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Über dem Gesetz - die politische Klasse
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Thema: Über dem Gesetz - die politische Klasse (Gelesen 2950 mal)
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SiLæncer
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Über dem Gesetz - die politische Klasse
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am:
08 Januar, 2005, 11:45 »
Die Diskussion um Nebeneinkünfte von Parlamentariern zieht immer weitere Kreise. Eine Hamburger Privatbank zahlt dem FDP-Bundestagsabgeordneten Funke jeden Monat Geld, berichtet der SPIEGEL. Im Fall Laurenz Meyer werden Untreuevorwürfe gegen RWE-Mitarbeiter laut. Die Länder fordern nun eine klare Regelung.
Hamburg - Rainer Funke, Justitiar der FDP-Bundestagsfraktion, bestätigte die Zahlungen der Privatbank M.M. Warburg. "Über mein Gehalt wurde Stillschweigen vereinbart", sagte Funke dem SPIEGEL. Er arbeitet als Geschäftsführer der Hamburgischen Immobilien Handlung (HIH), einer Tochter der Bank. Bei der HIH "nehme ich an Sitzungen der Geschäftsleitung teil und erledige juristische Fragestellungen sowie einzelne Geschäftsvorgänge", sagte er. Er sei kein Lobbyist, und er habe seine Tätigkeit dem Bundestagspräsidenten von Anfang an mitgeteilt.
Verdacht der Untreue bei RWE
Nach wie vor ungeklärt ist, mit welcher Begründung der ehemalige CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer im Juli 2000 rund 160.000 Mark von seinem ehemaligen Arbeitgeber, der VEW AG, bekommen hatte. Deswegen gehen Vorstände und Aufsichtsräte der RWE, die inzwischen mit der VEW verschmolzen ist, davon aus, dass Mitarbeiter des Konzerns mit den Zahlungen Untreue begangen haben. Es gebe einen "begründeten Anfangsverdacht", hieß es. Die Staatsanwaltschaft Dortmund prüft nun, ob sie - aufgrund der Anzeige einer Privatperson - ein Ermittlungsverfahren in der Sache einleitet.
Meyer hatte zunächst behauptet, es habe sich bei der Überweisung um eine Abfindung gehandelt. Im Mai 2000 sei diese fällig geworden, weil er seinen Vertrag ein Jahr zuvor habe ruhen lassen. Als der Betrag jedoch im Juli 2000 überwiesen wurde, war Meyer bereits wieder offiziell für das Unternehmen tätig. Nach dem die öffentlich bekannt geworden war, räumte Meyer ein, dass es sich bei der Zahlung doch nicht um eine Abfindung gehandelt habe. Wofür er das Geld tatsächlich erhalten hatte, ließ der Politiker offen. RWE erklärte offiziell, die Zahlung sei versehentlich erfolgt und beruhe auf einem Kommunikationsfehler.
Länder fordern einheitliche Regeln
Auf Landesebene soll es Recherchen des SPIEGEL zufolge künftig einheitliche Standards beim Umgang mit Nebeneinkünften geben. Der bayerische Parlamentspräsident Alois Glück, Vorsitzender der Landtagspräsidenten-Konferenz, will in Kürze mit seinen Kollegen das Thema auf einem Treffen beraten. Volksvertreter, kündigte er bereits an, dürften grundsätzlich kein Geld für Lobbyarbeit annehmen. "Die Fälle der letzten Wochen haben der Politik insgesamt geschadet", so Glück.
Der designierte CDU-Generalsekretär Volker Kauder regte die Einsetzung einer unabhängigen Kommission an, die Reformvorschläge für die Verhaltensregeln von Parlamentariern ausarbeiten soll. "Wir müssen ganz neu über den Status der Abgeordneten nachdenken", forderte Kauder, der für ein möglichst rigides Regelwerk eintritt. Den Volksvertretern soll danach grundsätzlich untersagt werden, während der aktiven Zeit neue Tätigkeiten in der Privatwirtschaft anzunehmen. Dringend geboten erscheint ihm zudem, Angehörigen bestimmter Berufsgruppen nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag Sperrzeiten aufzuerlegen.
NRW-Abgeordnete wollen Diäten erhöhen
Die nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten streben nach Angaben der "Rheinischen Post" eine andere Lösung an: Sie wollen ihre Diäten offenbar von monatlich 4807 Euro auf 9500 Euro nahezu verdoppeln. Im Gegenzug sollen aber die steuerfreien Pauschalen, Übergangsgelder und die Altersvorsorge entfallen. Die Regierungsparteien SPD und Grüne wollen dieses Konzept demnach noch vor der Landtagswahl im Mai verabschieden.
Bundespräsident Horst Köhler hat unterdessen die Medienberichterstattung in der Diskussion um Nebentätigkeiten von Abgeordneten kritisiert. Köhler sagte der "Rheinischen Post", solche Tätigkeiten würden von vielen Medien zu schnell und pauschal in die Ecke einer "Raffke-Mentalität" geschoben. "Die Diskussion verläuft teilweise so, dass ich Sorge habe, sie könnten pauschal das Ansehen der Politiker herabsetzen. Das wäre eine gefährliche Entwicklung", wurde der Bundespräsident zitiert. Köhler äußerte sich besorgt, dass sich die Abgeordneten zunehmend aus Verbandsvertretern und öffentlichen Bediensteten zusammensetzten.
Quelle :
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SiLæncer
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Über dem Gesetz - die politische Klasse
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Antwort #1 am:
28 Mai, 2007, 12:32 »
Bundestagspräsident Lammert will die Diäten erhöhen. Völlig inakzeptabel, sagt Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim, zumal es nicht das einzige verwerfliche Vorhaben sei: Die Parteien wollten außerdem mehr Staatsgeld - und die Kontrolle von Missbräuchen lahmlegen.
Das wäre die Aufgabe des Bundestagspräsidenten: Er sollte die verfassungswidrigen Teile der Diätenregelung bereinigen, die längst überfällige Strafbarkeit von Abgeordnetenkorruption durchsetzen und die rechtswidrige Blockade der Publikation der Höhe von Nebeneinkünften der Abgeordneten endlich aufheben. Was macht Norbert Lammert stattdessen? Er tut, als gäbe es diese schwerwiegenden Mängel nicht, und denkt laut über Diätenerhöhungen nach. Doch das ist noch nicht alles. Auch die Parteien wollen mehr Staatsgeld, und gleichzeitig planen sie in aller Stille, die Kontrolle von Missbräuchen lahmzulegen.
Dass die steuerfreie Kostenpauschale von Bundestagsabgeordneten von monatlich 3720 Euro verfassungswidrig ist, rügen Fachleute seit langem. Bisher fehlte es allerdings an einem einschlägigen Urteil. Doch das wird sich jetzt ändern: Seit einigen Monaten befasst der Bundesfinanzhof sich mit der Pauschale und hat dem Bundesfinanzministerium und dem Bundestag eine Fülle peinlicher Fragen gestellt, in denen klar durchscheint, dass er die Pauschale für verfassungswidrig hält und eine entsprechende Entscheidung zu erwarten ist.
Die Korruption von Parlamentariern ist in Deutschland praktisch straflos. Das nötige Gesetz dagegen müssten die Abgeordneten selbst erlassen. Die aber wollen von ihren unzeitgemäßen Privilegien nicht lassen. Sie können praktisch von jedermann Geld oder andere Vergünstigungen entgegennehmen, ohne den Staatsanwalt fürchten zu müssen. Das will eine UN-Konvention ändern, die schon über 90 Staaten ratifiziert haben. Doch der Bundestag sträubt sich gegen ihre Ratifikation.
Regelrechter Gesetzesbruch
Und einen regelrechten Gesetzesbruch übergeht der Bundestagspräsident mit Stillschweigen: Seit mehr als einem Jahr müsste er die Höhe der Nebeneinnahmen von Abgeordneten veröffentlichen. So steht es im neuen Abgeordnetengesetz, das der Bundestag im Jahr 2005 verabschiedet hat. Doch Lammert ignoriert das Gesetz, weil die Sache beim Verfassungsgericht anhängig ist. Dieses Nichtstun ist ein krasser Rechtsverstoß - und das vom zweiten Mann im Staat! Lammert dürfte den Vollzug des Gesetzes nur aussetzen, wenn das Bundesverfassungsgericht eine dahingehende einstweilige Anordnung erlassen hätte. Dies ist aber nicht der Fall, und eine solche Anordnung war von den Abgeordneten, die gegen das Gesetz klagen, auch gar nicht beantragt worden.
Die Parteien wollen sich ebenfalls bedienen. Auch sie machen die unerwartet sprudelnden Steuergelder sinnlich. In aller Stille haben ihre Schatzmeister - wie mir bekannt geworden ist - bereits eine massive Aufstockung der Staatsfinanzierung abgesprochen, offenbar in einer Höhe, die sogar über das rechtlich zulässige Maß hinausgeht. Die Parteien sollten lieber darüber nachdenken, den Vorschlag der von Bundespräsident von Weizsäcker einberufenen Kommission von unabhängigen Sachverständigen zur Parteienfinanzierung endlich umzusetzen. Sie fordert, die Bemessungsmaßstäbe so festzulegen, dass "die Staatsleistungen insgesamt in einigem Abstand unterhalb der absoluten Obergrenze verbleiben", das heißt: deutlich niedriger ausfallen als bisher.
Hinzu kommt: Unzulässige Spenden sollen demnach offenbar nicht mehr "unverzüglich" der Verwaltung gemeldet werden müssen, um Strafsanktionen zu vermeiden. Das gäbe den Parteien die Möglichkeit, in Zukunft solche Spenden erst zu melden, wenn sie merken, dass ihnen die Verwaltung auf die Schliche zu kommen droht.
Wie immer, wenn die politische Klasse in eigener Sache mauschelt, bleibt Öffentlichkeit die einzige Kontrolle. Nichts fürchten die Abgeordneten und die Schatzmeister der Parteien mehr.
Quelle :
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Bundestag stellt Nebeneinkünfte ins Netz
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Antwort #2 am:
05 Juli, 2007, 14:02 »
Joschka Fischer hat mindestens 84.000 Euro zusätzlich zu seinen Abgeordneten-Diäten verdient, Friedrich Merz 56.000, Angela Merkel allein ihr Kanzlergehalt. Seit heute sind die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten veröffentlicht. Kritiker fordern weit genauere Angaben.
Berlin - Die Angaben wurden auf die Internet-Seiten der einzelnen Abgeordneten des Bundestags gestellt (
www.bundestag.de
). Zu jedem Parlamentarier sind unter dem Stichwort "Veröffentlichungspflichtige Angaben" Tätigkeiten und Funktionen neben dem Mandat, das mit 7009 Euro brutto monatlich vergütet wird, seit der vorigen Bundestagswahl aufgeführt. Daraus resultierende Einnahmen werden nicht konkret genannt. Nach einem dreistufigen System ist allerdings ablesbar, ob die Einkünfte sich zwischen 1000 und 3500 Euro (Stufe 1) bewegen, ob sie bis 7000 Euro betragen (Stufe 2) oder mehr als 7000 Euro (Stufe 3). Unberücksichtigt blieben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art.B
Neun Abgeordnete hatten zuvor gegen die Veröffentlichung geklagt und waren gestern vor dem Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gescheitert. - darunter der frühere Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU). Er und die acht weitere Kläger hatten bezweifelt, dass die verschärfte Transparenzregelung mit dem grundgesetzlichen Status der "Freiheit des Abgeordneten" und den Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung und Berufsfreiheit vereinbar ist. Bei Merz wurden nun für 2007 neben seiner Anwaltstätigkeit insgesamt zehn Funktionen in Unternehmen aufgeführt sowie weitere in verschiedenen Vereinen und Verbänden. Bei seinen Tätigkeiten für Unternehmen, darunter als Aufsichtsratsmitglied und Beiratsvorsitzender, wurden acht Funktionen mit einer Brutto-Einnahme von mehr als 7000 Euro jährlich aufgelistet. Zu den Unternehmen zählen unter anderen BASF und AXA.
Kritik von Transparency
Die Liste der Nebeneinkünfte weist mancherlei Kuriosität auf. Im Eintrag der Abgeordneten Angela Merkel (CDU) heißt es in der Rubrik "Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat" wörtlich: "Bundeskanzlerin, Berlin, monatlich Stufe 3." Damit wird ausgewiesen, dass Merkel für ihre Arbeit als Bundeskanzlerin mehr als 7000 Euro pro Monat bezieht. In dieselbe Verdienstkategorie fallen Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) und die anderen Minister mit Parlamentsmandat: Auch bei ihnen ist für ihre "Nebentätigkeit" im Bundeskabinett jeweils die Stufe 3 genannt.
Klarer sind die Angaben zum Beispiel bei Ex-Außenminister Joschka Fischer. Er hat elf Nebenverdienste, die ihm mindestens 7000 Euro eingebracht haben (Stufe 3), zusätzlich zwei der Stufe 2 (jeweils mindestens 3500 Euro). Kläger Friedrich Merz kommt mindestens auf 56.000 Euro, achtmal Stufe 3, bei Oskar Lafontaine ist nur seine - inzwischen eingestellte - Autorenschaft für den Springer-Verlag angegeben (Stufe 2). Gregor Gysi kommt auf mindestens 38.000 zusätzlich.9
Der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International gehen die Angaben nicht weit genug. Grundsätzlich sei er aber sehr froh über das Urteil, sagte Deutschland-Chef Hansjörg Elshorst der "Neuen Presse" aus Hannover. Er kritisierte jedoch, dass die Einkünfte der Abgeordneten künftig nur in Stufen veröffentlicht werden. "Besser wäre eine Regelung wie in den Niederlanden, wo jede Nebentätigkeit auf Heller und Pfennig genau angegeben wird." Er fügte hinzu: "Wir hätten uns auch vorstellen können, dass Abgeordnete alle Nebenjobs erst vom Bundestagspräsidenten genehmigen lassen müssen."
http://www.bundestag.de/mdb/bio/index.html
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Offenlegung von Abgeordneten-Nebeneinkünften im Ausland gängige Praxis
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Antwort #3 am:
05 Juli, 2007, 16:10 »
Die vom Bundesverfassungsgericht für rechtens erklärte Offenlegung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten ist im benachbarten Ausland zum Teil seit Jahren gängige Praxis. So führen im Europäischen Parlament so genannte Quästoren (Abgeordnete, die sich um die inneren Angelegenheiten des Parlaments kümmern) ein Register über "berufliche Tätigkeiten sowie alle sonstigen gegen Entgelt ausgeübten Funktionen oder Tätigkeiten" der Abgeordneten. Die Angaben müssen jährlich aktualisiert werden.
In Großbritannien müssen Abgeordnete mögliche Nebeneinkünfte seit Jahrzehnten offen legen. Die aus dem Jahre 1974 stammende Gesetzgebung verpflichtet alle Parlamentarier, sämtliche Nebenverdienste anzugeben, wenn diese mehr als ein Prozent der Diäten ausmachen. Mieteinnahmen müssen deklariert werden, wenn sie 10 Prozent der Diäten übersteigen, Immobilien und Aktien ab 100 Prozent. Das Register kann im Internet eingesehen werden. Diese Transparenz hat dafür gesorgt, das es in Großbritannien seit langer Zeit keinen Skandal um Nebeneinkünfte gegeben hat.
In Italien dürfen Abgeordnete laut Gesetz einen "zivilen" Beruf ausüben, auch Beraterverträge sind möglich. Tatsächlich gehen zahlreiche Parlamentarier Nebentätigkeiten nach, auch Anwälte von Ex- Ministerpräsident Silvio Berlusconi saßen schon im Parlament. Verboten ist hohen Regierungsvertretern jedoch unterdessen, Unternehmen zu leiten. "Sie dürfen sie – wie im Fall von Berlusconis Mediaset – besitzen, aber nicht selbst führen", sagt der deutsche Politologe Michael Braun. Eine Publizitätspflicht herrscht für die Einnahmen bei der Steuererklärung, jedoch bleibt der Grund für die Einnahmen häufig unklar – was wiederum einigen Spielraum für Korruption lässt, sagt Braun.
In Frankreich sind mit dem Mandat unvereinbar nur bestimmte private Tätigkeiten mit finanziellen Beziehungen zur Öffentlichen Hand oder im Immobilienbereich. Rechtsanwälte dürfen keine Strafprozesse gegen den Staat führen oder Privatkonzerne vertreten. Beamte werden für die Zeit des Mandates beurlaubt, erwerben aber weiter Rentenansprüche und werden nach Dienstalter befördert.
In Österreich dürfen Abgeordnete jährlich 1.123,30 Euro aus Nebeneinkünften beziehen. Sie müssen alle Nebeneinkünfte einer Kommission melden und ihre Vermögensverhältnisse darlegen. Die Angaben sind aber nicht für jeden Bürger einsehbar. Berufliche Tätigkeiten außerhalb der Parlamentsaktivität müssen generell angemeldet werden; Freiberufler brauchen ihre Kunden oder Auftraggeber jedoch nicht zu nennen. Abgeordnete dürfen nicht mehr als zwei Einkünfte erzielen. Mandatsträger, die zusätzlich als Beamte tätig sind, dürfen maximal 75 Prozent des Vollgehalts beziehen.
In Belgien gibt es keine Verpflichtung der Abgeordneten, ihre Nebeneinkünfte zu veröffentlichen. Jedoch muss jeder Abgeordnete jährlich angeben, ob er eine Nebentätigkeit ausübt. Das wird einmal jährlich im belgischen Amtsblatt veröffentlicht, jedoch ohne die eventuell erzielten Einkünfte. Zu Beginn der Legislaturperiode müssen die Abgeordneten zudem ihr Vermögen angeben – in einem verschlossenen Umschlag, der nur im Fall einer gerichtlichen Untersuchung geöffnet werden darf. Hat ein Abgeordneter zusätzliche Einkünfte aus einem lokalen Mandat (etwa als Bürgermeister), so dürfen diese das anderthalbfache seiner Diäten nicht übersteigen.
In Spanien müssen Abgeordnete zwar bekannt geben, ob sie noch anderen Tätigkeiten nachgehen, sie sind aber nicht verpflichtet, die daraus erzielten Einkünfte offen zu legen.
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BUNDESTAGSLISTE : Auskunft über Einkünfte verärgert Politiker
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Antwort #4 am:
05 Juli, 2007, 17:48 »
Die Offenlegung der Parlamentarier-Nebeneinkünfte sorgt für Zündstoff: Einige Politiker fühlen sich ungerecht behandelt, Kritiker fordern dagegen noch mehr Klarheit. Denn die jetzt geltende Regelung verschleiert eher als zu informieren.
Berlin - Bundestags-Vizepräsident Hermann Otto Solms (FDP) plädiert dafür, die Regeln angesichts des knappen Bundesverfassungsgericht-Urteils nochmals zu überprüfen. Dass vier Richter die Regelung kippen wollten, heiße schließlich, "dass im Grunde genommen beide Positionen zum Tragen gekommen sind", sagte er der "Thüringer Allgemeine". Das Gericht hatte gestern die Klagen von neun Parlamentariern gegen die 2005 geschaffenen Transparenzregeln abgewiesen. Vier der acht Richter des Zweiten Senats hielten die Klage für gerechtfertig - bei Stimmengleichheit gelten Klagen jedoch als abgewiesen.
Auch der SPD-Abgeordnete Peter Danckert - einer der neun Kläger - erwartet eine Novellierung der gesetzlichen Regelungen. "Ich glaube, dass das Parlament das Urteil nach einem gründlichen Studium zum Anlass nehmen wird, das Abgeordnetengesetz zu modifizieren", sagte er der "Berliner Zeitung". SPD-Fraktionschef Peter Struck sagte der "Märkischen Allgemeinen", er erwarte, "dass sich jeder an die Veröffentlichungspflicht hält".
Nach der neuen Transparenzregel müssen Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten nur in drei Einkommensstufen angeben: Stufe 1 erfasst monatliche Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7000 Euro und Stufe 3 Einkünfte über 7000 Euro. Die Angaben wurden auf die Internet-Seiten der einzelnen Abgeordneten des Bundestags gestellt (
www.bundestag.de
). Zu jedem Parlamentarier sind unter dem Stichwort "Veröffentlichungspflichtige Angaben" Tätigkeiten und Funktionen neben dem Mandat, das mit 7009 Euro brutto monatlich vergütet wird, seit der vorigen Bundestagswahl aufgeführt. "Die Einkünfte sind nach dem Bruttoprinzip erfasst, das heißt, die Höhe der Einkünfte bezeichnen nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen." So ist es auf der Bundestags-Seite formuliert.
Kritiker fordern genaue Summen
Der Parteienrechtler Hans-Herbert von Arnim fordert nun die Offenlegung der exakten Summe der Nebeneinkünfte. "Der Wähler muss selbst einschätzen können, ob ein Abgeordneter Diener zweier Herren ist", sagte der Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer der Nachrichtenagentur AP.
Es sei ein "großes Privileg", dass deutsche Abgeordnete voll bezahlt würden und gleichzeitig einen Beruf ausüben können, ohne dass ihnen das angerechnet werde, erklärte von Arnim. "Das sollte man nicht verbieten." Durch die Berufsausübung behielten die Abgeordneten ihre Unabhängigkeit und seien weniger durch ihre Parteien erpressbar.
Von Arnim kritisierte auch Bundestagspräsident Norbert Lammert. Zwar sei anzuerkennen, dass dieser sofort nach dem Urteil aus Karlsruhe die Nebeneinkünfte im Internet veröffentlicht habe. Doch dies sei "auch ein Ausdruck schlechten Gewissens", glaubt von Arminder Professor. "Das Gesetz ist seit fast zwei Jahren in Kraft", betonte der Parteienforscher. Lammert hätte die Nebeneinkünfte demnach schon vor eineinhalb Jahren öffentlich machen müssen. Sein Verhalten bleibe ein "glatter Gesetzesbruch". Dieses Vorgehen sei einmalig in der deutschen Demokratie.
Auch der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International gehen die Regelungen nicht weit genug. "Wir erwarten mehr Offenheit von den Parlamentariern - vor allem eine genauere Aufschlüsselung der Zahlungen", sagte Deutschland-Geschäftsführer Christian Humborg der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung", das bisherige Regelwerk gehe nicht weit genug.
Dass der ehemalige Unionsfraktionschef Friedrich Merz, 51, ebenfalls einer der Kläger, zu den Gutverdienern unter den Bundestagsabgeordneten gehören würde, war angesichts der bekannten Liste seiner Nebentätigkeiten seit langem klar. Seit heute hat die Öffentlichkeit zumindest grobe Anhaltspunkte dafür, wie viel Geld Merz quasi nebenher noch verdient. In dem dreistufigen System dominiert bei Merz die Stufe drei. Allein für sein Engagement in Top-Gremien von acht Unternehmen bekam Merz im Jahr 2006 mindestens 56.000 Euro, sein anwaltlichen Einkünfte sind bislang noch nicht erfasst.
Kläger Merz ist nicht Spitzenverdiener
Mit seinen Einnahmen ist Merz allerdings vermutlich noch lange nicht Spitzenreiter der Nebenverdiener. Der frühere Minister für Forschung und Technologie (1982-1993), Heinz Riesenhuber, stieß 2006 nach den erkennbaren Mindesteinnahmen in deutlich höhere Sphären vor als Merz. Riesenhuber saß in neun Unternehmen im Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beirat. Die jeweils mit "Stufe 3" eingeordneten Entgelte betrugen damit mehr als 63.000 Euro. Eifrige Vortragsredner sind unter anderem der ehemalige SPD-Arbeitsminister Walter Riester und FDP-Chef Guido Westerwelle.
Klar sind die Angaben zum Beispiel bei Ex-Außenminister Joschka Fischer. Er hat elf Nebenverdienste, die ihm mindestens 7000 Euro eingebracht haben (Stufe 3), zusätzlich zwei der Stufe 2 (jeweils mindestens 3500 Euro). Bei Oskar Lafontaine ist nur seine - inzwischen eingestellte - Autorenschaft für den Springer-Verlag angegeben (Stufe 2). Gregor Gysi kommt auf mindestens 38.000 zusätzlich.
Die Liste der Nebeneinkünfte weist mancherlei Kuriosität auf. Im Eintrag der Abgeordneten Angela Merkel (CDU) heißt es in der Rubrik "Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat" wörtlich: "Bundeskanzlerin, Berlin, monatlich Stufe 3." Damit wird ausgewiesen, dass Merkel für ihre Arbeit als Bundeskanzlerin mehr als 7000 Euro pro Monat bezieht. In dieselbe Verdienstkategorie fallen Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) und die anderen Minister mit Parlamentsmandat: Auch bei ihnen ist für ihre "Nebentätigkeit" im Bundeskabinett jeweils die Stufe 3 genannt.
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Massive Kritik an Veröffentlichungen zu Abgeordneten-Nebeneinkünften
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Antwort #5 am:
06 Juli, 2007, 10:29 »
Die teilweise Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten im Internet hat massive Kritik ausgelöst. Während sich Anwaltsverbände gegen jede Veröffentlichung wandten, forderte der Verwaltungswissenschaftler Hans Herbert von Arnim eine weiter gehende Transparenz. Wie die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International befürwortete er in einem Gespräch mit der dpa detailliertere Angaben zu den Nebeneinkünften. Sie werden bislang nur in Größenordnungen genannt.
Der SPD-Abgeordnete Peter Danckert, der mit acht Kollegen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt hatte, sieht erheblichen Änderungsbedarf. Das Gesetz verfehle seine eigentlichen Ziele, sagte er dem Tagesspiegel. Es sei nicht zu erkennen, ob die Parlamentarier in der Ausübung ihres Mandats beeinträchtigt würden. Er forderte schnelle Änderungen an dem Gesetz.
Der CSU-Abgeordnete Max Straubinger, ebenfalls einer der Kläger, sagte der Passauer Neuen Presse": "Praktikabel ist die Regelung nicht." Frühere Berufe vor der Abgeordnetentätigkeit und dann hinzu gekommene müssten unterschiedlich behandelt werden. Uwe Küster, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, sagte dem Blatt: "Das Urteil war nur ein Sieg dritter Klasse. Rechtsfrieden erhalten wir damit nicht." Er forderte: "Wir müssen die Regelung noch mal im Herbst entlang der Argumente der Verfassungsrichter überarbeiten."
Von Arnim sagte: "Wenn das, was die Karlsruher Kläger nun veröffentlicht haben, wirklich alles ist, versteht man nicht, warum sie überhaupt geklagt haben." Falls sich herausstelle, dass die Veröffentlichungen im Internet noch nicht den Anforderungen des Gesetzes entsprächen, stelle sich die Frage nach der Verantwortlichkeit für diese Panne – entweder des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) oder der betroffenen Abgeordneten.
Schwierigkeiten für die zahlreichen Anwälte unter den Parlamentariern beklagte der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Bernhard Dombek. Wenn sie nur wenige Mandate wahrnähmen, lasse sich auch von einer pauschalen Angabe möglicherweise auf ihre Mandanten schließen, sagte er dem Tagesspiegel. "Es wird in Zukunft schwieriger, die Tätigkeit als Parlamentarier für Freiberufler interessant zu machen", sagte der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Hartmut Kilger, dem Blatt.
Auf der Internet-Seite des Bundestages werden drei Kategorien für die einmaligen oder regelmäßigen Hinzuverdienste der Abgeordneten mitgeteilt: zwischen 1000 und 3500 Euro, zwischen 3500 und 7000 Euro und mehr als 7000 Euro. Wer unter 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr bleibt, muss nichts melden.
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Nebeneinkünfte: SPD hadert mit der Brutto- netto- Falle
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Antwort #6 am:
07 Juli, 2007, 10:32 »
Wie viel Transparenz soll es denn nun sein? Seit einem Tag sind die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten veröffentlicht, zufrieden ist kaum jemand. Die Union peilt eine Überprüfung an, aber die SPD tut sich schwer mit einer Novelle.
Berlin - Die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten liegen offen - doch für Klarheit sorgen sie nicht. Das zeigt sich beispielsweise am Fall Friedrich Merz, der einer der neun Kläger gegen die Neuregelung war: Der Ex-Fraktionschef der Union macht auf seiner Bundestags-Internetseite zwar Angaben zum jährlichen Einkommen aus "Funktionen in Unternehmen" - wie viel der Rechtsanwalt jedoch als Partner der weltweit tätigen Sozietät Mayer, Brown, Rowe & Maw verdient, bleibt offen.
Grund ist eine Regelung des Bundestagspräsidiums vom 30. Dezember 2005. Einkünfte aus Kapital- oder Personengesellschaften müssen demnach nicht veröffentlicht werden, wenn die Abgeordneten mit weniger als 25 Prozent daran beteiligt sind. "Friedrich Merz liegt deutlich darunter", erklärte das Büro des CDU-Politikers in Berlin auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE. Wie viel er damit tatsächlich verdient, bleibt also geheim.
Auch Fraktionskollege Siegfried Kauder (CDU), ein weiterer Kläger, ist an einer Kanzlei beteiligt und behält seine Einkünfte für sich - weil er ebenfalls mit weniger als 25 Prozent beteiligt ist. Bei einem anderen Kläger, dem FDP-Politiker Hans-Joachim Otto, greift die Ausnahmeregelung dagegen nicht mehr: Weil der Rechtsanwalt und Notar nach eigenen Angaben mit 33 Prozent an der Sozietät Kestler Mielert Otto beteiligt ist, muss er seine Einkunftsstufen bekannt geben.
Veröffentlicht sind sie bislang trotzdem nicht - weil das Bundestagspräsidium Ottos Angaben zufolge offenbar noch über seine Forderung berät, nicht nur auf die Bruttoeinnahmen, sondern auch auf die hohen Ausgaben seiner Kanzlei hinzuweisen. Allein sein Anteil daran liege bei mehr als 600.000 Euro pro Jahr, erklärte er gegenüber SPIEGEL ONLINE. Das tatsächliche Einkommen aus Nebentätigkeiten sei deshalb deutlich niedriger, betont er. Allein 2006 übte er laut einer SPIEGEL ONLINE vorliegenden Liste 134 Mandate und Aufträge über 1000 Euro aus.
