Autor Thema: Bundesagentur für Arbeit,Hartz IV,Überwachung von Arbeitslosen ....  (Gelesen 27389 mal)

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Offline Yessir

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Re: Hartz-IV-Empfänger zukünftig Zwangsarbeiter ??
« Antwort #135 am: 28 August, 2007, 12:32 »
So einfach kann man das jetzt auch nicht sehen. Viele Bezieher von Arbeitslosengeld -auch Hartz-IV- haben jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Die haben also auch durchaus Anspruch auf das Geld, auch wenn sie nicht arbeiten.
Aber grundsätzlich ist das ganze System völlig am System vorbei. Da muss grundsätzlich was verändert werden.

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Offline Jürgen

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Re: Hartz-IV-Empfänger zukünftig Zwangsarbeiter ??
« Antwort #136 am: 28 August, 2007, 12:50 »
Es geht vor allem darum, dass sich hier viele Arbeitgeber zu den wahren Parasiten an der Gesellschaft und vornehmlich den Beitragszahlern entpuppen.

Von Lohn kann nicht die Rede sein, denn den hätte der Nutzniesser, also der Arbeitgeber, zu bezahlen.
Die Praktikanten erhalten aber Lohnersatz- bzw. Unterhaltsleistungen aus öffentlichen Kassen, jedoch vom Arbeitgeber keinen Cent.

Das verdirbt nicht nur die Sitten und entwertet die Arbeit an sich, sondern ist auch absolut wettbewerbsschädlich für redliche Arbeitgeber und vernichtet zweifellos reguläre Arbeitsplätze.

So geht's wirklich nicht weiter...

Das schreibe ich auch als ehemaliger Betroffener.

Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Offline Chrisse

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Re: Hartz-IV-Empfänger zukünftig Zwangsarbeiter ??
« Antwort #137 am: 28 August, 2007, 13:03 »
Ohne diese Praktiken rechtfertigen oder Gut heißen zu wollen.
Dem schließe ich mich an.

Den einzigen Vorteil (das meine ich jetzt nicht zynisch) sehe ich darin das die Leute wieder unter Menschen kommen. Für viele beginnt doch mit der Arbeitslosigkeit die soziale Verödung.

So einfach kann man das jetzt auch nicht sehen. Viele Bezieher von Arbeitslosengeld -auch Hartz-IV- haben jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Die haben also auch durchaus Anspruch auf das Geld, auch wenn sie nicht arbeiten.
Aber grundsätzlich ist das ganze System völlig am System vorbei. Da muss grundsätzlich was verändert werden.


Wenn ich das richtig sehe wird da gerade etwas grundsätzlich am System verändert, die Trennung von Abkassieren und Leistungserbringung. Wenn das System an der Wand steht (liest man das Forum findet man unzählige Gründe) muß natürlich dafür gesorgt werden, dass der Profit stimmt die Leistungen jedoch entsprechend heruntergeschraubt werden. Irgendwelche Versprechen sind dann natürlich obsolet, das hat man doch kommen sehen müssen... Wenn ich in diesem Zusammenhang an die Renten so ab 2025 denke wird mir heute schon schlecht.
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Offline spoke1

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Re: Hartz-IV-Empfänger zukünftig Zwangsarbeiter ??
« Antwort #138 am: 28 August, 2007, 13:40 »
ABER: Ohne Lohn ist doch wohl nicht ganz richtig und Zwangsarbeit schon garnicht. Schließlich beziehen diese sog. Zwangsarbeiter doch HARTZ IV. Ist das keine Entlohnung oder steht das jedem einfach so zu?


Diese Leistung steht jedem möglichem Erwerbsfähigem zu. Es gibt genügend Leute die arbeiten und zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind.


Ich frage mich deshalb manchmal wohin diese Diskussion gehen soll. Auch die sog. 1Euro-Jobs. Dies sind doch 1Euro pro Stunde plus HARTZ IV. Vergleicht man diese Gesamtentlohnung mit der regulären Entlohnung von Schneidern oder Frisören ist das nicht allzu weit auseinander.


Stimme ich dir zu, teilweise ist das Verhältnis von allen Zahlen zusammengerechnet geteilt durch die zu leistenden Stunden noch mit einem erträglichen "Stundenlohn" zu vergleichen.


Also, natürlich sind diese Praktiken nicht in Ordnung und gerade die Unternehmen, die sich durch solche Praktikantenverträge bereichern gehören angeprangert.


Eben, und der Gesetzgeber macht nichts dagegen. Wie viele Firmen gibt es die z.B. Studierte nur als Praktikanten beschäftigen und diese diese Tätigkeit ausführen nur um keine Löcher im Lebenslauf zu bekommen


Aber, dass HARTZ IV ohne jegliche Gegenleistung einfach jedem zusteht und jede Forderung nach einer Tätigkeit, die nicht zusätzlich oder nur geringfügig zusätzlich entlohnt wird, gleich als Ausbeutung oder Zwangsarbeit dargestellt wird, ist in jedem Fall falsch verstandenes soziales Denken.


Davon ist nicht die Rede in dem Beitrag. Fakt ist aber auch das durch 1€ Jobber Tätigkeiten ausgeführt werden die diese nicht mal annähernd ausführen dürfen. Wie zum Bsp. in meiner Vereinbarung aus dem Jahre 2005 steht: Einsatz in Schlosserei und KFZ Werkstatt, Unterhaltung der Fahrzeuge und Geräte, verstärkter Winterdienst. Nun erkläre mir mal wo da ein "Zusätzlich" zu erkennen ist? Ich bin gelernter Maschinenschlosser, habe zusätzlich noch eine Ausbildung zum Zweiradmechaniker gemacht. Zusätzlich wäre in jedem Falle gewesen eine Wegereinigung durchzuführen. In die Rabatten, wie es hier und heute noch gehandhabt wird, darf kein 1€ Jobber. Das ist Garten und Landschaftsbau, obliegt somit den Gemeindegärtnern die hier immer weniger werden. Woran das wohl liegt?
Und für mich ist das Ausbeutung, die brauchen einen Schlosser, dann müssen sie einen einstellen. Wer haftet denn für die Sicherheit der durch den 1€ Menschen geleisteten Arbeit. Ich möchte einer Schadensersatzklage nicht ins Auge sehen müssen, denn der verantwortliche Vorgesetzte wird schön säuberlich seinen Kopf aus der Schlinge ziehen mit den Worten: wir haften nicht für Arbeiten die er nicht ausführen durfte! Überlege mal was mit einem Rasenmäher passiert dessen Messerbalken ich nicht richtig montiert habe. Der beißt im wahrsten Sinne des Wortes in Gras, und wenn Du Pech hast nimmt es dazu den Umweg über deine Schienbeine.  ;)


Praktika von mehr als acht bis zwölf Wochen ist auf jeden Fall natürlich nicht im Rahmen des Gesetzes.


Leider doch.
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Offline ionti

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Re: Hartz-IV-Empfänger zukünftig Zwangsarbeiter ??
« Antwort #139 am: 29 August, 2007, 21:20 »
Der "Sinn" von HartzIV besteht darin, den Preis der Ware Arbeitskraft auf breiter Front zu senken, was ja auch eintrifft.Die einen arbeiten kostenlos als Praktikanten, die anderen für 1€, der "Arbeitgeber" kommt billig weg. Hauptsache der Standort D wird gerettet, Leute das müsst ihr doch einsehen, ihr seid schliesslich Deutschland auch wenn ihr bald nichts mehr zu beissen habt.
Und weil das eben nicht alle einsehen wollen, müssen halt Zwänge her!

Offline ionti

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Re: BIZARRER HARTZ-IV-FRAGEBOGEN
« Antwort #140 am: 31 August, 2007, 18:39 »
»Die Fragebögen müssen sofort eingestampft werden«
Hamburgs Erwerbslose wurden ausgeschnüffelt. »Aufwandsentschädigung« half den Datensammlern. Ein Gespräch mit Wolfgang Joithe
Interview: Andreas Grünwald
Wolfgang Joithe
Wolfgang Joithe ist Sprecher der Arbeitsgemeinschaft »Arbeit und Armut« der Partei Die Linke in Hamburg und Mitbegründer des Erwerbslosenselbsthilfevereins »PenG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener«

In Hamburg hat die Wirtschaftsbehörde für rund 790000 Euro eine umfangreiche Befragungsaktion zur Erstellung eines »soziologischen und psychologischen Profils« von Erwerbslosen durchgeführt. Was genau wurde gemacht?
Auf der Grundlage eines neunseitigen Fragebogens wurden seit Mai dieses Jahres fast 2 200 ALG-II-Bezieher interviewt. Wir Erwerbslosen sind von den Erfindern und Durchsetzern der Hartz-IV-Gesetze inzwischen einiges gewöhnt. Doch diese Befragungsak­tion ist der Gipfel der Unverschämtheit. Neben der täglichen Ausschnüffelung des Privatlebens sollen Hartz-IV-Geschädigte nun auch noch Auskunft darüber geben, ob sie Sympathien für die ehemalige DDR hegen, ob sie Gewalt verherrlichende Filme sehen oder gerne exotische Gerichte essen oder ob sie es wichtig finden, daß eine Liebe ein ganzes Leben hält. Das ist ein so ungeheures Ausmaß der Beschnüffelung, daß es selbst für die ARGE (Arbeitsgemeinschaften zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II) völlig neue Maßstäbe setzt.

Es wurde auch danach gefragt, ob Gewalt als ein legitimes Mittel für die Durchsetzung eigener Ziele betrachtet wird. Sollen Erwerbslose kriminalisiert werden?
Meines Erachtens verfolgen diese vielen Fragen, die sich in erster Linie um Familie, Freizeit, Eß- und Lebensgewohnheiten drehen, zunächst das Ziel, einen Leistungsmißbrauch zu konstruieren bzw. zu unterstellen. Darin ist die ARGE in Hamburg sehr erfahren.

Daß einige der Fragen des von einem Berliner Meinungsforschungsinstitut entwickelten Bogens völlig überzogen sind, hat inzwischen auch Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) eingestanden. Er hat die Befragung zunächst gestoppt. Nicht ohne den Verweis, daß die Teilnahme an der Befragung »freiwillig« gewesen und die Auswertung anonymisiert worden sei.
Dem widerspricht, daß auf dem Fragebogen die Kundennummer für den einzelnen Erwerbslosen notiert wurde. Nur so kann ja auch ein Psychogram für den einzelnen erstellt werden. Auch die sogenannte Freiwilligkeit muß angezweifelt werden, wenn man die vorhandene Angst vieler Hartz-IV-Geschädigter vor weiteren Repressalien berücksichtigt. Zudem wurde mit einer sogenannten Aufwandsentschädigung von 20 bis maximal 65 Euro nachgeholfen. Das ist für einen Hartz-Geschädigten viel Geld. Die Behörde hat inzwischen selbst angegeben, daß sie andernfalls ihr Ziel, rund 2 500 ALG-II-Beziher durch die Befragung zu erfassen, nicht erreicht hätte. Hinzu kommt, daß die von seriösen Meinungsforschungsinstituten bekannte Möglichkeit, auf einzelne Fragen in einem Fragebogen nicht antworten zu müssen, hier nicht einmal theoretisch vorhanden ist. Ausdrücklich werden die Erwerbslosen dazu aufgefordert, alle Fragen zu beantworten.

Unverschämt ist auch die Bemerkung von Uldall, was die sogenannten Fördermöglichkeiten betrifft. Hamburg hat fast alle Förder- und Qualifizierungsmöglichkeiten, die es für Erwerbslose gab, auf Eis gelegt. Favorisiert wird die Vermittlung von Ein-Euro-Jobs, die immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen.

Worum geht es aber dann?
Um den gläsernen Menschen, der dann der Willkür seiner Fallmanager vollständig ausgeliefert ist. Das aber verstößt ganz eindeutig gegen die bestehenden Datenschutzgesetze.

Trotzdem hat Uldall jetzt angekündigt, das bereits erhobene Datenmaterial vollständig auszuwerten?
Daß die Umsetzer der Hartz-IV-Gesetze nicht demokratisch ticken, ist inzwischen hinreichend bekannt. Die nachgewiesene Kriminalität des Namensgebers dieser Gesetze scheint auch auf jene abzufärben, die seine Claqueure waren und noch sind. Diese Fragebögen müssen sofort eingestampft werden. Sie verstoßen gegen geltendes Recht. Und die Verantwortlichen dieser Aktion müssen rechtlich wie auch politisch zur Verantwortung gezogen werden. In der Wirtschaftsbehörde und in der ARGE muß sich endlich herumsprechen, daß deren »Kunden« Menschen sind und daß Menschenrechte auch und gerade für Erwerbslose gelten.
Huh

Quelle: jungewelt.de

Offline SiLæncer

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Mehr Datenschutz bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II
« Antwort #141 am: 04 September, 2007, 11:26 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar atmet auf: Drei Jahre nach der offiziellen Beanstandung "erheblicher datenschutzrechtlicher Mängel" beim Programm A2LL zur Berechnung des Arbeitslosengelds II (ALG II) seien diese nun endlich beseitig worden. Dieses Resümee zog der Datenschützer nach einem Kontrollbesuch seiner Dienststelle bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Die für die Hartz-IV-Leistungsberechnung genutzte Software verfüge nun "über die von mir angemahnten, längst fälligen datenschutzrechtlichen Mindeststandards", freut sich Schaar. Insbesondere zählt er dazu "klar definierte, abgestufte Zugriffsberechtigungen".

Angesichts des bundesweit möglichen Zugangs auf die zum Teil äußerst sensiblen Sozialdaten aller Leistungsempfänger pochte der oberste Hüter der Privatsphäre der Nation vor allem an diesem Punkt auf Einschränkungen. Jetzt sei sichergestellt, dass die rund 40.000 Mitarbeiter der Bundesarbeitsagentur nur auf die Informationen zugreifen können, die für die jeweilige Sachbearbeitung erforderlich sind. Zudem werde die bundesweite Nutzung auf den Datenbestand nun "lückenlos protokolliert". Schaar betonte weiter, dass beim Datenschutz auch die für Hartz-IV zuständigen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) gefragt seien, die ihren einzelnen Beschäftigten in eigener Verantwortung die nötigen Befugnisse übertragen. Hier sei es Aufgabe der Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Umsetzung der Regeln vor Ort zu überprüfen.

Die krisengeschüttelte Software A2LL beziehungsweise das Projekt ALG II hatten 2004 einen Big Brother Award erhalten. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte daraufhin zwar rasch Abhilfe versprochen, die Prioritäten aber zunächst auf die Lauffähigkeit der Basisfunktionen des immer wieder fehleranfälligen Programms gesetzt. Die Grünen hatten 2006 erneut Auskunft über die Datenschutzprobleme bei A2LL gefordert. Der Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände setzte sich wenig später generell für dezentrale Alternativen zu der Software ein.

Quelle : www.heise.de

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Hartz- IV- Jobcenter sind verfassungswidrig
« Antwort #142 am: 20 Dezember, 2007, 11:39 »
Die Umsetzung der Hartz-IV-Reform verstößt teilweise gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und gab damit elf Landkreisen recht, die sich über die hohe finanzielle Belastung beschwert hatten. Die Bundesregierung hat drei Jahre Zeit, die Verwaltung neu zu regeln.

Karlsruhe - Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erklärte heute die Zusammenlegung der Aufgaben von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (Argen) für verfassungswidrig. Die Betreuung der bundesweit rund 5,2 Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen muss nun verwaltungstechnisch neu organisiert werden. Die existierenden Jobcenter verstoßen demnach gegen die Verfassung (Aktenzeichen: 2 BvR 2433/04).

Das Gericht setzte dem Gesetzgeber dafür eine Drei-Jahres-Frist bis spätestens Ende 2010. Bis dahin bleibt es beim jetzigen Zustand. Für die Hartz-IV-Bezieher ändert sich in der Praxis vorerst nichts.

Elf Landkreise hatten Verfassungsbeschwerde gegen Hartz IV eingelegt. Sie verlangten, dass die Betreuung und Verwaltung von sieben Millionen Empfängern von Hartz-IV-Leistungen neu organisiert werden müsse.

Konkret wehrten sie sich gegen die Aufgabenteilung in den seit 2004 gebildeten Arbeitsgemeinschaften mit der BA - die Argen. 353 gibt es davon bundesweit. Die Argen sind als Jobcenter das organisatorische Herzstück der Reform, mit der im Jahr 2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt wurden.

Die Landkreise argumentierten, dass diese Regelung gegen ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verstoße. Der Bund habe eine Mischverwaltung geschaffen, die die föderale Aufgabenteilung nicht vorsehe, sagte Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages. Die Bundesagentur nehme über die Argen einen zu starken Einfluss auf das tägliche Geschäft der Kommunen.

Das Verfassungsgericht gab den Landkreisen in dieser Argumentation recht. Die Argen seien Gemeinschaftseinrichtungen von BA und kommunalen Trägern. Dies ist laut Verfassungsgericht im Grundgesetz nicht vorgesehen, weil danach klar zugeordnet sein muss, welcher Träger für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben zuständig ist. Der zuständige Verwaltungsträger sei verpflichtet, seine Aufgaben "mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen".

Den Landkreisen ging es vor allem um die Finanzierung: Sie kritisierten, dass ihnen der Bund die Zuständigkeit für einzelne Hartz-IV-Leistungen übertragen hatte, ohne für einen vollständigen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Die Landkreise und Kommunen müssten Leistungen für Unterkunft, Heizkosten und Sonderbedarf von Kindern erbringen, ohne dass die entsprechenden Mittelzuweisungen gesichert seien. Nach der jetzigen Regelung gibt es eine Aufgabenteilung, wonach die BA für die Arbeitsvermittlung und den eigentlichen Lebensunterhalt der Betroffenen zuständig ist.

Der Vizepräsident des Verfassungsgerichts, Winfried Hassemer, sagte, das Urteil sei "keine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber, sondern eine Ermunterung, über andere Lösungen nachzudenken".

Die Bundesregierung reagierte gelassen auf das Urteil. Die Zusammenarbeit zwischen BA und Kommunen sei zwar praktisch gewesen, "aber es geht auch anders", heißt es in einer Pressemitteilung von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Das Arbeitslosengeld II selbst sei verfassungsgemäß. "Keine Arbeitslose und kein Arbeitsloser muss sich Sorgen machen. Auch nach dem Urteil werden alle Betroffenen ihre Leistungen wie bisher erhalten. Und die Betreuung und Unterstützung durch die Arbeitsvermittlung vor Ort läuft weiter", heißt es in der Mitteilung.

Scholz werde nun Vorschläge für eine neue Lösung machen. Schon jetzt gebe es "in 21 Landkreisen erfolgreiche Vorbilder, die zeigen, wie die Arbeitsvermittlung für Langzeitarbeitslose in Zukunft aussehen könnte. Dabei nehmen Arbeitsagentur und Gemeinde ihre Aufgaben getrennt, wenn auch meist unter einem Dach, wahr".

Quelle : www.spiegel.de

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Das gesellschaftliche Klima für Langzeitarbeitslose wird rauer
« Antwort #143 am: 21 Dezember, 2007, 15:46 »
Eine Studie bestätigt die wachsende gesellschaftliche Ablehnung der "Überflüssigen"

Das gesellschaftliche Klima für Langzeitarbeitslose wird rauer, ist eine gerne bemühte Floskel. Doch das Ergebnis einer Studie des Bielefelder Instituts für interdisziplinäre Konfliktforschung, die kürzlich vom Leiter der Forschungsstelle Wilhelm Heitmeyer veröffentlicht wurde, könnte man damit knapp zusammenfassen. Demzufolge sind 40 Prozent der Bundesbürger der Meinung, dass man auf "Versager" keine Rücksicht nehmen dürfe.

56 % haben eine eher ablehnende Haltung gegenüber Langzeitarbeitslosen. 60, 8 Prozent der Befragten identifizierten sich mit der Aussage: "Ich finde es empörend, wenn sich die Langzeitarbeitslosen auf Kosten der Gesellschaft ein bequemes Leben machen". Mit 49,3 % ist fast die Hälfte der Befragten der Meinung, dass "die meisten Langzeitarbeitslosen nicht wirklich daran interessiert sind, einen Job zu finden". Auch der Wunsch nach harten gesetzlichen Maßnahmen gegen die Armen findet mehr Zustimmung. So sind 34 % der Befragten der Meinung, dass bettelnde Obdachlose aus den Fußgängerzonen entfernt werden sollten".

Verschiedene Politiker reagierten auf die Zahlen mit Verwunderung und gaben sich betroffen. So nannte der Bundesbeauftragte für die neuen Bundesländer und SPD-Politiker Wolfgang Tiefensee die Ergebnisse bestürzend. Sein Parteifreund Wolfgang Thierse bezeichnete die Ökonomisierung der Gesellschaft als Ursache für die Abwertung sozial Schwächerer. Der SPD-Linke Ottmar Schreiner macht dafür aber auch die Politik seiner eigenen Partei verantwortlich. Er sieht in der Hartz IV-Gesetzgebung einen Grund für die Diskriminierung der Erwerbslosen. Schließlich sieht Schreiner einen Kernpunkt der Agenda 2010 im Ausüben von Druck auf die Erwerbslosen. Als Alternative fällt ihm allerdings nicht viel mehr ein als das Beschwören von Familienwerten.

Auch Erwerbslosengruppen und Anti-Hartz-Initiativen sehen den Zusammenhang zwischen einer marktradikalen Politik und der Verachtung der so genannten Verlierer dieser Politik. Neben der Agenda 2010 steht dafür auch die vom ehemaligen Bundeswirtschaftsminister verantwortete Kampagne gegen den angeblichen Sozialmissbrauch.

Diskriminierung im Alltag

Für die Betroffenen macht sich die in der Studie deutlich gewordene Verachtung der Schwachen in unterschiedlicher Form im Alltag bemerkbar. So wird den Verkäufern von Straßenzeitungen in Bahnen und Bussen häufig deutlich gemacht wird, dass sie unerwünscht sind. Die Diskriminierung drückt sich auch aus, dass Menschen mit wenig Geld oft genug demonstriert wird, dass man sie und ihr Anliegen ignorieren kann, weil sie in der Gesellschaft nicht zählen und es auf sie und ihre Meinung nicht ankommt. Als Reaktion darauf nennen sich einige Gruppen, die gegen diese Politik agieren, die Überflüssigen.

Auch die Medien haben einen wichtigen Anteil an einer solchen Stimmung. Das wird beim Ausfall des SPD-Politikers Kurt Beck gegen den Erwerbslosen Henrico Frank, der sich kürzlich jährte, deutlich. Dabei wurde in der Regel süffisant angemerkt, dass sich Becks Rat, sich erst einmal zu waschen und zu rasieren, wenn er einen Job bekommen will, mittlerweile bewahrheitet hat. So weigerte sich Beck auch weiterhin beharrlich, sich bei Frank für seine Äußerungen zu entschuldigen. Dafür bekommt er in der öffentlichen Meinung Zustimmung, weil er doch einem frechen Arbeitslosen mal die Meinung gesagt hat. Dass Frank wegen eines arbeitsbedingten Rückenleidens krankgeschrieben war und bestimmte Arbeiten gar nicht verrichten konnte, wird in der Regel ausgeblendet.

Die gesellschaftliche Missachtung drückt sich auch darin aus, dass Langzeitarbeitslose selber für ihre Lage verantwortlich gemacht werden. So wird aus einem gesellschaftlichen Skandal, dass in Deutschland Menschen im Winter in einer ungeheizten Wohnung sitzen und nicht kochen können, weil sie die Strom- und Gaskosten nicht bezahlen können der Vorwurf, diese Menschen können nicht mit Geld umgehen und seien nicht zu einer rationalen Haushaltsführung fähig. Wenn Kinder betroffen sind, wird dann der Vorwurf der Rabeneltern daraus. Die gesellschaftlichen Hintergründe von Armut und Verelendung werden so ausgeblendet. An dieser Rationalisierung beteiligen sich auch Menschen, die selber auf der sozialen Stufenleiter nicht gerade oben stehen oder absturzgefährdet sind.

So werden Obdachlose, Arme und Ausgegrenzte häufig Opfer von körperlichen Angriffen. Die Täter, die sich oft als Rechte verstehen, auch wenn sie meist nicht in politischen Zusammenhängen arbeiten, leben dabei selber oft genug in prekären Verhältnissen, wähnen sich aber ihren Opfern überlegen.

Deutsche Zustände

Die Studie ist Teil eines bis 2011 angelegten Projektes mit dem Titel "Deutsche Zustände". Es untersucht die Entwicklung menschenfeindlicher Einstellungen gegenüber Bevölkerungsgruppen mit gleichen Merkmalen. So standen auch fremdenfeindliche und rassistische Einstellungen im Fokus früherer Untersuchungen. Sie sorgen in der Regel für eine kurze Debatte und werden dann schnell vergessen und finden als Suhrkamp-Bände höchstens noch als Fußnote in Diplomarbeiten Verwendung.

An den Hartz-Gesetzen wird die Untersuchung anders als der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag sicher nichts ändern. Das höchste Gericht hat mit knapper Mehrheit die durch die Agenda 2010 geregelte Verwaltung der Arbeitsagenturen durch Kommunen und Bund für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Korrektur bis 2010 aufgefordert. Die Kritiker der Agenda 2010 aus der Erwerbslosenbewegung können über das Urteil nicht wirklich zufrieden sein, weil damit die Diskussion um die Kommunalisierung der Arbeitsämter, wie sie auch von Neoliberalen gefordert wurde, wieder auf die Tagesordnung kommen könnte.

Quelle : www.heise.de

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Arbeitsagentur wird bis Oktober das Geld ausgehen
« Antwort #144 am: 18 April, 2009, 13:57 »
Die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit reichen nur noch bis Herbst. Nach Informationen des SPIEGEL ist die Behörde vermutlich schon ab Oktober auf ein Darlehen des Bundes angewiesen. Ursache ist die Wirtschaftskrise - und eine Umstellung der Finanzierung.

Hamburg - Voraussichtlich ab Oktober wird die Bundesagentur für Arbeit auf ein Liquiditätsdarlehen des Bundes angewiesen sein, um bis zum Jahresende zahlungsfähig zu bleiben. Dies geht nach Informationen des SPIEGEL aus neusten Berechnungen der Nürnberger Behörde hervor.

Dass der Agentur das Geld auszugehen droht, liegt nicht allein an den steigenden Ausgaben durch die Wirtschaftskrise, sondern auch an einer Umstellung bei den Einnahmen.

Neben den Beiträgen aus der Arbeitslosenversicherung erhält sie ein Prozent der Mehrwertsteuereinnahmen vom Bund für ihren Haushalt - 2009 rund 7,8 Milliarden Euro. Wurde bislang der Zuschuss in Monatsraten überwiesen, zahlt der Bund ab diesem Jahr die Summe einmalig komplett im Dezember.

Ursprünglich hätte die Behörde den Zuschuss bis zum Jahresende aus ihrer Rücklage von etwa 16,7 Milliarden Euro vorfinanzieren können. Doch angesichts der steigenden Ausgaben für Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld schmilzt das Finanzpolster rasant. Spätestens Ende Oktober, so die Berechnungen, werden die Rücklagen aufgebraucht sein.

Dabei basiert die Annahme noch auf der Prognose der Bundesregierung, dass die Wirtschaft 2009 um 2,25 Prozent schrumpfen wird. Dies bedeutet für die Bundesagentur ein Defizit von knapp elf Milliarden Euro in 2009. Da die Regierung in den kommenden Tagen ihre Prognose jedoch deutlich nach unten korrigieren muss, wird auch das Defizit der Bundesagentur 2009 deutlich über dieser Summe liegen.

Trübe Aussichten prophezeien auch die 30 größten deutschen Unternehmen. Eine Umfrage der "Süddeutschen Zeitung" unter den Dax-Konzernen ergab, dass vermutlich weitaus mehr Stellen gestrichen werden müssen, als bislang angenommen.

Dass der Bund einspringt, wenn die Rücklagen der Bundesagentur knapp werden, sicherte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) bereits zu. "Falls die Rücklagen der Bundesagentur irgendwann nächstes Jahr nicht mehr reichen sollten, wird der Bundeshaushalt aushelfen", sagte er der "Sächsischen Zeitung". Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung werde stabil bleiben, "und wir werden keine einzige Leistung reduzieren". Der Beitrag soll demnach bis einschließlich 2010 stabil bei 2,8 Prozent bleiben. "Wir haben den Beitragssatz von 6,5 auf jetzt 2,8 Prozent gesenkt. Dabei bleibt es in jedem Fall 2009 und 2010", sagte Scholz.

Scholz wandte sich gegen Ideen, das Arbeitslosengeld I länger zu zahlen oder das Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger zu erhöhen. "Ich bin dafür, alle Mittel darauf zu konzentrieren, die Arbeitsplätze zu sichern. Wo das nicht geht, sollten wir alles tun, was hilft, damit diejenigen, denen jetzt gekündigt wird, bald einen neuen Arbeitsplatz finden." Eine etwaige Verlängerung der Kurzarbeit auf zwei Jahre lasse sich mit einer Rechtsverordnung schnell machen, falls das nötig sei.

Quelle : www.spiegel.de

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Privatdetektive gegen Hartz-IV-Empfänger
« Antwort #145 am: 04 Juni, 2009, 18:26 »
Eine interne Weisung der Arbeitsagentur sieht unter anderem "Observationen" vor

Eine interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 20. Mai sieht bei "Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch" auch Maßnahmen wie "Observationen" vor. Diese sollen auch von privaten Ermittlern durchgeführt werden dürfen.

Darüber hinaus ist eine intensivere Kontrolle der Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern vorgesehen. Durchsuchungen dürfen allerdings auch in Zukunft nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden. "Wenn eine Sachverhaltsaufklärung sonst nicht möglich ist" sollen auch Schränke kontrolliert werden. Die bei solchen "Hausbesuchen" ermittelten "Auffälligkeiten" müssen von den Mitarbeitern detaillierter als bisher protokolliert werden. Zudem will man verstärkt Nachbarn, Hausmeister, Kinder und andere Personen über die Lebensumstände der Arbeitslosen befragen oder befragen lassen.

Quelle : www.heise.de

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Hartz IV: Ministerium kippt "Observierungs-Klausel"
« Antwort #146 am: 04 Juni, 2009, 19:35 »
Berlin. Nach heftigem Protest hat das Bundessozialministerium die Observierungsklausel für Hartz-IV-Empfänger wieder gestrichen. Die entsprechende Dienstanweisung sei zurückgenommen worden. Demnach sollten die Kontrollen bei Verdacht auf schweren Leistungsmissbrauch verschärft werden.

Hinter vorgehaltener Hand wurde man im Bundessozialministerium am Donnerstag deutlich: Es sei nichts weniger als eine „kommunikative Katastrophe”, die sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) rund um ihre Dienstanweisung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch geleistet habe, hieß es.

Streitpunkt ist ein Passus in dem neuen Regelwerk, das verschiedene Formen der Kontrolle und Prüfung von Leistungsbeziehern rechtlich erstmals verbindlich zusammenfasst. Demnach sollten in seltenen, allerdings nicht genau definierten Ausnahmefällen auch eine geheime Observierung hartnäckiger Sozialbetrüger möglich sein. Als ausführende Organe waren von der BA beauftragte Außendienstler vorgesehen - entweder Mitarbeiter der Behörde, möglicherweise auch Privatdetektive.

Observation - ein Reizwort

Observation - ein Reizwort, das die erwartbaren Reaktionen nach sich zog. Arbeitsloseninitiativen protestierten gegen das ihrer Ansicht nach ungesetzliche Vorhaben. Mit Beobachtungen ohne Wissen der Betroffenen würden sich die Jobcenter Kompetenzen anmaßen, „die selbst Strafermittlungsbehörden nicht besitzen”, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosenforum Deutschland. Behrsing kündigte einen Antrag auf einstweilige Anordnung an, um der Bundesagentur die entsprechende Anweisung gerichtlich untersagen zu lassen.

Dem Ministerium wurde dieser Boden offenbar zu heiß: „Es wird nicht observiert”, bekräftigte eine Sprecherin. Zu den Gründen wollte sie offiziell nichts sagen. Die Vermutung liegt aber nahe, dass man die Proteste, aber auch die möglichen juristischen Risiken scheute.

Für die Bundesagentur entstand so eine blamable Situation. Nachdem die Bild-Zeitung über die Dienstanweisung berichtet hatte, hielt die Pressestelle der BA zunächst tapfer dagegen. „Die Bundesagentur ist nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, gegen den Missbrauch von Leistungen vorzugehen”, sagte BA-Sprecherin Anja Huth. Das einzig neue sei, dass die Regelungen, die bisher empfehlenden Charakter hatten, erstmals in einer Dienstanweisung zusammengefasst wurden. „Dazu hat uns der Bundesrechnungshof, dem unsere bisherige Praxis nicht verbindlich genug war, 2008 verpflichtet.”

"Grundsätzlich unzulässig"

Wörtlich heißt es in dem gerupften Regelwerk: „Grundsätzlich ist eine Observation unzulässig. Nur in begründeten Einzelfällen bei Verdacht auf besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch ist sie als letztes Mittel der Sachverhaltsaufklärung zulässig.” Dabei gelte der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit” und der Schutz der Privatspähre. So glaubte sich die BA juristisch auf sicherem Terrain. Ob zu Recht, bleibt nun unklar.

Die Ironie der Geschichte: Die BA hat offenbar schon bislang in seltenen Fällen zum Mittel der Observation gegriffen, ohne dies an die große Glocke zu hängen. Entscheidend, so ein Insider, sei letztlich gewesen, ob der jeweilige Jobcenter-Leiter ein „harter Hund” sei oder den Missbrauch von Leistungen weniger engagiert bekämpft habe.

Durch den Versuch, dieses Instrument in ein Regelwerk zu gießen, habe sich die BA nun einen Bärendienst erwiesen, denn erst so wurde der politische Druck erzeugt, der das Machtwort des Ministeriums provozierte. Observierungen wird es nun selbst in dreisten Betrugsfällen nicht mehr geben. Stattdessen gelte es, „Verdachtsmomente im persönlichen Gespräch abschließend zu recherchieren”, wie es in der gemeinsamen Mitteilung heißt. Hoffentlich wirkt auch das Zur-Rede-Stellen abschreckend auf Betrüger.

Quelle : www.derwesten.de

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Behörden führen vermehrt Kontenabfragen durch
« Antwort #147 am: 05 August, 2009, 15:04 »
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat zwischen Anfang Januar und Ende Juni 2009 auf Ersuchen der Finanzbehörden 17.626 Kontostammdaten abgerufen. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Stark wachsendes Interesse meldet die Statistik für Arbeits- und Sozialämter. Nach den Angaben des federführenden Bundesfinanzministeriums haben vor allem Behörden, die für die Verteilung von Hartz-IV-Geldern zuständig sind, Kontenabrufersuche an das Bundeszentralamt gestellt. Die entsprechenden Anfragen beliefen sich im gesamten Jahr 2008 noch auf 1691 Stück. Im ersten Halbjahr 2009 waren es bereits 2687.

Auch vor der Ausgabe von Sozialhilfe werden vermehrt Kontostammdaten gefordert. Die Auflistung weist 355 Ersuche 2008 und 208 Anfragen zwischen Januar und Juni diesen Jahres aus. Wegen Wohngeld richteten die zuständigen Behörden im ersten Halbjahr 2009 exakt 41 Anfragen an die "Vermittlungsstelle", 2008 waren es insgesamt 50. Hinsichtlich der Ausbildungsförderung BAföG wollten bis Ende Juni dieses Jahr Behörden erst zweimal Auskunft. Im vergangenen Jahr liefen in diesem Bereich sechs Ersuche beim BZSt ein. Insgesamt führte die Einrichtung für Behörden jenseits der Finanzverwaltung den Angaben nach im ersten Halbjahr 2789 Kontenabrufe nach Paragraph 93 der Abgabenordnung durch.

Wenig Bewegung zeichnet sich bei der Inanspruchnahme des umstrittenen Abfrageinstrumentes durch die Strafverfolger ab. So bearbeitete die in diesem Bereich zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach Paragraph 24c des Kreditwesengesetzes 2008 zusammengenommen 46.132 Kontenabrufersuche von Polizeibehörden und 18.520 von Staatsanwaltschaften. Zwischen Januar und Juni 2009 waren es 26.280 beziehungsweise 10.280 entsprechende Anfragen. Zur Verfolgung welcher Straftaten ein Ersuchen gestellt wird, liegt laut Finanzministerium nicht in der Kenntnis der BaFin. Im April war bereits bekannt geworden, dass sich die Zahl der Abrufe der Finanzämter insgesamt 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 14,8 Prozent auf 31.510 erhöht habe. Bei der über die BaFin laufenden Anfragen war zuletzt 2007 eine stark steigende Tendenz zu registrieren.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/Behoerden-fuehren-vermehrt-Kontenabfragen-durch--/meldung/143081

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Erwerbslos ohne Ängste
« Antwort #148 am: 20 August, 2009, 12:48 »
Ein Bündnis aus Politik, Wissenschaft, Gewerkschaften und Erwerbsloseninitiativen setzt sich für die Aussetzung der Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger ein.

Auf der Liste der Erstunterzeichner des des geforderten Moratoriums stehen der Ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske, das IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban sowie die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Heidi Merk und ihre Amtsvorgängerin Barbara Stolterfoht.

Seit 2007 kann die Bundesagentur für Arbeit bei sogenannten Pflichtverletzungen des ALG-II-Leistungsbeziehers Sanktionen verhängen. Wer seine mit der BA abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung nicht erfüllt, eine zumutbare Arbeit oder einen Ein-Euro-Job ablehnt oder abbricht oder das Bewerbungstraining schwänzt, dem können für drei Monate 30 Prozent seiner Hartz-IV-Regelleistung gekürzt werden. Bei wiederholter Pflichtverletzung sind Kürzungen um 60 oder gar 100 Prozent möglich. Erscheint man gar nicht zu seinem Termin im Job-Center, wird um 10 Prozent gekürzt.

Die Sprecherin bei der Bundesagentur für Arbeit Angela Köth erklärte gegenüber Telepolis, 2008 seien 294.015 Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitssuche verhängt worden. Eine solche Sperrzeit tritt dann ein, wenn die Betroffenen sich nicht - wie vorgeschrieben - schon zum Zeitpunkt der Kündigung arbeitslos melden, sondern etwa erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Ein Großteil der Sanktionierten ist unter 25 Jahre.

Die Folgen einer für die Betroffen kennt Frank Jäger vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein [http://www.tacheles-sozialhilfe.de Tacheles aus seiner alltäglichen Praxis: "Mietschulden, Stromsperren, fehlende Mobilität und Mangelernährung." Die Berliner Kampagne gegen Hartz IV hat exemplarisch aufgezeigt, wie schnell gegen Erwerbslose Sanktionen verhängt werden und wie schwer es ist, dagegen zu wehren.

Ein Sanktionsmoratorium könne dazu beitragen, dass Erwerbslose wieder als gleichberechtigte Wirtschaftsbürger auftreten können, begründete die Sozialwissenschaftlerin Helga Spindler ihre Unterstützung der Initiative

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Jobportal der Arbeitsagentur lädt zum Missbrauch ein
« Antwort #149 am: 29 Oktober, 2009, 17:27 »
Peter Schaar kritisiert, dass Arbeitgeber ohne Legitimationsnachweis vertrauliche Bewerbungsunterlagen zugeschickt bekommen. Er forderte die Bundesagentur auf, ihr Registrierungsverfahen unverzüglich zu ändern. Die Behörde selbst sieht keinen Handlungsbedarf.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" die mangelnde Sicherheit des Stellenportals der Bundesagentur für Arbeit (BA) kritisiert. Die Jobbörse "lädt zum Missbrauch geradezu ein", sagte Schaar dem Blatt.

Um Bewerber über das Portal ausfindig zu machen, müssen Arbeitgeber lediglich ihren Firmennamen, die Branche sowie Anschrift und Ansprechpartner angeben. Die Agentur prüft diese Daten nicht, und es müssen auch keine Berechtigungsnachweise wie ein Gewerbeschein vorgelegt werden.

Nach der Anmeldung erhält der Arbeitgeber eine persönliche Identifikationsnummer, mit der sich ein Teil der Bewerberdaten sofort einsehen lässt. Zudem leitet die BA Bewerbungsunterlagen mit Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten, Zeugnissen und Lebensläufen per E-Mail oder Post an den vermeintlichen Arbeitgeber weiter - auch wenn der gar keine Stelle zu vergeben hat. Erschwerend hinzu kommt, dass sich die Unternehmensangaben nach erfolgter Registrierung jederzeit beliebig ändern lassen.

Dem Bundesdatenschutzbeauftragten zufolge könnten auf diesem Weg auch Betrüger einfach an Bewerberdaten gelangen, "etwa um persönliche Kontakte anzubahnen". Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, warnt zudem davor, dass Kriminelle mittels erschlichener Daten eine fremde Identität annehmen und so beispielsweise unter falschem Namen Verträge abschließen könnten.

Es dürfe nicht sein, dass sensible Bewerberdaten in falsche Hände gerieten, sagte Schaar der Zeitung. Dies lasse sich mit dem Sozialdatenschutz in keiner Weise vereinbaren. Daher forderte er die BA auf, "dieses Einfallstor für Datenmissbrauch unverzüglich zu schließen". Unternehmen dürften nur in der Online-Stellenbörse inserieren, "wenn ihre Arbeitgebereigenschaft unzweifelhaft geklärt ist und es keinerlei Hinweis dafür gibt, dass hier nur zum Schein nach Arbeitskräften gesucht wird". Weichert empfiehlt zum Schutz vor Betrügern einen Abgleich mit dem Handelsregister.

In einer Stellungnahme lehnt die BA eine Verschärfung des Registrierungsverfahrens für die Jobbörse ab. "Im Hinblick auf die Engpässe am Arbeitsmarkt wollte die BA eine Erhöhung der Einstiegsbarrieren für die Jobbörse vermeiden", heißt es darin. Die Behörde prüfe die Stellenangebote täglich, zumindest per Stichprobe. Außerdem verfolge eine Arbeitsgruppe mögliche Missbrauchsfälle.

Mit über 3,8 Millionen Bewerberprofilen und knapp 600.000 Stellenangeboten von 55.000 Arbeitgebern ist die BA-Jobbörse Deutschlands größtes Online-Stellenportal.

Quelle : www.zdnet.de

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