Autor Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene  (Gelesen 42766 mal)

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Filesharing ist FairUse
« Antwort #150 am: 02 April, 2009, 19:12 »
Der Verteidiger des Angeklagten Joel Tenenbaum, welcher von der Musikindustrie beschuldigt wird zahlreiche MP3s via Tauschbörse verbreitet zu haben, sorgt gegenwärtig mit einer aufregenden These für Wirbel.

Manch einer hat sich bereits gefragt, ob Professor Charles Nesson, welcher Rechtswissenschaften an der Harvard University unterrichtet, etwas verrückt ist.

Er selbst bestätigte ebenfalls bereits, dass "diese Fragen vielen Leuten im Kopf umhergeistert." In einem Gespräch mit ArsTechnica erklärte Nesson bereits, dass er den Fall des Studenten Joel Tenenbaum so nutzen möchte, dass dieser zu einer weitläufigen Diskussion über das Urheberrecht führt. Einige seiner jüngst in seinem Weblog veröffentlichten E-Mails gehen jedoch einen erheblichen Schritt weiter, als nur von einer angeregten Diskussion zu träumen. Dazu möchte er eine eigentlich unglaubliche These ins Feld führen, die schon allein beim Aussprechen für erheblichen Wirbel sorgen dürfte:

Nicht kommerzielles Tauschen von urheberrechtlich geschützten Dateien in P2P-Netzen unterliegt der "FairUse" Regelung und ist somit vollständig legal.

Diese Grundsatzidee muss man erst einmal eine Weile auf sich wirken lassen, ehe man begreift, welches Ausmaß eine solche Reglementierung haben könnte. Die "FairUse" Regelung ist ein Konstrukt, welches es in dieser Form nur im us-amerikanischen Urheberrecht gibt. Das im deutschen Urheberrecht hervortretende Recht auf eine Privatkopie lässt sich damit nicht wirklich vergleichen, obwohl es um ein ähnliches Prinzip geht. Eine faire und angemessene Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten für private Interessen, ohne wirtschaftlichen Hintergedanken. Glücklicherweise ist die "FairUse" Klausel der Legislative vollends zum Opfer gefallen, die Definierung der Regelung ist schwammig, nicht absolut eindeutig und mitunter auch Auslegungssache. Um zu erkennen, ob ein Fall von FairUse vorliegt, können vier elementare Prüffragen gestellt werden. Wenn diese beantwortet werden, kann man ableiten, ob es sich nach bisher vorherrschender Rechtsmeinung um "FairUse" im Sinne des Urheberrechts handelt. Die erste Frage lautet dabei, ob die neue Nutzung in verändernder Form stattfindet, ob ein Teil oder das gesamte Originalwerk genutzt wird, welchen Einfluss die neue Nutzung für das Original auf dem zukünftigen Markt haben wird und welcher Art das Originalwerk war.

Wenn man diesen Test auf das bekannte Filesharing-Prinzip anwendet, kann man zu einem positiven wie negativen Ergebnis gelangen, je nach Meinung. Die Frage der veränderten Form muss von beiden Seiten identisch beantwortet werden. Tauschbörsen erzeugen eine identische Kopie des Originals. Wenn es um die Frage geht, ob nur ein Teil oder alles genutzt wird, wird man auch zu dem Ergebnis gelangen, dass in der Regel das gesamte Werk bezogen wird. Bei der Frage der Markteinflüsse gehen die Meinungen selbstverständlich auseinander. Die einen bestreiten Verluste durch Tauschbörsen, während die Rechteinhaber dies als unabstreitbares Faktum ansehen.

Der letzte Fragepunkt stellt keine wirkliche Relevanz dar, da ein Großteil der getauschten Werke in digitaler Form vorliegen. Wenn es nach Professor Nesson geht, ist die Diskussion um Urheberrechte sowieso nicht ausreichend, da "FairUse" weit darüber hinausgeht. Seiner Meinung nach erfasst das Volk diese Regelung als Grundrecht, vielleicht sogar verfassungsmäßig reglementiert, wenngleich nicht exakt definiert. Die abschließende Analyse, ob dies zutrifft, müsse eine Jury treffen.

Schnell wird klar, welches Ziel Nesson anstrebt. Ein Spiel mit dem Feuer, welches beim geringsten Fehler zu einem Flächenbrand führen könnte, welcher von der Contentindustrie weiter geschürt werden kann. Ein Prozess, in welchem die Jury überzeugt wird, dass "FairUse" mehr bedeutet als nur Urheberrechte. Auf dieser These greifend könnte Nesson den weiteren Prozessverlauf aufbauen, wonach Joel Tenenbaum nicht kommerziell gehandelt hat und somit nach der "FairUse" Regelung. Die geforderten Schadensersatzsummen von 150.000 US-Dollar pro Song könnten aufgrund dieser These als unfair und übertrieben dargestellt werden, so dass Tenenbaum tatsächlich als Sieger aus dem Prozess hervorgeht und ein Grundsatzurteil gefällt wurde, welches die Contentindustrie ins Schwitzen bringen dürfte.

Befragt zu seiner Definition von Fairness erklärte Nesson: "Für mich ist das ein verständliches Prinzip, dass es okay ist, konkurrenzlose Produkte zu konsumieren und zu teilen, welche im Netz kostenlos zur Verfügung gestellt werden."

