Autor Thema: Bundesagentur für Arbeit,Hartz IV,Überwachung von Arbeitslosen ....  (Gelesen 27373 mal)

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Die faulen Hartz-IVler
« Antwort #270 am: 19 April, 2011, 13:50 »
Arbeit macht frei oder entlastet den Staat, das scheint noch immer die Devise zu sein

Die Bildzeitung, das Organ für die vermeintlich Rechtschaffenen, aber Sexlüsternen, weiß es. "Schande" über die Hartz-IV-Empfänger. Mitten im Aufschwung und bei sinkenden Arbeitsloszahlen werden die Arbeitslosen lascher, ihren Auflagen nachzukommen. Sie wollen nicht einsehen, dass Arbeit frei macht, und verhalten sich subversiv gegen behördliche Auflagen.

Fast 500.000 sind offenbar nach Statistiken der Bundesagentur für Arbeit nicht bei Terminen erschienen und wurden daher mit Sanktionen abgestraft. Über 100.000 nahmen einen Job nicht an, 1-Euro-Jobs eingeschlossen. Über 140.000 haben Pflichten versäumt, beispielsweise Bewerbungen zu schreiben. Durchschnittlich sei Hartz-IV deswegen um 114,31 Euro im Monat gekürzt worden.

Sie weigern sich, einen Job anzunehmen, gehen einfach nicht zu Terminen bei der Arbeitsberatung oder verprassen ihr Erspartes, um mehr Hartz IV zu bekommen. Immer häufiger müssen die Arbeitsagenturen angeblich Hartz-IV-Empfänger bestrafen, weil sie ihren Pflichten nicht nachgekommen sind. Mehr als 20.000 verweigerten einen Fortbildungskurs. Und 389, nicht gerade viel, "verprassten" ihr Privatvermögen, weshalb sie nach der Sause Hartz-IV brauchten.

Hartz-IV ist vor allem eine Disziplinierungsmaßnahme, wie es früher die Arbeitshäuser waren. Die Moral vermittelt auch Michael Fuchs, der Vize-Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gegenüber Bild: "Wenn die Wirtschaft brummt, muss man von den Arbeitslosen verlangen können, dass sie angebotene Stellen auch annehmen. Wer vom Staat gefördert wurde, muss sich auch fordern lassen. Das heißt: Angebotene Arbeit muss angenommen werden, Termine bei den Arbeitsagenturen darf man nicht grundlos platzen lassen." Ist denn jede Arbeit gut? Muss man alles machen? Aber solche Fragen sind sowieso nicht erwünscht.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Keine Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger
« Antwort #271 am: 06 Mai, 2011, 06:45 »
Landgericht Köln: Mitarbeiter der Annahmestellen müssen einschreiten, wenn es Hinweise darauf gibt, dass sich ein Kunde die Wette nicht leisten kann

Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht an Sportwetten teilnehmen. Das Landgericht Köln hat heute sein umstrittenes Verbot von Anfang März bekräftigt und einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie gegen das per Einstweiliger Verfügung ausgesprochene Verkaufsverbot abgewiesen (zur Diskussion des Urteils siehe: Verlogenes (Glücks)Spiel mit ALG II-Empfängern).

Zwar muss nach der heutigen Entscheidung nicht jeder Kunde kontrolliert werden, Mitarbeiter der Annahmestellen sind aber verpflichtet einzuschreiten, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass sich ein Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten kann. Westlotto bezeichnet das Urteil als nicht praktikabel. Laut Unternehmenssprecher Axel Weber will man gegen das Urteil nun vor dem Kölner Oberlandesgericht Berufung einlegen:

"Nach dem Urteilstenor bleibt weiterhin unklar, wie die WestLotto-Annahmestellenmitarbeiter vernünftig feststellen sollen, ob es sich um einen Fall von Missverhältnis zwischen Vermögenssituation und Spieleinsatz bei einem Spielteilnehmer handelt. In jedem Verfahren haben die Bürger in Deutschland ein Anrecht auf ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren, in dem sie individuell angehört werden müssen."

Bei der Auseinandersetzung handelt es sich um einen Konkurrenzkampf von zwei Lottoanbietern, der auf den Rücken der Erwerbslosen ausgetragen wird Beantragt worden war die einstweilige Verfügung von dem Sportwetten-Anbieter Tipico, der seinem Konkurrenten Westlotto vorwirft, gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Minderjährige, aber auch Menschen mit geringen Einkünften vor Glücksspielen geschützt werden müssen.

Der Konkurrent von Westlotto soll Testkäufer zu Annahmestellen geschickt haben:

"Unmittelbar vor dem Verkäufer hatte dann der eine gesagt: 'Geht das überhaupt, dass du hier schon wieder 50 Euro setzen kannst, du bist doch pleite und bekommst Hartz IV?' Darauf kam die Antwort: 'Ach, ich hab das Geld jetzt und demnächst vielleicht noch mehr... So kann man doch nicht leben!'."

Laut Gerichtsentscheidung macht es sich der Verkäufer "zu einfach", "wenn er einfach weghöre oder das Gespräch nicht ernst nehme".

Lottogewinn wurde abgezogen

Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum Deutschland sieht in der Entscheidung weniger einen Schutz als eine Diskriminierung Erwerbsloser. Schon im März initiierte das Forum die Selbstbeschuldigungskampagne "Ich bin Hartz IV-Empfänger und habe Lotto gespielt."

Dass es sich bei der einstweiligen Verfügung nicht nur um eine abwegige Einzelentscheidung handelt, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Essen vom Januar 2011. Danach kann Hartz-IV-Betroffenen auch ein kleiner Lottogewinn von ihrem Regelsatz abgezogen werden. Der Gewinn werde als Einkommen angerechnet, entschied das Gericht. Er verringere die Hilfsbedürftigkeit des Klägers, argumentierten die Richter.

Geklagt hatte ein Bielefelder, der in einer Lotterie 500 Euro gewonnen hatte. Er wehrte sich gegen die Anrechnung auf die Hartz-IV-Leistung und scheitere in zwei Instanzen. Der Mann hatte eingewandt, dass er seit 2001 regelmäßig Lotto spiele, dafür insgesamt 945 Euro ausgegeben habe und daher trotz des Gewinns von 500 Euro unter dem Strich Verlust gemacht habe. Dieses Argument ließen die Richter aber nur für den letzten Monat gelten. Die für das Los ausgegebenen 15 Euro durfte der Kläger von den 500 Euros abziehen. Der Rest des Gewinns wurde vollständig mit seinem Hartz-IV-Satz verrechnet.


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Wildsau und Hartz IV
« Antwort #272 am: 06 Mai, 2011, 13:11 »
Studie kann keine positiven Effekte der Arbeitsmarktreformen finden

Die Wirtschaftswissenschaft beruht zum Teil nicht auf Wissen, sondern auf Glauben. Zu diesen nichthinterfragten Glaubenssätzen gehört zum Beispiel die sogenannte Arbeitslosigkeitsfalle. Danach nehmen Arbeitslose lieber die staatliche Unterstützung in die Hand, anstatt sich einen Job zu suchen. Und je höher die Unterstützung, desto weniger Anstrengungen bei der Jobsuche. Folglich müssen die finanziellen Anreize gekürzt und der Arbeitslose "aktiviert" werden.

Dieser Glaubenssatz stellt die Grundlage von Hartz IV dar. Dies hat aber mit der Wirklichkeit nicht viel zu tun. Denn, so eine aktuelle empirische Studie, "die Hartz-IV-Reform hat keine deutliche Verkürzung der Arbeitslosigkeitsepisoden gebracht". Das heißt, dass Arbeitslose vor Einführung der Reform genau so lang arbeitslos waren wie danach. Entweder gab es das Problem der "Arbeitslosigkeitsfalle" somit überhaupt nicht oder Hartz-IV ist diesbezüglich wirkungslos, so jedenfalls das Fazit von Prof. Georg Vobruba an der Universität Leipzig und Sonja Fehr vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung in Nürnberg in ihrer Studie über Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-IV-Reform.

