Autor Thema: Bundesagentur für Arbeit,Hartz IV,Überwachung von Arbeitslosen ....  (Gelesen 27400 mal)

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Heftige Kritik an GEZ-Gebühren für "Hartz IV"-Empfänger
« Antwort #120 am: 28 Februar, 2007, 18:45 »
Frankfurt/Main - Die GEZ gerät wegen ihrer Praxis beim Einzug der Rundfunkgebühren von "Hartz IV"-Empfängern in die Kritik.

Weil sich die Behörde mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Monaten nicht auf ein Verfahren verständigen kann, durch das "Hartz IV"-Empfänger automatisch von der Gebühr befreit werden sollen, zahlten die Betroffenen pro Jahr 560 Millionen Euro zu viel, berichtet die "Frankfurter Rundschau" (Mittwochausgabe). BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt beziffere die Gesamtsumme sogar auf rund 700 Millionen Euro, schreibt das Blatt.
 
Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Hessen und Thüringen, Stefan Körzell, sprach von einem "Skandal". "Zwei öffentliche Behörden streiten zu Lasten der Menschen, die eh schon am untersten Ende der Gesellschaft stehen", sagte er der Zeitung. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, nannte den Vorgang "ungeheuerlich".

Laut "FR" waren bis zur Gebührenanhebung im April 2005 Sozialhilfeempfänger automatisch von der GEZ-Gebühr befreit, wenn sie dazu berechtigt waren. Die örtlichen Sozialbehörden ließen dazu der GEZ eine entsprechende Bescheinigung zukommen. Dieses Verfahren sei mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgeschafft worden. Seither müssten Alg-II-Bezieher ihre Befreiung mehrmals im Jahr selbst beantragen, was viele versäumten.

Laut "FR" dreht sich der Streit um die Art der Datenübermittlung. Die BA sehe sich frühestens Ende 2008 in der Lage, sie elektronisch an die GEZ zu schicken. Deshalb wolle sie das Verfahren in Papierform wieder aufnehmen. Die GEZ hätte aber die über 1,2 Millionen Euro Portogebühren im Jahr übernehmen müssen. Dem Bericht zufolge waren Ende 2006 rund 2,84 Millionen Menschen von der Rundfunkgebühr von 17,03 pro TV-Anschluss im Monat befreit. 60 Prozent davon seien Empfänger vom Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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GEZ will Gebührenbefreiung für Hartz-IV-Empfänger vereinfachen
« Antwort #121 am: 01 März, 2007, 18:47 »
Die GEZ und die Bundesagentur für Arbeit (BA) wollen die Befreiung der Rundfunkgebühren für Hartz-IV-Empfänger entbürokratisieren.

Wie der federführende Westdeutsche Rundfunk (WDR) am Donnerstag mitteilte, solle mittelfristig ein einfaches, elektronisches Datenaustauschverfahren entwickelt werden, das "bürgerfreundlich, datenschutzgerecht und effizient" sei. Die GEZ habe dafür die volle Kostenübernahme zugesagt, hieß es. Ein Zeitplan wurde nicht genannt. Hartz-IV-Empfänger können einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren stellen, die bereits gezahlten Entgelte werden dann zurückerstattet .

Eine von der BA vorgeschlagene automatische Zusendung eines Befreiungsbescheids bei der Genehmigung von Hartz-IV, lehnte die GEZ unterdessen ab. Diese führe zum Eingang von Millionen zusätzlicher Vorgänge, ohne dass in diesen Fällen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben wären, hieß es beim WDR. In BA-Kreisen verlautete am Mittwoch, die GEZ befürchte bei einer automatischen Gebührenbefreiung aller Betroffenen jährliche Einnahmeausfälle von rund 700 Millionen Euro. Die Gebühreneinzugszentrale profitiere derzeit davon, dass nur die Hälfte der Anspruchsberechtigten sich von der Rundfunk- und Fernsehgebühr befreien lasse.

Quelle : www.satundkabel.de

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Re: Heftige Kritik an GEZ-Gebühren für "Hartz IV"-Empfänger
« Antwort #122 am: 02 März, 2007, 03:55 »
...ausserdem versäumen viele bei der Verlängerung der Leistungen die Fristen zur Beantragung der Fortsetzung der Befreiung, weil sie die erforderliche Zweitschrift des ALG2-/Sozialgeld-Bescheides nicht rechtzeitig erhalten. Somit ist wieder 'mal ein Beitrag abzudrücken, weil ein einziger Tag zu spät genügt, um die Gebührenpflicht wieder eintreten zu lassen. "Rückwirkend geht nicht..."  ::)
Das ist so in's System eingebaut. Und an Versehen glaube ich da grundsätzlich nicht  >:(

Ich kenne das Thema aus eigener Erfahrung, war zeitweilig im 'Genuss' dieser Leistungen.
Nun könnte man als gut informierter Bürger den Antrag auf Befreiungs-Verlängerung auch rechtzeitig ohne den Beleg absenden und diesen später nachreichen, aber erstens wird das nicht immer akzeptiert, sondern gern' schnellstens abschlägig beschieden, zweitens kostet's extra Porto, von dem dann sowieso extrem knappen Geld...
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Hartz-IV-Software: Keine Berechnung weiterer Schadensersatzansprüche
« Antwort #123 am: 16 April, 2007, 19:08 »
Die Bundesagentur für Arbeit wird über die bereits beim Softwarehersteller T-Systems angemeldete Summe von 28 Millionen Euro hinaus keinen weitere Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion (PDF-Datei) hervor. Der Verzicht auf weitere Ansprüche erfolgt, obwohl die Verfügbarkeit der webbasierten Hartz-IV-Software "A2LL" sinkt. In der nun freigegebenen Antwort (PDF-Datei) heißt es, dass die Verfügbarkeit des webbasierten Dialogverfahrens im Jahre 2005 bei 99,7 Prozent und im Jahr 2006 bei 98,3 Prozent gelegen habe. Die absinkende Verfügbarkeit des Systems hat nach Auskunft der Bundesregierung nichts mit der Hardware zu tun. Sie betont in der Antwort auf die kleine Anfrage, die "technische Plattformarchitektur ist jedoch nach Hochverfügbarkeitsgesichtspunkten gefordert und auch realisiert worden". Außerdem habe es im Rahmen des Software-Entwicklungsvertrages keine Vereinbarung zur Verfügbarkeit gegeben.

Die sinkenden Verfügbarkeitswerte haben keine Auswirkungen auf die Bezahlung von T-Systems, das bereits 5 Millionen Euro Nachlass auf den Festpreis gewährte. Diese Summe entspricht der ursprünglich festgesetzten Höchstgrenze für Schadensersatzforderungen. In der Anfrage heißt es dazu: "Die Bundesagentur für Arbeit hat gegenüber T-Systems wegen der Mängel in der Software und in den erstellten Konzepten Schadensersatzansprüche in Höhe von 28 Millionen Euro geltend gemacht. Damit war der vertraglich auf 5 Millionen begrenzte Schadensersatzanspruch bereits voll ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund hat die BA davon abgesehen, weitere Berechnungen zur Bezifferung der Schadenshöhe durchzuführen." In ihrer kleinen Anfrage hatte sich die Linksfraktion auf eine Berechnung des schleswig-holsteinischen Landkreistages bezogen. Dieser hatte im vergangenen Herbst eine Rechnung vorgelegt, nach der die Arbeit mit der Hartz-IV-Software jährlich 230 Millionen Euro Zusatzkosten verursachen soll. Diese Zahlen werden in der Antwort der Bundesregierung als "nicht nachvollziehbar" bewertet, da ein Mehraufwand von 15 Prozent eine unzulässige Pauschalisierung sei.

Außerdem enthält die Antwort der Bundesregierung neue Informationen über den "operativen Datensatz". Dieser Datensatz enthält die Zugänge und Abgänge der Hartz-IV-Bezieher samt Bewegungsstatistik und eine Aufschlüsselung der Bedarfsgemeinschaften. Er bildet gewissermaßen die Kennzahlen, mit denen die einzelnen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) der Sozialämter und Arbeitsagenturen ihre Arbeit überprüfen können. Derzeit sollen 166 ARGEn diese operative Datensätze beziehen. Bis Juni 2007 sollen alle Arbeitsgemeinschaften über diese Statistiken verfügen. Die erweiterte Statistik mit "regionsbezogenen pseudonymisierten Einzeldatensätzen" für die Sozialberichterstattung befindet sich nach Angaben der Bundesregierung im Abschluss der Pilotphase. Sie soll allen Kommunen zur Verfügung gestellt werden, die über eine "abgeschottete Statistikstelle" verfügen. Über die Frage, ob Kommunen datenschutzmäßig entsprechend den Bestimmungen ausgerüstet sind, hatte es in der Vergangenheit bereits juristische Auseinandersetzungen zwischen Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit gegeben, als die Agentur den Zugriff auf Daten ihres Stellenpools öffnen sollte.

Quelle : www.heise.de

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CSU- VORSTOSS - Söder will Hartz IV kürzen
« Antwort #124 am: 21 April, 2007, 17:11 »
Kürzungen bei Hartz IV und einen Verzicht auf Mindestlöhne - das verlangt CSU-Generalsekretär Markus Söder. Die Forderungen sind hart, ebenso die Kritik: Eine "soziale Eiszeit" ziehe da herauf, heißt es von Grünen und SPD. Das "kommt mit uns nicht in Frage".

Berlin - "Der Regelsatz ist nicht das Problem", zitiert die "Wirtschaftswoche" den CSU-Generalsekretär in einem Vorabbericht, "aber all die unüberschaubaren Zusatzleistungen müssen durchforstet werden." Die "Zuschläge beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II und viele andere Ausnahmen" halte er für überflüssig, an "das ganze Paket" müsste man "nochmals ran".

Ziel sei eine Reform der Hartz-IV-Leistungen, die darauf abziele, den Abstand zwischen Hartz IV-Empfängern und Berufstätigen zu vergrößern. Es müsse wieder gelten, dass derjenige, der arbeite, mehr Geld habe als der, der nicht arbeite.

Die Forderung stößt bei Bayerns SPD-Chef Ludwig Stiegler auf wenig Verständnis. "Eine Leistungskürzung gegen Langzeitarbeitslose kommt für uns nicht in Frage", betonte er am Samstag.

Stiegler bezeichnete die von Söder kritisierten Übergangsregelungen vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II als "unverzichtbare Kompensation für die Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes". Es könne nicht darum gehen, Arbeitsanreize durch Leistungskürzungen zu setzen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion: "Es geht um bessere und passgenaue Vermittlung in den Arbeitsmarkt." Arbeitsvermittlung und Unternehmen müssten auch denen eine Chance geben, die seit längerer Zeit nicht mehr im Arbeitsleben stehen.

Welche Zusatzleistungen?

Andere Zusatzleistungen, die Söder kürzen könnte, sind im Hartz-IV-Paket kaum zu entdecken. Der Arbeitslosengeld II genannte Ersatz für die alte Sozialhilfe deckt per definitionem das soziokulturelle Existenzminimum ab. Damit ist Hartz IV eine Pauschalzahlung zur Deckung aller Lebensbedürfnisse von Lebensmitteln (rund 130 Euuro/Monat) bis zu Freizeit, Unterhaltung und Kultur (immerhin rund 33 Euro).

Ausnahmen lässt das kaum noch zu: Neben der Grundsicherung werden Wohn- und Betriebskosten in angemessener Höhe erstattet (für eine vierköpfige Familie maximal ca. 700 Euro, Ortsabhängig), es gibt dazu Hilfen bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben (z.B. "1-Euro-Jobs"). Einmalige Beihilfen über die Regelsätze hinaus gibt es noch bei Umzug, Schwangerschaft und Geburt sowie für mehrtägige Klassenfahrten schulpflichtiger Kinder.

"Elendslöhne in Deutschland"

Für die Grünen-Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke kommen Söders Forderungen darum auch einer "Verhöhnung" aller Hartz-IV-Empfänger gleich. Söders Forderungen seien Ausdruck einer "sozialen Eiszeit", die in der CSU ausgebrochen sei. Kräftige Hiebe teilte Söder auch in Richtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und gegen das Modell von Mindestlöhnen aus.

Der DGB habe sich mit seiner Forderung nach solchen Mindestlöhnen selbst bankrott erklärt: "Gesetzliche Mindestlöhne oder gar eine Mindestlohnbehörde sind ökonomischer Unsinn. Natürlich wollen auch wir keine sittenwidrigen Löhne, aber ein Mindestlohn à la DGB kommt einer Arbeitsplatzvernichtung gleich. Es ist doch absurd, dass die Politik jetzt die Arbeit der Gewerkschaften erledigen soll. Es ist deren Aufgabe, entsprechende Tarifverträge auszuhandeln."

Steffi Lemke warf Söder vor, die Union nehme mit ihrem Kampf gegen Mindestlöhne "weiter kaltschnäutzig Elendslöhne in Deutschland hin", von denen viele nicht leben könnten. Mit der Kürzung von Hartz IV wolle die Union "diejenigen, die sowieso schon mit Arbeitslosigkeit zu kämpfen haben, jetzt auch noch chanchenlos ins soziale Abseits schieben". Söder streiche so das "S" endgültig aus dem Parteinamen der CSU. Hartz IV sei "sicher nicht zu hoch".

Quelle : www.spiegel.de

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Mir scheint, Söder will sich gegen unsere schwindende Sozialordnung ähnliche Sporen verdienen wie Schäuble gegen die Bürgerrechte.

Beiden wünsche ich von Herzen, möglichst bald und ungehemmt in den 'Genuss' ihrer eigenen abstrusen Ideen zu kommen.

Leider ist das kaum wahrscheinlich, denn diese Politik-Imitatoren und populistischen Hetzer haben sich selbst ja erstklassig abgesichert gegen all das, was sie der Allgemeinheit so gerne zumuten würden.

Reiner Menschenhass, Paranoia und Grössenwahn, oder sonst könnte Menschen zu solchen Ideen bringen?

Abgesehenen davon, ein Hartz-IV-Empfänger kostet den Steuerzahler komplett weit weniger Geld, als allein all' die hübschen Subventionen und Steuergeschenke für einen Zahnarzt, Beamten, Politiker, ... Häuslebauer mit Brut und derer Betreuung, Hausfrau, Auto, Büro, Altersversorgung und kreativer Abschreibungs-Anlage usw. usf.

Vielleicht sollte man endlich 'mal eine knackige Dummschwätz-Abgabe einführen  :P
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Hartz-IV-Empfängern droht Kontenabfrage
« Antwort #126 am: 19 Juli, 2007, 09:37 »
Zu viel Geld, heimliches Arbeiten, Verdacht auf Leistungsmissbrauch: Hartz-IV-Empfänger müssen künftig damit rechnen, dass die zuständigen Arbeitsagenturen auch ohne ihr Wissen ihre Kontendaten abfragen - und damit das Einkommen überprüfen.

Stuttgart - Möglich wird den Jobcentern das durch die Reform der Unternehmensteuerreform. Die Bundesregierung erwarte, dass das Instrument rege genutzt werde, schreiben die "Stuttgarter Nachrichten": "Das wird wahrscheinlich in Zukunft zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Abfragen führen", sagte ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dem Blatt.

Bisher wird die Kontenabfrage vor allem von Finanzämtern, dem Zoll und der Polizei genutzt, um Straftaten wie Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu bekämpfen. Auch einige Sozialbehörden dürfen seit April 2005 auf diesem Weg Informationen über Kontonummern von Leistungsempfängern abfragen. Jobcentern, die Ansprüche von Langzeitarbeitslosen auf Arbeitslosengeld II prüfen, waren solche Abfragen bisher ausdrücklich untersagt.

Nach der Gesetzesänderung fürchten Betroffene Willkür gegenüber Hartz-IV-Empfängern. Dafür sorge unter anderem die Formulierung im Gesetz, wonach die Behörde vor einer Kontenabfrage nicht zwingend bei dem Betroffenen nachforschen muss, sondern sich auch darauf berufen kann, dass "ein vorheriges Auskunftsersuchen keinen Erfolg

Quelle : www.spiegel.de

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Immerhin ist es den 'Leistungsträgern' jederzeit möglich, die Vorlage aller Kontoauszüge der letzten drei Monate zu verlangen.
Das ist zumindest bei Antragstellung und -verlängerung bereits geübte Praxis.
Und die Auszüge werden komplett und unzensiert photokopiert und die Kopien dann für unbestimmte Zeit und ohne Kontrolle des Betroffenen verwahrt oder gar verbreitet...
Bei einer inhaltlichen Prüfung würden nicht nur persönliche Daten Unbeteiligter ausgewertet, sondern es würden sich auch leicht Indizien für falsche oder unvollständige Angaben finden lassen.
Das ergäbe sich quasi automatisch, wenn z.B. bestimmte übliche Zahlungen eben nicht auftauchen. Schon ein Hinweis auf ein mögliches weiteres Konto oder eine (Wohn- und) Wirtschaftsgemeinschaft, sofortiger Anlass für Zahluingseinstellung und weitere Ermittlungen...

Seien wir uns darüber klar, dieser Staat will sogar Kindern an's Taschengeld.
Dafür bekommen die ganz Grossen Milliarden-Geschenke in den A.... geschoben  >:(
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Hi,

hierbei geht es ja primär darum festzustellen, ob jemand wirklich bedürftig ist oder nicht. Und das ist ja legitim, es geht ja darum zu verhindern, das jemand Vermögenswerte versteckt oder nebenbei schwarz arbeitet. Ob die hierbei zugrunde liegenden Vermögensfreigrenzen angemessen sind, oder ob sie bei langjährig Erwebstätigen nicht viel zu gering ausgelegt sind, ist eine andere Diskussion. Gleiches gilt natürlich auch bezüglich der Anrechnung von Zuverdiensten.

Was nun das heimliche und unkontrollierte Ausschnüffeln der Bankdaten bei Hartz 4 betrifft, hat das Bundesverfassungsgericht ja zum Glück vor einigen Tagen die Grenzen der Erlaubten etwas eingegrenzt:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-078.html

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Kindheit und Jugend unter Hartz IV
« Antwort #129 am: 19 August, 2007, 17:14 »
Die aktuell diskutierte Kinder- und Jugendarmut ist die direkte Folge von Hartz IV

Mehr als 2,5 Millionen der ca. 15 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland leben auf Sozialhilfe- bzw. Hartz-IV-Niveau. Das ist das Ergebnis der Arbeitsmarktstatistik der Bundesanstalt für Arbeit aus dem Jahr 2006. Dort wurden erstmals Kinder und Jugendlichen in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften gesondert aufgeführt.

Von alarmierenden Zahlen sprach der Präsident des Kinderschutzbundes Heinz Hilgers. Sie hätten selbst seine pessimistischen Erwartungen übertroffen. Dabei galt der Kinderschutzbund bisher immer als eine Organisation, die mit ihren stetigen Warnungen vor der Kinderarmut für schlechte Stimmung in Zeiten des Wirtschaftsaufschwungs sorgte. Wo die Wirtschaft boomt und wächst, will man von denen, die weiterhin in Armut leben, nicht gerne reden.

Jetzt stellt sich heraus, dass selbst die Zahlen des Kinderschutzbund noch zu positiv waren. Er ging nach Schätzungen von ca. 2,2 Millionen Menschen unter 18 Jahren aus, die in Deutschland unter Bedingungen von Hartz IV oder dem Asylbewerberleistungsgesetz leben müssen.

Keine neue Erkenntnis

Neu sind die Meldungen, die jetzt wieder Schlagzeilen machen, nun wahrlich nicht. Sozialhilfeeinrichtungen wie die Caritas oder die Arbeiterwohlfahrt berichteten immer wieder, dass Kinder und Jugendliche hungrig zur Schule gehen müssten oder nicht an Klassenfahrten teilnehmen könnten, weil ihnen das Geld für den Eigenbeitrag fehlt. Wenn solche Meldungen überhaupt zur Kenntnis genommen wurden, dann unter der Rubrik Nachrichten aus der Unterschicht. Da schwang immer die Vorstellung mit, dass die ja selber an ihrer Lage schuld sei.

Auch offizielle Organisationen haben immer wieder über die neue Armut berichtet. Als Beispiel sei nur an die im März 2005 veröffentlichte UNICEF-Studie erinnert, die in einem WDR-Beitrag und auch auf Telepolis vorgestellt wurde. Dort wurde vor steigender Kinderarmut in den reichen Ländern gewarnt. Mit Blick auf Deutschland hieß es, dass hier die Zahl der Kinder- und Jugendarmut mit 2,7 Prozent sogar noch mehr gestiegen sei, als in den meisten anderen Industrieländern.

Allerdings ist auch diese Studie noch von wesentlich niedrigeren Zahlen ausgegangen, als sie jetzt durch die BA-Statistik bekannt geworden sind. So hieß es in der UNICEF-Studie, dass in Deutschland 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Familien aufwachsen, die mit weniger als der Hälfte des Durchschnittseinkommens auskommen müssen. In Westdeutschland habe sich die Kinderarmut seit 1989 mehr als verdoppelt und lag im Jahr 2001 bei 9,8 Prozent, in Ostdeutschland bei 12,6 Prozent. Die unterschiedlichen Zahlen sind zum Teil den unterschiedlichen Kriterien geschuldet, die den Untersuchungen zugrunde gelegt wurden. Anderseits hat sich die Situation für Kinder und Jugendliche unter Hartz IV in der letzten Zeit gravierend verschlechtert.

Leinenzwang für Jugendliche

Das war aber vom Gesetzgeber gewollt und wurde von vielen Erwerbsloseninitiativen bundesweit als Leinenzwang für Jugendliche heftig kritisiert. Damit waren Bestimmungen gemeint, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 25. Lebensjahr, die Hartz-IV beziehen, eine eigene Wohnung verwehren. Die DGB-Jugend Brandenburg schrieb in einer im letzten Jahr erschienenen Broschüre über die Folgen von Hartz IV:

Zitat
Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren werden ganz besonders ihren Willen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit in Sachen Mobilität, Flexibilität und Anspruchslosigkeit bei Arbeitsniveau und Bezahlung unter Beweis zu stellen haben. Unter Androhung harter Sanktionen wird fortan gefördert, doch im Wesentlichen gefordert.

Aus Kreisen der CDU/CSU, aber auch der SPD wurden die besonderen Verschärfungen damit legitimiert, dass so dass Anspruchsdenken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen überwunden werde und sie so veranlasst würden, jede Arbeit anzunehmen.

Wie diese Bestimmungen bundesweit umgesetzt wurden, kann man seit einigen Monaten in einer Publikation nachlesen, in der Mitarbeiter der Berliner Kampagne gegen Zwangsumzüge die Alltagspraxis eines Lebens unter Hartz IV untersuchen. Es werden Beispiele benannt, wo Jugendliche und junge Erwachsene mit juristischen Mitteln eine eigene Wohnung einzuklagen versuchen, um einem Elternhaus zu entkommen, wo es nur noch Streit gibt. Es werden Fälle von Jugendlichen aufgelistet, die schon eine eigene Wohnung hatten und durch Verweigerung der Mietkostenübernahme gezwungen wurden, zu ihren oft unter äußerst prekären Verhältnissen lebenden Eltern zurückzuziehen.

Auch die Leistungen für Kinder wurden unter Hartz IV gesenkt, wie der Sozialwissenschaftler Rainer Roth betont:

Zitat
2005 wurde der Regelsatz der 7- bis 14-Jährigen von 65 auf 60% des Eckregelsatzes gekürzt. Wäre er bei 65% geblieben, würde er heute 224 Euro betragen, nicht 207 Euro. Vor Hartz IV waren die Regelsätze von Schulkindern von 7 bis 14 Jahren 30% höher als die von Säuglingen, bei Alleinerziehenden 20%. Heute bekommen 7- bis 14-Jährige genau so viel wie Säuglinge. Wäre es beim alten Zustand geblieben, müsste der Regelsatz von Schulkindern unter 15 schon mindestens 269 Euro betragen statt 207 Euro.

Wenn der Eckregelsatz mit Einführung von Hartz IV mit bis dahin geltenden Prozentsätzen der regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben festgesetzt worden wäre, hätte er erheblich höher sein müssen. Das wiederum führte ebenfalls zu einer relativen Senkung der Kinderregelsätze, denn je höher der Eckregelsatz ist, desto höher sind auch die Kinderregelsätze.

Jahrestag der Erfindung der Angst

Deswegen hat die Kinder- und Jugendarmut sehr viel mit einem 5. Jahrestag zu tun, der von der Tageszeitung als Erfindung der Angst bezeichnet wurde. Am 16. August 2002 legte man im Berliner Dom feierlich die Grundlagen für die Hartz-Gesetze. Bei dem Festakt stellte man die Ergebnisse der Hartz-Kommission vor, die als Revolution auf dem Arbeitsmarkt gefeiert wurden.

Der Berliner Theaterregisseur und Publizist Antonin Dick hat das weniger beachtete Jubiläum der Einsetzung der Kommission im Februar 2002 zum Anlass genommen, sich unter dem Titel 13 Täuschungsmodule genauer mit der Zusammensetzung des Gremiums zu befassen.

Reicht es für ein Minireförmchen?

Pünktlich zum Jahrestag der Inauguration von Hartz IV stieg die Sensibilität für das Leben unter Hartz IV. So wurde die Absicht des Gubener Bürgermeisters Klaus-Dieter Hübner (FDP), Mietschuldnern ein ausrangiertes Asylbewerberheim, das aus Baracken mit Gemeinschaftsküche und Massentoiletten besteht, als Unterkunft anzubieten, skandalisiert. Unter den Betroffenen sind viele kinderreiche Hartz IV-Empfänger. Dass unter diesen Umständen bis vor fünf Jahren Asylbewerber, darunter auch viele Familien mit Kindern, leben mussten, regte allerdings kaum jemand auf.

Auch das Interesse an der Armut von Kindern und Jugendlichen unter Hartz IV wird bald wieder abklingen. Eine generelle Revision der Hartz IV-Gesetzgebung ist von den Parteien der großen Koalition weiterhin nicht vorgesehen. Vom Bundesfamilienministerium sind besondere Zuschläge für Geringverdiener mit Kindern ins Gespräch gebracht worden. Sie sollen so davor bewahrt werden, Hartz IV beantragen zu müssen. Nach den Vorstellungen des Ministeriums sollen davon ca. 530.000 Kinder profitieren. Das ist nur ein Bruchteil der 2,5 Millionen Kinder und Jugendlichen in Armut.

Doch selbst diese bescheidenen Pläne sind noch nicht spruchreif. Die genauen Details werden von den unterschiedlichen Ressorts noch debattiert und stehen unter dem Finanzierungsvorbehalt. Dass heißt, wenn der Finanzminister den Daumen senkt, wird die Reform storniert oder zurecht gestutzt. So ist es noch fraglich, ob die Debatte über Kinder- und Jugendarmut wenigstens diese Minireförmchen auf den Weg bringt.

Quelle : http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25995/1.html

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Offline Jürgen

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Re: Kindheit und Jugend unter Hartz IV
« Antwort #130 am: 19 August, 2007, 19:26 »
Ist doch klar, das eingesparte Geld kann man dann den 'armen' Parteien direkt zuschanzen:

Steuerzahler sollen Parteien sanieren
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
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3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
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Offline lucky

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BIZARRER HARTZ-IV-FRAGEBOGEN
« Antwort #131 am: 25 August, 2007, 13:15 »
"Schauen Sie gern Filme mit viel Gewalt?"

In der Hamburger Arbeitsagentur werden Hartz-IV-Empfänger nach Informationen des SPIEGEL mit einem bizarren Fragebogen konfrontiert. Essgewohnheiten, Videovorlieben, sogar Einstellungen zur Liebe will die Behörde wissen. Man wolle nur "passgenauer" helfen, beteuert die Agentur.

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Quelle: www.spiegel.de

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Hartz-IV-Empfänger zukünftig Zwangsarbeiter ??
« Antwort #132 am: 28 August, 2007, 10:18 »
Neun Monate Autoputzen ohne Lohn
Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden nach Recherchen des ARD-Magazins „Report Mainz“ im Rahmen von Praktika zu kostenloser Arbeit gezwungen.


Der Sender berichtete am Montag, die Betroffenen müssten unter Androhung einer Kürzung ihrer Bezüge oft monatelang auf regulären Arbeitsplätzen arbeiten, ohne dafür zusätzlich entlohnt zu werden.

Die gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass diese Praktika im Regelfall vier bis acht Wochen dauern dürfen, im Ausnahmefall bis zu zwölf Wochen. Dem Magazin liegen den Angaben nach jedoch zahlreiche Praktikanten-Verträge vor, die deutliche Überschreitungen dieser Grundlagen zeigen. Praktikanten wurden demnach zum Beispiel neun Monate als Autoputzer, sechs Monate als Lagerarbeiter oder vier Monate als Gärtner beschäftigt.

Quelle: http://www.focus.de/jobs/arbeitsmarkt/arbeitslosigkeit/hartz-iv-empfaenger_aid_130789.html
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
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Offline Chrisse

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Re: Hartz-IV-Empfänger zukünftig Zwangsarbeiter ??
« Antwort #133 am: 28 August, 2007, 12:16 »
Ne Zwangsarbeiter könnens nicht sein da müsste der AG für zahlen  8)  ;)

Da muss ein neuer Name her... Angstarbeiter!
Es gibt 2 grundsätzliche Regeln für den ultimativen Erfolg im Leben:

1. Verrate nicht gleich alles was Du weisst.

Offline Natasda

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Re: Hartz-IV-Empfänger zukünftig Zwangsarbeiter ??
« Antwort #134 am: 28 August, 2007, 12:20 »
Ohne diese Praktiken rechtfertigen oder Gut heißen zu wollen.

ABER: Ohne Lohn ist doch wohl nicht ganz richtig und Zwangsarbeit schon garnicht. Schließlich beziehen diese sog. Zwangsarbeiter doch HARTZ IV. Ist das keine Entlohnung oder steht das jedem einfach so zu?
Ich frage mich deshalb manchmal wohin diese Diskussion gehen soll. Auch die sog. 1Euro-Jobs. Dies sind doch 1Euro pro Stunde plus HARTZ IV. Vergleicht man diese Gesamtentlohnung mit der regulären Entlohnung von Schneidern oder Frisören ist das nicht allzu weit auseinander.

Also, natürlich sind diese Praktiken nicht in Ordnung und gerade die Unternehmen, die sich durch solche Praktikantenverträge bereichern gehören angeprangert. Aber, dass HARTZ IV ohne jegliche Gegenleistung einfach jedem zusteht und jede Forderung nach einer Tätigkeit, die nicht zusätzlich oder nur geringfügig zusätzlich entlohnt wird, gleich als Ausbeutung oder Zwangsarbeit dargestellt wird, ist in jedem Fall falsch verstandenes soziales Denken.

Gut, dass wir einen Sozialstaat haben und Bedürftige unterstützt werden. Aber die, die auch nur auf irgendeine Art etwas beitragen können, die sollten für HARTZ IV auch zu Tätigkeiten herangezogen werden, so wie es das Gesetz vorsieht. Praktika von mehr als acht bis zwölf Wochen ist auf jeden Fall natürlich nicht im Rahmen des Gesetzes.