Bedauerlicherweise scheinen nicht einmal die anerkannten Experten, welche auch als Zeugen geladen werden sollen, von Nessons Ansatz überzeugt zu sein. Lawrence Lessig erklärte, dass er überrascht über den Prozessverlauf sei. Es würde sich alles dahin entwickeln, als ob Joel keine Rechtsverletzung begangen hätte. Dem sei nicht so. Nesson würde dem Gesetz keinen Gefallen tun, indem er versucht die "FairUse" Klausel als Entschuldigung für die Tat vorzuschieben (oder auszudehnen). Dies funktioniere einfach nicht. Auch einige seiner Studenten können die These bislang nicht akzeptieren. Die Leiterin des Berkman Center for Internet & Society, Terry Fisher, erklärte, dass ihrer Meinung nach auch die vier elementaren Fragen nicht stimmig beantwortet werden können.

Egal wie man es nun aber dreht oder wendet. Professor Nesson hat in eine starre Szenerie erheblichen Schwung gebracht und trotz seines Alters mehr Offenheit für neue Aspekte des Urheberrechts bewiesen, als es die Contentindustrie je getan hat.Vielleicht ist es auch nur eine Behauptung, um Aufsehen zu erregen. Egal welches Ziel man nun verfolgt: Aufmerksamkeit wird der Fall mehr denn je bekommen, und sei es nur, weil viele Internetnutzer mit der vorherrschenden Legislative, welche sie zu Schwerkriminellen abstempelt und horrende Schadensersätze geltend machen will, nicht mehr einverstanden sind.

Quelle : http://www.gulli.com/news/charles-nesson-filesharing-ist-2009-04-02/

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Filesharing-Gesetz: Schwedens Netz-Traffic bricht ein
« Antwort #151 am: 04 April, 2009, 15:36 »
Der Internet-Traffic in Schweden ist in den letzten beiden Tagen massiv eingebrochen. Hintergrund ist das Inkrafttreten eines neuen Gesetzes zum Schutz der Urheberrechte im Internet.

Die neue Regelung ermöglicht es der Medienindustrie, deutlich einfacher an die persönlichen Daten von Nutzern zu kommen, die sie in Filesharing-Netzen beim Austausch urheberechtlich geschützter Inhalte ertappt werden. Die Informationen lassen sich nun direkt bei den Providern einholen.

Zahlreiche Nutzer rechnen nun offenbar damit, dass sie sehr leicht mit einer Schadensersatzklage konfrontiert sein werden. Da das Gesetz für heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit sorgte, sind die Anwender offenbar sehr gut über dessen Auswirkungen informiert.

Laut Statistiken der Netnod Internet Exchange, einer Organisation, die den Internet-Traffic an zentralen Netzknoten misst, ging der Internet-Verkehr in Schweden seit dem 1. April um rund 40 Prozent zurück. Für den schwedischen Ableger des Anti-Piracy Bureau zeigt dies einen klaren Erfolg der Gesetzesinitiative, da offenbar zahlreiche Filesharing-Nutzer ihre P2P-Clients abgeschaltet haben.

Quelle : http://winfuture.de

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Schweden - Filesharer in Haft
« Antwort #152 am: 04 April, 2009, 22:40 »
Wenige Tage nach Inkrafttreten der IPRED-Richtlinie wurden in Schweden zwei Männer verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Files getauscht zu haben.

Die Intellectual Property Rights Enforcement Directive Richtlinie, kurz IPRED, entfaltet bereits wenige Tage nach ihrer Einführung ihre volle Wirkung. Wie Netnod berichtete, sei zum einen der Traffic in Schweden massiv gesunken.

Als Ursache sieht man hierfür die Einführung dieses Gesetzes. Nun wurden in Schweden zwei Männer im Alter von 29 Jahren verhaftet, beiden wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Files getauscht zu haben. Der Staatsanwalt Fredrik Ingblad, welcher sich um den Fall kümmert, erklärte gegenüber der Presse folgendes: "Die zwei Personen aus Schweden werden verdächtigt, Teilnehmer eines internationalen Netzwerks zu sein, welche eine große Menge von Filmen verbreitet hat". Details über Anzahl und Umfang der zur Verfügung gestellten Dateien wurden bislang nicht veröffentlicht. Die PCs der Beschuldigten sowie weiteres Equipment wurden im Rahmen einer Hausdurchsuchung von der Polizei sichergestellt.

Vermutlich steht dieser Zugriff jedoch nicht im Zusammenhang mit der jüngst eingeführten IPRED-Richtlinie. Staatsanwalt Ingblad erklärte, dass es sich bei diesem Zugriff um eine international koordinierte Polizeiaktion gehandelt habe, welche die Bezeichnung "Operation Carbonite" trug. Sie soll durch Europol sowie die Strafermittlungsbehörden in den USA, Großbritannien, den Niederlanden, Belgien und Schweden durchgeführt werden. Bislang wurden die beiden durch die örtliche Polizei befragt, ob sie Details verraten haben, ist noch unklar. Wenn es nach Lars Gustafsson, dem Operating Manager der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) geht, so soll dies nicht der einzige Fall in diesem Jahr bleiben.

Quelle : www.gulli.com

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Radiohead - Zeugenaussage im Filesharingprozess
« Antwort #153 am: 05 April, 2009, 11:53 »
Das Verfahren gegen Joel Tenenbaum nimmt immer beeindruckendere Züge an. Nun erklärte sich der Manager der Band Radiohead bereit, als Zeuge auszusagen - gegen die Recording Industry Association of America (RIAA).

Professor Charles Nesson scheint keinen Weg unangedacht zu lassen, wenn es darum geht, den Studenten Joel Tenenbaum vor der Prozessmaschinerie der Recording Industry Association of America (RIAA) zu schützen.