Wenn sich die Lebensbedingungen des Wildschweins verbessern, dann reagieren die Schwarzkittel mit einem "massiven Populationsanstieg", schreibt Helene Bauer vom Referat Jagdrecht des bayerischen Landwirtschaftsministeriums in einem Aufsatz. Also: Geht es der Wildsau gut, vermehrt sich das Tier enorm. Unschwer lässt sich hier eine Vorlage jenes Kausalitätszusammenhanges erkennen, den Autoren wie Gunnar Heinsohn (Das unwerte Hartz IV-Leben) und Thilo Sarrazin (Sarrazin bedient krude Rassenlehre) herstellen: Je mehr staatliche Unterstützung, desto größer die Armutspopulation. Gleiches gilt für das Theorem der "Armutsfalle" oder "Arbeitslosigkeitsfalle" der Wirtschaftswissenschaft.

Aufklärung über Erzählung zur Armutsfalle

Danach lassen sich arbeitslose Arbeitskräfte im unteren Lohnbereich durch vergleichsweise hohes Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe dazu verleiten, keine Anstrengungen mehr in Sachen Jobsuche zu unternehmen. Die Arbeitgeber wiederum reagieren auf die Arbeitskräfte-Knappheit mit Rationalisierung, was wieder Arbeitsplätze wegfallen lässt. Außerdem: Je länger arbeitslos, desto schwieriger der Wiedereinstieg in Beschäftigung. Die Arbeitslosen geraten so durch ihr eigenes Verhalten, hervorgerufen durch sozialpolitische Fehlanreize, in die Falle. So geht jedenfalls die Erzählung zur "Armutsfalle".

Bemerkenswert finden es nun die Autoren obiger Studie, dass dieses "Fallen"-Theorem in der Wirtschaftswissenschaft nicht als Vermutung, sondern quasi als gottgegeben angesehen wird, was auch für die Hartz IV-Reform gilt:

Zitat
Diese Gewissheit wurde – jedenfalls im Zuge der Hartz-Reformen – als Problemdiagnose in die Politik übernommen.

Die empirische Realität sieht freilich anders aus. Die dynamische Armutsforschung, so die Autoren, habe gezeigt, dass die relative Höhe der Sozialleistungen keinen Einfluss auf den Ausstieg aus dem Sozialtransferbezug habe. Auch Menschen in prekären Lebenslagen bleiben handlungsfähig und würden zu einem großen Teil wieder aus der Arbeitslosigkeit herausfinden. So zeigte bereits Anfang der 1990er Jahre die Studie "Sozialhilfekarrieren" der Universität Bremen, dass die Armut zwar zunahm, dass aber auch die Sozialhilfe von den "Beziehern in hohem Maße als Hilfe zur Selbsthilfe genutzt wird". Deshalb plädierten die Autoren damals für eine Leistungsverbesserung.

Um nun die Wirkung von Hartz IV empirisch zu überprüfen, verglichen Fehr und Vobruba in ihrer Studie Gruppen von Arbeitslosen vor und nach der Hartz-Reform und fragten danach, ob sich denn etwas an der Dauer des Verbleibs in Arbeitslosigkeit geändert habe, Daten dafür lieferte das sogenannte Sozio-ökonomische Panel, eine Langzeitbefragung.

Die Ergebnisse: Vor Hartz IV, also vor 2005, schied "ein hoher Anteil der arbeitslosen Sozial- und Arbeitslosenhilfeempfänger innerhalb kurzer Zeit wieder aus der Arbeitslosigkeit aus". Sie steckten also mitnichten in einer "Arbeitslosigkeitsfalle", sondern "überwanden zu einem Großteil ihre Beschäftigungslosigkeit". Das gleiche gilt auch für die Untersuchungsgruppe nach der Hartz-Reform, die Verweildauer in Arbeitslosigkeit vor und nach der Reform ist annähernd gleich. Das Fazit: "Die Hartz-IV-Reform hat keine deutliche Verkürzung der Arbeitslosigkeitepisoden gebracht" – trotz der verschärften Zumutbarkeits- und Sanktionsregelungen.

Dieser Befund ist schon bemerkenswert, traten die Hartz-IV-Reformer doch mit dem Anspruch an, die Arbeitslosen schneller in Arbeit zu vermitteln. Die Studie kommt aufgrund der Ergebnisse schließlich zu dem für die Reformbefürworter vernichtenden Schluss:

Zitat
Als Konsequenz lässt sich festhalten, dass das Problem, um das es der Hartz-Reform zentral ging, nicht existierte; oder, dass es nicht gelungen ist, die Arbeitslosigkeitsdauern weiter zu reduzieren.

Und dies zu dem hohen sozialen Preis der Verletzung von Gerechtigkeitsnormen, der Zunahme von sozialer Ungleichheit und Armut, von Verunsicherung der Beschäftigten und von zunehmender Armut trotz Arbeit.

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Die Rechte der Arbeitssuchenden
« Antwort #273 am: 09 Juni, 2011, 20:00 »
Am Montag beriet der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Katja Kipping (Linke) zwei gleichermaßen diskussionswürdige Anträge. Die Grünen plädierten unter dem Titel "Rechte der Arbeitsuchenden stärken – Sanktionen aussetzen" dafür, die Eigeninitiative von Arbeitsuchenden zu fördern, gleichzeitig aber auch ihre Selbstbestimmungsrechte auszuweiten.

"Novum im Deutschen Bundestag"

Insbesondere sollten sie in Zukunft die Möglichkeit haben, "zwischen angemessenen Maßnahmen der Jobcenter zu wählen". Darüber hinaus traten die Grünen für die Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen und ein Sanktionsmoratorium ein, das gelten soll, "bis die Rechte der Arbeitsuchenden gestärkt worden sind".

Die Linke ging noch mehrere Schritte weiter. Ihren Antrag wertete das "Netzwerk Grundeinkommen" bereits im Vorfeld als "Novum im Deutschen Bundestag". In der Parlamentsgeschichte sei noch nie ein Antrag eingebracht worden,

der in seiner Umsetzung das Menschen- und Grundrecht auf eine grundlegende Existenz- und Teilhabesicherung ´ohne Zwang zur Arbeit oder andere Gegenleistung´ einlösen würde.

Tatsächlich verlangt die Fraktion die Streichung sämtlicher Sanktionen im SGB II und die Abschaffung der Leistungsbeschränkungen im SGB XII.

Zitat
Es liegt in der Verantwortung des Staates, Rahmenbedingungen für ausreichend gute, existenzsichernde Arbeitsplätze zu schaffen, um Erwerbslosigkeit wider Willen entgegenzuwirken.
Fraktion Die Linke

Expertenstreit und Statistiken

Die Befragung eines runden Dutzends Sachverständiger verlief schwerfällig und führte kaum zu neuen inhaltlichen Überlegungen. Auch die schriftlichen Stellungnahmen enthielten keine überraschenden Wendungen.

DGB-Vertreter Ingo Kolf bezweifelte erwartungsgemäß, dass die bestehenden Regeln mit der Vorstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar seien.

Zitat
Die Jobcenter sind nicht in der Lage, vernünftige Angebote zu machen und greifen stattdessen auf diese Mittel zur Abschreckung zurück.
Ingo Kolf (DGB)

"Solidarität darf keine Einbahnstraße sein", hielt Christian Dorenkamp von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dagegen. Schließlich trügen auch Geringverdiener zur Finanzierung der Grundsicherung bei und könnten deshalb eine Gegenleistung erwarten.

Die Antragsgegner wiesen überdies darauf hin, dass die Kürzung von Sozialtransfers nicht erst seit den Hartz-Gesetzen vorgesehen sei. Auch vorher hätten Erwerbsfähige zumutbare Schritte unternehmen müssen, um aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen.

Einige Diskussionsteilnehmer versuchten, das gesamte Thema zu marginalisieren, doch die statistischen Daten, welche die Bundesagentur für Arbeit im April ermittelte, zeigen, dass es hier um ein Problem von zunehmender Relevanz geht. Demnach wurden im Jahr 2010 insgesamt 829.000 Sanktionen ausgesprochen - 102.000, sprich: 14 Prozent mehr als 2009.

Die durchschnittliche Kürzung der monatlichen Bezüge bezifferte die Bundesagentur auf 123,72 Euro. Hauptgrund seien in gut der Hälfte aller Fälle Meldeversäumnisse der Erwerbslosen gewesen. Die Weigerung, ein vom Jobcenter als zumutbar betrachtetes Beschäftigungsverhältnis einzugehen, führte in 102.00 Fällen zu Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger.

Beispiel Oberhausen: Die gut 10.000 Langzeitarbeitslosen wurden 2010 mit 7.864 Sanktionen bedacht. Das Jobcenter kürzte bei ihnen den Regelsatz - oder die Erstattung von Miete und Heizkosten um bis zu 30 Prozent. Neueste Zahlen deuten auf einen weiteren Anstieg hin. Von Januar bis April 2011 wurden allein in Oberhausen 2.783 Sanktionen verhängt. In mehr als 60 Prozent der Fälle führte das Jobcenter auch hier Meldeversäumnisse als Grund für die Kürzungen an.

Selber schuld?

Die Behauptung, dass mindestens diese Betroffenen selbst für ihre Situation verantwortlich sind, scheint sich hier ebenso anzubieten wie im Bereich der umstrittenen, aber mittlerweile abrufbaren Bildungsgutscheine. Vielerorts machen Anspruchsberechtigte keinen Gebrauch von dem kostenlosen Service. So wurden beispielsweise im Kreis Pinneberg für 5.470 Kinder nur etwas mehr als 700 Anträge gestellt. Auch in anderen deutschen Kommunen ist die Nachfrage lebhafter als zu Beginn der Maßnahme, aber immer noch schleppend. Selbst die Verlängerung der Antragsfrist bis Sommer 2011 dürfte am Ende nur zu einer sehr überschaubaren Bilanz führen.

Für den selbsternannten "Kennedy von der Spree" ist das keine große Überraschung. "Die Bildungsgutscheine sind ausschließlich für das Wohl der Kinder. Sie lassen sich eben nicht verrauchen und versaufen", stellte der Berliner CDU-Abgeordnete Frank Steffel im April fest.

Doch mit billiger Polemik und einfachen Schuldzuweisungen ist es nicht getan. Wer über die Versäumnisse von Hartz-IV-Empfängern diskutiert, sollte auch über die rigide Ausgrenzung einer Wohlstandsgesellschaft und über zweifelhafte politische Konzepte sprechen, die von der Justiz immer wieder korrigiert werden müssen. Vor kurzem war beispielsweise das Bundessozialgericht zu der Feststellung gezwungen, dass Ein-Euro-Jobbern, die keine zusätzlichen Arbeiten verrichten, sondern eine reguläre Stelle besetzen, der branchenübliche Tariflohn zusteht.

Exkurs: In der Arbeitslosigkeitsfalle

Zitat
Nicht weil rationalisiert wird, sondern weil die Arbeitslosen der Notwendigkeit, sich nach neuer Arbeit umzusehen, enthoben werden, gibt es Arbeitslosigkeit als Dauererscheinung.
Ludwig von Mises

Mit einem 80 Jahre alten Zitat des Ökonomen Ludwig von Mises versuchten die Soziologen Sonja Fehr und Georg Vobruba Anfang Mai die Langlebigkeit einer wissenschaftlichen Theorie zu dokumentieren und gleichzeitig die Wahrheit des Gegenteils zu beweisen. Fehr und Vobruba wiesen insbesondere die Annahme zurück, Arbeitslose ließen sich durch Lohnersatzleistungen bewegen, die Suche nach einem neuen Beschäftigungsverhältnis frühzeitig aufzugeben. Ein Vergleich der arbeitslosen Bezieher unbefristeter Sozialtransfers über jeweils drei Jahre (vor und nach Einführung der Hartz-Gesetze) ergibt nach Einschätzung der Soziologen nur geringfügige Unterschiede (Wildsau und Hartz IV).

Zitat
Seit der Hartz-Reform haben sich die Arbeitslosigkeitsepisoden der Sozialtransferbezieher nicht verkürzt. Im Gegenteil verweilen ALG-II-Bezieher bei Berücksichtigung soziodemografischer Effekte und der Arbeitsmarktsituation eher länger in Arbeitslosigkeit als Sozial- und Arbeitslosenhilfebezieher vor der Einführung des SGB II. Letzteres gilt allerdings nur dann, wenn auch Übergänge aus Arbeitslosigkeit in Nichterwerbstätigkeit in die Analyse einbezogen werden. An der Schnittstelle zwischen Arbeitslosigkeit im Sozialtransferbezug und Arbeitsmarkt hat sich indes nichts geändert.
Sonja Fehr / Georg Vobruba: Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-IV-Reform

Das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium, das in den vergangen zwei Jahren gut 21.000 Unterstützer gefunden hat, sieht in diesem Zusammenhang Themenfelder tangiert, die weit über die finanzielle und sozialrechtliche Ebene hinausgehen. Sie verweisen nach Ansicht der Initiatoren auf "Fragen des Menschenbildes, der individuellen und gesellschaftlichen Bedeutung von Arbeit, von staatlicher Verantwortung und von Zielen gesellschaftlicher Entwicklung".

Auch Fehr und Vobruba sehen die Notwendigkeit, im Kontext der Hartz IV-Debatte über soziale und politische Probleme zu diskutieren, etwa über: "eine Zunahme von sozialer Ungleichheit und Armut, höhere Beschäftigungsunsicherheit sowie Armut trotz Arbeit (working poor), die als soziale Reformkosten zu Buche schlagen und Gerechtigkeitsnormen verletzen."

Jobcenter: Mitarbeitern fehlt Identifikation

Vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales plädierte immerhin der Einzelsachverständige Norbert Maul für einen ernsthaften Perspektivwechsel. Sanktionen sollten durch einen "Rechtsanspruch auf Fördermaßnahmen" ersetzt werden, meinte Maul. Leistungsempfänger fühlten sich durch die Sanktionen "in ihrer Existenz bedroht" und neigten nicht selten zu Überreaktionen: "Die meisten Jobcenter kommen nicht mehr ohne einen Sicherheitsdienst aus."

Eine am Dienstag veröffentlichte Studie der gesetzlichen Unfallversicherung stützt diese These. Demnach sind nicht nur die Hartz-IV-Empfänger, sondern auch die Beschäftigten in den Jobcentern "vielfältigen Belastungen ausgesetzt".

Zitat
Der Entscheidungsspielraum der Beschäftigten ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gering, die Erwartungen der Kunden hingegen sind hoch. Die Sorgen und die Verzweiflung mancher Kunden führen auch zu Aggressionen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den JobCentern. Die Formen dieser Aggression reichen von Verweigerungshaltungen, über Beleidigungen bis hin zu seltenen Fällen von körperlichen Angriffen.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Pressemitteilung vom 7. Juni 2011

Vielen Mitarbeitern fehlt offenbar die Identifikation mit ihrer Arbeit, deren Bedeutung von ihnen selbst als "sehr gering" eingeschätzt wird.

"Politikattitüde der stellvertretenden Interessenwahrnehmung"

Alternativen zum laufenden Regelwerk sind also nicht nur aus der Perspektive der Leistungsempfänger wünschenswert, sondern aller Voraussicht nach eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Doch wie könnten sie aussehen?

Die Linke arbeitet seit geraumer Zeit an "Vorschlägen für eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung". Das eingangs erwähnte "Netzwerk Grundeinkommen" setzt auf parteiübergreifende Argumente, sieht in den umstrittenen Sanktionen eine Missachtung "menschen-, völker- und grundrechtlicher Anforderungen an Grundabsicherungssysteme" und plädiert für eine Form der Existenzsicherung, die mit den Grundprinzipien eines kapitalistischen Wirtschaftssystems kollidieren könnte.

Zitat
Das Grundeinkommen wird erstens an Individuen anstelle von Haushalten gezahlt, zweitens steht es jedem Individuum unabhängig von sonstigen Einkommen zu, und drittens wird es gezahlt, ohne dass Arbeitsleistung oder Arbeitsbereitschaft verlangt wird.
Netzwerk Grundeinkommen

Gewerkschaften pochen auf ein "sozialstaatliches Leistungsrecht", die Grünen machen sich mindestens für eine "Kindergrundsicherung" stark. Einige Arbeitsmarkt- und Sozialforscher werben (wie Norbert Maul) dafür, den Leitsatz der Agenda 2010 zugunsten der Komponente "Fördern" zu überdenken.

Nur die Leistungsempfänger spielen in der öffentlichen Diskussion allenfalls eine untergeordnete Rolle. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurde – wie so oft – über sie und nicht mit ihnen geredet. Sonja Fehr und Georg Vobruba bezeichnen dieses Phänomen als "Politikattitüde der stellvertretenden Interessenwahrnehmung".

Zitat
Politik gegen die unmittelbaren Interessen der Betroffenen im Namen ihres längerfristigen wohlverstandenen Interesses wird legitim.
Sonja Fehr/Georg Vobruba: Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-IV-Reform


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« Antwort #274 am: 16 Juni, 2011, 10:23 »
Die Vermittlungsquote von Hartz-IV-Beziehern ist gut. Doch laut einer aktuellen Studie landet jeder Zweite innerhalb von 6 Monaten erneut im Leistungsbezug

Mit der Einführung des Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, sollte ein System des "Förderns und Forderns" etabliert werden. Ziel aller Maßnahmen war die Wiedereingliederung des Arbeitslosen in die Arbeitswelt und die Beendigung der Hilfebedürftigkeit. Und obwohl die Einstellungsquote in ein sozialversicherungsrechtliches Vollzeit-Arbeitsverhältnis bei den Hartz-IV-Beziehern genauso hoch ist wie bei der restlichen Bevölkerung, sinkt deren Zahl nur geringfügig. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat dazu eine Studie veröffentlicht.

Immerhin 15,5% der 2008 neu begonnenen Vollzeit-Arbeitsverhältnisse wurden laut der IAB-Studie von Hartz-IV-Beziehern aufgenommen. Ein Anteil, der gerechnet an deren Zahl an der arbeitsfähigen Bevölkerung überraschend hoch ist und der oft geäußerten Kritik über die vermeintlich mangelnde Leistungsbereitschaft von Langzeitarbeitslosen widerspricht. Hinzu kamen zusätzlich 565.000 geringfügige Arbeitsverhältnisse.

Allerdings schaffte nur ein kleiner Teil der Vermittelten trotz Vollzeitarbeit den Sprung aus der Hilfebedürftigkeit. Während von den Alleinstehenden knapp zwei Drittel (64,1%) mit der Arbeitsaufnahme sich aus dem Bezug von ALG II verabschiedeten, waren es unter den Alleinerziehenden nur 38,9% und bei Paaren mit Kindern gerade einmal 36,9%. Durchschnittlich 50,6% aller Bezieher konnten durch die Arbeitsaufnahme zumindest zeitweise die Bedürftigkeit beenden.

Warum nur die Hälfte der in Arbeit gekommenen aus dem Bezug von Hartz-IV herausfällt, wird deutlich, wenn man die gezahlten Löhne genauer betrachtet. Die Vollzeitbeschäftigten arbeiteten hier zu einem mittleren Bruttolohn von 1.346 Euro. Für einen Alleinstehenden mit Steuerklasse 1 und ohne Kinder, ergibt das einen Nettolohn von etwa 986 Euro und für einen Verheirateten in Steuerklasse 3 mit 2 Kindern einen Nettolohn von etwa 1.086 Euro. Für einen Alleinstehenden sicher ausreichend, aber für eine Familie bedeutet das, weiter auf Leistungen des Staates angewiesen zu sein.

Personen, die ihre Bedürftigkeit beenden konnten, erwirtschafteten einen durchschnittlichen Bruttolohn von 1.425 Euro. Doch selbst dieser liegt mehr als 50% unter dem deutschen Durchschnittslohn von 3.064 Eur für den Erhebungszeitraum 2008 und erreicht nicht einmal den Durchschnittslohn eines Hilfsarbeiters. Die noch geringen Löhne der anderen Arbeitsverhältnisse ergeben sich oft auch aus der Art des erlangten Jobs. Ein Fünftel ging in die Zeitarbeit, die vielfach geringer bezahlt sind als andere tarifgebundene Beschäftigungen. Andere kamen in geförderte Arbeitsmaßnahmen. Auffallend ist jedoch, dass die zur Ausfüllung der gebotenen Arbeit notwendigen Anforderungen oft recht gering sind. "Insgesamt werden Leistungsempfänger dort überproportional eingestellt, wo tendenziell niedrigere formale Qualifikationsanforderungen bestehen", so die IAB-Wissenschaftler.

Doch selbst für jene, die einen für sich ausreichenden Lohn erzielten, reichte es oft nicht zur längerfristigen Bedarfsdeckung, denn viele der Jobs dauerten weniger als 6 Monate an. Nur 55% der Beschäftigungsverhältnisse währten länger als 6 Monate. Somit fand sich fast jeder Zweite nach wenigen Monaten erneut im Bezug von ALG II wieder. Ob es sich dabei um eine Befristung der Arbeitsstelle handelte oder ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch andere Gründe (z.B. wegen mangelnder Eignung, gesundheitlicher Gründe, etc.) erfolgte, hat die Studie leider nicht betrachtet. Dabei wären derartige Zahlen sicher hilfreich, um zu erklären, warum es Langzeitarbeitslosen so schwer fällt, wieder den dauerhaften Einstieg in die Arbeitswelt zu finden. Liegt es an den Betroffenen selbst oder hat sich unsere Arbeitswelt deutlich verändert? Und unter Betrachtung der niedrigen Löhne und der Kurzfristigkeit der Beschäftigung, könnte hier auch ein neues Proletariat von Tagelöhnern und Billigarbeitern entstehen.


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Re: Ausstieg aus Hartz-IV ist oft von kurzer Dauer
« Antwort #275 am: 17 Juni, 2011, 03:09 »
Es wäre sicherlich auch wichtig gewesen herauszufinden, wie viele / wie wenige nach (etwas über) einem Jahr oder auch zwei Jahren (maximale Befristung) dort noch in Beschäftigung sind.
Etliche Beschäftigungen von ehemaligen Hartz 4 Empfängern werden nämlich für den Arbeitgeber erheblich bezuschusst, oft sogar ohne deren Wissen, und dann meist mit einer Auflage über die Mindestbeschäftigungsdauer.
Wer sich so seine Arbeitskräfte mitfinanzieren lassen will, der wird entweder solche Auflagen punktgenau erfüllen oder einen Weg suchen, die vorzeitige Beendigung dem Mitarbeiter anzulasten.
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Aus der Reihe "zu viele Leute erhalten ALG II" heißt die derzeitige Folge: Selbständige. Und der BA-Chef hat für das Problem auch gleich eine Lösung parat.

Arbeit und ALG II

Ein Großteil der Diskussionen rund um ALG II, um Sanktionen jeglicher Art, sowie die Frage, wie ALG-II-Empfänger zu mehr Arbeitswilligkeit angehalten werden können, befasst sich lediglich mit dem Teil des ALG-II-Klientels, das bisher keine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat. Ein nicht geringer Anteil der ALG-II-Empfänger arbeitet jedoch. Zum Teil handelt es sich um geringfügig bezahlte Minijobs, um Teilzeit- oder Leiharbeit sowie um schlichtweg niedrig bezahlte Erwerbstätigkeiten (die diversen Förderungsmaßnahmen seien hier einmal außen vor gelassen). Auch Selbständige und Freiberufler sind unter jenen, die ALG II beziehen - was von der Bundesagentur für Arbeit (BA) kritisch beäugt wird.

Im Februar 2011 gab es knapp 118.000 Selbständige, die zusätzliches ALG II beantragten. Etwa 85.000 erhalten ein monatliches Erwerbseinkommen von bis zu 400 Euro, 25.000 beziehen bis zu 800 Euro, die restlichen 8.000 haben ein Einkommen, das monatlich 800 Euro übersteigt. Die Gründe dafür, dass Selbständige auf zusätzliche ALG-II-Leistungen angewiesen sind, sind vielfältig und logischerweise auch von der Art des Gewerbes bzw. der Tätigkeit abhängig. In etlichen Bereichen sind Projekte nur sporadisch zu erhalten, in der üblichen Zeit wird von Reserven gelebt, die aber irgendwann einmal erschöpft sind. Andere Erwerbstätigkeiten sind saisonabhängig, z.B. die Vermietung von Ferienhäusern. Doch auch Rechtsanwälte und Ärzte sind unter den Selbständigen, die zusätzliche Leistungen beantragen. Und - auch Firmeninhaber.

Eine oft genannte Argumentation (so man dies so nennen will) in Diskussionen rund um ALG II lautet: Die sollen gefälligst arbeiten / Dann macht euch halt selbständig. Auch wird oft über die mangelnde Bereitschaft zur aktiven Erwerbstätigkeit geklagt. Nun werden Fälle debattiert, die bereits diese Bereitschaft unter Beweis stellen und die auf Grund diverser Umstände dennoch auf Leistungen des Staates angewiesen sind. Da würde man vermuten, dass die Kritik sich entweder auf die Tatsache konzentriert, dass Menschen, die bereits erwerbstätig sind, dennoch staatliche Leistungen benötigen - oder aber auf die Tatsache, dass dies gefördert wird. Beides wäre durchaus legitim, letzteres würde auch die Kritik an den 400-Euro-Jobs, den diversen "Förderungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose" sowie den "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand" beinhalten. Doch die Kritik fokussiert auf die generelle Möglichkeit des Missbrauches.

Wer soll das überprüfen?

"Die Beurteilung darüber, ob ein Selbständiger tatsächlich hilfebedürftig ist, obwohl er zum Beispiel Angestellte hat, ob seine Betriebsausgaben vermeidbar oder angemessen sind oder das Kassenbuch stimmt, ist eher etwas für steuerfachliche Feinschmecker als für Sachbearbeiter im Jobcenter" sagt das BA-Vorstandsmitglied Alt - und nun wäre letztendlich eine Kritik am komplizierten Steuerrecht folgerichtig. Stattdessen hat Alt eine andere Lösung im Blick. "Irgendwann", so Alt, "muss man schwarze Zahlen schreiben oder - so weh es tut - die Selbständigkeit aufgeben", denn "der Steuerzahler kann nicht auf Dauer eine nicht tragfähige Geschäftsidee mit finanzieren." Gerade dann, wenn die Antragssteller auch über Angestellte verfügen, sei eine zeitliche Begrenzung der zusätzlichen Leistungen sinnvoll.

Was Alt hierbei nicht beachtet, sind die verschiedensten Formen der Selbständigkeit (siehe oben) - und nicht zuletzt auch die Tatsache, dass eine Vielzahl von Unternehmensformen vom Staat durchgehend subventioniert werden. Auch hierbei handelt es sich jeweils um eine "nicht tragfähige Geschäftsidee, die vom Steuerzahler mitfinanziert wird" - von den "Rettungen" diverser Firmen, die auf Grund verschiedenster Faktoren vom Bankrott bedroht waren, ganz zu schweigen.

Berechigt wäre einzuwenden, dass dies nun einmal nicht Herrn Alts Thema ist und der sich als BA-Vorstandsmitglied nun einmal mit den Arbeits"losen" (in diesem Fall aber eher mit den Arbeitenden) beschäftigen muss. Ein legitimer Einwand, der aber zur nächsten Frage führt: Was unterscheidet die Förderung eines Selbständigen durch zusätzliche Leistungen von den Förderungen wie sie z.B. für Langzeitarbeitslose zur Verfügung gestellt werden? Hier geht es nicht einmal um eine Geschäftsidee, die manchmal schlichtweg auch zu Engpässen führt, sondern hier geht es darum, dass die Einstellung eines offensichtlich geeigneten Menschen bis zu 50% vom Steuerzahler getragen wird, so dass für den Betrieb nur noch 50% an Kosten entstehen.

Warum? Weil auch diese "Förderungen" auf das Prinzip Hoffnung bauen - auf die Hoffnung, dass der Betrieb den Langzeitarbeitslosen danach als Arbeitskraft behält. Dass diese Hoffnung oft vergebens ist bzw. die Arbeitskraft nur noch die Phase übersteht, die im Vertrag vorgeschrieben ist, um eine Rückzahlung der Gelder zu vermeiden, ist keine Seltenheit. Beim Selbständigen kommt dieses Prinzip Hoffnung ebenfalls zum Tragen - d.h. man hofft auf bessere Tage und möchte nicht zu 100% in den ALG-II-Bezug hineinrutschen, was letztendlich eigentlich dem, was immer verlautbart wird, entgegenkommt: ALG-II-Bezieher sollen versuchen, diesem Bezug zu entgehen, sollen aktiv sein oder werden, sich auch mal mit weniger Geld zufriedengeben usw. usf.

Wie viele "betrügen" eigentlich?

Interessant an der Diskussion ist auch, dass es sich hier nicht um Leistungserschleichung handelt, sondern vielmehr um eine Nutzung der steuerrechtlichen Möglichkeiten. Die Kritik an diesem Verhalten erinnert an die frühere Diskussion darüber, dass ALG-II-Empfänger tatsächlich das in Anspruch nehmen, was ihnen zusteht. Auch hier wurde im Endeffekt nicht kritisiert, dass es Gesetze gibt, die diese Möglichkeiten anbieten (so man sie für verwerflich hält), sondern dass Menschen diese Gesetze für sich nutzen. Ein anderer Aspekt ist noch weitaus interessanter: Da es kaum ohne steuerrechtliches Wissen möglich ist, zu ermitteln, ob ein Bedarf wirklich vorliegt, ist das Jobcenter auf die Angaben bzw. die schriftlichen Eingaben des Antragstellers angewiesen. Die Süddeutsche Zeitung schreibt im Artikel dazu passenderweise: "Zu schwindeln lohnt sich dabei auf jeden Fall [...]".

Die Debatte bzw. auch Herrn Alts Idee fußt also darauf, dass es schwierig ist, zu entscheiden, ob eine tatsächliche Hilfebedürftigkeit vorliegt bzw. ob derjenige, der vorspricht, nicht lügt. Es gibt bisher aber keine Zahlen und Daten, die sich überhaupt damit beschäftigen, wie viele der antragstellenden Selbständigen explizit lügen. Die Diskussion entzündet sich also an reinen Vermutungen bzw. daran, dass die Jobcenter mit der Beurteilung der Sachlage überfordert sind. Hier sei anzumerken, dass das Lamento über die arbeitsintensive Beurteilung - zynisch angemerkt - dem Jobcenter einmal deutlich machen könnte, wie arbeitsintensiv für manchen Antragsteller die Beweisführung ist, wenn ihm etwas unterstellt wird (das Beispiel der "Bedarfsgemeinschaft" sei hier einmal erwähnt).

Doch auch ohne aufzurechnen bleibt offen, wieso es sinnvoller sein soll, denjenigen, die noch bereit sind, zusätzlich zum ALG II einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, diese Möglichkeit zu nehmen und sie stattdessen vor die Wahl zu stellen: Entweder komplett vom Staat finanziert werden oder eben durch das Einkommen, das die Selbständigkeit mit sich bringt. Dieses Verfahren würde im Endeffekt dazu führen, dass viele Familienunternehmen, deren Auslastung nicht permanent gewährleistet ist, schon bei geringsten Problemen, die auf Grund der sinkenden Einkommen nicht durch Erspartes usw. abgefedert werden können, sofort die Insolvenz anmelden anstatt zu versuchen, sich mit vorübergehender Hilfe des Staates zu retten und danach wieder den Leistungsbezug zu verlassen.

Auch diejenigen, die sich zu Niedriglöhnen in Bereichen wie der Kunst, dem Journalismus (die persönliche Betroffenheit wird hier ausdrücklich eingeräumt), der Nachhilfe, diversen saisonabhängigen Geschäften wie z.B. Gartenarbeit, Winterdienst usw. verdingen, würden diesen Geschäften nicht mehr nachgehen, sondern komplett auf der "Tasche des Steuerzahlers" liegen. Wem damit geholfen wäre, ist unklar.

Um das Beispiel "Winterdienst" aufzugreifen: Gerade in kleineren Gemeinden hat sich der öffentliche Dienst aus dem Winterdienst bis auf die "größeren Straßen" zurückgezogen. Die Bereiche zwischen den großen Straßen, die Bürgerstreifen und letztendlich natürlich auch die in der Verantwortlichkeit der Hausbesitzer/Mieter liegenden Bereiche sind insofern gerade bei strengen Wintern Problemzonen. Besonders ältere Menschen nehmen deshalb gerne private Winterdienste in Anspruch.

Anbieter solcher Winterdienste müssen zeitweilig bis zu vier Mal pro Tag ausrücken und bereits morgens um vier Uhr mit der Räumung von Schnee sowie dem Streuen von Sand usw. beginnen. Gibt es einen milden Winter, dann kommen weniger Aufträger herein - was jedoch nicht heißt, dass die nächsten Winter ebenso mild werden müssen und der Dienst deshalb eingestellt werden sollte. Genau dies aber ist die Konsequenz aus einer Überlegung wie der des Herrn Alt.

Der Winterdienst könnte dann als Zuverdienst eines nicht Selbständigen Hilfeempfängers gehandhabt werden. Doch letztendlich wäre dies auch nur eine "offensichtlich nicht tragfähige Idee" - denn sonst könnte sie ja ein Auskommen sichern. Damit ist der Vorschlag des Herrn Alt entweder obsolet, oder aber, er bedeutet, dass jegliche Subvention, jeglicher 1-Euro-Job und so weiter - alles, was letztendlich nur durch staatliche Unterstützung wirtschaftlich lebensfähig ist - gestrichen werden müsste. Damit dürfte er allerdings auf starken Widerstand all derjenigen stoßen, die hiervon profitieren. Und die waren ja auch nicht das Thema von Herrn Alt.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Es sind keine 364 Euro, Stupid
« Antwort #277 am: 08 Juli, 2011, 12:37 »
Das sozio-kulturelle Existenzminimum entspricht nicht dem ALG-II-Regelsatz, sondern liegt darunter

Ein menschenwürdiges Existenzminimum

Zitat
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung.

Zwar haben die Karlsruher Richter auch mitgeteilt, dass sie die Regelsätze als nicht evident unzureichend ansehen, doch haben sie mit den vorgenannten Sätzen auch der Sanktionspraxis, die es möglich macht, sowohl den Regelsatz als auch die Kosten der Unterkunft und die Sozialversicherungsleistungen bis zu 0 Euro zu senken, rein rechtlich einen Riegel vorgeschoben. Denn ein Platz im Obdachlosenasyl sowie Essen von der Heilsarmee mag manchem noch als "physisches Existenzminimum" in Frage kommen, doch die Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben dürfte zum Nulltarif kaum möglich sein.

Auch wenn es sicher Fälle gibt, in denen der fitte ALG-II-Empfänger sich spaziergehend zum nächsten Museum mit kostenfreien Angeboten bewegt, sich der nächste beim kostenfreien Internetangebot von NGO XYZ bedient, so ist ALG II eine Pauschalierung, d.h. sie muss auf alle angewandt werden, auf den topfitten 21-jährigen marathongestählten Herrn genauso wie auf die 55-Jährige mit Gicht oder Ostheoporose. Die wenigen Mehrbedarfsregelungen, die durch den Urteilsspruch aus Karlsruhe nun möglich sind, sind kein Ausgleich dafür, dass das Prinzip von ALG II eben dieses ist: Gleichbehandlung aller, egal wie alt, qualifiziert, gesundheitlich (psychisch und physisch) fit ...

Da aber der Urteilsspruch nicht die Höhe der Regelleistung betraf, ist die Frage, ob die derzeitigen 364 Euro das sozio-kulturelle Existenzminimum darstellen. Da Sanktionen weiterhin angewandt werden, ist der derzeitige Sachstand eher: Nein. Diesbezüglich sind bereits Klagen anhängig, doch solange es möglich ist, die Zahlungen an ALG-II-Empfänger stark zu kürzen bzw. ganz einzustellen und höchstens noch Essenmarken auszugeben, bleibt offen, wo hier ein soziokulturelles Existenzminimum zu finden wäre.

Spare in der … ja, wann eigentlich?

Doch auch unabhängig von der Sanktionspraxis ist die Annahme, dass es sich bei den 364 Euro, die ein ALG-II-Empfänger monatlich erhält (Regelsatz Alleinstehender), um Einnahmen handelt, die er jeden Monat erhält (und insofern auch frei ausgeben kann) irreführend. Dies wird oft in Verbindung mit der Annahme gebracht, dass es für Renovierungen, Anschaffung oder Reparaturen von Elektrogeräten etc. weitergehende Leistungen seitens der Leistungsträger gibt.

Tatsächlich aber sind in den Regelsätzen für Erwachsene Ansparbeträge enthalten, was die Bundesagentur für Arbeit bestätigt, wobei sie die Höhe der Ansparbeträge nicht beziffert. Dies bedeutet für den ALG-II-Empfänger, dass er quasi verpflichtet ist, monatlich von seinem Regelsatz auch noch Geld beiseite zu legen, um im Falle der Reparaturen etc. diese aus eigenem Einkommen zu bestreiten. Ist ihm dies nicht möglich, so gibt es die Chance auf ein Darlehen, welches dann durch den Leistungsträger direkt vom Regelsatz in monatlichen Raten abgezogen wird.

Eine Einbehaltung des Betrages im Vorfeld, z.B. wenn der Leistungsempfänger sich unwirtschaftlich verhält, ist laut Bundesagentur für Arbeit nicht vorgesehen:

Zitat
Da monatlich im Regelsatz ja Aufwendungen für weiße Ware, Bekleidung, Kultur o.ä. vorgesehen ist, man sich aber nicht jeden Monat neue Kleidung oder eine Waschmaschine kauft, sollte man sich einen gewissen Betrag dafür zurücklegen. Wie jeder mit seinem Geld haushaltet, ist aber jedem selbst überlassen. Auf keinen Fall überwacht das Jobcenter, ob tatsächlich angespart wird oder behält gar irgendwelches Geld ein.
(Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf die Frage zum Ansparbetrag innerhalb des Regelsatzes ALG II)

Um die Dimensionen dieser Entscheidung zu bemerken, lohnt es sich, noch einmal einen Blick auf die Regelsätze zu werfen. So fehlt beispielsweise im Referentenentwurf zu den neuen Regelsätzen der Bereich "Kühlschränke, Kühltruhe, Gefrierschränke" ebenso wie der Bereich "Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler" usw., während für die "sonstigen großen Haushaltsgeräte" monatlich 1,44 Euro und für die kleineren Haushaltsgeräte ein Betrag in Höhe von monatlich 1,62 Euro festgesetzt wurde. Auch die Reparaturen an Haushaltsgeräten werden zwar mit 100% berücksichtigt, da sich aber in den Referenzmonaten solcherlei Ausgaben nicht ergaben, steht auch hier ein Betrag in Höhe von 0,00 Euro. Der Gesamtbereich Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände schlägt mit 27,41 Euro zu Buche.

Für Bekleidung (einschließlich Schuhe, Reinigung etc.[1]) sind monatlich 30,40 Euro veranschlagt worden, für "Freizeit, Unterhaltung und Kultur" wurden 39,96 Euro genehmigt. In diesem Posten sind Fernseher, Bücher, Veranstaltungen etc. gleichermaßen enthalten. Die Reparaturen schlagen hier mit 0,48 Euro monatlich zu Buche.

Würde man also die Reparaturkosten tatsächlich zur Seite legen, so ergäbe sich im vorliegenden Fall ein Betrag in Höhe von 5,76 Euro pro Jahr. Aber die BA ist (ebenso wie die ArGen) der Meinung, dass sich ja auch aus den anderen Beträgen noch Ansparmöglichkeiten ergeben. Egal wie man diese Ansicht bewertet – Tatsache ist, dass es sich bei den 364 Euro (bzw. bei den Regelsätzen für Erwachsene im Allgemeinen) nicht um eine Leistung handelt, die monatlich komplett ausgegeben werden kann, sofern man nicht riskieren möchte, plötzlich ohne Waschmaschine usw. zu sein.

Die Argumentation, dass auch andere Menschen Geld ansparen müssen, um für Reparaturen etc. gewappnet zu sein, ist zwar einleuchtend, doch lässt sie außer Acht, dass die Berechnung des Regelsatzes, die nun dafür genutzt wird, die Ansparbeträge zu rechtfertigen, für manche Bereiche gar keine Berechnungsgrundlage bietet. Inwiefern sich dies mit dem Urteil der Verfassungsrichter verträgt, werden erneut die Richter entscheiden müssen.

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ALG II, die Verwaltungsanweisungen und das Schweigen
« Antwort #278 am: 20 Juli, 2011, 14:41 »
Neben dem eigentlich Gesetz sorgen gerade auch die internen Verwaltungsanweisungen immer wieder für Konfusion und den Vorwurf der Willkür. Doch die Versuche, Transparenz in das Handeln zu bringen, scheitern oft an den Ämtern.

Wer sich mit dem Thema Arbeitslosengeld II beschäftigt, der weiß, dass nicht nur die vielen Urteile, die immer wieder (und meist zu Gunsten der Betroffenen), die ALG II-Empfänger erstreiten, sondern auch die Verwaltungsanweisungen oft genug dafür sorgen, dass es zu Problemen bei der Antragsstellung kommt. Sachbearbeiter sind oft über Veränderungen im Bereich ALG II nicht informiert und müssen dann vom Betroffenen selbst in mühevoller Arbeit erst durch Vorlage von Gerichtsurteilen, Stellungsnahmen und oftmals erneuten Klagen hierüber "informiert" werden. Für zusätzliche Konfusion sorgen interne Verwaltungsanweisungen, die oft genug als Begründung für das Handeln des Sachbearbeiters dienen, dem Betroffenen aber nicht zur Einsicht vorgelegt oder gar prinzipiell veröffentlicht werden.

Harald Thome´ von der Erwerbsloseninitiative "Tacheles" hat seine Erfahrungen mit diesem Verfahren längst gemacht. 2006 erstritt er vor Gericht, dass die Bundesagentur für Arbeit die internen Handlungsanweisungen veröffentlichen muss. Ein wichtiger Aspekt bei seinen weiteren Bemühungen ist das Informationsfreiheitsgesetz, das vorgibt, innerhalb welcher Frist auf Begehren wie die seinen reagiert werden muss sowie in welcher Form. Doch Recht haben und Recht bekommen sind bekanntermaßen zweierlei Dinge und so verhält es sich auch mit den Ansprüchen auf Veröffentlichung bzw. Übergabe von derartigen Verwaltungsanweisungen. Einen Anspruch darauf zu haben ist leider nicht gleichbedeutend damit, diesen Anspruch auch erfüllt zu bekommen.

Bayern und Baden-Württemberg: Das Schweigen im Amte

Dies zeigt sich gerade jetzt erneut, wenn immerhin 88 von 135 Jobcentern in Bayern und Baden-Württemberg innerhalb der vom IFG vorgegebenen Frist _überhaupt_ nicht antworten, wenn Harald Thome´ seine Anträge auf Informationsherausgabe stellt. In diesen Anträgen ging es, für die Betroffenen auch im Zuge der Antragstellung wichtig um Fehler, die zu Verzögerungen führen können, zu vermeiden, um duie Anweisungen und Richtlinie zu Erstausstattungen, Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Kosten der Unterkunft usw.

Von 88 in Bayern angeschriebenen Jobcentern antworteten 58 überhaupt nicht, in 3 Fällen erbaten die Jobcenter eine Nachfrist, in 17 Fällen wurden die Unterlagen unvollständig oder nur teilweise herausgegeben - lediglich in 11 Fällen kam man dem Ansinnen fristgerecht und, wie laut IFG zwingend vorgeschrieben, vollumfänglich nach.

Ein ähnliches Bild zeigt sich in Baden-Württemberg. 30mal wurde nicht geantwortet - bei einer Antragszahl von 47 ein desaströses Ergebnis. Immerhin wurden 13mal die Unterlagen vollumfänglich herausgegeben, in 4 Fällen nur teilweise oder unvollständig.

In seiner Pressemitteilung (pdf) teilt Harald Thome´ mit, dass er die säumigen Jobcenter nun aufgefordert hat, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Geschieht dies nicht, wird er den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar einschalten, der auch für die Thematik Informationsfreiheit zuständig ist.

Unabhängig davon, wie dieser Fall ausgehen wird, zeigt sich hier erneut, wie wenig Behörden an einem transparenten Handeln interessiert sind. Zu sehr sind sie daran gewöhnt, sich als "obere Instanz" mit internem Wissen gegenüber dem Bürger (bzw. Kunden bei der ArGe)darzustellen, die ihr Wissen als Machtinstrument nutzen kann und will, während der Bürger sich weiterhin in bettlerhafter Manier und in Verbindung mit viel Mühe, Nerven, Zeit und oft auch Geld, selbst die banalsten Informationen erstreiten muss.

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Re: ALG II, die Verwaltungsanweisungen und das Schweigen
« Antwort #279 am: 21 Juli, 2011, 00:19 »
Die Sache ist doch recht simpel, es geht um das Geld der Kommunen, die ja grossteils für ALG II aufkommen müssen.

Schafft man nun irgendwelche internen Kriterien, nach denen vielen Hilfebedürftigen manche ihnen eigentlich zustehenden Leistungen erst einmal versagt werden, erschwert zudem durch Unzugänglichmachung der Entscheidungsgrundlagen mögliche Widersprüche, so wird man sicherlich bei vielen Betroffenen damit durchkommen.
Diejenigen, die sich allerdings erheblich zu wehren wissen, erhalten vielleicht irgendwann doch ihr Recht.
Nur kann man so unliebsame Zeitgenossen dann leicht bei nächster Gelegenheit anders abstrafen. Dafür haben ja die Sachbearbeiter in letzter Zeit ständig wachsende Ermessensspielräume eingeräumt bekommen.
Ein etwas charakterschwacher Sachbearbeiter kann sich so wieder ähnlich wichtig fühlen, wie seinerzeit zu Kaisers oder F*hrers Zeiten  :Kopf

Ich meine, solche Eingriffe in's gesetzlich garantierte Existenzminimum betreffen die Menschenwürde unmittelbar und müssten grundsätzlich zur Entfernung der Täter aus dem Staatsdienst führen.
Wer mit menschlichen Schicksalen Schindluder treibt, kann ja wohl nicht besser gestellt bleiben, als ein schuldloser Arbeitsloser nach nur einem Jahr oder auch ein Niedriglohn-Opfer mit Aufstockungsbedarf...

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Wenn die Freiwilligen nicht freiwillig kommen
« Antwort #280 am: 22 Juli, 2011, 11:29 »
Mit Hartz-IV-Empfängern sollen die Lücken beim Bundesfreiwilligendienst aufgefüllt werden

Mit der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht zum 1. Juli 2011, gibt es auch den Zivildienst nicht mehr (Bundeswehr mit Startschwierigkeiten). Wer bisher nicht zum Dienst an der Waffe gehen wollte, ging als Zivildienstleistender in Krankenhäuser, Altenheime oder Behinderteneinrichtungen. Die sogenannten "Zivis" waren dabei eine kostengünstige Stütze für die Einrichtungen. Ohne sie wäre ein funktionierender Betrieb nur mit wesentlich höheren Kosten möglich gewesen. Doch nun gibt es auch keine Zivildienstleistenden mehr.

Daher wurde als Ersatzmaßnahme der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ins Leben gerufen. Trotz der Werbung der Politik haben sich aktuell aber nicht genügend Menschen gefunden, die die durch den Wegfall des Zivildienstes entstandenen Lücken füllen. Bei einer nicht gerade üppigen Vergütung von maximal 330 Euro im Monat werden sich meist nur Schulabsolventen verpflichten wollen, die keinen Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden haben, um so die Zeit zu überbrücken.

Doch woher nimmt man die fehlenden "Bufdis", so die mittlerweile gern genutzte Abkürzung für die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst? Es hat nicht lange gedauert, bis man sich dabei an eine Gruppe von Bürgern erinnert hat, die beschäftigungslos ist und deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt wünschenswert wäre: Hartz-IV-Empfänger.

Carsten Linnemann und Peter Tauber, Sozialexperten der Unions-Bundestagsfraktion, wollen nach der parlamentarischen Sommerpause eine Initiative einbringen, um den Freiwilligendienst für Hartz-IV-Empfänger attraktiver zu gestalten. Da diese bisher nur einen Zuverdienst von 60 Euro ohne Abzüge behalten dürfen, wird von den beiden Sozialexperten vorgeschlagen, das abzugsfreie Einkommen auf 175 Euro zu erhöhen, um so die Attraktivität des Bundesfreiwilligendienstes für diese Gruppe zu erhöhen. "Gerade für ältere Arbeitslose kann der BFD eine echte Chance sein, denn der BFD steht im Gegensatz zum FSJ (Anm. d. Autors: Freiwilliges Soziales Jahr) Menschen aller Generationen offen... Auf ganz Deutschland hochgerechnet könnten rund 5.000 Arbeitslose über den BFD eine nützliche Beschäftigung finden", so Linnemann.

Ob die Teilnahme am Freiwilligendienst die Job-Chancen von Langzeitarbeitslosen tatsächlich verbessern würde, bleibt abzuwarten. Auch regt sich schon erste Kritik. "Es kann nicht sein, dass Arbeitslose für die Anlaufschwierigkeiten des neuen Bundesfreiwilligendienstes gerade stehen müssen", kritisiert das Vorstandsmitglied der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Brigitte Döcker den Vorschlag der Parlamentarier. Und befürchtet, dass "Menschen im Hartz IV-Bezug womöglich auch noch unter der Androhung von Sanktionen hineingezwungen werden".

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Re: Wenn die Freiwilligen nicht freiwillig kommen
« Antwort #281 am: 22 Juli, 2011, 18:15 »
Zitat
gibt es auch den Zivildienst nicht mehr
was ja wohl auch allerhöchste Eisenbahn war

Zitat
................um den Freiwilligendienst für Hartz-IV-Empfänger attraktiver zu gestalten................. das abzugsfreie Einkommen auf 175 Euro zu erhöhen, um so die Attraktivität des Bundesfreiwilligendienstes für diese Gruppe zu erhöhen
Mal darüber nachgedacht die Leute die Pflege leisten für ihre Arbeit ordentlich zu entlohnen. Reicht es euch Geiern nicht Osteuropäer für die Arbeit mit weniger als zwei €uro die Stunde zu entlohnen. Für was hat meine Frau ein Examen in der Pflege gemacht, für 351€ +
Zitat
das abzugsfreie Einkommen auf 175 Euro zu erhöhen
Eine Frechheit dieser Vorschlag. Asoziales Pack was soetwas fordert  :x


Wenn das im Norden mal richtig qualmt war ich das, dann ist mir der Hals geplatzt  :Kopf
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Re: Wenn die Freiwilligen nicht freiwillig kommen
« Antwort #282 am: 23 Juli, 2011, 04:13 »
Aus dem Familienkreis weiss ich, was ein Platz im Alten-/Pflegeheim einer grossen Hamburger Einrichtung kostet.
Und mir ist da auch in etwa das Verhältnis von Personalstärke zu Bewohnerzahl bekannt.
Die Dienstpläne hängen ja auf jedem Flur.
Wenn diese wenigen Mitarbeiter noch nicht einmal ordentlich bezahlt werden sollen, frage ich mich wirklich, wo sich die Betreiber die ganze Kohle hinstecken...
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline SiLæncer

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Der Weg in Hartz-IV ist kürzer als vermutet
« Antwort #283 am: 02 August, 2011, 16:54 »
Über 1,42 Millionen Menschen wurden in den letzten sechs Monaten neu arbeitslos.
Nicht wenige davon landen direkt im Hartz-IV-System

Deutschland verzeichnet durch die gute Auftragslage deutscher Unternehmen derzeit sehr niedrige Arbeitslosenzahlen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht die deutsche Wirtschaft in einem kräftigen Aufschwung, der zunehmend von der Binnenwirtschaft getragen wird. Doch die aktuell positiv aussehende Arbeitslosenstatistik ist nur die eine Seite der Medaille. Denn viele Arbeitnehmer wurden in den letzten sechs Monaten neu arbeitslos, wie eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum Arbeitsplatzverlust ergab, die jetzt vom Bundesvorstand Dr. Wilhelm Adamy vorgestellt wurde.

So sind 1,42 Millionen Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten dieses Jahres aus einer Beschäftigung des ersten Arbeitsmarktes heraus arbeitslos geworden. Und das, obwohl der überwiegende Teil (908.000 Personen) über eine reguläre Berufsausbildung verfügt. 5,7% aller Berufstätigen mit abgeschlossener Ausbildung gingen also neu in die Arbeitslosigkeit. Ein Wert, der zwar deutlich unter dem von Personen ohne Berufsabschluss liegt, denn hier war bereits jeder Zehnte von neuer Arbeitslosigkeit betroffen. Doch auch bei den Arbeitnehmern mit Fachhochschulabschluss oder Studium sind es immerhin noch 110.000 Personen oder 3,7%.

Problematisch wird es für die in Arbeitslosigkeit geratenen Menschen ohne Berufsausbildung, denn diese haben ein deutlich erhöhtes Risiko, mit dem Arbeitsverlust in die Armut abzugleiten. Während Akademiker als Arbeitslose zu 9,8% nachfolgend vom Hartz-IV-System betreut werden mussten, waren es bei den Menschen mit abgeschlossener Ausbildung schon 18,8% und bei jenen ohne Berufsausbildung sogar 41,2%. Kaum verwunderlich, da letztgenannte Gruppe überdurchschnittlich häufig von Niedriglöhnen betroffen ist. Auch die Dauer der Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmern ohne Abschluss ist mit 264 Tagen um Tage 58 länger als bei der Vergleichsgruppe.

Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation sind nicht nur länger ohne Arbeit, sie tragen auch das höchste Risiko, direkt in den Rechtskreis SGB II abzurutschen, da sie trotz vorangehender Arbeitstätigkeit keine oder nur ungenügende Ansprüche für die Arbeitslosenversicherung aufbauen konnten. Befristete Jobs und Niedriglöhne zeigen hier deutliche Auswirkungen. Hier ist nach Angaben des DGB eine Verstärkung dieses Prozesses um 20% gegenüber dem Vorjahr zu beobachten.

"Die gute Konjunktur hat nicht verhindern können, dass in 2011 noch mehr Menschen nach Job-Verlust auf Hartz-IV angewiesen sind als ein Jahr zuvor", so der DGB. "Dies gilt für Akademiker, Menschen mit betrieblicher Ausbildung sowie für Geringqualifizierte gleichermaßen. Der Weg vom Arbeitnehmer zum Hartz-IV Empfänger ist kürzer als vielfach vermutet." Da zudem befristete Beschäftigungsverhältnisse stark zugenommen haben, rät der DGB, dass dem betroffenen Personenkreis der erleichterte Zugang zu Leistungen zur Arbeitslosenversicherung ermöglicht werden soll. Die Rahmenfrist, also der Zeitraum, dessen Beitragszeiten berücksichtigt werden, sollte von zwei auf drei Jahre erweitert werden. Und hier schließt sich der Kreis zur anfangs erwähnten stabilen Binnennachfrage, die den Aufschwung am Arbeitsmarkt (noch) in Gang hält.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline Jürgen

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Re: Der Weg in Hartz-IV ist kürzer als vermutet
« Antwort #284 am: 03 August, 2011, 02:02 »
Manchem schlecht versicherten Arbeitslosen könnte auch ein (rechtzeitig gestellter) Wohngeldantrag und ebenso Antrag auf GEZ-Befreiung dabei helfen, erst einmal ohne ergänzende Mittel durch die Hartz-4-Stellen auszukommen.
Was viele nicht wissen, beide Anträge können auch schon mindestens 1 - 2 Wochen vor Vorliegen des Leistungsbescheides gestellt werden, dann natürlich zunächst unvollständig.
Aber man verpasst so keine Frist, denn beide Anträge wirken ja leider nicht rückwirkend.

In vielen Orten bieten übrigens die Webseiten der Wohngeldstelle auch schon einen Online-Wohngeldrechner, mit dem man unverbindlich antesten kann, ob sich der Antrag lohnt.
Die Grenzen für GEZ-Befreiung sind sehr ähnlich.

Im Prinzip geht's für viele doch hauptsächlich darum, am Monatsende noch wenigstens ein paar Euro in der Tasche zu haben, statt immer etwas tiefer in die Miesen zu rutschen.
Und dann machen solche an sich geringen Beträge nicht selten den entscheidenden Unterschied...
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3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
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