Autor Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene  (Gelesen 42765 mal)

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The Pirate Bay noch immer zuversichtlich
« Antwort #135 am: 19 März, 2009, 13:23 »
Bis zum Urteil gegen die schwedischen Betreiber vom BitTorrent-Tracker und Portal The Pirate Bay vergeht noch knapp ein Monat. Im Verlauf eines Interviews zeigte sich deren Sprecher Peter Sunde noch immer sehr zuversichtlich.

Das endgültige Urteil darf für den 17. April erwartet werden. TPB-Sprecher brokep aka Peter Sunde äußerte sich im Verlauf eines Interviews von TorrentFreak sehr selbstsicher. Er prognostiziert noch immer einen wahrhaft heldenhaften Sieg vor Gericht und dann schränkt er seine Erwartungen doch noch etwas ein. "Andererseits, man weiß nie. Wir erwarten einen Sieg - aber wir sind für den Worst Case vorbereitet, damit uns das nicht umwirft, sollten wir verlieren." Höchstwahrscheinlich wird man für den schlimmsten Fall einen Umzug der Server zum Beispiel ins östliche Europa vorbereitet haben.

"Wenn man TPB künftig nicht benutzt - dann nur deswegen, weil es neue Technologien gibt, die uns überflüssig gemacht haben", brokep weiter. Er geht davon aus, die Technologie wird sich entwickeln, BitTorrent wird aber noch für eine Weile relevant bleiben. Er spricht auch von den Problemen, Spammer und Firmen, die IP-Adressen mitschneiden daran zu hindern, solange sie sich bei dezentralen Trackern einklinken. Das Grundkonzept von BitTorrent bleibt in dieser oder in einer leicht veränderten Variante noch länger erhalten, so Peter Sunde weiter. Leider ist es bei TPB zum Thema anonymes Filesharing sehr still geworden. Die Umsetzung ist offensichtlich komplizierter als anfangs gedacht. Wem die Auswahl an Dateien bei I2P nicht ausreicht, vielleicht bringt das Projekt Anomos in wenigen Wochen die nötige Sicherheit für alle Filesharer. Noch ist deren Dienst nicht online. Ende Februar wurde aber bereits ein eigener Tracker aufgesetzt, der von den Machern derzeit mit Tests überzogen wird.

Am letzten Tag der Verhandlung zeigten die Admins von TPB im Gerichtssaal einen selbst gemachten Film, der die genaue Funktionsweise von BitTorrent erläutern sollte. Es bleibt abzuwarten, ob man das Gericht davon überzeugen konnte, dass es sich dabei nicht nur um Diebstahl und Bereicherung an den Pfründen der Industrie geht. Die Rechteinhaber hätten es zumindest sehr gerne genau so dargestellt.

Wie auch immer: In knapp vier Wochen wissen wir mehr ...

Quelle : www.gulli.com

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Torrent-Suchmaschine lässt eigene Legalität prüfen
« Antwort #136 am: 22 März, 2009, 17:25 »
Die Betreiber der in Kanada ansässigen Torrent-Suchmaschine isoHunt ziehen vor das oberste Gericht der kanadischen Provinz British Columbia. In dem Verfahren, an dem auch der kanadische Verband der Musikindustrie CRIA beteiligt ist, will sich isoHunt Web Technologies Inc. den legalen Umgang mit urheberrechtlich geschützter Musik bestätigen lassen und gleichzeitig klären, ob das Unternehmen als Betreiber einer Suchmaschine für die gelisteten Inhalte überhaupt verantwortlich zu machen ist.

Bereits im September 2008 hatte Gary Fung, Präsident der isoHunt Inc. eine entsprechende Petition an den Supreme Court of British Columbia gerichtet. Neben isoHunt.com betreibt das Unternehmen die Seiten torrentbox.com und podtropolis.com. Im Rahmen der nun stattfindenden ersten Anhörung verglich isoHunt-Anwalt Arthur Grant den Dienst mit herkömmlichen Suchmaschinen und führte vor, dass auch Google und Yahoo! auf urheberrechtlich geschützte Inhalte verweisen: "isoHunt ist eine Suchmaschine und funktioniert nicht anders als Google", so die Kernaussage.

In der weiteren Argumentation verweist isoHunt auf das Betamax-Urteil von 1984: Damals konnten sich Hersteller von Videorecordern gegen die US-Filmindustrie behaupten, die sie für mit den Aufzeichnungsgeräten angefertigte Raubkopien zur Verantwortung ziehen wollte. IsoHunt hat nach eigenen Angaben über 20 Millionen regelmäßige Nutzer und verweist auf mehr als 44 Millionen BitTorrent-Dateien. Die klare Trennung von Techniken zum Verbreiten von Inhalten und der Art der verbreiteten Inhalte fordern auch die Anwälte im Pirate-Bay-Verfahren ein. Das Urteil im Fall der wohl größten Torrent-Suchmaschine wird Mitte April erwartet.

Quelle : www.heise.de

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US-Regierung nimmt Stellung in Filesharing-Verfahren
« Antwort #137 am: 23 März, 2009, 20:14 »
Die US-Regierung hat im Filesharing-Verfahren gegen Joel Tenenbaum den Argumenten der Verteidigung widersprochen. In einer umfangreichen schriftlichen Stellungnahme (PDF-Datei) verteidigt das US-Justizministerium die Verfassungsmäßigkeit des in Copyright-Fällen gesetzlich festgelegten Schadensersatzes. In dem Verfahren gegen Tenenbaum, dem Urheberrechtsverletzung durch die unberechtigte Verteilung geschützter Musikwerke über ein Filesharing-Netzwerk vorgeworfen wird, hatte die Verteidigung angesichts des drohenden, im Vergleich zum Straßenpreis von 99 US-Cent pro Musikstück hohen Schadensersatzes die Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen.

Bei Urheberrechtsverstößen hat ein Rechteinhaber laut US-Copyright Anspruch auf Schadensersatz entweder in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens zuzüglich der eventuell aus dem Verstoß geschöpften Profite. Da sich das nicht immer berechnen lässt, ist als Alternative ein gesetzlicher Rahmen vorgegeben, der zwischen 750 und 30.000 US-Dollar pro Verstoß vorsieht; im Falle einer vorsätzlichen Verletzung bis zu 150.000 US-Dollar. In Tenenbaums Fall geht es um sieben Songs – im schlimmsten Fall könnten also Forderungen in Höhe von über 1 Million Dollar auf ihn zukommen.

An diesem Punkt argumentiert Tenenbaum, der inzwischen von Harvard-Professor Charles Nesson und einem Team seiner Studenten verteidigt wird, dass die Höhe des möglichen Schadensersatzes unverhältnismäßig sei und wirft die Frage auf, ob das mit der Verfassung und der Prozessordnung zu vereinbaren sei. Das Missverhältnis zwischen dem tatsächlich entstandenen Schaden und dem gesetzlich möglichen Schadensersatz sei in diesem Fall so groß, dass der zivilrechtliche Rahmen verlassen werde und der Schadenersatz einer strafrechtlichen Ahndung gleichkäme. Das Urheberrecht verlagere also eine im Grunde strafrechtliche Angelegenheit in ein Zivilverfahren und verstoße damit gegen die in der Verfassung verankerte Gewaltenteilung.

Diesen Argumenten widerspricht die US-Regierung in ihrer Eingabe, ohne die Frage nach der Verhältnismäßigkeit ganz zurückzuweisen. Das Justizministerium hält verfassungsrechtliche Aspekte aber für die Entscheidung des Falles selbst nicht für relevant. Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit von Schadensersatz könne erst nach einem Schuldspruch gestellt werden, wenn eine Summe fest stehe. Zudem widerspricht die Regierung der Annahme, der gesetzliche Rahmen zur Bestimmung des Schadensersatzes gelte nur für kommerzielle Urheberrechtsverletzungen.

Auch könne bei dem Rahmen nicht von exzessiven Summen gesprochen werden, da die Rechtsprechung in dieser Hinsicht eindeutig sei: Es gehe dem Gesetz nicht um das Verhältnis von tatsächlichem Schaden und Schadenersatz, vielmehr werde die Summe durch die klar vorgegebenen und vom Gesetzgeber in der Vergangenheit wiederholt angepassten Grenzen determiniert. Als Präzedenzfall führt die Regierung dazu ein Verfahren aus dem Jahre 1911 an, in dem einer Eisenbahngesellschaft für einen Schaden von 66 US-Cent eine Wiedergutmachung von 75 US-Dollar zugesprochen worden war, was innerhalb des damals gültigen Rahmens von 50 bis 300 US-Dollar lag und damit nach Meinung des Gerichts nicht gegen den Fairness-Grundsatz der Verfassung verstieß.

Dabei geht die US-Regierung nicht auf Argumente ein, die zuvor von der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) vorgebracht worden waren. Für die EFF wies Rechtsanwalt Ray Beckerman auf relevante Rechtsprechung und Argumente hin. Laut Eingabe der FSF (PDF-Datei) sind den Gerichten in mindestens zwei Fällen Zweifel gekommen, dass überhöhter Schadensersatz verfahrensrechtliche Konsequenzen haben könne.

Die US-Regierung spricht Fragen geltenden Rechts an und verteidigt die Verfassungskonformität des Urheberrechts, vermeidet aber eine direkte Stellungnahme in der Sache Tenenbaum. Dennoch tritt die Regierung Barack Obamas mit dieser Stellungnahme in die Fußstapfen der Vorgänger-Administration. Unter George Bush hatte das Justizministerium im inzwischen geplatzten und zur Neuauflage anstehenden Filesharing-Verfahren gegen Jammie Thomas für den US-Verband RIAA Partei ergriffen. Zuletzt hatte Obama hohe Posten im Justizministerium mit ehemaligen RIAA-Anwälten besetzt.

Im Fall Tenenbaum sorgt auch die Verteidigung immer wieder für bunte Schlagzeilen. Unter anderem musste sich Nessons Team wegen prozeduraler Fehlleistungen einen Rüffel von der Vorsitzenden Richterin gefallen lassen. Der Wunsch der Verteidigung, eine Anhörung live ins Internet zu übertragen, hat die Anwälte in den vergangenen Wochen beschäftigt und eine Vertagung bewirkt. Der Professor selbst hatte sich in einer ungewöhnlichen Eingabe bei Richterin Gertner entschuldigt, einen Antrag nicht rechtzeitig zurückgezogen zu haben. Auch freundlich gesinnte Beobachter vom Fach sind sich inzwischen nicht mehr sicher, ob Nesson hier eine ausgefeilte Strategie fährt oder einfach heilloses Durcheinander herrscht. Inzwischen wird die Verteidigung auch von einem erfahrenen Bostoner Prozessanwalt unterstützt.

Quelle : www.heise.de

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US-Provider AT&T will 'Raubkopierer' kontaktieren
« Antwort #138 am: 25 März, 2009, 20:53 »
Der US-amerikanische Telekommunikationskonzern AT&T hat angekündigt, die Musikindustrie im Kampf gegen "Raubkopierer" zu unterstützen. Dazu will man Musikpiraten im Verdachtsfall kontaktieren.

So erklärte der Senior Executive Vice President für Rechtsangelegenheiten, Jim Ciccioni, dass man damit begonnen hat, Internetnutzer zu informieren, wenn sie von der RIAA verdächtigt werden, Musik aus illegalen Quellen bezogen zu haben. Die RIAA hatte im letzten Jahr angekündigt, auf massenhafte Abmahnungen zu verzichten und stattdessen mit den Providern zusammenzuarbeiten.

Noch handelt es sich dabei um einen Probelauf. Man will herausfinden, wie die Kunden auf die Benachrichtigung reagieren. So klärt man die "Musikpiraten" auf, welche Konsequenzen ihr Handeln haben könnte. Ob ihnen auch die Sperrung des Anschlusses angedroht wird, ist nicht bekannt.

In Irland setzt die Musikindustrie inzwischen auf ein ähnliches Vorgehen. So werden Filesharer bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht darüber informiert. Wurde man drei Mal verwarnt, sperrt der Provider Eircom den Internetanschluss.

Quelle : http://winfuture.de

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The Pirate Bay - IT-Spezialist der Polizei gehackt
« Antwort #139 am: 28 März, 2009, 05:52 »
Jim Keyzer, IT-Forensik-Spezialist bei der Stockholmer Polizei und maßgeblich an den Untersuchungen gegen The Pirate Bay (TPB) beteiligt, wurde offenbar zum Ziel eines Hackerangriffs - oder genauer gesagt war das direkte Ziel seine Freundin.

Offenbar wurde der Hotmail-Account von Keyzers Freundin gehackt und daraus eine Reihe persönlicher Dokumente und auch Passwörter Keyzers entwendet. Diese wurden daraufhin per Bittorrent verbreitet.

Der Torrent, der unter anderem auch Details über einen kürzlich von Keyzer getätigten Hauskauf enthält trägt den brisanten Titel "Where did the money come from?" Dabei handelt es sich um eine Anspielung auf Keyzers kurzfristige Tätigkeit für Warner Brothers noch während des Prozess gegen TPB. Belege dafür, dass zwischen dem Hauskauf und Keyzers zugegebenermaßen sehr fragwürdigen Tätigkeit für die Content-Industrie bestehen, gibt es allerdings keine.

Trotzdem dürfte Keyzer die ganze Angelegenheit sehr peinlich sein. Er forderte allerdings nicht, den Torrent zu entfernen - das zeigt, dass er während seiner Tätigkeit zumindest etwas über das Internet gelernt hat, wäre doch das Entfernen eines einmal eingestellten Torrents, der bereits verbreitet wurde, zwecklos. Keyzer kontaktierte allerdings das Team von TPB, um sich darüber zu beschweren, dass seine Freundin aufgrund seiner Rolle im Prozess ihren Mailaccount gehackt bekam.

Wahrscheinlich handelt es sich bei dem Angreifer um einen Fan von TPB, der dem Team so seine Solidarität demonstrieren will.

Quelle : www.gulli.com

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US-Provider helfen Musikindustrie im Kampf gegen Piraterie
« Antwort #140 am: 29 März, 2009, 13:39 »
Ende Dezember hatte der Verband der US-amerikanischen Musikindustrie RIAA seinen Strategiewechsel im Kampf gegen die Verbreitung illegaler Kopien im Internet bekannt gegeben: Zukünftig wolle man auf Massenklagen verzichten und stattdessen enger mit den Providern zusammenarbeiten. Musikpiraten sollten zukünftig nach einem abgestuften Plan zunächst abgemahnt werden. Im zweiten Schritt sollte ihre Bandbreite gedrosselt und schließlich ihr Internetzugang komplett gesperrt werden.

Inzwischen sind zahlreiche Berichte aufgetaucht, nach denen die RIAA zu den Providern bereits Kontakt aufgenommen hat und einige den Musikverband bereits tatkräftig unterstützen. Derweil versuchen Unternehmenssprecher der Provider, die Zusammenarbeit mit der RIAA herunterzuspielen.

So berichtet das US-Magazin PC-World, dass der US-Provider Cox Communications mit der Musikindustrie zusammenarbeitet und Warnschreiben der RIAA an Cox-Kunden weiterleite, die nach deren Ansicht Urheberrechte verletzen. Cox arbeitet nach Auskunft eines Sprechers bereits seit Inkraftreten des Digital Millenium Copyright Act DMCA vor zehn Jahren mit der Musikindustrie zusammen und hat seitdem Hunderttausende von Warnungen an seine Kunden verschickt. Bislang hätten sich aber "weniger als ein Promille" der Kunden als renitent gezeigt, sodass ihr Zugang von Cox gesperrt wurde, versuchte ein Sprecher des Unternehmens Kritik an der Vorgehensweise zu beschwichtigen.

Comcast gab gegenüber dem Magazin bekannt, dass man – wie andere Provider auch – bereits seit Jahren mit der Musikindustrie zusammenarbeite und Warnungen der RIAA an Kunden weiterleite. Ein Sprecher betonte jedoch, dass Comcast sich im Unterschied zu Cox auch zukünftig nicht an den geplanten Zugangssprerren beteiligen werde.

Ins gleiche Horn stieß ein Sprecher des US-Providers AT&T, der einen Bericht von CNET relativierte, nach dem der Konzern in Warn-Mails harte Konsequenzen gegenüber seinen Kunden androhe, die über ihren Anschluss urheberrechtlich geschützte Musik illegal verbreitet hätten. AT&T-Executive Manager Jim Cicconi erklärte auf dem Leadership Music Digital Summit, dass man nicht mit der RIAA zusammenarbeite. Man teste lediglich, zukünftig Warnungen gegenüber Urheberrechtsverletzungen an betroffene Kunden weiterzuleiten. Es werde seitens AT&T aber keinerlei Sanktionen geben, wenn Kunden die Warnungen in den Wind schlugen, betonte Cicconi. Es stehe es den Rechteinhabern frei, gegen die Urheberrechtsverletzer gerichtlich vorzugehen. Cicconi erklärte, bislang sei man von der RIAA nicht dazu aufgefordert worden, einem Kunden seinen Zugang zu sperren und man werde auch in Zukunft solchen Forderungen nicht nachkommen, sollten sie an AT&T herangetragen werden.

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The Pirate Bay - Torrents für Facebook
« Antwort #141 am: 29 März, 2009, 14:03 »
Nach den jüngsten Entwicklungen bei The Pirate Bay scheint man in einen richtigen Ideenrausch verfallen zu sein, welcher erneut zu einem Feature führt, welches BitTorrent noch populärer machen soll.

Ein neues Feature auf The Pirate Bay dürfte sich für einige Nutzer der Social-Network-Community Facebook zu einem wahren Prachtstück entwickeln.

Mit einem einzigen Klick können Nutzer von Facebook nämlich ab sofort ihre bevorzugten Torrents ihrem Profil hinzufügen, und somit auch mit Freunden teilen. Eine Funktion, die BitTorrent sicherlich noch populärer macht, falls man es nicht bereits kennt. Während sich die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) wenig begeistert von dem neuen Feature zeigt, verweigerte Facebook bislang jeden Kommentar.

Gegenüber 20minuten.ch, einem Nachrichtenportal aus der Schweiz, äußerte sich ein Sprecher der IFPI kritisch. Das Anbieten von Links zu Torrent-Files, welche zu urheberrechtlich geschütztem Material führen, sei in der Schweiz illegal und somit strafbar. Dies ändert jedoch bislang nichts an der Tatsache, dass die Funktion nach wie vor aktiv ist und vermutlich auch bereits zahlreich genutzt wird. Immer häufiger werden solche Communitys genutzt, um Dateien zu tauschen. Dabei wird häufig auf Torrents oder auf One-Click-Hoster verlinkt. Verständlicherweise sehen diverse Anti-Piraterie-Organisationen darin eine neue Gefahr. Peter Sunde von The Pirate Bay zeigt sich indes unbeeindruckt über die bisherigen Äußerungen der IFPI sowie dem Schweigen von Facebook. Bislang seien keine Beschwerden eingegangen, erklärte er: "Soweit ich weiß, hat sich bisher kein Rechteinhaber bei uns beschwert."

Ein Nachtrag zu dieser Aussage mag zum Schmunzeln anregen, als Sunde erklärt, dass eingehende Beschwerden sowieso unverzüglich gelöscht werden. Auf die Frage, ob man bei Facebook angefragt hatte, ob man dieses Feature implementieren darf, sagte Sunde, dass man keine Notwendigkeit gesehen hatte, nachzufragen. "Sie überwachen ihr Portal jeden Tag - sie müssten es also schon lange bemerkt haben."

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Re: Musikindustrie erstattete angeblich 25.000 Strafanzeigen
« Antwort #142 am: 29 März, 2009, 19:55 »
Meinen Kumpel haben sie mit torrent zu packen bekommen. Der hat irgenteinen Schlagermüll runtergeladen und sich einen  Heimtelefonierer beim Entpacken auf die Platte gebastelt. XP sei Dank ist das ja kein Problem. 500€ hat ihm der Staatsanwalt dafür berechnet, denn er hat ja weiterverteilt übers torrent Netzwerk :o
« Letzte Änderung: 29 März, 2009, 21:28 von spoke1 »
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Re: Musikindustrie erstattete angeblich 25.000 Strafanzeigen
« Antwort #143 am: 29 März, 2009, 19:58 »
Der hat irgenteinen Schlagermüll runtergeladen

Wer lädt sich auch son Sche+++ runter ?! ;D

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Re: Musikindustrie erstattete angeblich 25.000 Strafanzeigen
« Antwort #144 am: 29 März, 2009, 20:00 »
Genau DEN Kommentar hab ich ihm gegenüber auch gebracht und ihn mir hier bewusst verkniffen. Daher an DICH meinen DANK dafür  ;D
« Letzte Änderung: 29 März, 2009, 20:26 von spoke1 »
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Re: Musikindustrie erstattete angeblich 25.000 Strafanzeigen
« Antwort #145 am: 29 März, 2009, 20:04 »
Immer gerne ;D

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Re: Musikindustrie erstattete angeblich 25.000 Strafanzeigen
« Antwort #146 am: 29 März, 2009, 20:32 »
Der Betroffene hätte, als Opfer seichten Schlager-Gehirn-Wegätz-Terrors, gleich auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren sollen  ::)
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
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Re: Musikindustrie erstattete angeblich 25.000 Strafanzeigen
« Antwort #147 am: 29 März, 2009, 20:36 »
Jo...gute Idee :D ;D

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Re: Musikindustrie erstattete angeblich 25.000 Strafanzeigen
« Antwort #148 am: 29 März, 2009, 20:50 »
Der kommt gleich noch zu mir, ich reich das dann mal so weiter  ;D
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

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Re: Musikindustrie erstattete angeblich 25.000 Strafanzeigen
« Antwort #149 am: 29 März, 2009, 21:00 »
Wird dann bestimmt ein lustiger Abend ;D  ;)

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )