezember 2005 bis April 2008 aktuelle Kinofilme, Fernsehserien, Musik, Software, Games, E-Books, Pornos und vieles mehr vertrieben.
Nach Ansicht des Gerichts stand dabei der Profitgedanke sehr stark im Vordergrund. Die Werbung des Filesharing-Portals wurde über ein eigens dafür installiertes Werbenetzwerk vertrieben. Ein Richter warf dem Angeklagten vor, mit diesem Geschäftsmodell habe R. in Spitzenzeiten monatliche Einnahmen im hohen fünfstelligen Bereich erzielt. Zu den Vorwürfen hat sich der Angeklagte zu keiner Zeit geäußert. Auch weigerte er sich, der Gesellschaft zu Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) oder den Ermittlungsbehörden Hilfestellungen zur Aufklärung der Urheberrechtsverletzungen zu geben.
Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU, erkennt Gemeinsamkeiten des Torrent-Anbieters mit dem Streamingportal kino.to. torrent.to könne als Blaupause für kino.to angesehen werden, weil es ebenfalls zeitweise eine marktführende Rolle gespielt hat. Zudem soll auch der Betreiber von torrent.to seinen Mitarbeitern niedrige Löhne gezahlt haben.
Da die Vermutung besteht, dass R. über Gelder in der Schweiz und in Liechtenstein verfügt und fliehen könnte, wurde der Angeklagte noch im Gerichtssaal festgenommen. Derzeit läuft ein weiteres Verfahren beim Amtsgericht Aachen wegen Bankrotts und Untreue. Es wurde Untersuchungshaft angeordnet.
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Filesharing-Portal nach Razzia vom Netz
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Antwort #379 am:
26 Juli, 2013, 12:51 »
Das illegale Filesharingportal 1load.net ist infolge einer Polizeiaktion am Donnerstag von Netz genommen worden. Im Rahmen von Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurden ein Rechenzentrum sowie die Wohnungen der beiden mutmaßlichen Betreiber in Leipzig und Altenburg durchsucht. Ihnen wird die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken vorgeworfen. Die Verdächtigen wurden nicht verhaftet. "Beide haben sich kooperativ verhalten, deshalb sehen wir hierzu momentan keinen Anlass“, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein der Online-Ausgabe der Leipziger Volkszeitung.
Laut Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) sollen auf dem Portal mehr als 100.000 Dateien in einer Datenbank verzeichnet gewesen sein, darunter TV-Serien, Spiele, E-Books, Musik, Pornos und Software. Die Dateien selbst seien bei Filehostern wie Share-online, Uploaded und Cloudzer abgelegt worden.
Nach Erkenntnissen der GVU erfreute sich 1load.net regen Wachstums. Das Angebot sei um den Jahreswechsel 2007/2008 online gegangen und habe zunächst nur rund 1621 verschiedene Dateien verzeichnet. Ende 2012 seien dann insgesamt 102.480 Titel "durch kuratierte Datenbankeinträge" öffentlich zugänglich gemacht worden. Die GVU war auf das Portal gestoßen, weil es Verbindungen zu Werbedienstleistern gab, die auch das mittlerweile geschlossene Streaming-Portal kino.to mit Werbung versorgt hatten.
Dessen Betreiber und Helfer wurden inzwischen zu unterschiedlich hohen Haftstrafen verurteilt. Der Gründer und Betreiber von kino.to wurde im Juni 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, sein Chef-Programmierer musste für fast vier Jahre hinter Gitter. Auch andere Beteiligte wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das beliebte Portal war im Rahmen einer Großrazzia im Juni 2011 vom Netz genommen worden.
In letzter Zeit nehmen die Copyright-Kämpfer zunehmend die Geldquellen der illegalen Websites ins Visier – der Betreiber von kino.to soll mit Werbung Millionen verdient haben. Damit geraten Werbevermarkter und verwandte Dienstleister in den Fokus der Ermittler. Zwei Werbevermarkter von kino.to waren im April 2012 vorübergehend verhaftet worden. Zuletzt haben in den USA die Betreiber großer Werbenetzwerke – darunter Google, Yahoo und AOL – dazu verpflichtet, Werbung auf Piraterie-Sites zu unterbinden.
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Amtsgericht: Keine Filesharing-Haftung bei geteiltem Anschluss
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Antwort #380 am:
23 Oktober, 2013, 13:51 »
Ein Münchner Amtsrichter zeigt einen Weg, mit Klagen wegen illegalem Filesharing umzugehen: Wenn der Anschlussinhaber nachweisen kann, dass ein Verwandter ausschließlich das Internet nutzt, können weder dieser noch der Vertragsinhaber verklagt werden.
Für illegales Filesharing haftet die Anschlussinhaberin nicht, wenn der volljährige Sohn ausschließlich das Internet nutzt. Das wurde in einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht München vom Richter erklärt, wie die Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner aus Stuttgart in ihrem Blog berichten.
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Britische Polizei schließt Torrentz.eu
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Antwort #381 am:
27 Mai, 2014, 13:23 »
Die Domain des Torrent-Portals Torrentz.eu wurde durch die britische Polizei gesperrt. Nachdem sich die Ermittler in einer E-Mail an den zuständigen Registrar wendeten, wurde die Adresse vom Unternehmen geschlossen. Da die Deaktivierung ohne gerichtlichen Beschluss erfolgt ist, haben die Betreiber des umstrittenen Portals allerdings gute Chancen, ihren Besitz wieder zurückzuerhalten.
Die Suchmaschine für Inhalte im BitTorrent-Netzwerk Torrentz.eu sieht sich im Schussfeld der britischen Polizei. Bereits seit Längerem verfolgen die Ermittlungsbehörden des Landes die Strategie, sich direkt an die zuständigen Domain-Registrare zu wenden, wenn die Inhalte einer Webseite für rechtswidrig gehalten werden.
Im Fall des Torrent-Portals hatte die Polizei mit dieser Methode Erfolg. Wie Torrentfreak berichtet, ist die Webseite unter Torrentz.eu seit Anfang der Woche nicht mehr erreichbar. Ganz offensichtlich ließ sich der Registrar von dem Schreiben der Behörden einschüchtern. Denn ohne einen Gerichtsbeschluss ist der Anbieter nicht verpflichtet, den polizeilichen Forderungen nachzugeben. "Ich habe immer gedacht, dass eine Domain-Sperre von einem Gericht veranlasst wird und nicht von irgendeinem Typen, der E-Mails verschickt", reagierte beispielsweise der Geschäftsführer des Hosters easyDNS, als er wegen eines anderen Falls aus Großbritannien kontaktiert wurde.
Aufgrund der rechtlich fragwürdigen Sachlage können die Betreiber von Torrentz.eu sogar davon ausgehen, dass sie ihre Domain wieder zurückerhalten oder zumindest zu einem anderen Registrar umziehen dürfen. Denn auch die internationale Verwaltungsstelle für Webadressen ICANN erklärte ausdrücklich, dass derartige Sperren keinesfalls nur deshalb durchgeführt werden dürfen, weil Inhalte von Polizisten für illegal gehalten werden.
Inwiefern die Verantwortlichen der Torrent-Suchmaschine gegen die Maßnahme vorgehen ist noch unklar. Noch bleiben dem Portal noch die Domains in der Schweiz (.ch) und in Montenegro (.me), die sich bereits großer Beliebtheit erfreuen.
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Betreiber von rechtswidriger Audio-Streamingseite zu Geldstrafe verurteilt
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Antwort #382 am:
16 Juni, 2014, 13:45 »
Das Amtsgericht (AG) Bochum hat den Betreiber der Streamingseiten diedreifragezeichen.net und ddf.to zur Zahlung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.
Das Amtsgericht Bochum hatden ehemaligen Betreiber der Streamingseiten diedreifragezeichen.net und ddf.to zur Zahlung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt (Az.: 30 Ls 7/14, rechtskräftiges Urteil vom 15. April 2014). Das gab die Anwaltskanzlei Rasch in einer aktuellen Mitteilung bekannt. Auf Anfrage von heise online wurden inzwischen auch noch die Anklageschrift und das Urteil im Volltext veröffentlicht.
Danach hatte der Verurteilte auf den beiden Internetseiten für jedermann frei zugänglich alle rund 150 Folgen der Hörspielreihe "Die Drei ? ? ?" zum Abruf per Streaming bereitgehalten. Entsprechende Lizenzen der Rechteinhaber hatte er hierfür nicht eingeholt. Einnahmen generierte der Verurteilte dabei über einen Online-Marketing-Dienst, der auf den Plattformen Werbeeinblendungen geschaltet hatte. Auf diese Art hatte sich der Betreiber zunehmend Gewinne und eine fortlaufende Einnahmequelle erwirtschaftet.
Seine Identität hielt der Verurteilte, ein nicht vorbestrafter deutscher Staatsbürger, zunächst mit erheblichem Aufwand verborgen. So war die Domain diedreifragezeichen.net auf eine in Kuala Lumpur niedergelassene Firma registriert worden. Bezüglich dieser Domain leitete die Kanzlei ein Domain-Schiedsverfahren bei der WIPO ein und erreichte so 2012 die Übertragung der Internetadresse. Diese fungiert heute als Weiterleitung auf eine offenbar von den Rechtsinhabern geduldete Fanseite.
Von diesem Verlust der Domain offenbar unbeeindruckt, veröffentlichte der Verurteilte die vollständige Hörspielreihe kurze Zeit später erneut über die Domain ddf.to und schaltete auch dort wieder Werbung. Die Inhalte lagen dabei bei einem in Rumänien ansässigen Hostprovider. Dieser wurde laut der Kanzlei zunächst zur Löschung der Inhalte und zur Nennung des Kunden aufgefordert. Nachdem der Hoster darauf nicht reagiert hatte, wurde er durch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG) Mitte 2013 als Gehilfe einer Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung und Schadensersatz verurteilt. Schließlich teilte das rumänische Unternehmen die Kundendaten des Seitenbetreibers mit, gegen den daraufhin Anklage vor dem AG Bochum wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in zwei Fällen erhoben wurde.
Das Amtsgericht verurteilte den Betreiber der beiden Seiten wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach Paragraf 106 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Die Höhe eines Tagessatzes wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt; 30 Tagessätze entsprechen einem aktuellen Monatseinkommen eines Verurteilten. Allerdings gilt der Verurteilte nach dieser Entscheidung nicht als vorbestraft, da eine Eintragung der Strafe in das Führungszeugnis erst dann erfolgt, wenn die Grenze von 90 Tagessätzen überschritten wird. Das Urteil ist rechtskräftig.
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KickassTorrents erzwingt SSL-Verschlüsselung
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Antwort #383 am:
01 September, 2014, 20:28 »
Die Torrentplattform KickassTorrents zwingt ihre Besucher künftig zur Benutzung von SSL-Verschlüsselung. Damit ist es Dritten nahezu unmöglich, den Datenverkehr zwischen den Nutzern und dem Server der Webseite mitzuschneiden. Kickass ist damit der erste Tracker der Szene, der eine derartige Verschlüsselung voraussetzt. Auf vergleichbaren Seiten ist SSL ein optionaler Service.
Wie die meisten Internetnutzer bevorzugen es Besucher von Torrentportalen, wenn ihre Verbindungsdaten nicht für Dritte zugänglich sind. Eine Möglichkeit, ein Abgreifen derartiger Informationen zu verhindern, ist SSL. Das Netzwerkprotokoll wird von immer mehr Webseiten unterstützt und sorgt für eine verlässliche Verschlüsselung. Auch Google nutzt die Technik mittlerweile standardgemäß, um den Inhalt von Suchanfragen zu verschleiern.
Torrent-Webseiten wie The Pirate Bay und Torrentz bietet SSL ebenfalls an. Das Konkurrenzportal KickassTorrents geht derweil einen Schritt weiter. Künftig sind alle Besucher des Trackers verpflichtet, die Verbindung mit dem Server zu verschlüsseln. Alle Nutzer des Dienstes können nur noch über einen geschützten Kanal mit der Domain Kickass.to kommunizieren. Wie die Betreiber des Portals gegenüber dem Blog TorrentFreak erklären, habe man das Feature auf Wunsch der User eingeführt.
SSL sorgt dafür, dass beispielsweise der Arbeitgeber, die Schule oder der Internet Service Provider nicht ermitteln können, was eine Person konkret auf KickassTorrents unternimmt. Grobe Verbindungsinformationen wie Zugriffszeit und Aufenthaltsdauer auf der Adresse bleiben allerdings nach wie vor einsehbar. Außerdem ändert das Netzwerkprotokoll natürlich nichts an der grundsätzlichen Unsicherheit des BitTorrent-Protokolls, denen beispielsweise ein Filesharer von urheberrechtlich relevantem Material zum Opfer fallen kann. Um Daten sicher via Torrent auszutauschen, ist die Verwendung eines VPNs oder Proxies unabdingbar.
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Filesharing-Klage wegen möglicher Lücken im Router abgeschmettert
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Antwort #384 am:
04 September, 2014, 13:06 »
Rechteinhaber sind mit einer Filesharing-Klage vorm Antsgericht Braunschweig gescheitert: Das Gericht sah es als nicht widerlegt, dass sich Dritte über eine Sicherheitslücke im Router des Beklagten Internetzugriff verschafft haben.
Ein Unternehmen der Filmindustrie ist in einem Filesharing-Verfahren vor dem Amtsgericht Braunschweig mit einer Klage auf Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten gescheitert. Grund dafür ist die von dem Rechteinhaber nicht hinreichend wiederlegte Möglichkeit, das sich Dritte über eine Sicherheitslücke im Router Zugang zu seinem Internetanschluss verschafft haben könnten. Dies entschied das Amtsgericht mit Urteil vom 27. August 2014 (Az.: 117 C 1049/14).
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Razzia gegen Boerse.bz
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Antwort #385 am:
04 November, 2014, 17:20 »
Die Staatsanwaltschaft Köln gibt bekannt, eine Razzia gegen das Download-Forum Boerse.bz durchgeführt zu haben. Es wurden mehrere Häuser in 14 Bundesländern durchsucht und es konnten einige Beweismittel sichergestellt werden.
Auf richterlichen Beschluss führten am heutigen Dienstag 400 Polizeibeamte in 14 Bundesländer Hausdurchsuchungen bei 121 mutmaßlich für den Betrieb des Download-Forums Boerse.bz verantwortlichen Personen statt. Dabei wurden Beweise wie Computer und Datenträger sichergestellt.
Festgenommen wurde jedoch laut der Staatsanwaltschaft Köln niemand, allerdings hätten sich einige der Personen inzwischen bereit gezeigt, mit der Polizei zu kooperieren.
Großer Schlag gegen Raubkopiererszene
Auf der Website Boerse.bz finden Besucher keine illegalen Downloads, dafür aber Links zu Filehostern, über welche Raubkopien von Computerspielen, Filmen, Hörbüchern oder E-Books heruntergeladen werden können. Wer bei den Filehostern ein Abo abschließt, der kann die Dateien schneller herunterladen. Die Betreiber von Boerse.bz haben von diesen Filehostern angeblich eine Provision erhalten, was die Staatsanwaltschaft den Verantwortlichen nun vorwirft. Zudem erhielten die User, die viele Dateien hochgeladen haben, angeblich ebenfalls eine Provision. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) geht davon aus, dass rund 100.000 geschützte Werke illegal über Boerse.bz zur Verfügung stehen.
Die Betreiber von Boerse.bz sollen diese urheberrechtlich geschützten Werke rund 2,7 Millionen Usern zur Verfügung gestellt haben. Dadurch hätten die Uploader durch die bereits erwähnten Provisionen monatliche Gewinne in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro eingenommen, ohne davon etwas an die Rechteinhaber abzugeben.
Aufgrund eines Strafantrags wurde das Verfahren von der GVU sowie der Kanzlei Waldorf Frommer eingeleitet. Die Kanzlei vertritt in dem Fall mehrere Musik-, Film- und Verlagsunternehmen. Es wurde auch bekannt gegeben, dass Recherchen zahlreiche Hinweise und Informationen zu jüngst aktiven Uploadern von Boerse.bz hervorgebracht hätten, welche in den vergangenen Monaten an die Staatsanwaltschaft Köln weitergeleitet wurden.
Boerse.bz hatte im vergangenen Monat 880.240 Seitenaufrufe aus Deutschland, 489.440 Zugriffe aus Österreich und 374.080 Aufrufe aus der Schweiz.
Die Ermittler sind nun damit beschäftigt, die bei der Razzia gesammelten Beweismittel auszuwerten, wovon sie sich weitere Erkenntnisse über die Raubkopierer-Szene erhoffen. Nach der Razzia bei den Betreiber des illegalen Streamingportals kinox.to ist dies nun der zweite Schlag innerhalb kürzester Zeit gegen die Raubkopierer-Szene.
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Leecher.to ist offline
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Antwort #386 am:
05 November, 2014, 16:45 »
Möglicherweise als Folge der Ermittlungen und Razzien gegen Kinox.to, Movie4k und Boerse.bz ist das illegale Portal Leecher.to offline. Auch Movie4k hatte nach Angaben der GVU Aussetzer.
Das illegale Downloadportal Leecher.to ist offline. Das gab die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am 5. November 2014 bekannt. Die Gründe seien nicht eindeutig. GVU-Sprecherin Christine Ehlers sagte Golem.de: "Es kann sich um eine präventive Handlung der Verantwortlichen handeln. Aus früheren Vorgängen wissen wir, dass Betreiber illegaler Angebote aus Angst vor Strafverfolgung ihre Seiten nach großen Razzien zum Teil selbst abschalten."
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Warez-Forum Boerse.bz nach Razzia offline
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Antwort #387 am:
12 November, 2014, 19:50 »
Offenbar wurde der Druck der Behörden zu groß: Nach den Razzien gegen über 100 mutmaßliche Beteiligte haben die Betreiber des seit 2008 etablierten Filesharing-Forums am Dienstag den Stecker gezogen.
Das Warez-Forum Boerse.bz ist offline. Unter Hinweis auf die "aktuellen Vorfälle" haben die Verantwortlichen den Stecker gezogen und die Website am Dienstagabend abgeschaltet. Mit den "Vorfällen" sind wohl die Razzien der vergangenen Woche gemeint: Die Staatsanwaltschaft Köln hatte über 100 Wohnungen von mutmaßlichen Betreibern und Uploadern in ganz Deutschland durchsuchen lassen.
Die Behörden werfen den mutmaßlichen Verantwortlichen des Forums vor, "in erheblichem Ausmaß" urheberrechtlich geschütztes Material bei diversen Filehostern hochgeladen und so rund 2,7 Millionen Nutzern zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt zu haben. Dem offiziellen Verfahren waren Vorermittlungen und ein Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vorausgegangen.
Der "Vollsortimenter" Boerse.bz war das, was die GVU ein "strukturell urheberrechtsverletzendes Online-Angebot" nennt. "Wir freuen uns über das Verschwinden von boerse.bz", kommentiert GVU-Chef Mathias Leonardy. "Wir sind zuversichtlich, dass die Ermittlungsbehörden auch diesmal anhand der jetzt anstehenden Zeugenbefragungen und Auswertung anderer Beweismittel die Betreiber finden und zur Rechenschaft ziehen wird. Kino.to lässt grüßen."
Die Razzien gegen Boerse.bz waren der zweite Schlag gegen die Filesharing-Szene in den vergangenen Wochen. Vorher waren die Behörden bei den mutmaßlichen Hintermännern des Streaming-Portals KinoX.to vorstellig geworden. Zwei Männer wurden vorübergehend festgenommen, zwei weitere Hauptverdächtige sind auf der Flucht und zur Fahndung ausgeschrieben.
Quelle :
www.heise.de
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Durchsuchungen gegen Nutzer von E-Book-Tauschplattform
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Antwort #388 am:
11 Dezember, 2014, 19:18 »
Die Staatsanwaltschaft geht mit Durchsuchungen gegen Nutzer, Betreiber und Moderatoren der E-Book-Tauschplattformen Spiegelbest und Ebooksspender vor. Die Nutzer wurden über Rückverfolgung ihrer IP-Adressen ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft München geht wegen Urheberrechtsverletzungen und Steuerhinterziehung gegen Betreiber, Moderatoren und Nutzer der E-Book-Tauschplattformen Spiegelbest.me und Ebooksspender.me vor. Das berichtet der IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke im Blog seiner Kanzlei. Ihm liegen die Durchsuchungsbeschlüsse vor. Auf den Plattformen bekommen registrierte Nutzer für 5 Euro monatlich Zugriff auf über 50.000 urheberrechtlich geschützte E-Books. Die Titel werden ohne Kopierschutz online gestellt.
Im Durchsuchungsbeschluss wird angegeben, dass die Nutzer über die Rückverfolgung ihrer IP-Adressen ermittelt wurden. Die Durchsuchungen sind am 9. Dezember 2014 durchgeführt worden. Beide Plattformen sind gegenwärtig offline.
Der ganze Artikel
Quelle :
www.golem.de
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COPPERSURFER: Einer der größten Bittorrent-Tracker offline
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Antwort #389 am:
07 April, 2015, 19:11 »
Torrents seien illegal, meint ein Sprecher von Leaseweb, das dem Bittorrent-Tracker Coppersurfer gekündigt hat. Eine Urheberrechtsorganisation hatte offenbar Druck auf das Unternehmen ausgeübt.
Der Bittorrent-Tracker Coppersurfer ist offline. Grund ist eine Kündigung durch den Hosting-Provider Leaseweb. Wie das Online-Magazin Torrentfreak berichtet, haben sich die Betreiber geweigert, "urheberrechtsverletzende Hashwerte" zu entfernen.
Unter der Webadresse ist zu lesen, dass der Bittorrent-Tracker, Tor- und Onion-Router Coppersurfer.tk von seinem Hoster blockiert werde und nach einem "neuen Heim" suche.
Laut den Angaben von Torrentfreak ist Coppersurfer einer der meistgenutzten Tracker. Das Hosting-Unternehmen Leaseweb sei von der niederländischen Urheberrechtsorganisation "Protection Rights Entertainment Industry Netherlands" (BREIN) unter Druck gesetzt worden, die auch gefordert hätten, die Anonymität der Betreiber aufzuheben.
Coppersurfer.tk nutzt die Opentracker-Software und hostet selbst keine Links oder Torrent-Dateien. Seit dem vergangenen Wochenende sei die Plattform offline. Ein Sprecher von Leaseweb teilte Torrentfreak mit, dass nach Auffassung des Unternehmens "Torrents illegal sind". Es habe keine andere Möglichkeit gegeben, als die Plattform zu schließen.
Coppersurfer ist der voreingestellte Tracker von The Pirate Bay. Alle Torrents, die auf der Plattform geteilt werden, werden automatisch von Coppersurfer getrackt. Pieter Haringsma von BREIN betonte, dass "Coppersurfer deshalb kein neutraler Tracker" sei.
BREIN sei aber bereit, sich mit Coppersurfer zu einigen, wenn bestimmte Inhalte dort nicht mehr erfasst würden. Wenn The Pirate Bay blockiert werde, könne mit Coppersurfer über mögliche Strafen und eine Legalisierung verhandelt werden. Doch die Betreiber haben sich gegen eine Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern entschieden.
Die Betreiber von Coppersurfer suchen nun nach einem neuen Hoster mit 100 MBit/s ohne limitierten Daten-Traffic.
Nachtrag vom 7. April 2015, 19:03 Uhr
Media-Saturn betont, nicht der rechtliche Nachfolger für Txtr zu sein und das Unternehmen nicht gekauft zu haben. Die Intellectual Property und die Technologie habe Storecast erworben.
Quelle :
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