Bei einer kleinen Revue stellt man schnell fest, dass die von Nesson aufgefahrenen Mittel provokant, unorthodox und offensiv sind. Mittel, welche sich kaum ein Filesharer bei der Verteidigung leisten könnte. Gerade dies macht das Verfahren jedoch so außergewöhnlich. Angefangen bei einem Team aus Jura-Studenten, welche Nesson unterstützen, über den Antrag, das Verfahren per Webstream ausstrahlen zu können, bis hin zu Nessons Feststellung, Filesharing entspreche dem FairUse-Grundsatz. Es wäre verwunderlich, wenn diese Steine die Anwälte der Musikindustrie nicht ins Schwitzen bringen würden.

Nun hat sich Professor Nesson einen passenden Zeugen für das Verfahren laden lassen: Den Manager der Band Radiohead. Es ist kein Geheimnis, dass die Bandmitglieder sowie ihr Manager der Thematik Filesharing positiv gegenüberstehen. Bislang war es jedoch so, dass stets die Labels hinter den Künstlern auftraten und von ihrem Leid durch Filesharing klagten. Nur selten kamen die Künstler selbst oder deren Manager zu Wort, was sich nun jedoch ändern dürfte. Brian Message dürfte im Verfahren ein sehr interessantes Bild zeichnen, wie die international anerkannte Band Radiohead zum "illegalen Filesharing" steht. Ein Bild, welches alles andere als negativ ist und vielleicht zu einer Ohrfeige für die Recording Industry Association of America werden könnte.

Inzwischen kommen so zahlreiche Faktoren im Prozess um Tenebaum zum tragen, dass sich der Ausgang nur noch schwerlich einschätzen lässt. Professor Nesson scheint jedoch unbedingt gewillt, als Sieger aus diesem Verfahren hervorzugehen. Sollte dabei seine FairUse-Taktik ebenfalls aufgehen, sind die Auswirkungen kaum vorstellbar.

Quelle : http://www.gulli.com

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IPRED in Schweden - Überwachung zwecklos?
« Antwort #154 am: 08 April, 2009, 16:55 »
Mit einer geradezu genialen Idee könnte eine schwedische Website die kürzlich in Kraft getretene IPRED-Richtlinie einen nicht zu verachtenden Dämpfer versetzen.

Die Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) Richtlinie ist erst seit wenigen Tagen in Kraft, doch die ersten Auswirkungen zeichnen sich bereits ab.

Nachdem am 1. April die Richtlinie umgesetzt wurde, konnte Netnod einen Abfall des Internettraffics um 30 Prozent verzeichnen. Man vermutete, dass viele Filesharer ihre Aktivitäten einstellten, aus Angst vor dem Gesetz. Eine nun jedoch gestartete Website dürfte vielen zumindest im Ansatz die Angst nehmen, wenn nicht sogar der IPRED-Richtlinie enormen Widerstand leisten. Die Website bietet Usern die Möglichkeit zu prüfen, ob ihr Anschluss gegenwärtig unter Überwachung steht. Mit der Einführung der IPRED-Richtlinie gab es nämlich auch eine weitere Regelung, welche besagt, dass das Auskunftsersuchen öffentlich an die Gerichte gestellt werden müssen. Nur über eben dieses Ersuchen sind die Provider gezwungen, die Datensätze der Filesharer auszuhändigen - sofern sie diese noch besitzen.

Da alle Gerichtsaufzeichnungen in Schweden der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stehen (on- wie offline) ist es ein leichtes eine Liste zu kreieren, welche alle IP-Adressen beinhaltet, die Unter Überwachung stehen. Das primäre Interesse der Industrie liegt bei der IPRED-Richtlinie nämlich nicht bei einzelnen Filesharern sondern vielmehr bei intensiveren Nutzern.

Ein kurzer Check auf der Website gibt an, ob man bereits in das Raster der Contentindustrie gefallen ist, und seine Aktivitäten zukünftig einschränken sollte. Auch eine Registrierung per E-Mail ist möglich, um informiert zu werden, sobald ein Auskunftsersuchen gegen die eigene IP-Adresse an die Gerichtsbarkeit herangetragen wird.

Die Umsetzung einer Idee, die zumindest dafür sorgen könnte, dass man nicht mehrfach in die Klauen der Industrie gerät. Aufgrund dynamischer IP-Adressen wird man jedoch zumindest einmal das Vergnügen haben müssen - leider.

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Das Landgericht Frankenthal hat in einem aktuellen Beschluss dem Zivilrechtlichen Auskunftsersuchen seitens eines Rechteinhabers erneut eine deutliche Absage erteilt und zugleich die Hürden dafür hoch angesetzt.

Die Absage für den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gestaltet sich im vorliegenden Fall etwas gewichtiger, als dies noch im September vergangenen Jahres der Fall war. Diesmal wurde nämlich nicht nur das Vorliegen eines "gewerblichen Ausmaßes" abgelehnt.

Man stellte vielmehr fest, dass nicht genügend Anhaltspunkte vorgetragen wurden, die überhaupt zu der Annahme hätten führen können, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet, beschäftigte sich das Gericht intensiv mit der Frage, ob die Antragstellerin überhaupt die Urheber- und Nutzungsrechte für das angeblich getauschte Computerspiel innehatte. Oftmals werden Lizenzen nur zum Zwecke der Abmahnung an bekannte Anti-Piraterie Firmen übertragen. Wie genau die Lizenzen erteilt werden, bleibt oftmals im Dunkeln. Umso interessanter ist es, dass die Antragsstellerin vor Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte liefern konnte, dass sie überhaupt über die benötigte Lizenz verfüge.

Im weiteren Verlauf hielt das Gericht fest, dass man sich im Unklaren darüber sei, ob die fragliche IP-Adresse auch dem Provider zuzuordnen sei, welcher Auskunft darüber erteilen sollte. Die Gründe für diesen Zweifel lagen vor allem darin begründet, dass die Antragsstellerin eine eidesstattliche Versicherung über die IP-Adresse abgegeben hatte, welche jedoch noch vor die eigentliche Ermittlung selbiger datiert war.

