Autor Thema: Bundesagentur für Arbeit,Hartz IV,Überwachung von Arbeitslosen ....  (Gelesen 27375 mal)

0 Mitglieder und 5 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Undurchschaubares Nehmen und Geben
« Antwort #255 am: 17 Februar, 2011, 06:40 »
Während bei Hartz IV noch über die Höhe des Regelsatzes verhandelt wird, wurden bereits 2,5 Milliarden Euro gekürzt

Mit dem Tauziehen um einen Kompromiss hinsichtlich der Neuberechnung der Regelsätze und dem anvisierten Bildungspaket zwischen Bundesregierung und Opposition in den vergangenen Wochen stand Hartz IV wieder einmal auf der politischen Bühne. Dabei ist über dem Streit um eine Erhöhung um fünf Euro hin oder her in der öffentlichen Debatte weitgehend untergegangen, dass seit dem 1. Januar 2011 bereits massive Kürzungen für die Bezieher von Arbeitslosengeld II in Kraft getreten sind: Vom Wegfall des Elterngeldes über den Wegfall des Befristeten Zuschlages bis zum Wegfall des Rentenbeitrages - eine Summe von 2,5 Milliarden Euro allein 2011.

Hartz IV ist mittlerweile zu einer sehr komplizierten Materie geworden, aus der die meisten Hartz IV-Bezieher ohne Hilfe nicht mehr schlau werden und oft die Sozialgerichte klärend eingreifen müssen. Zur Unübersichtlichkeit des Gesetzeswerkes gehört auch, dass an verschiedensten Baustellen und von verschiedenen Seiten daran geschraubt und gebastelt wird. Der Verhandlungsmarathon um die vom Verfassungsgericht im Urteil vom Februar 2010 geforderte Neuordnung der Regelsätze und der Leistungen für Kinder kam ja deshalb zustande, weil das "Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" nicht nur im Bundestag, sondern auch im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, wo bekanntlich die Bundesregierung über keine Mehrheit verfügt. Anders aber beim sogenannten "Haushaltsbegleitgesetz": Das wurde im vergangenen Herbst vom Bundestag verabschiedet.

Die Einschnitte für Hartz IV-Empfänger durch dieses Haushaltsbegleitgesetz sind direkte Auswirkungen der von den Banken verursachten Finanzkrise, die Boni der Banker stehen quasi in Zusammenhang mit den abgesenkten Leistungen für Langzeitarbeitslose – selten bildet sich dieses gesellschaftliche Verhältnis so schamlos ab.

Dies bedeutet etwa, dass bei der Förderung von Familien mit zweierlei Maß gemessen wird. Ab Januar 2011 wird der Bezug von Elterngeld auf Hartz IV-Regelleistung gemäß SGB II angerechnet, wodurch eine "Bedarfsminderung" entsteht. Konkret: Für Langzeitarbeitslose bedeutet dies einen kompletter Wegfall dieser Leistungen. Einsparung 2011: 500 Millionen Euro.

Ebenfalls gestrichen wurde der befristete Zuschlag gemäß § 24 SGB II. Bisher lag der Zuschlag bei 160 Euro für Ledige und bei maximal 320 Euro für Verheiratete, er wurde immerhin insgesamt 24 Monate und nach 12 Monaten noch zur Hälfte gewährt - unter der Voraussetzung, dass die Hartz IV-Empfänger zuvor Arbeitslosengeld erhalten hatten. Einsparung 2011: 210 Millionen Euro. Der befristete Zuschlag diente quasi als Abfederung für den harten Sturz hinab auf Sozialhilfeniveau:

Zitat
Insbesondere durch die gleichzeitige Verkürzung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld und dem gleichzeitigen Wegfall der Arbeitslosenhilfe sollten damit Härten bei erstmaliger Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes II ausgeglichen werden.
Offizielle Begründung

Die Begründung für den Wegfall des befristeten Zuschlages hat nun etwas Kurioses an sich:

Zitat
Die Funktion des befristeten Zuschlags ist überholt. Die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld wurde zwischenzeitlich für ältere Arbeitnehmer wieder verlängert. Zudem sind die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - insbesondere ihre Höhe – inzwischen allgemein bekannt, so dass sich potenziell Betroffene bereits während des Bezugs von Arbeitslosengeld gegebenenfalls auf die Höhe der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einstellen können.

Im Klartext: Die Leistung kann wegfallen, da sich die Armen mittlerweile an die Armut gewöhnt haben. Welch grandiose Gesetzesbegründung!

Schließlich entfällt ab 2011 auch die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Bezieher von Hartz IV-Leistungen. Die Regierung will damit die Beiträge zur Rentenversicherung der Empfänger von Hartz IV einsparen. Ab 2011 werden somit Empfänger von ALG II keine Rentenansprüche mehr auf diese Zeit haben – die Regierung arbeitet damit aktiv an der Entstehung einer neuen Altersarmut. Einsparung 2011: 1,85 Milliarden Euro.

Was also – im Zuge eines anstehenden politischen Kompromisses – eventuell gegeben wird, ist von anderer Hand längst genommen worden. Hartz IV entwickelt sich so zu einer Art sich stetig wandelnden Gesetzesmasse, die – kaum will man sie greifen – sich in einer erneuten Metamorphose befindet. Es sind die Sozialgerichte, die im Bemühen um die Rechte ihrer Klientel, diesem permanenten Geben und Nehmen, das für den Bürger längst nicht mehr durchschaubar ist, hinterherhecheln.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
Hartz IV: Insgesamt acht Euro mehr
« Antwort #256 am: 21 Februar, 2011, 10:59 »
Regelsatz wird stufenweise erhöht

Koalition und SPD haben sich nach wochenlangem Tauziehen auf einen Kompromiss zum Hartz-IV-Gesamtpaket verständigt. Die Regelsätze steigen in zwei Stufen. Das Bildungspaket für Kinder wird aufgestockt.

Nach wochenlangem Ringen um die Hartz-IV-Reform haben Vertreter von Bund und Ländern eine Einigung erzielt. Wie Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) nach mehr als siebenstündigen Spitzengesprächen am frühen Montagmorgen sagte, soll der Regelsatz für Erwachsene in zwei Schritten angehoben werden: Rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro und zum 1. Januar 2012 erneut um drei Euro. Auch beim Bildungspaket für arme Kinder und dem Thema Mindestlöhne wurde eine Lösung erreicht.

Der Vermittlungsausschuss soll den Kompromiss voraussichtlich am Dienstag beschließen. Eine Sondersitzung des Bundesrats werde am Freitag angestrebt, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD).

Zur Umsetzung des Bildungspakets für 2,3 Millionen arme Kinder sollen die Kommunen von 2011 bis 2013 jährlich zusätzlich 400 Millionen Euro erhalten, um damit Schulsozialarbeit oder Mittagessen in Horten zu finanzieren. Nach dieser Zeit übernehme der Bund die Kosten für die Grundsicherung, fügte Böhmer hinzu. Insgesamt umfasst das Bildungspaket, das der Bund bezahlt, damit gut 1,5 Milliarden Euro. Davon sollen Schulmaterialien, Freizeitaktivitäten oder Nachhilfe bezuschusst werden.

Wasser statt Bier: Die Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze

Die Bundesregierung will weitere Posten aus den Hartz-IV-Regelsätzen streichen. Die Ausgaben sollen das Existenzminium abdecken. Wir zeigen Ihnen, was Sie nicht zum Leben brauchen. Darunter: Alkohol und Tabak. Eine chemische Textilreinigung fällt für Schwarz-Gelb nicht unter die Grundversorgung. Auch der eigene Garten gehört nicht zum Existenzminium. Dazu zählen auch Ausgaben für Reparaturen von Heimtextilien und Gartengeräten.

Geplant sind ferner verbindliche Mindestlöhne für das Wachgewerbe und die Weiterbildungsbranche über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Für Zeitarbeiter soll ab 1. Mai eine Lohnuntergrenze über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gelten. Von diesem Datum an ist der deutsche Arbeitsmarkt vollständig für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Nachbarländern geöffnet.

Geeinigt hatten sich in der Nacht Union und FDP mit der SPD. Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach von einer „schweren Geburt“. Die Verhandlungen hätten sich aber gelohnt.

Grüne aus Gesprächen zurückgezogen

Zuvor hatten sich die Grünen aus den Gesprächen zurückgezogen. Fraktionschefin Renate Künast äußerte „erhebliche Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit der neu berechneten Regelsätze. Sie verwies auf eine frühere Forderung von SPD und Grünen, sogenannte Aufstocker, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufbessern müssen, aus der Berechnung des Regelsatzes herauszunehmen. Das hätte einen weiteren Anstieg der Sätze zur Folge. Diese Bemühung sei jedoch gescheitert.

Der Kompromiss von Union und SPD zur Hartz-IV-Reform ist nach Ansicht von CSU-Chef Horst Seehofer verfassungsgemäß. „Das ist jetzt ein Regelsatz, der das Existenzminimum abbildet. Und ich glaube, dass diese politische Entscheidung auch vor Gerichten Bestand haben wird“, sagte der bayerische Ministerpräsident am Montag im ZDF über das Ergebnis der nächtlichen Verhandlungen. In den Gesprächen seien alle Seiten aufeinander zugegangen. Die Einigung auf eine stufenweise Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze sei finanziell vertretbar. „Wir haben hier nicht zulasten der Steuerzahler einen Kompromiss gemacht.“

Mit scharfen Worten kritisierte Seehofer den Verlauf der monatelang ergebnislosen Verhandlungen unter der Federführung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und der stellvertretenden SPD-Parteivorsitzenden Manuela Schwesig. „Das war schon manchmal ein echter Zirkus. Das war nicht gut“, sagte er. „Das war eine Verhandlungsart, die man kaum noch in der Öffentlichkeit erklären konnte. Da waren viele Eitelkeiten unterwegs.“

Schwesig verteidigte das Ergebnis und sprach von einem Erfolg für die SPD. „Es ist immer ein Kompromiss, insbesondere bei dem Thema Regelsätze“, sagte sie im ZDF. „Aber wir haben versprochen, uns in drei Punkten durchzusetzen. Das sind Bildung, Regelsätze und Mindestlohn. Und das ist uns gelungen.“ CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe erklärte, alle Seiten könnten mit dem Ergebnis gut leben: „Ich freue mich über die Einigung bei Hartz IV. Von einem SPD-Sieg kann da keine Rede sein.“

Das Treffen hatte am Sonntagnachmittag begonnen. Kurz nach dem Auftakt wurden die Verhandlungen aber für drei Stunden unterbrochen, damit die Teilnehmer in ihren Parteizentralen den Ausgang der Hamburg-Wahl verfolgen konnten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Neuregelung von Hartz IV angeordnet, weil die geltenden Regelsätze verfassungswidrig sind. Ein von Union und FDP beschlossenes Regelwerk scheiterte allerdings Ende Dezember am Widerstand von SPD, Grünen und Linken im Bundesrat. Union und FDP sind in der Länderkammer auf die Zustimmung der Sozialdemokraten angewiesen, nicht aber auf ein Ja der Grünen. (dpa/rtr)


Quelle
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Ein Kommentar zur Einigung der Neuregelung der ALG-II-Regelsätze

Nicht wie zuerst angedacht am 1. März, sondern bereits am 23. Februar 2011 hat der Vermittlungsausschuss über die am 21. Februar erzielte Einigung beim Arbeitslosengeld II entschieden. Am Freitag stimmten dann auch Bundestag und Bundesrat offiziell zu. Das heißt: 5 Euro mehr für die ALG-II-Empfänger, Kinder sollen vom Bildungspaket profitieren und für Arbeitnehmer in mehreren Branchen wurde ein Mindestlohn beschlossen, der auch Zeit- und Leiharbeiter betrifft. Dieser soll 7,59 Euro in der Stunde betragen, im östlichen Deutschland jedoch etwas darunter liegen.

Rückwirkend zum 1. Januar 2010 sollen ALG-II-Empfänger statt der bisherigen 359 Euro nunmehr 364 Euro erhalten, ab April 2011 soll eine erneute Erhöhung in Höhe von 3 Euro in Kraft treten: Außerdem soll die Höhe der Regelsätze an die Inflation angepasst werden. Die Berechnung der Regelsätze, deren bisherige Intransparenz vom Bundesverfassungsgericht gerügt wurde, stand in den letzten Monaten weniger in der Debatte als vielmehr die Frage, inwiefern Dinge wie Tabak und Alkohol zum Existenzminimum gehören sollen. Sie lenkt davon ab, dass die Berechnung der Regelsätze auch diesmal auf Vermutungen, Schätzungen und prozentualen Berechnungen der Kinderregelsätze basiert.

So wurden die Ausgaben für Kinder nicht spezifisch, sondern im Zuge einer familiären Gesamtermittlung und durch entsprechende Ausgabenschlüssel ermittelt, was letztendlich dazu führt, dass der Bedarf, der sich für Kinder ergab, erneut eine Schätzung ist und keine konkret ermittelte Summe. Deutlich wird dies dann, wenn es um die Umbuchungen bei den Kosten für Alkohol und Tabak geht, die sowohl für Erwachsene als auch Kinder betrafen:

Zitat
Der Anteil eines Kindes von 12 Jahren an Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken beträgt z. B. korrekt 25 % der Ausgaben des Familienhaushalts (Paar mit einem Kind). Und dessen Anteil an den Ausgaben des Haushalts für Alkohol und Tabak beträgt korrekt 0 %. Die Schlüssel wurden aber für die Abteilungen 01 und 02 einheitlich entwickelt, sodass der einheitliche Schlüssel für beide Abteilungen 23 % beträgt. Die Anwendung des Verteilungsschlüssels durch das Statistische Bundesamt weist dann für das Kind sowohl bei Alkohol als auch bei Tabak 23 % der Haushaltsausgaben als Verbrauchsausgaben für das Kind aus. Diese Ausgaben wurden beim Kind auf die Abteilung 01, Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, umgebucht. Im Gegenzug wurde bei den rechnerischen Ausgaben der Erwachsenen für Abteilung 01 abgezogen und deren Ausgaben für Alkohol und Tabak hinzu gebucht.

Auch bei anderen Teilen des Regelsatzes wurde aufgrund von Schätzungen gekürzt, sodass trotz der Erhöhung um 5 Euro bei einer Berechnung ohne diese Schätzungen eine höhere Regelsatzsumme herausgekommen wäre. Ein Beispiel für solche Schätzungen ist die Annahme, dass ALG-II-Empfänger nicht über hochpreisiges Werkzeug verfügen, bei dem sich die Reparatur lohnen würde. Angesichts der Tatsache, dass eine Vielzahl der ALG-II-Empfänger in Teil- oder Vollzeit arbeitet und andere erst nach etlichen Jahren der Erwerbstätigkeit in den ALG-II-Bezug kamen ist diese Annahme schwerlich nachvollziehbar. Wieso sollte der ALG-II-Empfänger nur über Werkzeug im Niedrigpreissektor verfügen, statt (gerade um teure Reparaturen zu sparen) auf Qualität zu setzen? Doch selbst wenn diese Annahme stimmt, fehlen hier erneut die Belege dafür. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt, dass nicht geschätzt und vermutet, sondern berechnet werden muss.

Günstiges Schulessen für alle?

Auch das "Bildungspaket" genannte Programm zur Teilhabe für Kinder ist durch seine Höhe in die Kritik geraten. Zum einen weil Ursula von der Leyen hier nicht nur Ernährung, Bildung, Freizeit und Kultur vermengte (Schulessen, Nachhilfe, Sport- und Musikvereine), sondern auch, weil es mit 10 Euro kaum eine wirkliche Teilhabe ermöglicht. Die Bildungskosten wurden bei der Berechnung des Regelsatzes schon herausgerechnet, sodass sie nun nach Ansicht der Regierung durch das Paket abgegolten werden sollen - doch mit 10 Euro wird dies schwierig werden.

Hier zeigt sich erneut die Tücke der Pauschalierung - denn derjenige, der in der Nähe des Sportvereines wohnt, kann gegebenenfalls von den 10 Euro profitieren, wer aber 10-15 km entfernt wohnt, der wird zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag Fahrtkosten benötigen, die er nicht erstattet bekommt, sondern vom Regelsatz zahlen müsste. Gleiches gilt für die Instrumente beim Musikverein oder die Fahrt zur Nachhilfe. Wer sich die Kosten für Nachhilfe ansieht, der bemerkt ebenfalls, dass 10 Euro lediglich eine Stunde pro Monat bedeuten. Zudem muss für die Zahlung erst bescheinigt werden, dass das Kind die Nachhilfe nur vorübergehend benötigt beziehungsweise, dass ein akuter Grund dafür vorliegt. Permanente Lernschwierigkeiten gelten dabei nicht als akzeptabler Grund.

Auch beim Schulessen wird der 10-Euro-Bonus nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein. Zum einen bieten nicht alle Schulen überhaupt ein Schulessen an, zum anderen sind auch hier 10 Euro zu wenig, wenn man sich die Preise ansieht, die für das Essen verlangt werden. Realistischer wären etwa 30 Euro im Monat, sofern nicht private Sponsoren das Essen subventionieren. Schulen werden deshalb letztlich stärker auf Angebote Privater eingehen (müssen) - "Essen sponsored by..." könnte in nächster Zeit also öfter zu finden sein.

mehr ...

Quelle : http://www.heise.de/tp/

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
Verlogenes (Glücks)Spiel mit ALG II-Empfängern
« Antwort #258 am: 10 März, 2011, 10:58 »
ALG II-Empfänger dürfen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr bei Westlotto spielen. Die Empörung ist groß - aber ALG II-Empfänger und ihre Initiativen werden hier instrumentalisiert

Bei all dem, was ALG II-Empfänger laut Regelsatz sich leisten dürfen (und was nicht), führt logischerweise jede Nachricht, die an Diskriminierung der ALG II-Empfänger denken lässt, zu wütender Empörung und die üblichen Hinweise darauf, dass hier Menschen stigmatisiert werden und demnächst wohl wieder ein "Stern aufgenäht werden muss", dürfen nicht fehlen.

So auch bei der derzeitig heiß debattierten Meldung, dass Westlotto keine Spielscheine mehr an ALG II-Empfänger ausgeben darf. Wobei schon diese verkürzte Nachricht den Sachverhalt verfälscht - das Landgericht Köln hat Westlotto nämlich auferlegt, keine Spielscheine auszugeben, wenn der Spieleinsatz in keinem Verhältnis zu dem Einkommen des potentiellen Spielers liegt. Dabei sind in der einstweiligen Verfügung ALG II-Empfänger explizit genannt, aber die Regelung gilt nicht nur für sie.

Die einstweilige Verfügung hat ein Glücksspielanbieter aus Malta erwirkt und sie ist letztendlich eine logische Konsequenz aus der Tatsache, dass die staatlichen Glücksspielanbieter ihr Monopol damit begründen, dass sie ja auch für Aufklärung sorgen sowie Schutzmaßnahmen vornehmen, welche die private Konkurrenz eben nicht vornimmt.

Da die Bundesregierung explizit angegeben hat, dass das Existenzminimum nicht für Tabak, Alkohol und Glücksspiel genutzt werden soll (bzw. diese einzelnen Ausgaben aus dem Existenzminimum strich), ist es folgerichtig zu urteilen, dass Menschen, die lediglich das Existenzminimum erhalten, vor sich selbst geschützt werden müssen. Die Formulierung des Landgerichtes lässt offen, in welcher Höhe dieses Missverhältnis stehen muss - die Frage ist also, ob schon 5 Euro ausreichen oder es erst um hohe Einsätze geht.

Dennoch zeigt sich die Glücksspielbranche (die staatliche jedenfalls) schockiert und die Erwerbslosenforen lassen sich mit in dieses Empörungsspiel einbinden, indem sie von Diskriminierung und Ausgrenzung sprechen. Dabei geht das Urteil des Landgerichts Köln weit über ein "Keine hohen Einsätze von ALG II-Empfängern" hinaus, denn es bringt in diesem Fall Westlotto in die Lage, _jeden Lottospieler_ zunächst einmal zu einem Finanzstriptease zwingen zu müssen, um ihrer Verpflichtung nachkommen zu können (eine Zuwiderhandlung wird immerhin mit einem Ordnungsgeld in erheblicher Höhe geahndet).

Da es niemandem anzusehen ist, über welches Einkommen er verfügt, ob er noch Schulden hat, sonstige Verpflichtungen wie Unterhalt usw., müsste logischerweise Westlotto eine komplette Bilanz verlangen, um der Schutzfunktion nachzukommen, denn selbst wenn das Einkommen hoch ist, dann heißt dies ja nicht, dass davon nach Abzug aller Schulden etc. noch viel überbleibt.

Die Kunden Westlottos werden sich einen solchen Eingriff in ihre Privatsphäre verbeten, weshalb Westlotto zwangsläufig diejenigen, die nicht bereit sind, Auskunft zu geben, ablehnen müsste. Oder jenen, die bei einer Routineabfrage lügen, den Gewinn verweigern müsste - alles eben aus Gründen des Schutzes von Spielern, was ja der Grund für das Glücksspielmonopol ist. Oder sie geben zu, dass ihnen, wie auch den anderen staatlichen Anbietern, der Schutz der Menschen vor dem Ruin durch Glücksspiele egal ist. Dann aber gibt es für das Glücksspielmonopol keinen Grund mehr.

Statt insofern laut von Diskriminierung der ALG II-Empfänger zu sprechen, gilt es hier vor allen Dingen die Doppelzüngigkeit der staatlichen Wettanbieter zu kritisieren sowie die der Bundesregierung, die laut posaunt, dass ALG II ja fair bemessen sei, dass man ja "nur" Alkohol, Tabak und Glücksspiel etc. herausgerechnet habe, die aber andererseits dann keinerlei Schutzfunktionen etablieren will ,um zu verhindern, dass jene, die nun offiziell nur noch das Existenzminimum erhalten, dieses teilweise oder ganz auch für Glücksspiele ausgeben.

Quelle : http://www.heise.de/tp/blogs/5/149409
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Verlogenes (Glücks)Spiel mit ALG II-Empfängern
« Antwort #259 am: 11 März, 2011, 01:31 »
Ich folgere, dass es einigen Politikern eine besondere Freude bereitet, den Betroffenen auch noch die letzte verzweifelte Hoffnung auf Besserung zu nehmen.
Wenn man ganz ehrlich ist, muss man zugeben, dass die Aussicht, als Hartz4-Empfänger durch eigene Arbeit wieder finanziell auf die Füsse zu kommen, wenig grosser ist, als die, vom Blitz getroffen zu werden.

Es ist ja allgemein bekannt, dass es im vielgepriesenen Niedriglohnsektor Hunderttausende gibt, die trotz Vollzeitarbeit Aufstockung beziehen müssen, selbst ohne Kinder.

Zudem gelten eventuelle Gewinne zwar nicht als zu versteuerndes Einkommen, aber sie sind anschliessend voll anrechenbares Vermögen.

Und ein Bankgeheimnis existiert (auch) für Hartz4-Empfänger ja schon lange nicht mehr...
BTW, Lotto-Spieler zahlen den höchsten Steuersatz schon mit ihren Einsätzen.

Was also wollen solche Politiker erreichen?
Ein Ansteigen der Selbstmordrate?
Oder der Ausgaben für Antidepressiva?
Oder einfach mehr Wählerstimmen von perversen Menschenhassern?
Jedenfalls sind es dieselben Politiker, die Hungerlöhne überhaupt erst systematisch möglich gemacht haben.

Na klar, die Schuld an der Armut liegt allein bei den Armen...  ::)

Und überhaupt, seit wann muss man denn bei'm Lotto-Spielen seinen Namen angeben?
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
Re: Verlogenes (Glücks)Spiel mit ALG II-Empfängern
« Antwort #260 am: 11 März, 2011, 08:10 »
Zitat
Und überhaupt, seit wann muss man denn bei'm Lotto-Spielen seinen Namen angeben?

Kann ja sein das der Lottoonkel/ dich kennen... Viel irrsinniger ist aber, das ein Gewinn als anrechenbares EInkommen gilt. Da ist dann wieder alles gut. Die Moral in diesem Land ist mehr als für'n .....
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

Offline Harald.L

  • EDV-Cubie
  • Fullcubie
  • ***
  • Beiträge: 65
  • TT S2-3200
Re: Verlogenes (Glücks)Spiel mit ALG II-Empfängern
« Antwort #261 am: 11 März, 2011, 13:59 »
Was also wollen solche Politiker erreichen?

Das Urteil wurde nicht auf Betreiben von irgendwelchen Politikern erwirkt, sondern das war eine gezielte Racheaktion eines privaten ausländischen Sportwetten-Anbieters. Nachdem die offiziellen Lottogesellschaften diese Konkurrenten mit allen juristischen Mitteln weitgehend aus dem Land verjagt haben hat sich nun einer gerächt und ein Urteil erwirkt mit dem die Monopol-Lottogesellschaft jetzt ganz offensichtlich ein Riesenproblem hat. Dem Kläger ging es überhaupt nicht um die ALG II-Empfänger sondern das war wohl die einzige Möglichkeit Lotto ans Bein zu pinkeln weil die ja behaupten sie wären die einzigen die den Spieler vor Sucht oder Verarmung schützen könnten ...
Core i7 920, 6 GB DDR3 triple channel, 1.5 TB HDD SATA2, GeForce GTX460 (2GB) auf ASRock X58 Extreme, Technotrend Budget S2-3200 (BDA 5.0.1.8 ), 85cm + Quattro-LNB + Multischalter 5/8 auf Astra 19.2°O, Win7 Ultimate x64 SP1, 2x 24" LED FullHD TFT

Offline Theos

  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 570
Re: Verlogenes (Glücks)Spiel mit ALG II-Empfängern
« Antwort #262 am: 11 März, 2011, 14:58 »
Viel irrsinniger ist aber, das ein Gewinn als anrechenbares EInkommen gilt.
D.h. ein lotto millionär ohne arbeit sollte finanzielle unterstützung fordern dürfen?

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
Re: Verlogenes (Glücks)Spiel mit ALG II-Empfängern
« Antwort #263 am: 11 März, 2011, 15:14 »
D.h. ein lotto millionär ohne arbeit sollte finanzielle unterstützung fordern dürfen?

Grundsätzlich kann es seine Bedürftigkeit auf Anspruch überprüfen lassen. Gleiches Recht für alle.

Es geht mir nicht immer gleich um Millionen. Der Punkt um den es mir geht: grundsätzlich ist jedes legale Mittel legitim die Bedürftigkeit zu beenden. Da darf ein Lottogewinn, und sei er noch so klein, sofort als verrechenbares Einkommen seitens der Arge verwertet werden. Selbst Automatengewinne, Zuwendungen von Oma sind bei der Arge anzugeben.
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Verlogenes (Glücks)Spiel mit ALG II-Empfängern
« Antwort #264 am: 11 März, 2011, 23:52 »
Grundsätzlich zutreffend und richtig.
Allerdings unter Vorbehalt der Geringfügigkeit. Für einen gelegentlichen Heiermann interessiert sich die Behörde nicht (gerne).
Wer Lust und Gelegenheit hat, darf das gerne einmal antesten und dabei harausfinden, ob sich der Flachbearbeiter wegen angegebener fünf Euro zusätzlicher Einnahme zu ordentlicher Amtshandlung bewegen lässt...

Ein Lottogewinn ist an sich kein Einkommen, aber er kann leicht zu anrechenbarem Vermögen zählen, dessen Verwertung dann vorrangig zu betreiben ist, bevor weiter gezahlt wird.
Es gibt dabei, je nach Lebensumständen und Alter, gewisse anrechnungsfreie Grundbeträge, z.B. zur Altersvorsorge oder als Ansparvermögen für Anschaffungen oder Reparaturen.
Für diese gibt es keinerlei Herkunftsvorbehalt. Sie können also auch ohne weiteres vom Lotto oder der Oma her kommen.
In beiden Fällen gilt allerdings, dass diese Einnahme nicht regelmässig sein darf.
Bei'm Lotto wäre das in Deutschland ohnehin recht wenig wahrscheinlich.
Dann schon eher bei der Glücksspirale, wo auch rentenartige Auszahlungen vorkommen.

Streiten dürfte man können über Zuwendungen, die zur Ablösung von Schulden dienen sollen. Lässt man sich derart helfen, muss in jedem Falle zumindest eine Zweckbindung wirksam vereinbart sein, oder besser gleich eine Direktzahlung an den Gläubiger erfolgen, sodass man selbst erst gar nicht in den Besitz des Betrags gelangt.
Gewinnbehaftete Lotterielose können i.d.R. problemlos an einen Gläubiger übertragen bzw. einfach weitergegeben werden.
Sie könnten ja u.U. auch gepfändet werden, sogar schon vor der Ziehung.

Bedeutet insgesamt, dass Leistungsempfänger ganz schön blöd sein müssten, wenn sie Lotto online und daher unter Namensangabe spielen würden... 

Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Behinderte Menschen benötigen eben weniger Geld (glauben wir mal so)
« Antwort #265 am: 14 März, 2011, 19:34 »
Die Koalition und die SPD haben sich bei den neuen Regelsätzen (ALG II) geeinigt, doch wie zu lesen ist, hat man gerade bei behinderten Menschen alles so wachsweich formuliert, dass sich jeder alles so zurechtbiegt wie er will.

Das Bundesverfassungsgericht hat der Regierung mit seinem Urteil zu den ALG II-Regelsätzen insbesondere auferlegt, nicht mehr ins Blaue hinein zu schätzen, sondern eine transparente und nachvollziehbare Berechnung vorzulegen. Dass dies, dezent ausgedrückt, nur unzureichend getan wurde, wurde schon oft genug thematisiert. Interessant ist jedoch, wie die Regierung bei den Regelsätzen für Menschen mit Behinderungen vorging. Zunächst sollten behinderte Menschen über 25, die noch bei den Eltern wohnen, lediglich 80% des Regelsatzes erhalten, begründet wurde dies vage mit Synergieeffekten bei Einkauf etc sowie der Tatsache, dass es ja Mehrbedarfsregelungen gäbe. Einfach ausgedrückt würde dies bedeuten, dass ein 26jähriger Mensch mit Behinderung, der mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt lebt (was immerhin um einiges günstiger als ein Heim wäre, von den positiven Effekten in Bezug auf die familiäre Unterstützung ganz zu schweigen), mit viel Glück einen Mehrbedarf erhält, der ihm ggf. dann den vollen Regelsatz beschert. Wird der Mehrbedarf abgelehnt, so erhält er weniger als das, was das BVerfG als das soziokulturelle Existenzminimum definiert hat. Wie üblich hatte die Bundesregierung hier keine wirklich nachvollziehbaren Zahlen vorgelegt, sondern die Synergieeffekte angenommen, die sie bei nichtbehinderten Menschen dagegen nicht annahm.

Dass die Meldung "Kürzung für behinderte ALG II-Empfänger vom Tisch" insofern vielerorts zu Zufriedenheit und erleichtertem Aufatmen führte, ist insofern nachvollziehbar. Wie auf der Seite der Ministerin des Bundes Silvia Schmidt nachlesbar ist, führt diese Meldung jedoch in die Irre. Denn zwar hatten sich SPD und Koalition auf eine Regelung geeinigt, doch die beiden Verhandlungspartner hatten sehr verschiedene Ansichten, was sich hinter der wachsweichen Formulierung "‚Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft" verbarg. Die Koalition ist der Meinung, es ginge zunächst mal um die Ermittlung des Bedarfes von Behinderten, der eben bisher noch nicht präzise ermittelt wurde. Zum anderen ist diese Ermittlung nicht terminlich festgelegt worden, so dass von Seiten des BMAS beabsichtigt wird, dies mit der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe im Jahr 2013 zu verbinden, deren Ergebnisse sich dann in neuen Regelsätzen zum 01.01.2016 wiederfinden. (http://www.silviaschmidt.de/2011/02/23/silvia-schmidt-mdb-die-koalition-ist-unberechenbar/)

DIe SPD hat sich hier auf eine derart vage Formulierung eingelassen, dass sie letztendlich nur das tun kann, was Frau Schmidt hier konstatiert: "kritisch begleiten". Für die betroffenen Menschen mit Behinderungen bedeutet das nur, dass es zwar weitere Lippenbekenntnisse und geschickt formulierte Proteste geben wird, der monatliche Betrag, den sie erhalten, bleibt jedoch unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Endlich ist das Bildungspaket da - strahlende Kinderaugen und volle Kindermägen sind die Folge, wenn der Bund endlich die Kosten für das warme Mittagessen übernimmt. Aber irgendjemand hat immer was zu meckern

Ach, es muss wirklich ein furchtbarer Job sein - der der Ministerin für Arbeit und Soziales. Da reißt man sich den von-und-zu Bürzel auf, um endlich den Kindern ein warmes Mittagessen in der Schule zu gönnen (was notwendig ist, da Papa und Mama der ALG II-Sprösslinge natürlich den letzten Kreuzer bereits in neue Wii-Spiele, den riesigen Plasmafernseher oder die Jahresration Zigaretten investiert haben und den Nachwuchs insofern mit knurrendem Mägelein zur Schule schicken) und dann kommt wieder jemand und nörgelt herum, dass das warme Mittagessen ja schon vorher in etlichen Schulen zur Verfügung gestanden hätte.

Jetzt aber, so heißt es, ziehen sich Länder oder Kommunen aus der Finanzierung zurück und lassen die Verköstigung eben durch das Bildungspaket bezahlen. Sicher, wenn man unbedingt zynisch sein will, so könnte man sagen, dass in diesen Fällen so gar nichts gewonnen wurde. Die Kinder haben vorher ein Mittagessen gehabt und jetzt haben sie auch eines, nur die Kommune oder das Land hat weniger Ausgaben. Das aber zeugt von einer einseitigen Sichtweise, die lediglich den materiellen Aspekt betrachtet. Geradezu gehässig wird angemerkt, dass auch anzunehmen ist, dass die Vergünstigungen bei Sportvereinen und Musikschulen nun gestrichen werden, da der Bund ja die Kosten übernimmt. Das mag ja alles richtig sein, aber wer hat sich einmal den nichtmateriellen Aspekt des Ganzen überlegt?

Immerhin können die Kinder bei ihrem Mittagessen, beim Herumtollen und Flötelernen nun die ganze Zeit an die Zauberfee in Berlin denken, die ihnen das ermöglicht, wie sie ja nicht müde wurde zu betonen. Und wem würde sich nicht ein glückliches Lächeln entlocken lassen, wenn er nur an ,Frau von der Leyen denkt? Der Fanclub wird sich hoffentlich insofern bald vergrößern bei all den endlich nicht nur satten, sondern auch von Frau von der Leyen beschenkten Kindern.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
"Hartz IV gehört in die Tonne"
« Antwort #267 am: 26 März, 2011, 22:06 »
Unverständliche Bescheide, Klagewellen; der SPD-Politiker Uwe Döring fordert: Schluss mit Hartz IV. Ein völlig neues System müsse her, sagt er.
Vergrößern

"Hartz IV gehört in die Tonne", sagt Ex-Arbeitsminister Uwe Döring (SPD).

Die vor gut sechs Jahren in Kraft getretene Reform der Arbeitslosen und Sozialhilfe sollte nach Auffassung des früheren schleswig-holsteinischen Arbeitsministers Uwe Döring (SPD) durch ein völlig neues System ersetzt werden. Das Hartz-IV-Konstrukt sei "sicher gut gemeint, aber ganz schlecht gemacht", sagte Döring in einem Exklusiv-Interview mit der Zeitung Schleswig-Holstein am Sonntag. "Alle schauen auf die Höhe des Regelsatzes, kaum jemand nimmt mehr zur Kenntnis, dass das System an sich völlig verkorkst ist", kritisiert Döring, der beim Parteitag der Nord-SPD am 9. April um den Landesvorsitz kandidiert. Auch Rechtsfrieden habe das neue System nicht geschaffen. "Nehmen Sie nur die Prozessflut gegen Hartz-IV-Bescheide an den Sozialgerichten." Bei einer grundlegenden Reform, die ein völlig neues Gesetz erfordere, müsse an der "Idee des Forderns und Förderns festgehalten werden - "nur das jetzige System gehört in die Tonne", sagte Döring wörtlich.

An schleswig-holsteinischen Sozialgerichten machen Klagen und einstweilige Anordnungen zu Hartz IV inzwischen das Gros der Fälle aus. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl auf 7754 (nach 6772 im Jahr 2009). Das waren etwa die Hälfte aller neuen Fälle im vergangenen Jahr. Anhängig sind insgesamt etwa 19.200 Klagen, davon rund 8400 aus dem Bereich Arbeitslosengeld II.

Unverständliche Bescheide

Langzeitarbeitslosen Klägern geht es meistens um die Kosten für Unterkunft und Heizung. Daneben wenden wenden sich viele Kläger wegen der Art der Bescheide an die Gerichte. "Wenn Leistungsempfänger gegen einen solchen Bescheid klagen, steht darin: "Ich verstehe ihn nicht", sagt Jana Körner, Richterin am Kieler Sozialgericht. Und das mit gutem Grund. So gibt es eine regelrechte Flut von ellenlangen Verwaltungsschreiben voller Zahlen, denen Hartz-IV-Empfänger ausgeliefert sind. Die Erfolgsquote in den Verfahren ist nach Angaben der Präsidentin des Landessozialgerichts, Christiane Fuchsloch, mit 40 Prozent sehr hoch.

Bundespräsident Christian Wulff hat unterdessen den Weg für Hartz-IV-Reform freigemacht. Damit wird der Hartz IV- Regelsatz um 5 auf 364 Euro rückwirkend zum 1. Januar erhöht. Vorgesehen ist zudem das Bildungspaket für 2,5 Millionen bedürftige Kinder aus Hartz-IV-Familien: Arme Kinder und Jugendliche sollen Zuschüsse für Schulmaterial, warme Mittagessen in Schule und Kita, Nachhilfe sowie Kultur- und Freizeitaktivitäten bekommen.


Quelle
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
Hartz IV, sparen wo es nur geht :-(
« Antwort #268 am: 10 April, 2011, 21:37 »
Hartz-IV-Empfänger erhält von Arbeitsagentur Scheck über 84 Cent - Einlösung kostet 3,50 Euro

Ein Mann, der zum ersten Mal Hartz-IV-Geld von der Bundesagentur für Arbeit bekommen hätte, wartete in der
Unterkunft in seinem Wohnort vergebens auf einen Scheck. Beim Jobcenter bekam er schließlich eine Barauszahlung.
Doch am nächsten Tag flatterte ein Scheck bei ihm ein.

Es ist eine Nachzahlung von 84 Cent.
Da er aber kein eigenes Konto besitzt, müsste er bei der Bank für die Einlösung des Schecks 3,50 Euro bezahlen.
Für den stellvertretenden Geschäftsführer des Jobcenters in Köln sei das auch Unsinn.

Er sagte: "Auch ich sehe, dass diese Konstellation Unsinn ist. So etwas kommt sonst so gut wie nie vor.
Bei Nachzahlungen durch Gesetzesänderungen fallen die Gebühren nicht an, bei normalen Nachzahlungen schon.
Er soll zu seinem Fallmanager gehen. Wir finden eine vernünftige Lösung."





Quelle: klick

--------------------

 :O
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Ernährungsbedingtes Lumpenproletariat
« Antwort #269 am: 18 April, 2011, 12:56 »
2,5 Millionen Kinder stehen wegen der Hartz IV-Sätze in Gefahr der Mangelernährung - mit möglicherweise gravierenden Folgen

Den Menschen in Deutschland gehe es relativ gut, heißt es immer wieder. Mit Hartz IV werde ein Existenzminimum garantiert. Ernährungsmediziner der Universität Hohenheim melden aber Kritik an und warnen davor, dass 2,5 Millionen Kinder aufgrund von Armut falsch ernährt werden, was nicht nur Folgen für die physische Gesundheit habe, sondern auch für den sozialen Aufstieg bzw. für die Unmöglichkeit aufzusteigen.

Der Hartz IV-Regelsatz von täglich 2.62 € für Kinder zwischen 2 und 6 Jahren und von 3.22 € für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren sind nach den Wissenschaftlern nicht ausreichend, um eine gesunde Ernährung sicherzustellen. Dafür wären "mindestens 5 € pro Tag und Kind notwendig". Weil sie nicht ausreichend gut ernährt werden, seien sie, so Prof. Dr. Hans Konrad Biesalski, Sprecher des Sachverständigenbeirates der Ernährungsinformation der Universität Hohenheim, oft "blass und übergewichtig, ihr Immunsystem ist geschwächt und ihre Entwicklungschancen sind schlechter: Jedem sechsten Kind in Deutschland erschwert der Hartz IV-Regelsatz eine adäquate Ernährung."

Und das könnte erhebliche Folgen haben, erklärt Biesalski: "Kinder aus armen Familien sind doppelt so häufig krank und übergewichtig – auch das ist ein Ergebnis aus deutschen Erhebungen. Langfristig begünstigt das Fehlen der zitierten Mikronährstoffe die Entwicklung chronischer Erkrankungen: Arteriosklerose, Diabetes und andere. Aus 2,5 Millionen Kindern, die sich aufgrund Armut fehlernähren, werden Erwachsene mit einem doppelt so hohen Risiko für Bluthochdruck und Diabetes."

Die Armen haben dadurch nicht nur eine geringere Lebenserwartung, sie sind eben auch von vorneherein allein schon ernährungsmäßig benachteiligt: "Wir bekommen eine soziale Auswahl, die den Armen von Kind an eine ausreichende Leistungsfähigkeit verweigert – und damit die Grundlage für gute Ausbildung und beruflichen Erfolg", sagt Biesalski und mahnt eine ausgleichende "gesunde Ernährung in Ganztagsschulen und Kindertagesstätten" an.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )