Autor Thema: Bundesagentur für Arbeit,Hartz IV,Überwachung von Arbeitslosen ....  (Gelesen 27404 mal)

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Arbeitslose mit Lebensversicherung müssen bangen

Bei der jüngsten Korrektur der Hartz-IV-Reform ist der Regierung ein Missgeschick unterlaufen: Arbeitslosen, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, droht nun der Verlust ihres Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Berlin - Der Gesetzgeber hat vergessen, eine Klarstellung in die Reform der Hartz-IV-Regeln einzufügen. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte die Panne. Es werde alles getan, diese auszubügeln. Es solle "auf keinen Fall geschehen", dass Betroffene deswegen ihren ALG-II-Anspruch verlieren.


Auf den Fehler, der im Rahmen der am vergangenen Freitag im Bundesrat verabschiedeten Hartz-IV-Korrektur passierte, machte die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) aufmerksam. Die Koalition hatte es versäumt, Regelungen für die neuen Grenzen beim so genannten Schonvermögen zu erlassen.

"Viele Lebensversicherungen, die bisher unters Schonvermögen fielen, sind daher ab dem 1. August nicht mehr geschützt", heißt es in der KOS-Mitteilung. "Die arbeitslosen Versicherten gelten dann über Nacht als vermögend und erhalten so lange kein ALG II, bis sie ihre Lebensversicherung aufgelöst und bis zu den neuen Freigrenzen aufgebraucht haben."


mehr: http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,426304,00.html
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Urteil: Arbeitsvermittlung hat Vorrang vor Datenschutzbedenken
« Antwort #106 am: 14 August, 2006, 19:58 »
Das Sozialgericht Fulda hat heute ein Urteil (Az: S9 AS 95/06, PDF) veröffentlicht, das für das Zusammenspiel von Optionskommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) einige Folgen haben wird. Nach dem Urteil muss die Bundesagentur für den Main-Kinzig-Kreis, der eine Optionskommune ist, einen Zugang zu ihrem Stellenpool gewähren. Bislang hat die BA unter Hinweis auf den Datenschutz allen 69 Optionskommunen einen solchen Zugang zu dem Datenbestand verwehrt, in dem etwa 800.000 Stellenangebote gespeichert sind.

Die so genannten Optionskommunen sind Kommunen, die die Verwaltung von Langzeitarbeitslosen nicht mit der webbasierten Hartz-IV-Software A2LL der Bundesagentur erledigen, sondern auf lokale Programme verschiedener Anbieter zurückgreifen. Dies hatte die Bundesagentur zum Anlass genommen, die entsprechenden Kommunen von der Nutzung des Stellenpools auszuschließen, weil bei der fremden Software nicht gewährleistet sein könne, dass der Datenschutz eingehalten werde. Darum erhielten die Optionskommunen nicht die vollständigen Arbeitgeberdaten. Gegen diese Behinderung hatte der Main-Kinzig-Kreis geklagt.

Das Sozialgericht Fulda befand, dass die Bundesagentur dem Kreis Amtshilfe leisten muss und die vollständigen Arbeitgeberangaben an den Kreis übermitteln muss. Gründe des Datenschutzes könnten von der Bundesagentur nicht angeführt werden, da der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Arbeitgebers weiterhin gewährleistet sei. Als Sozialleistungsträger sei eine Optionskommune an das Sozialgeheimnis gebunden und dürfe solche Daten nicht unbefugt Dritten offenbaren.

Nach der Entscheidung im Sinne des Main-Kinzig-Kreises, die am 7. August gefällt wurde, hat heute der Kreis Offenbach erklärt, ebenfalls einen ungehinderten Zugang zu der Stellendatenbank erkämpfen zu wollen. "Die Vorstellung, dass Arbeitslose nur deshalb nicht in einen Job kommen, weil dieser bei einer anderen Behörde gemeldet ist, ist der Bevölkerung nicht vermittelbar" erklärte der Offenbacher Sozialdezernent Carsten Müller (SPD) gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Eine weitere Sozialgerichtsnachricht kommt aus Berlin. Dort hat sich das örtliche Sozialgericht dazu entschlossen, eine Auswahl von rund 200 Entscheidungen und Beschlüssen zu Hartz IV im Internet zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Entscheidungssammlung erfolge, weil viele Bürger und Behörden immer wieder Anfragen zu den Hartz-IV-Streitpunkten hätten. Urteile zu eheähnlichen Gemeinschaften, zur Vermögensanrechnung und Mietfragen bilden den Schwerpunkt der Sammlung.

Quelle : www.heise.de

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Pannenserie bei der Arbeitslosengeld-Berechnung geht weiter
« Antwort #107 am: 19 August, 2006, 18:22 »
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II kommt es offenbar weiterhin zu Fehlern. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Spiegel in der kommenden Ausgabe. Dem Bericht zufolge geht aus einem Brief des Bundesarbeitsministeriums an Spitzenvertreter der gesetzlichen Krankenkassen hervor, dass die Bundesagenturen für Arbeit zu hohe Kranken- und zu niedrige Pflegeversicherungsbeiträge an die Kassen überweisen; lediglich die Summe der zwei Beträge sei korrekt.

Durch die fehlerhaften Teilbeträge könnten Kosten entstehen, etwa für Korrekturbuchungen. Der Brief weist darauf hin, dass die Kassen keine zu viel gezahlten Beträge einbehalten dürfen, um damit höhere Verwaltungskosten zu decken. Die webbasierte Software A2LL, mit der die Arbeitsagenturen das ALG II berechnen, verursachte in der Vergangenheit immer wieder Probleme. Im Juni schätzte die Bundesregierung den bis dahin durch die Software entstandenen Schaden auf 28 Millionen Euro.

Quelle : www.heise.de

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Debatte um neue Software der Bundesagentur für Arbeit
« Antwort #108 am: 23 August, 2006, 17:46 »
Um die Funktionen von VerBIS, der neuen Software des "Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystems" der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine Debatte entbrannt. In VerBIS werden die bisher getrennten Programme zur Berufsberatung und Arbeitsvermittlung zusammengefasst. Mit Ausnahme der so genannten Optionskommunen, die lokale Software einsetzen und daher von VerBIS ausgeschlossen sind, arbeiten alle Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften mit dieser Beratungs- und Vermittlungssoftware. Demnächst soll VerBIS mit der zentralen webbasierten Software A2LL zur Leistungsberechnung des Arbeitslosengeld II gekoppelt werden, wenn diese einigermaßen stabil läuft. Nach einem Update von VerBIS gibt es jetzt Streit um die Praxistauglickeit der Software.

VerBIS sei nach dem Update instabil und kontraproduktiv geworden und behindere die Arbeit der Vermittler. Diese Ansicht vertritt Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, dem kommunalen Spitzenverband der 31 Kreise des Bundeslandes. Klein kritisierte vor allem das seiner Ansicht nach fehlerhafte Verfahren zur Datenübernahme. "Es verursacht überflüssige Mehrarbeit, weil mit ihm nicht sämtliche Bestandsdaten automatisch übernommen, sondern mühsam von Hand nachgetragen werden müssen", erklärte Klein. Beispielsweise müssten jetzt neue so genannte "Betreuungsstufen" für mehrere hunderttausend erwerbsfähige Langzeitarbeitslose manuell zugeordnet werden. Viele Daten, die in das alte VerBIS-System eingepflegt worden waren, seien nach dem Update nicht mehr "sichtbar", überdies müssten die Mitarbeiter für einige neue Funktionen von VerBIS noch geschult werden.

Nach Ansicht von Klein sind IT-Systeme für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen unverzichtbar. Auf VerBIS könne man jedoch verzichten. "Die Software ist instabil, wichtige Schnittstellen fehlen, die Anwendung ist kompliziert, praxisfern und im alltäglichen Einsatz schlicht und ergreifend kontraproduktiv. 'VerBIS' ist kaum auf die Bedürfnisse der Langzeitarbeitslosen zugeschnitten und überaus personalintensiv", lautet das Fazit von Klein.

Die NRW-Regionaldirektion der Bundesagentur wies Kleins Darstellung heute zurück. Insbesondere sei die manuelle Pflege der Daten und die kritisierte Eingabe der "Betreuungsstufen" durch die Sachbearbeiter kein Software-Fehler, sondern ergebe sich aus den gesetzlichen Vorschriften. "Richtig ist, dass die Einstufung der Kunden im Sozialgesetzbuch II ausschließlich durch die Fallmanager/Vermittler der Arbeitsgemeinschaften erfolgt. Im Rahmen der kontinuierlichen Kontakte mit den Kunden wird diese Einstufung sukzessive vorgenommen. Es ist also nicht so, als müssten jetzt 'hunderttausende Langzeitarbeitslose' auf einmal umgestellt werden", heißt es in der Stellungnahme der BA-Regionaldirektion, die jedoch konzediert, dass das VerBIS-Update nicht optimal eingespielt wurde. "Es ist auch richtig, dass die Hinweise zur Programmaktualisierung zu spät kamen und aufgrund der verspäteten Information Daten zur Kundensteuerung nicht komfortabel zur Verfügung stehen. Die zukünftige Kommunikation zwischen der Zentrale und den Agenturen für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften wird daher optimiert." Abwegig sei es jedoch, aus der Einführung einer neuen Softwareversion eine Behinderung bei der Integration von Langzeitarbeitslosen abzuleiten.

Quelle : www.heise.de

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Hartz IV-Software: 230 Millionen Euro Zusatzkosten
« Antwort #109 am: 15 September, 2006, 13:14 »
Nach einer Analyse verschiedener parlamentarischer Anfragen kommt der schleswig-holsteinische Landkreistag zum dem Schluss, dass die Hartz-IV-Software A2LL jährliche Zusatzkosten von mindestens 230 Millionen Euro verursacht. Dies geht aus einem Schreiben des Landkreistages an die Landkreise hervor. Die zusätzlichen Kosten, die von den Arbeitsgemeinschaften der Sozialämter und Arbeitsagenturen zu tragen sind, beruhen auf der Annahme, dass die Bearbeiter mit der fehlerhaften Software 15 Prozent mehr Zeit investieren. Außerdem macht der Landkreistag darauf aufmerksam, dass nach Angaben der Bundesregierung von insgesamt 364 Millionen überzahlten Krankenkassenversicherungsbeträgen noch 75,6 Millionen Euro von den Kassen einbehalten wurden, weil über die Beträge keine Einigung erzielt werden konnte.

Vor diesem Hintergrund äußert der Landkreistag Kritik an der Entscheidung von Bundesregierung und Arbeitsagentur, an der zentralen webbasierten Software A2LL festzuhalten, obwohl sie bisher 48 Millionen Euro gekostet haben soll. Das sei fünffach höher als der ursprünglich angesetzte Betrag, heißt es in dem Schreiben. Der Landkreistag verweist dabei auf die Auskunft der Bundesregierung, dass sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) am 15. Juli 2006 für die Beibehaltung des zentralisierten Ansatzes ausgesprochen und dafür plädiert habe, A2LL stärker in die Zielarchitektur der BA einzubinden. Das sei eine unverständliche Entscheidung.

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Hartz-IVReform eine "Lebenslüge" der SPD?
« Antwort #110 am: 16 Oktober, 2006, 10:22 »
16. Oktober 2006 08:29 Uhr
Berlin (dpa) In der Debatte um soziale Unterschichten haben SPDPolitiker die eigene Partei zu mehr Ehrlichkeit aufgefordert. Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Stefan Hilsberg bezeichnete die Hartz-IV-Politik der rot-grünen Bundesregierung im «Tagesspiegel» als eine «Lebenslüge».

 
 
Hartz IV
  © 2006 DPA
Hartz IV
  «Wir haben den Menschen vorgegaukelt, dass mit Fordern und Fördern jeder den ersten Arbeitsmarkt erreichen kann» und Steuersenkungen für die Unternehmen die Probleme lösen werden, sagte er. Für Millionen Menschen sei das jedoch nicht die Realität. «Gerhard Schröder hat zu kurz gedacht.»

  Auch der SPD-Linke Ottmar Schreiner hatte dem früheren Kanzler Schröder eine Mitschuld an dem Problem vorgeworfen. Besonders Miniund Ein-Euro-Jobs sowie befristeten Arbeitsverhältnissen hätten dazu geführt, dass «Millionen Menschen keine Chance mehr haben, aus dem Niedriglohnsektor mit seinen Hungerlöhnen herauszufinden». Der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner forderte nun seine Partei auf: «Wenn es um die Probleme der so genannten Unterschicht geht, dann müssen wir uns ehrlich machen.»
Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung hatte eine Studie zur «neuen gesellschaftlichen Unterschicht» vorgelegt, wonach 8 Prozent der Bevölkerung sich in unsicheren Arbeitsverhältnissen, einer prekären Lebenslage sowie sozialer Lethargie befinden. In Ostdeutschland gehört laut Studie sogar jeder fünfte zur so definierten Unterschicht.
Beim Koalitionspartner CDU stieß die Bezeichnung «Unterschicht» auf massive Kritik. Nach Fraktionschef Volker Kauder, der stattdessen in der «Süddeutschen Zeitung» von «Verwahrlosung» sprach, warnte auch der Unions-Sozialexperte Ralf Brauksiepe vor einer Stigmatisierung: «Das Wort Unterschicht passt nicht in den politischen Sprachgebrauch», sagte Brauksiepe der «Leipziger Volkszeitung» (Montag). Das ändere aber nichts daran, dass die soziale Debatte geführt werden muss.
Die FDP forderte die Bundesregierung angesichts der Problematik zu einem Kurswechsel auf: «Die staatsbürokratische Politik von Rot, Grün und mittlerweile auch Schwarz verursacht eine wachsende Zahl von zu Recht Enttäuschten», sagte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Jörg van Essen der Zeitung «Die Welt» (Montag). «Sozial ist nicht länger, wer umverteilt, was er nicht hat, sondern wer Arbeitsplätze schafft. Denn alles, was verteilt werden soll, muss vorher erwirtschaftet werden.»
Bei Kindern und Jugendlichen könnte die sogenannte Unterschicht nach Schätzungen des niedersächsischen Soziologen Christian Pfeiffer sogar bei 10 bis 25 Prozent liegen. In manchen Regionen des Landes seien es sogar 20 Prozent der Jugendlichen, die über zu wenig Bildung verfügen und keine Aufstiegschancen für sich sehen, sagte der frühere SPD-Justizminister in Hannover dem «Tagesspiegel» unter Berufung auf eine bundesweite Schülerbefragung.
Das deutsche Schulsystem habe durch zu frühe Aussonderung Schwächerer und zu wenig Angebote am Nachmittag Unterschichten «systematisch produziert», kritisierte Pfeiffer. Vor allem junge männliche Hauptschüler säßen täglich bis zu fünf Stunden vor Fernsehapparaten. «Sie haben keine richtigen Lebensinhalte mehr.»
Der Unternehmer und SPD-Europaabgeordnete Vural Öger forderte, die Schulen müssten auch mehr für Migranten-Kinder tun, um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Immigranten-Kinder hinkten in der Schule den Leistungen deutscher Jugendlicher zwei Jahre hinterher, sagte Öger der «Frankfurter Rundschau» (Montag). Das sei eine «Form schulischer Apartheid-Politik».


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HARTZ- IV- LEISTUNGEN - 345 Euro sind genug
« Antwort #111 am: 23 November, 2006, 14:57 »
Arbeitsminister Müntefering kann aufatmen. Das Bundessozialgericht hat heute die Klage einer Arbeitslosengeld-II-Empfängerin abgewiesen, die die Unterstützung für zu gering hielt. Der Regelsatz ist verfassungskonform.

Kassel - "Nach Auffassung des Senats ist es nicht verfassungswidrig, dass die Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II ersetzt worden ist", sagte die Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts (BSG), Ruth Wetzel-Steinwedel. Es sei grundsätzlich zulässig, den Lebensbedarf nicht individuell, sondern für alle Leistungsempfänger einheitlich festzusetzen. Zur Begründung verwiesen die Kasseler Richter auf den weiten Spielraum des Gesetzgebers, der auch die Höhe der Leistung umfasse. (Az: B 11b AS 1/06 R)

Das Urteil war mit großer Spannung erwartet worden. Denn hätten die Richter der Klägerin Recht gegeben, hätte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Regelsätze des Arbeitslosengeld II neu verhandeln müssen und den Gesetzgeber eventuell zu einer Nachbesserung aufgefordert.

Mit dem heutigen Richterspruch wies das BSG die Klage einer früheren Industriearbeiterin aus dem badischen Landkreis Lörrach ab. Sie hatte bis 2004 Arbeitslosenhilfe erhalten. Mit Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform im Januar 2005 wurde ihr eine weitere Unterstützung von der Agentur für Arbeit wegen mangelnder Hilfsbedürftigkeit verweigert. Die Behörde hatte bei der Berechnung die Schwerbehindertenrente des Ehemannes der Klägerin und die Berufsausbildungsbeihilfe sowie das Kindergeld der 22-jährigen Tochter berücksichtigt. Im Ergebnis wurde für die gemeinsame Haushaltsgemeinschaft ein Gesamtbedarf in Höhe von 857,85 Euro errechnet. Die Klägerin erklärte, der Regelsatz sei so niedrig, dass nicht das gesetzlich garantierte Existenzminimum gewährleistet sei.

Ihr Anwalt Bernd Wieland griff die zugrundeliegenden Festsetzungen der Hartz-IV-Reformen zum Lebensbedarf als grundgesetzwidrig an. Es sei nicht nachvollziehbar, wie es zur Höhe des Regelsatzes von 345 Euro pro Monat gekommen sei. "Weder das physische noch das soziokulturelle Existenzminimum kann von solch einem Betrag gewährleistet werden", argumentierte er. Das Gesetz gehe davon aus, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II nach kurzer Zeit wieder von Erwerbsarbeit leben könnten. Angesichts der Arbeitsmarktlage sei das eine "romantische und illusionäre Vorstellung". Dieser Argumentation wollten sich Deutschlands oberste Sozialrichter jedoch nicht anschließen.

Anwalt will Verfassungsgericht anrufen

Damit ist der juristische Kampf um die Hartz-IV-Reform aber nicht automatisch beendet. Anwalt Wieland kündigte an, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte ebenfalls bereits im Vorfeld erklärt, weitere juristische Wege zu suchen, sollte der Regelsatz vom BSG anerkannt werden. "Wir sind der Überzeugung, dass mit diesen 345 Euro nicht mal mehr eine Mindestteilhabe an dieser Gesellschaft gesichert werden kann. Und das ist das, was unser Sozialstaat verlangt", hatte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider, heute im ZDF-"Morgenmagazin" erklärt.

Vor den 345 Euro für einen Erwachsenen und den 207 Euro für ein Kind müsse alles außer Miete und Heizung gezahlt werden. "Schon der gesunde Menschenverstand sagt, das geht nicht", erklärte Schneider. Der Wohlfahrtsverband fordere deshalb eine Erhöhung des Regelsatzes auf 415 Euro monatlich, sagte er. Das würde etwa vier Milliarden Euro im Jahr kosten. Bei der Reform der Unternehmensteuer allein seien Ausfälle von acht Milliarden eingeplant, rechnete Schneider dagegen. Auch der umstrittene Umzug des Bundesnachrichtendienstes von Pullach nach Berlin bewege sich in einer Größenordnung von vier Milliarden. "Das Geld ist da", sagte er, "es geht um die Prioritäten".

Quelle : www.spiegel.de

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Re: HARTZ- IV- LEISTUNGEN - 345 Euro sind genug
« Antwort #112 am: 24 November, 2006, 03:23 »
Ich finde es absurd, dass sich das BSG anmasst, über Verfassungsmässigkeit entscheiden zu wollen.
Das ist absolut nicht deren Aufgabe.

Daher wünsche ich mir, dass erstens der Fall vor's BVG kommt, wo solche Fragen hin gehören, und zweitens, dass die Verantwortlichen des BSG selbst einmal für einige Jahre in den "Genuss" von Hartz4 kommen mögen.
Leider ist Letzteres aufgrund des besonderen Status der "unabhängigen" Richter kaum jemals möglich.
Insofern scheinen mir die BSG-Richter ähnlich "kompetent" und sachkundig, wie der Papst hinsichtlich Kinderkriegen...

Jürgen
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KURT BECKS ARBEITSLOSEN- SCHELTE
« Antwort #113 am: 13 Dezember, 2006, 19:04 »
"Waschen und rasieren, dann kriegen Sie auch einen Job"

Wirbel um SPD-Chef Beck: Ein Arbeitsloser beschimpfte ihn wegen Hartz IV. Da entgegnete er, der Mann müsse sich nur waschen und rasieren - schon "haben Sie in drei Wochen einen Job". Die SPD versucht sich in Vorwärtsverteidigung: Beck wolle dem Mann wirklich helfen. FDP und Union greifen Beck an.

Berlin - Kurt Beck hatte gerade auf dem Wiesbadener Sternschnuppenmarkt für ein Foto mit Andrea Ypsilanti und drei Nikoläusen posiert, da begann ein Mann in der Menge lautstark zu schimpfen. In einem zwanzigsekündigen Monolog machte er den SPD-Vorsitzenden für sein Schicksal verantwortlich und bedankte sich ironisch für "Hartz IV". "Pöbelig" und "leicht angetrunken" sei er gewesen, berichten Augenzeugen.

Das ist Alltag für einen erfahrenen Marktplatz-Händeschüttler wie Beck. Normalerweise bleibt er freundlich und unverbindlich. Doch diesmal reagierte der SPD-Chef ungeduldig. Er sehe nicht so aus, als ob er in seinem Leben schon viel gearbeitet habe, blaffte er den Mann an und gab ihm noch einen guten Rat: "Wenn Sie sich waschen und rasieren, haben Sie in drei Wochen einen Job".

Einige der Umstehenden begannen zu grummeln. "Becks Reaktion stieß auf", erzählt Manfred Gerber, der den Zwischenfall als Reporter des "Wiesbadener Tagblatts" verfolgte und als erster darüber berichtete. "Zwei, drei Leute sagten: Das kann er doch net machen." Beck entgegnete: "S' Lebbe iss doch, wie's iss" - "Das Leben ist doch, wie es ist."

Bei dem Arbeitslosen handelt es sich um den 37-jährigen Henrico F.. Auf einem aktuellen Foto der Nachrichtenagentur ddp trägt er einen Vollbart, zwei Piercings in der Nase und lange dunkle Haare, die zur Hälfte blond gefärbt sind. Er habe "leicht gammelig" ausgesehen, sagt Gerber.

"Ich wasche und rasiere mich und komme dann vorbei"

Nach Becks Entgegnung war F. zunächst still. Der SPD-Chef fuhr mit dem Händeschütteln fort. Hundert Meter weiter, an der Marktkirche, tauchte F. wieder auf und versprach: "Ich wasche und rasiere mich und komme dann bei Ihnen in der Staatskanzlei vorbei." Beck antwortete: "Okay, machen Sie das."

Heute lief der Dialog vom Weihnachtsmarkt über die Nachrichtenagenturen, und die Debatte begann. Ein SPD-Chef, der einen Arbeitslosen beleidigt - was hatte Beck da bloß geritten? Der Spruch mit dem Waschen und Rasieren fällt in die Kategorie: Aussagen, die man als Politiker hinterher bereut. Schließlich gilt es als Grundregel der Politik, in der Öffentlichkeit nie ausfällig zu werden. Oder war es gar Kalkül? Immerhin war Beck mit einem Tross von einem halben Dutzend Fotografen und ebenso vielen Reportern unterwegs, darunter "FAZ" und Deutschlandfunk. Er wusste also, dass der Vorfall nicht unbemerkt bleiben würde.

Doch muss der Rat, dass es reiche, sein Äußeres zu verändern, um einen Job zu bekommen, auf manche wie blanker Hohn wirken. Die SPD stellt sich denn auch schon auf hässliche Boulevard-Schlagzeilen ein. Im Bemühen, ein PR-Desaster zu verhindern, versucht man es im Willy-Brandt-Haus jetzt mit der Vorwärtsverteidigung. "Wenn der Betroffene sich meldet, dann wird Kurt Beck ihm helfen, einen Job zu finden", sagt Parteisprecher Lars Kühn.

Die ersten entrüsteten Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten: Becks Äußerung sei "instinktlos", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte der Berliner Boulevardzeitung "B.Z.", dass die Arbeitslosigkeit nicht "allein durch Körperpflege" zu bekämpfen sei.

Ausraster von Kohl bis Clement

Mit seinem Ausrutscher steht Beck keinesfalls allein da. 1991 sorgte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl - ebenfalls wie Beck ein Rheinland-Pfälzer - bei einem Besuch in Halle für Aufsehen. Kohl ging damals auf einen Demonstranten los, der ihn mit einem Ei beworfen hatte. Kohls Mitarbeiter konnten den wütenden Kanzler nur mit Mühe zurückhalten.

Dagegen wollte Wolfgang Clement im Jahr 2000 eigentlich nur witzig sein. Die Aktion auf dem Expo-Gelände in Hannover wurde dennoch zu einem Skandal: Eine Gruppe von Jugendlichen saß auf dem Boden, als der damalige Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens an ihnen vorbeiging. "Wer bist'n Du?", riefen sie dem SPD-Politiker zu, der mit großem Gefolge unterwegs war. Clement drehte sich um und streckte den Jugendlichen den rechten Mittelfinger entgegen. Das Foto wurde in etlichen Zeitungen gedruckt. "Pöbel-Clement in Erklärungsnot", schrieb die Boulevardzeitung "Berliner Kurier". Es habe sich um einen Scherz gehandelt, sagte Clement, nachdem er für seinen Auftritt kritisiert worden war - und diesen scherzhaften Charakter bestätigten auch Augenzeugen, schließlich hatte zuvor einer der Jugendlichen dem Politiker selbst den Mittelfinger gezeigt.

Folgenreich war dagegen ein vermeintlicher Scherz des früheren Bremer Wirtschaftssenators Peter Gloystein. Bei einer öffentlichen Veranstaltung im Mai vergangenen Jahres begoss der CDU-Politiker in demütigender Weise einen Obdachlosen mit Sekt - ein Vorfall, der heftig kritisiert wurde. Der ehemalige Frankfurter Bankier erklärte daraufhin nach nur achtmonatiger Amtszeit seinen Rücktritt.

Quelle : www.spiegel.de

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Re: KURT BECKS ARBEITSLOSEN- SCHELTE
« Antwort #114 am: 13 Dezember, 2006, 19:29 »

Die ersten entrüsteten Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten: Becks Äußerung sei "instinktlos", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte der Berliner Boulevardzeitung "B.Z.", dass die Arbeitslosigkeit nicht "allein durch Körperpflege" zu bekämpfen sei.

Quelle : www.spiegel.de

Das ist zwar sicher richtig, aber schaden würde es auch nicht.
Computer benutzen ist wie U-Boot fahren...kaum macht man die Fenster auf, fangen die Probleme an.

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Re: KURT BECKS ARBEITSLOSEN- SCHELTE
« Antwort #115 am: 14 Dezember, 2006, 01:50 »
Mancher Politiker stinkt, auch wenn er gerade frisch geduscht daher kommt.
Und zwar nach Gier, Arroganz, Machtgeilheit, bodenloser Instinktlosigkeit und Menschenverachtung  >:(

BTW, allerlei (wenn auch lange nicht alle) kleine Leute vernachlässigen irgendwann auch ihr Äusseres aus völliger Perspektivlosigkeit heraus.
Und ebendiese wurde von den Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft gemeinschaftlich und gezielt verursacht.
Wozu schliesslich soll man sich ein ganzes Arbeitsleben abplagen, wenn ein Jahr Arbeitslosigkeit genügt, um alle angesparten und erkämpften Früchte dieser Anstrengungen durch Hartz4 in null-komma-nichts wieder zu verlieren...
Selbst die beste Qualifikation ist auch nichts mehr wert, wenn man anschliessend für 'nen Euro die Stunde Parks putzen oder z.B. in der Bahn den eigenen Wanst hinhalten soll, damit irgendein Blödmann sein Messer nicht benutzt, um die Sitze aufzuschlitzen...

Meine Hochachtung all denen, die sich dennoch weiter tapfer abrackern!

Wahlen gibt es immer wieder...
Und dann ist payback-time.
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3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
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Hartz IV-Software A2LL ausgefallen
« Antwort #116 am: 28 Dezember, 2006, 17:58 »
Nach einer Reihe von Problemen hat die Bundesagentur für Arbeit die webbasierte Software A2LL am heutigen Donnerstagvormittag herunterfahren müssen. Bis auf Weiteres sei das Dialogverfahren gesperrt, heißt es aus Nürnberg. Möglicherweise könne die Software am Freitag wieder verfügbar sein. Damit kann es zur Verzögerung bei der zur Auszahlung von Leistungen für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) für den Januar 2007 kommen.

Welcher Art die Probleme sind, die zum Herunterfahren des A2LL-Systems führten, wurde nicht mitgeteilt. Mit der Software vertraute Insider vermuten, dass die zum 1. Januar 2007 einzuführenden Sanktionsregeln ein Update erforderlich gemacht haben, das nicht korrekt eingespielt wurde. Nach den neuen Sanktionsregeln wird bei der zweiten Pflichtverletzung das auszuzahlende Arbeitslosengeld um 60 Prozent gekürzt, bei jeder weiteren Pflichtverletzung die Auszahlung für drei Monate komplett gestoppt.

Auf den Ausfall der Software hat in Berlin bisher nur die Linksfraktion reagiert. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gesine Lötzsch forderte in ihrer Stellungnahme die Bundesregierung dazu auf, die fristgemäßen Auszahlung der ALG-II-Leistungen zu sichern. Außerdem verlangte sie die sofortige Kündigung des Vertrages mit T-Systems samt Schadensübernahme durch die Telekom-Tochter. T-Systems ist der IT-Dienstleister, der mit der Programmierung und Pflege von A2LL betraut worden ist.

Bereits gestern hatte sich der deutsche Städtetag in seiner Jahresbilanz unzufrieden über den Einsatz von A2LL gezeigt. Die Software habe sich zwar verbessert, verfüge aber bis jetzt nicht über alle nötigen Funktionen, heißt es in der Stellungnahme, die bemängelt, dass deshalb Gesetzesänderungen oft nur mit großer zeitlicher Verzögerung eingepflegt würden. "Für 2007 hoffen die Städte auf eine Entscheidung, ob die Software allen Anforderungen angepasst werden kann oder ob sie durch dezentrale Software abgelöst wird", so der Städtetag.

Tags zuvor hatte Frank-Peter Weise, der Chef der Bundesagentur für Arbeit, in einem Agenturgespräch eine positive Bilanz der Hartz-Reformen gezogen. Dagegen stufte der Gewerkschaftler Jürgen Peters Hartz IV als ungerecht ein. Peters forderte als Chef der IG Metall eine Erhöhung des ALG-II-Regelsatzes von 345 auf 420 Euro.

Quelle : www.heise.de

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A2LL nicht Schuld an Computerpanne der Arbeitsagentur
« Antwort #117 am: 30 Dezember, 2006, 12:48 »
Der bis zum gestrigen Freitag dauernde Ausfall der Computer bei der Bundesagentur für Arbeit soll nicht von einem Fehler der webbasierten Software A2LL verursacht worden sein. Vielmehr habe ein Update der Datenbank, auf die A2LL zugreift, dazu geführt, dass das Dialogverfahren abgeschaltet werden musste. Damit seien Erst- und Folgeanträge sowie die Bewilligung von Leistungsänderungen nicht möglich gewesen, während laufende Regelzahlungen von dem Problem nicht betroffen waren, heißt es aus dem Umfeld der Bundesagentur für Arbeit.

Zwischenzeitlich soll der Datenbanklieferant den Fehler gefunden und mit einem erneuten Update beseitigt haben. Damit ist der Schwarze Peter von T-Systems als Lieferant von A2LL an IBM als Lieferant der Informix-Datenbank weitergereicht worden. Von IBM gibt es zur Zeit keine Stellungnahme zum zwei Tage dauernden Ausfall des Computersystems bei der Arbeitsagentur.

Quelle : www.heise.de

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PROTEST GEGEN HARTZ IV - Einmal Waschen und Legen, bitte!
« Antwort #118 am: 02 Januar, 2007, 19:37 »
"Waschen und Rasieren - Kurt Beck gibt uns einen Job" - vor der Mainzer Staatskanzlei haben etwa 50 Arbeitslose gegen die Hartz-IV-Regelungen protestiert. Die Landesregierung unter dem SPD-Vorsitzenden Beck will rund 20 Arbeitslosen bei der Suche nach einem Job behilflich sein.

Mainz - Aus Protest gegen die Hartz-IV-Reform und gegen die Hygiene-Hinweise des SPD-Bundesvorsitzenden Kurt Beck haben Arbeitslose die viel diskutierten Körperpflege-Tipps Becks mit einer Wasch- und Rasieraktion vor dem Mainzer Landtag wörtlich genommen. Insgesamt rund 50 Arbeitslose forderten den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten auf, ihnen Jobs zu vermitteln.

Zum zweijährigen Bestehen des Gesetzes kritisierte das Erwerbslosen-Forum Deutschland, dass Repression und Verarmung zunähmen und die Arbeits- und Wirtschaftspolitik völlig verfehlt seien. Mit dem öffentlichen Frisieren wollte die Organisation die nach ihrer Ansicht "populistischen und simplifizierenden Aussagen" Becks ad absurdum führen und gegen die Diffamierung von Erwerbslosen protestieren.

Damit reagierte sie auf Becks Ratschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Wiesbaden an den Langzeitarbeitslosen Henrico Frank, 37, sich zu waschen und zu rasieren, um seine Arbeitsmarkt-Chancen zu verbessern. Dies hatte eine bundesweite Debatte ausgelöst. Beck war während der Aktion nicht in Mainz, sondern noch im Urlaub.

Frank sagte, die Gespräche mit Beck hätten sich für ihn "erledigt": Der Ministerpräsident und SPD-Chef habe nicht auf seine körperlichen Beschwerden Rücksicht genommen und ihm vielmehr "wahllos Jobangebote um die Ohren geschlagen". Von insgesamt acht Angeboten habe er sieben nicht annehmen können. "Ein Gespräch mit dem ominösen Achten steht noch an", sagte Frank. Dabei handele es sich nicht um einen Betrieb, sondern um einen privaten Arbeitsvermittler.

Der Sprecher des Erwerbslosen-Forums, Martin Behrsing, distanzierte sich von Henrico Frank, weil dieser mehrere Stellenangebote wie auch einen Gesprächstermin mit Beck abgelehnt hatte. "Wir geben ihm kein Podium", sagte Behrsing. "Wenn man ein Gesprächsangebot von Kurt Beck nicht annimmt, dann ist das dumm." Behrsing sagte, es sei richtig, dass die Käufer der Ware Arbeitskraft auch auf das Erscheinungsbild von Erwerbslosen achteten. Aber die Ursachen der Arbeitslosigkeit seien nicht in mangelnder Eigenverantwortung zu suchen, sondern darin, dass das Kapital immer weniger Arbeitskraft für seinen Profit benötige. Der Sprecher forderte, den Eckregelsatz von Hartz IV auf mindestens 500 Euro im Monat anzuheben. Derzeit müssten die Empfänger pro Tag mit 3,79 Euro für Essen und Trinken auskommen und mit 47 Cent für den öffentlichen Nahverkehr. Das reiche nicht aus.

Behrsing plädierte außerdem für einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro brutto und kritisierte, dass es nach zwei Jahren Hartz IV einen Boom von Ein-Euro-Jobs gebe. Anna Fleischer vom ver.di-Bezirkserwerbslosenausschuss Wiesbaden sagte, dass derartige Arbeitsgelegenheiten vielerorts in direkter Konkurrenz zu noch beschäftigten Arbeitnehmern stünden. Der stellvertretende Landesvorsitzende der WASG Rheinland-Pfalz, Hans Werner Jung, bezeichnete SPD-Chef Beck als "neofeudalen Provinzfürsten". Unter dessen Federführung richte sich die Politik der SPD gegen die Mehrheit der Bevölkerung und verletze die Würde der Menschen, die von der Politik betroffen seien, sagte Jung.

Die Teilnehmer übergaben 21 Bewerbungen mit der Hoffnung auf eine Job-Vermittlung an Staatskanzleichef Martin Stadelmaier (SPD). Die Staatskanzlei kündigte an, den rund 20 Arbeitslosen bei der Suche nach einem Job behilflich zu sein. "Wir versuchen, bei der Suche nach einem Arbeitsplatz behilflich zu sein", sagte Stadelmaier. Dabei wolle die Staatskanzlei mit den Arbeitsagenturen zusammenarbeiten.

Das Erwerbslosen Forum übergab für den SPD-Bundesvorsitzenden auch drei Geschenke: einen Frisierstuhl, ein Haargel mit dem Slogan "Master of Disaster" ("Herr der Katastrophe") und einen Sack Haare. Letzteres bezeichnete Stadelmaier als "geschmacklos".

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Unterstützung gestrichen: Bundesagentur straft 500.000 Arbeitslose ab
« Antwort #119 am: 05 Januar, 2007, 10:49 »
Fördern, aber auch fordern - das war seinerzeit die Idee hinter den Hartz-Reformen. Nun wird deutlich, was das bedeutet: Mehr als 500.000 Arbeitslosen wurde im vergangenen Jahr das Arbeitslosengeld zeitweise gestrichen.

Hamburg - Die Arbeitsagenturen gehen immer härter gegen Arbeitslose vor, die sich nicht an die verschärften Regeln halten. Gegen mehr als eine halbe Million Arbeitslose wurden im vergangenen Jahr so genannte Sperrzeiten verhängt. Im Schnitt erhielten die Arbeitslosen dadurch rund fünf Wochen lang kein Arbeitslosengeld. Von Mai bis Dezember 2005 hatte es nur 261.000 solcher Fälle gegeben.

"Allein 150.000 Arbeitslose erhielten 2006 eine Woche lang kein Arbeitslosengeld, weil sie sich verspätet arbeitssuchend gemeldet hatten", zitiert "Bild" eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.

Als Beispiele nennt das Blatt mehrere Einzelfälle. So wurde einer arbeitslosen Verkäuferin aus Köln das Arbeitslosengeld zwölf Wochen lang gestrichen, weil sie zu einem Vorstellungsgespräch ohne triftigen Grund nicht erschienen war. Ein männlicher Arbeitsloser aus Berlin nahm an einer Weiterbildung teil, musste den Kurs aber abbrechen, weil er betrunken erschienen war. Auch hier wurde die Zahlung des Arbeitslosengelds zeitweise ausgesetzt.

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