Autor Thema: Bundesagentur für Arbeit,Hartz IV,Überwachung von Arbeitslosen ....  (Gelesen 27376 mal)

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Mogelpackung "Bildungsgutschein"
« Antwort #210 am: 17 August, 2010, 08:58 »
Die Neugestaltung der ALG II-Regelsätze für Kinder durch Bildungsgutscheine und Chipkarten

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes oder: Es geht nicht nur um Bildung

In seinem Urteil zu den Regelsätzen für ALG II-Empfänger hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Aspekte bemängelt, die für die Neuberechnung nun von Wichtigkeit sind:

*    die intransparente Berechnung der Regelsätze
*    die fehlenden Mehrbedarfsregelungen
*    fehlende Berücksichtigung kinderspezifischer Bedürfnisse

Zu der Berechnung der Regelsätze wurde bereits genug gesagt und hier sei einmal öfter auf die Analyse von Matthias Frommann  verwiesen, der neben der Tatsache, dass hier lediglich Mieter und Einpersonenhaushalte befragt wurden, auch auf fast schon legendäre Begründungen wie: "Hier wurde gekürzt, weil innerhalb der relevanten Haushalte auch Ausgaben für Segelyachten und Sportflugzeuge getätigt wurden" hinweist. Die Position Bildung blieb "unberücksichtigt, weil diese Abteilung insgesamt nicht regelsatzrelevant ist".

Die fehlenden Mehrbedarfsregelungen wurden in einer zum Teil nicht nachvollziehbaren Weise nachgeholt. Der Mehrbedarfszuschlag ist erst dann zu gewähren, wenn ein laufender unabweisbarer atypischer Bedarf besteht, der so erheblich ist, dass er nicht aus Einsparungen oder Leistungen Dritter gedeckt ist. Ausdrücklich ausgeschlossen wurden die Übernahme der Praxisgebühr, Schulmaterialien und Schulverpflegung, Bekleidung bzw. Schuhe in Über- oder Untergrößen, nicht von § 21 Abs. 5 SGB II umfasster krankheitsbedingter Mehraufwand, Brille, Zahnersatz und orthopädische Schuhe.

Das Bundessozialgericht hat hierbei eine erschreckende Beurteilung des soziokulturellen Existenzminimums vorgenommen, indem es ALG II zum arbeitsmarktpolitischen Instrument erklärte, weshalb ein schwerbehinderter Junge unter 7 Jahren keinen Mehrbedarf erhält, da ein solcher Mehrbedarf lediglich den unterstützen solle, der auf Grund einer Behinderung im Vergleich zu anderen ALG II-Empfängern nicht in der Lage ist, sich durch ein Zusatzeinkommen diverse Einnahmen zu sichern.

Bei den Regelsätzen für Kinder monierte das BverfG, dass diese nicht spezifisch berechnet wurden, sondern stattdessen lediglich die Erwachsenenregelsätze prozentual berücksichtigt wurden. Dennoch beschränkt sich die derzeitige Debatte lediglich auf die Frage, inwiefern den Kindern, die ALG II-Leistungen erhalten, mehr Geld für die Bildung gegeben werden kann.

Wo bleibt die Bildung an sich?

Bildungsausgaben bleiben nicht nur bei Kindern unberücksichtigt, sondern bleiben bei der Regelsatzberechnung grundsätzlich außen vor. Das BverfG urteilte hierzu:

Zitat
Schließlich ist weder aus der Begründung zur Regelsatzverordnung 2005 noch aus anderen Erläuterungen ersichtlich, warum die in der Abteilung 10 (Bildungswesen) in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 erfassten Ausgaben bei der Bildung des regelleistungsrelevanten Verbrauchs vollständig unberücksichtigt blieben. Gleiches gilt für die in der Abteilung 09 (Freizeit, Unterhaltung und Kultur) enthaltene Position "Außerschulischer Unterricht in Sport und musischen Fächern" (vgl. Ausschussdrucksache 16(11)286, S. 14f., 22).

Dass der Gesetzgeber die Wertungsentscheidung getroffen hätte, diese Ausgaben seien nicht zur Sicherung des Existenzminimums erforderlich, geht weder aus den Materialien noch aus der Einlassung der Bundesregierung im Verfahren hervor. Ebenso wenig ist dokumentiert, dass er davon ausgegangen wäre, der entsprechende Bedarf sei durch Rechtsansprüche von dritter Seite gedeckt. Die Nichtberücksichtigung einer gesamten Abteilung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe weicht aber in einer Weise vom Statistikmodell ab, die einer besonderen Begründung bedurft hätte.

Was die derzeitige Bundesarbeitsministerin von der Leyen in Bezug auf die Lösung des Problems angibt, ist jedoch lediglich eine Chipkartenlösung, die höchstens einen Teilbereich der Problematik abdeckt und hierbei nicht einmal konsequent vorgeht. So hat Frau von der Leyen bei den Bildungsgutscheinen stets zwei Möglichkeiten in der Vordergrund gerückt: Sportvereine und Musikschulen.

Sport und Musik: Ist das Bildung?

Nun mag man darüber spekulieren, weshalb sich die Bundesarbeitsministerin neben der Nachhilfe auf diese beiden Möglichkeiten der "Bildung'" kapriziert, wichtiger ist jedoch, dass sie hierbei von dem Aspekt der Bildung in regelsatzrelevanter Hinsicht erfolgreich ablenkt.

Wer sich die offizielle Berechnung der Regelsätze ansieht, der findet in der Abteilung 08, Freizeit, Unterhaltung und Kultur, folgende Einzelpositionen: Sportartikel sowie Ausgaben für den Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen. Diese schlagen mit 1,02% bzw. 6,27% des Regelsatzes zu Buche, bei den derzeitigen 359 Euro sind dies somit 26,1711 Euro monatlich.

Wichtiger als dieser Betrag ist jedoch, dass der Gesetzgeber hier Sportveranstaltungen sowie Sportartikel in den Bereich Freizeit, Unterhaltung und Kultur aufgenommen hat, während es einen kleinen Bereich "Sonstige Gebrauchsgüter für Bildung, Unterhaltung, Freizeit" gibt. Die Ausgaben für Sportvereine und Sportartikel aber sind dediziert ausgewiesen, wenn also Frau von der Leyen nun über einen Gutschein, der die Aufnahme in einen Sportverein finanziell abdecken soll, ankündigt, so spricht sie hier von der ggf. stattfindenden Erhöhung eines Einzelpostens im Regelsatz, der nicht unter Bildung eingeordnet wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat zu den Bildungsausgaben geurteilt:

Zitat
Ein zusätzlicher Bedarf ist vor allem bei schulpflichtigen Kindern zu erwarten. Notwendige Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten gehören zu ihrem existentiellen Bedarf. Ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen, weil sie ohne den Erwerb der notwendigen Schulmaterialien, wie Schulbücher, Schulhefte oder Taschenrechner, die Schule nicht erfolgreich besuchen können.

Das bedeutet, dass der Regelsatz nunmehr neue Beträge für eben diese Ausgaben enthalten muss. Und zwar bei allen schulpflichtigen Kindern. Insofern ist auch die Nachhilfeidee (Nachhilfestunden per Bildungsgutschein) ein Ablenkungsmanöver, denn die Nachhilfestunden sollen lediglich denen gewährt werden, die sie benötigen – das Bundesverfassungsgericht hat aber die Regelsatzberechnung für eben alle Kinder, gleichgültig ob nachhilfebedürftig oder nicht, verlangt.

Geht man davon aus, dass ggf. nicht alle Eltern die Gutscheine einlösen, so würde die Bundesregierung hier einen guten Schnitt machen – nicht nur würden von Anfang an lediglich bei 100-x% zusätzliche Kosten eingeplant werden, es wäre auch damit zu rechnen, dass sich der Anteil der tatsächlich aufgewandten Gelder weiter verringert.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Arbeitslosigkeit gefährdet die Gesundheit
« Antwort #211 am: 17 August, 2010, 19:53 »
Arbeitslosigkeit stellt nach einem DGB-Bericht ein Gesundheitsrisiko dar.

Dass Arbeitslosigkeit aber auch krank machen kann, ist Ergebnis eines vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) herausgegebenen Berichts.

Ein erschreckendes Bild zeichnet sich ab. Während die Krankenstandsquote bei den Erwerbstätigen gerade mal 4,4% beträgt, liegt sie bei Beziehern von ALG I schon bei 7,9% und bei Beziehern von ALG II sogar bei 10,9%. Da man aber davon ausgehen kann, dass Arbeitslose bei kurzen Erkrankungen eher auf eine Krankmeldung verzichten, könnten die tatsächlichen Zahlen durchaus noch höher sein.

Auch bei älteren Arbeitslosen liegt die Krankenstandsquote deutlich über dem Durchschnitt. Bei den 50-54-Jährigen bei 13,5% und bei den 55-59-Jährigen sogar bei 15,2%. Sie sinkt wieder bei den über 60-Jährigen. Möglicherweise, weil hier der Eintritt in den Rentenbezug unmittelbar bevorsteht. Das Alter allein, kann kaum der Grund sein, denn die Zahl der Kranken liegt bei dieser Altersgruppe doppelt so hoch wie bei Berufstätigen gleichen Alters. Nur leicht erhöht ist die Krankenstandsquote bei jungen Menschen unter 29 Jahren. Da diese teilweise noch im Elternhaus leben oder von den Eltern unterstützt werden, kann vermutetet werden, dass diese zumindest die finanziellen Auswirkungen von Arbeitslosigkeit nicht so stark spüren. Auch finden die Jungen üblicherweise schneller wieder eine Stelle, als etwa ein 50-Jähriger.

Auffällig dürfte auch die Quote der psychischen Störungen sein, die bei Arbeitslosen mit 29% aller Erkrankungen mehr als doppelt so hoch liegen soll, wie bei Angestellten (14%). Besonders Frauen scheinen davon betroffen zu sein. Arbeitslose Frauen erhalten fast dreimal häufiger Antidepressiva verordnet als berufstätige Frauen, wie aktuelle Zahlen der Techniker Krankenkasse aus dem Jahre 2010 zeigen, die ebenfalls im Report des DGB veröffentlicht wurden.

Dass Arbeitslosigkeit nicht nur ein Problem für den Einzelnen ist, sondern neben den Unterstützungszahlungen auch weitere enorme gesamtgesellschaftliche Kosten generiert, zeigen die Daten von stationären Aufenthalten in Krankenhäusern. Arbeitslose müssen sich doppelt so häufig einer stationären Behandlung im Krankenhaus unterziehen wie Berufstätige. Dabei sind die Aufenthaltszeiten 2,8 Mal höher. Auch hier liegen psychische Erkrankungen an der Spitze. Aber auch von anderen Bereichen wie der Suchtproblematik sind Arbeitslose überdurchschnittlich betroffen. Chronische Folgeerkrankungen wiederum verursachen weitere Kosten und senken zudem die Lebenserwartung der Betroffenen. Man könnte auch sagen: Wer lange arbeitslos ist, wird eher krank und stirbt womöglich früher.

Wenn also Erwerbslosigkeit mit einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes einhergeht und das geht nicht nur aus diesem Report hervor, so besteht hier sowohl aus gesellschaftspolitischen, wie auch aus fiskalischen Gründen ein dringender Handlungsbedarf. Diesen mahnt auch der DGB als Aufforderung an die Politik an.

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Was machen Hartz-IV-Empfänger mit ihrer Zeit?
« Antwort #212 am: 27 August, 2010, 08:57 »
Neue Studie beleuchtet das Leben von ALG II-Empfängern: "Jeder Zweite geht einer nützlichen Tätigkeit nach."

Insgesamt leben etwa sieben Millionen Menschen in Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach SGB II beziehen. Davon sind 5,24 Millionen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren. Nun gibt es ja reichlich Vorurteile über diese Personengruppe und wie sie den Tag verbringt, wobei die Unterstellung, dass sie den ganzen Tag vor dem Fernsehgerät zu sitzen, noch eine der harmlosesten ist. Was machen Hartz-IV-Empfänger in ihrer freien Zeit wirklich?

Dieser Frage ging das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung in einer jetzt veröffentlichen Studie nach. Mehr als 10.000 Personen wurden dazu befragt. Die Ergebnisse bieten Überraschendes.

Fast 2/3 aller ALG-II-Empfänger gehen mindestens 20 Stunden in der Woche einer oder mehrerer nützlichen Tätigkeiten nach. Neben der Kinderziehung oder der Pflege von Angehörigen, wurden hier die Teilnahme an Fördermaßnahmen oder Berufstätigkeit genannt. Berufstätig sind immerhin gut 30%, die aber als sogenannte "Aufstocker" ALG-II-Leistungen beziehen. Weitere 10% gaben an, sich in Schule oder Ausbildung zu befinden. Ehrenamtliche Tätigkeiten oder Hobbies wurden nicht erfasst.

Von den Empfängern, die zur Arbeitssuche verpflichtet sind, bemüht sich demnach die große Mehrheit tatsächlich um einen Arbeitsplatz. Da aber 80% der Hartz-IV-Bezieher "Arbeitsmarkthemmnisse" aufwiesen, wie z.B. eine geringe Qualifikation, schlechte Gesundheit, einen Migrationshintergrund, oder weil sie alleinerziehend sind, verlief die Suche meist mit relativ bescheidenen Ergebnissen.

Motivation nicht der Hauptgrund für Hartz-IV-Bezug

Die Arbeitsmarktforscher sehen das als Indiz dafür, "dass bei der Mehrheit der Leistungsempfänger die Motivation nicht der Hauptgrund für den andauernden Bezug ist." Die meisten Hartz-IV-Empfänger seien sogar bereit, eine gering bezahlte Arbeit anzunehmen. Während nur etwas mehr als die Hälfte der Nichtbezieher sich vorstellen können, eine Arbeit anzunehmen, die unter dem fachlichen Können liegt, sind vier Fünftel der ALG-II-Empfänger nach Eigenangaben dazu bereit.

Zieht man von den Leistungsempfängern diejenigen ab, die aufgrund von Alter, Krankheit oder anderer Gründe nicht zur Arbeitssuche verpflichtet sind, bleiben etwa drei Millionen erwerbsfähige Personen aus diesem Kreis übrig. Davon geben knapp 2/3 an, in den letzten vier Wochen nach Arbeit gesucht zu haben (aber auch jeder Fünfte, der eigentlich nicht dazu verpflichtet ist, sucht nach eigenen Angaben aktiv nach Arbeit).

Darüberhinaus wollten die Forscher im Dienste der IAB auch wissen, warum die anderen erwerbsfähigen Hilfeempfänger nicht nach Arbeit gesucht haben. Dabei kam heraus, dass etwa ein Viertel einer Vollzeitätigkeit oder der Kombination einer Teilzeittätigkeit mit Kinderbetreuung nachgingen. Die Gründe der restlichen 810.000 Personen konnten nicht ganz aufgeklärt werden.

Es gebe Hinweise, dass hier temporäre Gründe und gesundheitliche Einschränkungen eine Rolle spielen könnten. Da die Erhebung überwiegend auf den freiwilligen Angaben fußt, sind in manchen kritischen Fragebereichen durchaus Zweifel an der Detailtreue der von den Befragten gemachten Angaben angebracht.

Die Studie des IAB schließt mit dem Fazit, dass die Arbeitsmotivation und Konzessionsbereitschaft unter ALG-II-Beziehern einen vergleichsweise hohen Stellenwert hat. Für den Vermittlungs- und Integrationsprozess ergäbe sich allerdings eine "schwierige Gemengelage." Eine härtere Gangart gegenüber denen, die sich weniger um eine Arbeitsstelle bemühen würden, hält man allerdings für keine geeignete Lösung.


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Gehört Tabak zum menschenwürdigen Leben?
« Antwort #213 am: 02 September, 2010, 17:00 »
Bis Oktober soll die Berechnung der neuen Regelsätze für ALG II-Empfänger abgeschlossen sein. Glaubt man den Medien, so dürfte es interessant werden

Ein Hinweis am Rande: Dies ist ein Blogbeitrag, kenntlich gemacht durch das Symbol: W-News. Anders als in Artikeln (die nicht unter "Meinung" laufen), sind Blogbeiträge verhältnismäßig frei gestaltbar, insofern stellt dies hier eine Meinung dar, nicht mehr) Twister

Bis Ende Oktober soll die seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes angemahnte Neuberechnung der ALG II-Regelsätze abgeschlossen sein, so dass ab Januar 2011 dann der neue Betrag ausgezahlt wird. Während viele angesichts der vom BVerfG gerügten nicht transparenten und nachvollziehbaren Berechnung darauf hofften, dass eine Neuberechnung zu höheren ALG II-Sätzen (für alle!) führen würde, zeigte eigentlich schon das Ablenkungsmanöver um die "Bildungschipkarte", wohin die Reise gehen soll.

Es ist davon auszugehen, dass die Regelsätze zwar neu berechnet werden, aber auch noch eine heiße Debatte darüber entstehen wird, was eigentlich zum Grundbedarf gehört. Die Wirtschaftsvertretungen stehen bereits mit mahnend erhobenem Zeigefinger bereit und warnen vor einem Problem mit dem Lohnabstandsgebot, wenn die Regelsätze erhöht würden, Politiker wie Sarrazin und Co. warnen vor den faulen und arbeitsunwilligen Regelsatzempfängern, die sich mit Hilfe von Kindergeld (was sowieso angerechnet wird, aber was interessieren schon Fakten?) und ALG II ein tolles Leben machen, indem sie regelmäßig Kinder zur Welt bringen und dafür abkassieren, während die Akademikerkinder immer seltener zur Welt kommen und damit die Unterschichtendummheit die Elite Deutschlands und deren Intelligenzia gefährdet.

Insofern verwundert es wenig, dass jetzt, glaubt man den Berichten, wild herumgerechnet wird, um hoffentlich wieder zum gleichen Ergebnis wie früher zu kommen. Das bedeutet zwar, dass z.B. Bildungsausgaben irgendwie in den Regelsatz einfließen werden, aber dafür gibt es ja die Chipkartenlösung. Auch für andere Bestandteile des Regelsatzes kann man sich solche Lösungen überlegen, wodurch es dann mehr Härtefallregelungen und weniger Geld im Normalfall geben wird. "Wenn jemand mehr benötigt, kann er ja einen Antrag stellen", wird dann zur Maxime werden.

Dass nun, glaubt man also den Berichten, überlegt wird, ob ALG II-Empfänger eigentlich Gelder für Tabak und Alkohol benötigen oder ob diese Gelder gestrichen werden können (bzw. diese in der Berechnung keinen Platz mehr finden sollen, ist nicht wirklich überraschend.

Letztendlich bleibt die Frage, was einem ALG II-Empfänger zugestanden werden soll und was nicht. Und meiner Meinung nach traut sich einfach nur niemand, die logische Konsequenz aus all den Überlegungen und Rezepttipps a la Sarrazin und Co. zu ziehen: dass letztendlich weder 45 Quadratmeter noch Gelder notwendig sind, um das zu ermöglichen, was laut Slogan: "Sozial ist, was Arbeit schafft" nur allzu sozial wäre:

Die Unterbringung von ALG II-Empfängern in Gemeinschaftshäusern, wo dann die Mütter in Eigeninitiative (die wird bei uns ja viel zu wenig ausgeübt) Betreuungsgruppen bilden, während alle arbeitsfähigen ALG II-Empfänger zur nächsten Firma gefahren werden, wo sie für 0 Euro arbeiten, jedoch dafür Kost und Logis im Gemeinschaftshaus erhalten (durch körperliche Ertüchtigung und strenge Rationierung von gesunder Kost würden auch die Krankenkosten sich in Grenzen halten). Soziale Kontakte, Bildung, Kommunikation - all das könnte man regeln und vielleicht würde sogar die Firma dann für die Unterbringung zahlen, käme immerhin noch günstiger, als eine normale Vollzeitstelle zu zahlen.

So hätten alle etwas davon: die Firma (ist nicht alles, was die Wirtschaft am Leben hält, gemeinnützig?), die ALG IIler, die sich endlich wieder als Mitglied der arbeitenden Gesellschaft sehen können und natürlich jene, die sowieso meinen, dass nur die Kranken und Hilflosen Gelder vom Staat bekommen sollen, während der Rest auch für 0 Euro arbeiten könnte, um zurückzuzahlen, was die Gesellschaft ihm zahlt. Da aber allzuschnell das Wort "Arbeitslager" fällt, wird so weit niemand gehen, obwohl imho genau dahin die Reise geht: ein Heer von Billig- bis Nulllohnarbeitskräften, das sich durch "Maloche für Lau" seine Akzeptanz innerhalb einer (Parallel)gesellschaft verdient, weil ja nur der, der arbeitet, auch essen soll.


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Von der Ruine zum Schnäppchenobjekt für Bastler
« Antwort #214 am: 15 September, 2010, 11:53 »
HartzIV soll einen neuen Namen erhalten, wenn es nach der Bundesarbeitsministerin geht. Aber das geht nicht weit genug. Mehr "Umbauten" wären dringend notwendig.

Wer Immobilienanzeigen erstellt, der mutiert quasi nebenher zum modernen Wortkünstler voller Pep und Elan. Da mutieren 2 qm große Flächen voller Steine und Unkraut zu "kleinem Küchengärtchen für Liebhaber", eine stark befahrene Straße direkt vor der Tür heißt "perfekte Anbindung an die Infrastruktur" und "idyllisch gelegen" ist die moderne Bezeichnung für "jwd" bzw. "der nächste Supermarkt und der nächste Arzt sind mindestens 5 km entfernt, es gibt keine Busse oder Bahnen".

Das wichtigste Rüstzeug ist somit das positive Denken. Der Mandant hat eine Ruine mit eingefallenem Dach, verschimmelten Keller und verwildertem Garten? Viel zu negativ gedacht. Das ist ein Schnäppchenobjekt für Bastler. Das klingt doch gleich viel hübscher.

Die Pläne der Bundesarbeitsministerin, Frau Ursula von der Leyen, lassen vermuten, dass sie einen kleinen Kurs in positivem Denken genommen hat und sich demzufolge sagt: also, wenn die Leute etwas gegen HartzIV haben, dann liegt das an...(jetzt muss sich der geneigte Leser dieses Blogbeitrages die leuchtende Energiesparlampe über dem Haupte der blonden Sympathieträgerin denken). Am Namen! Ganz genau! Schließlich essen sie ja auch Sachen, die mit dem Begriff Lebensmittel so viel zu tun haben wie ein Zombie mit Lebensfreude.

Schon lange bemüht sich die Ministerin um ein neues Image für das Ministerium und alles, was dazu gehört. Im Zentrum dieser Imagekampagne steht ein neuer Name für HartzIV. Basisgeld soll es nun heißen, das HartzIV. Das klingt viel frischer und vor allen Dingen so als sei es ja nur quasi die Mindestzahlung, auf die dann noch aufgesattelt wird. Das klingt nicht so pessimistisch wie "bis auf Null kürzbares HartzIV." Aber das Ganze geht doch nicht weit genug, liebe Frau Ministerin. Zwar ist es wichtig, dass überall in den Gesetzestexten demnächst vom Basisgeld und nicht von HartzIV die Rede ist, aber genauso wichtig wäre es doch, den sperrigen Namen Arbeitsagentur und Wortungetüme wie Case-Manager (beides mittlerweile dank Kommunikationsproblemen mit dem Klientel negativ behaftet) zu ändern. Vielleicht könnten wir sie einfach Sachbearbeiter nennen? Das klingt einzelfallbezogen, nicht so überheblich-englisch und erinnert zudem an "Sachkunde" und "Sachverstand". Und die Arbeitsagentur könnte man einfach wieder Arbeitsamt nennen - das klingt nach "amtlich" (offiziell) und nicht so salopp wie Agentur.

Ach so, HartzIV ist eigentlich nur ein umgangssprachlicher Begriff, in Wirklichkeit heißt es Arbeitslosengeld II, aber diesen Begriff benutzt kaum jemand? Oh jeh, dann wird das aber eine verdammt harte Zeit bis dieser Begriff aus den Köpfen derjenigen getilt wird, die tatsächlich ALG II mit Herrn Schröder, Herrn Hartz und deren Machenschaften in Verbindung bringen. Ich hätte da dann einfach noch einen anderen Vorschlag dafür - Ursula1 oder Leyengeld (da wären allerdings vorher die Journalisten und Blogger dahingehend zu briefen, dass sie kein "Laiengeld" daraus machen, aber da müsste man einfach nur den Etat für die Imagekampagne erhöhen, dann klappt das schon). Alternativ wäre auch "Nationale Subventionierung des Niedriglohnsektors" denkbar, aber ich meine, das klingt wieder zu negativ - dann schon eher "Vollbeschäftigungsdurchsetzungsleistung" (abgekürzt vdl).

Und falls die Idee zur Umbenennung der Arbeitsagentur attraktiv erscheint: man denke über die Eignung als Jobmotor nach. Neue Schilder, neue Broschüren, neue Logos... dafür hätte ich übrigens einen Vorschlag. Einfach das bisherige Logo etwas kantiger gestalten und invertieren. Hier mal der Vorschlag zum Anschauen: Rechts das bisherige Logo, links das neue jugendlich-frische Logo.

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Schon klar ...und Raider heisst nun Twix  :P

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Re: Von der Ruine zum Schnäppchenobjekt für Bastler
« Antwort #215 am: 15 September, 2010, 16:09 »
Wir werden jetzt Vorzeigekommune und bekommen die "BÜRGERARBEIT". Da kuckt ihr, was? Früher hiess das ABM und wurde auch noch ordentlich bezahlt. Jetzt gibt das 900€ Brutto und nen saftigen Tritt in den.....
Dafür muss sich hier keiner mehr schämen das er 1€ Jobber ist.   :P

Nu denn, mir ist deswegen kein Zacken aus der Krone gefallen. Ich hab aber genügend Meckerköppe kenne gelernt, die würden nicht mal für normale Kohle die selbe Arbeit machen. Die lehnen es eh ab egal in welcher Form was zu tun. Völlig Pumpe wie das heissen wird oder auch im Mo heisst.
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
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Bastelsrechner:
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Was sind schon 2 Euro?
« Antwort #216 am: 16 September, 2010, 19:15 »
Die Bundesarbeitsministerin verteidigt die Einschnitte beim Sozialetat. Die Begründung hinsichtlich des Wegfalles der Rentenbeiträge für ALG II-Empfänger ist interessant.

Der Optimist sagt, das Glas ist halb voll, der Pessimist hält es für halb leer - diese Gegenüberstellung der verschiedenen Denkweisen ist wohl fast allen bekannt. Auch in der Politik und im Journalismus ist dies ein beliebtes Spiel: es werden einfach Zahlen und Daten je nach Gusto betont oder eben nicht. Wenn 50% der einst verheirateten Väter ein Jahr nach der Scheidung keinen Kontakt mehr zu den Kindern pflegen, kann dies z.B. als "Die Hälfte aller Väter hält den Kontakt nach der Scheidung" oder als "die Hälfte der Väter kümmert sich nicht mehr um die Kinder" interpretiert und ebenso umschrieben werden.

Ähnlich geht derzeit Frau von der Leyen, die Bundesarbeitsministerin vor. Genauer gesagt ist Frau von der Leyen für Arbeit und Soziales zuständig, wobei die Kritik an dem, was sie für sozial hält, lauter wird. So wurde beispielsweise verlautbart, dass nicht nur der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger wegfallen wird (dieser wurde erst 2009 etabliert um die "vorübergehend" steigenden Energiepreise aufzufangen), sondern auch der Rentenbeitrag für ALG II-Empfänger. Nun muss man kein Logikgenie sein um festzustellen, dass die Energiepreise weiterhin hoch sind und daher auf die Kommunen Mehrkosten zukommen weil diejenigen, die bisher den Heizkostenzuschuss erhielten, bei entsprechender Bedürftigkeit (ergänzendes) ALG II beantragen werden (dass auch der Zuschlag gestrichen wird, der den Übergang von ALG I in ALG II finanziell abfedern sollte)

Für nur 2 Euro mehr

Interessant ist aber die Logik, die hinsichtlich der Rentenbeiträge von Frau von der Leyen vertreten wird. Sie hält es nämlich für angemessen, den Rentenbeitrag zu streichen da man von der Arbeitslosigkeit aus sowieso keine auskömmliche Rente erwirtschaften würde. Milliardenbeiträge würden dafür ausgegeben, dass Menschen monatlich 2 Euro Rente mehr bekämen.

2 Euro - das ist insofern für Frau von der Leyen eine Kleinigkeit, die zu vernachlässigen ist. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn sich die Bundesministerin für Soziales dann einmal anschaut, was 2 Euro für einen ALG II-Empfänger heutzutage ausmachen. Der Einfachheit halber gehe ich hier einmal von den Beträgen von 2008 aus als der Regelsatz für einen Alleinstehenden ALG II-Empfänger 351 Euro betrug.

Medikamente, Waschmaschinen usw.

So gibt es für den ALG II-Empfänger z. B. monatlich zugestandene 5 Euro für Medikamente, davon 2,57 Euro mit, 2,78 Euro ohne Gebühren. Auch der monatliche Ansparbetrag für eine Waschmaschine beträgt 1,56 Euro. Für 2 Euro kann man auch zusätzlich zum Waschmaschinenansparbetrag noch 0,48 Euro für Schuhreparaturen beiseite legen (auch wenn das die 2 Euro etwas übersteigt). Auch für die Instandhaltung der Wohnung sind etwas mehr als 2 Euro zugebilligt worden (2,79 Euro) und bei früher 137,72 Euro wäre bei einem 31-Tage-Monat ein 2-Euro-Münzchen sogar die Hälfte von dem, was täglich für Nahrungsmittel, Genussmittel und Tabak zur Verfügung steht. Sieht aus, als wären 2 Euro gar nicht so wenig oder gar zu vernachlässigen, immerhin gibt man sie ja dem ALG II-Empfänger um z.B. innerhalb von 150 Monaten eine Waschmaschine ansparen zu können oder für den Zahnersatz beiseite zu legen (2,25 Euro). Aber richtig: wenn es um ALG II geht (demnächst wohl Basisgeld), dann ist das eine ausreichende Summe, wenn es darum geht, dass sie ggf. jemandem demnächst nicht zur Verfügung steht, dann ist es auf einmal so wenig, dass es sich nicht lohnt, dies zu zahlen bzw. hierfür Rentenbeiträge zu leisten.

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Schillernde Seifenblase "Bildungs"chip
« Antwort #217 am: 22 September, 2010, 17:02 »
Erfolgreich hat es die Bundesarbeitsministerin geschafft, die Diskussion um neue ALG II-Regelsätze zu einer Diskussion pro oder kontra Chipkarte mutieren zu lassen. Die schillernde Seifenblasenablenkung dürfte aber bald platzen.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema ALG II-Regelsätze ist viel Zeit vergangen. Zeit, in der das Bundesarbeitsministerium fleißig Daten zusammengetragen hat, während es jedoch nach Außen hin keinerlei Informationen darüber herausgab, welche Daten angefordert worden sind. Selbst die Anfragen an das Statistische Bundesamt blieben geheim und nährten damit die Skepsis derjenigen, die unter der vom BVerfG geforderten Transparenz etwas anderes sahen als Berechnungen hinter verschlossenen Türen. Doch hier wurde schlichtweg auf Zeit gespielt. Ab Januar 2011 müssen die neuen Regelsätze nicht nur von den entsprechenden Gremium verabschiedet, sondern auch in die Computerprogramme zur Auszahlung von ALG II integriert sein. Das BVerfG hat hier vorgesorgt und beschlossen, dass selbst dann, wenn keine Einigung über die Regelsätze zustandekommt, die neuen Regelsätze gelten.

Kinder, Kinder

Dem Bundesarbeitsministerium ist es allerdings erfolgreich gelungen, die Debatte darüber, was zum Existenzminimum gehören und wie eine Berechnung erfolgen soll, in eine Debatte über die Kinder umzulenken. Von Anfang an konzentrierte sich Ursula von der Leyen auf ihr Steckenpferd: die Kinder. Dabei hatte das BVerfG die intransparente Berechnung aller Regelsätze kritisiert, nicht nur die der Kinder. Bei den Kinderregelsätzen gab es weitere Kritiken, z. B. hinsichtlich der fehlenden Bildungskosten. Ferner sah das BVerfG es nicht als adäquat an, für Kinder einfach einen Betrag festzusetzen, der nicht ihren spezifischen Bedarf widerspiegelt, sondern lediglich ein Teilbetrag dessen, was ein Erwachsener benötigt.

Durch die Diskussion um die sogenannte "Bildungschipkarte" hat es Frau von der Leyen in gewohnter Weise verstanden, von ihr angedachte Projekte nicht zuletzt durch mediale Begleitung so weit voranzutreiben, dass sie damit nicht nur kritische Kolleginnen im Kabinett, sondern auch die Gremien, die ihrer Lösung zustimmen müssen, vor sich her treibt. Eine Praxis, die sich bereits bei den Netzsperren als erfolgreich erwiesen hat. Auch hier erwies sich Frau von der Leyen als "Macherin", als jemand, der seine Idee so lange in die Öffentlichkeit trägt und entsprechend verkauft, bis es immer schwieriger wird, sich ohne Imageverlust dieser Idee zu entziehen. Einer Idee, die stets als gute Idee für die Kinder gepriesen wird, egal ob nun Sachleistungen für Kinder oder Netzsperren zum Schutz der Kinder. Die "Hintergrundinformationen" werden nach und nach nicht mehr hinterfragt, sondern in Stille-Post-Manier einfach übernommen und mutieren nach und nach zu harten Fakten.

Time is cash, time is money

Die Zeit läuft der Bundesarbeitsministerien davon und insofern ist davon auszugehen, dass die neuen Regelsätze zunächst einmal, egal ob mit oder ohne Kritik, verabschiedet werden. Zu vermuten ist, dass zwar ein paar Euro mehr bei der Berechnung herauskommen, dies aber z. B. durch die Neuregelungen zu den Kosten der Unterkunft auf Seiten der Kommunen eingespart wird. Einzelposten werden steigen bzw. neu in der Berechnung auftauchen, wieder andere werden wahrscheinlich gestrichen oder gekürzt werden.

Doch das größte Hütchenspielertaktieren ist bei den Kinderregelsätzen zu erwarten. So wurde schon von Anfang an munter zwischen Ernährung (Schulessen), Freizeit (Sportverein, Musikschule) und Bildung (Nachhilfe) nicht mehr unterschieden, sondern alle Posten wurden zu einem "Für die Kinder"-Eintopf, den es gegen Vorlage einer Chipkarte geben soll. Dabei wurden in bewährter Manier die Vorzüge einer bereits in Einzelfällen funktionierenden Lösung, die völlig andere Themenbereiche abdeckt, als die von Frau von der Leyen zu "beackernden", zu Vorbildern. Vielgepriesen wurde die Stuttgarter Chipkartenlösung, die aber letztendlich nichts mit Bildung, sondern mit Freizeitmöglichkeiten für alle (!) Kinder zu tun hat, die zudem in jahrelanger mühevoller Arbeit und mit viel Unterstützung durch lokale Unternehmen sowie durch hohe Investitionen der Stadt selbst möglich wurde.

Wie eine solche Lösung bundesweit funktionieren soll, bleibt weiterhin offen, ebenso woher die lokale Unterstützung gerade in kleinen Orten und Städten kommen soll bzw. was passieren soll, wenn derartige Möglichkeiten nicht umgesetzt werden können, z. B. aufgrund Geldmangel der Kommunen. Es ist insofern auch unlogisch, die Kosten, die in Stuttgart pro Kind für die Chipkarte anfallen, einfach auf die Gesamtzahl der Kinder in Deutschland hochzurechnen, wie es die Ministerin in einem Interview getan hat.

Pflichtenheft? Welches Pflichtenheft?

Sieht man sich einmal den Zeitplan der Frau von der Leyen an, so wird sich jeder, der sich mit IT-Großprojekten befasst, wundern, wie ein solches Projekt innerhalb von 6-8 Monaten gestemmt werden soll. Denn bereits Mitte 2011 soll das Chipkartenmodell in Testregionen genutzt werden können. Wie sich innerhalb dieser kurzen Zeit ein datenschutzgerechtes Konzept realisieren lassen soll, zumal zunächst einmal eine öffentliche Ausschreibung, die Bewertung der einzelnen Angebote, die Auftragsverbote... zu erledigen wären. Es bleibt zu hoffen, dass die Naivität der Bundesarbeitsministerin nicht solche Ausmaße angenommen hat, dass sie der Meinung ist, eine Ausschreibung wäre nicht notwendig, oder wenn sie gar auf die Idee kommt, selbstlose Angebote wie seitens der Kreditkartenfirma Visa anzunehmen.

Auch müssten die Gelder für ein solches Projekt auf Bundesseite zur Verfügung stehen. Woher diese kommen sollen, bleibt weiter unklar, stattdessen wird davon gesprochen, dass sich lokale Bündnisse (diese müssten erst entstehen) beteiligen sollen. Hier wird der Eindruck erweckt, es gehe um die Gesamtkosten, dabei geht es darum, die auf den Chipkarten hinterlegten Gelder zu erhöhen bzw. die Möglichkeiten zu erweitern. Denn bisher spricht man von hinterlegten Geldern in Höhe von ca. 20-30 Euro pro Kind monatlich.

Eine Seifenblase platzt

Die Idee der Chipkartenregelung, die Frau von der Leyen propagiert, ist technisch und politisch nicht ausgereift, sie diente aber als perfektes Ablenkungsmanöver. Dass sie auch seitens des Ministeriums bisher eher als "roter Hering" dargestellt wurde, denn als ernstgemeinte Idee, zeigt sich daran, dass es noch keinerlei weitere Überlegungen jenseits des "eine Chipkarte wäre toll" gibt. Der Datenschutzaspekt, den die Bundesfamilienministerin aufwarf, wurde beiseite gefegt, weitere Informationen gibt es nicht.

Das lässt darauf schließen, dass die Chipkarte letztendlich eine bunte Seifenblase ist, die einerseits ablenken und andererseits Klagen über fehlende Gelder für Kinder abfedern soll. Es lässt sich dann sagen: "Ja, aber durch die Chipkarten kommt das doch alles noch." Was ein ALG II-Empfänger, der nicht einmal die Fahrt zum Gymnasium bezahlt bekommt, von einer 20-Euro-Finanzspritze für den Sportverein haben soll, bleibt weiter offen.

Die derzeit gerne medial als Kanzlerinnennachfolge gehandelte Ministerin hat es einmal öfter geschafft, nicht nur intransparent vorzugehen, sondern auch eine wenig bis gar nicht überdachte Idee so weit voranzutreiben, dass die Kritik nach und nach im "Die ALG IIler können so das Geld für die Kinder wenigstens nicht versaufen"-Chor untergeht. Glückwunsch!

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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"Existenzminimum sichern, nicht Luxus finanzieren"
« Antwort #218 am: 26 September, 2010, 10:06 »
Hans-Werner Sinn begrüßt die Herausnahme der Kostenanteile für Alkohol und Zigaretten aus der Berechnung der Harz-IV-Sätze

Hans-Werner Sinn, der Präsident des Münchener Ifo-Instituts begrüßte in einem Interview mit der Tageszeitung Rheinische Post die Herausnahme der Kostenanteile für Alkohol und Zigaretten aus der Berechnung der Harz-IV-Sätze. Hartz IV, so der Mann mit dem Kapitän-Ahab-Bart, solle "das Existenzminimum sichern, und nicht "Luxus finanzieren". Es könne dem beliebten Talkshowgast zufolge nach "nicht sein", dass man über Rauchverbote rede und den Tabakkonsum gleichzeitig "prämiere".

Sinn, der unlängst auf einer Großveranstaltung der Linkspartei viel Beifall erhielt, sprach sich in dem Interview auch dafür aus, die Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger deutlich zu verbessern. Liegen solche Einkommen unter 500 Euro, dann lohnt es sich dem Ifo-Präsidenten zufolge nicht einmal, sie anzurechnen, weil potenzielle Mehrkosten durch einen "Mobilisierungseffekt" aufgefangen würden.

Pläne für die Herausnahme von Alkohol und Zigaretten aus der Hartz-IV-Berechnungsgrundlage waren am Freitag an die Öffentlichkeit gedrungen. Hintergrund ist eine im Februar durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochene Verpflichtung der Bundesregierung, das von der SPD eingeführte Pauschalsystem zu lockern und stärker am tatsächlichen Bedarf der einzelnen Hilfebedürftigen auszurichten. In diesem Zusammenhang muss auch die Berechnungsmethode für die Pauschalsätze geändert werden, die die Karlsruher Richter ebenfalls verwarfen. Die neuen Sätze sollen angeblich um deutlich weniger als 20 Euro über den alten liegen – offiziell bekannt gegeben werden sie allerdings erst am Montag.

Über die Finanzierung dieser Erhöhung herrscht noch Unklarheit. Volker Kauder, der Bundestagsfraktionschef der Union, brachte in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung die Möglichkeit ins Spiel, gleichzeitig Bildung zu fördern und Geld zu sparen, indem man gegen die Eltern notorischer Schulschwänzer deutlich häufiger als bisher Bußgelder verhängt und die diese auch bei Hartz-IV-Empfängern konsequent eintreibt. Derzeit, so Kauder, lasse er prüfen, inwieweit so etwas derzeit schon möglich sei und welche Vorschriften dafür eventuell geändert werden müssten.

Quelle : http://www.heise.de/tp/



Merken die noch was ???  :P

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Re: "Existenzminimum sichern, nicht Luxus finanzieren"
« Antwort #219 am: 26 September, 2010, 11:25 »
Ist doch eine stille Erhöhung um rund 40€uronen. Kommt nur drauf an wie man es rechnet.

Mal davon ab sollte die Förderung von Drogenkonsum wirklich nicht in diesem Papier stehen. Die Argumentation und wie da nun umgegangen wird ist aber mehr als zweifelhaft.
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Re: "Existenzminimum sichern, nicht Luxus finanzieren"
« Antwort #220 am: 26 September, 2010, 16:56 »
Ist doch eine stille Erhöhung um rund 40€uronen. Kommt nur drauf an wie man es rechnet.

Mal davon ab sollte die Förderung von Drogenkonsum wirklich nicht in diesem Papier stehen. Die Argumentation und wie da nun umgegangen wird ist aber mehr als zweifelhaft.
Wie kommst du auf die rund 40 euro?
Die Ausgaben für Alkohol und Tabak, sind im Regelsatz mit 7,52 Euro und 11,58 Euro pro Monat angesetzt. ( selbstverständlich können und sollten diese Ausgaben aus den von dir genannten Gründen wegfallen).
gut, das ist dann ein plus von 19.10 euronen, dazu dann die erhöhung um ca 5 euronen, das sind dann 24,10 euronen.
Jetzt kannst du natürlich auch noch die Praxisgebühr einrechnen und das Internet, beides ist aber bereits schon früher in den Regelbedarf eingerechnet worden (Gesundheitspflege 13,21 € darin enthalten 3,17 € für Praxisgebühren ( Normal und Zahnarzt) , Nachrichtenübermittlung 20,38 €, darin sind 1,53€ für Internet enthalten), also IMHO ne Luftnummer. Die zur Berechnung zu  Grunde gelegten "Stichproben" bzw. der sogenannte Warenkorb stammen übrigens  aus dem Jahr 2008, natürlich gab es in den letzten zwei Jahren auch keine Preiserhöhung.
Weggefallen sind übrigens auch die Rentenversicherung, Heizkostenzuschüsse, Ausbildungsbeihilfen, beim Wohngeld wird dann in Zukunft auch gekappt da es in Zukunft bei den "Gemeinden"  liegt, was bezahlt werden soll.
Der Aufstockersatz für Gering-Verdiener ändert sich dadurch auch, weil sich ja auch hier der zugrunde liegende Regelsatz geändert hat.



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364,20,2010 oder: Das große Spekulieren
« Antwort #221 am: 26 September, 2010, 19:21 »
Der nächste lustige Trailer zum am 27.09.2010 anlaufenden Film "ALG II - die Rückkehr" ist angelaufen und verspricht ein kurzweiliges Wochenende. Aber bitte nicht das gesamte Pulver verschießen, liebe Kritiker.

Die sehnsuchtsvoll erwartete Fortsetzung von "ALG II oder: Warum ist es für den Hartz so schön?" mit dem bisher geleakten Titel "ALG II - Die Rückkehr" (der Arbeitstitel: 2010 - Neue Soziale Deutsche Agenda" wurde wegen historischer Problematiken verworfen) läuft morgen endlich im bundesdeutschen Kino an. Nachdem die Hauptdarsteller des ersten Teils zum größten Teil anderweitig beschäftigt waren (von Gerhard S. wird gerade eine Actionfigur für den russischen Markt entwickelt, Peter H. war in den Ferien in Südamerika und Wolfgang C. entwickelt gerade ein neues Gesetz für die Leiharbeitsbranche namens "*A deco*rative new design for working in Europe") hat nun die bekannte Seifenoperdarstellerin Ursula L. die Hauptrolle geschnappt.

Ursula, bekannt aus Serien wie "Nicht ohne meine sieben Kinder", "Denkt denn niemand an die Kinder" und "Alles für die Kinder" schickt sich damit an, die nächste Veronica Ferres zu werden, wenn es darum geht, das deutsche Muttertier zu spielen. Robust, dynamisch, emotional, aber ohne schädliche Nebenwirkungen wie Fachkenntnis, gelingt es Ursula L., so man den bisherigen Trailern glauben darf, mühelos in die Fußstapfen des Gerhard S. zu treten.

Dabei gelingt es insbesondere auch der deutschen Verleihfirma, die unter dem Codenamen "Bundestag" bzw. "Ministerium für Arbeit und Soziales" fungiert, die Spannung weiter zu erhöhen. Wird der aus dem ersten Teil bekannte H.Artzie nun tatsächlich mehr Geld erhalten oder doch weniger? Und wird es Ursula gelingen, ihm dies sogar noch Riesenerfolg und Chance für sein weiteres Leben zu verkaufen? Was wird aus dem stetig Unsinn redenden Professor, der von Hinzuverdienstmöglichkeiten redete? Und werden Ursulas Feinde den Weg zum Gericht antreten um ihr, ähnlich wie einst bei Gerhard S., Steine in den beschwerlichen Weg zur Vollbeschäftigung zum Niedriglohnpreis zu werfen?

Seit Monaten schon wird spekuliert, ob die Fortsetzung das epochale "Agenda 2010" in den Schatten stellen wird und daher ist es kein Wunder, dass jetzt, vor dem endgültigen Kinostart, noch einmal an der Spannungsschraube gedreht wird. Bekommt H.Arties Tochter einen Bildungschip, gibt es noch Geld für Zigaretten und Alkohol oder wird elegant hin- und hergerechnet bis H.Artzies Regelsatz genauso hoch wie früher ist?

Es bleibt zu hoffen, dass die Kritiker nicht jetzt schon das gesamte Pulver verschießen, nur weil ein Trailer geleakt ist. Es könnte gut sein, dass der deutsche Verleih einmal öfter eine bekannte Taktik anwendet: schicke einen schlechten Trailer voraus, auf dass alle begeistert sind wenn der Film besser ist als der Trailer. Wenn alle schon jetzt mit H.Artzie leiden weil er nur 5 Euro mehr erhält, wie wird es sein, wenn stattdessen ein tränenreiches Happy-End mit 20 Euro mehr stattfindet? Ursula und H., glücklich vereint auf dem Weg ins Niedriglohnwunderland, gemeinsam sind sie stark und retten die Stellung des Landes als Exportweltmeister während im Hintergrund leise der schon im ersten Teil nur noch selten ins Spiel gekommene S.Ozialstaat gebückt von Dannen schleicht... wer weiß schon, was uns morgen erwartet?

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Re: "Existenzminimum sichern, nicht Luxus finanzieren"
« Antwort #222 am: 26 September, 2010, 20:17 »
Wie kommst du auf die rund 40 euro?

Wie immer nur mit einer fetten Portion Ironie, ist doch klar! Dazu gehört der Fachverstand eines Kommunalpolitikers (für mehr reichts bei mir ja nicht) der von Wirtschaft nicht den Hauch eines Schimmers hat.
Diese Milchmädchenrechnung war natürlich vor dem Bekanntwerden der Unsumme von 5€, also als man noch von 20 an der Zahl sprach. Nehmen wir jetzt noch die bummeligen 20 Kracha aus dem Wegfall des "Drogengeldes" dazu, deklarieren das als...... erweiterten Bildungszuschuss (Pral*ne, Blitzill* etc.) habe wir doch das Ziel erreicht. Man muss nur richtig zusammenrechnen! Rund 40€ mehr für jeden der zu dämlich ist nen Job zu finden! Wenn das nix ist!

PS: ich hatte von meinem erhofften Anteil schon eine LKW-Ladung "Bildung" bestellt. Hoffentlich kann ich das stornieren, obwohl es tut mir sehr weh  :'(

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Die Diskussion und das Ziel sind ein absoluter Witz. Schlimmer noch ist der Punkt das es Unsummen gekostet hat diese wahrlich "vertretbare" Lösung zu entwickeln und zu präsentieren. Ich bin wie immer masslos enttäuscht! Mir und keinem anderen der einen Job sucht ist so geholfen. Seehofer und Co. reden immer von "schlecht" ausgebildeten Arbeitslosen. Die Herrschafften können sich gerne mal mit mir messen, in allen drei abgeschlossenen Berufen als auch in denen die ich nebenbei mitgelernt habe. Das bisschen Wirtschaftkriminaltät das die an den Tag legen musste ich auch leisten, nur für weniger Geld. Die atme ich ein und p*ss sie allesamt an die Wand. Keiner von denen kann mir das Wasser reichen. Alleine im Hobbybereich hab ich mehr Sachverstand als die in ihrem Job an den Tag legen!!!!! Aber für was rege ich mich eigendlich auf  :'(
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Offline Jürgen

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Re: "Existenzminimum sichern, nicht Luxus finanzieren"
« Antwort #223 am: 26 September, 2010, 23:03 »
Guter spoke1, warum nimmst Du mir fast jedes Wort aus dem Munde...  ;)

Mir scheint, die derzeitige Regierung ist von abgrundtiefem Hass auf alle Armen erfüllt.
Selbst das Verfassungsgericht bringt solche menschenverachtenden Kreaturen nicht zur Besinnung, obwohl sich der grösste Teil als Christen bezeichnet, für die Nächstenliebe eigentlich ein zwingendes göttliches Gebot ist.

Der extreme Druck auf die Arbeitslosen hat zudem noch einen weiteren ganz wichtigen Zweck, nämlich diejenigen in fürchterlicher Angst zu halten, die noch oder gerade einmal wieder Arbeit haben.
So kann man die derart restlos und billig auspressen, dass der Gedanke an vollständige Versklavung unvermeidbar ist.

Arbeit hat dazu zu dienen, den Lebensunterhalt zu sichern, sie ist aber keinesfalls alleiniger Lebenszweck.
Und der Mensch ist zu weit mehr Gutem imstande, als nur als williges Werkzeug zur Bereicherung der Unersättlichen zu dienen.
Aber nur deren abartige Interessen werden in Berlin vertreten, oder in Brüssel, oder im IWF usw. ...

Der Name des Höchsten ist NICHT Mammon!
Es wird höchste Zeit, einem anderen biblischen Gebot zu folgen, nämlich endlich die Wucherer aus dem Tempel zu vertreiben.

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1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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Re: "Existenzminimum sichern, nicht Luxus finanzieren"
« Antwort #224 am: 26 September, 2010, 23:35 »
oha, da war es wieder , das Fettnäpfchen, in das meiner einer so gerne rein tritt. Da hatte ich dich wirklich (wieder besseren Wissens) im Verdacht, das du das ernst gemeint hattest.

Aber es ist wirklich peinlich, was da derzeit abgeht

du schriebst:
Zitat
Mir und keinem anderen der einen Job sucht ist so geholfen. Seehofer und Co. reden immer von "schlecht" ausgebildeten Arbeitslosen [...]
Da stellt sich mir der Verdacht, das es gar nicht um die Ausbildung geht, eher um verunsicherte Arbeitslose, die nach einiger Zeit dermaßen zermürbt sich in eine Leibeigenschaft begeben. Widerstand dagegen ist kaum zu befürchten, denn viele Arbeitslose (und suchende) sind
bereits derart eingeschüchtert, das sich kaum noch einer traut, dagegen zu opponieren. Dazu kommt dann noch die laufende Propagandamaschine der Medien gegen Arme, was die alten Propagandamaschinen a la nazi oder sed in den Schatten stellt.

quo vadis, germany ?


private Meinung: vielleicht hilft ja auch eine "direkte" Maßnahme in der Art, wie es Frankreich  1793-1794 durchgeführt hat, die Erfindung eines Professors (Joseph-Ignace Guillotin) könnte sicherlich Politiker oder ähnlichen Volksschädlingen zum Nachdenken bringen .


Edit: gleichzeitig mit jürgen geschrieben, daher etwas doppelte meinung  8)
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