Autor Thema: Bundesagentur für Arbeit,Hartz IV,Überwachung von Arbeitslosen ....  (Gelesen 27388 mal)

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Offline Jürgen

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Re: ALG II: Die Stille nach der Mehrbedarf-Ernüchterung
« Antwort #195 am: 17 Mai, 2010, 22:33 »
Wenn die Politik nicht gewillt ist, die gesetzlichen Bedingungen für die Bürger angemessen zu ändern, sollten die Bürger anstreben, die Politik zu ändern.
Allerdings muss man dafür sein Wahlrecht auch geeignet ausüben.
Sehr viele Arme gehen nicht zu Wahlen und kandidieren auch nicht selbst.
Kein Wunder also, wenn deren Interessen nicht vertreten werden.
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Die Arbeitsagentur wandelt auf Luthers Pfaden und will "den Leuten aufs Maul schauen" - dabei könnte sie allerdings, schnoddrig gesagt, riskieren, eine auf das ihrige zu bekommen

Moderner, frischer und übersichtlicher - der Bescheid im Wandel der Zeit

Bescheide der Arbeitsagentur sind, man ahnt es, oftmals gespickt mit Rechtsgrundlagen, mit Amtsdeutsch, Bandwurmsätzen und weiteren, vielfach nicht nachvollziehbaren Texten. Da aber die Arbeitsagentur, seit sie wie ein Schmetterling aus dem vergammelten Kokon des Arbeitsamtes schlüpfte und die neu designten Flügel gen Fördern-und-Fordern-Himmel erhob, ihr Image weiter aufpolieren will, sind nach der Umbenennung der popeligen Sachbearbeiter zum trendig-feschen Fallmanager nun die Bescheide dran. Moderner, frischer und übersichtlicher sollen sie sein. "Wir müssen machen, was Martin Luther schon vor Jahrhunderten gesagt hat: Wir müssen den Leuten aufs Maul schauen" so Heinrich Alt von der Arbeitsagentur.

Freundliche Füllworte wie "leider" sollen die Kommunikation verbessern, so dass z.B. der sanktionierte ALG-II-Empfänger das Wohlwollen der Agentur spürt, wenn ihm mitgeteilt wird, dass sein Regelsatz um 30% gekürzt wird. Aber damit nicht genug - die Arbeitsagentur will auch die Texte an sich, die sich mit der Gewährung von Leistungen, dem Aberkennen von Leistungen, dem Verstoß gegen diverse Paragraphen usw. beschäftigen, verständlicher gestalten. Weg vom Paragraphendschungel und der Substantivierung, hin zu einem einfachen, präzisen Deutsch.

Gesetzesverstoß - Kürzung, sry

Wie man sich dies vorstellt, kann man bereits nachlesen - denn es gibt ein Beispiel für die neue Bürgernähe. Denn während in der alten Version eines Bescheides sich dieser entnervende Bandwurmsatz voller Paragraphenreiterei finden würde:

Zitat
Sie sind bzw. waren nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet, der oben bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Dieser Verpflichtung sind Sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X). In der Zeit vom 15.10.2009 bis 31.10.2009 wurden Leistungen nach dem SGB II in der genannten Höhe zu Unrecht gezahlt

soll dies nun durch den bereinigten Bandwurmsatz wie folgt ersetzt werden:

Zitat
Da Sie nach den vorhandenen Unterlagen eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht rechtzeitig angezeigt haben, ist eine Überzahlung entstanden

Dies verkündet die Bundesagentur für Arbeit auch in der entsprechenden Presseinformation.

Tatsächlich ist diese neue Formulierungsform deutlich präziser und lässt dem Bescheidempfänger gleich verstehen, was "Sache ist". Kein unnötiges Rechtsgrundlagengefasel mehr, kein blumiges Anführen der Paragraphen - just the facts, wie man in Neudeutsch zu sagen pflegt. Bedenkt man die trendige Form der Kommunikation, die spätestens seit Twitter ihren Einzug hielt (aber letztendlich nur an die früheren Telegramme erinnert), so ist wohl damit zu rechnen, dass es demnächst heißt "Änderung nicht rechtzeitig angezeigt - Kürzung" oder schlicht und ergreifend: Kürzung. Wobei sich diese verkürzte prägnante Form natürlich nicht so ganz mit den neuen Füllwortern vereinbaren lässt, aber ein "Kürzung, sry" ginge ja auch.

Pech ist nur, dass durch diese neue Verkürzung dann auch dem geneigten Bescheidempfänger (dem jetzt quasi Bescheid gesagt wurde) nicht mehr klar sein dürfte, worauf sich die Entscheidung eigentlich stützt, denn die Rechtsgrundlage wurde ja im Zuge der Vereinfachung mal weggekürzt. Jetzt fehlt eigentlich nur noch die Kürzung der Rechtsbehelfsgrundlage und schon ist alles viel besser und "easier". Zumindest dürfte es "easier" sein, gegen einen solchen Bescheid Widerspruch einzulegen.

Es bleibt zu hoffen, dass die von der Arbeitsagentur vorgestellte Verkürzung nur quasi den "Anreißtext" darstellt, der dann von dem kompletten Text samt Rechtsgrundlage ergänzt wird, denn ansonsten ist eine solche Idee nicht nur ein Rohrkrepierer, sondern auch ein sicherer Grund, vom nächsten Gericht den Bescheid um die Ohren gehauen zu bekommen. Es ist nichts dagegen zu sagen, Amtsdeutsch zu vereinfachen, aber sollte die Arbeitsagentur tatsächlich der Meinung sein, dass ein Weglassen der Rechtsgrundlagen für Entscheidungen der richtige Weg ist, dann dürfte die Definition für "modern und frisch" wohl eher "absurd" lauten.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Offline Jürgen

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Eine präzise Bezeichnung der Rechtsgrundlagen ist in der Tat unentbehrlich, denn ein Bescheid ohne diese wäre schon allein deshalb grob mangelhaft und als unwirksam anfechtbar.
Und das gilt nicht nur für das Arbeitsamt, wie auch immer sich das gerade nennt...

Dennoch stellt das Ganze wirklich kein grosses Problem dar, denn es müssten lediglich die leidigen Textbausteine nach und nach umgestellt werden.
Solche Bescheide werden nämlich kaum jemals frei formuliert, meist noch nicht einmal von Menschenhand personalisiert.
Und nicht selten erscheint sogar fraglich, ob sie jemals vor Versand wenigstens vom Verfasser quergelesen oder gar verstanden wurden...

Ich habe eine treffliche Sammlung solcher Elaborate zuhause, von verschiedensten Behörden, aus Jahrzehnten vor der totalen Computerisierung und nahezu jeder Entwicklungsphase seitdem.
Vieles grenzt an Dadaismus bzw. atonale Musik, fast nichts davon erschliesst sich dem menschlichen Verstande auf Anhieb, kaum etwas hielt einer anschliessenden Überprüfung wirklich stand.
Dabei sehe ich mich selbst als ausgesprochen resistent gegen den Amtsschimmel an, schon weil ich das einzige Mitglied der letzten dreieinhalb Generationen meiner Familie bin, das noch nie bei'm Staat gearbeitet hat. Der grösste Teil ist oder war verbeamtet oder strebt das gerade an.

Es sprach das schwarze Schaf  ;)

Jürgen
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Das ab September in zwei Bundesländern eingeführte Verfahren dient der Umstellung auf "E-Akten"

Die Bundesagentur für Arbeit will Briefe aus Sachsen-Anhalt und Thüringen ab September von Postmitarbeitern öffnen und einscannen lassen. Anschließend sollen die Inhalte an die Sachbearbeiter weitergeleitet und Bestandteil einer elektronischen Akte werden. Betroffen sind neben Arbeitslosen auch Kindergeldempfänger, deren Ansprüche ebenfalls über die Bundesagentur geregelt werden.

Man wolle damit, so die Bundesagentur gegenüber Telepolis, "ein bisschen mit der Zeit gehen" und "Prozesse optimieren". Durch die Umstellung bräuchten Agenturmitarbeiter nicht mehr nach Akten suchen, woraus sich für die Arbeitslosen schnellere Bearbeitungszeiten ergäben. Über die Kosten konnte man keine Auskunft geben.

Das Pilotprojekt in den beiden Bundesländern ist datenschutzrechtlich unter anderem deshalb problematisch, weil das Scannen der Dokumente nicht von Beamten, sondern von Geringverdienern erledigt werden sollen. Aus diesem Grund besteht trotz einer formellen Schweigepflicht der Postmitarbeiter und einer Zertifizierung des Verfahrens durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nicht nur ein erhebliches Risiko, dass persönliche Daten an die Öffentlichkeit oder in falsche Hände gelangen, sondern auch, dass für die Einhaltung von Fristen wichtige Post verschlampt, falsch zugeordnet oder aus Überlastung weggeworfen wird.

Allerdings gibt es dieses Risiko seit der Teilprivatisierung der ehemaligen Behörde auch im traditionellen Beförderungsweg: Nach Recherchen des Korruptionsforschers Werner Rügemer verschwinden täglich 30.000 Briefe. Eine Alternative zum Senden mit der Post ist das eigene Einscannen und elektronische Übersenden von Dokumenten.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Das in unserem Grundgesetz verankerte Briefgeheimnis gilt auch für Schreiben an Behörden.
Und gerade der Dienstleister für Briefbeförderung hat absolut kein Recht, (zustellbare) verschlossene Sendungen zu öffnen und damit Zugriff auf den Inhalt zu erlangen.

Glücklicherweise wohne ich in der Grosstadt, kann daher Sendungen an Behörden selbst in deren Hausbriefkästen zustellen.

Frage mich zudem, was mit Einschreibesendungen geschehen soll, die logischerweise vom Empfänger zu quittieren sind, und ganz sicher nicht von einem Mitarbeiter der Post, deren korrekte Arbeit ja mit dem Einschreiben auch überprüft werden soll...
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Keine starke Brücke, sondern ein Steg
« Antwort #200 am: 30 Juni, 2010, 12:17 »
Die wenigsten Leiharbeiter schaffen den Sprung in eine Festanstellung

Politik und Wirtschaft schwärmen nach wie vor von der Zeitarbeit als Jobmotor und Brücke in unbefristete Vollzeitbeschäftigung. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesarbeitsagentur kommt zu dem Ergebnis, dass gerade einmal sieben Prozent der vormals Arbeitslosen in den zwei Jahren nach ihrer Tätigkeit als Leiharbeiter auch eine dauerhaften, nicht befristete Arbeit nachgehen.

Daher kommt der IAB-Direktor Joachim Möller zu dem Schluss, dass Leiharbeit keine Brücke, sondern ein schmaler Steg zurück in Arbeit ist. Dabei verdienten Leiharbeiter im Schnitt 20-25 Prozent weniger als ihre Kollegen. Diese Zahlen seien jedoch relativ unsicher, da das genaue Tätigkeitsfeld der Leiharbeiter nicht bekannt sei, was einen direkten Vergleich erschwert. Die staatliche Regulierung der Löhne sei allerdings notwendig, so Möller. Ein Ergebnis der Studie ist auch, dass Leiharbeitsverhältnisse in den meisten Fällen nur von äußerst kurzer Dauer sind: nur 12 Prozent dauern ein Jahr oder länger. Ungefähr die Hälfte ist bereits nach drei Monaten wieder beendet. Die genauen Gründe für die hohe Fluktuation konnte das IAB nicht nennen.

Auswirkungen der Aufhebung des Synchronisationsverbotes?

Einen Anteil daran hat möglicherweise die Aufhebung des so genannten Synchronisationsverbotes unter Rot-Grün. Durch dessen Wegfall wurde es den Zeitarbeitsfirmen erlaubt, Personal nur für einen zeitlich befristeten Bedarf bei einem Entleihbetrieb einzustellen. Gleichzeitig fiel das Wiedereinstellungsverbot, so dass ein projektbezogenes 'Hire-and-Fire-System' ermöglicht wurde.

In vielen Unternehmen hätten Leiharbeiter nur kurze Einsätze, erklärte Ulrich Walwei, Vizedirektor des IAB. Zahlen darüber, wie viele Einsätze ein Leiharbeiter während seiner Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsagentur hat, liegen dem IAB nicht vor. Im Rahmen der Hartz-Reformen sei die Leiharbeit so stark dereguliert worden wie nie zuvor. Damit sei die Hoffnung verknüpft gewesen, dass mehr Arbeitslose in Beschäftigung kommen.

"Die bessere Alternative zur Arbeitslosigkeit"

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit, den Weg aus der Arbeitslosigkeit über die Zeitarbeit in eine Festanstellung zu schaffen ist, hängt auch stark von der Situation vor dem Eintritt in die Leiharbeit ab. Um dies darzustellen, hat das IAB diejenigen, die aus Arbeitslosigkeit in Leiharbeit gehen, in Gruppen aufgeteilt. So finden diejenigen, welche im Zeitraum von zwei Jahren vor der Leiharbeit bereits als Leiharbeiter oder sogar als Festangestellte gearbeitet haben, mit einer Wahrscheinlichkeit von ungefähr 21 Prozent nach dem Ende ihrer Tätigkeit als Leiharbeiter eine Arbeit, die zumindest zum größten Teil außerhalb der Leiharbeit stattfindet.

Menschen, die in den letzten zwei Jahren vor Eintritt in die Leiharbeit gar nicht oder höchsten 90 Tage lang einer Tätigkeit nachgegangen sind, haben lediglich eine 13prozentige Chance, sich ganz oder zumindestens zum größten Teil aus der Leiharbeit zu befreien und eine feste Anstellung zu finden. Ganze 42 Prozent von ihnen rutschen jedoch nach der Leiharbeit wieder in die Arbeitslosigkeit ab. Dabei stellt diese Gruppe den höchsten Anteil unter den Arbeitslosen, die in Zeitarbeit gehen.

Florian Lehmer, der in der Forschungsgruppe mitgearbeitet hat, stellt fest, dass für alle Gruppen übereinstimmend gelte: wer in die Leiharbeit geht, der werde dort sehr wahrscheinlich in den nächsten anderthalb bis zwei Jahren auch verbleiben. Jedoch sei Zeitarbeit immer noch die bessere Alternative zur Arbeitslosigkeit.

Strategische Nutzung

Walwei erklärte, dass Leiharbeit zu einem bestimmten Teil auch reguläre Arbeit verdränge. Zu einer deutlicheren Einschätzung kam am Montag in einer Expertenanhörung des Arbeitsausschusses der Soziologieprofessor Klaus Dörre. Seiner Meinung nach spielt die "strategische Nutzung", wie das Beispiel BMW in Leipzig zeige. Dort sind 30 Prozent der Beschäftigten Leiharbeiter.

Doch das sei nur die Spitze des Eisberges, bei den Zulieferern sehe es teilweise noch schlechter aus. Diese strategische Nutzung sei zunächst nur im angelsächsischen Raum bekannt gewesen und erst durch die Deregulierung der Zeitarbeit auch hierzulande möglich geworden. Einen nennenswerten Brückeneffekt in reguläre Beschäftigung gibt es laut Dörre nicht, vielmehr hätten die Zeitarbeitsfirmen besonders im Bereich der qualifizierten Arbeitskräfte gar kein Interesse an einer Verstetigung, weil die Zeitarbeiter in diesem Bereich besonders rentabel seien.

Drehtüreffekt

Zur Arbeitsplatzunsicherheit und niedrigeren Löhnen kommen für Leiharbeiter noch andere Erschwernisse hinzu. Der Journalist Markus Breitscheidel, der zwei Jahre verdeckt in der Leiharbeit gearbeitet hat, berichtet von bewusster Ausgrenzung. Leiharbeiter müssten andere Kleidung tragen als die Stammbelegschaft, mehr Geld für das Essen in der Betriebskantine zahlen und dürften nicht einmal den Betriebsparkplatz nutzen, so Breitscheidel. Die schlecht bezahlten und leicht zu entlassenden Leiharbeiter setzen die Festangestellten zudem latent unter Druck: eine Festanstellung erscheine durch sie als Privileg, das mit Klauen verteidigt werden müsse.

Die Arbeitgeber sehen dies naturgemäß völlig anders und preisen die Leiharbeit als vorweglaufenden Konjunkturmotor. Leiharbeit habe sich als attraktiv für die Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen erwiesen und ermögliche auch die Einstellung weniger qualifizierter Menschen, so der Bundesverband Deutscher Dienstleistungsunternehmen. Der Verband warnte davor, getroffene Deregulierungen wie die Aufhebung der Überlassungshöchstdauer zurückzunehmen, dies würde den Drehtüreffekt erhöhen. Auch der Bundesverband Zeitarbeit warnte, neue Restriktionen könnten den Verlust von Arbeitsplätzen in der Zeitarbeit zur Folge haben.

Ein neuer Begriff

Die Unternehmen würden notfalls auf andere Maßnahmen zur Flexibilisierung zurückgreifen, die Arbeitsplätze ins Ausland verlagern oder diese sogar ganz wegrationalisieren. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sieht in Sachen Leiharbeit keinen ernstzunehmenden Handlungsbedarf.

Wenn man meine, etwas gesetzlich machen zu müssen, dann solle man sich aber eng an die Maßnahmen anlehnen, die auch die Branche treffe. Zudem sollte der Begriff Leiharbeit ersetzt werden, denn man verleihe Sachen, aber keine Menschen. Auch sei es nicht gut, von atypischer oder prekärer Beschäftigung zu sprechen, da Zeitarbeit auch sozialversicherungspflichtig sei. Mit dieser neuen Sprachregelung erhofft sich der BDA, die Akzeptanz der Leiharbeit zu erhöhen.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Mit Fördern, Fordern und Zwang in den Niedriglohnjob
« Antwort #201 am: 16 Juli, 2010, 18:14 »
Mit dem Projekt "Bürgerarbeit" will Ursula von der Leyen Arbeitslose wieder in die Berufstätigkeit bringen - zu fragwürdigen Konditionen

Das Modell der Bürgerarbeit, welches die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, derzeit als großen Fortschritt preist, ist eine Fortführung der 1-Euro-Jobs - wobei es ein paar Unterschiede gibt: Zum einen waren 1-Euro-Jobs befristet (im Mittel betrug die Einsatzzeit 6 Monate), zum anderen wird bei der Bürgerarbeit ein Arbeitsvertrag zwischen dem bisher Arbeitssuchenden und dem neuen Arbeitgeber geschlossen. Zu diesen Arbeitgebern sollen laut den offiziellen FAQs des Bundesarbeitsministeriums auch Gemeinden, Städte und Kreise sowie Wohlfahrtsverbände und Vereine zählen. Doch wie auch bei den 1-Euro-Jobs stellt sich die Frage, wer hier inwiefern überhaupt gefördert wird.

Der Weg, den das Geld hier nimmt, bis es zu den Beschäftigten gelangt, ist kompliziert. Der Bund finanziert bis zu 1.080 Euro monatlich, die über die entsprechenden Kommunen an die Arbeitgeber gezahlt werden - 900 Euro Bruttogehalt plus 180 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Doch die Regierung, die sich hier mit dem Projekt schmückt, zahlt lediglich einen Teil der für drei Jahre veranschlagten 1,3 Milliarden Euro. Von den jährlichen Kosten in Höhe von 430 Millionen Euro sind 200 Millionen durch den Europäischen Sozialfonds abgedeckt. Vereinfacht gesagt wird somit jede zweite Stunde der Bürgerarbeit nicht durch den Bund finanziert, weshalb das prestigeträchtige Projekt in Bezug auf die Kosten eine gutes Geschäft scheint. Doch die Kommunen müssen, so sieht es das Projekt vor, bei Arbeitgebern, die einen Tarifvertrag abgeschlossen haben, den Tariflohn zahlen - auch wenn dieser den Anteil des Bundes übersteigt. Grund genug für etliche Kommunen, sich dem neuen Vorzeigeprojekt nicht anzuschließen.

Der Hochsauerlandkreis, der als Optionskommune die Langzeitarbeitslosen in Eigenregie betreut, verzichtete beispielsweise auf eine Bewerbung zur Bürgerarbeit, da die Umsetzung kostenneutral nicht machbar sei. Die Kommune müsste draufzahlen - eine Problematik, die bei ähnlichen Projekten stets dazu führt, dass gerade Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit sich nicht beteiligen können. Denn bei einem ungesicherten Haushalt dürfen keine überplanmäßigen Ausgaben getätigt werden (bzw. nur unter sehr strikt geregelten Auflagen). Somit profitieren von den von Bund und EU geförderten Programmen diejenigen Kommunen, die sowieso schon mit besseren Arbeitslosigkeitsquoten glänzen können, quasi eine Elitenförderung der Kommunen.

Wer fördert wen?

Doch durch Programme wie die Bürgerarbeit entsteht ein weiteres Problem. Dadurch, dass Vereine und Wohlfahrtsverbände mit weniger Geldern arbeiten (müssen), stellen sie zunehmend Langzeitarbeitslose ein, deren Beschäftigung gefördert wird. Dass dies aber keineswegs zu einer langfristigen, eigenfinanzierten Beschäftigung des Arbeitnehmers führt, ist schon lange klar und durch Zahlen (nicht zuletzt in Bezug auf die 1-Euro-Jobs) hinreichend belegt. Die Idee, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dann nicht entlässt, wenn er die Finanzierung selbst übernehmen muss, fußt auf dem Prinzip Hoffnung. Zwar kann sich eine solche Konstellation ergeben, doch gerade bei den niedrigqualizierten Arbeitnehmern ist ein "der Nächste bitte"-Prinzip eher die Regel, denn die Ausnahme.

Durch Projekte wie die 1-Euro-Jobs oder die Bürgerarbeit wird jedoch die Bereitschaft, Arbeitssuchende zu Niedriglöhnen einzustellen (egal ob diese Bereitschaft nun durch wirtschaftliche Zwänge bedingt ist oder nicht) gefördert. Schon bei den 1-Euro-Jobs erhielten die "Arbeitgeber" eine Aufwandsentschädigung, die nicht selten das, was der 1-Euro-Jobber erhielt, überstieg. Eine Belohnung dafür, einen Arbeitslosen aus der Statistik zu entfernen und gleichzeitig diesen mit einem Niedriglohn abzuspeisen. Ähnlich ist es bei der Bürgerarbeit. Damit der Beschäftigte monatlich 900 Euro (= 7,50 Euro Stundenlohn) erhält, wird dieses Geld direkt vom Bund an die Kommunen und dann an den Arbeitgeber gezahlt. Für diesen ist die Einstellung somit ein praktisches Geschäft - er erhält einen zwangsweise motivierten Arbeitnehmer und muss dies nicht einmal selbst finanzieren, sondern kann sich ganz auf Kommune und Bund verlassen (sofern nicht die Kommune selbst der Arbeitgeber ist, die insofern auch ihren Haushalt verbessert, da sich die Bürgerarbeiter aus der Statistik verabschiedet). Alle Beteiligten, bis auf den Arbeitnehmer, profitieren also von diesem Projekt.

Für ein paar Euro mehr

Die Lage für den Beschäftigten stellt sich ein wenig anders dar. Zwar ist die Nachfrage nach der Bürgerarbeit groß (nicht zuletzt, weil 900 Euro monatlich bei manchem die bisherigen monatlichen Leistungen übersteigen), doch bei näherer Betrachtung erweist sich die Bürgerarbeit als Mogelpackung. Ein ALG-II-Empfänger, der bisher durch einen 1-Euro-Job hinzuverdienen durfte, soll, so heißt es offiziell, auf jeden Fall mehr erhalten, wenn er Bürgerarbeit leistet. Doch dies ist lediglich dann der Fall, wenn er keinerlei Mehrbedarfsaufwendungen einfordert (die spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gute Chancen auf Erstattung haben).

Zitat
   

Eine Modellrechnung:
359 Euro Regelsatz ALG II Alleinstehende
350 Euro Kosten der Unterkunft
120 Euro durch 1-Euro-Job

Summe: 829 Euro

Ein Bürgerarbeiter erhielte somit 71 Euro mehr als ein 1-Euro-Jobber. Nur: von den 900 Euro muss noch der Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung bezahlt werden, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Telepolis bestätigte. Nehmen wir der Einfachheit halber einen Beitragssatz in Höhe von 14% an, so müsste der Arbeitnehmer von seinen 900 Euro noch 63 Euro Krankenversicherungsleistungen zahlen, womit sein Nettoverdienst 8 Euro oberhalb des ALG-II-plus-1-Euro-Job läge. Bei denjenigen, die im 1-Euro-Job nicht nur einen Euro, sondern 1,50 oder gar zwei Euro pro Stunde erhalten, wird die Aussage, dass der Bürgerarbeiter mehr erhält, endgültig zur Lüge.

Doch der 1-Euro-Jobber hat noch in anderer Hinsicht einen Vorteil: er kann in Notlagen noch einen Antrag auf Übernahme von Mehrkosten stellen, da er ja offiziell noch im ALG-II-Bezug steht und keinen Arbeitsvertrag einging.

Der Bürgerarbeiter ist jedoch einen verpflichtenden Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber eingegangen. Er ist somit Arbeitnehmer wie jeder andere - nur wurde er zwangweise in den 7,50-Euro-Job gedrängt, denn natürlich gelten für die Nichtannahme der Bürgerarbeit die gleichen Regeln wie bei anderen Arbeitsverhältnissen:

Zitat
Eine Pflichtverletzung ohne wichtigen Grund führt zu einer Kürzung bzw. - im Wiederholungsfalle - zum Wegfall des Arbeitslosengeldes II (Regelleistung, Mehrbedarfe, Leistungen für Unterkunft und Heizung). Der Kürzungsbetrag richtet sich nach einem Prozentsatz der maßgebenden Regelleistung:

*    Bei Erwachsenen: 1. Pflichtverletzung = 30%, 2. Pflichtverletzung = 60%, weitere Pflichtverletzung = Wegfall der gesamten Leistung
*    Bei Unter-25-Jährigen: 1. Pflichtverletzung = Wegfall der Regelleistung, weitere Pflichtverletzung = Wegfall der gesamten Leistung
*    Je Verstoß gegen Meldeaufforderung: 10%.

Die Kürzung bzw. der Wegfall der Leistung dauern drei Monate. Bei Jugendlichen kann die Grundsicherungsstelle die Sanktion auf sechs Wochen verkürzen.

Zwar stehen somit gegebenenfalls ein paar Euro monatlich mehr zur Verfügung - allerdings ist die Hilfebedürftigkeit nicht mehr gegeben, weshalb neben den eventuell entstehenden Fahrtkosten der Zusatzverdienst auch für Ausgaben, die beim 1-Euro-Jobber noch das "Amt" übernimmt, reichen muss.

Bis zu drei Jahre soll eine solche Bürgerarbeit dauern, die letztendlich den Arbeitssuchenden in ein Billiglohnverhältnis zwingt. Hier aber zeigt sich endgültig die Heuchelei der Apologeten dieses Projektes, denn der Arbeitnehmer (der immerhin bis zu drei Jahre lang 30 Stunden pro Woche arbeitet) erhält durch diese Tätigkeit keine neuen Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Obgleich er also fast eine Vollzeitstelle bekleidet und ständig durch Sanktionsandrohung "motiviert" wird, werden diese Monate der Vollzeitbeschäftigung nicht einmal als reguläre Tätigkeit angerechnet, sondern wie eine Trainingsmaßnahme oder ähnliches behandelt. Dabei würde ein regulär beschäftigter Arbeitnehmer, so er einen Lohn in Höhe von 1080 Euro erhält[1] gerade einmal 46 Cent unterhalb dessen, was er durch Bürgerarbeit verdient. Dass hier also nicht wirklich angedacht ist, jemanden in den regulären Arbeits"markt" zu integrieren, liegt auf der Hand.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Entlastung auf Kosten von Hartz-IV-Empfängern
« Antwort #202 am: 25 Juli, 2010, 08:03 »
Das Arbeitsministerium will Kommunen mehr "Spielraum" bei der Unterbringung von Langzeitarbeitslosen geben

Im von Ursula von der Leyen geführten Arbeitsministerium hat man angeblich rund 200 Ideen entwickelt, wo gespart werden könnte. Einer der Diskussionsentwürfe sieht vor, dass Behinderte zukünftig mehr für öffentliche Transportmittel zahlen sollen, ein anderer, dass die Kommunen (die trotz Opern, Stadienbauten und milliardenschwerer Olympiabewerbungen über einen finanziellen "Notstand" klagen), mehr "Spielraum" bei der Unterbringung von Hartz-IV-Empfängern bekommen. Der soll so aussehen, dass sie die maximale Wohnungsgröße per Satzung auch unterhalb des bisher geltenden Richtwerts von 45 Quadratmetern festlegen können. Im Ministerium nennt man hier als Alternativwert 25 Quadratmeter für einen Single-Haushalt.

Allerdings gibt es außerhalb von Wohnheimen kaum Wohnungen unterhalb von 25 Quadratmetern. Indirekt zwingt man Hartz-IV-Empfänger mit solch einer Herabsetzung der Quadratmeterobergrenze deshalb zur Untervermietung und dazu, dass mehrere Personen gemeinsam in einem Zimmer hausen. So etwas mag bei Familien, Internatsschülern und Montagearbeitern zeitlich begrenzt gut gehen. Bei Personen, die nicht das Geld haben, viel Zeit außerhalb ihrer Wohnung zu verbringen, dürfte es durchaus unerwünschte Effekte mit sich bringen. Zudem haben kleine Appartements häufig weder Küchen noch Waschmaschinen, weshalb sie für deutlich höhere Lebenshaltungskosten sorgen als größere.

Zur Begründung der Idee führt man im Arbeitsministerium regionale Unterschiede und den Koalitionsvertrag an, wo allerdings lediglich von einer Teilpauschalierung der Wohnungskosten die Rede ist. Mit dem "Spielraum" sollen zudem Einzelfallprüfungen abgebaut und Verfahren verschlankt werden. Wie das genau geschehen soll, bleibt freilich ebenso offen wie die Frage, warum es neben einer Mietobergrenze noch eine zusätzliche Quadratmetergrenze gibt. Sie bewirkt, dass Hartz-IV-Empfänger auch dann zu Umzügen gezwungen werden können, wenn ihre Miete unterhalb der Höchstgrenze liegt, und hat deshalb durchaus den Geruch unverhältnismäßiger Schikane. Tatsächlich Bürokratie abbauen ließe sich eher dadurch, dass diese Quadratmetergrenze gestrichen wird und Langzeitarbeitslose nur dann zu Umzügen gezwungen werden, wenn ihre Miete die Preisobergrenze übersteigt und tatsächlich billigere freie Wohnungen vorhanden sind.


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Re: Entlastung auf Kosten von Hartz-IV-Empfängern
« Antwort #203 am: 25 Juli, 2010, 23:32 »
Wer sich schon einmal einen Mietenspiegel angesehen hat, der weiss, dass die Quadratmetermieten bei kleinen Wohnungen deutlich höher sind.
Insbesondere in Städten mit grossen Universitäten ist auch die Nachfrage deutlich erhöht, während das Angebot immer kleiner wird, denn fast niemand baut sowas in grösserem Umfang.
Hier in Hamburg sind Wohnungen um die 50 - 70 Quadratmeter oft sogar absolut günstiger als kleinere, die fast nur noch in Luxusausstattung verfügbar sind.

Untervermietung kann aus verfassungsrechtlichen Gründen ohne erklärten allgemeinen Notstand eigentlich nicht verlangt werden, es sei denn, es ist eine fast vollständige Teilbarkeit gegeben.
Die eigene Wohnung, auch die gemietete, steht unter besonderem Schutz unseres Grundgesetzes, insbesondere auch gegenüber staatlichen Eingriffen.
In dem Zusammenhang ist das Grundgesetz unmittelbar geltendes Recht!
Und die erzwungene Aufnahme Fremder ist ein so schwerwiegender Eingriff, dass allein der politische Wille zu Einsparungen sicher nicht dazu berechtigt.
Selbst in Obdachlosen-Wohnanlagen steckt man keine Fremden zwangsweise zusammen in eine Einheit.
Eine verbindliche Abwägung der betroffenen Rechtsgüter würde wohl wieder einmal das Verfassungsgericht treffen müssen...

Im Übrigen wird sich die Möbelhersteller-Lobby freuen, wenn Heerscharen von Arbeitslosen grosse Teile ihres Mobiliars entsorgen und nach Ende ihrer Krise neu anschaffen müssen.
Ebenso freut's natürlich Makler, Vermieter und Umzugsunternehmen, denn aus jedem Wohnungswechsel lässt sich einiger Profit ziehen.
Das betrifft nicht nur Provisionen, Courtagen, regelmässig weit überhöhte Vertragsabschlussgebühren und Transportkosten, sondern jeder neu und in diesem Falle sogar unter Zwang abgeschlossene Mietvertrag ist geeignet, den nächsten Mietenspiegel weiter ansteigen zu lassen.



Es ist für mich nichts neues, dass die Sommerloch-Dummschwätzer in der Politik ungehemmt reinen Bockmist absondern.
Aber sehr bedenklich ist, dass den arroganten Herrschenden offensichtlich Würde und Rechte von Unterstützungsbedürftigen sch...egal sind.

Wahrscheinlich wird man in nicht allzu ferner Zukunft auf die Idee kommen, Armen auch noch irgendwie das Wahlrecht zu beschneiden und schliesslich geschlossene Lager für sie zu errichten...
Vorher sollte jeder, der von Armut betroffen oder bedroht ist, also auch jeder abhängig beschäftigte ausserhalb des Beamtentums, sein (noch) vorhandenes Wahlrecht eifrig nutzen, um zumindest deutliche Zeichen zu setzen.

Sicher gibt es viele Menschen, die glauben, im Falle des Verlusts des Arbeitsplatzes ruck-zuck etwas geeignetes zu finden, also nicht von Hartz IV betroffen zu werden.
Denen gebe ich aber zu bedenken, dass sie von der Arbeitsagentur sehr schnell schon mit ALG 1 sogar in prekäre Arbeitsverhältnisse gezwungen werden können, bei denen nur ein Einkommen uinterhalb des bisherigen Arbeitslosengeldes und / oder unterhalb des Hartz IV Regelsatzes plus Wohnkosten erzielt wird.
Dazu bedarf es lediglich der Behauptung einer eingeschränkten Vermittelbarkeit oder einer sonstwie geringen Aussicht auf eine Beschäftigung auf vorherigem Niveau, z.B. wegen jährlich steigendem Alters...
Schlimmstenfalls reicht dazu dann ein schlechter Tag oder schlicht böser Wille eines Sachbearbeiters.

Jürgen
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Vom Niedriglohn zum Niedrigstlohn
« Antwort #204 am: 05 August, 2010, 16:36 »
Berufliche Qualifikation schützt immer weniger vor billigem Verkauf der Arbeitskraft

Zahlen für das Jahr 2009, die Krisenzeit also, liegen noch nicht vor, die gibt es voraussichtlich erst im Spätherbst 2010. Für den Zeitraum von Mitte der 1990er Jahre bis 2008 bestätigt auch der aktuelle Bericht des Duisburger Instituts für Arbeit und Qualifikation ( IAQ), dass das Schlagwort vom "Niedriglohnland Deutschland" mit reichlich Daten aus der Wirklichkeit belegt werden kann.

Auch 2008 arbeitete nach IAQ-Ermittlungen "gut jede/r Fünfte für einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle". Die Zahl der von Niedriglöhnen betroffenen Beschäftigten sei weiter gestiegen, kontinuierlich seit 1998. Dass zeige sich zwar seit 2006 nicht mehr in einer Erhöhung der Niedriglohnquote, weil die Beschäftigung insgesamt zugenommen hat, der absolute Anstieg sei aber dennoch deutlich:

"Im Jahr 2008 arbeiteten 6,55 Millionen Beschäftigte für Löhne unterhalb der Niedriglohnschwelle und damit rund 162.000 mehr als 2007. Gegenüber 1998 ist die Zahl der gering Verdienenden sogar um fast 2,3 Millionen gestiegen."

Prozentual ist die gesamtdeutsche Niedriglohnquote von 1995 bis 2008 von 14,7 auf 20,7% gestiegen, die von der deutschen Wirtschaft begrüßten Vorstellungen des früheren SPD-Kanzlers Gerhard Schröder sind Realität geworden. Sein Resüme vom World Economic Forum 2005 - "...wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt" - gilt nach wie vor. Das IAQ notiert:

"Kein anderes Land hat in den vergangenen Jahren eine derartige Zunahme des Niedriglohnsektors und eine Ausdifferenzierung der Löhne nach unten wie Deutschland erlebt."

Da das Lohnspektrum hierzulande wegen fehlender gesetzlicher Mindestlöhne immer mehr nach unten "ausfranse" - im untersten Lohnbereich also Ausdiffernzierungen möglich sind - und deutsche Unternehmer in diesem Bereich größere Gestaltungsmöglichkeiten als anderswo haben, verdient laut Bericht ein steigender Anteil der Niedriglohnbeschäftigten weniger als 50% des Medianlohnes.:

"Das Wachstum des Niedriglohnsektors in Deutschland ist einhergegangen mit einer zunehmenden Bedeutung von Niedrigstlöhnen."

Dass das "Niedriglohnrisiko" vor allem bei Minijobbern, Unter-25-Jährigen, befristet Beschäftigten, gering Qualifizierten, Ausländern und Frauen besonders gestiegen ist, verblüfft kaum; bemerkenswert ist jedoch die Erkenntnis, dass auch berufliche Qualifikation augenscheinlich immer weniger vor billigem Verkauf der Arbeitskraft schützt:

"Der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung hat sich deutlich erhöht (von 63,4% 1995 auf 71,9% 2008). Nimmt man die Beschäftigten mit einem akademischen Abschluss hinzu, sind mittlerweile vier von fünf Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland formal qualifiziert - ein auch im internationalen Vergleich extrem hoher Wert."

Die Dusiburger Forscher erklären sich dies damit, dass Deutschland über ein relativ gut ausgebautes berufliches Bildungsssystem verfügt - und dass der Druck, eine gering bezahlte Tätigkeit anzunehmen, sich auch für gut Qualifizierte erhöht habe.

Die Folgerung aus alledem ist für die IAQ klar: gesetzlicher Mindeslohn. Würde man sich am Niveau in anderen europäischen Ländern orientieren, dann müsste der in Deutschland nach den Berechnungen des Instituts zwischen 5,93 Euro und 9,18 pro Stunde liegen.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Soziale Klimaerwärmung
« Antwort #205 am: 08 August, 2010, 18:23 »
Die Chancen stehen gut für eine Erhöhung der ALG II-Regelsätze und Gutscheine für Sportvereine und Musikschulen soll es auch geben. Soziale Klimeerwärmung sozusagen. Oder doch weiterhin Eiszeit?

Seit das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsmethoden bei den ALG II-Regelsätzen monierte, warten viele gespannt darauf, ob sich die Regelsätze erhöhen werden oder nicht. Für Kinder, so heißt es mittlerweile, sollen insbesondere die bei den Regelsätzen vernachlässigten Bildungsausgaben durch Gutscheine für Musikunterricht, Sportvereine und dergleichen mehr ausgeglichen werden.

"Der Traum von 41 Euro mehr" wird geträumt, von 400 Euro Regelsatzhöhe statt 359 Euro. Soziale Klimaerhöhung per Gut- und Geldschein könnte man dies nennen. Doch die vermeintliche plötzliche soziale Wärme kann nichts gegen die Eiszeit bewirken, die seit Jahren in Bezug auf den Sozialstaat und die Solidarität der Menschen untereinander herrscht - und an deren Weiterführung Politik und Medien gleichermaßen fleißig arbeiten.

So schreibt die Süddeutsche Zeitung in ihrem Artikel: "Mit Gutscheinen für Musikunterreicht oder den Sportverein ist das Geld gebunden. Es kann nicht in Zigaretten oder neue Spiele für die Playstation investiert werden." Damit wird auf den Punkt gebracht, was seit Jahren von der Politik ohne jegliche Belege postuliert und von vielen widerspruchslos übernommen wird: ALG II-Empfänger geben das Geld, das für die Kinder da sein soll, sowieso für sich selbst aus, die Kinder gehen leer aus. Daher würde natürlich eine Erhöhung der Kinderregelsätze nur dazu führen, dass sich die ohnehin schon in Saus und Braus lebenden ALG II-Empfänger eher eine Playstation oder neue Spiele kaufen, nicht aber dafür, dass die Kinder etwas von dem Geld hätten.

Diese Ansicht (davon abgesehen, dass die Belege dafür, dass ALG II-Empfänger eher dazu neigen, Geld für die Kinder für sich selbst auszugeben als Nicht-ALG II-Empfänger) fußt auch auf der Tatsache, dass Geld nur explizit für die Kinder oder für die Eltern ausgegeben werden kann und greift damit ein grundlegendes Problem auf: Die Politik denkt einseitig. So wurde z.B. schon im November 2009 beklagt, dass das "Kindergeld nicht bei den Kindern ankommt" und stattdessen zur Schuldentilgung oder für den Urlaub ausgegeben werde. Doch die explizite Trennung von Ausgaben in jene, die den Kindern direkt helfen, und denen, die das nicht tun, ist weitaus komplexer, als sie das bloße "Urlaub = nicht für das Kind, Kinderschuh = direkt für das Kind"-Denken darstellt. Um dies zu begreifen, müsste aber nicht nur bei der Debatte um Kindergeld und Gutscheine nicht mehr in Kindeswohl und Gelder für Erwachsene aufgeteilt werden, sondern ein Familienwohl ebenso bedacht werden.

Banal ausgedrückt: Warum sollte eine Playstation nicht genauso auch dem Kindeswohl dienen? Warum ist die Playstation, genauso wie der Fernseher, der oft genug in Diskussionen als schon symbolhaltiger Beweis für das Verprassen der ALG II-Leistungen angeführt wird, so zum Sinnbild des Hedonismus und des Egoismus verkommen, während das Mensch-ärgere-dich-nicht-Brett quasi als romantisch-verklärtes Sinnbild des gemeinsamen Familienabends dient? Als wäre nicht eine Spielekonsole, genauso wie Fernseher, Videorecorder, DVD-Spieler oder Computer, heutzutage eben auch eine Möglichkeit, das Familienleben zu gestalten, fernab des "Göre-vor-der-Glotze-Parkens". Gemeinsames Bowling dank Wii scheint bei denjenigen, die stets Playstation und Co. als Ausgabe per se verteufeln, undenkbar zu sein und würde wahrscheinlich mit einem realitätsfernen "Geht halt live bowlen" beantwortet werden, ungeachtet der Kosten, die ein Bowlingabend mit sich bringen kann.

Die Playstation dient hier einfach einmal öfter als Symbol des Verprassens, des sinnlosen Anschaffens auf Kosten der Kinder. Als sei der Kauf einer vernünftigen Hose für das Kind das Nonplusultra, als sei nicht auch Nichtmaterielles wie Liebe, Zuneigung und Zeit mit Materiellem verknüpfbar. Manch einer wird nun wieder auf die gute alte Zeit mit den Regenwürmern im Fluss und den Spielen im Wald verweisen, auf all das, was ja früher, glaubt man all diesen Erzählungen, Standard war. Das fröhlich-unbefangene Spielen auf den Grünflächen, die selbstgemachte Angelrute, die selbstgebauten Baumhäuser... doch dabei wird die Sicht der Dinge extrem verklärt und die Gegenwart, in der Kinder lediglich Dreck und Lärm für viele bedeuten, ausgeblendet.

Für Viele ist das Spielen im Wald nicht mehr möglich, dank moderner Stadtplanung sind Spielplätze nur noch Sandoasen im Betonmeer, das letzte Grün wich einem Parkplatz, die Hecke wird akribisch gestutzt und der Spielplatz ist, zynisch gesagt, bitte nur mit sauberen Schuhen und lärmfrei zu betreten, so dass die lieben Nachbarn sich nicht beschweren. Auch das ist die soziale Kälte heutzutage, wobei man hier aber die Elternschaft, die auch schon einmal in jeder Bitte um etwas Mäßigung einen Affront gegen die unbeschwerte Kindheit sieht, die meint, dass auch in der 23-Uhr-Theatervorstellung der Säugling mitkommen sollte und im entscheidenden Moment dann sein Gebrüll loslässt, nicht ausklammern sollte. Rücksichtnahme, Toleranz, Verzicht, Kompromissbereitschaft? Fehlanzeige. Auch das ist soziale Kälte.

Doch die gesamte Debatte um die Regelsätze scheint sich nunmehr an der Höhe der Regelsätze aufzuhängen, wobei dann die 41 Euro mehr, die es geben könnte, anscheinend die Erhöhung der sozialen Temperatur darstellen sollen. Dabei hat die soziale Kälte, die das Land seit langem ereilt, nur wenig mit der Höhe irgendwelcher Gelder zu tun - egal ob der ALG II-Empfänger nun 400, 200 oder 800 Euro erhält, die Tatsache bleibt, dass er in der Gedankenwelt der Gesellschaft längst als schmarotzender, arbeitsunwilliger, schwarzarbeitender und tricksender Proll angekommen ist, der froh sein darf, dass er überlebt und insofern sich voller Demut und Dankbarkeit in jeden beliebigen Job einfügen soll, fröhlich dabei das Liedchen des "1-Euro-Moorsoldaten" trällernd.

ALG II-Empfänger sind die Aussätzigen der Gesellschaft geworden, die Solidarität zu ihnen wurde durch unwidersprochen postulierte Fantasiezahlen wie die der 25%-Missbrauchsquote und Co. endgültig auf dem Schuttplatz der Bundesregierung entsorgt, wo sich auch die einstige Idee eines soziokulturellen Existenzminimums für jeden findet. Der Sozialstaat soll nur noch die wirklich Kranken und Hilflosen irgendwie durchfüttern, der Rest soll arbeiten und malochen für ein paar Cents mehr, auf dass er dadurch seine Solidarität zum Land und eben jener Gesellschaft, die seit langem auf ihn spuckt, unter Beweis stellt.

In der absoluten Endlosschlaufe wird der ALG II-Empfänger so gleich zum emotionalen Sandsack für Viele. Für diejenigen, die ihre Steuern zahlen und ihre Wut ob ihrer hohen Zahlungsverpflichtungen nicht gegen jene richten, die dafür stehen, wie diese Steuern verwandt, zum Fenster rausgeworfen oder aber erlassen werden, sondern gegen jene, die sich ihren Kleinbetrag monatlich abholen, ohne dafür vor Dankbarkeit zu zerfließen. Für diejenigen, die befürchten müssen, dass ihr Minijob demnächst von einem 1-Euro-Jobber oder Bürgerarbeiter getan wird, so dass sie selbst sich in die Reihe derjenigen einreihen, auf die sie vorher herabschauten. Für diejenigen, die sich tagtäglich zu einem Hungerlohn in eine Arbeit begeben und die nicht überlegen, wieso es überhaupt möglich ist, dass sie zu diesem Hungerlohn arbeiten _müssen_, sondern stattdessen neidisch auf jene schauen, die womöglich fast genauso viel Geld wie sie haben, jedoch ohne Erwerbstätigkeit.

Für diejenigen aber, die weiterhin dafür sorgen, dass viele, die Geld hätten, nichts davon der Gesellschaft geben _müssen_, die ihrerseits jede Möglichkeit nutzen, um noch den letzten Cent für sich zu behalten, was dank diverser Steuertricks usw. machbar ist - für diese ist dies die optimale Situation. Denn was immer sie beschließen, die kurze Wut darüber wird aufflammen wie eine Kerze im Wind. Aber auf dem Scheiterhaufen stehen später andere.

Die soziale Kälte in Bezug auf ALG II-Empfänger, die die Politik wie auch die Medien seit langem forcieren, die sie durch eine fast schon pervertierte Idee des Lohnabstandsgebotes als Mittel zur Reduzierung der Sozialleistungen noch weiter ausdehnen, diese soziale Kälte wird auch durch 41 Euro mehr nicht verändert werden. Hier würde es der Politiker bedürfen, die den Mut haben, auf Pressekonferenzen nicht mehr ihre eigene hedonistische Roadshow zu veranstalten, sondern entschieden dem gegenübertreten, was von ihnen und ihren Vorgängern zur "Tatsache über ALG II-Empfänger" verklärt wurde. Die Verteidung dieses Gruppe bleibt aber weiterhin den ALG II-Erwerbsloseninitiativen überlassen, dafür wird die Mär des vor sich selbst zu beschützenden ALG II-Empfängers, der ohne Gutscheinregelung alles Geld verprassen würde und seine Kinder verwahrlosen lässt, weitergegeben, ohne sie jemals zu hinterfragen. Gegen diese soziale Kälte, die in diesem Denken steckt, nutzt auch das Eurofeuer nichts. Und gegen die Ellbogengesellschaft, die soziale Kälte als unabdingbar ansieht, schon gar nicht.

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Re: Soziale Klimaerwärmung
« Antwort #206 am: 08 August, 2010, 22:43 »
Ich bitte ausserdem zu berücksichtigen, dass jeder Cent, den Arbeitslose erhalten, praktisch ohne Verzögerung oder Abzug im Inland in Umlauf gebracht wird. So fördert man direkt die darniederliegende Binnennachfrage.

Abermilliarden dagegen, die zur Förderung der angeblich darbenden Banken oder Grossunternehmern aufgebracht werden, fliessen stets zügig in's Steuerparadies oder in's (wirklich grundfalsch organisierte) Altersversorgungssystem der USA ab (für das die meisten Hedge-Fonds arbeiten).
Oder sie dienen dazu, die Buch-Verluste bereits geschehener Abflüsse zu finanzieren.
Solche direkten Zuwendungen an die Grossen sind nicht nur schädlich für unser Wirtschaftssystem im globalen Wettbewerb, weil die Auszehrung und letztlich Schuldversklavung unserer Bevölkerung noch befördert wird, die wahren Nutzniesser dagegen einen immer grösseren Vorteil erlangen, sondern sie verzerren auch im Inland den Wettbewerb erheblich, weil ehrlich und anständig arbeitende Firmen und ihre Mitarbeiter erhebliche Nachteile erleiden.

Den Kleinen mehr zu geben, heisst nicht, die Grossen auszulassen, denn das Geld der Kleinen landet am Ende doch immer dort.
Nur tut es eben vorher noch Gutes.

Gleiches gilt übrigens auch für Gelder, die man den Kleinen lässt, statt sie, z.B. durch höhere Mehrwertsteuer oder Streichungen und die Schere zwischen Einkommens- und Preisentwicklung, immer weiter in den Mangel und die Not zu treiben. 

In einem gesunden Wirtschaftssystem läuft das Geld in einem Kreislauf.
Und dabei schadet es überhaupt nicht, wenn es bei jedem Umlauf bei jedermann einmal vorbei kommt.

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Neue Diskussion um Arbeitspflicht für Hartz-IV-Bezieher
« Antwort #207 am: 09 August, 2010, 08:44 »
Wolfgang Franz, Chef der Wirtschaftsweisen, will Arbeitslose mit respektvollen Tätigkeiten als Schuhputzer, Tütenpacker, Scheibenwischer oder Brötchenausträger beschäftigen

Die Thematik einer angedachten Arbeitspflicht für Hartz-IV-Bezieher, wurde schon mehrfach in den Raum der politischen Diskussion gestellt. Hessens damaliger Ministerpräsident Roland Koch ging dazu Anfang des Jahres in Steilvorlage. Er sah es als Instrument an, "damit niemand das Leben von Hartz IV als angenehme Variante ansieht".

Nun beteiligt sich der Chef der Wirtschaftsweisen Wolfgang Franz an der auch zwischenzeitlich nie ganz abgeflauten Diskussion. In einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung forderte er eine Flexibilisierung der Regelsätze, die eine Arbeitspflicht mit einschließen solle: Jeder Hilfebedürftige kann den ungekürzten Regelsatz bekommen, aber er muss dafür arbeiten." Arbeitspflicht bedeutet aber auch, dass Arbeit vorhanden ist. Doch wo kommen diese neuen Arbeitsplätze her? Die Kommunen bedienen sich der 1-Euro-Jobber schon etwas länger und dürften keine neuen Arbeitsplätze aus dem Hut zaubern können.

So bleibt noch die Hoffnung auf die freie Wirtschaft, wo die neuen Jobs für Geringqualifizierte entstehen müssten: Franz nennt die Tütenpacker, die man aus amerikanischen Supermärkten kennt, die Scheibenreinigung an Tankstellen, Schuhputzer und Menschen, die am Morgen Brötchen austragen. Wie das funktionieren soll, nachdem man den Deutschen Jahrzehnte lang beigebracht hat, ihre Einkaufstüten selbst zu packen und die Scheiben an der Tankstelle selbst zu säubern, lässt er offen. Eine kleine Rückfrage bei meinem Tankwart, der den Scheibenservice bereits anbietet, lässt nichts Gutes hoffen. Zu wenige nehmen diese Dienstleistung in Anspruch.

Dass dabei vielleicht gar keine Arbeitsverhältnisse entstehen, die einen Austritt aus dem Leistungsbezug ermöglichen, klingt auch bei Franz durch, wenn er sagt: "Wichtig ist: Jede ehrliche Arbeit verdient Respekt und wenn das dort erzielte Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht, dann wird es mit Hilfe des Arbeitslosengelds II aufgestockt".

Da es bereits genug Arbeitsplätze gibt, wie der so mancher Teilzeitkassiererin, die für 6 Euro die Stunde an der Kasse sitzt, wird es spannend, welche Löhne dann für Tütenpacker und Co. vorgesehen sind. Da aber bei Ablehnung von Arbeitsstellen Sanktionen drohen, nutzt diese Regelung in erster Linie wohl in erster Linie den Anbietern von Niedriglohnjobs. Denn seien wir doch mal ehrlich: Welcher Langzeitarbeitslose würde einen regulären Job mit einem Stundenlohn von 10 Euro oder mehr ablehnen?

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Offline Jürgen

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Re: Neue Diskussion um Arbeitspflicht für Hartz-IV-Bezieher
« Antwort #208 am: 09 August, 2010, 09:03 »
Arbeitslose erhalten Leistungen, weil sie entweder Anspruch aus einer (Pflicht-)Versicherung haben, oder weil unsere Verfassung das verlangt, Stichworte "sozialer Rechtsstaat" und "Menschenwürde".

Arbeitgebern steht grundsätzlich derselbe Schutz zu, im Falle der Versicherung allerdings auf freiwilliger Basis.

Nicht dagegben gibt es irgendeinen Anspruch auf kostenloses Personal.
Es ist nicht Aufgabe des Staates oder der Gemeinschaft, Selbständigen den Profit zu sichern bzw. die Personalkosten abzunehmen.

Ein Arbeitgeber, der versucht, solche elementaren Grundlagen seines Gewerbes der Allgemeinheit anzulasten, indem er sein Personal nicht bezahlt, der muss sich vorhalten lassen, selbst ein professioneller Sozialschmarotzer übelster Prägung zu sein.
Droht er dabei noch unbillig und zum eigenen Vorteil mit einem empfindlichen Übel, beispielsweise damit, jemandem ein Existenzminimum einkürzen zu lassen, macht ber sich m.e. sogar zum gewerblichen Erpresser und läuft Gefahr, ein unmittelbares Notwehrrecht auiszulösen...  

Auch andere Arbeitgeber, die sich durch eigene Leistung am Markt zu behaupten versuchen und ihre in Anspruch genommen Leistungen der abhängig Beschäftigten ehrlich selbst zu bezahlen, sollten sich heftig gegen solchen Missbrauch wehren, denn durch Profit auf Kosten der Allgemeinheit wird der Markt ganz deutlich gestört.  

Wo also bleibt der Protest und Widerstand der Unternehmer, die etwas auf sich halten???  
Wer kennt überhaupt noch die Prinzipien des "ehrbaren Kaufmanns"?

Jürgen
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
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Seit der Einführung von Hartz IV wurden mehr als 50 Milliarden Euro für Aufstocker ausgegeben

Die Frankfurter Rundschau hat, wie sie berichtet, aus Zahlen des Bundesarbeitsministeriums berechnet, dass seit der Einführung von Hartz IV mehr als 50 Milliarden Euro zur Aufstockung von Niedriglöhnen ausgegeben wurden. Dabei ist der Trend deutlich zu sehen, dass die Beschäftigung im Niedriglohnsektor zunimmt. Wurden 2005 noch 8 Milliarden Euro für Aufstocker bezahlt, so waren es 2009 schon 11 Milliarden, was einem Drittel der Ausgaben für Hartz IV entspricht. Mit 1,3 Millionen Menschen, die Alg II zum Aufstocken beziehen, um das Existenzminimum zu sichern, sind 2009 bereits ein Viertel aller Hartz IV-Empfänger berufstätig und "working poor", darunter weit über 400.000, die ganztägig arbeiten. Nach Angaben der Hans Böckler Stiftung verdienten 2007 fast 30 Prozent der westdeutschen und 40 Prozent der ostdeutschen Aufstocker weniger als 5 Euro die Stunde.

Die Aufstockung, eigentlich ursprünglich gedacht, den Wiedereintritt in das Arbeitsleben zu erleichtern und zu fördern, hat sich auch als heimliche Subventionierung von Arbeitgebern etabliert, die schlicht nur Niedriglöhne anbieten, diese immer weiter unterbieten und wissen, dass der Staat die Löhne aufstockt, weil sonst die Menschen trotz Arbeit nicht von dem Lohn leben könnten und dafür nicht arbeiten würden. Der Anreiz geht damit völlig in die falsche Richtung, wenn Arbeitgeber beispielsweise nicht nachweisen müssen, dass sie nicht mehr Lohn zahlen können und dass ein Betrieb ohne Niedriglöhne Verluste machen würde. So werden zwar massiv Hartz-IV-Empfänger überwacht und nach Missbrauch überprüft, die indirekt geförderten Arbeitgeber aber nicht.

Natürlich würde ein Mindestlohn diese Art der Bereicherung seitens der Arbeitgeber unterbinden können. Es müssten ja nicht gleich 10 Euro pro Stunde sein, wie dies der wegen seines hohen Einkommens, Porsche und Almhütte in Kritik geratene Linkspartei-Chef Klaus Ernst fordert. Auch die Grünen und die SPD fordern die Einführung eines Mindestlohns, um das Lohndumping zu beenden. Schwarz-Gelb lehnen dies, weil ein Mindestlohn angeblich die Zahl der Arbeitslosen steigen lassen würde. Von Vorschlägen, wie die Förderung des Niedriglohnbereichs durch den Staat und der Missbrauch mancher Arbeitgeber beendet werden kann, hört man jedoch nichts.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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