Autor Thema: Bundesagentur für Arbeit,Hartz IV,Überwachung von Arbeitslosen ....  (Gelesen 27405 mal)

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Hartz-IV-Software: Mängel beim Datenschutz
« Antwort #90 am: 06 April, 2006, 22:14 »
Die Bundesregierung hat ihre Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen zu den Datenschutzproblemen beim Arbeitslosengeld II veröffentlicht. In der Antwort 16/1084 (PDF-Datei, noch nicht online) wird bestätigt, dass "erhebliche datenschutzrechtliche Probleme" bestehen. Zu den Problemen zählen besonders die fehlende Protokollierung von Suchanfragen im zentralen Datenbestand der Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) und damit einhergehend ein Berechtigungskonzept, wer überhaupt solche bundesweiten Suchläufe durchführen darf.
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...die Regierung (hat) die BA nun schriftlich ermahnt, dass der Softwareanbieter T-Systems bis Ende des Jahres in Zusammenarbeit mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten die Software entsprechend den Datenschutzbestimmungen anpassen müsse.

Zu den mehrfach nicht nur vor den Grünen bemängelten Vordrucken und Ausfüllhinweisen der Anträge auf ALG II heißt es in der aktuellen Regierungsantwort, dass neue unbedenklich Vordrucke "spätestens Juni 2006" ausgegeben werden.
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(Detlef Borchers) / (jk/c't)
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SPARPLÄNE : Koalition will Druck auf Hartz- IV- Empfänger erhöhen
« Antwort #91 am: 23 April, 2006, 15:41 »
Arbeitsunwilligen Langzeitarbeitslosen drohen in Zukunft härtere Sanktionen. Wer zukünftig mehrmals eine zumutbare Arbeit ablehnt, soll nach Plänen der Koalition mit drastischen Leistungskürzungen bestraft werden. Für zusammenlebende Paare hat das Sparpaket ebenfalls gravierende Auswirkungen.

Berlin - Experten der Koalitionsfraktionen verständigten sich weitgehend auf Details des sogenannten Hartz-IV-Optimierungsgesetzes, wie SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner am Wochenende bestätigte.

Wie das Magazin "Focus" aus einem internen Beratungspapier des Arbeitsministeriums berichtete, soll die BA die Leistungen um 60 Prozent kürzen können, wenn ein Arbeitsloser zwei Mal innerhalb eines Jahres eine zumutbare Arbeit ablehnt. Auch Miet- und Heizkosten sollen von den Streichungen nicht ausgenommen sein.

Geplant sei nach Angaben aus Koalitionskreisen zudem eine Beweislastumkehr für Partnerschaften. Demnach müssen Paare künftig nachweisen, dass sie nicht eheähnlich zusammenleben und somit nicht finanziell füreinander einstehen müssen.

Die Erwerbslosen sollen allerdings schneller als bisher ein Angebot zu Beschäftigung oder Qualifizierung erhalten. Damit will die Koalition ihren Arbeitswillen testen. Mit dem Gesetz sollen bei der Arbeitsmarktreform Hartz IV jährlich 1,2 Milliarden Euro eingespart werden. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, sprach sich für automatische Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger aus, die ein Arbeitsangebot ablehnen.

Ein Sprecher des Arbeitsministeriums verwies darauf, dass die Fraktionen sich zunächst noch auf eine gemeinsame Linie einigen müssten. Erst dann werde sein Haus tätig. Nach Angaben aus der Koalition soll der Gesetzentwurf bereits im Mai vom Kabinett auf den Weg gebracht und anschließend in den Bundestag eingebracht werden.

BA-Chef Weise für automatische Sanktionen

Weise sagte in der "Welt am Sonntag", Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger seien bisher noch "eine Kann-Maßnahme. "Es sollte eine Pflicht-Maßnahme werden", sagte er. Ein gesetzlicher Automatismus erhöhe die abschreckende Wirkung und erleichtere die Arbeit für die Berater in den Jobcentern. "Jetzt hat der Berater damit sehr viel Ärger und Arbeit und muss seine Entscheidung bei den Sozialgerichten vertreten", sagte Weise. Nach derzeitiger Gesetzeslage können die Hartz-IV-Leistungen für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden, wenn ein Jobangebot abgelehnt wird.

Dem "Focus" zufolge soll die BA auch mehr Rechte erhalten, um das Vermögen des Arbeitslosen vor seinem Antrag auf Hilfe überprüfen zu können. Dies gelte etwa für das Kraftfahrtbundesamt, das Auskünfte zum Auto-Typ geben solle. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte dem Magazin: "Wenn jemand Arbeit angeboten bekommt und diese nicht annimmt, muss es scharfe Sanktionen geben. Das darf keine Ermessenssache der Arbeitsagenturen sein, sondern muss klar gesetzlich geregelt werden." Ähnlich äußerte sich Brandner: "Dem Grundsatz des Forderns müssen wir jetzt mehr Nachdruck verleihen. Wer Leistungen in Anspruch nehmen will, muss auch sagen, was er dafür tun will."

Weiter Streit um Höhe des Arbeitslosengelds II

Unterdessen ging die Diskussion um die Höhe des Arbeitslosengeldes II weiter. Die Vorsitzende der CDU-Mittelstandsvereinigung, Marie-Luise Dött, sagte der "Bild"-Zeitung: "In der Diskussion um den Kombi-Lohn ist das Arbeitslosengeld II in der Höhe nicht unantastbar." Wer arbeite, müsse mehr bekommen als der, der nicht arbeite. Auch CDU-Wirtschaftsexperte Michael Fuchs vertrat eine ähnliche Ansicht: "Wenn die Regelsätze zu hoch und damit die Anreize zur Arbeit zu niedrig sind, muss die Politik über die Arbeitslosengeld-II-Sätze neu nachdenken."

Die Debatte hatte der Unions-Haushälter Steffen Kampeter angestoßen, der Kürzungen des Regelsatzes von 345 Euro monatlich nicht ausgeschlossen hatte. Dies war auch innerhalb der CDU auf Widerspruch gestoßen. "Wir können keine Sozialpolitik nach Kassenlage machen", sagte der Chef der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Gerhard Weiß der "Thüringer Allgemeinen" Der Regelsatz sei "nicht so üppig, dass Raum für Kürzungen bliebe", sagte Weiß.

Ralf Brauksiepe, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Fraktionversicherte gegenüber der Zeitung, es gebe "keinerlei Verabredung zu einer allgemeinen Senkung des Regelsatzes". Er gehe vielmehr davon aus, dass der Haushaltsansatz zu Hartz IV eingehalten werden könne. Die SPD lehnt den Kampeter-Vorstoß ebenfalls ab. "Wir wollen das Arbeitslosengeld II nicht kürzen", sagte der Müntefering-Sprecher Stefan Giffeler der "Bild"-Zeitung.

Quelle : www.spiegel.de

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Hartz-IV-Software: Neue Anpassungen für A2LL
« Antwort #92 am: 03 Mai, 2006, 20:08 »
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das so genannte Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz gebilligt. Mit diesem Gesetz sollen bis zum Jahr 2010 knapp fünf Milliarden Euro bei den Ausgaben der Hartz-IV-Reform eingespart werden. Den größten Einspar-Effekt soll ein "erweiterter Dateiabgleich" mit Finanzämtern und dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg bringen. Nach Angaben der Bundesregierung können mit diesem Dateiabgleich und entsprechenden Begleitmaßnahmen rund 800 Millionen Euro eingespart werden. Hinter dieser Summe steht die Neuregelung, dass pro Hartz-UV-Haushalt nur noch ein KFZ als angemessen anerkannt werden soll. Dementsprechend muss das Register der KFZ-Halter abgefragt werden.

Der zweite große Einsparposten soll in der Einrichtung von flächendeckenden Außen- und Prüfdiensten liegen, die mit Daten aus dem erweiterten Dateiabgleich arbeiten. Hier sollen Arbeitsagenturen und Optionskommunen pro Verwaltungsgebiet je 200 Missbrauchsfälle aufdecken. Auf diese Weise könnten 90.000 Fälle entdeckt werden, die insgesamt zu Einsparungen in Höhe von 440 Millionen Euro führen sollen. Im Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz sind über 50 Einzelmaßnahmen gebündelt, von denen etliche eine Anpassung der webbasierten Software A2LL erforderlich machen. Als das Gesetz im vergangenen Monat noch unter dem Namen "SGB II-Optimierungsgesetz" lief, enthielt die Gesetzesvorlage aus dem Arbeitsministerium auch eine Aufstellung über den anstehenden Programmierungsbedarf. Der größte Programmieraufwand soll dabei bei der Beweislastumkehr bei der Unterhaltspflicht in der Frage der Lebenspartnerschaften anfallen: Wohnen ein Mann und eine Frau oder zwei gleichgeschlechtliche Partner länger als ein Jahr zusammen, so müssen sie künftig nachweisen, dass sie keine Beziehung haben. Zuvor musste der Staat diesen Beweis antreten, häufig begleitet von problematischen Aktionen der Prüfer im Außendienst.

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ICH-AG : Unterschätzt, verhasst, kaputtreformiert
« Antwort #93 am: 09 Mai, 2006, 21:36 »
Die Ich-AG ist eins der wenigen Arbeitsmarktinstrumente, die funktionieren - das hat die Große Koalition nur zu spät gemerkt. Sie werkelte schon eifrig an einer Reform des Zuschusses herum. Jetzt droht der Ich-AG das Aus, weil sich SPD und Union nicht einigen können.

Hamburg - Ralf Brauksiepe bleibt dabei: Die Ich-AG werde zum 30. Juni erst einmal ersatzlos auslaufen, daran lasse sich nichts mehr ändern. Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, bis dahin ein neues Instrument zur Förderung von Existenzgründern zu schaffen, sei rein zeitlich nicht zu erfüllen. "Man muss nur mal einen Blick in den Sitzungskalender von Bundestag und Bundesrat werfen: Das klappt nicht mehr", sagt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU zu SPIEGEL ONLINE.

"Wir sind uns in den Gesprächen über ein neues Instrument noch nicht näher gekommen", erklärte Brauksiepe. Die CDU will, dass die Bundesagentur für Arbeit den neuen Zuschuss nach eigenem Ermessen zugestehen oder ablehnen darf. Die SPD beharrt darauf, dass arbeitslose Existenzgründer auch weiterhin einen grundsätzlichen Anspruch haben, gefördert zu werden. Wie die neue Förderung darüber hinaus aussehen soll, darüber schweigen sich beide Seiten ohnehin aus.  

Das Gerangel wirkt bizarr. Denn tatsächlich werkeln die Koalitionäre an einem Instrument herum, das in seiner jetzigen Form relativ gut funktioniert - ganz im Gegensatz zu zahlreichen anderen arbeitmarktpolitischen Instrumenten. Die Ich-AG gehört "zu den wirksamen Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik", resümierte ein Bericht über die Hartz-Reformen Anfang des Jahres, den mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute ausgearbeitet haben. Ein geradezu euphorisches Lob, wenn man es mit den haarsträubenden Bewertungen für manch andere Maßnahme vergleicht.

"Es gibt überhaupt keinen Grund, dieses so teuer bezahlte Instrument jetzt schon wieder abzuschaffen", sagt Alexander Spermann vom Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) deshalb. "Wir haben Grund zu glauben, dass der Existenzgründungszuschuss keinen Erfolg hätte", sagt auch Viktor Steiner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), der an dem Hartz-Bericht mitgearbeitet hat.

Eine abschließende Bewertung des auf drei Jahre angelegten Instruments sei zwar noch nicht möglich, so der Wissenschaftler. Aber die Untersuchungen hätten zumindest gezeigt, dass nur wenige Ich-AGler wie oft befürchtet mit der Selbständigkeit vollkommen überfordert sind: Innerhalb der ersten 15 bis 18 Monaten gaben nur 20 Prozent der Selbständigen auf. Eine solche Misserfolgsquote ist nicht ungewöhnlich für Unternehmensgründungen.

Das Gerangel der Koalitionäre um die Zuschüsse ist Folge eines Missverständnisses: Die 2003 ins Leben gerufene Ich-AG hatte einen fatalen Start und wurde deshalb schon für gescheitert erklärt, noch bevor eine nüchterne Bewertung überhaupt ansatzweise möglich war. Der Zuschuss lade zum Missbrauch ein, treibe verzweifelte Arbeitslose in unkalkulierbare unternehmerische Abenteuer und vernichte reguläre Arbeitsplätze, schimpften Gewerkschafter, Handwerksvertreter und Union in seltener Einigkeit.

Im Wahlkampf 2005 machte die Union sich die emotionsgeladene Diskussionen zu Nutze: Das Instrument mit dem eingängigen Spitznamen wurde kurzerhand zum Symbol für die umstrittenen Hartz-Reformen gemacht. Man werde die Ich-AG "aus dem Verkehr ziehen", versprach etwa die wirtschaftspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Dagmar Wöhrl (CSU), gegenüber der "Welt". "Da hat man sich zu früh aus dem Fenster gelehnt", glaubt ZEW-Forscher Spermann.

Denn als der Hartz-Bericht im Februar vorgelegt wurde, waren bereits Tatsachen geschaffen. Die Große Koalition hatte sich auf einen Kompromiss geeinigt und den auch schon in Gesetzesform gegossen: Die Ich-AG würde zum 1. Juli dieses Jahres auslaufen. Für die Zeit danach würde man aus dem Zuschuss und der zweiten Fördermöglichkeit für Unternehmensgründer, dem Überbrückungsgeld, ein neues Instrument zimmern.

Im DIW ist man nach dem Erscheinen des Hartz-Berichtes nun strikt gegen diesen Plan. "Die beiden Instrumente sprechen unterschiedliche Klientel an", erklärt Arbeitsmarktexperte Steiner. Das auf ein halbes Jahr begrenzte Überbrückungsgeld, das sich an der Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst, werde eher von Akademikern in Anspruch genommen, die früher gut verdienten. Der Existenzgründungszuschuss gebe dagegen langfristiger eine gewisse Sicherheit, eigne sich aber nicht für große Anfangsinvestitionen.

"Durch die geplante Neuregelung werden die positiven Seiten beider Instrumente zusammengefügt", verteidigt ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums den Aktionismus der Koalitionäre. "Wir sehen das als Bestätigung der Tatsache, dass die Ich-AG ein erfolgreiches Instrument ist."

Zumindest in der CDU will man aber durch die geplante Reform auch Geld sparen. Die Kosten für beide Instrumente seien im vergangenen Jahr mit über drei Milliarden Euro vollkommen aus dem Ruder gelaufen, so Brauksiepe. "Da muss im Milliardenbereich eingespart werden", erklärt er. Den Vorwurf, ausgerechnet dort sparen zu wollen, wo das Geld gut angelegt ist, will er nicht gelten lassen. "Ich bin sicher, dass wir auch dann alle hoffnungsvollen Existenzgründer noch fördern können."

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Koalition einigt sich auf Nachfolger für Ich- AG
« Antwort #94 am: 16 Mai, 2006, 19:07 »
Kurz bevor das Existenzförderungsprogramm Ich-AG ausläuft, haben sich die Koalitonsparteien doch noch auf ein Nachfolgemodell geeinigt: Auch künftig werden Arbeitslose unterstützt, die sich selbstständig machen wollen - aber kürzer und mit weniger Geld.

Berlin - Ab der zweiten Jahreshälfte soll ein Zweiphasen-Modell für die Förderung gelten, die Arbeitslosen bei Gründung einer Ich-AG gewährt wird, teilte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe, heute mit. Die bisherige Regelung läuft Ende Juni aus. Danach werden nur noch bestehende Ich-AGs gefördert.

Nach dem neuen Modell sollen Arbeitslose in den ersten neun Monaten künftig Anspruch auf eine Förderung in Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldanspruches und einer Pauschale von 300 Euro haben. Anschließend prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob sie für weitere sechs Monate eine Pauschale in Höhe von 300 Euro pro Monat zahlt.

Damit verständigten sich die Koalitionsfraktionen äußerst spät auf einen Kompromiss. Union und SPD hatten monatelang über eine Nachfolgeregelung für die Ich-AG gestritten, die zum 30. Juni ausläuft. Hätten sich Union und SPD nicht geeinigt, hätte es zunächst keinen Ersatz für die Ich-AG-Regelung gegeben.

Bundesrat kann frühestens Anfang Juli zustimmen

Bereits jetzt wird die Neuregelung nicht mehr rechtzeitig in Kraft treten, da der Bundesrat frühestens Anfang Juli zustimmen kann. Der Bundestag soll das Gesetz Anfang Juni verabschieden.

Bislang erhalten die Gründer einer Ich-AG einen Zuschuss, mit dem sie vor allem ihre Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen können. Im ersten Förderjahr beträgt die Leistung monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro.

Im neuen Modell soll die Regelung bestehen bleiben, dass vor der Förderung die Tragfähigkeit der Existenzgründung geprüft wird. Die Arbeitsagentur kann bei Zweifeln an der persönlichen Eignung die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen.

Künftig sollen jedoch stärker als bisher Mitnahmeeffekte reduziert werden. Deshalb wird der noch verbleibende Anspruch auf das Arbeitslosengeld I während der Förderung eins zu eins verbraucht. Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, erhalten für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Mindestrestanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld von drei Monaten.

Grüne kritisieren Modell als "unvernünftig"

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) begrüßte die Vereinbarung. Sein Sprecher sagte, Müntefering habe mehrfach deutlich gemacht, wie wichtig ihm eine Anschlussregelung für die Ich-AG sei.

In der Opposition stieß die Einigung auf Kritik. Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer bezeichnete es als "Ausdruck arbeitsmarktpolitischer Unvernunft", die Ich-AG abzuschaffen. Wissenschaftler hatten die Ich-AG zu den wenigen erfolgreichen Instrumenten der Hartz-Reformen gezählt.

Die Union wollte die Ich-AG ursprünglich ersatzlos abschaffen, weil das 2003 mit den Hartz-Reformen eingeführte Instrument finanziell aus dem Ruder lief. Im vorigen Jahr gab die Bundesagentur für Arbeit 1,35 Milliarden Euro für Ich-AGs aus - rund 650 Millionen Euro mehr als im Haushalt geplant.

Mit dem neuen Gründerzuschuss fanden Union und SPD einen Kompromiss zwischen dem Wunsch der Union, die Förderung in das Ermessen der Arbeitsvermittler zu stellen, und der Forderung der SPD, es bei einer Leistung zu belassen, auf die Arbeitslose Anspruch haben.

Quelle : www.spiegel.de

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Hartz-IV-Software: Miserabel und unpraktikabel?
« Antwort #95 am: 23 Mai, 2006, 09:33 »
Bayerns Sozialministerin kritisiert unzulängliche Software

Als "miserabel und nicht praktikabel" bezeichnet Bayerns Sozialministerin Christa Stewens das Computerprogramm A2LL, das zur Berechnung des Arbeitslosengeldes II eingesetzt wird. Die Software stand schon zuvor wiederholt in der Kritik.

Immer wieder zeigte die Software Mängel - von Millionenschäden über Mängel, die sich zum Teil nicht kurzfristig abstellen lassen. Auch von falschen Storno-Meldungen war die Rede. Die Prosoz GmbH, welche die Software ursprünglich entwickelte, hat längst das Handtuch geworfen, der Partner T-Systems kümmert sich mittlerweile allein um die Software.

Christa Stewens, Sozialministerin in Bayern, geht mit der Software im Interview mit der Berliner Zeitung hart ins Gericht: "Dieses Computerprogramm ist in der Praxis für die Arbeitsgemeinschaften miserabel und nicht praktikabel. Und wir können nicht die Arbeitsgemeinschaften kritisieren und sie gleichzeitig mit einer völlig unzulänglichen Software ausstatten."

Darüber hinaus fordert sie im Interview mit dem Blatt eine stärkere Kontrolle und härtere Sanktionen gegen Arbeitsunwillige. Sie bemängelt eine fehlende Rechtssicherheit in diesem Bereich, da Gerichte Leistungskürzungen bis auf null bislang nicht zuließen. "Bei hartnäckiger Arbeitsverweigerung allerdings sollten auch Leistungskürzungen auf null möglich sein und Sanktionen sollten auf Sachleistungen wie Unterkunftskosten und Mietzahlungen ausgedehnt werden können."

Quelle : www.golem.de

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Datenschützer kritisieren Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz
« Antwort #96 am: 26 Mai, 2006, 12:35 »
Die Datenschützer von Bund und Ländern haben eine gemeinsame Erklärung mit dem Titel "Arbeitssuchende unter Generalverdacht" veröffentlicht, in der sie das Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz scharf kritisieren. Die Erklärung steht vor dem Hintergrund, dass im Zuge der anstehenden Beratungen über dieses Gesetz im Bundestag von CDU-Politikern weitere Maßnahmen angemahnt werden. So forderte der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe in der Tageszeitung Die Welt einen Rückgriff auf das Vermögen der Eltern von Langzeitarbeitslosen, komplett mit den nötigen Finanzdatenabfragen. Die SPD lehnt derartige Forderungen ab.

In ihrer Erklärung bemängeln die Datenschützer vor allem eine exzessive Datenerhebung, die mit der geplanten Beweislastumkehr bei eheähnlichen Gemeinschaften ins Haus stehe. Betroffene müssten alle möglichen sensitiven Daten ihrer Mitbewohner preisgeben, um beweisen zu können, dass keine eheähnliche Gemeinschaft existiert. Bedenken haben die Datenschützer auch beim automatisierten Datenabgleich, bei Kontenabfragen nach Auslandsvermögen und den Abfragen beim Kraftfahrtbundesamt, ob der Antragssteller einen angemessenen Wagen fährt.

Außerdem bemängeln sie, dass in den Unterlagen zum Fortentwicklungsgesetz die Rechte der Betroffenen nicht deutlich genug herausgestellt seien. So müsse ausdrücklich klargestellt werden, dass die Teilnahme an Telefonbefragungen durch private Call Center zur Feststellung des Leistungsmissbrauchs freiwillig sei. Auch bei der Überprüfung durch Hausbesuche eines Außendienstes müsse eindeutig auf das grundgesetzlich geschützte Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung verwiesen werden. Schließlich bemängeln die Datenschützer, dass auch das Fortentwicklungsgesetz nicht eindeutig kläre, wer für den Datenschutz der Daten von Langzeitarbeitslosen zuständig ist. Seit dem Einstieg in die Hartz-IV-Reform gibt es in dieser Sache Streit zwischen der Bundesagentur für Arbeit, die sich in diesem Fall als oberste Datenschutzbehörde sieht, und den Landesdatenschützern.

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Hartz IV-Software: 28 Millionen Euro Schaden
« Antwort #97 am: 02 Juni, 2006, 19:47 »
Die Bundesregierung schätzt den Schaden, der durch die fehlerhaft von der Firma T-Systems programmierte Software A2LL bei der Bearbeitung des Arbeitslosengeld II (ALG II) entstanden ist, auf 28 Millionen Euro. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Politikerin Brigitte Pothmer hervor, die der Redaktion vorliegt. In der veranschlagten Schadenssumme sind nicht die zuviel gezahlten Beträge enthalten, die durch einen Softwarefehler von der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Krankenkassen überwiesen wurden.

Der Schadenssumme steht eine vertragliche Schadensersatzbegrenzung auf 5 Millionen Euro gegenüber. Dazu heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage: "Der mit den Verdingungsunterlagen versandte ursprüngliche Vertragsentwurf der BA sah keine Haftungsbegrenzung für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln vor. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen erklärte sich der einzige verbleibende Bieter T-Systems zu einem Vertragsabschluss mit unbegrenzter Haftung jedoch nicht bereit, weil dies nicht marktüblich sei."

Ausgehend von einem geschätzten Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro wurde daraufhin die Vertragsstrafe auf 5 Millionen Euro beschränkt. Der Kleinen Anfrage zufolge erhielt T-Systems bislang brutto 15.691.760 Euro für die webbasierte Software A2LL sowie 32.738.448 Euro für den Betrieb des A2LL-Helpdesk. Für zwischenzeitlich in Auftrag gegebene Change Requests beläuft sich die Rechnung auf 224.408 Euro, von denen die Bundesagentur jedoch nur 144.608 Euro bezahlt hat, weil T-Systems die Aufträge fehlerhaft bearbeitete. BA und Bundesregierung gehen davon aus, dass die Software zum nächsten Release-Wechsel am 1. Juli fehlerfrei arbeiten werde, heißt es in dem Dokument, das auch folgende Passage enthält: "Eine Abnahme der geschuldeten Werkleistung 'Software A2LL' ist angesichts fehlender Funktionalitäten sowie gravierender Mängel noch nicht erfolgt." Die Software sollte laut Vertrag am 1. April 2004 fertiggestellt sein.

Derzeit arbeite A2LL mit 82 Umgehungslösungen, größtenteils kleinen Programmen, die Fehler der webbasierten Software ausbügeln. Das sei ein Fortschritt gegenüber usprünglich gezählten 146 Umgehungslösungen. "Allerdings können die Umgehungslösungen nicht kontinuierlich reduziert werden, sondern es kommen auch neue hinzu." Beispielhaft nennt die Bundesregierung die zum 1. Oktober 2005 beschlossene neue Freibetragsregelung, mit der A2LL nicht klar kommt. Die entwickelte Umgehungslösung koste den Sachbearbeiter pro Einzelfall 10 Minuten. Auf die Anfrage der Grünen-Politikerin, ob Alternativen zu A2LL gesucht werden, heißt es in der Antwort:

"Die BA als Verantwortliche prüft derzeit drei Lösungsmöglichkeiten, mit denen die jetzige Software-Basis abgelöst und durch ein fachlich und technisch dauerhaft tragfähiges und entwicklungsfähiges IT-Verfahren ersetzt werden kann. Eine Mischform zwischen diesen Alternativen wurde aus Kosten- und Zeitgründen ausgeschlossen."

* Alternative 1: Portierung des IT-Verfahrens A2LL-Basis in die Zielarchitektur der Bundesagentur für Arbeit als Stufe 3 des Vertrages zwischen der Bundesagentur für Arbeit und T-Systems (A2LL-Standard).
* Alternative 2: Neuausschreibung eines zentralen IT-Verfahrens.
* Alternative 3: Neuausschreibung einer Zertifizierungslösung mit dezentralen IT-Verfahren in den ARGEn und einem zentralen IT-Verfahren für Datenabgleich (taggenauer Personenabgleich), Datenbereitstellung und Controlling.

Über die Kosten dieser Alternativen könne man keine Angaben machen. Nach Einschätzung der Bundesregierung würden etwaige Alternativlösungen zu A2LL frühestens in zweieinhalb Jahren zur Verfügung stehen. Die von den Optionskommunen benutzte Software verschiedener Anbieter wird sehr skeptisch beurteilt. Bundesregierung wie Bundesagentur lehnten es derzeit ab, dass die ARGEn A2LL absetzen und mit einer Software wie die der Optionskommunen arbeiten, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage.

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Hartz IV-Proteste
« Antwort #98 am: 05 Juni, 2006, 13:36 »
Schwierigkeiten beim Französischreden in Deutschland

Nach der nicht sonderlich erfolgreichen Demonstration gegen die Sozialpolitik der großen Koalition stellen sich Fragen nach der Perspektive des Protestes

Viel Gedränge gab es am vergangenen Samstag in der Berliner Innenstadt. Neben den vielen Pfingsturlaubern und den ersten Fußball-Weltenbummlern versammelten sich am frühen Nachmittag bei strömenden Regen zwischen ca. acht- bis zehntausend Demonstranten, die unter dem Motto Schluss mit den Reformen gegen uns die Wirtschafts- und Sozialpolitik der großen Koalition heftig angriffen. In der Öffentlichkeit wurde sofort von einem Misserfolg der Demonstration gesprochen, weil die Zahl der Demonstranten nicht an die Resonanz heranreichte, die die Anti-Hartz-Proteste vor 3 Jahren erreichten. Außerdem wurden auch in den Medien die herunter gerechneten Zahlen der Polizei verwendet, die von lediglich 3.000 Teilnehmern sprach.

Der ganze Artikel

Quelle : www.heise.de

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Gut gedacht, schlecht gemacht: So lautet der Tenor des Urteils über Hartz-IV, zu dem sich ein hochrangig besetzter Ombudsrat nach eineinhalbjähriger Beratung durchgerungen hat. Arbeitsminister Müntefering versuchte zu beschwichtigen: Die Reform sei längst noch nicht zu Ende.

Berlin - Der Bericht ist wie immer in Bürokratendeutsch gehalten: "Das gravierende Problem der an sich richtigen Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe liegt in der verfehlten Organisationsentscheidung", heißt es in dem 40seitigen Dokument des Hartz-IV-Ombudsrats. Doch die drei Mitglieder - Ex-Familienministerin Christine Bergmann, der frühere sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf und der frühere Vorsitzende der IG Chemie Hermann Rappe - erklärten heute bei der Vorlage mit klaren Worten, was sie meinen. Die bisherige Struktur sei ein "bürokratisches Monster", erklärte Bergmann.

Dabei verteidigte der Ombudsrat, der zwei Jahre lang über 70.000 Eingaben und Beschwerden auswertete, die Reform im Grundsatz. Die Sozialhilfeempfänger seien "aus der dunklen Ecke rausgeholt worden", sagte Rappe. In der Kritik stehen aber vor allem die Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagenturen mit den Kommunen.

Die Verantwortung für die Organisationsmängel schrieb der Rat dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu. Union und SPD hatten sich im Dezember 2003 nicht auf ein einheitliches System der Verwaltung verständigt. Auf Drängen der Union gibt es 69 Optionskommunen, die in Alleinregie Langzeitarbeitslose betreuen. In 345 Arbeitsgemeinschaften bilden Agenturen für Arbeit und Kommunen einen Verbund. In 19 Kommunen nehmen beide ihre Aufgaben getrennt wahr.

Der Rat forderte deshalb, bei der Mischverwaltung von Agenturen für Arbeit und Sozialämtern müssten deren Geschäftsführer eigene Personalkompetenzen haben. "Wir sind nicht für eine weitere Kommunalisierung", sagte Rappe. Auf die Erfahrung der Agenturen für Arbeit bei der Vermittlung solle nicht verzichtet werden.

Die Debatte um Leistungsmissbrauch sei zudem überzogen, erklärten die Ombudsleute. Es gebe nicht mehr Missbrauch als bei anderen Leistungs-oder Abgabegesetzen auch. Die explodierenden Kosten beim Arbeitslosengeld II (ALG II) seien so nur teilweise zu erklären. Vielmehr habe die Reform mehr Menschen den Zugang zum Grundsicherungssystem ermöglicht. Das ALG II sei mit 345 Euro im Monat außerdem nicht zu hoch bemessen, sagte Bergmann. Vielmehr bestehe dringender Handlungsbedarf bei der Frage von Kombi- und Mindestlohn, weil mit der Grundsicherung faktisch und ohne politische Steuerung ein Kombilohn entstanden sei.

"Auch Spargel stechen ist ehrenwert"

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) erklärte beim Empfang des Berichts, die Reform sei "längst nicht fertig und abgeschlossen". Er schloss sich zahlreichen Forderungen der Ombudsleute an, wie etwa der, die Geschäftsführer in den Arbeitsgemeinschaften zu stärken. Zugleich stellte er klar, dass der Bund als Geldgeber auch Erwartungen gegenüber den Arbeitsgemeinschaften habe. Die Anforderungen sollten in Rahmen- und Zielvereinbarungen festgehalten werden, die den Arbeitsgemeinschaften vor Ort zugleich "ein großes Spektrum von Handlungsmöglichkeiten" ließen. Forderungen nach weiteren Gesetzesänderungen erteilte Müntefering damit implizit eine Absage.

Der Minister betonte, das ALG II sei "keine Sozialhilfe plus". Auch bei Langzeitarbeitslosen sei das Ziel, diese wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Einfache Tätigkeiten dürften dabei nicht gering geschätzt werden. Auch Spargel stechen oder Äpfel pflücken seien "ehrenwerte Arbeiten". Im Herbst werde er Vorschläge für den Niedriglohnsektor vorlegen.

Müntefering warnte dabei erneut vor der Einführung eines flächendeckenden Kombilohns sowie eines Mindestlohns. Mit einem Mindestlohn sei "nicht gewährleistet, dass man dann ohne Sozialtransfers auskommen kann", sagte der Minister. Letztlich gehe es um das Mindesteinkommen. So benötige ein Single einen Stundenlohn von 6,50 Euro, ein Familienvater mit zwei Kindern aber 11,50 Euro, um das Niveau des Arbeitslosengeldes II zu erreichen.

Quelle : www.spiegel.de

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HARTZ- IV- REFORM - Bundesrat winkt Verschärfungen durch
« Antwort #100 am: 07 Juli, 2006, 16:04 »
Der Druck auf Arbeitslose wächst: Der Bundesrat hat den Weg für schärfere Sanktionen gegen arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose freigemacht. Durch eine verbesserte Bekämpfung von Leistungsmissbrauch erhofft sich der Bund jährliche Einsparungen von mindestens 1,5 Milliarden Euro.

Berlin - Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) nennt es einen "zielgenaueren Einsatz der Mittel". In dem heute von der Länderkammer gebilligten Gesetz gehe es nicht um Leistungskürzungen. Da aber das Gesetz "von manchen Leuten schlau genutzt" werde, wolle die Regierung mit der Korrektur solche "Dehnungen" abstellen.

Er spreche "ausdrücklich nicht von Leistungsmissbrauch", betonte der Minister. Unterm Strich erwarte er für 2007 Einsparungen bei Hartz IV von vier Milliarden Euro. Die Verschärfungen sollen sich jedoch bereits in diesem Jahr niederschlagen. Das Bundesarbeitsministerium schätzt das Volumen auf rund 500 Millionen Euro.

Im Einzelnen sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor.

* Die Sanktionen gegen arbeitsunwillige Leistungsbezieher werden verschärft: Wer innerhalb von zwölf Monaten drei Mal eine Stelle oder Qualifizierung ablehnt, muss mit einer Streichung aller Zahlungen rechnen. Lediglich Sach- oder geldwerte Leistungen wie etwa Lebensmittelgutscheine werden dann noch gewährt.

* Mit dem Sofortangebot einer Arbeit oder Qualifizierung sollen die Job-Center künftig die Arbeitswilligkeit von neuen Antragstellern testen. Die Regierung schätzt, dass so von 750.000 Antragstellern 75.000 abgeschreckt werden.

* Die Job-Center zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen sollen flächendeckend von Inspektoren im Außendienst einsetzen, die Missbrauchsfälle ermitteln sollen. Die Regierung verspricht sich davon die Aufdeckung von etwa 90.000 Missbrauchsfällen - Einsparvolumen: bis zu 440 Millionen Euro.

* Der Abgleich von Daten wird erleichtert. Auch private Stellen wie Call-Center können im Auftrag der Behörden telefonisch Daten bei Leistungsempfängern abfragen und somit auch ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt prüfen. Künftig sind auch Anfragen bei den Finanzbehörden möglich, ob Arbeitslose Konten oder Aktiendepots im EU-Ausland haben. Beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg darf erfragt werden, welche Fahrzeuge der Betroffene hat, um beurteilen zu können, ob das Auto seinen Vermögensverhältnissen angemessen ist. Erhoffte Wirkung: Aufdeckung von Missbrauch in 80.000 bis 100.000 Bedarfsgemeinschaften. Einsparung: bis zu 500 Millionen Euro.

* Für eheähnliche Gemeinschaften gilt künftig die Umkehr der Beweislast: Wer zusammenlebt muss künftig nachweisen, dass er keine Lebensgemeinschaft bildet und somit Einkommen und Vermögen des Anderen nicht angerechnet werden dürfen.

* Es wird mehr Vermögen zur Altersvorsorge von der Anrechnung beim Arbeitslosengeld II freigestellt. Der Freibetrag für Privatvorsorge wird auf 250 statt derzeit 200 Euro pro Lebensjahr angehoben. Bei einem 60-Jährigen blieben also 15.000 statt bisher 12.000 Euro für die Altersvorsorge verschont. Der Höchstbetrag für sonstiges Vermögen wird im Gegenzug aber von 200 auf 150 Euro pro Jahr gesenkt. Unter dem Strich erwartet der Bund Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe.

* Ein neuer so genannter Gründungszuschuss löst die bisherige Ich-AG und das Überbrückungsgeld für Arbeitslose ab, die sich selbstständig machen wollen. Dies gilt aber nur für Bezieher des regulären Arbeitslosengeldes I, nicht für Langzeitarbeitslose.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen gehen einigen Landesfürsten noch nicht weit genug. Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sagte, die aktuelle Nachbesserung bei Hartz IV sei "richtig, aber nicht ausreichend". Er plädierte für eine "grundlegende Revision im Herbst". Die unklaren Kompetenzen in den Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen müssten rasch bereinigt werden. Die bereits vom Hartz-IV-Ombudsrat kritisierten Regelungen waren Ende 2003 im Vermittlungsausschuss auf Druck der unionsregierten Länder vereinbart worden.

Müntefering sagte, eine Kostenexplosion bei Hartz IV habe es nicht gegeben. Man werde aber im laufenden Jahr mehr als die veranschlagten 24,4 Milliarden Euro brauchen. Die Kosten seien im Monatsmittel derzeit bei 2,25 Milliarden Euro konstant. Oettinger sagte, hochgerechnet fehlten in diesem Jahr drei Milliarden Euro. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer befürchtet im kommenden Jahr einen Anstieg der Ausgaben auf "möglicherweise über 30 Milliarden Euro".

Im Streit mit den Kommunen um die Unterkunftskosten der Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) setzt Müntefering auf ein für den Herbst vereinbartes Gespräch. Er deutete aber an, dass er eine Einigung für schwierig halte: "Richtig fair und vernünftig machen kann man es nicht." Er erinnerte daran, dass von der den Kommunen zugesagten Entlastung von 2,5 Milliarden Euro 1,5 Milliarden Euro für die Ganztagsbetreuung von Kleinkindern gedacht seien. "Was ist daraus geworden", fragte Müntefering.

Scharfe Kritik kam von der Linkspartei und vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katja Kipping, warf dem unionsdominierten Bundesrat vor, er wolle "Hartz IV noch mehr verschärfen". Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht durch die Sparmaßnahmen "Arbeitslose ins Abseits gestellt".

Quelle : www.spiegel.de

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Re: HARTZ- IV- REFORM - Bundesrat winkt Verschärfungen durch
« Antwort #101 am: 08 Juli, 2006, 01:29 »
* Der Abgleich von Daten wird erleichtert. Auch private Stellen wie Call-Center können im Auftrag der Behörden telefonisch Daten bei Leistungsempfängern abfragen und somit auch ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt prüfen.
:o Wie bitte ? ? ?

Was zum Teufel gehen solche Privatfirmen die persönlichen oder amtlichen Daten von Arbeitslosen an, vor allem, wenn die mit Leistungen oder Vermittlung NICHTS zu schaffen haben?
Derartiges ist allein der Agenturen und den Arges zu erlauben.

Insbesondere ist es rechtlich UNMÖGLICH, von Arbeitslosen zu verlangen, jedem X-beliebigen Call-Center am Telefon Frage und Antwort zu stehen.

Von mir bekäme NIEMAND Derartiges zu hören, bloss weil er behauptet, im Auftrag von irgendjemand sonst zu handeln.

Zeit für eine Verfassungsklage, sobald das irgendjemanden betrifft, denke ich.

Haben unsere Polit-Clowns eigentlich nur Grütze im Hirn?
Kennen die überhaupt noch sowas wie Menschenwürde?

Werden Arbeitslose in Zukunft gezwungen, mit einem Stern auf der Kleidung herumzulaufen  :o
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Re: HARTZ- IV- REFORM - Bundesrat winkt Verschärfungen durch
« Antwort #102 am: 08 Juli, 2006, 10:37 »

* Die Sanktionen gegen arbeitsunwillige Leistungsbezieher werden verschärft: Wer innerhalb von zwölf Monaten drei Mal eine Stelle oder Qualifizierung ablehnt, muss mit einer Streichung aller Zahlungen rechnen. Lediglich Sach- oder geldwerte Leistungen wie etwa Lebensmittelgutscheine werden dann noch gewährt.



Den finde ich am Besten. Ich kenne keinen ALG 2 Empfänger dem innerhalb von 12 Monaten überhaupt drei Stellen, Qualifizierung o.Ä. nachgewiesen wurde. Alles nur Gewäsch.
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Ich sehe das genau so. Bin immer mal wieder arbeitslos. Aber ich habe noch nie, auch nur irgendwas vom Jobcenter angeboten bekommen. Selbst meinen 1,50 Euro Job hab ich mir noch selber gesucht. Also ich würde mich freuen, mindestesn drei mal Jahr irgendwas angeboten zu bekommen.

Offline Jürgen

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Exakt, ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen.

Auch ich habe die Beschäftigungen der letzten 'zig Jahre stets selbst gefunden, sofern sie auf längere Zeit ausgelegt waren, Fortbildung und Umschulung ebenso, mit einer einzigen Ausnahme, die allerdings rechtswidrig war, weil mir eine sehr erhebliche Selbsthaftung aufgezwungen werden sollte...
Und "natürlich" hat man versucht, mich in (Schein-)Selbständigkeit zu komplimentieren, als (Franchise-)Filialleiter einer H&M-Niederlassung in Cottbus, ohne jedes Kapital!
Gott bewahre...

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Dafür kriegt man schnell (besonders vor Wahlen) das 'zigste Internet-Zertifikat oder irgendwelchen anderen nutzlosen Kram an's Bein genagelt, bloss damit die Statistik etwas besser aussieht...
Mir scheint, ansonsten ist das ganze sauteure System von Agentur, Arges und privaten Vermittlern (einschliessslich denen für Ein-Euro-Jobs gegen 300 Euro monatlicher Betreuungs-Pauschale für's Nichtstun), ausschliesslich mit sich selbst beschäftigt  >:(

Bin 'mal gespannt, was die sich ausdenken, wenn mein derzeitiger Job irgendwann ausläuft.
Immerhin war der ursprünglich nur bis Mitte / Ende April geplant, so habe ich's denen auch mitgeteilt.
Es ist nicht anzunehmen, dass ich bis dahin einen neuen Anspruch auf ALG1 erreiche.
Aber ich glaube nicht, dass ich schon wieder ein Bewerbungstraining oder irgendwelche Massnahmen zur Wiedereingliederung in der ersten Arbeitsmarkt brauche. Immerhin befinde ich mich derzeit in ebendiesem, ausschliesslich durch Eigeninitiative...
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