Autor Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene  (Gelesen 42764 mal)

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Filesharing: Universal Music muss Klage fallen lassen
« Antwort #240 am: 27 Juni, 2009, 13:48 »
Das Major Label Universal Music musste eine Klage gegen den US-Bürgerin Mavis Roy fallen lassen. Diesem wurde vorgeworfen, Urheberrechtsverletzungen über eine Filesharing-Plattform begangen zu haben.

Der Musikkonzern stützte sich in dem Verfahren auf Beweise, die von der Firma MediaSentry gesammelt wurden. Dessen Status als Privatermittler ist bei Rechtsexperten ohnehin umstritten, was zu einer Ablehnung der gesamten Beweisführung durch das Gericht führen könnte.

So weit kam es im aktuellen Fall aber gar nicht. Die Verteidigung konnte nachweisen, dass die Vorwürfe vollkommen haltlos sind, weil Roy zum fraglichen Zeitpunkt der Taten nicht einmal einen Computer besaß. MediaSentry hatte hier also offenbar eine Fehler beim Sammeln und Auswerten der IP-Adressen gemacht.

Dass die Frau in die Schusslinie geriet, liegt offenbar daran, dass ihr Haushalt über einen nicht genutzten Internet-Anschluss verfügt. Diese sind inzwischen Oft Bestandteil eines Gesamtpakets für Kabelfernsehen. In der Vergangenheit kam es bereits häufiger vor, dass der Musikbranchenverband RIAA Klagen gegen angebliche Rechteverletzer einleitete, die sich letztlich als Kinder, Rentner ohne Computer oder gar Tote herausstellten. Der Verband kündigte deshalb vor einiger Zeit an, keine neuen Prozesse mehr gegen Privatpersonen führen zu wollen.

Quelle : http://winfuture.de

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The Pirate Bay bald auf Milchpackungen?
« Antwort #241 am: 27 Juni, 2009, 17:36 »
Mit etwas Glück könnte sich The Pirate Bay in Kürze auf den Milchpackungen der norwegischen Molkerei Tine verewigen.

Der Konzern hat vor kurzem einen öffentlichen Wettstreit ausgeschrieben, wie das neue Logo aussehen soll, das auf die Verpackung der Schokomilch Litago gelangt. Jeder konnte mit seinem eigenen Entwurf daran teilnehmen, was jedoch auch zu einigen interessanten Beiträgen führte.

Darunter fiel unter anderem eine Kuh im "The Pirate Bay" Design, die es bemerkenswerterweise bislang sogar auf den zweiten Platz geschafft hat. Schlussendlich entscheiden nämlich die Besucher der Website per Voting, welches neue Design auf die Milchpackung soll. Mit einigen weiteren Stimmen besteht durchaus die Möglichkeit, dass sich ein Design von Platz 2 auf Platz 1 hochschieben lässt.

Dort hält bislang die Kuh mit dem "Opera-Browser" Design tapfer die Stellung, was nicht zuletzt daran liegt, dass die Entwicklerfirma ebenfalls aus Norwegen stammt.


Einen kleinen Haken hat diese gesamte Abstimmung jedoch, den Tine ist keinesfalls ein Konzern, der mit dem Logo einer Website auf den Markt geht, deren Betreiber von einem Gericht vorerst rechtskräftig verurteilt wurden. Eine "Sicherungsmaßnahme", um unerwünschte Logos zu verhindern, besteht darin, dass die finale Entscheidung von einer Gruppe Landwirte getroffen wird. Diese werden selbstverständlich per Hand von Tine ausgewählt. Man durfte aber wenigstens einen Augenblick lang hoffen.

Quelle : www.gulli.com

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Richard Marx kritisiert RIAA
« Antwort #242 am: 27 Juni, 2009, 20:14 »
Der vor allem in den 80ern bekannte Sänger Richard Mark kritisiert die RIAA scharf, die unter anderem in seinem Namen den Prozess gegen Jammie Thomas führt.

Als habgierig bezeichnete Richard Marx den Prozess, den die RIAA seit längerer Zeit gegen Jammie Thomas-Rasset geführt hat. Erst kürzlich wurde sie zu einer Rekordstrafe von 1,92 Millionen Dollar verurteilt, weil die 24 Songs aus der Tauschbörse KaZaA runtergeladen hat. Das entspricht einer Summe von 80.000 US-Dollar pro Song. Entsprechend scharf fällt nun die Kritik von Richard Marx an der RIAA aus. Der Prozess sei eine "äußerst verwerfliche Machtdemonstration" gewesen. An Jammie Thomas sei ein Exempel statuiert worden für etwas, was hunderttausende Menschen täglich tun.

Zur Demonstration und zum Beweis der Musikstücke, die Jammie Thomas runtergeladen haben soll, wurde auch ein Stück von Richard Marx im Gerichtssaal abgespielt. "Ich finde es beschämend, dass mein Name mit diesem Prozess in Verbindung gebracht wird", so Marx. "Als professioneller Songwriter und Musiker habe ich schon immer meine Einwände gegen die Praxis von illegalen Downloads gehabt. Jedoch hatte ich auch immer Sympathien gegenüber den durchschnittlichen Musikfans, die durch habgierige Aktionen der großen Labels finanziell missbraucht wurden. Diese Labels waren - noch bis vor kurzem - dafür verantwortlich, den größten Teil der verfügbaren Musik zu vertreiben. Doch anstatt die Industrie zu pflegen, und alles dafür zu tun, den Fans die höchstmögliche Qualität an Musik zu bieten, haben sie sich hauptsächlich darauf verschrieben, den Konsumenten aufzureiben und ihre eigenen Taschen zu füllen."

Obwohl er sieht, dass Jammie Thomas in der Sache des illegalen Runterladens von Musikdateien im Grunde schuldig ist, findet er das gesprochene Urteil alles andere als gerechtfertigt - vor allem in ökonomisch schwierigen Zeiten wie diesen. Der Prozess sei eine Farce gewesen, und er schämt sich dafür, dass ausgerechnet sein Name nun damit verbunden ist.

Eigentlich bleibt in diesem Zusammenhang nur eine Frage offen: Warum äußert sich Richard Marx erst jetzt zu diesem Sachverhalt? Hätte er als ein betroffener Musiker jenseits der reinen Musikverwerter nicht schon viel früher seiner Meinung Ausdruck verleihen können?

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The Video Bay - Pirate Bay plant Videoservice
« Antwort #243 am: 28 Juni, 2009, 09:06 »
The Pirate Bay macht unbeeindruckt weiter. In spätestens 5 Jahren soll jeder Videos hochladen können, ohne Angst vor Jägern des Urheberrechts haben zu müssen.

Schon vor zwei Jahren hieß es in einer Meldung, dass The Pirate Bay an einer Videostreaming-Seite ähnlich YouTube arbeiten würde. Dieses Gerücht darf nun offiziell bestätigt werden. Vor wenigen Tagen ging eine erste Version online, die wegen Arbeiten im Hintergrund momentan zwar aufgesucht werden kann, aber nicht benutzbar ist. Entstehen soll eine Videoseite, die allerdings nicht auf dem peer-to-peer-Prinzip basiert, dafür frei von jeglicher Zensur (auch von den Rechteverwertern) sein soll. Momentan hätte man vor allem noch mit dem Videoencoder viel zu tun. Peter Sunde, Sprecher von The Pirate Bay, sagte zum aktuellen Stand: "Die Seite ist fertig, wenn sie fertig ist. Dieses wird in der Zukunft sein, in vielleicht einem Jahr, vielleicht in fünf."


Es ist unverkennbar, dass sich die Macher hinter diesem Projekt ohne Frage wieder mit vielen Rechtsverwertern anlegen, doch auch eine große Anzahl an Sympathisanten ins Boot holen werden. Davon zeugt schon der etwas eigentümliche Humor (welcher bei den Musikvertretern mittlerweile komplett abhandengekommen zu sein scheint) auf der aktuellen Webseite von The Video Bay, die dort als "Beta Extreme" bezeichnet wird. Man möchte mit der "aktuellsten Technologie (TM)" arbeiten und das Projekt in Html5 implementieren, sodass auch audio- und video-tags im Quelltext benutzt werden können. Jedoch entschuldigt man sich zum aktuellen Stand, sollte da mal etwas nicht funktionieren, so liegt das am live durchgeführten und betrunkenen (en)coding - so steht es auf der Seite. Zweifelsfrei könnte The Video Bay so schon bald zu den großen Playern in Netz gehören, denn ein YouTube ohne Sperren von Videos auf Zuruf der Rechteverwerter wäre schon eine echte Killerapplikation für viele Internetnutzer.

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Ende einer P2P-Ikone: Pirate Bay soll verkauft werden
« Antwort #244 am: 30 Juni, 2009, 19:49 »
Das weltweit populärste Filesharing-Verzeichnis steht vor dem Aus: Die Firma soll den Besitzer wechseln. Eigentlich ist das normal, denn P2P-Angebote kommen und gehen. Und doch ist es anders - denn Pirate Bay war auch der Katalysator für das Entstehen einer politischen Bewegung.

Die umstrittene Filesharing-Suchmaschine The Pirate Bay soll verkauft werden. Neuer Inhaber soll für 60 Millionen Kronen (5,5 Millionen Euro) das börsennotierte schwedische IT-Unternehmen Global Gaming Factory X AB (GGF) werden. The Pirate Bay soll demnach als legales Angebot weiterleben: In einer Pressemeldung kündigt GGF-Chef Hans Pandeya an, Inhaber von Urheberrechten für ihre Inhalte, die mittels der Pirate-Bay-Seite heruntergeladen werden, bezahlen zu wollen.

Da The Pirate Bay ein freies Web-Angebot ist, wird GGF nur die Pirate-Bay-Domain und dazugehörige Seiten aufkaufen, nicht aber die Datenbestände. Mindestens die Hälfte des Kaufpreises werde das Unternehmen in Bar zahlen, den Rest in Aktien.

Noch müssten aber die Details der Finanzierung dieses Kaufs geklärt werden, der Verkauf von Pirate Bay ist damit - anders als von Nachrichtenagenturen gemeldet - noch nicht rechtskräftig. Bis August soll der Handel abgeschlossen sein und aus Pirate Bay ein Vertriebskanal für legale Inhalte werden.

Gleichzeitig mit dem Erwerb der Pirate-Bay-Website will sich GGF in die schwedische Technologiefirma Peerialism AB einkaufen. Peerialism AB entwickelt Filesharing-Techniken zum Vertrieb digitaler Inhalte. Damit scheint das Ziel von GGF klar: Eine Plattform für Online-Inhalte zu schaffen, die im Gegensatz zu Angeboten wie Megadownloads und Rapidshare auf P2P-Filesharing wie BitTorrent zum kostengünstigen Vertrieb von Dateien setzt. Klingt gut, wenn auch nicht neu: Mit Versuchen, aus brummenden P2P-Angeboten legale Services zu machen, waren in früheren Jahren schon zu ihrer Zeit weltweit führende Angebote wie Napster und KaZaA gescheitert.

Pirate-Bay-Macher: Weiter unter neuer Flagge?

Wie sich das alles mit dem aktuellen Status von Pirate Bay als Bollwerk des illegalen Filesharings vereinbaren lässt, bleibt also offen. Zwar versucht Oberpirate Peter Sunde die Pirate-Bay-Nutzer zu beschwichtigen: Sie machten sich keine Sorgen und die Nutzer müssten sich auch keine machen. Das dürfte aber die typisch kritischen Filesharer ebenso wenig beruhigen, wie die Ankündigung beim Szene-Blog Torrentfreak, dass The Pirate Bay nicht mehr als Tracker fungieren werde - also als Organisationsserver des illegalen Dateiversands.

Die Torrent-Dateien sollen stattdessen bald "extern", also wohl auf geschützten Servern außerhalb der Reichweite der schwedischen Behörden, gespeichert werden. Die Pirate-Bay-Verantwortlichen sollen da angeblich auch künftig mitmischen - die kryptische Andeutung scheint auf eine Weitergabe der Pirate-Bay-Datenbestände an ein anderes Bittorrent-Tracker-Verzeichnis hinzudeuten.

Warum also der Verkauf, brauchen die Piraten Geld?

Die Pirate-Bay-Verantwortlichen beantworten keine Pressefragen. Frischen Blog-Einträgen der Betreiber - das szeneübliche Äquivalent zur Presseerklärung - ist aber zu entnehmen, dass sie selbst angeblich nichts von dem Geld zu sehen bekommen würden: Der Kaufpreis solle in eine zu gründende Stiftung investiert werden, die sich der Umsetzung politischer Web-Projekte widmen solle. Vor dem Zugriff durch die Kläger im Pirate-Bay-Prozess sei eine eventuell zu zahlende Millionensumme sicher, da die verurteilten Verantwortlichen von Pirate Bay keine Eigentumsrechte an dem Unternehmen besäßen.

Abschied von einem Klotz am Bein?

