Autor Thema: Bundesagentur für Arbeit,Hartz IV,Überwachung von Arbeitslosen ....  (Gelesen 27395 mal)

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Offline Jürgen

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Re:Hartz IV-Software: Verzögerungen bei A2LL bestätigt
« Antwort #60 am: 26 Juni, 2005, 04:25 »
Die bisherige Software-Version arbeitet also einwandfrei mit 700.000 bisherigen Hinzuverdienern.

Was kann dann so schwer daran sein, einige Bezugswerte für Nicht-Anrechnung passend zu den neuen Kriterien zu ändern?

Oder wem sollen nochmals gewaltige Summen zugeschoben werden?

Für Software, die anscheinend alle möglichen grundsätzlich veränderlichen Zahlen tief in ihrer Code-Struktur versteckt hält ???

Kaufen etwa alle Firmen dieses Landes auch neue Software, bloss weil sich z.B. der Umsatzsteuersatz ändert?

Aber hier ist's anders, das sind ja nur Gelder der Versicherten, also einer als verachtenswert und hemmungslos zu bekämpfen und auszubeuten eingestuften aussterbenden Spezies, die von Beamten, Politikern, vielen Bossen und den berüchtigten Heuschrecken nur noch als quasi unerschöpfliche und schutzlose Rohstoff-Reserve für Produktions-Prozesse angesehen und behandelt und ständig öffentlich verhöhnt und beschimpft wird, bar jeder Menschlichkeit.

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Hartz IV-Software: Probleme mit Einmalzahlungen
« Antwort #61 am: 20 Juli, 2005, 14:46 »
Etwa 10.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg-II) leiden derzeit nach Auskunft der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit unter einem Fehler der webbasierten Software A2LL. Die von T-Systems entwickelte Software soll derzeit bei den betroffenen Personen nicht in der Maske anzeigen können, ob sogenannte Einmalzahlungen an Empfänger bereits erfolgten oder noch ausstehen. Aus diesem Grunde würden bei den betroffenen Empfängern die Auszahlung einmalig fällig werdender Geldbeträge vorerst eingestellt, erklärte die Agentur. Einmalzahlungen werden vor allem dann als Nachzahlungen fällig, wenn Arbeitlosengeld-Empfänger gegen zu niedrig angesetzte Bescheide Widerspruch einlegen und dieser Widerspruch Erfolg hat.

Als weiteres Problem, das jedoch nicht mit A2LL zusammenhängen soll, nannte die Arbeitsagentur Fehler in der Hochleistungsdruckstraße. Diese hätten dazu geführt, dass einige Alg-II-Empfänger nicht rechtzeitig daran erinnert worden seien, ihre halbjährig erforderlichen Wiederbewilligungsbescheide einzureichen. Bei den Schreiben handele es sich um einen freiwilligen Service der Arbeitsagentur, heißt es in Nürnberg.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/61894

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Re:Hartz IV-Software: Probleme mit Einmalzahlungen
« Antwort #62 am: 20 Juli, 2005, 16:15 »
Es ist möglich, sich Einmalzahlungen per "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" geben zu lassen. Diese sind nach wenigen Stunden z.B. in Postämtern bar auszahlbar.
Natürlich nur, wenn der Sachbearbeiter sich nicht quer stellt...

Mir scheint, die Behörden setzen derzeit ganz massiv auf Verzögerungstaktik. Es ist ja auch zu einfach, die Schuld dann der EDV zuzuschieben, auch wenn's eher darum geht, dass Sachbearbeiter ihren Frust auslassen und die Behörden versuchen, Leute mit berechtigten Ansprüchen zum Aufgeben zu bewegen, und so an den Ärmsten Geld zu sparen und für die anstehende Wahl geschönte Zahlen zu erzielen  >:(
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Re:Hartz IV-Software: Probleme mit Einmalzahlungen
« Antwort #63 am: 21 Juli, 2005, 06:21 »
Es ist sogar möglich sich Einmalzahlungen direkt in bar am Auszahlungsautomaten der Agentur für Arbeit auszahlen zu lassen. So ist es jedenfalls in meiner Agentur hier in Berlin üblich. Hatte leider schon zweimal das Vergnügen.

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Durch einen Fehler in der Software A2LL kommt es derzeit zu falschen Krankenkassen-Meldungen, teilt die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit. In mehreren hunderttausend Fällen seien Meldungen zur Krankenversicherung, also Anmeldungen, Abmeldungen, Veränderungsmitteilungen, von Arbeitslosengeld-II-Empfängern ohne Grund automatisch storniert worden.

Dies habe keine Auswirkung auf den tatsächlichen Versicherungsstatus der Leistungsempfänger, es entstehe bei den Krankenkassen durch die Meldungen aber ein erheblicher Verwaltungsaufwand, bedauert die Bundesagentur für Arbeit. Die fehlerhaften Stornierungen würden umgehend korrigiert.

Der Fehler, der zu den falschen Storno-Meldungen geführt hat, sei nach dem Aufspielen einer aktualisierten Version der Auszahlungs-Software A2LL durch den Hersteller T-Systems aufgetreten. Die BA sei für die Probleme mit der A2LL-Software nicht verantwortlich, entschuldigt sich aber "ausdrücklich für alle Unannehmlichkeiten".

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/62595

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Die BA (oder ArGe oder kommunale Stelle) ist sehr wohl für die jeweils verwendete Software verantwortlich, wie der Autofahrer für sein Fahrzeug. Der hat's auch i.d.R. nicht selbst gebaut, haftet aber (mindestens über seine Versicherung) für alle direkten Folgen des Betriebs...

Was sind das eigentlich für Luschen, die ein Update auf die Software loslassen, ohne das vorher gründlich zu testen?
Die Verantwortlichen gehören selbst auf Hartz IV gesetzt, mit dem Zusatz "selbstverschuldet arbeitslos"...
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Hartz IV-Software: A2LL wird ständig weiterentwickelt
« Antwort #66 am: 22 August, 2005, 19:33 »
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) tritt Berichten entgegen, nach denen die Software A2LL frühestens in zwei Jahren den Anforderungen des Pflichtenheftes entsprechen könne. Unter Berufung auf IT-Experten hatten die Bild-Zeitung und Spiegel Online diesen Zeitraum zur Fertigstellung des gesamten Programmes genannt. Dagegen erklärte die BA, dass das Computersystem noch Mängel aufweise, aber auch ständig weiterentwickelt werde. Die jüngsten Fehler, die im Juli und August bekannt geworden sind, seien mittlerweile längst behoben worden.

Derweil beschäftigt der Wahlkampf die 160 Programmierer, die bei dem Auftragnehmer T-Systems an A2LL arbeiten. Da alle Parteien Änderungen bei Hartz IV angekündigt haben, erstellen die Fachleute bei der Telekom-Tochter bereits Pläne, wie die beabsichtigten Änderungen auf die Software durchschlagen. So hatte der NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers am Sonntag gegenüber dem Tagesspiegel angekündigt, dass eine CDU/CSU-geführte Regierung den Rückgriff auf die private Altersvorsorge stoppen und bei der Berechnung von Hartz IV einen Passus einführen werde, nach dem die Dauer der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung stärker berücksichtigt werden soll. Hartz-Korrekturen dieser Art wirken sich an vielen Stellen der A2LL-Software aus. Schlimmstenfalls müsste über ein Dutzend Module neu geschrieben und durchgetestet werden, meinte ein mit dem Projekt vertrauter Programmierer gegenüber heise online.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/63065

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ALG-II-Software: SPD droht T-Systems mit Klage
« Antwort #67 am: 26 August, 2005, 17:53 »
Die SPD hat der Tochter der Deutschen Telekom, T-Systems , mit Klage wegen einer fehlerhaften Software zur Bearbeitung des Arbeitslosengeldes II (A2LL) gedroht. "Es müssen alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Softwarelieferanten T-Systems geprüft werden", sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Rainer Wend, am Freitag der "Netzeitung". Dabei müsse auch geprüft werden, "ob Ansprüche auf Schadenersatz gestellt werden können." Bei T-Systems war vorerst niemand für eine Stellungsnahme zu erreichen.

Die Prozesse zur Bearbeitung des Arbeitslosengeld II seien "kompliziert", aber die Geduld mit T-Systems lasse "langsam nach", betonte Wend. "Ich erwarte, dass es hier schnellstmöglich zu einer Klärung kommt", forderte der SPD-Politiker. Am Donnerstag waren weitere Pannen mit der Software bekannt geworden. Die Software ist nach Informationen der Zeitung nicht in der Lage, die am 1. Juli erfolgte Senkung der Krankenkassenbeiträge zu verarbeiten. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) überweist für jeden Leistungsempfänger immer noch einen Beitrag von 14,2 Prozent statt wie seit 1. Juli vorgeschrieben 13,2 Prozent.

In einem Schreiben an den Verband der Angestellten Krankenkassen (VDAK), das der "Netzeitung" vorliegt, muss die BA zudem eingestehen, dass der Fehler erst am Jahresende behoben sein wird. "Aktuell sind 180 Mitarbeiter der BA und circa 120 von T-Systems mit der Weiterentwicklung von A2LL befasst", heißt es in dem Schreiben. Auf Anfrage der "Netzeitung" verweist die Behörde auf T-Systems: "Wir sind von unserem Lieferanten abhängig", sagte eine Sprecherin. "Dieser sieht sich bisher nicht in der Lage, die entsprechende Funktionalität zu liefern."

Quelle : www.pcwelt.de

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HARTZ-PROGRAMM : Bundesagentur droht Software-GAU
« Antwort #68 am: 04 September, 2005, 17:28 »
Die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit bekommt die Probleme mit der Arbeitslosen-Software nicht in den Griff. Nun erwägt die Behörde, das Programm für das Arbeitslosengeld II vollständig neu entwickeln zu lassen.

Hamburg - Grund sind nach SPIEGEL-Informationen die zahlreichen Fehler im existierenden Computerprogramm, über die eine Krisenrunde aus Vertretern von Bundesagentur, Wirtschaftsministerium und Kommunalverbänden vergangenen Dienstag in Berlin beriet. Demnach sind zu den bereits bekannten Computerproblemen in den vergangenen Wochen zahlreiche neue Schwierigkeiten hinzugekommen, so dass die Nürnberger Agenturzentrale die Software inzwischen als "nicht mehr wartungs- und entwicklungsfähig" einstuft.

Zum Beispiel führen die Jobcenter derzeit monatlich bis zu 25 Millionen Euro zu viel an Krankenkassenbeiträgen ab, weil das Programm wichtige Berechnungsgrundlagen nicht korrekt verarbeitet. Zudem musste die Behörde einräumen, dass eine verbesserte Software-Version nicht wie geplant in diesem, sondern erst im nächsten Jahr aufgespielt werden kann. Für rund 60 Verwaltungsvorgänge müssen die Sachbearbeiter deshalb weiterhin auf Behelfslösungen zurückgreifen; wollen sie etwa Sanktionen für Arbeitsunwillige verhängen oder Darlehen an Bedürftige vergeben, können sie dazu nicht das eigentlich vorgesehene Computerprogramm nutzen.

Um die Probleme zu beheben, will die Krisenrunde nun bei einem Experten-Workshop unmittelbar nach der Bundestagswahl grundlegende Alternativen debattieren: Entweder sollen angepasste Computerprogramme für jede der rund 350 Arbeitsgemeinschaften erstellt oder eine neue bundesweite Zentral-Software erarbeitet werden. Der Programmhersteller T-Systems will an der Weiterentwicklung der Software dagegen festhalten und die aufgetretenen Mängel so schnell wie möglich abstellen.

Quelle : www.spiegel.de

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Hartz IV-Software: Die nächste Version steht an
« Antwort #69 am: 04 September, 2005, 21:07 »
T-Systems übergibt in diesem Monat der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine neue Version der Software zur Berechnung des Arbeitslosengeld II (A2LL). Dieses A2LL-Release soll es erstmals den Sachbearbeitern gestatten, Sanktionen (Zahlungsabschläge) und Darlehen direkt in der Software einzugeben. Bisher wurden dazu von den Sachbearbeitern "manuelle Umgehungslösungen" (vulgo: Taschenrechner) eingesetzt. Auch die "Anpassung von Berechnungsparametern", so der offizielle Ausdruck, soll vom neuen Release abgedeckt werden. Hinter diesem Begriff verbirgt sich unter anderem die Einstellung der Software an die Beitragssenkung der Krankenkassen.

"Die neue Version mit Funktionen wie Sanktionen, Darlehensbearbeitung und die flexiblere Anpassung an neue Berechnungsparameter wird im Laufe des Septembers übergeben", sagte ein Sprecher von T-Systems gegenüber heise online. Nach einem Test werde die BA dann entscheiden, welche Funktionen wann in Betrieb gehen.

Damit das neue Release so schnell wie möglich eingesetzt werden kann, will T-Systems für die BA eine so genannte "Test-Factory" einsetzen, eine komplette Testumgebung, bei der Hardware wie Testpersonal von T-Systems gestellt werden. Mit dieser Maßnahme möchte T-Systems Engpässe auf der Seite der BA beseitigen, die unter dem Mangel von Testspezialisten leiden soll.

Derweil scheint es so, als wenn auch A2LL zur Wahlkampfmunition werden könnte. Focus Online meldet, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) monatlich 25 Millionen Euro zu viel an die Krankenkassen überweise, weil die A2LL-Software die zwischenzeitlich vorgenommenen Beitragssenkungen nicht berücksichtige. Als Schuldigen macht das Magazin den zuständigen Minister Wolfgang Clement aus, der den Betrieb der noch unfertigen Software angeordnet habe. Dass Hartz IV entsprechend des mit den Stimmen der Opposition beschlossenen Gesetzes zum 1. Januar 2005 starten musste, wird nicht erwähnt. Auch der Spiegel veröffentlichte vorab eine Meldung über einen Computer-GAU bei A2LL und zitierte Stimmen aus der Bundesagentur, nach denen die Software als "nicht mehr wartungs- und entwicklungsfähig" eingestuft worden sei.

Dem Bericht des Spiegel zufolge soll eine Expertenrunde nach der Bundestagswahl klären, ob eine neue bundesweite "Zentral-Software" von anderen Anbietern programmiert werden soll oder ob Software, die in den Options-Kommunen benutzt wird, die Aufgabe von A2LL übernehmen könne. Dabei lässt der Spiegel-Bericht außer Acht, dass eine Endabnahme von A2LL noch nicht erfolgt ist. Sollte die Bundesagentur den Vertrag mit T-Systems vor der Endabnahme der Software kündigen, drohen ihr Vertragsstrafen, die Experten zufolgen bis 70 Millionen Euro ausmachen können.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/63578

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CLEMENT- PLAN : Hausbesuche gegen Hartz- Missbrauch
« Antwort #70 am: 08 Oktober, 2005, 12:19 »
Angesichts der Kostenexplosion beim Arbeitsmarktprogramm Hartz IV fordert Wirtschaftsminister Wolfgang Clement noch einmal verstärkte Kontrollen gegen Leistungsmissbrauch. So soll es unter anderem verstärkte Hausbesuche und Anrufaktionen gegeben.

Berlin - Auch ein Datenabgleich mit den Finanzämtern und verschärfte Kontrollen der Arbeitsbereitschaft durch Trainingsprogramme mit Anwesenheitspflicht seien geplant, berichtet die "Berliner Zeitung". Außerdem wolle Clement verhindern, dass etwa junge Arbeitslose nur aus dem Elternhaus ausziehen, um mehr Sozialleistungen zu erhalten. Deshalb wolle der Minister gesetzlich festschreiben lassen, dass Langzeitarbeitslose nur dann ein Anrecht auf Übernahme der Wohnkosten haben, wenn sie vor dem Erstbezug einer Wohnung die Zustimmung der Behörden einholen.

Clement sagte, Stichproben hätten den Verdacht auf Leistungsmissbrauch im großen Stil erhärtet. "Nach diesen Stichproben und Anrufaktionen der Bundesagentur für Arbeit kann vermutet werden, dass die Arbeitslosigkeit derzeit um mindestens zehn Prozent überschätzt wird", sagte er der Zeitung. Dies bedeute, dass mehr als 280.000 angebliche Langzeitarbeitslose zu Unrecht Leistungen beziehen.

Nach Clements Plan sollen die Arbeitsagenturen und Kommunen personell so ausgestatten werden, dass sie bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch auch Hausbesuche durchführen können, wie die Zeitung weiter schrieb. Dabei soll vor allem kontrolliert werden, ob Leistungsbezieher in eheähnlichen Verhältnissen wohnen und daher von ihrem Partner unterstützt werden müssten.

Kosten steigen noch weiter

Außerdem sollen die Behörden die Daten aller Arbeitslosengeld-II-Bezieher in einer großangelegten Telefonaktion überprüfen. Überdies sollen Freistellungsaufträge für Zinserträge oder verschwiegene Konten im Ausland erfasst werden. Außerdem sollen die Einkommen selbstständiger Arbeitslosengeld-II-Bezieher besser überprüft werden. "Gelegentlich liegt der Verdacht nahe, dass Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bewusst niedrig gerechnet werden, um als hilfebedürftig zu gelten", sagte Clement.

Einem Bericht der "Welt am Sonntag" zufolge rechnet Clement für dieses und das nächste Jahr mit nochmals höheren Kosten für die Hartz IV als bisher bekannt. Danach wird der Bund in diesem Jahr 29 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II ausgeben, im nächsten Jahr sogar 31,5 Milliarden Euro. Diese Zahlen habe Clement beim zweiten Sondierungsgespräch zwischen Union und SPD am vergangenen Mittwoch genannt, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Teilnehmer. Ursprünglich waren für das Arbeitslosengeld II nur 14,6 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2005 eingeplant.

Quelle : www.spiegel.de

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Hartz IV: Lockerung des Datenschutzes gefordert
« Antwort #71 am: 25 Oktober, 2005, 13:24 »
In der Debatte um den Sozialmissbrauch durch Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg-II) hat der Vertreter der Arbeitgeber im Aufsichtsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA), Peter Clever, eine Gesetzesänderung beim Datenschutz gefordert. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung vertrat Clever die Ansicht, dass derzeit die Datenschutzgesetze einen Abgleich von Informationen der Finanzverwaltung und der Arbeitsverwaltung verhinderten.

Ob Clevers Vorschlag den vermuteten Missbrauch eindämmen kann, ist unter den Fachleuten umstritten. Es wäre schon seltsam, wenn ein schwarz arbeitender Alg-II-Bezieher seine Einnahmen korrekt dem Finanzamt melden würde, erklärte ein BA-Sachbearbeiter gegenüber heise online. Derzeit läuft bei der BA eine der größten Datenbankaktionen: ein Datenabgleich mit den Rentenversicherungsträgern, der Überschneidungen von Zahlungen aufdecken soll.

Unterdessen hat der scheidende Bundesarbeitsminister Clement am Montag seine Schätzung der Missbrauchsfälle gegenüber der Zeitung Die Welt erhöht. Bis zu 20 Prozent der Alg-II-Empfänger würden Leistungen zu Unrecht beziehen, meinte Clement. Als Haupt-Missbraucher machte Clement junge Erwachsene unter 25 Jahren aus, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben. Sie sollen in Zukunft nur 80 Prozent des Alg-II-Satzes beziehen, wenn sie im Haushalt der Eltern leben (bisher 100%). Ähnlich argumentiert Aufsichtsrat Peter Clever, der die Haushaltsregelung gegenüber der Süddeutschen Zeitung "skandalös" nannte: "Die Familiensolidarität ablehnen und dafür Staatsgeld zu verlangen, das ist eine fatale Umkehrung der Werte", wetterte Clever.

Als erste Maßnahme gegen den Alg-II-Missbrauch plant die BA nach Darstellung der tageszeitung eine Erhöhung der Kontrollanrufe. Damit dürfen sich Callcenter auf Arbeit freuen, die häufig von der Vermittlung von Arbeitslosen durch die Arbeitsagentur profitieren.

Zu den mit der Arbeitsmarktreform verbundenen Datenschuztaspekten und den Problemen mit der Hartz-IV-Software siehe auch:

    * A2LL wird ständig weiterentwickelt
    * Falsche Storno-Meldungen an Krankenkassen durch Fehler in Hartz-IV-Software
    * Probleme mit Einmalzahlungen
    * Verzögerungen bei A2LL bestätigt
    * Bundesagentur verteidigt Arbeitslosenstatistik
    * Berater steigern Software-Kosten
    * Arbeitsagentur will fünf Millionen Euro von T-Systems
    * Hartz IV-Softwarehersteller ProSoz vom Aus bedroht
    * Sicherheitsüberprüfungen nicht nur bei A2LL-Spezialisten
    * Sicherheitszone Arbeitsamt in Telepolis
    * Widersprüche bisher größtenteils berechtigt
    * Ein Feature, kein Fehler
    * Weitere Pannen
    * GAU bei der Arbeitslosengeld-II-Zahlung
    * Großprojekt gestemmt
    * Datenschützer: Mangelhafter Datenschutz bei Hartz IV
    * Warten auf den nächsten Meilenstein
    * Der Kulanzweg ist offen
    * Stabile Erfassung, fragiler Druck
    * Deutliche Stabilisierung erwartet
    * Angeschmorte Anträge
    * A2ll loggt aus
    * Bug oder Feature?
    * Erste Bescheide verschickt
    * Wirtschaftsministerium sichert mehr Datenschutz beim Arbeitslosengeld II zu
    * Big Brother Awards: Die Stimme der Stimmlosen
    * 2. Stufe gezündet
    * Das Baby strampelt
    * Reibungsloser Start in prekärem Zustand?
    * Einschränkungen bei der Erfassung
    * Nur noch 20 Fehler
    * Die Alternativen
    * Hartz IV-Software kommt nicht termingerecht

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/65325

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Hartz-IV-Software: Alles neu im neuen Jahr?
« Antwort #72 am: 13 Dezember, 2005, 13:22 »
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) überlegt Medienberichten zufolge, im kommenden Jahr die von ihr eingesetzte Software A2LL zur Berechnung des Arbeitslosengeldes II abzusetzen. Das webbasierte A2LL soll entweder durch eine komplette Neuentwicklung oder durch eine funktionierende Software ersetzt werden, die in den Optionskommunen eingesetzt wird. Als Favorit soll dabei eine Software der Hertener Firma Prosoz gelten, die diese für die so genannten Optionskommunen entwickelt hat. Diese Kommunen haben sich dafür entschieden, die Auszahlung des Arbeitslosengeldes in eigener Regie zu übernehmen. Sie setzen unterschiedliche Softwarepakete zur Verwaltung der Arbeitslosen und Berechnung der ALG-II-Zahlungen ein. Die dabei auflaufenden Daten dürfen jedoch nicht in das A2LL-System einfließen, da der Zugriff auf diese Software durch Optionskommunen gesetzlich untersagt ist.

Prosoz hatte ursprünglich zusammen mit dem Generalunternehmer T-Systems auch die Entwicklung von A2LL betrieben, geriet dann aber mit eben diesem Auftrag in finanzielle Schieflage und wurde von T-Systems aus dem Vertrag ausgelöst, wobei die A2LL-Programmierer zu T-Systems wechseln konnten.

T-Systems wie die BA wollen zu den Berichten keine Stellung nehmen. Gegenüber dem Handelsblatt sagte ein Sprecher der Bundesagentur lediglich, dass man gehört habe, dass die Software in den Optionskommunen gut laufe. Gegenüber heise online betonte T-Systems-Sprecher Rainer Knirsch: "T-Systems hat die Software in diesem Jahr kontinuierlich um neue Programmteile erweitert, die das Bearbeiten von Anträgen für das Arbeitslosengeld II weiter erleichtern. Wir arbeiten mit Hochdruck an den übrigen Funktionen der bestehenden Software weiter. Darauf konzentrieren wir uns."

Auslöser der neuerlichen Berichte um eine grundlegende Neuorientierung der Software-Architektur bei der Bundesagentur weg von einer webbasierten Lösung hin zu einer lokal laufenden Software, wie sie die Optionskommunen betreiben, ist offenbar FDP-Generalsekretär Dirk Niebel. Er greift in seinem Weblog seit einiger Zeit die Zentrallösung der BA an und fordert eine Umstellung auf eine dezentrale Lösung. Niebel zufolge beharrt die BA auf einer zentralen Lösung, weil es eine Frage der Ehre sei, die Softwarearchitektur zu verteidigen. Würde sie in Frage gestellt werden, "so wäre offensichtlich, dass wir die Behörde nicht brauchen", meint der FDP-Politiker.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/67291

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Offline spoke1

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Re:Hartz-IV-Software: Alles neu im neuen Jahr?
« Antwort #73 am: 13 Dezember, 2005, 18:27 »
Da geht mir wieder richtig einer bei ab. Hauptsache erstmal Kohle verbraten. Statt einmal in der Lage zu sein zu prüfen was hab ich, was kann ich daraus machen. Ich kann mir das so richtig vorstellen: altes Backup rauffahren und dem Volk erzählen das nun endlich was funktionierendes gefunden wurde. Wann haut unsern Politikern eigentlich endlich mal auf die Finger und erklärt denen das es nicht rechtens ist im "Namen des Volkes" Schulden zu machen. Wenn sie dann jedenfalls mal was kaufen täten was wirklich schon funktioniert. Tollcollect läßt grüßen.
« Letzte Änderung: 13 Dezember, 2005, 18:28 von spoke1 »
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Datenschützerin kritisiert Hartz IV-Software
« Antwort #74 am: 15 Dezember, 2005, 18:29 »
Thüringens Datenschutzbeauftragte Silvia Liebaug hat zahlreiche Mängel bei der Arbeitsmarktreform Hartz IV moniert. In ihrem heute veröffentlichten Bericht für 2004 und 2005 kritisierte sie unter anderem die dafür verwendete Software. Mit dieser könne jeder der bundesweit 40.000 Hartz-IV-Sachbearbeiter auf die Angaben sämtlicher Langzeitarbeitslosen zugreifen. Zu wenig geschützt seien dabei auch sensible Daten über gesundheitliche oder finanzielle Probleme. Es fehle zudem eine Konzeption zum Löschen für nicht mehr benötigte Daten. Liebaug kritisierte die Telefonkontrollen von Langzeitarbeitslosen durch Call-Center im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit.

Bereits 2004 hätten die Datenschutzbeauftragten auf mögliche Sicherheitslücken hingewiesen. Eine durchgreifende Verbesserung zur Gewährleistung des Sozialgeheimnisses könne jedoch nicht festgestellt werden. Liebaug bemängelte auch unklar formulierte Fragestellungen. Dadurch würden die Antragsteller oft mehr Daten als notwendig über sich preisgeben, zum Beispiel über nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Haushaltsangehörige.

Der Datenschutzbericht listet eine Reihe weiterer Verstöße oder Sicherheitslücken auf. So gebe es bei Insolvenzveröffentlichungen im Internet noch keinen wirksamen Kopierschutz. Die Daten müssen laut Gesetz nach einen Monat gelöscht werden. Auch bei der Übertragung elektronischer Steuererklärungen kann aus Sicht des Datenschutzes die Gefahr nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Unberechtigte die Angaben manipulierten. Die Finanzämter sehen laut Bericht jedoch keine erhöhten Risiken. Auch die Stadt Suhl taucht wieder im Datenschutzbericht auf. Sie habe Feuerwehrleute vom städtischen "Zentralen Ermittlungsdienst" in unzulässiger Weise ausgeforscht.

Nicht beanstandet hat die Datenschutzbeauftragte unter anderem die Videoanlagen zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung im Rennsteigtunnel. Von den etwa 280 Kameras in und außerhalb der Tunnelröhren würden keine personenbezogenen Daten erfasst. Auch der Einsatz von Parkkrallen als Druckmittel gegen säumige Steuerzahler fand die Billigung der Datenschützer. Bei vier der fünf bekannten Fälle wäre die Steuerschuld bereits nach einem Tag bezahlt worden.

Quelle : www.heise.de

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