Die Probleme, die das Gesetz im Detail aufwirft, werden auch in der SPD-Bundestagsfraktion gesehen. Dort will man aber, im Gegensatz zur teilweise harschen Kritik einzelner Abgeordneter aus Union, FDP und der eigenen Partei, grundsätzlich am Transparenzgesetz festhalten. Wenige Tage nach dem Urteil von Karlsruhe will die SPD nicht den Eindruck erwecken, als würde sie sofort an eine Überarbeitung denken.
SPD will sich mit Problemen im Detail beschäftigen
Trotzdem sehen führende Sozialdemokraten die Notwendigkeit, sich im Verlauf der kommenden Monate noch einmal mit den Details zu beschäftigen. Das geht aus einem Brief des Parlamentarischen SPD-Fraktionsgeschäftsführers Olaf Scholz an die Abgeordneten seiner Partei hervor, der SPIEGEL ONLINE vorliegt.
Dort heißt es zunächst ausdrücklich: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein großer Erfolg für uns und ein Gewinn für die Demokratie." Damit erinnert Scholz noch einmal daran, dass das Transparenzgesetz unter Rot-Grün auf den Weg gebracht worden war. Allerdings kommt der Anwalt im letzten Absatz seines Briefes auch den Skeptikern in den eigenen Reihen entgegen: "Wir werden das Urteil und seine Begründung sowie die in der Praxis deutlich werdenden Probleme nun sorgfältig analysieren." Und weiter: "Gegebenenfalls werden wir dann praktikable Veränderungen für die Zukunft vorschlagen." Allerdings stellt Scholz auch fest, dass dies an der Veröffentlichung der Angaben "nichts" ändere.
Mit einer erneuten Befassung des Gesetzes wird in Koalitionskreisen im Herbst gerechnet. Bei der Union herrscht diese Bereitschaft. Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte diese Woche nach dem gespaltenen Urteil der Verfassungsrichter erklärt, er rate nun noch einmal, sich "in Ruhe über die vorhandenen Regelungen zu beugen". Persönlich sei er nach wie vor nicht von ihrer Zweckmäßigkeit überzeugt, so der CDU-Politiker.
Brutto-Bestimmung ist problematisch
In SPD-Kreisen hält man vor allem die Bestimmung, wonach Abgeordnete ihre Brutto-Einkünfte angeben müssen, für problematisch. Das könne zu Verzerrungen in der öffentlichen Wahrnehmung der Abgeordneten-Einkünfte führen, hieß es.
Die Offenlegung der Nebeneinkünfte erfolgt in drei Gruppen: Stufe eins umfasst Einkünfte in Höhe von 1000 bis 3500 Euro, Stufe zwei von 3500 bis 7000 Euro, Stufe drei alles darüber. In SPD-Kreisen wurde heute auf zwei Probleme hingewiesen:
* Wird etwa ein Parlamentarier von einer seiner Partei nahestehenden Stiftung zu einem Vortrag ins Ausland eingeladen, werden ihm in der Regel Flug- und Übernachtungskosten bezahlt. Belaufen sich diese beispielsweise auf 7500 Euro, muss er diese Kosten automatisch als Stufe drei angeben - obwohl er keine "Einkünfte" im klassischen Sinne erzielt hat.
* Ein Abgeordneter, der etwa als Kfz-Händler von Beruf einen Gebrauchtwagen für 19.000 Euro erwirbt und diesen für 20.000 Euro weiterverkauft, muss den Brutto-Umsatz von 20.000 angeben. Er rutscht damit in Stufe drei - obwohl er einen Gewinn von nur 1000 Euro erzielt hat und eigentlich in Stufe eins aufgelistet werden müsste.
Allerdings wurde in SPD-Kreisen heute eingeräumt, dass Änderungen bei den Brutto-Umsätzen schwierig sein dürften. Schon das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil auf das Problem hingewiesen, das sich bei der Angabe von Netto-Erlösen ergeben würde - wie es die Kläger vorgeschlagen hatten. Der "Nettoerlös" stehe in der Regel "mit hinreichender Gewissheit oft erst erhebliche Zeit nach Ablauf des Zeitraumes fest, innerhalb dessen die Anzeige ihren Zweck erfüllen soll", so die vier Richter, die die Klage abwiesen, in ihrem Urteil. Denn ein "Abstellen auf den Nettoerlös" drohe das gesetzgeberische Anliegen zu unterlaufen.
Im Klartext: Die vier Mehrheits-Richter - das Urteil endete mit einem Patt und damit ist eine Klage automatisch gescheitert - befürchten, dass sich ein Abgeordneter etwa mit seiner Steuererklärung Zeit lässt, um eine Veröffentlichung seiner Nebentätigkeiten zu verzögern. In Koalitionskreisen hieß es, das könnte etwa in Wahlkampfzeiten - ob zum Bundestag oder bei der parteiinterner Listenaufstellung - eine Rolle spielen.
SPD-Kläger Danckert sieht große Zustimmung
Auch Peter Danckert, prominenter SPD-Kläger in Karlsruhe, rechnet mit Änderungen. "Die Fraktionsspitze hat mich dazu ermuntert, in Karlsruhe zu klagen", so erinnert sich Danckert. "Was ich so in der SPD höre, wird man sich zusammensetzen und sehen, wie das Gesetz geändert werden kann", sagte er SPIEGEL ONLINE. Da müsse man "noch justieren und modifizieren". Danckert ist guter Dinge: "Aus der Fraktion habe ich Zustimmung und Ermunterung erhalten, sowohl vor der Klage als auch nachher."
Besonders offen zeigt sich der SPD-Bundestagsabgeordnete selbst bisher nicht. Auf seiner Bundestagsseite gibt es keine Angaben über Einnahmen. Dabei führt er eine überregionale Anwaltskanzlei, zudem saß Danckert im Aufsichtsrat der Marseille-Kliniken. "Ich habe meine Einkünfte schon dem Bundestagspräsidium gemeldet", behauptet er. "Dass sie noch nicht veröffentlicht wurden", sei nicht sein Problem, so Danckert.
"Im Moment will ich dazu nicht mehr sagen."
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Antwort #7 am:
31 Juli, 2007, 15:52 »
Die Offenlegung von so genannten Nebeneinkünften der Mitglieder des Bundestages hat neben mehreren Ungenauigkeiten und Uneinheitlichkeiten den elementaren Mangel, dass Posten, welche die Parlamentarier erst nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag bekleiden, überhaupt nicht zu Buche schlagen. Somit bleibt völlig unberücksichtigt, ob Politiker, die in ihrer Amtszeit gravierende Weichenstellungen für Unternehmen getroffen haben, kurz nachher von diesen mit lukrativen Anstellungen bedacht werden, bzw. ihr Insiderwissen sofort nach Beendigung der Politikerlaufbahn in bare Münze verwandeln.
Nach prominenten Beispielen ranghoher Politiker, die vor ihrem Wechsel in die Wirtschaft wichtige Weichenstellungen für ihre zukünftigen Arbeitgeber betrieben, muss in Deutschland nicht lange gesucht werden:
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Re: Gleitende Arbeitszeit : Wie aus Politikern Manager und Aufsichtsräte werden
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Antwort #8 am:
31 Juli, 2007, 16:20 »
Entweder ich bin mal wieder blind, oder bei Heise ist der Artikel weg
, sprich mindestens im Moment nicht mehr vorhanden....
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Re: Gleitende Arbeitszeit : Wie aus Politikern Manager und Aufsichtsräte werden
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Antwort #9 am:
31 Juli, 2007, 16:30 »
Geht hier.
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Re: Gleitende Arbeitszeit : Wie aus Politikern Manager und Aufsichtsräte werden
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Antwort #10 am:
31 Juli, 2007, 16:32 »
B&B (blind und blöd) wer auf "Mehr" anstatt direkt auf Heise.de klickt hat mehr vom Leben.................
Edit
und könnt schon wieder ko....
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Re: Gleitende Arbeitszeit : Wie aus Politikern Manager und Aufsichtsräte werden
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Antwort #11 am:
01 August, 2007, 00:58 »
Fürüher gab's in Hamburg eine schöne Tradition, die auf solche Zeitgenossen trefflich passen würde, Kalfatern und Kielholen.
Die Waterkant-Alternative zum Teeren und Federn...
All' diese Geirschlunde üben Verrat an denen, die ihnen, teils unter erheblichen Entbehrungen, viele Jahre lang und bis an ihr Lebensende ein treffliches Auskommen finanzieren, den Bürgern!
Die einzige legale und stets hartnäckig wiederholte Rechtfertigung für die sonst unmoralisch hohen Diäten und extrem Ruhestandsbezüge und sehr kurzen Anwartschafts-Zeiten ist doch immer die angebliche Sicherstellung der Unabhängigkeit von Abgeordneten und Ministern.
Offensichtlich 'rausgeschmissenes Geld...
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Steuerzahler sollen Parteien sanieren
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Antwort #12 am:
19 August, 2007, 12:57 »
Den Parteien laufen die Mitglieder davon, die Beitragszahlungen schrumpfen. Nun wollen sie sich mit dem Griff in die Staatskasse sanieren: Die Große Koalition plant eine drastische Ausweitung der Parteienfinanzierung um 15 Prozent - 20 Millionen Euro mehr aus dem Steuertopf.
Hamburg - Die Zeitung "Bild am Sonntag" berichtete vorab unter Berufung auf ein internes Papier der Bundestagsfraktionen von Union und SPD, die staatlichen Zuschüsse sollten um 20 Millionen Euro von derzeit 133 Millionen Euro auf 153 Millionen Euro pro Jahr angehoben werden, was einer Steigerung um 15 Prozent entspricht. Diese Planungen gingen über das bisher bekannte Maß hinaus.
Die Koalitionsfraktionen bereiten dem Blatt zufolge einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der im Herbst im Bundestag beschlossen werden soll. Die Änderung des Parteiengesetzes soll 2008 in Kraft treten. Nach bisheriger Praxis stünde den Parteien eine Erhöhung lediglich um 7,8 Millionen Euro oder 5,9 Prozent zu. Üblich ist der Zeitung zufolge eine Steigerung der staatlichen Zuwendungen nach dem sogenannten Parteien-Index des Statistischen Bundesamtes.
Dieser Index soll sicherstellen, dass die Parteienfinanzierung an die allgemeine Preisentwicklung angepasst wird. Die letzte Erhöhung gab es 2002. Die Vorgaben des Statistischen Bundesamts will die Große Koalition nun ignorieren.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion Volker Beck sagte der Zeitung: "Mit uns gibt es nur eine Erhöhung nach dem üblichen Index. Für eine darüber hinausgehende Steigerung sehen wir keine Begründung - wir würden ihr im Bundestag nicht zustimmen."
Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, sagte der Zeitung: "Das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten." Mit 133 Millionen Euro erhielten die Parteien aus dem Staatshaushalt einen hohen Zuschuss. Es könne nicht Aufgabe der Steuerzahler sein, Wahlwerbung wie Kugelschreiber, Luftballons und anderen Schnickschnack zu finanzieren. "Etwas mehr Bescheidenheit ist durchaus angebracht. Um das finanzielle Wohl unserer Parteien muss sich niemand sorgen", sagte er.
Die Fraktionen von Union und SPD wollten sich der Zeitung zufolge zu ihren Plänen nicht äußern.
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Re: Steuerzahler sollen Parteien sanieren
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Antwort #13 am:
19 August, 2007, 13:08 »
Auch eben gefunden:
P121 ARDtext So 19.08.07 12:51:34
Nachrichten tagesschau
20 Millionen mehr für Parteien?
In der Großen Koalition wird weiter über eine Erhöhung der staatlichen Zu-
schüsse an die Parteien diskutiert.
Nach Informationen der "BamS" sollen die Zuschüsse um 15 Prozent oder 20
Millionen Euro auf 153 Millionen Euro steigen. Ähnliches hatte bereits die
"Rheinische Post" berichtet. Dort war von mindestens zehn Millionen Euro mehr
die Rede. SPD und CDU haben bestätigt, dass sie über eine Erhöhung beraten.
Mit dem Geld sollen die sinkenden Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen aus-
geglichen werden.
Quelle: VideoText der ARD
Von mir aus gerne, WENN alle Bürger geringen Einkommens dieselbe Erhöhung bekommen, also Geringverdiener, Arbeitslosen- und Sozialgeldempfänger usw.
[zynismus]
Und ich will jetzt nicht als Gegenargument hören, das faule Pack hätte das nicht verdient.
Ich bin nämlich der Ansicht, dann man Parteien nicht pauschal als faul bezeichnen kann, allenfalls diverse ihrer Abgeordneten und Funktionäre...
[/zynismus]
Jürgen
p.s. Das würde auch ganz gut in den
Gier-Thread
passen, finde ich...
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Letzte Änderung: 19 August, 2007, 13:14 von Jürgen
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Empörung über Parteien-Bereicherung
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Antwort #14 am:
20 August, 2007, 09:17 »
Die Parteien wollen die Gunst der Großen Koalition nutzen, um ihre Finanzprobleme mit einer drastischen Erhöhung der staatlichen Zuschüsse zu lösen. Politiker kleiner Parteien und Verfassungsrechtler protestieren - sie halten den Griff in die Staatskasse für unzulässig.
Berlin - Erst gab es nur Gerüchte, doch dann verdichteten sich die Hinweise: Die großen Parteien hatten in aller Stille einen Gesetzentwurf vorbereitet, der ihnen schon bald frisches Geld in die leerer werdenden Kassen spülen soll. Jetzt sind die Pläne öffentlich - und schon erhebt sich Protest.
Für die Grünen ist die Sache klar: "Mit uns gibt es nur eine Erhöhung nach dem üblichen Index", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck. "Für eine darüber hinausgehende Steigerung sehen wir keine Begründung - wir würden ihr im Bundestag nicht zustimmen." Sinkende Mitgliederzahlen seien "kein Anlass, in einer Höhe jenseits eines Inflationsausgleichs in die Staatskassen zu greifen." Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn sprach in dem Zusammenhang von "politischer Perversion".
Auch der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, rügte: "Das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten." Mit 133 Millionen Euro erhielten die Parteien aus dem Staatshaushalt bereits einen hohen Zuschuss. "Es kann nicht Aufgabe der Steuerzahler sein, Wahlwerbung wie Kugelschreiber, Luftballons, Lollis und anderen Schnickschnack zu finanzieren." Däke mahnte deshalb zu mehr Bescheidenheit. "Um das finanzielle Wohl unserer Parteien muss sich niemand sorgen."
Grund für die Empörung sind Pläne der großen Koalition, den Parteien deutlich mehr Geld aus Steuermitteln zukommen zu lasen. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz bestätigte das Vorhaben, nach dem die Fraktionen von Union und SPD die staatlichen Zuschüsse um 20 Millionen Euro von derzeit 133 Millionen Euro auf 153 Millionen Euro pro Jahr anheben wollen. Dies entspräche einer Steigerung um 15 Prozent.
Die Fraktionen bereiten einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der im Herbst im Bundestag beschlossen werden soll. Die Änderung des Parteiengesetzes soll 2008 in Kraft treten. Nach bisheriger Praxis stünde den Parteien eine Erhöhung lediglich um 7,8 Millionen Euro oder 5,9 Prozent zu.
"Da passieren die merkwürdigsten Dinge"
Parteienrechtler wie Hans Herbert von Arnim halten die geplante Bereicherung allerdings für verfassungsrechtlich unzulässig. Die übermäßige Erhöhung widerspreche dem wegweisenden Urteil zur Parteienfinanzierung, das die Karlsruher Verfassungsrichter 1992 gefällt hatten. Daraus gehe hervor, dass die staatlichen Zuschüsse für die Parteien nur gemäß des relevanten Preisindexes gesteigert werden dürfen. Seit der letzten Anhebung im Jahr 2002 stünde den Parteien danach nur eine Erhöhung von rund sechs Prozent zu.
Die Parteien haben in den vergangenen Jahren zehntausende Mitglieder verloren und geraten deshalb finanziell immer stärker unter Druck. Für von Arnim keinesfalls ein Grund, die Regeln zu sprengen: "Der Mitgliederschwund ist ein Problem, das die Parteien selbst lösen müssen." Sich dafür vom Staat und damit vom Bürger entschädigen zu lassen, sei geradezu widersinnig und widerspreche dem Geist der Verfassung. "Die Staatsfinanzierung soll sich nach der Verwurzelung der Parteien bei den Bürgern richten. Das Wegbleiben der Mitglieder deutet aber gerade auf eine abnehmende Verwurzelung hin", sagte von Arnim SPIEGEL ONLINE.
Von ihrem Plan abhalten kann die Parteien nur öffentlicher Druck, zu einer Klage wird es kaum kommen. Der Bürger hat in diesem Fall keine Klagebefugnis. Vor Gericht gegen die Erhöhung vorgehen könnten allenfalls Landesregierungen, die Bundesregierung oder eine große Gruppe von Bundestags-Parlamentariern. Dass die Politiker ihre Mutter-Organisationen vor Gericht zerren würden, ist indes äußerst unwahrscheinlich. "So ist es in Zeiten von großen Koalitionen", sagt von Arnim, "da passieren merkwürdige Dinge."
"Rücksichtslosigkeit, die kaum zu überbieten ist"
Das Erwerbslosen Forum sprach von einer "Rücksichtslosigkeit, die kaum noch zu überbieten ist". Eine derartige Selbstbedienung der Parteien sei angesichts der Einschränkungen vieler Menschen nicht zu rechtfertigen. Während Kinder von Eltern mit Hartz-IV-Leistungen noch nicht einmal Geld für Schulsachen hätten, wollten Union und SPD ihre Mindereinnahmen aufgrund sinkender Mitgliederzahlen kompensieren.
SPD-Innenexperte Wiefelspütz verteidigte die Pläne und sagte: "Es gibt keinen Grund zur Aufregung. Alles in allem handelt es sich um eine Anpassung mit Augenmaß." Von Selbstbedienung könne keine Rede sein. Schließlich hätten die Parteien eine wichtige Funktion im demokratischen Rechtsstaat. "Das Finanzierungssystem für die Parteien stellt sicher, dass es keine einseitigen Abhängigkeiten von finanzstarken Interessengruppen gibt", argumentierte Wiefelspütz.
SPD-Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier hatte bereits am Freitag darauf hingewiesen, dass die Zuschüsse seit fünf Jahren nicht erhöht wurden. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1992 müsse es aber jedes Jahr eine Anpassung an die Preissteigerung geben. "Nun ist es an der Zeit", sagte sie.
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