Der Blogger Ernesto, ein Piraten-Intimus und Filesharing-Kenner, vermutet, dass The Pirate Bay den Verantwortlichen seit längerem zur Last fällt: Schon seit Monaten kündigen Peter Sunde und Co. immer weitere Projekte an, erst kürzlich einen YouTube-Konkurrenten, ein neues Online-Bezahlsystem und die Anti-Überwachungssoftware IPRED. Das Konzept der Torrent-Suchseiten sei eh veraltet: Neue Filesharing-Systeme werden ohne zentrale Server auskommen - und damit umso schwieriger zu kontrollieren sein. "Die Pirate-Bay-Piraten haben so viele Ideen und Projekte", darauf wollten sie sich wohl erstmal konzentrieren, vermutet Ernesto im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE.

Und natürlich auf das Berufungsverfahren, mit dem die vier angeklagten Piraten die hohen Strafen abmildern wollen, zu denen sie erstinstanzlich wegen "Komplizenschaft bei der Bereitstellung von Raubkopien" verdonnert wurden. Die vier Angeklagten wurden von einem schwedischen Gericht zu jeweils einjährigen Haftstrafen und insgesamt 30 Millionen schwedischen Kronen (2,74 Mio Euro) Schadensersatz verdonnert.

Piraten und Politik: Katalysator einer Partei

The Pirate Bay hat sich - vor allem aufgrund eines weltweit beobachteten Copyright-Prozesses, der im April 2009 mit Schuldsprüchen gegen die Betreiber endete - in den letzten Jahren von einer von vielen BitTorrent-Web-Seiten zu einem Politikum gemausert: So führte der Schuldspruch gegen die Pirate-Bay-Betreiber direkt zu einem abrupten Mitgliederzuwachs bei der schwedischen Piratenpartei ("Piratpartiet"). Ihre Mitgliederzahlen stiegen innerhalb weniger Tage nach dem Urteil von rund 15.000 auf über 40.000. Heute gilt die Piratpartiet als drittgrößte Partei Schwedens und erhielt bei der Europawahl stolze 7,1 Prozent der Stimmen.

Und sie gilt als Keimzelle einer sich gerade europa- und weltweit verbreitenden Bewegung, die sich anschickt, die politische Szenen gehörig durcheinander zu bringen. Der Streit um Pirate Bay wurde so zu einem Katalysator für das Erstarken einer Bewegung, die sich neben urheberrechtlichen Themen auch Datenschutz, den Kampf gegen den Überwachungsstaat und für die Meinungs- und Informationsfreiheit zum Ziel genommen hat.

Piraten und Parteien - wie aus der Selbstbedienung an Musik und Film eine politische Bewegung erwächst

Die verschiedenen Piratenparteien sind dabei durchaus keine reinen "legalisiert P2P"-Lobbygruppen. Das Thema diente als Katalysator für Parteien, in denen sich der wachsende Unmut darüber Luft macht, dass angeblich viele rechtliche Rahmenbedingungen mit den Realitäten einer digital geprägten Gesellschaft nicht kompatibel seien - und die Parlamente die Interessen der Bürger gerade in Bezug auf Datenschutz, Privatsphäre und andere Bürgerrechte nicht mehr hinreichend vertreten.

Innerhalb kürzester Zeit entstanden so Piratenparteien in Deutschland, Österreich und Frankreich, Spanien, Polen, Tschechien und Finnland. Auf ihre Zulassung oder Registrierung als politische Parteien warten Organisationen in mindestens sechs weiteren EU-Ländern. Aktive Piratenparteien oder -organisationen gibt es darüber hinaus in europäischen Ländern außerhalb der EU, in den USA, Südamerika, in Australien und Neuseeland. Insgesamt kommunizieren derzeit Gruppen aus mindestens 26 verschiedenen Ländern unter dem Dach der gerade entstehenden internationalen Piratenorganisation "Pirate Party International" miteinander.

Die meisten dieser Gruppen verstehen sich als eine Art digitale Bürgerrechtsbewegung - so wie auch die Urheberrechtsbrecher im Umfeld der Pirate Bay. Auch hier gibt es einen ideologischen Unterbau, der für massive Veränderungen bei Urheber- und Patentrechten plädiert. The Pirate Bay fiel in den letzten Jahren mehrfach dadurch auf, dass sie politische Aktionen stützte, wie zuletzt das Unterlaufen staatlicher Zensur oppositioneller Stimmen im Iran. Für Teile des P2P-Lagers ist der Verstoß gegen Urheberrechte neben Eigennutz auch Überzeugungssache: Für Menschen außerhalb dieser Szenen irritierend sind die Grenzen zwischen den rechtbrechenden P2P-Kreisen und ideell agierenden Bürgerrechtsbewegten durchaus fließend.

Piratenpartei Deutschland: Geburt aus dem Protest heraus

Was etwa der Streit ums Thema Netzfilter sichtbar macht, ist eine Spaltung, eine Kluft, die nicht nur Deutschland schon länger teilt: Die habituellen Nutzer digitaler Technologie sind es langsam leid. Sie möchten sich einmischen, möchten nicht einfach wortlos hinnehmen, dass immer wieder ungeniert in ihre Lebenswirklichkeit eingegriffen werden soll - im Extremfall verbunden mit einer Kriminalisierung eines längst als völlig normal empfundenen Verhaltens. Und das ausgerechnet von Leuten, die gerade unter den Jüngeren vielfach als auf diesem Gebiet ahnungslos wahrgenommen werden.

Spektakulären Ausdruck fand diese Haltung des "nicht ohne uns!" in Deutschland unter anderem in der Online-Petition gegen das von Familienministerin Ursula von der Leyen angestoßene Sperrlisten-Gesetz gegen Kinderpornografie, die von über 130.000 Bürgern unterzeichnet wurde. Für die Petitionsunterzeichner standen Bedenken gegen die mangelnde Wirksamkeit der Internet-Sperren im Kampf gegen Kinderpornografie im Vordergrund - und die Angst davor, dass mit den BKA-geführten Listen erstmals eine von einer Polizeibehörde in Eigenverantwortung geführte Zensur-Infrastruktur entstehen könnte.

Kurz nachdem das umstrittene Gesetz mit den Stimmen von Union und SPD vom Bundestag beschlossen wurde, begann die Diskussion darüber, ob die Web-Zensur auf andere Bereiche wie gewalthaltige Spiele ausgeweitet werden könnte. Analoge Diskussionen gibt es aktuell in Australien, wo mit dem Argument des Kampfes gegen Kinderpornos eingeführte Sperrlisten bereits im Einsatz sind. Solche Dinge bestätigen die Ängste der Warner vor Zensur und Überwachung.

P2P? Das Thema ist jetzt eher Parlament

Der Verkauf von Pirate Bay markiert einen Einschnitt in der Entwicklung der Piratenbewegung. Relevant ist er letztlich nicht: Als die Ur-P2P-Börse Napster kommerzialisiert wurde, zog das absolute Gros der Nutzer binnen weniger Tage einfach zur nächsten um. Technisch gesehen ist Pirate Bay nur eine von vielen hundert Seiten, über die sich BitTorrent-Nutzer mit frischen Links zu aktiven Tracker-Dateien versorgen. Ihr Wegfall würde absolut nichts ändern. Relevant ist dagegen ihre Verbindung zur Piratenbewegung, für die die Pirate Bay ein Katalysator war.

Den braucht die inzwischen allerdings kaum noch. In Deutschland gibt es inzwischen elf Landesverbände, zahlreiche regionale Gruppen und natürlich eine Bundespartei, die Kandidaten für die kommende Bundestagswahl aufstellt. Das Thema P2P ist für diese Parteien nur noch ein Thema von vielen - und das einzige, was die Piraten in die Nähe nicht legaler Kreise rückt. Mittelfristig mag es gut sein für die keimenden Parteien, dass nun die Seile zur Pirate Bay gekappt werden.

Quelle : www.spiegel.de

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The Pirate Bay: Nutzer sehen Verkauf als "Verrat"
« Antwort #245 am: 01 Juli, 2009, 12:50 »
Die Entscheidung der Betreiber des weltgrößten BitTorrent-Trackers The Pirate Bay ihr Portal an den schwedischen Provider Global Gaming Factory X zu verkaufen, kommt für viele Nutzer des umstrittenen Angebots einem Verrat an der "Szene" gleich.

In diversen Foren, wo sich Filesharing-Nutzer aus aller Welt austauschen, wurden die inzwischen zu Haftstrafen verurteilten Gründer von The Pirate Bay eines "Ausverkaufs" beschuldigt, der einem "Pakt mit dem Teufel" gleich komme. Zuvor hatten sie bekannt gegeben, dass das Portal für gut 5,5 Millionen Euro verkauft wird.

Viele Nutzer sehen den Verkauf vor allem deshalb als Enttäuschung an, weil sich die Betreiber stets selbst als Internet-Aktivisten hervorgetan hatten, die alles für die Bekämpfung des ihrer Meinung nach hinfälligen Urheberrechts und die Erhaltung der Freiheit im Internet tun würden.

Ein Großteil der Nutzer von The Pirate Bay will nun alternative Angebote verwenden, um auf diesem Weg weiterhin illegal verbreitete urheberrechtlich geschützte Werke zu beziehen. Der Käufer des Angebots will die Plattform langfristig legalisieren und für den legalen Vertrieb von Medieninhalten einsetzen.

Quelle : http://winfuture.de

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The Pirate Bay - Nutzer dürfen ihre Accounts nun löschen
« Antwort #246 am: 01 Juli, 2009, 13:22 »
Die schwedische Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay ermöglicht es ihren Nutzern jetzt, ihre Nutzeraccounts zu löschen. Die The Pirate Bay-Betreiber betonen, sie wollen niemanden zwingen zu bleiben, wenn das Portal verkauft wird.

Gestern war bekannt geworden, dass die Betreiber von The Pirate Bay das Portal verkauft haben (gulli:news berichtete). Die Betreiber betonten, das Projekt sei an die richtigen Leute mit den richtigen Zielen verkauft worden. Mit dem Kauf durch das IT-Unternehmen Global Gamer Factory X sollen die Torrent-Suchmaschine und der BitTorrent-Tracker legalisiert werden. Viele Nutzer von The Pirate Bay sind durch die Verkaufsmeldung verunsichert worden. The Pirate Bay zog daraus die Konsequenz, jedem Nutzer zu ermöglichen, seine Accountdaten zu löschen.

In ihrem Blog betonen die The Pirate Bay-Macher, dass sie "keine Logs von irgendwas haben und dass bei dem möglichen Verkauf keine persönlichen Daten übergeben werden, da keine Daten gespeichert werden. Es besteht also kein Grund zur Sorge. Wir kümmern uns immer darum." Dennoch respektieren die Admins den Wunsch vieler Nutzer, ihre Accounts zu löschen. Sie seien zwar traurig über die negativen Reaktionen zum Verkauf, betonen aber, dass sie den Unmut verstehen können.

"Lasst uns daraus etwas Gutes machen!", fordern die Betreiber schließlich.

Quelle : www.gulli.com

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Ermittlungen gegen Pirate-Bay-Käufer
« Antwort #247 am: 02 Juli, 2009, 11:59 »
Börsenbetreiber vermutet Insiderhandel im Vorfeld des Verkaufs

War der Kauf des BitTorrent-Trackers Pirate Bay Insidern vorab bekannt? Das vermutet der Betreiber der Börse, an der Käufer Global Gaming Factory X notiert ist, und hat eine Untersuchung eingeleitet.
Die schwedische Börsenaufsicht ermittelt gegen das Unternehmen Global Gaming Factory X (GGF) wegen Insiderhandels. Im Zusammenhang mit dem Kauf des BitTorrent-Trackers Pirate Bay soll es zu Insiderhandel gekommen sein, berichtet der schwedische Branchendienst Swedish Wire.

Die Betreiber der schwedischen Börse Aktietorget, an der GGF gelistet ist, hatten die Aktie am 22. Juni 2009 aus dem Handel genommen. Grund waren eine auffällig hohe Zahl von Transaktionen mit GGF-Aktien. Gleichzeitig verdoppelte sich der Kurs der Aktie: Der hatte in den Vorwochen immer bei 9 Öre gelegen. Am Montag vergangener Woche schloss sie bei 18 Öre, umgerechnet etwa 1,6 Cent.

GGF hatte an dem Tag keine Meldung herausgegeben, die das plötzliche Interesse an dem Unternehmen erklären könnte. Er habe deshalb Grund zu der Annahme, dass der geplante Kauf von Pirate Bay bereits vorab durchgesickert war, sagte Peter Gönczi, Vizechef bei Aktietorget. Entsprechend will er den Fall untersuchen lassen.

Eine weitere Untersuchung will Gönczi einleiten, wenn der Pirate-Bay-Kauf abgeschlossen ist. Das soll im August der Fall sein. Er wolle sicher sein, dass bei Aktietorget nur Aktien von Unternehmen gehandelt werden, die legale Geschäfte machen. Die vier Betreiber von Pirate Bay, Carl Lundström, Fredrik Neij, Peter Sunde und Gottfrid Svartholm Warg, waren jedoch im April von einem Stockholmer Gericht wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung verurteilt worden.

Quelle : www.golem.de

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Berufung gegen Millionen-Urteil in Filesharing-Prozess
« Antwort #248 am: 02 Juli, 2009, 15:55 »
Die wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilte US-Amerikanerin Jammie Thomas-Rasset wird wie erwartet gegen das Urteil in Berufung gehen. Das erklärte ihr Anwalt Joe Sibley am Mittwoch gegenüber CNet News. Thomas werde die Verfassungsmäßigkeit des von einem Geschworenengericht verhängten Schadensersatzes von 1,92 Millionen US-Dollar (1,36 Millionen Euro) in Frage stellen. Ein von der Musikindustrie weiterhin angebotener Vergleich ist damit offenbar vom Tisch.

"Sie hat kein Interesse an einem Vergleich", zitiert CNet den Juristen Sibley, der zusammen mit seinem Partner Kiwi Camara kurz vor dem Wiederaufnahmeverfahren die Verteidigung der 32-Jährigen übernommen hatte. Noch in der vergangenen Woche hätten Anwälte des Verband der US-Musikindustrie (RIAA), der die Filesharing-Klagen der Labels koordiniert, Vergleichsgespräche angeboten. Doch sei Thomas-Rasset zu keiner Einigung bereits, die ein Schuldeingeständnis oder eine Zahlung vorsehe, erklärte ein RIAA-Sprecher.

Der Prozess hatte nach einem ersten Urteil in Höhe von insgesamt 222.000 US-Dollar wiederholt werden müssen, weil der vorsitzende Richter einen Verfahrensfehler bei der Unterweisung der Geschworenen festgestellt hatte. Im Wiederaufnahmeverfahren vor einem Bundesgericht in Minneapolis (US-Bundesstaat Minnesota) befanden die zwölf Jury-Mitglieder Thomas-Rasset ebenfalls wegen Verbreitung von 24 Titeln der vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung für schuldig und sprachen den klagenden Labels für jeden Song 80.000 US-Dollar Schadensersatz zu.

In der Berufung will Thomas-Rasset nun offenbar auf die Höhe der Schadensersatzsumme abheben. "Eines der Hauptargumente ist, dass der Schadenersatz in keinem Verhältnis zum tatsächlich entstandenen Schaden steht", erklärte Sibley. Beobachter, die mit der Beklagten sympathisieren, sehen das ähnlich – etwa der New Yorker Rechtsanwalt Ray Beckerman oder Fred von Lohmann von der Verbraucherorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Copyright-Anwalt Ben Sheffner sagt einen "schweren Kampf" voraus, weil sich Thomas-Rassets Verteidigung damit auf bisher unbekanntes Gelände begebe.

Quelle : www.heise.de

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Filesharer sollen mit Pirate Bay Geld verdienen können
« Antwort #249 am: 03 Juli, 2009, 08:53 »

Das Filesharing-Netzwerk will sich künftig auf legale Inhalte beschränken und Überlastungen von ISPs auffangen. Nutzer sollen für das Bereitstellen von Dateien entschädigt werden. Gegen den neuen Eigentümer läuft derweil eine Untersuchung wegen Insiderhandels.

Global Gaming Factory (GGF) hat ein neues Geschäftsmodell für den Ende Juni übernommenen Torrent-Tracker "The Pirate Bay" vorgestellt. Filesharer sollen künftig für das Bereitstellen von Dateien Geld erhalten. Dies erklärte GGF-CEO Hans Pandeya in einem Interview mit der BBC.

Dem Konzept zufolge bleibt Pirate Bay eine Filesharing-Website. Der einzige Unterschied sei, dass sich das Angebot auf legale Inhalte beschränke, erklärte Pandeya.

GGF will das Filesharing-Netzwerk nutzen, um Überlastungen von Internet-Service-Providern (ISP) aufzufangen. "Nehmen wir als Beispiel die Veröffentlichung eines populären Songs. Als Alternative zu Millionen von Downloads von einer Site, was eine Herausforderung für einen ISP darstellt, verteilen wir das Lied über ein P2P-Netzwerk", so Pandeya. Im Gegenzug für die Entlastung seines Netzes bezahle der Provider die Pirate-Bay-Nutzer. Nach Einschätzung von GGF senkt dieses Verfahren die Kosten eines ISP im Fall einer Netzüberlastung um bis zu 90 Prozent.

Das neue Geschäftskonzept kann den Pirate-Bay-Käufern dabei helfen, eine massenhafte Abwanderung seiner Nutzer zu verhindern. Viele Pirate-Bay-Anhänger hatten in den letzten Tagen eine Löschmöglichkeit für ihre Nutzerkonten gefordert. Die Betreiber des Torrent-Trackers hatten zwar erklärt, keine Daten zu speichern, waren aber trotzdem Anfang der Woche dem Wunsch ihrer Nutzer nachgekommen.

Die Übernahme von The Pirate Bay könnte für GGF derweil noch ein rechtliches Nachspiel haben. Die schwedische Börse Aktietorget hat einem Bericht von The Swedish Wire zufolge Ermittlungen gegen das Unternehmen wegen Insiderhandels eingeleitet. Anfang vorletzter Woche war der Handel der GGF-Aktie nach einem ungewöhnlichen und unbegründeten Kursanstieg ausgesetzt worden. Kurz nach der Wiederzulassung hatte GGF den Kauf von The Pirate Bay angekündigt, was zu einem erneuten Anstieg um 170 Prozent geführt hatte.

Aktietorget vermutet, dass GGF die Pläne für die Übernahme vor der offiziellen Ankündigung durchsickern ließ, was gemäß den Regeln der Börse verboten ist. Nach dem Abschluss der Übernahme will Aktietorget-Vizepräsident Peter Gönczi einen weitere Untersuchung gegen GGF einleiten. "Wir wollen sicherstellen, dass bei uns gelistete Unternehmen einem legalen Geschäft nachgehen", sagte Gönczi.

Ende Juni hatte GGF den Kauf von The Pirate Bay für 5,5 Millionen Euro bekannt gegeben. Im April hatte ein schwedisches Gericht die Betreiber des Torrent-Trackers wegen Urheberrechtsverletzungen zu einjährigen Haftstrafen und Schadenersatz in Höhe von 3,6 Millionen Dollar verurteilt.

Quelle: www.zdnet.de
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RIAA vs. Thomas-Rasset - Beklagte soll Filesharing einstellen
« Antwort #250 am: 08 Juli, 2009, 13:52 »
Die Recording Industry Association of America versucht gerade ein äußerst interessantes Spiel in den Medien zum Laufen zu bringen, welches von der maßlosen Schadensersatzsumme gegen Thomas-Rasset ablenken will.

Einen Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar soll Jammie Thomas-Rasset, eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern begleichen, weil sie mithilfe der Tauschbörsen-Software KaZaA 24 urheberrechtlich geschützte Tracks verbreitet hatte.

Nach einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung folgte vor wenigen Wochen der Schuldspruch der Jury, welche den Schadensersatz für diese 24 Tracks auf insgesamt 1,92 Millionen US-Dollar festlegten. Beeindruckende 80.000 US-Dollar pro Track. Ob dieser Schaden tatsächlich in dieser Höhe entstanden ist, daran kann man durchaus seine Zweifel haben. Wenn man bedenkt, dass ein Track etwa einen US-Dollar kostet, so hätte sie jeden dieser Tracks jeweils 80.000 verbreiten müssen. Nicht dass dies unmöglich wäre, aber es scheint zumindest unwahrscheinlich. Die Recording Industry Association of America (RIAA) erkannte ebenfalls kurze Zeit nach dem Urteil der Jury, dass der Schadensersatz doch etwas hoch sei. Der Image-Schaden, den der Verband befürchtete, führte zu dem mehrmaligen Angebot, dass man sich noch anderweitig einigen möchte. Von diesen Schadensersatzforderungen möchte man nun allem Anschein nach ablenken, da man eine neue Forderung an das Gericht gestellt hat. Dieses soll Jammie Thomas-Rasset die Auflagen erteilen, sämtliche illegale Kopien von urheberrechtlich geschützten Musikwerken, egal ob auf dem PC oder auf CD, unverzüglich zu vernichten. Des Weiteren soll es ihr verboten werden, weiterhin die P2P-Software KaZaA zu benutzen, um der Industrie "erheblichen Schaden" zuzufügen. Sie könnte auf diese Weise die 1.702 Songs in ihrem Share-Ordner weiter verbreiten.

Man wundert sich vielleicht etwas über diesen Antrag und möchte vielleicht dahingehend ausweichen, dass seitens der Contentindustrie immer wieder absurde Forderungen gestellt werden. Diese ist jedoch nicht absurd, sondern raffiniert. Thomas-Rasset wurde nämlich für 24 Tracks zu einem Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar verurteilt. Nicht für die 1.702 Tracks, die sich im Share-Ordner befanden. Die Zahl 24 wird jedoch von der RIAA totgeschwiegen, stattdessen versucht man nun, die 1.702 Tracks in die Medien zu bringen. Es scheint geradezu so, als wolle man den Eindruck erwecken, Thomas-Rasset sei für diese 1.702 Tracks verurteilt worden und nicht für lediglich 24. Der Gedanke dahinter dürfte schnell klar werden. Zwar ist der Schadensersatz bei dieser Menge an Werken nach wie vor grotesk hoch, jedoch nicht mehr grundlegend so fiktional, wie vorher. Denn eines dürfte auch der RIAA klar sein. Wer zu einem Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar verurteilt wurde, wird sich einer Tauschbörse nie wieder nähern. Deren Antrag ist somit also völlig unnötig, es geht lediglich darum, einen anderen Eindruck des Verfahrens zu vermitteln.

Vielleicht wäre es wünschenswert, dass die RIAA die 80.000 US-Dollar pro Track auf alle 1.702 Werke fordert. Eine Schadensersatzsumme von 136 Millionen US-Dollar hätte sicher für noch weit größeren Medien-Rummel gesorgt und eventuell dazu geführt, dass sich mehr Menschen gegen das Urteil auflehnen.

Quelle : www.gulli.com

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Filesharing ohne Profit ist in Spanien legal
« Antwort #251 am: 09 Juli, 2009, 18:07 »
Nachdem die Rechteinhaber in Spanien mit dem Versuch scheiterten, eine Three-Strikes-Regelung wie in Frankreich einzuführen, wollten sie gerichtlich gegen rund 200 Seiten vorgehen, die Torrent-Dateien oder eDonkey-Links anbieten.

Allerdings hatte man auch damit keinen Erfolg, wie am Beispiel der Internetseite 'Elrincondejesus.com' festgestellt wurde. Demnach wollte die Medienindustrie die Betreiber gerichtlich dazu zwingen, den Betrieb einzustellen. Allerdings lehnte dies der zuständige Richter in Barcelona ab.

Er vertritt die Auffassung, dass grundsätzlich die Unschuldsvermutung gelten muss. So sind P2P-Netzwerke nicht illegal und auch das Einstellen eines Videos oder anderer Mediendateien, die in ein PC-kompatibles Format umgewandelt wurden, stellt keine Reproduktion dar.

Er begründete dies damit, dass das reine Kopieren keinen Profit bringt und auch keine öffentliche Darbietung ist. Zudem ist es nur sehr schwer zu beweisen, dass die Dateien öffentlich angeboten werden, schließlich könnte der Dateiaustausch auch nur mit einer einzelnen Person stattgefunden haben. Die noch offenen Fragen sollen nun in einem Prozess geklärt werden, der im Laufe des Jahres aufgenommen werden soll.

Quelle : http://winfuture.de

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RIAA vs. Tenenbaum - Zahlen sollen unter Verschluss bleiben
« Antwort #252 am: 12 Juli, 2009, 08:05 »
Die "Alles oder Nichts"-Taktik von Professor Charles Nesson, welcher den Angeklagten Filesharer Joel Tenenbaum vertritt, scheint eine neue Wendung genommen zu haben.

Der Harvard-Rechtsprofessor Charles Nesson sorgt für Furore im amerikanischen Justizsystem, nachdem er durch mehrere unorthodoxe Methoden auf den Fall seines Mandanten Joel Tenenbaum aufmerksam machen wollte.

Angefangen bei einer Live-Übertragung des Prozesses, hin zu heimlichen Aufnahmen und Publikationen der entsprechenden Tonbänder und nicht zu vergessen das Veröffentlichen aller Tracks, die Joel Tenenbaum seitens der Recording Industry Association of America (RIAA) vorgeworfen werden. Ein besonders markantes Detail von Professor Tenenbaums Verteidigung stellt die "Fair-Use" Theorie dar. Nach Ansicht des Juristen fällt Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken ohne tatsächliches kommerzielles Interesse nämlich unter die Fair-Use Regelung. Dies bedeutet, dass die Urheberrechtsverletzung praktisch keine ist, da laut Joel Tenenbaum theoretisch jeder Filesharer - das Recht hätte, im Rahmen dieser Klausel urheberrechtlich geschützte Werke zu beziehen, wie er sie beispielsweise auch von einem Freund oder Bekannten hätte erhalten können. Eine sehr gewagte Theorie, die trotz aller Annahmen vermutlich scheitern wird, jedoch nicht, ohne der Recording Industry Association of America einen weiteren Kratzer zuzufügen.

Richtern Nancy Gertner, welche den Fall verhandelt, ist sich nämlich der Bedeutung der Fair-Use Regelung nicht nur durchweg bewusst. Sie weiß auch, was ein juristischer Sieg Nessons für die Prozessmaschinerie der RIAA bedeuten könnte. Das Verfahren muss jedoch um jeden Preis in alle Richtungen genutzt werden, was Richterin Gertner bereits in der Vergangenheit verdeutlicht hatte. Vermutlich betrachtet sie den Ansatz von Professor Nesson selbst äußerst skeptisch, doch sie ist geneigt weitere Details zu erfahren, um sich ein wahres Urteil bilden zu können. Aus diesem Grunde hat Richterin Gertner die RIAA angeordnet, die Verteidigung mit neuen Schätzungen bezüglich der Einnahmen zu versorgen. Sie sollen beziffern, welche Schäden der Angeklagte hervorgerufen hat. Dabei soll eine separate Trennung nach digitalen und physischen Musikverkäufen erfolgen sowie eine detaillierte Erklärung, wie man zu diesen Zahlen gelangt ist. Das Gericht will auf Basis dieser Zahlen die Schadensersatzsumme anpassen, sollte die Verteidigung unterliegen.

Wie jedoch nicht anders zu erwarten war, beantragte die RIAA die Rücknahme dieser Anordnung mit der Begründung, dass es sich hier um interne Zahlen handeln würde, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind. Die Wahrheit liegt aber vermutlich ganz woanders. Oder wie Ray Beckermann erklärte: "Dieser Antrag ist beschämend. Ich hoffe aufrichtig, dass Richterin Gertner ihn ablehnt. Es ist lächerlich, dass die vier Kläger gemeinsam versuchen, die Informationen als vertraulich einzustufen. Wie jeder Beobachter der RIAA-Prozesse weiß, gibt es nur einen Grund für diesen Antrag: Um die Kosten für die Anwälte der anderen Beklagten in die Höhe zu treiben, sofern sie diese Informationen wollen. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der RIAA-Strategie, die Kosten der Verteidigung so hoch wie möglich zu gestalten. Hoffentlich durchschaut (die Richterin) dieses Spiel."

Der Prozess soll am 27. Juli beginnen.

Quelle : www.gulli.com

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RIAA vs. Joel Tenenbaum - Prozessauftakt in den USA
« Antwort #253 am: 27 Juli, 2009, 16:41 »
Heute beginnt das Verfahren der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen Joel Tenenbaum. Wir werden kontinuierlich darüber berichten.

Montage sind bekanntlich nie gut. Ob es für Joel Tenenbaum und sein Team aus Juristen, allen voran Professor Charles Nesson anders aussehen wird, dürfte in absehbarer Zeit feststehen.

Das Verfahren wird im John Joseph Moakley United States Courthouse in Boston (Massachusetts, USA) ausgefochten. Einen ersten Tiefschlag gab es für die Verteidiger bereits am frühen Morgen, als deren Fair-Use Verteidigungsstrategie doch noch aus dem Rennen geworfen wurde. Auf welche weitere Basis sich die Verteidiger nun stützen werden, ist noch nicht gänzlich klar. Details aus dem Gerichtsgebäude sickern nur sehr zögerlich durch, doch man versucht die Öffentlichkeit dennoch zu erreichen. Man zieht dabei alle Register digitaler Möglichkeiten. Begonnen bei einer schlichten Website, über Facebook bis hin zu Twitter. Auch wir werden dem Geschehen so kontinuierlich wie möglich folgen und drücken dem Beklagten die Daumen. Denn 4,5 Millionen US-Dollar Schadensersatz für sieben Tracks sind sicherlich alles - aber nicht "angemessen". Der Guardian hat Tenenbaum die Möglichkeit geboten einen Artikel zu veröffentlichen. In diesem beschreibt er, wie er sich fühlt, konfrontiert mit einer solchen Schadensersatzklage. "Wenn ich diese Summe da betrachte, muss ich mich fragen, wofür ich eigentlich angeklagt bin. Schwerer Betrug? Einen Angriff gegen die Regierung? Nein. Ich habe Musik geshared. Und ich habe mich geweigert nachzugeben." Nach wie  vor habe er Angst, da er vier Jahre lang immer wieder bedrängt worden war und Klageandrohungen erhielt. Seine Eltern, Schwester und Freunde wurden verhört. Tenenbaum selbst sogar zwei Mal. Seine Emotionen sind mehr als verständlich, bei diesem Betrag. Lehnt man ihn an den Prozess Jammie Thomas-Rasset gegen die RIAA an, so kann man staunen. Diese wurde zu 1,92 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt - für über 20 Tracks. Tenenbaum drohen 4,5 Millionen US-Dollar - für sieben (!) Tracks. Das Verständnis der Bevölkerung ist schon lange dahin und mit jedem Millionenprozess wird es nur noch schlimmer.

Der Beginn dieses Prozesses wurde auf 09:00 (UTC-5) festgelegt. Debbie Rosenbaum wurde als Verteidigerin von Joel Tenenbaum seitens der Vorsitzenden Richterin Nancy Gertner akzeptiert. Professor Charles Nesson fragte das Gericht erneut vergebens, ob man nicht doch einen Webcast durchführen könnte. Es folgt der bürokratische Teil des Prozesses, die Eröffnungsplädoyers sollen um 14 Uhr (UTC-5) gehalten werden. Es wird also nach unserer Zeitrechnung erst um 20 Uhr abends richtig losgehen.

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RIAA vs. Joel Tenenbaum - Der zweite Verhandlungstag
« Antwort #254 am: 28 Juli, 2009, 13:11 »
Der Rechtsstreit zwischen Joel Tenenbaum und der Recording Industry Association of America wurde gestern eingeläutet. Auch heute berichten wir wieder über den Prozess und beleuchten zuvor einige Eindrücke der Prozessteilnehmer.

Es war ein sehr langatmiger Tag für die Kläger sowie das Team Tenenbaum, als diese gestern den ersten Verhandlungstag einläuteten. Bedauerlicherweise begann er alles andere als gut, für den Beklagten.

In den sehr frühen Morgenstunden gab Richterin Nancy Gertner bekannt, dass die Fair-Use Verteidigungsmethode nicht zur Anwendung kommen könne. Tenenbaum habe bereits zugegeben, dass er die fraglichen Tracks heruntergeladen habe. Was somit verbleibt, ist also lediglich eine nicht minder wichtige Frage: Hat Tenenbaum diese Tracks auch verbreitet und falls ja, wie viel Schadensersatz muss er hierfür leisten. Es folgte erneut die Bitte von Professor Nesson, ob man nicht doch einen Webcast übertragen könnte. Diese wurde abgelehnt. Sein Wunsch die Einrichtung des Gerichtssaals umzustellen (!) wurde jedoch von Richterin Gertner gestattet. Für gewöhnlich sitzt der Beklagte sowie die Kläger in Front des Richters. Die Geschworenen auf der einen Seite flankierend. Professor Nesson platzierte den Tisch des Beklagten so, dass er nun gegenüber der Jury sitzt, während die Klägerseite sich weiterhin vor der Richterin befindet. Was er sich dabei gedacht hat, lässt sich nur schwerlich mutmaßen. Vielleicht möchte er, dass sein Mandant stets direkt in den Augen der Jury ist. Sie sollen vielleicht so einen besseren Eindruck von ihm gewinnen und deutlicher erkennen, wie der Prozess und die Klage auf ihn wirkt. Schließlich hat die Recording Industry Association of America (RIAA) sogar Joel Tenenbaums Vater als Zeugen geladen. Um gegen seinen eigenen Sohn auszusagen. Nachdem der bürokratische Teil des Verfahrens erledigt war, begann die Vorvernehmung der Juroren. Es waren 25 Jury-Mitglieder geladen, von denen jede Seite 16 auswählen durfte. Zusätzlich hat jede beteiligte Prozesspartei die Möglichkeit, drei der ausgewählten Juroren der Gegenseite abzulehnen. Final kam man also zu der benötigten Jury-Größe von 10 Personen. Der Pro-RIAA Jurist und Blogger Ben Sheffner, ein Kritiker von Tenenbaum und dem Prozess, berichtete ebenfalls aus dem Gerichtssaal und über die ausgewählten Juroren. Bei den zehn Personen handelt es sich um (Beruf-Name):

1. Hilfsschwester F. Somerset

2. Tiertrainerin/Sekretärin - F. Plymouth

3. Physiker - M. Wayland

4. Bankadministrator - F. Quincy

5. Krankenschwester - F. Westford

6. Qualitätsbeauftragter - F. Mansfield

7. Verwaltungsmitglied - M. Milton

8. Verkäufer - M. Milton

9. Pharmazeutisch-technischer Assistent - M. Wakefield

10. Geschäftsführer - M. Tewksbury

Bei der Vorvernehmung der Juroren wird seitens der Prozessteilnehmer ausgeleuchtet, ob irgend jemand befangen sein könnte. Die RIAA stellte dementsprechend passende Fragen wie: "Welche Meinung haben Sie von der Musikindustrie?" oder "Haben Sie schon einmal Musik über ein P2P-Netzwerk heruntergeladen". Professor Nesson hingegen stellte der Jury folgende Fragen: "Spielen Sie Poker?", "Was bedeutet ihnen der Ausdruck 'Wir, das Volk'?", "Was ist ihre Leidenschaft?", "Was bedeutet es ein Peer zu sein?", "Kämpfen Sie für Gerechtigkeit?", "Was halten Sie von meiner Kleidung?". Nicht zu vergessen seine Marihuana-Fragestellung, die bei einigen Anwesenden anfangs für Verwirrung sorgte.

Des Weiteren wurde Debbie Rosenbaum am Tisch des Beklagten zugelassen, sie darf jedoch unter Umständen nicht aktiv als Juristin eingreifen. Die Ursache hierfür ist äußerst dubios und sollte doch beleuchtet werden. Rosenbaum studiert Rechtswissenschaften und muss noch 2 Semester absolvieren. Sie ist also noch keine vollwertige Juristin, jedoch ist es unter einem speziellen Abschnitt des Bundesrechts von Massachusetts möglich, dass diese dennoch am Verfahren aktiv teilnehmen. Dazu muss lediglich ein anderer Jurist, welcher Mitglied in der Anwaltskammer ist, auf der selben Seite zugegen sein. Die Richtlinien der Harvard University of Law schreiben hierzu weiter vor, dass Studenten eine Erlaubnis des Dekans haben müssen, um am Verfahren teilzunehmen. Dieser muss bestätigen, dass die notwendige charakterliche Stärke, die Fähigkeiten sowie die notwendige Erfahrung vorliegen. Debbie Rosenbaum wurde diese Bestätigung ausgestellt - und wenige Wochen vor Prozessbeginn durch die "Assistant Dean for Clinical and Pro Bono Programs", Lisa Dealy, widerrufen. Der Widerspruch von Rosenbaum wurde von der neuen Dekanin Martha Minow abgelehnt, so dass sich auch Professor Nesson einschalten musste. "Verstehe ich das richtig dass es auch Ihnen recht ist, wenn Debbie mir im Bundesgericht assistiert?", war die Frage von Professor Charles Nesson. Minow verneinte dies und erklärte die Lage der Universitätsrichtlinien. Es folgte die Androhung massiver Sanktionen sowie einer Disziplinaranhörung, sollte Rosenbaum sich im Prozess beteiligen. Ursprünglich war vorgesehen, dass sie einige Zeugen befragt. In einer späteren E-Mail wich man etwas von den Richtlinien ab und erklärte, dass es natürlich letztendlich die Entscheidung des Gerichts sei, ob sie am Verfahren aktiv teilnehmen darf. Rosenbaum bezeichnete dieses harsche Vorgehen von Harvard als "unentschuldbar". Es sei "inakzeptable für eine Top-Universität das Gesetz so engstirning zu interpretieren, dass sie ihre Studenten von der Verteidigung eines mittellosen Mandanten abhalten." Glücklicherweise hat Richterin Nancy Gertner Rosenbaum während des Verfahrens zugelassen. Ob sie jeodch aktiv daran teilnehmen wird, ist noch nicht klar.

Der zweite Prozesstag beginnt am 28.07.2009 um 9 Uhr (UTC-5). Die Kläger haben für ihre Eröffnungsplädoyers keine visuellen Demonstrationen angemeldet. Professor Nesson hat folgende beantragt: Einen Styropor-Würfel sowie nachfolgende Zeichnung.



Die Kläger gaben an, 20 bis 30 Minuten zu benötigen. Professor Nesson geht von 40 Minuten bei sich aus. Mit dem Würfel möchte Professor Nesson "den Unterschied zwischen Atomen und Bits" darstellen, was "elementar für diesen Fall ist." Tim Reynolds, der Kläger für die Musikindustrie, wollte Widerspruch gegen dieses Mittel einlegen. Sein Gesuch wurde jedoch unverzüglich von Richterin Gertner abgelehnt.

Diese machte Professor Nesson jedoch darauf aufmerksam, dass es hier um Eröffnungsplädoyers gehe und nicht um Argumente. Neben dem Würfel soll das Bild eines Necker Würfels zum Einsatz kommen, wie bereits erwähnt. Manche dürften diese "Optische Täuschung", die von Louis Albert Necker beschrieben wird, bereits kennen. Was Professor Nesson damit im Prozess bewirken will. Nun, Vermutung gibt es viele. Aber im Falle von Joel Tenenbaum wäre die passendste Erklärung womöglich: Nichts ist so, wie es zu sein scheint...

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