Autor Thema: Bundesagentur für Arbeit,Hartz IV,Überwachung von Arbeitslosen ....  (Gelesen 27384 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Datenschutzmängel bei neuem Computersystem der Arbeitsagentur
« Antwort #150 am: 30 Oktober, 2009, 09:27 »
Die Bundesagentur für Arbeit hat nach Informationen der Frankfurter Rundschau massive Datenschutzprobleme bei einem neuen Computersystem. In der neuen Datenbank sollten Daten von Erwerbslosen gespeichert werden, die sich auf Suchtkrankheiten, Verschuldung, Wohnungsproblematik bis hin zu schwierigen familiären Verhältnissen bezögen, zitiert die Zeitung aus Schreiben von Personalräten, die das System datenschutzrechtlich für hoch gefährlich hielten. Auf das Computersystem mit dem Namen 4-PM ("Vier-Phasen-Modell") könnten bundesweit alle rund 100.000 Mitarbeiter der Jobcenter und der Arbeitsagenturen zugreifen, hieß es.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, teilt die Bedenken: "Ich habe gedrängt, das System wegen massiver datenschutzrechtlicher Bedenken nicht in Betrieb zu nehmen, sagte er der Frankfurter Rundschau. Doch die Arbeitsagentur habe das Programm gegen das Drängen der Datenschützer mit einigen Einschränkungen freigeschaltet. "Alleine dadurch sind aber die Bedenken nicht ausgeräumt", kommentierte Schaar. Er warf den Verantwortlichen bei der Bundesagentur vor, sie hätten "offensichtlich noch nicht begriffen", dass beim Thema Datenschutz höchste Sensibilität angebracht sei. Eine Sprecherin der Bundesagentur sagte, man arbeite man bei laufendem Betrieb an Verbesserungen an dem umstrittenen System.

Schaar hatte zuvor auch massive Kritik am BA-Stellenportal im Internet geübt, weil Kriminelle sich darüber Bewerberdaten verschaffen könnten. Der neue Bundesarbeitsminister Franz Josef Jung (CDU) forderte die BA auf, gemeinsam mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten das Problem zu beheben.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Jobbörse der Bundesagentur zugespammt
« Antwort #151 am: 10 November, 2009, 15:51 »
Die Bewerberdaten in der Onlinejobbörse der Bundesagentur für Arbeit sind nicht sicher, hatte der Bundesdatenschützer gewarnt. Die Behörde hatte die Kritik zurückgewiesen. Jetzt hat eine Firma die Freizügigkeit für Arbeitgeber ausgenutzt und mit fingierten Jobofferten Daten von Bewerbern abgegriffen.

Bei der Onlinejobbörse der Bundesagentur für Arbeit ist es zu einem Fall von massivem versuchtem Datenmissbrauch gekommen. Die Frankfurter Rundschau berichtet, die Berliner Firma Econsulting24 habe 2.500 Stellenangebote geschaltet, um so Bewerberprofile einzusammeln. Geboten wurden Facharztstellen, Arbeit in pädagogischen Berufen, Ingenieur- und Managerjobs. Offenbar scheint es keine Sicherheitsvorkehrungen bei Datenbankeinträgen von Arbeitgebern zu geben, die massenhaftes Datenbankspamming dieser Art verhindern.

Dieser eindeutige Versuch der Datensammlung verstoße gegen die Nutzungsbedingungen und stelle einen Missbrauch dar, sagte Anja Huth, Sprecherin der Bundesagentur, der Zeitung.

"Die ständigen schweren Fälle von Datenmissbrauch bei der Bundesagentur für Arbeit müssen endlich Folgen haben", fordert Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Bundestagsfraktion der Linken. Es sei "nicht hinnehmbar, dass Arbeitsuchende zum Freiwild von skrupellosen Unternehmen und Datenkriminellen werden". Wer alle Warnungen ignoriere und mit den Daten von Arbeitssuchenden so leichtfertig umgehe, mache sich der Beihilfe zum Missbrauch schuldig.

Das Stellenportal der Bundesagentur lade zum Missbrauch geradezu ein, hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erst am 29. Oktober 2009 öffentlich kritisiert. Wer sich als Arbeitgeber ausgebe, könne dort ohne Legitimation eine persönliche Identifikationsnummer erhalten und Stellenanzeigen aufgeben. Eine Betriebsnummer oder Gewerbeschein müssten nicht vorgelegt werden. Der so Angemeldete erhalte Zugang zu einem Teil der Bewerbungsunterlagen und könne sich Bewerbungen mit Adresse, Telefonnummer, Geburtsdaten, Zeugnissen und Lebenslauf zuschicken lassen.

Die Bundesagentur begründet das lockere Registrierungsverfahren, die Behörde wolle Einstiegsbarrieren für die Jobbörse vermeiden.

Quelle : www.golem.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Bundesagentur für Arbeit bleibt am Netz
« Antwort #152 am: 12 November, 2009, 09:21 »
Der Missbrauch von Daten Arbeitssuchender sei ein Einzelfall gewesen. Daher sieht sich die Bundesagentur für Arbeit nicht dazu veranlasst, die Arbeitsvermittlung vom Netz zu nehmen.

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass über "Fake-Angebote" zum Teil sensible Daten von Arbeitssuchenden über das Portal der Bundesagentur für Arbeit abgegriffen wurden. Doch, so eine Sprecherin der Bundesagentur, ginge es völlig an der Sache vorbei, von einem "Datenskandal" zu reden. Lediglich 3.000 von insgesamt über 200.000 Jobangeboten seien unseriös gewesen. Nicht Täter, sondern Opfer krimineller Machenschaften sei die Agentur geworden. Als am Dienstag der Datenskandal bekannt wurde, forderte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, eine sofortige Stilllegung der öffentlich zugänglichen Datenbank: "Sowohl für Arbeitssuchende als auch für ehrliche Arbeitgeber ist die Jobbörse eine Zumutung, solange sie ein Tummelplatz für Betrüger ist." Auch Die Linke äußerte deutliche Kritik.

Eine Firma mit dem Namen "Econsulting24 Ltd." und angeblichem Sitz in Berlin soll etwa 2.500 falsche Stellenanzeigen in das System der Bundesagentur eingestellt haben, um so Zugriff auf etliche Bewerberprofile zu erhalten. Dabei ging es um Stellen für Fachärzte, Ingenieure, Manager, Piloten und Stellen im sozialpädagogischen Bereich. Bei der Sperrung und Löschung der gefälschten Jobangebote sei auch ein Zusammenhang zu zwei weiteren unseriösen Anbietern von Jobangeboten aufgefallen. Alle drei Firmen sollen von derselben Person betrieben worden sein. Insgesamt ließen sich über 3.300 falsche Stellenanzeigen ausmachen, die das Ziel hatten, Daten abzugreifen.

Erst wenige Wochen zuvor hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar auf Datenschutzrisiken hingewiesen. Das Portal der Bundesagentur sei das größte Jobvermittlungsportal in Deutschland mit etwa 3,8 Millionen Arbeitssuchenden in der Datenbank. Die Hürde jedoch, um als Arbeitgeber diese Daten zu kommen, sei nicht besonders hoch. Das würde geradezu zum Missbrauch einladen.

Die Bundesagentur hat nun angekündigt, die Prüfung der Anbieter von Stellenangeboten zu verbessern. Bisher seien nur Stichproben durchgeführt worden. Nun will man bei Jobanbietern genauer prüfen, ob es sich wirklich um tatsächliche Jobangebote oder -unternehmen handelt, und nicht wie bisher einfach nur über Pflichtangaben und ein postalisches PIN-Verfahren überprüfen, ob das Unternehmen existiert. Dennoch versucht die Bundesagentur die Hürde, neue Jobangebote in das System einzustellen, so tief wie möglich zu legen, da sie davon ausgeht, dass dadurch die Wahrscheinlichkeit steigt, Arbeitsplätze besser und schneller vermitteln zu können.

Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Entrechtungsavantgarde - Das neue Datenschutzbewusstsein der Arbeitsagentur
« Antwort #153 am: 16 November, 2009, 14:12 »
Nach den letzten Problemen mit dem Datenschutz bemüht sich die Arbeitsagentur um Schadensbegrenzung. Doch das plötzliche Datenschutzbewusstsein ist angesichts der ALG-II-Gesetzgebung und deren Umsetzung wenig überzeugend. Logisch betrachtet kann Datenschutz hier auch keinen Stellenwert haben.

Der Datenschutz ist eine Katastrophe

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, bezeichnete unlängst den Datenschutz bei der Arbeitsagentur als Katastrophe und auch die Leiterin des Referats für e-Government, Neue Medien und Verwaltungsmodernisierung des Fachbereichs Gemeinden bei ver.di, Annette Mühlberg, wusste im Interview mit Netzpolitik nicht viel Positives über die ALG-II-Software mitzuteilen.

Weitgehend unübersichtliche Befugnisstrukturen, Möglichkeiten, über das Jobbörsenportal Zugriff auf beliebig viele Bewerberdaten zu erhalten, ohne vorher konkret belegen zu müssen, dass es sich bei einem um einen Arbeitgeber handelt, der tatsächlich Arbeitsplätze zu vergeben hat, sind jedoch nur ein kleiner Teil der Problematik, die bei den Betroffenen längst zur kompletten Resignation in Datenschutzbelangen geführt hat. Dies liegt daran, dass die Maxime bei den Arbeitsagenturen lange Zeit lautete: Du willst etwas von uns, Du tust, was wir sagen. Nur so hast Du auch eine Chance.

Der Arbeitslose ist stets selbst schuld

Beim Thema Arbeitslosigkeit ist es wichtig, weiterhin den Anschein zu erwecken, es handele sich nur um ein Problem, welches durch genug Motivation und Engagement der Betroffenen sowie der Eliminierung der persönlichen Arbeitshindernisse gelöst werden kann. Die Wichtigkeit ergibt sich daraus, dass bei einer Betrachtung der Arbeitslosigkeit (was lediglich das Fehlen von fair bezahlten Erwerbstätigkeiten bedeutet) unter Berücksichtigung der Problematiken Technologisierung und Profitdenken als Dogma zwangsläufig das komplette Wirtschaftssystem in Frage gestellt werden würde.

Die Drohung von Arbeitgebern, sie würden abwandern, sollten sich ihre bisherigen Möglichkeiten verändern, würde bei einer Betrachtungsweise, die Arbeitslosigkeit nicht mehr als Schuld des Einzelnen ansieht, ins Leere laufen. Gleiches gilt für die Fixierung der Politik auf die Senkung der Arbeitslosenquote, die Hinarbeit zur Vollbeschäftigung usw. Da sich im derzeitigen System aber alles um Profit dreht, muss zwangsläufig der Mensch als Ware angesehen werden, die Profit einbringt oder diesen schmälert. Aus dem gleichen Grunde ist daher die Arbeitslosigkeit eine Verweigerung des Einzelnen, den Profit eines Arbeitsgebers oder des "Staates" zu mehren. Jede Krankheit, jedes persönliche Problem, jedes "Vermittlungshemmnis" muss daher aus dem Weg geräumt werden um die persönliche Ressource wieder dem Profitpool zuzufügen. Hier kann Datenschutz keinen Platz haben.

Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit

Das Fehlen eines Datenschutzbewusstseins, das auch Annette Mühlberg im Interview beklagt, ist eine logische Folge des Denkens, dass der Mensch hier nur noch Kunde/Nummer ist, die es zu vermitteln gilt.

Zitat
[...] Die Mitarbeiter bewegen sich bei der Erfassung und Veröffentlichung der Daten permanent auf Glatteis. Wäre die Erfassung noch auf Papier oder stünde der Zugang zu den Daten nur dem Mitarbeiter und seinem Stellvertreter offen, dann wäre eine kleine Ungenauigkeit datenschutztechnisch völlig irrelevant. Der ganze Stress entsteht ja erst durch die Online-Zugänglichkeit. Und zuguterletzt wird auch noch dem sogenannten 'Kunden' (desjenigen, dessen Daten erfasst werden) Verantwortung mitaufgebürdet. Sein Einverständnis ist 'sowohl im Rahmen der Datenerhebung als auch mit der Erfassung in VerBIS' 'im Rahmen der Klickeinwilligung zu dokumentieren.' Wobei sich der Betroffene 'der Tragweite seiner Entscheidung bewusst und hinreichend informiert sein muss'. Die Frage ist doch vielmehr, ob sich die Bundesagentur für Arbeit selbst der Tragweite ihrer (Software-)Entscheidung bewusst ist.
(Annette Mühlberg im Interview mit Netzpolitik)

Wie Frau Mühlberg treffend kommentiert, ist die Einwilligung des Kunden eine Farce da einerseits nicht einmal bei den Angestellten selbst ein Bewusstsein dahingehend vorhanden ist, was die Zustimmung überhaupt bedeutet, andererseits dies aber auch schlichtweg irrelevant ist.

In bekannter "friss-oder-stirb"-Manier wird dem Kunden, wie der Arbeitssuchende nun heißt, mitgeteilt, dass er hier um Leistungen ersucht und deshalb verpflichtet ist, allen Befehlen Folge zu leisten. Andernfalls, so die einfache Lösung, gebe es eben kein Geld. Sicher stehen dem so behandelten Kunden die diversen Wege wie Beschwerden oder Klagen offen, doch wer so argumentiert, lässt außer Acht, dass es sich hier um Dinge handelt, auf die ein Anspruch besteht und die Kunden keine juristisch bewanderten, über beliebig viele finanzielle Ressourcen zur Durchsetzung von Ansprüchen verfügende, psychisch und physisch fitte Menschen sind.

Bei vielen ALG-II-Empfängern handelt es sich bereits um Menschen, die schlichtweg der Hilfe bedürfen. Doch in der Vermittlungsmaschine, die die Geldleistungen (immerhin das Existenzminimum) jederzeit als Druckmittel verringern kann oder dies ankündigt, ist die Hilfe nur noch die Maske, hinter der sich der blanke Zynismus verbirgt. Fragen ob der ALG-II-Beantragende an Depressionen leidet, Albträume hat, sich minderwertig ob seiner Hilfebedürftigkeit fühlt (was durch Medien und Politik ja stets forciert wird), Menschen hat, die ihm zur Seite stehen, er Alkohol/Drogen konsumiert oder an Selbstmord denkt, sind nicht dafür gedacht, hier eine Hilfebedürftigkeit festzustellen oder gar Hilfe zu leisten, sondern die Arbeitsverfügbarkeit des Einzelnen zu bewerten und ihn somit einer bestimmten Gruppe von Arbeitssuchenden zuzurechnen.

Dabei führt diese Einteilung nicht zu einer weiteren Hilfe, sondern oft eher zu einer Verschlimmerung der Situation, da der Betroffene so in den Vermittlungslisten nach hinten rutscht, während er gleichzeitig aber den gleichen Regelungen unterworfen ist, die auch für denjenigen gelten, der laut Befragung "topfit" ist. Einfach ausgedrückt: der depressive Suizidkandidat wird gleich doppelt unter Druck gesetzt/bestraft. Zum einen muss er einen Datenstriptease ausführen, dann wird er als schwer vermittelbar eingestuft und insofern auch bei Bewerberlisten ausgeblendet oder unter "ferner liefen" geführt, während er jedoch trotz der bekannten Probleme sämtlichem Druck der ArGe-Maschine ausgeliefert ist wie alle (Bewerbungen, Termineinhaltung usw.).

Dem Antragsteller wird stetig suggeriert, dass er, so er nicht alle auch noch so intimen Daten herausrückt, selbst schuld ist daran, arbeitssuchend zu sein und insofern ein Beharren auf Privatsphäre synonym ist mit einer aktiven Verweigerung von Chancen. Als würde die Offenbarung aller Daten automatisch die Aussicht auf einen Job verheißen, wird Datenschutzbewusstsein als Renitenz umgedeutet. Die ArGen maßen sich hier an, wie im Krimi "die Wahrheit und nichts als die Wahrheit" zu verlangen. Nichts zu verbergen wird hier zur allgegenwärtigen Maxime.

Systematisches Zer/Verbrechen

Nicht erst seit der ehemalige Bundesminister Clement ALG-II-Empfänger folgenlos als Parasiten bezeichnete und bei einer Polittalkshow (von der die Talkshow "leitenden" Sabine Christiansen unwidersprochen) von Missbrauchsquoten in Höhe von mehr als 20% fabulierte, sind ALG-II-Empfänger bei vielen nur noch als schmarotzende, arbeitsunwillige, betrügende, ungepflegte und dümmliche Menschen existent, die "könnten, wenn sie nur wollen". Systematisch tun sich Politiker dadurch hervor, dass sie, sich selbst mit dem "Mut zur Wahrheit" brüstend, diese Vorurteile weiter schüren, noch stärkere Einschnitte bei ALG II fordern oder aber in absurder Argumentation Niedriglöhne deshalb kritisieren, weil diese in der Höhe ALG II entsprechen.

Systematisch wird hier eine immer größer werdende Bevölkerungsgruppe psychisch zerbrochen und dieser dann noch abverlangt, sich gegen eine Maschinerie zu wehren, die nicht nur datenschutzrechtlich lediglich dem Experiment folgt, inwieweit und wie lang sich jemand gegen oft sadistische Behandlung noch wehrt oder aber aus Angst vor dem Komplettverlust sämtlicher Mittel (wobei vielen ja illegale Methoden nicht einmal in den Sinn kommen würden, was die Absurdität vieler populistischer Aussagen noch verstärkt) sowie der Verinnerlichung der Idee, dass er selbst an allem schuld ist, jegliche Miss/Behandlung in Kauf nimmt. Der ALG II-Empfänger ist somit in vielerlei Hinsicht ein Versuchsobjekt dafür, wie weit die Stigmatisierung und Entrechtung einer Bevölkerungsgruppe fortschreiten kann, während die Nichtbetroffenen zusehen.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
Immerhin kann man vermuteten Missbrauch inzwischen melden.
Gleich bei'm Versuch des Besuchs der Jobbörse, auch ohne ein Login, erscheint neuerdings folgender Text:

Zitat
Datenschutz geht alle an!

Die Qualität der Angebote in der JOBBÖRSE ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund führen wir umfangreiche Prüfungen durch.


Hierbei können Sie uns unterstützen.

Sollten Sie Auffälligkeiten zu Stellenangeboten feststellen, teilen Sie uns diese bitte umgehend mit. Zum Beispiel

    * ein Arbeitgeber/Stellenangebot existiert nicht
    * ein Stellenangebot verstößt gegen ein Gesetz
    * ein Stellenangebot dient ausschließlich zu Werbezwecken

Sie können online eine Rückmeldung verfassen oder uns telefonisch unter 01801 / 002862 (Festnetzpreis 3,9ct/min, Mobilfunkpreise abweichend) kontaktieren.

Wir nehmen Ihre Hinweise ernst und werden diesen nachgehen.

>> Weiter zur JOBBÖRSE

Quelle:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A012-SIE-Betrieb/Allgemein/Jobboerse-Datenschutz-Info.html
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Arbeitsagentur gelobt Besserung beim Datenschutz
« Antwort #155 am: 04 Dezember, 2009, 13:01 »
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist nach Angaben der Bundesregierung dabei, die Zugriffsrechte auf das neue Computersystem für Empfänger von Hartz IV deutlich einzuschränken. Auch bei der  Job-Börse würden Zugangsberechtigungen strenger geprüft. Dies hat die Bundesregierung in ihrer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen mitgeteilt. Die Behörde reagiere damit auf Berichte über eine Sicherheitslücke bei ihrem Stellenportal sowie auf Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar an der Datenbank für Empfänger des Arbeitslosengelds II, die unter dem Namen "Vier-Phasen-Modell" (4-PM) neu eingeführt worden ist.

Wie viele Arbeitssuchende von der Datenschutzpanne bei der Job-Börse betroffen waren und für welche Zwecke die personenbezogenen Informationen verwendet wurden, entzieht sich laut dem Schreiben des federführenden Bundesarbeitsministeriums der Kenntnis der Regierung. Zuvor hatte es geheißen, dass jeder Interessent ohne Vorlage etwa eines Betriebsnummer oder eines Gewerbescheins sich bei dem Online-Stellenportal anmelden und Bewerberdaten begutachten könne.

Das Arbeitsressort führt dazu aus, dass sich wöchentlich etwa 1700 Arbeitgeber neu für das Web-Angebot registrieren ließen. Dessen vollumfängliche Nutzung sei nach Zusendung einer PIN möglich. Seit Ende Oktober würden nun alle neuen Interessenten überprüft. Die Angabe der Betriebsnummer der Firma sei aber weiter optional. "Soweit erforderlich" würde die potenzielle Arbeitgebereigenschaft durch weitere Nachfragen und gegebenenfalls die Anforderung entsprechender Nachweise kontrolliert. So seien bislang rund zwei Prozent neu angelegter Benutzerkonten wieder deaktiviert worden.

Ferner verweist die Bundesregierung darauf, dass ein Bewerberprofil keine "leistungsrechtlichen Daten" enthalte. Es würden sich auch nur zwei Prozent der Arbeitssuchenden für die Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten entscheiden. In den übrigen Fällen könnten die Arbeitgeber potenzielle Bewerber über eine Postfachnachricht in der Online-Jobbörse, der sogenannten Call-me-Funktion, oder über die BA kontaktieren. Dabei würden dem Arbeitgeber weder Name noch weitere Kontaktdaten des Arbeitssuchenden bekannt. Wer Angebote für Jobs zur Verfügung stelle, müsse zudem eine Datenschutzerklärung abgeben und die Nutzungsbedingungen des Portals akzeptieren. Die Einhaltung der Bestimmungen werde regelmäßig auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten überprüft.

Beim Vier-Phasen-Modell versichert das Arbeitsministerium, dass der Einblick in die Schlüsselgruppe Profile, Ziele und Strategie derzeit etwa 57.000 Mitarbeitern im Rechtskreis der Ausgabe von Hartz IV gestattet sei. Von diesem Monat an würden die Zugriffsrechte nun weiter "stark eingeschränkt", heißt es in der Antwort weiter. Künftig könnten mit den persönlichen Betreuern von Bewerbern sowie deren Vertretern "auf die im Rahmen des Vier-Phasen-Modells erhobenen Daten nur noch maximal 15 Mitarbeiter zugreifen ". Zudem würden lesende Zugriffe auf diese Daten vollständig protokolliert und somit nachvollziehbar gemacht. Für April 2010 seien weitere Anpassungen vorgesehen. Dabei gehe es um differenzierte Zugangsmöglichkeiten für Vermittlungskräfte, Mitarbeiter in den Eingangszonen und den Service-Centern sowie Führungskräfte.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Bundesagentur für Arbeit: Reinemachen in der Datenbank
« Antwort #156 am: 23 Dezember, 2009, 19:45 »
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) die Datensätze von rund 400 angeblichen Arbeitgebern gelöscht, die das Online-Job-Portal der BA möglicherweise nur dazu genutzt haben, um Bewerberdaten abzugreifen. So soll etwa eine Berliner Firma zirka 2500 Stellenangebote aus unterschiedlichen Branchen in die Jobbörse eingestellt hatte, um an persönliche Daten für Vermittlungsgeschäfte zu gelangen.

Die laschen Zugangskontrollen zur Jobdatenbank würden zum Missbrauch geradezu einladen, hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar unlängst kritisiert . Grund ist dabei unter anderem, dass sich Interessenten zunächst ohne Vorlage etwa einer Betriebsnummer oder eines Gewerbescheins bei dem Online-Stellenportal anmelden und Jobs anbieten konnten. Nimmt man den Fall der Berliner Firma, können unseriöse Anbieter auf diesem Weg schnell an Zehntausende Bewerberprofile mit sehr sensiblen Daten gelangen.

Inzwischen hat die Bundesagentur für Arbeit die Kontrollen aber verschärft. So erhalten Unternehmen eine Zugangs-PIN für die Online-Jobbörse jetzt erst nach einem Abgleich mit der Betriebsnummern-Datenbank der Bundesagentur für Arbeit. Auch wurden laut BA bereits mehr als 34.000 Arbeitgeber näher überprüft, die für die Online-Jobbörse registriert sind. Durch das Raster fielen die bereits erwähnten rund 400 "Arbeitgeber". 280 davon konnte nicht einmal ein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit zugestellt werden.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Verfassungswidrige Säule
« Antwort #157 am: 01 Januar, 2010, 11:57 »
Nicht nur die Rechtsprechung prägt eine negative Bilanz von fünf Jahren Hartz IV

Vor fünf Jahren trat am 1. Januar 2005 in Deutschland das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", allgemein als "Hartz IV" bekannt, in Kraft. Für die wohl umstrittenste sozialpolitische Entscheidung in der Geschichte der Bundesrepublik liegen somit fünf Jahre an praktische Erfahrungen vor und auch die wissenschaftliche Begleitforschung kann mittlerweile auf diverse Studien verweisen. Die hier unternommene Bilanz greift zunächst die zentrale Frage nach der Wirkung der "Reformen" beim Abbau der Arbeitslosigkeit auf und widmet sich dann den "Kolateralschäden", also den gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen.


Die politisch Verantwortlichen für Hartz IV wurden in den vergangenen Jahren nicht müde zu betonen, die Reformen würden "wirken". In dieses Horn bläst auch die kurz vor Weihnachten 2009 vorgelegte Hartz-IV-Bilanz der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung). Grundsätzlich gehe die Reform in die richtige Richtung, heißt es dort, und als Beweis wird auf die sinkende Zahl der arbeitsfähigen Hartz-IV-Empfänger verwiesen: Diese sei von 5,4 Millionen in 2006 auf 4,9 Millionen in 2009, mithin also um rund 500.000, gesunken.

Dieses Rechenbeispiel steht aber auf schwachen Füßen. So kommt das IAB natürlich nicht umhin, auf den für 2010 erwarteten, durch die Finanzkrise verursachten Anstieg der Arbeitslosenzahlen zu verweisen, was sich auch auf die Zahl der Übertritte in Hartz IV auswirkt: "Dass solche Übertritte in den Jahren 2010 und 2011 in höherem Umfang als zuletzt stattfinden werden, ist bereits abzusehen."

Die generelle Krux dieser Bilanz der Arbeitsagentur aber besteht in dem Unvermögen, empirisch nachzuweisen, dass ein Rückgang der Arbeitslosigkeit auf die "Reformen" zurückzuführen ist, und nicht etwa vorwiegend auf einen konjunkturellen Aufschwung. Hierzu gebe es lediglich "bestimmte Anzeichen", wobei freilich "belastbare kausalanalytische Befunde hierzu noch fehlen". An anderer Stelle macht das IAB allerdings eine klare Aussage, was die Beziehung zwischen "Reformen" und Arbeitslosigkeit anbelangt: Eine "Aktivierung" könne nur dann erfolgreich sein, "wenn auf der Arbeitsnachfrageseite auch genügend adäquate Jobs für erwerbsfähige Hilfebedürftige verfügbar sind." Anders ausgedrückt: Wenn nicht genügend freie Stellen vorhanden sind, nützt auch Hartz IV nichts.

Eine Studie an der Universität Oldenburg von Tobias Müller mit dem Titel "Was haben die Hartz-Reformen bewirkt" (Weißensee Verlag) kommt dann auch zu dem Schluss, "dass der Beschäftigungsaufschwung 2006 bis Ende 2008 auch ohne die Hartz-Reformen zumindest in ähnlicher Art und Weise zustande gekommen wäre". Die Wirkung der Arbeitsmarktreformen, also das Kern-Versprechen, durch Hartz IV die Arbeitslosenzahlen zu reduzieren, ist so weder durch einen stabilen Trend noch durch Kausalitätsnachweise erhärtet.

Und die IAB-Bilanz blendet in geradezu schönfärberischer Art und Weise die massiven gesamtgesellschaftlichen Probleme, die mit Hartz IV verbunden sind, aus. So ist zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht keineswegs der Meinung, dass man hier in die "richtige Richtung" gehe. Sondern es erklärte 2007 eine zentrale Säule des ganzen Gesetzes – die Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialämtern - für verfassungswidrig. Bis Ende 2010 hat die Politik dieses Problem zu lösen. "Das Versprechen von Dienstleistungen aus einer Hand, deren angemessener Preis der Umbau des Sozialleistungssystems sein sollte, wurde in grotesker Weise verfehlt", so die Bilanz von Matthias Knuth von der Uni Duisburg-Essen.

Derzeit ist ein weiteres Verfahren vor den Verfassungsrichtern anhängig und es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder ebenfalls nicht verfassungskonform zustande gekommen sind. Zu einer Hartz-IV-Bilanz hinzuzuzählen, sind auch die Hunderttausenden an Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten, die in einer großen Zahl der Fälle die Entscheidungen der Arbeitsagenturen korrigierten.

Richtungsänderung in der Sozialpolitik

Hartz IV aber ist nicht nur eine Maßnahme, die lediglich die Langzeitarbeitslosen betrifft. Hartz IV war eine Richtungsänderung in der Sozialpolitik der Bundesrepublik, ist tief in die gesellschaftlichen Strukturen eingedrungen und hat massiv die Beziehungen und Kräfteverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verändert.

Hartz IV ist auch eine Erziehungsmaschine, die den Menschen dazu bringe soll, sich vor allem in "marktwirtschaftlichen Zusammenhängen" zu definieren, wie es der Sozialwissenschaftler Markus Promberger in seinem "Versuch einer Bilanz" sieht. Die Arbeitsagenturen kontrollieren und sanktionieren nicht nur das Tun, sondern auch die Haltung der Langzeitarbeitslosen, ist auch das Fazit einer Studie von Olaf Behrend über "Aktivieren als Form sozialer Kontrolle". Hartz IV mit seinen Sanktionen bis hin zum Entzug sämtlicher Leistungen wirkt so als gesellschaftliches Disziplinierungsmittel und gilt mittlerweile als Synonym für sozialen Abstieg. Im Zuge der Durchsetzung des Gesetzes wuchs in Deutschland der Niedriglohnsektor und die Entwicklung am Arbeitsmarkt ist geprägt durch die Zunahme sogenannter atypischer Beschäftigungsformen wie Zeit- oder Leiharbeit. Dazu gehört auch die Zahl von 1,3 Millionen an "working poor", Menschen also, die trotz Erwerbstätigkeit auf Hartz IV angewiesen sind.

Eine Bilanz von Hartz IV wäre unvollständig, ohne auf die politischen Verwerfungen im Gefolge dieser Sozialpolitik hinzuweisen. Sie brachte nicht nur mehrere hunderttausend Bürger auf die Straße, die ihren Protest kundtaten, sondern veränderte auch die politische Architektur. Aus den Protesten gegen das Gesetz entstand mit der "Linken" eine neue Partei, während die bei Hartz IV federführende SPD bei der vergangenen Bundestagswahl eine katastrophale Niederlage erlitt.

Fünf Jahre Hartz IV sind aufgrund dieser Befunde zu sehen als Symptom für einen historischen gesellschaftlichen Wandel in der Bundesrepublik, der auf neoliberalen Grundsätzen wie Glauben an den Markt, Deregulierung und die Reduzierung des Subjekts zum bloßen Anbieter der Ware Arbeitskraft basierte. Dazu gehört der höchst fragwürdige Ansatz, den Arbeitsmarkt als Schüssel für das Problem der Arbeitslosigkeit zu sehen. Ihm geschuldet ist dieses soziale Großexperiment mit acht Millionen Menschen, dessen Erträge gering und dessen gesellschaftliche Kosten zu teuer sind.

Ob sich nun angesichts der Finanzkrise eine dauerhafte Neubewertung von Markt und Politik und in dessen Folge auch von Hartz IV einstellen wird, bleibt zu sehen. Das Verfassungsgericht will jedenfalls Anfang 2010 entscheiden, ob die Regelsätze zumindest für Kinder angehoben werden müssen, was zumindest einer der Forderungen des Kinderschutzbundes und anderer Wohlfahrtsverbände entspräche.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Mehr Temperatur durch Härte bei Hartz IV
« Antwort #158 am: 16 Januar, 2010, 13:36 »
Der hessische Ministerpräsident fordert die Arbeitspflicht für Hartz IV-Empfänger: "Politik sollte die notwendige Härte haben, solche fordernden Elemente einzuführen und durchzusetzen"

Der hessische Ministerpräsident Roland Koch legt in der "Drückeberger-Diskussion" im Zusammenhang mit Hartz-IV-Empfängern nach (siehe dazu Mehr Peitsche, weniger Zuckerbrot). In einem Interview mit der Wirtschaftswoche fordert der CDU-Politiker den Einsatz von "Instrumenten, damit niemand das Leben von Hartz IV als angenehme Variante ansieht".

Koch kritisiert, dass in Deutschland - anders als zum Beispiel in den USA, wo es "Arbeitslosenhilfe nur für Menschen mit Kindern und nie länger als fünf Jahre" gebe - Leistungen "für jeden, notfalls lebenslang" aufgebracht werden. Nach seiner Auffassung muss ein "funktionierendes Arbeitslosenhilfe-System (...) auch ein Element von Abschreckung enthalten". Anders sei dies jenen, die regulär arbeiten und ihr Einkommen mit den Unterstützungssätzen vergleichen, nicht zuzumuten. In diesem Zusammenhang nennt er an erster Stelle die Einführung der Arbeitspflicht für Hartz-IV-Enpfänger als probates Abschreckungsmittel; Koch will Feuer unter dem bequemen Sitzfleisch:

"Wir müssen jedem Hartz-IV-Empfänger abverlangen, dass er als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung einer Beschäftigung nachgeht, auch niederwertige Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung. Dass er eben nicht bloß zu Hause sitzt."

Dass die Arbeitspflicht in vielen Fällen bedeutet, den Mindestlohnsektor zu verstärken, dass sie auf Dauer nicht anders als über "gemeinnützige Tätigkeiten oder Ein-Euro-Jobs" funktionieren kann, räumt auch er ein. Und sogar eine gewisse Härte, die in Hartz-IV steckt. Wie anders ist zu verstehen, dass Koch herausstellt: der Gruppe jener Personen, die völlig ohne eigene Schuld in Not geraten seien, "möchte man Hartz IV eigentlich nicht zumuten".

Doch will Koch nicht nur drohen - die Arbeitswilligen will Koch mit etwas Zucker locken; er denkt dabei an eine Erhöhung der Zuverdienstgrenzen. Auch hier geht es ihm darum, ein deutliches politisches Signal gegen alle jene zu setzen, die es sich allzu gut mit Hartz-IV eingerichtet haben:

"Die Zuverdienstgrenzen sind nicht optimal, um die schrittweise Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu fördern. Im Augenblick geben wir den Beteiligten das Signal, sich in Hartz IV mit einem kleinen Zusatzjob einzurichten. Denn wenn sie mehr eigene Anstrengungen unternehmen, ist das zu ihrem Nachteil."

Dass die Zumutbarkeit in der jetzigen Form möglicherweise bei allen Empfängern von Hartz IV-Sätzen nicht gegeben ist, untersucht derzeit das Bundesverfassungsgericht, das nach Informationen der FAZ zu einem Rundumschlag ausholen könnte, da die Richter nicht nur kritische Fragen zur Berechnung des allgemeinen Regelsatzes stellen, sondern eine grundlegende Überprüfung am Maßstab der Menschenwürde ankündigten.

Erste Äußerungen der Richter zu Beginn der Verhandlungen lassen darauf schließen, dass man in Karlsruhe die Konsequenzen aus Hartz IV wesentlich genauer unter die Lupe nimmt als Politiker, die sich vor allem am Aufreger-Topos der Sozialschmarotzer gütlich tun. Die Verfassungsrichter scheinen im Gegensatz zu profilinteressierten Politikern nicht nur am Diskurs über große (Leit-)Werte interessiert zu sein, sondern sich auf die Realität zu beziehen, die Politiker vielleicht nicht so gut kennen:

"Sie kritisierten, dass das Arbeitslosengeld II kaum Ausnahmeregelungen für Sonderbelastungen zulässt, etwa, wenn Hartz-IV-Empfänger wegen chronischer Erkrankungen dauerhaft teure Medikamente kaufen müssen. Zudem monierten sie, dass die jährliche Anpassung der Höhe des Regelsatzes an die Renten und nicht etwa an die Preisentwicklung gekoppelt ist. 'Bedarfe lassen sich nicht ausschließlich mathematisch berechnen, sie bedürfen immer auch Wertentscheidungen'." Faz, Hartz IV wird zur Grundsatzentscheidung

Wieder einmal, so scheint es, springt das Bundesverfassunsgericht in eine politische Lücke und setzt Impulse, die eigentlich aus der Politik kommen sollten.

Quelle und Links : http://www.heise.de/tp/blogs/8/146916

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Hartz IV wirkt
« Antwort #159 am: 25 Januar, 2010, 09:38 »
Die Apologeten der Agenda 2010 propagieren, dass Hartz IV wirkt - und das ist tatsächlich der Fall

Vom Sozialhilfeempfänger zum "Hartzie"

Zum fünfjährigen "Geburtstag" der Agenda 2010, die die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe mit sich brachte, haben die Apologeten der Agenda 2010 erneut ihren großen Auftritt. Gerhard Schröder hat zwar aus Zeitmangel Interviewtermine abgesagt, dafür dürfen Roland Koch, diverse andere CDU-Leuchten und die neue Arbeitsministerin in Realitätsferne üben. Ihre Forderung nach stärkeren Sanktionen bzw. deren stärkerer Anwendung lässt die tatsächlichen Begebenheiten komplett außer Acht. Dieses Vorgehen ist letztendlich in sich schlüssig, denn das im allgemeinen unter dem Namen "Hartz IV" bekannte Regelwerk war nicht nur die Abkehr vom Sozialstaat, es hatte auch die Entwicklung neuer gesellschaftlicher Parias zum Ziel und zur Folge gleichermaßen.

Voraussetzung dafür, dass die Gesellschaft in denjenigen, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, Schmarotzer sieht, war einerseits die Glorifizierung jeglicher Erwerbstätigkeit als Sinn des Lebens an sich, andererseits aber auch das Einreißen der Grenzen zwischen Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfängern. Diesen Part übernahm die als Bürokratieabbau und Vereinfachung gepriesene Einführung der "Regelsätze für alle". Bereits bei der Berechnung der Regelsätze wurde [local] getrickst  und getäuscht. Als seien menschliche Schicksale etwas, was sich in Schablonen pressen lässt, wurde die Tatsache, dass ein langjährig arbeitssuchender Mensch genauso behandelt würde wie jemand, der erst vor einem Jahr seine Arbeit verlor, als Vorteil kommuniziert. Viel wichtiger als die finanzielle Gleichbehandlung, die fast alle Härtefälle quasi von Bord des neuen Schiffes Hartz IV schubste, war aber, dass in der Außenwirkung ankam: Es gibt nur noch Arbeitslose, keinerlei Sozialhilfeempfänger mehr. Dadurch wurde der Begriff Hartz-IV-Empfänger, mittlerweile zum verächtlichen "Hartzie" abgekürzt, ein Auffangbecken für all jene, die Sozial- oder Arbeitslosenhilfe (zusammengefasst als ALG II) erhielten. Damit nicht zeitgleich die Zahlen explodieren würden, war es notwendig, Schlupflöcher zu finden, so dass die Gesamtzahl nicht wirklich leicht errechenbar sein würde. Diese Schlupflöcher fanden sich nicht nur in den zahlreichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, sondern gerade auch in dem, was als 1-Euro-Job bekannt ist: die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Der Begriff "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" war von Beginn an irreführend. Dies war notwendig, um den negativ besetzen Begriff Zwangsarbeit zu vermeiden. Obgleich die Arbeits"gelegenheiten" anfangs an strikte Regeln gebunden waren, die suggerierten, dass keinesfalls reguläre Arbeitsplätze gefährdet sein würden, fand man auch hier einen Trick: Zwar gab es diese Regeln, doch die ohnehin schon überlasteten Arbeitsagenturen fanden weder Zeit noch Lust, die Einhaltung dieser Regeln zu prüfen. Dies oblag demjenigen, der eine solche "Gelegenheit" verpasste, oder besser gesagt: der sich weigerte, die Arbeit zu erledigen. Denn nach dem anfänglichen Run auf die Arbeitsgelegenheiten wurden die 1-Euro-Jobs zum Auffangbecken für alle Arbeiten, die nicht mehr bezahlbar waren und bei denen sich noch in irgendeiner Form eine Gemeinnützigkeit ableiten ließ. Dadurch vermehrten sich die Arbeitsgelegenheiten sprunghaft und ein Instrument war geboren, dass Zwangsarbeit in der öffentlichen Wahrnehmung als Chance zum Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt umdeklarierte. Und da jeder, der diese Chance verstreichen ließ, zum Arbeitsverweigerer wurde, war in der gesellschaftlichen Hackordnung ein neues Omegahuhn entstanden: der "Hartzie".

Die Boulevardzeitschrift BILD, politische Talkshows (Sabine Christiansen) und allen voran Politiker wie Wolfgang Clement taten ihr Übriges, um den Arbeitssuchenden (der nun im selben Topf landete wie der Arbeitsverweigerer) als denjenigen zu brandmarken, der nicht nur die Wirtschaft schädigte, sondern natürlich auch die Bevölkerung an sich. Die "Leistungsträger" wurden bemüht, die unter dem schmarotzenden Tun der in der sozialen Hängematte verweilenden Faulenzer litten und für deren Unterhalt aufkommen mussten. Der Sozialstaat an sich wurde zunehmend nicht nur abgebaut, sondern auch als Grund für wirtschaftliche Engpässe bezeichnet, wobei weder die sonstigen Gründe noch die Tatsache, dass der Sozialstaat auch als Erhalt für die innere Sicherheit dient, Erwähnung fanden.

Der Hass der Besitzenden

Um letztendlich das gesellschaftliche Omegahuhn zu etablieren, bedurfte es aber noch zusätzlicher Demagogie. Der Leistungsempfänger musste (und auch dafür war die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe essenziell) gegenüber dem "Leistungsträger" als derjenige kommuniziert werden, der lediglich Vergünstigungen enthält und nicht bereit ist, dafür auch Dankbarkeit zu zeigen. Daherfabulierte Missbrauchsquoten in erschreckender Höhe, die öffentlichkeitswirksam von Politikern als Tatsache verkauft wurden, Broschüren, die von "Sozialschmarotzern" sprachen und immer wiederkehrende Sendungen, die die "Hartzies" als faule, arbeitsunwillige und finanziell (durch Schwarzarbeit und Betrug?) gut ausgestattete Dummdreiste zeigten, schufen die Grundlage dafür, dass die neue "Unterschicht" entstehen konnte, die von der Mittel- und Oberschicht gleichermaßen verachtet wurde, da die "Hartzies" anscheinend nicht nur über viel Freizeit, sondern auch über finanzielle Ausstattung verfügten, die den Besitzenden die Neid-, Wut- und Hasstränen in die Augen stiegen ließ.

Von diesen Entwicklungen profitiert neben der Kirche und der Wirtschaft auch die Politik. Die Kirche hat die Zwangsarbeiter freudig als Mitarbeiter aufgenommen, nicht zuletzt da ihr (wie auch den "gemeinnützigen Unternehmen") durch die Mehraufwandsentschädigung bis zu 500 Euro monatlich in die Kasse gespült wurden, von denen nur ein Bruchteil den "Hartzie" erreichte. Auch hier wurde von Regelungen gesprochen, doch diese nur sehr selten kontrolliert. Die Wirtschaft hat nicht nur (so sie manches als gemeinnützig deklarieren kann), günstige Arbeitskräfte, die dringend benötigt werden, da auch die bisher so preisgünstigen Alternativen in Form von modernen Wanderarbeitern aus dem Ausland zunehmend ausfallen. Vielmehr wird bereits seit Langem die Forderung laut, die Günstigarbeitskräfte auch im privaten Sektor einzusetzen.

Und wenn der Erhalt von Arbeitsplätzen oberstes Ziel ist, dann stellt sich die Frage nicht, ob es gemeinnützig ist, für das in Deutschland ansässige Unternehmen zu arbeiten. Von der Kurzarbeit über die aus betrieblichen Gründen gekürzten Löhne und den Lohnverzicht bis zur gemeinnützigen Arbeit ist es nur ein kurzer Schritt. Die Politik aber profitiert am meisten. Sie vermeidet nicht nur Erklärungen für fast bankrotte Kommunen, sie kann auch mit Hartz IV immer wieder eine Sau durch das mediale Dorf treiben, die in ihrer Rage sämtliche Hinweisschilder auf Problematiken wie die Zukunft der Arbeit im Zeitalter der Automatisierung oder den Weg des Sozialstaates zerstört. Da dadurch aber auch ein Pfeiler des "friedlichen Staates" einknickt, der verhindern soll, dass die innere Sicherheit durch immer mehr in Armut lebende Bevölkerungsteile zusammenbricht, müssen zum einen die "Hartzies" beschäftigt werden (hier dienen die diversen Sanktionsgründe als Anker), zum anderen benötigt man Notfallpläne für den Fall, dass es zu Aufständen oder sozialen Unruhen kommt: womit wir beim Thema "Bundeswehr im Innern" sind.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Aktion mit "verfassungsrechtlichen Risiken"
« Antwort #160 am: 26 Januar, 2010, 17:13 »
Neuordnung der Argen als Sprengstoff für die "Grundsicherung für Arbeitssuchende"

Vorwärts, wir müssen zurück. Nach diesem Motto reformiert derzeit die Politik die Arbeitsmarktreform Hartz IV. "Die Zusammenführung der unterschiedlichen Kompetenzen birgt enorme Chancen für eine ganzheitliche Betreuung, hat allerdings auch aufwändige personelle und organisatorische Findungsprozesse zur Folge", handele es sich doch um einen "rechtlich sehr komplexen Prozess", war 2005 in einer Broschüre des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu lesen. Wie rechtlich komplex dieser Prozess der Zusammenlegung von Arbeitsagenturen und Kommunen wirklich war, hatte damals im Hause von Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) freilich niemand erkannt.

Fünf Jahre, drei Minister und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts später soll wieder geschieden werden, was Hartz IV zusammengeführt hat. Das Ministerium hat einen Entwurf zur "Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II" vorgelegt. Damit soll den Vorgaben der Verfassungsrichter entsprochen werden, wonach Bundesagenturen und Kommunen die Aufgabe der Grundsicherung für hilfebedürftige Erwerbsfähige ab 1. Januar 2011 nicht mehr gemeinsam in einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) nachgehen dürfen. Denn der Bürger müsse klar erkennen können, welche Behörde für welche Entscheidung verantwortlich ist, eine Vermischung der Zuständigkeiten von Bund und Kommunen ist nicht statthaft.

Dieses Urteil stammt vom 20. Dezember 2007 und die daraus folgenden Konsequenzen sind bisher mehr oder weniger erfolgreich unter den Teppich gekehrt worden. Die Politik tat und tut so, als ob es sich bei der Erfüllung der Auflagen des Verfassungsgerichtes um eine Art Schönheitsoperation handele. Dem ist freilich mitnichten so, ganz im Gegenteil. Wer sich die Eckpunkte zur Neuorganisation der Trägerschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende durchliest, dem schwant anderes. Da ist von "umfangreichen Prozessen" und dem "Aufbau neuer Verwaltungsorganisationen", einer "Neubestimmung der gemeinsamen Nutzung von Einrichtungen" sowie "rechtlicher Anpassungen" die Rede. Es geht um nichts weniger als die Revision jener "aufwändigen personellen und organisatorischen Findungsprozesse" aus dem Jahre 2005.

Was das konkret bedeutet, lässt das Eckpunktepapier ahnen: Zwar soll alles unter einem Dach bleiben, aber quasi als doppeltes Lottchen. Schwärmt der Außendienst aus, um die berüchtigten "Sozialschmarotzer" auf frischer Tat zu stellen, so treten diese Mitarbeiter künftig wie Zwillinge auf, entweder von der Bundesagentur oder der Kommune kommend. Kommunale Berater sollen zwar auch Anträge für die Arbeitsagentur entgegennehmen dürfen, eine Beratung aber gibt es nur für den eigenen Zuständigkeitsbereich. Bei Antragsformularen und Leistungen muss für den Bürger klar erkenntlich sein, welche Behörde zuständig ist. Die ganze Neuorganisation muss der Bedingung folgen, dass die jeweiligen Träger ihre Aufgaben grundsätzlich mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Verwaltungsorganisation wahrnehmen müssen.

Dies bedeutet, dass zum Beispiel in jeder bisherigen Arge die Personalfrage geklärt werden muss und je nach Verteilung der Kapazitäten Mitarbeiter der Kommune zur Bundesagentur wechseln oder umgekehrt. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Trägern soll über freiwillige Kooperationsverträge geregelt werden, zum Beispiel die gemeinsamen Nutzung der IT-Einrichtung und von Datensätzen. Das wirft erhebliche datenrechtliche Bedenken auf und muss rechtlich so erst bestehen. Die Zuständigkeit zweier Leistungsträger erfordert auch grundsätzlich getrennte Rechtsbehelfs- und Klageverfahren.

Die Neuordnung der Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird – allen Beteuerungen zum Trotz – die Vermittlungstätigkeit der Behörden erheblich beeinträchtigen und dies zu einem Zeitpunkt, in dem die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf dem Arbeitsmarkt wohl erst sichtbar werden. Es sei nur daran erinnert, wie eine vergleichsweise geringfügige Änderung an Hartz IV – die Leistungskürzungen für junge Arbeitslose – 2006 um ein dreiviertel Jahr verschoben werden musste, weil es technische Umsetzungsprobleme bei der Software gab.

Aber die Folgen des Verfassungsurteils gehen noch weiter, sie haben das Potenzial, Hartz IV in seiner bisherigen Form den Todesstoß zu versetzen. Denn es handelt sich bei der geplanten Neuordnung ja nicht einfach um die Wiederherstellung eines früheren Zustandes. Mit der Agenda 2010 wurde die gesamte soziale Architektur der Bundesrepublik verändert, die erneute Trennung von Arbeitsagentur und Kommunen erfolgt heute in einem völlig veränderten Umfeld, so existiert die Sozialhilfe in ihrer alten Form praktisch nicht mehr.

Der große Wurf einer Reform der Arbeitslosenversicherung entpuppt sich immer mehr als dilettantische Gesetzes-Bastelei. Ob die jetzt vorgelegte Reform der Reform überhaupt rechtlichen Bestand haben wird, ist fraglich. Die geplante neue Kooperation zwischen Arbeitsagentur und Kommune mache ein "aufwändiges laufendes Management mehrerer hundert Verträge erforderlich", die mit "verfassungsrechtlichen Risiken behaftet wären", so eine Stellungnahme des Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Und: Die Entscheidung für eine weitgehende Rückkehr zum "status quo ante" könnte bedeuten, dass der geltende Begriff der Grundsicherung generell infrage gestellt werde.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Ein Sechsjähriger isst eben weniger als ein Fünfjähriger
« Antwort #161 am: 04 Februar, 2010, 12:20 »
Wie ALG-II-Regelsätze berechnet werden

Die Stellungnahme Rüdiger Bökers zu den ALG II-Regelsätzen für Kinder wird um weitere "Schmankerl" bereichert. So benötigt ein Fünfjähriger laut der Ansicht der für die Regelsätze Verantwortlichen monatlich ca. 73 Euro für Nahrungsmittel, ein Sechsjähriger 66 Euro und ein Siebenjähriger wiederum ca. 83 Euro.

Um die Berechnung des Regelsatzes für ALG-II-Empfänger wurde von Anfang an ein Geheimnis gemacht. Das ursprünglich auf 345, nunmehr auf 359 Euro festgesetzte soziokulturelle Existenzminimum steht auf statistisch weniger als tönernen Füßen. Vielmehr sind die Füße quasi inexistent, da nicht nachvollziehbar ist, wie genau sich welche Daten ergeben haben. Rüdiger Böker, Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages, hat sich in seiner Stellungnahme  an das Bundesverfassungsgericht mit der Entstehung des Regelsatzes beschäftigt und herausgearbeitet, dass dessen Höhe offenbar weniger errechnet als politisch gewollt ist. Sein Nachtrag auf der Seite des Erwerblosenforums Tacheles  behandelt insbesondere auch die Regelsätze für Kinder.

Ob es hilfreich oder sinnvoll ist, die Bedürfnisse von Kindern schlichtweg durch prozentuale Anteile der Bedürfnisse von Erwachsenen darzustellen, sei einmal dahingestellt. Interessant ist aber die von den Verantwortlichen angewendete Erhebungsmethode. So wurden ca. 900 Haushalte insgesamt zur Berechnung herangezogen. Den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verfügung gestellten Daten zufolge hatten 26 dieser Haushalte ein Kind im Alter von 6 Jahren, 25 Haushalte ein Kind von 13 Jahren. Die Zahl 25 ist deshalb interessant, weil das Statistische Bundesamt Ergebnisse, die zwischen 25 und 100 Haushalte betreffen, aufgrund relativer Standardfehler von 10 % bis unter 15 % als "statistisch relativ unsicher" einstuft. Bei weniger als 25 Haushalten wird auf Ergebnisse ganz verzichtet, "da aufgrund der geringen Haushaltszahl [...] der Zahlenwert nicht sicher genug ist (relativer Standardfehler von 15 % oder mehr)".

Von Minuten und Tagen

Ebenfalls interessant ist die Höhe des Bedarfes an Nahrungsmitteln, der sich durch die Befragung dieser geringen Anzahl von Haushalten ergibt. So wurde "ermittelt", dass einem Fünfjährigen durchschnittlich 73,95 Euro für Nahrungsmittel zustehen sollten, einem Sechsjährigen dagegen lediglich 66 Euro. Selbst wenn dies durch andere Komponenten des Regelsatzes kompensiert werden sollte (Gaststättenbesuche von 1,77 Euro auf 3,86 Euro erhöht), so stellt sich die Frage, wie es zu einem derartigen Einbruch bei den Lebensmittelbedürfnissen kommen kann. Diesbezüglich könnte auch die Ungenauigkeit bei der Ermittlung des Lebensalters des Kindes eine Rolle spielen, denn im Fragebogen wurde lediglich das Geburtsjahr des Kindes angegeben, nicht jedoch der tatsächliche Geburtstag. Dieser Unterschied kann aber bis zu 364 Tage betragen und gerade auch die Kosten betreffend erheblich sein:

Zitat
Ein am 31. Dezember 1997 um 23:55 Uhr geborenes Kind ist somit in Kalender-Jahres-Gruppe 6, ein am 01. Januar 1998 um 00:05 Uhr geborenes Kind in Kalender-Jahres-Gruppe 5. Die Bundesregierung behauptet, zwischen diesen beiden Kindern bestünden unterschiedliche 'Bedarfe', die nur durch ihr unterschiedliches Lebens-Alter , d. h. 10 Minuten, bedingt sind. Ein am 01. Januar 1997 geborenes Kind hat aber nach Ansicht der Bundesregierung denselben altersbedingten 'Bedarf', wie das Kind, das erst am 31. Dezember 1997, d. h. desselben Jahres, geboren wurde, obwohl zwischen beiden Kindern ein tatsächlicher Lebens-Alters-Unterschied von 364 Tagen besteht.

Einfach ausgedrückt: Ein frisch geborener Säugling hat nach Ansicht der Verantwortlichen den gleichen Bedarf wie ein 11 Monate altes Kind. Denn aus dem Datenmaterial geht das tatsächliche Lebensalter nicht hervor, weshalb eine Erhebung im ersten Quartal (Januar-März) auch Kinder als z. B. Sechsjährige einstuft, die tatsächlich erst 5 Jahre alt sind etc. Es ist daher nicht einmal auszuschließen, dass manche Lebensalter überhaupt nicht berücksichtigt wurden.

Während aber die EVS-Angaben sich auf das Geburtsjahr beziehen, wird die Gewährung des Regelsatzes vom Geburtsdatum abhängig gemacht.

Zitat
Die Regelleistung beträgt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 vom Hundert und im 15. Lebensjahr 80 vom Hundert der nach § 20 Absatz 2 Satz 1 maßgebenden Regelleistung.
(§ 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II)

Zitat
Abweichend von § 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 beträgt die Regelleistung ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2011 70 vom Hundert der nach § 20 Absatz 2 Satz 1 maßgebenden Regelleistung.
(§ 74 SGB II)

Hier wird somit zwischen Geburtsjahr und Lebensalter hin- und hergerechnet, es ist einmal ausschlaggebend, wann genau jemand geboren ist, dann aber wieder nicht.

Welche Quartale?

Ähnliche Konfusion ergibt sich bei den Quartalen, in denen die Daten erhoben wurden. So hebt Böker hervor, dass die Bundesregierung keinerlei Daten zur quartalsmäßigen Verteilung vorlegte. Dies wäre wichtig, um beurteilen zu können, inwiefern es zu saisonalen Schwankungen bei den Ausgaben kam, z. B. hinsichtlich der Tatsache, dass es im Erhebungsjahr 2003 im August eine Hitzewelle gab, die zu höheren Energie- und Wasserkosten führte.

Um die Verwirrung komplett zu machen, hat die Bundesregierung es unterlassen, die Anzahl der von ihr untersuchten "Paare mit einem Kind unter 18 Jahren" anzugeben. Die Beschreibung musste lediglich auf einen überwiegenden Teil des Erhebungsquartals zutreffen. Wer also im ersten Quartal befragt wurde und am Ende des Quartales ein zweites Kind bekam, der wurde genauso behandelt wie derjenige, dessen Kind am Ende des Quartals starb, da beide Haushalte während des überwiegenden Teils des Quartals zur Befragungsgruppe gehörten.

Dass nur Haushalte, deren Haupteinkommensbezieher den überwiegenden Teil seiner Lebensführungskosten aus Sozialhilfe bestreitet, als Sozialhilfehaushalte gelten (und somit in der Befragung nicht relevant waren) ist da nur das Tüpfelchen auf dem I, das hier eindeutig für Irrtümer bzw. Irreführung stehen kann. Eine solche Einordnung führt unter anderem dazu, dass ein Haushalt, in dem der Vater seine eigenen Kosten zu 49 % aus Sozialhilfe deckt, die Mutter und das Kind jedoch zu 100 % auf Sozialhilfe angewiesen sind, nicht als relevanter Sozialhilfehaushalt gilt. Damit wäre er trotz seiner offenkundigen Finanzierung durch Sozialhilfe aber in die Datenerhebung eingeflossen, die von sich sagt, dass "Sozialhilfehaushalte ausgenommen sind".

Quelle : http://www.heise.de/tp/

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Wegweisendes Urteil: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
« Antwort #162 am: 09 Februar, 2010, 12:16 »
Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt - sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen.

Berlin - Die Bundesregierung muss Hartz IV korrigieren. Das Verfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil große Veränderungen an der größten Sozialreform der Bundesrepublik gefordert.

Drei Familien hatten geklagt, weil sie die Hilfssätze für Kinder zu gering fanden - sie bekamen weitgehend Recht. Und die Richter gingen noch einen Schritt weiter. Erstmals äußerten sie sich auch grundsätzlich zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und urteilten:

    * Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig.
    * Sie bleibt aber bis zum Jahresende in Kraft.
    * Ab 1. Januar 2011 muss eine Neuregelung gelten.
    * Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, allerdings nur in seltenen Fällen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich. Bei Inkrafttreten der Sozialreform Anfang 2005 waren es noch 345 Euro - errechnet nach einer Grundversorgungstabelle (siehe unten). In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen. 1,7 Millionen Kinder und Jugendliche leben von Hartz IV - die Leistungen sind gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz. Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), von 14 bis 18 Jahren 80 Prozent (287 Euro).

Die Karlsruher Richter halten die derzeitigen Berechnungen für nicht transparent genug. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen.

"Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht", sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in seiner Urteilsverkündung.

"Schätzungen ins Blaue"

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber durchaus feste Regelsätze schaffen. Die derzeitigen Sätze seien auch "nicht evident unzureichend", stellten die Richter fest. Dennoch müsse deren Berechnung nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren.

"Das Grundgesetz schreibt dem Gesetzgeber keine bestimmte Methode für die Bedarfsermittlung vor", erläuterte Papier. "Der Gesetzgeber ist jedoch von Verfassungswegen verpflichtet, alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf - also realitätsgerecht - zu bemessen." Die Leistungen müssten auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren festgelegt und tragfähig gerechtfertigt werden. "Schätzungen ins Blaue hinein laufen jedoch einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider", mahnte der Präsident.

Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV.

"Mächtig Hausaufgaben" für die Regierung

Die drei Klägerfamilien kommen aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen. Sie und auch die gerichtlichen Vorinstanzen hatten bemängelt, dass kein eigener Bedarf für die Kinder errechnet wird, sondern er nur aus denen der Erwachsenen abgeleitet wird - obwohl Kinder häufiger neue Kleidung brauchen als Erwachsene und für sie Bildungsausgaben anfallen. Schon im Januar 2009 hatte das Bundessozialgericht deshalb die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre für verfassungswidrig erklärt.

Dass die Verfassungsrichter eine Hartz-IV-Revision verlangen würden, damit hatte die Bundesregierung gerechnet. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte in der "Abendzeitung" gesagt, sie erwarte einen Auftrag des Gerichts an den Gesetzgeber, "bei Hartz IV noch mal deutlich nachzubessern".

Auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) machte klar, dass sie sich auf Korrekturen einstellt. Im ZDF sagte sie mit Blick auf das Urteil: "Das wird uns Leitplanken und mächtig Hausaufgaben geben." Gerade bei Kindern müsse genau definiert werden, was sie brauchen, sagte von der Leyen. Es gehe nicht nur um Geld, sondern auch um Bildung und Teilhabe. Sie könne sich auch Sachleistungen wie Nachhilfe- und Sportunterricht und warmes Schulessen vorstellen.

Quelle : www.spiegel.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline Warpi

  • Master Of Disaster
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 1733
Re: Wegweisendes Urteil: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
« Antwort #163 am: 09 Februar, 2010, 13:35 »
Eine heftige Ohrfeige für den Ex-Kanzler Schröder u. seine grünen Helferinnen  ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D
Mein Vdr / Audio/ Video / Homeserver

Intel Atom A330 Dualcore 2*1,6Ghz / 2 Gigabyte Ram
2 * 500 Gigabyte Samsung HDDS, Technisat Skystar2 DVBS
Ubuntu Jaunty Server, Vdr mit Webinterface, Openssh, Samba

2. Vdr
Pentium 3 / 1000 Mhz /  512 Mb Ram / Refurbished
1 * 200 Gigabyte Samsung HD, Technisat Skystar 2 DVBS
Ubuntu Karmic Server, Vdr mit Webinterface, Openssh, Samba

Asus Eee PC 1005P Netbook (Intel Atom N450 1.6GHz, 1GB RAM, 160GB HDD) Win 7 Starter, WarpIX Netbookremix + Ext. 500 GB 2.5 " HD

Videoschnitthardware
AMD Black Edition - AMD Phenom II X6, 6 x 3.2 GHz Prozessor, 8 GB DDR3 / 1600, 2 x Samsung 1TB, Nvidia Gt 240
Techno Trend S3200 , Windows 7 Homepremium / x64, Linux Mint Julia / x64

Die größte Fehlerquelle des PCS sitzt meist 30cm vor dem Bildschirm.

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
Zitat
Eine heftige Ohrfeige für den Ex-Kanzler Schröder u. seine grünen Helferinnen

Zitat
Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen.


Oder auch nicht. Ich sehe in diesem Zusammenhang die Gefahr das die Zahlungen/Berechnungen sehr wohl transparenter gestaltet werden, aber auch 'ne schöne Möglichkeit den Sack weiter dichtzuzwirbeln. Dann stehen Schrotti und Co. letztendlich noch als Gönnervolk da....
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche