Autor Thema: Bundesagentur für Arbeit,Hartz IV,Überwachung von Arbeitslosen ....  (Gelesen 27374 mal)

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Hartz ab 1. Januar ohne Rechtsgrundlage?
« Antwort #240 am: 01 Januar, 2011, 15:30 »
Sind die bisherigen Hartz IV-Sätze ab Jahresbeginn verfassungswidrig? Über diese Frage gibt es unter aktiven Erwerbslosen kontroverse Diskussionen

Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum Deutschland bejaht die Frage und ruft mit anderen Erwerbslosengruppen dazu auf, Widerspruch gegen alle nach dem 1.Januar 2011 bewilligten Bescheide einzulegen.

Der Gesetzgeber hatte die Aufgabe, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 umzusetzen - und zwar bis zum 1. Januar 2011. Der Bundesrat hat am 17. Dezember die neuen Hartz-IV-Sätze abgelehnt. Deshalb fehle mit Jahresbeginn eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Hartz IV-Sätze, so Behrsing. Mit dem Widerspruch soll erreicht werden, dass die Jobcenter nur noch vorläufige Bewilligungsbescheide herausgeben und weitere juristische Klärungen abzuwarten.

Brigitte Vallenthin von der Hartz4-Plattform kritisiert, dass durch mögliche Massenklagen die Sozialgerichte für von der Politik erzeugte Probleme in die Verantwortung genommen werden. Sie setzt sich für eine Musterklage beim Sozialgericht nach Verabschiedung der neuen Regelung ein. Dort soll festgestellt werden, ob damit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entsprochen wurde.

Der Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt bestätigte, dass die neuen Sätze ab Jahresbeginn gelten, wegen der Verzögerungen in der Politik aber frühestens zum 1. April 2011 ausgezahlt werden können.

Diese Klarstellung war mit der Warnung vor einer Welle von Widersprüchen gekoppelt, die laut Alt die Arbeit der Jobcenter beeinträchtigen könnten. Die Initiatoren aus dem Erwerbslosenspektrum haben nach der Intervention aus Nürnberg ihre Position bektäftigt. "Leistungsbezieher muss es nicht interessieren, welche organisatorischen Aufgaben Behörden übernehmen müssen, wenn der Gesetzgeber seinen Aufgaben nicht nachgekommen ist. Zeit dazu hatte er genügend gehabt", kontert Behrsing dem BAG-Chef.

Krach schlagen für gesunde Ernährung

Neben dem juristischen Geplänkel wollen Erwerbslose aus dem ganzen Bundesgebiet am 22. Januar auf einer Demonstration anlässlich der Grünen Woche in Berlin noch einmal Krach schlagen für einen Hartz IV-Satz, der gesunde Ernährung gewährleistet.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Zahlenspielereien oder: 75 Euro für das Recht
« Antwort #241 am: 03 Januar, 2011, 21:22 »
Aus der Reihe: unlogische Vorschläge der CDU, heute: Danny Eichelbaum und die Klagewelle

Der CDU-Politiker Danny Eichelbaum (rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag) hat darüber sinniert, dass ALG II-Empfänger, bevor sie in erster Instanz klagen, für die Einreichung der Klage 75 Euro zahlen sollten. Für Eichelbaum würde sich damit die Klageflut reduzieren, die durch unbegründete Klagen entstehen.

Herr Eichelbaums Ansicht ist nicht nur daher bemerkenswert, da sie letztendlich die Idee der Gleichheit vor Gerichten ad absurdum führt, sondern auch weil sie mal wieder auf munteren Zahlenspielen basiert. Zum einen stellt sich die Frage, woher der ALG II-Empfänger, der beispielsweise gegen eine Sanktion klagt, diese zusätzlichen 75 Euro nehmen soll, zum anderen wäre die Frage, wie es sich mit der Prozesskostenbeihilfe verhält. Wird dann automatisch davon ausgegangen, dass eine Klage in erster Instanz ja unbegründet ist und daher die Prozesskostenbeihilfe gestrichen oder sollen die 75 Euro dann zusätzlich zur Prozesskostenbeihilfe entstehen?

Doch wie Zahlenspiele sind weitaus interessanter, denn Herr Eichelbaumm spricht davon, dass die Gerichte durch zu viele unbegründete Klagen überlastet sind. 10 - 20% der Klagen seien immerhin unbegründet. Wer sich diese Zahlen einmal anschaut, bemerkt den Denkfehler: Die Gerichte sind nicht durch die unbegründeten Klagen überlastet, sondern durch 80-90% der Klagen, die begründet sind und die damit enden, dass dem Klagenden Recht gegeben wird. Eine Vielzahl dieser Klagen richtet sich gegen Sanktionen und gegen Entscheidungen, die nicht zuletzt auf der vagen Gesetzgebung in Bezug auf ALG II basieren.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Spielball der Politik
« Antwort #242 am: 04 Januar, 2011, 12:06 »
Der Gesetzgeber hat's gegeben, der Gesetzgeber hat's genommen: Menschenwürde nach Haushaltslage

Seit 1. Januar diesen Jahres ist es so: Jenes Gesetz, das die Leistungen für Hartz IV-Empfänger empfindlich schmälert, ist in Kraft. So fallen jetzt für Langzeitarbeitslose sowohl das Elterngeld als auch der sogenannte "Befristete Zuschlag" weg, der für zwei Jahre den Fall hinab auf Sozialhilfeniveau abgefedert hatte. In Kombination bedeutet dies über 400 Euro weniger. Auch die Beiträge für die Rentenversicherung sind gestrichen. Noch immer in der Schwebe bleiben dagegen die Erhöhung der Regelsätze um fünf Euro und die Unterstützung für Kinder im kulturellen Bereich, das sogenannte Bildungspaket.

Hier muss der Bundesrat zustimmen und Regierung und Opposition verhandeln derzeit über Details des Gesetzes zur Hartz IV-Reform, das durch den Spruch des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 zu mehr Transparenz der Regelleistungen notwendig wurde. Doch das Gezerre im Bundesrat um fünf Euro hin oder her verdeckt jenen Tatbestand, dass die soziale Absicherung von rund sieben Millionen Menschen in Deutschland längst zum Spielball der Politik geworden ist.

Hartz IV ist mittlerweile nicht nur so kompliziert, dass oft nur noch Experten, geschweige denn betroffene Bürger, sich damit auskennen. Das Gesetz wurde seit Inkrafttreten auch derart oft geändert, dass die ursprüngliche Fassung größtenteils Makulatur ist. Das hat nun weniger mit der Anpassung der Paragraphen an die Realität zu tun als damit, dass Hartz IV ein politisches Projekt ist, das zum Beispiel der Disziplinierung von Arbeitslosen dient. In dieser politischen Dimension stößt es in Deutschland freilich (noch) immer an die Grundlagen des Grundgesetzes, das von der Würde des Menschen ausgeht, auf die sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich beruft. Doch diese Menschenwürde wird in der praktizierten Politik je nach Haushaltslage, Wahlterminen und ideologischer Großwetterlage definiert. Die Einsparung beim Elterngeld, Rentenzuschuss und befristeten Zuschlag etwa sind die Kehrseite der Milliarden an Euro für die bankrotten Banken.

Als Hartz IV eingeführt wurde, hatte man inhaltlich oft nichts anderes getan, als Vorlagen aus den angelsächsischen Ländern zu kopieren. Die "Reformen am Arbeitsmarkt" wie Fallmanagement, Verkürzung der Bezugszeiten, verschärfte Sanktionen wie überhaupt die gesamte "Arbeit-macht-frei"-Ideologie konnte man in den 1990er Jahren bereits in Großbritannien studieren. Weil also was heute jenseits des Ärmelkanals angedacht und praktiziert wird, später auch bei uns auf dem Programm stehen kann, ist ein Blick auf die dortigen Diskussionen rund um den Sozialstaat sinnvoll.

So verkündet in London derzeit Iain Duncan Smith, Arbeitsminister der konservativ-liberalen Regierungskoalition, im Rahmen eines rigiden Sechs-Milliarden-Pfund-Einsparkurses die "schwerwiegendsten Einschnitte" in das soziale Netz, die je von einer britischen Regierung verkündet wurden, so die britische Tageszeitung "The Guardian". Die neue Sozialpolitik beruht auf Vorschlägen eines von Smith um 2004 gegründeten Think Thanks mit dem Orwellschen Namen Zentrum für soziale Gerechtigkeit. Deren Politikberatung dreht sich um den Fetisch Arbeit um fast jeden Preis als Königsweg aus Arbeitslosigkeit und Armut.

Nun ist zwar richtig, dass das Fehlen eines Arbeitseinkommens (bisher) meist die Ursache für Armut war. Doch in konservativ/neoliberaler Sicht wird daraus wieder wie im 19. Jahrhundert vor allem ein moralische Problem der Betroffenen, die auf Teufel komm raus in die (eben oft nicht vorhandenen) Arbeitsplätze gezwungen werden müssten. Die "Sozialpolitik für das 21. Jahrhundert", die in einem Papier mit dem Titel Universal Credit. Welfare that works im vergangenen November veröffentlicht wurde, ist so nur eine weitere Radikalisierung jener fragwürdigen Politik des "Forderns und Förderns", wie sie auch die britischen und deutschen Sozialdemokraten schon betrieben haben.

Nach den Vorstellungen der britischen Regierung werden Bedürftige künftig in vier Gruppen eingeteilt, denen jeweils spezielle Daumenschrauben zugeordnet sind. Während man generell die Bürokratie zurückdrängen und die Sozialverwaltung verschlanken will, wird das Bestrafungssystem zunehmend ausgeklügelter. Wer sich nicht nahtlos in die Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung wie kommunale Arbeit, Verfügbarkeit und "Eigeninitiative" fügt, dem soll künftig die Unterstützung bis zu drei Jahren gestrichen werden. In Zukunft sollen auch Behinderte und Alleinerziehende dem Arbeitsmarkt zumindest stundenweise zur Verfügung stehen.

Der Blick hinüber nach Großbritannien offenbart so die Möglichkeiten, wie der Sozialstaat weiter zu einen auf Zwang und Bestrafung basierenden System der Verwaltung von Arbeitslosigkeit verändert werden kann und wie die Grundsicherung von Millionen Menschen politischem Kalkül unterliegt. Doch ob in Deutschland das Grundgesetz mit seinem Primat der Würde des Menschen dem einen Riegel vorschieben kann, ist nicht gesichert. Die jetzige Bundesregierung setzt diese Würde zum Beispiel mit den Lebensbedingungen der unteren 15 Prozent der Bevölkerung, nach Einkommen, gleich. Dies ist jedoch ein rein statistischer und kein inhaltlicher Wert.

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Dann sucht euch doch einen Vollzeitjob, Honks
« Antwort #243 am: 07 Januar, 2011, 18:32 »
Die Bundesarbeitsministerin offenbart im Interview, wie einfach Menschen, die arbeiten und zusätzlich ALG II beziehen, diese Situation ändern können.

Einfache, unbürokratische Lösungen sind ihr Ding schon immer gewesen. Ob Geheimverträge zwischen BKA und Providern statt gesetzlichem Blätterwerk, ob Bildungschipkarte statt mühevoller Einzelabrechnung... Ursula von der Leyen ist da extrem pragmatisch.

Auch wenn man sie zum Thema ALG II befragt, zeigt sich dieser gerade erfrischende Pragmatismus. Während andere sich noch fragen, wieso es sein kann, dass Menschen heutzutage arbeiten und dennoch mittels ALG II ihr Einkommen aufstocken müssen, hat Frau von der Leyen längst die Lösung dafür gefunden. Nicht etwa niedrige Löhne sind das Problem, sondern vielmehr die Tatsache, dass die Menschen zu wenig arbeiten.

Vielleicht noch mal einen Punkt, zu dem man der Opposition immer auch deutlich sagen muss, wenn sie argumentiert, na ja, es gibt Leute, die arbeiten und brauchen dazu Hartz IV. Stimmt, aber die überwiegende Mehrzahl derer, die arbeiten und dazu Hartz IV brauchen, haben kein Problem mit einem zu niedrigen Lohn, sondern ein Problem mit zu wenig Zeit, die sie arbeiten. Sie arbeiten 400-Euro-Jobs, sie arbeiten Teilzeit, und da wird jeder wissen: Das reicht nicht für den Lebensunterhalt.

Daran liegt es also. Na, das war ja einfach. Aber halt, was ist mit jenen, die Vollzeit arbeiten und dennoch ALG II benötigen?

Und die zweite Gruppe, die Hartz IV zusätzlich braucht, das sind meistens große Familien, das heißt, der Vater oder die Mutter arbeitet, sind sehr gering qualifiziert, und da reicht das Einkommen eben nicht für viele Köpfe, die mit am Tisch sitzen. Deshalb sind das typische Gruppen, die zusätzlich Hartz IV brauchen.

Ah so... danke, Frau von der Leyen, das war ja alles wirklich viel leichter als wir gedacht haben. Wer also aufstockt, der hat entweder nur einen Minijob oder er hat eine Großfamilie und ist gering qualifiziert. Dass viele, die einen 400-Euro-Job annehmen, ALG II erhalten und insofern keine Aufstocker, sondern Hinzuverdiener sind, lassen wir mal genauso elegant außen vor wie die Tatsache, dass es heutzutage Vollzeitjobs gibt, die bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von offiziellen 40 und inoffiziellen 46 Stunden dann monatlich 800 Euro brutto ergeben. Insofern ist die Lösung des Problems doch ganz einfach: Sucht euch einen Vollzeitjob und haltet die Familie klein. Aber hoppla... war da nicht etwas mit "Deutschland benötigt mehr Kinder" und mit fehlenden Vollzeitjobs? Ich glaube, ich frage Frau von der Leyen noch einmal.

Aber keine Sorge: Alles wird gut.

Die Hartz-IV-Zahlungen sind eine Überbrückung für die Zeit der Arbeitslosigkeit. Das Einzige, was raus hilft, ist Arbeit, und in einer Zeit wie jetzt, wo wir einen Aufschwung haben, wo die Nachfrage steigt, wo zum ersten Mal bei der Langzeitarbeitslosigkeit seit vielen Jahren sich etwas bewegt, nämlich dass die Menschen zurück in Arbeit kommen, sollte man darauf den Schwerpunkt setzen und nicht darauf den Schwerpunkt legen, dass man sagt, wir wollen Alkohol oder Tabak in Hartz IV finanzieren. (Ursula von der Leyen)

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Offline kater

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Trübe Aussichten
« Antwort #244 am: 07 Januar, 2011, 19:42 »
da passt doch bestens dies dazu.

"Kommentar: Trübe aussichten

Überraschen kann die Nachricht kaum. Der lange kalte Winter treibt die Heizkosten hoch. Logisch, niemand will frieren und kalt duschen ist auch nicht jedermanns Sache. Die Nachzahlungen für 2010 werden also ganz schön happig ausfallen. Und was der Winter in diesem Jahr noch bringt, ist ungewiss. Klar ist nur, dass die Aussichten für Mieter und Häuslebesitzer wenig rosig sind.

Als blanken Hohn müssen Wohngeldempfänger dagegen die Nachricht empfinden. Wurde ihnen doch 2011 der Heizkostenzuschuss gestrichen - Begründung der Bundesregierung: gesunkene Energiepreise.

http://www.echo-online.de/nachrichten/wirtschaft/wirtschaftallgemein/heiz110106./Kommentar-Truebe-aussichten;art4061,1490376

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Offline spoke1

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Re: Dann sucht euch doch einen Vollzeitjob, Honks
« Antwort #245 am: 07 Januar, 2011, 21:28 »
Wenn ich solche Berichte lese kommt in mir immer das Ansinnen die Forensoft mit neuen Blockern zu versorgen: ALG, Hartz, Ursula, Partei ...
Puff, würden sich diese ganzen Schwachsinsmeldungen (leider nur hier) in Luft auflösen. Soll nur nicht sein und ist  ja nicht der Sinn :(

Das ist alles M.I.S.T.
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Offline berti

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Re: Dann sucht euch doch einen Vollzeitjob, Honks
« Antwort #246 am: 08 Januar, 2011, 02:10 »
Zitat
Puff, würden sich diese ganzen Schwachsinsmeldungen (leider nur hier) in Luft auflösen

hört sich auf den ersten blick verlockend an, andererseits hat das fast den gleichen effekt wie das lieblingsprojekt unserer regierung aka "stopschild". Dann doch lieber die meldungen ertragen und die hoffnung haben, das wenigstens der eine oder andere Mitleser sich auch seine gedanken macht und entsprechend handelt.
(obwohl: so wie hier viele "stumme" mitmachen glaub ich eher, das die sich auch noch dafür bedanken, wie das sozale system heruntergewirtschaftet wird, oder wie immer trotten alle wie die schafe hinterher und halten das maul)

also "augen zu und durch", so schwer das auch fällt.
Born 4.1960  KIA 2.2012

Offline Jürgen

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Re: Dann sucht euch doch einen Vollzeitjob, Honks
« Antwort #247 am: 08 Januar, 2011, 04:58 »
Nicht die Meldungen sind das eigentliche Übel, sondern die Ausbeuter und ihre Spiessgesellen in der Politik.

Heutzutage kann fast jeder kurzfristig seinen vielleicht bisher ganz auskömmlichen Job verlieren.
Wenn er dann nicht sofort etwas passendes als Ersatz findet, gelten die Regeln der Arbeitslosenversicherung.
Und die kann ihn inzwischen in fast jede Art von Beschäftigung zwingen, auch wenn die so gering bezahlt wird, dass niemand davon leben kann und man daher eine Aufstockung nach Hartz4 benötigt.
Mittlerweile gilt nämlich auch fast jeder Hungerlohn als zumutbar, nicht nur für Langzeitarbeitslose.

Es gibt diverse Berufe und ganze Branchen, wo wenig über 5 € brutto gezahlt werden, teils sogar noch weniger.
Und das mit dem Segen der Regierung, die den Niedriglohnsektor eher befördert als ihm endlich menschenwürdige Grenzen zu setzen.

5 €/h, das heisst bei 40 Wochenstunden monatlich 866,67 € brutto.
Also voll versicherungspflichtig. Nach Abzug von Krankenkasse, Rente und Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bleibt da weniger als der Hartz4-Regelsatz plus angemessene Wohnkosten, für eine Einzelperson.

Wo bleibt da der Wortsinn von "Arbeit muss sich wieder lohnen"?
Für wen?

Warum gibt es ausgerechnet in Deutschland keine allgemeinen Mindestlöhne?
Warum wird der Zeitarbeitsbranche erlaubt, ihre Opfer weit unter dem für ihre tatsächliche Beschäftigung sonst fälligen Lohn zu bezahlen?
Warum wird Tarifbetrug geduldet, wenn bestimmte Arbeitgeber selbst angebliche Gewerkschaften gründen und betreiben und so quasi mit sich selbst Tarifverträge abschliessen und ihre Arbeitnehmer dann zwingen, diese anzuerkennen?
Das ist eindeutig verfassungswidrig. Und das wurde gerade vor ein paar Tagen auch letztinstanzlich festgestellt.  
Dennoch werden diese Scheintarife weiterhin angewendet.
Und in solche Vertragsverhältnisse wird dann von der Arbeitsagentur vermittelt, unter Androhung von harten Sanktionen im Weigerungsfalle.
Dies ist in meinen Augen eine rechtswidrige Drohung mit empfindlichem Übel zum eigenen Vorteil.
Und sowas nennt unser Rechtssystem sonst eigentlich "Erpressung".

Nicht Arbeit an sich macht ein menschenwürdiges Leben möglich, sondern erst ein daraus erzieltes angemessenes und verlässliches Einkommen.
Hinzu kommt, dass ein vernünftiges Einkommen der abhängig beschäftigten Bevölkerung die Volkswirtschaft NICHT belastet, sondern sie per Binnennachfrage fast verzögerungsfrei stärkt.
Der einfache Arbeiter oder kleine Angestellte schafft nämlich sein Geld nicht schnurstracks ausser Landes, sondern er gibt es grösstenteils hierzulande gleich weiter, für den Lebensunterhalt, die Miete, fällige Anschaffungen usw.
Selbst wenn wir unser Geld nur auf's Sparbuch packen würden, blieb's im Lande und stünde den Banken zur Verfügung, für einen Zins unterhalb der Inflationsrate.
Wir wissen, für welche Zinsen die Banken unsere Groschen dann weiter verleihen...

Es kann also überhaupt nicht schaden, wenn das im Umlauf befindliche Geld zwischendurch auch einmal bei uns Ärmeren vorbei kommt.
Die Grosskonzerne und Finanzhaie bekämen's dann einfach nur ein paar Tage später in ihre gierigen Finger...
Also gewiss nicht den Banken sollte man hunderte von Milliarden hinten hineinschieben, die man hauptsächlich den kleinen Leuten aus der Tasche zieht, sondern man muss sie den Kleinen zurückgeben oder es ihnen gleich lassen, denn bei den Grossen kommt es danach ohnehin wieder an.

Die Menschenwürde ist unabänderlich im Grundgesetz verankert.
Wir brauchen allgemeine Mindestlöhne, damit der, der die Arbeitsleistung Anderer in Anspruch nimmt, endlich dazu gezwungen wird, dafür einen angemessenen Preis zu bezahlen, anstatt sich an den für Unterbezahlte erforderlichen Aufstockungen letztlich parasitär zu bereichern.
Vielleicht wäre sogar ein bedingungsloses Grundeinkommen / Bürgergeld vom Finanzamt letztlich der bessere Weg, weil so mehrere gigantische Verwaltungsapparate entfallen könnten, die allein schon ein Grossteil der derzeit fälligen Abgaben aufzehren, wie die Arbeitsagentur (mindestens die Leistungsabteilung), windige private Jobvermittler auf Prämienfang, Ein-Euro-Job-Betreuer (die dafür selbst mehr erhalten als die Beschäftigten behalten), zahlreiche Abschiebebahnhöfe getarnt als Bildungseinrichtungen (für sog. Qualifizierungsmassnahmen, wiederholte Bewerbungstrainings und das fünfte Internetzertifikat)...

Geld fehlt nicht. Es strömt bloss in die falschen Kanäle und kommt dabei an den wirklich notwendigen Zwischenstationen nicht mehr vorbei.

Jürgen
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Hartz-IV-Sätze könnten um 17 Euro steigen
« Antwort #248 am: 24 Januar, 2011, 16:19 »
Arbeitsministerin von der Leyen ist angeblich zu entsprechenden Zugeständnissen bereit, um ihr Paket durch den Bundesrat zu bringen

Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks versucht Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ihr Hartz-IV-Änderungspaket durch den Bundestag zu bekommen, indem sie die Hartz-IV-Aufstocker aus der Berechnung der untersten 15 Prozent der Einkommen herausnimmt. Auf diese Weise würden die Sätze nicht wie geplant um 5, sondern um etwa 17 Euro steigen. Angeblich legte von der Leyens Staatssekretär Gerd Hoofe dem Vermittlungsausschuss diesen Vorschlag bereits in der letzten Woche vor.

Im vorigen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die von der Regierung Schröder eingeführte Hartz-IV-Berechnungsmethode zu willkürlich und dadurch verfassungswidrig ist. Daraufhin einigte sich die schwarz-gelbe Koalition auf eine andere Ermittlung des Regelsatzes, an der Kritiker bemängelten, dass sie auf das Wunschergebnis einer möglichst niedrigen Erhöhung hin zurechtgeschneidert wurde.

Weil im Sommer in Nordrhein-Westfalen ein Regierungswechsel stattfand ist die Bundesregierung bei zustimmungspflichtigen Gesetzen im Bundesrat auf eine Mitwirkung von SPD und Grünen angewiesen. Die forderten neben einer Aufstockung des Regelsatzes bisher auch als Klientelpolitik kritisierte Maßnahmen wie die Schaffung neuer Sozialpädagogenstellen an Schulen. Weniger umstritten ist dagegen ihr ebenfalls mit einer Hartz-IV-Einigung verknüpfter Ruf nach Einführung von Mindestlöhnen für Zeitarbeiter, den angesichts der kommenden Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für Osteuropäer auch viele CDU-Politiker anstimmten.

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Hartz IV-Verhandlungen sind endgültig gescheitert
« Antwort #249 am: 09 Februar, 2011, 16:17 »
Ein Jahr nach dem Urteil des Verfassungsgerichts ist unklar, wann es zu einer Nachbesserung des Regelsatzes kommt

Die Hartz IV-Verhandlungen zwischen Vertretern von Union, FDP, SPD und Grünen in der vergangenen Nacht standen von Anfang an unter keinem guten Stern. Die Linke ist an den Verhandlungen nicht beteiligt. Schon im Vorfeld hatten sich die Positionen in allen Parteien verhärtet. So verkündete beispielsweise der FDP-Generalsekretär Christian Lindner vor dem Treffen, dass sich beim Regelsatz "nichts bewegen" werde. Dabei gehört die Erhöhung derselben um 11 statt der von der Regierung veranschlagten 5 Euro ganz oben auf der Liste der Verhandlungsziele der Sozialdemokraten.

Diese wollen die Berechnungsgrundlage der Regelsätze ändern. Während die Koalition die Referenzgruppe, anhand derer die Sätze errechnet werden, auf die untersten 15 Prozent der Einkommen beschränkt hatte, will die SPD weiterhin mit den untersten 20 Prozent rechnen. Doch auch die Sozialdemokraten sorgen sich offenbar um den zu hohen Anstieg der Regelsätze durch diesen Vorschlag, weshalb sie den im Regelsatz enthaltenen Posten für Mobilität um 16 Euro kürzen möchten. So kann, kalkuliert die SPD offenbar, nach außen eine harte Verhandlungsposition vermittelt werden, was besonders vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen für die angeschlagene Partei wichtig ist. Gleichzeitig enthält der SPD-Vorstoß aber ein verstecktes Angebot an Union und FDP, um diesen die Zustimmung zu erleichtern.

Die Rechnung allerdings ging nicht auf, nach Mitternacht wurden die Verhandlungen von der Regierungsseite abgebrochen. Beide Seiten versuchten dabei zu betonen, dass die jeweils andere die alleinige Schuld daran trägt. Die SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig erklärte, Union und FDP hätten den Auftrag der Kanzlerin erhalten, die Verhandlungen scheitern zu lassen. Auf Nachfragen der Opposition zu Detailfragen hätte die Regierungsseite nicht geantwortet. "Frau Merkel ist eine eiskalte Machtpolitikerin. Ihr geht es nicht um die Kinder und auch nicht um die Betroffenen. Ihr geht es darum, Ruhe in der Koalition zu haben", sagte Schwesig.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) verkündete, die Schwerpunkte müssten auf die Armutsbekämpfung durch Arbeit gelegt werden. Die Ministerin plant nun, den Kompromissvorschlag der Regierungsseite morgen im Vermittlungsausschuss zur Abstimmung zu stellen. Diese Hürde wird er leicht nehmen, denn dort hat die Regierungsseite die Mehrheit.

Ob der Vorschlag auch am kommenden Freitag den Bundesrat passieren wird, ist dagegen noch offen: mindestens ein Land muss Schwarz-Gelb auf seine Seite ziehen. Von der Leyen ist zuversichtlich, dass dies gelingen kann. Sie habe absolute Sicherheit, dass alle unionsregierten Länder zustimmen werden, so die Ministerin direkt nach dem Abbruch der Verhandlungen. Ob das Saarland oder Sachsen-Anhalt tatsächlich umschwenken und der Reform doch noch zustimmen, kann derzeit nicht mit Sicherheit gesagt werden. Auch die SPD will laut Schwesig ihren Vorschlag am Freitag im Bundesrat abstimmen lassen.


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Politik pervertiert
« Antwort #250 am: 10 Februar, 2011, 15:37 »
Hartz-IV als Spielball - ein Kommentar

Ein von fünf Bundestagsparteien erzwungener Nachschlag zu meinem Artikel "Die Welt um uns herum schläft nicht" - Aber wir .. vom 7.12.2010

Es ist Irrsinn pur. Der von den Medien obendrein noch auf solche Weise analysiert und bewertet wird, als läge das, was gerade geschieht, im Bereich des Üblichen oder auch nur des Hinnehmbaren. Parteien, die nicht in der Lage sind, eine klare Anweisung des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 fristgerecht umzusetzen. Parteien, die nicht in der Lage sind, einige wenige Regelungen wenigstens halbwegs einvernehmlich zu gestalten. Parteien, die dagegen in der Lage sind, diese vorgeblich unlösbaren Einzelfragen derart aufzuladen, als ginge es um Fortbestehen oder Untergang der gesamten Gesellschaft.

Wo bleibt der Aufschrei bei Presse und Publikum? Es ist doch ein Stück aus dem Tollhaus, das uns die Fünf-Parteien-Koalition (die Linkspartei war nicht geladen) da bietet. 4,8 Millionen Erwachsenen und mehr als 2 Millionen Kindern wurde vom höchsten Gericht ein Anspruch auf leichte Verbesserungen zugesprochen. Angesichts der Kräfteverhältnisse in Bundestag und Bundesrat ist klar, dass es Kompromisse geben muss, wie immer diese auch ausfallen. Doch wird stets so verhandelt, dass keinerlei Einigung möglich wird. Es herrscht ein nicht verfassungsgemäßer Zustand? Egal. Die Betroffenen warten dringend auf die Neuregelung? Auch egal. Sollen sie. Reicht doch, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgelegt hat, dass Leistungsverbesserungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen sind.

Was geschieht stattdessen? Ihren unverfrorenen Unwillen, sich bei den paar erforderlichen Regelungen wie der Erhöhung des Regelsatzes oder Maßnahmen zur sozialen Teilhabe von Kindern zu einigen, verhüllen alle beteiligten Parteien mit einer nachgerade perfiden Aufladung der Thematik. Vordergründig geht es auch um die Positionierung in einem Jahr mit mehreren Landtagswahlen. Jedoch scheint ein hintergründiges Muster tieferer Bedeutung auf. Dass die Parteien nicht willens sind, ein paar Entscheidungen zu treffen und Kompromisse einzugehen, verhüllen sie allesamt dadurch, dass sie die Thematik ungerechtfertigt so hoch hängen, als handele es sich um Schicksalsfragen. Mittels dieses Taschenspielertricks können sie so tun, als würden sie hier das Überleben der Gesellschaft antreten. Die am Mittwoch ausgebrochenen Schaukämpfe und geheuchelten Schuldzuweisungen sind so unsäglich primitiv, dass alle Medien sie eigentlich komplett ignorieren müssten und sollten.

Warum bloß agieren politische Parteien, deren Vertreter von uns in Verantwortung gewählt wurden, derart skrupellos? Die Antwort liegt auf der Hand: Bei den Fragen, die tatsächlich Schicksalsfragen sind, die die zentralen Säulen unseres Gemeinwesens fortentwickeln sollen, an denen sich wahrhaftig Wohl und Wehe der Gesamtgesellschaft entscheiden – bei diesen anstehenden Herausforderungen herrschen Stillstand, Schweigen, Ignoranz, Verdrängung. Um dennoch den Anschein von Übernahme von Verantwortung, von Willen zur Gestaltung, von Zukunftsfähigkeit aufrechtzuerhalten, muss eben ein Nebenschauplatz herhalten, der jedoch von der Sache her völlig ungeeignet ist.

Wie gesagt, es ist allein der Anschein, der aufrechterhalten werden soll.

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Der ewige Vermittlungsausschuss
« Antwort #251 am: 11 Februar, 2011, 17:32 »
Der Bundesrat hat erneut den Vermittlungsausschuss zu den Hartz IV-Sätzen angerufen

Die längst überfällige, vom Verfassungsgericht geforderte, Korrektur der Hartz IV-Sätze ist nach wie vor in weiter Ferne. Nachdem der Bundestag am Morgen mit der Regierungsmehrheit den schwarz-gelben Kompromissvorschlag durchgewunken hatte, stimmte der Bundesrat kurz darauf für eine erneute Anrufung des Vermittlungsausschusses. Darauf hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder in einer eilig einberufenen Sitzung in den frühen Morgenstunden verständigt.

Damit ist weiterhin unklar, wann der Gesetzgeber es schafft, das über ein Jahr alte Urteil des höchsten deutschen Gerichts umzusetzen und die Berechnung von Hartz IV auf eine verfassungskonforme Grundlage zu stellen. Mit einer schnellen Einigung scheint nicht zu rechnen zu sein. Die Debatte im Bundestag war von den üblichen gegenseitigen Schuldvorwürfen geprägt. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen warf der Opposition erneut vor, die Verhandlungen mit einer Forderungsspirale zum Scheitern gebracht zu haben. Die Forderungen der Regierung und der Opposition seien weitestgehend gleich, so von der Leyen. Die Opposition wolle jedoch mehr haben und betreibe so eine Blockadepolitik.

Nur wenige Stunden danach dominierten im Bundesrat dagegen eher versöhnliche Töne. Beide Seiten stellten nicht, wie ursprünglich angekündigt, ihren eigenen Positionen zur Abstimmung - ein Vorgehen, dass den Graben nur noch weiter vertieft hätte, ohne irgendeinen Nutzen zu stiften, da im Bundesrat keine der beiden Parteien über eine Mehrheit verfügt. SPD-Verhandlungsführerin Schwesig betonte erneut ihre Forderungen nach gleichen Bildungschancen für Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern, einer fairen Höhe des Hartz IV-Satzes und der Einführung von Mindestlöhnen. Unterstützung erhielt sie bei letzterer Forderung von Horst Seehofer (CSU), der betonte, dass zwischen Mindestlöhnen und Hartz IV durchaus ein Zusammenhang bestehe, da viele Erwerbstätige mittlerweile Aufstocker seien. Seehofer betonte zugleich, dass es nicht möglich gewesen sei, der von der SPD geforderten Erweiterung der Referenzgruppe für die Regelsatzberechnung von den untersten 15 auf die untersten 20 Prozent der Einkommensbezieher auszuweiten, da die SPD gleichzeitig die Absenkung des verfassungsgemäß ermittelten Satzes für Mobilität gefordert habe, um die Kosten für diese Maßnahme zu senken.

Obwohl beide Seiten betonten, an einer Einigung interessiert zu sein und diese auch für möglich zu halten, kann nicht davon ausgegangen werden, dass nun eine schnelle Einigung kommt. Die SPD besteht darauf, alle von ihr als Verhandlungsmasse ins Spiel gebrachten Zusatzthemen weiterhin in der Verhandlung zu belassen. Hier ist also noch genug Konfliktpotential vorhanden. Zudem besteht noch immer keine Einigkeit darüber, ob verdeckt Arme und Aufstocker aus der Referenzgruppe herausgenommen werden sollen. Dies allerdings ist notwendig, um einen Regelsatz zu berechnen, der auch vor dem Verfassungsgericht bestand haben kann.

Gregor Gysi kündigte für die Linken unterdessen an, eine Musterklage einer Hartz IV-Empfängerin unterstützen zu wollen, um gerichtlich einen angemessenen Regelsatz feststellen zu lassen.

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Hartz IV-Debatte ohne die Betroffenen?
« Antwort #252 am: 12 Februar, 2011, 14:51 »
Das Pokern um die Hartz IV-Sätze geht weiter

Der Bundesrat setzt, nachdem über die Hartz-IV-Sätze keine Einigung erzielt werden konnte, auf den Vermittlungsausschuss. Nun soll also weiter zwischen Vertretern der Bundesregierung vermittelt werden. Doch wie regieren die Betroffenen?

Von den Erwerbslosen und ihren Verbänden war in der Debatte in den letzten Monaten auch bei den Kritikern des Regierungsvorschlags selten die Rede. So erklärte der Sozialexperte der Grünen Peter Kurth im Interview mit dem Deutschlandfunk, dass es ihm bei seiner Kritik der Regierungsvorschläge um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gehe. Von den zahlreichen Vorschlägen und Forderungen aus dem Spektrum der aktiven Erwerbslosen redet er nicht.

Am kommenden Samstag wird sich das bundesweite Aktionsbündnis Sozialproteste, in dem sich Erwerbslosengruppen und soziale Initiativen zusammengeschlossen haben, bei einem Treffen in Kassel mit dieser für sie unbefriedigenden Situation befassen. "Wie lange noch werden die Erwerbslosen den Politikern durchgehen lassen, dass sie über unsere Köpfe hinweg über unser Schicksal verhandeln", heißt es in der Einladung.

Niemand der Aktiven erwartet in der nächsten Zeit Massenproteste von Erwerbslosen, wie es sie vor der Einführung von Hartz IV im Jahre 2004 gab. Aber die stärkere Koordinierung zurzeit laufender Initiativen soll Thema des Treffens in Kassel sein. Dazu gehört die Aktion "Krach schlagen statt Kohldampf schieben", die am letzten Oktober auf einer Demonstration in Oldenburg Premiere hatte und seitdem in verschiedenen Städten mit kleinerer Besetzung wiederholt wurde.

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Tina, Ursula und Manuela - Keine Einigung zum ALG II - Teil 1
« Antwort #253 am: 15 Februar, 2011, 06:12 »
Die Einigung darüber, ob und wie hoch die Erhöhung der ALG II-Regelsätze ausfallen wird, lässt weiter auf sich warten, gleiches gilt für das Bildungspaket. Das Pokerspiel der Arbeitsministerin war diesmal nicht von Erfolg gekrönt. Doch nicht nur sie hat sich verzockt.

Bitte hier nur noch unterschreiben

Ursula von der Leyen hat eine bisher bewährte Taktik, um Dinge durchzusetzen, die ihrer Meinung nach richtig sind. Sie treibt dabei die Gegner und Kritiker vor sich her, schafft Tatsachen und sie sorgt durch stete Wiederholung möglichst weniger Aspekte dafür, dass sich die Debatte in der Öffentlichkeit auf eben diese Aspekte konzentriert. Bei den Netzsperren war sie es, die die Verträge zwischen Providern und dem BKA mit auf den Weg brachte und die zeitgleich die Öffentlichkeit durch die Konzentration auf "zerfetzte Kinderleiber" auf diesen Aspekt einschwor.

Kritik, die sich auf andere Punkte ihrer Netzsperrenpläne bezog, ließ sie unkommentiert bzw. ging nicht darauf ein, sondern stellte erneut die emotionale Betroffenheit und die vermeintliche "Alternativlosigkeit" in den Fokus. Diese Taktik lässt sie als "Macherin" erscheinen, als eine, die zupackt, statt zu reden. Für die Opposition heißt das, dass sie in eine Situation hineinmanövriert wird, in der sie entweder als derjenige dasteht, dem "die Kinder egal sind" oder aber schlichtweg die Vorschläge der Ministerin nur noch abzeichnen muss, will sie nicht das Gesicht verlieren.


Dieses Prozedere hat Ursula von der Leyen nun auch bei der Neuregelung der ALG II-Sätze angewandt. Indem sie erst spät Zahlen vorlegte, schuf sie in der Zwischenzeit eine Öffentlichkeit, die sich weniger mit der Frage befasste, inwiefern es überhaupt möglich ist, für eine so große Anzahl verschiedenster Menschen Pauschalbeträge festzusetzen, die das soziokulturelle Existenzminimum darstellen sollen, als mit der Frage, ob diese Menschen Tabak und Alkohol vom Staat finanziert bekommen sollen.

Parallel dazu wurden von der Ministerin das Bildungspaket und der "Bildungschip" in den Vordergrund gerückt. Hierbei wurde nicht etwa darüber diskutiert, inwiefern die Länder und Kommunen in der Lage sind, eine solche Bildungspaketarchitektur überhaupt zu entwerfen und zu finanzieren, sondern es wurde erneut emotionalisiert und neben dem Sportverein und der Musikschule insbesondere das Schulessen immer wieder erwähnt.

So vermengte man nicht nur die Posten Bildung, Freizeit und Ernährung - vielmehr wurde auf diese Weise auch der Gegner als jemand dargestellt, der jetzt, wenn er denn die Neuregelungen ablehne, den armen Kindern weiterhin ihr Geld vorenthält. Hierbei spielte von der Leyen durchaus das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in die Hände, denn während eine Erhöhung der ALG-II-Sätze, egal wann sie beschlossen wird, zu rückwirkenden Nachzahlungen führt, ist dies beim Bildungspaket anders. Hier wird erst ab Beschluss gezahlt, weshalb tatsächlich die Kinder die Verlierer sind.

Doch dies nun an der fehlenden Einigungsfähigkeit der Parteien festzumachen, greift zu kurz. Diese Taktik ist nämlich erst dadurch möglich, dass Ursula von der Leyen das Bildungspaket zum integralen Bestandteil der Neuberechnung machte. So wurden bei der neuen Bedarfsberechnung Positionen nicht bedacht, weil diese mit dem Bildungspaket abgegolten werden sollen. Zusammen mit der Zeitknappheit bis zum Ende des Jahres 2010 schuf von der Leyen dadurch erneut eine Situation, in der sie der Opposition alles diktieren wollte, auf dass diese lediglich noch absegnet, was man ihr vorsetzt.

Geld, Geld, Geld

Doch bei der ALG-II-Neuregelung schlug diese Taktik fehl. Zwar verlagerte sich die Debatte zu der Frage hin, was denn ALG-II-Empfänger tatsächlich benötigen würden (was in Rechenkünsten wie der Verringerung des Regelsatzes um Gelder für Tabak und Alkohol mündete, die aber dann durch erhöhte Mineralwassermengen kompensiert werden sollten), doch die Opposition spielte das Machtspielchen nicht mit. Der Grund für das Scheitern des Planes liegt nur teilweise in den bevorstehenden Wahlen. Wichtiger dürfte schlichtweg die Geldfrage gewesen sein.

Während es bei den Netzsperren lediglich um Gelder der Provider ging, beinhaltet die Debatte um ALG II Gelder von Bund, Ländern und Kommunen gleichermaßen. Wer welchen Anteil zahlen soll (und unter welchen Umständen) ist heiß umkämpft. Insofern half auch die typische "Denkt an die Kinder"-Rhetorik nicht weiter, Dazu kam, dass Frau von der Leyen hier die Opposition unterschätzte, die ihre eigenen Steckenpferde mitbrachte.

Sie selbst, die das Bildungspaket untrennbar mit den Regelsätzen verknüpfte, hatte nicht erwartet, dass von der anderen Seite aus die Regelungen für Leiharbeit und die Mindestlöhne mit in den ALG-II-Ring geworfen würden. Jede Seite wollte nun ihre persönlichen ehrgeizigen Pläne verabschieden und keinesfalls davon abweichen, weshalb Kompromisse unmöglich wurden.

Dies auf den öffentlichen Druck zu schieben, der auf Manuela Scheswig und Ursula von der Leyen laste (wie es jüngst Innenminister Lothar de Maiziere tat), ist ein Ablenkungsmanöver. Genau wie die Frage, inwiefern Tabak und Alkohol finanziert werden sollen. Denn die Kernfrage bleibt, ob bei der Neuregelung der ALG II-Regelsätze überhaupt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachtet wurden. Zwar wird seitens der CDU/CSU stets behauptet, man habe transparent und eng an den Vorgaben aus Karlsruhe angepasst gearbeitet, doch wer sich die Berechnung anschaut, der merkt, dass zum einen mit (aus Datenschutzgründen) unüberprüfbaren Beträgen gearbeitet wurde, zum anderen erneut der Kinderbedarf nicht spezifisch, sondern abgeleitet von den Familienbedarfssätzen errechnet wurde - was das Bundesverfassungsgerich in seinem Richterspruch ausdrücklich bemängelt hatte.

Auch scheint es vielen unseriös, wenn der Regelsatz bereits unter Berücksichtigung eines Bildungspakets berechnet wurde, obgleich jenes Bildungspaket bzw. dessen Umsetzung noch nicht einmal theoretisch vollständig konzipiert ist. Viele Kommunen werden bei dem ohnehin finanziell spärlich ausgestatteten Bildungspaket zunächst die erforderliche Infrastruktur aufbauen müssen, was Verhandlungen mit Anbietern von Bildungs- und Freizeitangeboten bedeutet. Abrechnungstermini müssen festgelegt werden und so weiter. In der Zwischenzeit wird, selbst nach Verabschiedung des Bildungspaketes, die Situation eintreten, dass Kinder und Jugendliche Gutscheine erhalten könnten, denen kein Gegenwert zugrunde liegt weil die dafür erforderlichen Angebote fehlen.

Ursula von der Leyens Machtpoker ist diesmal fehlgeschlagen, vielmehr wird klar, dass die Ministerin bluffte. Die Hängepartie, die sich seit dem ersten Scheitern der Verhandlungen weiter hinzieht, wird den Gang nach Karlsruhe nicht verhindern, sondern nur hinauszögern. Dies war abzusehen, denn keine der beiden "Vorzeigefrauen" - weder Ursula von der Leyen noch Manuela Scheswig, können es sich derzeit leisten, ihre Prestigeobjekte ad acta zu legen. Für beide steht zu viel auf dem Spiel.

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Versagende Konkurrenz - Keine Einigung zum ALG II - Teil 2
« Antwort #254 am: 16 Februar, 2011, 16:24 »
Nachdem sie im Familiensektor mit den Netzsperren die Popularität auf sich zog, wollte Ursula von der Leyen ihren Siegeszug mit der Neuregelung von ALG II weiterführen. Die Ministerin, die, nachdem sie nun doch nicht das Amt des Bundespräsidenten erhielt, gerne auch als mögliche Kanzlerkandidatin gehandelt wird, hätte durch das Bildungspaket, das sie immer wieder in den Mittelpunkt rückte, tatsächlich punkten können.

Die Konkurrenz im eigenen Lager, insbesondere durch Kristina Schröder war weitgehend ausgeschaltet und machte eher durch private Nachrichten von sich reden, statt, wie einst Ursula von der Leyen, als "Macherin" zu gelten. Auch seitens der SPD sah es mit "Superpowertochtermuttern" eher schlecht aus, weshalb für Ursula von der Leyen der harte Gegenwind durch Manuela Schwesig unerwartet gekommen sein müsste. Bei den Netzsperren hatte sich Manuela Schwesig noch der Linie Ursula von der Leyens angeschlossen, jetzt aber, da es um ALG II ging, sah dies anders aus.

Dabei galt Manuela Schwesig schnell als "das Gesicht, mit dem die Sozialdemokraten eine Alternative zu Ursula von der Leyen bieten wollen". Mit ihrem Einsatz bei den ALG-II-Verhandlungen hätte Manuela Schwesig der SPD, die seit den Zeiten Gerhard Schröders ihr soziales Profil mehr und mehr verlor, eben dieses Profil wieder schärfen können. Tatsächlich hat sie sich aber, ähnlich wie auch Ursula von der Leyen, beim Poker darum verzockt, was nun verabschiedet wird.

Mindestlöhne, Leiharbeit ...

Dabei hätte sich Manuela Schwesig auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stützen und so die Berechnungsmethodik der Bundesregierung angreifen können, hätte darauf abzielen können, dass erneut Kinder als kleine Erwachsene behandelt und Beträge geschätzt statt ermittelt werden. Doch Manuela Schwesig zog, genau wie auch Ursula von der Leyen, mit einem Komplettpaket in die ALG-II-Schlacht. Nicht nur der ALG II-Regelsatz, auch der Mindestlohn und die Leiharbeit sollten in den neuen Regelungen bedacht werden.

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", das klang sozial und fair, hatte aber mit den vom Bundesverfassungsgericht gerügten Methoden zur ALG-II-Berechnung nichts mehr zu tun. Dennoch hielt Manuela Schwesig daran fest - ebenso wie Ursula von der Leyen an ihrem Bildungspaket. Statt gegenseitig das soziale Denken herauszustellen und sich zunächst auf die Neuberechnung zu einigen, bevor der ALG-II-Rucksack noch mit zusätzlichen Steinen beladen wird, wollten sich beide Seiten profilieren, was letztendlich nur auf Kosten der ALG-II-Empfänger gehen konnte, denn eine Einigung war in immer weitere Ferne gerückt.

Letztendlich werden nun drei Männer über ALG II verhandeln und Manuela Schwesig wie auch Ursula von der Leyen haben eine Niederlage hinzunehmen, über die auch das angestrengte Lächeln der beiden Damen nicht hinwegtäuschen kann. Die SPD, die sich über Manuela Schwesig wieder ein soziales Profil geben wollte, ist ebenso gescheitert wie CDU, die sich auf ihre Vorzeigeministerin verlassen hat.

Dass Angela Merkel am Schluss ein Machtwort sprach, dürfte für Ursula von der Leyen bitter gewesen sein. Dass die jetzt bevorstehenden Verhandlungen wahrscheinlich die Zeitarbeit ebenso wie den Mindestlohn ausklammern werden, zeitgleich die CDU aber von ihrer Berechnung nicht abrücken kann, ohne das Gesicht zu verlieren, lässt beide Seiten als Verlierer in diesem politischen Machtpoker dastehen.

Doch die wahren Verlierer sind die ALG-II-Empfänger, die noch weiter auf eine klare Ansage warten müssen und nicht zuletzt auch die Kinder, die - was insofern bereits eine Absurdität darstellt - einen ALG-II-Regelsatz erhalten, obgleich dieser als arbeitspolitisches Instrument angesehen wird, nicht jedoch als das soziokulturelle Existenzminimum, als dass das Bundesverfassungsgericht diesen bezeichnet hat. Sie werden auf Bildungspakete und gegebenenfalls stattfindende Erhöhungen noch länger warten müssen und - anders als die Erwachsenen - erhalten sie die Gelder nicht rückwirkend.

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