Besonders interessant dürfte jedoch sein, dass die Richter auch Zweifel an der Hash-Funktion zeigten. Man setzte sich kritisch mit der Frage auseinander, ob eine Hash-Summe zweifelsfrei identische Dateien erkennen kann. Auch würde ein gleicher Hash-Wert nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Identität zweier Dateien bedeuten. Im gegebenen Fall war es der Antragsstellerin überhaupt misslungen, den Hash-Wert des Spiels vorzulegen. Abschließend äußerten die Richter noch Zweifel, ob überhaupt ein Auskunftsanspruch bestehe, wenn unklar ist, ob der Anschlussinhaber selbst die Rechtsverletzung begangen hat. Insbesondere im Hinblick auf die besondere Schutzwürdigkeit von Verkehrsdaten sei es bedenklich, Daten auszuhändigen. Der Anschlussinhaber selbst könne sowieso nur dann als Störer haften, wenn vorab konkrete Anhaltspunkte gegeben wären, dass ein Missbrauch seines Anschlusses durch Dritte bestanden hätten. Auch der Definition, wann ein gewerbliches Ausmaß vorliegt, fügten die Richter eine persönliche Note hinzu. Bei einem Computerspiel - selbst kurz nach der Veröffentlichung - sei kein gewerbliches Ausmaß anzunehmen.

Das Landgericht Frankenthal hat sich hier erneut als Gerichtsbarkeit erwiesen, welche dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch keinen Freifahrtschein erteilt, stellt dieser doch einen massiven Grundrechtseingriff dar. Wie Rechtsanwalt Solmecke notiert, haben die Richter hier die Schwächen in der Beweiskette der abmahnenden Kanzleien aufgedeckt. Leider müssen sich andere Gerichte der Entscheidung des Landgerichts Frankenthal nicht anschließen.

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Filesharing Schadensersatz - Experten protestieren
« Antwort #156 am: 13 April, 2009, 14:00 »
Die Schadensersatzforderung bei Urheberrechtsverletzungen nehmen in den USA stets äußerst weltfremde Ausmaße an. Zwei Urheberrechtsexperten protestieren nun offen gegen diese.

Wenn es den Rechteinhabern in den USA nicht möglich ist, die tatsächlichen Schäden zu ermitteln, so haben sie das Recht, sich an den gesetzlich festgelegten Rahmen zu orientieren.

Wenn es um Filesharing und die damit verbundene Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material geht, ist dies oftmals der Fall, da sich der tatsächlich Schaden nur schwerlich ermitteln lässt. Der rechtlich festgelegte Rahmen reicht jedoch von 750 US-Dollar bis hin zu 30.000 US-Dollar. In Ausnahmefällen sogar 150.000 US-Dollar, wenn die Tat "böswillig" begangen wurde. Infolge dessen gab und gibt es nach wie vor unglaublich hohe Strafen für vergleichsweise geringe Verbrechen. Zwei führende Urheberrechtsexperten, beide Professoren an der University of California (Berkeley).

Der tatsächlich entstandene Schaden im Fall von Jammie Thomas war wohl um die 50 US-Dollar. In Anbetracht der Tatsache, dass die Unschuld jedoch im ersten Anlauf nicht nachgewiesen werden konnte, blieb der Jury wenig anderes übrig, als einen Schaden von mindestens 750 US-Dollar pro Werk anzunehmen. Dies führte sinnigerweise mindestens zu einer Gesamtsumme von 18.000 US-Dollar. Einige der Juroren waren sogar so empört über die Ausführungen von Thomas, dass sie Capitol Records am liebsten die Maximalstrafe zugestanden hätten - 3,6 Millionen US-Dollar.

Man erkennt ein deutliches Problem im Bereich des Schadensersatzes, doch wie löst man es? Pam Samuelson und Tara Weatland, beide Professoren an der University of California und anerkannte Experten für Urheberrechtsangelegenheiten haben Ansätze entwickelt. Zum einen soll an der gesetzlichen Basis für diese Pfichtsummen, welche in Sektion 504(c) des Urheberrechts festgelegt sind, eine Veränderung durchgeführt werden. Das Gesetz gibt nämlich wenig Hilfestellung, wann diese Beträge angewandt werden sollen, weshalb "das Ergebnis oftmals willkürliche, skrupellose und oftmals viel zu hohe gesetzlich festgelegte Schadensersatzsummen sind".

Grundsätzlich sind die beiden Professorinnen dem Gedanken von gesetzlich festgelegten Schadensersatzforderungen nicht abgelehnt, da es oftmals einfach Fälle gibt, in denen der tatsächlich entstandene Schaden nur schwer zu ermitteln ist. Auch sei grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, dass ein höherer Schadenersatz angewandt wird, um die Strafe zu symbolisieren. Aber 150.000 US-Dollar für einen Track zu bezahlen, weil dieser über eine Tauschbörse verbreitet wurde, erscheint nicht zweckmäßig. "In der heutigen Zeit, wo der durchschnittliche Mensch im alltäglichen Leben mit zahlreichen urheberrechtlich geschützten Werken auf eine Art und Weise interagiert, die das Urheberrecht beeinflusst, da sind die Gefahren durch mangelnde Grenzen bei gesetzlich festgelegten Schadensersatzsummen besonders schlimm".

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MPAA - Klage wegen Hack geht in Berufung
« Antwort #157 am: 13 April, 2009, 19:40 »
Bereits im Jahr 2005 hat die US-amerikanische Organisation Motion Picture Association of America (MPAA) einem Hacker 15.000 US-Dollar gezahlt, damit er ihnen die E-Mail-Korrespondenz von Torrentspy und The Pirate Bay besorgt. Der Freispruch durch das Gericht wird demnächst angefochten.

Vom Ausgang dieses Verfahrens könnte der Job des aktuell noch amtierenden MPAA-Geschäftsführers Dan Glickman abhängen. Glickman wurde schon häufiger von der Filmindustrie wegen seiner Praktiken kritisiert. Sollte der Fall vor Gericht verloren werden, dürfte es um die Verlängerung seines Vertrages geschehen sein.

Bereits vor vier Jahren hat die MPAA mithilfe eines Hackers tief im Dreck gewühlt, um Beweise gegen die Hintermänner der BitTorrent-Tracker Torrentspy und The Pirate Bay (TPB) zu sammeln. Robert Anderson war ein früherer Bekannter des Eigentümers von Torrentspy. Er änderte die Konfiguration des Mailservers von Torrentspy, damit ihm automatisch eine Kopie aller E-Mails zugeschickt wurde. Für den Ausdruck dieser E-Mails, der 34 Seiten umfasste, erhielt er die stolze Summe von 15.000 US-Dollar. Für dieses Vorgehen wurde die MPAA später angeklagt. Der Betreiber des Trackers beschwerte sich über illegale Datenspionage. Das Verfahren wurde in erster Instanz abgelehnt - die Umleitung der Mails würde nach Ansicht des Gerichts nicht unter Strafe stehen.

Der Torrentspy-Eigentümer Justin Bunnel indes gab gegenüber TF bekannt, er hätte eine Klage beim Berufungsgericht eingereicht. Bis zur Eröffnung des Verfahrens kann aber noch bis zu einem Jahr vergehen. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) unterstützt ihn bei seinem Vorhaben.

Sie hatten im Vorfeld ausgedrückt, die Gerichtsentscheidung sei ein gefährlicher Versuch das Recht auf Privatsphäre zu verbiegen. Die Admins von The Pirate Bay haben auf die Angriffe sehr gelassen reagiert, sie planen keine rechtlichen Schritte. Sie halten das ganze Unterfangen für überaus unterhaltsam, weil die Aktion sowohl teuer als auch illegal war. Peter Sunde gab bekannt, damit hätte die MPAA lediglich eindrucksvoll ihre Dummheit unter Beweis gestellt. Die Sachlage wäre eindeutig - um das zu beweisen bräuchte er kein Gericht.

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Miramax - Belohnung für vermeintliche Piratin
« Antwort #158 am: 14 April, 2009, 20:34 »
Das Herunterladen von Kinofilmen aus Tauschbörsen ist seit Langem der erklärte Todfeind der Filmindustrie. Dass man sich den Kunden aber auch anders, als nur mit Anwälten nähern kann, hat Miramax nun bewiesen.

Die Twitter-Userin Amanda Music hatte ein ganz besonderes Erlebnis, nachdem sie folgende kurze Nachricht bei Twitter eingestellt hatte: "Verdammt, wieso ist [Adventureland] noch nicht auf den Torrent-Seiten?"

Gegenüber Torrentfreak erzählte sie, dass sie und ihre Freunde für gewöhnlich warten, und sich dann Cam-Rips von Kinofilmen zu organisieren. Für den Film Adventureland hatten sie bislang jedoch keinen Torrent gefunden, was sie via Twitter verkündete. Scheinbar wurden die Begriffe Adventureland sowie Torrent vom Hollywood-Studio Miramax überwacht, da bereits kurze Zeit später eine Antwort auf Amandas Tweet erfolgte, und zwar von niemand anders als dem Miramax Studio. Diese versuchten es auf die höfliche Art: "Komm schon Amanda, tu es nicht". Amanda ihrerseits antwortete auf die Nachricht des Studios und erwiderte, dass sie den Film nicht herunterladen würde, aber nur weil diese so nett darum gebeten haben.

Witzigerweise folgte auch darauf eine Antwort des Studios, jedoch eine, die Amanda so nicht erwartet hatte. Man bedankte sich bei ihr und bot ihr zwei Kinokarten für den Film Adventureland an. Dieses Angebot wurde auch beinahe eingehalten, wenngleich es final nur ein Ticket war. Natürlich kann man nicht jedem Filesharer eine kostenlose Kinokarte schenken, dies ist sicherlich klar. Doch zeigt dieses Ereignis deutlich auf, dass man auch ohne Juristen Einfluss nehmen kann, und das Bild, welches man nach außen darstellt, ist auch erheblich angenehmer.

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The Pirate Bay - Wir gewinnen den Prozess
« Antwort #159 am: 15 April, 2009, 15:19 »
Eine realistische Einschätzung oder blanker Übermut? Am kommenden Freitag schlägt für die Köpfe hinter The Pirate Bay die Stunde der Wahrheit.

Am kommenden Freitag wird die Entscheidung fallen, ob die Schöpfer von The Pirate Bay (TPB) schuldig im Sinne der Anklage sind - oder eben nicht.

Peter Sunde zeigt sich bereits jetzt siegessicher: "Wir sind ziemlich sicher, dass wir gewinnen werden." Ziemlich sicher. Eine vage Vermutung, die bis zum kommenden Freitag niemand wirklich mit Sicherheit bestätigen oder widerlegen kann. Es spricht vieles für Peter Sunde und seine Kollegen, haben diese doch dem Gericht während der gesamten Verhandlung oftmals die richtigen Fakten zur richtigen Zeit darlegen können. Die Klägerseite, allen voran die Contentindustrie, fielen dabei eher negativ ins Bild. Schreie seitens der Anwältin der Nebenklage waren sicherlich nicht die positivsten Erinnerungen. Was bleibt, ist eine offene Frage über den Ausgang des Verfahrens.

Peter Sunde, Frederik Neij, Gottfrid Svartholm sowie Carl Lundstrom gründeten The Pirate Bay im Jahr 2003. Zu keinem Zeitpunkt boten die Server von The Pirate Bay urheberrechtlich geschütztes Material an, lediglich Torrents zu Filmen, Serien, Spielen, Musik und Software wurden zur Verfügung gestellt. Die Nutzung von BitTorrent selbst ist vollends legal, lediglich was man damit überträgt, könnte zum Problem werden. Hier wird oftmals der Vergleich mit einem Messer angebracht, welches an sich auch "legal" ist, obwohl man es auch für eine Straftat verwenden könnte. Den Hersteller des Messers für einen Mord zu belangen, weil sein Messer benutzt wurde, klingt abstrus. The Pirate Bay zu verurteilen, weil sie Torrents anbieten, die auch auf urheberrechtlich geschützte Files verweisen - ebenso abstrus? Justitia wird am Freitag unter anderem darüber richten.

Nachdem die Anklage wegen "Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung" fallen gelassen wurde, musste man sich mit "Beihilfe zur Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material" begnügen. Bereits nach zwei Tagen hatte man die Anklage zu diesem Schritt zwingen können. Währenddessen blieb die Industrie bei ihren geforderten 10,6 Millionen Euro an Schadensersatz.

Gegenüber der BBC erklärte Sunde: "Wir sind nach wie vor nicht der Ansicht, dass wir etwas Illegales im Sinne der schwedischen Gesetze getan haben. Wir verbreiten keine Dateien, wir verlinken nur zu Material. The Pirate Bay wird weiterleben. Nichts wird geschehen, wenn wir verlieren, aus einer Vielzahl von Gründen, nicht zuletzt, weil wir dann in Berufung gehen." Es scheint, als habe man einen Plan in der Hinterhand, sollten wirklich alle Bemühungen scheitern. Derweil übt sich die Industrie in großen Reden, wie Jonas Sjostrom, Vorsitzender der "Swedish Independent Music Producers Association", in einem Statement: "Wir sind... müde und haben Dienste wie The Pirate Bay satt, die keinerlei Verständnis oder Respekt für die kreative Gesellschaft aufbringen und stattdessen ihre eigenen finanziellen Interessen im Auge haben."

Das Urteil soll am kommenden Freitag in Schriftform veröffentlicht werden. Sollten die vier Angeklagten für schuldig befunden werden, drohen ihnen enorme Geld- sowie Haftstrafen.

gulli hat diesbezüglich bereits gestern ein Voting angeleiert, wo jeder Leser darüber abstimmen kann, wie seiner Meinung nach die Chancen von TPB auf einen Sieg aussehen. Zu finden ist das Voting auf der Hauptseite von gulli.com rechts oben. Wir bitten alle Leser um eine möglichst objektive Bewertung der Sach- und Rechtslage. Verurteilung oder Freispruch? Bisher sind über 70% unserer Besucher der Meinung, die Admins werden am Freitag straffrei ausgehen. Am 17. wissen wir mehr.

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Bestseller Autor unterstützt The Pirate Bay
« Antwort #160 am: 16 April, 2009, 13:01 »
Morgen früh erfolgt der Urteilsspruch gegen TPB. Nicht alle Künstler unserer Generation sehen in der P2P-Technologie nur das Böse. So auch der Bestseller Autor Paul Coelho.

Der Bestseller-Autor Paul Coelho hat sich nun, einen Tag vor der Urteilsverkündung gegen The Pirate Bay, öffentlich zu diesen bekannt.

Sein Werk "Der Alchemist" wurde rund 65 Millionen weltweit verkauft, doch nur die wenigsten kennen sein "kleines Geheimnis". Coelho selbst ist nämlich ein begeisterter User von BitTorrent, welcher sogar zugegeben hat, sein eigenes Buch darüber heruntergeladen zu haben. Paul Coelho ist davon überzeugt, dass Filesharing eine großartige Möglichkeit darstellt, um Künstler zu promoten. Um diesen Worten das notwendige Gewicht zu verleihen, erklärte er, dass er gerne nach Schweden reisen würde, um dort als Zeuge für The Pirate Bay auszusagen. Ein interessantes Schauspiel, welches sich an dieser Stelle erneut ereignet. Die Klägerseite musste eine Autorin dazu auffordern, einen Artikel gegen Filesharing zu verfassen, welcher jedoch kurze Zeit später als Finte entlarvt wurde.

Gegenüber Torrentfreak erklärte Coelho: "Ich unterstütze öffentlich ihre Seite. Ich habe sogar freiwillig angeboten, nach Schweden zu reisen und über freie Inhalte zu diskutieren, aber leider habe ich nie eine Antwort auf dieses Angebot erhalten." Bereits in einem früheren Interview brachte Coelho seine Haltung gegenüber Filesharing zum Ausdruck: "Seit dem Anbeginn der Zeit haben die Menschen das Bedürfnis verspürt, zu teilen - von Nahrung bis Kunst. Teilen gehört zur menschlichen Natur. Eine Person, die nicht teilt, ist nicht nur selbstsüchtig sondern verbittert und allein." So veröffentlichte Coelho sein eigenes Buch auf diversen BitTorrent-Seiten, unter anderem The Pirate Bay. Dies hatte sich für Coelho final wirklich gelohnt, wie sich anhand der Verkaufszahlen belegen lässt. Auf seinem eigenen Blog pirate coelho veröffentlicht er für seine Bücher jeweils aktuelle Links für den Download via BitTorrent und Rapidshare.

"Ich glaube, wenn ein Leser die Möglichkeit hat, einige Kapitel zu lesen, dann kann er oder sie sich auch später noch dazu entschließen, das Buch zu kaufen", so Coelho.Eine umsichtige Aussage, mit welcher er sicherlich nicht alleine steht.

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Pirate-Bay Server kommt ins Museum
« Antwort #161 am: 16 April, 2009, 14:51 »
Das Schwedische Nationalmuseum will einen originalen Pirate-Bay-Server in ihr Museum stellen.

Das Schwedische Nationalmuseum für Technik und Wissenschaft hat bekannt gegeben, dass sie einen Webserver von The Pirate Bay in ihr Museum stellen möchten. Sie kauften das gute Stück für etwa 243 Euro für ihre Sammlung. Der Server wurde bereits im Jahr 2008 von der Polizei beschlagnahmt.

Die Museumsreife erhält der Server deswegen, da in der Ausstellung des Nationalmuseums Erfindungen gezeigt werden, die das Leben der Menschen verändert haben. Berührungsängste mit der Technik hätte man keine. Schließlich würde man auch Kassetten aus den 70er Jahren ausstellen. Auch damals wurde darüber diskutiert, ob das Mitschneiden von Musik illegal ist oder nicht. Aus dieser Perspektive betrachtet, weist das Museum eine äußerst geistesgegenwärtige Haltung auf. Somit hat "The Pirate Bay" heute zumindest schon mal eine frühe und überaus würdige Ehrung erhalten.

Morgen wird das Gerichtsurteil in dem Prozess über den Torrent-Tracker gefällt.Bis dahin gilt es abzuwarten. Die Macher des Piraten-Trackers selbst geben sich wie immer siegessicher. In ihrem Blog schreiben sie, dass dieses Urteil so oder so nicht final sein wird, da die Verliererseite ohnehin in Berufung gehen wird.

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Haftstrafen für Pirate-Bay-Betreiber
« Antwort #162 am: 17 April, 2009, 11:52 »
Gefängnis- und Geldstrafen wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung

In Schweden sind die Angeklagten im Pirate-Bay-Prozess wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung schuldig gesprochen worden. Alle vier Angeklagten sollen für ein Jahr ins Gefängnis. Darüber hinaus sollen sie Schadensersatz in Millionenhöhe zahlen.
Das weltweit mit Spannung erwartete Urteil gegen die vier Pirate-Bay-Betreiber ist gesprochen. Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde und Carl Lundström sind der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden worden. Neben einer Gefängnisstrafe von einem Jahr sieht das Urteil auch Schadensersatzzahlungen in Höhe von rund 3,5 Millionen US-Dollar (30 Millionen Schwedische Kronen) vor, berichtet die schwedische Tageszeitung The Local.

Das Urteil fiel vergleichsweise hart aus, da das Gericht den Angeklagten bescheinigte, mit dem Betreiben von The Pirate Bay wirtschaftliche Ziele verfolgt zu haben. Sie sollen demnach jährlich rund 1,2 Millionen US-Dollar (10 Millionen Schwedische Kronen) verdient haben. Die Angeklagten hatten im Prozess immer wieder bestritten, Gewinne erzielt zu haben.

Bereits vor Prozessende hatten die vier Pirate-Bay-Betreiber für den Fall einer Verurteilung angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Beobachter rechnen damit, dass der Prozess am Ende vor dem Obersten Gericht Schwedens oder sogar vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden werden muss. Es wird also vermutlich noch Jahre dauern, bis ein endgültiges Urteil feststeht.

Quelle : www.golem.de

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Pirate Bay: Berufung gegen "bizarres Urteil"
« Antwort #163 am: 17 April, 2009, 17:20 »
Die erste Runde geht an den schwedischen Staat und die Medienindustrie: Vier Männer, zwischen 24 und 48 Jahre alt, werden für ihre Verbindung mit dem berühmt-berüchtigten Torrent-Tracker The Pirate Bay zur Verantwortung gezogen. Ein Gericht in Stockholm verurteilte die vier am heutigen Freitag zu jeweils einem Jahr Haft und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 2,75 Millionen Euro. Während bei internationalen Medienunternehmen die Sektkorken knallen, nehmen es die verurteilten Piraten ziemlich locker. Sie wollen auf jeden Fall in Berufung gehen.

Verurteilt wurden die Vier wegen Beihilfe zu schweren Urheberrechtsverletzungen. Mit dem Betrieb des Torrent-Trackers hätten sie die Verstöße Dritter befördert, befand die urteilende Kammer des Stockholmer Bezirksgerichts, die aus einem Richter und drei Schöffen besteht. Durch die Website mit "gut entwickelten Suchfunktionen" und einem verbundenen Tracker hätten die Angeklagten zu den "von Filesharern begangenen Verbrechen angestiftet", teilte das Gericht zur Begründung des Urteils (PDF-Datei) mit. Die Haftstrafe gab es wegen der Größenordnung der Verstöße und der Ansicht des Gerichts, The Pirate Bay sei wohlorganisiert und kommerziell orientiert.

"Das ist wie bei Karate Kid", sagt Peter Sunde. Den ersten Kampf verliert man, doch am Schluss folgt das Happy-End. Der Dreißigjährige nimmt das Urteil ziemlich locker, aber durchaus ernst. "Es ist ziemlich bizarr, dass wir überhaupt verurteilt wurden". Sunde ist so etwas wie der Pressesprecher der Pirate Bay, einer Organisation, die es eigentlich nicht gibt. Auch deshalb findet er das Urteil zum Lachen: Dass ausgerechnet die nach seinen Angaben nur lose verbandelten Piraten organisierte Kriminelle sein sollen.

Sunde und seine Mitangeklagten Fredrik Neij (30), Gottfrid Svartholm (24) und Carl Lundström (48) können es auch noch locker nehmen. Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass allzu bald die Handschellen klicken. Beide Seiten, die Piraten und die Medienindustrie, werden das Verfahren durch alle Instanzen bringen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil kann es noch eine Weile dauern. Die Piratenbucht wird also vorerst nicht trockengelegt.

Für die Gegenseite ist die Verurteilung ein echtes Erfolgserlebnis in ihrem bisher wenig erfolgreichen Kampf gegen die Website. Vor allem hoffen sie, dass der Richterspruch richtungsweisend sein wird. "Das Urteil gegen die Betreiber von The Pirate Bay hat eine wichtige Signalwirkung", meint Stefan Michalk vom Bundesverband Musikindustrie. "Es stellt klar, dass das Betreiben einer Internettauschbörse mit überwiegend illegalen Inhalten nichts mit Seeräuberromantik zu tun hat."

Auch andere Offizielle der deutschen Kulturszene sind entzückt. "Ich freue mich für alle Urheber, Kreativen und die, die Sorge tragen, dass deren Inhalte verbreitet werden", kommentiert der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Gottfried Honnefelder. Für den Deutschen Kulturrat ist das Urteil ein "Etappensieg zur Sicherung der Rechte von Urhebern und anderen Rechteinhabern". Dass der Kulturrat den Torrent-Tracker dabei als "Einbruchswerkzeug" bezeichnet, ist symptomatisch für die in dieser hitzig geführten Debatte verbreitete Unkenntnis technischer Zusammenhänge.

Dabei spielen die eine zentrale Rolle. Ein Argument der Verteidigung ist, dass The Pirate Bay die Dateien nicht selbst hostet, sondern nur den Austausch vermittelt. Eine solche Vermittlung genieße das gleiche rechtliche Privileg wie das der Zugangsanbieter, die nicht für Verstöße ihrer Kunden haftbar gemacht werden können. Deshalb ist auch Verteidiger Per Samuelsson überzeugt, dass der Richterspruch keinen Bestand haben wird. Der Jurist, der den umstrittenen Unternehmer Carl Lundström vertritt, spricht von "politischem Druck", der wohl auf das Gericht ausgeübt worden sei. Für Sunde ist das Verfahren ein "politischer Prozess".

The Pirate Bay ist durchaus ein Politikum – nicht nur für die schwedische Piratenpartei, die in dem Schuldspruch ihr Ticket ins Europaparlament sieht. Es geht um die Frage, wie mit Schutzrechten in Zeiten der digitalen Vervielfältigung umzugehen ist, wie die Interessen der Urheber und Rechteinhaber mit denen der Nutzer abgewogen werden können. Zu dieser Debatte leisten die schwedischen Piraten ihren Beitrag. "Wir wollen, dass die Politik die Sache viel ernster nimmt", sagt Sunde. Die ganze Rhetorik kann aber ein Kernproblem der Pirate Bay nicht schönreden: Über die Plattform wird urheberrechtlich geschütztes Material in enormem Umfang illegal getauscht.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 17 April, 2009, 17:53 von SiLæncer »

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The Pirate Bay - Wer hat das Urteil verplappert ?
« Antwort #164 am: 18 April, 2009, 18:30 »
Mit dieser Frage wird man sich nun näher beschäftigen müssen. Die zuständige Instanz will die Ermittlungen in diesem Zusammenhang so bald wie möglich aufnehmen.

Zugegebenermaßen war der Twitter-Eintrag (gulli:news berichtete) von "brokep" als eine äußerst überraschende Meldung anzusehen. Er schrieb, seinen eigenen Informationen zufolge, welche offenbar aus involvierten Kreisen stammten, werde das Urteil nicht zugunsten der Betreiber von The Pirate Bay (TPB) ausgehen. Und da sich diese Angelegenheit zudem bewahrheitete, soll nun etwas Licht in das Dunkel gebracht werden. Im Klartext wollen die Behörden den Ursprung dieser Information ausfindig machen. Ob diese Gegebenheit auch Konsequenzen hinsichtlich des Urteils beinhalten wird, ist unklar.

Der Auftrag für diese Untersuchung kommt vom zuständigen Gericht selbst. Dort wird dieser Sachverhalt als überaus bedeutend eingestuft. Grund genug also, die Polizei darüber zu unterrichten. Schließlich handelt es sich dabei in gewissem Maße um einen Bruch der Vertraulichkeit von Informationen. Abschließend bestätigte man, dass das durchgesickerte Urteil keinerlei Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts hatte. Davon war auch nicht auszugehen. Angeblich hätte sich das Gericht in jedem Fall so entschieden. Wo diese Nachricht jedoch seine Quelle hat, kann man sich nicht erklären.

Peter Sunde von TPB vermutet, dass durchaus mehrere Personen mit der Entscheidung des Gerichts im Vorfeld vertraut waren. Unter anderem soll die Anwältin der Filmindustrie Monique Wadsted davon in Kenntnis gesetzt worden sein. Obgleich Sunde in bekannter Art und Weise auch in dieser Angelegenheit gleich wieder zu Scherzen aufgelegt war. In einem Twitter-Post sagte er: "Die Sache ist schon echt merkwürdig. Früher waren es immer nur Filme, die vor dem offiziellen Release-Datum in den Umlauf gerieten. Doch nun sind offenbar auch Urteile von dieser Problematik betroffen."

Quelle : www.gulli.com

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