Autor Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene  (Gelesen 42758 mal)

0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Anklagen gegen Film-Uploader
« Antwort #120 am: 21 Februar, 2009, 20:00 »
Wegen der illegalen Verbreitung von Filmen wurden in Los Angeles am Freitag in separaten Prozessen drei Männer angeklagt.

Einem 24-jährigen Kalifornier wird vorgeworfen, er habe eine Kopie des Films "Slumdog Millionär" über den Torrent-Tracker The Pirate Bay verbreitet. Ein 21-Jähriger steht vor Gericht, weil er das inoffizielle Forrest-Gump-Remake "Der seltsame Fall des Benjamin Button" sowie das Kriegsdrama "Australia" über Webseiten zum Download bereitgestellt haben soll. Die Anklage beruft sich auf Ermittlungen des US Secret Service. Den Beklagten droht jeweils eine maximale Strafe von drei Jahren Gefängnis sowie ein sechsstelliges Bußgeld.

Der dritte Fall ist etwas komplexer gelagert: Ein mit dem Duplizieren einer Vorabkopie der Mike-Myers-Komödie "Der Love Guru" betrauter Mann soll dabei eine Kopie für sich selbst abgezweigt haben. Danach ließ er es sich nicht nehmen, diese "Privatkopie" im Freundeskreis herumzureichen. Einer dieser Freunde soll den Film am Tag vor dem US-Kinostart ins Internet hochgeladen haben.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
The Pirate Bay Anakata erklärt der IFPI die Szene
« Antwort #121 am: 21 Februar, 2009, 20:20 »
Gottfrid Svartholm aka Anakata brachte die Kläger durch seine Erklärungen über "die Szene" ins Schwitzen und eröffnete dem Gericht zugleich neue Aspekte.

Im Verfahren gegen The Pirate Bay gelingt es den Beklagten immer häufiger, die Ankläger nicht besonders positiv vor dem Gericht aussehen zu lassen.

Angefangen bei einer schreienden Anwältin, über ein verärgertes Gericht bis hin zum aktuellen Fall, in welchem der Anwalt der International Federation of the Phonographic Industry förmlich sprachlos wurde. Auslöser für letzteres Geschehen war die Befragung von Gottfrid über die Upload-Gewohnheiten der User von The Pirate Bay (TPB). Peter E. Samuelsson, der Verteidiger von Lundström, hatte den Stein hierfür ins Rollen gebracht.

Samuelsson: "Haben Sie irgendeine Idee wieviele der von der Anklage benannten Werke durch gewöhnliche User, die die DVD oder CD gekauft haben, bei The Pirate Bay zur Verfügung gestellt wurden?"

Anakata: "Nein, aber anhand der Dateinamen sieht es typischerweise so aus, dass diese von organisierten Piraten, sogenannten Warez-Gruppen, sind."

Samuelsson: "Entschuldigung, ich verstehe nicht ganz?"

Anakata: "Es gibt Gruppen, die sich darauf spezialisiert haben, urheberrechtlich geschützte Werke verfügbar zu machen. Sie markieren die Torrents mit ihrer Signatur, vergleichbar einem Graffiti-Logo."

Samuelsson: "Also gibt es somit keine physischen Personen irgendwo auf der Welt, die legale Kopien kaufen und sie dann über The Pirate Bay zur Verfügung stellen?"

Anakata: "Die kann es schon geben, aber in diesen speziellen Fällen sieht es nicht danach aus."

Samuelsson: "Das würde bedeuten, dass die Werke bereits vorher eine Million Mal zur Verfügung gestellt wurden und dass der Torrent auf Pirate Bay lediglich Nummer eine Million und Eins ist."

Anakata: "Ja genau."

Der Kläger der IFPI, Peter Danowsky, schien gerade magisch von den mysteriösen Warez-Gruppen angezogen zu werden, da er kurze Zeit später Anakata zu diesen befragte.

Danowsky: "Sie haben herausgefunden, dass es bestimmte Piraterie-Gruppen gibt, die diese Werke in diesen Fällen gottfrid Svartholm, spectrial, the pirate bayveröffentlicht haben..."

Anakata: "Nicht herausgefunden, aber es scheint so zu sein."

Danowsky: "Benutzen diese Gruppen typischerweise die Dienste von The Pirate Bay?"

Anakata: "Nein, sie hassen The Pirate Bay."

Danowsky: "[Anm.: Es war mehrere Sekunden still] Wieso?"

Anakate: "Sie haben ihre Veröffentlichung gerne innerhalb einer selektiven Gruppe von Personen"

Eine schwierige Lektion für die IFPI und ein grober Einblick in das System für das Gericht.


Quelle
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
PIRATE- BAY- PROZESS - Warum die Datenpiraten verlogen argumentieren
« Antwort #122 am: 22 Februar, 2009, 17:23 »
Der wichtigste Online-Prozess des Jahres läuft, und die Web-Gemeinde wettert gegen das antiquierte Urheberrecht. Doch für eine Modernisierung kämpft niemand - es ist ja viel leichter, geltende Gesetze online zu ignorieren. Deshalb schwindet das Rechtsbewusstsein im Netz.

Dieser Prozess ist ein Witz - zumindest für viele Beobachter und einige der Angeklagten: In Stockholm ist die erste Verhandlungswoche im Verfahren gegen die Betreiber von Pirate Bay vergangen. Die Anklage wirft den Chefs des bekanntesten BitTorrent-Verzeichnisses "Komplizenschaft bei der Bereitstellung von Raubkopien" vor, bei einer Verurteilung droht den vier Angeklagten womöglich Haft und Millionen-Schadensersatz. Ihre Verteidigung, grob vereinfacht: Wir beitreiben lediglich eine Suchmaschine, was die Nutzer damit anstellen, ist ihre Sache.

Wörtlich antwortete Fredrik Neij auf die Frage des Musikindustrie-Anwalts Peter Danowsky nach seiner Meinung zum Urheberrecht laut " The Local": "Das ist mir völlig egal. Ich mache das hier, weil es Spaß macht, so eine große Seite zu betreiben." Wenn man die Aussagen der Angeklagten liest, muss man schmunzeln. Neij sagt vor Gericht auch, er habe einen Vertrag, laut dem er für die Inhalte der Seite verantwortliche zeichne, "nicht gelesen".

Und die Rede, in der er 2006 sagte: "Wir haben in den vergangen zwei Jahren ein Filesharing-Imperium aufgebaut, das die Welt so noch nicht gesehen hat."? Die habe jemand anders geschrieben, sagt Neij nun vor Gericht.

Die formaljuristische Verteidigung

Die Argumentation der Verteidigung und die Aussagen Neijs sind juristisch sicher sinnvoll. In der Tat gibt es im schwedischen Recht nicht unbedingt ein ähnlich wirksames Prinzip wie das der Störerhaftung, das sich in der deutschen Rechtssprechung herauskristallisiert hat. In Deutschland ist der Betreiber eines Web-Angebots ab einem bestimmten Punkt mitschuldig, wenn andere sein Forum nutzen, um die Rechte Dritter zu verletzten.

In Schweden ist das nicht so klar, darauf spekulieren die Verteidiger wohl.

Top 100 auf Pirate Bay: Kinofilme, Software, TV-Serien

So verständlich die "Wir-wissen-von-nichts"-Argumentation der Priate-Bay-Macher also juristisch ist, so feige wirkt sie beim Vergleich mit dem bisherigen Auftreten: Seit Jahren veröffentlichen die Betreiber der Suchmaschine stolz E-Mails von Anwälten, die im Auftrag von Microsoft, Apple, Warner Brothers und anderer Firmen die Löschung bestimmter Torrent-Dateien verlangen. In den öffentlichen Antwortbriefen der Piratebay-Macher heißt es dann schon mal: "Bitte, verklagen sie uns nicht gleich, unser Anwalt liegt betrunken auf der Straße."

Warum äußern die selbsternannten Piraten nun nicht einfach vor Gericht mit derselben erfrischenden Offenheit ihre Meinung? Zum Beispiel so: Wir wissen, dass es Links zu Raubkopien gibt, aber das ist gut so. So etwas war in Stockholm nicht hören. Stattdessen antwortete Neij zum Beispiel auf die Frage, ob er sich solcher Links bewusst war: "Keine, deren ich mir besonders bewusst war."

Die Pirate-Bay-Macher lassen ihre Anwälte ausführen, warum ihre Torrent-Suchmaschine, auf deren Servern keine der getauschten Dateien landet, nach schwedischem Recht legal sei.

Das wirkt verlogen. Denn niemand, der halbwegs bei Verstand ist, wird bestreiten, dass mit Pirate Bay vor allem Links zu Raubkopien gesucht und gefunden werden. Warum trauen sich die Macher der Seite nicht vor Gericht einfach zuzugeben, dass sie das wissen, dass es ihnen aber egal ist?

Man kann auf der Startseite des Angebots mit wenigen Mausklicks die Top 100 der meistgefragten Dateien abrufen und sich schnell ein Bild machen, was mit dieser Suchmaschine nahezu ausschließlich gesucht wird. Ein paar Stichworte nur: "Battlestar Galactica S04E16 HDTV", "Filme Gran Torino 2008 DvDRip", "Mac iLife '09 Install DVD".

Das Web zerfällt in gefilterte, nationale Teilnetze

Wäre es ein Erfolg für die Kritiker des Urheberrechts, wenn nun das Gericht Pirate Bay für in Schweden legal erklärt? Auf den ersten Blick sicher. Aber über die langfristigen Konsequenzen dieses Verfahrens scheint keiner der in Web-Foren jubelnden Pirate-Bay-Fans nachzudenken.

Das eigentliche Problem im Internet sind ja gerade die extremen Unterschiede der nationalen Regelungen im Urheberrecht. So ein antiquiertes Durcheinander taugt wenig, um Spielregeln in einem internationalen Datennetz festzulegen.

Weil das so ist und weil niemand an einer Lösung oder zumindest einem Minimalkonsens arbeitet, zerfällt das Web mehr und mehr in geografisch strikt getrennte Inseln, die per Geo-Filterung des Datenverkehrs auseinandergehalten werden. Filme, Fotos und Anwendungen auf große US-Seiten sind für europäische Nutzer heute schon in vielen Fällen unzugänglich.

Web-Nutzer motzen statt zu kämpfen

Aber anstatt gegen diese Filter und für einen internationalen Rechtsstandard zu kämpfen, jubeln derzeit in den Web-Foren selbsternannten Cyberaktivisten über den Pirate-Bay-Prozess. Allein: Vielleicht drängt bald jemand deutsche Internet-Provider dazu, den Zugang zu dieser Seite zu sperren und das Web noch ein wenig nationaler zu machen?

Doch wo immer im Web über Pirate Bay diskutiert wird, kommt niemand auf die Idee, einen neuen Konsens darüber zu verlangen, was im Web erlaubt ist und was nicht. Die meisten Menschen fühlen sich im Recht, auch wenn es um in Deutschland ganz eindeutig illegale Handlungen geht. Denn selbst wenn in Schweden ein Verzeichnis wie Pirate Bay legal sein sollte, macht sich jemand, der nach einer Suche dort Kopien urheberrechtlich geschützter Filme, Programme oder Musikalben auf seinen Rechner lädt, strafbar.

Das geht sehr einfach, scheint erstmal niemandem wehzutun und gilt in der allgemeinen Wahrnehmung als ganz und gar nicht anstößig. Liest man sich in Web-Foren allerdings die Begründung dieses Verhaltens durch, ist die Argumentation fast immer so verlogen, feige und faul wie die der Betreiber Pirate-Bay-Prozess.

Das Recht, für lau zu kopieren, was immer man haben will, leiten die Befürworter je nach Gusto aus der technischen Entwicklung, der Verfassung oder dem allgemeinen Rechtsempfinden ab. Das Problem dabei ist, dass man genau so auch das Gegenteil, also eine strikte Verschärfung des bestehenden Urheberrechts begründen könnte.

Bittorrent-Downloads ersetzen Bürgerinitiativen

Weil das so ist, legt in einem Rechtsstaat ja die Mehrheit der gewählten Volksvertreter die Spielregeln fest, an die sich dann alle zu halten haben, egal wie sie die nun finden. Wer Gesetze ändern will, gründet Bürgerinitiativen, Lobbyverbände, geht an die Presse oder macht seiner Abgeordneten Druck.

Dieses sicher mühselige Verfahren glauben sich die Urheberrechtsverächter sparen zu können, weil es ja so einfach ist, das Gesetz zu missachten, weil es keinem weh tut, weil es in der Peer-Group niemanden stört. Ein ähnlicher Mechanismus dürfte auch bei den Menschen gewirkt haben, die ihr Geld unversteuert nach Liechtenstein schafften.

Wenn jeder glaubt, die Gesetze ignorieren zu dürfen, die er dämlich findet, wird sich das Recht nicht weiterentwickeln, zumindest nicht in eine Richtung, die allen Bürgern nützt. So interessante Reformideen des Urheberrechts wie die Kulturflatrate hatten mangels Öffentlichkeitsdruck niemals eine echte Chance darauf, auch nur ein Gesetzentwurf zu werden.

Wir ignorieren, was uns nicht gefällt

Obwohl die Mehrheit der Bundesbürger Medienkonsumenten sind, hat hierzulande keine Partei die große Debatte geführt, wie ein neues Urheberrecht die Interessen von Produzenten und Machern internetgerecht neu austarieren kann.

Polemisch formuliert: Es gibt keine Konsumenten-Lobby, weil die meisten Konsumenten lieber problemlos Raubkopien aus dem Web saugen und einfach jene Gesetze zu ignorieren, die sie stören, als für eine Reform zu kämpfen.

Wie wenig Rechtsbewusstsein noch vorhanden ist, illustriert ein Kommentar im Blog des Musikers Kevin Hamann, der als Clickclickdecker tolle Platten, aber ganz sicher keine Millionen macht. Ihm gratulierte ein anonymer Kommentator im Blog zum neuen Album - Wochen vor der Veröffentlichung: "Ich finde das neue Album auch sehr schön, finde auch nichts schlimmes daran, dass man es schon herunterladen kann." Hamanns Antwort: "Ich glaube du hast einiges missverstanden!"

Quelle : www.spiegel.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Musikindustrie setzt Internetsperren gegen Pirate Bay durch
« Antwort #123 am: 23 Februar, 2009, 12:43 »
Größter ISP Irlands unterliegt in Rechtsstreit mit den vier großen Labels

Die Musikindustrie hat nach jahrelangem Rechtsstreit erreicht, dass mit Eircom der größte Provider Irlands Internetsperren gegen Tauschbörsennutzer errichtet. "Wir werden keine Sperrverfügung abweisen", so ein Eircom-Sprecher.

Die Musikkonzerne EMI, Sony-BMG, Warner und Universal haben in Irland einen wichtigen Sieg gegen Tauschbörsennutzer errungen. Der Landesverband Irish Recorded Music Association (Irma) versendet seit einigen Wochen Schreiben an die Internetprovider des Landes, die aufgefordert werden, Internetsperren einzurichten, und beruft sich dabei auf irisches und europäisches Recht. Eircom, größter Telekommunikationsbetreiber und ISP der Republik Irland, hat sich nun bereiterklärt, entsprechende Sperrlisten umzusetzen, berichtet die irische Tagesszeitung The Post. "Wir werden keine Sperrverfügungen (der Irma) abweisen", zitiert die Zeitung einen Eircom-Sprecher. Das Unternehmen hatte sich zuvor in einem jahrelangen Rechtsstreit gegen die Musikbosse gewehrt.

Alle anderen ISPs des Landes, darunter BT, UPC und mobile Provider, sind ebenfalls zur Kooperation aufgerufen, so der Branchenverband Irma. Ist der Vorstoß erfolgreich, würde Irland zum ersten Land Europas, in dem hunderte von Websites über Sperrlisten blockiert werden, berichtet The Post weiter.

Für jede Website werde zuerst ein richterlicher Sperrbeschluss eingeholt, den die Provider dann umsetzen müssten. Als Erster sei der schwedische BitTorrent-Tracker The Pirate Bay betroffen. "Ähnliche Websites sollen folgen", so die Irma. Pirate Bay, eines der weltgrößten Angebote für Filesharer, stellt selbst keine Inhalte zum Tausch bereit, sondern liefert nur Informationen zu vorhandenen Inhalten im .torrent-Format. Vier Männer, die Pirate Bay mitbetreiben, stehen derzeit in Stockholm vor Gericht.

Eircom hatte Ende Januar 2009 vor Gericht einer Einigung mit den vier weltgrößten Plattenfirmen zustimmen müssen, die vorsieht, die sogenannte "Three-Strikes-Policy" gegen Filesharer zu praktizieren. Nutzer, die sich am illegalen Filesharing beteiligen, müssen damit rechnen, nach wiederholten Verwarnungen den Internetzugang zu verlieren. Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass die Plattenfirmen dem Internetprovider Informationen darüber liefern, welche IP-Adressen zum illegalen Dateitausch benutzt werden.

Quelle : www.golem.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Immer noch kein Live-Stream aus Filesharing-Verfahren
« Antwort #124 am: 26 Februar, 2009, 20:31 »
Im Filesharing-Verfahren gegen Joel Tenenbaum ist die für eine Live-Übertragung im Internet vorgesehene Anhörung vor einem US-Gericht erneut abgesagt und verschoben worden. Die eigentlich für den 24. Februar angesetzte Anhörung soll nun am 30. April stattfinden. Bis dahin haben die Prozessbeteiligten nun noch Zeit, offenbar bestehende Unklarheiten auszuräumen.

Gegen die von Richterin Nancy Gertner genehmigte Internet-Übertragung hatten die Anwälte des klagenden Musiklabels Sony und des US-Musikindustrieverbands RIAA vor einer Berufungskammer Beschwerde eingelegt. Auf Anordnung des Berufungsgerichts sollte Gertner die Anhörung ohne Übertragung durchführen oder bis zu einer Entscheidung in der Sache vertagen.

Bis zum neuen Termin soll die Beweisaufnahme für die Klage weitergehen, für die Gegenklage Tenenbaums wird sie dagegen unterbrochen. Der Beklagte soll nun bis zum 9. März einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens aus verfassungsrechtlichen Gründen vorlegen. Tenenbaums Verteidigung – Harvard-Professor Charles Nesson und ein Team seiner Studenten – argumentiert, die im US-Copyright vorgesehenen Strafen von bis zu 150.000 US-Dollar pro Verstoß seien in diesem Fall unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

Ende April dürfte auch die Berufungskammer zu einer Entscheidung über die Live-Übertragung gekommen sein. In diesem Zusammenhang sorgt eine inzwischen in die Diskussion eingebrachte frühere Entscheidung des Richterrats des zuständigen Gerichtsbezirks für Verwirrung, in der die Übertragung aus Gerichtssälen der Bundesgerichte von Massachusetts untersagt worden sei. Das könnte Gertner bei ihrer Zulassung übersehen haben.

Die direkten Auswirkungen auf das Verfahren seien aber noch unklar, sagte eine der Mitstreiterinnen aus Nessons Team gegenüber heise online. "Da sind gerade eine Menge Bälle in der Luft." Dazu gehören unter anderem der Antrag der Verteidigung, RIAA-Chefankläger Matthew Oppenheim vorzuladen, was die Kläger verhindern wollen. Darüber hinaus hat sich erneut das US-Justizministerium eingeschaltet und mehr Zeit gefordert, um über eine mögliche Stellungnahme für die RIAA zu entscheiden.

Beobachter wie der New Yorker Anwalt Ray Beckerman warnen unterdessen vor möglichen Auswirkungen der Personalpolitik des neuen US-Präsidenten Barack Obama. Ehemalige RIAA-Anwälte sind für hochrangige Posten im US-Justizministerium nominiert. Thomas Perrelli soll stellvertretender Justizminister werden. Sein Kollege Donald Verrilli, der einschlägige Erfahrungen im Grokster-Prozess und im Verfahren gegen Jammie Thomas gesammelt hat, soll ebenfalls ins Department of Justice wechseln.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Im Prozess gegen die Betreiber des BitTorrent-Verzeichnisses "The Pirate Bay" hat die Staatsanwaltschaft am heutigen Montag in Stockholm Haftstrafen von jeweils einem Jahr für die vier Angeklagten gefordert. Einem dpa-Bericht zufolge begründete die Staatsanwaltschaft ihre Forderung damit, dass sich Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde Kolmisoppi und Carl Lundström mit ihrer Plattform zum Herunterladen von Raubkopien systematisch bereichert und dabei Urheberrechte verletzt hätten.

Die vier Schweden machen in dem seit zwei Wochen laufenden Verfahren hingegen geltend, dass Pirate Bay lediglich eine technische Plattform sei, um Computer miteinander zu verbinden. Man könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was die Anwender untereinander austauschen. Einen Erfolg konnten die Pirate-Bay-Betreiber in der ersten Prozesswoche verbuchen, als Staatsanwalt Håkan Roswall seinen schwerwiegendsten Vorwurf fallen lassen musste.

Warf Roswall den Angeklagten zunächst eine Mittäterschaft bei der "Vervielfältigung" urheberrechtlich geschützten Materials vor, wurde die Klageschrift dahingehend geändert, dass schließlich nur noch der Vorwurf einer Komplizenschaft bei der "Bereitstellung" von Raubkopien im Raum stand. Roswall konnte nicht belegen, dass seine als Beweismaterial gesammelten Beispiel-Downloads durch den Pirate-Bay-Tracker ermöglicht wurden.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Verteidiger verlangen Freispruch für Pirate-Bay-Betreiber
« Antwort #126 am: 03 März, 2009, 14:54 »
Freispruch oder ein Jahr Haft und zehn Millionen Euro Schadenersatz für Raubkopien aus dem Internet: Mit den Plädoyers der Verteidiger von vier Verantwortlichen für das schwedische BitTorrent-Verzeichnis "The Pirate Bay" sind heute in Stockholm die Verhandlungen in dem international beachteten Prozess um die Verletzung von Urheberrechten im Internet zu Ende gegangen. Der Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest. Laut Medienberichten könnten der Richter und die drei Schöffen für die Urteilsfindung Wochen brauchen.

Die Anwälte der Angeklagten Fredrik Neij (30), Gottfrid Svartholm (24), Peter Sunde (30) und Carl Lundström (48) machten geltend, dass Pirate Bay als Plattform zum Austausch von Computer-Inhalten nichts mit der Verletzung von Urheberrechten zu tun habe. Die Verantwortung dafür treffe die Millionen Anwender von Pirate Bay.

Die Unterhaltungsindustrie sieht das Raubkopieren über Torrent-Tracker wie Pirate Bay als wichtigste Ursache für ihre Umsatz- und Gewinneinbußen in den vergangenen Jahren. Sie verlangt als Nebenkläger Schadenersatz über umgerechnet zehn Millionen Euro von den vier Schweden. Die Staatsanwaltschaft hatte gestern Haftstrafen von jeweils einem Jahr gefordert.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
The Pirate Bay Portal offline, Tracker online
« Antwort #127 am: 03 März, 2009, 21:56 »
The Pirate Bay Portal offline, Tracker online

Aus rein technischen Gründen ist die Webseite von The Pirate Bay offline, die Tracker laufen derweil ununterbrochen weiter.

Gestern Abend kam es bereits zu den ersten Problemen bei der Benutzung der Webseite. Diese wurde langsamer und langsamer, seit einigen Stunden ist sie komplett offline.

Einige Leute glaubten zunächst an DDoS-Angriffe, dies scheint sich aber nicht zu bewahrheiten. In jedem Fall hat der Ausfall im Gegensatz zu manchen Gerüchten nichts mit dem laufenden Gerichtsverfahren zu tun. Nach Informationen von TorrentFreak waren die ersten Versuche das Problem zu fixen nicht von Erfolg gekrönt. Offenbar bedarf es der fachkundigen Hilfe durch einen der Administratoren vor Ort. Diese sind allerdings derzeit im Gerichtssaal unabkömmlich. Und da der Aufenthaltsort der Hardware unbekannt ist, kann folglich niemand sagen, ob einer der Techniker wegen der Strecke im Verlauf eines Abends dort hinfahren könnte.

Es scheint also, TPB wird noch ein wenig offline bleiben. Davon abgesehen nimmt das Verfahren unbeeindruckt seinen Lauf ...


Quelle: http://www.gulli.com/

---------------------------------------------

Derzeit (seit ca. drei Stunden schon) sind sie wieder da  ???
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

Offline Theos

  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 570
Re: Weltgrößter BitTorrent-Tracker offline
« Antwort #128 am: 03 März, 2009, 22:37 »
momentan gehts bei mir nicht, vor 1h oder so aber problemlos.

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
Re: Weltgrößter BitTorrent-Tracker offline
« Antwort #129 am: 03 März, 2009, 22:52 »
 ??? versteh ich nicht, alles gut  ???

Hast wohl noch kein Piraten T-Shirt gekauft  ;D
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

Offline Theos

  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 570
Re: Weltgrößter BitTorrent-Tracker offline
« Antwort #130 am: 04 März, 2009, 18:12 »
hmm, es scheint zu gehen, aber dauert halt ziemlich lange.

vllt war ich einfach zu ungeduldig :)
Hast wohl noch kein Piraten T-Shirt gekauft  ;D
hab mal überlegt, aber da ich ja keine langen haare XOR langen bart habe, passt das wohl nicht :D

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
RIAA - Klagewellen doch nicht am Ende?
« Antwort #131 am: 07 März, 2009, 09:11 »
Trotz der Ankündigung der RIAA, man werde zukünftig keine Verfahren mehr gegen einfache Filesharer anstrengen, scheint sich die Lage nun doch anders darzustellen.

Großspurig verkündete die Recording Industry Association of America (RIAA) vor einiger Zeit, dass man in Zukunft nicht mehr gegen einfache Filesharer vorgehen wolle. Existenzvernichtende Schadensersatzklagen sollten damit eigentlich der Vergangenheit angehören.

Die RIAA wäre jedoch nicht zu dem geworden, was sie ist, hätte man nicht stets viel Interpretationsspielraum in die eigenen Aussagen gelegt. Bereits kurze Zeit nachdem man erklärt hatte, man würde keine gewöhnlichen Filesharer mehr verklagen, berichtete der bekannte us-amerikanische Verteidiger Ray Beckermann etwas völlig Gegensätzliches. Die RIAA hatte trotz ihrer Ankündigung, keine weiteren Verfahren einzuleiten, kurz nach der Jahreswende Neue angestrebt. Ihre damalige Entschuldigung war schlicht. Man hätte keine Gelegenheit gehabt, diese Klagen zu unterbinden, da die entsprechenden Vorgänge bereits vor der Ankündigung ins Laufen geraten seien. Eine bereits damals fadenscheinige Aussage, hätte man doch schlicht und ergreifend von der Einreichung der Klage absehen müssen.

Wie Beckermann aktuell in seinem Blog berichtet, scheint sich das Lügengerüst der RIAA um eine neue Etage zu erweitern. Während man kurz nach der Jahreswende noch hätte glauben können - mit viel Naivität - dass es schlicht nicht mehr aufzuhalten war, scheint das aktuelle Ereignis dies zu widerlegen. Beckermann berichtet von einer Klage der RIAA, welche am 4. März, also über 2 Monate nach deren so positiv aufgenommenen Ankündigung, eingereicht worden war.

Besonders interessant dürfte eine Äußerung der RIAA zu diesem Ereignis sein. Auf diese wartet Beckermann noch.

Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Prozessauftakt isoHunt vs. CRIA
« Antwort #132 am: 13 März, 2009, 18:44 »
Vergangenen Mittwoch trafen sich die beiden Parteien isoHunt und CRIA vor Gericht, um die Frage zu klären, ob eine Torrent-Suchmaschine Copyrights verletze. Mit diesem Prozess will isoHunt einer Klage der CRIA zuvorkommen, um etwaige Kosten möglichst niedrig zu halten und eine grundsätzliche Feststellung zu erreichen.

Im Mai 2008 erhielt die Torrent-Suchmaschine isoHunt eine Aufforderung der CRIA (Canadian Recording Industry Association), ihre Seite vom Netz zu nehmen. Man verletze damit das Urheberrecht. Kurze Zeit später im Juli wurde der QuebeckTracker nach einer Klage der CRIA, sowie 30 weiterer Firmen und Verbände, geschlossen. Um einer ähnlich hohen Summe wie den damals angedachten 200.000 Dollars Strafe und dem gleichen Schicksal zu entgehen, entschloss sich isoHunt im September zum Gegenangriff.

Gary Fung strebte also einen Prozess an (PDF), der die Grundsatzfrage klären soll, ob eine Suchmaschine wie isoHunt oder auch die Schwesternseiten Torrentbox und Podtropolis, illegal seien. Letztlich verteile oder hoste man dort keinerlei Torrents oder gar Files, sondern indexiert selbige nur von anderen Seiten. isoHunt macht also letztlich exakt das gleiche, wie Google oder jede andere Suchmaschine. Um die Absurdität der Forderung der CRIA zu demonstrieren, zeigte man dem Richter eine entsprechende Google-Suche nach Torrent-Files für Coldplay-Alben. Bei dieser speziellen und dennoch eigentlich ganz normalen Suchform ist es möglich, nach speziellen Filetypen zu suchen. Das Ergebnis war wie zu erwarten eine umfangreiche Auflistung verschiedenster Angebote, die der Branchenriese Google fein säuberlich auflistet.

Mit diesen eindeutigen Tatsachen konfrontiert sah sich der Richter nicht zu einem Urteil befähigt und forderte weitere umfangreiche Untersuchungen an. Würde man hier nun voreilig von einer Copyright-Verletzung sprechen, dann hätte dies weitreichende Konsequenzen, die auch andere Suchmaschinenbetreiber ins Visier der Copyright-Vertreter brächten.

Ansonsten müßte man dann konsequenterweise selbige Klagen gegen jegliche Suchmaschinen führen, sowie Forderungen von der Entfernung der Inhalte, bis hin zu Schadensersatzansprüchen.

Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline ritschibie

  • Aufpass-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 10796
  • Ich liebe dieses Forum!
Illegale Downloads nehmen wieder zu
« Antwort #133 am: 14 März, 2009, 12:15 »
Studie: Angeblich wieder mehr illegale Musik-Downloads im Internet

(pk) In Deutschland ist die Zahl der illegalen Musik-Downloads angeblich wieder leicht angestiegen. Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" zitiert in seiner kommenden Ausgabe aus einer bisher unveröffentlichten Brenner-Studie des Bundesverbands Musikindustrie, wonach im vergangenen Jahr 316 Millionen Titel unrechtmäßig geladen wurden. 2007 waren es vier Millionen Songs weniger.

"Viele Staatsanwaltschaften haben eine Bagatellgrenze eingeführt und ein völlig falsches Zeichen gesetzt. Wer eine CD im Laden klaut, wird bestraft, wer 100 Musikalben herunterlädt, kommt ungeschoren davon", kritisierte Dieter Gorny, der Vorsitzender des Verbands ist. Nur sehr langsam steige die Zahl der im Netz verkauften Titel - ein Viertel der Musik-Downloads im vergangenen Jahr war legal. "Mit der Einführung der Privatkopie in den sechziger Jahren wird der Gesetzgeber wohl kaum gemeint haben, dass 40 Jahre später auf organisierten Partys ganze Festplatten mit Tausenden Musikdateien getauscht werden", sagte Gorny.

Die CD und DVD hat als Datenträger nach Angaben des "Spiegel" fast ausgedient: 26 Milliarden Musikdateien landeten im letzten Jahr direkt auf Festplatten, MP3-Spielern und Handys, rund 30 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor.

Quelle: http://satundkabel.magnus.de
Intel Core i7-4770K - ASRock Z87 Extreme6/ac - Crucial Ballistix Sport DIMM Kit 16GB, DDR3-1600 - Gigabyte Radeon R9 290 WindForce 3X OC
TBS DVB-S2 Dual Tuner TV Card Dual CI  - DVBViewer pro 5.3 und Smartdvb 4.x.x beta - 80 cm Schüssel, 2xQuad-LNB - Astra (19.2E)/Hotbird (13E)
I-net mit Motzfuchs ; WLAN: Fritz 7390; BS: Windows 10

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Nachdem die illegalen Downloadzahlen von Songs 2008 wieder leicht angestiegen sind, droht der Bundesverband Musikindustrie eine Wiederaufnahme der Klagewelle vor allem auf zivilrechtlichem Weg an. "Wir werden wieder mehr klagen", sagte der Geschäftsführer der Labelvereinigung, Stefan Michalk, am gestrigen Mittwochabend bei einem Pressegespräch in Berlin. Größere Fälle illegaler Filesharing-Aktivitäten würden dabei strafrechtlich, Urheberrechtsverstöße mittleren und kleineren Ausmaßes zivilrechtlich verfolgt. Bisher habe die Musikindustrie auf letzterem Weg erst eine Handvoll Verfahren durchgeführt, um den neuen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider zu testen. "Das funktioniert", betonte Michalk, sodass Unterlassungs- und Schadensersatzklagen möglich seien.

Die Jahreszahlen, die der Verband am heutigen Donnerstag vorlegt, können sowohl Optimisten als auch Pessimisten Nahrung geben. Insgesamt ging der Umsatz mit Musikprodukten 2008 wieder etwas stärker zurück als 2007, nämlich um 4,7 Prozent auf 1,575 Milliarden Euro. Die Einnahmen mit digitalen Downloads schnellten um 34 Prozent nach oben, der Verkauf von "Bundles" in Form mehrerer Musikstücke oder ganzer Alben gar um 50 Prozent. Der Anteil des Digitalmarktes am Gesamtkuchen ist mit insgesamt 44 Millionen verkauften Titeln aber noch recht gering. Noch nicht eingerechnet in diesen Sektor sind beispielsweise die als "neue Erlösquellen" gehandelten und bislang schwer zahlenmäßig zu fassenden Lizenzierungen an Online-Portale wie YouTube oder MySpace sowie an die Hersteller von Computerspielen wie Guitar Hero sowie der Mobilmarkt.

Nach der Ankündigung von Massenklagen Anfang 2007 waren die im Rahmen der "Brennerstudie" ermittelten illegalen Downloads von Titeln im gleichen Jahr um fast die Hälfte auf 312 Millionen Songs hierzulande gesunken. Im vergangenen Jahr lag diese Zahl bei 316 Millionen. Die erneute leichte Zunahme bezeichnete Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Musikindustrie-Lobbyverbands, zwar zuversichtlich als "kleinen Pickel", der auch noch "clearasiliert" werde. Dennoch forderte er verstärkte Bemühungen der Politik und der von ihm ausgemachten "Allianz" der gesamten Kreativindustrie, ein "qualitativ geschäftsfähiges Netz" zu schaffen.

In diesem Sinn begrüßte Gorny das Vorhaben des Buchhandels, mit der verstärkten Einführung von E-Books parallel ganz selbstverständlich auch auf den Klageweg zu setzen. Der Musikindustrie bleibe nichts anderes übrig, als ebenfalls wieder vermehrt vor die Gerichte zu ziehen, solange die Diskussion über das Aufsetzen eines Systems einer "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen mit Warnhinweisen und Internetsperren hierzulande in eine Sackgasse geraten sei. Neue Anstöße für diese Debatte erhofft sich Gorny, wenn das entsprechende französische Modell erst einmal als Vorbild für ganz Europa leuchte.

Als Stärke des deutschen Marktes sieht der Verband, dass die Verkäufe von CDs und DVDs nach wie vor mit 81 Prozent den Löwenanteil des Umsatzes ausmachen. Hier habe es seit fünf Jahren keine wesentliche Änderung gegeben, sodass sich Deutschland von den wesentlich höheren Einbußen etwa von 19 Prozent 2008 in den USA hätte abkoppeln können. Um in der Gesellschaft für den Wert der Rechte an immateriellen Gütern zu werben und der "Internetpiraterie" von Anfang an entgegenzuwirken, hat sich die Musikindustrie die Kampagne "Play Fair" ausgedacht. Bei dem Gemeinschaftsprojekt mit der Hochschule für Musik und Theater Hannover sowie dem Verband Deutscher Schulmusiker geht es um die Sensibilisierung von Musiklehrern für dieses Thema. Die Aktion soll parallel laufen zu den "Schul-Touren" der Musikindustrie, die sich direkt an Schüler richten.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )