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Schließlich ist weder aus der Begründung zur Regelsatzverordnung 2005 noch aus anderen Erläuterungen ersichtlich, warum die in der Abteilung 10 (Bildungswesen) in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 erfassten Ausgaben bei der Bildung des regelleistungsrelevanten Verbrauchs vollständig unberücksichtigt blieben. Gleiches gilt für die in der Abteilung 09 (Freizeit, Unterhaltung und Kultur) enthaltene Position "Außerschulischer Unterricht in Sport und musischen Fächern" (vgl. Ausschussdrucksache 16(11)286, S. 14f., 22).Dass der Gesetzgeber die Wertungsentscheidung getroffen hätte, diese Ausgaben seien nicht zur Sicherung des Existenzminimums erforderlich, geht weder aus den Materialien noch aus der Einlassung der Bundesregierung im Verfahren hervor. Ebenso wenig ist dokumentiert, dass er davon ausgegangen wäre, der entsprechende Bedarf sei durch Rechtsansprüche von dritter Seite gedeckt. Die Nichtberücksichtigung einer gesamten Abteilung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe weicht aber in einer Weise vom Statistikmodell ab, die einer besonderen Begründung bedurft hätte.
Ein zusätzlicher Bedarf ist vor allem bei schulpflichtigen Kindern zu erwarten. Notwendige Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten gehören zu ihrem existentiellen Bedarf. Ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen, weil sie ohne den Erwerb der notwendigen Schulmaterialien, wie Schulbücher, Schulhefte oder Taschenrechner, die Schule nicht erfolgreich besuchen können.
Ist doch eine stille Erhöhung um rund 40€uronen. Kommt nur drauf an wie man es rechnet.Mal davon ab sollte die Förderung von Drogenkonsum wirklich nicht in diesem Papier stehen. Die Argumentation und wie da nun umgegangen wird ist aber mehr als zweifelhaft.
Wie kommst du auf die rund 40 euro?
Mir und keinem anderen der einen Job sucht ist so geholfen. Seehofer und Co. reden immer von "schlecht" ausgebildeten Arbeitslosen [...]